Der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA) verfolgt mit großer Sorge Pläne der GP Papenburg Entsorgung Ost GmbH eine weitere Deponie am Standort Roitzsch zu errichten. In nur 1,9 km Entfernung von der Ortslage, beabsichtigt das Unternehmen auf einer Betriebsfläche von gesamt ca. 60 ha die „Deponie DKI/0 mit einem Flächenbedarf im Umfang von ca. 32,7 ha zu errichten. Wovon der Deponieabschnitt DK I ca. 22.5 ha und der Deponieabschnitt DK 0 ca. 5,2 ha umfassen sollen.

Die GP Papenburg Entsorgung Ost GmbH geht zudem bei einer Aufstandsfläche von 27,7 ha von einer Deponiehöhe von etwa 30 ha und ein zur Verfügung stehendes Deponievolumen im Umfang von ca. 4,2 Millionen m³ aus, wovon man ca. 3.55 Mio. m³ auf den Deponieabschnitt DK I und ca. 0,65 Mio. m³ auf den Deponieabschnitt DK 0 verteilen möchte.

Es ist angedacht u.a. Bauschutt, Bitumengemische, Gleisschotter und Schlacken einzulagern. Gerade Schlacken sind zudem umfassend mit Schwermetallresten angereichert.

Aus der Sicht des AHA ist es unverantwortlich eine derartige Deponieanlage in eine Bergbaufolgelandschaft errichten zu wollen, wo Fachexperten bis 100 Jahre Zeiträume angeben, in welcher sich die Boden-, Grundwasser-und Schichtwasserverhältnisse stabilisiert haben.

Hinzu kommt die Tatsache, dass das Unternehmen die Umwidmung von 13,6 ha Wald und eine damit verbundene Zerstörung beantragt hat.

Für den AHA ergibt sich eine ökologische Unverantwortlichkeit, falls der Landkreis Anhalt-Bittferfeld die Errichtung dieser umweltfeindlichen Deponie zustimmt.
Der AHA begrüßt zudem, dass der Stadtrat der Stadt Sandersdorf – Brehna gegen die Errichtung dieser Deponie in Roitzsch gestimmt hat.

Im Rahmen der nachfolgenden Stellungnahme vom 11.02.2018 hatte der AHA schwere Bedenken zu dem Vorhaben vorgetragen.

Stellungnahme zum abfallrechtlichen Planfeststellungsverfahren für die Errichtung und den Betrieb einer Deponie DK I/DK 0, Standort Roitzsch

Zu dem obengenannten Vorhaben wird folgendermaßen Stellung bezogen:

I. Erläuterungsbericht B 1

Zu 5 Notwendigkeit der Anlage – Bedarfsnachweis

Das Unternehmen GP Papenburg Entsorgung Ost GmbH lässt vorrangig privatunternehmerische Gesichtspunkte erkennen, welche als Begründung der Errichtung dieser Deponie dienen soll. Das öffentliche Interesse ist nicht zu erkennen. Dieses liegt in der Vermeidung von Müll, Unrat und einer eng damit verbundenen Verschmutzung von Umwelt, Natur und Landschaft. In der Tabelle 1 sind u.a. schwerkontaminierter Abfall angegeben, wozu Bitumengemische, Gleisschotter und Schlacke gehören.

Zu 6.1 Standort der Anlage und 6.2 Art der Anlage

Der angedachte Standort der Anlage befindet sich nach eigenen Angaben ca. 1,9 km von der Ortslage Roitzsch der Stadt Sandersdorf-Brehna entfernt. Es ist neben des vermehrten Transportaufkommens mit vermehrten Beeinträchtigungen durch Abdrift von Stäuben, Lärm und Geruchsbelästigungen zu rechnen.

Zu 6.3.1 Flächenbedarf; 6.3.2 Kapazität/Leistung und 6.5.2 Vorgesehene Betriebsdauer

Bei einer Gesamtbetriebsfläche von etwa 60 ha, ca. 32,7 ha als Deponie zu beanspruchen ist u.a. mit massiven Transportkapazitäten, Veränderungen des Landschaftsbildes sowie mit einem entsprechenden Anfall von Deponiebeeinflussten Wasser zu rechnen.
Da das planende Unternehmen von „problemlos“er Anpassung von „Kapazität bzw. Leistungsfähigkeit“ ausgeht, ist mit einer ohnehin selbst veranschlagten hohen Belastung von 6 LKW/h auszugehen. Bei einem Sattelzug –womöglich-Dreiseitenkipper mit einer Nutzlast von 25,2 t und Leergewicht mit 14,8 t, einem Gesamtgewicht im Umfang von 40,0 t ist von einer Gesamtlänge von 12,25 m, Fahrzeugbreite von 2,5 m und einer Fahrzeughöhe von 3,35 m, Kipphöhe rückwärts von 7,55 m und Kipphöhe seitlich von 4,2 m auszugehen. Somit ist eine massive zusätzliche verkehrliche Belastung mit allen Folgen wie zusätzliche Abgas-, Lärm- und Feinstaubbelastung sowie mit einer Erhöhung der Unfallgefahr zu rechnen.

Zu 6.7 Sicherheitsleistungen

Von diesen Angaben ist auszugehen, dass „nur“ eine Deponierung und keine Verwertung bzw. Aufbereitung des Abfalls vorgesehen ist. Dies widerspricht den Angaben unter 5. Notwendigkeit der Anlage – Bedarfsnachweis, welche zudem auf einen umfassenden Mülltourismus in bzw. aus den Ländern Sachsen-Anhalt und Brandenburg orientiert.

Zu 7 Bauunterlagen/Pläne

Die geologischen Untergrundverhältnisse, welche in den Tabellen 1 bis 3, Blätter 26 bis 28 sind a) von hoher Wasserdurchlässigkeit und vielfältig ausgeprägter Kapillarität geprägt. Das ermöglicht eine unterschiedliche Bewegung von Wasser. Auf Grund der mit bis zu 100 Jahren einkalkulierten Einstellung von stabilen Grund- und Schichtwasserständen und –bewegungen ist mit einer unvorhersehbaren Einflussnahme von Wasser auf einen möglichen Deponiekörper zu rechnen. So besteht nicht nur die Wahrscheinlichkeit, dass Sicherwasser von oben den Deponiekörper durchströmt, sondern das je nach Niederschlagsverhältnissen, Veränderungen am Senkkegel in der Bergbaufolge sowie des weitläufigen Einflusses der Muldeaue sowie ihrer Nebengewässer ein Eindringen von Wasser von unten oder von der Seite durch über- und einströmen möglich ist. Darüber hinaus ist mit massiven Einträgen von beispielsweise Schwermetallresten und Phenolen in den Klärungsprozess zu befürchten, welche eine Entfernung dieser Stoffe und Verbindungen nicht gewährleisten kann und eine zusätzliche Belastung von Wasser in den verschiedenen Schichten auch auf diesem Wege zur Folge haben kann.
Die Planungsunterlagen schließen diese Gefahren nicht glaubwürdig aus.

Zu 8.1.3 Angaben zur Bauleitplanung

Diese Angaben verdeutlichen, dass das Unternehmen nicht beabsichtigt mit der Stadt Sandersdorf-Brehna eine einvernehmliche Lösung zu finden. Stattdessen ist das Unternehmen bestrebt rein privatwirtschaftliche Interessen umzusetzen, welche Gefahren für Umwelt, Natur, Landschaft und Wohnqualität in sich bergen. Dies begründet sich nicht nur durch die Einlagerung von Gefahrstoffen und deren Gefahren, sondern durch den zu erwartenden „Mülltourismus“ und den damit verbundenen Gefahren aus Abgasen, Lärm, Staub und möglichen Unfällen. Insofern ist das öffentliche Interesse des Vorhabens ernsthaft zu bezweifeln.

Zu 9 Beschreibungen der Umwelt und ihrer Bestandteile

Die unter 11.1 genannten Abfallarten sind als stark umweltgefährdende Stoffe einzustufen, welche auf einer einstigen Innenkippe eingelagert werden sollen. Eng damit verbunden sei darauf hingewiesen, dass Bergbaufolgelandschaften bis zu 100 Jahren zur Stabilisierung des Bodens und des Wasserhaushaltes benötigen. Dies ist an dem Standort keinesfalls gewährleistet.
Mit dem Antrag auf Waldumwandlung ist offenbar vorgesehen für das Vorhaben 13,6 ha Wald zu zerstören. Die Bedeutung von Wald für Umwelt, Natur, Landschaft und Lebensqualität wird hier offensichtlich missachtet.