Auf der Basis nachfolgender Fakten führten Mitglieder der Bürgerinitiative pro Ettersberg und des Arbeitskreises Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA) am 26.07.2017 eine ca. dreistündige Begehung im Bereich des Naturschutzgebietes „Prinzenschneise“ durch:

Das Bundesamt für Naturschutz beschreibt den 17 km² großen Ettersberg in seinem Landschaftssteckbrief folgendermaßen, Zitat:

„Der Ettersberg mit einer Höhenlage von 300 bis 478 m ü. NN ist ein überwiegend bewaldeter, schildförmiger Höhenzug mit Plateau inmitten des Thüringer Beckens nördlich von Weimar. Die Hänge sind von tiefen Runsen und Tälchen zerschnitten. Zahlreiche Erdfälle sind vorhanden. An der Oberfläche liegen ausschließlich Sedimente des Oberen Muschelkalkes. Die landwirtschaftliche Nutzfläche ist gering, der Grünlandanteil nimmt davon nur einen sehr kleinen Teil ein. Große Flächen mit Grenzertragsböden sind zunehmend ungenutzt.“, Zitat Ende

Die Thüringer Landesanstalt für Umwelt und Geologie hat zu den drei Naturschutzgebieten im Bereich des Ettersberges folgendes vermerkt, Zitat:

„Die kreisfreie Stadt Weimar hat Anteil an drei Naturschutzgebieten (NSG), wovon die NSG 50 und 323 mit einem kleinen Teil auch im Landkreis Weimarer Land liegen.

Nummer Name Größe (ha)
49 Rautenschlag 19
50 Prinzenschneise 1) 88
323 Südhang Ettersberg 1) 408

1)liegt in zwei oder mehr Landkreisen

Die NSG 49, 50 und 323 befinden sich im Naturraum 3.5 (Ettersberg).

Das NSG 49 „Rautenschlag“ liegt am Nordhang des Muschelkalksattels des Großen Ettersbergs, der sich als auffälliger Höhenzug über das allgemeine Niveau des flachwelligen Innerthüringer Beckens und des Ilmtals heraushebt. Das Gebiet schließt eine standörtliche Abfolge naturnaher Waldgesellschaften und relativ junger Ausbildungsformen von Erdfällen ein. Bekannt ist das Gebiet auch als Fundort einiger weit verbreiteter und häufiger Pilzarten, z. B. Eichen-Wirrling. Das NSG, in unmittelbarer Nähe des Jagdschlosses Ettersburg gelegen, ist ein Teil der ehemaligen äußeren Parkanlagen und seit dem Jahre 2000 Teil einer Naturwaldparzelle „Raufenschlag“. Im Nordosten des Gebiets befindet sich eine zur Wasserversorgung (Ettersburg) gefasste Quelle („Brauns Quelle“) mit Brunnenhäuschen.

Das NSG 50 „Prinzenschneise“ ist Teil eines Waldkomplexes auf dem Großen Ettersberg etwa 2 km nördlich von Weimar. Es umfasst naturnahe Waldgesellschaften (u. a. Hainsimsen-Buchenwald, Labkraut-Eichen-Hainbuchenwalde) mit artenreicher Mollusken- und Schmetterlings- sowie bemerkenswerter Bodenarthropodenfauna. Für die Winter-Linde und die Stiel-Eiche stellt das NSG ein wichtiges Genreservat dar. Im östlichen und nördlichen Teil (und östlich angrenzend) befinden sich Reste eines Hügelgräberfeldes. Während der markierte Wanderweg, die „Prinzenschneide“, die südliche Begrenzung des NSG darstellt, liegt die nördliche Grenze auf der Trasse der ehemaligen Buchenwaldbahn. Das Gebiet beherbergt ein Totalreservat

Einen wesentlichen Teil des Südhanges vom Muschelkalkrücken des Ettersberges nimmt das NSG 323 „Südhang Ettersberg“ im Naturraum 3.5 (Ettersberg) ein. Er ist durch diverse Kleinformen untergliedert. Den größten Flächenanteil des NSG nehmen Kalkmagerrasen, in einer für Thüringen bemerkenswerten Ausdehnung, im Komplex mit bewaldeten Erosionstälern, Gebüschen und ausgedehnten Streuobstwiesen als Lebensraum störungsempfindlicher Tierarten ein. Zum Biospektrum zählen ebenso Teiche und temporäre Kleinstgewässer. „ Zitat Ende

Ferner befindet sich der größte Teil der Landschaft im EU-Vogelschutzgebiet Ackerhügelland und im FFH-Gebiet Nr. 45 „Großer Ettersberg“.

Im Rahmen der Begehung nahm die Exkursionsgruppe die Folgen der massiven forstwirtschaftlichen Eingriffe in Augenschein. Am deutlichsten sichtbar sind die umfassenden Rückegassen, welche man etwa alle 20 m von der Prinzenschneise nach Norden und Süden in den Wald fräste. Darüber hinaus erfolgten auch Abholzungen, welche zu umfassenden Lichtungen führten. Selbst vor dem Naturschutzgebiet „Prinzenschneise“ machten die Abholzungsmaßnahmen des Forstes keinen Halt.

Auf Grund der Tatsachen, dass es sich hier um NSG und ein FFH-Gebiet handelt, leiten sich zwingende Notwendigkeiten ab, wozu ein Verschlechterungsverbot gehört. Die bisher durchgeführten massiven Abholzungen, denen offensichtlich Traubeneichen, Winterlinden, Eschen, Salweiden, Bergahorne und Birken zum Opfer fielen, widersprechen dem ebengenannten Ansinnen. Nach Auffassung des Arbeitskreises Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA) gilt es daher in derartigen schutzwürdigen Gebieten vorrangig eine naturnahe Entwicklung zuzulassen. Die immer vom Forst vorgetragene Behauptung, dass nur forstwirtschaftliche Maßnahmen die Vermehrung und Entwicklung von Stiel- und Traubeneiche ermöglichen, ist nicht korrekt. Abgesehen davon, dass die Fällungen und der Einsatz von schwerer Räumtechnik die Struktur der Wälder stören bzw. gar zerstören, entziehen Bodenverdichtungen und übermäßige Lichteinträge die besonderen Entwicklungsmöglichkeiten der empfindlichen und langsam wachsenden Stiel- und Traubeneichenjungbäume. Verschärfung erfährt die Situation, dass auf Grund hoher Nährstoffeinträge Staudenkulturen und verstärkt Spitz- und Bergahorn Einzug halten.

Beide Eichenarten benötigten Halbschatten, um keimen und sich entwickeln zu können. Vereinzelt umstürzende Bäume schaffen dafür ausreichend Raum. Ferner bieten Waldrandbereiche und bestehende Kleinlichtungen sehr guten Entwicklungsraum. Erfreulicherweise konnte die Exkursionsgruppe zudem mehrere Bestände an Jungbäumen der Traubeneiche feststellen.

Darüber hinaus dienen Wälder durch Aufnahme von Kohlendioxid sowie der Abgabe von Sauerstoff und Wasser als Teil einer dringend notwendigen Klimaregulierung und gehören somit zum bedeutsamen und unersetzlichen Teil des Klimaschutzes. Ferner dienen Wälder der Naherholung für die einem vielfältigen Stress ausgesetzte Menschheit. Ebenfalls fungieren sie als sehr bedeutsamer Lebens- und Rückzugsraum für zahlreiche Tier- und Pflanzenarten sowie spielen bei dem Schutz, dem Erhalt und der Entwicklung von Biotop- und Grünverbundräumen eine sehr wichtige Rolle.
Insofern ist eine andere Herangehensweise in den vielfältigen Schutzgebieten dringend nötig. Dazu zählt nunmehr ausschließlich die naturnahe und sukzessive Entwicklung der Waldgebiete am Ettersberg –insbesondere in den drei Naturschutzgebieten, im EU-Vogelschutzgebiet Ackerhügelland und im FFH-Gebiet Nr. 45 „Großer Ettersberg“ – zuzulassen. Eine Einstellung der Forstwirtschaft ist zudem nicht nur ein Ausdruck eines aktiven Schutzes von Umwelt, Natur und Landschaft sowie der Förderung eines nachhaltigen Tourismus, sondern ein Gebot der historischen Demut gegenüber der naheliegenden Gedenkstätte Buchenwald.

Von daher fordern Bürgerinitiative pro Ettersberg und der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA) den Freistaat Thüringen, die Stadt Weimar und den Landkreis Weimarer Land auf, diese obengenannten Ansinnen endlich zu respektieren. Ferner rufen beide Organisationen die Bevölkerung zur Unterschrift unter einer entsprechenden Petition der Bürgerinitiative pro Ettersberg an den Thüringer Landtag auf.

Der AHA ist bereit im Rahmen seiner ehrenamtlichen und gemeinnützigen Möglichkeiten sein Wissen sowie seine Erfahrungen einzubringen. Ferner bietet der AHA sich an Interessenten eine Plattform zur Mitwirkung anzubieten. Wer Interesse hat mitzuwirken, wende sich bitte an folgende zentrale Anschrift des AHA:

Arbeitskreis Hallesche Auenwälder
zu Halle (Saale) e.V. – (AHA)

Große Klausstraße 11
06108 Halle (Saale)
Tel.: 0345 – 2002746
E-Mail AHA: aha_halle@yahoo.de
Internet: http://www.aha-halle.de

Fotos Andreas Liste