Bekanntlich besitzt der Feldhamster den Status „streng zu schützende Tierart von gemeinschaftlichem Interesse“ gemäß des Anhangs IV der FFH-Richtlinie (Richtlinie 92/43/EWG). Ferner ist bekannt, dass ein wesentliches Ziel der FFH-Richtlinie in der die Sicherung des günstigen Erhaltungszustandes der dort gelisteten Arten und Lebensräume besteht. So haben gemäß Artikel 11 der FFH-Richtlinie die Mitgliedstaaten den Erhaltungszustand der in Artikel 2 genannten Arten und Lebensräume zu überwachen. Über die Ergebnisse der Überwachung ist gemäß Artikel 17 durch die Mitgliedstaaten alle sechs Jahre ein Bericht zu erstellen. Der Erhaltungszustand wird in Artikel 1 näher spezifiziert.
Seit längerem hatte sich abgezeichnet, dass der sogenannte „Investor“ Charlottes Garden selbst seinen Vorauszahlungspflichten im Höhe von 100.000,00 Euro zur Umsiedlung der Hamster und zur Einrichtung von Flächen zur „hamsterfreundlichen Bewirtschaftung“ nicht nachkommt.
Von daher fordert der AHA den Landkreis Mansfeld-Südharz und die Stadt Sangerhausen auf, dass Vorhaben endlich einzustellen. Ferner regt der AHA beide öffentliche Körperschaften an, ein nachhaltiges Konzept zur Sicherung und Erweiterung von Arbeitsplätzen in der Region zu erstellen, welches im Einklang mit dem Schutz und Erhalt von Umwelt, Natur und Landschaft steht.
Hier sich einzubringen sollte Auftrag an die Bevölkerung sowie an politische Gremien und Behörden sein.
Der ehrenamtliche und gemeinnützige AHA bietet dahingehend Interessenten Raum im Rahmen von territorialen Regional- und Ortsgruppen bzw. thematischen Arbeits- und Interessengruppen –wie z.B. die Arbeitsgruppe Feldökologie- mitzuwirken.
Wer noch mehr zu den diesbezüglichen Aktivitäten des AHA erfahren möchte, wende sich bitte an folgende zentrale Kontaktmöglichkeiten:

Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – (AHA)
Große Klausstraße 11
06108 Halle (Saale)
Tel.: 0345 – 2002746
E-Mail AHA: aha_halle@yahoo.de
Internet: http://www.aha-halle.de