Die Initiative „Pro Baum“ und der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA) setzen sich u.a. nunmehr seit mehreren Jahrzehnten für einen zusammenhängenden Schutz und Erhalt von Umwelt, Natur und Landschaft im Raum der Stadt Halle (Saale) sowie der Gemeinden Teutschenthal und Salzatal ein. Dabei spielen insbesondere die Dölauer Heide/Lindbusch sowie die Saaleaue eine besondere Rolle. Dazwischen eingebettet befinden sich Seengebiete, welche sich auf vielfältige Weise in der Bergbaufolge zu arten- und strukturreiche Natur- und Landschaftsbestandteilen entwickelt haben. Dazu zählen die flächenhaften Naturdenkmale Muschelkalkwand Bruchsee (Graebsee), Kleiner Angersdorfer Teich und Teich am Granauer Berg. Ferner sind aber auch der gesamte Graebsee, der Steinbruchsee Halle-Neustadt und der Heidesee zu nennen. Darin eingebettet oder angrenzend sind auch Altverläufe der Saale am Auenweg und im halleschen Südpark zu erwähnen. Ebenso haben die überformten Verläufe der Saalenebengewässer Roßgraben und nördlicher Kolonistengraben (Saugraben) eine ökologische Bedeutung, welche es durch Zulassung naturnaher Entwicklungsmöglichkeiten weiter zu entfalten gilt.
Diese Landschafts- und Naturräume haben massive Einschnitte durch bergbauliche Aktivitäten und bauliche Aktivitäten aller Art erfahren. In jüngster Zeit zählen dazu der bereits erfolgte und weiter angedachte Aus- und Neubau der Bundesautobahn 143, der Landesstraße 164n als Autobahnzubringer und der Bundestraße (B) 80 mit Umbau des Kreuzungsbereiches zur Eislebener Chaussee/B 80. Letztere Baumaßnahme, verbunden mit Massenabholzungen eines Waldgebietes nordwestlich des Steinbruches hatten die Initiative „Pro Baum“ und der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA) bereits in gemeinsamen Presserklärungen vom 27.02.2018 und 18.03.2020 verurteilt. Die Folgen dieser verheerenden und zerstörerischen Eingriffe sind noch heute sehr deutlich zu erkennen. Nach Ansicht von Initiative „Pro Baum“ und Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA) ist es dringend erforderlich die einzelnen Natur- und Landschaftsbestandteile zu schützen, zu erhalten und naturnahe Entwicklungen zuzulassen sowie auch in Randbereichen von Verbauungen bzw. Baumaßnahmen zu verschonen. Dazu zählen zum Beispiel Baumaßnahmen von Mitnetz nördlich bzw. nordwestlich der Angersdorfer Teiche am Verbindungsweg Schieferstraße und Angersdorfer Teiche sowie des weit vorangeschrittenen Neubaus der Evangelischen Grundschule im Bereich der Weinbergwiesen am Saugraben und im Hochwasserraum der Saale. Hinsichtlich der Saale und ihrer Aue weisen beide Organisationen zudem darauf hin, dass der Elbenebenfluss wieder mehr Hochwasserräume zurückerhalten muss. Das bedeutet Deichrückverlegungen und ggf. Deichaufhebungen. Polder, in welcher Form und Größe auch immer, sind dahingehend nicht hilfreich, da sie nicht zur Wiedererweiterung der Retentionsräume beitragen und somit durch mehr Ausbreitungsflächen Hochwasserhöhen und -wellen wirkungsvoll absenken bzw. niedriger halten können. Das trifft natürlich auch auf die Saalenebenflüsse Weiße Elster und Luppe zu. In den Gesamtraum eingebettet spielt der hallesche Stadtteil Halle-Neustadt eine besondere Rolle. Das von der AWO SPI Soziale Stadt und Land Entwicklungsgesellschaft mbH getragene Quartiermanagement Halle-Neustadt gibt zur Größe des nunmehr 60jährigen halleschen Stadtteiles folgendes an, Zitat: „Halle-Neustadt umfasst ein Fläche von 978,9 ha. Die Fläche der Gesamtstadt Halle (Saale) beträgt 13.502,1 ha. Das heißt, dass der Stadtteil etwas mehr als 7% der Fläche der Gesamtstadt einnimmt.“, Zitat Ende
Laut Angaben der Stadt Halle (Saale), Geschäftsbereich Finanzen und Personal, Abteilung Statistik, Wahlen und Service, Fachbereich Einwohnerwesen zur „Bevölkerungsentwicklung 1994 bis 2023“ hatte Halle-Neustadt im Jahr 2023 47.756,00 Einwohner. Zum gleichen Zeitpunkt weist das gleiche Dokument für die gesamte Stadt Halle (Saale) eine Einwohnerzahl im Umfang von 244.501,00 Menschen. Somit leben ca. 19,40 % der Einwohnerschaft in dem Stadtteil westlich der Saale. Mit
Mit dem ersten Spatenstich am 15. Juli 1964 als Halle-West begann eine vielfältige und wechselvolle Geschichte eines mit Beschluss des Staatrates der DDR vom 12.Mai.1967 zur eigenständigen Stadt erklärten Halle-Neustadt. Bei einem Bürgerentscheid im April 1990 hatten rund 31.000,00 Neustädter mit Ja gestimmt und nur rund 17.000,00 Neustädter mit Nein gestimmt. Damit war der Zusammenschluss der Stadt Neustadt mit der Stadt Halle (Saale) besiegelt. Am 5. Mai 1990, um 24 Uhr endete somit das Stadtrecht für Halle-Neustadt mit damals rund 100.000,00 Einwohnern.
Halle-Neustadt, welches administrativ direkt an die Gemeinde Teutschenthal, Ortsteile Angersdorf und Zscherben sowie an Halles Stadtteile Nietleben und Heide-Süd und darüber hinaus indirekt über die Saaleaue an die halleschen Stadtteile Giebichenstein, Böllberg und Wörmlitz angrenzt steht auf vielfältigem geologischem Untergrund. Auf Zechsteinsedimenten mit Steinsalzlager aufliegenden Schichten der Merseburger Buntsandsteinplatte gehören ferner die von der Saaleaue beeinflussten Räume sowie von Unterem Muschelkalk geprägte Räume, welche zum Beispiel sehr deutlich am Bruchsee/Graebsee zu erkennen sind.
Quelle: „Halle und sein Umland“, Klaus Friedrich/Manfred Frühauf (Hrsg.), Mitteldeutscher Verlag, 2002
Das Gebiet von Halle-Neustadt ist zu fast 75,00 % von der Aue der Saale und ihrer Nebengewässer geprägt. Nach Auffassung Initiative „Pro Baum“ und der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA) gilt diese Tatsache bei allen Überlegungen und Planungen zu berücksichtigen. Das Gebiet von Halle-Neustadt ist von schützenswerter Natur und Landschaft umgeben und geprägt. In der Umgebung zählen dazu die Dölauer Heide mit Heidesee, die Saaleaue und das Gebiet des nördlichen Kolonistengrabens/Saugraben, welcher wieder von seiner Verrohrung befreit ist und zwischen Dölauer Heide und Weinbergwiesen zur Wilden Saale fließen kann. Vorschläge des Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA) vom 06.08.2001 mit dem Betriebsabschlussplan für den Heidesee eine direkte Ableitung über den Saugraben herzustellen und somit stabile Wasserstände für See und Fließgewässer herzustellen, fand bisher leider keine Berücksichtigung. Die Initiative „Pro Baum“ und der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA) bekräftigen daher diesen Vorschläge. Die Neubauten von Blücherstraße, Parkplatz unweit der Kreuzung zur Begonienstraße und der Evangelischen Grundschule sowie die Verschärfung der Barrierewirkung durch den Deichbau am Gimritzer Damm führten zum Verbau bzw. Zerschneidung eines wertvollen Biotop- und Grünverbundes zwischen Dölauer Heide und Saaleaue sowie in die Gebiete von Halle-Neustadt und Heide-Süd. Ferner beeinträchtigen diese Bauten die Kaltluftentstehung und den Transport sowie Retentionsflächen der Saale. Innerhalb Halle-Neustadts zählen zu den besonders schützenswerten Bestandteilen von Natur und Landschaft die Saalealtverläufe in Passendorf mit Südpark und am Passendorfer Damm, die Angersdorfer Teiche, der Steinbruchsee, der Teich am Granauer Berg/Friedhofsteich sowie der Graebsee/Bruchsee. Zum Graebsee hat der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA) eine „Konzeption zur Errichtung eines geologisch – bergbaulichen – ökologischen historischen Erkenntnis -und Lehrpfad am Flächennaturdenkmal Graebsee (Bruchsee)“ vom 06.09.2004 sowie „Konzeptionelle Vorschläge zur Entwicklung eines Feuchtgebietes nördlich des Graebsees“ vom 12.06.2006 vorgelegt. Leider haben weder Politik und Verwaltung der Stadt Halle (Saale) im angemessenen Rahmen darauf reagiert. Daher fordern nun die Initiative „Pro Baum“ und der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA) diese Vorschläge ernst zu nehmen und das Gespräch zur Umsetzung der Vorschläge zu suchen. Die Planer Halle-Neustadts bemühten sich mit zahlreichen Grün- und Parkanlagen die Wucht der Bauten aufzufangen und wohnortnahe Erholungsmöglichkeiten zu schaffen. Eng damit verbunden sind Grün- und Biotopverbundfunktionen sowie Frisch- und Kaltluftkorridore mit dem Umland. Leider haben Bauverdichtungen wie zum Beispiel die erste Bebauung eines ersten Teils eines großen Parks und Grünfläche zwischen Neustädter Passage, Hallorenstraße und Magistrale im Jahr 1994 mit einem Hotel- und Verwaltungsgebäudekomplexes sowie im Jahre 2009 mit einer Skateranlage zerstörerische Folgen von sehr wichtigem Grün erzeugt. Im halleschen Stadtteil Halle-Neustadt befindet sich ein ca. 28.000 m² = 2,8 ha großes Idyll, Graebsee oder Bruchsee genannt. Der See entstand um etwa 1890 als man die während des Trias vor 240 bis 233 Millionen Jahren entstandenen Muschelkalke für die industrielle Nutzung als Branntkalk bzw. zur Zementherstellung abbaute. So entstand schrittweise das heutige Aussehen mit seinen klar strukturierten Muschelkalkschichten und der Wasserfläche, welche an der tiefsten Stelle bis 17 m tief ist. Der Name Graebsee stammt von der Familie Graeb ab, welche von 1921 bis Anfang der 50er-Jahre des vergangenen Jahrhundert einen Furnierbetrieb im näheren Umfeld und das Seegebiet besaßen. Im Graebsee ließ der Besitzer die Hölzer wässern, bevor sie zur Weiterverarbeitung in den Furnierbetrieb gingen. In den Jahren 1936 bis 1952 bestand am Graebsee eine Badeanstalt
Zudem legte der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) folgende konzeptionelle Vorschläge vor: Konzeption zur Errichtung eines geologisch – bergbaulichen – ökologischen historischen Erkenntnis -und Lehrpfad am Flächennaturdenkmal Graebsee (Bruchsee) vom 06.09.2004
In dem Zusammenhang verfolgen nun die Initiative „Pro Baum“ und der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA) weiterhin mit Sorge das offensichtliche Festhalten an dem „Baubeschluss Vernetzung und Spielplatz am Bruchsee“ des halleschen Stadtrates vom 22.02.2023. Mit der „Stellungnahme zum Baubeschluss Vernetzung und Spielplatz am Bruchsee“ vom 10.02.2023“ wies der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA) u.a. auf folgendes hin, Zitat: „Es ist bereits in der Bauphase mit umfassenden Zerstörungen und Störungen zu rechnen. Ein Eingriff, welcher vollkommen inakzeptabel ist, da im Falle der Umsetzung eine weitere Einschränkung von Lebens- und Rückzugsraum von Tier- und Pflanzenarten erfolgt. Diese Betrachtung ist in der Beschlussvorlage nicht zu erkennen. Zudem ist nicht zu erkennen, dass die Verantwortlichen in der Verwaltung der Stadt Halle (Saale) endlich eine Gesamtbetrachtung der Schutzwürdigkeit und Entwicklung des Graebseegebietes vorgenommen haben. Hierzu gehören insbesondere die Aspekte des Schutzes, des Erhaltes und der Entwicklung von Umwelt, Natur und Landschaft sowie einer darauf abgestimmten Nutzung für die Naherholung. Immer wieder planen die Verantwortlichen in der Verwaltung der Stadt Halle (Saale) neue Spielplätze in Grüngebiete. So u.a. bereits am Riveufer geschehen. Alternative Standorte wie gegenwärtig versiegelte Flächen wie Park- und Abstellplätze scheinen nicht in die Standortüberlegungen einzufließen. Nach Auffassung des AHA ist das jedoch dringend erforderlich, um obengenannte Konflikte ausschließen zu können. Dazu kann bereits genannte Spielplatzkonzeption behilflich sein. Der Standort ist zudem für einen ausgeprägten Vandalismus bekannt. Das Schicksal des hölzernen Aussichtspunktes am Graebsee ist dafür ein anschauliches Beispiel. Zudem sieht der AHA in der Nähe zu den Muschelkalkhängen eine Gefahr für Leib und Leben für spielende Kinder. Eine öffentliche Fürsorgepflicht muss solche Gefahren ausschließen. Auf Grund der obengenannten Tatsachen, hält der AHA die Errichtung eines Kinderspielplatzes im Gesamtgebiet des Graebseegebietes für ablehnenswert. Daher ist ein ökologisch verträglicher und nicht derartig gefährdeter und gefährlicher Standort in Halle-Neustadt zu suchen und zu finden.“, Zitat Ende
Zwischenzeitlich haben umfassende Abholzungsarbeiten stattgefunden, denen u.a. sieben Bäume zum Opfer fielen. Die Initiative „Pro Baum“ und der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA) bekräftigen die in der Stellungnahme zum Baubeschluss Vernetzung und Spielplatz am Bruchsee“ vom 10.02.2023 aufgeführten Positionen und fordern endlich diese Auffassungen zu berücksichtigen und somit das Gesamtvorhaben endgültig einzustellen.
Die Initiative „Pro Baum“ und der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA) weisen zudem darauf hin, dass der Landschafts- und Naturraum zwischen Saaleaue und Dölauer Heide/Lindbusch nur unter massiver Einbindung der Saalealtverläufe in Passendorf und am Auenweg zwischen Halle-Neustadt und der Gemeinde Teutschenthal, Ortsteil Angersdorf, der Angersdorfer Teiche, dem Steinbruchsee, dem Heidesee, dem Teich am Granauer Berg, des Weinbergholzes in der Gemeinde Teutschenthal, Ortsteil Holleben, der Würdebachaue sowie weiterer arten- und strukturreicher Natur- und Landschaftsbestandteile als Biotop- und Grünverbundraum bis hinein in die bebauten Gebiete fungieren muss. Das verbessert nicht nur die Bedeutung als Lebens- und Rückzugsraum für zahlreiche Tier- und Pflanzenarten, sondern sorgt für Frisch- und Kaltluftzufuhr und dient der Verbesserung der Wohn- und Lebensqualität. Das erfordert nicht nur ein Ende expansiver Bautätigkeiten, sondern Möglichkeiten zum Rückbau und Flächenentsiegelung zu prüfen und ggf. umzusetzen. Dem gilt es ebenfalls die Nutzung für Naherholung, Tourismus, Sport und Kultur unterzuordnen. Zudem ist die Schaffung der Möglichkeit des Anschlusses des nunmehrigen Heidesees an den Saugraben zu prüfen. Hier besteht die Möglichkeit eines naturnaheren Abflusses zur Saale, was eine dauerhafte Benetzung des Fließgewässers ermöglichen kann. Ebenso regen beide Organisationen die Verrohrungen des Roßgrabens aufzuheben sowie in seinem Mündungsgebiet in die Saale sämtliche Ufer- und Sohlbefestigungen zu entfernen. Somit erhalten Saugraben und Roßgraben die Möglichkeit sich naturnaher entwickeln zu können. Nicht unerwähnt bleiben darf, dass die bisherige Verfüllungspraxis der Grube Teutschenthal Sicherungsgesellschaft (GTS) Grube Teutschenthal endgültig ihr Ende finden muss. Eine Verwendung von Sonder- bzw. Giftmüll jeglicher Art ist eindeutig abzulehnen. Die Schächte sind wasserbeeinflusst und weisen auf dem Weg eine umfassende Reaktionsfähigkeit auf. Insbesondere die als Schadstoffe aufgeführten Oxide von Magnesium, Kalium, Natrium und Kalzium könnten in Verbindung mit Wasser zu Hydroxiden reagieren, welche starke und sehr umweltbelastende Basen entstehen lassen können. Auf Grund der Tatsache, dass das Wasser der Schächte auch in das Umfeld austritt ist mit umfassenden und nachhaltigen Belastungen der Umwelt einer Region zu rechnen, wo ca. 300.000 Menschen leben. Zudem belastet Abluft die Region, welche mit Ausstoß von giftigem Feinstaub einhergeht. Dabei verdeutlichen die Initiative „Pro Baum“ und der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA), dass sie sich die entsprechenden Forderungen der Bürgerinitiative Gegen eine Giftmüll- und Deponieregion Halle-Saalekreis e.V. vollumfänglich zu eigen machen.
Für Halle-Neustadt selbst schlagen die Initiative „Pro Baum“ und der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA) vor Wohnraumabrisse zu beenden und stattdessen Gebäude ökologisch zu sanieren und dabei Dach- und Fassadenbegrünungen, den Auf- und Einbau von angepassten Solar- und Windkraftanlagen anzugehen, weiteren Flächenverbrauch zu unterbinden und stattdessen Flächenentsiegelungen zu prüfen. Aus den obengenannten Gründen heraus rufen Initiative „Pro Baum“ und AHA weiter zum verstärkten Engagement zum Schutz, zum Erhalt und zur Weiterentwicklung von Umwelt, Natur. Landschaft und Klima sowie einer damit verbundenen grundsätzlichen Änderung der Umwelt-, Verkehrs-, Energie- und Baupolitik auf. Interessenten können folgendermaßen zur Initiative „Pro Baum“ und zum AHA Kontakt aufnehmen:
Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA Große Klausstraße 11
Der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – hält einen umfassenden Schutz und Erhalt sowie eine nachhaltige Entwicklung des Landschafts- und Naturraumes zwischen den Städten Halle (Saale) und Leipzig für dringend geboten. Aus dem Grund führte der AHA am Samstag, dem 12.04.2025, eine ca. achtstündige Fahrradexkursion in die Auenlandschaften zwischen Halle (Saale) und Leipzig durch. Die Fahrradexkursion nahm dabei folgende Route: Entlang des Diemitzer Grabens, der Reide, zum Überlauf des Hufeisensees in die Reide, in den Park von Dieskau, durch die Saale-Elster-Luppe-Aue und entlang des Wallendorfer und des Raßnitzer Sees im Landkreis Saalekreis, durch die Luppeaue bei Schkeuditz, durch die Elster-Luppe-Nahle-Aue in der Stadt Leipzig sowie zum Mündungsbereich der Parthe. Ebenfalls gehörte der Teil der Aue zwischen Weißer Elster und Neuer Luppe im Stadtgebiet von Schkeuditz dazu. Im Bereich der Kreuzung Delitzscher Straße und der nunmehrigen Osttangente, welche die erste Station der kurz zuvor begonnenen Fahrradexkursion darstellte, bekräftigt der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – seine Auffassung zur Erweiterung der Osttangente von der Delitzscher Straße über Reideburger Straße, Reideburger Landstraße, Hobergerweg, Berliner Straße bis zur Berliner Chaussee – B 100. Der Bau der Osttangente hat zu einer weiteren Versiegelung weiterer, bisher offener Ackerflächen, die Zerschneidung des potentiellen Entwicklungsraumes im Bereich des Diemitzer Grabens sowie späteren Mehrbelastung des Raumes mit Lärm, Abgasen und Feinstaub geführt. Das hat eine weitere Verschlechterung der Umwelt, Natur und Landschaft sowie starke Beeinträchtigung der Lebensqualität der hier lebenden Menschen hervorgerufen. Das diese Osttangente nicht zur Entlastung der halleschen Innenstadt beitragen soll, entgegen der immer gebetsmühlenartig verkündeten Rechtfertigungsversuche für diese zusätzliche Verkehrstrasse, zeugen u.a. die nicht vorliegenden Konzepte für Verkehrseinschränkungen und die geforderte Beibehaltung der Vierspurigkeit der Merseburger Straße. Der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – betonte in dem Zusammenhang erneut die Notwendigkeit einer naturnaheren Entwicklung in Halles Osten. Dazu zählen als räumliche Schwerpunkte die Reide und der Hufeisensee, aber auch u.a. die Nebengewässer Kabelske und Diemitzer Graben. Im Rahmen einer naturnaheren Entwicklung gilt es erst einmal alle Abwassereinleitungen in die Fließgewässer zu beenden, beidseitig der Uferkanten einen Gewässerschonstreifen von 10,00 m einzuhalten, landwirtschaftliche Nutzungen zu extensivieren sowie weitere Bebauungen nicht zuzulassen. Neben ihrer standörtlichen Bedeutung gilt es die Fließgewässer als Biotop- und Grünverbundzonen anzusehen und dabei auch u.a. in der Stadt Halle (Saale) das flächenhafte Naturdenkmal Resttümpel Kanena, die Geschützten Landschaftsbestandteile Gehölz bei Büschdorf und Park Sagisdorf sowie im Landkreis Saalekreis den Dieskauer Park einzubeziehen. Von daher hat der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – ferner immer wieder angeregt ein Landschaftsschutzgebiet Reidetal in der Stadt Halle (Saale) und im Landkreis Saalekreis einzurichten. Darüber hinaus legte der AHA am 05.10.2010 ein Konzept zur Entwicklung der Kabelske vor, welches auf einer Ursachenforschung zum Hochwasser beruht. Von daher beobachtet der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – nicht nur mit Sorge die Bebauungspläne für den Hufeisensee mit Golfplatz, Ausbau der Wasserskianlage, Asphaltierung von Wanderwegen und Schaffung neuer Parkplätze sowie den Weiterbau der Osttangente, sondern ebenfalls die im Bebauungsplan 70.3. angedachte Neubebauung auf einer Fläche von 4,7 bis 5 ha, wo eine Neuverbauung für 42 neue Eigenheime auf einer Bebauungsfläche von 2,1 ha vorgesehen ist. Die bisher ackerbaulich genutzte Schwarzerdefläche grenzt unmittelbar an den Diemitzer Graben und das Geschützte Landschaftsbestandteil Gehölz bei Büschdorf an. Neben der Neuversiegelung wertvollen Ackerbodens, führt dies zur weiteren Einschränkung des Biotop- und Grünverbundraumes entlang der Diemitzer Grabens und im unmittelbaren Bereich des Geschützten Landschaftsbestandteils Gehölz bei Büschdorf. Ferner missachten die Planer die steigenden Grund- und Schichtwasserstände. Selbst die Planungsunterlagen gehen von Grundwasserständen zwischen 1 bis 1,5 m unter der Bodenoberfläche aus. Während Bewohner in Halles Osten über hohe Grundwasserstände klagen, beabsichtigt die Stadt Halle (Saale) eine weitere Bebauung in solchen Gebieten zuzulassen. Hier sieht der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – neben dem ramponierten Ansehen der halleschen Verantwortlichen in Sachen Umwelt-, Natur- und Landschaftsschutz, des Weiteren die geschworene Verpflichtung Schaden von der Stadt Halle (Saale) fernzuhalten bzw. abzuwenden, zum unendlich wiederholten Male verletzt. Auf Grund der ökologischen und hydrologischen Bedenken fordert der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – die Bebauungsplanung ersatzlos zu streichen und stattdessen eher etwas gegen die Leerstände von bestehender Bausubstanz zu tun. Darüber hinaus schlägt der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – vor, die ackerbaulichen Flächen verstärkt extensiv zu nutzen, Maßnahmen zur Renaturierung des Diemitzer Grabens im Rahmen der Europäischen Wasserrahmenrichtlinie zu konzipieren und anzugehen, dem Diemitzer Graben ebenfalls einen Gewässerschonstreifen von beidseitig mindestens 10 m einzuräumen sowie das Geschützte Landschaftsbestandteil Gehölz bei Büschdorf in allen Richtungen Raum für eine sukzessive Ausdehnung um mindestens das doppelte der bisherigen Fläche von 1,2 ha zu geben. Der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – bekräftigt seine Ansicht zu den die im Jahr 2019 erfolgten massive Abholzungen am Ostufer des Diemitzer Graben. Dabei vernichtete man mindestens 5 Bäume der Art Bergahorn und mehrere Hundsrosen. Neben der Vernichtung dieses Gehölzbestandes, welcher auch u.a. als Lebens- und Rückzugsraum für zahlreiche Tierarten fungierte, als Beschattung des von Eutrophierung und von häufiger Wasserarmut gekennzeichneten Diemitzer Grabens sowie zur landschaftlichen Auflockerung des eher gehölzarmen Osten Halles beitrug, besteht nun die Gefahr, dass nunmehr Landwirte näher an den Gewässerrand heranpflügen. Daran ändert auch die eingezäunte Anpflanzung am Westufer nichts. Die Exkursionsteilnehmerinnen und Exkursionsteilnehmer waren sich einig, dass auch hier sogenannte Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen zur Vernichtung bestehender Gehölzbestände führen und sehen klare Parallelen zu den Massengehölzvernichtungen der Deutschen Bahn im Trothaer Wäldchen. Daher fordert der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – die Ermittlung und Bestrafung der Verantwortlichen sowie die Zulassung der Sukzession am Ostufer, um eine Wiederherstellung des Gehölzbestandes zu ermöglichen. Nach einer umfassenden Inaugenscheinnahme der Reide in den halleschen Stadtteilen Reideburg und Büschdorf, suchten die Exkursionsteilnehmenden das Gelände am Standort Käthe-Kollwitz-Straße 14 auf, wo der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – folgende Punkte erläuterte: Am 14.11.2001 fasste der Stadtrat der Stadt Halle (Saale) mehrheitlich den Beschluss das Ökologische Schulzentrum in der Käthe-Kollwitz-Straße 14 in Halle – Büschdorf zum 30.11.2001 zu schließen. Das 2,85 ha große Gelände, welches bereits vor dem Jahre 1990 als Schulgarten genutzt wurde, befindet sich im städtischen Eigentum und ist im Flächennutzungsplan als Grünfläche dargestellt. Im Zusammenhang mit der Schließung des Schulgartens erfolgte die Herauslösung eines Schulgartenteils für die Grundschule Büschdorf. Ab der Mitte der neunziger Jahre bestand eine Vereinbarung zwischen der Stadt Halle (Saale) und dem Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – zur Zusammenarbeit bezogen auf das Ökologische Schulzentrum Halle-Büschdorf. Leider fand keine umfassende Umsetzung der Vereinbarung statt. Überlegungen des nunmehr aufgelösten AHA-Mitgliedsvereins Internationalen Erholungs- und Bildungswerkes e.V. (IEWB) zur Nutzung eines Teils des Geländes für Kinder- und Freizeitarbeit mit gärtnerischer Selbstversorgung in der Freizeit- und Feriengestaltung, insbesondere für Kinder und Jugendliche, welche auf Grund finanzieller Schwierigkeiten der Eltern nicht verreisen können, blieben bedauerlicherweise in der Anfangsphase stehen. Einst hatte sogar das Berufliche Bildungswerk e.V. Halle-Saalkreis (BBW) große Teile des früheren Schulgartens von Unrat und Verbauungen beräumt. Mit den nunmehrigen vom Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – erstellten konzeptionellen Vorschlägen ist vorgesehen teilweise an alten IEWB-Überlegungen anzuknüpfen, aber auch weitergehende Vorstellungen darzulegen. Dabei soll die Lage inmitten des halleschen Stadtteiles Büschdorf besondere Berücksichtigung finden. Das Gelände des früheren Ökologischen Schulzentrums Halle-Büschdorf stand seit dem 01.12.2001 bis zum Beginn der Bebauung im Jahr 2019 leer. Jedoch bietet sich das Terrain für eine vielfältige Nutzung in Sachen Bildung, Freizeit, Naherholung, Kultur sowie Umwelt- und Naturschutz an. Hinzu kommt die räumliche Nähe zu Reide und Kabelske und ihren Auen sowie dem Hufeisensee, welche zudem für Exkursionen sehr geeignet ist. Im konkreten Fall ist daher eine Nutzung für alle Altersgruppen möglich bzw. wünschenswert. Der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – möchte hier mit seinen Erfahrungen und Kenntnissen sowie mit dem Fundus der Umweltbibliothek Merseburg „Jürgen Bernt-Bärtl“ fachlich-inhaltlich begleitend wirksam werden, während man sich mit der Bildungseinrichtung BBW einig war, dass sie die Trägerschaft übernehmen sollte. Die von der Mitgliederversammlung des AHA am 05.12.2005 beschlossenen Konzeptionellen Vorschläge zur Entstehung eines „Parks der Generationen“ in Halle-Büschdorf bildeten die Basis für einen umfassenden und längeren Abstimmungsprozess mit dem BBW. Schließlich übermittelte der AHA mit Schreiben vom 03.10.2006 mit den Konzeptionellen Vorschlägen zur Entstehung eines „Parks der Generationen“ in Halle-Büschdorf vom 05.12.2005 an alle Fraktionen des halleschen Stadtrates und Halles damaliger Oberbürgermeisterin Ingrid Häußler. Leider hat es bis heute Niemand der Damen und Herren für nötig gehalten darauf zu reagieren. Mit Unverständnis hatte der AHA bereits im Jahr 2019 die in Umsetzung befindlichen Pläne des Geschäftsführers der gleichnamigen Baufirma Thomas Siewert aufgenommen auf dem Gelände 40 Einfamilienhäuser zu errichten. Damit ist ein weiteres grünes Kleinod mit verschiedenen Baum- und Straucharten sowie Wiesen- und Staudenflächen von Zerstörung und Versiegelung bedroht. Dieses Gebiet hat sich seit dem Jahr 2001 zu einem sehr wichtigen Leben- und Rückzugsraum für zahlreiche Tier- und Pflanzenarten entwickelt. Das offenbar der Oberbürgermeister der Stadt Halle (Saale) und eine Mehrheit des halleschen Stadtrates dem wohlwollend gegenüberstehen ist für den AHA nicht verwunderlich. Immerhin haben diese gleichen Leute u.a. Teile der Reide und des Hufeisensee für eine bauliche Zerstörung freigegeben. Die nunmehr erfolgte Bebauung mit Einfamilienhäusern und deren Nutzung ist ein Beispiel für eine zerstörerische Umwelt-, Planungs- und Baupolitik der Stadt Halle (Saale), welche vorrangig im Interesse raffgieriger und rücksichtsloser Bauunternehmers agieren. In der Reideaue in Halle-Büschdorf zwischen Am Spielrain und dem Überlauf des Hufeisensees zur Reide bekräftigte der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – die dringende Notwendigkeit dieses Fließgewässer, seine Aue und Nebengewässer verstärkt zu schützen, mehr Raum zur naturnaheren und sukzessiven Entwicklung zu geben, Abwassereinleitungen endgültig zu beenden. Bebauungen auszuschließen vorhandene Verbauungen im Ufer- und Sohlbereich zurückzubauen, weitere Verbauungen auf den Prüfstand zu stellen, Agrarnutzungen arten- und strukturreicher zu gestalten, Streuobstwiesen zu entwickeln sowie den Biotop- und Grünverbund entlang der Reide zu schützen und weiter zu entwickeln. Dazu ist es dringend erforderlich der Reide und ihren Nebengewässer mindestens 10,00 m breite Gewässerschutzstreifen beidseitig der Uferoberkante zu gewähren. Ferner sind neben den Nebengewässern und der Reideaue selbst, den Hufeisensee mit angrenzenden Natur- und Landschaftsbestandteilen in einen Biotop- und Grünverbund einzubeziehen, welcher von Fuhne über Rieda sowie Reide bis Weißer Elster reicht. Zudem bekräftigt der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – seinen Vorschlag an zwei Standorte entlang der Reide zwischen Am Spielrain und Überlauf vom Hufeisensee als Streuobstwiese entstehen zu lassen. Die Pflanzungen, die Pflege und Betreuung sowie die Ernte kann in regelmäßig durchgeführten öffentlichen Arbeitseinsätzen erfolgen. Jedoch gilt es mit Eigentümer, ggf. Pächter sowie der Stadt Halle (Saale) diesen fortgesetzten Vorschlag des Arbeitskreises Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – zu prüfen, wissenschaftlich-konzeptionelle Vorschläge zu erarbeiten sowie mit der Bevölkerung zu beraten. Bei ausreichender organisatorischer, personeller, finanzieller und sachlicher Absicherung ist der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – durchaus bereit die Betreuung des Vorhabens zu übernehmen. Die vorgeschlagenen Standorte sind in nachfolgender Karte, rot eingerahmt dargestellt.
Am 4,98 ha großen flächenhaften Naturdenkmal „Resttümpel nördlich Kanena“ stellten die Exkursionsteilnehmenden die deutliche Strukturvielfalt, aber auch besorgniserregende Störungen durch Vermüllungen und Feuerstellen fest. Der AHA sieht die dringende Notwendigkeit des verstärkten Schutzes des flächenhaften Naturdenkmals „Resttümpel nördlich Kanena“. An der Einmündung der Kabelske in die Reide an der Grenze zwischen Halle (Saale) und Saalekreis nahmen die Exkursionsteilnehmenden zusätzlichen Befestigungen am Ufer im Bereich der rekonstruierten Brücke in Augenschein. Der AHA vertritt hier die Position, dass weitere Uferversiegelungen die Gewässerstrukturen schwer schädigen und zudem gegen die Wasserrahmenrichtlinie der EU verstoßen. Darüber sieht der AHA die Notwendigkeit der Erstellung einer Schutz- und Entwicklungskonzeption für die nunmehr beräumte Kleingartenanlage südlich der Reideburger Straße des Kabelsketalortsteiles Zwintschöna in der Reideaue aus. Nachdem man nun nach jahrelangen Aufforderungen des AHA offensichtlich richtigerweise eine Komplettberäumung aller ober- und unterirdischen Bebauungen vorgenommen hatte, erfolgte jedoch leider keine wissenschaftliche Betrachtung des Umgangs mit den Gehölzen und Wiesen im Blick auf der Lage in der Reideaue. Daher schlägt der AHA immer wieder vor eine sukzessive Entwicklung zu befördern sowie Feuchtgebiete wiederherzustellen. So besteht die Möglichkeit zur Entwicklung einer naturnaheren Entwicklung der einstigen Sumpf- und Moorlandschaft im Einzugsgebiet der nunmehrigen Reide. In Halle-Kanena ist eine massive bauliche Veränderung und weiterer starker Verfall der Gebäude und des Geländes vom früheren Rittergut in Kanena ersichtlich. Der seit den 1990er Jahren leerstehende Dreiseitenhof mit großen Stallgebäuden, an der nördlichen Seite befindlichen Gutshaus und mit östlich angrenzendem Gesindehaus bedarf schneller und fachgerechter umfassender baulicher Erhaltungsmaßnahmen. Am 24.09.2003 beschloss der hallesche Stadtrat die „Satzung der Stadt Halle (Saale) zur Erhaltung der städtebaulichen Gestalt „Gut Kanena“ (Erhaltungssatzung Nr. 30)“. Zu den Eigentums- und Nutzungsverhältnissen beinhaltet die Begründung der Satzung folgende Ausführungen, Zitat:
„Die Gutsanlage gehörte zum ehemaligen Stadtgut Halle und die Stadt Halle ist seit 1996, nach erfolgter Vermögenszuordnung, wieder Eigentümer des Grundstücks. Die Gutsanlage steht unter Denkmalschutz, eine landwirtschaftliche Nutzung erfolgt nicht mehr.“, Zitat Ende
Der AHA bekräftigt seine Forderung, dass die Stadt Halle (Saale) als Eigentümerin für die Erhaltung dieses bedeutsamen Teils des Stadtteiles Kanena unverzüglich Maßnahmen zur Sicherung und Entwicklung des Gutshofes Kanena ergreifen muss. Dabei gilt es Aspekte des Schutzes des Denkmales, von Umwelt, Natur und Landschaft zusammenzuführen. So gilt es beispielsweise die baulichen Maßnahmen zum Beispiel so zu gestalten, dass z.B. auch Fledermäuse, Rauch- und Mehlschwalben, Mauersegler, Singvögel sowie Insekten Unterschlupf finden können. Ebenso ist der Erhalt von Grün zu sichern und der Bestand zu erweitern. Der AHA ist durchaus bereit im Rahmen seiner ehrenamtlichen und gemeinnützigen Aktivitäten in der Reideaue daran mitzuwirken. Momentan nehmen die baulichen Maßnahmen, welche die Prof. Schuh Securities GmbH zu verantworten hat, sehr besorgniserregende Züge an. So sind nach umfassenden Abrissarbeiten an der alten, historischen Bausubstanz, nunmehr massive Ausbauaktivitäten für Wohnungsbau zu erkennen. Mit dieser Herangehensweise ist mit dem Luxuswohnbau ein Verlust des historischen Erscheinungsbildes des Gutsgeländes mit seinen einzigartigen Gebäuden verbunden. Eine öffentliche Würdigung des historischen Wertes für die Bevölkerung geht damit einher. Das Satzungsziel vom 24.09.2003 ist somit vollkommen verfehlt.
Der AHA ist durchaus bereit im Rahmen seiner ehrenamtlichen und gemeinnützigen Aktivitäten in der Reideaue daran mitzuwirken. Zudem empfiehlt der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – die Beachtung und Einbeziehung der wissenschaftlichen Ausführungen „Die natürlichen Verhältnisse, Kulturlandschaftswandel und Renaturierungsprobleme im Reide-Einzugsgebiet (im Osten von Halle/Saale)“, ISSN 0018-0637 HercyniaN. F. 33 (2000): 19 1 – 218 von Dr. Günter Zinke
Bereits mit der Stellungnahme zur Voruntersuchung B 6 OU Bruckdorf vom 14.12.2020 hatte der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – auf folgendes hingewiesen, Zitat:
„Zu 1.2 Straßenbauliche Beschreibung Zu 3.2 Beschreibung der untersuchten Varianten
Laut Planungsunterlagen ist zur geplanten Länge des Straßenbauprojektes folgendes vermerkt, Zitat: „Die Baulänge der geplanten B 6 OU Bruckdorf beträgt je nach untersuchter Variante zwischen 1,725 km und 2,394 km.“, Zitat Ende. Zur geplanten Fahrbahnbreite enthalten die Planungsunterlagen folgende Angaben, Zitat: „Der RQ 11,5+ ist ein einbahnig zweistreifiger Querschnitt mit einer Fahrbahnbreite von 8,50 m“, Zitat Ende. Das bedeutet rechnerisch eine drohende Flächenneuversiegelung im Umfang von 14.662,50 m² = 1,47 ha bis 20.349,00 m² = 2,03 ha. Unter dem Punkt „3.2 Beschreibung der untersuchten Varianten“ geht man sogar von einem Flächenverbrauch im Umfang von 5,67 ha bis 7,02 ha aus. Dabei verweist der AHA auf folgende Angabe des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit zur aktuellen täglichen Neuausweisung von Siedlungs- und Verkehrsflächen in der Bundesrepublik Deutschland folgendes an, Zitat: „Täglich werden in Deutschland rund 58 Hektar als Siedlungsflächen und Verkehrsflächen neu ausgewiesen. Dies entspricht einer Flächenneuinanspruchnahme – kurz Flächenverbrauch – von circa 82 Fußballfeldern.“, Zitat Ende Das ergibt im Jahr einen Flächenverbrauch im Umfang von 21.170 ha. Im Vergleich dazu liegt diese Zahl zwischen der Fläche der Stadt Essen (21.034 ha) und der Stadt Lübeck (21.419 ha). Diese Zahlen sollten uns zu denken geben und dazu führen, dass wir endlich weg kommen von der autobestimmten Verkehrs- und Planungspoltik.
Zu 2. Begründung des Vorhabens Zu 3.3.2 Verkehrliche Beurteilung
Für den Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – ist es vollkommen unverständlich, dass man angesichts der deutlich erkennbaren negativen Veränderungen des Klimas, welche sich hier in der Region u.a. in den sehr heißen Sommern der Jahre 2018 und 2019 sowie der darüber hinaus gehenden Wasserdefizite, der sich nicht reduzierenden Beeinträchtigungen für Mensch, Tier und Pflanze sowie der zerstörerischen Gefahren für Klima, Umwelt, Landschaft und Natur, an so einem Verkehrsprojekt festhält. Dabei müssen Verkehrsvermeidung, Nutzung des wahrlich sehr gut ausgebauten Schienennetzes zwischen den Städten Halle (Saale) und Leipzig sowie Flächenentsiegelungen endlich das Rückgrat einer modernen Umwelt-, Verkehrs- und Planungspolitik bilden. Insofern sind bereits diese Planungen als vollkommen unverantwortlich anzusehen.
Zu 3.1 Beschreibung des Untersuchungsgebietes Zu 3.2 Beschreibung der untersuchten Varianten
Bereits die hier getätigten Angaben lassen deutlich erkennen, dass die natur- und landschaftsräumlichen Ausgangssituationen eine derartige Bautätigkeit nicht zulassen. Der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – bekräftigt zudem immer wieder u.a. im Rahmen seiner häufigen Exkursionen und Begehungen in den Gebieten seine Auffassung, dass eine naturnahere Entwicklung der Reide dringend geboten ist. Als einen ersten Schritt in die Richtung ist in der Verbesserung der Wasserqualität seit Anfang der neunziger Jahre des vergangenen Jahrhunderts zu sehen. Zudem hat die Reide durch ihre sich immer weiter entwickelnde Fließgewässerstruktur, hervorgerufen durch im Gewässer vorhandene Holz- und Steinbarrieren, wechselnde Schlamm- und Kiesbereiche, an ökologischer Bedeutung und Vielfalt zugenommen. So beginnt das Fließgewässer verstärkt zu mäandrieren, es entstehen gewässerbegleitende Gehölz- und Krautbestände sowie unterschiedlich schnell strömende Gewässerabschnitte. Mit den schnellfließenden Bereichen ist der lebensnotwendige Eintrag von Sauerstoff verbunden. Die Reide bildet zudem ein sehr wichtiges Rückgrat für einen sehr wichtigen und entwicklungsfähigen Biotop- und Grünverbundraum zwischen dem Naturschutzgebiet Saale-Elster-Luppe-Aue, dem Landschaftsschutzgebiet Dieskauer Park und zum Sagisdorfer Park sowie über die Zuflüsse und Mündungsbereiche zur Kabelske, Diemitzer Graben und zum Hufeisensee. Weitläufiger betrachtet gilt es diesen Biotop- und Grünverbundraum über die nach Norden abfließende Rieda einschließlich des Parks in Ostrau und des flächenhaften Naturdenkmals bei Werderthau bis zur Fuhneaue zu schützen, zu erhalten sowie sukzessiv räumlich auszuweiten. Hier tragen insbesondere die Stadt Halle (Saale) sowie die Landkreise Saalekreis und Anhalt-Bitterfeld, aber auch die Städte Landsberg und Zörbig sowie die Gemeinden Kabelsketal und Petersberg eine besondere und große Verantwortung. In dem Blickfeld betrachtet sieht der AHA nicht nur den Schutz, Erhalt und die behutsame Betreuung bestehender Inseln und Streifen von Gehölzen, Wiesen- und Hochstaudenflächen sowie Feuchtgebieten als dringend erforderlich an, sondern auch die dringende Notwendigkeit diese räumliche Vernetzung entlang des gesamten Gebietes von Reide und Rieda vorzunehmen. Daher verfolgt der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – Mit großer Aufmerksamkeit die sich immer heftiger gestaltende Diskussion zur Ortsumfahrung Halle-Bruckdorf. Es ist durchaus verständlich, dass die Bewohnerinnen und Bewohner des halleschen Stadtteils von dem starken Autoverkehr auf der B 6 genervt sind. Die „Mitteldeutsche Zeitung“ spricht in ihrem Beitrag vom 07.01.2020 von 770 LKW, welche sich an Werktagen durch die Ortslage wälzt. Nur ist es zeitgemäß, auf derartige Fehlentwicklungen in der Verkehrspolitik mit neuen Straßen, wie Ortsumgehungen, zu reagieren? Nach Ansicht des AHA ist das die Fortsetzung und Verstärkung dieser nun schon seit Jahrzehnten zu Recht kritisierten Verkehrspolitik. Auch die angedachte Ortsumfahrung Halle-Bruckdorf vermindert keinen einzigen Verkehrsstrom. Im Gegenteil, es ist mit einer Mehrung des Verkehrsaufkommens zu rechnen. Hier möchte man aber gerne das Prinzip aus den Augen aus dem Sinn anwenden. Lärm, Abgas- und Feinstaubbelastung finden dann eben nicht mehr direkt vor der eigenen Haustür, sondern paar Meter in bisher unversiegelter Landschaft und Natur statt. Genau das geschieht bei Umsetzung des Bau- und Verkehrsvorhabens. Während die offensichtliche Vorzugsvariante nördlich von Halle-Bruckdorf eine Kleingartenanlage und die Aue der Reide zerschneidet und verdächtig nahe an das 7 ha große, nach der europäischen Fauna-Flora-Habitat (FFH)-Richtlinie geschützte FFH-GEBIET “ENGELWURZWIESE BEI ZWINTSCHÖNA“ (EU-CODE: DE 4538-301, LANDESCODE: FFH0142) heranrückt, bedeuten alle Varianten mehr oder minder ein massives Zerschneiden der Reide und ihrer Aue. Abgesehen von der Beeinträchtigung des Biotop- und Grünverbundes, greift man so baulich in ein Kalt- und Frischluftentstehungsgebiet sowie einer damit verbundenen Ventilationsbahn ein. Hinzu kommt, dass eine Tangierung von Bergbaufolgelandschaft zu erwarten ist. Insofern ist vorzeitiges Ausscheiden der Nullvariante vollkommen inakzeptabel.
Abschließendes
Der AHA hält es für dringend erforderlich sich verstärkt für den Schutz, den Erhalt und für eine zu mindestens naturnahe Entwicklung der Auenlandschaft von Reide und Rieda, ihrer Nebengewässer und Auen sowie im Biotop- und Grünverbund zwischen der Saale-Elster-Luppe-Aue sowie der Fuhneaue einzusetzen. Dazu ist es aber erforderlich nicht nur weitere Zerschneidungen und Flächenversiegelungen auszuschließen, sondern Rückbaumaßnahmen vorzunehmen. Darüber hinaus es einen verstärkten Eintrag von Feinstaub, Lärm und Abgasen in Wohngebieten sowie Natur- und Landschaftsräumen nicht zuzulassen, besonders wenn man bedenkt, dass die Reideaue zu den Kaltluftentstehungsgebieten und Kaltluftbahnen gehört. Aus diesem Grund sind Planungen für eine Ortsumgehung B6 in Halle-Bruckdorf und in der Gemeinde Kabelsketal auszuschließen. Der AHA ist bereit sich im Rahmen seiner ehrenamtliche Tätigkeit für den Schutz, den Erhalt und für eine zu mindestens naturnahe Entwicklung der Auenlandschaft von Reide und Rieda, ihrer Nebengewässer und Auen sowie im Biotop- und Grünverbund zwischen der Saale-Elster-Luppe-Aue sowie der Fuhneaue einzubringen.“, Zitat Ende
Mit „Bekanntmachung des Landesverwaltungsamtes Sachsen-Anhalt – Referat Planfeststellungsverfahren – über das Planfeststellungsverfahren „Neubau der B 6 Ortsumgehung Bruckdorf“ in der kreisfreien Stadt Halle (Saale) und der Gemeinde Kabelsketal (Landkreis Saalekreis) Gemarkungen: Kanena, Bruckdorf, Halle, Ammendorf und Dieskau (Aktenzeichen: 308.5.2-31027-F1735.5)“ verkündete das Landesverwaltungsamt, dass, Zitat: „Der Plan (Zeichnungen und Erläuterungen) sowie die Unterlagen nach § 19 Abs. 2 UVPG werden in der Zeit vom 03.03.2025 bis einschließlich 02.04.2025 auf der Internetseite des Landesverwaltungsamtes Sachsen-Anhalt unter https://lsaurl.de/B6Bruckdorf elektronisch veröffentlicht.“ sowie „Jeder kann bis spätestens einen Monat (§ 21 Abs. 2 UVPG) nach Ablauf der Veröffentlichungsfrist, das ist bis einschließlich 02.05.2025,…. Einwendungen gegen den Plan erheben.“, Zitat Ende
Die im Juni 2019 vom Umweltbundesamt nach § 3 Umwelt-Rechtsbehelfsgesetz – UmwRG anerkannte Umwelt- und Naturschutzvereinigung Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – hat erst am Freitag durch mündliche Information eines Interessierenden von dem sehr bedrohlichen Planungsstand erfahren.
Eine derartige schlechte Informationspolitik des Landes Sachsen-Anhalt lässt erahnen, was bei den angedachten Abbau von Beteiligungsrechten zu befürchten ist, was man parteiübergreifend unter Beschleunigung und Bürokratieabbau verkaufen möchte. Eine wahrhafte Demokratie verstärkt und verbessert u.a. Beteiligungs- und Mitwirkungsrechte sowie deren Transparenz. In der nachfolgenden Karte lassen sich rot eingerahmt die bedrohten Natur- und Landschaftsbestandteile erkennen.
Im Bereich des Dieskauer Parks und darüber hinaus in der Aue von Weißer Elster und Luppe stellten die Exkursionsteilnehmer sehr umfassende Lärmbelastung durch massiven Luftfrachtverkehr der DHL fest. Nach Auffassung des AHA gilt es diese unzumutbaren Lärmbelastungszustände unverzüglich und ersatzlos zu beenden. Hinsichtlich des umfassenden Luftfrachtverkehrs durch die DHL, welcher flächendeckend die Kernregion zwischen den Städten Halle (Saale) und Leipzig sowie darüber hinaus in Mitleidenschaft zieht, lässt sich anhand der schon am Tag deutlich erkennbaren Lärmbelastungen, eine dringende und sofortige Einführung eines Nachtflugverbotes zwischen 22:00 und 06:00 Uhr ableiten. Der AHA sieht das, trotz anderslautender Sichten z.B. des Bundesverfassungsgerichtes, des Bundesverwaltungsgerichtes, des Bundes, des Freistaates Sachsen, des Landes Sachsen-Anhalt, der Städte Halle (Saale) und Leipzig sowie des Flughafenbetreibers und der DHL, als weitere dringliche Aufgabe an, um die Umwelt zu schützen, Lärm sowie Abgase zu senken und somit die hier lebenden Menschen vor weiteren unerträglichen Belastungen zu schützen. Von daher fordert der AHA ebenfalls den Verzicht auf Triebwerktests im Freien. Aus der Sicht des Arbeitskreises Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – führen bekanntlich Lärmsituationen insbesondere in den Nachtstunden zu einem verstärkten Gesundheitsrisiko. Dies stellte u.a. der 115. Deutscher Ärztetag Nürnberg, 22.05. – 25.05.2012 in seiner Beschlussfassung unter TOP VI Tätigkeitsbericht der Bundesärztekammer auf den Seiten 353 und 355 eindeutig fest. Seitdem sind fast vier Jahre vergangen und man hat immer noch nicht die notwendigen Konsequenzen daraus gezogen. Darüber hinaus sei auf das Forschungsprojekt im Auftrag des Umweltbundesamtes FuE-Vorhaben Förderkennzeichen 205 51 100 vom November 2006 „Beeinträchtigung durch Fluglärm: Arzneimittelverbrauch als Indikator für gesundheitliche Beeinträchtigungen“ verwiesen, welche weiterhin besorgniserregend die Gesundheitsprobleme durch Fluglärm thematisiert. Der heutige Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – verfolgt nunmehr seit dem Jahr 1983 die Entwicklung des Dieskauer Parks. Dabei vertritt der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA -, dass sich die weitere Entwicklung des sehr wertvollen Natur-, Landschafts- und Kulturraumes im Spannungsfeld zwischen Natur- und Denkmalschutz und damit verbundener Forst- und Bauarbeiten befindet. Dabei bekräftigte der AHA seine Vorstellungen, dass sehr schützenswerte Biotope und Landschaftsräume wie die Reideaue, die Bruchwaldgebiete, der Gehölz- und Röhrichtbestand sowie die Saum- und Randbereiche eines umfassenden Schutzes bedürfen und somit weitere Eingriffe auszuschließen. Bei aller Notwendigkeit und damit verbundenen Verständnis zur Entwicklung des Parks nach alten Plänen, dürfen die jahrzehntelangen Entwicklungen von Natur und Landschaft nicht unberücksichtigt bleiben. Ferner sind sämtliche Planungen von Bauten im Bereich des Dieskauer Parkes auszuschließen. Ferner regt der AHA an, die Wiesen unregelmäßig und partiell zu mähen, um Blühpflanzen das Blühen und Aussamen zu ermöglichen. Zudem dienen bekanntlich Blüten als sehr wichtige Nahrungsgrundlage zahlreicher Insektenarten. Außerdem verringert sich die Austrockung der Flächen, was angesichts der Zunahme der Niederschlagsarmut und extrem heißer Sommer immer mehr an Bedeutung gewinnt. Immerhin dient der Dieskauer Park zudem als Landschaftsschutzgebiet mit Naturdenkmalen und schützenswerten Biotopen ausgestattet, als Lebens- und Rückzugsraum von zahlreichen Tier- und Pflanzenarten, als Biotop- und Grünverbundraum entlang der Reide und ihrer Nebengewässer zwischen den weitgehend ausgeräumten Landschaften in Halles Osten und angrenzenden Bereichen des Saalekreises, dem Hufeisensee, dem Osendorfer See mit angrenzender Kippenlandschaften sowie der Elster-Luppe-Aue. Mit Sorge nimmt der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – die Entwicklung des Großen Mühlteiches auf, welcher sich mit zum Teil geruchsstarkem und grüngefärbtem Wasser zeigt. Medienberichten zu Folge hat bereits ein umfassendes Fischsterben stattgefunden, was auf massiven Sauerstoffmangel hindeutet. Das Wasser erscheint stark eutrophiert. Daher gilt es umfassende Untersuchungen des Wassers, der Böden sowie der Ursachen zu den mutmaßlichen Verschlechterungen der Wasserqualität vorzunehmen. Bereits die am 09.12.2015 eröffnete 123,00 km lange und 2,8 Millionen Euro teure ICE-Neubaustrecke Erfurt-Leipzig/Halle lässt noch deutlicher als einst vorgestellt erkennen, welche Zerschneidung u.a. der Saale-Elster-Luppe momentan stattfindet und somit Zementierung erfährt. Das erste entscheidende Ergebnis zeigte sich am 09.12.2015 – eine 8,5 km lange, auf 216 Pfeilern aufgeständerte Brücke, wovon ein 2,1 km langer Abzweig nach Halle (Saale) existiert, Flächendeckende Stilllegungen von zahlreichen Nebenstrecken der Bahn, keine Verringerung von Auto- und Flugverkehr sowie jährliche Fahrpreiserhöhungen bei der DB. Im konkreten Fall führt die erst einmal angekündigte verkürzte Fahrzeit zwischen Erfurt und Halle (Saale) von etwa einer Stunde und 20 Minuten um 45 Minuten auf 35 Minuten zu einer Preiserhöhung von 22,10 um 8,90 auf 31,00 Euro. Das ist eine Preissteigerung um ca. 40,29 %. Für den AHA stellt der nunmehr ca. 30jährige Planungs- und Bauprozess ein Beispiel von verfehlter Umwelt-, Verkehrs-, Planungs- und Finanzpolitik dar. Eine Ignoranz der massiv vorgetragenen, fachlich und wissenschaftlich begründeten Einwendungen und Hinweise zeugen zudem von massiven Demokratiedefiziten in Deutschland. Der AHA fordert hier massive und ehrliche Veränderungen ein. Zwischen den Schkopauer Ortschaften Döllnitz und Lochau ist deutlich der am Rand der Weißen Elster errichtete Supermarkt zu erkennen. Dabei sei darauf hingewiesen, dass nach Auffassung des AHA die Gesamtfläche eher einer extensiven Nutzung bzw. Entwicklung in Angrenzung zur Aue der Weißen Elster bedarf. Dies ist notwendig, um in Interesse einer besseren Umwelt und in direkter Angrenzung des Überflutungsgebietes der Weißen Elster, um eine Entwicklung von arten- und strukturreichem Dauergrünland, gekoppelt mit sukzessiv entwickelten Gehölzbeständen zu ermöglichen. Besorgniserregend sieht der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – die begonnenen, nicht näher benannten Baumaßnahmen in der Fläche zwischen Weißer Elster und Hauptstraße. Hier fordert der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – massive Aufklärung und Stopp aller Bauaktivitäten am Rand der Aue der Weißen Elster. Der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – regt hier schon nunmehr seit Jahrzehnten die Erstellung einer wissenschaftlich fundierten Schutz- und Entwicklungskonzeption an und hält eine Freihaltung von Bebauungen für dringend geboten. Die Darstellung des Gesamtraumes der gegenwärtigen Baumaßnahmen auf der bisher unbebauten und ökologisch entwicklungsfähigen Fläche zwischen Weißer Elster und Hauptstraße und Weißer Elster ist nachfolgender Karte ersichtlich. Die Gesamtfläche ist rot und die Baugrube in etwa grün eingerahmt dargestellt.
In der Ortschaft Lochau der Gemeinde Schkopau erinnerte der AHA an die Beratung vom 02.05.2021, welche auf Einladung des Ortsbürgermeisters Mathias Wild stattfand und die Themen Schutz, Entwicklung und Erhalt der Auenlandschaft der Weißen Elster sowie Umgang mit dem Hochwasser beinhaltete. An der Stelle sei darauf hingewiesen, dass das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) zur aktuellen täglichen Neuausweisung von Siedlungs- und Verkehrsflächen in der Bundesrepublik Deutschland folgendes angibt, Zitat: „Ausweislich der amtlichen Flächenstatistik des Bundes wurden in Deutschland im Vierjahresmittel 2019 bis 2022 jeden Tag rund 52 Hektar als Siedlungsflächen und Verkehrsflächen neu ausgewiesen. Dies entspricht einer Fläche von circa 72 Fußballfeldern täglich. Damit nahm der Flächenverbrauch nach einem Anstieg im Vorjahreszeitraum (55 Hektar) nun wieder geringfügig ab. 37 Hektar der Flächenneuinanspruchnahme entfielen auf den Bereich Wohnungsbau, Industrie und Gewerbe sowie öffentliche Einrichtungen, 12 Hektar auf Sport-, Freizeit- und Erholungs- sowie Friedhofsflächen. Insgesamt machten Flächen für Siedlung und Verkehr in Deutschland im Jahr 2022 14,5 Prozent, das heißt etwa ein Siebtel der Gesamtfläche aus. Die Siedlungs- und Verkehrsfläche darf nicht mit „versiegelter Fläche“ gleichgesetzt werden, da sie auch unversiegelte Frei- und Grünflächen enthält. Nach Schätzungen des Statistischen Bundesamtes sind etwa 45 Prozent der Siedlungs- und Verkehrsfläche versiegelt.“, Zitat Ende Ferner ist folgendes ausgeführt, Zitat: „In der Deutschen Nachhaltigkeitsstrategie hat sich die Bundesregierung zum Ziel gesetzt, den täglichen Zuwachs an Siedlungs- und Verkehrsfläche in Deutschland von heute rund 52 Hektar pro Tag bis zum Jahr 2030 auf unter 30 Hektar pro Tag zu reduzieren, um bis zum Jahr 2050 einen Flächenverbrauch von netto Null im Sinne einer Flächenkreislaufwirtschaft zu erreichen. Dabei geht es auch um den Schutz und die Erhaltung landwirtschaftlicher Flächen.“, Zitat Ende
Das ergibt im Jahr einen Flächenverbrauch im Umfang von 18.980,00 ha. Im Vergleich dazu hat die Stadt Wanzleben-Börde eine Fläche von 18.150,00 ha = 188,15 km².
Daher sind alle neuen Flächenverbräuche in unverbauten Teilen von Umwelt, Natur und Landschaften endlich zu unterlassen und stattdessen Rückbau- und Flächenentsiegelungsmaßnahmen anzugehen.
Nach Auffassung des AHA gilt es zu prüfen, inwieweit eine Wiederanbindung der Altverläufe der Weißen Elster im Bereich der Gemeinde Schkopau, Ortsteil Burgliebenau sowie des dazugehörigen Auenwaldes an das Hochwasserregime möglich ist. Der gegenwärtige Zustand darf so keine Zukunft haben, sondern nur in Form naturnaherer, auentypischer Entwicklungen. Dabei sei darauf hingewiesen, dass dieser Teil der Aue der Weißen Elster zum Schutzgebiet nach der Fauna-Flora-Habitat (FFH)-Richtlinie FFH0143 „Elster-Luppe-Aue“ – „mit einer Größe von ca. 548 ha und linienhaften Teilen mit einer Gesamtlänge von ca. 9 km“ – und zum 4.762, 00 ha großen europäischen Vogelschutzgebiet EU SPA „Saale-Elster-Aue südlich Halle (SPA0021)“ gehört.
Mit Sorge erfüllt den AHA die massive Nutzung der Landesstraße (L) 183 zwischen dem Schkopauer Ortsteil Lochau und der Stadt Merseburg, Bundesstraße (B) 181. Das Feststellen eines toten Rotfuchses am Straßenrand ist ein Indiz von der Gefährlichkeit von Straßen in Umwelt, Natur und Landschaften. Die L 183 kreuzt zudem bei Schkopau, Ortsteil Lössen die Luppe, welche hier naturnahere Elemente aufweist und beim Kollenbeyer Holz in die Saale mündet. Die Luppe bildet in dem Bereich die südliche Grenze zum 915,00 ha großen Naturschutzgebiet „Saale-Elster-Aue bei Halle“, welche zudem Bestandteil des Landschaftsschutzgebietes „Saaletal“ ist.
Ferner bekräftigten die Anwesenden die Notwendigkeit der Rückgabe von ausgedeichten Altauen an das Flusssystem der Weißen Elster/Luppe, der wissenschaftlichen Untersuchung zur möglichen Wiederanbindung von Altverläufen sowie eine länderübergreifende Koordination aller diesbezüglichen Aktivitäten. Die Anwesenden verständigten sich darauf in Absprache mit ihren jeweiligen Gremien gemeinsam bzw. in gegenseitiger Absprache das Gespräch mit den Verantwortlichen von Politik und Verwaltung des Landes Sachsen-Anhalt und des Landkreises Saalkreises zu suchen sowie im ständigen Kontakt und Austausch zu bleiben. Im Anschluss daran nahmen u.a. AHA-Mitglieder eine mit Erde abgedeckte Mülldeponie im Altverlauf der Weißen Elster zwischen Wohngebiet Neue Straße und Deich der begradigten Weißen Elster in Augenschein. Dabei konnte man von Wildschweinen freigewühlten Müll und Unrat erkennen. Offensichtlich nimmt die Müllkippe in dem Bereich die Hälfte des Altverlaufes der Weißen Elster ein und besitzt garantiert direkten Wasserkontakt. Angesichts der Tatsache, dass der Inhalt der Mülldeponie unbekannt ist und akute Gefahr für Umwelt und Gesundheit für Mensch, Tier, Pflanzen, Wasser und Luft besteht sowie eine räumliche Behinderung des Teils der Weißen Elster existiert, hält der AHA eine sofortige und vollständige Beseitigung dieser gefährlichen Altlast für dringend geboten. Bisher sind leider keine bedeutsamen Fortschritte erkennbar. Das Land Sachsen-Anhalt hält an seinen Poldernplänen fest, obwohl länderübergreifende Deichrückverlegungen zu mehr Rückgabe von Überflutungsraum an die Weiße Elster führen. Verbunden mit Flächenentsiegelungen, naturnaher Entwicklungen von Waldgebieten sowie von arten-, struktur- und kulturreichen Agrarlandschaften sind das nachhaltige Aktivitäten, um das Auftreten plötzlich starker Hochwasser zu verhindern sowie Hochwasser besser in die Aue zu belassen. Dies ist insbesondere nach den Trockenjahren 2018 bis 2023 wichtig, um Wasserdefizite aufzuheben und Stresssituationen für Fauna und Flora zu beenden. Die nächste Station bildete der einstige, mitten in der Elster-Luppe-Aue gelegene Tagebau Merseburg-Ost, wo am 01.09.1971 der Aufschluss begann, bei einem 3 bis 6-prozentigen Anteil an Natriumchlorid an der aschefreien Substanz den einzigen Salzkohle-Tagebau der DDR darstellte und einen flächenmäßigen Gesamtumfang 13 km² aufweist. Im Vorfeld der Tagebauerschließung erfolgten in den 50er und 60er Jahren massive Umverlegungen der Weißen Elster, welche bereits zu nachhaltigen Störungen bzw. Zerstörungen der Elster-Luppe-Aue hervorriefen. Der Tagebau stellte am 30.04.1991 seine Kohleförderung ein. Der 1992 von der Lausitzer- und Mitteldeutschen Bergbau-Verwaltungsgesellschaft mbH (LMBV) verabschiedete und 1993 behördlich bestätigte Betriebsabschlussplan, die Hauptsanierungsleistungen im Zeitraum der Jahre 1991 bis 2000 sowie die Flutungen mit Wasser der Weißen Elster in den Jahren 1998 bis 2000 konnten keine schlüssigen antworten hinsichtlich der voranschreitenden Versalzung und Versauerung des Wassers geben. Somit wechselt die Gefahr von bisheriger Austrocknung der Elster-Luppe-Aue hin zur möglichen Versalzung und Versauerung ganzer Auenbereiche mit negativen Auswirkungen z.B. auf Umwelt, Natur und Landschaft, Gewinnung von Trink- und Brauchwasser sowie von Bausubstanz in den Auenortschaften. Abgesehen davon, dass die Auswirkungen bis weit in die Saaleaue hineinwirken können. Der AHA fordert seit Jahrzehnten de Erstellung einer wissenschaftlich fundierten Konzeption für Maßnahmen ein und die Ergebnisse öffentlich zu beraten und dann nach dem Abstimmungsprozess festzulegen und umzusetzen. Hinsichtlich der landwirtschaftlich genutzten Flächen legt der AHA immer wieder die Ausgangslage und möglicher Entwicklungswege dar. Während zu DDR-Zeiten bis 25 verschiedene Ackerkulturen auf den Feldern standen, hat sich die Vielfalt auf 6 – 7 Kulturen verarmt. Während einst im Rahmen der Fruchtfolge auch Humusmehrer wie Luzerne, Phacelia und Klee-Gras-Gemische zur Verbesserung der Bodenstruktur beitrugen, dazu noch idealen Lebens- und Nahrungsraum für zahlreiche Tiere boten, prägen heute hohe, undurchdringliche, humuszehrende Kulturen wie Mais und Raps das Bild der Agrarräume. Es folgt Humusabbau, geringere Wasserdurchlässigkeit mit einhergehender Bodenverdichtung. Auf Grund des von Monokulturen veranlassten und beförderten Abbaus der Artenvielfalt auf der Fläche, Rückgangs des Humusbestandes mit einhergehender Minderung des Puffervermögens, Wasserdurchlässigkeit und Bodenverdichtung, versucht man mit verstärkten mineralischen Düngemittelgaben und Ausbringen von Pestiziden das gestörte Gleichgewicht auf den Flächen auszugleichen. Angesichts der immer mehr zunehmenden, klimatisch bedingten Starkniederschläge und der verminderten geringeren Wasseraufnahmefähigkeit der Böden, fließt das Wasser oberflächlich ab und erodiert dabei den häufig stark mit Nährstoffen und Pestiziden angereicherten Boden. Neben der Tatsache, dass somit eine Ursache von Hochwasser benannt ist, führt dies zur zunehmenden Verschlammung und Eutrophierung von Gewässern. Jedoch in Trockenphasen sorgen Winderosion sowie Abdrift von Düngemitteln und Pestiziden für eine ähnliche Wirkung. Häufig fehlende Gewässerschonstreifen verstärken und befördern diesen Prozess. Nach Auffassung des AHA gilt es daher, alles zu unternehmen, die Vielfalt der Anbaustruktur und somit die Fruchtfolge zu verbessern, Gewässerschonstreifen von mindestens beidseitig 10,00 m zu belassen sowie den Gehölzbestand mit krautigen Saumstreifen sukzessiv oder pflanzend zu erweitern. Der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – hält es für dringend nötig sich verstärkt für den Schutz und Erhalt von Auenlandschaften einzusetzen. In dem Zusammenhang möchte der AHA seine diesbezüglichen Aktivitäten auch in den Auenlandschaften von Leipzig und Umgebung verstärken. In dem Zusammenhang mit dem Schlobachshof in der Gemarkung Gundorf, Stadt Leipzig erinnerte der AHA an dessen nun abgeschlossenen Zwangsversteigerung. Dabei ging man von einem Verkehrswert von ca. einer Millionen Euro aus. Das insgesamt ca. 13,64 ha große Grundstück teilt sich in drei Teilgrundstücke auf, wovon ca. 13,19 ha landwirtschaftlicher Nutzung unterliegen und mit verschiedenen Gebäuden bebaut sind sowie sich auf ca. 0,45 ha Wald befindet. Bezeichnend ist dabei auch der Bestand von vier Streuobstwiesen, welche sich bisher weitgehend in einem guten Zustand befand und nunmehr aber umfassender Pflegearbeiten bedarf. Ferner sind deutliche Anzeichen von Absterben von Obstbäumen zu erkennen und haben die Baumlücken an Umfang hinzugewonnen. Daher halten die Exkursionsteilnehmerinnen und Exkursionsteilnehmer umfassende Nachpflanzungen von Obstgehölzen erforderlich. Ferner scheint es sinnvoll zu sein zu prüfen, ob es bereits eine Erfassung der Obstsorten gibt und wenn keine derartigen Angaben existieren, unverzüglich eine Obstsortenerfassung zu veranlassen. Der AHA erklärte sich schon mehrfach grundsätzlich bereit, im Rahmen seiner ehrenamtlichen und gemeinnützigen Möglichkeiten am Schutz, am Erhalt und an der Entwicklung der Elster-Luppe-Aue im Schlobachshof mit seinen wertvollen Gehölz-, Streuobstwiesen- und Wiesenbeständen mitzuwirken. Der Grundsatzbeschluss des Stadtrates von Leipzig vom 19.05.2022 „Nachnutzung Schlobachshof als „Informationszentrum Auenlandschaft“, welcher auf der Beschlussvorlage-Nr. VI-DS-02709-DS-01 beruht und eine einstimme Zustimmung bei neun Enthaltungen erhielt, ignoriert leider u.a. die langjährig vorgetragenen Vorschläge des AHA. Trotzdem bietet der gemeinnützige und ehrenamtliche AHA seine Mitarbeit zur Entwicklung des Gebietes an. Das Gesamtgebiet ist Bestandteil der Elster-Luppe-Aue, gehört zum ca. etwa 5 900,00 ha großen Landschaftsschutzgebiet „Leipziger Auwaldes“ sowie zum ca. 4.925,00 ha großen Europäischen Vogelschutzgebiet „Leipziger Auwald“, ist Teil des 2.825,00 ha großen Flora-Fauna-Habitat-Gebietes „Leipziger Auensystem“ und grenzt mit dem Verlauf der Luppe im Nordwesten an die Stadt Schkeuditz.
Nördlich und Nordöstlich schließt sich das insgesamt 589,00 ha große Naturschutzgebiet „Luppeaue“ an, wovon der Teil im Stadtgebiet von Leipzig ca. 32,00 ha umfasst. Ferner folgt in östlicher Richtung das zweiteilige, 270,00 ha große Naturschutzgebiet „Burgaue“. In südöstlicher Richtung ist zudem als bedeutsames Schutzgebiet das Flächennaturdenkmal „Gundorfer Lache“ zu nennen.
Die vorletzten Hochwasser in den Jahren 2011 und 2013 haben das Gesamtgebiet nachhaltig beeinflusst und verdeutlicht, dass ein anderer Umgang mit Hochwasser dringend erforderlich ist. Dazu zählen Deichrückverlegungen, um so Altauen dem Flusssystem von Weißer Elster und Luppe wieder zur Verfügung zu stellen. All diese Gesichtspunkte gilt es bei der Planung und Gestaltung der Zukunft des Schlobachshofs zu berücksichtigen. Nach Auffassung des AHA bedarf es nunmehr bzw. noch immer einer umfassenden wissenschaftlichen Nutzungs-, Schutz-, Entwicklungs- und Finanzierungskonzeption für Leipzigs Schlobachshof, um ggf. all den genannten Aspekten Rechnung tragen zu können. Der AHA ist jedenfalls bereit im Rahmen seiner ehrenamtlichen Möglichkeiten an der Erstellung einer umfassenden wissenschaftlichen Nutzungs-, Schutz-, Entwicklungs- und Finanzierungskonzeption für Leipzigs Schlobachshof sowie insgesamt an der Prüfung und Erarbeitung einer aktuellen und nachhaltigen Auenschutz-, Hoch- und Grundwasserkonzeption für die gesamte Aue in der Stadt Leipzig mitzuwirken. Selbstverständlich ist das Thema Hochwasser angesichts der Hochwasserereignisse in den Jahren 2011 und 2013 sowie der immer weiter dicht an den Ufern von Weißer Elster, Luppe und Nahle stehenden und teilweise stark befestigten Deich auf der Tagesordnung fachlich und räumlich umfassender zu betrachten. Ebenso die rasant im Freistaat Sachsen zunehmenden Abholzungen, welche bereits an der Landesgrenze beginnen, sich beispielsweise massiv im Naturschutzgebiet Burgaue, welches zudem ebenfalls nach der europäischen Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie geschützt ist, ausgebreitet haben und ebenso massiv in den Auenwäldern in Leipzigs Süden ihre Fortsetzung gefunden haben. Im Rahmen dieser Fahrradexkursion sind immer wieder deutlich die Folgen der massiven Abholzungen in den Auenwäldern der Elster-Luppe-Aue feststellen. In den von Hybridpappelbeständen in der Gemarkung der Gemeinde Schkopau, Rassnitz zwischen dem Raßnitzer See und der Weißen Elster, welche erfreulicherweise durch eine standortgerechte und auentypische sukzessive Naturverjüngung geprägt ist, erfolgten zerstörerische Massenfällungen des Pappelbestandes und der Waldverjüngung. In den Städten Schkeuditz und Leipzig schreckte man dabei selbst vor Naturschutzgebieten nicht zurück, welche zumeist auch ein Status als europäisches Schutzgebiet nach der Fauna-Flora-Habitat (FFH)-Richtlinie darstellen. Mit diesen verstärkten Abholzungen haben die Verantwortlichen zur weiteren Schädigung bzw. Zerstörung der klassischen Auenwaldstrukturen geführt. Dazu zählt neben den Massenabholzungen auch das Zerfahren des Auenbodens mit schwerer Räumtechnik. Den Abholzungen fielen insbesondere Stieleiche und Gemeine Esche zum Opfer, was eine wirtschaftliche Verwertung vermuten lässt. In Folge der entstandenen Lichtungen haben Spitz- und Bergahorn beste Entwicklungsbedingungen. Im Gegensatz dazu haben an derartigen Standorten zaghafte sukzessive Verjüngungsversuche der Stieleiche ihr jähes Ende gefunden. Der AHA erläuterte den die Exkursionsteilnehmerinnen und Exkursionsteilnehmer die jahrelangen, bisher erfolglosen Bemühungen dieses rein forstwirtschaftlich geprägte, zerstörerische Vorgehen mit den Verantwortlichen zu beraten, um ein Umdenken zu erwirken. Schautafeln beispielsweise im NSG Burgaue zeigen auf, welche verheerende „Bewirtschaftungsformen“ man bereits umgesetzt hatte und noch plant. Auf Grund dieser Informationen ergehen seitens der Exkursionsteilnehmerinnen und Exkursionsteilnehmer die Aufforderung an die zuständige Staatsanwaltschaft, nunmehr die strafrechtliche Relevanz der brutalen Zerstörungen in den Auenwäldern der Städte Schkeuditz und Leipzig zu prüfen und ggf. zur Anklage zu bringen. Der AHA hält weiter und verstärkt an seinen Forderungen fest, dass endlich eine ökologisch-nachhaltiges Hochwasserkonzeption für das Flussgebiet der Weißen Elster entsteht, welches mit den Freistaaten Sachsen und Thüringen sowie dem Land Sachsen-Anhalt abzustimmen ist. Darin sollte nach Auffassung des AHA enthalten sein, generell weitere neue Verbauungen und Versiegelungen – insbesondere in der Aue – auszuschließen und Rückbaumaßnahmen zu prüfen; sich für eine vielfältigere, ökologisch orientierte Landwirtschaft einzusetzen; Fließgewässer von Querbauwerken, Sohl- und Uferbefestigungen zu befreien, zu renaturieren und mindestens eine naturnahe Gewässerentwicklungen mit Uferschonstreifen von mindestens beidseitig 10,00 m Breite zuzulassen und zu befördern; Umfassende Deichrückverlegungen vorzunehmen und somit von den Fließgewässern getrennte Auenwälder – z.B. in der , Auen von Saale, Weißer Elster und Luppe im Land Sachsen-Anhalt und im Freistaat Sachsen. Der Weiße Elster-Pleiße-Aue im Süden Leipzigs, die Burgaue und Der Möckernsche Winkel- wieder anzuschließen und somit Überflutungsraum zurückzugeben. Als Ausgangspunkt sei sich in dem Zusammenhang folgende Situation vor Augen geführt, welche u.a. Hans-Dieter Kasparidus vom Helmholtz-Zentrum für Umweltforschung im Rahmen des 5. Leipziger Auensymposiums am 16.04.2011 darlegte. Er bezifferte die Auenfläche mit 4.563,00 ha. Weiter führte er aus, dass davon 3.934,00 ha Altaue sowie 524,00 ha rezente Aue und 105,00 ha Fläche Fluss umfassen. Prozentual bedeutet dies, dass 86,22 % zwar morphologisch Aue sind, aber in der Regel durch Deiche abgetrennt, keine Überflutung mehr erfahren sowie nur 13,78 % einer Überflutung zur Verfügung stehen. Eng damit gekoppelt gilt es intensiv zu prüfen, inwieweit die einst abgeschnittenen und im Rahmen der Umverlegungen und Begradigungen von Weißer Elster und Luppe auch teilweise verschütteten, sehr vielfältigen und struktureichen alten Flussverläufe wiederherzustellen möglich ist. Nach Auffassung der die Exkursionsteilnehmerinnen und Exkursionsteilnehmer könnte dies perspektivisch auch zur vollständigen oder teilweisen Aufhebung und Beseitigung der kanalisierten Fließbereiche von Weißer Elster und Luppe führen. Beispielsweise beabsichtigt offenbar die Stadt Leipzig mit dem nunmehrigen Neubau des Nahleauslassbauwerkes den verheerenden Weg des alleinigen wasserbaulich-technischen Umganges mit Hochwasser, welcher eindeutig vorrangig auf den Neu- und Ausbau von Deichen, die Degradierung von Auen zu Poldern und eben den Neubau dieses Nahleauslassbauwerkes orientiert, fortzusetzen bzw. zu intensivieren. Der AHA schlägt immer wieder alternativ vor, die nunmehrigen Einbauten zu beseitigen und die Öffnung des Deiches an der Stelle beizubehalten. Dies wäre der erste Schritt in die richtige Richtung. Im Bereich der Burgaue berieten die Anwesenden an der Fahrradexkursion die vom Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – am 11.01.2016 beschlossenen Konzeptionellen Vorschläge zur Entwicklung einer Frischwiese im Norden des Naturschutzgebietes Burgaue, Stadt Leipzig. Darin sind u.a. folgende Konzeptionelle Vorschläge enthalten, Zitat:
„Im nördlichen Bereich der Burgaue befindet sich eine ca. 337,50 m lange + ca. 45 m breite = ca. 15.187,50 m² = ca. 1,5 ha große Frischwiese, welche mitten in den Auenwald eingebunden ist. Der Bereich der Frischwiese zwischen Reitweg, Der Polenz und Am Hundewasser ist momentan von flächendeckender Mahd geprägt und vermittelt nunmehr eher den Eindruck eines Rasens. Auf Grund dessen schlägt der AHA vor, dass die Fläche eine Entwicklung hin zu einer unregelmäßig partiell zu mähenden Wiese, wo die räumlich parzellierte Landschaft zu unterschiedlichen Zeitpunkten wechselvolle Mahden erfährt. Somit verspricht sich der AHA die Erhöhung der Chancen zur Mehrung der Arten- und Strukturvielfalt, da auch nicht so robust und schnell wachsende Pflanzen die Möglichkeit der Blüte und des Aussamens bekommen. Nach Auffassung des AHA gilt es die Vorbereitungen, Umsetzung, Überwachung und die Kartierungen gemeinsam mit der Bevölkerung und da insbesondere mit Schülerinnen und Schülern sowie Studierenden anzugehen und zu realisieren. Neben der späteren praktischen Arbeit vor Ort ließen sich beispielsweise an Schulen und Hochschulen interdisziplinär die tatsächliche und korrekte Größe der Fläche ermitteln, die räumliche Aufteilung der Fläche und die fachlich-konzeptionelle Grundlage fürdie eigentliche Tätigkeit vor Ort erarbeiten sowie ganzjährig und flächendeckend der Zustand, die Entwicklung, Artenstruktur und -zusammensetzung von Fauna und Flora kartieren. Ferner ließe sich u.a. – beispielsweise im Rahmen von Kursen der Volkshochschule – der Umgang mit der Sense praktisch erlernen und üben. Der AHA könnte sich vorstellen im Rahmen seiner ehrenamtlichen und gemeinnützigen Möglichkeiten, die Aktivitäten fachlich gemeinsam mit Naturschutz und Kunst Leipziger Auwald e.V. (NuKLA) zu begleiten und zu koordinieren. Das Vorhaben nimmt daher auch einen sehr wichtigen Bestandteil in der Umsetzung einer fachlich fundierten Umweltbildungsarbeit vor Ort ein.“, Zitat Ende Die Beobachtungen und Feststellungen zum Zeitpunkt der Fahrradexkursion zeigten auf, dass eine arten- und strukturreichere Entwicklung der Frischwiese dringend geboten ist.
Im Bereich der Einmündung der Parthe in die Weiße Elster, wo die Exkursion mit dem Fahrrad endete, war weiterhin deutlich zu erkennen, dass Gartennutzer weiterhin ungehindert ihren Garten in den Fließraum der Parthe hinein erweitern können. Hier ist unbedingt Abhilfe zu schaffen. Ebenso gilt es Möglichkeiten zu prüfen, inwieweit der kleingärtnerisch belegte Überflutungsraum von Weißer Elster und Parthe, eine schrittweise Freiräumung erfahren kann. Zusammengefasst sei festgestellt, dass die Fahrradexkursion klar die Bedeutung und Schutzwürdigkeit der Auenlandschaften von Reide, Weißer Elster, Luppe, Nahle und Parthe verdeutlichte. Ferner zeigte sie aber auch die Bedrohungspotenziale auf, wozu Verbauungen, Fluglärm und Raubbau durch ungehemmte Abholzungen in den Auenwäldern der Städte Leipzig und Schkeuditz gehören. In dem Zusammenhang erfolgte seitens des AHA eine umfassende Erläuterung eigener Vorschläge zum Schutz, Erhalt und Weiterentwicklung dieser bedeutsamen sowie arten- und strukturreichen Auenlandschaften. Ebenso bekräftigt der AHA den Gedanken der Ausweisung eines UNESCO-Weltkulturerbes in der Elster-Luppe-Aue weiter zu unterstützen und wirbt für eine Mitarbeit in einer diesbezüglichen ehrenamtlichen AHA-Arbeitsgruppe. Darüber hinaus zeigte der AHA Möglichkeiten zur Mitwirkung auf und stellte in dem Zusammenhang seinen Mitgliedsverein IG Nachtflugverbot Halle/Leipzig e.V. sowie die Regionalgruppe Leipzig und Umland, die Regionalgruppe Merseburg-Leuna-Bad Dürrenberg „Horst Zeitz“/Umweltbibliothek Merseburg „Jürgen Bernt-Bärtl“ sowie die Arbeitsgruppen Reide und Saale-Elster-Luppe-Aue vor. Wer Interesse hat im AHA mitzuwirken, kann sich an folgende Kontakte wenden:
Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA Große Klausstraße 11
Karfreitag, den 18.04., um 10.00 Uhr „Bäume pflanzen am Karfreitag“ Eine gemeinsame Aktion mit der Initiative „Pro Baum“ Treffpunkt: Ochsenbrücke am Riveufer, Halle (Saale)
Das ist das Motto unter dem die Initiative „Pro Baum“ – IPB – und der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – zum sechzehnten Mal auch am Karfreitag, dem 18.04.2025, aufrufen, um Bäume auf die Ziegelwiese in Halle (Saale) zu pflanzen. Der Treff ist 10.00 Uhr an der Ochsenbrücke zwischen Riveufer und Ziegelwiese in Halle (Saale). Mit der Aktion möchten Initiative „Pro Baum“ – IPB – und der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – immer wieder ein deutliches Zeichen für ein umfassendes mehr, statt weniger Gehölze setzen, welche eine große ökologische und landschaftsgestaltende Funktion besitzen. Bäume und Sträucher dienen als Sauerstoffspender, verbessern den Gehalt an Luftfeuchtigkeit, bieten zahlreichen Tieren Lebensraum und Nahrung, filtern Kohlendioxid, Feinstaub, Ruß und Ozonsmog aus der Luft sowie spenden Schatten. Sie tragen somit entscheidend zur Verbesserung des Klimas bei. Jedoch die Stadt Halle (Saale) geht rechtlich und praktisch einen anderen Weg. Die nunmehrige hallesche Baumschutzsatzung trägt keinesfalls zum angemessenen Schutz und Erhalt von Bäumen und Sträuchern bei. In der Praxis zeigt sich das mangelnde Schutzverständnis u.a. in den Massenfällungen am Saaleufer am Holzplatz/Pulverweiden, zwischen Genzmerbrücke und Karl-Meseberg-Straße, in der Beesener Straße, im und am Gelände des früheren Gesundbrunnenbades, in der Delitzscher Straße, im Gelände des Sitzes der Leopoldina, in der Berliner Straße, in der Otto-Stomps-Straße, Fiete-Schulze-Straße, am Steintor, am Gimritzer Damm, in der Heideallee, auf der Peißnitzinsel, auf der Rabeninsel, in der Dölauer Heide und im „Trothaer Wäldchen“, Unterberg und Kapellengasse, am Rossplatz sowie nicht zuletzt auch auf der Ziegelwiese. Nunmehr sind z.B. weitere Gehölzbestände in anderen Teilen der Heideallee, am Riveufer, in der Bernburger Straße und am Universitätsring massiv bedroht. In Vorbereitung der Aktion rufen die Initiative „Pro Baum“ – IPB – und der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – die hallesche Bevölkerung zur massiven Mitwirkung auf. Dazu können organisatorische und finanzielle Hilfe beitragen. Wer finanziell Unterstützung leisten möchte, – z.B. zum Kauf von Geräten und Werkzeugen – kann dies unter folgender Bankverbindung des AHA tun:
IBAN: DE 14 800 537 62 0380 302 257
BIC: NOLADE21HAL
Saalesparkasse
Verwendungszweck „Bäume“
oder per PayPal
Der Arbeitseinsatz findet grundsätzlich bei jedem Wetter statt. Deshalb sind wetterfeste Kleidung und entsprechend angemessenes Schuhwerk angebracht. Darüber hinaus bitten die Initiative „Pro Baum“ – IPB – und der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – darum, Geräte und Werkzeuge – wie zum Beispiel Spaten, Schippen, Eimer zum Gießen sowie Baumscheren – mitzubringen. Ferner empfiehlt es sich Rucksackverpflegung – Essen und Trinken – mitzunehmen. Die Teilnahme erfolgt auf eigene Gefahr.
Darüber hinaus können Interessenten auch organisatorisch mitwirken und sich dazu an folgende Anschrift wenden:
Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA Große Klausstraße 11
Bekanntlich gehören Fluss- und Auenlandschaften zu den arten- und strukturreichsten Landschaften und Naturräumen der gemäßigten Zonen. Sie bieten punktuell und flächendeckend Lebens- und Rückzugsraum für zahlreiche Tier-, Pflanzen- und Pilzarten, bilden Kaltluft- und Frischluftentstehungsgebiete und fungieren als Ventilationsbahnen sowie üben sehr wichtige Funktionen als Hochwasserausbreitungs-, Biotop- und Grünverbundraum aus. Ferner dienen sie als Erholungsraum für die Menschen. Diese vielfältigen Funktionen erfordern jedoch eine naturnahere bis naturnahe Entwicklung. Dazu zählt ebenfalls die 54,50 Kilometer lange Nesse, ein Nebenfluss der 56,00 km langen Hörstel, die wiederum als Nebenfluss der 299,60 km langen Werra fungiert, welche den rechten, östlichen der beiden Hauptquellflüsse der Weser darstellt. Im Südosten Niedersachsens vereinigt sich die Werra in Hannoversch Münden mit dem anderen links westlich fließenden 220,70 km langen Hauptquellfluss Fulda zur Weser, welche dann zur Nordsee fließt. Auf der Basis dieser Ausgangssituation ergibt sich seitens des Arbeitskreises Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – folgende Stellungnahme:
II. Zu den Verfahrensunterlagen
Die vorliegenden Planungsunterlagen sind keinesfalls vollständig zum Vorhaben aussagefähig. Darüber hinaus sind Kostenschätzungen für einen Brückenneubau über die Nesse in Pfüllendorf/Nesse beigefügt, was bestimmt eines besonderen Verfahrens bedarf. Grundsätzlich ist jedoch das Vorhaben des ersatzlosen Rückbaus der Brücke zu begrüßen. Nach Auffassung des Arbeitskreises Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – ist dies ohne Verluste an Vegetation, mit Rückbau aller Boden- und Sohlversiegelungen sowie anderer baulicher Reste vorzunehmen. Ferner gilt es die Uferzonen und Auengebiete der Nesse einer naturnahen, sukzessiven Entwicklung zu überlassen. Diese Maßnahmen sind mindestens in dem in der nachfolgenden Karte rot gekennzeichneten Bereich vorzunehmen.
III. Schlussbemerkungen
Bekanntlich gehören Fluss- und Auenlandschaften zu den arten- und strukturreichsten Landschaften und Naturräumen der gemäßigten Zonen. Sie bieten punktuell und flächendeckend Lebens- und Rückzugsraum für zahlreiche Tier-, Pflanzen- und Pilzarten, bilden Kaltluft- und Frischluftentstehungsgebiete und fungieren als Ventilationsbahnen sowie üben sehr wichtige Funktionen als Hochwasserausbreitungs-, Biotop- und Grünverbundraum aus. Ferner dienen sie als Erholungsraum für die Menschen. Diese vielfältigen Funktionen erfordern jedoch eine naturnahere bis naturnahe Entwicklung. Der ehrenamtliche und gemeinnützige Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. bietet gerne seine Erfahrungen und fachlichen Kenntnisse an.
Der Kontakt lautet:
Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA Große Klausstraße 11
Der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – führte am Samstag, dem 05.04.2025, eine ca. sechsstündige Fahrradexkursion zu den Naturschutzgebieten „Mittelelbe zwischen Mulde und Saale“ und „Untere Mulde“ unweit des Mündungsbereiches der Mulde in die Elbe, mit Aufenthalt im Saalberghau sowie Vorstellung des Projektes Betreuung der Streuobstwiese „Am Landhaus“ und des Vorschlages eines Naturerkenntnispfades „Mündungsgebiet der Mulde in die Elbe“ durch. Der Treff war um 10.00 Uhr Bahnhof Roßlau Im Rahmen der ca. sechsstündigen Fahrradexkursion war es Ziel des AHA die dringende Schutzwürdigkeit der sehr vielfältigen Elbe und weitgehend unverbauten Mulde und des Mündungsgebietes in die Elbe hervorzuheben. Diese Fluss- und Auenlandschaften an Elbe und Mulde sind Bestandteil des 19.185,00 ha großen Europäischen Vogelschutzgebiet Mittlere Elbe einschließlich Steckby-Lödderitzer Forst (EU-Code: DE 4139-401, Landescode: SPA0001)). Darüber hinaus gehört das 8.507,00 ha große Naturschutzgebiet „Mittelelbe zwischen Mulde und Saale“ zum ca. 3.928,00 ha großen FFH-Gebiet “Kühnauer Heide und Elbaue zwischen Aken und Dessau“ (EU-Code: DE 4138-301, Landescode: FFH0125), das ca. 7.593,00 ha große FFH-GEBIET “Dessau-Wörlitzer Elbauen“ (EU-Code: DE 4140-304, Landescode: FFH0067) sowie das 1.191,00 ha große Naturschutzgebiet „Untere Mulde“ zum ca. 2.786,00 ha großen FFH-Gebiet “Untere Muldeaue“ (EU-Code: DE 4239-302, Landescode: FFH0129)“. Ferner zählen diese Auengebiete zum 43.000,00 ha großen Biosphärenreservat Mittlere Elbe und Mittelelbe sowie zum weltbedeutsamen 142,00 km² großen Gartenreich Dessau-Wörlitz. Diese Teile der Auen von Elbe und Mulde dienen als wichtige ökologische, kulturelle und touristische Lebens-, Rückzugs- und Verbindungsräume. Ferner zählen diese Auengebiete zum 43.000,00 ha großen Biosphärenreservat Mittlere Elbe und Mittelelbe, zum 43.000 ha großen Landschaftsschutzgebiet „Mittlere Elbe“ sowie zum weltbedeutsamen 142,00 km² großen Gartenreich Dessau-Wörlitz. Diese Teile der Auen von Elbe und Mulde dienen als wichtige ökologische, kulturelle und touristische Lebens-, Rückzugs- und Verbindungsräume.
Alle diese Auengebiete an Elbe und Mulde gehören zum 125.743 ha großen Biosphärenreservat „Mittelelbe“, welches Bestandteil des von der UNESCO international anerkannten, länderübergreifenden Biosphärenreservates „Flusslandschaft Elbe“ ist. Diese Teile der Auen von Elbe und Mulde dienen als wichtige ökologische, kulturelle und touristische Lebens-, Rückzugs- und Verbindungsräume. Die erste Station bildete der Mündungsbereich der Rossel in die Elbe. Hier gilt es nach Auffassung des Arbeitskreises Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – den entwickelten naturnaheren Charakter des Gebietes mit seiner ausgeprägten Weichholzaue, nitrophilen Staudenflächen und vereinzelten Hartholzaue unbedingt zu erhalten. Die voranschreitende Sukzession führt zur Entstehung eines arten- und strukturreichen Auenwaldes, welcher vielen Tier- und Pflanzen Lebens- und Rückzugsraum sowie dem Hochwasser von Elbe und Rossel Ausbreitungsraum bieten kann. Jedoch ist es dringend geboten, die Kopfweiden am Nordrand des Gebietet zu schneiden, um sie erhalten zu können. Im Abschnitt der Rossel zwischen Wasserburg und Oberluch erachten es der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – für wichtig die Bestrebungen der Rossel zu befördern, Mäandrierungen zu entwickeln, welche den deutlich wasserbaulich begradigten Charakter des Fließgewässers aufhebt, zu einem strukturell vielfältigen Fließgewässer und einem Stopp der weiteren Eintiefung des Flussbettes beiträgt. Mit Skepsis nimmt der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – den Nutzen des Schöpfwerkes Roßlau auf. Nach seiner Auffassung ist eher die Beseitigung der Hauptursachen für vermehrtes Hochwasser wie u.a. Flächenversiegelung sowie das Fehlen einer nachhaltigen Forst- und Landwirtschaft anzugehen. Ebenso sind umfassende Reserven bei Deichrückverlegungen vorhanden. Die Deichrückverlegungsmaßnahme im Oberluch gehört eindeutig zu den Schritten in die richtige Richtung. Einen sehr wichtigen Schwerpunkt der Fahrradexkursion bildete das Mündungsgebiet der Mulde in die Elbe, welches zum ca. 1.191,00 ha großem Naturschutzgebiet „Untere Mulde“ und zum ca. 2.786,00 ha großen FFH-Gebiet “Untere Muldeaue“ (EU-Code: DE 4239-302, Landescode: FFH0129)“gehört. Begrüßenswert ist, dass die Mulde sich hier weitgehend naturnaher entfalten kann und nicht mit Schiffbarmachungsbaumaßnahmen am Flusssystem konfrontiert ist. Eine vielfältige Struktur mit tieferen und flacheren Bereichen, Schotter-, Kies- und Sandbänken sowie weitgehend unverbauten Ufern lassen viel Naturnähe und Gestaltungskraft der Natur erkennen. Jedoch hat die bauliche Ausweitung der B 184 einiges an landschaftlichen Schaden und räumliche Einengung des Flussraumes erkennen. Dabei bildet der Wechsel von Prall- und Gleithängen mit mehr oder minder Bewuchs Brutmöglichkeiten z.B. für Eisvögel, Uferseeschwalben und Beutelmeisen. Die Schotter-, Kies- und Sandbänke bieten dem Flussregenpfeifer idealen Brutraum. Von daher dürfen diese Bereiche weder Aufenthaltsraum für Angler, noch für Badenden sein. Ebenfalls nahm man die Bruthilfen für Mehlschwalben an den Brücken in Augenschein. Es ist zu hoffen, dass die Tiere diese Unterstützung schnellstmöglich und vollständig in Anspruch nehmen. Der große Raum der Auen von Elbe, Mulde und Rossel bietet u.a. auch Biber, Seeadler, Rot- und Schwarzmilan sowie Weiß- und Schwarzstorch bedeutsamen Lebens- und Nahrungsraum. Im Zusammenhang mit dem Aufenthalt am Peisker erläuterte der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – seine Positionen zur „Machbarkeitsstudie zur Bundesgartenschau 2035 in Dessau-Roßlau“, welche die im Juni 2019 vom Umweltbundesamt gemäß § 3 Umwelt-Rechtsbehelfsgesetz – UmwR anerkannte, gemeinnützige und ehrenamtliche Umwelt- und Naturschutzvereinigung im Rahmen einer Presseerklärung vom 01.07.2024 darlegte.
Im konkreten Fall sind für den Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – die auf den Seiten 28 und 31 – 40 aufgezeigte Überlegungen zur Errichtung des Bauwerkes „Neue hochwassersichere Verbindung Georggarten und Wallwitzhafen“ vollkommen inakzeptabel. Hier besteht die Gefahr eines massiven baulichen Eingriff in einen vielfältig geschützten Landschafts-, Natur- und Hochwasserraum. Zudem besteht die Gefahr einer Schädigung des Stadt- und Landschaftsbildes. Ähnlich zu sehen ist das mit dem auf den Seiten 31 bis 35 geschilderten „Elbbalkon“. Hier sind Eingriffe in die mit Gehölzen und Stauden bewachsenen Hanglagen und das sich naturnaher entwickelte Mündungsgebiet der Rossel in die Elbe mit dazugehöriger Auenlandschaft zu befürchten. Ebenfalls ist eine Schädigung des Stadt- und Landschaftsbildes zu erwarten.
Karte 1: Elbe-Mulde-Aue im Bereich Ufer Elbe, Einmündung Mulde in Elbe, Peisker und Wallwitzhafen (rot eingerahmt)
Die AHA-Fahrradexkursion verdeutlichte wieder einmal, dass Auen als unentbehrlicher Überflutungsraum von Fließgewässern zu den arten- und strukturreichsten Landschaften der gemäßigten Zonen der Erde. Sie setzen sich aus Auenwäldern, Auenwiesen, Kies- und Schotterflächen, Altverläufen, Stand- und Fließgewässern sowie Schlammflächen zusammen. Somit stellen sie einen wichtigen Lebens- und Rückzugsraum für zahlreiche Tier- und Pflanzenarten dar. Diese Vielfältigkeit lädt ferner zum Schauen und Erholen ein. Jedoch sind zahlreiche Auenlandschaften und die dazugehörigen Gewässer von Baumaßnahmen und anderen Beeinträchtigungen der Wasser- und Bodenqualität bedroht. Derartige Gefährdungen gilt es abzuwenden bzw. zu verhindern. Der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – legte dazu einen Rahmenplan zur Erstellung einer Schutz- und Entwicklungskonzeption für die „Kleinen Mückenberge“ nördlich des Mündungsbereiches der Mulde in die Elbe (Stadt Dessau-Rosslau) (2007), Grobkonzeptionelle Überlegungen zum Park am Sieglitzer Berg und zur Nutzung der wiederentstehenden Solitüde (2008), Grundlegende konzeptionelle Vorschläge für das Oberluch Rosslau (Stadt Dessau-Rosslau) zum Schutz, zur Entwicklung, zur Betreuung sowie zur Nutzung für die Umweltbildung und für einen sanften, natur- und umweltverträglichen Tourismus (2008) sowie einen Rahmenplan zur Erstellung einer Schutz- und Entwicklungskonzeption für das „Unterluch Rosslau“ in der Stadt Dessau-Rosslau (2009) vor. Im Übergangsbereich des Parkbereiches des Beckerbruches und der aktiven Aue der Elbe verschafften sich die Exkursionsteilnehmenden ein Bild zur Gestaltung und Entwicklung des Einzugsgebietes der Elbe. Beide Bereiche der Elbaue fungieren als sehr wichtige Lebens- und Rückzugsräume von zahlreichen Tier- und Pflanzenarten sowie sind als klare internationale Weltkulturerben zu betrachten sind. Zum Unterluch erläuterte der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – den Exkursionsteilnehmenden folgende Aspekte: Das ca. 270,00 ha große Auengebiet Unterluch Roßlau ist fast vollständig von der Elbe umflossen. Nördlich begrenzen das Gewerbegebiet Roßlau-Industriehafen einschließlich des mit der Elbe verbundenen Industriehafenbeckens das Gebiet. Östlich schließen sich die „Kleinen Mückenberge“ und der Mündungsbereich der Mulde an, welcher sich im ca. 1.191 ha großen Naturschutzgebiet „Untere Mulde“ befindet. Im weiteren Sinne mündet in nordöstlicher Richtung die Rossel in einem von weitgehend als Weichholzaue geprägten, sich immer naturnahes entwickelndes Mündungsgebiet in die Elbe ein. In südöstlicher Richtung findet die Elbaue ihre Fortsetzung im Beckerbruch/Georgengarten. Im Süden schließt sich jenseits der Elbe der Stadtteil Ziebigk und der Leopoldhafen an. Elbabwärts in westlicher Richtung setzt sich die Aue mit dem ca. 316 ha großen Naturschutzgebiet „Saalberghau“ fort. Das Unterluch Roßlau ist überwiegend in Privatbesitz und teilweise im Eigentum der Landgesellschaft des Landes Sachsen-Anhalt. Ferner gehört das Unterluch Roßlau zur Zone III des Biosphärenreservates „Mittlere Elbe“, im Landschaftsschutzgebiet „Mittlere Elbe“, im FFH-Gebiet 125 „Kühnauer Heide und Elbaue zwischen Aken und Dessau“, im Vogelschutzgebiet SPA 0001 „Mittlere Elbe einschließlich Steckby-Lödderitzer Forst“ und nicht zuletzt zum Überschwemmungsgebiet der Elbe. Das hufeneisenförmig ausgeprägte Auengebiet ist großflächig von einer Gehölz offenen, nährstoffreichen, landwirtschaftlich genutzten Wiesenlandschaft geprägt. Im Uferbereich gedeihen im größeren bzw. kleineren Umfang hartholz- und weichholzauenwaldtypische Gehölze, wozu Stieleiche, Gemeine Esche, Feld- und Flatterulme, Feldahorn, Silberweide, Korbweide sowie diverse Pappelarten gehören. Zu nennen seien auch Bestände von schwarzem Holunder, Blutrotem Hartriegel, Schlehe, Kratzbeere, diverse Weißdornarten und Europäischem Pfaffenhütchen, welche vorrangig im Uferbereich der Elbe gedeihen und sich zumeist sukzessiv vermehren. Prägend dabei sind zum Beispiel 2 deutlich erkennbare Solitärstieleichen im Westteil des Unterluches. Besonders gut ausgeprägt sind Gehölzabschnitte im West-, Süd- und Ostteil des Gebietes. Ein vermutlich angepflanztes, aber nunmehr sukzessiv untersetztes ca. 1 bis 2 ha großes Gehölzstück prägt den Nordteil des Unterluches im östlichen Bereich. Offene Bereiche zwischen den Gehölzen sind durch nitrophile Hochstauden wie Großer Brennnessel, Rübenkälberkropf, Ackerkratzdistel, Weißer Taubnessel, Purpurtaubnessel und gefleckter Taubnessel bewachsen. Im Wiesenbereich sind Feuchtsenken und Kolke von Gehölzen umstanden. Besonders ausgeprägt sind im westlichen Teil des Unterluches die weitläufigen Kies- und Sanduferbereiche der Elbe. Diese Strandbereiche sind zum Teil mit Schilf und an gepflasterten Abschnitten mit Wiesenalant bestanden. Ausgehend von der Tatsache, dass das Landesamt Umweltschutz des Landes Sachsen-Anhalt zur Zeit für das Unterluch Roßlau im Rahmen der Managementplanung keine Pflege- und Entwicklungskonzeption erarbeitet, aber das Unterluch Roßlau dringend eine Schutz- und Entwicklungskonzeption benötigt, möchte der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – die Erstellung einer derartigen Konzeption vorantreiben. Dazu legte der AHA mit Datum vom 04.05.2009 einen „Rahmenplan zur Erstellung einer Schutz- und Entwicklungskonzeption für das „Unterluch Roßlau“ in der Stadt Dessau-Roßlau“ vor. Im Anschluss daran führte die Fahrradexkursion in das das 316,00 ha große einstige Naturschutzgebiet „Saalberghau“. Dieses Naturschutzgebiet ist nunmehr mit Verordnung vom 18.12.2018 in das ca. 8.507 ha große Naturschutzgebiet „Mittelelbe zwischen Mulde und Saale“ aufgegangen. In seiner Stellungnahme vom 24.09.2018 zum Entwurf der Verordnung des Landesverwaltungsamtes Sachsen-Anhalt über das Naturschutzgebiet „Mittelelbe zwischen Mulde und Saale“ vom 13.06.2018 äußerte sich der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – folgendermaßen, Zitat:
„I. Grundsätzliches
Der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – begrüßt grundsätzlich die Ausweisung eines Naturschutzgebietes „Mittelelbe zwischen Mulde und Saale“. Somit besteht die Möglichkeit eine vielfältige Auenlandschaft der Mittelelbe zwischen den Mündungsgebieten von Mulde und Elbe zu schützen, zu erhalten und sich weiter entwickeln zu lassen. Das erfordert jedoch einen konsequenten Schutz und keine Zugeständnisse an Interessengruppen, welche sich nicht unbedingt als ehrliche Verfechter des Umwelt-, Natur- und Landschaftsschutzes hervorgetan haben bzw. hervortun. Dazu zählen auf jeden Fall die Durchführung von Land- und Forstwirtschaft, das Ausüben von Jagd, Fischerei und Angeltätigkeit sowie das öffentliche Auftreten derer Lobbyverbände zu den Thema Schutzgebiete, Umgang mit geschützten Tierarten wie Wolf und Elbebiber sowie die daraus erwachsenen Gefahren für den nachhaltigen Schutz und Entwicklung des geplanten neuen Naturschutzgebietes. Die jüngsten verbal sehr aggressiven Auftritte von Jägern und Anglern in Jerichow bestätigen die Befürchtungen, dass nur klare Schutzregelungen im Interesse von Fauna und Flora sowie Landschaft und Biotopverbund deren stark von Eigeninteresse geprägten Anliegen in die Schranken weisen und in so einem bedeutsamen Naturschutzgebiet keinen Platz finden. Ferner bedarf es einer flächendeckenden, wissenschaftlich fundierten Schutz- und Entwicklungskonzeption, welche u.a. beinhalten muss, in welchem Umfang Landwirtschaft möglich ist sowie ob Forstwirtschaft auszuschließen bzw. unter welchen Bedingungen sie stattfinden kann.
II. Zum Inhalt
Zu § 5 Zulässige Handlungen: Zu 7.: Der Elbe-Kilometer 280 ist auf den Schutzgebietskarten nicht ausgewiesen. Somit lässt sich keine ordnungsgemäße Einschätzung über den Sinn dieser angedachten zulässigen Handlung geben.
Zu § 6 Landwirtschaft: Zu 3 und 4:
Es sind grundsätzlich Monokulturen auszuschließen und ein umfassender Kulturanbau mit eng damit verbundener Fruchtfolge verbindlich festzulegen. Eine derartige Festlegung soll dafür Sorge tragen, dass eine Beförderung der Humusbildung der Böden mit einhergehendem gutem Bodenzustand erfolgt, ausreichend Nahrung und Unterschlupf für Tiere existieren sowie Bodenerosionen durch Wind und Niederschläge ausbleiben. Ebenfalls gilt es die ausgeräumten Agrarlandschaften mit Gehölz-, Stauden- und Krautstreifen ökologisch weiter aufzuwerten. Dies kann durch Anpflanzungen – Obstgehölze und Weiden – oder Sukzession erfolgen. Dem biologisch-dynamischen und biologisch-alternativen Landbau ist Vorrang einzuräumen und das Einbringen von mineralischen Düngemitteln auszuschließen, weil Auenböden ausreichend Nährstoffe enthalten und eine weitere Nitrat- und Phosphatbelastung der Böden, Schicht- und Grundwasser unterbleiben muss.
Zu § 7 Forstwirtschaft:
Die gegenwärtigen sehr negativen Erfahrungen bezüglich der forstwirtschaftlichen Nutzungen und Eingriffe zum Beispiel in den Naturschutzgebieten Hakel, Auwald bei Plötzkau und Sprohne lassen nur den Schluss diese in dem geplanten Naturschutzgebiet auszuschließen. Nur so ist eine sukzessive naturnahe Entwicklung der Waldgebiete im künftigen Naturschutzgebiete möglich. Ansonsten belasten nicht nur massenhafte Holzeinschläge das angedachte Naturschutzgebiet, sondern auch die damit verbundenen Belastungen wie Bodenverdichtungen, durch Lärm, Abgase, Feinstaub und Transportverkehre sowie der Ausbreitung sehr lichtbedürftiger Baumarten wie dem Spitzahorn und Behinderung des sukzessiven Aufwuchses der Stieleiche in halbschattigen Bereichen. Eine flächendeckende, wissenschaftlich fundierte Schutz- und Entwicklungskonzeption muss klären, unter welchen Bedingungen forstwirtschaftliche Maßnahmen außer der Beseitigung von Gefahren möglich sein können.
Zu § 8 Jagd
Die angedachte Größe des Naturschutzgebietes im Umfang von ca. 8.509 ha lässt die Entwicklung einer weitgehenden ausgewogenen Nahrungskette zu. Dazu ist es jedoch erforderlich alles zu unternehmen, dass Fleischfresser wie zum Beispiel Wolf, Luchs, Wildkatze, Fuchs, Greifvögel, Eulen und auch Schlangen Einzug halten können und ihr Lebensraum geschützt ist. Nur so kann sich eine naturnahe Nahrungskette entwickeln und halten. Eine ordnungsgemäße wissenschaftliche Begleitung und Beobachtung ermöglicht eine fachlich-fundierte Kontrolle und Aufzeichnung von Entwicklungen. Eine flächendeckende, wissenschaftlich fundierte Schutz- und Entwicklungskonzeption muss klären, unter welchen Bedingungen eine Jagd möglich oder erforderlich erscheint. Eine generelle Freistellung von Verboten nach § 4 ist nicht akzeptabel. Diese Ansicht findet ihre Verstärkung in der zunehmenden Radikalisierung in der Jägerschaft, woraus sich unzulässige jagdliche Eingriffe erwachsen können.
§ 9 Gewässerunterhaltung
Im und am Naturschutzgebiet gilt es eine naturnahe bis natürliche Gewässerentwicklung zu befördern. Dazu gehört der Erhalt von Mäandrierungen und Furkationen sowie der damit verbundenen Arte- und Strukturvielfalt in den Gewässern. Aus dem Grund sind Begradigungen, der Zuschnitt in Trapezformen auszuschließen bzw. aufzulösen, den Verbleib von hereinragenden Ästen und Zweigen. Bruchholz und Steinen zu sichern sowie das permanente Beräumen der Gewässer auszuschließen. Hereinragende Äste und Zweige, Bruchholz sowie Steine befördern nicht nur die Strukturvielfalt am und im Gewässer, sondern bieten vielen Tieren und Pflanzen Lebens- und Rückzugsraum. Dazu zählen Biber, Eisvogel, Beutelmeise, Amphibien und Fische. Ferner sind Gewässerschonstreifen von mindestens 10 m zu belassen, um naturnahe und sukzessive Entwicklungen zu ermöglichen.
Zu § 10 Angel- und Berufsfischerei
Innerhalb und an den Außenbereichen Naturschutzgebietes gilt es umfassend Fauna und Flora zu schützen sowie eine artenangemessene Mehrung zuzulassen. Die langjährigen Erfahrungen haben immer aufgezeigt, dass hier Angel- und Berufsfischerei dem entgegenstehen. Dazu zählen Störungen und Zerstörungen in den Uferzonen, Vermüllungen, Campieren, das Befahren mit Kfz. An die Gewässer heran, das Einrichten von Feuerstellen etc. Es ist nicht einleuchtend warum ausgerechnet Angel- und Berufsfischerei in einem Naturschutzgebiet möglich sein soll. Angel- und Berufsfischerei sind Beschäftigungen, welche vorrangig dem privaten Interesse einzelner Personen dient und auf Grund schon bestehender Beeinträchtigungen dem gesamten Schutzanliegen des Naturschutzgebietes entgegensteht. Der AHA hat ohnehin schon mehrfach eine flächendeckende, länderübergreifende Regelung zur Durchführung und zu Standorten der Angel- und Berufsfischerei angeregt. Eine generelle Freistellung von Verboten nach § 4 ist nicht akzeptabel. Diese Ansicht findet ihre Verstärkung in der zunehmenden Radikalisierung in dem Personenkreis der Angler, woraus sich unzulässige Eingriffe, Beeinträchtigungen und Schäden erwachsen können. „ Zitat Ende
Leider haben diese Vorschläge nicht im erforderlichen Umfang Eingang in die nunmehrige Verordnung gefunden. Der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – sieht in dem nunmehrigen Naturschutzgebiet die sehr große Möglichkeit die Aue der Elbe zwischen den Mündungsgebieten von Mulde und Saale umfassend zu schützen, weiter als Biotop- und Grünverbund entwickeln zu lassen sowie Anknüpfungen an andere bestehende und potentielle Schutzgebiete zu schaffen.
Der Auenwald Saalberghau ist erfreulicherweise von Auskolkungen, Schlenken, Senken und Altverläufen der Elbe geprägt. Dieser Hartholzauenwald bestehend aus Bäumen wie Stieleiche, Feld- und Flatterulme, Gemeiner Esche und Feldahorn etc., aus Sträuchern wie schwarzem Holunder, Blutrotem Hartriegel, Schlehe, Kratzbeere, diverse Weißdornarten und Europäischem Pfaffenhütchen etc. und krautigen Arten in der Feldschicht wie Buschwindröschen, Scharbockskraut, Lungenkraut, Großer Brennnessel und Gefleckter Taubnessel, bildet einen recht bedeutsamen Lebens- und Rückzugsraum für zahlreiche Tier- und Pflanzenarten. Zu hören und zu sehen waren an dem Tag u.a. Klappergrasmücke, Zilpzalp, Schwarz-, Grün- und Buntspecht, Rotmilan sowie Goldammer und Zaunkönig. Über dem östlich angrenzenden Unterluch drehten Rot- und Schwarzmilane ihre Runden. Zum Elbufer hin ist die Landschaft von einer von Auskolkungen sowie u.a. von Hochstauden und Fettwiesen geprägten Weichholzaue mit Schwarzpappeln, Pappelhybriden und Silberweiden bestanden, gekennzeichnet. Der Saalberghau ist erfreulicherweise von guten Beständen an Schwarz-, Grün-, Bunt-. Mittel- und Kleinspecht geprägt ist, dass die Elb- und Muldeaue in und um Dessau-Roßlau zum Beispiel dem Seeadler, dem Fischadler, dem Mäusebussard, dem Rot- und Schwarzmilan sowie Eisvogel, Uferseeschwalbe und Flussregenpfeifer Lebens- und Brutraum bietet. Zahlreiche Spuren, aber auch immer wieder gemachte Beobachtungen des Elbbibers zeigen die Notwendigkeit des Schutzes und Erhaltes dieser sehr bedeutsamen Fluss- und Auenlandschaften auf. Im Rahmen des Aufenthaltes Naturschutzgebiet „Saalberghau“ bekräftigt der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – immer wieder Möglichkeiten des Schutzes, des Erhaltes und der Entwicklung des Auenwaldes und der Wiesenflächen. Dabei gilt es der sukzessiven Weiter- und Neuentwicklung des Auenwaldes den absoluten Vorrang einzuräumen. Eine entsprechende Entwicklung ist deutlich erkennbar. Die vorgenommenen Abholzungen gehören jedoch nicht zu einer ordnungsgemäßen und naturnahen Entwicklung und führen zu einer inakzeptablen Reduzierung von Trockenholz, als Lebensraum für zahlreiche Insekten, Spinnen und Pilzen. Somit gehört Alt- und Trockenholz zu einem arten- und strukturreichen Wald dazu. Sie bilden Lebensraum für zahlreiche Tier-, Pflanzen- und Pilzarten und sind Bestandteil des Stoffkreislaufes Wald. Hinsichtlich der angeblichen Verkehrssicherheitspflichten sei auf das Urteil des Bundesgerichtshofes vom 02.10.2012, Aktenzeichen: VI ZR 311/11, insbesondere ab Randnummer 5 hingewiesen. In dem Zusammenhang sei darauf verwiesen, dass die Feststellung unter Randnummer 12 auch im Land Sachsen-Anhalt greift, da im Landeswaldgesetz Sachsen-Anhalt unter § 22 Absatz 3 das Betreten des Waldes auf eigene Gefahr geregelt ist. Im Südostbereich des Saalberghau, in unmittelbarer Nähe zum Ufer der Elbe ist eine sehr massive Ausbreitung des Japanische Staudenknöterich (Fallopia japonica) und eine damit verbundene Verdrängung anderer Pflanzung zu erkennen. Nach Auffassung des AHA gilt es schnellstmöglich mit mechanischen Maßnahmen entgegenzuwirken. Dazu gehören regelmäßige Mahden und Beräumung des Schnittgutes sowie die Beseitigung von bodendeckenden Pflanzenteilen und -resten zum Winter hin, um ein Ausfrieren durch stärkere Fröste zu ermöglichen. Im Anschluss daran gilt es die immer wieder kehrenden Jungtriebe so schnell wie möglich zu entfernen. Dieser Prozess umfasst etwa 10 Jahre, um tatsächlich Erfolge erzielen zu können. Der AHA ist Rahmen seiner ehrenamtlichen und gemeinnützigen Möglichkeiten sowie nach Klärung aller rechtlichen, organisatorischen und logistischen Rahmenbedingungen bereit im Rahmen von Arbeitseinsätzen die Sache anzugehen. Hinsichtlich der Wiesen erscheint es sinnvoll zu sein, dass die Mahd parzelliert erfolgt. So aufgeteilt können Teile beispielsweise zweimal oder einmal im Jahr, einmal gar nicht oder nur teilweise eine Mahd erfahren. Davon ausgehend ist durchaus mit einer Erhöhung von Arten- und Strukturvielfalten an Tieren und Pflanzen sowie einem besseren Schutz von Bruten und Jungtieren zu rechnen. Bedenklich sieht der AHA noch immer, dass es mit der Errichtung eines Grabensystems am Südrand des Naturschutzgebietes zur massiven Entwässerung und damit verbundenen Austrocknung geführt bzw. führt. In dem Zusammenhang nahm man auch zu dieser Fahrradexkursion entsprechende Wiesenflächen in Augenschein, wo vor einigen Jahren noch Feuchtsenken mit Schilfbeständen existent waren. Hier gilt es unbedingt und unverzüglich Abhilfe zu schaffen. Eng damit verbunden muss die Basis entstehen, dass eine Wiedervernässung auf einstigem Niveau erfolgt. Erfreulicherweise führen in diesem Jahr Elbe und Mulde ausreichend Wasser, dass wieder Vernässungen in beiden Auen zu beobachten sind. Im Bereich Oberbruch/Eichenwiesen war im Rahmen der Fahrradexkursion festzustellen, dass ein großer Teil aus einer rund ausgeprägten Birne herausgebrochen war. Hier empfiehlt der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – die große Bruchstelle glatt nachzuschneiden und die Schnittstelle mit Baumwachs zu verschließen. Somit verringert sich die Infektionsgefahr und verbessert sich die Wundheilung. Den abgebrochenen Baumteil gilt es als Lebens- und Rückzugsraum für zahlreiche Tiere, Pflanzen und Pilze vor Ort zu belassen. Mit großem und fortgesetztem Interesse verfolgt der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – die Entwicklung nach der Beräumung der Kleingartenanlagen zwischen Braunscher Lache und Mulde aufgenommen, welche bisher in einem umfassenden Überflutungsraum lagen. Jedoch ist noch immer keine ordnungsgemäße und komplette Beräumung des Gebietes erfolgt. So befinden sich z.B. noch immer Schuttberge, Asbestreste, Versorgungsleitungen, Müll und Unrat in dem Gebiet. Nicht nur, dass eine akute Bedrohung für Umwelt, Natur, Mensch und Tier existiert, besteht die Gefahr der flächendeckenden Verteilung bei Hochwassersituation. Hier ist eine unverzügliche und vollumfängliche Beräumung der Gebiete sehr dringend geboten. Der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – sieht trotz zunehmender Übernahme durch die Natur die dringende Notwendigkeit der Beräumung des Bauschuttes und der Schadstoffe. Ebenfalls sieht der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – die Notwendigkeit wissenschaftlich-konzeptionelle Vorstellungen zur künftigen Entwicklung der einstigen Kleingärten zu entwickeln. Der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – könnte sich vorstellen die Flächen mit konzentrierten Obstgehölzbeständen zu Streuobstwiesen zu entwickeln, Wiesenbereiche zu extensiven Wiesen zu gestalten sowie in den Randbereichen und anderen größeren Flächen die sukzessive Entwicklung von Auenwaldbeständen zuzulassen bzw. zu ermöglichen. Im Zusammenhang der Exkursion erfolgte eine Besichtigung der Streuobstwiese im direkten östlichen Anschluss zur Braunschen Lache, welche der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – beabsichtigt in die Betreuung zu übernehmen. Hier sind jedoch noch klare Absprachen und Vereinbarungen mit der Stadt Dessau-Roßlau als Flächeneigentümern und zuständige untere Naturschutzbehörde erforderlich. Zwar haben sich die Neuanpflanzungen gut entwickelt, aber der Verlust mehrerer größerer Brombeerbestände als Lebens- und Rückzugsraum zahlreicher Tierarten ist noch deutlich erkennbar. Ferner dienen auch Brombeerbestände während ihrer Blütephase als wichtige Nahrungsquelle für Insekten. Die Früchte bieten Nahrungsgrundlage zum Beispiel für Säugetiere und Vögel. Daher ist eine derartige Entwicklung wieder zuzulassen. Ebenfalls erfolgte eine Inaugenscheinnahme der Streuobstwiese nordwestlich des Landhauses. Am 08.12.2015 hatte erfreulicherweise die Stadt Dessau-Roßlau dem Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – ab 01.01.2016 die Streuobstwiese am Landhaus am Naturschutzgebiet Untere Mulde zur Betreuung und Pflege übergeben. In Folge dessen hatte der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – mit großer Freude und großem Dank einen Zuschuss der Stiftung Umwelt, Natur- und Klimaschutz des Landes Sachsen-Anhalt zur Förderung von Maßnahmen zum Schutz, Pflege und Betreuung der Streuobstwiese Am Landhaus in der Stadt Dessau-Roßlau beantragt und erhalten. Mit der Förderung durch die Stiftung Umwelt, Natur- und Klimaschutz des Landes Sachsen-Anhalt besteht nun die Basis, in Absprache mit der unteren Naturschutzbehörde der Stadt Dessau-Roßlau, konkret die Pflege- und Betreuungsmaßnahmen durchzuführen. Somit bildet nunmehr die vollständige praktische Umsetzung der Pflege- und Nutzungsvereinbarung zwischen Stadt Dessau-Roßlau und AHA für die ca. 1,8 ha große Streuobstwiese „Am Landhaus“ in der Unteren Muldeaue einen besonderen Arbeitsschwerpunkt des Arbeitskreises Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA -.
Seit dem 14.01.2017 finden umfassende Schnittarbeiten an den Apfelbäumen und seit dem Sommer 2017 umfassende Mahdarbeiten statt. Ferner erfolgte bereits eine Sortenbestimmung fast aller insgesamt momentan 43 Apfelbäumen.
Der AHA hält es weiterhin bzw. verstärkt für dringend erforderlich einen vollständigen Rückbau des Parkplatzes südlich der Streuobstwiese vorzunehmen, welcher vorrangig Gästen des Landhauses nutzen. Die Beräumung des Parkplatzes dient zum Einem der Verbesserung von Umwelt und Natur sowie eröffnet Möglichkeiten der Erweiterung der Streuobstwiese und schließt ein zunehmendes Befahren der Streuobstwiese mit Beschädigung der Bäume und Wiese aus. Hier gilt es die Aktivitäten zu verstärken, um das Ziel letztendlich zu erreichen, dass der Parkplatz eine Komplettberäumung erfährt sowie hier eine Neupflanzung von etwa 5 Obstbäumen erfolgen kann.
Karte 2: Streuobstwiese Am Landhaus (grün eingerahmt) mit Parkplatz (rot eingerahmt)
Der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – bedauert zudem, dass die am 01.04.2019 in der Streuobstwiese Am Landhaus vorgenommenen Pflanzungen von zwei Apfelbäumen durch interessierte Schülerinnen und Schüler vom Anhaltischen Berufsschulzentrum „Hugo Junkers“ Dessau-Roßlau (BSZ Dessau-Roßlau) zu keinem dauerhaften Engagement für die Streuobstwiese geführt hat. Daher bekräftigt der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – seinen dringenden Wunsch einer dauerhaften Partnerschaft mit der Schüler- und Lehrerschaft des Anhaltischen Berufsschulzentrums „Hugo Junkers“ Dessau-Roßlau (BSZ Dessau-Roßlau) zum Schutz, zum Erhalt, zur Betreuung und zur Entwicklung der Streuobstwiesen Am Landhaus und an der Braunschen Lache. Auf dieser Basis lassen sich gemeinsam Arbeitseinsätze, Exkursionen und Erfassungen planen, organisieren und umsetzen.
Der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – teilt ferner mit, dass an den Samstagen am 17.05.2025, 21.06.2025, 19.07.2025, 30.08.2025, 20.09.2025, 18.10.2025 und 15.11.2025 Arbeitseinsätze auf der Streuobstwiese nordwestlich des Landhauses geplant sind. Treff: jeweils 10.00 Uhr Eingang Landhaus, Am Landhaus 01. Alle Interessenten sind recht herzlich willkommen. Ferner weist der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – darauf hin, dass die Arbeitseinsätze grundsätzlich bei jedem Wetter stattfinden. Deshalb sind wetterfeste Kleidung und entsprechend angemessenes Schuhwerk angebracht. Ferner empfiehlt es sich Rucksackverpflegung – Essen und Trinken – mitzunehmen. Die Teilnahme erfolgt auf eigene Gefahr. Beide Streuobstwiesen befinden sich entweder im oder am Naturschutzgebiet „Untere Mulde“, was einen sensiblen Umgang mit ihnen sowie mit der angrenzenden Natur und Landschaft erfordert. Ferner beunruhigt den Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – das in beiden ebengenannten Streuobstwiesen weiterhin Hochstände existieren. In dem Zusammenhang gilt es darauf hingewiesen, dass sich diese Jagdeinrichtungen in einem Naturschutzgebiet sowie FFH- und Vogelschutzgebieten befinden. Der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – fordert daher wiederholt und mit Nachdruck, dass eine flächendeckende Beräumung der Jagdhochstände erfolgt. In dem Zusammenhang bekräftigt der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – sein Interesse die Streuobstwiese an der Braunschen Lache ebenfalls in die Betreuung zu übernehmen.
Karte 3: Streuobstwiese an der Braunschen Lache (rot eingerahmt)
Diesen sensiblen Umgang mit Natur und Landschaft kann der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – streckenweise in dem Auenwaldgebiet im Dreieck von Mulde, Luisium und Fließgraben nicht erkennen. Hier erfolgten in der jüngsten Vergangenheit massive Fällungen u.a. von Stieleichen und Gemeiner Esche. Beide Baumarten bilden jedoch das Grundgerüst für die Hartholzauenwälder zwischen Elbe und Mulde. Im Rahmen der nunmehrigen Fahrradexkursion waren in dem Waldgebiet die Fällungen von Hybrid- und Balsampappel und Stieleiche abgeschlossen. Es sind nunmehr Aufforstungen von Stieleiche und Winterlinde erkennbar. Dabei hat man wieder große Teile des Auenwaldes durch die Abholzungen und Befahren mit schwerer Technik erneut bzw. fortgesetzt massiv geschädigt. In dem Zusammenhang dienen bekanntlich auch Totholz als Lebens- und Nahrungsraum von Vogel-, Insekten und Spinnenarten eine sehr wichtige Funktion. Zudem zerstörte man die sukzessive Entwicklung von naturnahen Auenwäldern. Im gleichen Blickwinkel sind die massiven Abholzungen von Pappeln und Roteschen zu sehen, welche vor mehreren Jahren im östlichen Teil des Auenwaldes und südöstlich der Großen Mückenberge stattfanden. Dabei störte bzw. zerstörte man unverständlicherweise den auentypischen, sukzessiven Aufwuchs von auentypischen Gehölzen wie z.B. Stieleiche, Gemeiner Esche, Feldahorn, Feld- und Flatterulme, Blutrotem Hartriegel, Europäischen Pfaffenhütchen und Schwarzen Holunder. Ebenfalls erfolgten eine massive Zerstörung und Verdichtung des Waldbodens mit schwerer Technik. Daher ergeht die dringende Aufforderung an den Flächeneigentümer und die zuständigen Behörden derartige Eingriffe unverzüglich einzustellen und künftig nur auf die Beseitigung von akuten Gefahren für die Menschen auf den Wegen zu beschränken. Ferner gilt es nun das gesamte Auengebiet wieder der sukzessiven Entwicklung zu überlassen, um die Entwicklung eines standortgerechten, arten- und strukturreichen Auenwaldes zu ermöglichen. Mit großer Sorge war auch wieder im Rahmen der Fahrradexkursion zu beobachten, dass Hundebesitzer im und am Naturschutzgebiet „Untere Mulde“ mitten in der Brut- und Setzzeit ihre Hunde unangeleint durch die gesamte Aue laufen ließen. Diesen Störungen und Beeinträchtigungen gilt es unbedingt durch verstärkte Kontrollen und Bestrafungen zu begegnen. Um jedoch Auenlandschaften als Natur- und Landschaftsraum zu erhalten und weiter entwickeln zu lassen, bedarf es jedoch u.a. auch einer umfassenden Bildungs- und Aufklärungsarbeit. Dazu soll das im Jahre 2008 vorgelegte Konzept für einen „Naturerkenntnispfad Mündungsgebiet der Mulde in die Elbe“ beitragen. Das Vorhaben soll dazu beitragen zum Einem Grundsätzliches über Auen, ihre Bedeutung, ihre Schutzwürdigkeit und Bedrohungen zu erfahren sowie zum anderen spezifische Erläuterungen zu der arten- und strukturreichen Aue im großräumigen Mündungsbereich der Mulde in die Elbe zu bekommen, welches zum ca. 1.191,00 ha großem Naturschutzgebiet „Untere Mulde“ gehört. Nach den Überlegungen des Arbeitskreises Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – erscheint es am wenigstens natur- und landschaftsprägend sowie am kostengünstigsten zu sein, mit Steinen auf die 14 angedachten Stationen hinzuweisen und dazu ein Begleitheft herauszugeben. Bereits frühzeitig erfolgte eine schriftliche Information an das Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalts und an die Stadt Dessau-Roßlau. Dazu gehört u.a. eine einvernehmliche Lösung zum Konzept zu einem „Naturerkenntnispfad Mündungsgebiet der Mulde in die Elbe“, welche der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – am 09.11.2008 erstellt und vorgelegt hatte. Der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – hatte dazu bereits ein Begleitheft gestaltet und dann Kostenkalkulationen zu dessen Herstellung eingeholt. Ferner gilt es sich über die Gestaltung, Einbringung und Kosten für die Hinweissteine Gedanken zu machen. Das der Fortschritt des Vorhabens scheitert bisher an der gegenwärtigen unverständlichen Blockade- und Verweigerungshaltung der zumeist öffentlich finanzierten Kulturstiftung Dessau-Wörlitz. Der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – hat sich mit der Amtseinführung der damaligen Direktorin und einstigen Vorstand der Kulturstiftung Dessau-Wörlitz Dipl.-Ing. Brigitte Mang am 07.02.2017 eine neue Arbeits- und Herangehensweise in Bezug auf den Umwelt-, Natur- und Landschaftsschutz sowie Umweltbildung in den Auen- und Flusslandschaften von Elbe und Mulde erhofft. Diese Hoffnung ist nach Auffassung des AHA vollkommen unbegründet. Die Gespräche zwischen der damaligen Direktorin und Vorständin der Kulturstiftung Dessau-Wörlitz Dipl.-Ing. Brigitte Mang und führenden Mitarbeitern ihrer Einrichtung sowie Vertretern des AHA am 12.07.2017 führten zu keiner Annährung der sehr kontroversen Ansichten und Positionen. Nach Ansicht des Arbeitskreises Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – war noch nicht einmal ein ordentlicher Austausch der vollkommen unterschiedlichen fachlich-inhaltlichen Standpunkte möglich. Selbst auf die vereinbarte Zusendung von AHA-Vorstellungen zu Grundsätzen im Umgang mit Hartholzauenwäldern vom 19.07.2017 erfolgte seitens der damaligen Direktorin und Vorständin der Kulturstiftung Dessau-Wörlitz Dipl.-Ing. Brigitte Mang weder eine Eingangsbestätigung, geschweige denn eine fachlich-inhaltliche Reaktion. Dabei hatte der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – mit diesen Grundsätzen im Umgang mit Hartholzauenwäldern vom 19.07.2017, „Grobkonzeptionelle Überlegungen zum Park am Sieglitzer Berg und zur Nutzung der wiederentstehenden Solitude“ vom 05.05.2008 und den „Rahmenplan zur Erstellung einer Schutz- und Entwicklungskonzeption für den Großen Busch, Stadt Coswig (Anhalt) im Landkreis Wittenberg“ vom 02.08.2010 mitgesandt. Nach Auffassung des Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – sind nun das Land Sachsen-Anhalt und auch die Stadt Dessau-Roßlau gefordert, der Führung der durch öffentliche Mittel und Spenden finanzierten Kulturstiftung Dessau-Wörlitz Grundsätze von Demokratie und Formen des ordentlichen Umgangs mit der Bevölkerung und ihrer Initiativen und Vereine zu vermitteln. Ferner erwartet der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – endlich eine Reaktion auf seine formulierten „Grundsätze im Umgang mit Hartholzauenwäldern“ vom 19.07.2017 zu erhalten.
Leider zeigen 11 zerstörerisch, in einem Abstand von ca. 10,00 m in einen Auenwald in der Elbe-Mulde-Aue an der KAP-Straße hineingefräste Rückegassen sehr deutlich auf, dass die durch öffentliche Mittel und Spenden finanzierte Kulturstiftung Dessau-Wörlitz weiterhin am zerstörerischen Umgang mit Wäldern festhält und eine ausschließlich sukzessiv stattfindende Naturverjüngung keinen Raum lässt.
Karte 4: Elbe-Mulde-Aue an der KAP-Straße – mit 11 Rückegassen geschädigter Auenwald (rot eingerahmt)
Die ehrenamtliche, gemeinnützige und nach § 3 Umwelt-Rechtsbehelfsgesetz – UmwRG im Juni 2019 vom Umweltbundesamt anerkannte Umwelt- und Naturschutzvereinigung Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – wirbt weiter für eine Mitwirkung in seiner Ortsgruppe Dessau-Roßlau, um sich umfassend für den für den Schutz, Erhalt und die Entwicklung der Auenlandschaften von Elbe, Mulde und Rossel sowie deren Nebengewässer einsetzen zu können. Ferner möchte er seine Aktivitäten zur Pflege und Betreuung der Streuobstwiese am Landhaus verstärken, auf die Streuobstwiese an der Braunschen Lache ausweiten sowie die Umsetzung seines Konzeptes zu einem „Naturerkenntnispfad Mündungsgebiet der Mulde in die Elbe“ vom 09.11.2008 und seiner grundlegenden konzeptionellen Vorschläge für das Oberluch Roßlau (Stadt Dessau-Roßlau) zum Schutz, zur Entwicklung, zur Betreuung sowie zur Nutzung für die Umweltbildung und für einen sanften, natur- und umweltverträglichen Tourismus vom 05.05.2008 vorantreiben.
Wer sich also ebenfalls für den Schutz, Erhalt und die Entwicklung dieser sehr arten- und strukturreichen sowie vielfältigen Auenlandschaft einsetzen möchte und dazu den Aktivitäten der AHA-Ortsgruppe Dessau-Roßlau erfahren möchte, wende sich bitte an folgende Kontaktmöglichkeiten:
Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA Ortsgruppe Dessau-Roßlau
Samstag, den 12.04., um 10.00 Uhr Fahrradexkursion in die Saale-Elster-Luppe-Aue zwischen Halle (Saale) und Leipzig Treffpunkt: Ecke Fiete-Schultze-Straße/Reideburger Straße, Halle (Saale) Ende: Einmündung Parthe in die Weiße Elster Dauer: ca. 6 Stunden
Der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – führt am Samstag, dem 12.04.2025, eine ca. sechsstündige Fahrradexkursion in die Auenlandschaften zwischen Halle (Saale) und Leipzig durch. Dabei ist folgende Route vorgesehen:
Entlang des Diemitzer Grabens, der Reide, zum Überlauf des Hufeisensees in die Reide, in den Park von Dieskau, durch die Saale-Elster-Luppe-Aue und entlang des Wallendorfer und des Raßnitzer Sees im Landkreis Saalekreis, durch die Luppeaue bei Schkeuditz, durch die Elster-Luppe-Nahle-Aue in der Stadt Leipzig sowie zum Mündungsbereich der Parthe in die Weiße Elster
Treffpunkt: 10.00 Uhr Kreuzung Otto-Stomps-Straße/Reideburger Straße/Fiete-Schulze-Straße in Halle (Saale) Ende: Einmündung Parthe in die Weiße Elster
Im Rahmen der Fahrradexkursion ist vorgesehen die Bedeutung und Schutzwürdigkeit der Auenlandschaften von Reide, Weißer Elster, Luppe, Nahle und Parthe darzulegen. Ferner ist aber auch vorgesehen Bedrohungspotenziale wie Verbauungen, Fluglärm und Raubbau aufzuzeigen sowie eigene Vorschläge zum Schutz, Erhalt und Weiterentwicklung dieser bedeutsamen sowie arten- und strukturreichen Auenlandschaften zu erläutern. Ebenso beabsichtigt der AHA auch den Gedanken der Ausweisung eines UNESCO-Weltkulturerbes in der Elster-Luppe-Aue darzulegen und für eine Mitarbeit in einer diesbezüglichen ehrenamtlichen AHA-Arbeitsgruppe werben. Darüber hinaus möchte der AHA Möglichkeiten zur Mitwirkung aufzeigen und in dem Zusammenhang sein Mitgliedsverein IG Nachtflugverbot Halle/Leipzig e.V., die Regionalgruppe Leipzig und Umland, die Regionalgruppe Merseburg-Leuna-Bad Dürrenberg „Horst Zeitz“/Umweltbibliothek Merseburg „Jürgen Bernt-Bärtl“ sowie die Arbeitsgruppen Reide und Saale-Elster-Luppe-Aue vorstellen. Die Fahrradexkursion findet grundsätzlich bei jedem Wetter statt. Deshalb sind wetterfeste Kleidung und entsprechend angemessenes Schuhwerk angebracht. Ferner empfiehlt es sich Rucksackverpflegung -Essen und Trinken- mitzunehmen. Die Teilnahme an der Fahrradexkursion erfolgt auf eigene Gefahr. Zudem ist das Verlassen der Fahrradexkursion zu jeder Zeit und an jedem Ort möglich.
Wer Interesse hat sich mehr über die AHA-Aktivitäten in der Region zu informieren, kann sich auch an folgende Anschriften wenden:
Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA Große Klausstraße 11