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AHA fordert besseren Schutz des NSG „Untere Geiselniederung bei Merseburg“

Die schützenswerte und geschützte Geiselaue bei Merseburg stellt einen sehr wichtigen Lebens- und Rückzugsraum für zahlreiche Tier-, Pflanzen- und Pilzarten dar, bildet einen wichtigen Teil eines Grün- und Biotopverbundes entlang der Geisel und des Klyegrabens sowie besitzt als großflächiges Kaltluftentstehungsgebietes mit Abfluss in Richtung Merseburg eine sehr wichtige Klimaschutzfunktion. Aus diesem Grund bedarf dieses arten- und strukturreiche Schutzgebiet entlang eines Teils des Unterlaufes der Geisel und des Mündungsgebietes des Klyegrabens eines umfassenden und unanfechtbaren Schutzes.
Daher genießt dieser sehr bedeutsame Landschafts- und Naturraum einen sehr vielfältigen Schutzstatus:

  • Landschaftsschutzgebiet (LSG) „Geiselaue“ – 164,56 ha
  • Naturschutzgebiet (NSG) „Untere Geiselniederung bei Merseburg“ – 52,00 ha
  • Fauna-Flora-Habitat- (FFH)-Gebiet “Geiselniederung westlich Merseburg“ (EU-Code: DE 4637-301, Landescode: FFH0144) – ca. 59,00 ha

https://lau.sachsen-anhalt.de/naturschutz/schutzgebiete-nach-landesrecht/landschaftsschutzgebiet-lsg/lsg79

https://lau.sachsen-anhalt.de/fileadmin/Bibliothek/Politik_und_Verwaltung/MLU/LAU/Naturschutz/Schutzgebiete/LSG/Dateien/TK/tk_lsg79.pdf

https://lvwa.sachsen-anhalt.de/das-lvwa/landwirtschaft-umwelt/naturschutz-landschaftspflege-bildung-fuer-nachhaltige-entwicklung/naturschutzgebiete-in-sachsen-anhalt/untere-geiselniederung-bei-merseburg

https://lvwa.sachsen-anhalt.de/fileadmin/Bibliothek/Politik_und_Verwaltung/LVWA/LVwA/Bilder/Landw_Umwelt/407/naturschutzgebiete/ansichten_karten/karten/untere_geiselniederung.pdf

https://www.natura2000-lsa.de/schutzgebiete/natura2000-gebiete/geiselniederung-westlich-merseburg-.html

https://www.natura2000-lsa.de/natura_2000/upload/2_natura_2000/LVO/Pdf/FFH0144.pdf

https://www.bfn.de/natura-2000-gebiet/geiselniederung-westlich-merseburg

Im Rahmen von zahlreichen Exkursionen zu Fuß und mit dem Fahrrad des Arbeitskreises Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – müssen die Teilnehmerinnen und Teilnehmer immer wieder Dinge feststellen, welche das LSG, NSG und FFH-Gebiet mehr oder minder beeinträchtigen. Im Rahmen der jüngsten, vom Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – organisierten und durchgeführten Exkursion am Samstag, den 01.03.2025, nahmen die Exkursionsteilnehmerinnen und Exkursionsteilnehmer das Gesamtgebiet wieder in Augenschein.
Die ersten Stationen bildeten der Überlauf vom vorderen Gotthardteich zur Klia, welcher entgegen der Bestimmungen der Europäischen Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) naturnaher und barrierefrei sein muss.
Der AHA erläuterte an dieser Stelle seinen am 07.01.2002 beschlossenen „Rahmenplan zur Erstellung einer Konzeption zur Renaturierung, Pflege und Entwicklung der Klia in der Stadt Merseburg, Landkreis Merseburg-Querfurt“, welches auf eine fundierte wissenschaftliche und technische Erarbeitung einer Konzeption zur Renaturierung, Pflege und Entwicklung der Klia abzielt.
Laut Bericht der „Mitteldeutschen Zeitung“ vom 09.01.2024 zu Folge, hat die Stadt Merseburg, Zitat: „Fördermittel in Höhe von 2.1 Millionen Euro von Bund und Land für städtebauliche Maßnahmen zugesichert bekommen. Damit können laut Stadtverwaltung bis 2027 Projekte mit einem Gesamtvolumen von rund 3,15 Millionen Euro umgesetzt werden.“, Zitat Ende. In der Auflistung der Maßnahmen ist u.a., Zitat: „…eine Studie zur Renaturierung des Bachlaufs `Klia´“, Zitat Ende, enthalten.
Erfreulicherweise haben zum Thema Machbarkeitsstudie „Kliarenaturierung“ auf Einladung der Stadtverwaltung Merseburg mehrere Beratungen stattgefunden. Der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – hält weiter die Erstellung einer wissenschaftlich fundierten Schutz- und Entwicklungskonzeption für die Klia dringend geboten und orientiert darauf, dies in weiteren Beratungen der Stadtverwaltung Merseburg thematisieren zu können.

In dem Zusammenhang gab der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – eine „Stellungnahme zur Präsentation des Ingenieurbüros Klemm & Hensen GmbH am 21.10.2024 zur Renaturierung der Klia“ ab, worin sich die im Juni 2019 vom Umweltbundesamt gemäß § 3 Umwelt-Rechtsbehelfsgesetz – UmwRG anerkannte, gemeinnützige und ehrenamtliche Umwelt- und Naturschutzvereinigung grundsätzlich zu folgenden Positionen dazu bekennt, Zitat:

Vom Grundsatz her begrüßenswert. Alle Maßnahmen dürfen jedoch nicht zur Fortsetzung bzw. Schaffung von neuen Störungen bzw. Behinderung der Möglichkeit naturnaherer Entwicklungen führen. Ein Naturerkenntnispfad empfiehlt es sich a) entlang bestehender Wege zu entwickeln und b) die Route und Standorte sollten zusammen mit Bildungseinrichtungen und der Bevölkerung zu entstehen. Zudem erscheint die Verwendung nummerierter Steine mit QR-Quode mit Begleitbroschüren mit geringer Schutzgebühr und Karte sinnvoll zu sein. Damit reduziert sich der Kosten- und Unterhaltungsaufwand sowie die Gefahr von Vandalismus.
Störende bzw. zerstörerische Eingriffe in Natur, Landschaft und Umwelt sind abzulehnen.
Der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – bietet sich an im Rahmen seiner ehrenamtlichen und gemeinnützigen Möglichkeiten daran mitzuwirken und dabei ebenfalls das Potential seiner Umweltbibliothek Merseburg „Jürgen Bernt-Bärtl“ zu nutzen.“, Zitat Ende

https://www.web-conzept-mn.de/wp-content/uploads/2025/03/Stellungnahme02.12.2024PraesentationKliarenaturierung21.10.2024.pdf

Als nächste Station verweilten die Exkursionsteilnehmerinnen und Exkursionsteilnehmer den früheren Auslauf der Geisel aus dem Vorderen Gotthardteich, welche seit vielen Jahren durch eine starke Vermüllung geprägt ist. Trotz mehrfacher Anmahnung ist es der Stadt Merseburg nicht gelungen dafür Sorge zu tragen zum Einem eine fortgesetzte Vermüllung zu verhindern und zum anderen den bestehenden Müll zu beräumen. Diese Verschmutzung des Gewässers stellt neben der Verschandelung des Stadt- und Landschaftsbildes sowie der Eutrophierung des Wassers, eine Gefahr für Tiere dar. Der AHA bekräftigte hier seine Überlegungen eine wissenschaftliche Prüfung der Möglichkeiten zur Renaturierung des Geiselabflusses vorzunehmen. In diesem Jahr verdeckten Schnee und Eis diese offenbar noch nicht beräumten Verschmutzungen.
In den vergangenen Jahren hatte sich schrittweise in der Geiselaue zwischen Hinteren Gotthardteich und Thomas-Müntzer-Straße bzw. B 91 eine naturnahe Entwicklung des Gehölzbestandes z.B. aus Stieleiche, Gemeiner Esche, Silberweide, Schwarzen Holunder und Blutrotem Hartriegel eingestellt. Bereits die Errichtung des Kinderspielplatzes in einer temporären Feuchtsenke in den neunziger Jahren hatte zu massiven Eingriffen geführt. Nunmehr nahmen die Exkursionsteilnehmerinnen und Exkursionsteilnehmer die noch deutlich erkennbaren Folgen der grundlosen Abholzungen von zahlreichen Bäumen und Sträuchern in Augenschein. Dabei zerstörte man große Teile der Gehölzflächen. Neben der umfassenden Schädigung der sich sukzessiv entwickelnden standortgerechten Auenwaldstruktur, hat man so Lebens- und Rückzugsgebiete von zahlreichen Tieren, insbesondere Brutstandorte von Vögeln, beseitigt und somit vernichtet.

Mit Sorge stellten die in den vergangenen Jahren Exkursionsteilnehmerinnen und Exkursionsteilnehmer die fortgesetzte und zunehmende Vermüllung im Nordostbereich des LSG, NSG und FFH-Gebietes, unweit des Ulmenweges, aber auch im Bereich der Rudolf-Bahro-Straße, fest. Hier gilt es nicht nur unverzüglich umfassende und vollständige Beräumungen vorzunehmen, sondern Maßnahmen zur Verhinderung einer Neuvermüllung zu ergreifen.

Im Abschnitt des Klyegrabens im Nordbereich des LSG, NSG und des FFH-Gebietes konnten die Exkursionsteilnehmerinnen und Exkursionsteilnehmer eine Erholung des Gewässerverlaufes und der angrenzenden Biotope feststellen. Reste der Folgen der massiven Abholzungen und Ausbaggerungen im Gewässerlauf aus dem Jahr 2016 waren aber immer noch zu sehen. Im Zusammenhang des unerklärlichen und massiven Eingriffs in den Klyegraben und seiner Aue, tragen diese Arbeiten garantiert zur Minderung der Durchfeuchtung des LSG, NSG und FFH-Gebietes bei, was die Gefahr der Austrocknung – insbesondere in den Sommermonaten – stark erhöht.
Entlang der Geisel hatte man in den vergangenen Jahren immer wieder massiv das Schilf gemäht, was wiederum zum Betreten des Kernbereiches des Schutzgebietes verlockt sowie zur Beseitigung von Teilen des sehr wichtigen Rückzugsgebietes führte.
Im Rahmen seiner weiter aktuellen Stellungnahme zu den angedachten „Unterhaltungsmaßnahmen“ des Landesbetriebes für Hochwasserschutz und Wasserwirtschaft (LHW), Flussbereich Merseburg im Bereich des NSG „Untere Geiselniederung bei Merseburg“ vom 28.08.2011 erklärte der AHA dazu u.a. folgendes:

Zu den vorliegenden Unterlagen und bestehender Ortskenntnis wird wie folgt Stellung bezogen:

  1. Bekanntlich handelt es sich bei dem ca. 52 ha großen NSG und dem etwa flächengenauen FFH-Gebiet um einen sehr feuchtigkeitsgebundenen Lebens- und Rückzugsraum. Das war auch entscheidender Grund bei der Flutung des Geiseltalsees „Pflichtwassermengen“ in die untere Geiselaue abzuleiten, um eine angemessene Durchfeuchtung des Gebietes zu ermöglichen. Die angedachten Baumaßnahmen mit der einhergehenden Eintiefung mit dem Ziel dem Überflutungsraum zu verringern bewirken womöglich, insbesondere in trockenen Jahren, die Austrocknung von vereinzelten Bereichen. Das widerspricht eindeutig dem Schutzziel und -bedürfnis des NSG und verstößt gegen das Verschlechterungsgebot von FFH-Gebieten.
  2. Das Gebiet der unteren Geiselaue fungiert mit seinen ca. 52 ha wie ein Art „Schwamm“, welche schrittweise höhere Wasserstände der Geisel, aber auch des Umlandes aufnimmt und bei trockeneren Phasen schrittweise wieder abgibt. Eine wichtige sanfte Regulation nimmt insbesondere die Geisel ein. Eine Eintiefung würde eher den Abfluss erhöhen. Diese „Schwammfunktion“, die große Räumlichkeit sowie der vielfältige Bewuchs stellt zudem eine Hochwasserschutzfunktion dar, da das Wasser nicht beschleunigt in das Stadtgebiet von Merseburg abgegeben wird. Die Bauarbeiten mit dem Ziel den Abfluss zu beschleunigen bewirken genau das Gegenteil.
  3. Im Raum westlich des NSG in Richtung des Geiselalsee zwischen Klye und Geisel befinden sich außerhalb beider Fließgewässer weitgehend ausgeräumte Landschaften. Baumaßnahmen für zahlreiche Einfamilienhäuser und im Rahmen des Ländlichen Wegebaus haben zur umfassenden Erhöhung des Versiegelungsgrades des Bodens beigetragen. Hinzu kommen Bodenstrukturbeeinträchtigungen durch zunehmende landwirtschaftliche Monokulturanbau. Damit sinkt einhergehend mit dem gewünschten Anstieg des Wasserspiegels des Geiseltalsees und der Senkung des Grundwassersenkkegels das Speicherungsvermögen des Bodens. Starke Niederschläge und Schneeschmelze haben gerade in diesem Jahr gezeigt, dass häufig das Wasser einhergehend mit Bodenabtrag über die Naumburger Straße in die untere Geiselaue strömt. Daraus resultiert ein bedeutsamer Teil des Eintrages von Bodenteilen. Hier gilt es neben der Prüfung der Rücknahme von Bodenversiegelungen und der Wiederherstellung einer vielfältigen Fruchtfolge die Schaffung umfangreicher Flurgehölzstreifen zu ermöglichen. Diese tragen zudem noch zur Verbesserung der ökologischen Landschaftsstruktur bei. Zudem gilt es mögliche Abwassereinleitungen in Geisel und Klye zu ermitteln und künftig auszuschließen.
  4. Die Baggerarbeiten führen zu massiven Aufwirbelungen von Schwebstoffen, welche dann Gewässerabwärts getragen werden. Es ist in den Anlandungsbereichen mit der Erhöhung von Nährstoffbelastungen zu rechnen.
  5. Richtigerweise geht die WRRL der EU auch von der Entwicklung naturnaher Gewässerstrukturen aus. Die angedachten Baumaßnahmen greifen genau dahingehend ein. Ebenfalls nicht zu erkennen sind, inwieweit Erfassungen der Fauna in der Geisel erfolgten.
  6. Im Zusammenhang der Veränderung der hydrologischen Situation in Mitteldeutschland und der zunehmenden Freihaltung von Hochwassereinzugsgebieten gilt es auch über Kleingartenanlagen im direkten Einzugsbereich der Geisel nachzudenken. Hier gilt es eine schrittweise Umsiedlung der Kleingartenanlage nachzudenken. Dazu gilt es zu allererst den Grad der Parzellennutzung sowie mögliche Alternativflächen zu ermitteln. Ferner sollten leergezogene Gärten nicht mehr vergeben, aber auch die Grundpacht des Gartenvereins an den Eigentümer gemindert werden. Somit ist langfristig ein Leerziehen des Kleingartens möglich und ein weiterer Hochwassereinzugsbereich gewonnen. Derartige Aktivitäten sind aber ausgiebig mit den Bürgerinnen und Bürgern vorzubereiten und zu beraten.

In diesem Jahr konnten die Exkursionsteilnehmerinnen und Exkursionsteilnehmer erfreulicherweise keine diesbezüglichen Aktivitäten entdecken bzw. feststellen. Jedoch haben die obengenannten Vorschläge des AHA keinesfalls an Aktualität verloren.
Ebenso ist zu beobachten, dass besonders im Nord- und Südbereich verstärkt Jäger mit Hochständen in das Schutzgebiet drängen.
Der AHA verurteilt alle derartigen Eingriffe, Störungen und Beeinträchtigungen in bzw. direkt am NSG und FFH-Gebiet, welche durch nichts zu begründen und zu rechtfertigen sind.
Alle diese Aktivitäten stellen somit einen weiteren Meilenstein in der Missachtung sämtlicher Regeln und Notwendigkeiten zum Schutz, Erhalt und Entwicklung eines derartig wichtigen Schutzgebietes dar.
Im Bereich des Klyegrabens zwischen den Merseburger Ortsteilen Atzendorf und Zscherben erläuterte der AHA den Exkursionsteilnehmerinnen und Exkursionsteilnehmern sein am 06.06.2005 verabschiedetes Dokument „Konzeptionelle Vorschläge für den Abschnitt des Klyegrabens zwischen den Ortsteilen Atzendorf und Zscherben in der Gemeinde Geusa (Landkreis Merseburg-Querfurt)“, welches auf eine naturnahe Entwicklung des Klyegrabens und seiner Aue sowie des Erhaltes und Entwicklung des Restbestandes einer kleinen Streuobstwiese abzielt.

https://www.web-conzept-mn.de/wp-content/uploads/2025/03/KonzeptionKlyegrabenGeusa1.pdf

Jedoch mussten die Exkursionsteilnehmerinnen und Exkursionsteilnehmer feststellen, dass von der einstigen Streuobstwiese noch drei ältere Birnen erhalten geblieben sind. Daher scheint es nunmehr sinnvoll zu sein, die erfreuliche naturnahe Entwicklung in dem gegenwärtigen räumlichen Umfang weiter zuzulassen bzw. zu befördern sowie die nordöstlich angrenzende Wiese unregelmäßig und partiell zu mähen.
Eine derartige positive Entwicklung ist auch in südwestlicher Richtung erkennbar. Die nachhaltige Wirkung lässt bei einer entsprechenden räumlichen Ausweitung verbessern.
An der Nahtstelle zwischen Wiese und Ackerfläche schlägt der AHA nunmehr die Pflanzung von Weiden oder bzw. und Obstgehölzen vor, welche im Rahmen von öffentlichen Arbeitseinsätzen in den Boden gelangen können. Gleiches gilt für Pflege und Betreuung. Auf einer gemessenen Länge von ca. 241,31 m und einen Pflanzabstand von 10,00 m besteht ein Bedarf von ca. 25 Bäumen. Im Falle des Einbringens von Weiden erscheint es sinnvoll zu sein Steckhölzer zu verwenden und diese dann schnitt- und pflegetechnisch zu Kopfweiden zu formen. Somit besteht die Möglichkeit eine angemessene Abgrenzung zwischen Wiese und Agrarfläche entstehen zu lassen sowie eine ökologische Aufwertung dieses Bereiches am Rand der Klyegrabenaue zu ermöglichen.

Der AHA fordert einen massiven Schutz und Erhalt des Landschaftsschutzgebietes (LSG) „Geiselaue“ – 164,56 ha, des Naturschutzgebietes (NSG) „Untere Geiselniederung bei Merseburg“ – 52,00 ha sowie des Fauna-Flora-Habitat- (FFH)-Gebietes “Geiselniederung westlich Merseburg“ (EU-Code: DE 4637-301, Landescode: FFH0144) – ca. 59,00 ha sowie des im LSG eingegliederten Gebietes des Klyegrabens und eine naturnahere Entwicklung der gesamten Geisel. Das erfordert jedoch u.a. einen sofortigen Stopp aller Eingriffe, Störungen und Beeinträchtigungen sowie deutliche und unmissverständliche Besinnung auf die klaren und eindeutigen Notwendigkeiten zum ungestörten Schutz, Erhalt und Entwicklung des LSG, des NSG und des FFH-Gebietes. Dazu gehören auch alle Mahdarbeiten im Bereich der Geisel zu unterlassen und die Mäandrierung des Fließgewässers zu befördern, um eine weitere Eintiefung auszuschließen und die Uferzonen zu erweitern.
Dies ist wichtig, um eine Austrocknung zu vermeiden und ermöglicht bei eintretenden Hochwassersituationen das LSG, das NSG und das FFH-Gebiet als Hochwasserrückhalteraum zu nutzen sowie durch die Mäandrierung die Strömungsgeschwindigkeit einzudämmen.
Dabei sieht der AHA auch die Notwendigkeit eines besseren Schutzes, Erhalts und einer besseren Entwicklung der Geisel über das Schutzgebiet hinaus. Insbesondere innerhalb Merseburgs der Bereich im Einzugsgebiet des Südparks und des Ulmenweges, des Absetzbeckens, des Verlaufes bis zum Hinteren Gotthardteich – einschließlich der Restauenwälder – und parkähnlichen Wiesenbereiche sowie die künftige Entwicklung des Überlaufes vom Vorderen Gotthardteich zur komplett ausgebauten Klia und die Prüfung einer perspektivischen Wiederbelebung des Altlaufes der Geisel durch die bebaute Stadt Merseburg. Hinsichtlich der wissenschaftlichen Prüfung eines naturnaheren Verlaufs der Klia hatte der AHA mit Datum vom 07.01.2002 einen „Rahmenplan zur Erstellung einer Konzeption zur Renaturierung, Pflege und Entwicklung der Klia in der Stadt Merseburg, Landkreis Merseburg-Querfurt“ beschlossen und vorgelegt. Leider hat die wissenschaftliche Bearbeitung in Verantwortung von Einrichtungen der Wissenschaft und Bildung noch immer nicht begonnen.
Das entspricht auch dem Anliegen der Europäischen Wasserrahmenrichtlinie, welche es gilt bis zeitnah umzusetzen.

Die Exkursion fand ihren thematischen und gedanklichen Abschluss zur Entwicklung der AHA-Regionalgruppe Merseburg-Leuna-Bad Dürrenberg „Horst Zeitz“/Umweltbibliothek Merseburg „Jürgen Bernt-Bärtl“. Hier bekräftigten die Anwesenden, dass der umweltbildende Charakter der Umweltbibliothek Merseburg „Jürgen Bernt-Bärtl“ einen weiteren Ausbau erfordert und dazu eine verstärkte Einarbeitung neuer Literaturbestände dringend geboten ist. Hier besteht auch die umfassende Möglichkeit der Mitwirkung von Interessenten.

Für Geldspenden steht folgende Bankverbindung des Arbeitskreises Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – zur Verfügung:

BIC: NOLADE21HAL
IBAN: DE 14 800 537 62 0380 302 257
Saalesparkasse
Verwendungszweck: UBM

Ferner sei auf die Nacht der Bibliotheken am 04.04.2025 verwiesen, welche in der Zeit von 18.00 bis 21.00 Uhr auch in der Stadt Merseburg stattfindet und die Umweltbibliothek Merseburg „Jürgen Bernt-Bärtl“ mit eingebunden ist.

https://www.nachtderbibliotheken.de/veranstaltungen/merseburg/364912212.entdecke-deine-umwelt

Zudem verweist der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – auf folgende weitere Veranstaltungen in der Region Merseburg, Leuna und Bad Dürrenberg hin:

Samstag. den 08.03.2025, um 10.00 Uhr
Fahrradexkursion durch die Saaleaue
zwischen den Städten Weißenfels, Bad Dürrenberg, Leuna und Merseburg sowie der Saale-Elster-Luppe-Aue zwischen den Städten Merseburg und Halle (Saale) mit Blick zur Mündung der Rippach in die Saale, Aufenthalt am Saalealtarm bei Großkorbetha, in der Saaleaue bei Bad Dürrenberg, im Mündungsbereich des Ellerbaches in die Saale, im Kreypauer(Göhlitzscher) Holz, in der Fasanerie in Merseburg, im Mündungsbereich der Laucha in die Saale und an der Weißen Elster in Halle-Ammendorf
Treffpunkt: Vorplatz des Bahnhofes Weißenfels
Ende: Straßenbahnendhaltestelle Halle-Ammendorf, Regensburger Straße
Dauer: ca. 5 Stunden

Samstag, den 29.03.2025, um 10.00 Uhr
Exkursion zur „Fasanerie“ östlich von Merseburg
Route: Durch das Stadtzentrum entlang des ehemaligen Geiselverlaufes über die Neumarktbrücke gelangen wir in das Landschaftsschutzgebiet „Venetien“ entlang der Alten Saale zur „Fasanerie“. Gemäß der Jahreszeit ist mit üppiger Frühjahrsvegetation zu rechnen.
Ende ist in der Umweltbibliothek Merseburg „Jürgen Bernt-Bärtl“ (UBM), wo mit Hilfe der Fachliteratur und dem Mikroskop Bestimmungen durchgeführt werden können.
Treffpunkt: Hauptbahnhof Merseburg
Dauer: ca. 4 Stunden

Samstag, den 21.06.2025
Teilnahme an den Merseburger Schlossfestspielen vom 20. bis 22.06.2025
Genaueres wird noch bekanntgegeben

Freitag, den 17.10.2025
Tag der Offenen Tür der Umweltbibliothek Merseburg „Jürgen Bernt-Bärtl“ im Vorfeld des Tages der Bibliotheken am Freitag, den 24.10.2025
Ort: Weiße Mauer 33, 06217 Merseburg

Samstag, den 22.11.2025, um 10.00 Uhr
Herbstrundexkursion durch die Saaleauenlandschaft zwischen Merseburg und Leuna
mit Aufenthalt auf der Rischmühleninsel mit Abschluss in der Umweltbibliothek Merseburg „Jürgen Bernt-Bärtl“ (UBM)
Route: Vom Gotthardteich geht es zur Rischmühleninsel über die Saale und entlang der Alten Saale nach Leuna zum Waldbad. Von dort gelangen wir zurück auf der linken Saaleseite nach Merseburg. Dabei erleben wir die spätherbstliche Kulturlandschaft der ehemaligen Saaleaue mit den noch erkennbaren Relikten der Altarme. Ende ist in der UBM, wo mit Hilfe der Fachliteratur und dem Mikroskop Bestimmungen durchgeführt werden können.
Treffpunkt: Bahnhof Merseburg
Dauer: ca. 5 Stunden

Im Rahmen seiner ehrenamtlichen und gemeinnützigen Möglichkeiten ruft der AHA ferner die Bevölkerung auf, ebenfalls alles für den Schutz, Erhalt und die Entwicklung des NSG und FFH-Gebietes „Untere Geiselniederung bei Merseburg“ und darüber hinaus zu tun. Ferner bietet der AHA die Möglichkeit sich für den Schutz, den Erhalt und die Entwicklung der Auenlandschaften in den Städten Merseburg, Leuna und Bad Dürrenberg einzusetzen und dabei an der Gestaltung der Umweltbibliothek Merseburg „Jürgen Bernt-Bärtl“ mitzuwirken. Wer dabei besonders aktiv mitwirken möchte, kann sich an folgende Kontaktanschrift wenden:

Arbeitskreis Hallesche Auenwälder
zu Halle (Saale) e.V. – AHA
Regionalgruppe Merseburg-Leuna-Bad Dürrenberg „Horst Zeitz“
Umweltbibliothek Merseburg „Jürgen Bernt-Bärtl“

Weiße Mauer 33

06217 Merseburg

Tel.: 0176 – 52562945

E-Mail AHA: aha_halle@yahoo.de
E-Mail UBM: ubm2021@yahoo.com

Andreas Liste
Vorsitzender

Halle (Saale), den 02.03.2025

Fotos: Andreas Liste

AHA hält Schutz der Auen zwischen den Städten Weißenfels, Bad Dürrenberg, Leuna, Merseburg und Halle (Saale) für dringend geboten!

Der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – bekräftigt immer wieder, dass der Schutz, der Erhalt, die Betreuung und die Entwicklung von Auenlandschaften eine sehr bedeutsame Erkenntnis beim Planen und Handeln sein muss. Dass die Realität leider oft anders aussieht, muss der AHA oft genug und immer wieder feststellen.
Um sich ein aktuelles Bild der Auenlandschaften zwischen den Städten Weißenfels, Bad Dürrenberg, Leuna, Merseburg und Halle (Saale) verschaffen zu können, soll eine am Samstag, dem 08.03.2025, geplante, ca. fünfstündige Fahrradexkursion in diesem Landschaftsraum dienen.
Zu Beginn der Fahrradexkursion ist aus fortgesetztem aktuellem Anlass ein Besuch im Bereich der Saale und ihrer Aue im Ortsteil Uichteritz der Stadt Weißenfels vorgesehen. Im Rahmen der räumlichen Erweiterung der Fahrradexkursion möchte der AHA seine Stellungnahme zum Vorhaben Planfeststellungsverfahren „Neubau Deich Uichteritz“ vom 26.02.2023 erläutern und mit einer interessierten Öffentlichkeit diskutieren.

https://www.web-conzept-mn.de/39514/stellungnahme-zum-vorhaben-planfeststellungsverfahren-neubau-deich-uichteritz

Die Entscheidung, ob diese räumliche Erweiterung der Fahrradexkursion stattfindet, entscheidet sich am Treffpunkt der Veranstaltung.

Die Fahrradexkursion führt ansonsten durch die Saaleaue zwischen den Städten Weißenfels, Bad Dürrenberg, Leuna und Merseburg sowie der Saale-Elster-Luppe-Aue zwischen den Städten Merseburg und Halle (Saale) mit Blick zur Mündung der Rippach in die Saale, Aufenthalt am Saalealtarm bei Großkorbetha, in der Saaleaue bei Bad Dürrenberg, im Mündungsbereich des Ellerbaches in die Saale, im Kreypauer (Göhlitzscher) Holz, die Saalealtarme bei Leuna, in der Fasanerie in Merseburg, im Mündungsbereich der Laucha in die Saale und an der Weißen Elster in Halle-Ammendorf.
Im Rahmen der Fahrradexkursion beabsichtigt der AHA die Bedeutung und Schutzwürdigkeit dieses arten- und strukturreichen Natur- und Landschaftsraumes sowie Möglichkeiten zur Entwicklung, zum Schutz und Erhalt darzulegen.
In dem Zusammenhang möchte der AHA aufzeigen, wie jeder Interessent daran aktiv mitwirken kann.
Die Fahrradexkursion beginnt 10.00 Uhr ab Vorplatz des Bahnhofes Weißenfels und endet in Halle (Saale) an der Straßenbahnendhaltestelle Halle-Ammendorf, Regensburger Straße

Die Fahrradexkursion findet grundsätzlich bei jedem Wetter statt. Deshalb sind wetterfeste Kleidung und entsprechend angemessenes Schuhwerk angebracht. Ferner empfiehlt es sich Rucksackverpflegung – Essen und Trinken – mitzunehmen.
Die Teilnahme an der Fahrradexkursion erfolgt auf eigene Gefahr. Zudem ist das Verlassen der Fahrradexkursion zu jeder Zeit und an jedem Ort möglich.

Wer Interesse hat sich noch mehr über die Aktivitäten der ehrenamtlichen AHA- Regionalgruppe Merseburg-Leuna-Bad Dürrenberg „Horst Zeitz“/Umweltbibliothek Merseburg „Jürgen Bernt-Bärtl“ – UBM – sowie zur geplanten Bildung einer Ortsgruppe Weißenfels zu informieren, wende sich bitte an folgende Anschrift:

Arbeitskreis Hallesche Auenwälder
zu Halle (Saale) e.V. – AHA
Regionalgruppe Merseburg-Leuna-Bad Dürrenberg „Horst Zeitz“
Umweltbibliothek Merseburg „Jürgen Bernt-Bärtl“ – UBM

Weiße Mauer 33

06217 Merseburg

E-Mail AHA: aha_halle@yahoo.de
E-Mail UBM: ubm2021@yahoo.com

Andreas Liste
Vorsitzender

Halle (Saale), den 28.02.2025

Initiative „Pro Baum“ und AHA fordern verstärkt und fortgesetzt Schutz und Erhalt von Gehölzen!

Bekanntlich haben Bäume und Sträucher (Gehölze) sehr wichtige Funktionen bei der Versorgung der Atmosphäre mit Sauerstoff, bei der Aufnahme und Verarbeitung von Kohlendioxid, beim Wasserkreislauf und -haushalt, bei der Entstehung von Kalt- und Frischluft sowie als Lebens- und Rückzugsraum von zahlreichen Tier-, Pflanzen und Pilzarten. Ferner dienen Gehölze der Erholung sowie der Aufwertung von Siedlungen und Landschaften.
Dabei üben Bäume und Sträucher diese lebensnotwendigen Funktionen als Einzelgehölze sowie im Verbund in Wäldern, in Gehölzstreifen und -gruppen aus. Der Mensch nutzte bzw. nutzt Wälder u.a. ebenfalls zur Holzgewinnung. Insbesondere der Mensch hat jedoch umfassend Wald- und Gehölzflächen rapide reduziert, indem eher Rodungen für die massenhafte Holzgewinnung, zur Gewinnung von Acker-, Siedlungs-, Industrie- und Verkehrsflächen sowie zum Abbau von Bodenschätzen vornahm bzw. vornimmt.
Innerhalb von Siedlungsgebieten aller Art verschärft sich die Situation der Gehölze durch unbegründete Fällungen, unsachgemäßen und respektlosen Umgang, Beschädigungen und Verletzungen aller Art, chemische Belastungen durch Auftaumittel etc. sowie nicht zuletzt durch Stress, welcher sich in Folge von Hitze, Niederschlagsarmut und Austrocknung entwickelt und verschärft. Hier gilt es nicht nur massiv Einhalt zu gebieten, sondern zudem den Schutz, den Erhalt und die Entwicklung von Gehölzen auf neue fachliche, ökologische, städtegestalterische, moralische und nicht zuletzt rechtliche Grundlagen zu stellen.

Daher unterstützen Initiative „Pro Baum“ und Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – weiterhin und verstärkt den Aufruf der vom gemeinnützigen Trägerverein Vertrauensgesellschaft e.V. getragenen Initiative BaumEntscheid zur Unterschrift für den „VOLKSENTSCHEID BAUM (BaumEntscheid) für das Berliner Klimaanpassungsgesetz (KAnGBln) Für ein wetterfestes und hitzesicheres Berlin“. Dazu müssen bis zum 9. November 2024 mindestens 20.000 Unterschriften für den BaumEntscheid gesammelt sein.
In dem Zusammenhang rufen Initiative „Pro Baum“ und Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – alle „Personen, die am Tage der Unterzeichnung zum Abgeordnetenhaus von Berlin wahlberechtigt sind, d. h. alle Deutschen, die mindestens 16 Jahre alt, mindestens seit drei Monaten vor diesem Tag in Berlin mit alleiniger Wohnung oder mit Hauptwohnung im Melderegister verzeichnet und nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind“ auf den Volksentscheid zu unterschreiben.

https://www.baumentscheid.de

https://www.baumentscheid.de/%C3%BCber-uns

https://www.baumentscheid.de/klimaanpassungsgesetz

https://www.baumentscheid.de/_files/ugd/8c8e3b_1b0ff279b0b34843953a70ef9e6f9f3f.pdf

https://www.baumentscheid.de/unterschreiben

https://www.baumentscheid.de/_files/ugd/8c8e3b_6b7274e3a68642ff9d38332b6b685a07.pdf

Wie wichtig und bedeutsam ein verstärkter Kampf für den Schutz und Erhalt von Gehölzen zeugt das Vorhaben der Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt des Landes Berlin 60 gesunde Bäume am Tempelhofer Damm zu fällen.
In ihrer Pressemitteilung vom 28.02.2025 führt die Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt des Landes Berlin u.a. folgende makabre Begründungen an, Zitat:
In jüngster Zeit gab es Kritik am Vorhaben, Bäume auf der Mittelinsel des Tempelhofer Damms zu fällen, um eine Teilsperrung des Tempelhofer Damms zu vermeiden. Hierzu muss festgestellt werden, dass die bevorstehenden umfassenden Tiefbauarbeiten die Vitalität der betroffenen Bäume weiter verschlechtern könnten.

Zugleich haben Ermittlungen aus unseren beteiligten Abteilungen ergeben, dass die Emissionsbilanz deutlich besser ausfällt, wenn unter Hinnahme der Baumfällungen die Anzahl von zwei Fahrstreifen auf dem Tempelhofer Damm durchgängig erhalten bleibt. Maßgeblich dafür ist, dass andernfalls durch den Umleitungsverkehr erhebliche zusätzliche Emissionen entstehen würden. Dies betrifft Lärmbelastungen der Bevölkerung sowie den Ausstoß von Luftschadstoffen.

Die Einrichtung der bislang ausgearbeiteten Umleitungsstrecke würde jedenfalls gegenüber dem Ist-Zustand bzw. einer Verkehrsführung über zwei Fahrstreifen pro Richtung zu ca. 30.000 t mehr CO2 führen. Durch die Baumfällungen würden dabei dann rechnerisch nur knapp 9 t weniger CO2 gebunden werden.“, Zitat Ende

Es ist erschreckend wie Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt des Landes Berlin massiv auf Fortsetzung des Massenaufkommens des Kraftfahrzeugverkehrs setzt. Dabei gilt es das Ziel der Reduzierung des Straßenverkehrs anzusetzen. Dabei gibt die EU-Umweltagentur beispielsweise an, dass mit Stand 2019 der Straßenverkehr für 71,7 % des CO²-Emissionen verantwortlich ist.

Weiter führt die Europäische Umweltagentur aus, Zitat:

Steigende Verkehrsemissionen
Der Verkehr ist der einzige Bereich, in dem die Treibhausgasemissionen in den letzten drei Jahrzehnten zugenommen haben. Zwischen 1990 und 2019 stiegen sie um 33,5 Prozent.

Es wird nicht einfach sein, die CO₂-Emissionen des Verkehrssektors deutlich zu senken, da sich das Tempo der Emissionsreduzierung verlangsamt hat. Aktuellen Prognosen zufolge werden die verkehrsbedingten Emissionen bis 2050 nur um 22 Prozent sinken und damit weit hinter den derzeitigen Zielen zurückbleiben.“, Zitat Ende

https://www.europarl.europa.eu/topics/de/article/20190313STO31218/co2-emissionen-von-pkw-zahlen-und-fakten-infografik

Das Statistische Bundesamt führt weiter aus, Zitat:

Rund 760 Millionen Tonnen Kohlendioxid (CO2) wurden 2022 in der EU durch die Verbrennung von Kraftstoffen im Straßenverkehr ausgestoßen. Pkw und Motorräder verursachten mit 60 % den größten Teil der Emissionen. Auf Lkw und Busse entfielen 27 %, weitere 12 % auf leichte Nutzfahrzeuge.

Zwischen 1990 und 2022 erhöhte sich der jährliche CO2-Ausstoß im Straßenverkehr EU-weit um 24 %. Am deutlichsten stieg der CO2-Ausstoß bei den leichten Nutzfahrzeugen (+56 %). Die CO2-Emissionen von Lkw und Bussen erhöhten sich um 29 %, die der Pkw um 17 %.“, Zitat Ende

https://www.destatis.de/Europa/DE/Thema/Umwelt-Energie/CO2_Strassenverkehr.html

Das Umweltbundesamt weist zudem auf weitere Belastungen hin wie Lärm, Flächenverbrauch, Belastungen mit Mikropartikeln sowie durch Stickoxide hin.

https://www.umweltbundesamt.de/sites/default/files/medien/384/bilder/infografik_verkehr_0.png

Abgesehen davon, dass es nicht nachvollziehbar ist, woher die Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt des Landes Berlin in ihrer Pressemitteilung vom 28.02.2025 die CO²-Zahlen her hat, weist das Heidelberg Institute for Geoinformation Technology in seiner Studie Private Vehicles Greenhouse Gas Emission Estimation at Street Level for Berlin Based on Open Data auf folgende Ergebnisse hin, Zitat:

Die Studie ergab, dass sich die gesamten jährlichen Treibhausgasemissionen von motorisierten Privatfahrzeugen in der Stadt Berlin auf schätzungsweise 7,3 Millionen Tonnen CO2-Äquivalent pro Jahr belaufen. Die Emissionen reichten von <10 t/Tag auf den meisten Wohn- und Nebenstraßen bis zu 100 t/Tag auf den Autobahnen. Die höchsten Emissionen wurden für die Autobahnabschnitte und die Hauptverkehrsstraßen, die das Stadtzentrum mit den Außenbezirken verbinden, geschätzt.“, Zitat Ende

https://www.mdpi.com/2220-9964/12/4/138

Das die Belastungen aus dem Straßenverkehr im Land Berlin sehr hoch ist, weiß die Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt doch sehr gut.

https://www.berlin.de/sen/uvk/umwelt/luft/schadstoffausstoss-emissionen/emissionskataster-2015/kfz-verkehr

Auch ergehen entsprechende Appelle mit durchaus ansatzweisen richtigen Vorschlägen, Zitat:

16. März 2023 – Zur Erreichung der Klimaziele bis 2030 gilt es die Treibhausgasemissionen des Verkehrssektors deutlich zu reduzieren, denn diese sind seit den 90er-Jahren nahezu unverändert. In Berlin beträgt der Anteil des Verkehrssektors an den verursachten CO2-Emission ca. 25 Prozent.

Deutschlandweit ist der Anteil des Wirtschaftsverkehrs am städtischen Gesamtverkehr gestiegen und liegt aktuell bei 35 Prozent. Damit stellt dieser Sektor eine wichtige Stellschraube dar, um die Verkehrsemissionen zu senken.“, Zitat Ende

Nur die Realität sieht eben anders aus, wie das aktuelle Beispiel Tempelhofer Damm zeigt.

Hier sei zudem auf die allgemeine vielfältige Wirkungen und Funktionen von Gehölzen hingewiesen, welche sich u.a. auf die Versorgung der Atmosphäre mit Sauerstoff, die Aufnahme und Verarbeitung von Kohlendioxid, beim Wasserkreislauf und -haushalt, bei der Entstehung von Kalt- und Frischluft sowie als Lebens- und Rückzugsraum von zahlreichen Tier-, Pflanzen und Pilzarten beziehen.

https://www.zsk.tum.de/fileadmin/w00bqp/www/PDFs/Leitfaeden/Anhang_Leitfaden_Stadtbaeume_komprimiert.pdf

https://media4nature.de/welcher-baum-reduziert-co2-fussabdruck-am-meisten

https://www.fortomorrow.eu/de/blog/co2-baum

Zum Thema Straßenbäume ist unter „Mein Berlin“, herausgegeben von Der Regierende Bürgermeister von Berlin – Senatskanzlei, ein Beitrag vom 29. September 2018 zum Thema „Straßenbäume Tempelhofer Damm (und Wohnstraßen)“ folgendes vermerkt, Zitat:

Der Tempelhofer Damm ist ein stark schadstoff- und lärmbetroffener Straßenzug. Ein Baustein zur Verbesserung der Situation ist die konsequente „Begrünung“ des Straßenzugs mit mindestens zwei, besser drei Baumreihen auf gesamter Länge. Die Bäume spenden Schatten, tragen zur Verbesserung der Luft bei und verbessern maßgeblich das Erscheinungsbild und die Aufenthaltsqualität (auch für Restaurationen) am Tempelhofer Damm. In diesem Zusammenhang sollten auch in den Wohnstraßen – welche in der Regel bereits heute über eine hohe Baumdichte verfügen – die noch bestehenden Baumlücken geschlossen werden.“, Zitat Ende

https://mein.berlin.de/mapideas/2018-03312

Auf Grund eines generellen anderen Umganges mit Umwelt, Natur und Landschaften, wozu u.a. eine andere Bau- und Verkehrspolitik gehören muss, gilt es alles zu tun den Gehölzbestand nicht nur zu schützen, sondern massiv zu erweitern. Das gilt selbstverständlich auch für das Land Berlin und im konkreten Fall ebenfalls für den Tempelhofer Damm.

Daher fordern Initiative „Pro Baum“ und Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA -: Hände weg von allen Bäumen am Tempelhofer Damm!

https://www.baumentscheid.de/aktuelles/60-b%C3%A4ume-am-t-damm-retten

Darüber hinaus bieten sich Initiative „Pro Baum“ und Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – als Plattform an, sich ehrenamtlich für den Schutz, den Erhalt und die Entwicklung von Umwelt, Natur und Landschaften einzubringen.
Dazu strebt der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – die Bildung einer ehrenamtlichen Landesgruppe Berlin an.
Interessenten können folgendermaßen Kontakt aufnehmen:

Arbeitskreis Hallesche Auenwälder
zu Halle (Saale) e.V. – AHA

Große Klausstraße 11

06108 Halle (Saale)

Tel.: 0345 – 200 27 46
E-Mail AHA: aha_halle@yahoo.de

Andreas Liste
Vorsitzender

Halle (Saale), den 28.02.2025

Stellungnahme zum Antrag auf Ersatzneubau der Brücke über die Werra im Zuge der L2624 in Walldorf

I. Grundsätzliches

Bekanntlich gehören Fluss- und Auenlandschaften zu den arten- und strukturreichsten Landschaften und Naturräumen der gemäßigten Zonen. Sie bieten punktuell und flächendeckend Lebens- und Rückzugsraum für zahlreiche Tier- und Pflanzenarten, bilden Kaltluft- und Frischluftentstehungsgebiete und fungieren als Ventilationsbahnen sowie üben sehr wichtige Funktionen als Hochwasserausbreitungs-, Biotop- und Grün-verbundraum aus. Ferner dienen sie als Erholungsraum für die Menschen.
Diese vielfältigen Funktionen erfordern jedoch eine naturnahere bis naturnahe Entwicklung.
Dazu zählt ebenfalls die 299,60 km lange Werra, welche den rechten, östlichen der beiden Hauptquellflüsse der Weser darstellt. Im Südosten Niedersachsens vereinigt sich die Werra in Hannoversch Münden mit dem anderen links westlich fließenden 220,70 km langen Hauptquellfluss Fulda zur Weser, welche dann zur Nordsee fließt.
Trotz der sehr hohen und zerstörerischen Salzbelastung hat die Werra eine sehr wichtige Funktion als Lebens- und Rückzugsraum für zahlreiche Tier- und Pflanzenarten, für den Biotop- und Grünverbund sowie als Kalt- und Frischluftentstehungsgebiet und -korridor. Zudem ist die Werraaue und angrenzende Natur- und Landschaftsräume von zahlreichen arten- und strukturreichen Natur- und Naturlandschaftsbestandteilen geprägt. Beispielsweise kommt dies mit den Ausweisungen des 2.260,00 ha großen FFH-Gebiet 5328-305 – Werra bis Treffurt mit Zuflüssen sowie 2.578,00 ha großen Vogelschutz-Gebiet 5127-401 – Werra-Aue zwischen Breitungen und Creuzburg zum Tragen.
Dabei gilt es nicht nur die dazugehörigen Landschaften sowie die dazugehörige Natur und Umwelt zu schützen und zu sichern, sondern dem Fluss und seiner Aue wieder naturnahe Entwicklungs- und Hochwasserräume zurückzugeben, wozu u.a. Deichrückverlegungen und -aufhebungen, die Unterlassung neuer Flächenversiegelungen und Baumaßnahmen im Fluss – Ufer und Sohle – und in der Aue sowie Rückbau- und Flächenentsiegelungsmaßnahmen gehören. Das entspricht auch der „RICHTLINIE 2000/60/EG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 23. Oktober 2000 zur Schaffung eines Ordnungsrahmens für Maßnahmen der Gemeinschaft im Bereich der Wasserpolitik“
Auf der Basis dieser Ausgangssituation ergibt sich seitens des Arbeitskreises Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – folgende Stellungnahme:

II. Zu den Verfahrensunterlagen
Zu Landschaftspflegerischer Begleitplan – Erläuterungsbericht

Die insbesondere unter den Punkten 1 Einleitung geschilderten Planungen sind nicht überzeugend. Es fehlen sachlich und fachlich nachvollziehbare Belege, ob ein Brückenneubau in der Tat kostengünstiger erscheint. In dem Zusammenhang stellt sich zudem die Frage, ob die geplanten massiven Eingriffe in Umwelt, Landschaft und Natur sowie damit verbundenen Folgen mit einberechnet sind.
Die unter Punkt 4.1 Projektbezogene Wirkfaktoren/Umweltauswirkungen aufgezeigten massiven Beeinträchtigungen der Werra und ihrer Aue mit den dazugehörigen schütztenswerten Umwelt, Natur und Landschaften sind in keiner Weise zu rechtfertigen. Dazu gehören insbesondere die Art und Weise des Rückbaus der bisherigen Brücke sowie die vollständig neue Errichtung einer 57,00 m langen Behelfsbrücke, Zitate von den Seite 28 und 29:

Behelfsumfahrung mit Behelfsbrücke
Die bauzeitliche, ca. 57 m lange Behelfsbrücke quert die Werra und das linke Ufer und bindet an die in Dammlage geführte Behelfsumfahrung an. Zur Baufeldfreimachung wird die Rodung von Ufergehölzen (Biotoptyp 2312-712) innerhalb der geschlossenen Ufergehölzgalerie der Werra erforderlich. Es entsteht ein ca. 10 m breiter gehölzfreier Korridor auf beiden Uferseiten. Die vorhandenen Gehölze entsprechen der potenziell natürlichen Vegetation und erreichen Brusthöhendurchmesser bis 0,30 m. Zum Ende des voraussichtlich 18 monatigen Bauzeitraumes erfolgt ein vollständiger Rückbau der Behelfsumfahrung mit Behelfsbrücke. Eine baubedingte Flächeninanspruchnahme erfolgt weiterhin im Bereich baumdominierter Feldhecken. Aus Tabelle 12 ergibt sich ein Wertverlust von insgesamt 4.845 Flächenäquivalenten (FÄ).

Brückenersatzneubau
Der Ersatzneubau der Straßenbrücke wird wieder als 3-Feld-Bauwerk hergestellt, die Gesamtbreite des Brückenüberbaus erhöht sich von 10 auf 12 m. Die Pfeilerstellung bleibt entsprechend dem Bestandsbauwerk erhalten, die natürliche Gewässersohle wird belassen. Überbauungen der Gewässersohle entstehen durch den Brückenpfeiler, Überbauungen am linken und rechten Ufer durch den zweiten Brückenpfeiler bzw. das Widerlager. Die Überbauung entspricht der des bestehenden Bauwerkes. Neuversiegelung im Umfang von 39 m² resultiert aus der Herstellung von Böschungstreppen und Befestigungen am Widerlager.
Der Böschungsbereich vor Pfeiler Achse 20 am linken Gewässerufer und Widerlager Achse 40 am rechten Gewässerufer wird mittels Steinschüttung aus Wasserbausteinen auf einer Länge von ca. 5,00 m oberstrom bis 5,00 m unterstrom gesichert. Unter dem Brückenfeld erfolgt eine Sicherung mit Wasserbausteinen, um Bodenabtrag im Hochwasserfall zu verhindern (Inanspruchnahme Biotoptyp 5400 offene Flächen, natürlicher Rohboden im Umfang von 189 m²). Aus Tabelle 13 ergibt sich ein Wertverlust von 4.270 FÄ. Davon haben versiegelungsbedingte Beeinträchtigungen einen Anteil von 1.510 FÄ“…“, Zitat Ende

Nach gegenwärtiger Sichtweise ist neben der Frage der generellen Verkehrsvermeidung und den damit verbundenen Rückgang des Straßenverkehrs nicht erkennbar, worin die Notwendigkeit der Errichtung einer „Behelfsumfahrung mit Behelfsbrücke“ erforderlich sein soll, wenn die Möglichkeit der zeitweisen Umleitung über die Werrabrücke in Welkershausen eine Alternative darstellen kann. Diese Brücke liegt eigenen Messungen von der neugeplanten Brücke in Walldorf 4,26 km entfernt.

Hier gilt es auch massive Prüfungen in dieser Hinsicht vorzunehmen.

Die gegenwärtigen Planungsunterlagen berechtigen in keiner Weise derartige Eingriffe in die schützenswerte und geschützte Auen- und Flusslandschaft der Werra.

Ferner regt der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – an, den Rückbau der alten und der Neubau der neuen Brücke über den bestehenden Raum und Korridor vorzunehmen, um neue Belastungen in bzw. an Umwelt, Natur und Landschaften ausschließen zu können.
Darüber hinaus erscheint es ratsam weitere Erkenntnisse zum Brückenbau zu nutzen, um alternative Aspekte aufgreifen und ggf. beachten zu können.

https://www.inros-lackner.de/de/aktuelles/news/oekobilanzierung-im-brueckenbau

https://www.bast.de/DE/Publikationen/Berichte/unterreihe-b/2020-2019/b-155.html

https://bast.opus.hbz-nrw.de/frontdoor/index/index/docId/2445

https://bast.opus.hbz-nrw.de/opus45-bast/frontdoor/deliver/index/docId/2445/file/B155-barrfeiPDF.pdf

https://bast.opus.hbz-nrw.de/opus45-bast/frontdoor/deliver/index/docId/2445/file/B155-barrfeiPDF+-+Anhang.pdf

https://www.inros-lackner.de/de/aktuelles/news/oekobilanzierung-im-brueckenbau

https://nbruecke.de/wp-content/uploads/2023/02/NEB016822_Vermarktungskonzept_n.Brucke_Dokumentation_Imagebroschure_RZ_WEB_DS.pdf

https://bast.opus.hbz-nrw.de/opus45-bast/frontdoor/deliver/index/docId/586/file/Vortrag_Haardt.pdf

Zudem hält es der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – für dringend geboten neben der Vermeidung von Verlusten an Fauna, Flora und Funga zeitweise bzw. dauerhafte neue Ver- und Bebauungen im Ufer- und Sohlbereich vorzunehmen.
Neben dem Schutz, dem Erhalt und der Weiterentwicklung als Lebens- und Rückzugsraum für Fauna, Flora und Funga sind Biotop- und Grünverbund sowie Beibehaltung und Beförderung von naturnaheren Ufer- und Sohlbereich zu sichern. Zum Beispiel neue Schotterpackungen im Ufer- und Sohlbereichen wirken dem entgegen und sind als massive Verschwendungen von Rohstoffen, welche immer mit natur- und landschaftszerstörendem Abbau verbunden ist, anzusehen. Der Erhalt und Schutz der Ufervegetation ist bessere, naturnahere und standorttypische Alternative.
Die unter den Punkten 5.2.1 Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen (A/E) und 5.2.2 Gestaltungsmaßnahmen (G) vorgeschlagenen Maßnahmen für Wasseramsel und Fledermäuse sind sehr zu begrüßen.
Zudem regt der Arbeitskreises Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – die Schaffung von Nistmöglichkeiten unterhalb der Brücke an, welche zum Beispiel der Mehlschwalbe und dem Rotschwänzchen als Brutplatz dienen können.

III. Schlussbemerkungen

Bekanntlich gehören Fluss- und Auenlandschaften zu den arten- und strukturreichsten Landschaften und Naturräumen der gemäßigten Zonen. Sie bieten punktuell und flächendeckend Lebens- und Rückzugsraum für zahlreiche Tier- und Pflanzenarten, bilden Kaltluft- und Frischluftentstehungsgebiete und fungieren als Ventilationsbahnen sowie üben sehr wichtige Funktionen als Hochwasserausbreitungs-, Biotop- und Grünverbundraum aus. Ferner dienen sie als Erholungsraum für die Menschen.
Diese vielfältigen Funktionen erfordern jedoch eine naturnahere bis naturnahe Entwicklung.
Der ehrenamtliche und gemeinnützige Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. bietet gerne seine Erfahrungen und fachlichen Kenntnisse an.
Der Kontakt lautet:

Arbeitskreis Hallesche Auenwälder
zu Halle (Saale) e.V. – AHA

Große Klausstraße 11

06108 Halle (Saale)

E-Mail: aha_halle@yahoo.de

Andreas Liste
Vorsitzender

Halle (Saale), den 25.02.2025

https://www.web-conzept-mn.de/wp-content/uploads/2025/03/U19-0_Erlaeuterungsbericht_LBP.pdf
https://www.web-conzept-mn.de/wp-content/uploads/2025/03/U19-0_Anlage1_artenschutzrechtlPruefung.pdf
https://www.web-conzept-mn.de/wp-content/uploads/2025/03/U19-1_Bestands-Konfliktplan.pdf
https://www.web-conzept-mn.de/wp-content/uploads/2025/03/U19-2_FFH-VP.pdf
https://www.web-conzept-mn.de/wp-content/uploads/2025/03/U19-2-1_FFH-VP_Plan_Lebensraumtypen_Arten.pdf
https://www.web-conzept-mn.de/wp-content/uploads/2025/03/U19-2-2_FFH-VP_Plan_Massnahmen_Schadensbegrenzung.pdf
https://www.web-conzept-mn.de/wp-content/uploads/2025/03/U9-1-2_Massnahmenplan.pdf
https://www.web-conzept-mn.de/wp-content/uploads/2025/03/U9-1-1_Massnahmenplan.pdf
https://www.web-conzept-mn.de/wp-content/uploads/2025/03/U9-2_Massnahmenblaetter.pdf

Arbeitseinsatz auf der Streuobstwiese „Am Landhaus“ in Dessau-Roßlau

Mitglieder des AHA, aus Halle (Saale) und von der OG Dessau-Roßlau, und interessierte Dessau-RoßlauerInnen trafen sich am Samstag, dem 22.02.2025 zum Arbeitseinsatz auf der Streuobstwiese. Ursprünglich hätte der Arbeitseinsatz eine Woche zuvor durchgeführt werden sollen. Auf Grund des Schneefalls und Vereisung konnte dieser aus Sicherheitsgründen nicht wie geplant stattfinden. Daher vereinbarte man sich für den 22.02.2025.
Nach der leider mageren Ernte wurde ab Oktober mit den Schnittarbeiten begonnen. Die Schnittarbeiten an den Apfelbäumen wurden fortgesetzt. Ein besonderen Augenmerk sollte der Jungbaumschnitt haben. Als vorteilhaft sieht der AHA der Schnitt mit vier Leitäste.
Dank der Leiterbühne konnte besonders sicher der Baumschnitt vorgenommen werden. Dieses Arbeitsgerät hat der AHA sich erst im vergangenen Jahr zugelegt. Für die kommende Ernte wird es ebenfalls ein hilfreiches Arbeitsgerät sein.
Wenn der Arbeitseinsatz beendet ist, setzen wir uns traditionell in unseren Garten mit Kuchen und Kaffee sowie anderen Speisen und Getränke, die TeilnehmerInnen mitbringen und werten den Arbeitseinsatz aus, unterhalten uns über Themen, die uns an Herzen liegen.

Der nächste Arbeitseinsatz findet am Samstag, dem 15.03.2025, statt. Wahrscheinlich wird es die letzte Möglichkeit sein, vor der Blüte Schnittarbeiten vorzunehmen. Wer Interesse hat, ist recht herzlich eingeladen, mitzuhelfen. Wir treffen uns um 10.00 Uhr an der Streuobstwiese „Am Landhaus“.
Auf Eure Teilnahme freuen wir uns.

Wer weiterführendes Interesse, an eine Mitarbeit beim AHA, bei der OG Dessau-Roßlau, hat, kann sich an uns per E-mail aha_halle@yahoo.de wenden. Falls die OG Dessau-Roßlau zusätzliche Termine für Schnittarbeiten anbietet, würden wir Euch besser und umgehend informieren können.

Fotos: Esther v. Zalm

AHA und Initiative „Pro Baum“ sehen Betrieb und Genehmigung der Tesla-Gigafactory Berlin–Brandenburg in Grünheide als Schritt zur Zerstörung von Umwelt, Natur und Landschaften an!

Nach einer stark politisch motivierten Abweisung vergangener Klagen gegen die Abholzung von umfassenden Waldgebieten in Grünheide im Land Brandenburg durch das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg hatte nun Tesla die beantragten 91,6 ha Wald abgeholzt. Somit hat das Unternehmen einen katastrophalen Einstand im Land Brandenburg hingelegt. Mit Umweltengagement hat diese gigantische Zerstörung von Wald nun wahrlich nichts zu tun. Umwelt- und Naturzerstörung trifft es eher. Besonders wenn man bedenkt, dass das Unternehmen insgesamt 154,56 ha Wald zerstören und 89,2 ha Fläche neu versiegeln möchte sowie plant gigantische Massen an Wasser zu verbrauchen sowie davon ausgeht, dass die angedachten 10.000 Beschäftigten individuell mit dem Auto an- und abreisen und somit den Öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) ausblendet.
Zwischenzeitlich hatte Landesamt für Umwelt Abteilung Technischer Umweltschutz 1 des Landes Brandenburg sehr kurzfristig mit Schreiben vom 15. September 2020 zum Erörterungstermin am 23.09.2020 und 24.09.2020 eingeladen. Eine derartige Kurzfristigkeit der Einladung lässt bei Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – und Initiative „Pro Baum“ die Vermutung aufkommen, dass man darauf setzte, dass ehrenamtliche Organisationen es kaum bzw. gar nicht eine Teilnahme an einem der beiden Erörterungstermine ermöglichen können. Wie bereits erwähnt, schaffte man bis dahin bereits zahlreiche vollendete Tatsachen.
Am 18.06.2021 begann eine erneute Öffentlichkeitsbeteiligung. Nunmehr hatte das Landesamt für Umwelt (LfU) Brandenburg am 04.03.2022 einen Genehmigungsbescheid für eine Anlage mit folgenden Eckdaten übergeben, Zitat:
Mit dem Bau der bisher einzigen europäischen Automobilfabrik von Tesla wurde im Frühjahr 2020 auf einem 300,00 Hektar großen Grundstück in Grünheide (Mark) südöstlich von Berlin auf Basis von insgesamt 19 Zulassungen auf vorzeitigen Maßnahmenbeginn durch das Landesamt für Umwelt auf Risiko des Investors begonnen. Errichtet wird auch eine Fabrik zur Produktion von Batteriezellen. Vorgesehen ist laut Tesla in Ausbaustufe 1 eine Produktionskapazität von bis zu 500.000 Fahrzeugen (Typ Model Y). Der Standort liegt verkehrsgünstig (Straße, Schiene und Flugverkehr) und am Schnittpunkt der transeuropäischen Verkehrsachsen zwischen West- und Osteuropa.“, Zitat Ende

https://mluk.brandenburg.de/mluk/de/aktuelles/presseinformationen/detail/~04-03-2022-staatskanzlei-zum-genehmigungsbescheid-fuer-tesla-autofabrik#

Am 22.03.2022 nahm dann das Werk offiziell seine Arbeit auf.
Alle Bedenken und Sorgen nahmen die Verantwortlichen in Politik und Verwaltung des Bundes, des Landes Brandenburg, des Landkreises Oder-Spree und der Gemeinde Grünheide (Mark) in keiner Weise ernst.
Dabei gilt es zu erwähnen, dass bereits jetzt das Werk eine Fläche von 300,00 ha einnimmt, in der ersten Bauphase fand bereits eine Abholzung von etwa 194,00 Hektar Wald statt und im November verschwanden noch einmal erneut 70 ha Wald.
Nunmehr plant Tesla erneut eine Erweiterung um weitere 110,00 ha, was mit weiteren Abholzungen und Bodenverbrauch verbunden ist. Ferner befindet sich der riesige Skandalbau mitten im Trinkwasserschutzgebiet.
In seiner Stellungnahme vom 10.08.2021 gibt TESLA folgendes an, Zitat: In den Antragsunterlagen ist wie in der zweiten Auslegung ein Trinkwasserbedarf von 233 m3/h angegeben. Der WSE geht von diesem Wert aus, zumal die formalen Maßgaben des Planfeststellungsverfahrens ohnehin die Maßgeblichkeit der dortigen Werte zwingend konstituieren. Der maximale Jahresbedarf ist weiterhin mit 1.423.000 m3/a angegeben. Weitergehende Zusicherungen sind aus heutiger Sicht nicht möglich. Die Spitzenabnahme muss auf die zuvor genannten Werte beschränkt werden.“, Zitat Ende

https://www.w-s-e.de/fileadmin/user_upload/03_service/05_formulare_und_downloads/04_Wissenswertes/20210810_Antwort_Stellungnahme_WSE.pdf

Am 26.09.2023 beichtet die „Märkische Allgemeine Zeitung“ folgendes, Zitat:

Das seenreiche Brandenburg hat ein Trinkwasserproblem: Durch fehlende Niederschläge bildet sich weniger Grundwasser neu. Durch die Tesla-Ansiedlung gibt es noch weniger der kostbaren Ressource zu verteilen. Zahlreiche Gemeinden gehen deshalb auf die Barrikaden…..
Der Wasserverband Strausberg-Erkner (WSE) versorgt den US-Elektroautobauer Tesla durch einen Vertrag jährlich mit 1,8 Millionen Kubikmeter Wasser. Das ist etwa ein Fünftel der aktuellen Trinkwasserförderung des WSE. Nach Unternehmensangaben benötigt der US-Auto-Elektrobauer für die beantragte Erweiterung des Werks durch Wiederaufbereitung kein zusätzliches Wasser.“, Zitat Ende

https://www.maz-online.de/brandenburg/wasserverband-strausberg-erkner-streit-um-tesla-gigafactory-wasserverbrauch-HMGKWVLEG5DKDBW2P7H3SWDTLE.html

In einer Pressemitteilung vom 13. März 2024 stellte die damalige Staatskanzlei des Landes Brandenburg u.a. folgende Behauptung auf, Zitat:

Bei dem Besuch informierte Tesla unter anderem über den Wasserverbrauch der Autofabrik. Demnach verbrauchte Tesla nach eigenen Angaben dank umfangreicher Wasserrecyclinganlagen im Jahr 2023 nur ca. 450.000 Kubikmeter Wasser. Damit ist die Fabrik, so Tesla, eine der wassersparsamsten Automobilfabriken der Welt. Tesla versicherte, dass für die geplante Erweiterung kein zusätzliches Wasser gebraucht wird.“, Zitat Ende

https://brandenburg.de/cms/detail.php/brandenburg_06.c.834447.de

https://brandenburg.de/media_fast/365/240313%20PM%20BB_Berlin_Tesla.pdf

Dann stellt sich die Frage, warum keine umfassendere Reduzierung des Liefervertrages mit dem Wasserverband Strausberg-Erkner (WSE) erfolgt.

https://www.zfk.de/wasser-abwasser/einigung-im-tesla-wse-streit-zeichnet-sich-ab

Zudem weist der Wasserverband Strausberg-Erkner (WSE) in seiner Stellungnahme zum Antrag auf Befreiung nach § 52 WHG (B-Plan 60) vom 30.01.2024 auf den Seiten 3 und 4 auf folgendes hin, Zitat:

Weiterhin wirft der Antrag die Frage auf, wie es um die Trinkwasserversorgung des geplantes B-Plan 60 steht. Mit seiner Stellungnahme hat der WSE bereits deutlich gemacht, dass eine Versorgung nicht möglich ist – an dieser Stelle sei auch erwähnt, dass eine Schmutzwasser­entsorgung nicht möglich ist, wie es auch in der Begründung BP 60 S. 207 dargestellt ist. In diversen Passagen wird die Aussage getroffen, dass der bisher geltende Vertrag zwischen Tesla und dem WSE für das B-Plan-Gebiet ausreichend ist. Trotzdem wird im B-Plan vermerkt, dass „die erforderlichen Wassermengen, die zur Versorgung des Plangebiets benötigt werden, absehbar bereitgestellt werden absehbar bereitgestellt werden [können]“. Diese Aussage ist unzutreffend, denn der Wasserverband Strausberg-Erkner hat bereits jetzt ein Defizit von ca. 2 Mio. m3 im Jahr zwischen dem zu erwartenden Wasserbedarf und den tatsächlich förderbaren Grundwassermengen. Aus diesem Grund ist die Wasserschutzzone für den WSE auch besonders wichtig, da er von dort etwa 1 /3 seiner Entnahmemengen für die Versorgung seines gesamten Versorgungsgebietes bezieht. Jedwehige Beeinträchtigung, sei es quantitativ oder qualitativ, ist für den Wasserversorger, dem Rechteinhaber der Wasserschutzzonenverordnung eine Katastrophe.“, Zitat Ende

https://www.w-s-e.de/fileadmin/user_upload/03_service/05_formulare_und_downloads/04_Wissenswertes/20240130_Stellungnahme_WSE_Antrag_auf_Befreiung_nach____52_WHG_-_B-Plan_60.pdf

Zusammen mit den anderen Stellungnahmen drückt der Wasserverband Strausberg-Erkner (WSE) seine Sorge und Ablehnung zu Freistellungen im Zusammenhang mit den Wasserschutzgebieten aus.

https://www.w-s-e.de/service/formulare-und-downloads

https://www.w-s-e.de/fileadmin/user_upload/03_service/05_formulare_und_downloads/04_Wissenswertes/20240130_Stellungnahme_WSE_Antrag_auf_Befreiung_nach____52_WHG_-_FNP.pdf

https://www.w-s-e.de/fileadmin/user_upload/03_service/05_formulare_und_downloads/04_Wissenswertes/20240327_WSE_Stellungnahme_BP_60_6.AEnd.FNP.pdf

In dem Blickwinkel gilt es die Niederschlagsmenge zu betrachten, welche aus dem Stadtgebiet von Fürstenwalde (Spree) zu Grunde zu legen gilt, Zitat:

https://www.wetterkontor.de/wetter-rueckblick/monats-und-jahreswerte.asp?id=S528&jr0=2015&jr1=2025&mo0=1&mo1=12

Zudem besteht die Gefahr von Un- und Störfällen in der Produktion, wie u.a. am 12.04.2022,

https://www.w-s-e.de/fileadmin/user_upload/03_service/05_formulare_und_downloads/04_Wissenswertes/20220427_AntwortUWB_Stoerfall_Tesla_geschwaerzt.pdf

26. und 27.06.2022 geschehen. Laut Medienberichten trat in einem Außenlager von Tesla, was sich auch im Trinkwasserschutzgebiet befindet, aus einer Palette ein schwarzes Pulver aus. Laut Lieferschein handelte es sich um „Kathoden Material“ aber, eine Kennzeichnung an dem Container oder der Umverpackung war nicht zu erkennen. Es machte sich ein Einsatz der Werksfeuerwehr von Tesla erforderlich. Eine Information der eintreffenden Werksfeuerwehr über den Gefahrenstoff, der hoch giftig und krebserzeugend ist, erfolgte offensichtlich nicht. Die Behörden spielen die Gefährdung herunter. Eine Information der Bevölkerung hatte man unterlassen.
In dem Zusammenhang sei zudem erwähnt, dass das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) zur aktuellen täglichen Neuausweisung von Siedlungs- und Verkehrsflächen in der Bundesrepublik Deutschland folgendes angibt, Zitat: „Ausweislich der amtlichen Flächenstatistik des Bundes wurden in Deutschland im Vierjahresmittel 2019 bis 2022 jeden Tag rund 52 Hektar als Siedlungsflächen und Verkehrsflächen neu ausgewiesen. Dies entspricht einer Fläche von circa 72 Fußballfeldern täglich. Damit nahm der Flächenverbrauch nach einem Anstieg im Vorjahreszeitraum (55 Hektar) nun wieder geringfügig ab. 37 Hektar der Flächenneuinanspruchnahme entfielen auf den Bereich Wohnungsbau, Industrie und Gewerbe sowie öffentliche Einrichtungen, 12 Hektar auf Sport-, Freizeit- und Erholungs- sowie Friedhofsflächen. Insgesamt machten Flächen für Siedlung und Verkehr in Deutschland im Jahr 2022 14,5 Prozent, das heißt etwa ein Siebtel der Gesamtfläche aus.
Die Siedlungs- und Verkehrsfläche darf nicht mit „versiegelter Fläche“ gleichgesetzt werden, da sie auch unversiegelte Frei- und Grünflächen enthält. Nach Schätzungen des Statistischen Bundesamtes sind etwa 45 Prozent der Siedlungs- und Verkehrsfläche versiegelt.“, Zitat Ende
Ferner ist folgendes ausgeführt, Zitat:
In der Deutschen Nachhaltigkeitsstrategie hat sich die Bundesregierung zum Ziel gesetzt, den täglichen Zuwachs an Siedlungs- und Verkehrsfläche in Deutschland von heute rund 52 Hektar pro Tag bis zum Jahr 2030 auf unter 30 Hektar pro Tag zu reduzieren, um bis zum Jahr 2050 einen Flächenverbrauch von netto Null im Sinne einer Flächenkreislaufwirtschaft zu erreichen. Dabei geht es auch um den Schutz und die Erhaltung landwirtschaftlicher Flächen.“, Zitat Ende

https://www.bmuv.de/themen/nachhaltigkeit-digitalisierung/nachhaltigkeit/strategie-und-umsetzung/flaechenverbrauch-worum-geht-es

Das ergibt im Jahr einen Flächenverbrauch im Umfang von 18.980,00 ha. Im Vergleich dazu hat die Stadt Wanzleben-Börde eine Fläche von 18.150,00 ha = 188,15 km².

https://www.destatis.de/DE/Themen/Laender-Regionen/Regionales/Gemeindeverzeichnis/Administrativ/05-staedte.html

Angesichts der Zeiten des massiven Klimawandels sowie des zunehmenden rasanten Rückgangs an Arten sowie Arten- und Strukturvielfalt ein verheerendes Signal und Handeln. Es beweist aber auch, dass Politik, Wirtschaft, Verwaltungen und Justiz diese Zeichen noch immer nicht verstanden haben bzw. nicht verstehen möchten.
In dem Zusammenhang sei darauf hingewiesen, dass es bereits auch eine gemeinsame Stel lungnahmezumUVP-BerichtfürdasVorhaben„GigafactoryBerlin“,TeslaManufacturingBrandenburgSE von Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. und Initiative „Pro Baum“ vom 17.02.2020 gibt, welche fachlich und inhaltlich auf die Bedenken eingeht.
Die zahlreichen Besuche des Tesla-Chefs Elon Musk in Deutschland und in Grünheide zeigen auf, dass offensichtlich er und nicht die Politik und die Verwaltung des Landes Brandenburg, des Landkreises Oder-Spree und der Gemeinde Grünheide den Takt und Umfang der Bauarbeiten bestimmt. Hier liefert man ein weiteres Beispiel, dass in Deutschland und speziell auch in Brandenburg Demokratie nur eine Worthülse darstellt und Superreiche die Geschicke bestimmen, welche auf keinem Wahlvorschlag verzeichnet waren.
Nunmehr hatten dankenderweise Grüne Liga und Naturschutzbund Brandenburg mehrfach rechtliche Schritte bei der Verwaltungsgerichtsgerichtsbarkeit eingelegt, um das Skandalvorhaben zu stoppen. Ein dauerhafter Stopp der Rodungen muss jedoch das Ziel sein. Angesichts der Einschätzung des Waldzustandsberichtes 2020 des Landes Brandenburg, dass gerade einmal 15 % der Waldbestände keine sichtbaren Schäden aufweisen sowie u.a. Eichen, Rotbuchen und auch Kiefern schwer unter den Folgen der schweren Dürren, insbesondere in den Jahren 2018 – 2022, aber durchaus auch im Jahr 2023 zu leiden haben, erscheinen solche Rodungen vollkommen unverantwortlich. Dazu sei ebenfalls aus der Zusammenfassung des Waldzustandsberichtes des Landes Brandenburg für das Jahr 2023 – einem Jahr mit durchaus besserer Niederschlagsbilanz – folgendes zitiert:
Im Jahr 2023 hat sich der Waldzustand im Vergleich zum extrem schlechten Zustand im Vorjahr wieder verbessert (siehe Infografik in der vorderen Umschlagseite). Der geschätzte Waldflächenanteil mit deutlichen Schäden ging auf nun 16 % leicht zurück, während gleichzeitig der Anteil ohne Schäden von 8 auf 25 % anstieg. Dies ist vor allem auf den guten Nadelaustrieb der Kiefer zurückzuführen. Das Frühjahr war niederschlagsreich und im Verlauf der Vegetationsperiode waren die Waldbäume relativ gut mit Wasser versorgt. Dennoch sind die mit Klimawandel zusammenhängenden Trocken- und Hitzeschäden der vergangenen Jahre weiterhin sichtbar. Insgesamt blieb der Anteil an stark geschädigten Bäumen mit einem Blatt- bzw. Nadelverlust von mehr als 60 % im Vergleich zum Vorjahr mit ca. 2 % in etwa gleich. Auch werden über ein Drittel der Eichen- und Buchenwälder weiterhin als deutlich geschädigt eingestuft. Trotz der günstigen Witterung zeigen insbesondere die stark geschädigten Bäume keine Anzeichen von Erholung, so dass auch weiterhin mit einer erhöhten Sterblichkeit zu rechnen ist. Die Waldzustandserhebung widerspiegelt somit eindrücklich die Folgen des Zusammenwirkens der in den vergangenen Jahren häufiger und intensiver auftretenden abiotischen und biotischen Schadfaktoren.
Auch das Waldschutzmonitoring zeigt mit jedem Jahr deutlicher die Folgen der mit dem Klimawandel verbundenen extremen Witterungsereignisse, die sich bei den Hauptbaumarten zunehmend durch Komplexkrankheiten äußern. Obwohl im Jahr 2023 die Schäden durch Stürme, Hagel, Waldbrände, Dürre und Spätfrost auf einem relativ niedrigen Niveau lagen und auch die zu Massenvermehrungen neigenden blatt- oder nadelfressenden Insekten nur lokal eine Rolle spielen, gibt es insgesamt keinen Trend zur Verbesserung der Waldschutzsituation.“, Zitat Ende

https://forst.brandenburg.de/sixcms/media.php/9/wzb23.pdf

Nunmehr hatte die Gemeinde Grünheide für den Zeitraum vom 22.11.2023 bis einschließlich 21.12.2023 folgende Planungsunterlagen ausgelegt, Zitat:

Bekanntmachung der Offenlage des Entwurfs des Bebauungsplans Nr. 60 „Service- und Logistikzentrum Freienbrink Nord“ gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) und Bekanntmachung des Entwurfs der Verordnung zur Änderung der Verordnung über das Landschaftsschutzgebiet „Müggelspree, Löcknitzer Wald- und Seengebiet“ durch Ausgliederung von Flächen gemäß § 10 Brandenburgisches Naturschutzausführungsgesetz (BbgNatSchAG)“, Zitat Ende

https://daten2.verwaltungsportal.de/dateien/seitengenerator/ce3b630bbecba079e905bb940e1d2a4423311/BM_BPlan60.pdf

https://www.gruenheide-mark.de/seite/333342/bauleitplanung-beteiligung.html

Damit verbunden ist die Bekanntmachung der Offenlage des Entwurfs der 6. Änderung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Grünheide (Mark) gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch

https://daten2.verwaltungsportal.de/dateien/seitengenerator/ce3b630bbecba079e905bb940e1d2a4423311/BM_FNP.pdf

In der Begründung zum Entwurf des Bebauungsplans Nr. 60 „Service- und Logistikzentrum Freienbrink Nord“ ist auf Seite 15 unter Punkt A.2.3 Gebiets- / Bestandssituation im letzten Absatz folgendes vermerkt, Zitat:
Der Geltungsbereich liegt etwa zur Hälfte (55%) im Landschaftsschutzgebiet „Müggelspree Löcknitzer Wald- und Seengebiet“, das sich mit rd. 24.000 ha über die Landkreise Dahme-Spreewald, Oder-Spree und Märkisch-Oderland erstreckt. Der südliche Teil des Plangebietes liegt im Wasserschutzgebiet für das Wasserwerk Erkner, Wassererfassung Neu-Zittauer und Hohenbinder Straße. Aufgrund des Vorrangs der öffentlichen Trinkwasserversorgung der Region und der teilweisen Überlagerung des Plangebietes mit der Trinkwasserschutzzone III B sind die notwendigen Schutzvorkehrungen und nutzungsbezogenen Beschränkungen bei der Planung zu berücksichtigen.“, Zitat Ende

Zur Flächengröße ist ebenfalls auf Seite 15 unter Absatz 1 des Punktes „A.2.4 Planungsrechtliche Ausgangssituation“ folgendes vermerkt, Zitat:
Wie bereits beschrieben, umfasst der Geltungsbereich des Bebauungsplans sowohl Flächen, die bisher unbeplant sind, als auch Flächen, die im Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 13, 1. Änderung liegen und dementsprechend überplant werden. Etwa 60 % (ca. 99 ha) des ca. 169 ha großen Plangebietes sind unbeplant. Bei etwa 40 % des Geltungsbereichs (ca. 70 ha) erfolgt eine Überplanung des Bebauungsplans Nr. 13, 1. Änderung“, Zitat Ende

Unter Punkt „A.3.2.2 Landschaftsschutzgebiet Müggelspree-Löcknitzer Wald- und Seengebiet“ sind auf Seite 37 noch folgende Angaben enthalten, Zitat:
Etwa die Hälfte des rd. 169 ha umfassenden Geltungsbereichs des Bebauungsplans Nr. 60 (ca. 85 ha) liegt in dem rd. 24.000 ha großen Landschaftsschutzgebiet „Müggelspree-Löcknitzer Wald- und Seengebiet“. Damit sind ca. 0,354 % der gesamten Schutzgebietsfläche von der Planung betroffen. Der westlich angrenzende Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 13, 1. Änderung wurde im Jahre 2001 aus dem LSG ausgegliedert.“, Zitat Ende

In den darauffolgenden Seiten 38/39 führt die planführende Gemeinde Grünheide noch folgende angrenzende und somit betroffene Schutzgebiete an:

  • Naturschutzgebiet (NSG) Löcknitztal – Gesamtfläche: rund 500,00 ha
  • FFH-Gebiet „Löcknitztal“ (EU-Nr. DE 3549-301, Landes-Nr. 35) – Gesamtfläche: 488,00 ha
  • FFH-Gebiet „Spree“ (EU-Nr. DE 3651-303, Landes-Nr. 651) – Gesamtfläche: rund 2.306,00 ha

https://bravors.brandenburg.de/de/verordnungen-212852

https://lfu.brandenburg.de/daten/n/natura2000/managementplanung/035/FFH-MP-035.pdf

https://www.bfn.de/natura-2000-gebiet/loecknitztal

https://lfu.brandenburg.de/daten/n/natura2000/managementplanung/559-651/FFH-MP-559-651.pdf

https://forst.brandenburg.de/sixcms/media.php/9/Gruenheider%20Wald-%20und%20Seengebiet.pdf

Im Rahmen der angedachten Erweiterung der Bebauung ist u.a. laut Umweltbericht, Seite 150, Absatz 2 ebenfalls folgendes geplant, Zitat:
Durch die Planung sollen rund 125 ha Wald (davon 118 ha für das Industrie- und Gewerbegebiet) in eine andere Nutzungsform umgewandelt werden. Innerhalb dieser Fläche befinden sich rund 7 ha Bestände, bei denen zu Kompensationszwecken aus anderen Vorhaben Waldumbaumaßnahmen durch den Landesbetrieb Forst durchgeführt wurden (siehe Kapitel C 2.5).“, Zitat Ende

Auf Seite 58 des Planungspapiers hat man folgende „Zusammenfassung der Planungsziele“ zusammengetragen, Zitat:
Zusammenfassend werden dabei folgende konkretisierte Planungsziele verfolgt:
– Ausweisung von Flächen für betriebliche Nutzungen – Nebeneinrichtungen zu Produktionsanlagen
AHA und Initiative„ProBaum“ sehen Betrieb und Genehmigung der Tesla-Gigafactory Berlin-Brandenburg in Grünheide als Schritt zur Zerstörung von Umwelt, Natur und Landschaften an!
o Betriebliche Nutzungen (produktionsnahe Nebeneinrichtungen)
o Unterbringung von Lager-, Logistik-, Vertriebs- und Stellplatzflächen
o Zentralisierung und Optimierung der Gleisanlagen des Schienengüterverkehrs (einschließlich Realisierung eines werkseigenen Güterbahnhofs)
o Ansiedlung eines Reparatur-, Wartungs- und Service-Zentrums
o Ansiedlung von mitarbeiterrelevanten Einrichtungen, wie zum Beispiel Erholungs-/ Schulungsräume und Kinderbetreuung
– Erweiterung des Bahnhofsvorplatzes (Bahnhof Fangschleuse – neu)
– Anpassung und Optimierung der geplanten Straßenführung der Landesstraße L 386 gemäß den aktualisierten Planungen des Landesbetriebs Straßenwesen Brandenburg (LS) sowie der Landesstraße L 23 im Bereich der Querung der Eisenbahnstrecke Berlin – Frankfurt (Oder)“, Zitat Ende
Ausgehend von der Aussage, Zitat: „Für den Industriestandort im Endausbau wird weiterhin von einer maximalen Beschäftigtenzahl von 40.000 und daraus resultierend 52.300 tägliche Arbeitswege der Beschäftigten ausgegangen.“, Zitat Ende sowie der zu erwartende Güterverkehr sind hinsichtlich der Zunahme des Kfz.-Verkehrs unter Punkt B.2.1.2 Verkehrskonzept auf den Seiten 61/62 zusammengefasst folgende Hauptangaben bezüglich des Straßenverkehrs enthalten:

► Gesamt: 2 Mio. Fahrzeuge pro Jahr
► Anliefernder Güterverkehr: ca. 1.450 Lkw je Werktag je Richtung
► Ausliefernder Güterverkehr: ca. 210 Lkw/Werktag je Richtung
► Berufsverkehr: 20.300 Pkw-Fahrten pro Tag

Bei einer Zugrundelegung der Anzahl der Werktage zum Beispiel im Jahr 2024: 252 Arbeitstage + 52 Samstage = 304 Werktage ergibt sich ein zusätzliches Verkehrsaufkommen für Kraftfahrzeugen pro Jahr: 21.960 Kfz.-Fahrten am Werktag x 304 Werktage im Jahr 2024 = 6.675.840 Kfz.-Fahrten/Jahr
Insofern ist die prognostizierte Zahl von 2 Millionen Fahrzeugen pro Jahr nicht nachvollziehbar.
Diese Verkehrsbelastung führt zum vermehrten Kraftfahrzeugverkehr mit den entsprechenden Belastungen für Umwelt, Natur und Landschaften.

https://daten2.verwaltungsportal.de/dateien/seitengenerator/ce3b630bbecba079e905bb940e1d2a4423311/Entwurf_B-Plan_60_Service-_und_Logistikzentrum_Freienbrink-Nord_Begr_ndung.pdf

Die Planungen zeigen auf, dass die ohnehin massiven Zerstörungen in dem Landschaftsraum zwischen Spree und Löcknitz, nicht nur weitere 125,00 ha Wald bedroht sind, sondern zusätzliche Eingriffe in das Landschaftsschutzgebiet „Müggelspree-Löcknitzer Wald- und Seengebiet“, aber auch das Naturschutzgebiet (NSG) „Löcknitztal“ sowie das FFH-Gebiet „Löcknitztal“ und das FFH-Gebiet „Spree“ massiv bedrohen.
Das momentane Bebauungs- und Planungsgebiet stellt eigentlich einen sehr bedeutsamen Biotop- und Grünverbundraum zwischen den Fluss- und Auenlandschaften von Spree und Löcknitz dar, welcher als Schutz-, Entwicklungs-, Lebens-, Wohn- und Rückzugsraum für Menschen, Tiere, Pflanzen und Pilze sowie als Regenerations- und Speicherungsraum für Wasser dienen muss.
Diese Funktionen sind auf Dauer im Bestand und Entwicklung bedroht, was nicht nur die planende Gemeinde Grünheide betrifft, sondern den Gesamtraum zwischen Märkischer Schweiz, Oder, Spreewald und Berlin. Daher lastet auf der Gemeinde Grünheide eine hohe Verantwortung, welche sie jedoch mit ihren Planungen nicht verantwortungsbewusst wahrnimmt. Selbstverständlich sind auch Bund, das Land Brandenburg, der Landkreis Oder-Spree, aber auch das Unternehmen Tesla in der Verantwortung den begonnenen Vernichtungsfeldzug gegen Umwelt, Natur und Landschaften sofort und unwiderruflich zu beenden.
Somit betreiben der Bund, das Land Brandenburg, aber auch der Landkreis Oder-Spree und die Gemeinde Grünheide mit ihrem mehrheitlich zu Gunsten der Tesla-Bebauung beschlossenen und genehmigten sowie neuen Bebauungsplanungen eine gefährliche umwelt-, natur- und klimafeindliche Politik. Bekanntlich leisten stabile Waldbestände nicht nur einen sehr wichtigen Beitrag als Lebens- und Rückzugsraum für Tier- und Pflanzenarten sowie als Versorger mit Sauerstoff, Frischluft und Luftfeuchtigkeit, sondern auch als Speicher für Kohlendioxid und Methan einen sehr wichtigen Beitrag zum Schutz des Klimas. Ferner tragen sie zur Stabilisierung des ohnehin schon sehr angespannten Wasserhaushaltes bei.
Mit Bekanntmachung vom 05.01.2024 teilte der Bürgermeister der Gemeinde Grünheide Arne Christiani u.a. folgendes mit, Zitat:

Betreff: Einwohnerbefragung gemäß § 4 Einwohnerbeteiligungssatzung der Gemeinde Grünheide (Mark)

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Grünheide (Mark) hat in seiner Sitzung am 14.12.2023 mit Beschluss Nr. 75/06/23 die Durchführung einer Einwohnerbefragung gemäß § 4 Einwohnerbeteiligungssatzung, im gesamten Gemeindegebiet, beschlossen.
Das Ergebnis der Befragung ist zwar nicht bindend, wird aber eine wichtige Grundlage für die von der Gemeindevertretung zu treffenden Entscheidungen sein.
Die Abstimmungsfrage hat folgenden Wortlaut:

Sollen weitere 100 ha Wald (im Landschaftsschutzgebiet) in der Gemarkung Grünheide (Bebauungsplan Nr.60) in eine Industriefläche umgewandelt werden, die für Logistik, Lagerhaltung und soziale Gebäude genutzt werden?
JA ○ NEIN

Zitat Ende

https://www.gruenheide-mark.de/news/1/898566/nachrichten/bekanntmachung-einwohnerbefragung-der-gemeinde-gr%C3%BCnheide-(mark)-gem%C3%A4%C3%9F-%C2%A74-einwohnerbeteiligungssatzung.html

https://daten.verwaltungsportal.de/dateien/news/8/9/8/5/6/6/bk_einwbefrag_bplan60.pdf

In der Bekanntmachung vom 21.02.2024 teilte der Bürgermeister der Gemeinde Grünheide Arne Christiani u.a. folgendes mit, Zitat:

Betreff:

Endgültiges Ergebnis der Einwohnerbefragung BPlan Nr. 60 – Tesla
Gemäß § 4 Abs. 6 der Einwohnerbeteiligungssatzung der Gemeinde Grünheide (Mark) wird das Ergebnis der Einwohnerbefragung BPlan Nr. 60 – Tesla öffentlich bekannt gemacht.
Die Zahl der Abstimmungsberechtigten: 7.660

OrtsteilJa-StimmenNein-Stimmen
Grünheide (Mark)9281.474
Kagel355468
Kienbaum46127
Hangelsberg485825
Mönchwinkel82103
Spreeau122315
Summe gültige Stimmen2.0183.312
Ungültige Stimmen430

Gesamtzahl der Abstimmenden: 5.760

Abstimmungsbeteiligung: 75,2 %

Zitat Ende

https://www.gruenheide-mark.de/news/index.php?rubrik=1&news=912534&typ=1

https://daten.verwaltungsportal.de/dateien/news/9/1/2/5/3/4/BK_endergebnis_bplan60_240221.pdf

Trotz der Anmerkung in der Bekanntmachung vom 05.01.2024, Zitat:
Das Ergebnis der Befragung ist zwar nicht bindend wird aber eine wichtige Grundlage für die von der Gemeindevertretung zu treffenden Entscheidungen sein.“, Zitat Ende
halten es Initiative „Pro Baum“ und Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – für dringend geboten das Votum vollumfänglich zu berücksichtigen und sämtliche Aktivitäten zum Bebauungsplan Nr. 60 „Service- und Logistikzentrum Freienbrink Nord“ vollständig und unwiderruflich einzustellen.
Mit Sitzung vom 16.05.2024 hat der Gemeinderat nun folgende Beschlüsse gefasst:

10 Beratung und Beschlussfassung zur Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen zum Entwurf des Bebauungsplans Nr. 60 „Service- und Logistikzentrum Freienbrink Nord“ – 0026/24
11 Beratung und Beschlussfassung über den Städtebaulichen Vertrag im Zusammenhang mit dem sich in Aufstellung befindlichen BP 60 „Service- und Logistikzentrum Freienbrink Nord“ – 0027/24
12 Beratung und Beschlussfassung zum Satzungsbeschluss des Bebauungsplanes Nr. 60 „Service- und Logistikzentrum Freienbrink Nord“ – 0028/24
13 Beratung und Beschlussfassung zur Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen zum Entwurf der 6. Änderung Flächennutzungsplans OT Grünheide (Mark) 0030/24 14 Beratung und Beschlussfassung zum Feststellungsbeschluss der 6. Änderung des Flächennutzungsplans OT Grünheide (Mark) – 0029/24

https://www.amt-gruenheide.de/tigenerator/ti-1/listen/Beleg_e2024A21AA916804D212D302A7E868D10D05E.pdf

Solche Äußerungen wie nachfolgend können dabei nicht beruhigen, Zitat:

1. Erhalt von 70,3 ha Wald

Das primäres Planungsziel ist ein weitgehender Walderhalt auf der Fläche des Bebauungsplan Nr. 60. Dafür werden rund 47 ha, die in der ursprünglichen Planung als Industriefläche vorgesehen war, nun als Waldfläche festgesetzt. Zuzüglich weiterer Waldflächen, die über eine Pflanzbindung gesichert werden, bleiben insgesamt nunmehr rund 70,3 ha Wald erhalten. Somit soll mit der angepassten Planung dem Wunsch von Ihnen Rechnung getragen und ein weitestgehender Walderhalt planungsrechtlich gesichert werden.“, Zitat Ende

https://www.gruenheide-mark.de/news/1/920380/nachrichten/mitteilung-des-b%C3%BCrgermeisters-zum-bebauungsplan-nr.-60-service-und-logistikzentrum-freienbrink-nord.html

Der gesamte Planungsprozess, welcher dem erklärtem Willen der Mehrheit der wahlberechtigten Bevölkerung der Gemeinde Grünheide widerspricht, zeugt von ökologischer Unverantwortlichkeit und bringt zum Ausdruck, dass keine funktionierende Demokratie existiert.

https://www.gruenheide-mark.de/news/1/920380/nachrichten/mitteilung-des-b%C3%BCrgermeisters-zum-bebauungsplan-nr.-60-service-und-logistikzentrum-freienbrink-nord.html

https://www.gruenheide-im-blick.de/ausfuehrliche-information-zum-veraenderten-bebauungsplan-60-in-der-mueggelspreehalle

https://daten2.verwaltungsportal.de/dateien/seitengenerator/ce3b630bbecba079e905bb940e1d2a4423311/2024_04_23_GV_Sitzung_Praesentation.pdf

https://www.amt-gruenheide.de/tigenerator/ti-1/listen/Beleg_e20221B52022705C06112C5D58160E8D24F36AN59_g.pdf

https://www.gruenheide-mark.de/suche/index.php?suchbegriff=Einwohnerbefragung

https://www.gruenheide-mark.de/news/1/898566/nachrichten/898566.html

https://www.gruenheide-mark.de/news/1/912534/nachrichten/912534.html

https://daten.verwaltungsportal.de/dateien/news/8/9/8/5/6/6/bk_einwbefrag_bplan60.pdf

https://daten.verwaltungsportal.de/dateien/news/9/1/2/5/3/4/BK_endergebnis_bplan60_240221.pdf

https://daten.verwaltungsportal.de/dateien/news/8/9/8/5/6/6/bk_einwbefrag_unsal.pdf

https://daten.verwaltungsportal.de/dateien/news/9/1/2/5/3/4/BK_endergebnis_unsal_240221.pdf

https://www.gruenheide-mark.de/news/1/920380/nachrichten/920380.html

https://daten.verwaltungsportal.de/dateien/news/9/2/0/3/8/0/Erkl_rung_B_Plan_Gem.Gr_nheide_Mark_.pdf

https://daten.verwaltungsportal.de/dateien/news/9/2/0/3/8/0/Entwurf_BPlan_Gemeinde_Gr_nheide_Mark_.pdf

https://www.amt-gruenheide.de/tigenerator/ti-1/listen/Beleg_e2024A21AA916804D212D302A7E868D10D05E.pdf

https://www.geoportal-gruenheide.de/viewer2.php?sid=0rimr42mgpj9cqlmfm5epti2q3

https://www.amt-gruenheide.de/tigenerator/ti-1/listen/Beleg_p2024291A12C231224135DB6E20BA5827FEF9.pdf#pagemode=bookmark

Zudem sei darauf hingewiesen, dass eine weitere massive Beeinträchtigung der ca. 33,00 km langen Löcknitz mit ihrem Einzugsgebiet von ca. 379,228 km² sowie ihrer Aue, Nebengewässern und Schutzgebieten droht.

https://bravors.brandenburg.de/de/verordnungen-212852

https://lfu.brandenburg.de/daten/n/natura2000/managementplanung/035/FFH-MP-035.pdf

https://www.bfn.de/natura-2000-gebiet/loecknitztal

https://lfu.brandenburg.de/daten/n/natura2000/managementplanung/559-651/FFH-MP-559-651.pdf

https://forst.brandenburg.de/sixcms/media.php/9/Gruenheider%20Wald-%20und%20Seengebiet.pdf

Noch im Jahr 2015 weist der Kurzbericht Gewässerentwicklungskonzept Löcknitz (untere Spree) bedenkliche ökologische Werte aus, welche mit den bereits erfolgten und nunmehr zu befürchtenden Eingriffen, keine Verbesserung erfahren dürften.

https://www.wasserblick.net/servlet/is/134522/GEK_Loecknitz_Broschuere.pdf?command=downloadContent&filename=GEK_Loecknitz_Broschuere.pdf

Daher fordern der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – und die Initiative „Pro Baum“ den Betrieb und Genehmigung der Tesla-Gigafactory Berlin-Brandenburg in Grünheide komplett zu beenden und in dem Zusammenhang eine Erweiterung des Bebauungsgebietes überhaupt nicht zuzulassen.
Insbesondere Letzteres ist klarer Wille der großen Mehrheit der wahlberechtigten Bevölkerung der Gemeinde Grünheide.

Im Interesse von Erhaltung und Schutz von Umwelt, Natur und Landschaft gilt es stattdessen den Wald, die damit verbundenen Schutzgebiete sowie angrenzende Natur- und Landschaftsbestandteile vollständig zu sichern und eine naturnahe und standortgerechte Entwicklung zu ermöglichen.

Andreas Liste
Vorsitzender

Halle (Saale), den 23.02.2025

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