Seite 185 von 454

Feldarbeit zur Erfassung des Arteninventars an Tieren und Pflanzen in ausgewählten Biotopen im Jahr 2020

Im Rahmen der Veranstaltungsplanung für das Jahr 2020 ist die Fortsetzung eines Projektes aus den Jahren 2014 bis 2019 unter der Überschrift „Feldarbeit zur Erfassung des Arteninventars an Tieren und Pflanzen in ausgewählten Biotopen im Jahr 2020“ im Stadtgebiet von Bitterfeld-Wolfen vorgesehen. An 14 Tagen, jeweils aufgeteilt im Frühjahr, Sommer, Herbst und Winter beabsichtigt der AHA die Fauna und Flora im Erlen-Eschen-Wald „Reudener Busch“, im Salegaster Forst, im Auenwaldrest „Wolfener Busch“ sowie im Waldgebiet „Stakendorfer Busch“ bei Sandersdorf und des näheren Umfeldes zu untersuchen und zu erfassen. Hier kann jeder Interessierte daran mitwirken. Ganz besonders sind jedoch Schulen, die Kreisvolkshochschule Anhalt-Bitterfeld sowie Jugend- und Kinderinitiativen aufgerufen daran mitzuwirken.

Im Monat Januar 2020 sind folgende ca. vierstündige Erfassungen der Avifauna geplant:

Samstag, den 04.01., um 10.00 Uhr
Erfassung der Avifauna des Waldgebietes „Stakendorfer Busch“ bei Sandersdorf und des näheren Umfeldes:
Beobachtung der im Gebiet vor­kommenden Vogelarten mit dem Fernglas und schriftliche Erfassung der gesichteten Tiere in Listen
Treffpunkt: Bahnhof Wolfen

Samstag, den 18.01., um 10.00 Uhr
Erfassung der Avifauna des Auenrestwaldes „Wolfener Busch“ im Winter:
Beobachtung der im Gebiet vor­kommenden Vogelarten mit dem Fernglas und schriftliche Erfassung der gesichteten Tiere in Listen
Treffpunkt: Bahnhof Wolfen

Samstag, den 25.01., um 10.00 Uhr
Erfassung der Avifauna des Salegaster Forsts:
Beobachtung der im Gebiet vor­kommenden Vogelarten mit dem Fernglas und schriftliche Erfassung der gesichteten Tiere in Listen
Treffpunkt: Bahnhof Wolfen

Wer noch mehr zu dem Projekt „Feldarbeit zur Erfassung des Arteninventars an Tieren und Pflanzen in ausgewählten Biotopen im Jahr 2020“ sowie allen anderen Aktivitäten des AHA im Raum Bitterfeld-Wolfen erfahren möchte, wende sich bitte an folgende Anschrift:

Arbeitskreis Hallesche Auenwälder
zu Halle (Saale) e.V. – (AHA)
Ortsgruppe Bitterfeld-Wolfen
c/o Evangelisches Kirchspiel Wolfen im OT Wolfen
Leipziger Straße 81

06766 Bitterfeld-Wolfen

Tel.: 0173 – 9917836

E-Mail AHA: aha_halle@yahoo.de

Andreas Liste
Vorsitzender

Halle (Saale), den 28.12.2019

Initiative „Pro Baum“ begrüßt grundsätzlich Neuentwicklung des einstigen Gravo-Druck in Halle (Saale)

Die Initiative „Pro Baum“ begrüßt grundsätzlich die Entwicklung des Geländes und der Gebäude der früheren Gravo-Druck GmbH zu einem Wohn- und Geschäftsviertel. Das Quartier im Dreieck Ludwig-Wucherer-Straße/Reileck/Adolf-von-Harnack-Straße hat eine wechselvolle, jahrzehntelange hauptsächlich industriell geprägte Vergangenheit hinter sich und stellt momentan einen bedauernswerten, von Verfall geprägten Zustand dar. Feuer, Vandalismus, der Zahn der Zeit sowie Feuer haben ihre unübersehbaren Spuren hinterlassen.
Die Initiative „Pro Baum“ fordert aber den nunmehrigen Eigentümer NORSK Deutschland AG auf, nicht nur den bestehenden Gehölzbestand zu erhalten und zu schützen, sondern das Grün zu erweitern. Ganz besonders legt die Initiative „Pro Baum“ Wert auf den Erhalt und Schutz der fünf Rosskastanien auf dem gegenwärtigen Parkplatz Ecke Reileck/Adolf-von-Harnack-Straße sowie der Birken auf dem unmittelbaren Gelände selbst.
Ferner regt die Initiative „Pro Baum“ an, den bisherigen Parkplatz an der Ludwig-Wucherer-Straße weitgehend zu entsiegeln, Gehölz- und Wiesenflächen zu schaffen sowie umfassende Fassadenbegrünung vorzunehmen. Darüber hinaus bietet sich an auf den Dachflächen anfallendes Niederschlagswasser vor Ort zu sammeln und ggf. kleinere Feuchtgebiete einzurichten sowie Nist- und Unterschlupfmöglichkeiten für Vögel und Insekten an den Fassaden und auf dem gesamten Gelände einzurichten.
Die Initiative „Pro Baum“ ist bereit im Rahmen ihrer ehrenamtlichen und gemeinnützigen Möglichkeiten fachlich und sachlich an der Entwicklung des Geländes mitzuwirken.

Die Initiative „Pro Baum“ beabsichtigt im Rahmen des nächsten Treffens am Montag, dem 27.01.2020, um 19.00 Uhr im Versammlungsraum des Reformhauses Halle in der Großen Klausstraße 11 in 06108 Halle (Saale) zu der Angelegenheit zu beraten. Ferner besteht die Möglichkeit mit der Initiative „Pro Baum“ unter folgender Anschrift Kontakt aufzunehmen:

Initiative „Pro Baum“
c/o Arbeitskreis Hallesche Auenwälder
zu Halle (Saale) e.V. (AHA)
Große Klausstraße 11

06108 Halle (Saale)

Tel.: 0345/200 27 46

E – Mail: initiativeprobaum@yahoo.de

Andreas Liste
vorsitzendes Mitglied des Sprecherrates

Halle (Saale), den 22.12.2019

Fotos: Andreas Liste

Pflanzung zweier Pappeln an der altehrwürdigen Segeritzer Pappel

Im Rahmen einer außerordentlichen Exkursion konnten sich Leipziger Mitglieder des AHA von der stattgefundenen Pflanzung zweier Pappeln an der altehrwürdigen Segeritzer Pappel zwischen Taucha/Segeritz und Leipzig/Portitz überzeugen.
Der ursprünglich für den 16. November geplante Pflanztermin mit dem AHA musste von der Stadt Taucha abgesagt werden, weil die Bäume nicht geliefert worden waren.  Dem Leiter des Bauhofes der Stadt Taucha, Herrn Haferburg verdanken wir die unkomplizierte und einzig richtige Entscheidung, als die Bäume wenige Tage später geliefert wurden: Er ließ sie umgehend einpflanzen. Vielen Dank!

Fotos: Stadt Taucha

Fotos: Dr. Burkhard Kirchberg

Link: Leipziger Volkszeitung vom 19.12.2019

2019 lvz 12 19 Artikel

Schutzhütte an der Seegeritzer Pappel steht

Von Olaf Barth, LVZ

Taucha. Die einst mächtige Seegeritzer Pappel steht jetzt nur noch als trauriger Rest am Feldrand. Die Wanderweg-Markierung trägt der Stamm noch immer – und auch das kleine Schild „Seegeritzer Pappel“ hat damit noch seine Berechtigung.
Für Bernd Hoffmann, engagierter Naturschützer aus Plaußig und profunder Kenner der Parthelandschaft, war dieser Baum etwas Besonderes: „Er wies als weithin sichtbare Landmarke auf den schönsten Punkt des Parthewanderweges zwischen Plaußig und Taucha hin. Allerdings erlag dieses fast hundert-jähnge Wahrzeichen nach aufwendiger Sanierung einem ‚frühen Pilztod‘. Umso mehr freue ich mich über den Ersatz. Immerhin wächst hier jetzt eine auf der Roten Liste stehende Art, die in Deutschland vom Aussterben bedroht ist.“ Damit meint Hoffmann zwei Schwarzpappeln aus einer heimischen Baumschule. Die Bauhofmitarbeiter Ronny Reiche und Michael Hahn hatten die fast sechs Meter hohen Bäume gepflanzt. Laut Bauhofchef Marco Haferburg werden die schnell wachsenden Stämme bis zu 25 Meter hoch. 225 Euro kosteten beide Gewächse, hinzu kommen 600 Euro Pflanzkosten. Versehen mit Verbissschutz und einem schützenden Anstrich sollen die Bäume vom Bauhof auch mit zusätzlich Wasser versorgt werden.
„Sie sind Ersatz für die abgestorbene ‚Seegeritzer Pappel‘. Eine engagierte Seegeritzerin und der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder haben das Vorhaben forciert“, berichtet Haferburg. Nun lädt auch eine Schutzhütte mit Sitzmöglichkeiten zum Verweilen ein. Der Zweckverband Parthenaue hatte sie neu aufgestellt. „Mögen die beiden Pappeln die nächsten 100 Jahre wachsen, gedeihen und die Wanderer erfreuen“, wünscht sich Hoffmann. Und sicher nicht nur er.

Der Wolf gehört zur Fauna in Deutschland!

Mit großer Aufmerksamkeit nimmt der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA) immer wieder die zahlreichen Medienmeldungen aus allen Teilen des Bundesgebiet, dass Rinder, Schafe, Ziegen und Pferde Angriffen des Wolfes zum Opfer gefallen seien. Ohne überhaupt klare fachliche Bestätigungen vorliegen zu haben, stellen Medien und betroffene Landwirte dies als Tatsache fest.
Es ist unbestritten immer ärgerlich und tragisch zugleich, wenn Tiere sterben. Jedoch kann der AHA noch nicht vollumfänglich Beweise erkennen, welche Wölfe als Verursacher des Tötens identifiziert. Ferner stellt sich die sehr ernste Frage, inwieweit das Tiergehege ordnungsgemäß zum Beispiel mit stabilen Zäunen und speziellen Hütehunden gesichert war. Darüber geben häufig die gegenwärtig vorliegenden Angaben leider keine Auskunft. Was jedoch aber schnell auf der Tagesordnung steht ist, dass vereint Bundes- und Landespolitiker vorwiegend aus CDU, CSU, SPD, FDP und AfD im Einklang mit Lobbyverbänden von Waldeigentümern, Jägern und Bauern den Abschuss der Wölfe fordern. Dabei wäre es nach Ansicht des AHA auch sehr wünschenswert, wenn diese Leute ebenfalls mal beispielsweise die unmöglichen Haltungsbedingungen von Tieren in Hochleistungsställen, ausgeräumte Agrarlandschaften und die voranschreitende Verbauung offener Landschaft in Augenschein nehmen sowie sich mal kritisch mit den unvermindert anhaltenden Bestrebungen von Forstbetrieben und Waldeigentümern auseinandersetzen, weiter selbst innerhalb von Schutzgebieten, welche als Lebensraum für zahlreiche Tier- und Pflanzenarten fungieren, zahlreiche Bäume zu fällen.
Nunmehr hat der Deutsche Bundestag am 19.12.2019 mit Stimmen von CDU, CSU und SPD den Entwurf der Bundesregierung zu einem Zweiten Gesetz zur Änderung des  Bundesnaturschutzgesetzes beschlossen, nachdem zuvor nur AfD und FDP einem verschärfenden Gesetzentwurf der Fraktion der FDP zum Wolfsmanagement zustimmten sowie nur DIE LINKE einem milderndem Entschließungsantrag Die Linke: Änderung des Bundesnaturschutzgesetzes das Ja-Wort gaben.
Somit hat der von der Bundesministerin für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit Svenja Schulze (SPD) erarbeitete und vom Bundeskabinett am 22.05.2019 beschlossene Entwurf zum Zweiten Gesetz zur Änderung des Bundesnaturschutzgesetzes im Deutschen Bundestag seine notwendige Mehrheit gefunden. Dieses nunmehrige Gesetz erleichtert unter dem Deckmantel des Schutzes der Menschen und der Nutztiere den Abschuss des streng geschützten Wolf. In dem Schlepptau beabsichtigt man auch noch die Tötung von Wolfshybriden durchzuziehen. Diese Herangehensweise ist sehr besorgniserregend und ist als klarer Kniefall vor den Lobbyisten von Jagd, Bauern und Waldeigentümern sowie deren politischen Freunde in CDU, CSU, SPD, FDP und AfD einzuordnen. Damit hat die um-welt- und naturfeindliche Koalition aus CDU, CSU und SPD die Tür zur vermehrten und voranschreitenden Tötung von Wölfen und Wolfshybriden geöffnet. Es ist davon auszugehen, dass die Wolfshasser nicht locker lassen bis der der letzte Wolf und Wolfshybrid getötet ist.
Dabei hatte der Bundesrat in seiner 979. Sitzung am 28. Juni 2019, auf Seite 2 u.a. folgende Begründung zu seiner Stellungnahme erklärt, Zitat: „Es ist von herausgehobener Bedeutung, die ökonomische Situation der Weidetierhalterinnen und -halter zu verbessern. Der Wolf ist nicht die Ursache für die prekäre Einkommenssituation der Weidetierhalterinnen und  -halter. Dennoch  könnte  die  Verbesserung  der  ökonomischen  Situation die Akzeptanz für die  arten-schutzpolitisch relevante Entwicklung und Erhaltung der Wolfspopulation in Deutschland erhöhen.“, Zitat Ende

Der mehrheitliche Beschluss des Deutschen Bundestages, welcher heuchlerisch u.a. den Schutz der Weide- und Herdentiere hervorhebt und somit sich als große Bewahrer der Tierhaltung in der Landwirtschaft darstellt, lässt den Tatendrang bei der insbesondere von den Agrarindustriellen behinderten merklichen Verbesserung der Haltungsbedingungen der Tiere missen.
Stattdessen verbreitet man Falschdarstellungen zum Thema Wolf und schürt Ängste vor dem Tier. Ferner möchte man in Kumpanei mit Agrarindustriellen gegen die Missstände ermittelnden, dokumentierenden und veröffentlichenden Tierschützer vorgehen und diese kriminalisieren. Ferner fehlt aktives Handeln zur Wiederbelebung ausgeräumter und von Monokulturen geprägter Agrarlandschaften.
Vollkommen unberücksichtigt bleibt auch, dass das jahrhundertlange gnadenlose Vordringen menschlichen Wirkens in Form von Zersiedelung, Verkehrstrassenbau, Bergbau sowie immer weiterer voranschreitender Intensivierung von Land- und Forstwirtschaft ein Zurückdrängen und eine Zerstörung von angestammten, arten- und strukturreichen Lebensräumen zahlreicher Tier- und Pflanzenarten zur Folge hatten bzw. haben. Tiere wie Wolf, Luchs und Biber sah bzw. sieht man als „Problemtiere“ an. Das führte u.a. dazu, dass in Folge intensiver Jagd das Gebiet des Deutschen Bundes 1850 weitgehend wolfsfrei war. Im Unterschied zum Luchs, gab es immer wieder Zuwanderungen aus dem Osten. Jedoch tötete man sie immer wieder, was mit dem Beitritt der DDR zur BRD im Jahre 1990 und mit der damit verbundenen Unterschutzstellung auch im Osten Deutschlands sein Ende gefunden hatte.
Der Wolf genießt zurzeit folgenden internationalen, europäischen und nationalen Schutz:

  • Washingtoner Artenschutzübereinkommen – (WA) Anhang II
  • EG Verordnung 338/97 – Anhang A
  • FFH Richtlinie 92/43/EWG – Anhang II; prioritäre Art
  • FFH Richtlinie 92/43/EWG – Anhang IV
  • Berner Konvention – Anhang II

Auch auf Grund der populistisch-vulgären Bedrohung durch permanent bestehende Hasspredigen aus Politik, Verwaltungen, Lobbyverbänden der Jäger, Waldeigentümer und Landwirte, gilt es den Wolf weiter massiv zu schützen.
Dabei müssen endlich obengenannte Kräfte begreifen, dass mit der Rückkehr von Wolf und Luchs in Deutschland zwei Tiere zurückkehren, welche wieder ihren Platz im obersten Teil der Nahrungspyramide einnehmen. Ein Platz, welchen „ersatzweise“ die Jägerschaft über Jahrzehnte für sich beanspruchte. Die Unruhe der Jägerschaft und Waldeigentümer ist daher nicht nachvollziehbar. Noch dazu man immer wieder, gebetsmühlenartig, nie wissenschaftlich begründet von steigenden Beständen an Reh-, Rot-, Dam- und Schwarzwild sprach bzw. spricht.

Diese Bundesregierung lässt Tatendrang bei der Erreichung der Klimaziele missen, tritt bei dem Ausstieg aus dem Abbau und der Verwendung fossiler Brennstoffe auf die Bremse und lässt Dieselbetrüger in der Automobilindustrie vollkommen ungeschoren, aber bei der Tötung von geschützten Tieren zeigen diese Feinde des Schutzes von Umwelt, Natur, Landschaft und Klima Aktivität.
Der AHA sieht zudem die Gefahr, dass im Interesse der Lobbyverbände der Jäger, Waldeigentümer und Landwirte auch die einfachere Tötung von Luchs, Biber, Fischotter u.a. anderer streng geschützter Tierarten droht.

Für den AHA gehört es eher zur gesamtgesellschaftlichen Aufgabe arten- und strukturreiche Natur- und Lebensräume zu erhalten und zu schützen sowie Raum zur sukzessiven Ausdehnung zu geben. Ferner gilt es Biotop- und Grünverbundräume zu schützen, zu erhalten, zu stabilisieren und räumlich auszuweiten. Dazu können u.a. die Randstreifen von bestehenden und wiederherzustellenden Wegen und Feldern sowie nicht zuletzt mindestens 10 m breite Gewässerschonstreifen entlang von Fließgewässern aller Größen und Längen dienen. So bestehen auch für Tierarten wie Wolf, Luchs, Biber und Fischotter eher die Möglichkeit artgerechte Lebensräume zu besiedeln und somit sich besser von menschlichen Siedlungen fernzuhalten.

Für den AHA ist es zudem erschreckend, dass bei diesem Bündnis aus Politik, Verwaltungen, Lobbyverbänden der Jagd, Waldeigentümer und Landwirte kein Aufschrei ertönt, wenn es um Fortsetzung des Flächenfrasses für Verkehrs-, Wohn- und Gewerbeflächen und –bauten, damit verbundener Zerschneidung und Einschränkung von Landschafts- Überflutungs- und Naturräumen sowie einer Verarmung der Agrarlandschaft durch Verringerung der Ackerkulturen, der Arten- und Strukturvielfalt durch Verlust bzw. Fehlen von Gehölz- und Grüninseln und –streifen und von Feuchtgebieten und Stauden-, Trocken- und Halbtrockenrasengesellschaften geht. Ziemlich leise geht es auch zu, bei fehlender artgerechter Tierhaltung im Zuge der zunehmenden Industrialisierung der Landwirtschaft sowie des zunehmenden Missbrauch von Landwirtschaft und Böden für Spekulanten aller Art.
Das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit gibt zur aktuellen täglichen Neuausweisung von Siedlungs- und Verkehrsflächen in der Bundesrepublik Deutschland folgendes an, Zitat: „“Täglich werden in Deutschland rund 58 Hektar als Siedlungsflächen und Verkehrsflächen neu ausgewiesen. Dies entspricht einer Flächenneuinanspruchnahme – kurz Flächenverbrauch – von circa 82 Fußballfeldern.“, Zitat Ende
Das ergibt im Jahr einen Flächenverbrauch im Umfang von 21.170 ha. Im Vergleich dazu liegt diese Zahl zwischen der Fläche der Stadt Essen (21.034 ha) und der Stadt Lübeck (21.419 ha).
Eine vollkommen inakzeptable Situation, welche es nicht zur stoppen, sondern rückgängig zu machen gilt.
Darüber hinaus führte die Art und Weise des Betreibens der Landwirtschaft auch im Gebiet der einstigen DDR nach 1990 zur Verarmung des Anbaus von Feldkulturen. Von einst 25 verschiedenen Kulturen, sind nur 7 übrig geblieben.
Hier erwartet der AHA auch mehr Handeln der Politik im Bund, in den Ländern und in den Kommunen, anstatt eine massive Hass- und Drohkulisse gegen den Wolf und womöglich irgendwann in dem Umfang auch gegen den Luchs aufzubauen.
Nach Ansicht des AHA müssen erst einmal absolut vorrangig der ungehemmte Flächenfrass, ausgeräumte, monokulturell genutzte Agrarlandschaften, aber auch unwürdige Tierhaltungsbedingungen sowie die Ausplünderung von Wäldern schnellstmöglich der Vergangenheit angehören. Ferner gilt es endlich den Abbau und das Verbrennen fossiler Brennstoffe zu beenden sowie eine andere Verkehrspolitik anzugehen.
Nunmehr gilt es alles zu unternehmen, dass der Wolf und die Wolfshybriden ihren angemessenen Schutzstatus behalten, die Tötung dieser Tiere unterbleibt und somit dieser Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Bundesnaturschutzgesetzes nicht zum Tragen kommt. Ggf. gilt es die Bundesregierung bei der EU-Kommission anzuzeigen.

Der AHA ruft daher die Öffentlichkeit auf sich für einen umfassenden Schutz und Erhalt unserer Umwelt, Natur und Landschaft einzusetzen. Dazu gehört auch die gezielte Tötung – insbesondere geschützter Tiere – auszuschließen. Daran mitzuwirken sollte Auftrag an die Bevölkerung sowie politische Gremien und Behörden sein.
Der ehrenamtliche und gemeinnützige AHA bietet zudem dahingehend Interessenten Raum im Rahmen von territorialen Regional- und Ortsgruppen bzw. thematischen Arbeits- und Interessengruppen – wie z.B. die Arbeitsgruppe Feldökologie – mitzuwirken.
Wer noch mehr zu den diesbezüglichen Aktivitäten des AHA erfahren möchte, wende sich bitte an folgende zentrale Anschrift:

Arbeitskreis Hallesche Auenwälder
zu Halle (Saale) e.V. – (AHA)
Große Klausstraße 11

06108 Halle (Saale)

E-Mail AHA: aha_halle@yahoo.de

Andreas Liste
Vorsitzender

Halle (Saale), den 20.12.2019

Der Hufeisensee benötigt eine ökologisch orientierte Entwicklung!

Hufeisensee – Bucht am Nordostufer

Samstag, den 01.02., um 10.00 Uhr
Winterexkursion zum Hufeisensee in Halle (Saale)

Treffpunkt: Ecke Delitzscher Straße/Käthe-Kollwitz-Straße
Dauer: ca. 5 Stunden

Wie bereits mehrfach vom Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA) festgestellt, bedarf es im Interesse der Allgemeinheit eines wissenschaftlichen Gesamtkonzeptes für den Schutz und der Entwicklung des Hufeisensees im Osten der Stadt Halle (Saale), welches die Belange des Umwelt-, Natur- und Landschaftsschutzes, des Tourismus und der Naherholung, des Sportes sowie der Land- und Forstwirtschaft untersucht und zueinander abwägt.
Der am 25.03.2015 mehrheitlich vom Stadtrat der Stadt Halle (Saale) beschlossene Bebauungsplan 158 „Freizeit- und Erholungsraum Hufeisensee“ erfüllt dieses Anliegen in keiner Weise. Dazu zählen das nunmehr begonnene Vorhaben zur Errichtung eines 27-Loch-Golfplatzes sowie die unverantwortliche Ausweitung der Wassersportanlagen sowie die Errichtung eines Campingplatzes im Süden des Hufeisensees.
Ganz besonders zählen aber auch die baulichen Einrichtungen von Badestränden im Norden und Nordwesten des Hufeisensees sowie eines asphaltierten 6 km langen und mindestens 3 m breiten Rundweges um den See herum.
Die vorgesehenen Standorte der Badestrände mit ihren Schilfbereichen und Gehölzhecken – welche zudem einen Schutz nach § 22 Absatz 1 Nummer 8 Naturschutzgesetz des Landes Sachsen-Anhalt genießen – bilden einen sehr wichtigen Lebens- und Rückzugsraum für zahlreiche Tier- und Pflanzenarten. Gerade die Entwicklung in den letzten 32 Jahren hat zu einer umfassenden ökologischen Aufwertung geführt. So nutzen z.B. zahlreiche Wasservögel, Lurche und Insekten diese angedachten Strandbereiche. Im Falle der Umsetzung der Pläne ist mit einer massiven Zerstörung einer jahrzehntelangen sukzessiven Entwicklung zu rechnen.
Die letzten beiden heißen und trockenen Sommer in den Jahren 2018 und 2019 haben zudem die von Anfang an vom AHA genannten Befürchtungen bestätigt, dass ein Golfplatz an dem Standort mit fehlendem Wasser zu kämpfen hat und dann unverantwortlicherweise den ebenfalls gestressten Hufeisensee anzapft.
Auf Grundlage der vorliegenden Pläne ergibt sich bei einer Länge von 6 km = 6.000 m x Mindestbreite im Umfang von 3 m, eine zusätzliche Versiegelung von 18.000 m² = 1,8 ha. Dieser Weg zerschneidet den Landschaftsraum, erschwert für Kleinsttiere die ungestörte Überwindung der Asphaltstrecke, was sich bei Erhitzung im Sommer und intensiver Nutzung der Wege noch verschärft. Hinzu kommt die Missbrauchsgefahr der Nutzung durch Motorräder und Mopeds sowie Nutzung als Rennstrecke für Rennräder, was zudem noch die Unfallgefahr für andere Fahrradfahrer und Fußgänger steigert.
Im Zusammenhang mit den mehrfach obengenannten Aspekten fordert der AHA erneut und verstärkt den Stopp sämtlicher Aktivitäten auf der Basis des Bebauungsplanes 158 „Freizeit- und Erholungsraum Hufeisensee“ und möglicher Änderungen und Ergänzungen. Alternativ muss es stattdessen eine ordnungsgemäße und fachübergreifende wissenschaftliche Planung geben.
Eine Basis könnte dazu, der vom AHA dem Fachbereich Geografie der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg vorgelegte, am 11.06.2001 erstellte „Rahmenplan zur Erstellung einer Nutzungs- und Entwicklungskonzeption für den Hufeisensee in Halle (Saale)“ dienen. Darin schlägt der AHA vor, im Rahmen einer Diplom-, Beleg- oder Praktikumsarbeit eine umfassende Schutz- und Entwicklungskonzeption für den Hufeisensee als Teil des Einzugsgebietes der Reide zu erstellen.
Im Interesse einer verstärkten ökologischen Begleitung der Entwicklung des Hufeisensees hat der AHA zudem beschlossen eine „Arbeitsgruppe Hufeisensee“ zu bilden.

Der AHA beabsichtigt im Rahmen folgender Exkursion erneut seine entsprechenden Standpunkte und Vorstellungen darzulegen:

Samstag, den 01.02.2020, um 10.00 Uhr
Winterexkursion zum Hufeisensee in Halle (Saale)
Treffpunkt: Ecke Delitzscher Straße/Käthe-Kollwitz-Straße
Dauer: ca. 5 Stunden

Wer noch mehr zu den Aktivitäten des AHA am Hufeisensee und im gesamten Einzugsgebiet von Reide und Kabelske erfahren möchte, wende sich bitte an folgende Anschrift:

Arbeitskreis Hallesche Auenwälder
zu Halle (Saale) e.V.
Große Klausstraße 11

06108 Halle (Saale)

Tel.: 0345 – 200 27 46

E-Mail: aha_halle@yahoo.de

Andreas Liste
Vorsitzender

Halle (Saale), den 20.12.2019

Das Neue Jahr im Hakel begrüßen

Samstag, den 04.01., um 10.00 Uhr
Neujahreswanderung zum NSG Hakel
Gemeinsam mit der Bürgerinitiative Hakelwald
Treffpunkt: Waldrand des Hakels, Hakelstraße, außerhalb von Heteborn
Dauer: ca. 2 Stunden

Zum Schutz und Erhalt des ca. 1.400 ha großen Naturschutzgebietes und europäischen Vogelschutzgebietes Hakel mit seiner großen Artenvielfalt an Fauna und Flora gilt es nach Auffassung des Arbeitskreises Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA) ein umfassendes Maßnahmepaket anzugehen. An erster Stelle gehört die Beendigung der forstwirtschaftlichen Aktivitäten in dem Gesamtgebiet, um eine sukzessive, naturnahe Gehölzentwicklung zu ermöglichen und die Tierwelt nicht zu stören. Auch eine Bereicherung der anzubauenden Feldkulturen auf Vorwendeniveau, insbesondere mit Luzerne, Klee und Landsberger Gemenge tragen unweigerlich dazu bei. Die 3 genannten Feldkulturen verbessern nicht nur die Ernährungssituation für Greifvögel und Eulen, sondern auch des Feldhasen und von Insekten. Ebenso zählen sie zu den Humusmehrern und tragen somit zur Verbesserung der Bodenfruchtbarkeit bei. Nach Vorstellung des AHA gehört ebenfalls dazu, auch die Mäusebekämpfung mit Giftködern einzustellen, um das Nahrungsangebot für Greifvögel und Eulen nicht noch weiter zu vermindern sowie die Vergiftungsgefahr für andere Tiere auszuschließen.
Aber auch der angedachte Flugbetrieb von und nach Cochstedt bereitet dem AHA Sorge. Hier gilt es nach den Gesichtspunkten eines angrenzenden Naturschutzgebietes und Europäischen Vogelschutzgebietes unbedingt eine gründliche Überprüfung vorzunehmen.
Ferner verfolgt der AHA mit Unverständnis die Schweinemast in Cochstedt auszubauen und somit die Region mit aus der Sicht des Tierschutzes sehr bedenklichen Stallanlagen, die Luft-, Boden- und Wasserqualität im unmittelbar an den Hakel angrenzenden Gebieten nachhaltig zu schädigen.
Darüber hinaus sieht der AHA auch großräumig gesehen massive Veränderungen geboten. Eingebettet zwischen Harzvorland und Börde sowie weiträumig gesehen zwischen den Fließgewässern Bode, Selke, Wipper und Eine gilt es unbedingt die Biotopverbundräume zu stabilisieren. Dazu zählen die sukzessive Wiederausdehnung des Hakel in Richtung der Selke, die Entwicklung bzw. Schaffung von Grünverbindungen zum gefluteten Concordia-See sowie die Wieder- und Neuentstehung von Streuobstwiesenbeständen in Richtung Hakeborn, Egeln und Cochstedt. Diese Grünverbindungen sollten aus mindestens 10 m breiten Gehölzstreifen mit einem mindestens 3 m breiten Kraut- und Staudensaumen bestehen. Als Leitlinie könnten u.a. Wege dienen. Diese Gehölzstreifen können sich sukzessiv entwickeln oder bzw. sowie als Pflanzung aus Obstalleen und an feuchteren Stellen aus Kopfweiden bestehen.
Der geflutete Concordia-See könnte sich zu einem großen Lebens- und Nahrungsraum z.B. für Seevögel, Amphibien, Fische und Insekten entwickeln. Dies gilt es bei allen neuen Konzepten für das stark bergbaulich geprägte Gewässer mit allen Gefahren und Chancen zu berücksichtigen.
Der AHA vertritt ferner die Auffassung, dass das Naturschutzgebiet (NSG) Hakel nur nachhaltig seiner Schutzfunktion nachkommen kann, wenn er seine ökologische und landschaftliche Funktion weit in das Umland ausdehnen kann. Als entsprechender Raum ist auf jeden Fall Gebiet zwischen Bode, Selke, Wipper und Eine zu betrachten.
So lassen sich u.a. die Bestände von Greifvögeln und Eulen langfristig gesehen nicht nur stabilisieren, sondern auch wieder erhöhen. Vielfältige Landschafts- und Naturraumstrukturen, welche u.a. in enger Verbindung mit dem Bestand von ausreichend vorhandenen Beutetieren zu sehen sind, tragen entscheidend dazu bei.
Der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA) beabsichtigt daher verstärkt und massiver sich für den Schutz, Erhalt und Entwicklung des Raumes zwischen Selke, Hakel, Wipper, Eine und Bode bzw. zwischen Harz, Harzvorland und Börde einzusetzen.
Zu diesen Aktivitäten gehören u.a. das Entwickeln einer FFH-tauglichen NSG-Verordnung mit einer aktuellen Schutz- und Entwicklungskonzeption, die Konzipierung eines Naturerkenntnispfades mit Erweiterungspotenzial zu Bode, Selke, Eine und Wipper sowie regelmäßige Hakelexkursionen.

Als erster Schritt im Jahre 2020 dahin gehend dient die ca. zweistündige Neujahreswanderung zum NSG Hakel am Samstag, dem 04.01.2020, welche unter der Überschrift „Das neue Jahr im Hakel begrüßen“ steht und zu der der AHA aufruft.
Treff: 10.00 Uhr in Heteborn, Hakelstraße am Waldrand

Bei Interesse sich für den Schutz und Erhalt des NSG Hakel einzusetzen zu wollen, besteht die Möglichkeit der Kontaktaufnahme über folgende Anschrift:

Arbeitskreis Hallesche Auenwälder
zu Halle (Saale) e.V. – (AHA)
Ortsgruppe Gatersleben
Schmiedestraße 1

06466 Gatersleben

E-Mail: aha_halle@yahoo.de

Andreas Liste
Vorsitzender

Halle (Saale), den 20.12.2019

« Ältere Beiträge Neuere Beiträge »