Monat: Februar 2020 (Seite 3 von 4)

AHA fordert mehr naturnahere Entwicklung und Schutz der Saaleaue im Zentrum bis Süden Halles

Der heutige Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA) begrüßt schon seit dem Jahre 1980 wissenschaftlich-fachlich fundierte Schritte, welche dem Schutz, der Entwicklung, dem Erhalt und der Betreuung der halleschen Auenlandschaft dienen. Bekanntlich prägen die Auenlandschaften von Saale, Weißer Elster, Reide, Hechtgraben, Götsche, Saugraben, Roßgraben und ihrer Nebengewässer umfassend Natur, Landschaft, Umwelt, Klima, Stadtbild sowie Naherholung und Tourismus der Stadt Halle (Saale). Neben der Tatsache, dass diese Fluss- und Auenlandschaften in ein sehr großes Netz bundesweit bzw. länderübergreifend derartiger sehr bedeutsamer, arten- und strukturreicher Landschaften eingebettet ist und somit Teil einer Gesamtverantwortung darstellt, ist eine sehr gut überlegte Herangehensweise dringend geboten. Dazu gehören aber solche Erkenntnisse, dass eine enge Korrelation zwischen Fließgewässern und Auen bestehen, Auenlandschaften zu den arten- und strukturreichsten Landschaften der gemäßigten Zonen gehören, als Lebens- und Rückzugsraum zahlreicher Tier- und Pflanzenarten, natürliche Retentionsflächen der Fließgewässer und Wasserspeicherraum dienen sowie daher unbedingt einer naturnaheren, naturnahen bis natürlichen Entwicklung bedürfen.
Dazu gehört nach Ansicht des AHA, dass es sehr bedeutsam ist nicht nur den Gehölzbestand in der Stadt Halle (Saale) zu schützen und sichern, sondern besser noch zu erhöhen. Insbesondere vor dem Hintergrund, dass die Stadt Halle (Saale) eher mit Massenfällungen von Gehölzen sowie Verwässerungen von entsprechenden Schutzsatzungen auffällt.

Im Rahmen einer vom Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA) organisierten und durchgeführten vierstündigen Exkursion in die Saaleauenlandschaft im Zentrum bis Süden Halles am 08.02.2020, nahmen die Exkursionsteilnehmerinnen und Exkursionsteilnehmer die Gebiete im Bereich Hafenstraße/Sophienhafen und des Holzplatzes, die Pulverweiden sowie die zum 90,7 ha großem Naturschutzgebiet „Rabeninsel und Saaleaue bei Böllberg“ gehörenden Gebiete Untere Aue und Rabeninsel in Augenschein, berieten und diskutierten über die gegenwärtigen Zustände sowie Möglichkeiten der künftigen Entwicklung und des Schutzes des Gesamtgebietes.
Zu Beginn der Exkursion nahm die Exkursionsgruppe das Gebiet Hafenstraße/Sophienhafen in Augenschein. Dabei ging es vorrangig um die Entwicklung dieses Gebietet. Der AHA erläuterte der Exkursionsgruppe umfassend seine Sichtweise. Dazu gehört die Feststellung, dass die Entwicklung der Saale und ihrer Aue im engen Verhältnis stehen und im Jahr 2013 das letzte Hochwasserreignis im Sommer eigentlich zur Erkenntnis geführt haben müsste, dass es gilt nicht nur Flächenversiegelungen zu stoppen, sondern zurückzubauen sind, um noch mehr Hochwasser zu produzieren.
Das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit gibt zur aktuellen täglichen Neuausweisung von Siedlungs- und Verkehrsflächen in der Bundesrepublik Deutschland folgendes an, Zitat: „“Täglich werden in Deutschland rund 58 Hektar als Siedlungsflächen und Verkehrsflächen neu ausgewiesen. Dies entspricht einer Flächenneuinanspruchnahme – kurz Flächenverbrauch – von circa 82 Fußballfeldern.“, Zitat Ende
Das ergibt im Jahr einen Flächenverbrauch im Umfang von 21.170 ha. Im Vergleich dazu liegt diese Zahl zwischen der Fläche der Stadt Essen (21.034 ha) und der Stadt Lübeck (21.419 ha).
Ferner ist es erforderlich, dass die Landwirtschaft durch Fruchtfolge und Anbau von einer großen Kulturvielfalt mit Humusmehrern nicht zur Verbesserung der Arten- und Strukturvielfalt, sondern auch zur Wiederherstellung gesunderer Böden beiträgt und somit Wasser mehr in der Fläche verbleibt.
Ferner ist eine Wiederausweitung der Retentionsflächen und eine naturnahere bis naturnahe Entwicklung der Auenlandschaft dringend geboten. Dazu gehören Struktur, Artenzusammensetzung und Entwicklungszeiträume.
Eine intakte, arten- und strukturreiche Auenlandschaft hat nicht nur eine sehr bedeutsame Funktion für den Umwelt-, Natur- und Landschaftsschutz, sondern prägt im positiven Sinne das Landschafts- und Stadtbild sowie eine Nutzung als Naherholungsraum für die stress geplagte Bevölkerung und ihrer Gäste. Dazu ist es aber erforderlich nicht nur jegliche Bebauungen in den Auenlandschaften von Saale und Weißer Elster zu unterlassen, sondern eher noch umfassende Rückbaumaßnahmen vorzunehmen, um ebengenannte, erforderliche Ziele schnell bzw. unverzüglich erreichen zu können.
Aus dem Grund betrachtet der AHA mit sehr großer Sorge den angedachten Beschluss des halleschen Stadtrates auf seiner Sitzung am 18.12.2019 zum „Baubeschluss GRW-Maßnahme Salinebrücke“ sowie zum „Baubeschluss GRW-Maßnahme Neubau Sandangerbrücke“.
Diese beiden Vorhaben beschädigen nicht nur die Vegetation und weitgehend unverbaute Teile der Saaleaue in der Stadt Halle (Saale), sondern schränken Retentionsräume ein und schädigt das Landschafts- und Stadtbild im Einzugsbereich der Saale.
Dabei befinden sich bei beiden Vorhaben jeweils einige Meter weiter in der Mansfelder Straße zwei umfassende Brücken. Schon daraus kann keine Rechtfertigung der angedachten beiden Baumaßnahmen erwachsen.
Hinzu kommt, dass die Verwaltung der Stadt Halle (Saale) deutlich beabsichtigt das Vorhaben der „Baubeschluss GRW-Maßnahme Neubau Sandangerbrücke“ mit dem flächendeckenden Neubau einer Slipanlage und einer dazugehörigen Zufahrt ausweiten zu verknüpfen. Dabei nimmt man wissentlich eine weitere Zerstörung des Saaleufers und bauliche Eingriffe in die Saaleaue in Kauf. Eng damit verbunden sind flächendeckende Zerstörungen der Gehölz-, Wiesen- und Staudenbestände im Bereich des Sandangers sowie flächendeckende Versiegelungen in der von Hochwasser geprägten Saaleaue. Dabei lässt man deutlich erkennen, dass man noch immer nicht zu einem wissenschaftlich-fachlichen Umgang mit Umwelt, Natur, Landschaft und Hochwasser gefunden hat. Ebenso verstärken solche Planungen die Unaufrichtigkeit und Sinnlosigkeit von Deichbaumaßnahmen am Gimritzer Damm, wenn man selbst in dessen näherer Umgebung nicht vor weiteren Flächenversiegelungen in Halles Saaleaue zurückschreckt.
Aus Sicht des AHA besteht überhaupt keine Notwendigkeit derartige landschafts- und naturzerstörenden Baumaßnahmen vorzunehmen und dazu auch noch öffentliche Mittel zu verwenden. Der AHA sieht hier die Gefahr weiterer Eingriffe in Hochwasser-, Natur- und Landschaftsräumen entlang der Saale, welche mit den Asphaltierungen und Abholzungen in der Saaleaue zwischen Holzplatz und Sophienhafen, auf der Würfelwiese sowie in den Bereichen Ziegelwiese und Peißnitz, mit der zusätzlichen Verbauungen im Bereich Hafenstraße/Sophienhafen sowie den geplanten bzw. begonnenen Wegebaumaßnahmen in den Naturschutzgebieten Rabeninsel und Peißnitznordspitze, der Öffnung der Wilden Saale sowie des angedachten Ausbaus des Mühlgrabens zusammen massive Schädigungen für Umwelt, Natur und Landschaft darstellen. So fordert der AHA derartige Aktivitäten in und an der Saaleaue zu stoppen, wozu auch bauliche Aktivitäten am Pfälzer Ufer, im NSG Rabeninsel, im NSG Peißnitznordspitze, für Brücken zwischen Franz-Schubert-Straße und Salinehalbinsel bzw. zwischen Hafenstraße/Hafenbahntrasse und Sandanger sowie Bootsanlegern gehören sowie bestehende Asphaltwege in der Saaleaue sofort zurückzubauen.
Bereits die Neubebauung des Gebietes Hafenstraße/Sophienhafen hat zu unzulässigen Einschränkungen im mit kontanimierten Aufschüttungen Bereich der Saaleaue geführt. Der AHA begründete damit das dringende Erfordernis sämtliche Neubebauung einzustellen und zurückzubauen sowie den in Folge der langjährigen Nutzung als Gaswerk kontaminierten Boden fachgerecht zu entsorgen.
Im Anschluss daran führte der Weg der Exkursionsteilnehmerinnen und Exkursionsteilnehmer in das Gebiet des Holzplatzes. Dabei betrachteten und werteten die Exkursionsteilnehmerinnen und Exkursionsteilnehmer den asphaltierten Saaleradwanderweg zwischen Hafentrasse am Holzplatz durch Aue der Elisabethsaale bis zum Sophienhafen.
Der AHA erläuterte den anwesenden Exkursionsteilnehmerinnen und Exkursionsteilnehmer seine Überlegungen zur Belebung und Verbesserung des Biotop- und Grünverbundes zur Peißnitzinsel, zum Sandanger und weitläufig betrachtet zur Ziegelwiese und zur Salinehalbinsel. Ferner bekräftigt der AHA seine Vorschläge zur Wiederbelebung des in den Jahren 1968 bis 1978 bzw. bis 1987 verschütteten Verlaufs der Wilden Saale auf dem Holzplatz und auf dem Sandanger. So besteht die Möglichkeit Natur, Landschaft und Stadtbild von Halle zu beleben sowie den Abfluss der Saale auszuweiten. Ferner erhöht sich die Aufnahmekapazität von Hochwasser.
Die Exkursionsteilnehmerinnen und Exkursionsteilnehmer teilten die massiven Bedenken des AHA den Saaleradwanderweg bezüglich des asphaltierten Ausbaugrades. Neben der Vernichtung und Störung der sukzessiven Wiederentstehung eines Auenwaldes führen diese Versiegelungen der Fläche zur weiteren Zerschneidung von Natur und Landschaft, lassen für Klein- und Kleinsttiere unüberwindbare Hindernisse entstehen und befördern zudem die unerlaubte Nutzung durch Kraftfahrzeuge. Stattdessen gilt es die Hafenstraße dafür besser herzurichten.
Ferner mahnten die Exkursionsteilnehmerinnen und Exkursionsteilnehmer einen besseren Schutz und Erhalt des Roßgrabens an. Dazu zählt auch, dass die Erarbeitung einer umfassenden wissenschaftlich fundierten Schutz- und Entwicklungskonzeption für den Roßgraben entsteht, welche Maßnahmen zur Beseitigung von Sohl- und Uferbefestigungen sowie der Aufhebung von Begradigungen und Verrohrungen beinhalten muss. Dies entspricht beispielsweise auch der Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie der EU.
Im Bereich des Holzplatzes kamen ferner die umfassenden Vorschläge des AHA zur Entwicklung und Gestaltung des Gebietes zur Sprache. Die Anwesenden begrüßten die bereits im Jahr 1996 vorgelegten Vorschläge, wonach im Bereich des einstigen Saalebogens der Wilden Saale, welche über den Sandanger zur Peißnitzinsel führte, eine Wiederbelebung des einst in den Jahren von 1968 bis 1978 bzw. bis 1987 verschütteten Saalearms erfolgt. Dazu ist der Abtrag einer bis 5 bis 8 m mächtigen Aufschüttung, welche aus Bodenaushub, Bauschutt und Abfällen besteht, erforderlich. Dies trägt zur Wiederherstellung eines größeren Überflutungsraumes der Saale bei, erhöht die Vielfalt der landschaftlichen Struktur und eröffnet zudem die sukzessive Erweiterungsmöglichkeit des bestehenden, angrenzenden Auenwaldrestes.
Im Anschluss daran stellten die Exkursionsteilnehmerinnen und Exkursionsteilnehmer mit Unverständnis und Entsetzen flächendeckende – insbesondere am Holzplatz und in den Pulverweiden – massive Ausweitung der Abholzungen fest. Diese Abholzungen der Stadt Halle (Saale) haben nicht nur zur Zerstörung von wichtigem Lebens- und Rückzugsraum von zahlreichen Tierarten geführt, sondern massiv in die sukzessive, naturnahe Entwicklung der jeweiligen Gehölzbestände eingegriffen. In dem Zusammenhang besprachen die Exkursionsteilnehmerinnen und Exkursionsteilnehmer die zur Exkursion am 20.02.2016 beobachteten Holzbergungen im Ergebnis der Massenabholzungen durch Mitarbeiter der Elektro Bohnefeld GmbH aus Wettin-Löbejün. Vielerorts entdeckten die Exkursionsteilnehmerinnen und Exkursionsteilnehmer zudem fest- und zerfahrene Bodenstrukturen, was die Zerstörungen dieses Teils der Saaleaue noch verschärften. Daher halten die Exkursionsteilnehmerinnen und Exkursionsteilnehmer die sofortige Beendigung aller Abholzungsmaßnahmen in der gesamten Saaleaue für dringend geboten. Ferner fordern sie die Strafverfolgungsbehörden und die Kommunalaufsicht des Landes Sachsen-Anhalt auf, die strafrechtliche Relevanz der in Kumpanei von Stadtverwaltung Halle (Saale) und der
Elektro Bohnefeld GmbH durchgeführten flächendeckenden, massiven Zerstörungen und Verwüstungen in der Saaleaue der Pulverweiden zu prüfen und ggf. zu ahnden. Die Exkursionsteilnehmerinnen und Exkursionsteilnehmer waren sich mit dem AHA einig, dass hier wieder ein Beispiel verfehlter Natur-, Landschafts- und Umweltschutzpoltik zu erkennen ist. Dieser Zerstörungs- und Vernichtungspolitik der Administration des halleschen Oberbürgermeisters Dr. Bernd Wiegand an Natur, Landschaft und Umwelt muss mit aller Konsequenz nun unwiderruflich ihr sofortiges Ende finden!
Die nunmehrigen Baumpflanzungen können diesen Frevel nicht aus der Welt schaffen.
Ebenso gilt es die Ringelungen des Eschenahorns einzustellen, welche man selbst im Naturschutzgebiet „Rabeninsel und Saaleaue bei Böllberg“ vornahm. Der Sinn und Zweck derartiger Maßnahmen sind für die Exkursionsteilnehmerinnen und Exkursionsteilnehmer nicht nachvollziehbar. Insbesondere aus dem Blickwinkel, dass ein Zurückdrängen des Eschenahorns kaum umsetzbar erscheint und somit der Aufwand den Nutzen eindeutig überschreitet. Ferner stellten die Exkursionsteilnehmerinnen und Exkursionsteilnehmer fest, dass einzelne Bäume neue Rindenbrücken gebildet hatten, was den Sinn und Zweck dieser vollkommen inakzeptablen Ringelungen auch aus dieser Sicht in Frage stellen. Unter den Aspekten forderten Exkursionsteilnehmerinnen und Exkursionsteilnehmer das Land Sachsen-Anhalt und die Stadt Halle (Saale) auf, dass der Landesrechnungshof und das hallesche Rechnungsprüfungsamt die Möglichkeit der unsachgemäßen Verwendung von Steuergeldern prüfen und transparent in der Öffentlichkeit darstellen.
Mit Unverständnis nahmen die Exkursionsteilnehmerinnen und Exkursionsteilnehmer die durchgeführten Abholzungen im zum 90,7 ha großen Naturschutzgebiet „Rabeninsel und Saaleaue bei Böllberg“ gehörenden Gebiet Untere Aue, welche vom ca. 15 bis 20 m breiten Randbereich vom Norden nach Süden von einer Auenwaldsukzession geprägt ist. Zumeist sind dort seit dem Jahr 1991 Silberweiden, Silberpappeln, Eschen, Feldahorn, Blutroter Hartriegel und Pfaffenhütchen herangewachsen bzw. im Heranwachsen begriffen. Nunmehr erfolgten in einer Teilfläche umfassende Abholzungen sowie Reih-und-Glied-Aufforstungen mit Einzäunung. Der Sinn und Zweck der Maßnahme ist überhaupt nicht erkennbar. Die Exkursionsteilnehmerinnen und Exkursionsteilnehmer forderten daher mit Nachdruck die Sukzession zu schützen sowie Abholzungen und in Aufforstungen im Anschluss zu unterlassen!
Mit Sorge nahmen ferner die Exkursionsteilnehmerinnen und Exkursionsteilnehmer die Information des AHA auf, Rahmen eines neuen Verkehrsentwicklungsplanes (VEP) einen weiteren Saaleübergang zu planen. Die nunmehr drei sogenannten Vorzugsvarianten im halleschen Norden unweit des Hafens sowie südlich der Rennbahn erscheinen für den AHA aus mehreren Gründen sehr problematisch.
Das Planungsgebiet südlich der Rennbahn gehört mit seinen Restauenwäldern und Sukzessionsgebieten aus Hart- und Weichholz, Wiesen- und Schilfflächen sowie Feuchtgebieten zu den wertvollsten und schützenswerten Landschaften und Naturgebieten im halleschen Raum. Nicht umsonst gehört das Gebiet weitgehend zum Naturschutzgebiet „Rabeninsel und Saaleaue bei Böllberg“, welches zudem einen Schutzstatus nach der europäischen Fauna-Flora-Habitat (FFH)-Richtlinie besitzt.
Die beiden Planungsgebiete bilden ferner einen sehr bedeutsamen Raum für Hochwasser, Biotop- und Grünverbund sowie fungieren als Kaltluftentstehungsgebiete und Kaltluftkorridore. Ebenso nutzt die Bevölkerung diese Gebiete zur Erholung und Entspannung.
Offensichtlich halten Halles Verkehrsplaner noch immer an dem extensiven Verkehrsentwicklungsdenken der 60er- und 70er Jahre des zwanzigsten Jahrhunderts fest. Genau aber ein derartiges Herangehen hat zum derzeitigen Klimawandel, rasanten Flächenfrass, zur verstärkten Verlärmung sowie zu ansteigenden Belastungen mit Abgasen und Feinstaub beigetragen. Alternativ verstärkt u.a. auf Bahnverkehr, Öffentlichen Personennahverkehr und Radfahren zu setzen scheint noch nicht im erforderlichen Umfang bei den halleschen Stadtplanern angekommen zu sein.
Der AHA hat die Vermutung, dass die hallesche Stadtplanung offenbar u.a. von einem vermehrten Zustrom von Autoverkehr im Falle des Weiterbaus der BAB 143 ausgeht. Ferner möchte man offenkundig schnellstmöglich der massiven Lobbyarbeit der Bürgerinitiative „Hochstraße“ nachgeben.
Für den AHA steht jedoch fest, dass die Prüfung neuer Saalebrücken in Halle (Saale) sofort zu stoppen gilt, um den zusammenhängenden Schutz, Erhalt und Entwicklung von Natur, Landschaft, Umwelt, Klima und Hochwassereinzugsgebieten sowie die Sicherung von Räumen für eine umwelt- und naturverträgliche Naherholung für die Bevölkerung gewährleisten zu können.
Alternativ hält der AHA es für dringend erforderlich, dass die Stadt Halle (Saale) ihr verstärktes Augenmerk auf Verkehrsvermeidung sowie Beförderung des Öffentlichen Personen- und Schienennahverkehrs, des Fortbewegens mit dem Fahrrad und zu Fuß lenkt. Darüber hinaus sollte sich die Stadt Halle (Saale) für eine Förderung und Stärkung des regionalen und überregionalen Bahnverkehrs einsetzen.
Die Exkursionsteilnehmerinnen und Exkursionsteilnehmer drückten massiv die Forderung aus, derartige Planungen sofort einzustellen.
Wie bereits ebenfalls in der AHA-Konzeption aus dem Jahre 1996 enthalten, schlugen die Exkursionsteilnehmerinnen und Exkursionsteilnehmer für das Gelände des Holzplatzes 7 am Gasometer eine Mischung aus Entwicklung eines umfassenden Parks, Gastronomie und kulturellen Veranstaltungsort vor.
Im Bereich des Saaleufers zwischen Genzmerbrücke und Karl-Meseberg-Brücke drückten die Exkursionsteilnehmerinnen und Exkursionsteilnehmer erneut und umfassend ihr Unverständnis zu den Massenabholzungen Anfang des Jahres 2011 aus, welchen mindestens 75 Pappeln sowie zahlreiche andere Gehölze, z.B. Sukzessionsflächen von auentypischen Gehölzen u.a. bestehend aus Stieleiche, Gemeiner Esche, Feldulme, Feldahorn, Blutrotem Hartriegel, Schwarzem Holunder und Europäischem Pfaffenhütchen, zum Opfer fielen. Ebenso erklärten die ExkursionsteilnehmerInnen, dass sie ein Festhalten an der Asphaltierung des Weges im Landschafts- und Überschwemmungsgebiet für ökologisch, landschaftlich und hydrologisch unverantwortlich halten. Von daher fordern sie mit Nachdruck, dass derartige Pläne endgültig einzustellen sind. Dabei verwies der AHA auf seinen offenen Brief vom 07.07.2011 an den halleschen Stadtrat und der damaligen Oberbürgermeisterin der Stadt Halle (Saale).
Jedoch mussten die Exkursionsteilnehmerinnen und Exkursionsteilnehmer feststellen, dass man die Fällungen in dem Bereich fortsetzt. So fielen eine Gemeine Esche sowie mehrere Silberweiden der Säge zum Opfer.
Mit Genugtuung nahmen die Exkursionsteilnehmerinnen und Exkursionsteilnehmer die voranschreitende sukzessive Entwicklung in der Unteren Aue zur Kenntnis. Gleiches gilt es für den ca. 41 ha großen Restauenwald Rabeninsel zu sehen. Hier ist aus Sicht der ExkursionsteilnehmerInnen der Natur die Hauptregie für die Entwicklung des Auenwaldes zu überlassen. Dazu zählen auch die einst in den siebziger Jahren des vergangenen Jahrhunderts angepflanzten Pappelbestände. Hier zeigt sich erfreulicherweise eine schrittweise Umentwicklung zu einem naturnahen, standortgerechten Auenwald. Die alten Pappeln dienen zurzeit noch mit ihren hohen Bäumen und Höhlen als Nistplatz sowie Lebens- und Rückzugsraum für zahlreiche Tierarten. Von daher ist von einer Fällung abzuraten, welche zudem die sukzessive Wiederentstehung besagten Auenwaldes empfindlich stören könnte.
Im Bereich der „Märchenwiese“ im Nordteil der Rabeninsel, wo Kopfweiden stehen, nahmen die Exkursionsteilnehmerinnen und Exkursionsteilnehmer mit Genugtuung zur Kenntnis, dass Maßnahmen zum Schutz und Erhalt des Standortes erkennbar waren. Jedoch halten es Exkursionsteilnehmerinnen und Exkursionsteilnehmer für sinnvoll das Schnittgut als Steckhölzer zur weiteren Verjüngung der Kopfweidenbestände in dem Bereich der Rabeninsel zu verwenden. Der AHA legte dazu zum 01.11.2000 eine „Konzeption zur Pflege und Entwicklung der Wiese und des dort wachsenden Kopfweidenbestandes im Nordostteil der Rabeninsel“ vor. Im Rahmen der Exkursion bekräftigte der AHA sein Interesse die Betreuung und Pflege der „Märchenwiese“ zu übernehmen.
Mit großem Unverständnis nahmen die Exkursionsteilnehmerinnen und Exkursionsteilnehmer den Ausbau von Schlenkerweg und Forstmeisterweg mit Porphyrsplitt in Augenschein. Gleiches gilt es für mögliche Pläne die Zuwegung zur Schleusenanlage zu asphaltieren sowie ggf. Ausholzungen im Wegebereich vorzunehmen. Die Exkursionsteilnehmerinnen und Exkursionsteilnehmer verwiesen darauf, dass die Rabeninsel ein klassischer Auenwald im Einzugsbereich der Saale darstellt und somit hochwasserbeeinflusst ist. So rechnen die Exkursionsteilnehmerinnen und Exkursionsteilnehmer damit, dass einhergehend mit den Abspülungen derartig ausgebauter Wege der Splitt im gesamten Naturschutz- und FFH-Gebiet verteilt und somit den Boden sowie Fauna und Flora beeinträchtigen könnte. Ferner schätzen Exkursionsteilnehmerinnen und Exkursionsteilnehmer ein, dass der Weg ausreichend befestigt ist und zudem besser zum Natur- und Landschaftsbild passt. Möglicherweise dafür veranschlagte Flutgelder sollten eher in Entsiegelungs- und Rückbaumaßnahmen in den Auenlandschaften Einsatz finden. Dazu gehören z.B. die komplette bauliche Umverlegung des Multimediazentrums an einen hochwasserfernen Standort, der Rückbau der großzügigen Asphaltflächen im Mittelteil der Peißnitzinsel sowie eines Betonpodestes am Ufer der Wilden Saale im Nordteil der Rabeninsel.
Die Exkursionsteilnehmerinnen und Exkursionsteilnehmer begrüßten erneut die Aufstellung von Hinweisschildern, welches offensichtlich gemeinsam die Stadt Halle (Saale) und Dow Chemical ermöglichten. Sie wiesen aber darauf hin, dass Hochwasser und Vandalismus beschädigen bzw. zerstören könnten. Von daher gilt es im Rahmen der Entstehung eines neuen Naturerkenntnispfades „Hallesches Saaletal“ auf Steine mit Nummern und Begleitbroschüren zurückzugreifen. Der AHA hat dazu erste Routen- und Standortvorschläge erstellt.
Hinsichtlich des grundsätzlich, begrüßenswerten Wiederaufbaus der Böllberger Mühle zur Gewinnung von Strom aus Wasser, schlossen sich die Exkursionsteilnehmerinnen und Exkursionsteilnehmer den Forderungen des AHA an, alles zu unternehmen, um die naturnahe Entwicklung des Auenwaldes Mühlwerder nicht zu beschädigen und eine Befestigung des Mühlgrabens auszuschließen. Ferner sind die Rechen vor den Turbinen so zu gestalten, dass ein Töten von Fischen und Amphibien ausgeschlossen ist. Darüber hinaus ist die Fischtreppe so zu platzieren, dass ein Eingriff in den Mühlwerder ausgeschlossen bleibt. Außerdem appellieren die Exkursionsteilnehmerinnen und Exkursionsteilnehmer an den nunmehrigen Mühleneigentümer den Schornstein am einstigen Heizhaus zu erhalten und zu stabilisieren, dass er künftig Nistmöglichkeiten z.B. für Weißstörche aufnehmen kann. In dem Zusammenhang erläuterte der AHA seine am 03. Juli 1996 vorgelegte „Konzeption zum Schutz, Erhalt, Pflege und Betreuung des Mühlwerders in Böllberg“, welche neben einer umfassenden Zustandsanalyse und weitreichenden Vorschlägen zum Schutz, Erhalt und Entwicklung des 1,8 ha große Mühlwerders, den Vorschlag beinhaltet diese sehr arten- und strukturreiche Saaleauenlandschaft in das Naturschutzgebiet „Rabeninsel und Saaleaue bei Böllberg“ einzugliedern.
Eng damit verbunden verwiesen die Exkursionsteilnehmerinnen und Exkursionsteilnehmer auf das dringende Erfordernis, die naturnahere Entwicklung der Wilden Saale umfassend zu schützen und zu sichern. Neben der erfreulichen freizügigen Entwicklungsmöglichkeit der Wilden Saale dient dieser Teil der Saaleaue u.a. auch als Lebens- und Rückzugsraum von Biber, Eisvogel und Gänsesäger. Daher verbietet sich nach Ansicht der Exkursionsteilnehmerinnen und Exkursionsteilnehmer eine touristische und sportliche Nutzung zum Beispiel in Form der Befahrung der Wilden Saale mit Wasserfahrzeugen aller Art. An der Stelle sei zudem erwähnt, dass eine derartige Entwicklung den Bedingungen eines europäischen Schutzgebietes nach der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie und eines Naturschutzgebietes sowie der europäischen Wasserrahmenrichtlinie entspricht.
Auffällig war ebenfalls, dass zwar weitgehend der Leinenzwang für Hunde Beachtung fand, aber es immer noch genügend Hundebesitzer gibt, welche ihre Vierbeiner unangeleint, selbst im Naturschutzgebiet, laufen lassen. Neben Appellen an die Bevölkerung und Gäste, das einzuhalten, geht die Aufforderung an die zuständigen Behörden verstärkt die Schutzgebiete zu kontrollieren.

Im Bereich der einstigen Gaststätte auf der Rabeninsel wiesen Zettel darauf hin, dass die Deutsche Bahn Holzungsarbeiten vornimmt. Offensichtlich handelt es sich um ein Teil des Paketes sogenannter „Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen“, welche auch zu den Massenringelungen und -abholzungen im „Trothaer Wäldchen“ führen. Die Exkursionsteilnehmerinnen und Exkursionsteilnehmer drückten ihre Empörung aus und forderten das sofortige Ende dieser unverantwortlichen Eingriffe in einem Naturschutzgebiet.
Der AHA warb in dem Zusammenhang für seine gemeinsame Petition mit der Initiative „Pro Baum“ zum Schutz und Erhalt des Trothaer Wäldchens:

https://www.openpetition.de/petition/online/initiative-pro-baum-und-aha-fordern-eine-naturnahe-entwicklung-des-trothaer-waeldchens

Im östlichen Bereich des Pulverweidengebietes zwischen Genzmerbrücke und Hafenbahnbrücke erinnerte der AHA an die Massenabholzung und bekräftigte die Inakzeptanz der erfolgten Asphaltierung des Weges. Eine Maßnahme, die es gilt vollständig zurückzubauen.
Im Bereich des langjährigen Neubaus der Sportanlage zwischen Böllberger Weg und Saale entdeckten die Exkursionsteilnehmerinnen und Exkursionsteilnehmer, welche offensichtlich mit einer Einleitungsanlage von ungefilterten Regenwasser zusammenhängt. Die verantwortungslosen großflächigen Abholzungen im des unseligen umwelt- und naturzerstörenden öffentlich geförderten Projektes des Holm Lischewskis haben einen weiteren bedeutsamen Teil des Hangwaldes in unmittelbarer Nachbarschaft zu den Kellerräumen, welche dem Rückzug von Fledermäusen dient, zerstört. Neben der Zerstörung von wichtigem Lebens- und Rückzugsraum von Tieren und Pflanzen besteht nun massive Erosionsgefahr. Hier gilt es endlich diese skandalösen Bauarbeiten zu stoppen, den Rückbau auf Kosten von Holm Lischewski einzuleiten und das Gebiet einer sukzessiven Entwicklung zu überlassen.

Die Exkursion zeigte wieder deutlich auf, dass ein massives Engagement zum Schutz, Entwicklung und Erhalt der Saaleaue im Zentrum und Süden Halles dringend erforderlich ist. Daher ruft der AHA Interessenten auf in einer im Aufbau begriffenen ehrenamtlichen Arbeitsgruppe zum Schutz, Entwicklung und Erhalt dieses ökologisch, landschaftlich und touristisch sehr bedeutsamen Teils der halleschen Saaleaue mitzuwirken.
Wer daran mitwirken möchte, wende sich bitte an folgende Anschrift:

Arbeitskreis Hallesche Auenwälder
zu Halle (Saale) e.V. – (AHA)
Große Klausstraße 11

06108 Halle (Saale)

E-Mail: aha_halle@yahoo.de

Andreas Liste
Vorsitzender

Halle (Saale), den 09.02.2020

Fotos: Christine Fröhlich

AHA führt Schnittarbeiten auf Streuobstwiese am Landhaus in Dessau-Roßlau durch

Samstag, den 15.02., um 10.00 Uhr
Arbeitseinsatz in der Streuobstwiese „Am Landhaus“
Treffpunkt: Pension „Landhaus“ Dessau

Am 08.12.2015 haben erfreulicherweise die Stadt Dessau-Roßlau und der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA) eine Pflege- und Nutzungsvereinbarung ab 01.01.2016 für die Streuobstwiese am Landhaus am Naturschutzgebiet Untere Mulde abgeschlossen. In Folge dessen hatte der AHA mit großer Freude und großem Dank einen Zuschuss der Stiftung Umwelt, Natur- und Klimaschutz des Landes Sachsen-Anhalt zur Förderung von Maßnahmen zum Schutz, Pflege und Betreuung der Streuobstwiese Am Landhaus in der Stadt Dessau-Roßlau beantragt und erhalten. Mit der Förderung durch die Stiftung Umwelt, Natur- und Klimaschutz des Landes Sachsen-Anhalt besteht nun die Basis, in Absprache mit der unteren Naturschutzbehörde der Stadt Dessau-Roßlau, konkret die Pflege- und Betreuungsmaßnahmen durchzuführen.
Somit bildet nunmehr die vollständige praktische Umsetzung der Pflege- und Nutzungsvereinbarung zwischen Stadt Dessau-Roßlau und AHA für die ca. 1,8 ha große Streuobstwiese „Am Landhaus“ in der Unteren Muldeaue einen besonderen Arbeitsschwerpunkt des AHA.
Nunmehr ist der nächste und vierzehnte öffentliche Arbeitseinsatz auf der Streuobstwiese am Landhaus am Samstag, dem 15.02.2020, geplant.
Dabei ist vorgesehen die am 16.11.2019 gepflanzten zwei Apfelbäume zu überprüfen und die am 12.10.2019 begonnenen Schnittarbeiten auf der Streuobstwiese fortzusetzen.
Interessenten sind selbstverständlich gerne und recht herzlich willkommen.
Der AHA bittet dabei um wetterfeste Arbeitskleidung, wozu unbedingt festes Schuhwerk und Arbeitshandschuhe gehören.
Treff ist 10.00 Uhr am Eingang Landhaus, Am Landhaus 1 in Dessau-Roßlau.

Wer noch mehr zu dem Arbeitseinsatz, zur Betreuung der Streuobstwiese am Landhaus am Naturschutzgebiet Untere Mulde sowie zu den generellen Aktivitäten des AHA erfahren möchte, wende sich bitte an folgende Kontaktmöglichkeit:

Arbeitskreis Hallesche Auenwälder
zu Halle (Saale) e.V. – (AHA)
Ortsgruppe Dessau-Roßlau

E-Mail AHA: aha_halle@yahoo.de

Andreas Liste

Vorsitzender

Halle (Saale), den 08.02.2020

AHA fordert Umweltverträglichkeitsprüfung zur angekündigten Erweiterung des Frachtflughafens Leipzig-Halle!

Der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. hält die Ausbaupläne des Flughafens Halle-Leipzig für unverantwortlich und gegen die hier lebende Bevölkerung gerichtet sowie schädlich für Umwelt, Natur, Landschaft und Klima in einem sehr großen Einzugsgebiet im Land Sachsen-Anhalt und im Freistaat Sachsen. Dazu möchte man 500 Millionen Euro investieren. Zu den angedachten Maßnahmen der DHL gehören die Erhöhung von 60 auf 95 Stellplätzen und der Flugbewegungen im Jahr von 100.000 auf mögliche 118.000 Starts. Ferner möchte die Wolga-Dnepr-Gruppe an dem Standort ihr Wartungsgeschäft ausbauen sowie ein Cargo-Zentrum errichten. Ferner beabsichtigt das Unternehmen Dornier am Standort Schkeuditz Flugzeuge montieren. Das ist wiederum womöglich damit gekoppelt Flugzeuge oder Teile davon – wie Triebwerke- zu testen.
Der AHA gewinnt immer mehr den Eindruck, dass der Teil des mitteldeutschen Raums Anziehungspunkt für alle Umweltunverantwortlichkeiten und Missachtung von Gesundheit und Lebensqualität darstellt, wo anderswo berechtigterweise andere Standards zur Anwendung gelangen bzw. die Bevölkerung erfolgreich und richtigerweise diese rücksichtslosen, rein profitorientierten Unternehmen davon gejagt hat.
Dank der menschen- und umweltverachtenden Herangehensweise von Politik und Verwaltung des Bundes, des Freistaates Sachsen und des Landes Sachsen-Anhalt, aber auch der Städte Leipzig und Halle (Saale), kann so ein skandalöser Umgang mit der Gesundheit und dem Wohlbefinden der Menschen sowie mit Umwelt, Natur, Landschaft und Klima stattfinden. Diese steuerfinanzierten öffentlichen Körperschaften kommen in keiner Weise ihrer diesbezüglichen Fürsorgepflicht nach.
Statt eines Endes der Lärmbelastungen in der Nacht, der umfassenden Belastungen mit Abgasen, Kerosin, Kohlendioxid-Ausstoß und Feinstäuben aller Art, möchte man rücksichtslos diese Beeinträchtigungen noch weiter ausweiten. Noch mehr kann man die Interessen der Menschen vor Ort nicht ignorieren und mit Füssen treten.
Hier bedarf es nach Ansicht des AHA eines noch härteren und konsequenteren Widerstandes, um diesen üblen Handlungen und Praktiken ein Ende zu setzen.

Der durch Starts und Landeanflüge verursachte Fluglärm birgt erhebliche Gesundheitsrisiken für Anwohner. Ursache dafür ist insbesondere die Störung des Hormonhaushalts der Stresshormone, vor allem Cortisol, wie dies auch als Langzeitfolge bei allgemeinen Schlafstörungen oder auch bei Schichtarbeit zu beobachten ist. Am Beispiel des Flughafens Köln-Bonn wurde in einer epidemiologischen Studie nachgewiesen, wie sich Nachtfluglärm bei einigen Personen in erhöhtem Arzneimittelverbrauch niederschlägt. Allerdings ist eine gesundheitliche Beeinträchtigung von der Höhe und der Häufigkeit von Schallereignissen abhängig.
Aus der Zusammenfassung der noch immer sehr aktuellen Studie „Beeinträchtigung durch Fluglärm:
Arzneimittelverbrauch als Indikator für gesundheitliche Beeinträchtigung“ vom November 2006, in überarbeitetet Fassung vom März 2007 sei folgende Zusammenfassung zitiert:
„Ziel der Studie war es, anhand von Routinedaten gesetzlicher Krankenkassen den Einfluss von Fluglärm des Flughafens Köln-Bonn auf das Verordnungsverhalten niedergelassener Ärzte zu untersuchen. Die Daten von 809.379 Versicherten von 7 gesetzlichen Krankenkassen mit Hauptwohnsitz in der Stadt Köln, im Rhein-Sieg-Kreis und im Rheinisch-Bergischen Kreis wurden mit adressgenauen Lärmdaten (Flugverkehr, Strassenverkehr, Schienenverkehr) zusammengeführt. Analysiert wurde für vier Zeitfenster des Fluglärms am Tage und in der Nacht der Zusammenhang zwischen Lärmintensität und Arzneiverordnungen für relevante Arzneimittelgruppen.
Es zeigten sich von der Lärmintensität abhängige Erhöhungen der Verordnungshäufigkeit und der Verordnungsmenge für Arzneimittel zur Behandlung erhöhten Blutdrucks, Arzneimittel zur Behandlung von Herz- und Kreislauferkrankungen, Tranquillizern, Beruhigungs- und Schlafmitteln. Die Effekte waren bei Frauen deutlich stärker ausgeprägt als bei Männern. Eine Kombination verschiedener Arzneimittelgruppen, die ein Indikator für schwerer erkrankte Patienten ist, wurde in Abhängigkeit von der Fluglärmintensität deutlich häufiger verordnet als Arzneimittel der einzelnen Arzneimittelgruppen für sich allein. Die stärksten Effekte waren durch Fluglärm in der zweiten Nachthälfte (3.00-5.00 Uhr) zu beobachten.
Alle Effekte waren für nächtlichen Strassenlärm, nächtlichen Schienenlärm, Sozialhilfe-Häufigkeit des Stadt- bzw. Ortsteils, die Dichte von Alten- und Pflegeheimplätzen der Gemeinden, sowie die Möglichkeit zur Beantragung von Schallschutzmassnahmen beim Flughafen Köln-Bonn kontrolliert“, Zitat Ende

Bereits der 115. Deutsche Ärztetag forderte zudem in einer Presseerklärung vom 03.06.2012 Bund und Länder auf, einen umfassenden Schutz der Bevölkerung vor Fluglärm, insbesondere den Schutz der Nachtruhe zu gewährleisten. In dem Beschluss des 115. Deutsche Ärztetag ist zudem die Forderung enthalten, dass die Lärmgrenzwerte der Gesetze aus Sicht der Ärzte deutlich nach unten korrigiert werden müssten. Die Ärzte betonen ferner, dass durch Fluglärm vermeidbare Gesundheitsstörungen und Krankheiten ausgelöst werden. Für durch Fluglärm ausgelöste Krankheiten käme es zu zusätzlichen Krankheitskosten.

Die Flughafen Leipzig/Halle GmbH hatte einst mit Schreiben vom 11. Juli 2019 für das Vorhaben „Flughafen Leipzig/Halle, Start- und Landebahn Süd mit Vorfeld, 13. Änderung“ einen Planfeststellungsbeschluss beantragt und offenbar bereits unmittelbar vor dem 19. Juli 2019 erhalten, was die Genehmigungsbehörde – die Landesdirektion Sachsen – erst am 05.08.2019 der Öffentlichkeit mitteilte.

Dem Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA) war und ist es unverständlich wie die Landesdirektion Sachsen innerhalb einer Woche alle relevanten Fakten für die Prüfung einer Umweltverträglichkeitsprüfung zusammentragen und prüfen konnte.

Dazu zählen nach Auffassung des AHA nicht nur die zusätzlichen Bauten und mögliche Erweiterungen bzw. Intensivierungen von Flächenversiegelungen, sondern die damit beabsichtigten weiteren Ausweitungen des Frachtverkehrs und der damit verbundenen zu erwartenden zusätzlichen Belastungen von Umwelt, Natur, Landschaft und Klima mit Lärm, Abgasen und Feinstaub. Laut Umweltbundesamt belasten Flüge das Klima und die Umwelt folgendermaßen, Zitat:
Die Klimawirksamkeit von Flugreisen beruht nicht nur auf dem Ausstoß von CO2, auch andere bei der Verbrennung von Kerosin entstehenden Substanzen wie Stickoxide, Aerosole und Wasserdampf tragen zur Erwärmung der Erdatmosphäre bei. Diese Stoffe wirken sich in luftiger Höhe durch den nur langsamen Abbau stärker aus als am Boden und vergrößern den Treibhauseffekt entsprechend:

  • Stickoxide bauen unter der Sonneneinstrahlung Ozon auf, das in Reiseflughöhe als starkes Treibhausgas wirkt.
  • Der Ausstoß von Aerosolen (Partikeln) und von Wasserdampf führt zu einer Veränderung der natürlichen Wolkenbildung.
  • Diese verschiedenen Effekte summieren sich derart, dass die Treibhauswirkung des Fliegens im Durchschnitt etwa zwei- bis fünfmal höher ist als die alleinige Wirkung des ausgestoßenen CO2.

Der Luftverkehr belastet jedoch nicht nur das globale Klima, er hat auch lokale Auswirkungen. So leiden fast 40 Prozent der deutschen Bevölkerung unter Fluglärm. Dauernder Fluglärm erhöht das Risiko für Herz-Kreislauf-Erkrankungen und Herzinfarkt. Bei Kindern im Umkreis von Flughäfen wurden Konzentrations- und Lernschwierigkeiten festgestellt. Auch verschlechtert sich die lokale Luftqualität durch den Ausstoß von z.B. Stickoxiden. Weitere Umweltbelastungen ergeben sich durch den Flächenverbrauch beim Bau und Betrieb von Flughäfen.“, Zitat Ende

https://www.umweltbundesamt.de/umwelttipps-fuer-den-alltag/mobilitaet/flugreisen#textpart-1

Schon alleine diese Feststellungen erfordert die Notwendigkeit der Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung. Gerade in dem Ballungsraum Halle-Leipzig leben eigenen Recherchen zu Folge in 24 Städten und Gemeinden Sachsen-Anhalts und Sachsens schätzungsweise 1.012.100 Menschen, welche mehr oder minder von den obengenannten Belastungen betroffen sind. Im Bereich des Flughafens Leipzig/Halle sind nach Markus Kopp, damaliger Vorstand der Mitteldeutschen Flughafen AG in einer Anhörung vor dem Ausschuss für Landes-entwicklung und Verkehr Sachsen-Anhalt im September 2011, sogar 1,5 Millionen Menschen vom Fluglärm betroffen.
Zudem befinden sich insbesondere in den Flussgebieten und Auen von Saale und Weißer Elster zahlreiche Schutzgebiete nach europäischem und nationalem Recht, welche sehr bedeutsame Lebens- und Rückzugsräume für zahlreiche Tier- und Pflanzenarten darstellen, als Sauerstoff- und Kaltluftproduzenten zur Verbesserung des Klimas beitragen sowie auf Grund ihrer städte- und landschaftsprägenden Bedeutung ebenso den Menschen als Erholungsraum dienen.

Nach Auffassung des Arbeitskreises Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA) haben die hier lebenden ca. 1.012.100 bzw. ca. 1.500.000 betroffenen Menschen ein Anspruch auf eine öffentlich und transparent durchgeführte Umweltverträglichkeit, wo sie ordnungsgemäße Informationen erhalten können sowie ihre Bedenken und Hinweise schriftlich und mündlich vortragen können.

Das ist zudem ein Zeugnis ernsthafter Demokratie, welche keinen Platz für Kungeleien und Mauscheleien zu Lasten der Menschen sowie von Umwelt, Natur, Landschaft und Klima zulassen darf.

Das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit gibt zur aktuellen täglichen Neuausweisung von Siedlungs- und Verkehrsflächen in der Bundesrepublik Deutschland folgendes an, Zitat: „“Täglich werden in Deutschland rund 58 Hektar als Siedlungsflächen und Verkehrsflächen neu ausgewiesen. Dies entspricht einer Flächenneuinanspruchnahme – kurz Flächenverbrauch – von circa 82 Fußballfeldern.“, Zitat Ende

Das ergibt im Jahr einen Flächenverbrauch im Umfang von 21.170 ha. Im Vergleich dazu liegt diese Zahl zwischen der Fläche der Stadt Essen (21.034 ha) und der Stadt Lübeck (21.419 ha).

Der nunmehrige Koalitionsvertrag von CDU, CSU und SPD hat dazu folgendes vermerkt, Zitat:

„Flächenschutz
Unser Ziel ist, den Flächenverbrauch bis zum Jahr 2030 auf maximal 30 Hektar/Tag zu halbieren. Wir prüfen, mit welchen zusätzlichen planungsrechtlichen und ökonomi-schen Instrumenten das Ziel erreicht werden kann.“, Zitat Ende

Nach Auffassung des AHA, ist bereits diese Anzahl, angesichts des fortgeschrittenen Versiegelungsgrades, viel zu hoch.

Ebenfalls fordert der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA) weiterhin und mit Nachdruck die sofortige Umsetzung eines Nachtflugverbotes für den Flughafen Leipzig/Halle sowie das Ende der völkerrechtswidrigen militärischen Nutzung der Anlagen. Nur so lassen sich die unverantwortlichen Lärmbeeinträchtigungen sowie die damit verbundenen Gefahren für Gesundheit, Leben und Lebensgefahren sowie Umwelt und Natur erheblich reduzieren. Es gehört zu den verfassungsrechtlichen Pflichten der politischen Verantwortlichen Gefahren für Leben und Gesundheit von der Bevölkerung abzuwenden.
Ferner ruft der AHA die Bevölkerung auf eine Umweltverträglichkeitsprüfung zur angekündigten Erweiterung des Frachtflughafens Leipzig-Halle einzufordern, sich verstärkt gegen Fluglärm und militärische Nutzung zu wehren und sich den bestehenden Organisationen anzuschließen, um die Region Halle/Leipzig vor Nachtfluglärm zu schützen, um so ein entscheidendes Stück Lebensqualität zurückzuholen.
Der AHA sieht sich auch als diesbezüglicher Anlaufpunkt an, so auch für die beiden Mitgliedsvereine Interessengemeinschaft Nachtflugverbot Leipzig/Halle e.V. und des Fördervereins für Lärm- Umwelt- und Gesundheitsschutz e.V. (FLUG). Folgende AHA-Kontaktadressen stehen zur Verfügung:

Sitz des Vereins:

Arbeitskreis Hallesche Auenwälder
zu Halle (Saale) e.V. – (AHA)
Große Klausstraße 11

06108 Halle (Saale)

Tel.:   0345 – 2002746
E-Mail AHA: aha_halle@yahoo.de

Ortsgruppe Merseburg/Umweltbibliothek Merseburg „Jürgen Bernt-Bärtl“

Arbeitskreis Hallesche Auenwälder
zu Halle (Saale) e.V. – (AHA)
Weiße Mauer 33

06217 Merseburg

E-Mail AHA: aha_halle@yahoo.de

Regionalgruppe Leipzig und Umland

Arbeitskreis Hallesche Auenwälder
zu Halle (Saale) e.V. – (AHA)
Otto-Adam-Straße 14

04157 Leipzig

Tel.:   0176-84001924 (Handytarife aus allen Netzen)

E-Mail AHA: aha_halle@yahoo.de

Andreas Liste
Vorsitzender

Halle (Saale), den 03.02.2020

AHA fordert zusammenhängenden Schutz von Reide und Hufeisensee

Es war am Samstag, den 01.02.2020 ein frühlingshaft geprägter Morgen mit klarer Erwartung von Regen, welcher mehr oder minder den Tag prägten. An der Ecke Delitzscher Straße/Käthe-Kollwitz-Straße fanden sich Teilnehmerinnen und Teilnehmer zu einer Winterexkursion zum Hufeisensee in Halle (Saale) zusammen, welcher ebenfalls vom 37. Jahrestag der Gründung des Arbeitskreises Umweltschutz Halle in der Gesellschaft für Natur und Umwelt im Kulturbund der DDR am 16.01.1983 gekennzeichnet war.
Zu Beginn der Veranstaltung gab der Vorsitzende des Arbeitskreises Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA) kurz einen Überblick zur Entstehung und Entwicklung des Arbeitskreises Umweltschutz Halle in der Gesellschaft für Natur und Umwelt im Kulturbund der DDR.
Eine Veranstaltungsmeldung des Kulturbundes der DDR wird für den 16.01.1983 kurz und knapp unter „Art der Veranstaltung: Gründungsveranstaltung des Arbeitskreises Umweltschutz““, „Vorsitzender des Arbeitskreises: Jürgen Bernt-Bärtl“ und als „Ort: Büschdorf, Klub der Werktätigen“ vermerken. Was so lapidar und formell klingt, war die Einleitung einer neuen Etappe in der Geschichte des Kulturbundes der DDR und ganz besonders seiner 1980 gegründeten Gesellschaft für Natur und Umwelt (GNU). Bis dahin setzte sich die GNU aus Fachgruppen wie z.B. Ornithologie, Entomologie und Botanik zusammen. Nunmehr bestand der Wunsch eine Gruppe entstehen zu lassen, welche fachübergreifend als ehrenamtliches Sammelbecken für gesellschaftlichen Umwelt- und Naturschutz in der Stadt Halle (Saale) fungieren sollte. Die Erwartungen von allen Seiten waren groß. Da seien beispielhaft die Staatsmacht, die Stadtleitung Halle des Kulturbundes und der Stadtvorstand Halle der GNU zu nennen, welche sich eine gewisse gelenkte Ventilfunktion erhofften. Dann interessierte Bürgerinnen und Bürger, die nun sich verstärkt öffentlich in Fragen Umwelt- und Naturschutz einmischen bzw. einbringen wollten. Die offizielle Eröffnungsveranstaltung am 20.02.1983 verdeutlichte diese Anliegen noch mehr und der Arbeitskreis Umweltschutz (AKUS) gab sich auf Grundlage dessen sein ersten Arbeitsplan. Dabei spielte Büschdorf und der dort existente Alttagebau Hufeisensee eine große Rolle in der Arbeit des jungen AKUS. Neben Eingaben, Diskussionsrunden und Exkursionen fanden schon im ersten Jahr des Bestehens des AKUS zahlreiche Arbeitseinsätze am Hufeisensee statt.
Jedoch blieb der Hufeisensee nicht lange das einzige große Vorhaben des AKUS. Mit dem Engagement von drei jungen Ornithologen, welche sich seit dem Frühjahr 1980 mit dem Restauenwald Peißnitznordspitze beschäftigen, kommt ein weiteres Projekt zum AKUS dazu. Am 29.05.1983 entsteht schließlich eine Patenschaftsgruppe Restau-enwald Peißnitznordspitze, welche sehr schnell die Zielsetzung des AKUS mitbestimm-te. Ihr Wirken ist es zu verdanken, dass die Peißnitznordspitze sich nunmehr ungestör-ter entwickeln konnte und am 01.09.1983 eine Arbeitsgemeinschaft „Landeskultur“ am damaligen Haus der Jungen Pioniere ihre Arbeit aufnahm. Ferner entstanden im Jahr 1984 die ersten Ideen zur Wiederherstellung eines einstigen zugeschütteten Feuchtbiotopes als Amphibienlaichgewässers. Von 1987 bis 1989 erarbeitete die Peißnitzgruppe dazu eine Konzeption. Mit Hilfe der damaligen Sowjetarmee und der Stadt Halle (Saale) erfolgte schließlich in den Jahren 1990 bis 1992 die Umsetzung der Konzeption. Die nunmehrige Unterschutzstellung der Peißnitznordspitze als Naturschutzgebiet im Jahre 1990 geht schließlich auch auf die Aktivitäten dieser Gruppe zurück.
Anfang des Jahres 1984 entsteht das Projekt „Grüne Wände“, was das ohnehin gespannte Verhältnis zur Stadtleitung Halle des Kulturbundes noch weiter verschärft. Der Ansatz Wände zu begrünen wird als „Grüne Wende“ falsch verstanden und führte letzt-endlich zur Absetzung von Jürgen Bernt-Bärtl als Vorsitzenden des AKUS am 20.09.1984. Die Umbenennung der Aktion in „Grüne Hauswände“ und später in „Be-grünte Architektur“ sorgte für eine gewisse Entspannung im Verhältnis zur Stadtleitung Halle des Kulturbundes und konnte somit ihr wertvolles Tun ungestörter entfalten.
Nach der kurzen Leitung durch Hans-Eberhard Franze übernahm Dr. Peter Bliss noch im Jahr 1984 den Vorsitz des AKUS. Mit ihm kam die Idee eines Vorhabens zur Wie-derherstellung der Kreuzer Teiche und die Errichtung eines Weihers am Amselgrund in den AKUS. Die von ihm und Michael Krüger im Jahre 1987 erstellte umfassende Kon-zeption bildet noch heute den Rahmen für Maßnahmen in dem Gebiet.
Der AKUS war nunmehr unentbehrlicher Bestandteil der Umweltarbeit der Stadt Halle (Saale) geworden. Die Erfahrungen und Fachkenntnisse seiner Mitglieder waren nach langzeitlichen Versuchen der Ignoranz und der Zerschlagung des AKUS nicht mehr wegzudenken. Seine Gedanken und Vorstellungen flossen u.a. in die Stadtordnung vom 11.06.1987 (z.B. Verbot der Verwendung von chemischen Auftaumitteln) ein sowie fanden bei Überlegungen zur Entwicklung von Grünverbundachsen im Stadtgebiet Berücksichtigung.
Im Januar 1990 endete die Arbeit des AKUS. Die einzelnen AKUS-Gruppen arbeiteten nunmehr eigenständig. Einige Gruppen existieren noch heute. So entstand aus der Peißnitzgruppe im März 1990 zunächst der Arbeitskreis Auenwald Peißnitz beim Kul-turbund e.V., welcher die direkte Basis für den am 23.02.1991 gegründeten Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA) bildete. Die IG Verkehrsöko-logie ließ sich ebenfalls als eingetragener Verein eintragen. Im Unabhängigen Institut für Umweltfragen e.V. fanden die IG Müll sowie Öffentlichkeitsarbeit ihr neues zu Hause.
Der AKUS entwickelte sich immer mehr zu einem sehr aktiven und unverzichtbaren Bestandteil der halleschen Umweltarbeit. Nach anfänglich besonders starker Behinde-rung seiner Arbeit konnte sich der AKUS im zunehmenden Maße einen bedeutsamen Platz erkämpfen. Die in der 7-jährigen AKUS-Arbeit gesammelten Erfahrungen haben u.a. auch in der Tätigkeit des AHA Eingang gefunden.

Wie bereits mehrfach vom Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA) festgestellt, bedarf es im Interesse der Allgemeinheit eines wissenschaftlichen Gesamtkonzeptes für den Schutz und der Entwicklung des Hufeisensees im Osten der Stadt Halle (Saale), welches die Belange des Umwelt-, Natur- und Landschaftsschutzes, des Tourismus und der Naherholung, des Sportes sowie der Land- und Forstwirtschaft untersucht und zueinander abwägt.
Der am 25.03.2015 mehrheitlich vom Stadtrat der Stadt Halle (Saale) beschlossene Bebauungsplan 158 „Freizeit- und Erholungsraum Hufeisensee“ erfüllt dieses Anliegen in keiner Weise. Dazu zählen das nunmehr begonnene Vorhaben zur Errichtung eines 27-Loch-Golfplatzes sowie die unverantwortliche Ausweitung der Wassersportanlagen, der Bau einer Wasserrettungsstation sowie die Errichtung eines Campingplatzes im Süden des Hufeisensees. Nun droht noch die Errichtung von Ferienhäusern.
Ganz besonders zählen aber auch die baulichen Einrichtungen von Badestränden im Norden und Nordwesten des Hufeisensees sowie eines asphaltierten 6 km langen und mindestens 3 m breiten Rundweges um den See herum.
Die vorgesehenen Standorte der Badestrände mit ihren Schilfbereichen und Gehölzhecken – welche zudem einen Schutz nach § 22 Absatz 1 Nummer 8 Naturschutzgesetz des Landes Sachsen-Anhalt genießen – bilden einen sehr wichtigen Lebens- und Rückzugsraum für zahlreiche Tier- und Pflanzenarten. Gerade die Entwicklung in den letzten 32 Jahren hat zu einer umfassenden ökologischen Aufwertung geführt. So nutzen z.B. zahlreiche Wasservögel, Lurche und Insekten diese angedachten Strandbereiche. Im Falle der Umsetzung der Pläne ist mit einer massiven Zerstörung einer jahrzehntelangen sukzessiven Entwicklung zu rechnen.
Die letzten beiden heißen und trockenen Sommer in den Jahren 2018 und 2019 haben zudem die von Anfang an vom AHA genannten Befürchtungen bestätigt, dass ein Golfplatz an dem Standort mit fehlendem Wasser zu kämpfen hat und dann unverantwortlicher Weise den ebenfalls gestressten Hufeisensee anzapft. Nunmehrige Pläne der Stadt Halle (Saale) den Abfluss über den ca. 800 m langen Überlauf zur Reide, um so Wasser im Hufeisensee anzustauen, offenbart die fortgesetzte fachliche Inkompetenz. Abgesehen von der Tatsache, dass auf Grund der weiterfehlenden Erholung der Grundwassersituationen, findet momentan ohnehin kein Abfluss von Wasser des Hufeisensees statt. Angesichts der immer mehr steigenden Bedeutung des Überlaufes als Fließgewässer mit einer standorttypischen Fauna und Flora, dient der Bach als Biotop- und Grünverbundraum sowie als Wanderstrecke von Lurchen, Fischen und Kleinorganismen. Im Falle eines Anstieges gilt es daher das Wasser frei abfließen zu lassen, um auch den Überlauf wieder mit Wasser zu versorgen. Es ist unverantwortlich, dass die steuerfinanzierten Verantwortlichen in Politik und Verwaltung der Stadt Halle (Saale) immer mehr die Entwicklung des Hufeisensees und seines Umfeldes nach dem Golfplatz auszurichten, dessen Errichtung schon skandalös genug ist. Nach Auffassung der Teilnehmerinnen und Teilnehmer der Exkursion gilt es daher den gesamten Verfahrens- und Entwicklungsweg der Golfanlage sowie mögliche unzulässige Vermischung von privaten und öffentlichen Belangen zu prüfen.
Auf Grundlage der vorliegenden Pläne ergibt sich bei einer Länge von 6 km = 6.000 m x Mindestbreite im Umfang von 3 m, eine zusätzliche Versiegelung von 18.000 m² = 1,8 ha. Dieser Weg zerschneidet den Landschaftsraum, erschwert für Kleinsttiere die ungestörte Überwindung der Asphaltstrecke, was sich bei Erhitzung im Sommer und intensiver Nutzung der Wege noch verschärft. Hinzu kommt die Missbrauchsgefahr der Nutzung durch Motorräder und Mopeds sowie Nutzung als Rennstrecke für Rennräder, was zudem noch die Unfallgefahr für andere Fahrradfahrer und Fußgänger steigert.
Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer der Exkursion nahmen am Westufer des Hufeisensees auch die Baustelle für die angedachten Bauten der DRK-Wasserrettung in Augenschein und stellten fest, dass in dem Bereich eine vollständige oder weitgehende Zerstörung des gesamten Schilf- und Sukzessionsbereiches zu erkennen ist. Es ist skandalös, was hier Verantwortliche aus Politik und Verwaltung der Stadt Halle (Saale) sowie des Deutschen Roten Kreuzes (DRK) an Schäden in Natur und Landschaft angerichtet haben. Nach Auffassung des AHA sind Zusammenhänge zwischen der Genehmigung dieses Skandalbaus und der Mitgliedschaft des Vorsitzenden der DRK Wasserrettung Dr. Sven Thomas im Unterstützerverein für Halles Oberbürgermeister „Hauptsache Halle“ zu vermuten und daher gilt es tiefgründig und lückenlos mögliche Interessenkonflikte zu prüfen. Der Bau ist auf jeden Fall sofort zu stoppen und die Aufschüttungen sind vollständig zu beseitigen.
Nunmehr beabsichtigt die Verwaltung der Stadt Halle (Saale) mit dem Bebauungsplan Nr. 158 „Freizeit- und Erholungsraum Hufeisensee“, 1. Änderung – Aufstellungsbeschluss noch weitere Zerstörungen an Umwelt, Natur und Landschaft vornehmen zu wollen. Dabei benennt das vom halleschen Beigeordneten für Stadtentwicklung und Umwelt René Rebenstorf unterzeichnete Dokument folgende Planungsziele, Zitat:

„3.1 Erweiterung des Nutzungsspektrums im Teilgebiet 1 Sondergebiet Golf (SO Golf TG1), z. B.: Zulässigkeit von Ferienhäusern
3.2 Erweiterung des Nutzungsspektrums für die Grünfläche Freizeitsport zur Etablierung verschiedener Spiel-, Sport- und Freizeitnutzungen
3.3 Erweiterung des Teilgebietes 4 Sondergebiet Freizeit (SO Freizeit TG4) bis zum Ufer, Zuwegung zum Ufer/ Slipanlage für Boote
3.4 Schaffung eines Baufeldes am Westufer für die Gebäude einer Wakeboardanlage wie z. B.: Büro, Lager, Technik, Gastronomie
3.5 Kennzeichnung einer Sportfläche für Wakeboarding auf dem Hufeisensee
3.6 Schaffung einer Entwicklungsmöglichkeit für den Anglerverein
3.7 Flächenfestsetzung für eine Kleinkläranlage
3.8 Vergrößerung des Teilgebietes 2 Sondergebiet Golf (SO Golf TG2), Einbeziehung der bisher für den Parkplatz „P4“ vorgesehenen Fläche
3.9 Kennzeichnung einer zweiten Wasserskistrecke auf dem Hufeisensee als Trainigsstrecke bei Bedarf
3.10 Kennzeichnung einer Sportfläche Kutterrudern“, Zitat Ende

Der AHA findet solche Pläne katastrophal und unverantwortlich, da sie den Weg in Richtung weiterer Zerstörung von Umwelt, Natur und Landschaft im Bereich des Hufeisensees gehen soll. Daher fordert der AHA mit Nachdruck den gesamten Fortgang des Bebauungsplans 158 „Freizeit- und Erholungsraum Hufeisensee“ sofort zu stoppen, den Rückbau aller bisherigen Verbauungen und Zerstörungen in Umwelt, Natur und Landschaft des Hufeisensees umzusetzen.
Darüber hinaus fordert der AHA Halles Stadträte auf die geplanten weiteren Zerstörungen an Umwelt, Natur und Landschaft sofort und unwiderruflich zu stoppen.
Offenbar haben bestimmte Verantwortliche in Politik und Verwaltung in der Stadt Halle (Saale) jegliche Hemmungen verloren mit Steuergeldern einen Feldzug gegen Umwelt, Natur und Landschaft zu führen. Es gilt alle Leute aus ihren Ämtern zu entfernen, welche offenbar für lobbyhafte Partikularinteressen flächendeckend die Vernichtung von Umwelt, Natur und Landschaft genehmigen.

Alternativ muss es stattdessen eine ordnungsgemäße und fachübergreifende wissenschaftliche Planung geben.
Eine Basis könnte dazu, der vom AHA dem Fachbereich Geografie der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg vorgelegte, am 11.06.2001 erstellte „Rahmenplan zur Erstellung einer Nutzungs- und Entwicklungskonzeption für den Hufeisensee in Halle (Saale)“ dienen. Darin schlägt der AHA vor, im Rahmen einer Diplom-, Beleg- oder Praktikumsarbeit eine umfassende Schutz- und Entwicklungskonzeption für den Hufeisensee als Teil des Einzugsgebietes der Reide zu erstellen.
Im Interesse einer verstärkten ökologischen Begleitung der Entwicklung des Hufeisensees hat der AHA zudem beschlossen eine „Arbeitsgruppe Hufeisensee“ zu bilden.

Wer noch mehr zu den Aktivitäten des AHA am Hufeisensee und im gesamten Einzugsgebiet von Reide und Kabelske erfahren möchte, wende sich bitte an folgende Anschrift:

Arbeitskreis Hallesche Auenwälder
zu Halle (Saale) e.V.
Große Klausstraße 11

06108 Halle (Saale)

Tel.: 0345/2002746
E-mail: aha_halle@yahoo.de

Andreas Liste
Vorsitzender

Halle (Saale), den 01.02.2020

Fotos: Andreas Liste

Fotos: Dietmar Hörner

AHA führt Winterexkursion in Halles Aue durch

Samstag, den 08.02., um 10.00 Uhr
Winterexkursion zur Rabeninsel in Halle (Saale)
über den Holzplatz, zu den Pulverweiden, zur Unteren Aue
Treffpunkt: Ecke Holzplatz/Mansfelder Straße
Dauer: ca. 4 Stunden

Der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA) führt am Samstag, den 08.02.2020 eine ca. vierstündige Winterexkursion zum Holzplatz, zu den Pulverweiden, zur Unteren Aue und zur Rabeninsel durch.

Thema der Exkursion ist die Darlegung der Bedeutung dieses arten- und strukturreichen Teils der Saaleauenlandschaft als Lebens- und Rückzugsraum für zahlreiche Tier- und Pflanzenarten, ihre Bedeutung als Biotop- und Grünverbundraum, ihre Funktion und Aufgabe als Ausbreitungsraum für Hochwasser, ihren Nutzen für Wissenschaft und Bildung sowie ihre Einbeziehung in einen natur- und umweltschonenden Tourismus. Ein Teil dieser Saaleaue ist daher ja auch Bestandteil des Naturschutzgebietes „Rabeninsel und Saaleaue bei Böllberg“, welches zudem einen Schutzstatus nach der europäischen Fauna-Flora-Habitat (FFH)-Richtlinie besitzt.
Im Rahmen der Exkursion möchte der AHA ferner seine Vorstellungen zum Schutz, Erhalt und Weiterentwicklung der genannten Teile der Saaleaue darlegen und Interessierte anregen an der Umsetzung mitzuwirken. Ebenfalls ist vorgesehen auf Ursachen, Bedeutung und Umgang mit Hochwasser einzugehen und diesbezügliche Ideen des AHA darzulegen. Aber auch die Nennung bedrohlicher Vorhaben und Aktionen ist Bestandteil der Exkursion. Dazu zählen Planungen zur Verlegung von Verkehrstrassen, die angedachte Bebauungsplanung für den Bereich westlich des Böllberger Weges, die gegenwärtigen Planungen zu einer Wasserkraftanlage im Bereich der Pulverweiden, der früheren Hildebrandtschen Mühlen und des Mühlwerders, freiherumlaufende Hunde, Befahren mit Kraftfahrzeugen aller Art, asphaltierte Radwege an und in der Aue sowie das ungehemmte Angeln an den Ufern.
In dem Zusammenhang beabsichtigt der AHA für seine ehrenamtlichen Arbeitsgruppen Pulverweiden und Rabeninsel zu werben.
Treffpunkt: um 10.00 Uhr Kreuzung Holzplatz/Mansfelder Straße, Ecke Karstadt

Andreas Liste
Vorsitzender

Halle (Saale), den 01.02.2020

Feldarbeit zur Erfassung des Arteninventars an Tieren und Pflanzen in ausgewählten Biotopen im Jahr 2020

Im Rahmen der Veranstaltungsplanung für das Jahr 2020 ist die Fortsetzung eines Projektes aus den Jahren 2014 bis 2019 unter der Überschrift „Feldarbeit zur Erfassung des Arteninventars an Tieren und Pflanzen in ausgewählten Biotopen im Jahr 2020“ im Stadtgebiet von Bitterfeld-Wolfen vorgesehen. An 14 Tagen, jeweils aufgeteilt im Frühjahr, Sommer, Herbst und Winter beabsichtigt der AHA die Fauna und Flora im Erlen-Eschen-Wald „Reudener Busch“, im Salegaster Forst, im Auenwaldrest „Wolfener Busch“ sowie im Waldgebiet „Stakendorfer Busch“ bei Sandersdorf und des näheren Umfeldes zu untersuchen und zu erfassen. Hier kann jeder Interessierte daran mitwirken. Ganz besonders sind jedoch Schulen, die Kreisvolkshochschule Anhalt-Bitterfeld sowie Jugend- und Kinderinitiativen aufgerufen daran mitzuwirken.

Im Monat Februar 2020 sind folgende ca. vierstündige Erfassungen der Avifauna geplant:

Samstag, den 08.02., um 10.00 Uhr
Erfassung der Avifauna des Waldgebietes „Stakendorfer Busch“
bei Sandersdorf und des näheren Umfeldes:
Beobachtung der im Gebiet vorkommenden Vogelarten mit dem Fernglas und schriftliche Erfassung der gesichteten Tiere in Listen
Treffpunkt: Bahnhof Wolfen
Dauer: ca. 4 Stunden

Samstag, den 22.02., um 10.00 Uhr
Erfassung der Avifauna des Auenrestwaldes „Wolfener Busch“
Beobachtung der im Gebiet vorkommenden Vogelarten mit dem Fernglas und schriftliche Erfassung der gesichteten Tiere in Listen
Treffpunkt: Bahnhof Wolfen
Dauer: ca. 4 Stunden

Samstag, den 29.02., um 10.00 Uhr
Erfassung der Avifauna des Salegaster Forstes im Winter
Beobachtung der im Gebiet vorkommenden Vogelarten mit dem Fernglas und schriftliche Erfassung der gesichteten Tiere in Listen
Treffpunkt: Bahnhof Wolfen
Dauer: ca. 4 Stunden

Wer noch mehr zu dem Projekt „Feldarbeit zur Erfassung des Arteninventars an Tieren und Pflanzen in ausgewählten Biotopen im Jahr 2020“ sowie allen anderen Aktivitäten des AHA im Raum Bitterfeld-Wolfen erfahren möchte, wende sich bitte an folgende Anschrift:

Arbeitskreis Hallesche Auenwälder
zu Halle (Saale) e.V. – (AHA)
Ortsgruppe Bitterfeld-Wolfen
Evangelisches Kirchspiel Wolfen im OT Wolfen
Leipziger Straße 81

06766 Bitterfeld-Wolfen

Tel.: 0173 – 9917836
E-Mail AHA: aha_halle@yahoo.de

Andreas Liste
Vorsitzender

Halle (Saale), den 01.02.2020

« Ältere Beiträge Neuere Beiträge »