Monat: Januar 2020 (Seite 3 von 3)

AHA hält umfassenden Schutz und Erhalt der Auenlandschaft bei Bad Dürrenberg für dringend geboten

Bekanntlich gehören Auenlandschaften zu den arten- und strukturreichsten Landschaften der gemäßigten Zonen der Erde. Sie sind eng mit Flüssen und Bächen verbunden und fungieren als Ausgleichsraum für Wasserschwankungen aller Art. Bei auftretenden Hochwasser nehmen sie die zusätzlichen Wassermassen auf und reduzieren somit die Höhe der Hochwasserflutwelle und die damit verbundene Wucht geballter Wasserkraft. Dabei fungieren insbesondere Auenwälder als Abbremser der Wasserkraft. Zudem kann sich das nun langsamer fließende Wasser von Schlickbestandteilen sowie Treibgut aller Art befreien. Auenlandschaften dienen ferner als Lebens- und Rückzugsraum zahlreicher Tier- und Pflanzenarten. Diese landschaftliche und ökologische Vielfalt lockt zahlreiche stressgeplagte Erholungssuchende an, welche sich an der Natur und Landschaft erfreuen möchten. Als Bestandteil des 36.754 ha großen Landschaftsschutzgebietes „Saaletal“ bildet die Auenlandschaft einen sehr wichtigen Bestandteil der Saaleaue entlang der 413 km langen Saale. Gerade im Raum der Stadt Bad Dürrenberg sind einige Restauenwälder erhalten geblieben. Ferner sorgt der in Bad Dürrenberg einmündende Ellerbach eine weitere ökologische und landschaftliche Belebung der Landschaften in den Landkreisen Saalekreis und Burgenlandkreis. Seit dem Jahr 2000 haben im Rahmen eines von der Stiftung Umwelt, Natur- und Klimaschutz des Landes Sachsen-Anhalt unterstütztem Projekt des Arbeitskreises Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA) Schülerinnen und Schüler aus Bad Dürrenberg den Ellerbach untersucht und Vorschläge für die Verbesserung der Wasserqualität unterbreitet. Jedoch fanden auch in dieser Region menschliche Eingriffe in das Flusssystem der Saale statt. Somit erfolgte in den Jahren 1817-1822 eine Regulierung der Saale von Halle (Saale), oberhalb Schieferbrücke bis Weißenfels, was zum Bau von 10 Steinschleusen führte. Zahlreiche Flussbegradigungen und Saalealtarme zeugen noch von diesen Eingriffen. Einen derartigen Teil der Saaleaue bildet eine Mischlandschaft aus Saalealtarm mit begleitenden Auenwaldresten sowie einer Streuobstwiese in der Stadt Bad Dürrenberg, unweit des Ortsteils Kirchfährendorf. Laut Bodenverwaltungs- und verwaltungs GmbH (BVVG) handelt es sich um eine Fläche mit einem Gesamtumfang von 17,0338 ha. Die Gesamtfläche setzt sich aus 10,2618 ha Streuobstwiese, 6,3820 ha Forsten und Holzungen und aus 0,3900 ha Wasserfläche zusammen.
Auf der nunmehr für 115.000,00 Euro veräußerten Fläche erfolgte im 6,3820 ha großen Wehrichtwald Kirchfährendorf umfassende Abholzungen, welche starke strukturelle Störungen und Schädigungen in dem Wald zur Folge hat. Im Rahmen dieser Abholzungen warf man den bereits gut vorangeschrittenen sukzessiven Prozess der Wiederentstehung eines Hartholzauenwaldes z.B. bestehend aus Gemeiner Esche, Stieleiche und Feldulme entscheidend zurück. Hier gilt es nach Auffassung des AHA sämtliche Abholzungen zu stoppen und den Weg zur sukzessiven Auenwaldentwicklung zu öffnen und zu sichern. Die 10,2618 ha große Streuobstwiese bedarf einer nachhaltigen Pflege, um sie zu erhalten. Neben den Pflegemaßnahmen erscheint es nach Meinung des AHA sinnvoll zu sein, eine Sortenbestimmung der Bäume vorzunehmen und eine umfassende Pflege-, Schutz- und Entwicklungskonzeption zu erarbeiten. Ferner hält es der AHA für dringend geboten die Umsetzung der Auflagen der BVVG für die ohne Pacht- und Nutzungsvertrag genutzten Bauten und Nebenanlagen der Motorradsportgemeinschaft Bad Dürrenberg e.V. restlos zu beräumen. Ebenso verweist der AHA darauf, dass laut Darstellungen der BVVG, der Kanu-Club Bad Dürrenberg e.V. eine Teilfläche von ca. 1.500 m² als Vereinsfläche ebenfalls ohne Pacht- bzw. Nutzungsvertrag nutzt. Dabei ist eine Teilfläche mit einem Bootshaus und Blechgaragen für Boote überbaut. Auch hier sieht der AHA weiterhin massiven Handlungsbedarf innerhalb eines Landschaftsschutzgebietes und Hochwassereinzugsgebietes.

Nunmehr verfolgt der AHA mit großer Aufmerksamkeit die Vorbereitungen der Stadt Bad Dürrenberg zur Landesgartenschau im Jahr 2022. Leider ist mit massiven Eingriffen in den Gehölzbestand im Kurpark sowie an den Hängen zu Saale und Ellerbach zu rechnen. Diese massiven Eingriffe in den Gehölzbereichen lassen umfassende Gehölzverluste erwarten, welche negative Auswirkungen auf Fauna und Flora, aber auch eine erosionsbedingte Gefährdung der Hanglagen bewirken können. Daher hält es der AHA für dringend geboten, diese Eingriffe in die Gehölzbestände im Kurpark und an den Hängen zu den Auen von Saale und Ellerbach auszuschließen.
Laut Medienberichten beabsichtigt man ab Februar 230 Bäume zu fällen und begründet dies damit, dass viele von diesen Bäumen bereits abgestorben seien. Diese Behauptungen finden jedoch keine fachlich-fundierte Nachweise. Daran ändert auch nichts, wenn man behauptet 320 Bäume nachpflanzen sowie als „Ersatz“ 100 Vogel- und Fledermauskästen aufhängen zu wollen. Der AHA fordert ein Erhalt und Schutz der Bäume ein. In abgelegeneren Bereichen gilt es auch abgestorbene Bäume zu erhalten, da diesen zahlreichen Vögeln, Insekten und Spinnen als Lebens- und Rückzugsraum dienen.
Der AHA regt stattdessen erneut und mit Nachdruck an, im Kurpark Rasen zu Wiesen zu entwickeln, um neben der optischen Aufwertung durch Blühpflanzen in der gesamten Vegetationsperiode, mehr Nahrungsmöglichkeiten für Insekten anzubieten. Ferner gilt es die Erweiterung von Straßenbaumbeständen und Fassadenbegrünungen im Stadtgebiet in den Blickpunkt zu rücken. Darüber hinaus gilt es zu prüfen, inwieweit eine Umwandlung der intensiv genutzten Ackerfläche in der Saaleaue östlich des Lämmerwiesenweges in eine Mischfläche aus Wiese, Streuobstwiese und sukzessive Auenwaldbereiche möglich ist. In dem Zusammenhang scheint die Pflanzung einer Obstallee bzw. Schaffung einer Kopfweidenallee am östlichen Rand des Lämmerwiesenweges in Richtung Feld sinnvoll zu sein.
Die angedachten Maßnahmen entsprechen eher den Grundsätzen für die Durchführung von Landesgartenschauen vom 19.03.2013 sowie der Ausschreibung für die Durchführung einer Landesgartenschau in Sachsen-Anhalt im Jahr 2022 vom 30.10.2015, welche u.a. den Landschafts-, Natur- und Umweltschutz, das Stadtklima sowie die Entwicklung neuer Grün- und Freiräume im Konzept enthalten soll.

https://mule.sachsen-anhalt.de/landwirtschaft/landesgartenschauen/#c171968

Das Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft und Energie des Landes Sachsen-Anhalt beabsichtigt eine Förderung in Höhe von bis zu 5 Millionen Euro zur Verfügung zu stellen. Auf Grund der Verwendung umfassender öffentlicher Mittel erwartet der AHA nun eine transparente und fachlich-fundierte Planung der Landesgartenschau in Bad Dürrenberg im Jahr 2022. Dazu muss ebenfalls garantiert sein, dass der Schutz von Umwelt, Natur und Landschaft keine Verschlechterung, sondern einen spürbaren Fortschritt erfährt.

Der AHA erklärt sich erneut bereit im Rahmen seiner ehrenamtlichen und gemeinnützigen Möglichkeiten an einer naturnaheren Entwicklung, einen umfassenden Schutz und Erhalt der Auenlandschaft bei Bad Dürrenberg sowie einer ökologisch orientierten Vorbereitung und Durchführung der Landesgartenschau im Jahr 2022 mitzuwirken.
Wer Interesse hat im Rahmen der ehrenamtlichen Regionalgruppe Merseburg-Leuna-Bad Dürrenberg/Umweltbibliothek Merseburg „Jürgen Bernt-Bärtl“ des AHA mitzuarbeiten, wende sich bitte an folgende Anschrift:

Arbeitskreis Hallesche Auenwälder
zu Halle (Saale) e.V. – (AHA)
Regionalgruppe Merseburg-Leuna-Bad Dürrenberg/
Umweltbibliothek Merseburg „Jürgen Bernt-Bärtl“
Weiße Mauer 33

06217 Merseburg

E-Mail AHA: aha_halle@yahoo.de

Andreas Liste
Vorsitzender

Halle (Saale), den 06.01.2020

AHA hält Freiraum für Spree und eine naturnahe Entwicklung für dringend geboten!

Der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA), ein ehrenamtlicher und gemeinnütziger Umwelt- und Naturschutzverein, welcher in den Ländern Sachsen-Anhalt und Brandenburg, in den Freistaaten Sachsen und Thüringen, aber auch im Land Berlin seine Aktivitäten entfaltet, verfolgt seit vielen Jahren mit großer Aufmerksamkeit und Sorge sowie mit ebenso großem Interesse die Diskussion um den Spreeabschnitt zwischen der Eisenbrücke und Michaelbrücke im Berliner Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg. Das eher als „Mediaspree“ bekannte Vorhaben von Unternehmen die offenen Bereiche der Spree zu verbauen hat zurecht umfassenden Widerstand hervorgerufen, wie ja das Abstimmungsergebnis von 87 % gegen das Vorhaben „Mediaspree“ bei dem Bürgerentscheid im Juli 2008, aufzeigt.
Der AHA betrachtet dabei weiterhin mit großem Unverständnis und Sorge wie man hier mit dem nun dokumentierten Bürgerwillen umgegangen ist und hält es daher für weiterhin dringend geboten das Ergebnis des Bürgerentscheides vom 13.07.2008 nun endlich umzusetzen und Profitinteressen Einzelner dafür zurückzustellen.
In östlicher Richtung bestehen nun weitere Planungen zu Verbauungen am Ufer der Spree. Dazu hatte das Bezirksamt Berlin-Lichtenberg am 05.03.2019 Bebauungsplanentwurf XVII-4 “Ostkreuz” beschlossen und der Bezirksverordnetenversammlung vorgelegt, welche nun am 16.05.2019 über dem Planungsentwurf entscheiden sollte.
Am 29.05.2019 hatte nun die Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg von Berlin in einer Sondersitzung, an welcher laut Sitzungsprotokoll 49 Bezirksverordnete anwesend waren, mehrheitlich den Bebauungsplanentwurf XVII-4 “Ostkreuz” angenommen.
Das Sitzungsprotokoll führt zum Abstimmungsergebnis aus, Zitat: „mehrheitlich gegen zwei Stimmen der Bezirksverordneten von Bündnis 90/Die Grünen, eine Stimme einer fraktionslosen Bezirksverordneten und zwei Stimmen aus der Fraktion DIE LINKE. sowie zwei Stimmenthaltungen zugestimmt.“, Zitat Ende

Der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA) verurteilt entschieden diese Entscheidung und fordert das Land Berlin auf diese Entscheidung zu stoppen.

Dabei ist nämlich die Nordwestspitze der/des 1,6 km langen Rummelsburger Bucht bzw. Rummelsburger  See, welcher eine Seefläche von ca. 45 ha aufweist und misst an der breitesten Stelle 330 m misst, noch von flächendeckender Verbauung verschont geblieben. Der einstige Spreeverlauf war ab 1850 von industrieller Nutzung geprägt.
Eine von der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt Berlin (UEP II) und von der Europäische Union (Europäischer Fonds für Regionale Entwicklung -EFRE) von der Freie Universität Berlin, Institut für Geographische Wissenschaften im Zeittraum vom 01.11.2013 bis 30.11.2015 erstelltes Projekt „RuBuS – Bilanzierung und physikochemische Charakterisierung der gegenwärtigen Sedimentdynamik in der Rummelsburger Bucht“ schildert sehr eindrucksvoll und besorgniserregend zugleich die Entwicklung und den gegenwärtigen Zustand der Rummelsburger Bucht bzw. des Rummelsburger  Sees. Bereits die nachfolgend zitierte Schilderung des Untersuchungsgebietes und der Entstehung der Rummelsburger Bucht lassen die Entwicklung und die Problemsituation deutlich erkennen:

„Die Rummelsburger  Bucht bzw. der Rummelsburger See  ist  ein  Teilstück eines  alten Spreearmes im  östlichen Zentrum von Berlin….. Die  Bucht hat  eine Länge von 1,6 km und misst an der breitesten Stelle 330 m. Die Seefläche beträgt mehr als 45 ha. Die maximale Tiefe der Bucht wird mit 4,3 bis 4,8 m angegeben, die mittlere Tiefe liegt bei ca. 2,3 m. Das Volumen des Wasserkörpers beträgt ungefähr 1,1 Mio. m³. Auf Grund der  Stauregelung  der Spree unterliegt  der Wasserstand  nur  geringen  Schwankungen.  Der Gewässerboden ist fast durchgängig mit mehr als 1 m mächtigem Faulschlamm bedeckt, lediglich an einigen Uferzonen sowie im südöstlichen Teilbecken befinden sich wenige Bereiche, welche keine Bedeckung des Sandes mit Schlammablagerungen aufweisen (WOLTER & RIPL 1998, WERNER 2011). Zuflüsse zur Rummelsburger Bucht sind neben der Spree, die bis Stralau ein Einzugsgebiet von 9707 km² entwässert, der Ruschegraben im Norden sowie der Marzahn-Hohenschönhausener Grenzgraben (MHG) am südöstlichen Ende des Nordufers…., die jeweils der Oberflächenentwässerung und dem Überlauf der Kanalisation städtischer Gebiete dienen. Der Ruschegraben entwässert eine Fläche von 9,38 km², während der  MHG ein Einzugsgebiet von 27 km² umfasst. Beide Gräben sind im Unterlauf verrohrt. Im  Zuge von  Sanierungsmaßnahmen  1999 wurde  der Zufluss der Spree und  des  MHG  durch das  Einbringen einer Spundwand von der Rummelsburger Bucht  abgetrennt, es  besteht lediglich eine Verbindung durch eine 18 m breite Öffnung etwa in der Mitte der Spundwand (Abb. 6). Die Länge der Bucht verringerte sich dadurch auf etwa 1,2 km und die Ausdehnung beträgt gegenwärtig etwas mehr als 33 ha(SENSTADT 2001, WOLTER & RIPL 2001). Seit dem Bau der Spundwand hat vor allem der Zufluss aus dem stark versiegelten Einzugsgebiet des Ruschegrabens einen Einfluss auf die Bucht.
Entstanden ist die Rummelsburger Bucht durch mehrfache Verlagerungen des Hauptstroms der Spree in der Vergangenheit.  Ehemals  verlief  dieser in Verlängerung  der langgestreckten Rummelsburger Bucht und umschloss die Stralauer Insel im Norden. Der südliche Flussarm entspricht dem heutigen Hauptstrom … Durch die Verlandung des ehemaligen Gerinnes der Spree nordwestlich von Stralau entstand die heutige Rummelsburger Bucht (HEILMANN 1929).“, Zitat Ende

Die umfassende und intensive jahrzehntelange industrielle Nutzung führte zur umfassenden Belastung der Böden, des Schlammes und der Sedimente im und am Rummelsburger See. Die am Projekt beteiligten Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler des Institutes für Geographische Wissenschaften der Freie Universität Berlin ermittelten dabei Kohlenstoff, Stickstoff, Phosphor, Schwefel, auch die Metalle Natrium, Kalium, Calcium, Magnesium, Eisen, Mangan, Zink, Aluminium, Cadmium, Chrom, Kupfer, Nickel und Blei sowie polyzyklische  aromatische  Kohlenwasserstoffe (PAK), Mineralölkohlenwasserstoffe (MKW), Polychlorierte Biphenyle (PCB), extrahierbare organische Halogenverbindungen (EOX), flüchtige aromatische Kohlenwasserstoffe (BTEX), leichtflüchtige Halogenierte Kohlenwasserstoffe (LHKW) und Cyanide.
Die Wasser- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes in Berlin hat zudem im Zusammenhang der im Jahr 1999 zusammen mit der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung begonnenen und im Jahr 2001 beendeten Maßnahmen, folgende Angaben zur Geschichte des Rummelsburger Sees veröffentlicht, Zitat:
„Da See und Umfeld im Zweiten Weltkrieg allerdings Ziel umfangreicher Luftangriffe waren, musste vor der Sanierung eine Kampfmittelsuche auf einer Fläche von ca. 375.000 Quadratmetern gestartet werden. Geborgen wurden 5.200 Kilogramm Kampfmittel, darunter 5 Bombenblindgänger. Danach wurden insgesamt 70.000 Kubikmeter Schlamm entnommen, an Land transportiert und aufbereitet. 60.000 Kubikmeter hochbelasteter Filterkuchen fiel an.“, Zitat Ende
Diese Angaben lassen vermuten, dass auch das nunmehrige Bebauungsplangebiet als Altverdachtsfläche einzustufen ist, da es einst direkt von der industriellen Nutzung, welche Ausgangspunkt der umfassenden Belastung von Böden und Wasser waren, eingerahmt war. Im Vorfeld der Weltjugendspielen 1973 erfolgte die Beseitigung des Schiffsfriedhofes im Nordwesten der Bucht.
In diesen sensiblen und stark belasteten Mündungsbereichen von Ruschegraben und Marzahn-Hohenschönhausener Grenzgraben (MHG) hat nun das Bezirksamt Berlin-Lichtenberg von der Bezirksverordnetenversammlung eine Zustimmung zum Bebauungsplanentwurf XVII-4 “Ostkreuz” erhalten. Dabei möchte man u.a. Wohnungen errichten sowie Einzelhandel, Büros und Ärzte ermöglichen. Gleichzeitig ist vorgesehen mit der Bebauung von offensichtlich stark belasteten Flächen, die Beseitigung von entstandenen bzw. sich sukzessiv entwickelnden Gehölz-, Stauden- und Wiesenstandorten in Kauf zu nehmen. Dabei benötigen die Ufer der Spree nicht mehr, sondern eher weniger Bebauung.
Eigentlich müsste schon zu bedenken geben, dass das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit zur aktuellen täglichen Neuausweisung von Siedlungs- und Verkehrsflächen in der Bundesrepublik Deutschland folgendes angibt, Zitat: „Täglich werden in Deutschland rund 58 Hektar als Siedlungsflächen und Verkehrsflächen neu ausgewiesen. Dies entspricht einer Flächenneuinanspruchnahme – kurz Flächenverbrauch – von circa 82 Fußball-feldern.“, Zitat Ende
Das ergibt im Jahr einen Flächenverbrauch im Umfang von 21.170 ha. Im Vergleich dazu liegt diese Zahl zwischen der Fläche der Stadt Essen (21.034 ha) und der Stadt Lübeck (21.419 ha).
Stattdessen gilt es daher gezielt die Beräumung des bundeseigenen hoch eutrophen und  stark belasteten Gewässers Rummelsburger Bucht anzugehen, was u.a. den Regelungen der EU-Wasserrahmenrichtlinie entspricht. Während die „Berliner Zeitung“ vom 16.01.2016 Sanierungskosten im Umfang von 250 Millionen Euro schreibt, gibt der „Der Tagespiegel“ in einem Beitrag vom 23.05.2017 „nur“ noch ein Betrag von 20 Millionen Euro an. Angesichts des Sanierungsumfanges erscheint der letztgenannte Betrag wenig realistisch zu sein.
Der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA) hält es daher für notwendig von einer zusätzlichen Verbauung der bestehenden und potentiellen Natur- und Grünbereiche Abstand zu nehmen und stattdessen die vollständige Beräumung der Rummelsburger Bucht anzugehen sowie wissenschaftliche Konzeptionen zur Renaturierung von Ruschegraben und Marzahn-Hohenschönhausener Grenzgraben (MHG) zu erstellen und öffentlich zu diskutieren.
Nach weiterbestehender Auffassung des AHA gilt es zudem auch diesen Spreeabschnitt weitgehend seine räumliche Offenheit behalten, um eine weitere sukzessive Entwicklung von Grünraum zu ermöglichen. Dies ist wichtig, um vereinzelte Grünräume, als Rückzugsraum für Tier- und Pflanzenarten, Raum eines sanften Tourismus für die Bevölkerung und ihren Gästen sowie als Entstehungs- und Ventilationsraum für Kalt- und Frischluft nicht nur zu erhalten, sondern noch weiter entwickeln zu lassen. Darüber hinaus trägt Grün zur umfassenden Auflockerung eines oft stark und umfassend verbauten Stadtraumes bei. Nach Meinung des AHA sollte sogar eine Prüfung dahingehend erfolgen, inwieweit eine weitere Aufweitung und Vernetzung bestehender Grünbereiche zu zusammenhängenden Grünräumen entlang des 44 km langen Spreeabschnittes in der deutschen Hauptstadt möglich ist. Dazu bieten zum Beispiel die Mündungsbereiche von Erpe/Neuhagener Fließ, Wuhle und Panke sehr gute Ansätze und Möglichkeiten, um die Biotop- und Grünverbünde in das Stadtgebiet und bis in das Land Brandenburg hineinzuführen sowie räumlich und strukturell auszuweiten.
Ferner könnte so eine dringend notwendige Entsiegelung von Uferbereichen der Spree stattfinden, um das Nebengewässer der Havel im Einzugsbereich der 1.091,47 km langen Elbe ökologisch und auch touristisch durchgängiger zu entwickeln bzw. entwickeln zu lassen. Dabei sollte auch der Bereich des Zentrums, beispielsweise vom Areal des Alexanderplatzes bis zum Hauptbahnhof, kein Tabu darstellen. Angesichts der Wasserrahmenrichtlinien (WRRL) der EU im gewissen Sinne fachlich und rechtlich gesehen auch eine Verpflichtung.
Der AHA verweist zwar auf die gegenwärtige weitgehende verschärften Wasserarmut der Spree in Folge der nunmehr ausbleibenden Abpumpungen von Grundwässern der jetzt endlich stillgelegten Braunkohletagebauen aus dem 2.500 km² großem Lausitzer Gebiet und der noch anhaltenden, langwierigen Wiedereinpegelung der jahrzehntelangen abgesenkten Grundwasserspiegel, was aber nach Abschluss des hydrologischen Veränderungsprozesses in einigen Jahrzehnten, eine nachhaltige Veränderung des Wasserregimes zur Folge haben wird. Trotz der extremen Trockenheit in den Frühjahr- und Sommermonaten der Jahre 2018 und 2019, kann das eine erfreuliche Mehrung der Wassermengen der Spree bedeuten und womöglich perspektivisch auch zu Hochwassersituationen führen. Dafür benötigt man dann jedoch auch Retentionsflächen in der nunmehr verbauten innerstädtischen Berliner Spreeaue. Was liegt da näher, dass es gilt unverbaute Spreeabschnitte nicht Beton, Asphalt und Stahl zu opfern, sondern stattdessen nicht nur zu erhalten, sondern eher noch räumlich auszuweiten. In dem Zusammenhang erscheint es sinnvoll zu sein, die gegenwärtig stattfindende sukzessive Entwicklung der Uferbegrünung noch weiter zu entwickeln und weiteren Raum zu geben sowie durch einen, unversiegelten geschickt geführten Uferweg nicht zu beeinträchtigen.
Der AHA weist ferner darauf hin, dass alle Entwicklungen und Maßnahmen im Bereich der Spree keinesfalls eine rein Berliner Angelegenheit darstellt, sondern in einer Gesamtentwicklung im 148.268 km² großem Elbeeinzugsgebiet zu sehen ist. Die insgesamt 382 km lange Spree mit einem Einzugsgebiet im Umfang von 10.100 km², ist als Nebengewässer der 325 km langen Havel, mit einem Einzugsgebiet von 24.100 km2, somit Bestandteil dieses gesamten Gebietes.
Dazu gehört neben der weitläufigen Wasserarmut auch die bergbaulich verursachte Verockerung der Spree. Damit eng verbunden ist eine mögliche Verschlechterung der Wasserqualität – besonders an heißen Sommertagen -, da kein ausreichender Sauerstoffeintrag erfolgen kann. Dabei ist flächendeckender Sauerstoffeintrag notwendig, um der Verockerung entgegenwirken zu können. Im Rahmen der Oxidation von Eisen bei Kontakt zu Wasser zu Eisenhydroxid kommt es zu einer umfassenden Sauerstoffzehrung und Versauerung durch Abgabe eines Protons. Darüber hinaus sorgen Bakterien beim Abbau von Eisensulfid, auch als Pyrit bekannt, zum weiteren Sauerstoffabbau und Bildung von Schwefelsäure. Neben dem fehlenden Sauerstoff im Gewässer beeinträchtigen geringer Lichteintrag und Verklebungen den Wasserpflanzenbestand, was wiederum zu einer Erschwerung der Laichmöglichkeiten für Fische beitragen könnte. Bei Auftreten von Sauerstoffmangel besteht die Möglichkeit, das durch Reduktionen des Eisenhydroxids, die Mikroorganismen sich Sauerstoff zum Leben abspalten, das reduzierte Eisen, wenn es in die Kiemen der Fische gelangt zur Erstickung der Tiere führen kann. Darüber hin-aus besteht mit der Versauerung der Böden die vermehrte Gefahr der Freisetzung von Schwermetallen.
Nach Auffassung des AHA sind hier ganz besonders die Bergbauunternehmen gefordert entsprechend aktiv zu sein.
Dabei kann die Spree mit ihren weitläufig ökologisch bedeutsamen Auen- und Flusslandschaften im Freistaat Sachsen sowie in den Ländern Brandenburg und Berlin einen bedeutsamen Biotop- und Grünverbundraum darstellen. Daher sind auch diese drei Länder massiv gefordert sich für den Schutz, den Erhalt und die naturnahere bis naturnahe Entwicklung einzusetzen. Gerade in Berlin bestehen da noch umfassende Reserven, wozu die Freihaltung und Freilegung von Verbauung und Versiegelung in der Fluss- und Auenlandschaft der Spree gehören.
In dem Blickfeld betrachtet, gilt es einen vollkommen neuen Umgang mit der Berliner Spree, ihrer Auen, ihrer Nebengewässer sowie der damit verbundenen Fragen wie Ökologie, Wohn- und Erholungsqualität sowie nachhaltiges Wirtschaften zu entwickeln.

Der heutige AHA ist bereit, seine nunmehr fast 40 Jahre gesammelten Erfahrungen einzubringen und im Rahmen seiner ehrenamtlichen Möglichkeiten an einer ökologisch orientierten Entwicklung der Spree, ihrer Nebengewässer und ihres Umfeldes mitzuwirken.
Daher beabsichtigt der AHA eine ehrenamtliche Landesgruppe in Berlin zu bilden, welche sich der ebengenannten Thematik annehmen soll.
Wer Interesse hat daran mitzuwirken, wende sich bitte an folgende zentrale Anschrift des AHA:

Arbeitskreis Hallesche Auenwälder
zu Halle (Saale) e.V. (AHA)
Große Klausstraße 11

06108 Halle (Saale)

Tel.: 0345 – 200 27 46

E-Mail: aha_halle@yahoo.de

Andreas Liste
Vorsitzender

Halle (Saale), den 06.01.2020

Das Neue Jahr im Hakel begrüßt

Das Schutzziel, Zitat aus der „Verordnung des Regierungspräsidiums Halle über die Festsetzung des Naturschutzgebietes „Hakel“, Landkreise Aschersleben-Staßfurt und Quedlinburg“ vom 20.09.1995, geändert am 25.04.2002: „Schutzziel der Verordnung ist deshalb die Erhaltung und Entwicklung des vorgenannten Waldkomplexes als Lebensraum zahlreicher bestandsbedrohter Tier- und Pflanzengesellschaften und seines agrarisch genutzten Umfeldes als Grundlage der Nahrungskette unter dem besonderen Aspekt des Greifvogelschutzes.“, Zitat Ende, hatten der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA) zum zehnten Mal veranlasst, zur Exkursion „Das neue Jahr im Hakel begrüßen“ am 04.01.2020 ab Heteborn einzuladen.
Umrahmt von einer Mischung aus Südwestwind und wolkentrübes Wetter verwies der Vorsitzende des AHA Andreas Liste zu Beginn der ca. 5 km langen Exkursion mit ca. 25 Teilnehmerinnen und Teilnehmern, auf die Bedeutung des ca. 1.366,00 ha großen, als Naturschutzgebiet sowie nach europäischem Recht nach der Fauna-Flora-Habitat (FFH)-Richtlinie und als Vogelschutzgebiet ausgewiesene vielfältige Mischwaldgebiet. Dabei gilt es alles zum Schutz und Erhalt des von sehr großer Artenvielfalt an Fauna und Flora geprägten Schutzgebietes zu unternehmen und ein entsprechendes umfassendes Maßnahmepaket anzugehen. An erster Stelle gehört nach Auffassung des AHA, die Beendigung der forstwirtschaftlichen Aktivitäten in dem Gesamtgebiet, um eine weitgehend ungestörte sukzessive, naturnahe Gehölzentwicklung zu ermöglichen und die Tierwelt nicht zu stören.
Der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA) verwies ferner darauf, dass immer wieder Massenabholzungen ganze Wälder bzw. Waldbereiche stören bzw. zerstören sowie mit gezielten reihenweisen Aufforstungen eine Umwandlung in Forstplantagen erfolgt. Als Beispiele führte der AHA dabei die Saaleauenwälder Sprohne, Dröbelschen Busch und Auwald Plötzkau, die Auenwälder in den Städten Leipzig und Schkeuditz, den Ettersberg in der Stadt Weimar und im Landkreis Weimarer Land, das Bergholz am Petersberg im Saalekreis sowie die Dölauer Heide im Gebiet der Stadt Halle (Saale) an.
Hier bedarf es nach Ansicht des gemeinnützigen und ehrenamtlichen Arbeitskreises Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA) eines massiven Umdenkens und darauf aufbauenden Handelns, was eine Hinwendung zu sich naturnah und sukzessiv entwickelnden Wäldern sein muss. Eine Holzentnahme außerhalb von Schutzgebieten aller Art gilt es dem anzupassen.
Auch eine Bereicherung der anzubauenden Feldkulturen im Umfeld des Hakels auf Vorwendeniveau, insbesondere mit Luzerne, Klee und Landsberger Gemenge tragen unweigerlich dazu bei. Die 3 genannten Feldkulturen verbessern nicht nur die Ernährungssituation für Greifvögel und Eulen, sondern auch des Feldhasen und von Insekten. Ebenso zählen sie zu den Humusmehrern und tragen somit zur Verbesserung der Bodenfruchtbarkeit bei. Nach Vorstellung des AHA gehört ebenfalls dazu, auch die Mäusebekämpfung mit Giftködern einzustellen, um das Nahrungsangebot für Greifvögel und Eulen nicht noch weiter zu vermindern sowie die Vergiftungsgefahr für andere Tiere auszuschließen.
Aber auch der angedachte Flugbetrieb von und nach Cochstedt bereitet dem AHA Sorge. Hier gilt es nach den Gesichtspunkten eines angrenzenden Naturschutzgebietes und Europäischen Vogelschutzgebietes unbedingt eine gründliche Überprüfung vorzunehmen. Immerhin leben noch ca. 70 Brutvogelarten, darunter z.B. in den Jahren 2002 bis 2006 insgesamt 9 Greifvogelarten als Brutvögel: Schwarzmilan, Rotmilan, Habicht, Sperber, Mäusebussard, Wiesenweihe, Rohrweihe, Turmfalke und Baumfalke. Alles Vogelarten, welche unteren besonderen Schutz stehen müssen.
Die Exkursionsteilnehmerinnen und Exkursionsteilnehmer stellten fest, dass es endlich in der Frage Schutz und Entwicklung des Hakels voranzukommen gilt. Hinsichtlich einer Nutzung des Flugplatzes Cochstedt, ist von einer Zunahme der Vielfachbelastung für die Avifauna auszugehen. Zu den Vielfachbelastungen gehören aber auch ganz besonders die intensivere forstwirtschaftliche Nutzung sowie die zunehmende landwirtschaftliche Monokultur in Form des flächendeckenden Anbaus von Mais und Raps. Während Ersteres auf die Brutstandorte einwirkt, führt der gegenwärtige Feldbau zu herben Verlusten an Nahrungsräumen.
Die Exkursionsteilnehmerinnen und Exkursionsteilnehmer stellten mit Bedauern fest, dass in den letzten Jahren eine Verarmung der Anbaustruktur und somit der Agrarlandschaft eingesetzt hat. Während noch zu DDR-Zeiten bis zu 25 Ackerkulturen zum Einsatz kamen, sind es heute noch maximal 5 bis 6 Arten. Neben dem Verlust von Nahrungs- und Lebensraum zahlreicher Tierarten wie z.B. für Greifvögel, Hasen und Insekten, gehen auch Pflanzenarten verloren. Zudem führt der verstärkte Anbau von Humuszehrern wie Mais und Raps zu Verlusten an der Humusbilanz und zur Verfestigung der Böden. Niederschlagswasser kann nicht mehr im Boden einsickern, fließt oberflächlich ab und befördert so die Wassererosion. Der abgetragene Boden gelangt mit dem häufig vermehrt ausgebrachten mineralischen Düngern und Pestiziden in die Graben- und Fließgewässersysteme, welche dann verschlammen und eutrophieren. Ferner fehlen Flur- und Feldgehölze, welche nicht nur das Landschaftsbild verbessern, sondern als Biotopverbundräume, Lebens- und Rückzugsraum für zahlreiche Tier- und Pflanzenarten sowie Schutz gegen Winderosion dienen. Ein Verlust wertvoller Waldgebiete und Ackerflächen durch eine derartige Bewirtschaftung bringen nicht nur Umwelt, Natur und Landschaft in Gefahr, sondern sorgen womöglich so auch zu Arbeitsplatzverlusten.
Zur Frage des möglicherweise steigenden Holzbedarfs erneuerte der AHA seinen dringenden Vorschlag diesen in neue Waldflächen umzurechnen. Dem gilt es jedoch ein wissenschaftlich fundiertes Waldkonzept zu Grunde zu legen.
Alles dies gehört in eine ordentliche wirtschaftliche Betrachtung hinein. Es kann nach Ansicht des AHA nicht sein, dass die Gewinne privatisiert sind und die Folgeschäden die Gesellschaft zu tragen habe. In dem Zusammenhang bekräftigten die Exkursionsteilnehmerinnen und Exkursionsteilnehmer, dass zur Zeit das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit zur aktuellen täglichen Neuausweisung von Siedlungs- und Verkehrsflächen in der Bundesrepublik Deutschland folgendes angibt, Zitat: „Täglich werden in Deutschland rund 58 Hektar als Siedlungsflächen und Verkehrsflächen neu ausgewiesen. Dies entspricht einer Flächenneuinanspruchnahme – kurz Flächenverbrauch – von circa 82 Fußballfeldern.“, Zitat Ende
Das ergibt im Jahr einen Flächenverbrauch im Umfang von 21.170 ha. Im Vergleich dazu liegt diese Zahl zwischen der Fläche der Stadt Essen (21.034 ha) und der Stadt Lübeck (21.419 ha).
Daraus ist eine sehr große Gefahr für die Landwirtschaft sowie Umwelt, Natur und Landschaft abzuleiten.
Im Vorfeld der Domburg, welche auf dem mit 244 m über NN höchsten Punkt des Hakels steht, hat man nun ebenfalls mit Aufforstungen von Eichen und anderen Bäumen einen weiteren Grundstein für die Umwandlung des Hakels vom Wald zu Forstplantagen gelegt. Ferner waren mindestens fünf Personen mit Motorsägen in Aktion, um Bäume sich zurechtzusägen. Dazu befuhr man die Waldwege mit Transportfahrzeugen.
Ebenso mit Entsetzen und Unverständnis stellten die Exkursionsteilnehmerinnen und Exkursionsteilnehmer eine massive Verstärkung der Nutzung bestehender sowie Schaffung neuer Rückegassen fest, welche zwischen 40 bis 60 cm tiefe Furchen und somit sehr deutliche Bodenverdichtungen und Zerstörungen an der Flora hinterlassen haben. Insbesondere im Bereich des Wassertals im Südostbereich des Großen Hakels ist eine deutliche Verstärkung der Abholzungstätigkeiten zu erkennen, wobei insbesondere Stiel- und Traubeneiche, Rotbuche, Hainbuche, Bergahorn und Winterlinde der Säge zum Opfer fielen. Eine stichprobenartige Zählung ergab, dass der Forst u.a. 120 Jahre alte Eichen gefällt hatte. Dabei hatte man zudem den angrenzenden Weg stark beschädigt. Ebenso für Unverständnis sorgte die vermehrte Aufstellung von Hochsitzen, was auf eine verstärkte Jagdtätigkeit schließen lässt.
Die gegenwärtig gültigen Naturschutzgebietsverordnung (NSG-VO) zielt darauf ab, den Mischwaldbestand in seiner Vielfalt sowie die dort lebende vielfältige Fauna und Flora zu schützen und zu entwickeln. Ein Holzeinschlag darf nach § 5 NSG-VO u.a. nur außerhalb der Zeit vom 1.3. bis 31.8. eines jeden Jahres und eine Holzrückung in der Zeit vom 15.03. bis 31.08. eines jeden Jahres erfolgen.
Die Holzabfuhr darf in der Zeit vom 2.3. bis 31.8. eines jeden Jahres nur entlang des Hauptweges (Cochstedter Weg) und dem Kreuzweg im Kleinen Hakel stattfinden.
Eine Fläche von 33,69 ha ist als Totalreservat der ungestörten natürlichen Entwicklung vorbehalten.
Ebenso besagt der seit 2004 bestehende Forsteinrichtungsplan, dass eine Durchforstung auf den Flächen nur alle 10 Jahre erfolgen darf, um weitere Störungen auf den Flächen zu vermeiden. Beobachtungen von Exkursionsteilnehmerinnen und Exkursionsteilnehmer sowie AHA-Mitgliedern besagen, dass dies bereits häufig nach 5 bis 6 Jahren erfolgt. Zudem liegt kein neuer Entwurf des Forsteinrichtungsplans vor.
Im § 4a der Änderung der NSG-VO vom 25.04.2002 ist nunmehr eine Schutzzone mit einer Größe von ca. 3 707 ha festgeschrieben. Sie erstreckt sich nördlich und südlich um den “Großen Hakel” und den “Kleinen Hakel” in den Gemarkungen der Gemeinden Cochstedt, Schadeleben, Friedrichsaue, Hausneindorf, Hedersleben, Heteborn, Kroppenstedt und Hakeborn. Die Grenze verläuft vom Ortsausgang der Gemeinde Hedersleben in nordöstlicher Richtung entlang der Landesstraße L 66 bis zur Grenze der Gemarkung ca. 500 m südöstlich der Gemeinde Heteborn.
In ihr sind folgende Handlungen verboten:
– die Bodengestalt zu verändern oder Böden zu versiegeln,
– Bodenschätze abzubauen,
– den Landschaftscharakter zu verändern,
– die Art oder das Ausmaß der bestehenden Grundstücksnutzung zu ändern,
– nicht landwirtschaftlich genutzte Flächen oder sonstige Grünlandflächen umzubrechen oder in eine andere Nutzung zu überführen,
– bauliche Anlagen mit Ausnahme jagdlicher Einrichtungen zu errichten oder wesentlich zu verändern, auch wenn dies keiner öffentlich rechtlichen Genehmigung bedarf
Diese dient dazu auch das Umfeld des Schutzgebietes Hakel nachhaltig zu schützen.
Daher sieht der AHA nunmehr auch die Notwendigkeit die Presseerklärung der zuständigen Staatsanwaltschaft zuzuleiten, um die strafrechtliche Relevanz prüfen zu lassen.
Im Rahmen der Exkursion erläuterte der AHA weiterhin, dass der Hakel, eingebettet zwischen Harzvorland und Börde sowie weiträumig gesehen zwischen den Fließgewässern Bode, Selke, Wipper und Eine zur Entwicklung und Stabilisierung von Biotopverbundräumen beitragen kann. Dazu zählen die sukzessive Wiederausdehnung des Hakel in Richtung der Selke, die Entwicklung bzw. Schaffung von Grünverbindungen zum gefluteten Concordia-See sowie die Wieder- und Neuentstehung von Streuobstwiesenbeständen in Richtung Hakeborn, Egeln und Cochstedt. Diese Grünverbindungen sollten aus mindestens 10 m breiten Gehölzstreifen mit einem mindestens 3 m breiten Kraut- und Staudensaumen bestehen. Als Leitlinie könnten u.a. Wege dienen. Diese Gehölzstreifen können sich sukzessiv entwickeln oder bzw. sowie als Pflanzung aus Obstalleen und an feuchteren Stellen aus Kopfweiden bestehen.
Der geflutete Concordia-See könnte sich zu einem großen Lebens- und Nahrungsraum z.B. für Seevögel, Amphibien, Fische und Insekten entwickeln. Dies gilt es bei allen neuen Konzepten für das stark bergbaulich geprägte Gewässer mit allen Gefahren und Chancen zu berücksichtigen.
Ferner weist der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA) darauf hin, dass in jüngster Geschichte beginnend im Jahr 1830 und letztmalig im Jahr 1919 acht Gebiete am Rand des gesamten Hakelgebietes sowie westlich, nordwestlich und nördlich von Heteborn mit dem Lindholz, dem Westernholz, Der große Findling, Fasanenteich und Der kleine Findling fünf weitere Waldgebiete gerodet hatte. Nach Auffassung des Arbeitskreises Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA) gilt es diese gerodeten Waldgebiete unverzüglich sukzessiv wieder entstehen zu lassen, um so mit der Wiederherstellung der einstigen Waldausdehnung beginnen zu können. Dies ist für den Schutz und Erhalt von Fauna und Flora, zur Verbesserung des Klimas sowie für einen umwelt- und naturverträglichen sanften Tourismus wichtig und dient letztendlich so auch der Naherholung. Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer der Exkursion legten ebenfalls dar, dass mehrmonatige Trockenphasen gepaart mit heißen Sommern, insbesondere in den Jahren 2018 und 2019 ohnehin Fauna und Flora in den Wäldern, so auch im Hakel, stressen. Schon aus dem Blickwinkel betrachtet, verbietet es sich, die forstwirtschaftliche Nutzung fortzusetzen.
Der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA) beabsichtigt daher sich verstärkt und massiver für den Schutz, Erhalt und Entwicklung des Raumes zwischen Selke, Hakel, Wipper, Eine und Bode bzw. zwischen Harz, Harzvorland und Börde einzusetzen.
Zu diesen Aktivitäten gehören u.a. das Entwickeln einer FFH-tauglichen NSG-Verordnung mit einer aktuellen wissenschaftlich fundierten Schutz- und Entwicklungskonzeption, die Konzipierung eines Naturerkenntnispfades mit Erweiterungspotenzial zu Bode, Selke, Eine und Wipper sowie regelmäßige Hakelexkursionen.
Zum Abschluss der Exkursion lud der AHA zu folgender Fahrradexkursion ein:

Samstag, den 04.07., um 10.00 Uhr
Radexkursion von Gatersleben nach Staßfurt
Route: Parkanlage zum „Oberhof“ der ehemaligen preußischen Staats­domäne in Gatersleben, NSG Hakel, Bode mit Auf­enthalten an den Mündungsbereichen von Ehle und Röthe sowie im Gaense­further Busch, Staßfurt
Treffpunkt: Bahnhof Gatersleben
Dauer: ca. 6 Stunden

Bei Interesse sich für den Schutz und Erhalt des NSG Hakel einzusetzen zu wollen, besteht die Möglichkeit der Kontaktaufnahme über folgende Anschrift:

Arbeitskreis Hallesche Auenwälder
zu Halle (Saale) e.V. – (AHA)
Ortsgruppe Gatersleben
Schmiedestraße 1

06466 Gatersleben

Fax.: 01805-684 308 363 (deutschlandweit zum Ortstarif)
E-Mail: aha_halle@yahoo.de

Andreas Liste
Vorsitzender

Halle (Saale), den 06.01.2020

Fotos: Sabine Schauer

Fotos: Andreas Liste

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