Monat: April 2019 (Seite 3 von 5)

AHA führt Exkursion zu Goldgrundbach, Kliebigbach und Dippelsbach durch

Der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA) führt am Samstag, dem 27.04.2019,eine ca. sechsstündige Exkursion entlang des Goldgrundbaches, des Kliebigbaches und des Dippelsbaches bis zur Bösen Sieben durch. Im Rahmen der Exkursion beabsichtigt der AHA die Vielfältigkeit von Fließgewässern, deren Schutz, Erhalt und Entwicklung darlegen.
Insbesondere der Kliebigbach steht für eine fast komplett naturnahe Entwicklung. Gerade der Ober- und Mittellauf ist davon geprägt und hat daher einen bundesweiten Vorbild- und Beispielcharakter. Insgesamt gesehen haben alle Bäche der Region einen ungemeinen hohen Wert. Das trifft auch auf ihre Bedeutung für die Umweltbildung zu.
Daher hält es der AHA für dringend geboten im Rahmen der Exkursion genau dafür zu werben, insbesondere im Blickfeld auf die Umsetzung der Europäischen Wasserrahmenrichtlinie und der daraus resultierenden Verantwortungen der Behörden aller Ebenen. Jedoch trägt die Bevölkerung ebenfalls ein hohes Grad der Verantwortung.
Ferner ist vorgesehen die Ergebnisse eines Arbeitseinsatzes zur Eindämmung der Ausbreitung des Riesenbärenklaus zu besichtigen.
In dem Zusammenhang ist vorgesehen Möglichkeiten aufzuzeigen, wie Interessierte sich entsprechend einbringen können. Dazu möchte der AHA für eine ehrenamtliche Arbeitsgruppe in der Region werben.
Treff ist um 10.00 Uhr am Bahnhof Wolferode, wo auch die Exkursion enden wird.
Wer noch mehr zur Exkursion und den Aktivitäten des AHA erfahren möchte, wende sich bitte an folgende Anschrift:

Arbeitskreis Hallesche Auenwälder z
u Halle (Saale) e.V. – (AHA)
Große Klausstraße 11

06108 Halle (Saale)

E-Mail AHA: aha_halle@yahoo.de
Tel.: 0345 – 2002746

Andreas Liste
Vorsitzender

Halle (Saale), den 19.04.2019

AHA, Initiative „Pro Baum“ und Bürgerinitiative für ein Grünes Medizinerviertel führen Exkursion zum Tag des Baumes durch

Zum Tages des Baumes führen der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V., die Initiative „Pro Baum“ und die Bürgerinitiative für ein Grünes Medizinerviertel am Donnerstag, dem 25.04.2019, gemeinsam eine ca. dreieinhalbstündige Exkursion ab Ecke Delitzscher Straße/Landsberger Straße, entlang des Schlachthofes bis zur Ecke Magdeburger Straße/Forsterstraße in Halle (Saale) durch.
Treff: 17.00 Uhr Ecke Delitzscher Straße/Landsberger Straße

Im Rahmen der Exkursion ist angedacht die Möglichkeiten zur weiteren Begrünung von zentralen Gebieten in der Stadt Halle (Saale), Bedeutung und Schutzwürdigkeit von Gehölzen sowie Vorschläge zur Entwicklung und Gestaltung der Gebiete in der Landsberger Straße, des Geländes des früheren Schlachthofes und des Medizinerviertels darzulegen. Die drei Organisationen möchten dabei auch praktische Aktionen erläutern, wozu die Auszählung von möglichen Baumstandorten durch Mitglieder der Initiative „Pro Baum“ sowie das Aufstellen bzw. Ausbringen von Blumenkübeln und Samenbomben durch Mitglieder und Freunde der Bürgerinitiative für ein Grünes Medizinerviertel gehören. Ferner ist es Ziel der Veranstaltung Möglichkeiten gemeinsamer Aktionen bzw. Aktivitäten von Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V., die Initiative „Pro Baum“ und die Bürgerinitiative für ein Grünes Medizinerviertel zu erörtern und ggf. bereits konkreter zu planen. Nach Auffassung von Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V., Initiative „Pro Baum“ und Bürgerinitiative für ein Grünes Medizinerviertel muss es Ziel der Exkursion zum Tag des Baumes sein, Bevölkerung, Politik, Verwaltung, Vermieter und Wirtschaftsunternehmen verstärkt für einen Schutz, Erhalt, Betreuung und Ausweitung von Grün im halleschen Stadtgebiet zu sensibilisieren sowie letztendlich zur Mitarbeit zu bewegen.

Andreas Liste
Vorsitzender des AHA
und der Initiative „Pro Baum“

Halle (Saale), den 19.04.2019

Die BI Saalettal bezieht Stellung gegen Herrn Riedels Petition

Jan Riedels Petition auf change.org:

„Der Lückenschluss der #A 143 bei Halle muss nun zügig vollzogen werden! Nach berechtigten Einwänden der Naturschutzverbände etc. liegt nun ein umsichtiger Planfeststellungsbeschluss mit weitreichenden Schutzmaßnahmen für Mensch und Natur vor. Wir bitten inständig, insbesondere zum Wohle der Menschen in unserer Region, die tagein tagaus mit den Folgen der fehlenden Stadtumfahrung zu kämpfen haben, nicht erneut gegen das Projekt zu klagen

Mit Ihrer Unterschrift bekunden Sie Ihr JA zum Lückenschluss und appellieren an die Vernunft der Autobahngegner.“

Im Einzelnen:

…liegt nun ein umsichtiger Planfeststellungsbeschluss mit weitreichenden Schutzmaßnahmen für Mensch und Natur vor.“

Nein, tut er nicht.

1. Es liegt kein Plan vor, um Menschen vor dem Lärm der Autobahn zu schützen, noch nicht einmal das Minimum einer weitläufigen Schallschutzmauer ist vorgesehen. Menschen werden zwangsenteignet und viele ihrer Häuser würden nahezu wertlos. Menschen verlören ihr Zuhause durch die Autobahn. Menschen werden krank durch permanenten Straßenlärm.

2. Seltene Tiere und Pflanzen, schon heute vom Aussterben bedroht, würden regional, manche in Mitteleuropa, ganz aussterben. Naturverträglich wäre der endgültige Stopp der Autobahn, das Ende von Ackergiften und Insektensterben, das Ende der Flächenversiegelung, um das mindeste zu nennen.

Menschen in unserer Region, die tagein tagaus mit den Folgen der fehlenden Stadtumfahrung zu kämpfen haben“

1. Der Autoverkehr in Halle besteht zu 95% aus Hallenserinnen und Hallensern und aus Durchgangsverkehr, der nichtvon Sangerhausen undsüd-ost-Harz Richtung nord-westen, nach Bernburgfährt. Das geht aus der Studie der Stadt Halle hervor. Die Menschen würden auch mit A-143 unter Autoverkehr leiden. Die A 143 ist eine Ablenkung vom wirklichen Problem.

2. Es ist erwiesen, dass Straßenzubau Verkehr induziert. Eine Zunahme von Verkehr insbesondere auf den Autobahnzubringern ist wahrscheinlich.

3. Menschen in Halle und weltweit kämpfen heute schon tagein tagaus mit den Folgen fehlenden Klimaschutzes. Das Jahr 2018 war eines der trockensten in der Geschichte der Wetteraufzeichnung.

4. Der nicht endende Strom von Flüchtlingen aus Afrika, Asien und dem nahen Osten ist heute schon neben anderen Faktoren dem Klimawandel geschuldet. Diese Menschen kämpfen tagein tagaus mit ausbleibendem Regenfall, Hunger, Vertreibung. Der Verkehrssektor, vor allem Flugzeug und Auto, steht an fünfter Stelle der Klimazerstörer. In Deutschland ist der Autoverkehr für 115 Millionen Tonnen, das entspricht 13% der Co2 Emissionen verantwortlich. (115 mil t / 868 = 13%)

„nicht erneut gegen das Projekt zu klagen“

1. Die Klage läuft seit beinah einem Jahr. Wer Zeitung liest ist klar im Vorteil.

Unsere Antwort:

Wir bitten inständig, zuerst nachzudenken, bevor wieder Petitionen gestartet werden, die das sechste planetare Artensterben weiter verschlimmern würden. (https://de.wikipedia.org/wiki/Massenaussterben#Das_gegenw%C3%A4rtige_Massenaussterben)

Wir bitten inständig, das Gehirn einzuschalten, bevor ein weitere Intensivierung des Automobilismus verlangt wird. Die Gegenwart eines Systems mit zu vielen Autos würde unnötig in die Zukunft verlängert. Autobahn heißt Autoverkehr, und allein die PKW sind für rund 10% des deutschen Co2 Ausstoßes verantwortlich. Wir bitten inständig, einmal über die Realität des Klimawandels nachzudenken.

(https://www.welt.de/wams_print/article1828854/Verkehr-als-CO2-Quelle.html)

Wenn wir, die Menschen, eine Zukunft auf diesem Planeten haben wollen, dann nur ohne Klimakatastrophe. Wer der nächsten Generation das schlimmste ersparen will, darf die Verbrennung von Kohlenwasserstoffen nicht fortsetzen. Das aber heißt, Schluss mit Autobahnneubau, Schluss mit dem Automobilismus, wie wir ihn kennen.

Die Gruppe Extinction Rebellion hat leider Recht: „Wir stehen vor dem ökologischen Kollaps.“

(https://extinctionrebellion.de/forderungen/)

Wir haben die Wahl, per Automobilismus und fossilen Brennstoffen ins Klimachaos, oder endlich umdenken.

Bürgerinitiative Saaletal
Große Klausstraße 11

06108 Halle (Saale)

17. April 2019

Stellungnahme zum Raumordnungsverfahren Kiessandtagebau Ahlendorf

I. Grundsätzliches

Die grundsätzliche Sichtweise des Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA)zur Auenlandschaften der Weißen Elster zwischen Gera und Zeitz verdeutlicht sich in seiner nachfolgenden Presseerklärung vom 24.06.2019, Zitat:

„Der gemeinnützige und ehrenamtliche Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA) setzt sich bekanntlich sehr intensiv für den Schutz, Erhalt und naturnahe Entwicklung der Weißen Elster, ihrer Fluss- und Auenlandschaften, ihrer Nebengewässer sowie angrenzender Natur- und Kulturlandschaften ein. Dies geschieht in Form von Stellungnahmen, Vorschlägen, Exkursionen sowie Öffentlichkeits- und Bildungsarbeit.
Im Rahmen dieser räumlich, fachlich-inhaltlich und organisatorisch umfassenden ehrenamtlichen Tätigkeit beabsichtigt der AHA nunmehr auch seine Aktivitäten auf die ca. 30 km lange Weiße Elster zwischen den Städten Gera und Zeitz zu intensivieren.
Dabei bilden der Erhalt, der Schutz und die Entwicklung weiterer Abschnitte zu naturnahen Natur- und Landschaftsräumen, die Erweiterung von Hochwasserräumen, die mögliche Wiederanbindung von Altarmen und eines umwelt- und naturverträglichen Tourismuskonzeptes, die Entwicklung eines breitgefächerten Umweltbildungskonzeptes sowie die Unterstützung des Vorhabens der Ausweisung großer Teile des Gebietes der Weißen Elster ab Gera, über Markkleeberg, Leipzig, den angrenzenden Landkreisen bis nach Halle (Saale) zur Ausweisung zum UNESCO-Weltkulturerbe, die ersten Arbeitshauptschwerpunkte. So lassen sich ökologische, geologische, archäologische, historische, kulturelle, wissenschaftliche, ökonomische, soziale und kulturelle Aspekte umfassender und günstiger ins Verhältnis bringen, um so angemessen zukunftsfähig länderübergreifend eine nachhaltige Entwicklung zu ermöglichen. Perspektivisch erscheint es in dem Zusammenhang sinnvoll zu sein, die Gebiete über Gera, Greiz und Plauen bis ins Erzgebirge nach Tschechien ins Quellgebiet auszuweiten.
Im Rahmen einer Fahrradexkursion am 23.06.2018 nahm nunmehr eine Gruppe bestehend aus den Mitarbeitern der Thüringer Landgesellschaft mbH Frank Schirmer und Jan Berling sowie mit Mitgliedern des AHA, von Naturschutz und Kunst Leipziger Auwald e.V. (NuKLA) und der Naturfreunde Gera die Weiße Elster und ihre Aue zwischen den Städten Gera und Zeitz in Augenschein. Ein besonderer Schwerpunkt bildete neben der Beobachtung von Fauna und Flora sowie Landschaft, Natur und Umwelt, Möglichkeiten der Wiederausweitung von Überflutungsgebieten, welche u.a. durch Deichrückverlegungen und –beseitigungen sowie Wiederbelebungen der Altverläufe der Weißen Elster in Betracht zu ziehen sind.
Bereits bei der Ankunft der Exkursionsgruppe an der Weißen Elster erläuterte der wasserwirtschaftliche Projektleiter Frank Schirmer schwerpunktmäßige Planungen und angedachte Maßnahmen zum Projekt: „Gewässer brauchen mehr Raum: Verbesserung des Hochwasserschutzes und der Gewässerstruktur an der Weißen Elster von Gera-Milbitz bis zur Landesgrenze Thüringen/Sachsen-Anhalt“. Die fachlich fundierten Ausführungen verdeutlichte sich die Vielfalt der zu bewältigenden Aufgaben. Dabei spannt sich der Bogen von der dringenden Notwendigkeit der Weißen Elster und ihrer Nebengewässer notwendigen Überflutungsraum zurückzugeben, dies mit Gesichtspunkten des Landschafts- und Naturschutzes zu koppeln, über bauliche Realitäten -insbesondere in der Stadt Gera-, Berücksichtigung von Befindlichkeiten u.a. von Anwohnern, Eigentümern, Land- und Forstwirten bis hin zur dringenden Notwendigkeit eines koordinierten Handelns mit Tschechien sowie den drei betroffenen Ländern in der Bundesrepublik Deutschland. Innerhalb der Stadt Gera gibt es u.a. im Einmündungsbereich des Mühlgrabens durchaus recht interessante Gedanken in Richtung Rückgabe von Aue an die Weiße Elster, was unweigerlich mit der Erweiterung von Überflutungsraum einhergeht. Der AHA wiederholte seinen Vorschlag unbedingt weitere Überlegungen zu starten, um im Stadtgebiet von Gera weitere Altauen der Weißen Elster zurückzugeben.
Ein ganz besonderes Augenmerk in der Stadt Gera lenkte die Exkursionsgruppe auf die Mündungsgebiete von Brahme und Erlbach. Bei der Brahme gilt es unbedingt anzumerken, dass 102 ha zum Schutzgebiet 177/5038-303 nach der europäischen Fauna-Flora-Habitat (FFH)-Richtlinie Brahmeaue gehören. Dementsprechend gilt es die Schutzwürdigkeit, die Entwicklung hin zu naturnaheren Strukturen sowie ihre Bedeutung als Lebens- und Rückzugsraum für Tier- und Pflanzenarten und den Biotop- und Grünverbund zu prüfen und zu beachten. Das Mündungsgebiet des Erlbaches im Nordwesten der Stadt Gera kann ein weiteres bedeutsames Beispiel für umfassende Rückgabe an Aue sein. Hier verhindert momentan ein Deichdreieck, welches im Süden durch BAB 4, im Nordwesten dem Erlbach und einem weiteren Deich sowie nordöstlich der Weißen Elster gegenübersteht. Ein möglicherweise dann ausgedeichtes Gebiet bietet dann Weißer Elster und Erlbach ökologischen Entwicklungsraum sowie dem Hochwasser Ausdehnungsfläche, welche durchaus in nordwestlicher Richtung bei einer Deichentfernung Ausdehnung und somit verbesserten Abfluss finden kann. Hier erscheint es sinnvoll zu sein, neben der Deichentfernung, Möglichkeiten der sukzessiven Entwicklung eines umfassenden Auenwaldes mit Wiesenbereichen zuzulassen. Ferner erscheint es wichtig, Querbauwerke aus dem Erlbach zu entfernen und mit Störsteinen und -hölzern die natürliche Mäandrierung zu befördern. Der AHA hält in so einem Fall eine wissenschaftliche Untersuchung und Konzipierung für notwendig, welche basierend auf umfassenden Erfassungen u.a. von Fauna und Flora, Vorschläge zur Entwicklung des Gesamtgebietes enthalten sollte.
Gleiches gilt es zu prüfen und zu untersuchen in der Aue der Weißen Elster zwischen Gera und Bad Köstritz sowie nördlich von Bad Köstritz, wo neben der häufig fehlenden Gewässerschonstreifen, die Deiche direkt an den Ufern stehen und sogar vereinzelte massive Verschotterungen stattgefunden haben.
Im Bereich des Mündungsgebietes des Stübnitzbaches an der Grenze der Städte Gera und Bad Köstritz mahnte der AHA an zu prüfen, inwieweit ein Rückbau von Sohlbefestigungen im Bereich der Brücke Köstritzer Weg erfolgen kann. Nur so kann eine durchgehende naturnahe Entwicklung des Baches stattfinden.
Im Bereich des Elsterwehres im Stadtgebiet von Bad Köstritz berieten die Exkursionsteilnehmer Möglichkeiten zur Zukunft des Wehres. Der AHA regte dabei an die Reaktivierung des Altverlaufes zu prüfen, um im Rahmen einer Umgehung des Wehres die Durchgängigkeit des Fließgewässers schaffen, Rückgabe von Retentions- und Entwicklungsflächen zu ermöglichen sowie somit auch den Regelungen der EU-Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) zu entsprechen.
In der Aue zwischen Bad Köstritz und Caaschwitz, wo im Zuge des letzten Hochwassers im Juni 2013 die Weißer Elster kraftvoll ihren ca. 1 km langen Altverlauf zuströmte, erläuterte Frank Schirmer mehrere Varianten zur Entwicklung der Elsteraue bei Bad Köstritz. Die Exkursionsteilnehmer beleuchteten die Tatsache, dass das Gebiet Bestandteil des 48 ha großen FFH-Gebietes 134/5038-302 Elsteraue bei Bad Köstritz ist und entsprechend bei allen Überlegungen sein muss. Ferner gilt es zu beachten, dass an und in dem Altverlauf der Weißen Elster FFH-geschützte Tiere wie z.B. die Becherfledermaus, der Laubfrosch, der Eremit und der Hirschkäfer vorkommen. Dabei nahmen die anwesenden Mitglieder von AHA, NuKLA und Naturfreunde Gera kritisch Tendenzen zur räumlichen Reduzierung zur Herstellung einer neuen Schlinge der Weißen Elster auf. Sie befürchten, dass die Weiße Elster nicht die alte Länge zurückerhält, sich somit weiter eintieft, nicht ausreichend Raum für sukzessives Auenentwicklungspotential und Hochwasserausbreitungsraum besteht und somit die vollumfänglichen Chancen in Raum und Landschaft weit unter den gegebenen und künftigen Möglichkeiten verbleiben. Ferner verwiesen sie auf die Notwendigkeit der freien Gestaltung des Flusses, seines Altverlaufes und seiner Aue. Dabei gilt es unbedingt großflächig -insbesondere im Bereich des Altverlaufes der Weißen Elster- die Sukzession von standortgerechten Auenwäldern zuzulassen. Diese dienen zur Entwicklung sehr bedeutsamer Lebens- und Rückzugsräume für zahlreiche Tier- und Pflanzenarten sowie um die Kraft des Hochwassers zu mindern und Wasser in dem Zuge aufzunehmen. Im Angesicht massiver Verschotterungen und wasserbaulicher Baumaßnahmen am gegenüberliegenden Ufer sowie des bereits fertiggestellten Brückenbaus wiederholte der AHA seine Mahnung, dass eine bessere Information und Bündelung in den Händen der Thüringer Landgesellschaft mbH erforderlich ist. Darüber hinaus gilt es Änderungen an der baulichen Schaffung vollendeter Tatsachen zu prüfen. Dabei gilt es zu berücksichtigen, dass sich entlang der Weißen Elster in dem Bereich mit den Schluchten bei Gera und Bad Köstritz mit Roschützer Wald ein weiteres 164 ha großes FFH-Gebiet mit der Nummer 230/5038-305 befindet.
Im Nachtrag der Fahrradexkursion erscheint es sinnvoll zu sein, in die Entwicklungsmaßnahmen Möglichkeiten einer naturnaheren Entwicklung des Gleinabaches einzuplanen. Das Ingenieurbüro für Planung und Umwelt (IPU) hat die Gewässerstrukturklassen des Fließgewässers, welches in den Altverlauf der Weißen Elster mündet, von vollständig und mäßig verändert eingestuft. Hier gilt es Abhilfe zu schaffen, wozu u.a. die Einhaltung von Gewässerschonstreifen von jeweils mindestens 10 m, der Verbleib von Altholz sowie die Ermittlung von Einträgen aus Haushalten, Gewerbe und Landwirtschaft gehören. Ggf. ist das Einbringen von Störsteinen notwendig, um die Mäandrierung zu befördern.
In Crossen nahmen die Exkursionsteilnehmer die Wehranlage und den Abzweig zum Floßgraben in Augenschein. Die beiden Mitarbeiter der Thüringer Landgesellschaft mbH Frank Schirmer und Jan Berling erläuterten Überlegungen die Weiße Elster im Bereich ihres Altverlaufes im Bereich der Ochsenwiese wiederzubeleben. Somit erreicht man wieder eine Laufverlängerung, schafft neue Entwicklungsräume und ermöglicht somit einen barrierefreien Verlauf des Flusses, ohne die Bespannung des Floßgrabens in Gefahr zu bringen.
Der in den Jahren von 1578 bis 1580 im Auftrag von Kurfürst August I. nach Plänen von Martin Planer und unter Bauleitung von Christian Kohlreiber errichtete Floßgraben Ebenfalls prägte bzw. prägt immer noch die Region. Der hauptsächlich vom Wasser der Weißen Elster gespeiste Floßgraben, diente der Flößerei von Holz, welches man im Kurfürstentum Sachsen zum Sieden von Sole verwendete. Mit der Weißen Elster, der Rippach, der Pleiße und Luppe verknüpft, verlor der jedoch der Floßgraben durch den zunehmenden Ersatz von Brennholz durch Braunkohle immer mehr an Bedeutung. Im Jahre 1864 ereilte der Elsterflößerei die endgültige Einstellung. Während Teile verlandeten, andere Abschnitte dem Bergbau zum Opfer fielen, bestehen u.a. in Crossen, bei Lützen und in Leipzig noch deutlich erkennbare Abschnitte. Dies manifestiert sich z.B. im Abschnitt zwischen dem Zwenkauer See und der Einmündung in der Pleiße sowie in dem wiederbelebten Elstermühlengraben.
Die Überlegungen und Planungen des Fördervereins Elsterfloßgraben e.V. den Elster-floßgraben wiederzubeleben, verbindet der AHA mit der dringenden Vorstellung, dass keine massive Veränderung des Landschaftsraumes durch Wegeneubau z.B. mit Asphalt und Beton erfolgt. Auf jeden Fall gehört das begrüßenswerte Vorhaben des Freistaates Thüringen zu den Aktivitäten, die Weiße Elster wieder durchlässiger zu gestalten und entwickeln zu lassen. Diese biologische Durchlässigkeit findet eine rechtliche Basis in der Wasserrahmenrichtlinie der EU.
Im Anschluss daran berieten die Exkursionsteilnehmer, unter zeitweiliger Teilnahme eines Mitgliedes der Bürgerinitiative „Pro-Elsteraue“, die bedrohlichen Pläne in der Aue zwischen Weißer Elster und Floßgraben sowie nordöstlich von Crossen, Ortsteil Ahlendorf den Aufschluss eines Kiesabbaus zu beginnen. Die Exkursionsteilnehmer von AHA, NuKLA, Naturfreunden und Bürgerinitiative „Pro-Elsteraue“ brachten ihr diesbezügliches Unverständnis zum Ausdruck. Ein Abbau von Kies in der Aue der Weißen Elster führt zur Zerstörung von Landschaft und Natur, beraubt der Weißen Elster Entwicklungs- und Retentionstraum, beeinträchtigt das Potenzial als Lebens- und Rückzugsraum für Fauna und Flora sowie führt zu umfassenden Störungen im Wasserhaushalt in der Aue und dem Umland. Gerade wenn man bedenkt, dass mit der jährlichen Niederschlagsmenge im Umfang von 549 mm eine umfassende Unterschreitung der Jahresniederschlagswerte von Thüringen im Umfang von 795 mm bzw. l/m² und im Durchschnitt von Deutschland im Umfang von 850 mm bzw. l/m². Die Verdunstung einer offenen Wasserfläche dagegen bemisst man häufig auf ca. 600 bis 700 mm im Jahr. Somit ist von massiven Wasserverlusten auszugehen. Ferner besteht die Gefahr bei Eindringen von Hochwasser, dass Schmierstoffe und Chemikalien in den Fluss, in das Grundwasser und in die Aue gelangen können. Nicht zu unterschätzen ist zudem die Schaffung von baulichen Strukturen wie der Bau von Transportstraßen für den Abtransport der Abbauprodukte mit Hilfe von schweren LKW. Einhergehend damit ist mit vermehrter Abgas- und Lärmbeeinträchtigung zu rechnen, was zudem die Wohn- und Lebensqualität in Crossen und anderen Orten an der Transportstrecke massiv reduzieren lässt. Daher war man sich schnell einig, dass der Erhalt, der Schutz und die Entwicklung der Auen- und Flusslandschaft der Weißen Elster als Lebens- und Rückzugsraum für Tiere und Pflanzen, Ausbreitungsraum für Hochwasser und nicht zuletzt als Erholungsraum für die zumeist stressgeplagte Menschheit Vorrang vor Abbau von Kies und den damit verbundenen Beeinträchtigungen, Zerstörungen und Störungen haben muss. Daher gilt es die Aktivitäten zum Schutz der Weißen Elster auch im Raum Crossen zu intensivieren und zu koordinieren. Noch dazu es ist ein offenes Geheimnis ist, dass der Bergwerksbetreiber Ausweitungen in der Aue der Weißen Elster und in Richtung des 421 ha großen FFH- und Vogelschutzgebietes Zeitzer Forst plant.
Der AHA regt stattdessen an, auf diesen Flächen eine Mischentwicklung aus sukzessiv entstehenden Auenwäldern, Wiesen und nachhaltiger Landwirtschaft zu ermöglichen. Somit erhöht sich unweigerlich die Arten- und Strukturvielfalt erheblich und erfahren Biotop- und Grünverbund entlang der Weißen Elster noch mehr Bedeutung.

Auf Grund seiner räumlichen Nähe wiesen die Mitglieder des AHA auf die Bedeutung des Zeitzer Forstes hin. Der Zeitzer Forst, welcher länderübergreifend als Naturschutz- und Vogelschutzgebiet sowie Schutzgebiet nach der europäischen Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie in Sachsen-Anhalt auf einer Fläche von 1.718 ha und in Thüringen auf einer Fläche von 421 ha sowie insgesamt auf einer Fläche von gesamt 1.585 ha als „Nationales Naturerbe“ ausgewiesen ist, erfordert nach Auffassung des AHA ein sofortiges Ende der militärischen Nutzung des Gebietes und ganz besonders im Hinblick auf die besorgniserregende zunehmende Militarisierung in der Innen- und Außenpolitik. Somit unterstützt der AHA jede Forderung, dass der Zeitzer Forst frei von jeder Art der militärischen Nutzung sein muss. Nur so ist eine nachhaltige und ökologisch vernünftige Entwicklung eines der wenigen großflächigen Waldgebiete im waldarmen Süden Sachsen-Anhalts möglich.
Im Gebiet zwischen Haynsburg, Mödelstein, Raba und dem Mündungsgebiet der Aga in die Weiße Elster erläuterte der AHA der Exkursionsgruppe, sein Unverständnis, dass der Hochwasserdeich sich so nah an der Weißen Elster befindet und dem Fluss so ein großer Teil des Überflutungsraumes fehlt. Der AHA bekräftigte erneut seine Auffassung, dass auch hier umfassende Deichrückverlegungen erforderlich und möglich sind, um der Weißen Elster große Teile ihrer Aue zurückzugeben.
Zusammenfassend kam die Exkursionsgruppe zum Schluss, dass die Weiße Elster zwischen den Städten Gera und Zeitz große Strecken naturnahere Strukturen besitzt, jedoch häufig seiner Aue und seines Überflutungsraumes beraubt ist. Ferner haben Flussverkürzungen zu Gewässereintiefungen und Strukturverarmung geführt. Darüber hinaus bedarf es eines nachhaltigen Schutzes, Erhaltes und einer darauf beruhenden Entwicklung der wertvollen, arten- und strukturreichen Landschafts- und Naturbestandteile, welche durchaus vielfältig vernetzt sind. Der Biotopverbund bedarf jedoch einer umfassenden räumlichen Erweiterung, wozu Fließgewässer, Gehölz- und Staudenstreifen, extensive Wiesen- und Streuobstwiesenflächen, Obstbaumalleen, aber nicht zuletzt auch Ackerflächen mit einer größeren Anbaukultur beitragen können. Gegenwärtig prägen ausgedehnte Raps- und Maisanbauflächen, welche von Weizen- und Gersteanbauflächen unterbrochen sind, die Agrarlandschaft. Humusmehrende Ackerkulturen wie Luzerne, Kleegrasgemische und Phacelia fehlen vollständig. Neben der Verschlechterung der Bodenqualität, des stark reduzierten Nahrungsangebots für den Feldhasen, mangelnder Jagdmöglichkeit für Greifvögel und Eulen, geht auch eine Verarmung der landeskulturellen Vielfalt einher. Während zu Zeiten der DDR noch 25 Ackerkulturen auf dem Feld standen, sind es heute gerade mal noch 5 – 7 verschiedene Ackerkulturen. Hier bedarf es einer massiven Änderung auf allen räumlichen und gesellschaftlichen Ebenen.
Dazu bedarf es jedoch einer massiven Mitwirkung der interessierten und betroffenen Bevölkerung, um nachhaltige politische und gesellschaftliche Entscheidungs- und Rahmenbedingungen zu schaffen. Die fachlich sehr fundierten Diskussionen im Rahmen der Fahrradexkursionen haben einen sehr wichtigen Beitrag dazu geleistet.
Der AHA bekräftigte seinen Wunsch sich verstärkt für den Schutz, Erhalt und Entwicklung des gesamten Flussgebietes der Weißen Elster von Quelle bis zur Mündung einzusetzen. Dazu zählt selbstverständlich auch der Abschnitt zwischen den Städten Gera und Zeitz.
Nun möchte der AHA Interessenten gewinnen, welche daran ehrenamtlich mitwirken möchten, was letztendlich zur Bildung von Regional- und Ortsgruppen in den Städten Gera und Zeitz sowie in angrenzenden Gebieten führen soll. In diesen AHA-Gruppen können sich ehrenamtliche Interessenten unabhängig von Alter, Geschlecht, Bildung und Beruf einbringen. Wer Interesse hat, wende sich bitte an folgende Kontaktmöglichkeit:

Arbeitskreis Hallesche Auenwälder
zu Halle (Saale) e.V. – (AHA)

Regionalgruppe Leipzig und Umland
Otto-Adam-Straße 14

04157 Leipzig

E-Mail: aha_halle@yahoo.de
Internet: http://www.aha-halle.de

Andreas Liste
Vorsitzender

Halle (Saale), den 24.06.2018

Zitat Ende

II. Zu den Verfahrensunterlagen

II.1. Zu Teil I – Allgemeine Beschreibung des Verfahrens

Zu 1.2 Begründung des Bedarfs

Die dargelegten Begründungen des Bedarfes begründen vordergründig unternehmerische Gründe und stellt somit vorrangig private Interessen des Unternehmens über die Bedürfnisse des Schutz und Erhaltes der Fluss- und Auenlandschaft der Weißen Elster und angrenzender Natur, Landschaften und Wohngebiete.

Zu 2.1.2 Schutzgebiete im Vorhabensgebiet
Zu 2.1.3 Raumordnerische Situation – Regionalplan

Das Abbaugebiet befindet sich in der Tat in keinem ausgewiesenen Schutzgebiet, bildet aber einen sehr bedeutsamen Entwicklungs- und Hochwasserraum des Auen- und Flusssystems der Weißen Elster. Die grundsätzlich begrüßenswerten Bestrebungen des Freistaates Thüringen große Teile der Altaue der Weißen Elster wieder an das Hochwasserregimes des Flusses anzuschließen gilt es dringend mit naturnaher bis naturnahen Entwicklungsräumen zu koppeln. In dem Zusammenhang gilt es zudem dem Fluss auch Raum umfassenden Raum zur Mäandrierung und zur Entstehung sukzessiver Gehölz-, Stauden-, Wiesen- und Krautfloren zu geben. Das geplante Abbaugebiet bietet sich dazu insbesondere aus folgenden Gründen an:

– Der Teil der Weißen Elster zwischen Crossen, Ahlendorf und der Landesgrenze Thüringen/Sachsen-Anhalt ist eingebettet in zwei noch vorhandenen Flussschlingen, welche ein schnelles Überströmen des Gebietes mit Hochwasser ermöglicht. Eng damit verbunden ist ein Antransport von Saat- und Pflanzgut möglich, um die bereits erwähnte sukzessive Entwicklung zuzulassen.
– Die räumliche Nähe zum länderübergreifenden Naturschutzgebiet Zeitzer Forst, welcher auch aus Europäisches Vogelschutzgebiet und Schutzgebiet nach der europäischen Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie ausgewiesen ist, rechtfertigt eine besondere Bedeutung als Biotop- und Grünverbundraum. Diese Bedeutung besitzt die Weiße Elster bereits länderübergreifend vom Quellgebiert in Tschechien bis zur Einmündung in die Saale in Halle (Saale).
– Berechtigte Bestrebungen die gesamte Weiße Elster als UNESCO-Weltkulturerbe auszuweisen und die umfassende geologische, landschaftliche und historische Bedeutung dieses Fluss- und Auengebietes rechtfertigen eine Unterschutzstellung als länderübergreifendes Landschaftsschutzgebiet.
– Der in den Jahren von 1578 bis 1580 im Auftrag von Kurfürst August I. nach Plänen von Martin Planer und unter Bauleitung von Christian Kohlreiber errichtete Floßgraben Ebenfalls prägte bzw. prägt immer noch die Region. Der hauptsächlich vom Wasser der Weißen Elster gespeiste Floßgraben, diente der Flößerei von Holz, welches man im Kurfürstentum Sachsen zum Sieden von Sole verwendete. Dieses länderübergreifende Kulturdenkmal gilt es dringend zu erhalten und umwelt-, natur- und landschaftsverträglich wieder herzustellen. Dabei spielt der Anschluss an die Weiße Elster in Crossen eine besondere Bedeutung.

Ein Kiessandtagebau in der Aue der Weißen Elster in Ahlendorf behindert diese Entwicklung und zerstört ortsansässige und entwicklungsfähige Natur- und Landschaftsstrukturen.
Hinzu kommt die ernstzunehmende Befürchtung, dass eine spätere Ausweitung des Kiesabbaus nach Süden erfolgt. Besonders dann, wenn eine Genehmigung des nunmehr beantragten Abbaufeldes erfolgt.

Zu 2.1.4 Geologische Verhältnisse
Zu 2.1.5 Hydrogeologische Verhältnisse

Im Falle eines 6,45 ha großen Kiessabbaus und des damit verbundenen Abtrags von Deckschichten ist eine Zerstörung der natürlich gewachsenen Bodenstruktur verbunden. Ebenso besteht die Gefahr, dass durch mögliches Anschneiden der Zechsteinschichten eine schrittweise Versalzung des Grund- und Schichtwassers eintritt. Die Folgen auf das Umfeld können sich negativ auf die Böden, die Vegetation und Bausubstanz auswirken.
Zudem kann auf Grund des Verlustes der kapillaren Wirkung der Böden ein Einpegeln des Wassers eines möglichen ca. 5,8 ha großen Restsees in der Waagerechten erfolgen, so dass womöglich das Wasser in Richtung Weiße Elster ansteigt und vom Fluss abgewandt der Wasserspiegel sinkt. Zudem verstärkt sich die Verdunstung von Grundwasser, was zu nicht erheblichen Wasserverlusten in der Region führen kann.
Ferner ist von einer Verschärfung der hydrologischen Situation im Floßgraben auszugehen, da während des Abbaus und erst recht nach der Einrichtung des Kiessees durch waagerechte Einpegeln und Verdunstung erheblich weniger Wasser zur Verfügung steht.

Zu 2.2 Gesamtkonzept und seine Zielsetzung

Mit einem möglichen Abbau sind nicht nur mit Beeinträchtigungen an Landschaft und Natur, sondern auch mit zusätzlichen Belastungen durch LKW-Verkehr.

II.2. Zu Teil II UVP-Bericht

Zu 2.2.1 Wirkungen der Vorbereitungsphase

An der Stelle sei darauf hinweisen, dass laut Umweltbundesamt und Statistischem Bundesamt gegenwärtig eine tagtägliche Neuversiegelung von Boden im Umfang im Umfang von 69 ha Boden aus. Dies geht zumeist zu Lasten von fruchtbaren Böden und der Landwirtschaft. Das entspricht in etwa einer Fläche von ca. 100 Fußballfeldern und im Jahr in etwa einer Fläche von 25.185 ha -69 ha/Tag x 365 Tage/Jahr = 25.185 ha/Jahr. Im Vergleich dazu die Fläche der Stadt Leipzig, welche 29.760 ha beträgt.
Der Bau einer Transportstraße führt zu weiteren Bodenversiegelungen.

Zu 2.2.2 Wirkungen der Abbauphase

Beobachtungen in ähnlichen Anlagen haben aufgezeigt, dass zu Trockenzeiten mit massiven Staubentwicklungen und –verbreitungen zu rechnen ist. Auf Grund der Abbau- und Transportmaßnahmen ist von starker Lärm- und Staubentwicklung sowie Abgasbelastungen auszugehen, welche die gerade mal 30 m entfernte Ortslage Ahlendorf massiv betreffen kann.

Zu 2.3 Nullvariante

Es besteht kein Anspruch auf Gewinnerwirtschaftung für private Interessen auf Kosten des überwiegenden öffentlichen Interesses. Das öffentliche Interesse liegt im Erhalt und positiver Weiterentwicklung der Lebens- und Wohnbedingungen sowie des Schutzes und Erhaltes von Umwelt, Natur und Landschaft mit Lebens- und Rückzugsräumen für Fauna und Flora, der Verbesserung von Biotop- und Grünverbundräumen sowie die Bedeutung für den nachhaltigen Umgang mit dem Hochwasser.

Von daher ist der Abbau von Kies im angedachten Bereich nicht akzeptabel.

Zu 4.5.6 Vorbelastungen

Die Schilderungen zu den Altlastenverdachtsflächen lassen nur die Schlussfolgerung zu, dass eine unverzügliche und vollständige Beräumung erfolgt. Dazu ist aber keine Umsetzung des Vorhabens Kiessandtagebau Ahlendorf erforderlich. Hier liegen klare Verantwortungen bei den Verursachern, den Eigentümern der Flächen sowie der zuständigen Umwelt- und Abfallbehörden.

Zu 4.6.5.2 Oberflächengewässer

Die Weiße Elster entspringt nicht im Freistaat Sachsen, sondern im tschechischen As.

Zu 4.6.6 Vorbelastungen

Die dargestellte starke Nitratbelastung gilt es massiv abzubauen und ggf. mit Stillegungen von einzelnen Agrarflächen zu erreichen. Der EU-Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) schreibt das richtigerweise vor. Ein Aufschluss des Kiessabbaus und die Schaffung eines Folgekiessees können zur starken Algenbelastung der Wasserflächen führen.

Zu 4.7.5.2 Klima

Die vor Ort gemessenen jährlichen Niederschlagsmengen gehen von einem Umfang von 549 mm aus, was eine umfassende Unterschreitung der Jahresniederschlagswerte von Thüringen im Umfang von 795 mm bzw. l/m² und im Durchschnitt von Deutschland im Umfang von 850 mm bzw. l/m² darstellt. Die Verdunstung einer offenen Wasserfläche dagegen bemisst man häufig auf ca. 600 bis 700 mm im Jahr.
Somit ist bei einem Kiessabbau mit massiven Wasserverlusten zu rechnen.
Die Niederschlagsmengen im Jahr 2018 gehen von Mengen bis noch nicht einmal 500 mm im Jahr aus. Mit einer derartigen Niederschlagsarmut ist in den nächsten Jahren verstärkt zu rechnen.

Zu 6.3.1 Flächeninanspruchnahme in der freien Landschaft

Das Ergebnis ist in keiner Weise nachvollziehbar. Die Folgebedingungen sind vollkommen anders. Abgesehen von Wirkungen wie die Gefahr der Eutrophierung, Versalzung und Versauerung des Wassers hat der Mensch die gewachsenen Strukturen vor Ort ge- bzw. gar zerstört. Die gegenwärtige Ackerfläche bietet sich gegenwärtig als sukzessiver Entwicklungsraum für Gehölze, Wiesen, Hochstauden und Kräutern an. Eigene Beobachtungen haben zudem gezeigt, dass das Gebiet Jagdraum u.a. des Mäusebussards und des Rotmilans ist.

Zu 6.4.3 Veränderung des Bodenwasserhaushaltes im Auenbereich durch Entstehung des Abbaugewässers

Die prognostizierten Grundwasserunterschiede von 0,1 m nach einem Kiessabbau sind spekulativ und nicht durch klare Berechnungen unterlegt. Insofern sind die Aussagen nicht zielführend. Daraus lässt sich ableiten, dass die Unterschiede auch wesentlich höher sein können.

III. Schlussbemerkungen

Eigene mehrjährige Beobachtungen vor Ort und langjährige Erfahrungen sowie allgemeine und wissenschaftliche Erkenntnisse zeigen auf, dass Fluss-und Auenlandschaften zu den arten- und strukturreichsten Landschaften und Naturräumen gehören. Sie bieten punktuell und flächendeckend Lebens- und Rückzugsraum für zahlreiche Tier- und Pflanzenarten, bilden Kaltluft- und Frischluftentstehungsgebiete und fungieren als Ventilationsbahnen sowie üben sehr wichtige Funktionen als Hochwasserausbreitungs-, Biotop- und Grünverbundraum aus.
Diese vielfältigen Funktionen erfordern jedoch eine naturnahere bis naturnahe Entwicklung. Die Errichtung eines Kiessandtagebaus behindert bzw. zerstört das flächenhafte sukzessive Entwicklungspotential, entzieht den Auen ihrer sehr wichtigen hydrologischen und geologischen Basis aus Kies und Sand, welcher für eine weitgehend ungestörten Entwicklung unabdingbar ist.
Daran ändert auch in eine in Aussicht gestellte verschiedene Stillgewässer- und Feuchtgebietsentstehung und –entwicklung etwas. Dafür mindestens 6,45 ha Aue vollkommen zu zerstören ist ein zu hoher und nicht verantwortbarer Preis. Noch dazu die bisherigen Planungsunterlagen wenig belastbare ökologische, geologische und hydrologische Daten und Prognosen enthalten bzw. enthalten können. Zudem besteht die sehr große Gefahr, dass nach bzw. während der veranschlagten 8,5 Jahren langen Abbau- und Nutzungsphase eine Erweiterung des Aufschlusses nach Süden in die Planung geht.
Der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. schlägt alternativ die Erstellung einer wissenschaftlich fundierten Schutz- und Entwicklungskonzeption u.a. für das Gebiet der Weißen Elster zwischen Crossen, seines Ortsteiles Ahlendorf und der Landesgrenze Thüringen/Sachsen-Anhalt vor.
Somit besteht die Möglichkeit auf deren Basis den Schutz, den Erhalt und die Entwicklung dieses bedeutsamen Teils der Auen- und Flusslandschaft der Weißen Elster zu organisieren.
Der ehrenamtliche und gemeinnützige Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. bietet dazu seine Unterstützung an und ist bestrebt dazu vor Ort eine entsprechende Orts- oder Regionalgruppe zu bilden. Der Kontakt lautet:

Arbeitskreis Hallesche Auenwälder
zu Halle (Saale) e.V. – (AHA)

Regionalgruppe Leipzig und Umland
Otto-Adam-Straße 14

04157 Leipzig

E-Mail: aha_halle@yahoo.de
Internet: http://www.aha-halle.de

Andreas Liste
Vorsitzender

Halle (Saale), den 14.04.2019

Links der Unterlagen zum Raumordnungsverfahren:

https://www.thueringen.de/mam/th3/tlvwa/ad_rov_teil_i_vorhabensbeschreibung_20190205.pdf

https://www.thueringen.de/mam/th3/tlvwa/ad_rov_teil_ii_uvu_2019020.pdf

https://www.thueringen.de/mam/th3/tlvwa/ad_rov_teil_iii_anlagenteil_20190314_kompr.pdf

https://www.thueringen.de/mam/th3/tlvwa/ad_rov_teil_iv_avz_2019020.pdf

Links zu Presseartikel:

https://nordhausen.thueringer-allgemeine.de/web/nordhausen/startseite/detail/-/specific/Kiesabbau-in-Ahlendorf-rueckt-naeher-1337548115

https://eisenberg.otz.de/web/eisenberg/startseite/detail/-/specific/Buergerinitiative-erinnert-an-Ratsbeschluss-gegen-den-Kiesabbau-1996881460

AHA hält Schutz der Auenlandschaft zwischen Dessau und Roßlau für dringend geboten

Der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA) führte am Samstag, dem 06.04.2019, eine Fahrradexkursion zu den Naturschutzgebieten „Saalberghau“ und „Untere Mulde“ unweit des Mündungsbereiches der Mulde in die Elbe mit Vorstellung der Projektes Betreuung der Streuobstwiese „Am Landhaus“ und des geplanten Naturerkenntnispfades durch.

Der Treff war um 10.00 Uhr Bahnhof Roßlau.

Im Rahmen der ca. sechsstündigen Fahrradexkursion war es Ziel des AHA die dringende Schutzwürdigkeit der sehr vielfältigen Elbe und weitgehend unverbauten Mulde und des Mündungsgebietes in die Elbe hervorzuheben. Diese Fluss- und Auenlandschaften an Elbe und Mulde sind Bestandteil des 19.070 ha großen Europäischen Vogelschutzgebiet Mittlere Elbe einschließlich Steckby-Lödderitzer Forst (SPA0001). Darüber hinaus gehört das 316,00 ha große Naturschutzgebiet „Saalberghau“ zum 3.881,00 ha großen FFH-Gebiet „Kühnauer Heide und Elbaue zwischen Aken und Dessau“ sowie das 1191,00 ha große Naturschutzgebiet „Untere Mulde“ zum 2.755,00 ha großen FFH-Gebiet „Untere Muldeaue“. Ferner zählen diese Auengebiete zum weltbedeutsamen Dessau-Wörlitzer Gartenreich.

Alle diese Auengebiete an Elbe und Mulde gehören zum 125.743 ha großen Biosphärenreservat „Mittelelbe“, welches Bestandteil des von der UNESCO international anerkannten, länderübergreifenden Biosphärenreservates „Flusslandschaft Elbe“ ist.

Diese Teile der Auen von Elbe und Mulde dienen als wichtige ökologische, kulturelle und touristische Lebens-, Rückzugs- und Verbindungsräume.

Die erste Station bildete der Mündungsbereich der Rossel in die Elbe. Hier gilt es nach Auffassung der Exkursionsteilnehmerinnen und Exkursionsteilnehmer den entwickelten naturnaheren Charakter des Gebietes mit seiner ausgeprägten Weichholzaue, nitrophilen Staudenflächen und vereinzelten Hartholzaue unbedingt zu erhalten. Die voranschreitende Sukzession führt zur Entstehung eines arten- und strukturreichen Auenwaldes, welcher vielen Tier- und Pflanzen Lebens- und Rückzugsraum sowie dem Hochwasser von Elbe und Rossel Ausbreitungsraum bieten kann. Jedoch ist es dringend geboten, die Kopfweiden am Nordrand des Gebietet zu schneiden, um sie erhalten zu können.

Im Abschnitt der Rossel zwischen Wasserburg und Oberluch erachten es die Exkursionsteilnehmerinnen und Exkursionsteilnehmer für wichtig die Bestrebungen der Rossel zu befördern, Mäandrierungen zu entwickeln, welche den deutlich wasserbaulich begradigten Charakter des Fließgewässers aufhebt, zu einem strukturell vielfältigen Fließgewässer und einem Stopp der weiteren Eintiefung des Flussbettes beiträgt. Mit Skepsis nahmen die Exkursionsteilnehmer den Nutzen des im Bau befindlichen Schöpfwerkes Roßlau auf. Nach ihrer Auffassung sind eher die Beseitigung der Hauptursachen für vermehrtes Hochwasser wie u.a. Flächenversiegelung sowie das Fehlen einer nachhaltigen Forst- und Landwirtschaft anzugehen. Ebenso sind umfassende Reserven bei Deichrückverlegungen vorhanden. Die Deichrückverlegungsmaßnahme im Oberluch gehört eindeutig zu den Schritten in die richtige Richtung.

Einen sehr wichtigen Schwerpunkt der Exkursion bildete das Mündungsgebiet der Mulde in die Elbe, welche sich im ca. 1.191 ha großen Naturschutzgebiet „Untere Mulde“ befindet. Begrüßenswert ist, dass die Mulde sich hier weitgehend naturnaher entfalten kann und nicht mit Schiffbarmachungsbaumaßnahmen am Flusssystem konfrontiert ist. Eine vielfältige Struktur mit tieferen und flacheren Bereichen, Schotter-, Kies- und Sandbänken sowie weitgehend unverbauten Ufern lassen viel Naturnähe und Gestaltungskraft der Natur erkennen. Jedoch hat die bauliche Ausweitung der B 184 einiges an landschaftlichen Schaden und räumliche Einengung des Flussraumes erkennen. Dabei bildet der Wechsel von Prall- und Gleithängen mit mehr oder minder Bewuchs Brutmöglichkeiten z.B. für Eisvögel, Uferseeschwalben und Beutelmeisen.

Die Schotter-, Kies- und Sandbänke bieten dem Flussregenpfeifer idealen Brutraum.

Von daher dürfen diese Bereiche weder Aufenthaltsraum für Angler, noch für Badenden sein.

Ebenfalls nahmen die Exkursionsteilnehmerinnen und Exkursionsteilnehmer die Bruthilfen für Mehlschwalben an den Brücken in Augenschein. Es ist zu hoffen, dass die Tiere diese Unterstützung schnellstmöglich und vollständig in Anspruch nehmen.

Der große Raum der Auen von Elbe, Mulde und Rossel bietet u.a. auch Biber, Seeadler, Rot- und Schwarzmilan sowie Weiß- und Schwarzstorch bedeutsamen Lebens-und Nahrungsraum.

Die AHA-Fahrradexkursion verdeutlichte wieder einmal, dass Auen als unentbehrlicher Überflutungsraum von Fließgewässern zu den arten- und strukturreichsten Landschaften der gemäßigten Zonen der Erde. Sie setzen sich aus Auenwäldern, Auenwiesen, Kies-und Schotterflächen, Altarmen, Stand- und Fließgewässern sowie Schlammflächen zusammen. Somit stellen sie einen wichtigen Lebens- und Rückzugsraum für zahlreiche Tier- und Pflanzenarten dar. Diese Vielfältigkeit lädt ferner zum Schauen und Erholen ein.

Jedoch sind zahlreiche Auenlandschaften und die dazugehörigen Gewässer von Baumaßnahmen und anderen Beeinträchtigungen der Wasser- und Bodenqualität bedroht. Derartige Gefährdungen gilt es abzuwenden bzw. zu verhindern.

Der AHA legte dazu einen Rahmenplan zur Erstellung einer Schutz- und Entwicklungskonzeption für die „Kleinen Mückenberge“ nördlich des Mündungsbereiches der Mulde in die Elbe (Stadt Dessau-Rosslau) (2007), Grobkonzeptionelle Überlegungen zum Park am Sieglitzer Berg und zur Nutzung der wiederentstehenden Solitüde (2008), Grundlegende konzeptionelle Vorschläge für das Oberluch Rosslau (Stadt Dessau-Rosslau) zum Schutz, zur Entwicklung, zur Betreuung sowie zur Nutzung für die Umweltbildung und für einen sanften, natur- und umweltverträglichen Tourismus (2008) sowie einen Rahmenplan zur Erstellung einer Schutz- und Entwicklungskonzeption für das „Unterluch Rosslau“ in der Stadt Dessau-Rosslau (2009) vor.

Im Übergangsbereich des Parkbereiches des Beckerbruches und der aktiven Aue der Elbe verschafften sich die Exkursionsteilnehmerinnen und Exkursionsteilnehmer ein Bild zur Gestaltung und Entwicklung des Einzugsgebietes der Elbe. Beide Bereiche der Elbaue fungieren als sehr wichtige Lebens- und Rückzugsräume von zahlreichen Tier- und Pflanzenarten sowie sind als klare internationale Weltkulturerben zu betrachten sind.

Zum Unterluch erläuterte der AHA den Exkursionsteilnehmerinnen und Exkursionsteilnehmer folgende Aspekte:

Das ca. 270,00 ha große Auengebiet Unterluch Roßlau ist fast vollständig von der Elbe umflossen. Nördlich begrenzen das Gewerbegebiet Roßlau – Industriehafen einschließlich des mit der Elbe verbundenen Industriehafenbeckens das Gebiet. Östlich schließen sich die „Kleinen Mückenberge“ und der Mündungsbereich der Mulde an, welcher sich im ca. 1.191 ha großen Naturschutzgebiet „Untere Mulde“ befindet. Im weiteren Sinne mündet in nordöstlicher Richtung die Rossel in einem von weitgehend als Weichholzaue geprägten, sich immer naturnaher entwickelnden Mündungsgebiet in die Elbe ein. In südöstlicher Richtung findet die Elbaue ihre Fortsetzung im Beckerbruch/Georgengarten. Im Süden schließt sich jenseits der Elbe der Stadtteil Ziebigk und der Leopoldhafen an. Elbabwärts in westlicher Richtung setzt sich die Aue mit dem ca. 316 ha großen Naturschutzgebiet „Saalberghau“ fort. Das Unterluch Roßlau ist überwiegend in Privatbesitz und teilweise im Eigentum der Landgesellschaft des Landes Sachsen-Anhalt.

Ferner gehört das Unterluch Roßlau zur Zone III des Biosphärenreservates „Mittlere Elbe“, im Landschaftsschutzgebiet „Mittlere Elbe“, im FFH-Gebiet 125 „Kühnauer Heide und Elbaue zwischen Aken und Dessau“, im Vogelschutzgebiet SPA 0001 „Mittlere Elbe einschließlich Steckby-Lödderitzer Forst“ und nicht zuletzt zum Überschwemmungsgebiet der Elbe.

Das hufeneisenförmig ausgeprägte Auengebiet ist großflächig von einer Gehölz offenen, nährstoffreichen, landwirtschaftlich genutzten Wiesenlandschaft geprägt. Im Uferbereich gedeihen im größeren bzw. kleineren Umfang hartholz- und weichholzauenwaldtypische Gehölze, wozu Stieleiche, Gemeine Esche, Feld- und Flatterulme, Feldahorn, Silberweide, Korbweide sowie diverse Pappelarten gehören. Zu nennen seien auch Bestände von schwarzem Holunder, Blutrotem Hartriegel, Schlehe, Kratzbeere, diverse Weißdornarten und Europäischem Pfaffenhütchen, welche vorrangig im Uferbereich der Elbe gedeihen und sich zumeist sukzessiv vermehren. Prägend dabei sind zum Beispiel 2 deutlich erkennbare Solitärstieleichen im Westteil des Unterluches. Besonders gut ausgeprägt sind Gehölzabschnitte im West-, Süd- und Ostteil des Gebietes. Ein vermutlich angepflanztes, aber nunmehr sukzessiv untersetztes ca. 1 bis 2 ha großes Gehölzstück prägt den Nordteil des Unterluches im östlichen Bereich. Offene Bereiche zwischen den Gehölzen sind durch nitrophile Hochstauden wie Großer Brennnessel, Rübenkälberkropf, Ackerkratzdistel, Weißer Taubnessel, Purpurtaubnessel und gefleckter Taubnessel bewachsen. Im Wiesenbereich sind Feuchtsenken und Kolke von Gehölzen umstanden.

Besonders ausgeprägt sind im westlichen Teil des Unterluches die weitläufigen Kies- und Sanduferbereiche der Elbe. Diese Strandbereiche sind zum Teil mit Schilf und an gepflasterten Abschnitten mit Wiesenalant bestanden.

Ausgehend von der Tatsache, dass das Landesamt Umweltschutz des Landes Sachsen-Anhalt zur Zeit für das Unterluch Roßlau im Rahmen der Managementplanung keine Pflege- und Entwicklungskonzeption erarbeitet, aber das Unterluch Roßlau dringend eine Schutz- und Entwicklungskonzeption benötigt, möchte der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA) die Erstellung einer derartigen Konzeption vorantreiben. Dazu legte der AHA mit Datum vom 04.05.2009 einen „Rahmenplan zur Erstellung einer Schutz- und Entwicklungskonzeption für das „Unterluch Roßlau“ in der Stadt Dessau-Roßlau“ vor.

Im Anschluss daran führte die Fahrradexkursion in das das 316,00 ha große einstige Naturschutzgebiet „Saalberghau“. Dieses Naturschutzgebiet ist nunmehr mit Verordnung vom 18.12.2018 in das ca. 8.507 ha große Naturschutzgebiet „Mittelelbe zwischen Mulde und Saale“ aufgegangen.

In seiner Stellungnahme vom 24.09.2018 zum Entwurf der Verordnung des Landesverwaltungsamtes Sachsen-Anhalt über das Naturschutzgebiet „Mittelelbe zwischen Mulde und Saale“ vom 13.06.2018 äußerte sich der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA) folgendermaßen, Zitat:

„I. Grundsätzliches

Der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA) begrüßt grundsätzlich die Ausweisung eines Naturschutzgebietes „Mittelelbe zwischen Mulde und Saale“. Somit besteht die Möglichkeit eine vielfältige Auenlandschaft der Mittelelbe zwischen den Mündungsgebieten von Mulde und Elbe zu schützen, zu erhalten und sich weiter entwickeln zu lassen. Das erfordert jedoch einen konsequenten Schutz und keine Zugeständnisse an Interessengruppen, welche sich nicht unbedingt als ehrliche Verfechter des Umwelt-, Natur- und Landschaftsschutzes hervorgetan haben bzw. hervortun. Dazu zählen auf jeden Fall die Durchführung von Land- und Forstwirtschaft, das Ausüben von Jagd, Fischerei und Angeltätigkeit sowie das öffentliche Auftreten derer Lobbyverbände zu den Thema Schutzgebiete, Umgang mit geschützten Tierarten wie Wolf und Elbebiber sowie die daraus erwachsenen Gefahren für den nachhaltigen Schutz und Entwicklung des geplanten neuen Naturschutzgebietes. Die jüngsten verbal sehr aggressiven Auftritte von Jägern und Anglern in Jerichow bestätigen die Befürchtungen, dass nur klare Schutzregelungen im Interesse von Fauna und Flora sowie Landschaft und Biotopverbund deren stark von Eigeninteresse geprägten Anliegen in die Schranken weisen und in so einem bedeutsamen Naturschutzgebiet keinen Platz finden.

Ferner bedarf es einer flächendeckenden, wissenschaftlich fundierten Schutz- und Entwicklungskonzeption, welche u.a. beinhalten muss, in welchem Umfang Landwirtschaft möglich ist sowie ob Forstwirtschaft auszuschließen bzw. unter welchen Bedingungen sie stattfinden kann.

II. Zum Inhalt

Zu § 5 Zulässige Handlungen:

Zu 7.: Der Elbe-Kilometer 280 ist auf den Schutzgebietskarten nicht ausgewiesen. Somit lässt sich keine ordnungsgemäße Einschätzung über den Sinn dieser angedachten zulässigen Handlung geben.

Zu § 6 Landwirtschaft:

Zu 3 und 4:

Es sind grundsätzlich Monokulturen auszuschließen und ein umfassender Kulturanbau mit eng damit verbundener Fruchtfolge verbindlich festzulegen. Eine derartige Festlegung soll dafür Sorge tragen, dass eine Beförderung der Humusbildung der Böden mit einhergehendem gutem Bodenzustand erfolgt, ausreichend Nahrung und Unterschlupf für Tiere existieren sowie Bodenerosionen durch Wind und Niederschläge ausbleiben. Ebenfalls gilt es die ausgeräumten Agrarlandschaften mit Gehölz-, Stauden- und Krautstreifen ökologisch weiter aufzuwerten. Dies kann durch Anpflanzungen –Obstgehölze und weiden- oder Sukzession erfolgen. Dem biologisch-dynamischen und biologisch-alternativen Landbau ist Vorrang einzuräumen und das Einbringen von mineralischen Düngemitteln auszuschließen, weil Auenböden ausreichend Nährstoffe enthalten und eine weitere Nitrat- und Phosphatbelastung der Böden, Schicht- und Grundwasser unterbleiben muss.

Zu § 7 Forstwirtschaft:

Die gegenwärtigen sehr negativen Erfahrungen bezüglich der forstwirtschaftlichen Nutzungen und Eingriffe zum Beispiel in den Naturschutzgebieten Hakel, Auwald bei Plötzkau und Sprohne lassen nur den Schluss diese in dem geplanten Naturschutzgebiet auszuschließen. Nur so ist eine sukzessive naturnahe Entwicklung der Waldgebiete im künftigen Naturschutzgebiete möglich. Ansonsten belasten nicht nur massenhafte Holzeinschläge das angedachte Naturschutzgebiet, sondern auch die damit verbundenen Belastungen wie Bodenverdichtungen, durch Lärm, Abgase, Feinstaub und Transportverkehre sowie der Ausbreitung sehr lichtbedürftiger Baumarten wie dem Spitzahorn und Behinderung des sukzessiven Aufwuchses der Stieleiche in halbschattigen Bereichen.

Eine flächendeckende, wissenschaftlich fundierte Schutz- und Entwicklungskonzeption muss klären, unter welchen Bedingungen forstwirtschaftliche Maßnahmen außer der Beseitigung von Gefahren möglich sein können.

Zu § 8 Jagd

Die angedachte Größe des Naturschutzgebietes im Umfang von ca. 8.509 ha lässt die Entwicklung einer weitgehenden ausgewogenen Nahrungskette zu. Dazu ist es jedoch erforderlich alles zu unternehmen, dass Fleischfresser wie zum Beispiel Wolf, Luchs, Wildkatze, Fuchs, Greifvögel, Eulen und auch Schlangen Einzug halten können und ihr Lebensraum geschützt ist. Nur so kann sich eine naturnahe Nahrungskette entwickeln und halten. Eine ordnungsgemäße wissenschaftliche Begleitung und Beobachtung ermöglicht eine fachlichfundierte Kontrolle und Aufzeichnung von Entwicklungen.

Eine flächendeckende, wissenschaftlich fundierte Schutz- und Entwicklungskonzeption muss klären, unter welchen Bedingungen eine Jagd möglich oder erforderlich erscheint.

Eine generelle Freistellung von Verboten nach § 4 ist nicht akzeptabel. Diese Ansicht findet ihre Verstärkung in der zunehmenden Radikalisierung in der Jägerschaft, woraus sich unzulässige jagdliche Eingriffe erwachsen können.

§ 9 Gewässerunterhaltung

Im und am Naturschutzgebiet gilt es eine naturnahe bis natürliche Gewässerentwicklung zu befördern. Dazu gehört der Erhalt von Mäandrierungen und Furkationen sowie der damit verbundenen Arte- und Strukturvielfalt in den Gewässern. Aus dem Grund sind Begradigungen, der Zuschnitt in Trapezformen auszuschließen bzw. aufzulösen, den Verbleib von hereinragenden Ästen und Zweigen. Bruchholz und Steinen zu sichern sowie das permanente Beräumen der Gewässer auszuschließen. Hereinragende Äste und Zweige, Bruchholz sowie Steine befördern nicht nur die Strukturvielfalt am und im Gewässer, sondern bieten vielen Tieren und Pflanzen Lebens- und Rückzugsraum. Dazu zählen Biber, Eisvogel, Beutelmeise, Amphibien und Fische.

Ferner sind Gewässerschonstreifen von mindestens 10 m zu belassen, um naturnahe und sukzessive Entwicklungen zu ermöglichen.

Zu § 10 Angel- und Berufsfischerei

Innerhalb und an den Außenbereichen Naturschutzgebietes gilt es umfassend Fauna und Flora zu schützen sowie eine artenangemessene Mehrung zuzulassen. Die langjährigen Erfahrungen haben immer aufgezeigt, dass hier Angel- und Berufsfischerei dem entgegenstehen. Dazu zählen Störungen und Zerstörungen in den Uferzonen, Vermüllungen, Campieren, das Befahren mit Kfz. An die Gewässer heran, das Einrichten von Feuerstellen etc. Es ist nicht einleuchtend warum ausgerechnet Angel- und Berufsfischerei in einem Naturschutzgebiet möglich sein soll. Angel- und Berufsfischerei sind Beschäftigungen, welche vorrangig dem privaten Interesse einzelner Personen dient und auf Grund schon bestehender Beeinträchtigungen dem gesamten Schutzanliegen des Naturschutzgebietes entgegensteht.

Der AHA hat ohnehin schon mehrfach eine flächendeckende, länderübergreifende Regelung zur Durchführung und zu Standorten der Angel- und Berufsfischerei angeregt.

Eine generelle Freistellung von Verboten nach § 4 ist nicht akzeptabel. Diese Ansicht findet ihre Verstärkung in der zunehmenden Radikalisierung in dem Personenkreis der Angler, woraus sich unzulässige Eingriffe, Beeinträchtigungen und Schäden erwachsen können.“

Zitat Ende

Leider haben diese Vorschläge nicht im erforderlichen Umfang Eingang in die nunmehrige Verordnung gefunden. Der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA) sieht in dem nunmehrigen Naturschutzgebiet die sehr große Möglichkeit die Aue der Elbe zwischen den Mündungsgebieten von Mulde und Saale umfassend zu schützen, weiter als Biotop- und Grünverbund entwickeln zu lassen sowie Anknüpfungen an andere bestehende und potentielle Schutzgebiete zu schaffen.

Der Auenwald Saalberghau ist erfreulicherweise von Auskolkungen, Senken und Altverläufen der Elbe geprägt. Dieser Hartholzauenwald bestehend aus Bäumen wie Stieleiche, Feld- und Flatterulme, Gemeiner Esche und Feldahorn etc., aus Sträuchern wie schwarzem Holunder, Blutrotem Hartriegel, Schlehe, Kratzbeere, diverse Weißdornarten und Europäischem Pfaffenhütchen etc. und krautigen Arten in der Feldschicht wie Buschwindröschen, Scharbockskraut, Lungenkraut, Großer Brennnessel und Purpurtaubnessel, bildet einen recht bedeutsamen Lebens- und Rückzugsraum für zahlreiche Tier- und Pflanzenarten. Zu hören und zu sehen waren an dem Tag u.a. Klappergrasmücke, Zilpzalp, Schwarz-, Grün- und Buntspecht, Rotmilan sowie Goldammer und Zaunkönig. Über dem östlich angrenzenden Unterluch drehten Schwarzmilane ihre Runden. Zum Elbufer hin ist die Landschaft von einer von Auskolkungen sowie u.a. von Hochstauden und Fettwiesen geprägten Weichholzaue mit Schwarzpappeln, Pappelhybriden und Silberweiden bestanden, gekennzeichnet. Aus sehr fachkundigem Munde eines teilnehmenden Ornithologen erfuhren die Exkursionsteilnehmerinnen und Exkursionsteilnehmer von erfreulich guten Beständen von Schwarz-, Grün-, Bunt-. Mittel- und Kleinspecht, dass die Elb- und Muldeaue in und um Dessau-Roßlau zum Beispiel dem Seeadler, dem Fischadler, dem Mäusebussard, dem Rot- und Schwarzmilan sowie Eisvogel, Uferseeschwalbe und Flussregenpfeifer Lebens- und Brutraum bietet. Zahlreiche Spuren, aber auch immer wieder gemachte Beobachtungen des Elbbibers zeigen die Notwendigkeit des Schutzes und Erhaltes dieser sehr bedeutsamen Fluss- und Auenlandschaften auf. Im Rahmen des Aufenthaltes Naturschutzgebiet „Saalberghau“ berieten die Exkursionsteilnehmerinnen und Exkursionsteilnehmer Möglichkeiten des Schutzes, des Erhaltes und der Entwicklung des Auenwaldes und der Wiesenflächen. Dabei gilt es der sukzessiven Weiter- und Neuentwicklung des Auenwaldes den absoluten Vorrang einzuräumen. Eine entsprechende Entwicklung ist deutlich erkennbar. Hinsichtlich der Wiesen erscheint es sinnvoll zu sein, dass die Mahd parzelliert erfolgt. So aufgeteilt können Teile beispielsweise zweimal oder einmal im Jahr, einmal gar nicht oder nur teilweise eine Mahd erfahren. Davon ausgehend ist durchaus mit einer Erhöhung von Arten- und Strukturvielfalten an Tieren und Pflanzen sowie einem besseren Schutz von Bruten und Jungtieren zu rechnen.

Bedenklich nahmen die Exkursionsteilnehmerinnen und Exkursionsteilnehmer zur Erkenntnis, dass mit der Errichtung eines Grabensystems am Südrand des Naturschutzgebietes zur massiven Entwässerung und damit verbundenen Austrocknung geführt bzw. führt. Die Exkursionsteilnehmerinnen und Exkursionsteilnehmer nahmen dazu entsprechende Wiesenflächen in Augenschein, wo vor einigen Jahren noch Feuchtsenken mit Schilfbeständen existent waren. Hier gilt es unbedingt und unverzüglich Abhilfe zu schaffen. Eng damit verbunden muss die Basis entstehen, dass eine Wiedervernässung auf einstigem Niveau erfolgt.

Mit großem Interesse haben die Exkursionsteilnehmerinnen und Exkursionsteilnehmer die Beräumung der Kleingartenanlagen zwischen Braunscher Lache und Mulde aufgenommen, welche bisher in einem umfassenden Überflutungsraum lagen.

Jedoch ist noch immer keine ordnungsgemäße und komplette Beräumung des Gebietes erfolgt. So befinden sich z.B. noch immer Schuttberge, Asbestreste, Versorgungsleitungen, Müll und Unrat in dem Gebiet. Nicht nur, dass eine akute Bedrohung für Umwelt, Natur, Mensch und Tier existiert, besteht die Gefahr der flächendeckenden Verteilung bei Hochwassersituation. Hier ist eine unverzügliche und vollumfängliche Beräumung der Gebiete sehr dringend geboten. Die Exkursionsteilnehmerinnen und Exkursionsteilnehmer sehen hier die dringende Beräumung des Bauschuttes und der Schadstoffe. Ansonsten gilt es eine Strafanzeige bei der zuständigen Staatsanwaltschaft zu prüfen, da es sich hier um illegale Ablagerungen von Müll, Bauschutt und Schadstoffen in der offenen Landschaft handelt.

Ebenfalls sieht der AHA die Notwendigkeit wissenschaftlich-konzeptionelle Vorstellungen zur künftigen Entwicklung der einstigen Kleingärten zu entwickeln. Der AHA könnte sich vorstellen die Flächen mit konzentrierten Obstgehölzbeständen zu Streuobstwiesen zu entwickeln, Wiesenbereiche zu extensiven Wiesen zu gestalten sowie in den Randbereichen und anderen größeren Flächen die sukzessive Entwicklung von Auenwaldbeständen zuzulassen bzw. zu ermöglichen.

Im Zusammenhang der Exkursion besichtigten die Exkursionsteilnehmerinnen und Exkursionsteilnehmer eine Streuobstwiese im direkten östlichen Anschluss zur Braunschen Lache, welche der AHA beabsichtigt in die Betreuung zu übernehmen. Hier sind jedoch noch klare Absprachen und Vereinbarungen mit der Stadt Dessau-Roßlau und den Flächeneigentümern erforderlich.

Im Anschluss daran nahmen die Exkursionsteilnehmerinnen und Exkursionsteilnehmer eine weitere Streuobstwiese nordwestlich des Landhauses in Augenschein. Hier haben sich die Stadt Dessau-Roßlau und der AHA fachlich-konzeptionell und administrativ geeinigt. Nunmehr hatte der AHA mit finanzieller Unterstützung der Stiftung Umwelt, Natur- und Klimaschutz des Landes Sachsen-Anhalt u.a. Werkzeuge und Geräte gekauft und am 14.01.2017 umfassende Schnittarbeiten an den Apfelbäumen und im Sommer 2017 umfassende Mahdarbeiten vorgenommen. Ferner erfolgte bereits eine Sortenbestimmung der ersten 17 Obstgehölze von insgesamt momentan 39 Apfelbäumen. Zur Erntezeit ist vorgesehen die Sorten der restlichen 22 Apfelbäume zu bestimmen.

Der AHA erläuterte die dringende Notwendig der Schließung und des vollständigen Rückbaus des Parkplatzes südlich der Streuobstwiese, welche vorrangig Gäste des Landhauses nutzen. Dies dient zum Einem der Verbesserung von Umwelt und Natur sowie eröffnet Möglichkeiten der Erweiterung der Streuobstwiese und schließt ein zunehmendes Befahren der Streuobstwiese mit Beschädigung der Bäume und Wiese aus. Hier gilt es die Aktivitäten zu verstärken, um das Ziel letztendlich erreichen zu können.

Die Exkursionsgruppe nahm die am 01.04.2019 vorgenommene Pflanzung von zwei Apfelbäumen durch interessierte Schülerinnen und Schüler vom Anhaltischen Berufsschulzentrum „Hugo Junkers“ Dessau-Roßlau (BSZ Dessau-Roßlau) in Augenschein. Die Exkursionsteilnehmerinnen und Exkursionsteilnehmer begrüßten die von der unteren Naturschutzbehörde der Stadt Dessau-Roßlau vermittelte Aktion und schlugen vor solche Aktivitäten zu verstetigen, fortzusetzen und auszuweiten. So ließen sich nach Ansicht der Exkursionsteilnehmerinnen und Exkursionsteilnehmer Arbeitseinsätze auf den Streuobstwiesen Am Landhaus und an der Braunschen Lache organisieren und umsetzen.

Der AHA teilte ferner mit, dass an den Samstagen am 15.06.2019 und 20.07.2018 Arbeitseinsätze zur Mahd auf der Streuobstwiese nordwestlich des Landhauses geplant sind. Ferner sind an den Samstagen, den 12.10.2019, 16.11.2019 und 07.12.2019 weitere Arbeitseinsätze vorgesehen. Treff: jeweils 10:00 Uhr Eingang Landhaus, Am Landhaus 01. Alle Interessenten sind recht herzlich willkommen.

Beide Streuobstwiesen befinden sich entweder im oder am Naturschutzgebiet „Untere Mulde“, was einen sensiblen Umgang mit ihnen sowie mit der angrenzenden Natur und Landschaft erfordert.

Diesen sensiblen Umgang mit Natur und Landschaft kann der AHA streckenweise in dem Auenwaldgebiet im Dreieck von Mulde, Luisium und Fließgraben nicht erkennen. Hier erfolgten in der jüngsten Vergangenheit massive Fällungen u.a. von Stieleichen und Gemeiner Esche. Beide Baumarten bilden jedoch das Grundgerüst für die Hartholzauenwälder zwischen Elbe und Mulde.

Im Rahmen der nunmehrigen Fahrradexkursion waren in dem Waldgebiet offensichtlich Fällungen von Totholz von Hybridpappel und Stieleiche erfolgt. Dabei hat man wieder große Teile des Auenwaldes durch die Abholzungen und Befahren mit schwerer Technik erneut bzw. fortgesetzt massiv geschädigt. Dabei hat bekanntlich auch Totholz als Lebens- und Nahrungsraum von Vogel-, Insekten- und Spinnenarten eine sehr wichtige Funktion.

Im gleichen Blickwinkel sind die massiven Abholzungen von Pappeln und Roteschen zu sehen, welche vor mehreren Jahren im östlichen Teil des Auenwaldes und südöstlich der Großen Mückenberge stattfinden. Dabei störte bzw. zerstörte man unverständlicherweise den auentypischen, sukzessiven Aufwuchs von auentypischen Gehölzen wie z.B. Stieleiche, Gemeiner Esche, Feldahorn, Feld- und Flatterulme, Blutrotem Hartriegel, Europäischen Pfaffenhütchen und Schwarzen Holunder. Daher ergeht die dringende Forderung an den Flächeneigentümer und die zuständigen Behörden derartige Eingriffe unverzüglich einzustellen und künftig nur auf die Beseitigung von akuten Gefahren für die Menschen auf den Wegen zu beschränken.

Mit großer Sorge beobachteten die Exkursionsteilnehmerinnen und Exkursionsteilnehmer, dass Hundebesitzer im und am Naturschutzgebiet „Untere Mulde“ mitten in der Brutzeit ihre Hunde unangeleint durch die gesamte Aue laufen ließen. Diesen Störungen und Beeinträchtigungen gilt es unbedingt durch verstärkte Kontrollen und Bestrafungen zu begegnen.

Um jedoch Auenlandschaften als Natur- und Landschaftsraum zu erhalten und weiter entwickeln zu lassen, bedarf es jedoch u.a. auch einer umfassenden Bildungs- und Aufklärungsarbeit. Dazu soll das im Jahre 2008 vorgelegte Konzept für einen „Naturerkenntnispfad Mündungsgebiet der Mulde in die Elbe“ beitragen.

Das Vorhaben soll dazu beitragen zum Einem Grundsätzliches über Auen, ihre Bedeutung, ihre Schutzwürdigkeit und Bedrohungen zu erfahren sowie zum Anderen spezifische Erläuterungen zu der arten- und strukturreichen Aue im großräumigen Mündungsbereich der Mulde in die Elbe zu bekommen, welches zum ca. 1.191 ha großem Naturschutzgebiet „Untere Mulde“ gehört.

Nach den Überlegungen des AHA erscheint es am wenigstens natur- und landschaftsprägend sowie am kostengünstigsten zu sein, mit Steinen auf die 14 angedachten Stationen hinzuweisen und dazu ein Begleitheft herauszugeben. Bereits frühzeitig erfolgte eine schriftliche Information an das Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalts und an die Stadt Dessau-Roßlau.

Dazu gehört u.a. eine einvernehmliche Lösung zum Konzept zu einem „Naturerkenntnispfad Mündungsgebiet der Mulde in die Elbe“, welche der AHA am 09.11.2008 erstellt und vorgelegt hatte.

Der AHA hatte dazu bereits ein Begleitheft gestaltet und dann Kostenkalkulationen zu dessen Herstellung eingeholt. Ferner gilt es sich über die Gestaltung, Einbringung und Kosten für die Hinweissteine Gedanken zu machen.

Das der Fortschritt des Vorhabens scheitert bisher an der gegenwärtigen unverständlichen Blockade- und Verweigerungshaltung der zumeist öffentlich finanzierten Kulturstiftung Dessau-Wörlitz.

Der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA) hat sich mit der Amtseinführung der Direktorin und Vorstand der Kulturstiftung Dessau-Wörlitz Dipl.-Ing. Brigitte Mang am 07.02.2017 eine neue Arbeits- und Herangehensweise in Bezug auf den Umwelt-, Natur- und Landschaftsschutz sowie Umweltbildung in den Auen- und Flusslandschaften von Elbe und Mulde erhofft. Diese Hoffnung ist nach Auffassung des AHA vollkommen unbegründet. Die Gespräche zwischen der Direktorin und Vorstand der Kulturstiftung Dessau-Wörlitz Dipl.-Ing. Brigitte Mang und führenden Mitarbeitern ihrer Einrichtung sowie Vertretern des AHA am 12.07.2017 führten zu keiner Annährung der sehr kontroversen Ansichten und Positionen. Nach Ansicht des AHA war noch nicht einmal ein ordentlicher Austausch der vollkommen unterschiedlichen fachlich-inhaltlichen Standpunkte möglich. Selbst auf die vereinbarte Zusendung von AHA-Vorstellungen zu Grundsätzen im Umgang mit Hartholzauenwäldern vom 19.07.2017 erfolgte seitens der Direktorin und Vorstand der Kulturstiftung Dessau-Wörlitz Dipl.-Ing. Brigitte Mang weder eine Eingangsbestätigung, geschweige denn eine fachlich-inhaltliche Reaktion. Dabei hatte der AHA mit diesen Grundsätzen im Umgang mit Hartholzauenwäldern vom 19.07.2017, „Grobkonzeptionelle Überlegungen zum Park am Sieglitzer Berg und zur Nutzung der wiederentstehenden Solitude“ vom 05.05.2008 und den „Rahmenplan zur Erstellung einer Schutz- und Entwicklungskonzeption für den Großen Busch, Stadt Coswig (Anhalt) im Landkreis Wittenberg“ vom 02.08.2010 mitgesandt.

Nach Auffassung des AHA sind nun das Land Sachsen-Anhalt und auch die Stadt Dessau-Roßlau gefordert, der Führung der durch öffentliche Mittel und Spenden finanzierten Kulturstiftung Dessau-Wörlitz Grundsätze von Demokratie und Formen des ordentlichen Umgangs mit der Bevölkerungen und ihrer Initiativen und Vereine zu vermitteln. Ferner erwartet der AHA endlich eine Reaktion auf seine formulierten „Grundsätze im Umgang mit Hartholzauenwäldern“ vom 19.07.2017 zu erhalten.

Der ehrenamtliche und gemeinnützige AHA warb ferner zur Mitwirkung in seiner Ortsgruppe Dessau-Roßlau, um sich umfassend für den für den Schutz, Erhalt und die Entwicklung einsetzen zu können. Ferner möchte er seine Aktivitäten zur Pflege und Betreuung der Streuobstwiese am Landhaus verstärken, auf die Streuobstwiese an der Braunschen Lache ausweiten sowie die Umsetzung seines Konzeptes zu einem „Naturerkenntnispfad Mündungsgebiet der Mulde in die Elbe“ vom 09.11.2008 und seiner grundlegenden konzeptionellen Vorschläge für das Oberluch Roßlau (Stadt Dessau-Roßlau) zum Schutz, zur Entwicklung, zur Betreuung sowie zur Nutzung für die Umweltbildung und für einen sanften, natur- und umweltverträglichen Tourismus vom 05.05.2008 voranzutreiben.

Wer sich also ebenfalls für den Schutz, Erhalt und die Entwicklung dieser sehr arten- und strukturreichen sowie vielfältigen Auenlandschaft einsetzen möchte und dazu den Aktivitäten der AHA-Ortsgruppe Dessau-Roßlau erfahren möchte, wende sich bitte an folgende Kontaktmöglichkeiten:

Arbeitskreis Hallesche Auenwälder
zu Halle (Saale) e.V. (AHA)

Ortsgruppe Dessau-Roßlau

[siehe Kontakte]


Andreas Liste
Vorsitzender

Halle (Saale), den 07.04.2019

Bilder: Andreas Liste

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