Monat: Februar 2018 (Seite 3 von 4)

Der Wolf gehört zur Fauna in Deutschland

Nach Ansicht des Arbeitskreises Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA) verschärfen im Land Sachsen-Anhalt ein Konglomerat aus CDU, Jägern und Bauern ihre unerträglichen Hasspredigen gegen den Wolf. Dabei bedient man sich unwissenschaftlicher und fachlich haltloser Thesen und betreibt eine Politik der massiven Verunsicherung. Ganz vorne marschieren Leute wie der sachsen-anhaltinische CDU-Landtagsabgeordnete und frühere Landtagspräsident Detlef Gürth.

Selbst in der Koalitionsvereinbarung zwischen CDU, CSU und SPD hat die Forderung zum Abschuss des Wolfes Einzug gehalten. Der ansonsten sehr schwammig gehaltene Vertag ist ausgerechnet bei dem Bestreben den Wolf auszurotten konkret. Das sollte die vernunftbegabten Menschen in Deutschland aufhorchen lassen.

In dem Zusammenhang haben mehrere Bundesländer der Bundesrepublik Deutschland offenbar einen unüberhörbaren und unübersehbaren Überbietungswettbewerb begonnen, wer sich als größter Hassprediger gegenüber dem Wolf positioniert.

Insbesondere in Niedersachsen, Sachsen, Bayern und Sachsen-Anhalt, aber auch in Brandenburg versuchen sich Politik sowie Lobbyverbände von Jägern, Landwirten und Waldbesitzern als besondere Bekämpfer des Wolfes hervorzutun.

Dabei scheinen diese Leute zu vergessen, dass ein ähnliches Vorgehen dazu führte, dass in Folge intensiver Jagd das Gebiet des Deutschen Bundes 1850 weitgehend wolfsfrei war. Im Unterschied zum Luchs, gab es immer wieder Zuwanderungen aus dem Osten. Jedoch erlegte man sie immer wieder, was mit dem Beitritt der DDR zur BRD im Jahre 1990 und mit der damit verbundenen Unterschutzstellung auch im Osten Deutschlands sein Ende finden sollte.

Daraus abgeleitet genießt der Wolf einen umfassenden internationalen, europäischen und nationalen Schutz. Hier sei ganz bewusst aus der „LEITLINIE WOLF HANDLUNGSEMPFEHLUNGEN ZUM UMGANG MIT WÖLFEN“ des Ministeriums für Umwelt, Landwirtschaft und Energie Sachsen-Anhalt vom 06.07.2017 zitiert:

1. Rechtliche Situation, Schutzstatus des Wolfes
Der Wolf ist eine heimische, nach internationalen und nationalen Rechtsvorschriften streng geschützte Tierart, deren Vorkommen in Deutschland zurzeit zusammen mit den in Westpolen lebenden Wölfen die Zentraleuropäische Flachlandpopulation bildet.

Der Wolf wird durch folgende internationale Rechtsvorschriften streng geschützt:

  • Washingtoner Artenschutzübereinkommen // (WA) Anhang II
  • EG Verordnung 338/97 // Anhang A
  • FFH Richtlinie 92/43/EWG // Anhang II; prioritäre Art
  • FFH Richtlinie 92/43/EWG // Anhang IV
  • Berner Konvention // Anhang II

Gemäß Art. 12 Absatz 1 i.V.m. Anhang IV der FFH-Richtlinie ist der Wolf eine in weiten Teilen Europas streng zu schützende Art. Zusätzlich unterliegt der Wolf den Handelseinschränkungen des Washingtoner Artenschutzübereinkommens.

Diese internationalen rechtlichen Vorgaben werden durch § 7 Absatz 2 Nr. 13 Buchst. b) BNatSchG und § 7 Absatz 2 Nr. 14 Buchst. a) BNatSchG umgesetzt. Die Zugriffsverbote des § 44 Absatz 1 Nr. 1 bis 3 BNatSchG nehmen die einschlägigen Vorgaben des Art. 12 Absatz 1 Buchst. a) bis d) FFH-RL auf und untersagen das Nachstellen, Fangen, Verletzen oder Töten von Wölfen, das erhebliche Stören von Wölfen während der Fortpflanzungs- und Aufzuchtzeit sowie jede Entnahme, Beschädigung und Zerstörung ihrer Fortpflanzungs- und Ruhestätten. Nach § 45 Abs. 7 BNatSchG können von den vorgenannten Verboten Ausnahmen zugelassen werden.

Eine Ausnahme darf jedoch beim Vorliegen einer der in § 45 Absatz 7 Nr. 1 bis 5 BNatSchG genannten Gründe nur zugelassen werden, soweit es keine zumutbaren Alternativen gibt. Außerdem darf sich der Erhaltungszustand der Wolfspopulationen durch die Zulassung der Ausnahme nicht verschlechtern.

Gemäß Anhang II der FFH-Richtlinie ist der Wolf zudem eine Art von gemeinschaftlichem Interesse ((prioritäre Art). Die EU verlangt von den Mitgliedsländern, dass sie für diese Arten den Fortbestand eines günstigen Erhaltungszustands gewährleisten bzw. – soweit sich die Art noch nicht in einem solchen Erhaltungszustand befindet – herbeiführen. Die EU verlangt von den Mitgliedsländern außerdem, dass sie alle sechs Jahre einen Bericht über den Erhaltungszustand dieser Arten erstellen.

Der rechtliche Status des Wolfes und die vom Europäischen Gerichtshof dazu ergangenen Urteile schützen die Tierart Wolf auf der gesamten Landesfläche. Die Ausweisung bestimmter vom Wolf freizuhaltender Gebiete, die Festlegung eines Zielbestandes oder eine Bestandsregulierung sind daher unzulässig.
Die Tötung eines Wolfes stellt eine strafbare Handlung nach § 71 Absatz 1 und § 71a BNatSchG sowie § 329 Absatz 3 StGB dar. Neben den strafrechtlichen Konsequenzen kann die strafbare Handlung zum Verlust der waffenrechtlichen Zuverlässigkeit gemäß § 5 WaffG führen und den Entzug des Jagdscheines nach sich ziehen.“, Zitat Ende

Luchs und Wolf, welche klar als Nahrungskonkurrenten gelten, nehmen so wieder den obersten Teil der Nahrungspyramide ein. Einen Platz, welchen „ersatzweise“ die Jägerschaft über Jahrzehnte für sich beanspruchte. Die Unruhe der Jägerschaft ist daher nicht nachvollziehbar. Noch dazu man immer wieder, gebetsmühlenartig, nie wissenschaftlich begründet von steigenden Beständen an Reh-, Rot-, Dam- und Schwarzwild sprach bzw. spricht. Momentan verbreitet die Verwaltung des Naturparkes Harzes eine massive Stimmungsmache gegen das Rotwild, welches angeblich die Wälder zerstört. Nur vergessen diese Leute, dass waldzerstörende Forstwirtschaft, Flächenversiegelungen und nicht zuletzt zunehmend häufige und heftige Stürme sowie verstärkt auftretende Dürreperioden in Folge des menschlich verursachten Klimawandels, die eigentlichen Ursachen für die Schädigung und Vernichtung des Waldes darstellen. In dem Blickwinkel passt auch nicht das ständige Hasspredigen gegen den Wolf und auch wider des Luchses.

Nunmehr soll das Muffelwild als Grund für die Bekämpfung des Wolfes herhalten. Dabei dürfte den Wolfsfeinden in Politik, Jagd, Land- und Forstwirtschaft bekannt sein, dass das einst aus Süd- und Südosteuropa stammende Mufflon vor über 100 Jahren vorrangig aus jagdlichen Gründen in Mitteleuropa angesiedelt wurde. Der bevorzugte Lebensraum des Muffelwildes sind stark bewaldete Felsgebiete, wo es u.a. seine Schalen abnutzen und dem Wolf entkommen kann. Mangelnde Abnutzungsmöglichkeiten führen dann womöglich auch zu Schalenerkrankungen – Moderhinke.
Das Mufflon ist im Gegensatz zu Wolf und Luchs kein heimisches Tier in Deutschland und somit auch nicht im Norden Sachsen-Anhalts. Während zum Beispiel im Harz noch wenigstens die felsigen Lebensräume zum Mufflon passen, fehlen diese im Landkreis Stendal und Altmarkkreis Salzwedel komplett. Das hat natürlich zur Folge, dass Mufflons auf Grund fehlender Fluchtmöglichkeiten, eine leichte Beute für den Wolf darstellen. Für menschlich verfehlte Tieransiedlungen nun den Wolf verantwortlich zu machen ist an fachlicher und moralischer Inkompetenz kaum zu übertreffen.

Für den AHA gehört es eher zur gesamtgesellschaftlichen Aufgabe arten- und strukturreiche Natur- und Lebensräume zu erhalten und zu schützen sowie Raum zur sukzessiven Ausdehnung zu geben. Ferner gilt es Biotop- und Grünverbundräume zu schützen, zu erhalten, zu stabilisieren und räumlich auszuweiten. Dazu können die Randstreifen von bestehenden und wiederherzustellenden Wegen sowie nicht zuletzt mindestens 10 m breite Gewässerschonstreifen entlang von Fließgewässern aller Größen und Längen dienen.

Für den AHA ist es erschreckend, dass bei dieser Lobbyschaft und den ihnen zugewandten Politikern kein Aufschrei ertönt, wenn es um Fortsetzung des Flächenfrasses für Verkehrs-, Wohn- und Gewerbeflächen und –bauten, damit verbundener Zerschneidung und Einschränkung von Landschafts- Überflutungs- und Naturräumen sowie einer Verarmung der Agrarlandschaft durch Verringerung der Ackerkulturen, der Arten- und Strukturvielfalt durch Verlust bzw. Fehlen von Gehölz- und Grüninseln und –streifen und von Feuchtgebieten und Stauden-, Trocken- und Halbtrockenrasengesellschaften geht. Ziemlich leise geht es auch zu, bei fehlender artgerechter Tierhaltung im Zuge der zunehmenden Industrialisierung der Landwirtschaft sowie des zunehmenden Missbrauch von Landwirtschaft und Böden für Spekulanten aller Art.

Ferner weisen das Umweltbundesamt und das Statistische Bundesamt in Deutschland gegenwärtig eine tagtägliche Neuversiegelung von Boden im Umfang im Umfang von 69 ha Boden aus. Dies geht zumeist zu Lasten von fruchtbaren Böden und der Landwirtschaft. Das entspricht in etwa einer Fläche von ca. 100 Fußballfeldern und im Jahr in etwa einer Fläche von 25.185 ha -69 ha/Tag x 365 Tage/Jahr = 25.185 ha/Jahr. Im Vergleich dazu die Fläche der Stadt Leipzig, welche 29.760 ha beträgt. Der nunmehrige Koalitionsvertrag von CDU, CSU und SPD gibt zwar an die Neuversiegelung von Boden auf sehr hohe 30 ha pro Tag zu senken, fördert und fordert gleichzeitig die Fortsetzung der Flächenversiegelung für Verkehrstrassen, Gewerbeflächen und Wohngebieten.
Darüber hinaus führte die Art und Weise des Betreibens der Landwirtschaft auch im Gebiet der einstigen DDR nach 1990 zur Verarmung des Anbaus von Feldkulturen. Von einst 25 verschiedenen Kulturen, sind nur 7 übrig geblieben.

Hier erwartet der AHA auch mehr Handeln der Politik im Bund und in den Ländern, anstatt eine massive Hass- und Drohkulisse gegen den Wolf und womöglich irgendwann in dem Umfang auch gegen den Luchs aufzubauen.

Nach Ansicht des AHA müssen erst einmal absolut vorrangig der ungehemmte Flächenfrass sowie ausgeräumte, monokulturell genutzte Agrarlandschaften, aber auch unwürdige Tierhaltungsbedingungen sowie die Ausplünderung von Wäldern schnellstmöglich der Vergangenheit angehören.

Daran mitzuwirken sollte Auftrag an die Bevölkerung sowie politische Gremien und Behörden sein.

Der ehrenamtliche und gemeinnützige AHA bietet dahingehend Interessenten Raum im Rahmen von territorialen Regional- und Ortsgruppen bzw. thematischen Arbeits- und Interessengruppen –wie z.B. die Arbeitsgruppe Feldökologie- mitzuwirken.

Wer noch mehr zu den diesbezüglichen Aktivitäten des AHA erfahren möchte, wende sich bitte an folgende zentrale Anschrift:

Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – (AHA)
Große Klausstraße 11
06108 Halle (Saale)
E-Mail AHA: aha_halle@yahoo.de
Internet: http://www.aha-halle.de

Stellungnahme zum abfallrechtlichen Planfeststellungsverfahren für die Errichtung und den Betrieb einer Deponie DK I/DK 0, Standort Roitzsch

Zu dem obengenannten Vorhaben wird folgendermaßen Stellung bezogen:

I. Erläuterungsbericht B 1

Zu 5 Notwendigkeit der Anlage – Bedarfsnachweis

Das Unternehmen GP Papenburg Entsorgung Ost GmbH lässt vorrangig privatunternehmerische Gesichtspunkte erkennen, welche als Begründung der Errichtung dieser Deponie dienen soll. Das öffentliche Interesse ist nicht zu erkennen. Dieses liegt in der Vermeidung von Müll, Unrat und einer eng damit verbundenen Verschmutzung von Umwelt, Natur und Landschaft. In der Tabelle 1 sind u.a. schwerkontaminierter Abfall angegeben, wozu Bitumengemische, Gleisschotter und Schlacke gehören.

Zu 6.1 Standort der Anlage und 6.2 Art der Anlage

Der angedachte Standort der Anlage befindet sich nach eigenen Angaben ca. 1,9 km von der Ortslage Roitzsch der Stadt Sandersdorf-Brehna entfernt. Es ist neben des vermehrten Transportaufkommens mit vermehrten Beeinträchtigungen durch Abdrift von Stäuben, Lärm und Geruchsbelästigungen zu rechnen.

Zu 6.3.1 Flächenbedarf; 6.3.2 Kapazität/Leistung und 6.5.2 Vorgesehene Betriebsdauer

Bei einer Gesamtbetriebsfläche von etwa 60 ha, ca. 32,7 ha als Deponie zu beanspruchen ist u.a. mit massiven Transportkapazitäten, Veränderungen des Landschaftsbildes sowie mit einem entsprechenden Anfall von Deponiebeeinflussten Wasser zu rechnen.

Da das planende Unternehmen von „problemlos“er Anpassung von „Kapazität bzw. Leistungsfähigkeit“ ausgeht, ist mit einer ohnehin selbst veranschlagten hohen Belastung von 6 LKW/h auszugehen. Bei einem Sattelzug –womöglich-Dreiseitenkipper mit einer Nutzlast von 25,2 t und Leergewicht mit 14,8 t, einem Gesamtgewicht im Umfang von 40,0 t ist von einer Gesamtlänge von 12,25 m, Fahrzeugbreite von 2,5 m und einer Fahrzeughöhe von 3,35 m, Kipphöhe rückwärts von 7,55 m und Kipphöhe seitlich von 4,2 m auszugehen. Somit ist eine massive zusätzliche verkehrliche Belastung mit allen Folgen wie zusätzliche Abgas-, Lärm- und Feinstaubbelastung sowie mit einer Erhöhung der Unfallgefahr zu rechnen.

Zu 6.7 Sicherheitsleistungen

Von diesen Angaben ist auszugehen, dass „nur“ eine Deponierung und keine Verwertung bzw. Aufbereitung des Abfalls vorgesehen ist. Dies widerspricht den Angaben unter 5. Notwendigkeit der Anlage – Bedarfsnachweis, welche zudem auf einen umfassenden Mülltourismus in bzw. aus den Ländern Sachsen-Anhalt und Brandenburg orientiert.

Zu 7 Bauunterlagen/Pläne

Die geologischen Untergrundverhältnisse, welche in den Tabellen 1 bis 3, Blätter 26 bis 28 sind a) von hoher Wasserdurchlässigkeit und vielfältig ausgeprägter Kapillarität geprägt. Das ermöglicht eine unterschiedliche Bewegung von Wasser. Auf Grund der mit bis zu 100 Jahren einkalkulierten Einstellung von stabilen Grund- und Schichtwasserständen und –bewegungen ist mit einer unvorhersehbaren Einflussnahme von Wasser auf einen möglichen Deponiekörper zu rechnen. So besteht nicht nur die Wahrscheinlichkeit, dass Sicherwasser von oben den Deponiekörper durchströmt, sondern das je nach Niederschlagsverhältnissen, Veränderungen am Senkkegel in der Bergbaufolge sowie des weitläufigen Einflusses der Muldeaue sowie ihrer Nebengewässer ein Eindringen von Wasser von unten oder von der Seite durch über und einströmen möglich ist. Darüber hinaus ist mit massiven Einträgen von beispielsweise Schwermetallresten und Phenolen in den Klärungsprozess zu befürchten, welche eine Entfernung dieser Stoffe und Verbindungen nicht gewährleisten kann und eine zusätzliche Belastung von Wasser in den verschiedenen Schichten auch auf diesem Wege zur Folge haben kann. Die Planungsunterlagen schließen diese Gefahren nicht glaubwürdig aus.

Zu 8.1.3 Angaben zur Bauleitplanung

Diese Angaben verdeutlichen, dass das Unternehmen nicht beabsichtigt mit der Stadt Sandersdorf-Brehna eine einvernehmliche Lösung zu finden. Stattdessen ist das Unternehmen bestrebt rein privatwirtschaftliche Interessen umzusetzen, welche Gefahren für Umwelt, Natur, Landschaft und Wohnqualität in sich bergen. Dies begründet sich nicht nur durch die Einlagerung von Gefahrstoffen und deren Gefahren,sondern durch den zu erwartenden „Mülltourismus“ und den damit verbundenen Gefahren aus Abgasen, Lärm, Staub und möglichen Unfällen. Insofern ist das öffentliche Interesse des Vorhabens ernsthaft zu bezweifeln.

Zu 9 Beschreibungen der Umwelt und ihrer Bestandteile

Die unter 11.1 genannten Abfallarten sind als stark umweltgefährdende Stoffe einzustufen, welche auf einer einstigen Innenkippe eingelagert werden sollen. Eng damit verbunden sei darauf hingewiesen, dass Bergbaufolgelandschaften bis zu 100 Jahren zur Stabilisierung des Bodens und des Wasserhaushaltes benötigen. Dies ist an dem Standort keinesfalls gewährleistet. Mit dem Antrag auf Waldumwandlung ist offenbar vorgesehen für das Vorhaben 13,6 ha Wald zu zerstören. Die Bedeutung von Wald für Umwelt, Natur, Landschaft und Lebensqualität wird hier offensichtlich missachtet.

AHA hält ein sofortiges Umdenken in der Verkehrs- und Wirtschaftspolitik dringend erforderlich

Mit sehr großer Besorgnis und gleichermaßen Unverständnis verfolgt der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA) die gegenwärtige Verkehrspolitik und -entwicklung in Bund und Ländern. In jüngster Zeit seien ganz besonders die Vorhaben zur Nordverlängerung der Bundesautobahn 14, der Westumgehung Halle BAB 143 und die Einstufung der B6n zu einer Bundesautobahn. Ebenso gehören noch immer massive Versuche dazu, den Saaleseitenkanal und den Saale-Elster-Kanal zu errichten.

Neben der Verschärfung der Klimasituation führen derartige Entwicklung zur Verschärfung der Situation im Landschafts- und Naturschutz.

So weisen das Umweltbundesamt und das Statistische Bundesamt in Deutschland gegenwärtig eine tagtägliche Neuversiegelung von Boden im Umfang im Umfang von 69 ha Boden aus. Dies geht zumeist zu Lasten von fruchtbaren Böden und der Landwirtschaft. Das entspricht in etwa einer Fläche von ca. 100 Fußballfeldern und im Jahr in etwa einer Fläche von 25.185 ha -69 ha/Tag x 365 Tage/Jahr = 25.185 ha/Jahr. Im Vergleich dazu die Fläche der Stadt Leipzig, welche 29.760 ha beträgt.

Bundesweit ist man erschreckenderweise einen ganz anderen Weg gegangen und hat laut Eisenbahnbundesamt mit Stand 2016 allein ab dem 01.01.1994 insgesamt 499 Strecken bzw. 5.140,70 Streckenkilometer stillgelegt. Im Einzelnen sieht das folgendermaßen aus:

Stillgelegte Strecken seit dem 01.01.1994

Land Anzahl stillgelegter Strecken Länge stillgelegter Strecken km
Baden-Württemberg 28 218,3
Bayern 59 533,0
Berlin 1 1,9
Brandenburg 48 539,2
Hessen 29 284,0
Mecklenburg-Vorpommern 19 297,0
Niedersachsen 40 406,6
Nordrhein-Westfalen 74 595,7
Rheinland-Pfalz 33 408,1
Saarland 14 132,1
Sachsen 60 510,1
Sachsen-Anhalt 45 653,9
Schleswig-Holstein 8 94,0
Thüringen 41 466,9
499 5.140,7

Quelle: Eisenbahnbundesamt

Im Rahmen des Doppelhaushaltes 2015/2016 plante und realisierte die Landesregierung in Sachsen-Anhalt außerdem die Einstellung der Zugstrecken Klostermansfeld – Wippra (Wipperliese), Wittenberg – Bad Schmiedeberg sowie Merseburg – Schafstädt. Diese drei Bahnstrecken gehören zu touristisch bedeutsamsten Strecken, welche zum Südharz führt, die Wiege der Reformation der Kirche, den Kuranlagen in Bad Schmiedeberg und zur Dübener Heide verknüpft sowie die historische Stadt Merseburg mit den Historischen Kuranlagen & Goethe-Theater Bad Lauchstädt verbindet. Die Erhaltung der Bahnstrecken bildet ein Bindeglied zwischen landesspezifischen Tourismus und Beitrag zur Umsetzung notwendiger Ziele im Umwelt-, Landschafts- und Naturschutz. Dazu ist es erforderlich alles zu unternehmen, um Touristen von der Straße auf die Schiene zu bringen. Dazu gehören z.B. Koppelung von Eintrittskarten zu Stätten und Veranstaltungen mit den Fahrkarten, die Einrichtung von Rabattsystemen, die Verbesserung von Kapazitäten zur Mitnahme von Fahrrädern sowie verstärkte Werbung für diese Strecken.
Darüber hinaus hat die ortsansässige Bevölkerung die Möglichkeit, auch ohne Auto, alternativ Orte und Ziele in den jeweiligen Regionen zu erreichen.

Dies erfordert jedoch, dass der Bund und die Länder alle Ressourcen eher für umweltfreundlichere öffentliche Verkehrsmittel, als für Autobahnen, Straßen und Kanäle einzusetzen, welche zu weiteren Zerstörungen und Zerschneidungen von Landschaften und Natur sowie Beeinträchtigungen von Umwelt und Klima führen.
Ein fortgesetzter Ausstieg aus dem flächendeckenden Netz der Bahnen ist somit der falsche Weg. Stattdessen gilt es eher über Wiederbelebungen von Strecken wie z.B. zwischen Halle (Saale) und Hettstedt, Querfurt und Röblingen sowie Bitterfeld und Stumsdorf nachzudenken.
Dies erfordert jedoch ein u.a. vom AHA immer wieder angemahntes tiefgründiges Umdenken auch in der Verkehrspolitik der Mehrheit des Landtages und der Regierung des Landes Sachsen-Anhalt.

Doch das beeindruckt offenbar ein bestehendes Konglomerat aus konservativen und neoliberalen Kräften in Politik, Wirtschaft und Medien nicht. So nimmt man beispielsweise nicht nur einen vermehrten LKW-Verkehr auf Autobahnen und Straßen in Kauf, sondern fordert ihn auch noch. Das neben den massiven Zerstörungen, Störungen und Zerschneidungen von Umwelt, Natur und Landschaft, der Steuerzahler auch noch für fahrende Lagehäuser aufkommen soll ist höchstgradig verschwenderisch und somit in jeglicher Hinsicht unverantwortlich. Hier tut sich immer wieder die von der CDU geführte Landesregierung in Sachsen-Anhalt ganz besonders hervor. Dabei ist es offenbar unerheblich, ob FDP, SPD oder bzw. und Bündnis 90/Die Grünen als Koalitionspartner fungieren. Ganz besonders sind da gegenwärtig Ministerpräsident Dr. Reiner Haseloff (CDU) sowie die Minister für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitalisierung Prof. Dr. Armin Willingmann (SPD) und Minister für Landesentwicklung und Verkehr Thomas Webel (CDU) zu nennen.

Eine reaktionäre Umwelt- und Verkehrspolitik mit einer darauf ausgerichteten Planungsarbeit sind ein Ausdruck dieser umwelt- und naturfeindlichen Herangehensweise.

Schwerste Bedenken gegen diese Art und Weise der Politik finden keine Berücksichtigung bzw. nur in einem vollkommenen ungenügenden Umfang Beachtung und haben u.a. im Fall der Nordverlängerung der BAB 14 den BUND und im Zuge der Planungen für die Westumfahrung Halle der BAB 143 den NABU zur Wahrnehmung der ohnehin eingeschränkten Klagemöglichkeiten beim Bundesverwaltungsgericht in dem viel gepriesenen Rechtsstaat geführt. Während diese Umweltverbände ihre Mitgliedsbeiträge und Spenden aufwenden müssen, bedient sich der Staat der Steuermittel. „Waffengleichheit“ sieht anders aus. Das diese unmögliche Situation nicht schon ausreichend genug ist, entfesselt ein Bündnis aus Politik, Wirtschaft, Wirtschaftsverbänden und angeblich „unabhängigen“ Medien eine grenzenlose und widerwärtige Hetz- und Hasskampagne, was sich keinesfalls mit den eigentlichen Problemen auseinandersetzt, sondern propagandistisch mit Behauptungen und Unterstellungen arbeitet. Mit Demokratie und sachgerechtem Umwelt-, Natur- und Landschaftsschutz sowie verantwortungsvoller Verkehrspolitik hat diese Herangehensweise nichts zu tun.

Ebenso kritikwürdig sind Planungen der rot-rot-grünen Regierung im Freistaat Thüringen die bisherige im 19. Jahrhundert geschaffene Bahnstrecke Straußfurt–Großheringen -auch Pfefferminzbahn oder Pfeffibahn- genannt massiv einzuschränken, indem sie nunmehr mit der Übernahme durch die Erfurter Bahn (EB) in Buttstädt endet und das 18 Kilometer lange Teilstück zwischen Buttstädt und Großheringen wegen zu geringen Fahrgastzahlen mit dem Fahrplanwechsel am 09.12.2017 eingestellt hat. Ein weiterer Schritt in Richtung Beförderung des Kraftfahrzeugverkehrs. Anstatt diese Bahnstrecke eingestellt zu lassen, schlägt der AHA eine Wiederbelebung des Teilstückes Buttstädt und Großheringen sowie eine Mindesterweiterung bis Jena vor.

Nach Ansicht des AHA spricht alles dafür, dass ein politischer und gesellschaftlicher Wandel dringend erforderlich, da die gegenwärtigen Macht- und Regierungspolitik wissentlich und unverantwortlich an der Zerstörung unserer natürlichen Lebensgrundlagen arbeitet.

Der AHA ruft in dem Zusammenhang die Bevölkerung auf, sich nicht weiter den Schutz von Umwelt, Natur und Landschaft, den Erhalt und Entstehung von Arbeitsplätzen sowie soziale Sicherung als Gegensätze einreden zu lassen. Ungezügelte und von verschiedenen poltischen Kräften im Bund und in den Ländern unterstützte ungezügelte Profitgier Einzelner, führt tatsächlich zur Beeinträchtigung aller ebengenannten Ziele.
Auf jeden Fall bietet der AHA Menschen eine ehrenamtliche Plattform, welche sich für eine ökologisch orientierte Verkehrs- und Wirtschaftspoltik einsetzen möchten.
Wer Interesse hat mit dem AHA Verbindung aufzunehmen, kann dies unter folgender zentralen Anschrift tun:

Arbeitskreis Hallesche Auenwälder
zu Halle (Saale) e.V. – (AHA)

Große Klausstraße 11
06108 Halle (Saale)
Tel.: 0345 – 2002746
E-Mail AHA: aha_halle@yahoo.de
E-Mail UBM: ubh2004@yahoo.de
Internet: http://www.aha-halle.de

Für AHA lassen sich nachhaltiger Schutz der Auen und eine damit verbundene Hoch- und Grundwasserkonzeption in Leipzig und Umland nicht voneinander trennen

Wie bereits mehrfach benannt sowie von vielen Menschen hautnah erlebt, führten zahlreiche Flüsse wie z.B. Elbe, Donau, Saale und Mulde sowie ihre Nebengewässer sehr umfassendes Hochwasser im Juni 2013. Dazu zählen auch ganz klar und deutlich Weiße Elster/Nahle/Luppe, Pleiße und Parthe. Diesmal ausgelöst durch umfassende Niederschlagswasser –aber auch in Folge umfassender Schmelzwasser möglich- , verschärft sich immer wieder die Situation durch umfassend versiegelte Flächen, ausgeräumte Landschaften, überbaute und verschüttete Bäche und Flussarme sowie fehlende Hochwasserausbreitungsräume entlang der Fließgewässer.

Mit dem Anstieg der Grundwasser in Folge der Flutung der früheren Tagebaue ist zudem mit umfassenden Wiederanstiegen der Grundwasserstände zu rechnen.

Nach Auffassung des Arbeitskreises Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA) gilt es daher auch im Raum der Städte Leipzig, Markkleeberg und Schkeuditz in verantwortlicher Zusammenarbeit mit dem Freistaat Sachsen, Begleitung durch wissenschaftliche Einrichtungen sowie massiver Einbeziehung der Bevölkerung und ihrer Vereine, Verbände und Initiativen unverzüglich eine aktuelle und nachhaltige Konzeption zum Schutz und Entwicklung der Auenlandschaft im Kontext zu einer darauf abgestimmten Hoch- und Grundwasserkonzeption zu entwickeln.

Als Ausgangspunkt sei sich folgende Situation vor Augen geführt, welche u.a. Hans-Dieter Kasparidus vom Helmholtz-Zentrum für Umweltforschung im Rahmen des 5. Leipziger Auensymposiums am 16.04.2011 darlegte. Er bezifferte die Auenfläche mit 4.563 ha. Weiter führte er aus, dass davon 3.934 ha Altaue sowie 524 ha rezente Aue und 105 ha Fläche Fluss umfassen. Prozentual bedeutet dies, dass 86,22 % zwar morphologisch Aue sind, aber in der Regel durch Deiche abgetrennt, keine Überflutung mehr erfahren sowie nur 13,78 % einer Überflutung zur Verfügung stehen.
Nach Auffassung des AHA ist das eine zutiefst besorgniserregende bzw. bedenkliche Ausgangssituation. Besonders, wenn man sich vor Augen führen muss, dass Aue und Fließgewässer eine enge Verbindung darstellen. Das zum Beispiel große Teile von Auenwäldern im Süden Leipzigs –wo die Pleiße in die Weiße Elster mündet- und im Norden Leipzigs und in Schkeuditz großflächig naturgeschützte Auenwälder wie die Burgaue und Verschlossenes Holz in Schkeuditz hinter Deichen vom Hochwasser abgeschirmt sind, zeugt von einer nicht zu verbergenden Ironie. Eng damit verbunden ist zu hinterfragen, worin der Sinn und Zweck des einst im Jahr 1970 gebauten und nunmehr erfolgten Neubau des Nahleauslassbauwerks liegen soll, wenn umfassende Deichrückverlegungen Altauen wieder in die rezente Auen zurückführen und somit Nahle, Neue Luppe und Weißer Elster wieder einen umfassenden Überflutungsraum zurückerhalten.

Schwerpunkte sollten nach Ansicht des AHA daher an erster Stelle die Einstellung bzw. der Ausschluss von Verbauungen und Versiegelungen in bestehenden Auen und Altauen sowie in Bereichen von verschütteten Altgewässern sein. Ferner ist es erforderlich bestehende versiegelte Flächen zu überprüfen, ob ein Rückbau erfolgen kann.

Eine besondere große Bedeutung kommt zudem einer umfassenden, flächen- und raumdeckenden Rückverlegung von Deichen zu. Dies führt zur Erweiterung von Hochwasserausbreitungsraum, Verringerung von Hochwasserhöhen und damit einer Verringerung der Hochwasserkatastrophengefahr sowie nicht zuletzt auch zur wichtigen Wiederherstellung einer direkten ökologischen und hydrologischen Verbindung zwischen Aue und Fließgewässer. Insbesondere die Auen an Elster, Luppe und Nahle im Norden von Leipzig und im angrenzenden Schkeuditz würden ganz besonders davon profitieren.

Auch der Bereich der Elster – Pleiße – Aue sowie die in Flutung begriffenen Alttagebaue in den Städten Leipzig und Markkleeberg bedürfen einer Einbeziehung in das Hoch- und Grundwasserkonzept. Neben Hochwasser ist mit Wiederanstieg von Grundwasser zu rechnen. Hier sollte nach Auffassung des AHA zum Beispiel der Raum zwischen Markkleeberger See und Pleiße unter Einbeziehung bzw. Berücksichtigung des Geländes der Agra eine besondere Rolle erhalten. So könnte u.a. die Wiederherstellung des alten Verlaufes der Mühlpleiße in Erwägung gezogen werden, um das Wasserabflusssystem zu verbessern sowie zudem eine weitere landschaftliche und ökologische Aufwertung des Raumes zu ermöglichen. Ferner ist das gesamte Gebiet von neuen Verbauungen freizuhalten und zu prüfen, inwieweit bestehende Verbauungen und Versiegelungen einen vollständigen bzw. zu mindestens einen teilweisen Rückbau erfahren können.

Der AHA warnt jedoch davor die Alttagebaue verstärkt als Auffangbecken für Hochwasser zu nutzen. Mit einer, laut Leipziger Umweltbürgermeister Heiko Rosenthal, bestehenden Aufnahmekapazität des Zwenkauer Sees im Umfang von 15 Millionen Kubikmetern Flutwasser sind nach Auffassung des AHA aber auch massive Gefahren durch Eintrag von in die Weiße Elster eingespülten Sedimenten, Geröll, Nährstoffen und Pestiziden verbunden. Diese sind gerade während solcher massiven Hochwasser wie Anfang Juni 2013 in dem Fließgewässer enthalten und könnten langfristig die Wasserqualität beeinträchtigen sowie zur schrittweisen Verlandung beitragen. Zudem sei zu bedenken, dass mit Ende der Flutung im Jahr 2014 der dann ca. 10 km² große Zwenkauer See ein Fassungsvermögen von 172 Millionen Kubikmeter haben soll und sich somit ausreichend gefüllt sein dürfte. Da niemand konkret Häufigkeit und Höhe von Hochwasser voraussagen kann, ist dann womöglich mit massiven Wasserschwankungen in einem noch instabilen Alttagebau zu rechnen. Es ist durchaus mit Zeiträumen zwischen 50 und 100 Jahren zu rechnen. Die Zeitrechnung beim Zwenkauer See beginnt mit Beendigung des Braunkohleabbaus im Jahre 1999.

Ferner erfolgt eine Unterbrechung des Weitertransportes von Sedimenten und Geröll, was einhergehend mit Begradigungen von Fließgewässern, zur Eintiefung der Gewässersohlen beitragen und somit eine fortgesetzte Austrocknung der Auen in trockenen Zeiten sowie eine Anbindung an die Aue erschwert oder gar ausschließt. Ein Einströmen von Hochwasser ist entweder kaum oder gar nicht möglich.

Die gegenwärtige Herangehensweise des Umweltbürgermeisters Heiko Rosenthal an den Umgang mit Hochwasser in der nördlichen Aue ist schwer nachzuvollziehen. Auch hier ist eine dringende Deichrückverlegung erforderlich, um eine Wiedereinbeziehung der Aue in das regelmäßige Hochwasserregime von Nahle, Luppe und Weißer Elster zu ermöglichen. Was Herr Rosenthal als „Unkontrollierte Überflutungen“ für „nicht zielführend“ erklärt, gehört zur typischen Dynamik einer Auenlandschaft dazu und darüber definiert sie sich zudem ihre Fauna und Flora. Nur so lassen sich die mit den Austrocknungserscheinungen verbundenen vermehrten Aufkommen von Spitz- und Bergahorn einschränken, da diese Gehölze maximal zwischen 15 und 30 Tagen vertragen. An dieser Stelle sei auf die nachvollziehbare Definition für naturnahe Auen von Professor Dr. Bernd Gerken in seinem Buch „Auen verborgene Lebensadern der Natur“ auf Seite 113 verwiesen, welche sich grob in drei Punkten zusammenfassen lässt, Zitat:

  1. Auftreten ausgeprägter, periodischer Wasserstandsschwankungen im Rhythmus der natürlichen Wasserführung im Fluß (Schwankungen um 2 bis 4 m)
  2. Abgestuft unterschiedlich lange Überflutungszeiträume in periodischer Folge in Abhängigkeit von der natürlich-naturnahen Geländegestalt (Uferzonen z.B. mehr als 200 Tage; Senken/Flutmulden im Auenwald-/Auenwiesen-Verband um 100 bis über 200 Tage; Hartholzaue-Standorte bis 50, selten mehr Tage im Jahr).
  3. Auftreten der Überflutungen in Form von flächenhaften Abflusses….“, Zitat Ende

Ferner definiert er Auen folgendermaßen, Zitat:

„germanisch: auwia, ouwa = Land am Wasser, nasse Wiese, Insel…. Auen sind Ökosysteme höheren Ranges, die aus dem Fließgewässersystem und den angrenzenden Hochflut-beeinflussten Teillebensräumen bestehen.“, Zitat Ende.

Dem folgerichtig ist Professor Bernd Gerkens Definition für einen Auenwald, Zitat:

„Wald im Einflussbereich periodischer Überflutungen, die im natürlichen Rhythmus des Wassergangs erfolgen, wie er vom Abflussregime bestimmt wird.“, Zitat Ende.

Nunmehr ist es unser aller Aufgabe genau diese Funktionen wieder herzustellen und alle Projekte daran auszurichten. Eine Revitalisierung von Altarmen muss aber einer gründlichen wissenschaftlichen Prüfung nach ökologischen und hydrologischen Gesichtspunkten unterliegen. Dazu zählen u.a. die Artenzusammensetzung in dem Bereich der Altarme und ihres direkten Umfeldes, der technische Aufwand und deren Folgen für Natur, Landschaft und Umwelt sowie den damit verbundenen finanziellen Aufwand. Nach Auffassung des AHA sind diese Prüfungen nicht ausreichend erfolgt und fehlt zudem eine deutlich erkennbare nachhaltiger länderübergreifende Herangehensweise mit dem Freistaat Thüringen und dem Land Sachsen-Anhalt. Momentan ist erst einmal dafür Sorge zu tragen, dass ein weiteres Eintiefen der Gewässersohlen von Luppe und Nahle unterbleibt. Als sehr wichtigen Schritt dahingehend ist die Zulassung der Mäandrierung, wie in der Nahle bereits fortschreitend geschehen und die Schaffung von Möglichkeiten der Gewässerdurchlässigkeit, um den Weitertransport von Sedimenten und Geröll aus Weißer Elster sowie ihrer Nebengewässer wie z.B. Pleiße und Parthe zu ermöglichen.

Jedoch bedarf insbesondere die Mäandrierung einer Rückgabe von einstiger Aue an das Flusssystem der Weißen Elster/Luppe/Nahle, was sich sehr gut mit Deichrückverlegungen koppeln lässt. Darüber hinaus gilt es den Prozess der Mäandrierung in Gang zu setzen, was durch Störsteine und –hölzer geschehen kann. Diese Maßnahmen können auch zur Erhöhung der Gewässersohle beitragen, da es zum gewissen Verlangsamung des Weitertransportes und –flusses sowie Verbleib von Sedimenten und Geröll führen kann. Ferner bleibt die Durchlässigkeit z.B. für Fische gewahrt.
All diese Maßnahmen tragen zur Revitalisierung der Auenlandschaft der Weißen Elster/Luppe/Nahle sowie ihrer Nebengewässer bei. Sie erhalten ihre natürliche Funktion zurück, führen zur Wiederherstellung auentypischer Tier- und Pflanzenstrukturen und sorgen für eine Zurückdrängung weniger auentypischer und auentypischer Arten, ermöglichen somit eine Ausbreitung des Hochwassers und damit eine entsprechende Reduzierung der Höhen von Hochwasserwellen sowie tragen somit zu einen flächendeckenden, länderübergreifenden Umwelt-, Landschafts- und Naturschutz und nachhaltigem Umgang mit Hochwasser bei. Eng damit verbunden ist auch die Attraktivität zur Nutzung als entsprechend eingeordneten Naherholungsraum. Insofern erfüllt die Aue auch weiterhin ihre Erholungsfunktion für die stressgeplagte Menschheit. Diesbezügliche Sorgen von Leipzigs Umweltbürgermeister sind vollkommen unbegründet und somit nicht nachvollziehbar.

Zusammengefasst hält es der AHA für dringend geboten die „12 Thesen zu Erhaltung, Schutz und Renaturierung des Leipziger Auensystems“ von Prof. Dr. Gerd K. Müller (*07.09.1929 – 07.03.2012) zum Grundsatz des Handelns zum Schutz und der Entwicklung der Auen in Leipzig und ihres Umlandes sowie des damit verbundenen Umgangs mit Hochwasser zu erklären.

Der AHA möchte seine Positionen zum Schutz, Erhalt und Entwicklung der Auen im Stadtgebiet von Leipzig auch in Form von folgenden vier Exkursionen vor Ort darlegen:

Samstag, den 05.05.2018, um 10.00 Uhr
Fahrradexkursion in die Saale-Elster-Luppe-Aue zwischen Halle (Saale) und Leipzig

Fahrradexkursion entlang des Diemitzer Grabens, der Reide, zum Überlauf des Hufeisensees in die Reide, in den Park von Dieskau, durch die Saale-Elster-Luppe-Aue und entlang des Wallendorfer und des Raßnitzer Sees im Landkreis Saalekreis, durch die Luppeaue bei Schkeuditz, durch die Elster-Luppe-Nahle-Aue in der Stadt Leipzig sowie zum Mündungsbereich der Parthe
Treffpunkt: Kreuzung Otto-Stomps-Straße/Reideburger Straße/Fiete-Schulze-Straße in Halle (Saale)
Ende: Hauptbahnhof Leipzig, Ausgang Kurt-Schumacher-Straße
Dauer: ca. 6 Stunden

Samstag, den 22.09.2018, um 10.00 Uhr
Fahrradexkursion zum Thema: „Die Parthe durch Stadt und Land“ entlang der Parthe von Taucha nach Leipzig bis zur Mündung in die Weiße Elster
Treffpunkt: Bahnhof Taucha

Dauer: ca. 5 Stunden

Samstag, den 03.11.2018, um 10.00 Uhr
Herbstexkursion in die Pleiße-Elster-Aue in der Stadt Leipzig
Treff: Straßenbahnhaltestelle „Koburger Brücke“ der Linie 9 in Richtung „Markleeberg-West“
Ende: Hauptbahnhof Leipzig
Dauer: ca. 3,5 Stunden

Samstag, den 24.11.2018, um 10.00 Uhr
Herbstexkursion zur Burgaue in der Stadt Leipzig
Treffpunkt: Haus „Auensee“
Dauer: ca. 3,5 Stunden

Der AHA ist jedenfalls bereit im Rahmen seiner ehrenamtlichen Möglichkeiten an der Prüfung und Erarbeitung aktueller Konzeptionen zum nachhaltigen Schutz und Entwicklung der Auen und einer eng damit verknüpften Hoch- und Grundwasserkonzeption mitzuwirken. Darüber hinaus ruft der AHA zur aktiven Mitwirkung interessierter Bürgerinnen und Bürger in den Städten Leipzig, Markkleeberg und Schkeuditz auf, sich mit einzubringen. Interessenten können folgendermaßen zum AHA Kontakt aufnehmen:

Arbeitskreis Hallesche Auenwälder
zu Halle (Saale) e.V. – (AHA)

Otto-Adam-Straße 14
04157 Leipzig
E-Mail AHA: aha_halle@yahoo.de
Internet: http://www.aha-halle.de

AHA führt Winterexkursion in Halles Aue durch

Der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA) führt am Samstag, den 17.02.2018 eine ca. vierstündige Winterexkursion zum Holzplatz, zu den Pulverweiden, zur Unteren Aue und zur Rabeninsel durch.

Thema der Exkursion ist die Darlegung der Bedeutung dieses arten- und strukturreichen Teils der Saaleauenlandschaft als Lebens- und Rückzugsraum für zahlreiche Tier- und Pflanzenarten, ihre Bedeutung als Biotop- und Grünverbundraum, ihre Funktion und Aufgabe als Ausbreitungsraum für Hochwasser, ihren Nutzen für Wissenschaft und Bildung sowie ihre Einbeziehung in einen natur- und umweltschonenden Tourismus. Ein Teil dieser Saaleaue ist daher ja auch Bestandteil des Naturschutzgebietes „Rabeninsel und Saaleaue bei Böllberg“, welches zudem einen Schutzstatus nach der europäischen Fauna-Flora-Habitat (FFH)-Richtlinie besitzt.

Im Rahmen der Exkursion möchte der AHA ferner seine Vorstellungen zum Schutz, Erhalt und Weiterentwicklung der genannten Teile der Saaleaue darlegen und Interessierte anregen an der Umsetzung mitzuwirken. Ebenfalls ist vorgesehen auf Ursachen, Bedeutung und Umgang mit Hochwasser einzugehen und diesbezügliche Ideen des AHA darzulegen. Aber auch die Nennung bedrohlicher Vorhaben und Aktionen ist Bestandteil der Exkursion. Dazu zählen Planungen zur Verlegung von Verkehrstrassen, die angedachte Bebauungsplanung für den Bereich westlich des Böllberger Weges, die gegenwärtigen Planungen zu einer Wasserkraftanlage im Bereich der Pulverweiden, der früheren Hildebrandtschen Mühlen und des Mühlwerders, freiherumlaufende Hunde, Befahren mit Kraftfahrzeugen aller Art, asphaltierte Radwege an und in der Aue sowie das ungehemmte Angeln an den Ufern.
In dem Zusammenhang beabsichtigt der AHA für seine ehrenamtlichen Arbeitsgruppen Pulverweiden und Rabeninsel zu werben.

Treff: um 10.00 Uhr Kreuzung Holzplatz/Mansfelder Straße, Ecke Karstadt

AHA fordert zusammenhängenden Schutz von Reide und Hufeisensee

Es war am Samstag, den 03.02.2018 ein leicht winterlich geprägter Morgen mit vereinzelten Schneefällen, welcher mehr oder minder den Tag prägten. An der Ecke Delitzscher Straße/Käthe-Kollwitz-Straße fanden sich Teilnehmerinnen und Teilnehmer zu einer Winterexkursion zum Hufeisensee in Halle (Saale) zusammen, welcher im Rahmen einer Veranstaltungsserie zum 35. Jahrestag der Gründung des Arbeitskreises Umweltschutz Halle in der Gesellschaft für Natur und Umwelt im Kulturbund der DDR am 16.01.1983 stattfand. Weiterlesen

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