Monat: September 2017 (Seite 3 von 3)

AHA führte Fahrradexkursion in das Untere Saaletal und das östliche Harzvorland durch

Der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA) führt regelmäßig –so auch am Samstag, den 02.09.2017- im unteren Saaletal und östlichen Harzvorland zwischen der Stadt Halle (Saale) und der Stadt Wettin-Löbejün Fahrradexkursionen mit folgenden Schwerpunkten durch:

Geschützter Landschaftsbestandteil Amselgrund/Kreuzer Teiche, Landschaftsschutzgebiet (LSG) Dölauer Heide, Naturschutzgebiet (NSG) Lindbusch, Einmündung des Würdebaches in die Salza in Köllme, LSG Salzatal, LSG Laweketal, Einmündung der Laweke in Zappendorf, Kloschwitzer Grund, Einmündung der Schlenze in die Saale in Friedeburg, Naturschutzgebiet ”Saaledurchbruch bei Rothenburg“, Naturschutzgebiet „Porphyrlandschaft bei Gimritz“, Naturschutzgebiet ”Porphyrlandschaft bei Brachwitz“ sowie das Mündungsgebiet der Götsche in die Saale. Weiterlesen

AHA führt Exkursion in die Dölauer Heide durch

Der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA) führt am Samstag, den 09.09.2017 eine ca. vierstündige Exkursion durch das Landschaftsschutzgebiet Dölauer Heide zum Thema: „Erkenntnispfad durch die Dölauer Heide“ durch. Im Rahmen der Exkursion beabsichtigt der AHA seine Vorstellungen zum Schutz und zur Entwicklung der Dölauer Heide sowie in dem Zusammenhang Möglichkeiten der Umweltbildung darzulegen. Damit verbunden möchte der AHA seine konzeptionellen Überlegungen zu einem „Erkenntnispfad durch die Dölauer Heide“ der Öffentlichkeit vorstellen und erläutern. In dem Zusammenhang ist vorgesehen, dass der AHA Überlegungen darlegt, welche in ein Gesamtwegekonzept für die Dölauer Heide abzielt, um zum einem das ca. 740 ha = 7,4 km ² große Landschaftsschutzgebiet mit seinen Naturschutzgebieten und Naturdenkmalen im Rahmen eines umwelt- und naturschonenden Tourismus nachhaltig erlebbar zu entwickeln sowie andrerseits aber auch größere zusammenhängende nicht betretbare Natur- und Landschaftsräume zu schaffen. Darüber hinaus gilt es die derzeitige forstwirtschaftliche Praxis aufzugeben, welche auf umfassende Abholzungen abzielt und dem Waldgebiet zu wenig Raum zur eigenen Entwicklung lässt.

Dafür ist nach Auffassung des AHA die Erstellung eines entsprechenden Schutz- und Entwicklungskonzeptes mit integriertem Tourismuskonzept und neuem Wegeplan erforderlich.
Der AHA möchte auch bei der Gelegenheit seine Positionen, zur ggf. angedachten Wiederbelebung der einst am 01.10.2002 eingestellten S-Bahnverbindung bis Halle-Dölau darlegen.
In dem Blickfeld gesehen gehört dazu ferner die Aufzeigung von Möglichkeiten der Mitwirkung sowie die damit verbundene Darstellung der Aktivitäten der ehrenamtlichen AHA-Arbeitsgruppe Dölauer Heide/Lintbusch.

Treff ist 10.00 Uhr vor dem Eingang zur Gaststätte Waldkater

Bürgerinitiative pro Ettersberg und AHA fordern naturnahe Entwicklung des Ettersberges !

Mit großer Genugtuung und Freude hat der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA) die Information aufgenommen, dass es der Bürgerinitiative pro Ettersberg gelungen ist, am 10.08.2017 dem Thüringer Landtag eine Petition in Papierform mit 2.066 Unterschriften zum Schutz des Waldes auf dem Ettersberg zu überreichen sowie den Petitionsausschuss zu gewinnen am 17.08.2017 den Beschluss zu fassen ab 21.08.2017 die Petitionsplattform für eine Online-Petition freizuschalten.

Nunmehr ist es dringend erforderlich bis zum 02.10.2017 mindestens 1.500 Unterschriften zu sammeln, um einen dauerhaften Schutz und Erhalt des von Arten- und Strukturreichtum, aber auch historischer Verantwortung geprägten 17 km² großen Ettersberg mit seinen 3 Naturschutzgebieten Rautenschlag (19 ha), Prinzenschneise (88 ha) und Südhang Ettersberg (408 ha) gewährleisten zu können. Ferner befindet sich der größte Teil der Landschaft im EU-Vogelschutzgebiet Ackerhügelland und im FFH-Gebiet Nr. 45 „Großer Ettersberg“ zu ermöglichen.

Wie u.a. in einer gemeinsamen ca. dreistündigen Begehung von Mitgliedern der Bürgerinitiative pro Ettersberg und des Arbeitskreises Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA) am 26.07.2017 im Bereich des Naturschutzgebietes „Prinzenschneise“ festgestellt, haben die bisherigen forstwirtschaftlichen Eingriffe deutliche Spuren in Form von etwa alle 20 m von der Prinzenschneise nach Norden und Süden in den Wald gefrästen Rückegassen, gefällten Bäumen und zerfahrenen Waldböden und Wegen hinterlassen.

Darüber hinaus erfolgten auch Abholzungen, welche zu umfassenden Lichtungen führten. Selbst vor dem Naturschutzgebiet „Prinzenschneise“ machten die Abholzungsmaßnahmen des Forstes keinen Halt.

Auf Grund der Tatsachen, dass es sich hier um NSG und ein FFH-Gebiet handelt, leiten sich zwingende Notwendigkeiten ab, wozu ein Verschlechterungsverbot gehört. Die bisher durchgeführten massiven Abholzungen, denen offensichtlich Traubeneichen, Winterlinden, Eschen, Salweiden, Bergahorne und Birken zum Opfer fielen, widersprechen dem ebengenannten Ansinnen. Nach Auffassung des Arbeitskreises Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA) gilt es daher in derartigen schutzwürdigen Gebieten vorrangig eine naturnahe Entwicklung zuzulassen. Die immer vom Forst vorgetragene Behauptung, dass nur forstwirtschaftliche Maßnahmen die Vermehrung und Entwicklung von Stiel- und Traubeneiche ermöglichen, ist nicht korrekt. Abgesehen davon, dass die Fällungen und der Einsatz von schwerer Räumtechnik die Struktur der Wälder stören bzw. gar zerstören, entziehen Bodenverdichtungen und übermäßige Lichteinträge die besonderen Entwicklungsmöglichkeiten der empfindlichen und langsam wachsenden Stiel- und Traubeneichenjungbäume. Verschärfung erfährt die Situation, dass auf Grund hoher Nährstoffeinträge Staudenkulturen und verstärkt Spitz- und Bergahorn Einzug halten.

Beide Eichenarten benötigten Halbschatten, um keimen und sich entwickeln zu können. Vereinzelt umstürzende Bäume schaffen dafür ausreichend Raum. Ferner bieten Waldrandbereiche und bestehende Kleinlichtungen sehr guten Entwicklungsraum. Erfreulicherweise konnte damals die Exkursionsgruppe zudem mehrere Bestände an Jungbäumen der Traubeneiche feststellen.

Darüber hinaus dienen Wälder durch Aufnahme von Kohlendioxid sowie der Abgabe von Sauerstoff und Wasser als Teil einer dringend notwendigen Klimaregulierung und gehören somit zum bedeutsamen und unersetzlichen Teil des Klimaschutzes. Ferner dienen Wälder der Naherholung für die einem vielfältigen Stress ausgesetzte Menschheit. Ebenfalls fungieren sie als sehr bedeutsamer Lebens- und Rückzugsraum für zahlreiche Tier- und Pflanzenarten sowie spielen bei dem Schutz, dem Erhalt und der Entwicklung von Biotop- und Grünverbundräumen eine sehr wichtige Rolle.
Insofern ist eine andere Herangehensweise in den vielfältigen Schutzgebieten dringend nötig. Dazu zählt nunmehr ausschließlich die naturnahe und sukzessive Entwicklung der Waldgebiete am Ettersberg –insbesondere in den drei Naturschutzgebieten, im EU-Vogelschutzgebiet Ackerhügelland und im FFH-Gebiet Nr. 45 „Großer Ettersberg“ – zuzulassen. Eine Einstellung der Forstwirtschaft ist zudem nicht nur ein Ausdruck eines aktiven Schutzes von Umwelt, Natur und Landschaft sowie der Förderung eines nachhaltigen Tourismus, sondern ebenfalls ein Gebot der historischen Demut gegenüber der naheliegenden Gedenkstätte Buchenwald.

Von daher fordern Bürgerinitiative pro Ettersberg und der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA) den Freistaat Thüringen, die Stadt Weimar und den Landkreis Weimarer Land auf, diese obengenannten Ansinnen endlich zu respektieren.
Ferner appellieren beide Organisationen an die Bevölkerung, auf der Petitionsplattform des Thüringer Landtages die Petition „Schutz des Waldes auf dem Ettersberg“ mitzuzeichnen. Nur so ist es im konkreten Fall möglich den Thüringer Landtag zum Handeln zu bewegen und die Thüringer Staatsregierung zu einem nachhaltigen Schutz und Erhalt des Waldgebietes Ettersberg als Teil eines umfassenden Biotopverbundes mit bewaldeten Erosionstälern, Gebüschen und ausgedehnten Streuobstwiesen zu drängen sowie die forstwirtschaftlichen Beeinträchtigungen zu beenden.
Die Petition „Schutz des Waldes auf dem Ettersberg“ ist auf der Petitionsplattform des Thüringer Landtages unter folgendem Link zu erreichen:

https://petitionen-landtag.thueringen.de/petitions/1302

Der AHA bekräftigt erneut seine Bereitschaft im Rahmen seiner ehrenamtlichen und gemeinnützigen Möglichkeiten sein Wissen sowie seine Erfahrungen einzubringen. Ferner bietet der AHA sich an Interessenten eine Plattform zur Mitwirkung anzubieten. Wer Interesse hat mitzuwirken, wende sich bitte an folgende zentrale Kontaktmöglichkeiten des AHA:

Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – (AHA)
Große Klausstraße 11 in 06108 Halle (Saale)
Tel.: 0345 – 2002746
E-Mail: aha_halle@yahoo.de;
Internet: http://www.aha-halle.de

AHA fordert verstärkt umweltverträgliche Nutzung der Seen und Fließgewässer in Sachsen, Sachsen – Anhalt und Thüringen

Im Dezember 2014 erfolgte die Vorlage eines Tourismuswirtschaftlichen Gesamtkonzeptes für die Gewässerlandschaft im Mitteldeutschen Raum. Das hauptsächlich auf die Gebiete des Freistaates Sachsen und Land Sachsen-Anhalt bezogene Konzept umfasst den Großraum zwischen den großen und mittleren Städten Leipzig, Halle (Saale), Dessau-Rosslau, Naumburg, Weißenfels, Köthen und Wittenberg. Betroffen sind davon die Fluss- und Seenlandschaften an Elbe, Mulde, Saale, Weißer Elster, Unstrut, Pleiße, Parthe und Floßgraben sowie des Geiseltalsees, der Neuseenlandschaft bei Leipzig, Goitzsche und der Seen im Dübener Park. Es erstreckt sich aber auch bis zum Altenburger Land im Freistaat Thüringen.

Das Konzept ist nach Auffassung des Arbeitskreises Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA) vorrangig von einer umfassenden und intensiven Nutzung der Gewässer des Planungsgebietes geprägt. Dazu zählen die Beförderung des motorisierten Bootsverkehrs, die Errichtung von baulichen Anlagen an und in den Gewässern sowie der gezielte Aus- und Neubau von Kanalbauten aller Art. Es fehlt komplett die Berücksichtigung der Bedeutsamkeit des Planungsraumes als vielfältiger Natur- und Landschaftsraum, welcher Lebens- und Rückzugsraum für zahlreiche Tier- und Pflanzenarten bietet. Der AHA sieht in dem Planungspapier die klare und deutliche Zielrichtung, Umwelt, Landschaft und Natur den Bedürfnissen des Tourismus unterzuordnen. Derweil ist es erforderlich den Tourismus in die Schutzbedürfnisse dieser sehr bedeutsamen, arten- und strukturreichen Natur- und Landschaftsräume einzuordnen. Für den AHA haben jahrhundertlanger Bergbau sowie jahrzehntelange Verschmutzungen von Umwelt, Natur und Landschaft genug Schaden angerichtet. Von daher ist ein rasantes und sofortiges Umdenken dringend geboten.
Mit großer Sorge beobachtet der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA) dabei beispielsweise das fortgesetzte und intensive Bestreben insbesondere des Freistaates Sachsen und des Landes Sachsen-Anhalt, des Landkreises Saalkreises sowie der Städte Leipzig, Halle (Saale). Leuna und Merseburg auf Kosten des Steuerzahlers Wassertourismus zu nutzen, um massiv den Motorbootverkehr zu befördern. Ein entscheidender Schritt dahin ist das Bestreben der sächsischen Staatsregierung im Rahmen der Änderung des Sächsischen Wassergesetzes eine massive Motorisierung der Fließ- und Standgewässer im Freistaat Sachsen zuzulassen, sich massiv für den Ausbau des Floßgrabens in Leipzig einzusetzen und zusammen mit Sachsen-Anhalt die Fortführung des in der Potenzialanalyse Elster-Saale-Kanal aus dem Jahr 2011 mit 106.004.035 Euro veranschlagten Elster-Saale-Kanals zu befördern. In dem Rahmen ist zudem besorgniserregend, dass das mit 37.867.500 Euro veranschlagte Schiffhebewerk für Schiffe mit einer Länge von 45 m ausgelegt sein soll.

Die Frage stellt sich schon nach dem Sinn des Vorhabens, welches auf einer Länge von 12 km ab Hafen Leipzig-Lindenau in den Jahren 1933 bis 1943 gebaut wurde und insgesamt 20 km betragen soll. Einst für 1.000 Tonnen-Schiffe konzipiert, wäre das Vorhaben womöglich zuerst ein teueres, steuerfinanziertes Vorhaben, wobei schon auf der Saale zwischen Halle – Trotha und der Elbe kein derartiges Wasserfahrzeug fährt. Auch die Gefahr des weiteren Ausbaus der Saale zwischen Merseburg und Halle nähme erheblich zu. Das hätte massive Eingriffe in weitgehend unverbaute und somit arten- und strukturreiche Abschnitte der Saale in dem Bereich zur Folge.

In dem Blickfeld betrachtet, ist der AHA der Auffassung dieses Vorhaben aus ökologischen und ökonomischen Gesichtspunkten sehr skeptisch zu beurteilen. Die nunmehr 90.000,00 Euro teure, aus Steuermitteln finanzierte Machbarkeitsstudie geht bewusst von einer sehr vielfältig zu betrachtenden sehr hohen Erwartung aus, wenn man 500.000 Touristen im Jahr zu Grunde legt. Das wären 1.369,87 Touristen pro Tag. Dies gilt es jedoch mit großer Skepsis zu betrachten. Entweder es tritt nicht ein und die Steuermittel wären verpulvert oder es tritt ein und es entstehen zahlreiche zusätzliche Straßen, Parkplätze und Gebäude in einem geplanten bzw. kalkulierten Kostenumfang in Höhe von 10.868.875 Millionen Euro. Verheerend, wenn man an beide Vorstellungen denkt.

Wie die „Mitteldeutsche Zeitung“ am 08.03.2016 auf Seite 13 berichtete, beabsichtigen nun offenbar die eifrigen Befürworter dieses ökonomischen und ökologisch unsinnigen Vorhabens Saale-Elster-Kanal, auch noch einen Planfeststellungsbeschluss aus dem Jahr 1934 auf Gültigkeit zu überprüfen. Neben der unfassbaren und vollkommen inakzeptablen Instinkt- und Geschmacklosigkeit in einer Zeit zunehmender rassistischer und faschistischer Aktivitäten im heutigen Deutschland, Nazidokumente heranzuziehen, ist davon auszugehen, dass dieses Machwerk ökologische Aspekte gar nicht berücksichtigt hat und die heutigen Aufwendungen überhaupt nicht darstellen kann. Hier fordert der AHA die öffentlichen und privaten Kanaleiferer auf, sich unverzüglich sowie unmissverständlich klipp und klar von solchen braunen Dokumenten zu distanzieren.
Neben der massiven Störung des natur- und umweltverträglichen Wassertourismus in Form von Bedrängung der Paddler und Ruderer, ist mit der Zunahme von Verlärmung und Luftverschmutzung zu rechnen. Zudem sieht der AHA die Gefahr in einem motorbootgerechten Ausbau der Infrastruktur, welche sich u.a. in vermehrten Baumaßnahmen wie Fließgewässerbegradigungen, Uferbefestigungen und der Errichtung von großen Steganlagen manifestieren könnte. Insbesondere Elbe, Saale, Mulde, Unstrut, Weiße Elster und Pleiße sowie ihre Nebengewässer sind von massiven Ausbaumaßnahmen, Verlärmung und Abgasbelastungen von Motorbooten bedroht.

Eng damit verbunden sind die Belastungen und Bedrohungen der gesamten Planungsregion verbunden.

In der Neuseenlandschaft –ebenso wie in den Fließgewässern-, bedeutet zudem eine Änderung des Sächsischen Wassergesetzes, dass die gegenwärtigen Einschränkungen und Verbote in Sachen Motorbootverkehr aufgehoben wären. Damit ist eine echte Beeinträchtigung des touristischen Wertes des Gebietes verbunden. Darüber hinaus würde das nach den ursprünglichen massiven bergbaulichen Eingriffen in die Siedlungsstruktur, in die natürliche Umwelt und in das Landschaftsbild, zu einer erneuten umfassenden, durch nichts zu rechtfertigten Beeinträchtigung von Lebens-, Erholungs- und Wohnraum der Menschen, in Natur, Landschaft und Umwelt führen.

Ähnlich sieht der AHA die Gefahren für den Geiseltalsee in Sachsen-Anhalt, wo man bereits mit einer Allgemeinverfügung des Landkreises Saalekreises vom 10.08.2012 u.a. das von Motorbooten mit 10 m Länge und 20 PS-Motoren zugelassen hat. Auch hier ist mit zunehmender Verlärmung und Luftverschmutzung, aber ebenso mit verstärktem Wellenschlag zu rechnen, was zur Störung bzw. Zerstörung ganzer Uferzonen führen kann.

Im Interesse einer sauberen Umwelt, Landschaft und Natur sowie eines umwelt- und naturverträglichen Tourismus fordert der AHA den Landtag und die Staatsregierung Sachsens auf, diese Änderung des Wassergesetzes wieder aufzuheben. Ferner appelliert der AHA an den Freistaat Sachsen, an das Land Sachsen-Anhalt und den Landkreis Saalekreis und die Stadt Halle (Saale) die Neuseenlandschaft und den Geiseltalsee sowie die Weiße Elster und die Pleiße von jeglicher Motorisierung freizuhalten.

Nunmehr beabsichtigt die Stadt Leipzig eine „Bewerbung um die Ausrichtung der internationalen World Canals Conference (WCC) im Jahr 2020“.

Laut Sachverhaltsschilderung zur „Informationsvorlage Nr. VI-DS-01215“ des Dezernates Umwelt, Ordnung, Sport der Stadt Leipzig ist die World Canals Conference „eine jährlich stattfindende internationale Konferenz zum Thema Wasserwege, an der verschiedenste Akteure aus Wissenschaft, Wirtschaft, Tourismus und Verwaltung“. Interessant ist schon dabei, dass Umwelt- und Naturschutzvereine und Bürgerinitiativen komplett ausgeschlossen sind und somit die Vermutung im Raum steht, dass eine breite Diskussion und Beratung über den Sinn und Zweck der momentanen wassertouristischen Planungen im mitteldeutschen Raum nicht im Interesse der Stadt Leipzig liegt. Eine Stadt, welche sich immer wieder rühmt die Wiege des Herbstes 1989 zu sein, betreibt eine unzulässige starke Verquickung öffentlicher und privater Interessen und vernachlässigt eine breite fachliche und demokratische Diskussion.

Dabei befürchtet der AHA, dass die Stadt Leipzig keine objektive Funktion als zuständige untere Umwelt- und Naturschutzbehörde wahrnehmen kann.

Nicht genug, dass diese Befürchtung im Raum steht, gibt die Stadt Leipzig auf Seite 11 ihrer Vorlage folgende Angaben zur öffentlichen Finanzierung des Vorhabens an, Zitat:

„Für die komplette Vorbereitung, Ausrichtung und Nachbereitung der WCC im Jahr 2020 wird mit Gesamtkosten in Höhe von 219.000 € gerechnet. Diese müssen für notwendige Vorarbeiten insbesondere in 2018 und 2019 zunächst durch die Stadt Leipzig zum Großteil aus Eigenmitteln vorfinanziert werden.“ Zitat Ende

Einen Absatz weiter beschwichtigt man ebenso wie bei der „Kostenübersicht Gesamtkalkulation WCC“ folgendermaßen,

Zitat: „Ticketeinnahmen und Sponsoringerlöse fließen als Einnahmen an den Ausrichter zurück. Während die Einnahmen aus dem Ticketverkauf erst 2020 zu Buche schlagen, sollen Sponsoringgelder bereits ab 2018 eingeworben werden.“, Zitat Ende

In besagter „Kostenübersicht Gesamtkalkulation WCC“ listet man Einnahmen in Höhe von 184.000,00 Euro auf, welche u.a. auf der Basis von Ticketverkauf und Sponsoring zusammenkommen sollen. Die Ausgaben beziffert die Stadt Leipzig auf gesamt 219.000,00 Euro. Somit bleibt selbst bei den optimistischen Berechnungen der Kostenschätzung Leipziger Messe GmbH vom 09.09.2016 ein Rest von 35.000,00 Euro. Auf Seite 9 listet man noch für das Jahr 2017 Bewerbungskosten in Höhe von 1.200,00 Euro auf. Somit ist vorgesehen den Steuerzahler angeblich mit „nur“ 36.200,00 Euro zu belasten.

Bemerkenswert ist jedoch die „jährliche Ausgabenverteilung der Gesamtkosten“, welche sich laut Vorlage auf Seite 10 wie folgt zusammensetzt:

Jahr Posten Kostenaufwendung
2018 Auftragnehmer für die Organisation und Austragung Installation Webseite & Aufbau Marketing 35.000,00 Euro
2019 Auftragnehmer für die Organisation und Austragung Betreibung Webseite & Marketing 32.000,00 Euro
2020 Austragung der WCC 2020 in Leipzig Auftragnehmer für die Organisation und Austragung 152.000,00 Euro
Gesamtbetrag 2018 – 2020 219.000 Euro

Diese jährlichen Beträge beabsichtigt die Stadt Leipzig in die jährlichen Haushalte einzustellen. Auch sind die Bewerbungskosten im Jahr 2017 in Höhe von 1.200,00 Euro hinzurechnen.
Somit geht die Stadt Leipzig erst einmal mit insgesamt 220.200,00 Euro Steuergeldern in Vorleistung. Ein Einnahmenausgleich ist spekulativ und Ausgaben gestalten sich nicht selten höher als veranschlagt.

Der AHA sieht diese Handlungsweise der Stadt Leipzig als massiv unverantwortlich an und fordert Stadtrat, Kommunalaufsicht und Landesrechnungshof auf, dieses politische und finanzielle sehr fragwürdige Vorgehen auf Kosten des Steuerzahlers sofort zu stoppen.

Stattdessen sollten der Freistaat Sachsen und das Land Sachsen-Anhalt alles tun, Umwelt, Natur und Landschaft eine weitere und nachhaltigere gesunde Entwicklung zu ermöglichen und in dem Zusammenhang den Tourismus einzuordnen.

Um diesen Forderungen Nachdruck zu verleihen, beabsichtigt der AHA eine ehrenamtliche Arbeitsgruppe zur Beförderung eines umwelt- und naturverträglichen Wassertourismus zu bilden.
Wer Interesse hat für einen nachhaltigen Schutz und Erhalt sowie an einer naturnahen Entwicklung der Auenlandschaften an Elbe, Saale, Mulde, Unstrut, Weißer Elster, Luppe, Nahle, Pleiße und Parthe sowie der Seenlandschaft Mitteldeutschlands mitwirken möchte, wende sich bitte an folgende Kontakte:

Arbeitskreis Hallesche Auenwälder
zu Halle (Saale) e.V. – (AHA)

Große Klausstraße 11
06108 Halle (Saale)
Tel.: 0345 – 2002746
Fax.: 01805-684 308 363
E-Mail AHA: aha_halle@yahoo.de
E-Mail UBM: ubh2004@yahoo.de
Internet: http://www.aha-halle.de

Arbeitskreis Hallesche Auenwälder
zu Halle (Saale) e.V. – (AHA)

Regionalgruppe Merseburg-Leuna-Bad Dürrenberg
/Umweltbibliothek Merseburg „Jürgen Bernt-Bärtl“
Weiße Mauer 33
06217 Merseburg
Tel.: 0176 – 52562945
Fax.: 0180-5684 308 363 (deutschlandweit zum Ortstarif)
E-Mail AHA: aha_halle@yahoo.de
E-Mail UBM: ubh2004@yahoo.de

Arbeitskreis Hallesche Auenwälder
zu Halle (Saale) e.V. – (AHA)

Regionalgruppe Leipzig und Umland
Otto-Adam-Straße 14
04157 Leipzig
Tel.: 0176/84001924
Fax.:01805-684 308 363
E-Mail: aha_halle@yahoo.de
Internet: http://www.aha-halle.de

Arbeitskreis Hallesche Auenwälder
zu Halle (Saale) e.V. – (AHA)

Ortsgruppe Dessau-Roßlau
E-Mail: aha_halle@yahoo.de
Internet: http://www.aha-halle.de

Arbeitskreis Hallesche Auenwälder
zu Halle (Saale) e.V. – (AHA)

Regionalgruppe Wettin-Könnern-Bernburg
Dienstag: von 18.00 bis 19.00 Uhr
attac-Villa Könnern
Bahnhofstraße 06
06420 Könnern (Saale)
Tel.: 034691/52435
Fax.: 01805-684 308 363 (deutschlandweit zum Ortstarif)

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