Monat: April 2017 (Seite 3 von 4)

Bäume pflanzen statt abholzen

Ziegelwiese (31) Die Gruppe der TeilnehmerInnen

Ziegelwiese (31) Die Gruppe der TeilnehmerInnen

Das war das Motto unter dem die Initiative „Pro Baum“ (IPB) und der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA) zum neunten Mal auch am Karfreitag, den 14.04.2017 aufriefen, um Bäume auf die Ziegelwiese in Halle (Saale) zu pflanzen. Der Treff war 10.00 Uhr an der Ochsenbrücke zwischen Riveufer und Ziegelwiese in Halle (Saale). Mit der Aktion möchten beide Organisationen erneut ein deutliches Zeichen für ein umfassendes mehr, statt weniger Gehölze setzen, welche eine große ökologische und landschaftsgestaltende Funktion besitzen.
An dem Tag waren 20 Mitglieder und Freunde beider Organisationen erschienen, um 2 Stieleichen und eine Gemeine Esche bei strahlenden Sonnenschein zu pflanzen. Es gab auch Passanten, welche sich über die Aktion sowie die Ziele von AHA und IPB informierten.
Auf jeden Fall sei allen Beteiligten recht herzlich für den sehr gelungenen Arbeitseinsatz gedankt. Ganz besonderen Dank gilt Isabell Schneider für den Transport von Gerätschaften, die Herstellung des AHA-Wimpels und das Sorgen für das leibliche Wohl, Jörg Hündorf für die Beschaffung der 3 Bäume und des Zugehörs sowie Christine Fröhlich und Dietmar Hörner für die Fotos.

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AHA möchte sich verstärkt in der Stadt Aschersleben für den Schutz von Natur, Landschaft und Umwelt einsetzen

Der heutige, gemeinnützige und ehrenamtliche Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA) setzt sich nunmehr seit 37 Jahren intensiv für den Schutz, den Erhalt und die Entwicklung von Umwelt, Natur und Landschaft ein. Dabei betrachtet der Umwelt- und Naturschutzverein globale, überregionale, regionale und örtliche Zusammenhänge, um fachlich-fundiert und effektiv seine Wirksamkeit entfalten zu können. In dem Zusammenhang hat der AHA seine Tätigkeit in den Ländern Sachsen-Anhalt, Brandenburg und Berlin sowie in den Freistaaten Sachsen und Thüringen entfaltet.

Zu einem der wichtigsten Aktivitäten gehört nach Ansicht des AHA das Wirken zum Schutz, Erhalt und zu Entwicklung der ca. 81 km langen Wipper und ihres ca. 40 km langen linken Zuflusses Eine.

Beide Flüsse und ihre Auen prägen die 156,2 km² große Stadt Aschersleben mit ihren 11 Ortsteilen und mit Stand vom 31.12.2015 angegebenen 27.793 Einwohnern.

Während die Eine das Kerngebiet der Stadt durchquert, durchfließt die Wipper in den 5 Ortsteilen Freckleben, Drohndorf, Mehringen, Groß Schierstedt und Klein Schierstedt, eher den südöstlichen Teil des gesamten Stadtgebietes.

Beide Flussgebiete und ihre mehr oder minder ausgeprägten Auenlandschaften haben eine sehr wichtige Funktion als Lebens- und Rückzugsräumen für zahlreiche Tier- und Pflanzenarten. Sie zählen zu den markantesten Fließgewässern des Ostharzes und des Harzvorlandes. Ihre Flusstäler haben zudem wichtige Bedeutungen und Funktionen als Biotop- und Grünverbundraum, Ausbreitungsraum für Hochwasser sowie als einer der wichtigsten Frischluftentstehungsgebiete und Frischluftventilationsstrecken. Dazu trägt u.a. auch der weitgehend naturnahe und störungsarme Verlauf außerhalb der Ortschaften bei. Die sich daraus ergebende landschaftliche Vielfalt hat daher beiden Flusstälern durchaus eine große touristische Anziehungskraft verliehen.

Das Wippertal zählt zu den schönsten Tälern im Ostharz. Die Wipper ist zudem ebenfalls wie die Selke, ein Mittelgebirgsbach mit naturnahen Abschnitten, mit gewässertypischen Gehölzen und arten- und strukturreichen Auenbereichen.

Bestehende und geplante Rückhaltebecken dagegen bilden jedoch Barrieren bei besagten Frischlufttransport, Auffangräume für Schlamm- und Geröllmassen, zerstören bereits in der Bauphase Natur und Landschaft, unterbrechen den Biotopverbund sowie suggerieren den Menschen einen hundertprozentigen sogenannten Hochwasserschutz.

Der AHA beabsichtigt nunmehr auch seine Aktivitäten in der Stadt Aschersleben zu verstärken, um deren vielfältige Bedeutung am Übergang zwischen Ostharz und Harzvorland, auch im ökologischen Sinne zu stärken. Dazu zählt insbesondere der Einsatz für den Schutz, Erhalt und die Entwicklung der Fluss- und Auenlandschaften von Wipper und Eine, angrenzender Landschaften und Natur sowie das Wirken für einen nachhaltigen Umganges mit Hochwasser. Nach Auffassung des AHA gilt es dabei u.a. Möglichkeiten der naturnaheren bis naturnahen Entwicklung von Natur und Landschaft zu bestärken, des Rückbaus von Bodenversiegelung zu prüfen und umzusetzen sowie den Biotop- und Grünverbund zu stärken. Dazu bedarf es umfassender wissenschaftlich fundierter Schutz- und Entwicklungskonzeptionen. Als Partner kommen dabei zum Beispiel die Martin-Luther-Universität und die Hochschule Anhalt in Frage.

Ferner möchte der AHA der Bevölkerung eine Plattform geben, sich für den Schutz, den Erhalt und die Entwicklung von Umwelt, Landschaft und Natur einsetzen zu können.

Auf Grund dessen spielt die Umweltbildung eine sehr große Rolle, was eine Mitwirkung von Bildungseinrichtungen wie Schulen und der Volkshochschule sehr logisch erscheinen lässt.

Perspektivisch plant der AHA die Durchführung von Exkursionen und Begehungen, um den Menschen ihre sehr vielfältige Umwelt, Natur und Landschaft nahezubringen.

Nunmehr lädt der AHA Interessenten ein, eine Ortsgruppe Aschersleben zu bilden. Wer Interesse daran hat und dazu mit dem AHA Kontakt aufnehmen möchte, kann dies unter folgendem Kontakt tun:

Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA)
Internet: https://www.aha-halle.de
E-Mail: aha_halle@yahoo.de

Das Naturschutzgebiet Forstwerder und das flächenhafte Naturdenkmal Klausberge sind wichtige Bestandteile vom Saaletal in Halles Norden

Es ist morgens gegen 10:00 Uhr am 08.04.2017, als sich Mitglieder des Arbeitskreises Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA) auf dem Weg über die Bogenbrücke zum Naturschutzgebiet Forstwerder in Halle-Trotha begeben. Auf dem Forstwerder angekommen, nahmen die Anwesenden die ca. 7 ha großen Aueninsel, welcher Bestandteil des Naturschutzgebietes (NSG) „Forstwerder“ und des FFH-Gebietes „Nordspitze der Peißnitz und Forstwerder in Halle“ ist, in Augenschein und nahmen vorsichtig leichte Ausbesserungsarbeiten an den Absperrungen an früheren Wegen und Trampelpfaden vor.

Das Ziel der Maßnahmen ist die Schaffung eines abgesperrten Bereiches im Nordteil und am Südwestufer des NSG und FFH-Gebietes im Anschluss an das Saalewehr der Saaleaueninsel in Halles Norden, um eine ungestörte naturnahe Entwicklung zu ermöglichen. Ferner dient es der Sicherheit, da die steilen Prallhänge durch Abbrüche immer wieder Veränderungen unterliegen.

Forstwerder (13)

Forstwerder (13)

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Bürgerbündnis für Köthen (Anhalt) e.V. und AHA fordern gemeinsam Schutz von Fasanerie und Ziethebusch in Köthen

Nach weiter gültiger Auffassung des Bürgerbündnisses für Köthen (Anhalt) e.V. und des Arbeitskreises Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA) weist die Stadt Köthen einen wertvollen Grün- und Biotopverbund aus, welcher von der Ziethe, ca. 37,5 ha große Ziethebusch, dem Schlosspark und nicht zuletzt von der Fasanerie Köthen mit seinem 32,7645 ha großen geschützten Landschaftsbestandteil „Fasanerie Köthen“ geprägt ist. Die jeweiligen Landschafts- und Naturbestandteile haben einzeln gesehen und im Verbund eine sehr wichtige Funktion als Lebens- und Rückzugsraum für zahlreiche Tier- und Pflanzenarten, dienen der Verbesserung des Klimas sowie tragen zur Belebung von Landschafts- und Stadtbild bei.

Ebenfalls im Ergebnis der Informationsveranstaltung zur Fasanerie am 18.08.2016 gilt es daher nach Meinung des Bürgerbündnisses für Köthen (Anhalt) e.V. und des AHA verstärkt und konsequenter alles zu unternehmen diese Landschafts- und Naturbestandteile sowie deren Grün- und Biotopverbund nicht nur zu schützen und zu erhalten, sondern Möglichkeiten zu suchen und zu finden sukzessiv ausweiten zu lassen.

Dazu bedarf es jedoch klar und deutlich sowie alternativlos einer grundsätzlichen, wissenschaftlich fundierten Schutz- und Entwicklungskonzeption, welche u.a. die Ziethe und ihre Gesamtaue, den Ziethebusch, den Schlosspark und die Fasanerie im Einzelnen und in der Gesamtheit umfassen sollte.

In dem Blickwinkel betrachtet ist es für das Bürgerbündnis für Köthen (Anhalt) e.V. und den AHA auch weiterhin überhaupt nicht nachvollziehbar, dass die Stadt Köthen, basierend auf ein Forsteinrichtungswerk mit Stichtag zum 01.01.2012 und Gültigkeit vom 01.01.2012 bis 31.12.2021 für 62,6 ha Stadtwald Köthen und dem darauf beruhenden Beschluss des Stadtrates vom 12.06.2012 sowie nachfolgender Beschlüsse des Bau-, Sanierungs- und Umweltausschusses vom 29.06.2016 und 27.07.2016, massive Abholzungen in der Fasanerie vorgenommen hat und weiterhin daran festhält. Dabei hat man nachweisbar massive Schädigungen an dem auenwaldähnlichen Gehölz verursacht und umfassend in einen sehr wichtigen Lebens- und Rückzugsraum für zahlreiche Tier- und Pflanzenarten eingegriffen, welcher u.a. von zahlreichen xylobionter Käfer- und Fledermausarten geprägt ist. Laut Landkreis Anhalt-Bitterfeld, als unterer Naturschutzbehörde haben Untersuchungen ergeben, dass alleine 87 Käferarten in dem Gebiet vorkommen, wozu besonders schützenswerte Arten wie Heldbock, Hirschkäfer und Eremit gehören. Alles Käferarten, welche altes und totes Holz zum Leben und zur Eiablage benötigen.

Die Basis derartiger Fällarbeiten bildet eine alleinige forstwirtschaftliche Betrachtung, welche offenkundig die Gesichtspunkte des Umwelt-, Natur-, Landschafts- und Denkmalschutzes ausblendet, was sich u.a. auch in der Vorstellung ausdrückt den Restauenwald Ziethebusch als „Wirtschaftswald“ einzustufen. Ferner bleiben u.a. die Entwicklung beider Gebiete in Folge von Klima und Wetter mit deren Auswirkung auf Fauna und Flora, die Ein- und Auswirkung durch Naherholung und Tourismus, die artentypische vorrangig punktuelle Entwicklung der Eiche und deren Aufkommen durch natürlich entstandene Kleinauflichtungen sowie die Einspannung der Chancen und Möglichkeiten der sehr vielfältigen und nachhaltigen Einwirkungen der Kräfte der Natur, vollkommen unberücksichtigt. Nach Auffassung des Bürgerbündnisses für Köthen (Anhalt) e.V. und des AHA gilt es ganz besonders für den Ziethebusch, aber auch in der heutigen Fasanerie eher eine naturnahe Entwicklung zu favorisieren.

Auf Grund der vielfältig zu betrachtenden Einflüsse und Entwicklungsmöglichkeiten begrüßen vom Grundsatz her das Bürgerbündnis für Köthen (Anhalt) e.V. und der AHA, dass nunmehr der Landrat des Landkreises Anhalt-Bitterfeld Uwe Schulze die Initiative in die Hand nehmen und in dem Zusammenhang die Erstellung einer Pflege- und Entwicklungskonzeption einleiten möchte. Ferner halten das Bürgerbündnis für Köthen (Anhalt) e.V. und der AHA für richtig, dass dazu eine projektbegleitende Arbeitsgruppe aus Verantwortlichen und Interessenten entstehen soll. Das Bürgerbündnis für Köthen (Anhalt) e.V. und der AHA mahnen jedoch weiter an, dass es zu einer unverzüglichen Veranlassung der wissenschaftlichen Erstellung einer Schutz- und Entwicklungskonzeption u.a. für die ebengenannten Natur- und Landschaftsbestandteile kommen muss, um weitere Schädigungen der Fasanerie ausschließen zu können. Als Partner kämen u.a. die Fachhochschule Anhalt in Bernburg und die Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg in Frage. Beide Vereine erklären erneut ihre Bereitschaft, im Rahmen seiner ehrenamtlichen und gemeinnützigen Möglichkeiten, fachlich-inhaltlich daran mitwirken zu möchten.

Der AHA hat selbstverständlich mit sehr großer Freude aufgenommen, dass das Bürgerbündnis für Köthen (Anhalt) e.V. für das Bürgerbegehren gemäß § 26 der Kommunalverfassungsgesetz des Landes Sachsen-Anhalt (Kommunalverfassungsgesetz – KVG LSA) 3.329 Unterschriften sammeln konnte, welche sie am 03.01.2017 dem Vorsitzenden des Stadtrates der Stadt Köthen Dr. Werner Sobetzko (CDU) übergaben.

Dieses Bürgerbegehren bildet dann gemäß § 26 Absatz 7 KVG LSA, nach Feststellung der Zulässigkeit durch den Stadtrat, die Grundlage für den Bürgerentscheid gemäß § 27 des gleichen Gesetzes. Nach § 27 Absatz 4 KVG LSA entfaltet der Bürgerentscheid dann folgende Wirkung, Zitat:
„(4) Ein Bürgerentscheid, der die nach Absatz 3 Satz 2 erforderliche Mehrheit erreicht hat, hat die Wirkung eines Beschlusses der Vertretung. § 65 Abs. 3 findet keine Anwendung. Vor Ablauf von einem Jahr kann er nur durch einen neuen Bürgerentscheid abgeändert oder aufgehoben werden.“, Zitat Ende

Das Bürgerbündnis für Köthen (Anhalt) e.V. und der AHA begrüßen auf jeden Fall den Beschluss des Stadtrates von Köthen vom 13.02.2017 Zulässigkeit des Bürgerbegehrens und den „Beschluss über die Zulassung des Bürgerbegehrens vom 03.01.2017“, welches gemäß § 27 Absatz 1 KVG LSA „innerhalb von drei Monaten der Bürgerentscheid durchzuführen“ ist. Weiter führt dieser Gesetzesteil aus, Zitat: „Der Bürgerentscheid entfällt, wenn die Vertretung die Durchführung der mit dem Bürgerbegehren verlangten Maßnahme beschließt.“ Das ist mit dem am gleichen Tag gefassten Beschluss „Weitere forstliche Vorgehensweise in der Fasanerie und im Ziethebusch entsprechend dem Betriebswerk für den Stadtwald Köthen“ keinesfalls gegeben. Somit ist die Grundlage zur Durchführung des Bürgerbegehrens gegeben. Die Fortsetzung der Forstarbeiten versteckt man zum einen hinter der Gewährleistung der Verkehrssicherungspflicht und zum anderen unverhohlen in der Aufzählung zahlreicher bereits geplanter Forstmaßnahmen. Diese Herangehensweise untergräbt zudem noch die vom Landrat initiierte Arbeitsgruppe zur Erstellung einer Schutz- und Entwicklungskonzeption und lässt sie somit zur Makulatur verkommen. Daher ist hier auch der Landrat gefordert.

Der nunmehrige Widerspruch des Oberbürgermeisters der Stadt Köthen gemäß § 65 Absatz 3 KVG LSA basiert auf vorgeschobenen Gründen, zeugt von mangelndem Demokratieverständnis sowie nicht ausreichender fachlicher Kompetenz. Dabei begründet man die ablehnende Haltung auf die angeblich nicht ausreichenden Ausführungen zum „Vorschlag für die Deckung der Kosten der mit der Ausführung der Sachentscheidung entstehenden Kosten“. Nach Auffassung des Bürgerbündnisses für Köthen (Anhalt) e.V. und des AHA sind diese ausreichend, da die Beendigung sämtlicher forstwirtschaftlicher Maßnahmen keinen Aufwand erzeugen und sogar bisher defizitäres Handeln beenden. Der Verweis auf die mögliche Einnahmesituation lässt eher den Versdacht aufkommen, dass hier der eigentliche Hintergrund für die bisher erfolgten und weiter geplanten Massenabholzungen zu vermuten ist. Die Erstellung einer Schutz- und Entwicklungskonzeption muss nicht mit Kosten verbunden sein, wenn sie sich in wissenschaftliches Handeln einer Hochschule oder Universität in Form von Abschluss- bzw. Praktikumsarbeiten einbinden lässt. Der AHA hat dies bereits mehrfach vorgeschlagen und bei der Erstellung von Schutz- und Entwicklungskonzeptionen am Zörbiger Strengbach, im Park Dammendorf/Quetzdölsdorf sowie Saaleaue zwischen Merseburg und Leuna praktizieren können. Von daher ist dieser Ablehnungsgrund nicht haltbar und zudem ist zu bezweifeln, dass die „Verwaltung der Kommune“ gemäß § 26 Absatz 3 KVG LSA „in den Grenzen ihrer Verwaltungskraft ihren Bürgern bei der Einleitung eines Bürgerbegehrens behilflich“ gewesen ist.
Von daher fordern das Bürgerbündnis für Köthen (Anhalt) e.V. und der AHA den Oberbürgermeister auf seinen Widerspruch gemäß § 65 Absatz 3 KVG LSA gegen den vom Stadtrat am 13.02.2017 gefassten „Beschluss über die Zulassung des Bürgerbegehrens vom 03.01.2017“ zurückzunehmen und somit den Weg zum Bürgerentscheid gemäß § 27 KVG LSA zu eröffnen.

Das Bürgerbündnis für Köthen (Anhalt) e.V. und der AHA bekräftigen an dieser Stelle erneut ihre Bereitschaft im Rahmen seiner ehrenamtlichen und gemeinnützigen Möglichkeiten an der Erstellung von Schutz- und Entwicklungskonzeptionen für Fasanerie und Ziethebusch sowie für die gesamte Zietheaue mitzuwirken.

Dazu ist nunmehr erfreulicherweise das Bürgerbündnis für Köthen (Anhalt) e.V. kooperatives Mitglied im AHA geworden. Beide gemeinnützigen und ehrenamtlichen Organisationen drücken somit den Wunsch nach einer sehr engen Zusammenarbeit zum Schutz, Erhalt und der Entwicklung der Fasanerie, des Ziethebusches, des Zehringer Busches und der gesamten Zietheaue aus. Der AHA ruft daher auf, in Köthen die Reihen des Bürgerbündnisses für Köthen (Anhalt) e.V. zu stärken und sich an den Aktivitäten des sehr aktiven sowie sach- und fachkundigen Vereins zu beteiligen. Wer daran Interesse hat kann sich dabei auch an folgende Kontaktmöglichkeiten des AHA wenden:

I. Sitz des Vereins:
Arbeitskreis Hallesche Auenwälder
zu Halle (Saale) e.V. – (AHA)
Große Klausstraße 11
06108 Halle (Saale)
Tel.: 0345 – 2002746
E-Mail AHA: aha_halle@yahoo.de
E-Mail UBM: ubh2004@yahoo.de
Internet: https://www.aha-halle.de

II. Ortsgruppe Bitterfeld-Wolfen
Arbeitskreis Hallesche Auenwälder
zu Halle (Saale) e.V. – (AHA)
über Evangelisches Kirchspiel Wolfen
OT Wolfen
Leipziger Straße 81
06766 Bitterfeld-Wolfen
Tel.: 0173 – 9917836
E-Mail AHA: aha_halle@yahoo.de
Internet: https://www.aha-halle.de

III. Regionalgruppe Wettin-Könnern-Bernburg
Arbeitskreis Hallesche Auenwälder
zu Halle (Saale) e.V. – (AHA)
in attac-Villa Könnern
Bahnhofstraße 06
06420 Könnern (Saale)
Tel.: 034691/52435
E-Mail AHA: aha_halle@yahoo.de
Internet: https://www.aha-halle.de

Abholzungen im Leipziger Auwald

In den vergangenen Jahren wurde der bis dahin als naturnah zu bezeichenende Leipziger Auwald zu einem Wirtschaftswald degradiert.

03-Leipzig, Waldstück „Die Nonne“-Waldrand hinter den Grundstücken an der Stieglitzstrasse, Blick nach Osten

03-Leipzig, Waldstück „Die Nonne“-Waldrand hinter den Grundstücken an der Stieglitzstrasse, Blick nach Osten

Der ehrwürdige Altbaumbestand wurde systematisch geplündert. Die einst dichte Kronendecke existiert nicht mehr, es sind riesige Kahlschlagflächen entstanden. Der Boden trocknet dadurch spürbar aus und die übriggebliebene Vegetation und die Überwucherung mit Spitzahorn entspricht in keinster Weise dem erwünschten auwaldtypischen Baumbestand.

Die neuesten Baumfällungen setzen die nicht wiedergutzumachende Schädigung fort.

Entsprechend eines Stadtratsbeschlusses werden diese „Waldumbau-Maßnahmen“ noch bis 2023 andauern. Die PEFC-Zertifizierung täuscht der Bevölkerung hierbei hohe Standards vor.
Protestaktionen erreichen die Wahrnehmungsschwelle allenfalls kurzfristig. Lokale Medien berichten nicht oder tendenziös: Die Argumente der Abholzungsgegner werden als unsachlich, unwichtig und unverständig hingestellt. Viele Betroffene sind resigniert.

Eine Bündelung und Konzertierung ausdauernder Proteste ist dringend geboten!

Fotos: Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle Saale e.V.(AHA)

AHA warnt vor einer weiteren Ausweitung des Fahrradstraßenbaus

Der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA) gehört zu den Organisationen, welche sich immer für eine Förderung des Fahrradverkehrs einsetzt. So lassen sich Alternativen zum Motorisierten Individualverkehr schaffen, befördern und entwickeln.
Jedoch mit großer Sorge betrachtet der AHA die gegenwärtige Art und Weise des Ausbaus des Radwegenetzes. Das heißt im konkreten Fall, dass neben dem bestehenden umfassenden Bandes aus Fahrradstraßen bestehend aus Beton, Asphalt, Schotter und Splitt, weitere derartige Trassen hinzufügen. Dabei haben beispielsweise die Verantwortlichen in Politik und Verwaltung entgegen jeglicher ökologischer Vernunft ein flächendeckendes Zerschneiden wertvoller Landschaften im unteren Saaletal mit Asphalttrassen zu verantworten.

Derartige als Radwanderwegbau deklarierte steuerfinanzierte Vorhaben tragen weiter dazu bei einst unversiegelten Boden komplett zu versiegeln. Somit werden für Klein- und Kleinstlebewesen fast unüberwindbare Hindernisse geschaffen, welche sich im Sommer aufheizen und keine Tarnung gegenüber Fraßfeinden bieten. Darüber hinaus haben Beispiele mit derartigen Kleinstraßen gezeigt, dass verstärkt Motorräder und Mopeds die Wege nutzen. Solche Missbräuche gefährden nicht nur Fuß- und Radwanderer, sondern beeinträchtigen Umwelt und Natur. Dabei schreckt man noch nicht einmal vor Naturschutzgebieten zurück.

In dem Zusammenhang machten sich ausgiebige Bepollerungen der Wege notwendig, um das ungehinderte Befahren mit Kraftfahrzeugen aller Art zu verhindern, aber die Nutzung durch landwirtschaftliche Fahrzeuge, Maschinen und Geräte zu ermöglichen. Nur so konnte auch die Gefahr für die Fahrradfahrer und Fußwanderer gesenkt werden.

Ferner tragen derartige Baumaßnahmen kräftig zum deutschlandweiten Trend bei, welcher besagt, dass laut Statistischem Bundesamt und Umweltbundesamt in Deutschland tagtäglich zwischen 80 und 90 ha Boden neu versiegelt werden. Das entspricht in etwa einer Fläche von 66 Fußballfeldern und im Jahr in etwa einer Fläche von zwischen 29.200 ha und 32.050 ha. Im Vergleich dazu, umfasst die Fläche der Stadt München, welche 31 042,96 ha.

Es ist auch als Missbrauch anzusehen, wenn aus Mitteln von steuerfinanzierten Hochwasserfonds mit den Versiegelungen eine sehr entscheidende Ursache bei der Zunahme heftiger Hochwasser mit Steuermitteln noch eine weitere Verstärkung erfährt. Wenn sich Bürgermeisterin Antje Klecar dabei auf eine Absprache mit der unteren Naturschutzbehörde beruft, macht das die ganze Situation nicht besser. Stattdessen ignoriert man weiter entsprechende Hinweise und setzt das Asphaltierungsprogramm zur Schaffung von Fahrradstraßen unvermindert bis verstärkt fort.
In dem Blickwinkel betrachtet sieht der AHA mit sehr großer Sorge flächendeckend und länderübergreifend Radschnellstraßen zu bauen. Neben der zu befürchtenden Verstärkung der flächendeckenden Versiegelung von Bodenflächen, entstehen nun Begehrlichkeiten Landschafts- und Naturschutzgebiete in Auenlandschaften mit neuen Brückenbauwerken zu zerschneiden.

Aus diesem Grund hat der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA) von Anfang an die Verantwortlichen aufgefordert, die knappen öffentlichen Mittel nicht noch zur flächendeckenden Zerschneidung wertvoller arten- und strukturreicher Landschaften zu verwenden und daher den asphaltierten Wegebau sofort zu stoppen. Stattdessen gilt es dafür Sorge zu tragen, dass der motorisierte Individualverkehr die unbefestigten Wege nicht weiter nutzen und zerfahren kann. Außerdem sind ordnungsgemäße Beschilderungen und Kontrollen vonnöten.
Ferner ist es notwendig mögliche Stätten der Gastronomie und Übernachtung zu befördern sowie kulturelle, wirtschaftliche und ökologische Angebote vor Ort besser darzustellen und zu kommunizieren.

Abgesehen davon hält es der AHA für dringend geboten, innerhalb der Ortschaften die Bedingungen des Radwegenetzes zu verbessern. Dazu gehören die Beseitigung baulicher Schäden, Regelmäßiges Reinigen von Schmutz, Glassplittern und anderem Unrat, Beendigung der häufigen Degradierung zu Parkstreifen für Kraftfahrzeuge, Abstell- und Lagerplatz für Materialien sowie eine umfassende Winterberäumung.

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