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AHA hält verstärkte Maßnahmen zum Schutz und Entwicklung von Helme, Zorge und Thyra für erforderlich!

Die ca. 81,00 km lange Helme gehörte einst zu den arten- und strukturreichsten Fließgewässern der Region. Insbesondere zusammen mit den Nebenflüssen Zorge und Thyra sorgt die Helme für die Entwässerung des Südharzes in Richtung Unstrut.
Ferner sieht der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – hier einen sehr wichtigen Schutz- und Entwicklungsraum in Form von Biotop- und Grünverbünden zwischen Harz und Kyffhäuser sowie innerhalb der Goldenen Aue.
Dazu ist aber eine naturnahere Entwicklung dieser Fließgewässer dringend geboten, wozu der Rückbau von Ufer- und Sohlbefestigungen aller Art, umfassende Deichrückverlegungen, die Zulassung von Mäandrierungen sowie die Sicherung von Gewässerschonstreifen in einer Mindestbreite von beidseitig 10,00 m gewährleistet.
Nur so lassen sich naturnahere bzw. naturnahe Entwicklungen von Fließgewässern sowie ein nachhaltiger Umgang mit Hochwasser realisieren.
Im Zusammenhang mit den dringend erforderlichen Schutz- und Entwicklungsmaßnahmen hält es der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – ebenfalls für sehr sinnvoll bzw. dringend notwendig, eine sehr komplexe, wissenschaftlich fundierte Schutz- und Entwicklungskonzeption für die ca. 81,00 km lange Helme, die 39,60 km lange Zorge, die ca. 20,00 km lange Thyra, die ca. 17,00 km lange Gonna sowie für die insgesamt 22,80 km lange Rohne und ihrer Einzugsgebiete sowie direkt angrenzender Räume entwickeln zu lassen.
Im Rahmen einer vom Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – am 02.08.2025 organisierten und durchgeführten Fahrradexkursion entlang der Zorge, Helme, des Helmestausees und Teile der Thyra im Raum zwischen der Stadt Nordhausen und dem Ort Berga-Kelbra haben sich die Mitglieder der Fahrradexkursionsgruppe intensiv mit dem Schutz und der Entwicklung des Gebietes auseinandergesetzt.
Der Start war in Nordhausen am Bahnhof und erste Station bildete dabei die Zorge im Bereich der Brücke Bahnhofsstraße. Hier stellten die Anwesenden fest, dass nach Zeiten der besonders umfassenden und langanhaltende Dürre in den Jahren 2018 bis 2023 mit deutlich niedrigen Wasserständen, im Jahr 2024 nach vermehrten Niederschlägen eine deutliche Verbesserung des Wasserstandes mit Tendenz zum Hochwasser zu erkennen ist und das Fließgewässer verstärkt das Bestreben aufzeigt, Mäandrierungen ausprägen zu wollen, um die Begradigung aufzubrechen, was aber durch überwachsene Ufer- und Sohlbefestigungen nicht zum Erfolg führt. Am Tag der Fahrradexkursion am 02.08.2025 war trotz niedrigerer Wasserstände der Zorge eine intensive Fortsetzung des Prozesses besonders in Nordhausen im Abschnitt zwischen Strohmühlenweg und Bielen mit Mündungsgebiet des ca. 5,6 km langen Roßmannbaches zu beobachten. Positiv war ferner festzustellen, dass die Zorge einen gewissen Grünraum besitzt, wo sich neben nitrophilen Rasenflächen, Weichholzauenbereiche – vorrangig bestehend aus Silberweide – entwickeln können. Der Niedrigwasserstand der vergangenen Jahre der Zorge brachte eine umfassende Vermüllung des Fließgewässers zu Tage. Die Mitglieder der Fahrradexkursionsgruppe waren sich einig, dass hier eine umfassende Beräumung des Mülls und Unrates erfolgen muss. Ab dem Bereich der Thomas-Müntzer-Brücke verdeutlichte sich verstärkt der begradigte Charakter der Zorge. Erkennbar sind zudem Einleitungen wie zum Beispiel im Bereich des Strohmühlenwegs. Die Zorge lässt deutliche Tendenzen ab Bieler in Richtung Mäandrierung erkennen, was jedoch die Schaffung eines mindestens 10,00 m breiten Gewässerschonstreifens erfordert.
Unerfreulich war festzustellen, dass wieder größtenteils in der Aue der Zorge im Stadtgebiet von Nordhausen umfassende Mahden erfolgten. Einher gehen damit umfassende Verluste von Blühpflanzen sowie verstärkte Verdunstung von Wasser. Zudem gehen Lebens- und Rückzugsräume für zahlreiche Tierarten verloren und erschwert sich die Vermehrung von Wiesenpflanzen durch Verhinderung des Ausreifens von Saatgut. Die Mitglieder der Exkursionsgruppe waren sich einig, dass die Mahden unregelmäßig, außerhalb der Gehölzbereiche sowie in mehreren Abschnitten erfolgen sollten, um so eine noch höhere Artenvielfalt zu ermöglichen sowie ausreichend Blütenangebote für Insekten und Deckungsangebote für Tiere sichern und anbieten zu können. Im Bereich der Gehölzbereiche besteht die Gefahr der Beschädigung der Gehölze und stellt eine Behinderung einer wünschenswerten Sukzession dar.
Leider mussten die Mitglieder der Exkursionsgruppe feststellen, dass sich der massive Autoverkehr an und zu den Kiesseen zwischen Nordhausen und Windehausen nicht verstärkt hat, aber dennoch stattfindet. Daher befürchtet der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA -, dass weiterhin mit massiver Campingaktivitäten und Vermüllung zu rechnen ist. Trotz eindeutiger Verbote viele Menschen, darunter viele Familien, in den Kiesseen badeten. Dabei hatten in der bisherigen Vergangenheit viele Personen ihre Kraftfahrzeuge auf den Wiesen und Staudenflächen entlang der Zorge und an den Kiesseen abgestellt sowie häufig richtig häuslich niedergelassen. Diese Zustände sind vollkommen inakzeptabel, da damit massive Störungen und Zerstörungen von Natur, Landschaft und Umwelt einhergehen sowie hohe Brandgefahr besteht. Ferner waren Müllablagerungen erkennbar. Hier sind sehr dringend der Freistaat Thüringen, der Landkreis Nordhausen sowie die Städte Nordhausen und Heringen (Helme) gefragt. Der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – weist nun seit 13 Jahren auf die Missstände hin. Ein Handeln von des Freistaates Thüringen und des Landkreises Nordhausen sowie die Städte Nordhausen und Heringen (Helme) war leider bisher nicht erkennbar. Daher fordert der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – den Freistaat und die genannten Kommunen auf, endlich zu handeln und diese Frevel an Umwelt, Natur und Landschaft sofort zu beenden.
Der nunmehr asphaltierte Weg zwischen dem Kiessee südlich von Windehausen und Zorge sowie Heringen ist ein Beispiel von ausgeräumter Agrarlandschaft, trägt zur vermehrten Flächenversiegelung bei, bildet für Klein- und Kleinsttiere an schwer bis gar überwindbare Barriere sowie befördert den Motorisierten Individualverkehr in der Gegend. Hier entwickelte die Exkursionsgruppe den Gedanken entweder beidseitig vielfältige Obstalleen anzulegen oder einen sukzessiven Gehölzsaumen entwickeln zu lassen. Nach Auffassung der Exkursionsgruppe geht es darum vermehrt arten- und strukturreiche Lebens- und Rückzugsräume für zahlreiche Tier- und Pflanzen zu schaffen, das Landschaftsbild aufzuwerten und nicht zuletzt das immer weiter voranschreitende Abpflügen und Beackern von Wegsaumen zu stoppen. Der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – weist darauf hin, dass der Verbindungsweg zwischen östlich des Kiessees Windehausen zwischen Zorge und Ortslage Heringen nach eigenen Messungen insgesamt eine Länge von ca. von 1.054,11 m aufweist. Davon umfasst die Länge des Wegabschnittes direkt östlich am Kiessee Windehausen ca. 454,11 km. Der Weg zwischen dem Kiessee Windehausen und der Ortslage Heringen weist nach eigenen Messungen eine Länge von ca. 600,00 m auf. Im erst genannten Wegabschnitt bietet sich eine einreihige Pflanzung von Obstbäumen im Abstand von 10,00 m an, was somit die Pflanzung von etwa 45,00 Obstgehölzen ermöglicht. Im zweiten, ca. 600,00 m langen Wegabschnitt kann bei einem Pflanzabstand von 10,00 m beispielsweise die Pflanzung von ca. 60,00 Obstgehölzen bei einer und von ca. 120,00 Obstgehölzen bei zwei Reihen erfolgen. Als Obstgehölzarten bieten sich zum Beispiel Apfel, Birne, Süßkirsche, Pflaume, Mirabelle, Wal- und Schwarznuss sowie Speierling an. Die Pflanzung, Betreuung, Pflege und Ernte ließe sich in Form von öffentlich und privat unterstützten öffentlichen Arbeitseinsätzen realisieren. Neben dem vielfältigen ökologischen und praktischen Nutzen haben solche Aktivitäten umweltbildenden Charakter.
Ferner regt der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – an die Zorgeaue in der Stadt Heringen zwischen den Stadtteilen Windehausen und Heringen sowie östlich des Kiessees einer wissenschaftlichen Untersuchung zu unterziehen mit dem Ziel der Entwicklung einer arten- und strukturreichen Auenlandschaften mit Gehölzen, Wiesen- und Staudenflächen, Feuchtgebieten, alternativer Agrarnutzung mit vielfältiger Fruchtfolge ohne Einsatz von Pestiziden und mineralischer Düngung.

Darüber hinaus beriet man die vom Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – am 17.05.2021 gefertigte „Stellungnahme zum Planfeststellungsverfahren für den Hochwasserschutz und eine naturnahe Entwicklung an der Zorge für die Gemeinden Windehausen, Bielen und das Industriegebiet Heringen/Helme“. Insbesondere seien hier auszugsweise folgende Teile der Stellungnahme zu erwähnen, Zitat:

II. Zu Planungsunterlagen – Erläuterungsbericht

Zu 2 Rechtfertigung des Vorhabens und der Einzelmaßnahmen
Zu 3.6.1 Leitbild Fließgewässertyp
Zu 3.7.3 Bergbau

Auch der Umgang mit Fließgewässern bedarf einer Gesamtwissenschaftlichen Betrachtung. Ein G) „ein Hochwasserschutzkonzept (HWSK) [28] mit Maßnahmen des technischen Hochwasserschutzes zur Hochwasserableitung und für den Hochwasserrückhalt“ reicht dazu nicht aus. Daher hält der AHA weiterhin die Erstellung einer länderübergreifenden wissenschaftlich fundierten Schutz- und Entwicklungskonzeption für die Helme und ihre Nebengewässer wie z.B. Zorge und Thyra für dringend geboten.
Im Rahmen der Erstellung dieser wissenschaftlichen Konzeption gilt es die Möglichkeiten der Wiederherstellung eines naturnahen Verlaufes der ebengenannten Fließgewässer zu betrachten und Vorschläge zur Umsetzung zu erarbeiten. Deichrückverlegungen, die Beseitigung von Sohl- und Uferbefestigungen sowie das Belassen von Hölzern und Steinen in den Fließgewässern aus Gründen der Bestärkung der Mäandrierung sowie als Unterschlupf-, Brut- und Laichplatz für verschiedene Tierarten finden grundsätzlich die volle Zustimmung. Um diese Entwicklung nachhaltig und flächendeckend zu ermöglichen bedarf es jedoch eines beidseitigen Gewässerschutzstreifens von mindestens 10 m. Eng damit verbunden ist es wichtig, dass die Fließgewässer durch Strömungsaktivitäten den Standort, den Umfang und die Artenzusammensetzung einer sukzessiven Entwicklung in den Uferbereichen bestimmen. Gehölzpflanzungen von Menschenhand können keinesfalls diese Kriterien korrekt erfüllen.
Eine naturnahere bis naturnahe Entwicklung von Helme und Zorge kann eine massive Behinderung durch die laut Planungsunterlagen planfestgestellten Kiesabbau – Abbaufelder Bielen-Ost, Windehausen-West und Windehausen-Ost. Dazu zählen hydrologische Veränderungen durch veränderte Fließverhalten von Grund- und Schichtwasser, Zunahme von Wasserverdunstungen sowie Zerstörung von Auenlandschaften in ihrer Bodenstruktur und Ausschluss als Retentionsflächen. Insofern ist mit massiven Beeinträchtigungen der gesamten Auenlandschaften zu rechnen.
Diese Tatsachen lassen deutlich erkennen, dass bisher eine wissenschaftliche Gesamtbetrachtung des Raumes nicht erfolgte und somit eine künftige konzeptionelle Betrachtung und Herangehensweise massiv erschwert ist.
Die Zurückhaltung von Hochwasser aus einem Industriegebiet zeugt davon, dass der Standort der Anlagen in einem Überschwemmungsgebiet vollkommen ungeeignet ist und über räumliche Veränderungen mit Freiräumung von Retentionsflächen gründlich zu prüfen gilt.

Zu 4 Art und Umfang des Vorhabens – Hochwasserschutz

Die hier vorgeschlagenen Maßnahmen lassen nicht in aller Deutlichkeit umfassende Deichrückverlegungen erkennen. Abgesehen von der Schaffung sogenannter Flutmulden ist offensichtlich keine Rückgabe von Retentionsflächen entlang von Zorge und Helme vorgesehen. Darüber hinaus fehlen Überlegungen zur sukzessiven Ausweitung von Auenwald- und Auenwiesenbeständen um zusammen mit größeren Retentionsflächen mögliche Hochwasserwellen durch größere Überflutungsflächen und Schwammwirkungen von Auenwäldern nicht stark aufbauen zu lassen bzw. besser brechen zu können. Somit gilt es den technischen Umgang mit Hochwasser mit flächendeckender Überprüfung von Rückbau von Bauten und Flächenentsiegelungen, Verbesserung der Vielfalt von Anbaukulturen mit einhergehender Fruchtfolge unter massiver Einbindung von Humusmehrern und Wiederherstellung von Flurholzbeständen im Biotop- und Grünverbund zu anderen Natur- und Landschaftsbestandteilen das Aufnahmevermögen der Böden von Niederschlags- und Hochwasser umzusetzen. Abgesehen davon, dass somit eine Erhöhung der Arten- und Strukturvielfalt einhergeht. Derartige Planungsansätze sind in den Planungsunterlagen leider nicht zu finden.
Die Aue von Helme und Zorge sind weitgehend agrarisch geprägt und die Fruchtbarkeit der Ackerflächen rührt von den angeschwemmten Sedimenten. Daher haben Menschen bewusst in solchen Gebieten gesiedelt. Insofern besteht schon immer ein enger Zusammenhang von Fließgewässern, Auen und Landwirtschaft.
Die aufgeführten Maßnahmen sollen mit massiven Wegeertüchtigungen einhergehen, was im konkreten Fall mit umfassenden Bodenversiegelungen einhergeht. Insofern ist es paradox, wenn man Maßnahmen zum Umgang mit Hochwasser ergreifen möchte, aber durch neue steuerfinanzierte Flächenversiegelungen neue Ursachen für vermehrte Hochwassersituationen schafft.

Zu 5 Art und Umfang des Vorhabens – Gewässerentwicklung
Zu 6 Bauausführung
Zu 7 Auswirkung des Vorhabens

Diese Maßnahmen lassen sich schwer von den anderen Maßnahmen trennen. Nach Auffassung des AHA gilt es, unter Berücksichtigung des rasant voranschreitenden Klimawandels, einhergehend mit sehr langen Trockenphasen und sehr heißen Sommer, folgende Maßnahmen zu ergreifen:

  • Entfernung von Sohl- und Uferbefestigungen zum Beispiel die betonierte Durchfahrt in Bieler. Dabei gilt es Ausgangsstandorte zu suchen, welche nicht mit Rodungen verbunden sind.
  • Konsequente Aufhebung von Deichsituationen durch Schlitzungen zw. Komplettrückbau. Dies hat sich nach Schutzwürdigkeit des Standortes sowie Bestand von Fauna und Flora zu richten.
  • Keine Beseitigung von Gehölzen, da diese zumeist sukzessiv entstanden, eine wichtige Einheit mit dem Fließgewässer bildet, als Brut- und Lebensraum für zahlreiche Tierarten dient – z.B. immer wieder Beobachtungen des Eisvogels bei Windehausen – Zudem dienen die Gehölze der Gewässerbeschattung, welche gegen Erhitzung und Verdunstung sowie übermäßige Verkrautung dient. Letzteres kann die Entwicklung von Laichstandorten behindern. Zudem tragen herunterhängende Gehölzteile und Totholz zur Beförderung der Mäandrierung bei.
  • Belassen und Schutz von begonnener Mäandrierung sowie der damit verbundenen Entwicklung von Prall- und Gleithängen – gekoppelt mit sukzessiven Gehölzbeständen z.B. gut im Bereich der Einmündung der Zorge in die Helme zu beobachten. Bauliche Abflachungen sind daher auszuschließen. Dem Fließgewässer ist die Entscheidung für solche Standorte zu überlassen. Menschliche Eingriffe sind da störend.
  • Bauliche und künstliche Aufweitungen der Zorge sind zu unterlassen, da eine extreme Verringerung der Fließgeschwindigkeit mit einhergehendem verringertem Sauerstoffeintrag zu rechnen ist. Dies kann der Entwicklung und dem Bestand an Fischen und Wasserinsekten schaden. Eng damit können Beeinträchtigungen beim Bestand von Fraßfeinden wie Eisvogel eintreten. Zudem behindern solche Maßnahmen eine Mäandrierung. Mäandrierungen können aber u.a. auch zu natürlichen Flussaufweitungen führen, welche aber vom Fluss bestimmt entsprechend lokal existent sind.
  • Keine Entfernung des reichlich in der Zorge vorhandenen Geschiebes aus Kies und Steinen. Diese dienen der Fließvielfalt, geben Material zur Umgruppierung im Sohlbereich des Gewässers und verhindert so auch eine Eintiefung sowie fungieren als potentielle Laichplätze für Amphibien und Fische.
  • Sicherung eines beidseitig jeweils mindestens 10 m breiten Gewässerschonstreifens, um eine umfassende naturnahe Entwicklung zu ermöglichen. Dazu gehören sukzessive Entwicklungen von Gehölz-, Wiesen- und Staudenbeständen mit verbundenem Eintrag von Totholz in den Flusskörper, Stärkung der Biotop- und Grünverbundfunktion sowie die ungestörte Mäandrierung.
  • Die Entfernung von den beiden Arten des Staudenknöterichs ist nur durch Ausfrieren bzw. ständige Mahd und manuelle Entfernung der Pflanzenbestände im Frühstadium möglich. Eine angedachte mechanische Entfernung von Wurzeln kann zu Teilungen der Rhizome und somit zur verstärkten Vermehrung und Ausbreitung führen.
  • Den Riesenbärenklau gilt es manuell durch Abstechen in der zeitigen Austriebsphase, vorzugsweise im April, zu bekämpfen. Nicht nur der Erfolg ist größer, da ein Blühen und Aussamen nicht möglich sind und die Arbeiten besser durchführbar sind, sondern auch Gesichtspunkte des Gesundheits- und Arbeitsschutzes können somit wesentlich besser zur Geltung kommen.
  • Pflanzungen jeglicher Art gilt es unbedingt zu unterlassen, um biologische Einschränkungen der Mäandrierungen auszuschließen, den Eintrag von standortfremden Gehölzen zu unterbinden, einen notwendigen Pflegeaufwand auszuschließen sowie stattdessen eine Sukzession an den dafür geeigneten Stellen zuzulassen. In dem Zusammenhang sei ferner darauf hingewiesen, dass Baumschulware in der Regel unterschnitten ist und somit eine Kappung der Pfahlwurzeln erfolgte, welche zumeist nicht wieder nachwächst. Das hat zur Folge, dass dem jeweiligen Gehölz der Zugang zu Wasser in tieferen Schichten verwehrt bleibt und Standfestigkeitsprobleme bestehen. Angesichts der Zunahme von extremen Trockenphasen und Sturmereignissen eine schlechte Basis zur Entwicklung von Gehölzen. Sukzessiv entwickelte Gehölzbestände sind in der Regel standortgerecht, besitzen ein ausgeprägtes Wurzelsystem sowie sind arten- und strukturreicher. Saat- und Pflanzgut zur generativen und vegetativen Ausweitung der Gehölzbestände sind an der Zorge ausreichend vorhanden.

III. Schlussbemerkungen

Grundsätzlich ist eine Befreiung der Zorge von standortfremden Bestandteilen wie Sohl- und Uferbefestigungen sowie die Beförderung einer naturnaheren Entwicklung zu begrüßen. Gleiches trifft für die ansatzweise Rückgabe von Retentionsflächen an Helme und Zorge zu.
Jedoch lassen planfestgestellte weitere Kiessabbaustätten und die Errichtung von Industrieanlagen in die Aue von Helme und Zorge erkennen, dass eine vollständige gesamträumliche Betrachtung dringend geboten ist sowie bereits planfestgestellte und gebaute Anlagen auf den Prüfstand gehören. Daher hält der AHA die Erstellung einer wissenschaftlich fundierten, länderübergreifenden Schutz- und Entwicklungskonzeption für die Helme und ihre Nebengewässer für dringend geboten.
Ferner lässt man der Zorge zu wenig Raum und Möglichkeit zur naturnahen Entwicklung. Dazu zählen Rodungen, angedachte Gehölzneupflanzungen und Aufweitungen des Fließraumes. Als einzige bauliche Maßnahmen sind die Entfernung der Sohl- und Uferbefestigungen, Deichrückverlegung sowie Beseitigungen von Bebauungen und Bodenversiegelungen erforderlich. Hier gilt es aber Verfahren anzuwenden und Standorte zu suchen und zu finden, welche die Abholzung von Gehölzen und unnötige Bodenbeanspruchungen ausschließt.
Ansonsten gilt es der Eigendynamik des Fließgewässers und der sukzessiven Entwicklung des Fließgewässers zu überlassen. Dazu bedarf es jedoch beidseitig eines mindestens jeweilig 10 m breiten Gewässerschutzstreifens.
Daher bedarf es nach Ansicht des AHA einer alternativen Herangehensweise und Planung. „, Zitat Ende

Ähnliche Darstellungen beinhaltet die „Stellungnahme zum Vorhaben Herstellung der Durchgängigkeit der Zorge am Hundeheimwehr in Nordhausen“ vom 18.10.2021

Die „Stellungnahme zum Planfeststellungsverfahren für den Herstellung des Hochwasserschutzes an der Zorge im Landkreis Nordhausen, Gemeinde 99734 Nordhausen und Gemeinde 99765 Heringen/Helme, Gemarkungen Bielen und Windehausen“ vom 16.07.2023 fällt ähnlich aus. Ergänzt bzw. angepasst sind zum Beispiel folgende Punkte, Zitat:

„I. Grundsätzliches

An der Stelle sei darauf hingewiesen, dass das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) gibt zur aktuellen täglichen Neuausweisung von Siedlungs- und Verkehrsflächen in der Bundesrepublik Deutschland folgendes an, Zitat: „Täglich werden in Deutschland rund 55 Hektar als Siedlungsflächen und Verkehrsflächen neu ausgewiesen. Dies entspricht einer Flächenneuinanspruchnahme – kurz Flächenverbrauch – von circa 78 Fußballfeldern.“, Zitat Ende
Ferner ist folgendes ausgeführt, Zitat:
Bis zum Jahr 2030 will die Bundesregierung den Flächenverbrauch auf unter 30 Hektar pro Tag verringern. Diese gegenüber der Nachhaltigkeitsstrategie von 2002 verschärfte Festlegung wurde vom Bundeskabinett bereits im Januar 2017 in der „Deutschen Nachhaltigkeitsstrategie – Neuauflage 2016“ festgelegt. Seit dem Klimaschutzplan vom November 2016, der die Leitplanken für ein grundsätzliches Umsteuern in Wirtschaft und Gesellschaft auf dem Weg zu einem treibhausgasneutralen Deutschland beschreibt, strebt die Bundesregierung bis 2050 sogar das Flächenverbrauchsziel Netto-Null (Flächenkreislaufwirtschaft) an, womit sie eine Zielsetzung der Europäischen Kommission aufgegriffen hatte. Diese Zielsetzung hat während der deutschen Ratspräsidentschaft 2020 Eingang in die Erwägungen für eine EU-Biodiversitätsstrategie gefunden und wurde im März 2021 nun auch in die weiterentwickelte Deutsche Nachhaltigkeitsstrategie aufgenommen.“, Zitat Ende

https://www.bmuv.de/themen/nachhaltigkeit-digitalisierung/nachhaltigkeit/strategie-und-umsetzung/flaechenverbrauch-worum-geht-es

Das ergibt im Jahr einen Flächenverbrauch im Umfang von 20.075 ha. Im Vergleich dazu hat die Landeshauptstadt von Sachsen-Anhalt Magdeburg eine Fläche von 20.103 ha = 201,03 km².

https://de.statista.com/statistik/daten/studie/1233769/umfrage/flaeche-der-grossstaedte-deutschlands

Ferner gilt es Fließgewässern ihre früheren Retentionsflächen zurückzugeben sowie Mäandrierungen zuzulassen bzw. zu fördern, um wasserbauliche Begradigungen wieder beseitigen zu können. Gleiches trifft für Sohl- und Uferbefestigungen zu, welche insbesondere im Stadtgebiet von Nordhausen zu erkennen sind.

Zu 3.3 Berechnungsverfahren, Berechnungskennwerte

Die Anwendung der Ergebnisse der hydraulischen 2D-Modellrechnungen erscheinen im konkreten Fall zu ungenau. Angesichts der Tatsache, dass mit massiven Auswirkungen auf die reduzierten Retentionsflächen und das Kernstadtgebiet von Weißenfels zu rechnen ist, kann dies nur in Form der 3D-Modellberechnung erfolgen. Hierzu sei aus der Dissertation „Topographische Modelle für Anwendungen in Hydraulik und Hydrologie“ eingereicht von Dipl.-Ing. Gottfried Mandlburger an der Technischen Universität Wien Fakultät für Mathematik und Geoinformation im Oktober 2006, Punkt 2.3.3 Dimensionalität, Seiten 33 – 35 folgendermaßen zitiert:

Beim 2D-Modell wird die Geometrie in einzelne kleine Flächenstücke (Dreiecke, Vierecke) diskretisiert. Für jedes Flächenelement erfolgt die Integration der Impuls- und Kontinuitätsgleichung über die Wasseriefe h. Als Ergebnis der Modellierung erhält man dadurch auch ggf. geneigte Wasserspiegel sowie horizontale Fließvektoren. Vertikale Gradienten liefern die tiefengemittelten 2D-Modelle allerdings nicht. Anwendung finden die zweidimensionalen Abflussmodelle vor allem dort, wo nicht-parallele Strömungen vorliegen, bei kleineren und mittleren Gewässern mit variierender Gewässerbreite (Laufaufweitung bzw. -einengung) sowie bei der Modellierung des Sedimenttransportes….
Dreidimensionale Abflussmodelle berücksichtigen zusätzlich auch noch die variable vertikale Geschwindigkeitsverteilung durch eine zusätzliche horizontale Schichtung. Die realen Strömungsvorgänge können dadurch am besten simuliert werden…..Die Bezeichnung 3D-Modell bezieht sich dabei darauf, dass die Komponenten der Fließgeschwindigkeit in alle drei Raumrichtungen erfasst werden.“, Zitat Ende
Im konkreten Fall befinden sich u.a. Gehölze und Bauten im Einzugsbereich, welche es zu berücksichtigen gilt.

Zu 4 4 Art und Umfang des Vorhabens – Hochwasserschutz

Die hier vorgeschlagenen Maßnahmen lassen nicht in aller Deutlichkeit umfassende Deichrückverlegungen erkennen. Abgesehen von der Schaffung sogenannter Flutmulden ist offensichtlich keine Rückgabe von Retentionsflächen entlang von Zorge und Helme vorgesehen. Darüber hinaus fehlen Überlegungen zur sukzessiven Ausweitung von Auenwald- und Auenwiesenbeständen um zusammen mit größeren Retentionsflächen mögliche Hochwasserwellen durch größere Überflutungsflächen und Schwammwirkungen von Auenwäldern nicht stark aufbauen zu lassen bzw. besser brechen zu können. Somit gilt es den technischen Umgang mit Hochwasser mit flächendeckender Überprüfung von Rückbau von Bauten und Flächenentsiegelungen, Verbesserung der Vielfalt von Anbaukulturen mit einhergehender Fruchtfolge unter massiver Einbindung von Humusmehrern und Wiederherstellung von Flurholzbeständen im Biotop- und Grünverbund zu anderen Natur- und Landschaftsbestandteilen das Aufnahmevermögen der Böden von Niederschlags- und Hochwasser umzusetzen. Abgesehen davon, dass somit eine Erhöhung der Arten- und Strukturvielfalt einhergeht. Derartige Planungsansätze sind in den Planungsunterlagen leider nicht zu finden.
Die Aue von Helme und Zorge sind weitgehend agrarisch geprägt und die Fruchtbarkeit der Ackerflächen rührt von den angeschwemmten Sedimenten. Daher haben Menschen bewusst in solchen Gebieten gesiedelt. Insofern besteht schon immer ein enger Zusammenhang von Fließgewässern, Auen und Landwirtschaft. Ferner bedeuten flächendeckende Hochwasser Auffüllung von Böden sowie Grund- und Schichtwasserbereichen. Angesichts der zu mindestens seit dem Jahr 2018 extrem zunehmenden Niederschlagsarmut und verstärkten Sommerhitzen und der damit verbundenen Wasserarmut eine sehr wichtige hydrologische Entlastung.
Darüber hinaus breitet sich Wasser bei stärkeren und längeren Hochwassern über die Grund- und Schichtwasserleiter als Qualmwasser aus. Bekannterweise schränken Deiche bei Sinken von Hochwasser den Abfluss von Qualmwasser ein.
Die aufgeführten Maßnahmen sollen mit massiven Wegeertüchtigungen einhergehen, was im konkreten Fall mit umfassenden Bodenversiegelungen einhergeht. Insofern ist es paradox, wenn man Maßnahmen zum Umgang mit Hochwasser ergreifen möchte, aber durch neue steuerfinanzierte Flächenversiegelungen neue Ursachen für vermehrte Hochwassersituationen schafft. Abgesehen davon, dass derartig verbaute Wege zum Beispiel unüberwindbare Barrieren für Klein- und Kleinsttiere darstellen, die Pfützenbildung unterbindet – wichtig als Tränken für Insekten und zur Gewinnung von Nistbaumaterial für Schwalben- sowie die Nutzung von Kraftfahrzeugen und das Rasen mit Fahrrädern befördert. Diese Herangehensweise zeugt von fehlender ökologischer Sensibilität und Verständnis der Situation von Natur und Landschaft vor Ort.
Zudem fehlen Angaben und Berechnungen zur Klimaneutralität. Diese Verpflichtung leitet sich bereits aus den Leitsätzen des zum Beschluss des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichtes vom 24. März 2021 ab.

https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/2021/03/rs20210324_1bvr265618.html

„, Zitat Ende
Im Rahmen der Fahrradexkursion entwickelten die Mitglieder der Fahrradexkursionsgruppe die Überlegung den früheren Zorgebogen in der Zorgeaue zwischen Zorge und Krummbach in der Gemarkung Heringen (Helme), Ortsteil Windehausen sowie der früheren Mäander des Krummbaches in der Gemarkung Heringen (Helme) wieder herzustellen. Momentan sind diese Altverläufe von einer agrarischen Nutzung überlagert. Die Wiederherstellung von Altverläufen und Mäander der Zorge und des Krummbaches führen zur weiteren Verbesserung des Strukturreichtumes beider Fließgewässer, erhöht das Wasserfassungsvermögens, gibt mehr Lebens- und Rückzugsräume für Fauna, Flora und Pilze, verbessert das Landschaftsbild, bettet sich in eine länderübergreifende Notwendigkeit der Wiederherstellung des Strukturreichtums der Helme ein und beruht auf der Zielstellung der Europäischen Wasserrahmenrichtlinie (EU-WRRL).

https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/ALL/?uri=CELEX%3A32000L0060

https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/PDF/?uri=CELEX:02000L0060-20141120&from=DE

Der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – ruft in dem Zusammenhang den Freistaat Thüringen, den Landkreis Nordhausen und die Stadt Heringen (Helme) auf wissenschaftliche Konzeptionen erarbeiten zu lassen.
Als Partner können dazu die Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg, die Hochschule Anhalt in Bernburg und die Fachhochschule Nordhausen sowie die Helmholtz-Zentrum für Umweltforschung GmbH – UFZ dienen. Der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – ist bereit im Rahmen seiner ehrenamtlichen Möglichkeiten diese wissenschaftliche Bearbeitung zu begleiten.

Mit gewissem Befremden nahmen die Teilnehmenden der Fahrradexkursion die Staustufe der Helme in Heringen in Augenschein. Dabei zählte die ca. 81,00 km lange Helme einst zu den arten- und strukturreichsten Fließgewässern der Region. Der gegenwärtig stark begradigte Zustand der Helme ist dagegen als besorgniserregend anzusehen und die Beseitigung der Mäander hat zum Bau von Querbauwerken geführt. Einst sorgten die Mäander für die Überwindung der Höhenunterschiede, was nun wasserbauliche Queranlagen wahrnehmen sollen. Dabei führen oberhalb derartiger Wasserbauwerke der Rückstau zu Sedimentablagerungen und die Verlangsamung der Fließgeschwindigkeit zur Verringerung des Sauerstoffeintrages. Damit verbunden sind perspektivische Verschlechterungen der Wasserqualität mit Einschränkungen der Lebensqualität für zahlreiche Wasserorganismen. Perspektivisch gilt es die Mäandrierung zu befördern, indem u.a. eine Beseitigung von Uferbefestigungen erfolgt und mit mindestens beidseitig 10 m Gewässerschonstreifen ein Entwicklungsraum entsteht. Erfreulicherweise versucht der Fluss außerhalb der befestigten und begradigten Bereiche Mäandrierungen zu entwickeln. Bekanntlich erschweren aber Ufer- und Sohlbefestigungen auch den hydrologischen Austausch mit dem Umland. In dem Zusammenhang berieten die Exkursionsteilnehmer über die Entwicklung des streckenweise deutlich erkennbaren Gewässerschonstreifens. Derartige Tendenzen in Richtung naturnaherer Entwicklungen sind zudem im Mündungsbereich der Zorge in die Helme erkennbar. Dieser Prozess ist nur optimal möglich, wenn Schwemmgut aus Totholz sowie umgebrochene Gehölze im Gewässer verbleiben und nur Müll und Unrat eine Entfernung erfahren. Neben einer Beförderung einer naturnaheren Entwicklung der Fließgewässer ist damit die Verbesserung der Nutzung von Lebens- und Rückzugsräumen von Tier- und Pflanzenarten gegeben. Beispielsweise vergangene Beobachtungen einer Wasseramsel und von zwei Eisvögeln unterstreichen diese Notwendigkeit.
Ebenfalls nahmen die Teilnehmenden an der Fahrradexkursion entlang der Zorge ab dem Stadtgebiet von Nordhausen bis zur Einmündung in die Helme in Heringen die zunehmende Ausbreitung von Drüsigem Springkraut und Japanischem Staudenknöterich und orientalisches Zackenschötchen zur Kenntnis. Begünstigung findet diese Ausbreitung noch, wenn man Gartenabfälle in der Natur ablagert, wie an einem Pappelgehölzstück zwischen Mündungsgebiet Roßmannsbach und Bieler geschehen. Hier bedarf es einer Beräumung der Ablagerung und einer gezielten mechanischen Bekämpfung beider Neophyten. Der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – ist dazu bereit seine entsprechenden Erfahrungen zur Verfügung zu stehen und bei Interesse mit Arbeitseinsätzen daran mitzuwirken.
Während in dem Bereich die durchaus vorhandene sukzessive Gehölzentwicklung Förderung erfahren sollte, erscheinen u.a. im Bereich der Aumühle Rückverlegung von Deichanlagen bis zu den Ortslagen heran sinnvoll zu sein. Beide Maßnahmen tragen zur Wiederherstellung einer arten- und strukturreichen Helme bei, indem sich Auengehölze und Prall- und Gleithänge wieder entwickeln können sowie der Fluss verstärkt Kontakt zur Aue als Lebens- und Rückzugsraum für zahlreiche Tier- und Pflanzenarten sowie als Überschwemmungsgebiet zurück erhält.
Nach Meinung der Mitglieder der Fahrradexkursionsgruppe gilt es die Durchlässigkeit der Helme nicht weiter einzuschränken wie zwischen Aumühle und Berga geschehen, sondern durch gezielte Zulassung der Mäandrierung den Strukturreichtum und Durchlässigkeit wiederherzustellen. Es sind nicht mehr Bauanlagen in den Flusssystemen, sondern eher weniger Verbauungen dringend vonnöten.
Erfreulicherweise haben sich nach Meinung der Mitglieder der Gruppe der Fahrradexkursion die Gehölzbestände nach den massiven Abholzungen entlang des Parallelweges zum Sielgraben weitgehend wieder erholt. Offenbar in Folge des Orkans Anfang Juli 2015 vorgenommen, hatten die Ausholzungen Ausmaße angenommen, welche den Gehölzbeständen noch mehr Schaden zugefügt und damit zudem ihre Funktion als Lebens- und Rückzugstraum für zahlreiche Tier- und Pflanzenarten massiv beeinträchtigten. Die Situation verschärfte sich zudem, indem man das Schnittgut nicht vor Ort beließ, sondern flächendeckend beräumte. Die nunmehr erfolgten und eingezäunten Gehölzpflanzungen sind zwar gut gemeint, gilt es aber einer sukzessiven Entwicklung nachzuordnen. Ferner könnten aufgeschichtete Gehölzteile ebenfalls als Lebens- und Rückzugstraum für zahlreiche Tier- und Pflanzenarten fungieren. Erfreulicherweise hat sich die Natur in dem Grenzgebiet zwischen Thüringen und Sachsen-Anhalt wieder gut erholt.
Ferner mussten die Mitglieder der Fahrradexkursionsgruppe entlang des Weges zwischen Aumühle und Berga feststellen, dass das Ufer des Sielgrabens auf der Seite des Freistaates Thüringen erfreulicherweise einen blühenden Bestand an Wiesen- und Staudenpflanzen aufwies. Zahlreiche Insekten suchten rege diese arten- und strukturreichen Nahrungsquellen auf. Auf der Seite des Landes Sachsen-Anhalt hat man den blühreichen Uferbewuchs komplett abgemäht und somit u.a. den Insekten die Nahrung beraubt. Nach Auffassung der Mitglieder der Fahrradexkursionsgruppe ist so eine Vorgehensweise inakzeptabel.
Begrüßenswert haben die Mitglieder der Fahrradexkursionsgruppe die sukzessive Entwicklung der einstigen Bahnstrecke parallel zum Staudamm des Kelbrastausees aufgenommen. Hier ist eine eindeutige Stabilisierung des Pflanzenbestandes erkennbar, welchen es unbedingt zu schützen gilt.
Bekanntlich gehörte einst die ca. 81,00 km lange Helme zu den arten- und strukturreichsten Flüssen Mitteldeutschlands. Insbesondere prägend waren die umfassenden Mäander und der durchaus damit verbundene Fischreichtum. In Folge eines starken Sommerhochwassers im Jahre 1956 nahm man massive Begradigungen vor sowie errichtete in den Jahren 1962 bis 1965 ein Stausee mit einem Fassungsvermögen von 35,6 Millionen Kubikmeter, welcher offiziell im Jahre 1969 seine Eröffnung erfuhr.
Nunmehr befindet sich der Helmestausee Berga-Kelbra in zwei aneinandergrenzenden EU-Vogelschutzgebiete und ein FFH-Gebiet sowie ein Naturschutzgebiet. Im Freistaat Thüringen im EU-SPA – SPA 04 „Kyffhäuser – Badraer Schweiz – Helmestausee“, das FFH-Gebiet Nr. 11 „Kyffhäuser – Badraer Schweiz – Solwiesen“ und das 541,50 ha große Naturschutzgebiet „Schloßberg – Solwiesen“ sowie im Land Sachsen-Anhalt im 784,00 ha großen Europäischen Vogelschutzgebiet „Helmestausee Berga-Kelbra (Anteil Sachsen-Anhalt)“ (EU-Code: DE 4531-401, Landescode: SPA0004).

https://natura2000.thueringen.de/managementplaene-fuer-spa-fachbeitraege-offenland/spa-nr-04-kyffhaeuser-badraer-schweiz-helmestausee

https://natura2000.thueringen.de/download-bereich/ffh-gebiete-map/ffh-gebiet-nr-11-kyffhaeuser-badraer-schweiz-solwiesen

https://natura2000.thueringen.de/fileadmin/000_TLUBN/Naturschutz/Dokumente/9_natura2000/FFH_Gebiete_MaP/FFH_011_SPA04_RANA_Karte1a-b_SG_20220311.pdf

https://tlubn.thueringen.de/naturschutz/schutzgebiete/naturschutzgebiet/nsg-004-schlossberg-solwiesen

https://tlubn.thueringen.de/fileadmin/000_TLUBN/Naturschutz/Dokumente/8_schutzgebiete/NSG/Rechtsgrundlagen/nsg_004_Lesefass_TLUBN_20190820_VO_Schlossberg_Solwiesen.pdf

https://www.natura2000-lsa.de/schutzgebiete/natura2000-gebiete/helmestausee-berga-kelbra-anteil-sachsen-anhalt-.html

https://www.bfn.de/natura-2000-gebiet/helmestausee-berga-kelbra-anteil-sachsen-anhalt

Insbesondere die Funktion als Kranichrastplatz hat zu den Ausweisungen geführt und erfordert daher eine Verordnung zum Ablassen des Stausees. Dabei gilt es natürlich ebenfalls auf den Eintrag von Wasser mit niedrigerem Sauerstoffanteil und höheren Temperaturen sowie von Raubfischen in die Helme zu achten. Der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – vertritt daher die Auffassung, dass so etwas genau in einer Verordnung oder noch besser in einem Staatsvertrag zwischen dem Land Sachsen-Anhalt und dem Freistaat Thüringen zu regeln ist.
Bekanntlich führen Begradigungen bzw. Kanalisierungen zu massiven Erhöhungen der Fließgeschwindigkeiten, was man versuchte mit 6 neu- bzw. ausgebauten Wehren zu begegnen. Diese Begradigungsmaßnahmen führten nicht nur zum Verlust der Vielfältigkeit, sondern sorgten mit der Erhöhung der Fließgeschwindigkeit und dem Ausbleiben der mit der Prall- und Gleithangwechselwirkung verbundenen Verfrachtung und Umlagerung der Sedimente zur fortschreitenden Eintiefung des Flusses. Neben der Gefahr der zunehmenden Austrocknung des Umfeldes, geht somit dem Fluss auch die dringend benötigte Aue, als Lebens- und Überflutungsraum verloren.
Die Wehre bescherten dem Fluss zudem für die Fische schwer bzw. nicht überwindbare Hindernisse. Somit büßte die Helme einen großen Teil ihrer ökologischen Durchlässigkeit, Vielfältigkeit und Funktionen ein. Zudem bleiben riesige Mengen an Sedimenten im Helmestausee Kelbra im Land Sachsen-Anhalt zurück, welche dem Fluss abwärts fehlen.
In den Jahren 1998 bis 2008 errichtete man bereits 10 Umgehungsrinnen an Wehren zwischen dem Quellgebiet im Thüringer Landkreis Eichsfeld bei Stöckey bis zur Mündung in die Unstrut bei Kalbsrieth, südöstlich von Artern in Thüringen.
Nach Auffassung des Arbeitskreises Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – bedarf die Helme, welche den Südharz, die Goldene Aue, das Randgebiet des Kyffhäuser Gebirge und der Sangerhäuser Mulde durchfließt, die Gewährung der Möglichkeit wieder Mäander sowie im Rahmen der Schaffung von beidseitig mindestens 10 m Gewässerschutzstreifen einen gewässerbegleitenden Biotopverbund entwickeln zu lassen. Diesen Biotopverbund gilt es bis zur Unstrut zu ermöglichen und dabei alle Nebengewässer einzubeziehen. Insbesondere seien hier Zorge, Thyra, Leine, Gonna und Ronna zu nennen.
Ebenso sind im gewissen Umfang naturnahere Entwicklungen im nunmehrigen Mündungsbereich der Thyra in die Helme bei Kelbra erkennbar. Dagegen ruft auch hier der stark begradigte Zustand der Helme große Sorge hervor. Ferner beschädigte man entlang der Thyra auf den letzten Metern vor der Einmündung mit der Entnahme von sturmgeschädigten Gehölzen den gesamten gewässerbegleitenden Gehölzbestand in dem Abschnitt. Die Mitglieder der Fahrradexkursionsgruppe äußerte ihr Unverständnis im Hinblick auf den noch deutlich erkennbaren inakzeptablen Umfang der Abholzungsmaßnahmen im Jahre 2015. In dem Zusammenhang entwickelten die Exkursionsteilnehmer die Überlegungen ein ca. 4,8 ha großes Ackerstück nordwestlich der Einmündung der Thyra in die Helme, eingegrenzt im Südwesten von der Thyra, im Nordwesten von der Neuen Kiesgrube und im Nordosten vom Gehölz bestandenen Damm der früheren Kyffhäuser Kleinbahn als Sukzessionsgebiet für einen Auenwald in der Aue der Thyra umzuwidmen. Dies trägt zur Erhöhung der Arten- und Strukturvielfalt bei und dient bei Hochwasser als „Schwamm“ für die zusätzlichen Wassermassen.
Ebenfalls gilt es Deichrückverlegungen zu prüfen und vorzunehmen, um der Helme und ihren Nebengewässern wieder mehr Überflutungsflächen zurückzugeben.
Nach Auffassung der Mitglieder der Exkursionsgruppe gilt es endlich Alternativen zu dem Thyra-Wehr in der Lindenstraße in Berga zu schaffen, um die ökologische und hydrologische Durchlässigkeit der Thyra weitgehend wieder herzustellen. Besonders deutlich lässt sich die dringende Notwendigkeit ableiten, da der Niedrigwasserstand der Thyra zum Trockenfallen des Wehres geführt hat und die Fischtreppe zwar wasserdurchströmt ist, aber momentan ganz bestimmt nicht vollumfänglich für die Fischwanderung geeignet erscheint. Hier sollte nun mal endlich die Errichtung einer umfassenden Sohlgleite Inhalt umfassender Untersuchungen, Prüfungen und Abwägungen sein. Als Beispiel könnte dabei die Sohlgleite in der Zorge oberhalb der Ellermühle in der Stadt Nordhausen dienen. Dies entspricht auch eher den Anforderungen der EU-Wasserrahmenrichtlinie, welche eigentlich umgesetzt sein müsste. Unter dem Blickwinkel des jahrzehntelangen Schweigens und Aussitzens durch Politik und Verwaltung im Land Sachsen-Anhalt und Landkreis Mansfeld-Südharz, aber auch der Verbandsgemeinde Goldene Aue bzw. der Gemeinde Berga, hat nun das Land Sachsen-Anhalt schwer bis nicht nachvollziehbare Bauarbeiten am Thyra Wehr Berga in der Lindenstraße begonnen. Der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – fordert hier Transparenz ein.
Im Zusammenhang mit den dringend erforderlichen Schutz- und Entwicklungsmaßnahmen hält es der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – ebenfalls für sehr sinnvoll bzw. dringend notwendig, eine sehr komplexe, wissenschaftlich fundierte Schutz- und Entwicklungskonzeption für die ca. 81,00 km lange Helme, die 39,60 km lange Zorge, die ca. 20,00 km lange Thyra, die ca. 17,00 km lange Gonna sowie für die insgesamt 22,80 km lange Rohne und ihrer Einzugsgebiete sowie direkt angrenzender Räume zu lassen. Dabei sollte auch die Wirkung und perspektivische Entwicklung des Helmerückhaltebeckens Bestandteil und Inhalt der Untersuchungen sowie eine wirksame Verhinderung des Eintrages von Verunreinigungen aller Art sein.
Als Partner können dazu die Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg, die Hochschule Anhalt in Bernburg und die Fachhochschule Nordhausen dienen. Der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – ist bereit im Rahmen seiner ehrenamtlichen Möglichkeiten diese wissenschaftliche Bearbeitung zu initiieren und zu begleiten.
In dem Blickfeld betrachtet gilt es der Umweltbildung vor Ort noch mehr Bedeutung beizumessen. Dies bedarf jedoch einer noch tiefgreifenden Unterstützung des Landes Sachsen-Anhalt und des Freistaates Thüringen sowie der Landkreise Mansfeld-Südharz, Nordhausen und Kyffhäuser.
Perspektivisch kann sich der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – vorstellen, dass in Kelbra eine Helme-Konferenz stattfindet, wo Politik, Verwaltung, Wissenschaft sowie die Bevölkerung und ihre Initiativen und Vereine gemeinsam über die länderübergreifende Entwicklung des ca. 81,00 km langen Flusses und seines Einzugsgebietes beraten können. Ziel muss es dabei sein, alle Interessen und Notwendigkeiten ökologisch nachhaltig zusammenzuführen. Eine Einbeziehung aller Nebenflüsse – z.B. von Zorge und Thyra – scheinen da besonders geboten zu sein.
Auf Grund seiner räumlichen Nähe zum 30.034,00 ha großen Biosphärenreservat „Karstlandschaft Südharz“ sowie zum 157.596,00 ha großen Landschaftsschutzgebiet „Harz und Vorländer“ sowie letztendlich ebenfalls zum ca. 6.022,00 ha großen FFH-Gebiet „Buntsandstein- und Gipskarstlandschaft bei Questenberg im Südharz“ (EU-Code: DE 4432-301, Landescode: FFH0101)“ fordert der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – den uneingeschränkten Schutz und Erhalt der Karstlandschaft Südharz. Dazu gehört alle Pläne zur Durchführung von Probebohrungen sofort und unwiderruflich zu stoppen.

https://lau.sachsen-anhalt.de/naturschutz/schutzgebiete-nach-landesrecht/biosphaerenreservat-br#c305019

https://lau.sachsen-anhalt.de/fileadmin/Bibliothek/Politik_und_Verwaltung/MLU/LAU/Naturschutz/Schutzgebiete/BR/Dateien/BR3_Karstlandschaft-Suedharz_Allgemeinverfuegung2009.pdf

https://lau.sachsen-anhalt.de/fileadmin/Bibliothek/Politik_und_Verwaltung/MLU/LAU/Naturschutz/Schutzgebiete/BR/Dateien/tk_br3.pdf

https://lau.sachsen-anhalt.de/naturschutz/schutzgebiete-nach-landesrecht/landschaftsschutzgebiet-lsg/lsg32

https://www.bfn.de/bedeutsame-landschaft/gipskarstlandschaft-suedharz

https://www.bfn.de/natura-2000-gebiet/buntsandstein-und-gipskarstlandschaft-bei-questenberg-im-suedharz

https://www.natura2000-lsa.de/front_content.php?idart=167&idcat=33&lang=1

Im Rahmen zahlreicher Presseerklärungen hatte sich der der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – eindeutig dazu positioniert.

https://www.web-conzept-mn.de/?s=S%C3%BCdharz

Zum Abschluss der Fahrradexkursion griffen die Mitglieder der Fahrradexkursionsgruppe erneut die Überlegung auf, dass sich anbietet, im leerstehenden Gebäude des Bahnhofs Berga-Kelbra ein umfassendes Tourismuszentrum mit Informations-, Bewirtungs- und Übernachtungsmöglichkeiten in der Goldenen Aue sowie an der Nahtstelle zwischen Harz, Goldener Aue und Kyffhäuser einzurichten. Dies trägt zur verbesserten Information von Einheimischen und Touristen bei und kann das Verständnis für Umwelt, die Natur und Landschaften entwickeln, einen darauf beruhenden Tourismus befördern sowie hebt die Bedeutung von Öffentlichem Schienen- und Nahverkehr, Ort und Bahnhof hervor.
Ebenfalls regt der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – die Pflanzung eines Baumes auf dem Vorplatz des Bahnhofes an.
Auf Grund der vielfältigen, sehr bedeutsamen Aufgaben zum Schutz, Erhalt und Entwicklung der Helme, ihrer Aue, ihres Einzugsgebietes, Nebengewässer – wie Zorge und Thyra – und angrenzenden Gebiete beabsichtigt der AHA eine länderübergreifende Arbeitsgruppe Helme sowie eine Regionalgruppe Nordhausen-Sangerhausen zu bilden, welche ehrenamtlich Interessierten die Möglichkeit eröffnet, sich im Interesse des Umwelt-, Natur- und Landschaftsschutzes einbringen zu können.
Wer Interesse hat, wende sich bitte an folgende Anschrift:

Arbeitskreis Hallesche Auenwälder
zu Halle (Saale) e.V. – AHA

Große Klausstraße 11

06108 Halle (Saale)

E-Mail AHA: aha_halle@yahoo.de

Ferner möchte der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – auf folgende Fahrradrundexkursion hinweisen:

Samstag, den 01.11., um 09.30 Uhr
ø Fahrradrundexkursion zur Helme und zum Helmestausee bei Ber­ga-Kelbra
Treffpunkt: Bahnhof Berga-Kelbra
Dauer: ca. 4 Stunden

Andreas Liste
Vorsitzender

Halle (Saale), den 03.08.2025

Fotos & Video: Andreas Liste

AHA setzt sich für Schutz, Erhalt und Entwicklung der Elbe ein!

Die Elbe, mit 1.094,00 Kilometern Länge der vierzehntlängste Fluss in Europa, entwässert ein Einzugsgebiet von etwa 148.000,00 Quadratkilometern. Auf Grund der Tatsache, dass die Elbe nicht in einen anderen Fluss, sondern ins Meer – Nordsee – mündet und eine gewisse Größe hat, gilt sie als Strom.
Entlang der Elbe befinden sich zahlreiche arten- und strukturreiche Auenlandschaften, wovon ein großer Teil naturnahe Strukturen besitzen.
Daher sind große Teile der Elbe u.a. als Biosphärenreservate, Landschaftsschutz- und Naturschutzgebiete, Gebiete nach der europäischen Natura 2000-Richtlinie, Europäische Vogelschutzgebiete sowie örtlich als flächenhafte Naturdenkmale ausgewiesen. Andrerseits gibt es immer wieder Ausbaupläne und -aktivitäten, wozu die Uferschotterungen und Buhnenertüchtigungen gehören. Ferner haben wasserbauliche Einschränkungen durch Deichbaumaßnahmen, Zersiedlung und Verkehrstraßenbau massiv die Aue beeinträchtigt.
Ferner gilt es eine wissenschaftlich fundierte Schutz- und Entwicklungskonzeption auch für die Elbe und ihre Nebengewässer zu erstellen, welche als Beratungs-, Diskussions- und letztendlich als Beschlussgrundlagen für einen nachhaltigen Umwelt-, Natur- und Landschaftsschutz, einem der Umwelt, der Natur und der Landschaft angepassten Tourismus sowie einem ordnungs- und zeitgemäßen Umgang mit Hochwasser dienen muss. Besorgniserregend ist dabei aus Sicht des Arbeitskreises Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA -, dass noch immer weiträumig Altauen vom Hochwasserregime der Elbe und ihrer Nebengewässer abgeschnitten sind. Hier sind nach Auffassung des AHA umfassende Aktionen zur Zurückverlegung oder gar kompletten Beseitigung von Deichen zu prüfen. Dafür dürfen schon aus infrastrukturellen Gründen, finanziell und materiell unterstützte Umsiedlungen aus den Auen heraus kein Tabu mehr sein.
Der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – setzt sich nunmehr seit mehreren Jahrzehnten länderübergreifend für den Schutz, Erhalt, Entwicklung und Betreuung von Auenlandschaften.
Die Stadt Torgau ist von einer großen Vielfalt aus Umwelt, Natur, Landschaft sowie historischer Bausubstanz geprägt.
Dabei bildet die Elbe einen ganz besonderen Schwerpunkt und ergänzt u.a. durch den mehr oder minder vom Schwarzen Graben – später Schwarzer Bach bzw. Weinske – geprägten Stadtpark, welcher das Stadtgebiet durchzieht und somit als Naherholungsgebiet sowie als vielfältigen Biotop- und Grünverbund dient. Entlang der Elbe angekommen, lässt sich eine in östlicher Richtung weitläufigere Aue erkennen, welche Bestandteil des 8.500 ha großen Landschaftsschutzgebietes Elbaue Torgau ist.
Der AHA sieht im Natur- und Landschaftsraum Torgau-Belgern-Mühlberg (Elbe) und Arzberg ein umfassendes Entwicklungspotenzial in der Elbaue bis hin zur Aue der Schwarzen Elster und zur Dübener Heide. Das Bundesamt für Naturschutz hat den Raum der Elbe und der Schwarzen Elster als Landschaft „88100 Elbe-Elster-Tiefland“ beschrieben und mit einer Größe von 1.970,00 km² beziffert.
Das Bundesamt für Naturschutz beschreibt das Gesamtgebiet folgendermaßen, Zitat:
Dieser Flussabschnitt der Elbe zwischen Riesa und Magdeburg zeichnet sich durch eine breite Aue mit wald- und wiesenreichen Überschwemmungsgebieten aus. Die Elbe besitzt in diesem Bereich mit Höhenlagen zwischen 115 bis 50 m ü. NN ausgeprägten Tieflandcharakter. Die damit verbundene Neigung zu Mäanderbildung und damit auch zur Entstehung von Altwasserarmen wurde durch Eindeichung des Flusses, Laufbegradigung, Befestigung der Flussufer und Buhnenausbau zunehmend eingeschränkt bzw. unterbunden.
Die ackerbauliche Nutzung dominiert. Daneben wird insbesondere im Auenbereich eine intensive Grünlandnutzung betrieben. Schließlich kommt der Aue auch eine große Bedeutung als Trinkwassergewinnungsgebiet zu.
Teile dieser Flusslandschaft können heute noch als weitgehend naturnahe Landschaft gelten und weisen daher eine hohe naturschutzfachliche Bedeutung auf. Auf Sachsen-Anhaltiner Seite steht fast die gesamte Landschaft Elbe-Elster-Tiefland als Biosphärenreservat „Mittlere Elbe“ unter Schutz. Auf sächsischer Seite ist das NSG „Alte Elbe Kathewitz“ zu nennen. Mehrere große FFH-Gebiete und Vogelschutzgebiete unterstreichen die naturschutzfachliche Bedeutung der Landschaft. Besonders bedeutend sind die großen zusammenhängenden Auwaldreste (v.a. nahe Dessau), die den ausgedehntesten Auwaldkomplex Mitteleuropas darstellen. Diese Auwaldreste sind geophytenreich und beheimaten u.a. seltene Brutvogelarten wie Schreiadler oder Seeadler. Neben den Auwäldern machen v.a. die verlandenden Altwässer den hohen naturschutzfachlichen Wert der Landschaft aus.“, Zitat Ende

https://www.bfn.de/landschaftssteckbriefe/elbe-elster-tiefland

Darin eingebettet in einen großräumigen Verbund mit den Landschaftsschutzgebieten Dahlener Heide und Dübener Heide sowie großräumiger gesehen bis zur Aue der Schwarzen Elster gilt es das Entwicklungs- und Gestaltungspotenzial in dem sehr vielfältigen Landschafts- und Naturraum weiterhin zu nutzen. Dazu kann auch die Unterschutzstellung einiger Gebiete nach der Fauna-Flora (FFH)-Richtlinie dienen, wozu „Großer Teich Torgau und benachbarte Teiche“ und „Elbtal zwischen Mühlberg und Greudnitz“ eindeutig dazugehören.

https://www.natura2000.sachsen.de/64e-elbtal-zwischen-muhlberg-und-greudnitz-34751.html

https://www.natura2000.sachsen.de/59e-grosser-teich-torgau-und-benachbarte-teiche-34823.html

Allein im ca. 12.175,00 ha großen FFH-Gebiet „Großer Teich Torgau und benachbarte Teiche“ und im etwa 4 905,00 ha großen FFH-Gebiet „Elbtal zwischen Mühlberg und Greudnitz“ sind das Vogelschutzgebiet (VSG) Elbaue und Teichgebiete bei Torgau, Naturschutzgebiet (NSG) Großer Teich Torgau, NSG Alte Elbe Kathewitz, NSG Prudel Döhlen, Landschaftsschutzgebiet (LSG) Elbaue Torgau und LSG Dahlener Heide eingebettet.

https://www.natura2000.sachsen.de/25-elbaue-und-teichgebiete-bei-torgau-36489.html

https://www.natura2000.sachsen.de/download/spa/25_Elbaue-u-Teichgebiete-bei-Torgau.pdf

https://cardo.landkreis-nordsachsen.de/project/VmaNOS/Dokumente/naturschutz/nsg/nso205/VO_Gro%C3%9Fer_Teich_Torgau.pdf

https://cardo.landkreis-nordsachsen.de/project/VmaNOS/Dokumente/naturschutz/nsg/nso206/VO_Prudel_D%C3%B6hlen.pdf

https://cardo.landkreis-nordsachsen.de/project/VmaNOS/Dokumente/Naturschutz/lsg/nso213/VO_Elbaue_Torgau.pdf

https://cardo.landkreis-nordsachsen.de/project/VmaNOS/Dokumente/naturschutz/lsg/nso208/VO%20LSG%20Dahlener%20Heide%20mit%20Unterschrift.pdf

Weiterhin grenzt das zirka 4 235,00 ha große Europäische Vogelschutzgebiet „Dahlener Heide“ an, welches sich ebenfalls u.a. mit dem LSG Dahlener Heide überschneidet.

https://www.natura2000.sachsen.de/21-dahlener-heide-36545.html

https://www.natura2000.sachsen.de/download/spa/21_Dahlener-Heide.pdf

https://www.bfn.de/landschaftssteckbriefe/dahlen-duebener-heiden

Das Integriertes Stadtentwicklungskonzept INSEK 2035+, welches der Stadtrat am 24.04.2024 beschlossen hat, bildet unter Punkt 4.7 Umwelt und Klimaschutz, Brand- und Katastrophenschutz dafür durchaus eine gute, aber noch sehr ausbaufähige Ausgangsbasis.

https://www.torgau.eu/wir-stellen-uns-vor/stadtentwicklung/stadtentwicklungskonzept-insek

https://www.torgau.eu/fileadmin/Gemeinde/Dateien/Stadtplanung/INSEK_2010/INSEK_Teil_2_klein_072024.pdf

https://www.torgau.eu/fileadmin/Gemeinde/Dateien/Stadtplanung/INSEK_2010/Teil_1_klein.pdf

In diesen Gesamtraum lässt sich jedoch keinesfalls der Bau eines Wasserrastplatzes einordnen, welcher erheblich das Landschafts- und Stadtbild stört, massiv in Umwelt, Natur und Landschaft eingreift sowie Aue und damit Hochwasserraum einschränkt. Zudem beeinträchtigt eine Zunahme des Motorbootverkehrs die Umwelt durch zusätzliche Verlärmung und Abgasbelastung. Nach Auffassung des AHA widerspricht das auch den nationalen, europäischen und internationalen Verpflichtungen Deutschlands zum Schutz von Umwelt, Natur, Landschaft und Klima.
Auf brandenburgischer Seite haben zudem insbesondere das rund 2.408 ha große Landschaftsschutzgebiet „Elbaue Mühlberg“ und das 204,83 ha große FFH-Gebiet „Elbdeichvorland Mühlberg-Stehla“ die Funktion Biotopverbundräume zu erhalten, zu schützen und auszuweiten, Lebens- und Rückzugsräume für Tiere und Pflanzen zu schützen, die Entwicklung von verschiedenen Natur- und Landschaftsräumen zuzulassen.
Der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – sieht die dringende Notwendigkeit sich für einen umfassenden Schutz und Erhalten sowie Möglichkeiten einer naturnahen Entwicklung der Elbe und ihrer momentan von Hitze und Dürre geprägten Auenlandschaften in Sachsen und Brandenburg im Raum Torgau, Belgern-Schildau, Mühlberg (Elbe) und Arzberg einzusetzen.
Der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – erklärt sich bereit im Rahmen seiner ehrenamtlichen und gemeinnützigen Möglichkeiten an der Entwicklung und Erstellung einer wissenschaftlich fundierten Schutz- und Entwicklungskonzeption für die Elbaue zwischen den Städten Torgau, Belgern-Schildau und Mühlberg (Elbe) sowie der Gemeinde Arzberg sowie darauf abgestimmter Möglichkeiten für die Landwirtschaft, die Naherholung und den Tourismus mitzuwirken.

Dazu dient die Fahrradrundexkursion am Samstag, den 09.08.2025 entlang der Elbe zwischen der Großen Kreisstadt Torgau und der Stadt Mühlberg (Elbe), welche 10.00 Uhr am Bahnhof Torgau startet und wo sie planmäßig nach etwa acht Stunden endet.

Im Rahmen dieser Fahrradrundexkursion möchte der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – die Schutzwürdigkeit des Gesamtgebietes, die Bedrohungen und Gefährdungen, eigene Überlegungen zu Schutz, Erhalt und Entwicklung sowie Möglichkeiten der Mitwirkung von Interessenten darlegen.

Die Fahrradexkursion findet grundsätzlich bei jedem Wetter statt. Deshalb sind wetterfeste Kleidung und entsprechend angemessenes Schuhwerk angebracht. Ferner empfiehlt es sich Rucksackverpflegung – Essen und Trinken – mitzunehmen.
Die Teilnahme an der Fahrradexkursion erfolgt auf eigene Gefahr. Zudem ist das Verlassen der Fahrradexkursion zu jeder Zeit und an jedem Ort möglich.

Auf Grund der vielfältigen Aufgaben beabsichtigt der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – verstärkt im Rahmen seiner ehrenamtlichen Möglichkeiten seine räumlich, fachlich-inhaltlichen und organisatorischen Tätigkeiten und Aktivitäten im Bereich der Elbe zwischen den zwischen den Städten Torgau, Belgern-Schildau und Mühlberg (Elbe) sowie der Gemeinde Arzberg zu intensivieren.
In dem Zusammenhang möchte der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – eine länderübergreifende ehrenamtliche Regionalgruppe zwischen den Städten Torgau, Belgern-Schildau und Mühlberg (Elbe) sowie der Gemeinde Arzberg aufbauen. In dieser AHA-Gruppe können ehrenamtliche Interessenten unabhängig von Alter, Geschlecht, Bildung und Beruf mitwirken. Wer Interesse hat, wende sich bitte an folgende Kontaktmöglichkeit:

Arbeitskreis Hallesche Auenwälder
zu Halle (Saale) e.V. – AHA
Regionalgruppe Leipzig und Umland

Otto-Adam-Straße 14

04157 Leipzig

E-Mail: aha_halle@yahoo.de

Andreas Liste
Vorsitzender

Halle (Saale), den 01.08.2025

AHA hält verstärkte Maßnahmen zum Schutz und Entwicklung von Helme, Zorge und Thyra für erforderlich

Die ca. 81,00 km lange Helme gehörte einst zu den arten- und strukturreichsten Fließgewässern der Region. Insbesondere zusammen mit den Nebenflüssen Zorge und Thyra sorgt die Helme für die Entwässerung des Südharzes in Richtung Unstrut.
Ferner sieht der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – hier einen sehr wichtigen Schutz- und Entwicklungsraum in Form von Biotop- und Grünverbünden zwischen Harz und Kyffhäuser sowie innerhalb der Goldenen Aue.
Dazu ist aber eine naturnahere Entwicklung dieser Fließgewässer dringend geboten, wozu der Rückbau von Ufer- und Sohlbefestigungen aller Art, umfassende Deichrückverlegungen, die Zulassung von Mäandrierungen sowie die Sicherung von Gewässerschonstreifen in einer Mindestbreite von beidseitig 10,00 m gewährleistet.
Nur so lassen sich naturnahere bzw. naturnahe Entwicklungen von Fließgewässern sowie ein nachhaltiger Umgang mit Hochwasser realisieren.
Im Zusammenhang mit den dringend erforderlichen Schutz- und Entwicklungsmaßnahmen hält es der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – ebenfalls für sehr sinnvoll bzw. dringend notwendig, eine sehr komplexe, wissenschaftlich fundierte Schutz- und Entwicklungskonzeption für die ca. 81,00 km lange Helme, die 39,60 km lange Zorge, die ca. 20,00 km lange Thyra, die ca. 17,00 km lange Gonna sowie für die insgesamt 22,80 km lange Rohne und ihrer Einzugsgebiete sowie direkt angrenzender Räume entwickeln zu lassen.
Auf Grund der vielfältigen, sehr bedeutsamen Aufgaben zum Schutz, Erhalt und Entwicklung der Helme, ihrer Aue, ihres Einzugsgebietes, Nebengewässer – wie Zorge und Thyra – und angrenzenden Gebiete beabsichtigt der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – eine länderübergreifende Arbeitsgruppe Helme sowie eine Regionalgruppe Nordhausen-Sangerhausen zu bilden, welche ehrenamtlich Interessierten die Möglichkeit eröffnet, sich im Interesse des Umwelt-, Natur- und Landschaftsschutzes einbringen zu können.
Diese Themen sind Inhalt einer ca. fünfstündigen Fahrradexkursion am Samstag, dem 02.08.2025, entlang bzw. durch die Auen der Zorge ab der Stadt Nordhausen entlang der Helme bis Bahnhof Berga-Kelbra mit Aufenthalt am Mündungsbereich der Thyra.
Die Fahrradexkursion beginnt 10.00 Uhr am Bahnhof Nordhausen, Ausgang Bahnhofsplatz und endet am Bahnhof Berga-Kelbra.

Die Fahrradexkursion findet grundsätzlich bei jedem Wetter statt. Deshalb sind wetterfeste Kleidung und entsprechend angemessenes Schuhwerk angebracht. Ferner empfiehlt es sich Rucksackverpflegung – Essen und Trinken – mitzunehmen.
Die Teilnahme an der Fahrradexkursionen erfolgt auf eigene Gefahr. Zudem ist das Verlassen der Fahrradexkursionen zu jeder Zeit und an jedem Ort möglich.

Wer noch Fragen zur Fahrradexkursion bzw. Interesse an die AHA-Arbeit hat, wende sich bitte an folgende zentrale Anschrift:

Arbeitskreis Hallesche Auenwälder
zu Halle (Saale) e.V. – AHA

Große Klausstraße 11

06108 Halle (Saale)

Tel.: 0345 – 2002746

E-Mail AHA: aha_halle@yahoo.de

Andreas Liste
Vorsitzender

Halle (Saale), den 25.07.2025

Initiative „Pro Baum“ und AHA halten den Schutz und Erhalt des Grüns im Bereich des Rossplatzes in Halle (Saale) für dringend geboten

Bäume und Sträucher dienen als Sauerstoffspender, verbessern den Gehalt an Luftfeuchtigkeit, bieten zahlreichen Tieren und Pilzen Lebensraum und Nahrung, filtern Kohlendioxid, Feinstaub, Ruß und Ozonsmog aus der Luft sowie spenden Schatten. Sie tragen somit entscheidend zur Verbesserung des Klimas bei.
Anlässlich des „Tag des Baumes“ am 25.04.2025 führten die Initiative „Pro Baum“ und der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – am Donnerstag, dem 24.04.2024 eine ca. 1,5-stündige Exkursion im Vorfeld des Tages des Baumes zum Steintor und zum Rossplatz durch.

In der Nachbetrachtung auf diese Exkursion haben die Initiative „Pro Baum“ und der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – mit großer Zustimmung aufgenommen, dass der PostTurnSportVerein Halle e.V. sein Vorhaben zur Errichtung einer riesigen, terrassenförmigen Turnhalle nicht mehr weiterverfolgen möchte. Nunmehr fordern die Initiative „Pro Baum“ und der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – den Zirkus Klatschmohn e.V. auf ebenfalls seine Planungen sofort zu beenden, welche auf den Neubau eines Zirkusgebäudes abzielt.
Nach den bisherigen Planungen sollen von 54 Bäumen nur 28 Bäume erhalten bleiben. Das bedeutet die Zerstörung von 26 Bäumen in einem Territorium, wo starke Flächenversiegelung, massiver Kraftfahrzeugverkehr mit Lärm, Abgasen und Feinstaubbelastung sowie mit starker Sommerhitze und Niederschlagsarmut, aber erfreulicherweise ebenfalls Gehölz- und Wiesenflächen wie der Nordfriedhof, der Raum zwischen Berliner Straße, entlang von Paracelsusstraße und Volkmannstraße bis zum Wasserturm Nord und eben der Rossplatz, prägend sind. Der nach eigenen Messungen 13.627,37 m² = 1,36 ha große Park besteht aus Wiesen- und Gehölzflächen und im zentralen Ostteil aus einer Fläche, welche seit dem Jahr 2012 der Zirkus Klatschmohn e.V. nutzt sowie am Südostrand in der Berliner Straße 02 befindet sich die vom PostTurnSportVerein Halle e.V. genutzte Jahn-Sporthalle.
Erst der Bericht in der Mitteldeutschen Zeitung vom 20.12.2024, Seite 14 führte einst zu der öffentlichen Erkenntnis, dass der PostTurnSportVerein Halle e.V. und der Zirkus Klatschmohn e.V. einen Plan vorantreiben, welcher den Neubau eines Zirkusgebäudes, einer riesigen, terrassenförmigen Turnhalle und eines Bolzplatzes vorsieht.

Karte Rossplatz

Der im Rahmen der Sitzung des halleschen Stadtrates vom 21.07.2021 gefasste Beschluss „Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 190 Sondergebiet Sport und Freizeit Rossplatz – Aufstellungsbeschluss“ schreibt zum Umgang mit Gehölzen beinhaltet dagegen auf Seite 7 unter dem Punkt „Freiraumplanung“ folgende beschwichtigende Aussagen zum Baumbestand, Zitat:

Der geschützte Baumbestand des Rossplatzes soll weitestgehend erhalten bleiben.
Falls einzelne Eingriffe in den Baumbestand dennoch unvermeidlich sind, werden Ersatz- oder Ausgleichsmaßnahmen getroffen.“, Zitat Ende
Dazu passend ist die folgende intransparente Angabe unter dem Punkt „Artenschutz“, Seite 7, Zitat:

In Abstimmung mit der unteren Naturschutzbehörde wurde bereits 2018 eine Artenschutzuntersuchung für die Nordspitze des Rossplatzes durchgeführt. Da sich das Vorhaben in Größe und Position verändert hat, ist eine erneute artenschutzrechtliche Begutachtung des Rossplatzes erforderlich.“, Zitat Ende
Abgesehen davon, dass eine derartige Begutachtung vollständig sein muss, ehe eine Beschlussfassung zu dem Aufstellungsbeschluss des vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 190 Sondergebiet Sport und Freizeit Rossplatz erfolgt, fehlt die inhaltliche und fachliche Transparenz. Die Begründung des Aufstellungsbeschlusses beinhaltet jedenfalls keine weiteren Angaben dazu. Gleiches gilt für die Anlage.
Die Initiative „Pro Baum“ – IPB – und den Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – fordern daher erneut und mit Nachdruck die Vorlage aller bisherigen und aktuellen Ergebnisse der artenschutzrechtlichen Begutachtungen des Rossplatzes.

http://buergerinfo.halle.de/to0040.asp?__ksinr=17609

https://buergerinfo.halle.de/to0050.asp?__ktonr=193499

Im Zusammenhang mit der richtigen Entscheidung des PostTurnSportVereins Halle e.V. das Vorhaben zur Errichtung einer riesigen, terrassenförmigen Turnhalle nicht mehr weiter verfolgen zu wollen, fordern die Initiative „Pro Baum“ – IPB – und den Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – den halleschen Stadtrat auf den im Rahmen der Sitzung des halleschen Stadtrates vom 21.07.2021 gefassten Beschluss „Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 190 Sondergebiet Sport und Freizeit Rossplatz – Aufstellungsbeschluss“ sofort und unwiderruflich aufzuheben.
Es ist schon verheerend genug, dass nunmehr die Umsetzung des von Halles Stadtrat am 26.10.2022 gefassten „Baubeschluss Bolz- und Bikepoloplatz auf dem Rossplatz“ erfolgte.
So beinhaltet der Baubeschluss auf Seite 3, unter dem Punkt „Klimawirkung:“, folgende verheerende Aussage, Zitat:

Durch die Versiegelung von 517 m² unbefestigten Flächen hat das Vorhaben geringfügige klimatisch nachteilige Auswirkungen insbesondere hinsichtlich der Klimaerwärmung und der Wasserspeicherung.“, Zitat Ende

Wieso eine derartige Anlage nur „geringfügige klimatisch nachteilige Auswirkungen“ haben soll bleibt Geheimnis der Verantwortlichen in Politik und Verwaltung der Stadt Halle (Saale).
Insbesondere zweifelhaft ist diese Behauptung, wenn man die Angaben auf Seite 6, unter Punkt „4 Entwurfslösung“ liest, Zitat:

Das Kleinspielfeld mit Linierung für Fußball wird in Asphaltbelag hergestellt

Keinesfalls begründet und daher sehr merkwürdig ist folgende Feststellung auf Seite 3, unter dem Punkt „Klimawirkung:“ zu werten, Zitat:

Die Versiegelung von unbefestigten Wegeflächen führt zu einer Veränderung der Gestalt von Grundflächen und stellt daher nach § 14 Abs. 1 BNatschG einen Eingriff in Natur und Landschaft dar. Der ermittelte Kompensationsbedarf nach dem Bewertungsmodell der Biotoptypen des Landes Sachsen-Anhalt in Höhe von 3.382 Punkten wird aus dem bereits erfolgten Rückbau der „Kleingartenanlage Saaletal Lettin“ (Gemarkung Lettin, Flur 1, Flurstücke 5/1 – 5/38) gedeckt.“, Zitat

Diese Behauptungen sind durch nichts begründet und dargelegt. Somit ist diese Aussage vollkommen wertlos.

http://buergerinfo.halle.de/to0040.asp?__ksinr=17898

http://buergerinfo.halle.de/to0050.asp?__ktonr=207319

Am 24.04.2025, dem Tag der gemeinsamen Exkursion von Initiative „Pro Baum“ – IPB – und Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – waren schon vollendete Tatsachen geschaffen. Ein typisches Vorgehen in der Stadt Halle (Saale), wenn es um die Zerstörung und Beschädigung von Umwelt, Natur und Landschaften geht.

Für die Initiative „Pro Baum“ – IPB – und den Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – stellt das Areal des Rossplatzes mit seinen Wiesen- und Gehölzbestandteilen einen sehr wichtigen Raum für Natur und Umwelt dar, welcher als Lebens- und Rückzugsraumort für Fauna, Flora und Pilzwelt fungiert, als Ort der Naherholung, Entstehung von Kalt- und Frischluft sowie Teil eines Grün- und Biotopverbundes mit Nordfriedhof und dem Gebiet zwischen Berliner Straße, entlang von Paracelsusstraße und Volkmannstraße bis zum Wasserturm Nord dient. Zudem verbessert das Gehölz- und Grüngebiet das ansonsten stark verbaute Stadtbild.
Eine unregelmäßige und partielle Mahd sowie die Pflanzung von heimischen Gehölzen in Richtung Paracelsusstraße und Berliner Straße können zur weiteren ökologischen und stadtgestalterischen Aufwertung beitragen, indem neue Lebens- und Rückzugsräume für Tiere, Pflanzen und Tiere entstehen sowie eine Abschirmung zu den ebengenannten Straßen erfolgt.
Daher fordern Initiative „Pro Baum“ – IPB – und Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – nunmehr und erneut den Zirkus Klatschmohn e.V. auf, dem Beispiel des PostTurnSportVereins Halle e.V. zu folgen und seine Pläne zur Errichtung eines Zirkusgebäudes nicht weiter zu verfolgen. Gerade wer umfassend mit Kindern und Jugendlichen arbeitet, trägt eine besondere Verantwortung zum Schutz, zum Erhalt und zur Entwicklung von Umwelt, Natur und Landschaften, weil dies überlebenswichtig für eine Zukunft dieser Generationen ist. Ebenso richten Initiative „Pro Baum“ – IPB – und Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – den dringenden Appell an Politik und Verwaltung der Stadt Halle (Saale) eine Verbauung des Rossplatzes mit einhergehenden massiven zerstörerischen Eingriffen in den Wiesen- und Gehölzbestand keinesfalls zuzulassen.
An der Stelle weisen Initiative „Pro Baum“ – IPB – und Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – darauf hin, dass das Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit – BMUKN – zur aktuellen täglichen Neuausweisung von Siedlungs- und Verkehrsflächen in der Bundesrepublik Deutschland folgendes angibt, Zitat: „Ausweislich der amtlichen Flächenstatistik des Bundes wurden in Deutschland im Vierjahresmittel 2019 bis 2022 jeden Tag rund 52 Hektar als Siedlungsflächen und Verkehrsflächen neu ausgewiesen. Dies entspricht einer Fläche von circa 72 Fußballfeldern täglich. Damit nahm der Flächenverbrauch nach einem Anstieg im Vorjahreszeitraum (55 Hektar) nun wieder geringfügig ab. 37 Hektar der Flächenneuinanspruchnahme entfielen auf den Bereich Wohnungsbau, Industrie und Gewerbe sowie öffentliche Einrichtungen, 12 Hektar auf Sport-, Freizeit- und Erholungs- sowie Friedhofsflächen. Insgesamt machten Flächen für Siedlung und Verkehr in Deutschland im Jahr 2022 14,5 Prozent, das heißt etwa ein Siebtel der Gesamtfläche aus.
Die Siedlungs- und Verkehrsfläche darf nicht mit „versiegelter Fläche“ gleichgesetzt werden, da sie auch unversiegelte Frei- und Grünflächen enthält. Nach Schätzungen des Statistischen Bundesamtes sind etwa 45 Prozent der Siedlungs- und Verkehrsfläche versiegelt.“, Zitat Ende
Ferner ist folgendes ausgeführt, Zitat:
In der Deutschen Nachhaltigkeitsstrategie hat sich die Bundesregierung zum Ziel gesetzt, den täglichen Zuwachs an Siedlungs- und Verkehrsfläche in Deutschland von heute rund 52 Hektar pro Tag bis zum Jahr 2030 auf unter 30 Hektar pro Tag zu reduzieren, um bis zum Jahr 2050 einen Flächenverbrauch von netto Null im Sinne einer Flächenkreislaufwirtschaft zu erreichen. Dabei geht es auch um den Schutz und die Erhaltung landwirtschaftlicher Flächen.“, Zitat Ende

https://www.bmuv.de/themen/nachhaltigkeit-digitalisierung/nachhaltigkeit/strategie-und-umsetzung/flaechenverbrauch-worum-geht-es

https://www.bundesregierung.de/breg-de/service/archiv/nachhaltigkeitspolitik/deutsche-nachhaltigkeitsstrategie-318846#:~:text=Nachhaltigkeit%20bedeutet:%20Nur%20so%20viel,Wirtschaft%20und%20Gesellschaft%20antworten%20wollen.

https://www.bundesregierung.de/resource/blob/975274/1873516/9d73d857a3f7f0f8df5ac1b4c349fa07/2021-03-10-dns-2021-finale-langfassung-barrierefrei-data.pdf?download=1

https://www.bundesregierung.de/resource/blob/2277952/1875184/583beac2346ebc82eb83e80249c7911d/Deutsche_Nachhaltigkeitsstrategie_2021_Kurzfassung_bf_neu_17-05-2021.pdf?download=1

Das ergibt im Jahr einen Flächenverbrauch im Umfang von 18.980,00 ha. Im Vergleich dazu hat die Stadt Wanzleben-Börde eine Fläche von 18.150,00 ha = 188,15 km².

https://www.destatis.de/DE/Themen/Laender-Regionen/Regionales/Gemeindeverzeichnis/Administrativ/05-staedte.html

Das Statistische Bundesamt kommt auf die gleichen besorgniserregenden Feststellungen.

https://www.destatis.de/DE/Presse/Pressemitteilungen/Zahl-der-Woche/2024/PD24_11_p002.html

Im Zusammenhang von Studium der Planungsunterlagen, der Bestandssituationen, der bereits geschafften Tatsachen in Form von Asphalt sowie der drohenden Gefahren, welche sich aus dem vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 190 Sondergebiet Sport und Freizeit Rossplatz“ ergeben, fordern die Initiative „Pro Baum“ und der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – den sofortigen Stopp aller Bebauungsplanungen sowie den unverzüglichen Rückbau der bereits asphaltierten Fläche für einen „Bolz- und Bikepoloplatz“.

In dem Zusammenhang rufen die Initiative „Pro Baum“ und der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – die Bevölkerung zur Mitwirkung zum Schutz, Erhalt und Erweiterung des Stadtgrünes in der Stadt Halle (Saale) auf.

Wer Interesse daran hat ehrenamtlich und aktiv mitzuwirken, wende sich bitte an folgende zentrale Anschrift:

Arbeitskreis Hallesche Auenwälder
zu Halle (Saale) e.V. – AHA – &
Initiative „Pro Baum“
Große Klausstraße 11

06108 Halle (Saale)

Tel.: 0345 – 200 27 46
E-Mail: aha_halle@yahoo.de

Andreas Liste
Vorsitzender

Halle (Saale), den 24.07.2025

AHA fordert Freihaltung der Ackerflächen in Halle-Tornau sowie in Weißenfels-Langendorf!

Mit fortgesetzter sehr großer Sorge betrachtet der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – weiterhin die verstärkten Aktivitäten zur Errichtung eines Gefängnisneubaus auf 17,00 ha wertvollem Ackerboden in Halle-Tornau im Bereich zur Bundesautobahn 14.
Vielfältige, dem Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – vorliegenden Informationen zu Folge, hat hier die Regierung des Landes Sachsen-Anhalt offenbar noch nicht einmal die Mitglieder des Landtages im Vorfeld der skandalösen Baupläne ordnungsgemäß und vollständig informiert.
Laut Medienberichten, u.a. der Mitteldeutschen Zeitung vom 24./25.08.2024, Seite 17 hatten zwischenzeitlich umfassende Baggerarbeiten auf dem Feld stattgefunden. Auch diese massiven uns zerstörerischen Arbeiten fanden ohne Abstimmung mit dem Landtag sowie mit dem Stadtrat und der Verwaltung der Stadt Halle (Saale) statt.
Dieses fortgesetzte bzw. verschärfte Vorgehen zeigt wieder einmal auf, was die schwarz-rot-gelbe Landesregierung Sachsen-Anhalts von echter Demokratie und Transparenz hält. Ferner ist das ein weiterer Vorgeschmack darauf, wie die unter dem Vorwand des „Bürokratieabbaus“ voranschreitende Entmündigung der Bevölkerung aussieht.
Daran ändert keinesfalls der vom halleschen Stadtrat im Rahmen seiner Sitzung vom 30.10.2024 unter TOP Ö 8.8 gefassten Entscheidung „Bebauungsplan Nr. 217 Sondergebiet Justizvollzugsanstalt Halle, Posthornstraße – Aufstellungsbeschluss“

http://buergerinfo.halle.de/to0040.asp?__ksinr=20770

http://buergerinfo.halle.de/to0050.asp?__ktonr=231647

Grenze des räumlichen Geltungsbereiches des Bebauungsplanes Nr. 217 Sondergebiet Justizvollzugsanstalt Halle, Posthornstraße – Aufstellungsbeschluss – Quelle: Google

Ein Neubau an dem Standort bedeutet garantiert die Zerstörung eines entlang der Posthornstraße bestehenden Biotopes mit Gehölzen und Stauden. Dieser Grünbereich ist nach eigenen Messungen ca. 339,05 m lang sowie zwischen ca. 28,40 m und ca. 195,93 m breit sowie umfasst eine Gesamtfläche von ca. 25.732,24 m² = ca. 2.57 ha. Rechnerisch sind das ca. 15,12 % der Gesamtplanungsfläche.
Abgesehen von der Bedrohung des ebengenannten Biotopes, einer zu befürchtenden Belastung des Landschafts- und Stadtbildes sowie der Zunahme von Ziel- und Quellverkehr durch Kraftfahrzeuge aller Art, sind weitere wertvolle Ackerflächen mit Ackerzahlen bis zu 90 und mehr bedroht.

https://www.geodatenportal.sachsen-anhalt.de/mapapps/resources/apps/viewer_v40/index.html?lang=de&stateId=84ae1d48-12cf-4642-ae1d-4812cf16422d

Bereits die Reduzierung der Vielfalt der Ackerbaukulturen von einst 25,00 verschiedenen Ackerkulturen auf etwa 6 – 7 Ackerkulturen haben zu erheblichen Verlusten an Arten- und Strukturvielfalt, Humusneubildung somit Verarmung des Landschaftsbildes geführt. Gut strukturierter, humusreicher Boden dient als Lebensraum eines regen Bodenlebens sowie zudem des Gasaustausches, der Speicherung von Wasser und Nährstoffen. Verbau, falscher Einsatz von Landtechnik, monokultureller Anbau von Humuszehrern und eng damit verbundener übermäßiger Einsatz von mineralischem Dünger, Pestiziden und Gülle sorgen für eine Schädigung bis hin zum Totalverlust seiner dringend notwendigen, vielfältigen Funktionen zur Ernährung der Bevölkerung und Versorgung mit weiter zu verarbeitenden Rohstoffen sowie in Landschaft, Natur und Umwelt. Zudem erfolgt eine massive Schädigung bzw. Verluste von Schicht- und Grundwasser.
Zudem dienen Ackerflächen als Kaltluftentstehungsgebiete. Bei einer derartigen Bebauung ist nicht nur mit Totalverlust als Kaltluftentstehungsgebiet zu rechnen, sondern von der Entstehung einer neuen Wärmeinsel auszugehen. Beide klimatischen Faktoren haben mehr oder minder Auswirkungen auf die nähere und fernere Umwelt.
Dabei kann die Agrarfläche als Entwicklungsraum für eine arten- und strukturreiche Agrarlandschaft mit vielfältigen Anbaukulturen, Feldgehölzen sowie Wiesen- und Staudenbereichen dienen. Es reicht nicht aus Verluste von Artenvielfalt und -strukturen sowie Landschaftsverarmungen festzustellen, sondern nun gilt es endlich dem entgegenzusteuern.
Das Gebiet kann zudem noch mehr Bedeutung in einem Biotop- und Grünverbund zwischen Götsche, Fuhne, Rieda und Reide sowie Petersberg mit Bergholz, Abatassinenberg, Streuobstwiese in Brachstedt und Burgstetten erhalten.
Der angedachte Neubau zerstört also nicht nur Umwelt, Natur und Landschaft sowie Lebens- und Wohnqualität vor Ort, sondern hat eine regionale Auswirkung und in der Summe mit anderen baulichen Eingriffen auch darüber hinaus.

An der Stelle sei zudem darauf hingewiesen, dass das Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) zur aktuellen täglichen Neuausweisung von Siedlungs- und Verkehrsflächen in der Bundesrepublik Deutschland folgendes angibt, Zitat: „Ausweislich der amtlichen Flächenstatistik des Bundes wurden in Deutschland im Vierjahresmittel 2019 bis 2022 jeden Tag rund 52 Hektar als Siedlungsflächen und Verkehrsflächen neu ausgewiesen. Dies entspricht einer Fläche von circa 72 Fußballfeldern täglich. Damit nahm der Flächenverbrauch nach einem Anstieg im Vorjahreszeitraum (55 Hektar) nun wieder geringfügig ab. 37 Hektar der Flächenneuinanspruchnahme entfielen auf den Bereich Wohnungsbau, Industrie und Gewerbe sowie öffentliche Einrichtungen, 12 Hektar auf Sport-, Freizeit- und Erholungs- sowie Friedhofsflächen. Insgesamt machten Flächen für Siedlung und Verkehr in Deutschland im Jahr 2022 14,5 Prozent, das heißt etwa ein Siebtel der Gesamtfläche aus.
Die Siedlungs- und Verkehrsfläche darf nicht mit „versiegelter Fläche“ gleichgesetzt werden, da sie auch unversiegelte Frei- und Grünflächen enthält. Nach Schätzungen des Statistischen Bundesamtes sind etwa 45 Prozent der Siedlungs- und Verkehrsfläche versiegelt.“, Zitat Ende
Ferner ist folgendes ausgeführt, Zitat:
In der Deutschen Nachhaltigkeitsstrategie hat sich die Bundesregierung zum Ziel gesetzt, den täglichen Zuwachs an Siedlungs- und Verkehrsfläche in Deutschland von heute rund 52 Hektar pro Tag bis zum Jahr 2030 auf unter 30 Hektar pro Tag zu reduzieren, um bis zum Jahr 2050 einen Flächenverbrauch von netto Null im Sinne einer Flächenkreislaufwirtschaft zu erreichen. Dabei geht es auch um den Schutz und die Erhaltung landwirtschaftlicher Flächen.“, Zitat Ende

https://www.bmuv.de/themen/nachhaltigkeit-digitalisierung/nachhaltigkeit/strategie-und-umsetzung/flaechenverbrauch-worum-geht-es

https://www.bundesregierung.de/breg-de/service/archiv/nachhaltigkeitspolitik/deutsche-nachhaltigkeitsstrategie-318846#:~:text=Nachhaltigkeit%20bedeutet:%20Nur%20so%20viel,Wirtschaft%20und%20Gesellschaft%20antworten%20wollen.

https://www.bundesregierung.de/resource/blob/975274/1873516/9d73d857a3f7f0f8df5ac1b4c349fa07/2021-03-10-dns-2021-finale-langfassung-barrierefrei-data.pdf?download=1

https://www.bundesregierung.de/resource/blob/2277952/1875184/583beac2346ebc82eb83e80249c7911d/Deutsche_Nachhaltigkeitsstrategie_2021_Kurzfassung_bf_neu_17-05-2021.pdf?download=1

Das ergibt im Jahr einen Flächenverbrauch im Umfang von 18.980,00 ha. Im Vergleich dazu hat die Stadt Wanzleben-Börde eine Fläche von 18.150,00 ha = 188,15 km².

https://www.destatis.de/DE/Themen/Laender-Regionen/Regionales/Gemeindeverzeichnis/Administrativ/05-staedte.html

Das Statistische Bundesamt kommt auf die gleichen besorgniserregenden Feststellungen.

https://www.destatis.de/DE/Presse/Pressemitteilungen/Zahl-der-Woche/2024/PD24_11_p002.html

Daher sind alle neuen Flächenverbräuche in unverbauten Teilen von Umwelt, Natur und Landschaften endlich zu unterlassen und stattdessen Rückbau- und Flächenentsiegelungsmaßnahmen anzugehen.

Ferner ist davon auszugehen, dass die angedachte Bebauung dieser Fläche zu einem weiteren Verlust einer Kaltluftentstehungsfläche führt. Dabei haben Kaltluftentstehungsgebiete eine sehr wichtige Funktion für eine positive klimatische Entwicklung.

https://www.staedtebauliche-klimafibel.de/?p=70&p2=6.2.1

Damit eng verbunden ist eine massive Einschränkung bestehender und potentieller Biotop- und Grünverbundräume.

Mit wahrer Demokratie, sorgsamem Umgang mit Umwelt, Natur und Landschaft hat ein derartiges Agieren und Handeln nichts zu tun.

Bund der Steuerzahler Deutschland e. V. hat in seinem Schwarzbuch 2024/25 unter der Überschrift „Unausgegorene Planung für Millionenknast Planungsdesaster und ewige Mietzahlungen für Großgefängnis“ ein zu Recht vernichtendes Urteil über das Skandalprojekt gefällt.

https://www.schwarzbuch.de/aufgedeckt/steuergeldverschwendung-alle-faelle/details/unausgegorene-planung-fuer-millionenknast

Nunmehr droht alternativ die Errichtung einer Justizvollzugsanstalt (JVA) in Weißenfels-Langenfeld wie die Informationsveranstaltung „wird Weißenfels JVA-Standort?“ am 17.03.2025 aufzeigte.

https://www.weissenfels.de/B%C3%BCrgerservice/Stadtentwicklung/JVA-Sandberg/?La=1

https://www.weissenfels.de/index.php?object=tx,3678.5.1&ModID=7&FID=3678.50064.1

In der Veranstaltung, an welcher u.a. ebenfalls der Minister der Finanzen des Landes Sachsen-Anhalt Michael Richter (CDU) teilnahm, führten der Oberbürgermeister der Stadt Weißenfels Martin Papke (CDU) sowie der Leiter des Fachbereichs Technische Dienste und Stadtentwicklung der Stadt Weißenfels Clemens Bumann zum Beispiel an, dass geplant ist in der Stadt Weißenfels, Stadtteil Langenfeld eine Fläche im Umfang von 24,00 ha zur Verfügung zu stellen. Eine Restfläche im Umfang von ca. 10,00 ha möchte man für Gewerbeansiedlungen nutzen.
Im vom Stadtrat der Stadt Weißenfels in seiner Sitzung am 13. Dezember 2012 beschlossenen und mit Bescheid vom 09.04.2013 Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt genehmigten Flächennutzungsplan der Stadt Weißenfels ist diese Ackerfläche als „Gewerbepark Am Sandberg“ ausgewiesen.

https://www.weissenfels.de/B%C3%BCrgerservice/Stadtentwicklung/Fl%C3%A4chennutzungsplan

Im „Flächennutzungsplan Weißenfels, Beschluss 13.12.2012, Begründung mit Umweltbericht“ ist auf Seite 123 unter Punkt 2.2.3.2 Gewerbliche Bauflächen Ortschaften, Langendorf dazu folgendes vermerkt, Zitat:

02-G4
Im Nordosten der Gemarkung, etwa 400 m von der Autobahn-Anschlussstelle Weißenfels entfernt, befindet sich der geplante „Gewerbepark Am Sandberg“. Das um 1991 begonnene Bebauungsplanverfahren für dieses Gebiet gestaltete sich kompliziert. Anfang der 90er Jahre wurde das Verfahren deshalb nicht weiter fortgeführt.
Nach mehreren Abstimmungen mit den Behörden wurde ein Konsens dahingehend gefunden, dass das Gewerbegebiet „Am Sandberg“ im FNP 2004[22] weiter als geplanter Standort ausgewiesen wird.
Unter Bezugnahme auf den FNP Langendorf wird die gewerbliche Planungsfläche 02-G4 „Am Sandberg“ auch bei der Neuaufstellung des FNP Weißenfels dargestellt.
02-G4 Die geplante gewerbliche Baufläche 02-G4 befindet sich in der Trinkwasserschutzzone des Langendorfer Stollens.
Es wird deshalb auf die planungsrechtlichen Hinweise verwiesen, die bezüglich der Planung gewerblicher Bauflächen in Trinkwasserschutzgebieten zu der Planungsfläche 01-G 22 oben dargestellt sind.“, Zitat Ende

Bei der insbesondere im Norden, Nordosten, Osten, Südosten sowie im Südwesten von mehr oder minder von Feldgehölzen eingerahmten Agrarfläche handelt es sich um ein feldökologisch sehr entwicklungsfähigen Landschaftsraum. Dazu zählen die Nutzung mit zahlreichen Agrarkulturen mit vielfältiger Fruchtfolge sowie der Schutz und Erhalt bestehender und sukzessiver Ausweitung von weiteren Feldgehölzen, Stauden- und Wiesenflächen.
Das Land Sachsen-Anhalt, Geologie, Bergbau und Rohstoffe, Bodendaten Sachsen-Anhalt, Boden-Potenziale sowie der Agraratlas des Landes Sachsen-Anhalt 1996, letzte Seite der Tabelle 30 weisen für das Planungsgebiet bzw. für die Stadt Weißenfels Ackerzahlen von 71 – 75 aus.

https://www.geodatenportal.sachsen-anhalt.de/mapapps/resources/apps/viewer_v40/index.html?lang=de&stateId=84ae1d48-12cf-4642-ae1d-4812cf16422d

https://llg.sachsen-anhalt.de/fileadmin/Bibliothek/Politik_und_Verwaltung/MLU/LLFG/Dokumente/04_themen/agraroekologie/agraratlas_1996/_00_Agraratlas-96-_Textteil_.pdf

Für den Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – verdeutlicht sich, dass die Agrarflächen in Halle-Tornau und in Weißenfels-Langendorf, Sandberg nicht als Baustandorte geeignet sind.
Hier gilt es eher vielfältige, arten- und strukturreiche Agrarlandschaften zu entwickeln.
Daher sieht der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – die angedachten Bauvorhaben in Halle-Tornau oder in Weißenfels-Langendorf, Sandberg als sehr kritisch an und hält es aus obengenannten Gründen für dringend erforderlich, endlich und ersatzlos von den Vorhaben Abstand zu nehmen.
Zudem gilt es im Interesse der Wasserversorgung sorgsam und verantwortungsvoll mit Trinkwasserschutzzonen umzugehen. Dabei sind diese Gebiete nicht nur vor Verunreinigungen zu schützen, sondern ebenfalls die Entstehung von Trinkwasser zu ermöglichen. Bei Überbauung bzw. Bodenversiegelung bestehen dahingehend nur noch eingeschränkte Möglichkeiten. Daher ist es dringend geboten in einer Trinkwasserzone u.a. Verbauungen zu unterlassen und nachhaltige Agrarnutzung vorzunehmen.

https://www.bmuv.de/themen/wasser-und-binnengewaesser/trinkwasser/trinkwasser-trinkwasserschutzgebiete

https://www.gesetze-im-internet.de/whg_2009/__50.html

https://www.gesetze-im-internet.de/whg_2009/__51.html

https://www.gesetze-im-internet.de/whg_2009/__52.html

https://www.umwelt-online.de/regelwerk/cgi-bin/suchausgabe.cgi?pfad=/wasser/laender/lsa/lwg.htm&such=Boden%201.1

Für den Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – ist dieses unwürdige Gezerre zwischen den Städten Halle (Saale) und Weißenfels erschreckend, weil hier nicht nur die Zerstörung und Beeinträchtigung von entwicklungsfähiger Agrarlandschaften im Raum stehen, sondern ein intransparentes und undemokratisches Vorgehen des Landes Sachsen-Anhalt noch Anerkennung und Aufwertung erhält.
Daher fordert der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – diese unsäglichen Aktivitäten zur Errichtung einer Justizvollzugsanstalt (JVA) einzustellen und die Nutzung von bestehenden Bebauungen zu prüfen.
In dem Zusammenhang sieht der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – die dringende Notwendigkeit mit seiner im Aufbau begriffenen ehrenamtlichen Arbeitsgruppe Feldökologie ein Plattform für Interessenten zu schaffen, um in den konkreten Fällen, aber auch generell, für arten- und strukturreiche Agrarlandschaften aktiv zu sein.
Bei Interesse an weiteren Informationen bzw. Mitarbeit, bittet der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – sich an folgende zentrale Anschrift zu wenden:

Arbeitskreis Hallesche Auenwälder
zu Halle (Saale) e.V. – AHA

Große Klausstraße 11

06108 Halle (Saale)

Tel.: 0345 – 200 27 46
E-Mail AHA: aha_halle@yahoo.de

Andreas Liste
Vorsitzender

Halle (Saale), den 24.07.2025

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