Bekanntlich gehören Auen zu den arten- und strukturreichsten Landschaften der gemäßigten Zonen. Sie dienen als Lebens- und Rückzugsraum für zahlreiche Tier-, Pflanzen- und Pilzarten, als Ausbreitungsraum von Hochwasser, der Wassergewinnung, zur Verbesserung des Klimas als Frisch- und Kaltluftentstehungsgebiet sowie der stressgeplagten Bevölkerung als Erholungsraum. Die Stadt Leipzig ist durchgängig von Auenlandschaften mit den ebengenannten Eigenschaften geprägt. Insbesondere die 257,00 km lange Weiße Elster, aber auch ihre Nebengewässer wie ganz besonders die 90,00 km lange Pleiße und die 56,70 km lange Parthe bilden dabei das räumliche, landschaftliche und ökologische Rückgrat.
Ein sehr wichtigen Bestandteil dieser sehr wertvollen und als ca. 5.900,00 ha großes Landschaftsschutzgebiet „Leipziger Auwald“, ca. 4.925,00 ha großes Europäisches Vogelschutzgebiet „Leipziger Auwald“ und als ca. 2.825 ha großes Fauna-Flora-Habitat (FFH)- Gebiet „Leipziger Auensystem“ geschützten Natur und Landschaft, stellt die Auenlandschaft im Süden der Stadt Leipzig dar, welche zwischen Weißer Elster und Elsterflutbett im Westen, Pleiße und Mühlpleiße im Osten, der Einmündung der Pleiße in das Elsterflutbett im Norden sowie des Cospudener Sees und seines Umfeldes im Süden eingebettet ist. Diese Auenlandschaft besteht zum großen Teil aus naturnahen Laubmischwäldern, welche sich vorrangig aus Eschen-Eichen-Ulmen-Hartholzauwald und grundfeuchtem Stieleichen-Hainbuchen-Wald, flächendeckenden Übergangsstadien zwischen diesen beiden Waldgesellschaften sowie ansatzweisen Weiden-Erlen-Pappel-Weichholzauengesellschaften zusammensetzt. Als sehr bedeutsame Kernstücke dieses Auengebietes sind im Norden das ca. 66,00 ha große Naturschutzgebiet (NSG) Elster-Pleiße-Auwald und im Südwesten das ca. 49,00 ha große Naturschutzgebiet (NSG) „Lehmlache Lauer“ zu betrachten.
Im Rahmen einer vom Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – am 08.11.2025 durchgeführten Exkursion nahmen die Teilnehmenden das Gebiet der Elster-Pleiße-Aue kritisch in den Augenschein. Nach Auffassung des Arbeitskreises Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – sind alle Holzentnahmen in den zu Recht mehrfach geschützten Auenwäldern vollständig zu unterbinden. Nur so besteht die Möglichkeit einer ordnungsgemäßen naturnahen und sukzessiven Entwicklung, der Schaffung und des Erhaltes vielfältiger Lebens- und Rückzugsraum für zahlreiche Tier- und Pflanzenarten sowie von Lebensräumen für zahlreiche Pilzarten. Zudem finden keine Bodenverdichtungen sowie Schädigungen bzw. Zerstörungen der Feld- und Strauchschicht statt, welche u.a. wichtig für den sukzessiven Neuaufwuchs von Gehölzen ist. Ferner fiel die nach wie vor unvermindert vorhandene Verockerung der im Drei-Linden-Brunnen in Ebersbrunn bei Zwickau entspringenden, einst 115,00 km langen und in Folge von Bergbaumaßnahmen zwischen Regis-Breitingen und Markkleeberg umgesetzten Begradigungsmaßnahmen um ca. 25,00 km auf ca. 90,00 km verkürzten Pleiße mit ihrem Einzugsgebiet von 1.508,00/1.876,00 km² auf.
Nach Auffassung der Teilnehmenden der Exkursion des Arbeitskreises Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – ist insbesondere die Lausitzer- und Mitteldeutsche Bergbau-Verwaltungsgesellschaft mbH (LMBV) gefordert hier geeignete Maßnahmen zu ergreifen. Dazu zählt es bestehende wissenschaftliche Erkenntnisse zusammenzutragen und neue Forschungsaufträge an die Universitäten, Akademien, Hochschulen und Fachhochschulen Mitteldeutschlands zu vergeben. Die Teilnehmenden der Exkursion erörterten auch Maßnahmen wie Errichtung von u.a. mit Schilf (Phragmites australis) ausgestatteter Pflanzenkläranlagen am Beginn bestehender bzw. womöglich entstehender Zuflüsse sowie der Schaffung von Möglichkeiten der Alternativen zu der massiv ausgebauten, im Sommer 2010 fertiggestellten Schleuse Connewitz. Neben der – trotz vorhandener Fischaufstieganlage – bestehenden Barrierewirkung, führt diese Stauanlage zu einem umfassenden Rückstau. Damit eng verbunden ist eine mögliche Verschlechterung der Wasserqualität – besonders an heißen Sommertagen -, da kein ausreichender Sauerstoffeintrag erfolgen kann. Dabei ist flächendeckender Sauerstoffeintrag notwendig, um das Leben in der Pleiße zu erhalten, welche u.a. durch einstige Gewässerbegradigungen und -ausbaumaßnahmen sowie die deutlich erkennbare Verockerung ohnehin kräftig zu leiden hat. Das zunehmende und sich flächendeckend immer mehr bedrohlich entwickelnde Problem der Verockerung ist zu mindestens europaweit erkannt, aber es gibt bisher noch keine belastbaren und nachhaltigen wissenschaftlichen Lösungen im Umgang mit dem durch verschiedenes menschlich verursachten Problems.
Dabei gilt es als gesichert, dass im Rahmen der Oxidation von Eisen bei Kontakt zu Wasser zu Eisenhydroxid kommt es zu einer umfassenden Sauerstoffzehrung und Versauerung durch Abgabe eines Protons. Darüber hinaus sorgen Bakterien beim Abbau von Eisensulfid, auch als Pyrit bekannt, zum weiteren Sauerstoffabbau und Bildung von Schwefelsäure. Neben dem fehlenden Sauerstoff im Gewässer beeinträchtigen geringer Lichteintrag und Verklebungen den Wasserpflanzenbestand, was wiederum zu einer Erschwerung der Laichmöglichkeiten für Fische beitragen könnte. Bei Auftreten von Sauerstoffmangel besteht die Möglichkeit, dass durch Reduktionen des Eisenhydroxids, die Mikroorganismen sich Sauerstoff zum Leben abspalten, das reduzierte Eisen, wenn es in die Kiemen der Fische gelangt zur Erstickung der Tiere führen kann. Darüber hinaus besteht mit der Versauerung der Böden die vermehrte Gefahr der Freisetzung von Schwermetallen. Eine Motorisierung von Pleiße hätte in dem Blickfeld zur Folge, dass nicht nur Lärm, Abgase und vermehrte Gefährdungen für den Ruderbootverkehr auftreten, sondern die Aufwirbelungen der durch die Verockerung entstandenen, am Flussboden abgesetzten Verschlammungen aufwirbeln und den Lichteintrag weiter verschlechtern. Abgesehen davon, dass angedachte wasserbauliche Maßnahmen in Pleiße und Floßgraben Lebens- und Bruträume für zahlreiche Tier- und Pflanzenarten bedrohen sowie durch mögliche Ufer- und Sohlbefestigung die hydrologische Korrelation zwischen Aue und Fließgewässer erschweren. Das kann zur Folge haben, dass anströmendes Grund- und Schichtwasser sich an den Ufer- und Sohlbefestigungen zurückstaut, was wiederum eine fortschreitende Vernässung des dahinterliegenden Raumes zur Folge hat. Von daher gilt es nur einen Tourismus zuzulassen, welcher sich in die Fluss- und Auenlandschaft von Pleiße und Floßgraben einpasst, als umgekehrt. Von daher gilt es einen motorisierten Bootsverkehr mit einhergehenden Um- und Ausbaumaßnahmen auszuschließen und stattdessen dem umwelt-, landschafts- und naturfreundlicheren Ruderbootverkehr den Raum zu belassen. Die Teilnehmenden der Exkursion des Arbeitskreises Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – waren sich einig, dass der Floßgraben – auch Batschke genannt – als sehr bedeutsames Brutgebiet des Eisvogels bekannt, von jeglichem Tourismus und allen wasserbaulichen Maßnahmen freizuhalten ist. Zu wasserbaulichen Maßnahmen gehören auch alle Entkrautungsmaßnahmen, was mit dem Verlust von Wasserpflanzen nicht nur zur Zerstörung bzw. Störung von Laich- und Unterschlupfmöglichkeiten für Fische führt, sondern auch zur Reduzierung der Sauerstoffproduktion im Wasser. Bereits der Rückstau in der Pleiße mit der einhergehenden Verringerung der Fließgeschwindigkeit blockiert einen umfassenden Sauerstoffeintrag in den Fluss. Ebenso behindert er die Wechselwirkung zwischen Prall- und Gleithängen, was letztendlich zur naturnaheren bis naturnahen Entstehung von Mäandern führt. Dabei gebieten der Schutz, der Erhalt und die Entwicklung von Fließgewässern und ihrer Auen eine schnelle und umfassende Lösung zur Verbesserung der Wasser- und Sohlqualität, welche zudem der ordnungsgemäßen Umsetzung der „Richtlinie 2000/60/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. Oktober 2000 zur Schaffung eines Ordnungsrahmens für Maßnahmen der Gemeinschaft im Bereich der Wasserpolitik“ und hier insbesondere die Artikel 1, 2 und 4 dient.
Dabei gilt es ganz besonders in und an den Entstehungsgebieten wie Bergbau, aber auch landwirtschaftlich genutzte Flächen gehören, wissenschaftlich fundierte Maßnahmen zu ergreifen, um ein Vordringen der Verockerung in Grund- und Oberflächenwasser zu mindestens stark zu reduzieren. Jedoch muss sich der Blick auf die jeweiligen Gesamträume der Fließgewässer und ihrer Auen zu orientieren. Außerdem erklärten die Teilnehmenden an der Exkursion, dass Forstaktivitäten in den Auenwaldgebieten keinesfalls die Arten- und Strukturvielfalt erhalten oder gar befördern können. Die bisher produzierten Kahlschläge, welchen auch Stieleichen zum Opfer fielen, haben zur Beförderung der Entwicklung von Spitz- und Bergahorn geführt, die flächendeckende Besiedlung mit nitrophilen Stauden befördert und mit den forstwirtschaftlich geprägten Aufforsterungen die Umwandlung von einst strukturreichen Auenwäldern zu Forstplantagen vorangetrieben. In dem Zusammenhang sei darauf hingewiesen, dass seit Jahren vielerorts eine rege Sukzession zu beobachten ist, welche die Ausgangsbasis für einen stabilen, arten- und strukturreichen sowie standortgerechten Wald bildet. Dabei setzen sich nach eigenen Feststellungen die Naturverjüngungen beispielsweise aus Gehölzarten wie Gemeine Esche, Hainbuche, Feld-, Spitz- und Bergahorn, Feld- und Flatterulme, Schwarzerle, Stiel- und Roteiche, Rotbuche, Gemeiner Esche sowie Weißdorn zusammen, welche gekoppelt mit einem Stauden- und Wiesenrand eine rasante Waldneuentwicklung erwarten lassen kann. Nur bedrohen zum Beispiel die Abholzungen, übertriebene Mahdaktivitäten und Wegebaumaßnahmen diese naturnahen Entwicklungen. Der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – sieht darin die Möglichkeit, dass sich hier zukunftsfähige, arten- und strukturreiche Wälder entwickeln können, welche die Natur kostenlos und nachhaltig umsetzt. Nach Auffassung der nach § 3 Umwelt-Rechtsbehelfsgesetz – UmwRG anerkannten Umwelt- und Naturschutzvereinigung Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – ist nunmehr eine wissenschaftliche Kartierung derartiger Standorte erforderlich, um sie vor vielfältigen menschlichen Eingriffen, Störungen bzw. Zerstörungen schützen zu können. Im Rahmen der Kartierungen bietet sich ferner die Feststellung der Artenzusammensetzung und die Altersstruktur an. Zudem empfiehlt es sich diese Kartierungen jährlich und dauerhaft durchzuführen sowie ebenfalls die Entwicklung von Fauna und Funga an den jeweiligen Standorten in den Blick zu nehmen. Im Zusammenhang mit der Beförderung der sukzessiven Vermehrung der Stieleiche können sich die die Teilnehmenden an der Exkursion vorstellen, zum Beispiel auf den Wegen Eicheln zu sammeln und in den angrenzenden Auenwäldern zu verteilen und womöglich ggf. gezielt zu stecken. Gerade die „Mastjahre“ seit dem Jahr 2018 zeigen die die Möglichkeit auf, in Form von öffentlichen Arbeitseinsätzen derartige Aktionen durchzuführen. Der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – bekräftigt an der Stelle die dringende Notwendigkeit auch die Auenwälder in den Städten Markkleeberg, Leipzig und Schkeuditz endlich einer sukzessiven Entwicklung zu überlassen und die von Massenabholzungen und Pflanzungen von Baumplantagen geprägte Forstwirtschaft sofort zu beenden. Nur so ist die weitere Abwendung von Schäden und die Wiedererholung und Entwicklung von naturnaheren bis naturnahen Auenwäldern möglich. Die Teilnehmenden an der Exkursion mahnen diesbezüglich mehr Transparenz an. Dazu gehört nach deren Ansicht Teilnehmenden an der Exkursion die Herkunft, Art und Weise der Auftraggebung und Finanzierung sowie nicht zuletzt die ungehinderte öffentliche Bereitstellung der wissenschaftlichen Arbeiten. Dies ist nach Ansicht der Teilnehmenden an der Exkursion auch dahingehend wichtig, um diese wissenschaftlichen Dokumente studieren, werten und kritisieren zu können. Eine Vorgehens-, Herangehens- und Handlungsweise, welche in einer lebendig, aufrichtig und ernsthaft gelebten Demokratie schon unaufgefordert eine absolute Selbstverständlichkeit sein muss. Zudem bildet nach Auffassung des Arbeitskreises Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – der Beschluss des Sächsischen Oberverwaltungsgerichtes vom 09.06.2020, Az.: 4 B 126/19 eine sehr wichtige Grundlage, um wissenschaftlich fundiert, transparent und demokratisch basiert eine echte Schutz- und Entwicklungskonzeption für das Auengebiet zu erarbeiten, öffentlich zu beraten und zu beschließen sowie letztendlich umzusetzen. Dabei gilt mindestens jährlich diese Schutz- und Entwicklungskonzeption nachzuhalten.
In dem Zusammenhang nahm die Exkursionsgruppe die Folgen der vor Jahren erfolgten Abholzungen an dem Ufer des Pleißeflutbettes kurz vor der Einmündung in das Elsterflutbettes in Augenscheinnahme. Der Sinn dieser Aktion ist noch immer nicht nachvollziehbar. Es gilt im Interesse der positiven Weiterentwicklung von Umwelt, Natur und Landschaften eine naturnahere Entwicklung an den Fließgewässern zuzulassen. Dazu gehört auch die Entwicklung von uferbegleitenden Gehölzen. Diese Gehölze dienen eine potentielle Lebens- und Nahrungsgrundlagen, tragen zur Verbesserung des Klimas sowie des Stadt- und Landschaftsbildes bei. Hinsichtlich der Zukunft des Connewitzer Wehrs schlägt der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – weiterhin vor, Möglichkeiten der Mäandrierungen im Bereich des Pleißemühlgrabens zwischen begradigter Pleiße und Wundtstraße, unter Einbeziehung der Kleingartenanlage Südvorstadt zu prüfen, um dieses Querbauwerk zu erübrigen. Neben der ökologischen Durchlässigkeit, entfiele auch die Unterhaltung des Connewitzer Wehrs. Dies käme einer gewissen Rückentwicklung des infolge der Errichtung des Pleißeflutbettes gleich, welches in Folge des Hochwassers von Weißer Elster und Pleiße entstand, zur Errichtung des 3,6 km langen Elsterflutbettes bis zum Palmgartenwehr sowie zur Verschüttung von Alter Pleiße – auch Kuhstrangwasser genannt – im Jahre 1879 und des Rödel, welcher selbst nach der Unterbrechung durch das Elsterflutbett bis zum Jahre 1926 existierte und im Jahre eine Verfüllung erfuhr. Ferner gilt es das gesamte Auengebiet der unteren Pleiße wieder als komplettes Überflutungsgebiet zu betrachten, um so dem Fluss ein größeres Überschwemmungsgebiet zurückzugeben und die Weiterentwicklung naturnaherer Auenwälder noch weiter zu befördern. Weiterhin sollte nach Auffassung des Arbeitskreises Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – zum Beispiel der Raum zwischen Markkleeberger See und Pleiße unter Einbeziehung bzw. Berücksichtigung des Geländes der Agra eine besondere Rolle erhalten. So könnte u.a. eine wissenschaftliche Prüfung zur Wiederherstellung des alten Verlaufes der Mühlpleiße erfolgen, um das Wasserabflusssystem zu verbessern sowie zudem eine weitere landschaftliche und ökologische Aufwertung des Raumes zu ermöglichen. Ferner ist das gesamte Gebiet von neuen Verbauungen freizuhalten und zu prüfen, inwieweit bestehende Verbauungen und Versiegelungen einen vollständigen bzw. zu mindestens einen teilweisen Rückbau erfahren können. Mit sehr großer Sorge haben die die Teilnehmenden an der Exkursion die voranschreitende Ausbreitung vom Japanischen Staudenknöterich (Fallopia japonica) zur Kenntnis genommen. Die anwesenden Mitglieder des Arbeitskreises Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – berieten eigene jahrelange Erfahrungen im Zurückdrängen des Japanischen Staudenknöterich (Fallopia japonica) und des Sachalin-Knöterich (Fallopia Sachalinensis) seit dem Jahr 2006 in den Städten Halle (Saale) und Bitterfeld-Wolfen. Daher bietet der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – erneut dem Freistaat Sachsen und der Stadt Leipzig an diese Erfahrungen im Japanischen Staudenknöterich (Fallopia japonica) und des Sachalin-Knöterich (Fallopia Sachalinensis) einzubringen und einsteigend im Unterlauf der Pleiße in Form von öffentlichen Arbeitseinsätzen auch praktisch umzusetzen.
Die vom Umweltbundesamt im Juni nach § 3 Umwelt-Rechtsbehelfsgesetz – UmwRG anerkannte, gemeinnützige und gemeinnützige Umwelt- und Naturschutzvereinigung Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – ist auf jeden Fall bereit sich im Rahmen seiner ehrenamtlichen und gemeinnützigen Möglichkeiten beim Schutz, Erhalt und Entwicklung der Elster-Pleiße-Aue einzubringen.
Ferner bietet sich der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – als ehrenamtliche Plattform für Interessenten an. Wer mehr zu den Aktivitäten des Arbeitskreises Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – in Leipzig und Umland erfahren möchte, kann folgendermaßen Kontakt aufnehmen:
Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA Regionalgruppe Leipzig und Umland Otto-Adam-Straße 14
Im Rahmen von zahlreichen und länderübergreifenden Fahrradexkursionen entlang der Helme, des Helmestausees, der Zorge und Teilen der Thyra im Raum zwischen der Stadt Nordhausen sowie den Orten Berga-Kelbra und Auleben greift der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – immer wieder intensiv das Thema Schutz und Entwicklung des Gesamtgebietes auf. Dabei stellt der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – immer wieder heraus, dass die ca. ca. 65,00 km lange Helme einst zu den arten- und strukturreichsten Flüssen Mitteldeutschlands gehörte.
Insbesondere prägend waren die umfassenden Mäander und der durchaus damit verbundene Fischreichtum. In Folge eines starken Sommerhochwassers im Jahre 1956 nahm man massive Begradigungen vor sowie errichtete in den Jahren 1962 bis 1965 einen Stausee mit einem Fassungsvermögen von 35,6 Millionen Kubikmeter, welcher offiziell im Jahre 1969 seine Eröffnung erfuhr. Im Zusammenhang mit den dringend erforderlichen Schutz- und Entwicklungsmaßnahmen hält es der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – ebenfalls für sehr sinnvoll bzw. dringend notwendig, eine sehr komplexe, wissenschaftlich fundierte Schutz- und Entwicklungskonzeption für die ca. 65,00 km lange Helme, die 40,00 km lange Zorge, die ca. 20,00 km lange Thyra, die ca. 17,00 km lange Gonna sowie für die insgesamt 22,80 km lange Rohne und ihrer Einzugsgebiete sowie direkt angrenzender Räume entwickeln zu lassen.
Dabei sollte auch die Wirkung und perspektivische Entwicklung des Helmerückhaltebeckens Bestandteil und Inhalt der Untersuchungen sowie eine wirksame Verhinderung des Eintrages von Verunreinigungen aller Art sein. Als Partner können dazu die Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg, die Hochschule Anhalt in Bernburg und die Fachhochschule Nordhausen dienen. Der AHA ist bereit im Rahmen seiner ehrenamtlichen und gemeinnützigen Möglichkeiten diese wissenschaftliche Bearbeitung zu initiieren und zu begleiten. Perspektivisch kann sich der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – vorstellen, dass in Kelbra eine Helme-Konferenz stattfindet, wo Politik, Verwaltung, Wissenschaft sowie die Bevölkerung und Interessenten und ihre Initiativen und Vereine gemeinsam über die Entwicklung des ca. 65,00 km langen Flusses und seines Einzugsgebietes im Umfang von 163,00 km² beraten können.
Ziel muss es dabei sein, alle Interessen und Notwendigkeiten ökologisch nachhaltig zusammenzuführen.
Die ca. 65,00 km lange Helme gehörte einst zu den arten- und strukturreichsten Fließgewässern der Region. Insbesondere zusammen mit den Nebenflüssen Zorge und Thyra sorgt die Helme für die Entwässerung des Südharzes in Richtung Unstrut. Ferner sieht der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – hier einen sehr wichtigen Schutz- und Entwicklungsraum in Form von Biotop- und Grünverbünden zwischen Harz und Kyffhäuser sowie innerhalb der Goldenen Aue. Dazu ist aber eine naturnahere Entwicklung dieser Fließgewässer dringend geboten, wozu der Rückbau von Ufer- und Sohlbefestigungen aller Art, umfassende Deichrückverlegungen, die Zulassung von Mäandrierungen sowie die Sicherung von Gewässerschonstreifen in einer Mindestbreite von beidseitig 10,00 m gewährleistet. Nur so lassen sich naturnahere bzw. naturnahe Entwicklungen von Fließgewässern sowie ein nachhaltiger Umgang mit Hochwasser realisieren. Im Zusammenhang mit den dringend erforderlichen Schutz- und Entwicklungsmaßnahmen hält es der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – ebenfalls für sehr sinnvoll bzw. dringend notwendig, eine sehr komplexe, wissenschaftlich fundierte Schutz- und Entwicklungskonzeption für die ca. 65,00 km lange Helme, die 39,60 km lange Zorge, die ca. 20,00 km lange Thyra, die ca. 17,00 km lange Gonna sowie für die insgesamt 22,80 km lange Rohne und ihrer Einzugsgebiete sowie direkt angrenzender Räume entwickeln zu lassen. Bekanntlich gehörte einst die ca. 65,00 km lange Helme zu den arten- und strukturreichsten Flüssen Mitteldeutschlands. Insbesondere prägend waren die umfassenden Mäander und der durchaus damit verbundene Fischreichtum. In Folge eines starken Sommerhochwassers im Jahre 1956 nahm man massive Begradigungen vor sowie errichtete in den Jahren 1962 bis 1965 ein Stausee mit einem Fassungsvermögen von 35,6 Millionen Kubikmeter, welcher offiziell im Jahre 1969 seine Eröffnung erfuhr. Nunmehr befindet sich der Helmestausee Berga-Kelbra in zwei aneinandergrenzenden EU-Vogelschutzgebiete und ein FFH-Gebiet sowie ein Naturschutzgebiet. Im Freistaat Thüringen im EU-SPA – SPA 04 „Kyffhäuser – Badraer Schweiz – Helmestausee“, das FFH-Gebiet Nr. 11 „Kyffhäuser – Badraer Schweiz – Solwiesen“ und das 541,50 ha große Naturschutzgebiet „Schloßberg – Solwiesen“ sowie im Land Sachsen-Anhalt im 784,00 ha großen Europäischen Vogelschutzgebiet „Helmestausee Berga-Kelbra (Anteil Sachsen-Anhalt)“ (EU-Code: DE 4531-401, Landescode: SPA0004).
Insbesondere die Funktion als Kranichrastplatz hat zu den Ausweisungen geführt und erfordert daher eine Verordnung zum Ablassen des Stausees. Dabei gilt es natürlich ebenfalls auf den Eintrag von Wasser mit niedrigerem Sauerstoffanteil und höheren Temperaturen sowie von Raubfischen in die Helme zu achten. Der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – vertritt daher die Auffassung, dass so etwas genau in einer Verordnung oder noch besser in einem Staatsvertrag zwischen dem Land Sachsen-Anhalt und dem Freistaat Thüringen zu regeln ist. Bekanntlich führen Begradigungen bzw. Kanalisierungen zu massiven Erhöhungen der Fließgeschwindigkeiten, was man versuchte mit 6 neu- bzw. ausgebauten Wehren zu begegnen. Diese Begradigungsmaßnahmen führten nicht nur zum Verlust der Vielfältigkeit, sondern sorgten mit der Erhöhung der Fließgeschwindigkeit und dem Ausbleiben der mit der Prall- und Gleithangwechselwirkung verbundenen Verfrachtung und Umlagerung der Sedimente zur fortschreitenden Eintiefung des Flusses. Neben der Gefahr der zunehmenden Austrocknung des Umfeldes, geht somit dem Fluss auch die dringend benötigte Aue, als Lebens- und Überflutungsraum verloren. Die Wehre bescherten dem Fluss zudem für die Fische schwer bzw. nicht überwindbare Hindernisse. Somit büßte die Helme einen großen Teil ihrer ökologischen Durchlässigkeit, Vielfältigkeit und Funktionen ein. Zudem bleiben riesige Mengen an Sedimenten im Helmestausee Kelbra im Land Sachsen-Anhalt zurück, welche dem Fluss abwärts fehlen. In den Jahren 1998 bis 2008 errichtete man bereits 10 Umgehungsrinnen an Wehren zwischen dem Quellgebiet im Thüringer Landkreis Eichsfeld bei Stöckey bis zur Mündung in die Unstrut bei Kalbsrieth, südöstlich von Artern in Thüringen. Nach Auffassung des Arbeitskreises Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – bedarf die Helme, welche den Südharz, die Goldene Aue, das Randgebiet des Kyffhäuser Gebirge und der Sangerhäuser Mulde durchfließt, die Gewährung der Möglichkeit wieder Mäander sowie im Rahmen der Schaffung von beidseitig mindestens 10,00 m Gewässerschutzstreifen einen gewässerbegleitenden Biotopverbund entwickeln zu lassen. Diesen Biotopverbund gilt es bis zur Unstrut zu ermöglichen und dabei alle Nebengewässer einzubeziehen. Insbesondere seien hier Zorge, Thyra, Leine, Gonna und Ronna zu nennen. Ebenfalls gilt es Deichrückverlegungen zu prüfen und vorzunehmen, um der Helme und ihren Nebengewässern wieder mehr Überflutungsflächen zurückzugeben. Im Zusammenhang mit den dringend erforderlichen Schutz- und Entwicklungsmaßnahmen hält es der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – ebenfalls für sehr sinnvoll bzw. dringend notwendig, eine sehr komplexe, wissenschaftlich fundierte Schutz- und Entwicklungskonzeption für die ca. 65,00 km lange Helme, die 39,60 km lange Zorge, die ca. 20,00 km lange Thyra, die ca. 17,00 km lange Gonna sowie für die insgesamt 22,80 km lange Rohne und ihrer Einzugsgebiete sowie direkt angrenzender Räume zu lassen. Dabei sollte auch die Wirkung und perspektivische Entwicklung des Helmerückhaltebeckens Bestandteil und Inhalt der Untersuchungen sowie eine wirksame Verhinderung des Eintrages von Verunreinigungen aller Art sein. Als Partner können dazu die Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg, die Hochschule Anhalt in Bernburg und die Fachhochschule Nordhausen dienen. Der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – ist bereit im Rahmen seiner ehrenamtlichen Möglichkeiten diese wissenschaftliche Bearbeitung zu initiieren und zu begleiten. In dem Blickfeld betrachtet gilt es der Umweltbildung vor Ort noch mehr Bedeutung beizumessen. Dies bedarf jedoch einer noch tiefgreifenden Unterstützung des Landes Sachsen-Anhalt und des Freistaates Thüringen sowie der Landkreise Mansfeld-Südharz, Nordhausen und Kyffhäuser. Perspektivisch kann sich der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – vorstellen, dass in Kelbra eine Helme-Konferenz stattfindet, wo Politik, Verwaltung, Wissenschaft sowie die Bevölkerung und ihre Initiativen und Vereine gemeinsam über die länderübergreifende Entwicklung des ca. 81,00 km langen Flusses und seines Einzugsgebietes beraten können. Ziel muss es dabei sein, alle Interessen und Notwendigkeiten ökologisch nachhaltig zusammenzuführen. Eine Einbeziehung aller Nebenflüsse – z.B. von Zorge und Thyra – scheinen da besonders geboten zu sein. Auf Grund seiner räumlichen Nähe zum 30.034,00 ha großen Biosphärenreservat „Karstlandschaft Südharz“ sowie zum 157.596,00 ha großen Landschaftsschutzgebiet „Harz und Vorländer“ sowie letztendlich ebenfalls zum ca. 6.022,00 ha großen FFH-Gebiet „Buntsandstein- und Gipskarstlandschaft bei Questenberg im Südharz“ (EU-Code: DE 4432-301, Landescode: FFH0101)“ fordert der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – den uneingeschränkten Schutz und Erhalt der Karstlandschaft Südharz. Dazu gehört alle Pläne zur Durchführung von Probebohrungen sofort und unwiderruflich zu stoppen.
Im Rahmen zahlreicher Presseerklärungen hatte sich der der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – eindeutig dazu positioniert.
In dem Blickpunkt verfolgt der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – mit großer Sorge Planungen zum „3. Entwurf des Sachlichen Teilplanes Windenergie Nordthüringen“, welcher „vom 01.09.2025 bis einschließlich 03.11.2025 auf der Internetseite der Regionalen Planungsgemeinschaft Nordthüringen“
veröffentlicht ist. Der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – hat sich in seiner „Stellungnahme zum 3. Entwurf des Sachlichen Teilplanes Windenergie Nordthüringen“ vom 03.10.2025 umfassend dazu geäußert.
Auf Grund der räumlich, ökologisch, geologisch und hydrologisch engen Verknüpfung der Karstlandschaft Südharz mit der Helme, ihrer Aue, ihres Einzugsgebietes, ihrer Nebengewässer und weiterer angrenzenden Gebiete gilt es zudem eine Thematisierung des Schutzes, des Erhaltes und der Entwicklung des Gesamtraumes vorzunehmen. In dem Zusammenhang hatte der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – folgende Fahrradexkursion durchführen wollen und dazu alle Interessenten und Verantwortlichen recht herzlich eingeladen:
Samstag, den 01.11.2025 Fahrradrundexkursion zur Helme, zum Helmestausee bei Berga-Kelbra und zur Thyra Treff: um 09.30 Uhr am Bahnhof Berga-Kelbra Ende: Bahnhof Berga-Kelbra Dauer: ca. 4 Stunden
Diese Fahrradexkursion hatte jedoch mit einer katastrophalen und von massiven Umwegen geprägten Anreise mit der Bahn sowie den Sperrungen auf der Basis der „Tierseuchenbehördliche Allgemeinverfügung zum Schutz gegen die Geflügelpest bei Geflügel und gehaltenen Vögelndes Kyffhäuserkreises“ sowie der Sperrung des Geländes der Talsperre Kelbra aus betrieblichen Gründen für den Besucherverkehr durch den Talsperrenbetrieb Sachsen-Anhalt Anstalt des öffentlichen Rechts und damit verbundenen Einschränkungen zu tun.
Ansonsten stand der Fahrradexkursion am 01.11.2025 rechtlich nichts im Wege. Die Allgemeinverfügungen „zum Schutz gegen die Aviäre Influenza (Geflügelpest)“ des Landkreises Mansfeld-Südharz beinhaltet kein allgemeines Betretungsverbot. Der Landkreis Kyffhäuserkreis hat den unmittelbaren Bereich des Helmestausees gesperrt. Die Grenze bildet genau der Weg der Fahrradexkursion. Entsprechende Veröffentlichungen des Landkreises Nordhausen liegen dazu momentan nicht vor.
Die Fahrradexkursion, welche am im Umbau begriffenen Bahnhof Berga-Kelbra begann, sorgte für die erneute und schon jahrelang vorgetragene Forderung des Arbeitskreises Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA -, dass Bahnhofsgebäude in ein Tourismuszentrum in der Goldenen Aue sowie an der Nahtstelle zwischen Harz und Kyffhäuser mit entsprechenden Anschlüssen an den Bahn- und Busverkehr sowie für Fahrrad- und Fußwanderer umzubauen und zu gestalten. Dazu gehören Möglichkeiten für Informationen, Übernachtungen und einer angepassten Gastronomie. Damit erfahren der Bahnhof und die Ortslage sowie Tourismus, Naherholung und Wertschätzung der vielfältig räumlich, geologisch, hydrologisch, ökologisch, archäologisch und historisch geprägten länderübergreifenden Region einen großen Auftrieb. Zudem bietet sich Gehölzpflanzungen auf dem Vorplatz des Bahnhofes sowie im Bereich der abgerissenen Gebäude des Bahnhofes an. Dies bedeutet eine weitere Aufwertung des Bahnhofgeländes in gestalterischer und ökologischer Hinsicht. Der nächste Weg führte zur einstigen 29,55 km langen Strecke der Kyffhäuserkleinbahn, welche über die Strecke Artern-Berga-Kelbra verlief. Die Nutzung des gesamten Streckenverlaufes begann am 21.12.1916 und endete mit der letzten Fahrt am 05.06.1966. Am 15.03.1967 erteilte der damalige Minister für Verkehrswesen der DDR Erwin Kramer die Weisung zur Streckenstillegung.
Nunmehr hat sich im Gebiet der Fahrradexkursion entlang der Strecke der einstigen Kyffhäuserkleinbahn zwischen Berga und Kelbra ein sehr vielfältiger sowie arten- und strukturreicher Lebens- und Rückzugsraum für Tiere, Pflanzen und Pilze in der Helme-Thyra-Aue entwickelt, welcher nunmehr durch die Kleine Kiesgrube ihre Ergänzung findet. Am Tag der Fahrradexkursion waren zahlreiche Zugbewegungen und Aufenthalte von Graukranichen, Graugänsen, Schwanzmeisen etc. zu beobachten. Auf Grund dieser Basis schlägt der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – bereits seit mehreren Jahren vor eine nach eigenen Messungen durchschnittlich 551,85 m lange und durchschnittlich 78,71 m, gegenwärtig landwirtschaftlich genutzte ca. 43.436,11 m² = 4,34 ha große Auenfläche zwischen Kleiner Kiesgrube, Strecke der einstigen Kyffhäuserkleinbahn, Mündungsgebiet der Thyra in die Helme sowie der Thyra in eine sich sukzessiv entwickelndes Auenwald- und Hochstaudengebiet umwandeln zu lassen. Dies trägt zur ökologischen und landschaftlichen Aufwertung des Gesamtgebietes bei und erweitert den Bestand an Lebens- und Rückzugsgebieten für Fauna, Flora und Funga.
Karte Verbandsgemeinde Goldene Aue – Berga: Feld in der Helme-Thyra-Aue zwischen Neuer Kiesgrube – Ex-Strecke Kyffhäuserkleinbahn – Mündungsgebiet Thyra in Helme
Dieser Teil der Helme-Thyra-Aue ist Bestandteil des 1.113,00 ha großen Landschaftsschutzgebietes „Helmestausee Berga-Kelbra“ und des aus „6 Teilflächen mit einer Gesamtgröße von ca. 117 ha und linienhaften Teilen mit einer Gesamtlänge von ca. 122 km“ bestehenden FFH-Gebietes “Gewässersystem der Helmeniederung“ (EU-Code: DE 4533-301, Landescode: FFH0134) sowie grenzt nordöstlich unmittelbar an das ca. 785,00 ha große Europäische Vogelschutzgebiet “Helmestausee-Kelbra (Anteil Sachsen-Anhalt)“ (EU-Code: DE 4531-401, Landescode: SPA0004) an.
Die bereits bestehende Schutzwürdigkeit erfährt somit eine größere Bedeutung.
Am Tag der Fahrradexkursion war bedauerlicherweise auf dieser Ackerfläche ein von Aviäre Influenza (Geflügelpest) Graukranich-Jungvogel zu beobachten. Ebenfalls befand sich auf der Fläche ein stark angefressener Graukranichkadaver. Im südwestlichen angrenzenden Randbereich einstigen insgesamt 29,55 km langen Strecke der Kyffhäuserkleinbahn in Kelbra lag ein toter adulter Graukranich. Die krankheitsbedingten Verluste in der Vogelwelt sind als sehr besorgniserregend anzusehen.
Vom Vogelbeobachtungsturm war ein guter Überblick auf die etwa 600,00 ha große Talsperre Kelbra mit ihrer großen Anzahl an Wasservögeln möglich. Der länderübergreifende Blick in die gesamte Goldene Aue, zum Harz, zur Badraer Schweiz und zum Kyffhäuser verdeutlichte erneut die dringende zusammenhängende Betrachtung der aneinandergrenzenden, schützenswerten, vielfältig geschützten Landschafts- und Naturraumes.
Insofern ist eine verstärkte und optimierte Zusammenarbeit des Freistaates Thüringen des Landes Sachsen-Anhalts nur zu begrüßen. Nur gilt es die Willensbekundungen als Basis wissenschaftlich fundierter Grundlagen und unter Einbeziehung der Bevölkerung anzugehen und umzusetzen. Die im Ergebnis der gemeinsamen Beratungen der Landesregierungen von Sachsen-Anhalt und Thüringen am 28.10.2025 in Stolberg, welche die Ministerpräsidenten beider Länder Dr. Reiner Haseloff und Prof. Dr. Mario Voigt leiteten, erstellte gemeinsame „Stolberger Erklärung“ beinhaltet u.a. folgende sehr wichtige Aussagen, Zitate: „Gemeinsames Hochwasserkonzept“ und „Zusammenarbeit der Natur- und Großschutzgebiete im Harz, Südharz und Kyffhäuser soll vertieft werden“, Zitate Ende
Unter der Überschrift „Gemeinsames Hochwasserkonzept“ ist nachfolgendes vermerkt, Zitat:
„Sachsen-Anhalt und Thüringen werden künftig beim Hochwasserschutz enger zusammenarbeiten. So wollen beide Länder ein länderübergreifendes Hochwasserschutzkonzept für die Helme erarbeiten. Ziel ist es, die Erfahrungen aus dem Winterhochwasser 2023/2024 aufzugreifen und gemeinsam wirksame Maßnahmen zum Schutz der Bevölkerung und der betroffenen Regionen zu entwickeln. Das gemeinsame Konzept soll die Hochwasserschutzmaßnahmen entlang der Helme -von der Talsperre Kelbra bis zur Mündung in die Unstrut – koordinieren und optimieren. Im Mittelpunkt stehen dabei eine abgestimmte Defizitanalyse, hydraulische Modellierungen für verschiedene Hochwasserszenarien sowie die Ableitung nachhaltiger Schutzmaßnahmen. Der Prozess wird vom Landesbetrieb für Hochwasserschutz und Wasserwirtschaft Sachsen-Anhalt (LHW) und dem Thüringer Landesamt für Umwelt, Bergbau und Naturschutz (TLUBN) begleitet und soll rund vier Jahre dauern. Für die Erstellung des Konzepts sind etwa 200.000 Euro veranschlagt, die von beiden Ländern gemeinsam finanziert werden.“, Zitat Ende
Diese Aussagen heben offensichtlich die am 28.06.2024 bekanntgegebene „Unterzeichnung einer Verwaltungsvereinbarung zur Deich-Sanierung an der Helme“ vom 28.06.2024, welche „Mario Suckert als Präsident des Thüringer Landesamtes für Umwelt, Bergbau und Naturschutz (TLUBN) und Martina Große-Sudhues als Direktorin des Landesbetriebs für Hochwasserschutz und Wasserwirtschaft Sachsen-Anhalt (LHW)“ vornahmen, auf Regierungsebenenniveau.
Für den der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – deutet sich die Gefahr an, dass neuere, höhere und breitere Hochwasserdeiche an ihren bisherigen Standorten beidseitig der Helme und ihrer Nebengewässer die Aue durchziehen sowie andere Wasserbaumaßnahmen immer mehr Naturferne zur Folge haben. Die ca. 65,00 km lange Helme gehörte einst zu den arten- und strukturreichsten Fließgewässern der Region. Insbesondere zusammen mit den Nebenflüssen Zorge und Thyra sorgt die Helme für die Entwässerung des Südharzes in Richtung Unstrut. Ferner sieht der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – hier einen sehr wichtigen Schutz- und Entwicklungsraum in Form von Biotop- und Grünverbünden zwischen Harz und Kyffhäuser sowie innerhalb der Goldenen Aue. Dazu ist aber eine naturnahere Entwicklung dieser Fließgewässer dringend geboten, wozu der Rückbau von Ufer- und Sohlbefestigungen aller Art, umfassende Deichrück-verlegungen, die Zulassung von Mäandrierungen sowie die Sicherung von Gewässerschonstreifen in einer Mindestbreite von beidseitig 10,00 m gewährleistet. Nur so lassen sich naturnahere bzw. naturnahe Entwicklungen von Fließgewässern sowie ein nachhaltiger Umgang mit Hochwasser realisieren. Im Zusammenhang mit den dringend erforderlichen Schutz- und Entwicklungsmaßnahmen hält es der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – ebenfalls für sehr sinnvoll bzw. dringend notwendig, eine sehr komplexe, wissenschaftlich fundierte Schutz- und Entwicklungskonzeption für die ca. 65,00 km lange Helme, die 39,60 km lange Zorge, die ca. 20,00 km lange Thyra, die ca. 17,00 km lange Gonna sowie für die insgesamt 22,80 km lange Rohne und ihrer Einzugsgebiete sowie direkt angrenzender Räume entwickeln zu lassen. Bekanntlich gehörte einst die ca. 65,00 km lange Helme zu den arten- und strukturreichsten Flüssen Mitteldeutschlands. Insbesondere prägend waren die umfassenden Mäander und der durchaus damit verbundene Fischreichtum. In Folge eines starken Sommerhochwassers im Jahre 1956 nahm man massive Begradigungen vor sowie errichtete in den Jahren 1962 bis 1965 ein Stausee mit einem Fassungsvermögen von 35,6 Millionen Kubikmeter, welcher offiziell im Jahre 1969 seine Eröffnung erfuhr. Bekanntlich führen Begradigungen bzw. Kanalisierungen zu massiven Erhöhungen der Fließgeschwindigkeiten, was man versuchte mit 6 neu- bzw. ausgebauten Wehren zu begegnen. Diese Begradigungsmaßnahmen führten nicht nur zum Verlust der Vielfältigkeit, sondern sorgten mit der Erhöhung der Fließgeschwindigkeit und dem Ausbleiben der mit der Prall- und Gleithangwechselwirkung verbundenen Verfrachtung und Umlagerung der Sedimente zur fortschreitenden Eintiefung des Flusses. Neben der Gefahr der zunehmenden Austrocknung des Umfeldes, geht somit dem Fluss auch die dringend benötigte Aue, als Lebens- und Überflutungsraum verloren. Die Wehre bescherten dem Fluss zudem für die Fische schwer bzw. nicht überwindbare Hindernisse. Somit büßte die Helme einen großen Teil ihrer ökologischen Durchlässigkeit, Vielfältigkeit und Funktionen ein. Zudem bleiben riesige Mengen an Sedimenten im Helmestausee Kelbra im Land Sachsen-Anhalt zurück, welche dem Fluss abwärts fehlen. In den Jahren 1998 bis 2008 errichtete man bereits 10 Umgehungsrinnen an Wehren zwischen dem Quellgebiet im Thüringer Landkreis Eichsfeld bei Stöckey bis zur Mündung in die Unstrut bei Kalbsrieth, südöstlich von Artern in Thüringen. Nach Auffassung des Arbeitskreises Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – bedarf die Helme, welche den Südharz, die Goldene Aue, das Randgebiet des Kyffhäuser Gebirge und der Sangerhäuser Mulde durchfließt, die Gewährung der Möglichkeit wieder Mäander sowie im Rahmen der Schaffung von beidseitig mindestens 10,00 m Gewässerschutzstreifen einen gewässerbegleitenden Biotopverbund entwickeln zu lassen. Diesen Biotopverbund gilt es bis zur Unstrut zu ermöglichen und dabei alle Nebengewässer einzubeziehen. Insbesondere seien hier Zorge, Thyra, Leine, Gonna und Ronna zu nennen. Ebenfalls gilt es Deichrückverlegungen zu prüfen und vorzunehmen, um der Helme und ihren Nebengewässern wieder mehr Überflutungsflächen zurückzugeben. Dieses Vorgehen entspricht auch bzw. eher der RICHTLINIE 2000/60/EG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 23. Oktober 2000 zur Schaffung eines Ordnungsrahmens für Maßnahmen der Gemeinschaft im Bereich der Wasserpolitik und hier insbesondere der Artikel 1, 2 und 4.
Unter dem Punkt „Zusammenarbeit der Natur- und Großschutzgebiete im Harz, Südharz und Kyffhäuser soll vertieft werden.“ haben sich die Regierungen des Freistaates Thüringen und des Landes Sachsen-Anhalt auf folgendes verständigt, Zitat:
„Um ihre einzigartige Kulturlandschaft zu erhalten und gleichzeitig ihre wirtschaftliche und touristische Entwicklung nachhaltig zu stärken, haben Sachsen-Anhalt und Thüringen vereinbart, die Zusammenarbeit ihrer Natur- und Großschutzgebiete im Harz, Südharz und Kyffhäuser zu vertiefen. Die Region zwischen Südharz und Kyffhäuser gehört zu den landschaftlich und ökologisch wertvollsten Gebieten Deutschlands und ist zugleich ein Raum mit großem Entwicklungspotenzial. Deshalb soll die Zusammenarbeit der Naturparke und Biosphärenreservate gezielt ausgebaut werden. Eine nachhaltige Regionalentwicklung soll Ökologie, Wirtschaft und Tourismus miteinander verbinden.“, Zitat Ende
Wenn es beide Länder ernst meinen mit der „Zusammenarbeit der Natur- und Großschutzgebiete im Harz, Südharz und Kyffhäuser“, dann verständigen sich beide Länder mit dem Land Niedersachsen auf ein sofortiges und unwiderrufliches Ende des Abbaus von Gips in den schützenswerten sowie europäisch und national vielfältig geschützten Gipskarstlandschaften im Südharz und auch im Kyffhäuser. Neben der Tatsache der deutlich aufgezeigten rechtlichen Schutzwürdigkeit in Konsequenz des vielfältigen Arten- und Strukturreichtums sowie seiner damit verbundenen umfassenden ökologischen, geologischen und hydrologischen in den gesamten, länderübergreifenden Raum, weist das Dokument darauf hin, dass eine „Prüfung auf Vereinbarkeit des Vorhabens mit Verordnungen von Schutzgebieten außerhalb des NATURA2000 – Systems ist nicht Gegenstand dieses Gutachtens.“ ist. Das dies aber zur Gesamteinschätzung der Schutzwürdigkeit des Gesamtgebietes dringend geboten ist scheinen die Verfasser des Dokumentes unverantwortlicher Weise nicht im Blick zu haben. Das spricht Bände, wie es mit der Würdigung der vielfältig schützenswerten und geschützten Karstlandschaft Südharz bestellt ist.
Auf Grund der bekannten massiven Schutzwürdigkeit und ebenso dringend notwendigen Schutzbedarfes bestehen nunmehr vielfältige großflächige Schutzgebiete, welche kleinere Schutzgebiete beinhalten. Zu den größeren, flächendeckenden Schutzgebieten im Vorhabengebiet im Land Sachsen-Anhalt gehören:
Biosphärenreservat „Karstlandschaft Südharz“ – 30.034,00 ha
Landschaftsschutzgebiet „Harz und Vorländer“ – 157.596,00 ha
FFH-Gebiet „Buntsandstein- und Gipskarstlandschaft bei Questenberg im Südharz (EU-Code: DE 4432-301, Landescode: FFH0101) – ca. 6.022,00 ha
Naturschutzgebiet ”Gipskarstlandschaft Questenberg” – ca. 3.891,00 ha
Auf Grund der massiven, flächendeckenden Bedrohung des länderübergreifenden, arten- und strukturreichen, vielfältig schützenswerten und geschützten Landschafts- und Naturraumes Karstlandschaft Südharz fordert der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – weiterhin und verstärkt die Verantwortlichen in Politik und Verwaltungen des Landes Sachsen-Anhalt und des Landkreises Mansfeld-Südharz auf, das Vorhaben sofort und unwiderruflich zu stoppen. Ferner bleibt der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – bei seiner Unterstützung für die sehr wichtige „Resolution zum Schutz der Karstlandschaft im Südharz“ des Verbandes der deutschen Höhlen- und Karstforscher e.V. vom 26. September 2024.
Zudem hat folgender Abwägungsbeschluss in der nunmehrigen Landesentwicklungsplanung des Landes Sachsen-Anhalt und die damit drohenden Folgen nichts zu suchen:
Anstatt verantwortungslos fachlich und räumlich äußerst dringliche große Vorranggebiete für Natur und Landschaft verringern zu wollen, gilt es verantwortungsvoll derartige Vorranggebiete länderübergreifend auszuweiten. Hier verweist der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – ebenfalls auf die „Gemeinsame Stellungnahme der Bürgerinitiative Gegen eine Giftmüll-und Deponieregion Halle Saalekreis e.V. und des Arbeitskreises Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – zum Zweiten Entwurf zur Neuaufstellung Neufassung des Landesentwicklungsplanes Sachsen – Anhalt“ vom 12.10.2025
Der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – sieht das dringende Erfordernis an das 2.226,00 km² große Mittelgebirge Harz, welcher sich in den Bundesländern Niedersachsen und Sachsen-Anhalt sowie im Freistaat Thüringen befindet, als einer der bedeutsamsten Räume mit verschiedenen Natur- und Landschafts-räumen zu schützen, zu erhalten sowie einer naturnaheren Entwicklung zuzuführen. Die zahlreichen Wald- und Wiesengebiete sowie Felsenabschnitte und -bereiche sind mehr oder minder mit zahlreichen Fließ- und Standgewässern verbunden. Besonders sind da die Oker, Bode und Wipper sowie südlich angrenzend die Helme zu nennen. Ferner gehören deren Nebengewässer wie zum Beispiel Ecker, Ilse, Holtemme, Selke, Thyra, Zorge und Leine dazu. Momentan bedrohen mehrere Planungen den Harz. Dazu gehören beispielsweise die Errichtung von zwei Hochwasserrückhaltebecken mit jeweils mindestens 15,00 m hohen und ca. 100,00 m breiten Hochwasserdämmen oberhalb von Straßberg und Meisdorf, das geplante Vorhaben Steintagebau „Harzer Grauwacke Ballenstedt“, der Betrieb und das ständige Ausweitungsbestreben des Tourismusvorhabens TITAN RT & Gigaswing, die Planung von 18 Windkraftanlagen im Südharz sowie die drohende Vernichtung der Karstlandschaft Südharz durch den Abbau von Gips. Dabei lautet ein Zitat aus dem Beginn des Beitrages „Das Biosphärenreservat Karstlandschaft Süd-harz – Nutzung und Schutz einer Landschaft im Kontext von Natura 2000“ von Christiane Funkel und Steffen Szekely in Naturschutz im Land Sachsen-Anhalt, 48. Jahrgang • 2011 • Sonderheft: 3-23
„Auf einer Fläche von über 300 km² erstreckt sich im südwestlichen Sachsen-Anhalt das Biosphärenreservat Karstlandschaft Südharz. Es entspricht einem Anteil von ca. 1,5 Prozent der Landesfläche und zeichnet sich durch einen reichen natürlichen Formenschatz, hohe Biodiversität sowie besondere Vielfalt und Seltenheit vorkommender Arten und Lebensräume aus.“, Zitat Ende
Neben ihrer sehr vielfältigen, arten- und strukturreichen, geologischen, klimatischen und hydrologischen Bedeutung besitzt diese Karstlandschaft Südharz eine sehr wichtige länderübergreifende Biotop- und Grünverbundfunktion zwischen den Ländern Sachsen-Anhalt und Niedersachsen sowie mit dem Freistaat Thüringen. Zudem besteht ein sehr bedeutsamer Raum für wissenschaftliche Forschung sowie einen sanften, einem dem Schutzcharakter untergeordneten Tourismus.
In dem Zusammenhang gibt der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – zu bedenken, dass der Harz ein sehr wichtiger Bestandteil von Umwelt, Natur und Landschaft darstellt. Das länderübergreifende Mittelgebirge ist ein sehr bedeutsames und schützenswertes Zeugnis der geologischen Entstehung und Entwicklung, der menschlichen Archäologie und Geschichte sowie dient als Wasserspeicher und -versorger, als Lebens- und Rückzugsraum für Fauna, Flora und Funga, als Lebens- und Erholungsraum der Menschen sowie Biotop- und Grünverbundraum. Dazu ist es aber nach Ansicht des Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – dringend geboten den Natur- und Landschaftsraum mit seiner Vielfalt und Bedeutung im Ganzen zu schützen, vor weiteren störenden und zerstörerischen Eingriffen zu schützen und sogar über Beseitigung menschlicher Eingriffe nachzudenken.
Hier tragen insbesondere der Freistaat Thüringen sowie die Länder Sachsen-Anhalt und Niedersachsen eine sehr große Verantwortung, welche das Handeln der Kommunen beeinflussen muss.
Zum Abschluss der Fahrradexkursion regte der Aufenthalt am Gebäudekomplex Bahnhofstraße 21 b an, Möglichkeiten der Errichtung einer Umwelt- und Naturschutzstation „Goldene Aue“ in Berga in Bahnhofsnähe und Nahe zur Helme-Thyra-Aue, zum Südharz, zum Kyffhäuser und zur Badraer Schweiz zu prüfen.
In der Anbetracht der obengenannten engen räumlich, ökologisch, geologisch und hydrologisch Verknüpfung der Karstlandschaft Südharz mit der Helme, ihrer Aue, ihres Einzugsgebietes, ihrer Nebengewässer und weiterer angrenzenden Gebiete beabsichtigt der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – die Bildung einer länderübergreifende Arbeitsgruppe Helme bzw. Regionalgruppe Nordhausen-Sangerhausen massiv voranzutreiben, welche ehrenamtlich Interessierten die Möglichkeit eröffnet, sich im Interesse des Umwelt-, Natur- und Landschaftsschutzes einbringen zu können. Wer Interesse hat, wende sich bitte an folgende zentrale Anschrift:
Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA Große Klausstraße 11
Bekanntlich bilden intakte und lebendige Umwelt, Natur und Landschaften die besten Grundlagen für eine gesunde und nachhaltige Existenz des gesamten Lebens auf der Erde. Sie bieten zahlreichen Tieren und Pilzen Lebensraum und Nahrung, dienen als Wasser- und Sauerstoffspender, verbessern den Gehalt an Luftfeuchtigkeit, filtern Kohlendioxid, Feinstaub, Ruß und Ozonsmog aus der Luft sowie spenden Schatten. Sie tragen somit ebenfalls entscheidend zur Verbesserung des Klimas bei. Ferner bilden Fluss- und Auenlandschaften eine wichtige Einheit. Beide stehen in einer engen und sehr vielfältigen Wechselbeziehung zueinander. Die Auenlandschaften dienen den Flüssen als Ausbreitungsraum für Hochwasser und versorgen sie somit mit Wasser, Sedimenten und z.B. als Schwemmgut herangetragenes neues genetisches Material aus Tieren und Pflanzen. Im Umkehrschluss fungieren die Auenlandschaften als „Reinigungskraft“ für die Flüsse, indem beispielsweise Auenwälder das abgebremste Wasser von Sedimenten „befreien“ sowie Schwemmgut „herauskämmt“. Diese langzeitige Wechselbeziehung hat somit eine der arten- und strukturreichsten Naturlandschaften der gemäßigten Zonen hervorgebracht, welche zahlreichen Tier- und Pflanzenarten Lebens- und Rückzugsraum bietet. Darüber hinaus trägt diese intensive Wechselbeziehung zur Verbesserung des Landschafts- und Ortsbildes urbaner Gebiete bei und sorgt als Kalt- und Frischluftentstehungsgebiet und -korridor für eine nachhaltige Verbesserung des Klimas. Der Mensch profitiert davon, indem er gesunde Räume zum Leben, arbeiten, ernähren, versorgen und erholen in Anspruch nehmen kann. Das erfordert aber einen sorgsamen und nachhaltigen Umgang mit unseren natürlichen Ressourcen unserer Umwelt, Natur und Landschaften. Eine ganz markante Darstellung des bedrohlichen und zerstörerischen Umgangs mit den Ressourcen der Erde kommt mit dem Erdüberlastungstag zum Ausdruck. Der Präsident und wissenschaftlicher Geschäftsführer des Wuppertal Instituts Prof. Dr.-Ing. Manfred Fischedick führte dazu zum Beispiel am 23.04.2024 folgendes aus, Zitat:
„Zwei Tage früher als im letzten Jahr: Am 2. Mai 2024 hat Deutschland so viele Ressourcen verbraucht, wie dem Land bezogen auf die globale Biokapazität rechnerisch für das ganze Jahr zur Verfügung stehen. Der Tag wird als „Erdüberlastungstag“ oder „Earth Overshoot Day“ bezeichnet. Er beschreibt den Zeitpunkt, an dem so viele natürliche Ressourcen – wie Holz, Pflanzen oder Nahrungsmittel – verbraucht sind, wie innerhalb eines Jahres nachwachsen können. In die Rechnung geht zudem ein, wie viel CO2 die Natur innerhalb eines Jahres binden kann, etwa in Wäldern und Ozeanen. Der Ressourcenverbrauch in Deutschland liegt deutlich oberhalb des globalen Mittelwerts. Dies macht sich auch dadurch bemerkbar, dass der globale Erdüberlastungstag „erst“ Anfang August liegt. Es bedeutet aber auch, dass wir weltweit über unsere Verhältnisse leben: Wir bräuchten rechnerisch 1,7 Erden, um unseren globalen Ressourcenbedarf zu decken und die Regenerationsfähigkeit des Planeten nicht zu überschreiten. Wenn die gesamte Weltbevölkerung so leben würde wie die Deutschen, dann bräuchte die Menschheit sogar drei Erden….“, Zitat Ende
Dazu gehört ebenfalls ein sorgsamer Umgang mit Fauna, Flora und Funga. Für die Initiative „Pro Baum“ und den Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – gehört es eher zur gesamtgesellschaftlichen Aufgabe arten- und strukturreiche Natur- und Lebensräume zu erhalten und zu schützen sowie Raum zur sukzessiven Ausdehnung zu geben. Ferner gilt es Biotop- und Grünverbundräume zu schützen, zu erhalten, zu stabilisieren und räumlich auszuweiten sowie Fließ- und Standgewässern eine naturnahe Entwicklung zu ermöglichen. Dazu können u.a. die Beseitigung von Sohl- und Uferbefestigungen, das Belassen von Trockenholz, Steinen, Schotter- und Kiesbänken, der Schutz, der Erhalt und die Entwicklung von Röhrichtbereichen, die Randstreifen von bestehenden und wiederherzustellenden Wegen und Feldern sowie nicht zuletzt mindestens 10,00 m breite Gewässerschutzstreifen entlang von Fließgewässern aller Größen und Längen dienen. Für die Initiative „Pro Baum“ und den Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – ist es zudem erschreckend, dass bei diesem Bündnis aus Politik, Verwaltungen, Lobbyverbänden der Jagd, Waldeigentümer und Landwirte kein Aufschrei ertönt, wenn es um Fortsetzung des Flächenfraßes für Verkehrs-, Wohn- und Gewerbeflächen und -bauten, damit verbundener Zerschneidung und Einschränkung von Landschafts- Überflutungs- und Naturräumen sowie einer Verarmung der Agrarlandschaft durch Verringerung der Ackerkulturen, der Arten- und Strukturvielfalt durch Verlust bzw. Fehlen von Gehölz- und Grüninseln und -streifen und von Feuchtgebieten und Stauden-, Trocken- und Halbtrockenrasengesellschaften geht. Ziemlich leise geht es auch zu, bei fehlender artgerechter Tierhaltung im Zuge der zunehmenden Industrialisierung der Landwirtschaft sowie des zunehmenden Missbrauch von Landwirtschaft und Böden für Spekulanten aller Art. In dem Zusammenhang weisen die Initiative „Pro Baum“ und der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – ferner darauf hin, dass das Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) zur aktuellen täglichen Neuausweisung von Siedlungs- und Verkehrsflächen in der Bundesrepublik Deutschland folgendes angibt, Zitat: „Ausweislich der amtlichen Flächenstatistik des Bundes wurden in Deutschland im Vierjahresmittel 2020 bis 2023 jeden Tag durchschnittlich rund 51 Hektar als Siedlungsflächen und Verkehrsflächen neu ausgewiesen. Dies entspricht einer Fläche von circa 71 Fußballfeldern täglich. Damit nahm der Flächenverbrauch gegenüber dem Vorjahreszeitraum geringfügig um durchschnittlich zwei Hektar pro Tag zu. 35 Hektar der Flächenneuinanspruchnahme entfielen auf den Bereich Wohnungsbau, Industrie und Gewerbe sowie öffentliche Einrichtungen, 17 Hektar auf Sport-, Freizeit- und Erholungs- sowie Friedhofsflächen. Insgesamt machten Flächen für Siedlung und Verkehr in Deutschland im Jahr 2023 14,6 Prozent, das heißt etwa ein Siebtel der Gesamtfläche aus.“, Zitat Ende Ferner ist folgendes ausgeführt, Zitat: „Die Reduzierung des Flächenverbrauchs ist ein zentrales umweltpolitisches Anliegen. Fläche ist eine begrenzte Ressource. Flächenverbrauch ist mit erheblichen negativen Folgen für die Umwelt verbunden. Dies umfasst den Verlust von Naturräumen, den Verlust von Klimaschutzleistungen (CO2-Senken), Verlust von Optionen für die Klimaanpassung, insbesondere für die Hochwasser- und Starkregenvorsorge, und nicht zuletzt den Verlust wertvoller Ackerflächen. Das bedeutet, dass der Mensch mit der Ressource Fläche sparsam umgehen muss, um ihre ökologischen Schutzfunktionen angesichts vielfältiger wirtschaftlicher und sozialer Nutzungsansprüche an den Raum im Sinne einer nachhaltigen Entwicklung zu erhalten…… In der Deutschen Nachhaltigkeitsstrategie hat sich die Bundesregierung zum Ziel gesetzt, den täglichen Zuwachs an Siedlungs- und Verkehrsfläche in Deutschland von heute rund 51 Hektar pro Tag bis zum Jahr 2030 auf unter 30 Hektar pro Tag zu reduzieren, um bis zum Jahr 2050 einen Flächenverbrauch von netto Null im Sinne einer Flächenkreislaufwirtschaft zu erreichen. Dabei geht es auch um den Schutz und die Erhaltung landwirtschaftlicher Flächen.“, Zitat Ende
Das ergibt im Jahr einen Flächenverbrauch im Umfang von 18.615,00 ha. Im Vergleich dazu hat die Stadt Wanzleben-Börde eine Fläche von 18.150,00 ha = 188,15 km².
Nach Auffassung der Initiative „Pro Baum“ und des Arbeitskreises Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA -, ist bereits diese Anzahl, angesichts des fortgeschrittenen Flächenverbrauches, viel zu hoch.
Nach Ansicht der Initiative „Pro Baum“ und des Arbeitskreises Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – müssen erst einmal absolut vorrangig der ungehemmte Flächenfraß, ausgeräumte, monokulturell genutzte Agrarlandschaften, aber auch unwürdige Tierhaltungsbedingungen sowie die Ausplünderung von Wäldern schnellstmöglich der Vergangenheit angehören. Ferner gilt es endlich den Abbau und das Verbrennen fossiler Brennstoffe zu beenden, dies zum Beispiel durch dezentrale Wind- und Sonnenkraftanlagen zu ersetzen sowie eine andere Verkehrspolitik anzugehen. Alle diese Aspekte fehlen immer wieder mehr oder minder in dem Handeln und Agieren von Politik und Verwaltungen sowie in zu vielen Mediendarstellungen. Dabei ist der Schutz, der Erhalt und die nachhaltige Entwicklung überlebenswichtig für Menschen, Tiere, Pflanzen und Pilze. Somit ist es eine gesamtgesellschaftliche Verantwortung alles zu tun, dass nicht nur die weitere Zerstörung und Beeinträchtigung von Umwelt, Natur und Landschaften ihr unwiderrufliches Ende findet und ein ordnungsgemäßer Schutz das Denken und Handeln bestimmt, sondern das sich Lebens- und Rückzugsräume des Menschen, von Fauna, Flora und Funga wieder erholen, sich naturnah und sukzessiv wieder neu entwickeln können.
Die Stadt Halle (Saale) ist seit Jahrzehnten dafür bekannt, dass die Mehrheit von den momentan insgesamt 123,00 rechtsverbindlichen Bebauungsplänen, als ökologisch sehr bedenklich anzusehen sind. Diese Anzahl setzt sich aus 11,00 im Stadtbezirk Nord, 12,00 im Stadtbezirk Mitte, 31,00 im Stadtbezirk Ost, 20,00 im Stadtbezirk Süd sowie 49,00 im Stadtbezirk West zusammen.
So erfolgten bzw. drohen massive Versiegelungen von mehr oder minder wertvollen Ackerflächen zum Beispiel in Seeben, Dölau, in Heide-Nord, Lettin und in Bruckdorf, durch die Europachaussee, Planungen eines Gewerbegebieten entlang der Europachaussee sowie in Halle-Tornau. Andrerseits sind Gehölz-, Wiesen- und Hochstauden entweder bereits der Bebauung zum Opfer gefallen oder sind noch davon bedroht, wozu die Aschedeponie in Trotha, das Gelände Gravodruck im Bereich Ludwig-Wucherer-Straße/Reileck/Reilstraße/Adolf-von-Harnack-Straße, am Böllberger Weg, „Riebeckplatz-Ost – südlicher Teilbereich“, „Riebeckplatz – Zukunftszentrum“, das Gebiet am Hufeisensee, das Gelände des früheren Schulgartens in Büschdorf, Tuchrähmen/Mansfelder Straße, Büschdorf, in Halle-Kröllwitz im Bereich von Sandbirkenweg und Wildentenweg, Wörmlitz-Pfingstanger, „Sportareal am Gesundbrunnen“, „Sportpark Karlsruher Allee“, „Brachflächen“ an der Liebenauer Straße, Thüringer Bahnhof, Heide-Süd, Nietleben, Sophienhafen, „Große/Kleine Brauhausstraße“, Unterberg/Kapellenberg sowie Sandanger gehören,
Alleine diese Auswahl zeigt auf, dass die Verantwortlichen in Politik und Verwaltung der Stadt Halle (Saale) es nicht verstanden haben oder nicht verstehen wollen, dass sich ein Oberzentrum nicht durch ständig neuen Flächenfraßs, Zerstörung von Grün und Verbauung auszeichnen darf. Dabei schreckt man noch nicht einmal vor einer Verbauung von Hochwassergebieten wie am Sandanger, am Sophienhafen und Tuchrähmen/Mansfelder Straße zurück. Stattdessen gilt es Umwelt, Natur und Landschaften nicht nur zu schützen, sondern Möglichkeiten der sukzessiven Erweiterung zum Beispiel in den Auengebieten von Saale, Weißer Elster, Saugraben mit Weinbergwiesen, Reide, Götsche und Hechtgraben zu ermöglichen, die Dölauer Heide, den Seebener Busch, den Osendorfer See und das Alttagebaugebiet bei Bruckdorf dabei einzubinden. Bestehende Grün- und Parkgebiete wie zum Beispiel den Amtsgarten, den Reichardts-Garten, Galgenberggebiet, die Klausberge, den Heinepark, den Stadtpark das Gebiet am Thüringer Bahnhof, die Restparkanlagen am Steintor, am Rossplatz und am Gesundbrunnen, Graebsee, Steinbruchsee, Südpark/Passendorfer Busch, Pestalozzipark, Gebiet am Granauer Berg, den Heidesee und den Hufeisensee gilt es zu erweitern und in ein umfassendes Grün- und Biotopverbundnetz einzubinden. Hier lassen sich ökologisch orientierte Entwicklungen des Schlachthofgeländes, der Landsberger Allee und des Mediziner Viertels verknüpfen. Dazu gehören u.a. Baumpflanzungen in der Landsberger Allee und im Mediziner Viertel. So erfassten beispielsweise Mitglieder der Initiative „Pro Baum“ bereits im Jahr 2006 im Paulusviertel 334,00 potentielle Baumstandorte und am 24.08.2013 in der Landsberger Allee 44,00 potentielle Baumstandorte. Mit Datum vom 20.05.2018 legten die Initiative „Pro Baum“ und die Bürgerinitiative für ein Grünes Medizinerviertel Erfassungen und Vorschläge der zum Medizinerviertel vor und wiesen mit der „Erfassungstabelle Anzahl zu pflanzender Bäume im Medizinerviertel Halle Saale“ eine „Summe aller Bäume“ im Umfang von 87,00 Bäumen aus. Eine Entwicklung, welche im halleschen Stadtgebiet flächendeckenden Charakter erhalten muss und gekoppelt mit der Sanierung von Alt- und Neubausubstanz sowie der Beseitigung von Leerständen an Wohn-, Büro- und Gewerberäumen und -flächen sowie Beförderung des Öffentlichen Personennahverkehrs sowie des Fahrrad- und Fußgängerverkehrs eine alternative Stadtplanung und -entwicklung darstellen kann. Angesichts der vielfältigen, massiven und flächendeckenden Bedrohungen für Umwelt, Natur und Landschaften sowie der damit eng verbundenen Verschlechterungen der Klimaentwicklungen ist nach Auffassung der Initiative „Pro Baum“ und des Arbeitskreises Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – eine derartige Stadtplanung und -entwicklung auch in Halle (Saale) alternativlos.
Die Initiative „Pro Baum“ und der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – beabsichtigen im Rahmen nachfolgender zwei Veranstaltungen auf die Schutzwürdigkeit und -notwendigkeit des Teils der zentralen Saaleaue in Halle (Saale) hinzuweisen und eigene Vorschläge zu Entwicklung und Schutzes des Gebietes vorzustellen, zu erläutern und zu diskutieren: Am Montag, dem 27.10.2025, findet das 136. bzw. zehnte Treffen der Initiative „Pro Baum“ im Jahr 2025 statt, welches um 19.00 Uhr beginnt. Der Veranstaltungsort ist der Versammlungsraum des Reformhauses Halle in der Großen Klausstraße 11 in 06108 Halle (Saale).
Auf Grund der Tatsache, dass die Initiative „Pro Baum“ und der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – hier sehr viele gemeinsame Ziele und Ansätze verfolgen und dabei u.a. zum Schutz und zum Erhalt der halleschen Saaleaue zusammenwirken und dabei auch deren Entwicklung im Blick haben, führen die beide Organisationen am Freitag, dem 29.05.2026, eine gemeinsame Fahrradrundexkursion durch Halles zentraler Saaleaue durch. Die Fahrradrundexkursion findet auf folgender Route statt:
Ecke Neuwerk/Peißnitzstraße ► Steinmühlenbrücke ►entlang des Mühlgrabens ► Würfelwiese ► Pfälzer Ufer ► Franz-Schubert-Straße ► Mühlpforte ► Robert-Franz-Ring ► Mansfelder Straße ► Salinehalbinsel ► Kotgraben ► Sophienhafen ► Hafenstraße ► Teil Altverlauf Wilde Saale ► Mündungsgebiet des Roßgrabens in die Saale ►Sandanger ► Peißnitzinsel/Südspitze/Gimritzer Park ► Peißnitzinsel/Zentralteil ► Peißnitzinsel/Nordteil ► Ziegelwiese ► Ecke Neuwerk/Peißnitzstraße Treff: 17.00 Uhr Ecke Neuwerk/Peißnitzstraße Dauer: ca. 3,5 Stunden
Die Initiative „Pro Baum und die im Juni 2019 vom Umweltbundesamt gemäß § 3 Umwelt-Rechtsbehelfsgesetz – UmwRG anerkannte Umwelt- und Naturschutzvereinigung Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – ist im Rahmen seiner ehrenamtlichen und gemeinnützigen Möglichkeiten bereit daran mitzuwirken und bietet sich für Interessierte als ehrenamtliche Plattform einer umfassenden Mitarbeit an. Wer daran Interesse hat, wende sich bitte sich an folgende Anschrift:
Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA Große Klausstraße 11
Der am 23.02.1991 gegründete ehrenamtliche und gemeinnützige Umwelt- und Naturschutzverein und aus dem am 16.01.1983 gebildeten Arbeitskreis Umweltschutz Halle der Gesellschaft für Natur und Umwelt im Kulturbund der DDR hervorgegangene Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – hat sich zum Ziel gestellt für den Schutz, Erhalt und die Betreuung von Auenlandschaften zu wirken. Besonderen Augenmerk nehmen dabei die Auenlandschaften an Elbe, Oder, Saale, Mulde, Havel und Spree sowie ihrer Nebengewässer ein. Hier seien z.B. die Bode, die Selke, die Weiße Elster, die Schwarze Elster, die Ilm, die Luppe, die Reide, die Laucha, die Geisel, die Klia, der Würdebach, die Salza, der Zörbiger Strengbach, die Fuhne, die Rossel, die Wuhle, die Panke, die Unstrut, die Helme, die Zorge, die Pleiße, die Parthe, die Rippach, die Wipper, die Böse Sieben, die Ecker, die Ilse und der Ellerbach genannt. Auenlandschaften gehören bekanntlich zu den wertvollsten und räumlich weitläufigsten Natur- und Landschaftsräumen in Mitteleuropa. Jedoch ist deren Bestand durch Ausbaumaßnahmen jeglicher Art an einzelnen Standorten und im Gesamtbestand gefährdet. Den Erhalt, den Schutz und die Weiterentwicklung dieser Auenlandschaften zu ermöglichen, zu befördern und voranzutreiben ist ein Hauptziel des Arbeitskreises Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA -, welcher bereits in den Ländern Sachsen-Anhalt, Brandenburg und Berlin sowie in den Freistaaten Sachsen und Thüringen und teilweise im Land Niedersachsen seine Wirkung und Aktivitäten entfaltet. Der AHA erhielt im Juni 2019 vom Umweltbundesamt den Anerkennungsbescheid als nach § 3 Umwelt-Rechtsbehelfsgesetz anerkannte Umwelt- und Naturschutzvereinigung. Die Aktivitäten beruhen auf ehrenamtlichem und gemeinnützigem Engagement. Der AHA bietet sich als vielfältige Plattform für interessierte Personen und Einrichtungen an, welche sich ehrenamtlich für den Schutz und Erhalt von Umwelt, Natur und Landschaften einsetzen möchten. Dabei spielen Alter, Beruf, Geschlecht und Nationalität überhaupt keine Rolle. Grob fachlich-inhaltlich gesehen führt der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – im Rahmen seiner ehrenamtlichen und gemeinnützigen Möglichkeiten folgende territoriale und thematische Arbeiten und Aktivitäten durch bzw. strebt sie an:
Recherchieren bestehender und Erstellen neuer Konzeptionen, Rahmenpläne und Stellungnahmen
Öffentlichkeitsarbeit (Gestalten und Pflegen seiner Homepage, Betreuen von Ständen, Erstellen von Presseerklärungen und -mitteilungen sowie von Faltblättern, Vorbereitung und Durchführung von Ausstellungen)
Vorbereitung und Durchführung von Arbeitseinsätzen auf Grundlage selbst erstellter bzw. bestehender Konzeptionen Umweltbildung in Theorie und Praxis an konkreten Objekten und Projekten
Kinder- und Jugendarbeit in Kindergärten, Schulen, Klubs und Wohngebieten
Umweltberatung der Bevölkerung, anderer Vereine, von Politik und Verwaltung, Initiativen sowie Firmen
Trägerschaft und Betreuung der Umweltbibliothek Merseburg „Jürgen-Bernt-Bärtl“
Betreuung einer Streuobstwiese in Dessau-Roßlau sowie Prüfung der Möglichkeit der Betreuung weiterer Streuobstwiesen
Initiieren, Betreuung bzw. Begleitung von Diplom-, Praktikums-, Projekt- und Hausarbeiten
Vorbereitung und Durchführung von Exkursionen, Vorträgen, Foren und Begehungen
Koordinierung und Betreuung der Initiative „Pro Baum“ in Halle (Saale)
Aufbau von Regional- und Ortsgruppen sowie thematischen Gruppen bundesweit
Seit dem 16.08.2004 ist der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – auch Träger der einst am 18.11.1988 in den Räumen der Georgen Kirchengemeinde in Halle (Saale) gegründeten Umweltbibliothek Halle (UBH) und nunmehrigen Umweltbibliothek Merseburg „Jürgen-Bernt-Bärtl“ (UBM), die einen umfassenden Bestand an Literatur, Bild- und Tonträgern sowie Spielen aufzuweisen hat, welche ausgeliehen, aber auch vor Ort genutzt, gelesen, angesehen und gehört werden können. Die Umweltbibliothek Merseburg „Jürgen-Bernt-Bärtl“ (UBM) steht allen interessierten Personen und Einrichtungen ebenfalls als Versammlungs-, Veranstaltungs- und Beratungsort zur Verfügung.
Nunmehr hat die Mitgliederversammlung des Arbeitskreises Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – am 06.10.2025 beschlossen eine Kinder- und Jugendgruppe zu bilden, welche sich insbesondere der Kinder- und Jugendumweltbildungsarbeit widmen soll. Im Rahmen dieser Umweltbildungsarbeit ist vorgesehen Kinder und Jugendlichen das umfassende Themenfeld Umwelt, Natur und Landschaften nahezubringen. Dazu können zum Beispiel Exkursionen, Arbeitseinsätze, eigene Erfassungen mit Auswertung der Ergebnisse sowie eigene konzeptionelle Erarbeitungen mit Vorstellung der Ergebnisse sein. Perspektivisch ist die Einbindung des einst auf der Basis einer Vereinbarung zwischen dem Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. und dem Novalis-Gymnasium Bad Dürrenberg vom 15.05.2000 entstandenen Bildungsprojekts „Gewässerökologie“ vorgesehen, was den Start der Arbeitsgemeinschaft (AG) Gewässerökologie im Raum Bad Dürrenberg bildete. Mit Beschluss seiner Mitgliederversammlung vom 01.10.2018 hatte der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – die Trägerschaft der Arbeitsgemeinschaft Gewässerökologie übernommen. Ferner möchte der heutige Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – an die Erfahrungen und Aktivitäten der einst am halleschen Pionierhaus am 01.09.1983 gegründeten Arbeitsgemeinschaft „Landeskultur“ anknüpfen, welche selbst nach der Schließung des heutigen Peißnitzhause im Jahr 1991 bis zum Jahreswechsel 1992/1993 bestand. Es ist vorgesehen die zu bildende Kinder- und Jugendgruppe des Arbeitskreises Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – strukturell, fachlich-inhaltlich eng und vollumfänglich in die Gesamttätigkeit der im Juni 2019 vom Umweltbundesamt nach § 3 Umwelt-Rechtsbehelfsgesetz – UmwRG anerkannten, ehrenamtlichen und gemeinnützigen Umwelt- und Naturschutzvereinigung einzubinden. Einen besonderen Anknüpfungspunkt bildet dabei die Umweltbibliothek Merseburg „Jürgen Bernt-Bärtl“ mit ihrer umfassenden Literatur, Technik und Räumlichkeiten. Jedoch gehört es zu einer vollwertigen und kreativen Kinder- und Jugendarbeit dazu, eigenständige Ideen und Vorschläge zu erarbeiten und zu beraten sowie in die Gesamtarbeit des Vereins einzubringen. Zudem ist eine enge Zusammenarbeit mit den Familien der Kinder und Jugendlichen sowie der Kontakt zu Freunden und den jeweiligen Bildungseinrichtungen gewünscht. In der ersten Phase möchte Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – nun Interessenten gewinnen, welche fachlich-inhaltlich-konzeptionell sowie betreuerisch Kinder und Jugendliche in der zu bildenden Kinder- und Jugendgruppe des Arbeitskreises Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – begleiten möchten. Dabei gilt es anzustreben, diese Arbeitsgemeinschaft zu einer Plattform für alters- und wissensgerechte Aktivitäten von Kindern und Jugendlichen zum Schutz, zum Erhalt und zur Entwicklung von Umwelt, Natur und Landschaften zu entwickeln.
Wer Interesse hat an einer derartig wichtigen, vielfältigen, territorialen, thematischen, ehrenamtlichen und gemeinnützigen Arbeit mitzuwirken bzw. noch mehr darüber erfahren möchte, wende sich bitte an folgende zentrale Anschrift:
Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA Große Klausstraße 11
Der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) sieht das dringende Erfordernis an das 2.226,00 km² große Mittelgebirge Harz, welcher sich in den Bundesländern Niedersachsen und Sachsen-Anhalt sowie im Freistaat Thüringen befindet, als einer der bedeutsamsten Räume mit verschiedenen Natur- und Landschaftsräumen zu schützen, zu erhalten sowie einer naturnaheren Entwicklung zuzuführen. Die zahlreichen Wald- und Wiesengebiete sowie Felsenabschnitte und -bereiche sind mehr oder minder mit zahlreichen Fließ- und Standgewässern verbunden. Besonders sind da die 128,30 km lange Oker und die 183,80 km lange Bode, die 85,00 km lange Wipper sowie südlich angrenzend die ca. 65,00 km lange Helme zu nennen. Ferner gehören deren Nebengewässer wie zum Beispiel die 25,60 km lange Ecker,42,90 km lange Ilse, die 47,00 km lange Holtemme, die 64,00 km lange Selke und die 40,00 km lange Zorge dazu.
Momentan bedrohen mehrere Planungen den Harz. Dazu gehören die Errichtung von zwei Hochwasserrückhaltebecken mit jeweils mindestens 15,00 m hohen und ca. 100,00 m breiten Hochwasserdämmen im Selketal oberhalb von Straßberg und Meisdorf, das geplante Vorhaben Steintagebau „Harzer Grauwacke Ballenstedt“, die Planung von 18 Windkraftanlagen im Südharz sowie die drohende Vernichtung der Karstlandschaft Südharz durch den Abbau von Gips. Ein weiterer vielfältiger, flächendeckender und massiver Eingriff in den Harz stellt das am 03.08.2016 baugenehmigte und am 07.05.2017 eröffnete Tourismusvorhaben TITAN RT & Gigaswing dar.
Der Stadtrat der Stadt Oberharz am Brocken hat nach Recherchen des Arbeitskreises Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – in seinen Sitzungen am 13.06.2017, 12.09.2017, 11.12.2018, 10.12.2019 und 09.03.2020 sich immer wohlwollend mit der Angelegenheit befasst, dazu mehrfach den Flächennutzungsplan geändert, Bebauungspläne beschlossen und im Rahmen seiner Sitzung am 12.09.2017 einem Städtebaulichen Vertrag nach § 11 BauGB zum Projekt „Freizeitanlagen Rappbodetalsperre“ zugestimmt. In dem Rahmen gab der Stadtrat seinen Segen für die Nutzung einer Fläche im Umfang von 4,9 ha, welches bisher im Flächennutzungsplan als Waldgebiet und Bestandteil des gegenwärtig 157.596,00 ha großen Landschaftsschutzgebietes „Harz und Vorländer“ ausgewiesen war.
Dies und alle abgegebenen Stellungnahmen ignorierte das öffentliche Gremien. So auch die entsprechenden Stellungnahmen des Arbeitskreises Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA –
Die Vertretung des Landes Sachsen-Anhalt in Brüssel lobt in einem undatierten Beitrag in höchsten Tönen das Vorhaben und verkündet dabei u.a., wieviel Steuermittel für das Privatvorhaben floss, Zitat:
„Insgesamt 750.000 Euro wurden gebraucht und allein mit den Rücklagen aus ihrer Zeit als Handwerkermeister konnten das die Brüder nicht bestreiten. Schließlich überzeugten sie gleich drei Banken. Starthilfe gab es auch von der Investitionsbank Sachsen-Anhalt. Sie förderte Harzdrenalin mit 130.000 Euro aus dem Mittelstands- und Gründerdarlehen Sachsen-Anhalt IMPULS sowie mit weiteren 180.000 Euro Zuschuss aus dem Fördertopf „Gemeinschaftsaufgabe Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GRW). Beide Förderungen werden gespeist aus dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE).“, Zitat Ende
Zwischenzeitlich genehmigten die Behörden im Mai 2021 den Parkplatzneubau auf ca. 9.700,00 ha = 0,97 ha Waldfläche für 240,00 Stellplätze. Eine Befürworterin war die damalige Ministerin für Umwelt, Landwirtschaft und Energie sowie 2. Stellvertreterin des Ministerpräsidenten von Sachsen-Anhalt Professor Dr. Claudia Dalbert (Bündnis 90/Die Grünen). Angesichts des massiven Eingriffes in Umwelt, Natur und Landschaft ein deutlich negatives Zeichen „grüner“ Umwelt- und Verkehrspolitik. Die Antwort der Landesregierung Sachsen-Anhalts vom 17.12.2018, Drucksache 7/3735auf eine Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung der Kleine Anfrage – KA 7/2128 der Abgeordneten Monika Hohmann (DIE LINKE) und Hendrik Lange (DIE LINKE) zu den Stellplätzen an der Rappbode-Talsperre – Kleine Anfrage – KA 7/2128 zeigt die Widersprüchlichkeit der sachsen-anhaltinischen Politik im Umgang mit Umwelt, Natur und Landschaften und somit auch mit dem Harz auf.
Nunmehr drohen neue Eingriffe in Umwelt, Natur und Landschaft im Harz. In seiner Sitzung am 09.09.2025 hat der Stadtrat der Stadt Oberharz am Brocken dem Aufstellungsbeschluss zur 5. Änderung des Flächennutzungsplans Elbingerode und dem Aufstellungsbeschluss zur 1. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplans Nr. 02/17 „Freizeitanlage Rappbodetalsperre“ zugestimmt.
Die beiden Aufstellungsbeschlüsse beruhen auf folgendem Sachverhalt, Zitat:
„Mit Datum vom 23.07.2025 beantragte das Unternehmen Harzdrenalin die Aufstellung der 1. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplans Nr. 02/17 „Freizeitanlage Rappbodetalsperre“ im OT Rübeland. Das Planungsgebiet umfasst das Flurstück 100 der Flur 9 in der Gemarkung Rübeland auf einer Fläche von ca. einem Hektar. Da die Flächen im planungsrechtlichen Außenbereich gemäß § 35 BauGB liegen, besteht derzeit kein Baurecht. Die Änderung wird notwendig, da das Unternehmen den Neubau einer Attraktion im Bereich der Talsperre plant.
Mit Datum vom 23.07.2025 beantragte das Unternehmen Harzdrenalin die Aufstellung der 1. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplans Nr. 02/17 „Freizeitanlage Rappbodetalsperre“. Da Bebauungspläne aus dem Flächennutzungsplan heraus entwickelt werden müssen, ist die Änderung des Flächennutzungsplans notwendig. Um keine zeitliche Verzögerung zu haben, werden die Verfahren nach § 8 Abs. 3 BauGB parallel durchgeführt. Das Planungsgebiet umfasst das Flurstück 100 der Flur 9 in der Gemarkung Rübeland auf einer Fläche von ca. einem Hektar. Der Flächennutzungsplan stellt derzeit Flächen für Wald dar, zukünftig soll die Fläche als Sondergebiet für Tourismus dargestellt werden. Aktuell liegt das Flurstück planungsrechtlich im Außenbereich gemäß § 35 BauGB. Daher liegt kein Baurecht vor.“, Zitat Ende
Somit beabsichtigten Politik und Verwaltung der Stadt Oberharz am Brocken den bisherigen Geltungsbereich des Bebauungsplans von ca. 4,90 ha um 0,99 ha auf ca. 5,89 ha zu erweitern. Entgegen jeder Vernunft und Weitsichtigkeit, nimmt man bewusst und zielstrebig die weitere Zerstörung von Umwelt, Natur und Landschaften im Harzgebiet in Kauf. Offensichtlich haben die Verantwortlichen in Politik und Verwaltung der der Stadt Oberharz am Brocken noch nicht begriffen, dass derartiger zerstörerischer Umgang mit Umwelt, Natur und Landschaften massiv zu den negativen Veränderungen des Klimas beitragen. Im Harz manifestiert sich das u.a. durch massenhaftes Vertrocknen von Waldgebieten und Wasserarmut. Die Schutzwürdigkeit und Schutzbedürftigkeit zeigen sich ebenfalls durch zahlreiche europäische und nationale Schutzgebiete.
In dem Zusammenhang weist der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – ferner darauf hin, dass das Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) zur aktuellen täglichen Neuausweisung von Siedlungs- und Verkehrsflächen in der Bundesrepublik Deutschland folgendes angibt, Zitat: „Ausweislich der amtlichen Flächenstatistik des Bundes wurden in Deutschland im Vierjahresmittel 2020 bis 2023 jeden Tag durchschnittlich rund 51 Hektar als Siedlungsflächen und Verkehrsflächen neu ausgewiesen. Dies entspricht einer Fläche von circa 71 Fußballfeldern täglich. Damit nahm der Flächenverbrauch gegenüber dem Vorjahreszeitraum geringfügig um durchschnittlich zwei Hektar pro Tag zu. 35 Hektar der Flächenneuinanspruchnahme entfielen auf den Bereich Wohnungsbau, Industrie und Gewerbe sowie öffentliche Einrichtungen, 17 Hektar auf Sport-, Freizeit- und Erholungs- sowie Friedhofsflächen. Insgesamt machten Flächen für Siedlung und Verkehr in Deutschland im Jahr 2023 14,6 Prozent, das heißt etwa ein Siebtel der Gesamtfläche aus.“, Zitat Ende Ferner ist folgendes ausgeführt, Zitat: „Die Reduzierung des Flächenverbrauchs ist ein zentrales umweltpolitisches Anliegen. Fläche ist eine begrenzte Ressource. Flächenverbrauch ist mit erheblichen negativen Folgen für die Umwelt verbunden. Dies umfasst den Verlust von Naturräumen, den Verlust von Klimaschutzleistungen (CO2-Senken), Verlust von Optionen für die Klimaanpassung, insbesondere für die Hochwasser- und Starkregenvorsorge, und nicht zuletzt den Verlust wertvoller Ackerflächen. Das bedeutet, dass der Mensch mit der Ressource Fläche sparsam umgehen muss, um ihre ökologischen Schutzfunktionen angesichts vielfältiger wirtschaftlicher und sozialer Nutzungsansprüche an den Raum im Sinne einer nachhaltigen Entwicklung zu erhalten…… In der Deutschen Nachhaltigkeitsstrategie hat sich die Bundesregierung zum Ziel gesetzt, den täglichen Zuwachs an Siedlungs- und Verkehrsfläche in Deutschland von heute rund 51 Hektar pro Tag bis zum Jahr 2030 auf unter 30 Hektar pro Tag zu reduzieren, um bis zum Jahr 2050 einen Flächenverbrauch von netto Null im Sinne einer Flächenkreislaufwirtschaft zu erreichen. Dabei geht es auch um den Schutz und die Erhaltung landwirtschaftlicher Flächen.“, Zitat Ende
Das ergibt im Jahr einen Flächenverbrauch im Umfang von 18.615,00 ha. Im Vergleich dazu hat die Stadt Wanzleben-Börde eine Fläche von 18.150,00 ha = 188,15 km².
Nach Auffassung des Arbeitskreises Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA -, ist bereits diese Anzahl, angesichts des fortgeschrittenen Flächenverbrauches, viel zu hoch.
Der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – fordert fortgesetzt die Zerstörung von Teilen des Harzes und somit auch das konkrete Vorhaben zu stoppen. In dem Zusammenhang gibt der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – zu bedenken, dass der Harz ein sehr wichtiger Bestandteil von Umwelt, Natur und Landschaft darstellt. Das länderübergreifende Mittelgebirge ist ein sehr bedeutsames und schützenswertes Zeugnis der geologischen Entstehung und Entwicklung, der menschlichen Archäologie und Geschichte sowie dient als Wasserspeicher und -versorger, als Lebens- und Rückzugsraum für Fauna, Flora und Funga, als Lebens- und Erholungsraum der Menschen sowie Biotop- und Grünverbundraum. Dazu ist es aber nach Ansicht des Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – dringend geboten den Natur- und Landschaftsraum mit seiner Vielfalt und Bedeutung im Ganzen zu schützen, vor weiteren störenden und zerstörerischen Eingriffen zu schützen und sogar über Beseitigung menschlicher Eingriffe nachzudenken.
Auf Grundlage dieser dringenden Notwendigkeiten appelliert der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – an die Verantwortlichen in Politik und Verwaltung des Landes Sachsen-Anhalt, des Landkreises Harz und der Stadt Oberharz am Brocken das Erweiterungsvorhaben und -anliegen des Unternehmens Harzdrenalin zu stoppen.
Ferner sieht sich der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – weiterhin voll und ganz bestätigt, seinen Einsatz für den Schutz, den Erhalt und die Entwicklung des Harzes und der angrenzenden Natur- und Landschaftsräume nicht nur fortzusetzen, sondern gar zu verstärken.
In dem Zusammenhang möchte sich die im Juni 2019 vom Umweltbundesamt nach § 3 Umwelt-Rechtsbehelfsgesetz – UmwRG) anerkannte, ehrenamtliche und gemeinnützige Umwelt- und Naturschutzvereinigung Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – als Plattform für Interessierte anbieten, um sich gemeinsam und länderübergreifend in den Ländern Sachsen-Anhalt und Niedersachsen sowie im Freistaat für den Schutz, den Erhalt und einer nachhaltigen Entwicklung des Harzes einsetzen zu können. Wer daran Interesse hat, wende sich bitte an folgende zentrale Anschrift:
Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA Große Klausstraße 11
Lossa Abschnitte 24-27 und Gänsebach Abschnitte 1-2
I. Grundsätzliches
Der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. setzt sich nunmehr seit 45 Jahren im Allgemeinen für den Schutz, den Erhalt und die Entwicklung von Umwelt, Natur und Landschaften sowie im Speziellen für den Schutz, den Erhalt und die Entwicklung von Auenlandschaften und angrenzenden Landschaften ein. Dabei setzt der ehrenamtliche und gemeinnützige Umwelt- und Naturschutzverein auf wissenschaftlich fundierte sowie natürliche bzw. naturnahe Schutz- und Entwicklungsaktivitäten. Dabei gilt es entsprechende Entwicklungen zu befördern und Eingriffe weitgehend auf Rückbaumaßnahmen zu beschränken. Bei Fließgewässern handelt es sich zum Beispiel um bauliche Beseitigungen von Verrohrungen sowie Ufer- und Sohlbefestigungen aller Art. Ebenfalls sinnvoll erscheinen ggf. Unterstützungsmaßnahmen wie das Belassen von Holz, Steinen und Kies bzw. das begrenzte Einbringen von Störsteinen und -hölzern. Ansonsten gilt es Fließgewässern ausreichend Raum für Entwicklungen – mindestens 10,00 m breite Gewässerschutzstreifen beiderseits der Uferoberkante – zu gewähren. Als Basis aller möglichen Aktivitäten hält der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. eine umfassende Erstellung von wissenschaftlich fundierten Schutz- und Entwicklungskonzeptionen für dringend geboten, um faktenbasierte Beratungs- und Entscheidungsgrundlagen zu besitzen.
II. Planungsunterlagen
Zu 1.2 Notwendigkeit des Vorhabens Zu 3 Bestehende Verhältnisse Zu 4 Art und Umfang des Vorhabens Zu 6 Landschaftspflegerische Hinweise
Vom Grundsatz sind Maßnahmen zu begrüßen, welche naturnahere bis naturnahe Entwicklungen der beiden Fließgewässer ermöglichen. Um das erreichen, plädiert der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. für die Erstellung einer wissenschaftlich fundierten Schutz- und Entwicklungskonzeption, welche auf mindestens einjährigen Erfassungen von Fauna, Flora und Funga, Ermittlung der Boden-, Wasser- und Luftfeuchtigkeitswerte, Angaben zu Niederschlagsmengen, Sonnenscheindauer und Temperaturen, Zustand der Gewässer, Erfassung und Bewertung des Umlandes sowie Bestand und Umfang von beidseitigen Gewässerschutzstreifen beruhen. Im konkreten Fall liegen keine derartigen Angaben vor, was eine speziell der Fließgewässer Lossa und Gänsebach angemessene, wissenschaftliche Einschätzung der Ausgangsdaten zulässt. Dabei ist es auch sehr wichtig die beiden Fließgewässer im Gesamtverbund zu betrachten.
Auf der Basis vom gegenwärtigem Zustand und Bedeutung sowie möglicher vorhandener Erfassungsdaten in biologischer, chemischer und physikalischer Hinsicht ist die Bearbeitung folgender fachlich-inhaltlicher Schwerpunkte dringend erforderlich:
Auswertung vorhandener und Durchführung neuer Erfassungen von Fauna, Flora und Funga
Untersuchung der Boden-, Luft und Wasserqualität
Einschätzung des gegenwärtigen Zustandes und des daraus resultierenden Entwicklungspotenzials
Bewertung des Biotop- und Grünverbundes
Bewertung des Umganges mit nicht standortgerechten Pflanzen
Bewertung der angrenzenden Gebiete
Analyse und Vorschläge zur Abwendung von Gefährdungen für das Untersuchungsgebiet
Vorschläge zum Schutz und zur Entwicklung unter Einbeziehung vorhandener Fauna, Flora und Funga, der gegenwärtigen Nutzung im Umfeld sowie unter Einbeziehung der einheimischen Bevölkerung und der Auswirkungen auf die Umwelt
Prüfung der Nutzung für Bildung, Lehre und Wissenschaft
Prüfung des Umfanges und der Möglichkeiten des Rückbaus nicht mehr genutzter baulicher Anlagen
Umgang mit vorhandenem Totholz
Einflussnahme hydrologischer Faktoren auf das Gebiet
Zudem gilt es folgende Dinge zu beachten:
Heranziehung vorhandener Daten und deren Auswertung
Einbeziehung der Bevölkerung vor Ort
Bei der Erarbeitung der wissenschaftlich fundierten Konzeption gilt es zum Beispiel u.a. die Bedingungen der FFH-Richtlinie und der europäischen Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) zu beachten bzw. heranzuziehen. Dabei empfiehlt sich die Einbeziehung mindestens einer vollständigen Vegetationsperiode. Als Bearbeitungspartner bieten sich insbesondere die Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg sowie das Helmholtz-Zentrum für Umweltforschung GmbH – UFZ an.
Für den Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. ist es sehr wichtig, dass die wissenschaftlich fundierte Schutz- und Entwicklungskonzeption für die beiden Fließgewässer die angrenzende(n) Natur, Umwelt und Landschaften mit einbezieht. Nur so lassen sich wissenschaftlich fundierte Grunddaten ermitteln und feststellen, um daraus Lösungsvorschläge erarbeiten zu können. Inwieweit eine Umsetzung der Lösungsvorschläge erfolgen kann gilt es in öffentlichen Beratungen und letztendlich darauf beruhenden Beschlüssen zu erörtern und umzusetzen. So lassen sich wissenschaftlich-fundierte Aktivitäten gewährleisten und öffentliche Akzeptanz entwickeln bzw. herstellen. Dieser Ansatz fehlt in den Planungsunterlagen vollständig.
Der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. möchte jedoch bereits zu dem Zeitpunkt folgende Hinweise geben: ► Ermittlung und Auswertung sämtlicher Wasserdaten, wozu Herkunft und Qualität gehören ► Ermittlung und Auswertung sämtlicher Bodendaten, wozu Humusbilanz, Anteil Edaphon sowie chemische Bestandteile gehören. ► Vollständige Beräumung und Entsorgung von Sohl- und Uferbefestigungen aller Art mit ordnungsgemäßer Entsorgung je nach Material und Zustand ► Eintrag von Störhölzern und -steinen → Beachtung der Tatsache, dass offensichtlich Wasser fehlt, so dass die erhoffte Wirkung begrenzt ist oder gar ausbleibt. ► Darüber hinaus kein Eintrag standortfremder Materialien ► Einrichtung und Sicherung von beidseitig mindestens 10,00 m Gewässerschutzstreifen ab jeweiliger Gewässeroberkante zu ermöglichen. Dies ist wichtig, um naturnahe Entwicklungsräume zu schaffen (z.B. Mäandrierungen, Entwicklungsgebiete standortgerechter Fauna, Flora und Pilzwelt) sowie Einträge von Nährstoffen und Pestiziden abzupuffern – Umstellung der Landwirtschaft auf biologisch-alternative bzw. dynamische Produktionsformen ist dringend zu empfehlen – ► Keine Pflanzung von Gehölzen, da die Natur über Standorte und Artenzusammensetzung entscheiden soll. Somit besteht die Möglichkeit der Entstehung und Entwicklung von standortgerechten und naturnahen Pflanzenbeständen, welche zudem eher die Möglichkeit besitzen Niederschlagsarmut und Hitzephasen zu überstehen. Zudem bedürfen Gehölzpflanzungen mehr oder minder der Pflege, wozu insbesondere das Gießen gehört. Außerdem können nicht von der Natur zugeordnete Gehölzstandorte zu einer biologischen Uferbefestigung führen und bei angemessener Wassermenge Mäandrierungen behindern oder gar ausschließen. ► Bewertung der Möglichkeiten für den Biotop- und Grünverbund gilt es unbedingt vorzunehmen
Der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. hält daher eine entsprechende Überarbeitung der Planungsunterlagen für dringend geboten, um so erfolgreich und sinnvoll eine Renaturierung von Lossa und Gänsebach sowie ebenfalls eine umfassende ökologische und hydrologische Wirkung für die beiden Fließgewässer und auf das Umland erreichen zu können.
III. Schlussbemerkungen
Der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. begrüßt grundsätzlich Aktivitäten zur Renaturierung von Natur, Umwelt und Landschaften. Sie bedürfen jedoch eines hohen Maßes an Wissenschaftlichkeit und Transparenz. Die vorliegenden Planungsunterlagen erfüllen diese Aspekte sehr gering bis gar nicht. Daher ist eine dringende Überarbeitung erforderlich. Ansonsten bietet der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. in allen Planungs- und Entwicklungsphasen, im Rahmen seiner ehrenamtlichen und gemeinnützigen Möglichkeiten, seine Mitwirkung an. Der AHA ist unter folgender zentraler Anschrift zu erreichen:
Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA Große Klausstraße 11