Autor: aha-dietmar (Seite 4 von 337)

AHA setzt sich für Schutz, Erhalt und Entwicklung der Elbe ein!

Die Elbe, mit 1.094,00 Kilometern Länge der vierzehntlängste Fluss in Europa, entwässert ein Einzugsgebiet von etwa 148.000 Quadratkilometern. Auf Grund der Tatsache, dass die Elbe nicht in einen anderen Fluss, sondern ins Meer – Nordsee – mündet und eine gewisse Größe hat, gilt sie als Strom.
Entlang der Elbe befinden sich zahlreiche arten- und strukturreiche Auenlandschaften, wovon ein großer Teil naturnahe Strukturen besitzen.
Daher sind große Teile der Elbe u.a. als Biosphärenreservate, Landschaftsschutz- und Naturschutzgebiete, Gebiete nach der europäischen Natura 2000-Richtlinie, Europäische Vogelschutzgebiete sowie örtlich als flächenhafte Naturdenkmale ausgewiesen. Andrerseits gibt es immer wieder Ausbaupläne und -aktivitäten, wozu die Uferschotterungen und Buhnenertüchtigungen gehören.
Außerdem haben wasserbauliche Einschränkungen durch Deichbaumaßnahmen, Zersiedlung und Verkehrstrassenbau massiv die Aue beeinträchtigt.
Ferner gilt es eine wissenschaftlich fundierte Schutz- und Entwicklungskonzeption auch für die Elbe und ihre Nebengewässer zu erstellen, welche als Beratungs-, Diskussions- und letztendlich als Beschlussgrundlagen für einen nachhaltigen Umwelt-, Natur- und Landschaftsschutz sowie einen ordnungs- und zeitgemäßen Umgang mit Hochwasser dienen muss. Besorgniserregend ist dabei aus Sicht des Arbeitskreises Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA -, dass noch immer weiträumig Altauen vom Hochwasserregime der Elbe und ihrer Nebengewässer abgeschnitten sind. Hier sind nach Auffassung des AHA umfassende Aktionen zur Zurückverlegung oder gar kompletten Beseitigung von Deichen zu prüfen. Dafür dürfen schon aus infrastrukturellen Gründen, finanziell und materiell unterstützte Umsiedlungen aus den Auen heraus kein Tabu mehr sein.
Der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. verurteilt daher das im Juli 2021 geschlossene „Abkommen zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der Regierung der Tschechischen Republik über die Unterhaltung und Entwicklung der internationalen Binnenwasserstraße Elbe“. In diesem entgegen jeglicher ökologischen Vernunft geprägten Abkommen sind im „Artikel 3 Fahrrinnenparameter der internationalen Binnenwasserstraße Elbe auf dem Gebiet der Tschechischen Republik“ unter den Absätzen 2 und 3 folgende Festlegung enthalten, Zitat:

(2) Die Regierung der Tschechischen Republik erhält im Abschnitt zwischen Ústí nad
Labem und Týnec nad Labem die bestehenden Wasserstraßenparameter mit einer
Fahrrinnentiefe von 230 cm aufrecht.

(3) Die Regierung der Tschechischen Republik wird im Abschnitt zwischen Týnec nad
Labem und Pardubice Maßnahmen mit dem Ziel durchführen, eine Fahrrinnentiefe von
230 cm bis zum Zielhafen in Pardubice zu ermöglichen.
“, Zitat Ende

Dazu plant die tschechische Regierung schon seit Jahren Děčín eine Staustufe zu bauen. Diese unverantwortlichen und sehr umstrittenen Planungen erhalten nun mit dem von den beiden damaligen Verkehrsministern Karel Havlíček (parteilos) und Andreas Scheuer (CSU) unterzeichneten Regierungsabkommen bilaterale Rückendeckung.

Aber auch die Bundesrepublik möchte nicht nachstehen in der Bedrohung der Elbe. So ist im „Artikel 4 Fahrrinnenparameter der internationalen Binnenwasserstraße Elbe auf dem Gebiet der Bundesrepublik Deutschland von der deutsch-tschechischen Grenze bis zum Rückstaubereich Wehr Geesthacht“ unter Absatz geregelt, Zitat:

(2) Derzeitiges Unterhaltungsziel auf der internationalen Binnenwasserstraße Elbe ist eine Fahrrinnentiefe von 140 cm unter dem aktuellen Bezugswasserstand (GlW 2010) bei variabler Fahrrinnenbreite.“, Zitat Ende

Laut „Artikel 1 Gegenstand des Abkommens“, Absatz 2 ist zum Zeitraum der Umsetzung folgendes vereinbart, Zitat:

(2) Das Ziel ist es, die in Absatz 1 dieses Artikels genannten Bedingungen und
Maßnahmen möglichst bis 2030 zu schaffen
.“, Zitat Ende

https://www.gesamtkonzept-elbe.bund.de/Webs/Projektseite/GkElbe2020/SharedDocs/Downloads/20210723_AbkommenBinnenwasserstrasseElbeOriginal.html?nn=2964300

Solche Abkommen zu schließen zeugt von der vollständigen Ignoranz der damaligen Regierungen beider Länder zu den Schutz- und Erhaltungsnotwendigkeiten der Elbe und ihrer Aue sowie der immer weiter zunehmenden Trockenheit und Sommerhitzesituationen.
Dabei muss doch den Verantwortlichen in der Politik Deutschlands und Tschechiens bewusst sein, dass das Aufstauen von Elbwasser bzw. die Eintiefung des Fließgewässers mehr Wasser in der Elbe zur Folge hat. Neben der Zerstörung von Auen- und Flusslandschaften und der dazugehörigen Natur durch bauliche Aktivitäten, ist mit massivem Entzug von Grund- und Schichtwasser aus den Auen zu rechnen. Die ohnehin unter den Trockenstress leidende Natur nimmt dabei immer mehr Schaden. Nicht nur das Absterben von Gehölzen ist die Folge, sondern auch das Austrocknen von dauerhaften und temporären Feuchtgebieten mit ihrer sehr hohen Arten- und Strukturvielfalt ist zu befürchten. Außerdem ist eine Nutzung zur Wassergewinnung für Anliegerortschaften und für die Landwirtschaft noch weniger möglich.
Daher fordert der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – die Parlamente und die aktuellen Regierungen der BRD und der Tschechischen Republik auf das Abkommen und damit verbundene Pläne sofort und unwiderruflich zu stoppen.
In dem Zusammenhang ruft der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – zum vielfältigen und umfassenden Widerstand aus der Gesellschaft in beiden Ländern auf.
Bei all der notwendigen und dringenden Betrachtung der Gefahren in der Zukunft haben bereits bisherige und noch laufende wasserbauliche Einschränkungen durch Deichbaumaßnahmen, Zersiedlung und Verkehrstrassenbau massiv die Aue beeinträchtigt.
Ergänzend im Hinblick auf den Schutz von Grund- und Oberflächenwasser sowie derer Auen ist ebenfalls zwingender Handlungsbedarf aus der RICHTLINIE 2000/60/EG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 23. Oktober 2000 zur Schaffung eines Ordnungsrahmens für Maßnahmen der Gemeinschaft im Bereich der Wasserpolitik abzuleiten.

https://eur-lex.europa.eu/resource.html?uri=cellar:5c835afb-2ec6-4577-bdf8-756d3d694eeb.0003.02/DOC_1&format=PDF

Ferner gilt es eine wissenschaftlich fundierte Schutz- und Entwicklungskonzeption auch für die Elbe und ihre Nebengewässer zu erstellen, welche als Beratungs-, Diskussions- und letztendlich als Beschlussgrundlagen für einen nachhaltigen Umwelt-, Natur- und Landschaftsschutz, einem der Umwelt, der Natur und der Landschaft angepassten Tourismus sowie eines ordnungs- und zeitgemäßen Umgangs mit Hochwasser dienen muss. Besorgniserregend ist dabei aus Sicht des Arbeitskreises Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA -, dass noch immer weiträumig Altauen vom Hochwasserregime der Elbe und ihrer Nebengewässer abgeschnitten sind. Hier sind nach Auffassung des AHA umfassende Aktionen zur Zurückverlegung oder gar kompletten Beseitigung von Deichen zu prüfen. Dafür dürfen schon aus infrastrukturellen Gründen, finanziell und materiell unterstützte Umsiedlungen aus den Auen heraus kein Tabu mehr sein.
Der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – setzt sich nunmehr seit mehreren Jahrzehnten länderübergreifend für den Schutz, Erhalt, Entwicklung und Betreuung von Auenlandschaften.
Die Stadt Torgau ist von einer großen Vielfalt aus Umwelt, Natur, Landschaft sowie historischer Bausubstanz geprägt.
Dabei bildet die Elbe einen ganz besonderen Schwerpunkt und ergänzt u.a. durch den mehr oder minder vom Schwarzen Graben – später Schwarzer Bach bzw. Weinske – geprägten Stadtpark, welcher das Stadtgebiet durchzieht und somit als Naherholungsgebiet sowie als vielfältigen Biotop- und Grünverbund dient. Entlang der Elbe angekommen, lässt sich eine in östlicher Richtung weitläufigere Aue erkennen, welche Bestandteil des 8.500,00 ha großen Landschaftsschutzgebietes Elbaue Torgau ist.

https://cardo.landkreis-nordsachsen.de/project/VmaNOS/Dokumente/Naturschutz/lsg/nso213/VO_Elbaue_Torgau.pdf

Der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – setzt sich nunmehr seit mehreren Jahrzehnten länderübergreifend für den Schutz, Erhalt, Entwicklung und Betreuung von Auenlandschaften. Im Rahmen einer Fahrradexkursion am 09.08.2025 nahm sich der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – schwerpunktmäßig dem Schutz, Erhalt und Entwicklung der Elbe und ihrer Aue entlang der Elbe zwischen der Großen Kreisstadt Torgau und der Stadt Mühlberg (Elbe) an.
Die Fahrradexkursion startete am Bahnhof Torgau und führte als Erstes durch den mehr oder minder vom Schwarzen Graben – später Schwarzer Bach bzw. Weinske – geprägten ca. 31,00 ha große Stadtpark Glacis, welcher das Stadtgebiet durchzieht und somit als Naherholungsgebiet sowie als vielfältigen Biotop- und Grünverbund dient. Erfreulicherweise blieben im Stadtpark Wiesen- und Hochstauden erhalten, welche wichtige Nahrungs-, Lebens- und Rückzugsräume für zahlreiche Tiere, Pflanzen und Pilze darstellen sowie besser Wasser speichern und Verdunstung behindern. Der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – hält es auch in dem Zusammenhang für sinnvoll eine wissenschaftlich fundierte Schutz- und Entwicklungskonzeption für den Park zu erstellen, welche die aktuellen Erkenntnisse im Umgang mit Umwelt, Natur und Landschaften beinhaltet und sich von den Ansätzen der 9. Sächsischen Landesgartenschau im Jahre 2022 absetzt, welche auf einer Fläche von 24.00 bis 25,00 ha stattfand.

https://www.medienservice.sachsen.de/medien/news/216203

https://stadtundgruen.de/artikel/thueringer-landesgartenschau-mit-glacis-am-festungsgelaende-junge-gaerten-torgau-5329

Das vom Stadtrat der Stadt Torgau am 18.03.2020 beschlossene Dokument „Städtebauliches Entwicklungskonzept für das erweiterte Fördergebiet „Altstadt Torgau“ kann eine Basis dazu bilden.

Zu beachten ist beim Umgang mit dem Stadtpark Glacis auf jeden Fall, dass das Gebiet die Schutzkriterien und -würdigkeit als Bestandteil folgender europäischen Natura 2000 Gebiete erfüllt:

  • Europäisches Vogelschutzgebiet „Elbaue und Teichgebiete bei Torgau“ – Größe: ca. 12.175,00 ha
  • FFH-Gebiet von gemeinschaftlicher Bedeutung „Elbtal zwischen Mühlberg und Greudnitz“ – Größe: ca. 4.905,00 ha

https://www.natura-in-nordsachsen.de/natur-a-wissen/natura2000/vogelschutzgebiete.html

https://www.natura2000.sachsen.de/25-elbaue-und-teichgebiete-bei-torgau-36489.html

https://www.revosax.sachsen.de/vorschrift/5567-VO-Bestimmung-Europaeisches-Vogelschutzgebiet-Elbaue-und-Teichgebiete-bei-Torgau-

https://www.natura2000.sachsen.de/download/spa/25_Elbaue-u-Teichgebiete-bei-Torgau.pdf

https://www.bfn.de/natura-2000-gebiet/elbaue-und-teichgebiete-bei-torgau

https://www.natura2000.sachsen.de/64e-elbtal-zwischen-muhlberg-und-greudnitz-34751.html

https://www.revosax.sachsen.de/vorschrift/11975-VO-Bestimmung-des-Gebietes-von-gemeinschaftlicher-Bedeutung-Elbtal-zwischen-Muehlberg-und-Greudnitz-

https://www.natura2000.sachsen.de/download/ffh/064E_MaP_KF_K2.pdf

https://www.natura2000.sachsen.de/download/ffh/064E_MaP_KF_K1.pdf

An der Elbe angekommen, lässt sich eine in östlicher Richtung weitläufigere Aue erkennen, welche Bestandteil des 8.500 ha großen Landschaftsschutzgebietes Elbaue Torgau ist.

https://cardo.landkreis-nordsachsen.de/project/VmaNOS/Dokumente/Naturschutz/lsg/nso213/VO_Elbaue_Torgau.pdf

Im Rahmen von Rundexkursionen am 23.05.2018, 08.08.2019, 22.08.2020, 14.08.2021, 12.08.2023, 10.08.2024 sowie nun auch am 09.08.2025 im Raum Torgau-Belgern-Mühlberg (Elbe) und Arzberg sieht der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – ein umfassendes Entwicklungspotenzial in der Elbaue bis hin zur Aue der Schwarzen Elster sowie zu Dahlener Heide und zur Dübener Heide. Das Bundesamt für Naturschutz hat den Raum der Elbe und der Schwarzen Elster als Landschaft „88100 Elbe-Elster-Tiefland“ beschrieben und mit einer Größe von 1.970,00 km² beziffert.
Das Bundesamt für Naturschutz beschreibt das Gesamtgebiet folgendermaßen, Zitat:
Dieser Flussabschnitt der Elbe zwischen Riesa und Magdeburg zeichnet sich durch eine breite Aue mit wald- und wiesenreichen Überschwemmungsgebieten aus. Die Elbe besitzt in diesem Bereich mit Höhenlagen zwischen 115 bis 50 m ü. NN ausgeprägten Tieflandcharakter. Die damit verbundene Neigung zu Mäanderbildung und damit auch zur Entstehung von Altwasserarmen wurde durch Eindeichung des Flusses, Laufbegradigung, Befestigung der Flussufer und Buhnenausbau zunehmend eingeschränkt bzw. unterbunden.
Die ackerbauliche Nutzung dominiert. Daneben wird insbesondere im Auenbereich eine intensive Grünlandnutzung betrieben. Schließlich kommt der Aue auch eine große Bedeutung als Trinkwassergewinnungsgebiet zu.
Teile dieser Flusslandschaft können heute noch als weitgehend naturnahe Landschaft gelten und weisen daher eine hohe naturschutzfachliche Bedeutung auf. Auf Sachsen-Anhaltiner Seite steht fast die gesamte Landschaft Elbe-Elster-Tiefland als Biosphärenreservat „Mittlere Elbe“ unter Schutz. Auf sächsischer Seite ist das NSG „Alte Elbe Kathewitz“ zu nennen. Mehrere große FFH-Gebiete und Vogelschutzgebiete unterstreichen die naturschutzfachliche Bedeutung der Landschaft. Besonders bedeutend sind die großen zusammenhängenden Auwaldreste (v.a. nahe Dessau), die den ausgedehntesten Auwaldkomplex Mitteleuropas darstellen. Diese Auwaldreste sind geophytenreich und beheimaten u.a. seltene Brutvogelarten wie Schreiadler oder Seeadler. Neben den Auwäldern machen v.a. die verlandenden Altwässer den hohen naturschutzfachlichen Wert der Landschaft aus.“, Zitat Ende

https://www.bfn.de/landschaftssteckbriefe/elbe-elster-tiefland

Darin eingebettet in einen großräumigen Verbund mit den Landschaftsschutzgebieten Dahlener Heide und Dübener Heide sowie großräumiger gesehen bis zur Aue der Schwarzen Elster gilt es das Entwicklungs- und Gestaltungspotenzial in dem sehr vielfältigen Landschafts- und Naturraum weiterhin zu nutzen. Dazu kann auch die Unterschutzstellung einiger Gebiete nach der Fauna-Flora (FFH)-Richtlinie dienen, wozu das ca. 928,00 ha große Gebiet von gemeinschaftlicher Bedeutung „Großer Teich Torgau und benachbarte Teiche „und das ca. 4.905,00 ha große Gebiet von gemeinschaftlicher Bedeutung „Elbtal zwischen Mühlberg und Greudnitz“ – FFH-Gebiet, Landesinterne Nr.: 64E, EU-Meldenr.: 4342-301“ eindeutig dazugehören.

https://www.revosax.sachsen.de/vorschrift/11935-VO-Bestimmung-des-Gebietes-von-gemeinschaftlicher-Bedeutung-Grosser-Teich-Torgau-und-benachbarte-Teiche-

https://www.natura2000.sachsen.de/64e-elbtal-zwischen-muhlberg-und-greudnitz-34751.html

https://www.revosax.sachsen.de/vorschrift/11975-VO-Bestimmung-des-Gebietes-von-gemeinschaftlicher-Bedeutung-Elbtal-zwischen-Muehlberg-und-Greudnitz-

https://www.natura2000.sachsen.de/59e-grosser-teich-torgau-und-benachbarte-teiche-34823.html

Allein im ca. 12.175,00 ha großen FFH-Gebiet „Großer Teich Torgau und benachbarte Teiche“ und im etwa 4 905,00 ha großen FFH-Gebiet „Elbtal zwischen Mühlberg und Greudnitz“ sind das Vogelschutzgebiet (VSG) Elbaue und Teichgebiete bei Torgau, Naturschutzgebiet (NSG) Großer Teich Torgau, NSG Alte Elbe Kathewitz, NSG Prudel Döhlen, Landschaftsschutzgebiet (LSG) Elbaue Torgau und LSG Dahlener Heide eingebettet.

https://www.natura2000.sachsen.de/25-elbaue-und-teichgebiete-bei-torgau-36489.html

https://www.natura2000.sachsen.de/download/spa/25_Elbaue-u-Teichgebiete-bei-Torgau.pdf

https://cardo.landkreis-nordsachsen.de/project/VmaNOS/Dokumente/naturschutz/nsg/nso205/VO_Gro%C3%9Fer_Teich_Torgau.pdf

https://cardo.landkreis-nordsachsen.de/project/VmaNOS/Dokumente/naturschutz/nsg/nso206/VO_Prudel_D%C3%B6hlen.pdf

https://cardo.landkreis-nordsachsen.de/project/VmaNOS/Dokumente/Naturschutz/lsg/nso213/VO_Elbaue_Torgau.pdf

https://cardo.landkreis-nordsachsen.de/project/VmaNOS/Dokumente/naturschutz/lsg/nso208/VO%20LSG%20Dahlener%20Heide%20mit%20Unterschrift.pdf

Weiterhin grenzt das zirka 4 235,00 ha große Europäische Vogelschutzgebiet „Dahlener Heide“ an, welches sich ebenfalls u.a. mit dem LSG Dahlener Heide überschneidet.

https://www.natura2000.sachsen.de/21-dahlener-heide-36545.html

https://www.natura2000.sachsen.de/download/spa/21_Dahlener-Heide.pdf

https://www.bfn.de/landschaftssteckbriefe/dahlen-duebener-heiden

Das Integriertes Stadtentwicklungskonzept INSEK 2035+, welches der Stadtrat am 24.04.2024 beschlossen hat, bildet unter Punkt 4.7 Umwelt und Klimaschutz, Brand- und Katastrophenschutz dafür durchaus eine gute, aber noch sehr ausbaufähige Ausgangsbasis.

https://www.torgau.eu/wir-stellen-uns-vor/stadtentwicklung/stadtentwicklungskonzept-insek

https://www.torgau.eu/fileadmin/Gemeinde/Dateien/Stadtplanung/INSEK_2010/INSEK_Teil_2_klein_072024.pdf

https://www.torgau.eu/fileadmin/Gemeinde/Dateien/Stadtplanung/INSEK_2010/Teil_1_klein.pdf

In diesen Gesamtraum lässt sich jedoch keinesfalls der verstärkte Betrieb eines Wasserrastplatzes einordnen, welcher erheblich das Landschafts- und Stadtbild stört, massiv in Umwelt, Natur und Landschaft eingreift sowie Aue und damit Hochwasserraum einschränkt. Zudem beeinträchtigt eine Zunahme des Motorbootverkehrs die Umwelt durch zusätzliche Verlärmung und Abgasbelastung. Nach Auffassung des AHA widerspricht das auch den nationalen, europäischen und internationalen Verpflichtungen Deutschlands zum Schutz von Umwelt, Natur, Landschaft und Klima.
Insofern ist es unverständlich, dass der Bund, der Freistaat Sachsen und die Große Kreisstadt Torgau Steuergelder aufwenden, um derartige Eingriffe zu finanzieren.
Daher fordert der AHA einen Stopp dieser Baumaßnahmen.
Auf brandenburgischer Seite haben zudem insbesondere das rund 2.408,00 ha große Landschaftsschutzgebiet „Elbaue Mühlberg“ und das 204,83,00 ha große FFH-Gebiet „“Elbe bei Mühlberg“ die Funktion Biotopverbundräume zu erhalten, zu schützen und auszuweiten, Lebens- und Rückzugsräume für Tiere und Pflanzen zu schützen, die Entwicklung von verschiedenen Natur- und Landschaftsräumen zuzulassen.

https://bravors.brandenburg.de/de/verordnungen-212846

https://www.bfn.de/natura-2000-gebiet/elbdeichvorland-muehlberg-stehla

https://bravors.brandenburg.de/de/verordnungen-212846

Diese Grundlage bildete auch die Basis einer länderübergreifenden Fahrradrundexkursion am Samstag, den 09.08.2025 in die Elbaue im Freistaat Sachsen und im Land Brandenburg im Raum zwischen der Großen Kreisstadt Torgau sowie der Städte Belgern-Schildau und Mühlberg sowie der Gemeinde Arzberg.
Am Bahnhof Torgau begannen die anwesenden Mitglieder der Exkursionsgruppe mit der Fahrradexkursion, welche sie zuerst an die Elbe in Torgau führte. Bereits da war auffällig, dass die langjährige Trockenheit zu massiven Beeinträchtigungen an Natur und Landschaft geführt hat. Ferner zeigte sich, dass die stark begradigte Elbe schnell das Wasser fließend abführt und somit nicht nur eine nachhaltige Neudurchfeuchtung der Aue verhindert, sondern noch verstärkt entwässernd wirkt. Das zeigt sich beispielsweise auch in der weitgehenden Austrocknung von Elbaltverläufen in den Stadtteilen von Belgern-Schildau Ammelgoßwitz, Döbelitz und Dröschkau, welche jetzt Krausnitzbach, Zittelbach und Staritzer Bach als Verläufe dienen.
Im Verlauf der gesamten Fahrradrundexkursion mussten die anwesenden Mitglieder der Fahrradexkursionsgruppe immer wieder feststellen, dass auch vielfältige andere Aktivitäten der Menschen zu massiven Schädigungen führen. Darunter zählen in den zur Zeit von Hitze und Dürre massiv geprägten Auenlandschaften in Sachsen und Brandenburg im Raum Torgau, Belgern-Schildau, Mühlberg (Elbe) und Arzberg intensive Rinderbeweidungen, der voranschreitende Kiesabbau, flächendeckende Wiesenmahden sowie fortgesetzte Uferversiegelungen und -verschotterungen entlang der Elbe. Die Intensivbeweidungen mit Rindern haben häufig zu massiven Zerstörungen und Schädigungen von Gehölzbeständen geführt. Dazu tragen insbesondere Einkopplungen von Baum- und Strauchbeständen in die Weideflächen bei. Hinzu kommen Abholzungen und Gehölzbeschädigungen durch die Bewirtschaftung von Wiesen- und Agrarflächen. Ebenso besorgniserregend ist das Ausbringen von Gülle im direkten Einzugsbereich der Elbe. Neben der Tatsache, dass Auenlandschaften ohnehin hohe Nährstoffanteile aufweisen, führen derartige Einträge von Gülle zur Verschärfung der Belastung von Boden und Gewässern mit Nährstoffen wie Nitraten und Phosphaten.
Das flächendeckende Mähen von Wiesen lassen Bodenbrütern sowie Säugetieren wie Feldhase und Reh kaum die Möglichkeit Junge zur Welt zu bringen und großzuziehen. Ferner haben zahlreiche Pflanzen nicht die Möglichkeit auf- bzw. auszublühen, was zur Verringerung der Nahrungsgrundlagen für Insekten und der Möglichkeiten der Vermehrung der Wiesenpflanzen führt.

In der Stadt Belgern-Schildau, Stadtteil Ammelgoßwitz verfolgt der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – nunmehr seit dem 23.05.2018 mit sehr großer Sorge den Verfall des Herrenhauses Ammelgoßwitz, dessen Neubau im Jahr 1910 für Max Schlenker erfolgte.
Nach Auffassung des Arbeitskreises Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – gilt es auf Grund der historischen und denkmalschützerischen Bedeutung des Herrenhauses und der Familie Schlenker das Gebäude zu sichern und zu restaurieren. Der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – kann sich eine kombinierte Nutzung als Museum, Herberge sowie als Naturschutzstation für alle Interessenten vorstellen. Dazu ist eine Einbeziehung der unsanierten Gebäude dringend erforderlich. Dabei sieht der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – eine entscheidende Verantwortung beim Bund, beim Freistaat Sachsen, beim Landkreis Nordsachsen, bei der Stadt Belgern-Schildau und nicht zuletzt bei den Eigentümern/dem Eigentümer.

https://www.alleburgen.de/bd.php?id=9217

Ein massiver Eingriff stellt weiterhin das von der Hülskens Liebersee GmbH & Co. KG betriebene Kieswerk Liebersee dar, welche u.a. folgende Eckdaten des Unternehmens aufweist:

Größe des Abbaufeldes: 206,00 ha
Gewinnbare Vorräte: 50 Millionen Tonnen
Laufzeit des Tagebaus: bis 2028
Abbautiefe: bis 44,00 m

Angesichts der Tatsache, dass offene Standgewässer mit Neueinpegelung zu anderen hydrologischen Bodenverhältnissen führen, bedeutet dies auch eine verstärkte Verdunstung. In der Regel geht man von etwa 700,00 mm im Jahr aus. Dem stehen folgende Niederschlagsmengen in der Region gegenüber:

https://www.wetterkontor.de/wetter-rueckblick/monats-und-jahreswerte.asp?id=O057&jr0=2014&jr1=2024&mo0=1&mo1=12

Der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – hält daher eine schnellstmögliche Beendigung, am besten noch vor dem geplanten Ende der Laufzeit im Jahr 2028, für dringend geboten. Ebenso gilt es eine Erweiterung bzw. Neuaufschluss in unmittelbarer Umgebung auszuschließen.
Den nunmehr entstandenen Kiessee gilt es von allen Abbaugeräten, -maschinen und -materialien zu beräumen, ständig die Wasserqualität zu überprüfen und weitgehend einer naturnahen Entwicklung zu überlassen. Eine Neubesiedlung mit standortgerechter Fauna und Flora hat bereits begonnen und ist entsprechend zu schützen. Beobachtungen zum Beispiel von Graugänsen und Bienenfresser zeigen auf, dass ein umfassender Schutz notwendig ist. Dies ist eine gewisse Entschädigung für die Zerstörung bzw. Störung der ursprünglichen Auenlandschaft.

Mit Sorge betrachtet der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – die Entwicklung des Gebietes der Alten Elbe in der zur Verbandsgemeinde Liebenwerda gehörenden Stadt Mühlberg (Elster), wo auf eine Vollversiegelung erfolgte, was das Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und Klimaschutz (MLUK) des Landes Brandenburg folgendermaßen darstellt, Zitat:

Ebenfalls im dritten Quartal 2023 soll die Verstärkung der Hochwasserschutzdeiche im Stadtgebiet Mühlberg an der Elbe abgeschlossen sein. Diese Verstärkung erfolgt durch den Einbau einer Spundwand und die Sicherung der wasserseitigen Böschung mit Deckwerk auf 565 Metern zwischen Hafen und der Landesstraße 67 sowie auf weiteren 650 Metern entlang der L67. Insgesamt beträgt der Investitionsrahmen voraussichtlich etwa 7,6 Millionen Euro aus Landes-, Bundes- und EU-Mitteln.“, Zitat Ende

https://mluk.brandenburg.de/mluk/de/aktuelles/presseinformationen/detail/~28-12-2022-hochwasserschutz-in-brandenburg

Die Darstellungen der Stadt Mühlberg (Elbe) sind nicht weniger gravierend.

https://www.muehlberg-elbe.de/seite/349961/deichsanierung.html

Nicht minder sind die Folgen der Neugestaltung Straßenraum „Am Hafen“ und „Hafenstraße“ zu sehen, welche ein Teil ihrer Erläuterung in einem Schaukasten mit verblichenen Schriftstücken und Fotos findet. Letztere zeigen auf, was seit dem ersten Spatenstich am 08.04.2011 an ursprünglicher Landschaft entlang der Elbe verloren ging und nun vorrangig von Beton, Stahl und Asphalt geprägt ist.

https://www.muehlberg-elbe.de/news/1/134095/nachrichten/134095.html

https://www.muehlberg-elbe.de/news/1/201873/nachrichten/201873.html

Für den Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – eine sehr bedenkliche und nicht nachahmenswerte Entwicklung in der Elbaue.
Ferner gibt die vom Umweltbundesamt auf der Basis des § 3 Umwelt-Rechtsbehelfsgesetz – UmwRG im Juni 2019 anerkannte, ehrenamtliche und gemeinnützige Umwelt- und Naturschutzvereinigung Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – zu bedenken, dass das Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) zur aktuellen täglichen Neuausweisung von Siedlungs- und Verkehrsflächen in der Bundesrepublik Deutschland folgendes angibt, Zitat: „Ausweislich der amtlichen Flächenstatistik des Bundes wurden in Deutschland im Vierjahresmittel 2019 bis 2022 jeden Tag rund 52 Hektar als Siedlungsflächen und Verkehrsflächen neu ausgewiesen. Dies entspricht einer Fläche von circa 72 Fußballfeldern täglich. Damit nahm der Flächenverbrauch nach einem Anstieg im Vorjahreszeitraum (55 Hektar) nun wieder geringfügig ab. 37 Hektar der Flächenneuinanspruchnahme entfielen auf den Bereich Wohnungsbau, Industrie und Gewerbe sowie öffentliche Einrichtungen, 12 Hektar auf Sport-, Freizeit- und Erholungs- sowie Friedhofsflächen. Insgesamt machten Flächen für Siedlung und Verkehr in Deutschland im Jahr 2022 14,5 Prozent, das heißt etwa ein Siebtel der Gesamtfläche aus.
Die Siedlungs- und Verkehrsfläche darf nicht mit „versiegelter Fläche“ gleichgesetzt werden, da sie auch unversiegelte Frei- und Grünflächen enthält. Nach Schätzungen des Statistischen Bundesamtes sind etwa 45 Prozent der Siedlungs- und Verkehrsfläche versiegelt.“, Zitat Ende
Ferner ist folgendes ausgeführt, Zitat:
In der Deutschen Nachhaltigkeitsstrategie hat sich die Bundesregierung zum Ziel gesetzt, den täglichen Zuwachs an Siedlungs- und Verkehrsfläche in Deutschland von heute rund 52 Hektar pro Tag bis zum Jahr 2030 auf unter 30 Hektar pro Tag zu reduzieren, um bis zum Jahr 2050 einen Flächenverbrauch von netto Null im Sinne einer Flächenkreislaufwirtschaft zu erreichen. Dabei geht es auch um den Schutz und die Erhaltung landwirtschaftlicher Flächen.“, Zitat Ende

https://www.bmuv.de/themen/nachhaltigkeit-digitalisierung/nachhaltigkeit/strategie-und-umsetzung/flaechenverbrauch-worum-geht-es

https://www.bundesregierung.de/breg-de/service/archiv/nachhaltigkeitspolitik/deutsche-nachhaltigkeitsstrategie-318846#:~:text=Nachhaltigkeit%20bedeutet:%20Nur%20so%20viel,Wirtschaft%20und%20Gesellschaft%20antworten%20wollen.

https://www.bundesregierung.de/resource/blob/975274/1873516/9d73d857a3f7f0f8df5ac1b4c349fa07/2021-03-10-dns-2021-finale-langfassung-barrierefrei-data.pdf?download=1

https://www.bundesregierung.de/resource/blob/2277952/1875184/583beac2346ebc82eb83e80249c7911d/Deutsche_Nachhaltigkeitsstrategie_2021_Kurzfassung_bf_neu_17-05-2021.pdf?download=1

Das ergibt im Jahr einen Flächenverbrauch im Umfang von 18.980,00 ha. Im Vergleich dazu hat die Stadt Wanzleben-Börde eine Fläche von 18.150,00 ha = 188,15 km².

https://www.destatis.de/DE/Themen/Laender-Regionen/Regionales/Gemeindeverzeichnis/Administrativ/05-staedte.html

Das Statistische Bundesamt kommt auf die gleichen besorgniserregenden Feststellungen.

https://www.destatis.de/DE/Presse/Pressemitteilungen/Zahl-der-Woche/2024/PD24_11_p002.html

Der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – hält es für dringend geboten, dass es ebenfalls in der brandenburgischen Stadt Mühlberg (Elbe) einer anderen Entwicklung bedarf und der Schutz und Erhalt von Umwelt, Natur und Landschaften einen anderen, wesentlich besseren Stellenwert erhält. Daher darf u.a. für die Elbaue im Bereich der Alten Elbe noch nicht das letzte Wort gesprochen sein.
Gleiches gilt für die Entwicklung von Streuobstwiesen und eines Elbealtverlaufes in den Ortsteilen Brottewitz und Martinskirchen.

Im Bereich der Ortsteile Brottewitz und Martinskirchen der Stadt Mühlberg (Elbe) nahmen die Mitglieder der Fahrradexkursionsgruppe westlich der Hauptstraße ein sehr vielfältiges Mischgebiet aus Auenwaldresten in der Altaue der Elbe entlang eines Altverlaufes der Elbe und verschiedenen Streuobstwiesen in Augenschein. Die Streuobstwiesen bestehend aus Apfel, Birne, Süßkirsche, Mirabellen und Pflaumen weisen ein sehr großes Entwicklungspotential auf, lässt aber eine verstärkt umfassende Pflegenotwendigkeiten erkennen. Dazu zählen Schnitt- und Mahdarbeiten sowie Nachpflanzungen mindestens im zweistelligen Bereich. Wie alle Streuobstwiesen, benötigen derartige arten- und strukturreiche Kulturanlagen umfassende Pflege- und Entwicklungsmaßnahmen. Zahlenmarken an vereinzelten Obstbäumen lassen Sortenbestimmungen vermuten. Außerdem gilt es Streuobstwiesen nicht von Rindern beweiden zu lassen, wie es am Tag der Fahrradexkursion am 09.08.2025 wieder bei den Süßkirschen und Äpfel geschehen ist. Eine Beweidung mit Rindern führt zu massiven Tritt- und Fraßschäden am Boden und an den Bäumen. Daher gilt es die Beweidung nur mit Schafen vorzunehmen.
Der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – verfolgt nunmehr seit dem 23.05.2018 die besorgniserregende Entwicklung, welche von zunehmender Zerstörung geprägt ist. Bisher haben es das Land Brandenburg, der Landkreis Elbe-Elster und die Stadt Mühlberg (Elbe) nicht für nötig gehalten, die im Rahmen der Fahrradrundexkursionen am 23.05.2018, 08.08.2019, 22.08.2020, 14.08.2021, 12.08.2023, 10.08.2024 sowie nun auch am 09.08.2025 geäußerten Mahnungen, Hinweise und Anregungen ernst zu nehmen und entsprechend zu reagieren und zu handeln! Für den Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – drückt sich so eine unverantwortliche Ignoranz aus.
Noch dazu Streuobstwiesen den Schutzstatus als Gesetzlich geschütztes Biotop gemäß § 30 Absatz 2 Satz 1 Nummer 7 Bundesnaturschutzgesetz – BNatSchG genießen.

https://www.gesetze-im-internet.de/bnatschg_2009/__30.html

https://www.nul-online.de/themen/landschaftspflege/article-7157239-201985/gesetzlicher-biotopschutz-nach-30-bnatschg-.html

https://www.nul-online.de/artikel.dll/nul06-22-038-039-01_g4ytknzsgm4a.pdf

Mit Besorgnis stellten nämlich die Mitglieder der Exkursionsgruppe das immer weiter voranschreitende vielfältige Absterben von Obstbäumen fest, welches auf der massiven Trockenheit und der fehlenden Pflege beruht. Somit ist einzuschätzen, dass ein unverzügliches Handeln erforderlich ist, um ein Totalverlust der Streuobstwiesenbestände zu vermeiden. Die gegenwärtige Entwicklung, wonach immer mehr Obstgehölze abgängig sind, erscheint sehr bedrohlich und erfordert sehr schnelles Handeln.
Weitgehend eingesäumt von den verschiedenen Streuobstbeständen zieht sich entlang eines Altverlaufes der Elbe ein sehr schützenswerter Hartholzauenwald entlang, welcher u.a. Altbestände von Stieleiche, Gemeiner Esche, Flatterulme und Hainbuche aufweist. Erfreulicherweise haben sich in den Saumbereichen größere Jungbestände von Stieleichen entwickelt, welche einen besonderen und intensiven Schutz bedürfen. Die Schützwürdigkeit und das Schutzbedürfnis unterstreicht u.a. die Beobachtung des Bienenfressers, welcher bundesweit sowie im Freistaat Sachsen und im Land Brandenburg besonderen Schutzstatus genießt.

https://www.rote-liste-zentrum.de/de/Detailseite.html?species_uuid=40fdbc52-2932-4e97-8f06-1cc43c0ba5c0

https://www.artensteckbrief.de/?ID_Art=408&BL=20012

https://lfu.brandenburg.de/sixcms/media.php/9/auszug-rl-brutvoegel-2019.pdf

https://lbgr.brandenburg.de/sixcms/media.php/9/Anhang_2_AFB_7.3_220823.pdf

Nach Auffassung der anwesenden Mitglieder der Fahrradexkursionsgruppe ist ein umfassender und flächendeckender Schutz- und Erhalt dieser Auenlandschaft mit Restauenwald, Elbealtverlauf und Streuobstwiese dringend geboten. Dazu gehört aber großflächig und vor Ort gesehen endlich großflächige Deichrückverlegungen vorzunehmen, um Altauen wieder an das Flusssystem der Elbe anzubinden. Dies trägt zur besseren Ausbreitung von Hochwasser mit Senkung von Hochwasserscheiteln und Verringerung der Strömungsgeschwindigkeit sowie nicht zuletzt zur Einbindung bestehender Auenwälder und -wiesen in das Hochwasserregime der Elbe. Neben der flächendeckenden Aufnahme von Wasser in den Auen „entledigt“ sich das Hochwasser auch von Schwemmgut und Schwebstoffen.

Der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – verbindet damit die dringende Aufforderung an den Freistaat Sachsen und an das Land Brandenburg derartige massive Deichrückverlegungen zu prüfen und nach umfassender öffentlicher Diskussion umzusetzen. Dabei können als Datengrundlagen die Ergebnisse der Befliegungen, Auswertungen der Hochwasser zwischen den Jahren 2002 bis 2013 sowie zum Jahreswechsel der Jahre 2023/2024 und Anfang des Jahres 2024 mit darauf aufbauenden Flächenberechnungen sowie Feldbeobachtungen dienen. Ferner gilt es nach Auffassung des AHA die Schaffung neuer und Ertüchtigung bestehender Ringdeiche um die Ortslagen herum ernsthaft in Erwägung zu ziehen.

Im Bereich des ca. 465,00 ha großen Naturschutzgebietes „Alte Elbe Kathewitz“ stellten die anwesenden Mitglieder der Fahrradrundexkursionsgruppe mit sehr großer Sorge fest, dass die umfassende Angeltätigkeit zu einem vermehrten Verkehr mit Kraftfahrzeugen und Trittschäden an den Ufern führt. Zudem waren am Exkursionstag an der Ortslage Kathewitz zu beobachten, dass ganze Familien am Ufer der Alten Elbe campieren. Angesichts der sehr großen Bedeutung als Lebens- und Rückzugsraum für zahlreichen Tier- und Pflanzenarten sowie der Strukturvielfalt ist hier noch mehr Schutz dringend erforderlich. In einer Veröffentlichung der Ergebnisse einer Exkursion am Samstag, den 6. September 2014 führt das Sächsische Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie aus, Zitat:

„…Im Gebiet leben Biber und Fischotter, Laubfrosch und Wechselkröte. Zu den 86 Brutvogelarten gehören Baumfalke und Bekassine, Eisvogel, Raubwürger, Rohrweihe und Rotmilan. Alljährlich versammeln sich zahlreiche Sumpf- und Wasservögel zum Rasten oder Überwintern. Seltene Insektenarten sind Heldbock und Eremit, Grüne Keiljungfer und Blauflügelige Ödlandschrecke. Botanisch bemerkenswert sind u. a. mehrere alte Flatter-Ulmen, Pappel-Seide, Taubenkropf, Kleine Wiesenraute und Liegendes Büchsenkraut…..

Der alte Elbebogen bei Kathewitz wurde bis 1872 vom Hauptstrom der Elbe durchflossen. Damals wurde bei Döbeltitz ein fast 1,5 km langer Durchstich angelegt, der den Elbebogen abtrennte. Auch die Flutdeiche stammen aus dieser Zeit. 1997 wurde das Feuchtgebiet mit ca. 465 ha Fläche als Naturschutzgebiet ausgewiesen.

Auentypische Rest- und Einzelgehölze prägen das Bild der ansonsten offenen Landschaft. Das Gebiet wird überwiegend vom Lehr- und Versuchsgut Köllitsch als Grünland genutzt. Bei Elbefluten wie zuletzt 2013 steht es jedoch komplett unter Wasser. Bei normalem Wasserstand sind nur die tiefsten Stellen des ehemaligen Elbmäanders mit Wasser gefüllt.

Der Schutzzweck umfasst die Erhaltung und Entwicklung dieses Abschnittes der Auenlandschaft mit ihren typischen Pflanzen- und Tierarten sowie die möglichst ungestörte Entwicklung des Altarmes. In das Schutzgebiet einbezogen wurde auch ein längerer Abschnitt des Elbufers, das teilweise noch naturnah ausgeprägt ist.“, Zitat Ende

Alleine aus diesem Exkursionsbericht leitet sich ein umfassender Schutzbedarf ab. Dazu soll auch beitragen, dass das Naturschutzgebiet „Alte Elbe Kathewitz“ als Bestandteil des ca. 4.905,00 ha großen Gebietes von gemeinschaftlicher Bedeutung „Elbtal zwischen Mühlberg und Greudnitz“ als FFH-Gebiet europäischen Schutz genießt.

file:///C:/Users/Andreas%20Liste/Downloads/VO-Bestimmung-des-Gebietes-von-gemeinschaftlicher-Bedeutung-Elbtal-zwischen-Muehlberg-und-Greudnitz-.pdf

file:///C:/Users/Andreas%20Liste/Downloads/04_11_1327a_karte.pdf

https://cardo.landkreis-nordsachsen.de/project/VmaNOS/Dokumente/naturschutz/nsg/nso207/VO_Alte_Elbe_Kathewitz.pdf

Im Raum Torgau grenzt zudem das ca. 12.175,00 ha großen FFH-Gebiet „Großer Teich Torgau und benachbarte Teiche“, welches ebenfalls europäischen Schutz besitzt.

https://www.natura2000.sachsen.de/59e-grosser-teich-torgau-und-benachbarte-teiche-34823.html

file:///C:/Users/Andreas%20Liste/Downloads/VO-Bestimmung-des-Gebietes-von-gemeinschaftlicher-Bedeutung-Grosser-Teich-Torgau-und-benachbarte-Teiche–Anlagen.pdf

Stattdessen mehren sich die Inanspruchnahme der Elbufer von Campern, Anglern und Bootsfahrern, welche ohne Rücksicht auf die Uferregionen der Elbe Zelte aufbauen und dabei auch Feuer machen und Müll hinterlassen. Besonders auffällig war dies im Bereich der Städte Torgau und Belgern-Schildau sowie der Gemeinde Arzberg zu erkennen. Besonders in Anspruch genommen waren in der Stadt Torgau der Mündungsbereich des Koßdorfer Landgrabens sowie in der Stadt Belgern-Schildau der Mündungsbereich des Staritzer Baches. Selbst im Naturschutzgebiet „Alte Elbe Kathewitz“ war eine derartige Zeltsiedlung am Ufer der Alten Elbe zu erkennen. Dies gilt es nach Auffassung des Arbeitskreises Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – sofort und endgültig zu unterbinden.
Ebenfalls gilt es bei der Beweidung mit Rindern und Pferden endlich ausreichend und vollumfänglich die Gehölzbestände vor Verbiss zu schützen.

Auf jeden Fall waren sich die anwesenden Mitglieder der Fahrradrundexkursion einig, dass auch die Erstellung einer länderübergreifenden wissenschaftlich fundierten Schutz- und Entwicklungskonzeption für Elbauenlandschaft zwischen den Städten Torgau, Belgern-Schildau und Mühlberg (Elbe) sowie der Gemeinde Arzberg dringend erforderlich ist.
Hier sind ganz besonders der Bund, der Freistaat Sachsen und das Land Brandenburg, aber auch die Landkreise Nordsachsen und Elbe-Elster sowie die jeweils zugeordneten Gemeinden gefordert.

Der Arbeitskreis Halle Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – erklärt sich bereit im Rahmen seiner ehrenamtlichen und gemeinnützigen Möglichkeiten an der Entwicklung und Erstellung einer wissenschaftlich fundierten Schutz- und Entwicklungskonzeption für die Elbaue zwischen den Städten Torgau, Belgern-Schildau und Mühlberg (Elbe) sowie der Gemeinde Arzberg sowie darauf abgestimmter Möglichkeiten für die Landwirtschaft, die Naherholung und den Tourismus mitzuwirken.
Auf Grund der vielfältigen Aufgaben beabsichtigt die im Juni 2019 vom Umweltbundesamt gemäß § 3 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetz anerkannte, ehrenamtliche und gemeinnützige Umwelt- und Naturschutzvereinigung Arbeitskreis Halle Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – verstärkt im Rahmen seiner ehrenamtlichen Möglichkeiten seine räumlich, fachlich-inhaltlichen und organisatorischen Tätigkeiten und Aktivitäten im Bereich der Elbe zwischen den zwischen den Städten Torgau, Belgern-Schildau und Mühlberg (Elbe) sowie der Gemeinde Arzberg zu intensivieren.
In dem Zusammenhang möchte der Arbeitskreis Halle Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – eine länderübergreifende ehrenamtliche Regionalgruppe im Einzugsgebiet der Städte Torgau, Belgern-Schildau und Mühlberg (Elbe) sowie der Gemeinde Arzberg aufbauen. In dieser AHA-Gruppe können ehrenamtliche Interessenten unabhängig von Alter, Geschlecht, Bildung und Beruf mitwirken. Wer Interesse hat, wende sich bitte an folgende Kontaktmöglichkeit:

Arbeitskreis Hallesche Auenwälder
zu Halle (Saale) e.V. – AHA
Regionalgruppe Leipzig und Umland

Otto-Adam-Straße 14

04157 Leipzig

E-Mail: aha_halle@yahoo.de

Andreas Liste
Vorsitzender

Halle (Saale), den 10.08.2025

Fotos: Andreas Liste

AHA setzt sich für Schutz, Erhalt und Entwicklung des Raumes zwischen Selke, Hakel, Wipper, Eine, Ehle, Bode und Liethe bzw. zwischen Harz, Harzvorland und Börde ein

Der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – beabsichtigt verstärkt und massiver sich für den Schutz, Erhalt und Entwicklung des Raumes zwischen Selke, Hakel, Wipper, Eine, Bode und Liethe bzw. zwischen Harz, Harzvorland und Börde einzusetzen.
In dem Zusammenhang sieht der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – aber großräumig gesehen massive Veränderungen geboten. Eingebettet zwischen Harzvorland und Börde sowie weiträumig gesehen zwischen Harz sowie den Fließgewässern Bode, Selke, Wipper, Eine und Liethe gilt es unbedingt die Biotop- und Grünverbundräume zu stabilisieren und auszuweiten. Dazu zählen die sukzessive Wiederausdehnung des Hakel in Richtung der Selke, Huy, Hakeborn und Cochstedt, die Entwicklung bzw. Schaffung von Grünverbindungen zum gefluteten Concordia-See sowie die Wieder- und Neuentstehung von Streuobstwiesenbeständen in Richtung Hakeborn, Egeln und Cochstedt. Diese Grünverbindungen sollten aus mindestens 10,00 m breiten Gehölzstreifen mit einem mindestens 3,00 m breiten Kraut- und Staudensaumen bestehen. Als Leitlinie könnten u.a. Wege dienen. Diese Gehölzstreifen können sich sukzessiv entwickeln oder bzw. sowie als Pflanzung aus Obstalleen und an feuchteren Stellen aus Kopfweiden bestehen.
Der geflutete Concordia-See könnte sich zu einem großen Lebens- und Nahrungsraum z.B. für Seevögel, Amphibien, Fische und Insekten entwickeln. Dies gilt es bei allen neuen Konzepten für das stark bergbaulich geprägte Gewässer mit allen Gefahren und Chancen zu berücksichtigen.
Dem Anliegen diente eine Fahrradexkursion am Samstag, den 05.07.2025, welche am Bahnhof Gatersleben begann und in der Stadt Staßfurt endete.

Im Rahmen einer umfassenden Presserklärung vom 05.07.2025 hat der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – nicht nur eine Auswertung der Fahrradexkursion vorgenommen, sondern erneut und mit Nachdruck seine Position zu dem Landschafts- und Naturraum zwischen Selke, Hakel, Wipper, Eine, Ehle, Bode und Liethe bzw. zwischen Harz, Harzvorland und Börde bekräftigt.

Doch jüngste Meldungen und Berichte der „Volksstimme“ zur in der Lietheaue gelegenen Erich-Weinert-Siedlung sind nach Ansicht des Arbeitskreises Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – als besorgniserregend einzustufen.
Als Schutzgebiete nach der europäischen Natura-2000-Richtlinie sind das insgesamt ca. 151,00 ha große und ca. 104,00 km langen FFH-Gebietes “Bode und Selke im Harzvorland“ (EU-Code: DE 4133-301, Landescode: FFH0172) sowie das ca. 4.546,00 ha große und linienhaften ca. 10,00 km lange FFH-Gebiet “Selketal und Bergwiesen bei Stiege“ (EU-Code: DE 4332-302, Landescode: FFH0096) zu nennen.

https://www.natura2000-lsa.de/front_content.php?idart=234&idcat=33&lang=1

https://www.bfn.de/natura-2000-gebiet/bode-und-selke-im-harzvorland

https://www.natura2000-lsa.de/front_content.php?idart=163&idcat=33&lang=1

https://www.bfn.de/natura-2000-gebiet/selketal-und-bergwiesen-bei-stiege

Eine korrekt anzuwendende RICHTLINIE 2000/60/EG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 23. Oktober 2000 zur Schaffung eines Ordnungsrahmens für Maßnahmen der Gemeinschaft im Bereich der Wasserpolitik, insbesondere bei Beachtung der Artikel 1, 2 und 4 schließen derartige Zerstörungsaktivitäten aus.

https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/PDF/?uri=CELEX:02000L0060-20141120&from=DE

Im Bereich der Stadt Staßfurt ist die Bode, welche eine Gesamtlänge von 169,00 km aufweist. Die Bode hat ein Gesamteinzugsgebiet 3.229 km², entwässert mit seinen Quellflüssen – die 17 km lange Kalte Bode und die 23 km langen Warmen Bode- das südliche Gebiet des Brockens und mündet bei Nienburg in die Saale, der prägende Fluss. Die Bode lässt jedoch deutliche Begradigungsmaßnahmen, aber auch zahlreiche Ansätze der Mäandrierung sowie Altarm- und Furkationsbereiche erkennen. Darüber hinaus hat sich aus der Mischung von Restauenwäldern, Feuchtgebieten und -wiesen, aus Stillegungsflächen hervorgegangene Hochstaudenflächen sowie Schlamm-, Schotter- und Kiesflächen in der Bode ein sehr vielfältiger Landschafts- und Naturraum entwickelt, welchen es zu schützen und zu erhalten gilt. Jedoch bedarf es auch die Schaffung von sukzessiven Entwicklungsräumen, welche die Entstehung zusammenhängender Auenwälder ermöglicht. Dazu muss es auch gehören zu prüfen, inwieweit es Möglichkeiten der Wiedereinbindung Altauen der Bode und ihrer Nebengewässer an das Hochwasserregime gibt. Insbesondere die Abschnitte zwischen Egeln über Wolmirsleben bis Unseburg, zwischen den Mündungsgebieten der Ehle und der Röthe bei Athensleben sowie zwischen Athensleben und dem Gaensefurther Busch bedürfen einer umfassenden wissenschaftlich fundierten Prüfung. Dabei lassen sich die Wiedereinbindung der Altauen mit der Hochwasserentlastung von Ortschaften entlang der Bode sinnvoll miteinander verbinden. In dem Zusammenhang nahmen die Exkursionsteilnehmerinnen und -teilnehmer mit großer Sorge den befestigten Mündungsbereich des Löderburger Bruchgrabens bei Athensleben in Augenschein. Hier war man sich schnell einig, dass im Einklang mit der RICHTLINIE 2000/60/EG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 23. Oktober 2000 zur Schaffung eines Ordnungsrahmens für Maßnahmen der Gemeinschaft im Bereich der Wasserpolitik, insbesondere bei Beachtung der Artikel 1, 2 und 4, eine Renaturierung dringen geboten ist.

https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/PDF/?uri=CELEX:02000L0060-20141120&from=DE

Zudem sei als besonderes Schutzgebiet nach der europäischen Natura-2000-Richtlinie sind das insgesamt ca. 151,00 ha große und ca. 104,00 km langen FFH-Gebietes “Bode und Selke im Harzvorland“ (EU-Code: DE 4133-301, Landescode: FFH0172) erwähnt.

https://www.natura2000-lsa.de/front_content.php?idart=234&idcat=33&lang=1

https://www.bfn.de/natura-2000-gebiet/bode-und-selke-im-harzvorland

Im Bereich der Stadt Staßfurt schätzt der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA -, dass die Auenlandschaft eines besonderen Schutzes bedarf. Sei es die Bode-Goldbach-Aue oder der Auenwald „Die Horst“ mit ihren Feuchtgebieten, Gehölz, Wiesen- und Staudenbeständen – hier ist es dringend geboten, die Bereiche vor Versiegelung und Vermüllung aller Art zu bewahren sowie die Möglichkeiten des Erhaltes bzw. der Ausweitung von Retentionsflächen zu sichern bzw. zu prüfen. Dabei gilt es zu untersuchen inwieweit die Einbindung mutmaßlicher Bodealtverläufe möglich ist sowie die Mündungsbereiche von Goldbach und Der Beek ganz besonders zu schützen.
Im Zusammenhang mit den Flächenversiegelungen in der Bodeaue weist der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – darauf hin, dass das Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) zur aktuellen täglichen Neuausweisung von Siedlungs- und Verkehrsflächen in der Bundesrepublik Deutschland folgendes angibt, Zitat: „Ausweislich der amtlichen Flächenstatistik des Bundes wurden in Deutschland im Vierjahresmittel 2019 bis 2022 jeden Tag rund 52 Hektar als Siedlungsflächen und Verkehrsflächen neu ausgewiesen. Dies entspricht einer Fläche von circa 72 Fußballfeldern täglich. Damit nahm der Flächenverbrauch nach einem Anstieg im Vorjahreszeitraum (55 Hektar) nun wieder geringfügig ab. 37 Hektar der Flächenneuinanspruchnahme entfielen auf den Bereich Wohnungsbau, Industrie und Gewerbe sowie öffentliche Einrichtungen, 12 Hektar auf Sport-, Freizeit- und Erholungs- sowie Friedhofsflächen. Insgesamt machten Flächen für Siedlung und Verkehr in Deutschland im Jahr 2022 14,5 Prozent, das heißt etwa ein Siebtel der Gesamtfläche aus.
Die Siedlungs- und Verkehrsfläche darf nicht mit „versiegelter Fläche“ gleichgesetzt werden, da sie auch unversiegelte Frei- und Grünflächen enthält. Nach Schätzungen des Statistischen Bundesamtes sind etwa 45 Prozent der Siedlungs- und Verkehrsfläche versiegelt.“, Zitat Ende
Ferner ist folgendes ausgeführt, Zitat:
In der Deutschen Nachhaltigkeitsstrategie hat sich die Bundesregierung zum Ziel gesetzt, den täglichen Zuwachs an Siedlungs- und Verkehrsfläche in Deutschland von heute rund 52 Hektar pro Tag bis zum Jahr 2030 auf unter 30 Hektar pro Tag zu reduzieren, um bis zum Jahr 2050 einen Flächenverbrauch von netto Null im Sinne einer Flächenkreislaufwirtschaft zu erreichen. Dabei geht es auch um den Schutz und die Erhaltung landwirtschaftlicher Flächen.“, Zitat Ende

https://www.bmuv.de/themen/nachhaltigkeit-digitalisierung/nachhaltigkeit/strategie-und-umsetzung/flaechenverbrauch-worum-geht-es

https://www.bundesregierung.de/breg-de/service/archiv/nachhaltigkeitspolitik/deutsche-nachhaltigkeitsstrategie-318846#:~:text=Nachhaltigkeit%20bedeutet:%20Nur%20so%20viel,Wirtschaft%20und%20Gesellschaft%20antworten%20wollen.

https://www.bundesregierung.de/resource/blob/975274/1873516/9d73d857a3f7f0f8df5ac1b4c349fa07/2021-03-10-dns-2021-finale-langfassung-barrierefrei-data.pdf?download=1

https://www.bundesregierung.de/resource/blob/2277952/1875184/583beac2346ebc82eb83e80249c7911d/Deutsche_Nachhaltigkeitsstrategie_2021_Kurzfassung_bf_neu_17-05-2021.pdf?download=1

Das ergibt im Jahr einen Flächenverbrauch im Umfang von 18.980,00 ha. Im Vergleich dazu hat die Stadt Wanzleben-Börde eine Fläche von 18.150,00 ha = 188,15 km².

https://www.destatis.de/DE/Themen/Laender-Regionen/Regionales/Gemeindeverzeichnis/Administrativ/05-staedte.html

Das Statistische Bundesamt kommt auf die gleichen besorgniserregenden Feststellungen.

https://www.destatis.de/DE/Presse/Pressemitteilungen/Zahl-der-Woche/2024/PD24_11_p002.html

Daher sind alle neuen Flächenverbräuche in unverbauten Teilen von Umwelt, Natur und Landschaften endlich zu unterlassen und stattdessen Rückbau- und Flächenentsiegelungsmaßnahmen anzugehen.

Ebenfalls bedeutsam für die Stadt Staßfurt ist die die 8,8 km lange Liethe zu sehen.
Nach fortgesetzter Ansicht des Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – gehören dazu auch die Natur- und Landschaftsräume der 160,80 km langen Bode und 85,00 km langen Wipper, welche im Raum der Verbandsgemeinde Saale-Wipper, Stadt Güsten und Stadt Staßfurt durch die 8,8 km lange Liethe verbunden sind.
Alle drei Fließgewässer sind laut § 4 Wassergesetz für das Land Sachsen-Anhalt (WG LSA) sowie der dazugehörigen Anlage 1, „Verzeichnis der Gewässer mit erheblicher Bedeutung für die Wasserwirtschaft“ auf der Basis von § 4 Absatz 1 Nummer 2 als „Gewässer erster Ordnung“ definiert.

https://landesrecht.sachsen-anhalt.de/bsst/document/jlr-WasGST2011pP4

https://landesrecht.sachsen-anhalt.de/bsst/document/jlr-WasGST2011V2Anlage1

http://www.rueckhaltebecken-lsa.de/schutzkonzepte/hochwasserschutzkonzeption-wipper.php

Die 8,80 km lange Liethe gilt als alter Mündungsarm der Wipper und beginnt in der Verbandsgemeinde Saale-Wipper, Stadt Güsten am „Abschlagwehr Wipper“ und endet mit Einmündung in die Bode in der Stadt Staßfurt, nordwestlich der L 73-Hohenerxlebener Straße.
Dabei bildet sie einen sehr wichtigen Biotop- und Grünverbundraum zwischen den schützenswerten und geschützten Fluss- und Auenlandschaften von Wipper, welche sich direkt bzw. indirekt durch folgende Schutzgebiete manifestieren:

  • Landschaftsschutzgebiet „Wipperniederung“ – Größe: 261,00 ha
  • FFH-Gebiet “Wipper unterhalb Wippra“ (EU-Code: DE 4235-301, Landescode: FFH0257) – Größe: flächenhafter Teil mit einer Größe von ca. 25,00 ha und linienhaften Teilen mit einer Gesamtlänge von ca. 53,00 km
  • Naturschutzgebiet „Schierstedter Busch“ – Größe: 23,36 ha
  • Landschaftsschutzgebiet „Bode“ – Größe: 12.024,2968 ha
  • FFH-Gebiet “Bode und Selke im Harzvorland“ (EU-Code: DE 4133-301, Landescode: FFH0172) – Größe: Zitat: „Das Gebiet besteht aus 15 Teilflächen mit einer Gesamtgröße von ca. 151 ha und linienhaften Teilen mit einer Gesamtlänge von ca. 104 km.“, Zitat Ende

https://lau.sachsen-anhalt.de/fachthemen/naturschutz/schutzgebiete-nach-landesrecht/landschaftsschutzgebiet-lsg/lsg61

https://www.natura2000-lsa.de/schutzgebiete/natura2000-gebiete/wipper-unterhalb-wippra-.html?changelang=1

https://lvwa.sachsen-anhalt.de/das-lvwa/landwirtschaft-umwelt/naturschutz-landschaftspflege-bildung-fuer-nachhaltige-entwicklung/naturschutzgebiete-in-sachsen-anhalt/schierstedter-busch

https://lau.sachsen-anhalt.de/fachthemen/naturschutz/schutzgebiete-nach-landesrecht/landschaftsschutzgebiet-lsg/lsg25

https://www.bfn.de/landschaftssteckbriefe/bodeniederung

https://www.natura2000-lsa.de/front_content.php?idart=234&idcat=33&lang=1

https://www.bfn.de/natura-2000-gebiet/bode-und-selke-im-harzvorland

Einerseits hat die Liethe selbst zahlreiche sehr schützenswerte Landschafts- und Naturbestandteile aufzuweisen. Andrerseits fehlen ausreichend Gewässerschutzstreifen, welche beidseitig der Uferoberkanten mindestens 10,00 m breit sein sollten, um eine sukzessive und standortgerechte Entwicklung zu ermöglichen.
Selbst im § 50 Absatz 1 des Wassergesetzes für das Land Sachsen-Anhalt (WG LSA) ist folgendes geregelt, Zitat: „(1) Die Gewässerrandstreifen betragen im Außenbereich nach § 35 des Baugesetzbuches entgegen § 38 Abs. 3 Satz 1 des Wasserhaushaltsgesetzes zehn Meter bei Gewässern erster Ordnung und fünf Meter bei Gewässern zweiter Ordnung.“, Zitat Ende

https://landesrecht.sachsen-anhalt.de/bsst/document/jlr-WasGST2011V1P50

Daraus leitet der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – ab, dass entlang der Liethe, als Gewässer erster Ordnung ein „Gewässerrandstreifen“ von 10,00 m einzuhalten ist.
Welche positive Wirkung das haben kann, zeigt in der Stadt Staßfurt insbesondere das Gebiet zwischen Großer Moorbuschbach bzw. Marbegraben und der L 73-Hohenerxlebener Straße.
Dieses Gebiet ist von einer umfassenden Vielfalt aus Gehölz-, Wiesen- und Staudenflächen, Resten von Streuobstwiesen, das Fließgewässersystem der Liethe mit Wiesen, Schilf- und Staudenbereichen sowie Auenwaldresten geprägt. Hinzu kommt das sich naturnah entwickelnde Sukzessionsgebiet um den früheren Bunker und die Bombentrichter, welche sich zu umfassenden Standgewässern gestaltet haben.
Auf Grund des Arten- und Strukturreichtums das Gesamtgebietes ist ein hohes Maß an Schutzbedürftigkeit geboten.
Die vielfältige Struktur aus Fließgewässern, Feuchtgebieten, Gehölz-, Stauden- und Wiesenbereichen sowie einer stillgelegten Ackerfläche lassen viele sehr bedeutsame Entwicklungsmöglichkeiten erkennen und bilden schon alleine deswegen einen schützenswerten Natur- und Landschaftsraum. Bereits eigene erste Groberfassungen aus der nunmehr mit Beschluss der Mitgliederversammlung des Arbeitskreises Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – vom 04.08.2025 im Aufbau bekräftigten ehrenamtlichen Regionalgruppe Staßfurt-Hecklingen-Hakel-Aschersleben heraus, haben folgendes Artenbild an Fauna und Flora ergeben:

  • 87 Pflanzenarten
  • 51 Vogelarten
  • 19 Insektenarten
  • 2 Säugetierarten
  • 2 Amphibienarten
  • 1 Kriechtierart

So lässt sich schon jetzt eine Einordnung als Gesetzlich geschützte Biotope gemäß § 30 Bundesnaturschutzgesetz – BnatSchG und § 22 Naturschutzgesetz des Landes Sachsen-Anhalt (NatSchG LSA) rechtfertigen und vornehmen.

https://www.gesetze-im-internet.de/bnatschg_2009/__30.html

https://landesrecht.sachsen-anhalt.de/bsst/document/jlr-NatSchGST2010pP22

Der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – sieht schon alleine auf der Basis dieser Erfassungsergebnisse eine grundsätzliche Überprüfung des Schutzstatus für dringend geboten.
In dem Zusammenhang regt die im Juni 2019 vom Umweltbundesamt nach § 3 Umwelt-Rechtsbehelfsgesetz – UmwRG anerkannte, ehrenamtliche und gemeinnützige Umwelt- und Naturschutzvereinigung Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – die Erstellung einer wissenschaftlich fundierten Schutz- und Entwicklungskonzeption für den Natur- und Landschaftsraum der 8,8 km langen Liethe an, welche insbesondere die Analyse und Würdigung der Bedeutung als Lebens- und Rückzugsraum für Fauna, Flora und Funga, als Grün- und Biotopverbundraum, als Entstehungsgebiet und Korridor für Kalt- und Frischluft, für Wohn- und Lebensqualität, Bildung und Wissenschaft sowie Vorschläge zur Schutz und Entwicklung des Gesamtraumes beinhalten muss.
Dazu sind nach Meinung des Arbeitskreises Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – die Auswertung bestehender wissenschaftlicher Erarbeitungen und Erfassungen des vielfältigen Natur- und Landschaftsraumes Liethe sowie Neuerfassungen zum Beispiel von Fauna, Flora, Funga, Niederschlags- und Verdunstungsverhältnisse, Boden-, Wasser- und Luftqualität vorzunehmen.
Dabei gilt es ganz besonders den Natur- und Landschaftsraum entlang der Liethe in der Stadt Staßfurt zwischen Großer Moorbuschbach bzw. Marbegraben und der L 73-Hohenerxlebener Straße in Blick zu nehmen.
Als wissenschaftliche Partner kommen zum Beispiel die Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg, das Helmholtz-Zentrum für Umweltforschung GmbH – UFZ sowie die Hochschule Anhalt in Frage.
Immer wieder stellen Mitglieder des Arbeitskreises Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – unverständlicherweise massive Mahdarbeiten entlang der beiden trapezförmig und im Bereich der Flächen der Silbitz Group Staßfurt AWS GmbH einseitig massiv befestigten Ufer fest. Dabei zerstörte bzw. zerstört man nicht nur die Wiesenvegetation entlang der Liethe und setzte diese Bereiche flächendeckend der Hitze und Austrocknung aus, sondern griff mit Befahrungen in den direkten Fließbereich der Liethe und ihres unmittelbaren Schilfbereich ein. Das massenhaft eingetragene Mahdgut erhöht zudem die Eutrophierung. Derartige Aktivitäten sind sofort und unwiderruflich zu beenden.
Eine genauso verheerende Wirkung hat das vollständige Abmähen der Aue zwischen Staßfurter Erich-Weinert-Siedlung und Liethe hinterlassen. Ein schützenswerter und sehr bedeutsamer Landschafts- und Naturraum hat Lebens- und Rückzugsraum für Fauna, Flora und Funga verloren. Im Ergebnis dessen prüft der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – die Erstattung einer Strafzeige bei der zuständigen Staatsanwaltschaft und fordert erneut und mit Nachdruck das Gebiet aus der landwirtschaftlichen Nutzung herauszunehmen, um die erneute Entwicklung eines arten- und strukturreichen Natur- und Landschaftsraumes zuzulassen bzw. zu ermöglichen.

Im Rahmen einer angemahnten wissenschaftlich fundierten Schutz- und Entwicklungskonzeption sieht der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – das dringende Erfordernis der Liethe eine naturnahere bis naturnahe Entwicklung zu ermöglichen. Dazu gehören nicht nur der direkte Fließ- und Schilfbereich, sondern ebenfalls die naturnahere bis naturnahe Entwicklung der Uferbereiche, wozu die Zulassung von Gehölzsukzessionen und eine unregelmäßige und partielle Mahd von Wiesen- und Staudenflächen außerhalb von Brut- und Setzzeiten gehören muss. Ebenso gilt es u.a. die Einmündung des Großen Moorbuschbaches bzw. Marbegrabens zu renaturieren und ebenso entsprechend mit allen Einmündungsbereichen zu verfahren. Das entspricht auch dem Anliegen der RICHTLINIE 2000/60/EG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 23. Oktober 2000 zur Schaffung eines Ordnungsrahmens für Maßnahmen der Gemeinschaft im Bereich der Wasserpolitik, insbesondere bei Beachtung der Artikel 1, 2 und 4.

https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/PDF/?uri=CELEX:02000L0060-20141120&from=DE

Das sich entwickelnde Sukzessionsgebiet um den früheren Bunker und die Bombentrichter, welche sich zu umfassenden Standgewässern umgestaltet haben sind von allen Eingriffen, Zerstörungen und Störungen freizuhalten und zu schützen. Bestehende Vermüllungen sind sensibel und vorsichtig aus dem Gebiet, ohne Fauna, Flora und Funga zu beeinträchtigen.
Im Rahmen der Gesamtbetrachtung des Gesamtraumes der Liethe, hat der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – mit sehr großer Sorge und absolutem Unverständnis jüngste Medienberichte aufgenommen, dass die Stadt Staßfurt in der Erich-Weinert-Siedlung am Ende der Baumeckerstraße auf der nunmehr stillgelegten Ackerfläche im Natur- und Landschaftsraum entlang der Liethe in der Stadt Staßfurt zwischen Großer Moorbuschbach bzw. Marbegraben und der L 73-Hohenerxlebener Straße einen Kinderspielplatz gekoppelt mit einem Autoparkplatz plant.
Derartige Pläne beinhalten schon eine Missachtung des Schutzes und Erhaltes eines arten- und strukturreichen Landschafts- und Naturraumes. Zudem befindet sich das Planungsgebiet in der Retentionsfläche der Liethe und bildet ein sehr wichtigen Raum der Wasserrückhaltung und -speicherung. Angesichts der einerseits zunehmenden langanhaltenden, intensiven, häufig mit massiver Hitze verbundenen niederschlagsarmen bzw. Trockenphasen sowie andrerseits plötzlichen Starkniederschläge, dienen solche Räume dem hydrologischen Ausgleich.

Dabei hat schon die auf der Basis des Bebauungsplans Nr. 01/90 Wohngebiet Erich-Weinert-Straße, Erstaufstellung vom 07.03.1994 zu einer Verbauung auf einer Fläche von mindestens ca. 14,70 ha landwirtschaftlich genutzter Fläche in der Lietheaue als sehr bedenklich anzusehen, welche zu dem Zeitpunkt ebenfalls Bestandteil des nunmehr 12.024,2968 ha großen Landschaftsschutzgebietes „Bode“ war.

https://lau.sachsen-anhalt.de/fachthemen/naturschutz/schutzgebiete-nach-landesrecht/landschaftsschutzgebiet-lsg/lsg25

Auf Seite 4 des Bebauungsplans Nr. 01/90 Wohngebiet Erich-Weinert-Straße, Erstaufstellung vom 07.03.1994 ist lediglich ein „Kinderspiel“ vermerkt, welche zur Erläuterung folgende zitierte Angaben enthält: „Alterszusammensetzung 3-6, 6-12 (räumliche Verteilung“ enthält.

https://www.b-plan-services.de/bplanpool/Sta%C3%9Ffurt/liste

https://www.b-plan-services.de/bplanpool/Sta%C3%9Ffurt/Bebauungsplan/2523/2727

https://www.b-plan-services.de/bplanpool/Sta%C3%9Ffurt/Bebauungsplan/2523/2727#

https://www.b-plan-services.de/bplanpool/document/4809/download/Begr%C3%BCndung.pdf

https://www.b-plan-services.de/bplanpool/document/2727/download/main/Planzeichnung.pdf

https://www.b-plan-services.de/bplanpool/document/4810/download/Begr%C3%BCndung%20Anhang.pdf

https://www.b-plan-services.de/bplanpool/document/2727/download/main/Planzeichnung.pdf

Worauf da die Unabhängige Bürgervertretung Staßfurt (UBvS) eine 30jährige Zusage an dem angedachten Standort ableitet, ist nicht nachvollziehbar.

https://www.volksstimme.de/lokal/stassfurt/zusage-besteht-seit-30-jahren-ubvs-fordert-spielplatz-fur-stassfurter-erich-weinert-siedlung-4093030

Die 1. Änderung vom 20.03.2000 beinhaltet ebenfalls keinen derartigen Anspruch. Auf Seite 2 enthält die Begründung jedoch eine überhaupt nicht nachvollziehbare Rechtfertigung für die Begründung des Gesamtvorhabens, Zitat:
Der Bebauungsplan Nr. 01/90 Wohngebiet „Erich-Weinert-Straße“ wurde mit dem Ziel aufgestellt, das Anfang der 90er Jahre bestehende Unterangebot an Wohnraum in Staßfurt zu beseitigen. Es sollte einerseits Bauland für den individuellen Einfamilienhausbau erschlossen werden, andererseits aber auch Flächen für Geschosswohnungen (Eigentums- bzw. Mietwohnungsbau) bereitgestellt werden. Zitat Ende

https://www.b-plan-services.de/bplanpool/Sta%C3%9Ffurt/2944

https://www.b-plan-services.de/bplanpool/document/4811/download/Begr%C3%BCndung.pdf

https://www.b-plan-services.de/bplanpool/document/2728/download/main/Planzeichnung.pdf

In dem Zusammenhang verweist der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. auf Dokumentationen, welche ein vollkommen anderes Lagebild zu Wohnungsleerständen in der Stadt Staßfurt zeichnen.

https://iba-stadtumbau.de/index.php?fakten-stassfurt

https://www.begleitforschung.info/wp-content/uploads/2023/03/WS1-23_Albrecht-Boehme_Stassfurt.pdf

https://www.bbsr.bund.de/BBSR/DE/veroeffentlichungen/sonderveroeffentlichungen/2020/wohnungsleerstand-dl.pdf?__blob=publicationFile&v=4

Insofern betrachtet der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. die deutlich einseitige Berichterstattung in der „Volksstimme“ sehr besorgniserregend. Insbesondere die jüngsten Beiträge „Bürgerinitiative für Spielplatz“ und „Spielplatz längst überfällig“ zeichnen ein sehr einseitiges Bild, welche zu der Überschrift des Beitrages vom 02.06.2025 „Staßfurt muss abwägen: Kinder oder Naturschutz?“ passt.
Diese unmögliche Frontstellung zwischen beiden Themenfeldern, zeugt davon das Medienschaffende noch immer nicht begriffen haben, dass die nunmehrigen Generationen nicht weitere zerstörte Umwelt, Natur und Landschaften schaffen und letztendlich künftigen Generationen hinterlassen dürfen. Dieses Herausstehlen aus der Verantwortung ist hochgradig unverantwortlich und gefährlich.
Das Ganze gipfelt dann in die inakzeptable und undemokratische Feststellung und Forderung der Unabhängigen Bürgervertretung Staßfurt (UBvS) „ob Umweltvereine aus Halle hier Mitsprache haben…“ Ein Anruf des verantwortlichen Redakteurs beim Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – hätte auch hier Klarheit verschafft.
Also dann eben auf diesem Weg:

Die im Juni 2019 vom Umweltbundesamt nach § 3 Umwelt-Rechtsbehelfsgesetz – UmwRG anerkannte, ehrenamtliche und gemeinnützige Umwelt- und Naturschutzvereinigung Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – ist in den Freistaaten Sachsen und Thüringen sowie in den Ländern Sachsen-Anhalt, Brandenburg, Berlin und Niedersachsen aktiv. Jeder Verein muss jedoch gemäß § 24 BGB zwingend einen Vereinssitz festlegen.

https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__24.html

Beim Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – befindet sich der Vereinssitz in Halle (Saale), was aber nichts zu dem Einzugsraum der Aktivitäten besagt.

https://bgb.kommentar.de/…/Untertitel-1/Kapitel-1/Sitz

Also helfen Sprüche, wie „ob Umweltvereine aus Halle Mitsprache.haben.“ nun wahrlich nicht weiter. So etwas zeugt leider erfahrungsgemäß immer von fachlicher und sachlicher Argumentationslosigkeit. Für eine Wählergemeinschaft, welche für sich Anspruch nimmt alle Interessen der Bevölkerung vertreten zu wollen, ist so ein Ausgrenzungsausspruch sehr bezeichnend und ein deutliches Armutszeugnis.

https://www.ubvs.de

Somit muss sich auch die Unabhängige Bürgervertretung Staßfurt (UBvS) mit dem Thema Schutz, Erhalt und Entwicklung von Umwelt, Natur und Landschaften befassen und nicht vollkommen unkonstruktiv und unsachlich gegen einen gemeinnützige und ehrenamtlichen Umwelt- und Naturschutzverein schießen.
Der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – fordert daher die Unabhängige Bürgervertretung Staßfurt (UBvS) dringend auf, sachlich-konstruktiv mit anderen Vorschlägen umgehen und nicht mit populistischen Sprüchen glauben zu können, Fachlichkeit und Sachlichkeit ersetzen zu dürfen.

https://www.ubvs.de

Die Unabhängige Bürgervertretung Staßfurt (UBvS) möchte bestimmt auch immer eine höfliche und korrekte Behandlung erfahren!
Daher fordert der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – die sofortige und unwiderrufliche Einstellung solcher feindseligen und konfrontativen Aktivitäten aller Art.
Nach Meinung der Mitglieder des Arbeitskreises Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA erscheint es sehr sinnvoll zu sein, eine wissenschaftlich fundierte Schutz- und Entwicklungskonzeption für die gesamte Bode, ihre Nebengewässer und ihrer Auen zu entwickeln. Gleiches trifft, wie bereits obengenannt, für die Liethe, ihrer Aue und Nebengewässer zu. Als wissenschaftliche Akteure können hier u.a. die Helmholtz-Zentrum für Umweltforschung GmbH – UFZ, die Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg und die Fachhochschule Anhalt mit ihren Standorten in Köthen und Bernburg fungieren.
Der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – bekräftigte zu Beginn, während und zum Abschluss der Fahrradexkursion immer wieder den Prozess massiv in Gang zu setzen, zu begleiten sowie ehrenamtlich Interessierte mit einbeziehen.
Auf Beschluss der Mitgliederversammlung des Arbeitskreises Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – vom 04.08.2025 hat daher bekräftigt den Aufbau einer ehrenamtlichen Regionalgruppe Staßfurt-Hecklingen-Hakel-Aschersleben voranzutreiben.

In dem Zusammenhang sei auf die Möglichkeit der Kontaktaufnahme über folgende zentrale Anschrift hingewiesen:

Arbeitskreis Hallesche Auenwälder
zu Halle (Saale) e.V. – AHA

Große Klausstraße 11

06108 Halle (Saale)

E-Mail: aha_halle@yahoo.de

Andreas Liste
Vorsitzender

Halle (Saale), den 08.08.2025

Fotos: Andreas Liste

01-Staßfurt – Aue zwischen Erich-Weinert-Siedlung und Liethe – Blick nach Nordosten auf Lietheaue & Altdeponie
02-Staßfurt – Aue zwischen Erich-Weinert-Siedlung und Liethe – Blick nach Südosten auf Lietheaue & Silbitz Group Staßfurt AWS

AHA hält verstärkten Schutz der Landschaften zwischen Greiz und Gera für dringend geboten

Der gemeinnützige und ehrenamtliche Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – setzt sich bekanntlich sehr intensiv für den Schutz, Erhalt und naturnahe Entwicklung der Weißen Elster, ihrer Fluss- und Auenlandschaften, ihrer Nebengewässer sowie angrenzender Natur- und Kulturlandschaften ein. Dies geschieht in Form von Stellungnahmen, Vorschlägen, Exkursionen sowie Öffentlichkeits- und Bildungsarbeit.
Im Rahmen dieser räumlich, fachlich-inhaltlich und organisatorisch umfassenden ehrenamtlichen Tätigkeit beabsichtigt der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – nunmehr auch seine Aktivitäten auf die nach eigenen Messungen ca. 28,85 km lange Weiße Elster zwischen den Städten Greiz und Gera zu intensivieren.
Dabei bilden der Erhalt, der Schutz und die Entwicklung weiterer Abschnitte zu naturnahen Natur- und Landschaftsräumen, die Erweiterung von Hochwasserräumen, die mögliche Wiederanbindung von Altarmen und eines umwelt- und naturverträglichen Tourismuskonzeptes, die Entwicklung eines breitgefächerten Umweltbildungskonzeptes sowie die Unterstützung des Vorhabens der Ausweisung großer Teile des Gebietes der Weißen Elster ab Greiz, Wünschendorf/Elster, Gera, über Markkleeberg, Leipzig, den angrenzenden Landkreisen bis nach Halle (Saale) zur Ausweisung zum UNESCO-Weltkulturerbe, die ersten Arbeitshauptschwerpunkte. So lassen sich ökologische, geologische, archäologische, historische, kulturelle, wissenschaftliche, ökonomische, soziale und kulturelle Aspekte umfassender und günstiger ins Verhältnis bringen, um so angemessen zukunftsfähig länderübergreifend eine nachhaltige Entwicklung zu ermöglichen. Perspektivisch erscheint es in dem Zusammenhang sinnvoll zu sein, die Gebiete über Plauen bis ins Erzgebirge nach Tschechien ins Quellgebiet auszuweiten.
Im Rahmen einer Fahrradexkursion am 05.08.2025 führte der Weg zuerst in die Ortschaft Kürbitz der sächsischen Gemeinde Weischlitz. Hier gestaltet sich die Weiße Elster noch verhältnismäßig naturnaher. Jedoch sind gerade im Bereich der Steinbogenbrücke bauliche Eingriffe in der Aue der Weißen Elster erkennbar, welche es gilt zu beseitigen, um die freie Entwicklung von Fauna, Flora und Funga sowie die Ausbreitung des Hochwassers nicht weiter zu behindern. Zudem gilt es vorsichtige Maßnahmen zu ergreifen, um das Drüsige Springkraut zurückzudrängen. Dazu empfiehlt es sich zeitlich die Vegetationsphase zu nutzen, welche vor der Blühphase liegen muss. Sinnvoll scheint es dabei diese Maßnahmen in Form von öffentlichen Arbeitseinsätzen umzusetzen, um zudem umweltbildend wirksam sein zu können.
Ein besonderer Schwerpunkt der Fahrradexkursion bildete neben der Beobachtung von Fauna, Flora und Funga sowie Landschaft, Natur und Umwelt, Möglichkeiten der Wiederausweitung von Überflutungsgebieten, welche u.a. durch Deichrückverlegungen und -beseitigungen sowie Wiederbelebungen der Altverläufe der Weißen Elster in Betracht zu ziehen sind.
Die eigentliche Fahrradexkursion begann in der thüringischen Stadt Greiz an der Weißen Elster, welche komplett das gesamte Stadtgebiet durchfließt. Somit prägen die Innenstadt insbesondere die Weiße Elster und ihre Aue sowie das Untere und das Obere Schloss, der Schlossgarten und nach Nordwesten der ca. 43,00 ha große Fürstlich Greizer Park, welcher Bestandteil der Aue der Weißen Elster ist. Eine sehr vorteilhafte Situation, weil somit eine Grün- und Biotopverbundachse besteht, welche zudem Kalt- und Frischluftentstehung und -verteilung ermöglicht, den Erholungscharakter positiv beeinflussen kann sowie vorteilhaft das Stadtbild prägt. Zudem existieren mehr oder minder, aber positiv entwicklungsfähig, Lebens- und Rückzugsräume für Fauna, Flora und Funga. Die Durchschneidungen mit den Brücken Schloßbrücke, Friedensbrücke und Freiheitsbrücke gilt es auf keinen Fall mit weiteren Bauwerken aller Art in dem Raum zu ergänzen.
Auffällig ist der Parkplatz, welcher sich auf die Aue der Weißen Elster zwischen Schlossbrücke/Friedensbrücke sowie Freiheitsbrücke erstreckt. Nach eigenen Messungen ist die Fläche durchschnittlich ca. 274,76 m lang und durchschnittlich ca. 9,17 m breit und umfasst eine Fläche von 2.519,55 m² = 0,25 ha.
Nicht nur, dass der Parkplatz das Stadtbild massiv stört, stellt er eine Vollversiegelung einer Fläche in der Aue der Weißen Elster dar. Diese Aue ist ohnehin stark räumlich eingeschränkt und hat nur begrenzte Möglichkeiten Hochwasser aufzunehmen, was nicht nur Ausbreitungsraum, sondern auch Bodenversickerung bedeuten kann.

Diese Parkplatzfläche, welche praktisch den größten Teil in der Aue der Weißen Elster im Zentrum der Stadt Greiz einnimmt, ist mit Asphalt voll versiegelt.
In dem Zusammenhang weist der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – darauf hin, dass das Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) zur aktuellen täglichen Neuausweisung von Siedlungs- und Verkehrsflächen in der Bundesrepublik Deutschland folgendes angibt, Zitat: „Ausweislich der amtlichen Flächenstatistik des Bundes wurden in Deutschland im Vierjahresmittel 2019 bis 2022 jeden Tag rund 52 Hektar als Siedlungsflächen und Verkehrsflächen neu ausgewiesen. Dies entspricht einer Fläche von circa 72 Fußballfeldern täglich. Damit nahm der Flächenverbrauch nach einem Anstieg im Vorjahreszeitraum (55 Hektar) nun wieder geringfügig ab. 37 Hektar der Flächenneuinanspruchnahme entfielen auf den Bereich Wohnungsbau, Industrie und Gewerbe sowie öffentliche Einrichtungen, 12 Hektar auf Sport-, Freizeit- und Erholungs- sowie Friedhofsflächen. Insgesamt machten Flächen für Siedlung und Verkehr in Deutschland im Jahr 2022 14,5 Prozent, das heißt etwa ein Siebtel der Gesamtfläche aus.
Die Siedlungs- und Verkehrsfläche darf nicht mit „versiegelter Fläche“ gleichgesetzt werden, da sie auch unversiegelte Frei- und Grünflächen enthält. Nach Schätzungen des Statistischen Bundesamtes sind etwa 45 Prozent der Siedlungs- und Verkehrsfläche versiegelt.“, Zitat Ende
Ferner ist folgendes ausgeführt, Zitat:
In der Deutschen Nachhaltigkeitsstrategie hat sich die Bundesregierung zum Ziel gesetzt, den täglichen Zuwachs an Siedlungs- und Verkehrsfläche in Deutschland von heute rund 52 Hektar pro Tag bis zum Jahr 2030 auf unter 30 Hektar pro Tag zu reduzieren, um bis zum Jahr 2050 einen Flächenverbrauch von netto Null im Sinne einer Flächenkreislaufwirtschaft zu erreichen. Dabei geht es auch um den Schutz und die Erhaltung landwirtschaftlicher Flächen.“, Zitat Ende

https://www.bmuv.de/themen/nachhaltigkeit-digitalisierung/nachhaltigkeit/strategie-und-umsetzung/flaechenverbrauch-worum-geht-es

https://www.bundesregierung.de/breg-de/service/archiv/nachhaltigkeitspolitik/deutsche-nachhaltigkeitsstrategie-318846#:~:text=Nachhaltigkeit%20bedeutet:%20Nur%20so%20viel,Wirtschaft%20und%20Gesellschaft%20antworten%20wollen.

https://www.bundesregierung.de/resource/blob/975274/1873516/9d73d857a3f7f0f8df5ac1b4c349fa07/2021-03-10-dns-2021-finale-langfassung-barrierefrei-data.pdf?download=1

https://www.bundesregierung.de/resource/blob/2277952/1875184/583beac2346ebc82eb83e80249c7911d/Deutsche_Nachhaltigkeitsstrategie_2021_Kurzfassung_bf_neu_17-05-2021.pdf?download=1

Das ergibt im Jahr einen Flächenverbrauch im Umfang von 18.980,00 ha. Im Vergleich dazu hat die Stadt Wanzleben-Börde eine Fläche von 18.150,00 ha = 188,15 km².

https://www.destatis.de/DE/Themen/Laender-Regionen/Regionales/Gemeindeverzeichnis/Administrativ/05-staedte.html

Das Statistische Bundesamt kommt auf die gleichen besorgniserregenden Feststellungen.

https://www.destatis.de/DE/Presse/Pressemitteilungen/Zahl-der-Woche/2024/PD24_11_p002.html

Eine vollkommen inakzeptable Situation, welche es nicht zur stoppen, sondern rück gängig zu machen gilt.

Gerade in einem Raum, wo nicht nur baulich, sondern die naturräumlich-geologischen Umstände nur eine geringe Breite und Ausdehnung der Auen- und Flusslandschaft der Weißen Elster zulassen.
Dieser Parkplatz ist zudem ein Ausdruck, dass sich Stadtplanung und -gestaltung weiterhin dem Kraftfahrzeugverkehr unterordnet, anstatt Verkehrsvermeidung sowie die Nutzung des Öffentlichen Personennahverkehr und des Schienenverkehrs den Vorrang einzuräumen und entsprechend zu befördern. Eine attraktivere Gestaltung des Bahnhofgeländes mit Gebäude trägt womöglich auch zur größeren Anziehung bei. Eine alternative Stadtplanung und -gestaltung ermöglicht u.a. Reduzierung von versiegelten Flächen, Lärm-, Abgas- und Feinstaubbelastungen, sorgt für mehr und vielfältigeres Grün, Grün- und Biotopverbundräume, schafft weitere Aufenthaltsräume für die Bevölkerung, verbessert die Lebensqualität und wertet das Stadtbild auf.
In dem Zusammenhang sei darauf hingewiesen, dass der Parkplatz und dessen Nutzung zur Verschlechterung des Raumes des Flusses Weiße Elster und ihrer Aue beiträgt. Das betrifft ein Fehlen der natürlichen Funktion des Bodens sowie des Eintrages von Abgasen und Feinstaub.
Daher sind hier auch eindeutige Widersprüche zu den Regelungen der RICHTLINIE 2000/60/EG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 23. Oktober 2000 zur Schaffung eines Ordnungsrahmens für Maßnahmen der Gemeinschaft im Bereich der Wasserpolitik und hier insbesondere der Abschnitte 1, 2 und 4 zu erkennen.

https://eur-lex.europa.eu/resource.html?uri=cellar:5c835afb-2ec6-4577-bdf8-756d3d694eeb.0003.02/DOC_1&format=PDF

Daher fordert der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – die unverzügliche und vollständige Beseitigung der 0,25 ha großen asphaltierten Parkplatzfläche.

Ebenfalls im Widerspruch zur RICHTLINIE 2000/60/EG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 23. Oktober 2000 zur Schaffung eines Ordnungsrahmens für Maßnahmen der Gemeinschaft im Bereich der Wasserpolitik und hier insbesondere der Abschnitte 1, 2 und 4 steht der Zustand des Mündungsgebietes des Aubaches im Bereich der Schloßbrücke. Die Ufer- und Sohlbereiche des Fließgewässers sind vollkommen verbaut und haben den Bach zum Abflusskanal degradiert. Hier gilt es eine wissenschaftlich fundierte Schutz- und Entwicklungskonzeption zu entwickeln, welche eine alternative Lösung beinhaltet.

In dem Zusammenhang hat der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – mit Interesse das Projekt „Greiz: Urban by Landscape“ der Bauhaus-Universität Weimar aus dem Jahr 2021 aufgenommen. Die Inhalte und Ideen bilden nach Auffassung des Arbeitskreises Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – einen guten Ansatz, bedürfen jedoch einer tiefgründigere und umfassendere Berücksichtigung der Notwendigkeit, dass Umwelt, Natur- und Landschaftsräume mehr zusammenhängende naturnahere bis natürliche Entwicklungsräume benötigen, um stabile Lebens- und Rückzugsräume für Fauna, Flora und Funga zu schützen bzw. zu entwickeln sowie Biotop- und Grünverbundräume sein zu können.

https://www.uni-weimar.de/en/architecture-and-urbanism/chairs/landschaftsarchitektur-und-planung/lehre/archiv-lehre/sommersemester-2021/greiz-urban-by-landscape

https://www.uni-weimar.de/en/architecture-and-urbanism/chairs/landschaftsarchitektur-und-planung/lehre/archiv-lehre/sommersemester-2021/greiz-urban-by-landscape/?type=98

Eine dem unter- bzw. eingeordnete Nutzung als Erholungs- und Freizeitraum für den Menschen. gilt es wissenschaftlich und sensibel zu prüfen und ggf. zuzulassen, aber wenn erforderlich, auch teilweise oder komplett auszuschließen.

Mit dem ca. 43,00 ha große Fürstlich Greizer Park besitzt die Stadt Greiz einen sehr interessanten Standort in der Aue der Weißen Elster im Nordwesten des inneren Stadtgebietes von Greiz. Den historischen und ökologischen Kontext des Parkgebietes gilt es nach Ansicht des Arbeitskreises Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – in den Mittelpunkt der Entwicklung und Nutzung des Parkes zu stellen. Dazu gehört ein sorgsamer Umgang mit den Gehölz- und Wiesenbeständen sowie mit dem im mittleren Teil des Parks befindlichen Binsenteich. Leider war nicht erkennbar, warum der Binsenteich zum Zeitpunkt der Fahrradexkursion am 05.08.2025 trockengefallen war. Hier empfiehlt es sich transparent die Besuchenden des Parks über den Grund dieses Zustandes zu informieren. Gleiches gilt für nicht nachvollziehbare Mahdarbeiten auf dem Grund des zurzeit ausgetrockneten Binsenteiches.

Im weiteren Verlauf der Fahrradexkursion fiel die naturräumlich und geologisch vorgebestimmte Nähe der Weißen Elster, ihrer Aue und ihrer Nebengewässer mit dem 3.164,00 ha großem Landschaftsschutzgebiet „Wälder um Greiz und Werdau“ auf, welches im Freistaat Sachsen, Landkreis Zwickau an das ca. 3.070,00 ha große Landschaftsschutzgebiet „Werdauer Wald“ anknüpft, was wiederum u.a. das ca. 125,00 ha große FFH-Gebiet „Bildhölzer im Werdauer Wald“, Landesinterne Nr.: 274, EU-Meldenummer.: 5239-301 beinhaltet.

https://tlubn.thueringen.de/naturschutz/schutzgebiete/landschaftsschutzgebiet

https://www.landkreis-zwickau.de/werdauer-wald

https://www.landkreis-zwickau.de/download/natur/LSG_Werdauer_Wald_VO_gesamt_fuer_Internet.pdf

https://www.landkreis-zwickau.de/download/natur/LSG_Werdauer_Wald_Karte_WEB.pdf

https://www.natura2000.sachsen.de/274-bildholzer-im-werdauer-wald-31457.html

Auf der Seite des Freistaates Thüringen ist ein Großteil des schützenswerten Natur- und Landschaftsraumes zwischen der Stadt Greiz und der Gemeinde Wünschendorf/Elster mit dem 1.602,00 ha großen FFH-Gebiet 147 „Elstertal zwischen Greiz und Wünschendorf“ und dem 1.602,00 ha großen EU-Vogelschutzgebiet „Elstertal zwischen Greiz und Wünschendorf“ (EU-Nr.: 5238-303; TH-Nr.: 42) verbunden.

https://natura2000.thueringen.de/download-bereich/ffh-gebiete-map/ffh147-map

https://natura2000.thueringen.de/fileadmin/000_TLUBN/Naturschutz/Dokumente/9_natura2000/FFH_Gebiete_MaP/ffh_147_map_ab.pdf

https://natura2000.thueringen.de/managementplaene-fuer-spa-fachbeitraege-offenland/spa-nr-42-elstertal-zwischen-greiz-und-wuenschendorf

Nach Auffassung des Arbeitskreises Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – gehört dazu ein entsprechender Umgang mit den Wald-, Wiesen und Auenflächen erforderlich. Dazu gehören sukzessive Entwicklungen zuzulassen und zu befördern sowie bauliche Maßnahmen nicht nur auszuschließen, sondern Rückbauaktivitäten zu prüfen. Im Fahrradexkursionsgebiet fielen dahingehend durchaus positive Entwicklungen auf. Das Zusammenspiel zwischen Wald, Wiesen und Fließgewässern waren zum Beispiel im Röschnitzgrund und im Verlauf des Hambaches zu erkennen.
Jedoch war im Bereich des Waldgebietes zwischen Luftbrücke und Bretmühle festzustellen, dass der einstige Einsatz von Holzerntemaschinen und die dabei verursachten tiefen Fahrspuren am Hang zu massiven Erosionserscheinungen geführt hat. Daher bekräftigt der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – die dringende Notwendigkeit, dass derartige Eingriffe enden. Sie stören den anstrebenswerten sukzessiven Gestaltungsprozess des jeweiligen Waldgebietes.
Im Bereich der Clodramühle fällt die Wehranlage auf, welche die Durchgängigkeit einschränkt. Hier sei erneut auf die RICHTLINIE 2000/60/EG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 23. Oktober 2000 zur Schaffung eines Ordnungsrahmens für Maßnahmen der Gemeinschaft im Bereich der Wasserpolitik und hier insbesondere der Abschnitte 1, 2 und 4 hingewiesen.
In seiner „Stellungnahme zur geplanten Errichtung einer Fischaufstiegsanlage am Wehr der Wasserkraftanlage Clodramühe an der Weißen Elster“ vom 24.04.2024 wies der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – u.a. auf folgendes hin, Zitat:

Grundsätzlich ist die Wiederherstellung der Durchgängigkeit der Weißen Elster zu begrüßen. Ausgehend aus den vorliegenden Planungsunterlagen gilt es jedoch folgende Bedenken und Hinweise zu geben:

  • Alternativ gilt es zu prüfen, dass anstatt des Wehres eine Sohlgleite den Höhenunterschied überwindbar macht und somit eine Durchgängigkeit für Fische wieder entstehen kann.
  • Der geplante Standort der Fischaufstiegsanlage führt offensichtlich zur Zerstörung von Gehölz-, Wiesen- und Staudenbeständen im Uferbereich der Weißen Elster. Dabei sind auch die Schutzziele des Natura 2000 – Gebietes 5238-303 „Elstertal zwischen Greiz und Wünschendorf“ (FFH-Gebiet und EU-Vogelschutzgebiet) anzumahnen.
  • Zusätzliche Eingriffe in das Flussbett und die Ufer der Weißen Elster sind auszuschließen.“, Zitat Ende

Erfreulicherweise war im Rahmen der Fahrradexkursion festzustellen, dass häufig die Wege unversiegelt blieben, was für Klein- und Kleinsttiere keine unüberwindbare Barrieren bedeutet. Ferner bieten Pfützen auf naturbelassenen Wegen Tränken für Tiere und ermöglicht insbesondere Schwalben und Wildbienen die Gewinnung von Lehm als Baumaterial für Niststätten.
Insbesondere der Fahrradweg zwischen der Gemeinde Wünschendorf/Elster und der Stadt Gera bedeutet mit seinem asphaltierten Zustand das reine Gegenteil davon. Aus ebengenannten Gründen, sind hier perspektivisch Rückbaumaßnahmen erforderlich.

Ferner zeigt der Landschafts- und Naturraum der Weißen Elster und ihrer Aue zwischen der Gemeinde Wünschendorf/Elster und der Stadt Gera auf, dass die Deiche zu nah am Fluss stehen und der Großteil der Altaue von der Hochwasserdynamik und -ausbreitung ausgeschlossen ist. Dabei sind mehr Retentionsflächen erforderlich. Zudem sind die Wechselbeziehungen zwischen Fluss und Aue mit Hochwasserausbreitung wichtig für die Arten- und Strukturvielfalt sowie den Wasserhaushalt im Boden. Daher hält der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – die unverzügliche Erstellung einer wissenschaftlich fundierten Konzeption für erforderlich, um eine umfassende Deichrückverlegung zu ermöglichen. Dies führt ferner zu einer deutlichen Entspannung der Hochwasserwelle in den nachfolgenden Ländern, Regionen, Landkreisen, Städten und Kommunen. Als erstes profitieren die Gemeinde Wünschendorf/Elster und die Stadt Gera davon.

Beim Befahren des Stadtgebietes Gera fiel das vollständig verbaute Bett des Wipsebaches auf. Erst im direkten Mündungsbereich war er von dem Betonkorsett befreit und konnte frei fließen. Die naturnahere Entwicklung bewirkte eine größere Arten- und Strukturvielfalt am Ufer und im Gewässerbett. Daher hält es der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – für dringend geboten eine wissenschaftlich fundierte Schutz- und Entwicklungskonzeption für den Wipsebach zu erstellen, welche u.a. die Befreiung von Sohle und Ufer von den Verbauungen und eine naturnahe Entwicklung ermöglicht.

Zusammenfassend ist im Ergebnis der Fahrradexkursion festzustellen, dass die Weiße Elster zwischen den Städten Greiz und Gera große Strecken naturnahere Strukturen besitzt, jedoch häufig seiner Aue und seines Überflutungsraumes beraubt ist. Ferner haben Flussverkürzungen zu Gewässereintiefungen und Strukturverarmung geführt. Darüber hinaus bedarf es eines nachhaltigen Schutzes, Erhaltes und einer darauf beruhenden Entwicklung der wertvollen, arten- und strukturreichen Landschafts- und Naturbestandteile, welche durchaus vielfältig vernetzt sind. Der Biotopverbund bedarf jedoch einer umfassenden räumlichen Erweiterung, wozu Fließgewässer, Waldgebiete, Gehölz- und Staudenstreifen, extensive Wiesen- und Streuobstwiesenflächen, Obstbaumalleen, aber nicht zuletzt auch Ackerflächen mit einer größeren Anbaukultur beitragen können. Humusmehrende Ackerkulturen wie Luzerne, Kleegrasgemische und Phacelia fehlen vollständig. Neben der Verschlechterung der Bodenqualität, des stark reduzierten Nahrungsangebots für den Feldhasen, mangelnder Jagdmöglichkeit für Greifvögel und Eulen, geht auch eine Verarmung der landeskulturellen Vielfalt einher. Während zu Zeiten der DDR noch 25 Ackerkulturen auf dem Feld standen, sind es heute gerade mal noch 5 – 7 verschiedene Ackerkulturen. Hier bedarf es einer massiven Änderung auf allen räumlichen und gesellschaftlichen Ebenen.
Neben den dargestellten ökologischen Realitäten, Problemen, Schutzwürdigkeiten und -erfordernissen sowie unterbreiteten Vorschlägen, zeigt sich für den Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA -, dass sich Landes-, Regional- und Kommunalplanungen umfassend abstimmen müssen. Dazu zählen alle Aktivitäten in Landschaft, Umwelt, Natur und urbanen Räumen in den Städten und Gemeinden.
Nach Auffassung des Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – gehört im Stadtgebiet von Greiz die Beseitigung der Parkplatzfläche, welche sich auf die Aue der Weißen Elster zwischen Schlossbrücke/Friedensbrücke sowie Freiheitsbrücke erstreckt, zu einer der wichtigsten Aufgaben im Zusammenhang eines sorgsamen Umganges mit Umwelt, Natur, Landschaft und Hochwasser, zur weiteren Aufwertung des Stadtbildes sowie als Betrages einer verbesserten Verkehrspolitik, für dringend geboten.
Darüber hinaus ist dringende und zügige wissenschaftlich fundierte Neuausrichtung der Landes-, Regional- und Kommunalplanungen erforderlich, um den Erfordernissen des Schutzes und Erhaltes von Umwelt, Landschaft und Natur sowie des voranschreitenden Klimawandels Rechnung tragen zu können. Bei fortgesetzter Ignoranz der Entwicklungen und Notwendigkeit der massiven Änderungen der Planungen kann es zu verstärkten negativen Folgen für Mensch, Natur, Umwelt, Landschaft und Klima kommen. Die langjährige Trockenheit, welche trotz des ganztägigen Regenfalls am Exkursionstag anhält, ist neben der Zunahme von Stürmen und möglicher Entwicklung hin zu kurzzeitigen monsunartigen Regenfällen, als deutliches Zeichen der Veränderungen zu werten.
Dazu bedarf es jedoch einer massiven Mitwirkung der interessierten und betroffenen Bevölkerung, um nachhaltige politische und gesellschaftliche Entscheidungs- und Rahmenbedingungen zu schaffen. Die fachlich sehr fundierten Diskussionen im Rahmen der Fahrradexkursionen haben einen sehr wichtigen Beitrag dazu geleistet.
Für die im Juni 2019 vom Umweltbundesamt gemäß § 3 Umwelt-Rechtsbehelfsgesetz – UmwRG anerkannte, ehrenamtliche und gemeinnützige Umwelt- und Naturschutzvereinigung Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – ist es daher besonders wichtig eine wissenschaftlich fundierte Schutz- und Entwicklungskonzeption erstellen zu lassen.
Ferner bekräftigt der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – seinen Wunsch und Interesse sich verstärkt für den Schutz, Erhalt und Entwicklung des gesamten Flussgebietes der Weißen Elster von Quelle bis zur Mündung einzusetzen. Dazu zählt selbstverständlich auch der Abschnitt zwischen den Städten Gera und Zeitz. In dem Zusammenhang sieht sich der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – auch als Plattform für Menschen, welche sich dem Schutz, Erhalt und der Entwicklung von Umwelt, Natur und Landschaft einsetzen möchten
Daher hatte die Mitgliederversammlung des Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – am 07.12.2020 beschlossen eine länderübergreifende, ehrenamtlichen Regionalgruppe Gera-Zeitz zu bilden. Es ist aber auch eine Erweiterung zu einer Regionalgruppe Greiz-Gera-Zeitz denkbar.
In dieser ehrenamtlichen AHA-Regionalgruppe können sich ehrenamtliche Interessenten unabhängig von Alter, Geschlecht, Bildung und Beruf einbringen. Wer Interesse hat, wende sich bitte an folgende Kontaktmöglichkeit:

Arbeitskreis Hallesche Auenwälder
zu Halle (Saale) e.V. – AHA
Regionalgruppe Leipzig und Umland

Otto-Adam-Straße 14

04157 Leipzig

E-Mail: aha_halle@yahoo.de

Andreas Liste
Vorsitzender

Halle (Saale), den 07.08.2025

Fotos & Video: Andreas Liste

AHA fordert nachhaltiges und zukunftsfähiges Wassergesetz für das Land Sachsen-Anhalt!

Bekanntlich bilden intakte und lebendige Umwelt, Natur und Landschaften die besten Grundlagen für eine gesunde und nachhaltige Existenz des gesamten Lebens auf der Erde. Sie bieten zahlreichen Tieren und Pilzen Lebensraum und Nahrung, dienen als Wasser- und Sauerstoffspender, verbessern den Gehalt an Luftfeuchtigkeit, filtern Kohlendioxid, Feinstaub, Ruß und Ozonsmog aus der Luft sowie spenden Schatten. Sie tragen somit ebenfalls entscheidend zur Verbesserung des Klimas bei.
Ferner bilden Fluss- und Auenlandschaften eine wichtige Einheit. Beide stehen in einer engen und sehr vielfältigen Wechselbeziehung zueinander. Die Auenlandschaften dienen den Flüssen als Ausbreitungsraum für Hochwasser und versorgen sie somit mit Wasser, Sedimenten und z.B. als Schwemmgut herangetragenes neues genetisches Material aus Tieren und Pflanzen. Im Umkehrschluss fungieren die Auenlandschaften als „Reinigungskraft“ für die Flüsse, indem beispielsweise Auenwälder das abgebremste Wasser von Sedimenten „befreien“ sowie Schwemmgut „herauskämmt“.
Diese langzeitige Wechselbeziehung hat somit eine der arten- und strukturreichsten Naturlandschaften der gemäßigten Zonen hervorgebracht, welche zahlreichen Tier- und Pflanzenarten Lebens- und Rückzugsraum bietet. Darüber hinaus trägt diese intensive Wechselbeziehung zur Verbesserung des Landschafts- und Ortsbildes urbaner Gebiete bei und sorgt als Kalt- und Frischluftentstehungsgebiet und -korridor für eine nachhaltige Verbesserung des Klimas.
Der Mensch profitiert davon, indem er gesunde Räume zum Leben, arbeiten, ernähren, versorgen und erholen in Anspruch nehmen kann. Das erfordert aber einen sorgsamen und nachhaltigen Umgang mit unseren natürlichen Ressourcen unserer Umwelt, Natur und Landschaften.
Eine ganz markante Darstellung des bedrohlichen und zerstörerischen Umgangs mit den Ressourcen der Erde kommt mit dem Erdüberlastungstag zum Ausdruck. Der Präsident und wissenschaftlicher Geschäftsführer des Wuppertal Instituts Prof. Dr.-Ing. Manfred Fischedick führte dazu zum Beispiel am 23.04.2024 folgendes aus, Zitat:

Zwei Tage früher als im letzten Jahr: Am 2. Mai 2024 hat Deutschland so viele Ressourcen verbraucht, wie dem Land bezogen auf die globale Biokapazität rechnerisch für das ganze Jahr zur Verfügung stehen. Der Tag wird als „Erdüberlastungstag“ oder „Earth Overshoot Day“ bezeichnet. Er beschreibt den Zeitpunkt, an dem so viele natürliche Ressourcen – wie Holz, Pflanzen oder Nahrungsmittel – verbraucht sind, wie innerhalb eines Jahres nachwachsen können. In die Rechnung geht zudem ein, wie viel CO2 die Natur innerhalb eines Jahres binden kann, etwa in Wäldern und Ozeanen.
Der Ressourcenverbrauch in Deutschland liegt deutlich oberhalb des globalen Mittelwerts. Dies macht sich auch dadurch bemerkbar, dass der globale Erdüberlastungstag „erst“ Anfang August liegt. Es bedeutet aber auch, dass wir weltweit über unsere Verhältnisse leben: Wir bräuchten rechnerisch 1,7 Erden, um unseren globalen Ressourcenbedarf zu decken und die Regenerationsfähigkeit des Planeten nicht zu überschreiten. Wenn die gesamte Weltbevölkerung so leben würde wie die Deutschen, dann bräuchte die Menschheit sogar drei Erden….“, Zitat Ende

https://wupperinst.org/a/wi/a/s/ad/8557

https://wupperinst.org/fileadmin/redaktion/downloads/misc/Deutscher_Erdueberlastungstag_zwei_Tage_frueher_als_vergangenes_Jahr.pdf

Dabei lagen zum Beispiel einst die globalen Überlastungstage in den Jahren 1971 und 1973 in den Monaten Dezember.

https://www.germanwatch.org/de/overshoot

Dazu gehört ebenfalls ein sorgsamer Umgang mit Fauna, Flora und Funga.

Für den Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – gehört es eher zur gesamtgesellschaftlichen Aufgabe arten- und strukturreiche Natur- und Lebensräume zu erhalten und zu schützen sowie Raum zur sukzessiven Ausdehnung zu geben. Ferner gilt es Biotop- und Grünverbundräume zu schützen, zu erhalten, zu stabilisieren und räumlich auszuweiten sowie Fließ- und Standgewässern eine naturnahe Entwicklung zu ermöglichen. Dazu können u.a. die Beseitigung von Sohl- und Uferbefestigungen, das Belassen von Trockenholz, Steinen, Schotter- und Kiesbänken, der Schutz, der Erhalt und die Entwicklung von Röhrichtbereichen, die Randstreifen von bestehenden und wiederherzustellenden Wegen und Feldern sowie nicht zuletzt mindestens 10,00 m breite Gewässerschutzstreifen entlang von Fließgewässern aller Größen und Längen dienen.
Für den Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – ist es zudem erschreckend, dass bei diesem Bündnis aus Politik, Verwaltungen, Lobbyverbänden der Jagd, Waldeigentümer und Landwirte kein Aufschrei ertönt, wenn es um Fortsetzung des Flächenfrasses für Verkehrs-, Wohn- und Gewerbeflächen und -bauten, damit verbundener Zerschneidung und Einschränkung von Landschafts-, Überflutungs- und Naturräumen sowie einer Verarmung der Agrarlandschaft durch Verringerung der Ackerkulturen, der Arten- und Strukturvielfalt durch Verlust bzw. Fehlen von Gehölz- und Grüninseln und -streifen und von Feuchtgebieten und Stauden-, Trocken- und Halbtrockenrasengesellschaften geht. Ziemlich leise geht es auch zu, bei fehlender artgerechter Tierhaltung im Zuge der zunehmenden Industrialisierung der Landwirtschaft sowie des zunehmenden Missbrauch von Landwirtschaft und Böden für Spekulanten aller Art.
In dem Zusammenhang weist der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – ferner darauf hin, dass das Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) zur aktuellen täglichen Neuausweisung von Siedlungs- und Verkehrsflächen in der Bundesrepublik Deutschland folgendes angibt, Zitat: „Ausweislich der amtlichen Flächenstatistik des Bundes wurden in Deutschland im Vierjahresmittel 2019 bis 2022 jeden Tag rund 52 Hektar als Siedlungsflächen und Verkehrsflächen neu ausgewiesen. Dies entspricht einer Fläche von circa 72 Fußballfeldern täglich. Damit nahm der Flächenverbrauch nach einem Anstieg im Vorjahreszeitraum (55 Hektar) nun wieder geringfügig ab. 37 Hektar der Flächenneuinanspruchnahme entfielen auf den Bereich Wohnungsbau, Industrie und Gewerbe sowie öffentliche Einrichtungen, 12 Hektar auf Sport-, Freizeit- und Erholungs- sowie Friedhofsflächen. Insgesamt machten Flächen für Siedlung und Verkehr in Deutschland im Jahr 2022 14,5 Prozent, das heißt etwa ein Siebtel der Gesamtfläche aus.
Die Siedlungs- und Verkehrsfläche darf nicht mit „versiegelter Fläche“ gleichgesetzt werden, da sie auch unversiegelte Frei- und Grünflächen enthält. Nach Schätzungen des Statistischen Bundesamtes sind etwa 45 Prozent der Siedlungs- und Verkehrsfläche versiegelt.“, Zitat Ende
Ferner ist folgendes ausgeführt, Zitat:
In der Deutschen Nachhaltigkeitsstrategie hat sich die Bundesregierung zum Ziel gesetzt, den täglichen Zuwachs an Siedlungs- und Verkehrsfläche in Deutschland von heute rund 52 Hektar pro Tag bis zum Jahr 2030 auf unter 30 Hektar pro Tag zu reduzieren, um bis zum Jahr 2050 einen Flächenverbrauch von netto Null im Sinne einer Flächenkreislaufwirtschaft zu erreichen. Dabei geht es auch um den Schutz und die Erhaltung landwirtschaftlicher Flächen.“, Zitat Ende

https://www.bmuv.de/themen/nachhaltigkeit-digitalisierung/nachhaltigkeit/strategie-und-umsetzung/flaechenverbrauch-worum-geht-es

https://www.bundesregierung.de/breg-de/service/archiv/nachhaltigkeitspolitik/deutsche-nachhaltigkeitsstrategie-318846#:~:text=Nachhaltigkeit%20bedeutet:%20Nur%20so%20viel,Wirtschaft%20und%20Gesellschaft%20antworten%20wollen.

https://www.bundesregierung.de/resource/blob/975274/1873516/9d73d857a3f7f0f8df5ac1b4c349fa07/2021-03-10-dns-2021-finale-langfassung-barrierefrei-data.pdf?download=1

https://www.bundesregierung.de/resource/blob/2277952/1875184/583beac2346ebc82eb83e80249c7911d/Deutsche_Nachhaltigkeitsstrategie_2021_Kurzfassung_bf_neu_17-05-2021.pdf?download=1

Das ergibt im Jahr einen Flächenverbrauch im Umfang von 18.980,00 ha. Im Vergleich dazu hat die Stadt Wanzleben-Börde eine Fläche von 18.150,00 ha = 188,15 km².

https://www.destatis.de/DE/Themen/Laender-Regionen/Regionales/Gemeindeverzeichnis/Administrativ/05-staedte.html

Das Statistische Bundesamt kommt auf die gleichen besorgniserregenden Feststellungen.

https://www.destatis.de/DE/Presse/Pressemitteilungen/Zahl-der-Woche/2024/PD24_11_p002.html

Eine vollkommen inakzeptable Situation, welche es nicht zur stoppen, sondern rückgängig zu machen gilt.
Darüber hinaus führte die Art und Weise des Betreibens der Landwirtschaft auch im Gebiet der einstigen DDR nach 1990 zur Verarmung des Anbaus von Feldkulturen. Von einst 25 verschiedenen Kulturen, sind nur 7 übriggeblieben.

Nach Ansicht des Arbeitskreises Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – müssen erst einmal absolut vorrangig der ungehemmte Flächenfrass, ausgeräumte, monokulturell genutzte Agrarlandschaften, aber auch unwürdige Tierhaltungsbedingungen sowie die Ausplünderung von Wäldern schnellstmöglich der Vergangenheit angehören. Ferner gilt es endlich den Abbau und das Verbrennen fossiler Brennstoffe zu beenden, dies zum Beispiel durch dezentrale Wind- und Sonnenkraftanlagen zu ersetzen sowie eine andere Verkehrspolitik anzugehen.
Alle diese Aspekte fehlen immer wieder mehr oder minder in dem Handeln und Agieren von Politik und Verwaltungen sowie in zu vielen Mediendarstellungen.
Der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – ruft daher die Öffentlichkeit auf sich für einen umfassenden Schutz und Erhalt unserer Umwelt, Natur und Landschaft einzusetzen. Dazu gehört auch der ökologisch korrekte Umgang mit Wildtieren und die gezielte Tötung – insbesondere geschützter Tiere – auszuschließen. Daran mitzuwirken sollte Auftrag an die Bevölkerung sowie politische Gremien und Behörden sein.

Der vergangene Winter war vergleichsweise niederschlagsarm. In einer Pressemitteilung des Deutschen Wetterdienstes vom 15.04.2025 heißt es „Seit Beginn der Auswertung 1931 war es in Deutschland im Zeitraum von Anfang Februar bis Mitte April noch nie so trocken wie in diesem Jahr.“

https://www.dwd.de/DE/presse/pressemitteilungen/DE/2025/20250415_pm_trockenheit_news.html

Der Report „The European State of the Climate 2024 (ESOTC 2024)“ stellt für Europa folgendes fest, Zitat: „Seit den 1980er Jahren erwärmt sich Europa doppelt so schnell wie der globale Durchschnitt und ist damit der am schnellsten erwärmende Kontinent der Erde.“, Zitat Ende
Weiter ist vermerkt, Zitat: „Hitzewellen werden häufiger und schwerer, und Südeuropa erlebt weit verbreitete Dürren. Die Gletscher in allen europäischen Regionen schmelzen weiter. Es wurden Änderungen im Niederschlagsmuster beobachtet, einschließlich einer Zunahme der Intensität der extremsten Ereignisse. Dies kann zu vermehrten Überschwemmungen führen und dürfte zu einigen der katastrophalsten Ereignisse im Jahr 2024 beitragen.“, Zitat Ende

https://climate.copernicus.eu/esotc/2024

Als konkrete Niederschlagsangaben sei auf die Monatswerte für Sachsen-Anhalt im Zeitraum von 01/2015 bis 06/2025 verwiesen.

https://www.wetterkontor.de/wetter-rueckblick/gebietsmittel/monatswerte/sachsen-anhalt

Dazu bedarf es u.a. im Bund und in den Ländern Anpassungen in der Wassergesetzgebung. So agiert das Land Sachsen-Anhalt noch immer mit einer Fassung aus dem Jahr 2011, welche die gegenwärtige Klimaentwicklung nicht ausreichend oder gar nicht abbildet und dabei selbst vom aktuellen Wasserhaushaltsgesetz des Bundes explizit abweicht und nicht sowohl Wasserrückhalt und Wasserabfluss, sondern nur den ordnungsgemäßen Wasserabfluss als handlungsleitend festschreibt. Mit anderen Worten, alle maßgeblichen Akteure – Unterhaltungsverbände, Landwirt*innen, Umweltverbände etc. – sind gesetzlich dazu angehalten, den wenigen Regen möglichst ungehindert und schnell aus der Landschaft ins Meer zu transportieren. Ein neues Wassergesetz für Sachsen-Anhalt kursiert seit Jahren als Entwurf und basiert noch immer auf Grundlagen, welche die Zeichen der Zeit nicht vollumfänglich erkennt.

Dabei dürfte unstrittig sein, dass ein neues Wassergesetz im Land Sachsen-Anhalt sich dem Schutz, Erhalt und Entwicklung von Umwelt, Natur und Landschaften sowie den drohenden und bereits begonnenen massiven klimatischen Veränderungen stellen muss.

In der Pressemitteilung: 58/2025 des Ministeriums für Wissenschaft, Energie, Klimaschutz und Umwelt des Landes Sachsen-Anhalt vom 08.05.2025 kündigt Prof. Dr. Armin Willingmann folgendes an, Zitat: „Willingmann rechnet mit neuem Akzeptanzgesetz und Wassergesetz-Novelle unmittelbar nach Parlaments-Sommerpause“, Zitat Ende, was grundsätzlich zu begrüßen ist, aber vollkommen falsche Ansätze zum Wasserrückhalt aufzeigt, Zitat: „Das Gesetz sieht insbesondere einen Paradigmenwechsel vom Wasserabfluss zum verstärkten Wasserrückhalt in kleineren Gewässern vor. Um die Wasserrückhaltung in der Fläche zu stärken, sollen Stauanlagen an Gewässern zweiter Ordnung saniert oder neu gebaut werden. An Vorranggewässern wie Elbe und Saale soll die ökologische Durchgängigkeit und damit auch der Abfluss großer Wassermassen gewährleistet bleiben.“, Zitat Ende

https://mwu.sachsen-anhalt.de/fileadmin/tsa_rssinclude/ministerium-fuer-wissenschaft-energie-klimaschutz-und-umwelt_08_05_2025_pressemitteilung_willingmann-rechnet-mit-neuem-akzeptanzgesetz-und-wassergesetz-novelle-unmittelbar-nach-parlaments-sommerpause.pdf

Dabei gilt es doch dafür Sorge zu tragen, dass das Wasser im Boden bleibt und nicht erst im größeren Umfang in den Fließgewässern gelangt. Zudem sind mit den angedachten wasserbaulichen Maßnahmen massive Eingriffe in die Gewässer zu befürchten.
Daher sei in dem Zusammenhang jedoch insbesondere auf die Einhaltung und Umsetzung der Artikel 1, 2 und 4 der RICHTLINIE 2000/60/EG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 23. Oktober 2000 zur Schaffung eines Ordnungsrahmens für Maßnahmen der Gemeinschaft im Bereich der Wasserpolitik – insbesondere die Artikel 1, 2 und 4 – hingewiesen.

https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/PDF/?uri=CELEX:02000L0060-20141120&from=DE

In dem Blickwinkel betrachtet unterbreitet der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – folgende Vorschläge, welche es in die neue Wassergesetzgebung im Land Sachsen-Anhalt und dessen Umsetzung aufzunehmen gilt:

  • Reduzierung des Verbrauchs von Boden und der Flächenversiegelung, Beendigung von Neuversiegelungen sowie Rückbau von Bodenversiegelungen aller Art.

https://www.bmuv.de/themen/nachhaltigkeit-digitalisierung/nachhaltigkeit/strategie-und-umsetzung/flaechenverbrauch-worum-gehtes

  • Arten und strukturreiche Entwicklungen von Wald- und Agrargebieten, um eine Rückhaltung von Niederschlagswasser durch höheren Humusgehalt mit Verbesserung der Bodenstruktur und einhergehender Verbesserung des Speichervermögens der Böden zu erreichen. Damit einhergehend erhöht sich durchaus das Speicherungsvermögen des Bodens für Kohlendioxid.

https://projekttraeger.dlr.de/sites/default/files/2024-07/documents/WPKS_Gutachten_MCC_PIK.pdf

https://www.bfn.de/veranstaltungen-ina/carbon-farming-der-schnittstelle-zwischen-klima-und-naturschutz

Dies lässt sich durch eine verbesserte Fruchtfolge, ein höheres Artenspektrum des Agraranbaus zum Beispiel durch die Einbeziehung von Ackerkulturen wie Luzerne, Rot- und Weißklee, Inkarnatklee, Landsberger Gemenge, Phacelia etc. erreichen. Ferner gilt es den Zwischenfruchtanbau auf den Ackerflächen zu befördern und dabei auf ebengenannte humusmehrende Anbaukulturen zurückzugreifen. Wälder gilt es naturnah und sukzessiv zu entwickeln.

  • Beförderung von naturnahen Gewässerentwicklungen mit Mäandrierungen, welche die Gewässervielfalt erhöhen und Verlängerung der Fließgewässer mehr Speichervermögen von Wasser ermöglichen. Dazu ist das Belassen von Altholz etc. zu ermöglichen, was wiederum Deckung für Tiere und Jagdansitze zum Beispiel für den Eisvogel ermöglichen. Unterstützung der Entwicklung ggf. mit Einbringen von Störsteinen und -hölzern befördern. Fließgewässer dürfen nicht als simple Entwässerungskanale fungieren, sondern als arten- und strukturreiche Landschafts- und Naturbestandteile, Lebens- und Rückzugsräume für Fauna, Flora und Funga sowie der hydrologischen Belebung von Umwelt, Natur und Landschaften dienen.
  • Ein Wasserrückhalt in Form von gebauten und erneuerten Stauanlagen in Fließgewässern sind natur- und standortfremd, sorgen für Ufer- und Sohlbefestigungen, behindern die biologische Durchlässigkeit und somit u.a. Fischwanderungen und haben daher nichts in den Gewässern zu suchen.
  • Mindestens 10,00 m Gewässerschutzstreifen beidseitig der Uferoberkanten, um eine naturnahe Entwicklung mit Mäandrierungen, sukzessiver Neuentwicklung etc. zuzulassen
  • Biberansiedlungen mit Dammbauten schützen und sichern bzw. gar befördern (z.B. an und in aktuellen bzw. zu vernässenden Mooren).
  • An Mooren naturnahere Rückstauanlagen aus Baumstämmen bzw. Altholz ermöglichen, welche so ähnlich wie Biberdämme funktionieren

Alle diese denkbaren Aktivitäten ermöglichen zudem eine Stabilisierung und Verbesserung des Arten- und Strukturreichtums in Umwelt, Natur und Landschaften.

Zusammenfassend fordert der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – die Durchlässigkeit der Fließgewässer nicht anzutasten, sondern gar zu befördern sowie deren Entwicklung zu naturnahen Gewässern zu befördern. Dies steht nicht im Widerspruch zu einer nachhaltigen Wasserrückhaltung in der Fläche, welche durch Flächenentsiegelungen, nachhaltigen Umgang mit Böden, Mooren, Wäldern, Gehölz-, Wiesen- und Staudenbereichen sowie Agrarflächen einhergehen müssen. Ziel muss es sein, dass Speicherungsvermögen der Böden zu erhöhen sowie vermehrte Aufheizungen und damit einhergehende erhöhte Verdunstungen in Folge von Flächenversiegelungen, freigeräumter Wald- und Agrarflächen sowie übermäßiger Mahdaktivitäten in Siedlungs-, Wald- und Agrargebieten zu mindern.
Somit geht weniger Wasser durch übermäßigen und zu schnellen Abfluss und Verdunstung verloren.

Der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – fordert daher eine umgehende Abstimmung unter Berücksichtigung der obengenannten Vorschläge und Hinweise über den Entwurf für ein neues Wassergesetz des Landes Sachsen-Anhalt.

Die im Juni 2019 vom Umweltbundesamt nach § 3 Umwelt-Rechtsbehelfsgesetz – UmwRG anerkannte Umwelt- und Naturschutzvereinigung Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – möchte im Rahmen seiner ehrenamtlichen und gemeinnützigen Möglichkeiten mitwirken.

Arbeitskreis Hallesche Auenwälder
zu Halle (Saale) e.V. – AHA

Große Klausstraße 11

06108 Halle (Saale)

E-Mail: aha_halle@yahoo.de

Andreas Liste
Vorsitzender

Halle (Saale), den 04.08.2025

AHA fordert zusammenhängenden Schutz von Reide und Hufeisensee – Abendexkursion für den 03.09.2025 beschlossen!

Wie bereits mehrfach vom Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – festgestellt, bedarf es im Interesse der Allgemeinheit eines wissenschaftlichen Gesamtkonzeptes für den Schutz und der Entwicklung des Hufeisensees im Osten der Stadt Halle (Saale), welches die Belange des Umwelt-, Natur- und Landschaftsschutzes, des Tourismus und der Naherholung, des Sportes sowie der Land- und Forstwirtschaft untersucht und zueinander abwägt. Bereits die Wohnbebauung im Nordosten des Hufeisensees und die Europachaussee im Westen haben den Raum des früheren Tagebaus umfassend räumlich eingeschränkt, Biotop- und Grünverbünde sowie Kaltluft- und Frischluftkorridore gekappt. Diese verheerenden Baumaßnahmen haben schon zu massiven Eingriffen in den Raum Hufeisensee geführt.
Der am 25.03.2015 mehrheitlich vom Stadtrat der Stadt Halle (Saale) beschlossene Bebauungsplan 158 „Freizeit- und Erholungsraum Hufeisensee“ verschärft nun diese verheerende Situation. Dazu zählen das nunmehr das weit fortgeschrittene Vorhaben zur Errichtung eines 27-Loch-Golfplatzes sowie die unverantwortliche Ausweitung der Wassersportanlagen, der Bau einer Wasserrettungsstation sowie die Errichtung eines Campingplatzes im Süden des Hufeisensees. Nun droht noch die Errichtung von Ferienhäusern.
Ganz besonders zählen aber auch die baulichen Einrichtungen von Badestränden im Norden und Nordwesten des Hufeisensees sowie eines asphaltierten 6 km langen und mindestens 3,00 m breiten Rundweges um den See herum.
Die vorgesehenen Standorte der Badestrände mit ihren Schilfbereichen und Gehölzhecken – welche zudem einen Schutz nach § 30 Absatz 2 Nummer 2 Bundesnaturschutzgesetz – BnatSchG und § 22 Absatz 1 Nummer 8 Naturschutzgesetz des Landes Sachsen-Anhalt genießen – bilden einen sehr wichtigen Lebens- und Rückzugsraum für zahlreiche Tier-, Pflanzen- und Pilzarten.

https://www.gesetze-im-internet.de/bnatschg_2009/__30.html

https://landesrecht.sachsen-anhalt.de/bsst/document/jlr-NatSchGST2010pP22

Gerade die Entwicklung in den letzten 33 Jahren hat zu einer umfassenden ökologischen Aufwertung geführt. So nutzen z.B. zahlreiche Wasservögel, Lurche und Insekten diese angedachten Strandbereiche. Im Falle der Umsetzung der Pläne ist mit einer massiven Zerstörung einer jahrzehntelangen sukzessiven Entwicklung zu rechnen.
Die letzten beiden heißen und trockenen Sommer in den Jahren 2018 bis 2023 haben zudem die von Anfang an vom Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – genannten Befürchtungen bestätigt, dass ein Golfplatz an dem Standort mit fehlendem Wasser zu kämpfen hat und dann unverantwortlicher Weise den ebenfalls gestressten Hufeisensee anzapft. Nunmehrige Pläne der Stadt Halle (Saale) den Abfluss über den ca. 800 m langen Überlauf zur Reide, um so Wasser im Hufeisensee anzustauen, offenbart die fortgesetzte fachliche Inkompetenz. Abgesehen von der Tatsache, dass auf Grund der weiterfehlenden Erholung der Grundwassersituationen, findet momentan ohnehin kein Abfluss von Wasser des Hufeisensees statt. Angesichts der immer mehr steigenden Bedeutung des Überlaufes als Fließgewässer mit einer standorttypischen Fauna, Flora und Funga, dient der Bach als Biotop- und Grünverbundraum sowie als Wanderstrecke von Lurchen, Fischen und Kleinorganismen. Im Falle eines Anstieges gilt es daher das Wasser frei abfließen zu lassen, um auch den Überlauf wieder mit Wasser zu versorgen. Es ist unverantwortlich, dass die steuerfinanzierten Verantwortlichen in Politik und Verwaltung der Stadt Halle (Saale) immer mehr die Entwicklung des Hufeisensees und seines Umfeldes nach dem Golfplatz auszurichten, dessen Errichtung schon skandalös genug ist. Nach Auffassung des Arbeitskreises Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – gilt es daher den gesamten Verfahrens- und Entwicklungsweg der Golfanlage sowie mögliche unzulässige Vermischung von privaten und öffentlichen Belangen zu prüfen.
Auf Grundlage der vorliegenden Pläne ergibt sich bei einer Länge von 6,00 km = 6.000 m x Mindestbreite im Umfang von 3,00 m, eine zusätzliche Versiegelung von 18.000 m² = 1,80 ha. Dieser Weg zerschneidet den Landschaftsraum, erschwert für Kleinsttiere die ungestörte Überwindung der Asphaltstrecke, was sich bei Erhitzung im Sommer und intensiver Nutzung der Wege noch verschärft. Hinzu kommt die Missbrauchsgefahr der Nutzung durch Motorräder und Mopeds sowie Nutzung als Rennstrecke für Rennräder, was zudem noch die Unfallgefahr für andere Fahrradfahrer und Fußgänger steigert.
Im Rahmen einer Befahrung mit dem Fahrrad am 13.04.2024 war das am Ufer des Hufeisensees im Dreieck Seefläche & Seeufer, Baustelle DRK-Wasserrettungszentrum Hufeisensee und Gelände Golfclub sehr gut zu erkennen, als einige Partygäste mit dem Auto an das Ufer gefahren waren.
Zudem sei angemerkt, dass das Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) zur aktuellen täglichen Neuausweisung von Siedlungs- und Verkehrsflächen in der Bundesrepublik Deutschland folgendes angibt, Zitat: „Ausweislich der amtlichen Flächenstatistik des Bundes wurden in Deutschland im Vierjahresmittel 2019 bis 2022 jeden Tag rund 52 Hektar als Siedlungsflächen und Verkehrsflächen neu ausgewiesen. Dies entspricht einer Fläche von circa 72 Fußballfeldern täglich. Damit nahm der Flächenverbrauch nach einem Anstieg im Vorjahreszeitraum (55 Hektar) nun wieder geringfügig ab. 37 Hektar der Flächenneuinanspruchnahme entfielen auf den Bereich Wohnungsbau, Industrie und Gewerbe sowie öffentliche Einrichtungen, 12 Hektar auf Sport-, Freizeit- und Erholungs- sowie Friedhofsflächen. Insgesamt machten Flächen für Siedlung und Verkehr in Deutschland im Jahr 2022 14,5 Prozent, das heißt etwa ein Siebtel der Gesamtfläche aus.
Die Siedlungs- und Verkehrsfläche darf nicht mit „versiegelter Fläche“ gleichgesetzt werden, da sie auch unversiegelte Frei- und Grünflächen enthält. Nach Schätzungen des Statistischen Bundesamtes sind etwa 45 Prozent der Siedlungs- und Verkehrsfläche versiegelt.“, Zitat Ende
Ferner ist folgendes ausgeführt, Zitat:
In der Deutschen Nachhaltigkeitsstrategie hat sich die Bundesregierung zum Ziel gesetzt, den täglichen Zuwachs an Siedlungs- und Verkehrsfläche in Deutschland von heute rund 52 Hektar pro Tag bis zum Jahr 2030 auf unter 30 Hektar pro Tag zu reduzieren, um bis zum Jahr 2050 einen Flächenverbrauch von netto Null im Sinne einer Flächenkreislaufwirtschaft zu erreichen. Dabei geht es auch um den Schutz und die Erhaltung landwirtschaftlicher Flächen.“, Zitat Ende

https://www.bmuv.de/themen/nachhaltigkeit-digitalisierung/nachhaltigkeit/strategie-und-umsetzung/flaechenverbrauch-worum-geht-es

https://www.bundesregierung.de/breg-de/service/archiv/nachhaltigkeitspolitik/deutsche-nachhaltigkeitsstrategie-318846#:~:text=Nachhaltigkeit%20bedeutet:%20Nur%20so%20viel,Wirtschaft%20und%20Gesellschaft%20antworten%20wollen.

https://www.bundesregierung.de/resource/blob/975274/1873516/9d73d857a3f7f0f8df5ac1b4c349fa07/2021-03-10-dns-2021-finale-langfassung-barrierefrei-data.pdf?download=1

https://www.bundesregierung.de/resource/blob/2277952/1875184/583beac2346ebc82eb83e80249c7911d/Deutsche_Nachhaltigkeitsstrategie_2021_Kurzfassung_bf_neu_17-05-2021.pdf?download=1

Das ergibt im Jahr einen Flächenverbrauch im Umfang von 18.980,00 ha. Im Vergleich dazu hat die Stadt Wanzleben-Börde eine Fläche von 18.150,00 ha = 188,15 km².

https://www.destatis.de/DE/Themen/Laender-Regionen/Regionales/Gemeindeverzeichnis/Administrativ/05-staedte.html

Das Statistische Bundesamt kommt auf die gleichen besorgniserregenden Feststellungen.

https://www.destatis.de/DE/Presse/Pressemitteilungen/Zahl-der-Woche/2024/PD24_11_p002.html

Daher sind alle neuen Flächenverbräuche in unverbauten Teilen von Umwelt, Natur und Landschaften endlich zu unterlassen und stattdessen Rückbau- und Flächenentsiegelungsmaßnahmen anzugehen.

In dem Zusammenhang sei ebenfalls erwähnt, dass die Zerstörung von Umwelt, Natur und Landschaft am Westufer des Hufeisensees mit dem zerstörerischen Bau einer DRK- Wasserrettungszentrums Hufeisensee einen rühmlichen Höhepunkt gefunden hat. In dem Bereich fand eine vollständige oder weitgehende Zerstörung des gesamten Schilf- und Sukzessionsbereiches statt. Es ist skandalös, was hier Verantwortliche aus Politik und Verwaltung der Stadt Halle (Saale) sowie des Deutschen Roten Kreuzes (DRK) an Schäden in Natur und Landschaft angerichtet haben. Nach Auffassung des AHA sind Zusammenhänge zwischen der am „Freitag, den 14. Juli 2017“ erteilten Baugenehmigung dieses Skandalbaus und der Mitgliedschaft des Vorsitzenden der DRK Wasserrettung Dr. Sven Thomas im einstigen Unterstützerverein für Halles nunmehr zurückgetretenen Oberbürgermeister „Hauptsache Halle“ zu vermuten und daher gilt es tiefgründig und lückenlos mögliche Interessenkonflikte zu prüfen. In dem Zusammenhang sind die Verantwortlichen für die Störungen und Zerstörungen an Umwelt, Natur und Landschaft des Hufeisenseegebietes zu belangen. Der Bau ist auf jeden Fall sofort zurückzunehmen und zu beräumen, die Aufschüttungen sind unverzüglich und vollständig zu beseitigen.
Nunmehr beabsichtigt die Verwaltung der Stadt Halle (Saale) mit dem Bebauungsplan Nr. 158 „Freizeit- und Erholungsraum Hufeisensee“, 1. Änderung – Aufstellungsbeschluss noch weitere Zerstörungen an Umwelt, Natur und Landschaft vornehmen zu wollen. Dabei benennt das vom halleschen Beigeordneten für Stadtentwicklung und Umwelt René Rebenstorf unterzeichnete Dokument folgende Planungsziele, Zitat:

3.1 Erweiterung des Nutzungsspektrums im Teilgebiet 1 Sondergebiet Golf (SO Golf TG1), z. B.: Zulässigkeit von Ferienhäusern
3.2 Erweiterung des Nutzungsspektrums für die Grünfläche Freizeitsport zur Etablierung verschiedener Spiel-, Sport- und Freizeitnutzungen
3.3 Erweiterung des Teilgebietes 4 Sondergebiet Freizeit (SO Freizeit TG4) bis zum Ufer, Zuwegung zum Ufer/ Slipanlage für Boote
3.4 Schaffung eines Baufeldes am Westufer für die Gebäude einer Wakeboardanlage wie z. B.: Büro, Lager, Technik, Gastronomie
3.5 Kennzeichnung einer Sportfläche für Wakeboarding auf dem Hufeisensee
3.6 Schaffung einer Entwicklungsmöglichkeit für den Anglerverein
3.7 Flächenfestsetzung für eine Kleinkläranlage
3.8 Vergrößerung des Teilgebietes 2 Sondergebiet Golf (SO Golf TG2), Einbeziehung der bisher für den Parkplatz „P4“ vorgesehenen Fläche
3.9 Kennzeichnung einer zweiten Wasserskistrecke auf dem Hufeisensee als Trainigsstrecke bei Bedarf
3.10 Kennzeichnung einer Sportfläche Kutterrudern“, Zitat Ende

Zwischenzeitlich ist folgendes geschehen, Zitat:

Der Stadtrat der Stadt Halle (Saale) hat in seiner öffentlichen Sitzung am 29. Januar 2025 den Entwurf des Bebauungsplans Nr. 158 „Freizeit- und Erholungsraum Hufeisensee“, 1. Änderung in der Fassung vom 25. Juli 2024 bestätigt und gemäß § 3 Absatz 2 Baugesetzbuch (BauGB) zur Veröffentlichung im Internet bestimmt (Beschluss-Nr.: VIII/2024/00116).“, Zitat Ende

Zitat aus der Begründung zum nunmehr am 29.01.2025 beschlossenen Entwurf des Bebauungsplans, Punkt „1 Anlass, Ziele und Zweck der Planung (§ 1 BauGB)“:

Planungsziele

Zusammengefasst sollen folgende Planungsziele des Aufstellungsbeschlusses umgesetzt werden:

  • 3.1 Erweiterung des Nutzungsspektrums im Teilgebiet 1 Sondergebiet Golf (SOGolf TG 1), z. B.: Zulässigkeit von Ferienhäusern;
  • 3.2 Erweiterung des Nutzungsspektrums für die Grünfläche Freizeitsport zur Etablierung verschiedener Spiel-, Sport- und Freizeitnutzungen;
  • 3.3 Erweiterung des Teilgebietes 4 Sondergebiet Freizeit (SOFreizeit TG 4) bis zum Ufer, Zuwegung zum Ufer/Slipanlage für Boote;
  • 3.4 Schaffung eines Baufeldes am Westufer für die Gebäude einer Wakeboardanlage wie z. B.: Büro, Lager, Technik, Gastronomie;
  • 3.5 Kennzeichnung einer Sportfläche für Wakeboarding auf dem Hufeisensee;
  • 3.6 Schaffung einer Entwicklungsmöglichkeit für den Anglerverein;
  • 3.7 Flächenfestsetzung für eine Kleinkläranlage;
  • 3.8 Vergrößerung des Teilgebietes 2 Sondergebiet Golf (SOGolf TG 2), Einbeziehung der bisher für den Parkplatz „P4“ vorgesehenen Fläche.“, Zitat Ende

Weiter führt man unter Punkt „2.1 Lage und Größe des Planungsgebietes, Lage im Stadtgebiet“ aus Zitat:

Das Plangebiet des rechtskräftigen Bebauungsplanes Nr. 158 befindet sich im Osten der Stadt Halle (Saale) in der Flur 7 der Gemarkung Halle, in den Fluren 1 und 2 der Gemarkung Büschdorf sowie den Fluren 1 und 2 der Gemarkung Kanena. Es hat eine Größe von ca. 256 Hektar.
Das Plangebiet wird dabei im Norden durch die Straßen Maikäferweg und Auenblick, im Osten durch die Käthe-Kollwitz-Straße und die Wallendorfer Straße, im Süden die Straßen Alte Schmiede und Zum Planetarium sowie im Westen durch die Europachaussee (HES1) begrenzt.
Die im Rahmen der 1. Änderung anzupassenden Flächen befinden sich:

  • mittig am Ufer der westlichen Seeseite und daran angrenzend auf der Wasserfläche gen Süden in der Gemarkung Büschdorf, Flur 1, Flurstücke 220/2 Teilfläche, 222/1 Teilfläche; Flur 2, Flurstücke 115/22 Teilfläche, 901, 955 Teilfläche und 963 Teilfläche sowie in der Gemarkung Kanena, Flur 1, Flurstücke 2019 Teilfläche und 350/1 Teilfläche
  • am Ufer der westlichen Seeseite nördlich und südlich des Krienitzweges in der Gemarkung Büschdorf, Flur 2, Flurstücke 931, 933, 962, 983 und 996. Dazugekommen ist die Fläche für den Kletterturm nördlich des Krienitzweges:
  • Gemarkung Büschdorf, Flur 2, Flurstück 994 Teilfläche

Die Fläche im südlichen Teil des Bebauungsplanes Nr. 158 (Parkplatz „P4“), die im Aufstellungsbeschluss zur Bebauungsplanänderung als Änderungsfläche vorgesehen war, entfällt.
Die in die Änderung einbezogene Wasserfläche, die als Sportfläche für die Wakeboardanlage vorgesehen ist, wurde im Vergleich zum Aufstellungsbeschluss vergrößert. Ebenso wurde der Geltungsbereich der Änderung im Nordwesten des Sees um die Fläche für den Kletterturm mit Zip-Line vergrößert.
Der Geltungsbereich der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 158 hat eine Größe von ca. 7,21 ha.“, Zitat Ende

http://buergerinfo.halle.de/to0040.asp?__ksinr=21358

http://buergerinfo.halle.de/vo0050.asp?__kvonr=29671&voselect=21358

https://beteiligung.sachsen-anhalt.de/portal/Halle/beteiligung/themen/1001347

Der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – findet solche Pläne katastrophal und unverantwortlich, da sie den Weg in Richtung weiterer Zerstörung von Umwelt, Natur und Landschaft im Bereich des Hufeisensees gehen soll. Laut Medienberichten nimmt bereits jetzt die Golfanlage eine Fläche von sage und schreibe 80,00 ha ein. Flächenmäßige und bauliche Erweiterungen sind weiter geplant. Daher fordert der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – mit Nachdruck den gesamten Fortgang des Bebauungsplans 158 „Freizeit- und Erholungsraum Hufeisensee“ sofort zu stoppen, den Rückbau aller bisherigen Verbauungen und Zerstörungen in Umwelt, Natur und Landschaft des Hufeisensees umzusetzen.
Darüber hinaus fordert der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – Halles Stadträte auf die geplanten weiteren Zerstörungen an Umwelt, Natur und Landschaft sofort und unwiderruflich zu stoppen.

Einem Bericht der „Mitteldeutschen Zeitung“ vom 30.07.2025, Seite 16 zu Folge, plant der Hallesche Anglerverein e.V. einen Stützpunkt am Ufer des Hufeisensees einzurichten und hat dazu seit dem Jahr 2011 Kontakt zur Verwaltung der Stadt Halle (Saale). Auch wenn man angeblich andenkt ggf. das alte Pumpenhaus westlich der Wallendorfer Straße aus- bzw. umzubauen und dann zu nutzen, ist mit weiteren massiven Eingriffen im Ufer- und Wasserbereich des Hufeisensees zu rechnen. Dazu gehören zum Beispiel Baumaßnahmen aller Art, vermehrter Kraftfahrzeugverkehr sowie das Betreten der Uferzonen und möglicherweise das Befahren der Wasserfläche mit Wasserfahrzeugen aller Art. Dieser Medienbericht beinhaltet ebenfalls die Information, dass der hallesche SPD-Stadtrat Philipp Pieloth seine Unterstützung erklärt habe.
Der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. sieht hier eine weitere Gefahr für den Hufeisensee und seiner Umwelt, Natur und Landschaften. Daher fordert der ehrenamtliche und gemeinnützige Umwelt- und Naturschutzverein auch dieses Vorhaben nicht zuzulassen.

Die nunmehrigen Pläne am Nordwest und Westufer Ferienhäuser, einen Camping- und Caravanstandort sowie Erweiterungsbereiche für Golf- und Wassersportanlagen zu errichten und sich dabei auf einen skandalösen Bebauungsplan zu berufen bestätigt die auf Vernichtung von Umwelt, Natur und Landschaft orientierten Politik der Verantwortlichen in der Verwaltung der Stadt Halle (Saale). Den drohenden verstärkten Ziel- und Quellverkehr von motorisiertem Verkehr scheinen diese Leute dagegen nicht zu stören.
Dabei weist der heutige Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – bereits seit dem Jahr 1983 auf dringende Entwicklung des Gebietes des Hufeisensees als Entwicklungsstandort für Natur und Landschaft sowie für den sanften Tourismus hin. Ferner gilt es den Biotop- und Grünverbund mit der Reide und ihrer Aue zu sichern bzw. zu erweitern.
Darüber hinaus gilt es eine Wasserqualität in und am Hufeisensee zu schaffen, welche mindestens den Kriterien der „Richtlinie 2000/60/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. Oktober 2000 zur Schaffung eines Ordnungsrahmens für Maßnahmen der Gemeinschaft im Bereich der Wasserpolitik“ und hier insbesondere den Artikeln 1, 2 und 4 entsprechen.

https://eur-lex.europa.eu/legal-content/de/ALL/?uri=CELEX%3A32000L0060

https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/PDF/?uri=CELEX:02000L0060-20141120&from=DE

Den Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – befremdet zudem die katastrophale und undemokratische Art und Weise der Offenlage des Bebauungsplanes Nr. 158 „Freizeit- und Erholungsraum Hufeisensee“, 1. Änderung im Zeitraum „vom 6. Mai 2025 bis zum 17. Juni 2025“.

https://beteiligung.sachsen-anhalt.de/portal/Halle/beteiligung/themen/1001347

Die Bekanntmachung Bebauungsplan Nr. 158 „Freizeit – und Erholungsraum Hufeisensee „, 1. Änderung Veröffentlichungsbeschluss vom 15.04.2025, unterzeichnet vom halleschen Oberbürgermeister Dr. Alexander Vogt ging am Großteil der Bevölkerung sowie ihrer Vereine und Initiativen vorbei.
Derartiges Handeln ist bewusst darauf angelegt kritische und ablehnende Stimmen sowie alternative Vorschläge und Stellungnahmen im Sinne von lobbyhaften, umwelt-, natur- und landschaftszerstörenden Partikularinteressen auszuschließen.
Dabei zeigt auch der nunmehrige hallesche Oberbürgermeister, dass ihm keinesfalls die mit dem Schutz, dem Erhalt und der damit verbundenen Entwicklung von Umwelt, Natur und Landschaften vom Belang sind und damit ihm das Wohl der ihm anvertrauten Stadt Halle (Saale) nicht wichtig erscheint.

Nach Auffassung des Arbeitskreises Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – gilt es nunmehr alle Entscheidungen ordnungsgemäß und vollumfänglich auf den Prüfstand zu stellen.

Ferner und in dem Zusammenhang fordert der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – nunmehr alle halleschen Stadträtinnen und Stadträte auf, einer erneuten „Beschlussvorlage Bebauungsplan Nr. 158 Freizeit- und Erholungsraum Hufeisensee 1. Änderung – Beschluss zur öffentlichen Auslegung“ vollumfänglich und unwiderruflich die Zustimmung zu verweigern.
Alternativ muss es stattdessen eine ordnungsgemäße und fachübergreifende wissenschaftliche Planung geben.
Eine Basis könnte dazu, der vom Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – dem Fachbereich Geografie der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg vorgelegte, am 11.06.2001 erstellte „Rahmenplan zur Erstellung einer Nutzungs- und Entwicklungskonzeption für den Hufeisensee in Halle (Saale)“ dienen. Darin schlägt der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – vor, im Rahmen einer Diplom-, Beleg- oder Praktikumsarbeit eine umfassende Schutz- und Entwicklungskonzeption für den Hufeisensee als Teil des Einzugsgebietes der Reide zu erstellen.

https://www.web-conzept-mn.de/wp-content/uploads/2025/01/RahmenplanKonzeptionHufeisensee.pdf

Als wissenschaftliche Partner sieht der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – die Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg, die Hochschule Anhalt sowie die Helmholtz-Zentrum für Umweltforschung GmbH – UFZ.
Insbesondere der am 25.04.2025 vom Oberbürgermeister der Stadt Halle (Saale) Dr. Alexander Vogt und der Rektorin der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg Prof. Dr. Claudia Becker abgeschlossene „gemeinsame Maßnahmenplan für das Studienjahr 2025/2026“ kann hier eine Basis sein.

https://halle.de/verwaltung-stadtrat/presseportal/nachrichten/nachricht/stadt-und-universitaet-unterzeichnen-massnahmeplan-oberbuergermeister-und-rektorin-eroeffnen-fruehlingskonzert

Im Interesse einer verstärkten ökologischen Begleitung der Entwicklung des Hufeisensees hat der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – zudem beschlossen eine „Arbeitsgruppe Hufeisensee“ zu bilden.

Aufgrund der massiven Bedrohung und voranschreitenden vielfältigen Zerstörungen des Hufeisensees und der alternativen Vorschläge zum Schutz, zum Erhalt und zur Entwicklung des Seegebietes in der Reideaue hat die Mitgliederversammlung des Arbeitskreises Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – am 04.08.2025 folgende Veranstaltung durchzuführen:

Mittwoch, den 03.09.2025
Abendexkursion zum halleschen Hufeisensee
Treff: 17.30 Uhr, Straßenbahnhaltestelle Bitterfelder Straße
Dauer: ca. 3 Stunden

Die Exkursion findet grundsätzlich bei jedem Wetter statt. Deshalb sind wetterfeste Kleidung und entsprechend angemessenes Schuhwerk angebracht.
Die Teilnahme an der Exkursion erfolgt auf eigene Gefahr. Zudem ist das Verlassen der Exkursion zu jeder Zeit und an jedem Ort möglich.

Wer noch mehr zu der Abendexkursion am 03.09.2025 und den Aktivitäten des Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – am Hufeisensee und im gesamten Einzugsgebiet von Reide und Kabelske erfahren möchte, wende sich bitte an folgende Anschrift:

Arbeitskreis Hallesche Auenwälder
zu Halle (Saale) e.V. – AHA

Große Klausstraße 11

06108 Halle (Saale)

Tel.: 0345 – 200 27 46
E-Mail: aha_halle@yahoo.de

Andreas Liste
Vorsitzender

Halle (Saale), den 04.08.2025

AHA fordert weiter Freihaltung des Tempelhofer Feldes in Berlin von jeglicher Bebauung!

Die Bundeswahlleiterin zur Bundestagswahl 2025 gibt zum Land Berlin folgende Eckdaten an:

Fläche in km² am 31.12.2023: 891,10 km²
Bevölkerung am 31.12.2023 insgesamt (in 1.000) 3.662,40

https://www.bundeswahlleiterin.de/bundestagswahlen/2025/strukturdaten/bund-99/land-11.html

Das Statistische Bundesamt spricht von „rund 3,6 Millionen Einwohnerinnen und Einwohner“.

https://www.destatis.de/DE/Themen/Laender-Regionen/Internationales/Thema/bevoelkerung-arbeit-soziales/bevoelkerung/Stadtbevoelkerung.html

In der Vorlage Drucksache 19/183 des Senats von Berlin über Berliner Bodenschutzkonzeption (Bln BodSchK) an das Abgeordnetenhaus Berlin vom 02.07.2024 ist unter Punkt 2.3.2 Flächensparziele in Berlin auf Seite 9 folgendes vermerkt, Zitat:

Die Bodenfläche Berlins beträgt 89.112 ha. Der Anteil von Siedlungs- und Verkehrsfläche betrug im Jahr 2020 70,6 % (62.899 ha) (AfS 2022). Berlin gehört damit zu den 13 Gemeinden Deutschlands mit mehr als 70 % Anteil Siedlungs- und Verkehrsfläche an der Bodenfläche (vgl. Abb. 2). Die Flächenneuinanspruchnahme der letzten 20 Jahre in Berlin ist gering und lag im Jahr 2020 im Mittel der letzten vier Jahre bei durchschnittlich 0,12 ha/Tag“, Zitat Ende

Jedoch sind die Zahlen der Flächeninanspruchnahme offensichtlich zu gering angesetzt, denn unter Punkt 2.3.3 Entwicklung der Flächenversiegelung in Berlin, auf den Seiten 11 und 12 ist folgendes vermerkt, Zitat:

Die Versiegelungszunahme, verbunden mit dem Verlust von Bodenfunktionen und Ökosystemdienstleistungen, wird durch die Statistiken des Amtes für Statistik Berlin-Brandenburg zur Flächenneuinanspruchnahme (vgl. Kap. 2.3.2) nicht erfasst. Flächenneuinanspruchnahme wird als Inanspruchnahme von Wald und von landwirtschaftlichen Flächen durch Siedlungs- und Verkehrsflächen definiert. Die Bebauung von Kleingärten, Grünflächen oder anders vorgenutzten Freiflächen bei Nachverdichtung im Bestand, wird nicht als Flächenverbrauch bewertet und fließt nicht in die Statistiken ein (vgl. SenStadtWohn 2020a und Kap. 5.3.6 Flächenmonitoring in Anlage 4). Um den Verlust von Bodenfunktionen in einem Stadtstaat wie Berlin zu dokumentieren ist die „Flächenneuinanspruchnahme“, die die Reduzierung der in Anspruch genommenen Nutzungen auf Wald und Landwirtschaft ermittelt, deshalb nicht allein geeignet. Der entsprechende Indikator für die Nachhaltigkeitsberichterstattung für das Land Berlin des Amtes für Statistik Berlin-Brandenburg ist deshalb auch die „Flächenversiegelung“ (Grad der Versiegelung in Prozent). Er stellt den Anteil der versiegelten Flächen innerhalb der Siedlungs- und Verkehrsfläche an der Gesamtfläche dar (Amt für Statistik Berlin-Brandenburg 2021). Der Notwendigkeit, die Versiegelung zusätzlich zur Flächenneuinanspruchnahme in den Blick zu nehmen, trägt die Bodenschutzkonzeption mit einem eigenen auf die Begrenzung der Versiegelung von Böden ausgerichteten Handlungsziel Rechnung (s.Kap. 5.1.297).“, Zitat Ende

https://www.parlament-berlin.de/ados/19/UK/vorgang/UK19-0195-v.pdf

Ferner gibt die Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt folgendes an, Zitat:

Die Bundesregierung hat sich das Ziel gesetzt, den 2002 noch sehr hohen Flächenverbrauch von ca. 130 ha/Tag auf 30 ha/Tag im Jahr 2020 zu reduzieren. Die Kommission Bodenschutz des Umweltbundesamtes hat einen Vorschlag zur Verteilung des 30 ha-Ziels auf die Bundesländer erarbeitet. Daraus leitet sich für Berlin ab, den täglichen Flächenverbrauch unter 0,85 ha zu halten. Dies entspricht 310 ha pro Jahr. Für den Zeitraum 2000 bis 2010 liegt der jährliche Flächenverbrauch Berlins bei ca. 120 ha/a. Damit unterschreitet Berlin erfreulicherweise bereits heute das Flächensparziel der Bundesregierung.“, Zitat Ende

https://www.berlin.de/sen/uvk/umwelt/bodenschutz-und-altlasten/vorsorgender-bodenschutz/vorsorgender-bodenschutz-nichtstofflich/versiegelung-und-flaechenverbrauch

Die Antwort Senatsverwaltung für Umwelt, Mobilität, Verbraucher- und Klimaschutz vom 15. Juni 2022 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 17. Jun. 2022) auf die Schriftliche Anfrage Nr. 19/12031 vom 31. Mai 2022 über Flächenbilanz von Versiegelung und Entsiegelung beinhaltet zum Beispiel auf Seite 2 folgende Angaben, Zitat:

Zwischen 2011 und 2016 hat die Versiegelung in Berlin insgesamt um rund 1.000 ha zugenommen. Der Anstieg der bebaut versiegelten Fläche zwischen 2011 und 2016 resultiert nur zum Teil aus Bauaktivitäten (ca. 700 ha). Weitere 600 ha sind auf eine verbesserte Datengrundlage zum Gebäudebestand und nicht auf eine Versieglung innerhalb des 5-Jahreszeitraums zurückzuführen.“, Zitat Ende
Zur Absenkung von Versiegelung hält man sich sehr vage.

https://pardok.parlament-berlin.de/starweb/adis/citat/VT/19/SchrAnfr/S19-12031.pdf

In dem Zusammenhang gilt es ferner festzuhalten, dass das Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) zur aktuellen täglichen Neuausweisung von Siedlungs- und Verkehrsflächen in der Bundesrepublik Deutschland folgendes angibt, Zitat: „Ausweislich der amtlichen Flächenstatistik des Bundes wurden in Deutschland im Vierjahresmittel 2019 bis 2022 jeden Tag rund 52 Hektar als Siedlungsflächen und Verkehrsflächen neu ausgewiesen. Dies entspricht einer Fläche von circa 72 Fußballfeldern täglich. Damit nahm der Flächenverbrauch nach einem Anstieg im Vorjahreszeitraum (55 Hektar) nun wieder geringfügig ab. 37 Hektar der Flächenneuinanspruchnahme entfielen auf den Bereich Wohnungsbau, Industrie und Gewerbe sowie öffentliche Einrichtungen, 12 Hektar auf Sport-, Freizeit- und Erholungs- sowie Friedhofsflächen. Insgesamt machten Flächen für Siedlung und Verkehr in Deutschland im Jahr 2022 14,5 Prozent, das heißt etwa ein Siebtel der Gesamtfläche aus.
Die Siedlungs- und Verkehrsfläche darf nicht mit „versiegelter Fläche“ gleichgesetzt werden, da sie auch unversiegelte Frei- und Grünflächen enthält. Nach Schätzungen des Statistischen Bundesamtes sind etwa 45 Prozent der Siedlungs- und Verkehrsfläche versiegelt.“, Zitat Ende
Ferner ist folgendes ausgeführt, Zitat:
In der Deutschen Nachhaltigkeitsstrategie hat sich die Bundesregierung zum Ziel gesetzt, den täglichen Zuwachs an Siedlungs- und Verkehrsfläche in Deutschland von heute rund 52 Hektar pro Tag bis zum Jahr 2030 auf unter 30 Hektar pro Tag zu reduzieren, um bis zum Jahr 2050 einen Flächenverbrauch von netto Null im Sinne einer Flächenkreislaufwirtschaft zu erreichen. Dabei geht es auch um den Schutz und die Erhaltung landwirtschaftlicher Flächen.“, Zitat Ende

https://www.bmuv.de/themen/nachhaltigkeit-digitalisierung/nachhaltigkeit/strategie-und-umsetzung/flaechenverbrauch-worum-geht-es

https://www.bundesregierung.de/breg-de/service/archiv/nachhaltigkeitspolitik/deutsche-nachhaltigkeitsstrategie-318846#:~:text=Nachhaltigkeit%20bedeutet:%20Nur%20so%20viel,Wirtschaft%20und%20Gesellschaft%20antworten%20wollen.

https://www.bundesregierung.de/resource/blob/975274/1873516/9d73d857a3f7f0f8df5ac1b4c349fa07/2021-03-10-dns-2021-finale-langfassung-barrierefrei-data.pdf?download=1

https://www.bundesregierung.de/resource/blob/2277952/1875184/583beac2346ebc82eb83e80249c7911d/Deutsche_Nachhaltigkeitsstrategie_2021_Kurzfassung_bf_neu_17-05-2021.pdf?download=1

Das ergibt im Jahr einen Flächenverbrauch im Umfang von 18.980,00 ha. Im Vergleich dazu hat die Stadt Wanzleben-Börde eine Fläche von 18.150,00 ha = 188,15 km².

https://www.destatis.de/DE/Themen/Laender-Regionen/Regionales/Gemeindeverzeichnis/Administrativ/05-staedte.html

Das Statistische Bundesamt kommt auf die gleichen besorgniserregenden Feststellungen.

https://www.destatis.de/DE/Presse/Pressemitteilungen/Zahl-der-Woche/2024/PD24_11_p002.html

Ferner sind folgende Fakten erwähnenswert, Zitate:

Berlin ist eine Wasserstadt im Sinne des Wortes. Nimmt man alle Flächen, die das Wasser innerhalb der Stadt bildet, zusammen, dann sind es immerhin 6,6 % der Berliner Gesamtfläche mit beachtlichen 58,9 km². Über 600 Brücken überspannen die Gewässer.
Die Wasserlandschaft Berlins und seiner unmittelbaren Umgebung ist gekennzeichnet durch mehrere große und viele kleine Fließgewässer, meist natürlichen Ursprungs, jedoch auch künstlicher Natur sowie zahlreiche Seen, Teiche, Pfuhle und Weiher.
Unter den größeren Seen gibt es wiederum etliche, die als Flussseen von Spree, Dahme und Havel durchzogen werden.
Innerhalb der Stadtgrenzen durchfließen Spree, Dahme und Havel eine Strecke von 89 km, die Kanäle bringen es auf eine Gesamtlänge von 67 km. Die kleineren Nebenwasserläufe wie Panke, Fredersdorfer Fließ, Tegeler Fließ und Nordgraben, ohne die Aufzählung vollständig zu gestalten, weisen eine Länge von ca. 75 km auf. Daneben gibt es weitere kleine und kleinste Gräben, die hauptsächlich noch aus der Zeit des Rieselfeldbetriebes stammen, mit einem Hauptanteil von rund 330 km. Der größte See Berlins ist der Große Müggelsee mit rd. 7,6 km² Wasseroberfläche, der tiefste der Flughafensee mit rd. 34 m.“

https://www.berlin.de/sen/uvk/umwelt/wasser-und-geologie/oberflaechengewaesser

Berlin besitzt 29.000 Hektar Wald. Das ist knapp ein Fünftel der Landesfläche

https://www.berlin.de/sen/uvk/natur-und-gruen/biologische-vielfalt/berliner-beispiele/arten-und-lebensraeume/waldbewirtschaftung

Circa 2 500 öffentliche Park- und Grünanlagen gibt es in Berlin – von kleinen Grünflächen in Stadtquartieren bis zu großen Parkanlagen.“

https://www.berlin.de/meingruenes-berlin/zusammen-sind-wir-park/parkgeschichten

Die rund 71.000 Berliner Kleingärten sind wesentlicher Bestandteil des Stadtgrüns.“

https://www.berlin.de/sen/uvk/natur-und-gruen/stadtgruen/gaertnern-in-der-stadt/kleingaerten/kleingartenentwicklungsplan

In Berlin befinden sich Kleingartenanlagen mit insgesamt 56.280 Kleingärten auf landeseigenen Flächen, die zusammen eine Fläche von 2283 Hektar ausmachen.“

https://www.berlin.de/rbmskzl/aktuelles/pressemitteilungen/2025/pressemitteilung.1580527.php

Diese Ausgangspunkte gilt es im Blick zu haben, wenn ein ordnungsgemäßer, zukunftsfähiger Umgang mit dem Land Berlin erfolgen soll. Dazu gehört der sorgsame Umgang mit den Flächen in Berlin.
Ein besonderer Schwerpunkt bildet hier die Wohnungssituation im Land Berlin.
Die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen gibt dazu folgendes an, Zitat:

Der Berliner Wohnungsmarkt ist weiterhin sehr angespannt. Nach einer „Wachstumsdelle“ wegen der Corona-Pandemie steigen die Zuzugszahlen wieder an. Allein im Jahr 2022 kamen 77.000 Menschen neu nach Berlin. Sie alle suchen und brauchen bezahlbaren Wohnraum. Die aktuelle Situation ist geprägt durch stark gestiegene Angebotsmieten, einen niedrigen Wohnungsleerstand und fehlende Wohnungsangebote in Berlin. Von dieser Entwicklung sind vor allem Haushalte mit geringem Einkommen betroffen.
Um den Markt zu entspannen, braucht man über 100.000 neue Wohnungen. Hinzu kommt der Bedarf an zusätzlichen Wohnungen für die prognostizierten 200.000 Menschen, die bis zum Jahr 2040 neu nach Berlin kommen. Das bedeutet für die kommenden Jahre einen Neubaubedarf von durchschnittlich rund 20.000 Wohnungen pro Jahr. Dabei soll der Großteil der Wohnungen im gemeinwohlorientierten Segment errichtet werden.“, Zitat Ende

Weiter führt man an, Zitat:

Wie in vielen deutschen Großstädten fehlt es auch in Berlin an bezahlbaren Mietwohnungen für Haushalte mit geringerem und mittlerem Einkommen. Daher stehen sie beim geförderten Wohnungsneubau besonders im Fokus. Die 2014 im Land Berlin wieder eingeführte Förderung für Wohnungsneubau ist das zentrale Instrument. Bisher konnten so rund 18.040 mietpreis- und belegungsgebundene Wohnungen gefördert werden. 1,5 Milliarden Euro stehen jährlich für die Förderung von 5.000 Sozialwohnungen zur Verfügung…..
Wenn die Nachfrage höher ist als das Angebot, steigen die Preise. 2012 lag der Median der Angebotsmieten noch bei 7,20 Euro pro Quadratmeter. Das bedeutet in nur elf Jahren ein Anstieg um 4,34 Euro pro Quadratmeter bzw. 60,3 Prozent. Angesichts weiter steigender Mieten ist es also von großer Bedeutung, das Angebot auszuweiten. Das gilt besonders für die gemeinwohlorientierten Unternehmen, also die städtischen Wohnungsbaugesellschaften und Genossenschaften…..
Noch gibt es keine genauen Zahlen für ganz Berlin, weil der Mikrozensus noch nicht veröffentlicht ist. Schätzungen gehen davon aus, dass der Leerstand von Wohnungen in Berlin zwischen 0,8 und 2,1 Prozent liegt. Normal sind ca. 3 Prozent. Diese Zahlen zeigen deutlich, dass zu wenige freie Wohnungen auf dem Markt sind. Die Folge der Knappheit: steigende Mieten.“, Zitat Ende

https://www.berlin.de/zuhause/berlin-braucht-wohnungen

Jedoch spielen noch immer Zweckentfremdung von Wohnraum sowie Leerstände eine nicht unerhebliche Rolle.

In Bezug auf die immer vieldiskutierte Frage des Wohnraumes im Land Berlin beinhaltet die Antwort Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen vom 30. Oktober 2024 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 31. Oktober 2024) auf die Schriftliche Anfrage Nr. 19/20607 vom 15.10.2024 über Leerstand von Wohnraum auf Seite 1 folgende Aussagen, Zitat:

Gemäß Auswertung des Amtes für Statistik Berlin-Brandenburg zum Zensus 2022 mit Stichtag zum 15.05.2022 stehen in Berlin insgesamt 40.681 Wohnungen leer. Das entspricht einer Leerstandsquote von 1,97 %. Davon stehen insgesamt 11.764 Wohnungen seit zwölf Monaten oder länger leer.“, Zitat Ende

Auf den Seiten 4 und 5 sind ebenfalls zum Leerstand sowie zur Zweckentfremdung folgende Aussagen enthalten, Zitat:

Die Umsetzung des Zweckentfremdungsverbots und die Überprüfung von Hinweisen zu möglichen Verstößen gegen das Zweckentfremdungsverbot-Gesetz, wie beispielweise zweckentfremdungsrechtlich relevanter Leerstand, erfolgen zuständigkeitshalber in den jeweiligen Bezirksämtern.
Eine Zweckentfremdung im Sinne des Zweckentfremdungsverbot-Gesetzes (ZwVbG) liegt grundsätzlich vor, wenn Wohnraum länger als drei Monate leer steht, d.h. rechtlich und tatsächlich frei ist (§ 2 Absatz 1 Nummer 4 ZwVbG). Es liegt ausnahmsweise keine Zweckentfremdung vor, wenn Wohnraum zügig umgebaut, instandgesetzt oder modernisiert wird und deshalb bis zu zwölf Monate unbewohnbar ist und leer steht. Dies bedarf einer Genehmigung des zuständigen Bezirksamts. Damit unterliegt ein erheblicher Teil des Leerstands in Berlin nicht dem Zweckentfremdungsrecht.
Die Bezirke haben auch über 25.000 Amtsverfahren wegen Leerstand eingeleitet und sind hier sehr aktiv, um Leerstand, der unter das Zweckentfremdungsrecht fällt, zu bekämpfen und den Wohnraum wieder Wohnzwecken zuzuführen.“, Zitat Ende

https://pardok.parlament-berlin.de/starweb/adis/citat/VT/19/SchrAnfr/S19-20607.pdf

Die Antwort der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen vom 25. April 2024 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 29. April 2024) auf die Schriftliche Anfrage Nr. 19/18800 vom 25. März 2024 über Leerstand wirkt hier noch hilfloser, obwohl massiver Handlungsbedarf besteht sowie mit dem Gesetz über das Verbot der Zweckentfremdung von Wohnraum (Zweckentfremdungsverbot-Gesetz – ZwVbG) und der Verordnung über das Verbot der Zweckentfremdung von Wohnraum (Zweckentfremdungsverbot-Verordnung – ZwVbVO) durchaus rechtliche Handlungsgrundlagen bestehen..

https://pardok.parlament-berlin.de/starweb/adis/citat/VT/19/SchrAnfr/S19-18800.pdf

https://gesetze.berlin.de/bsbe/document/jlr-WoZwEntfrGBErahmen

https://gesetze.berlin.de/bsbe/document/jlr-WoZwEntfrVBErahmen

Der Verband Berlin – Brandenburgischer Wohnungsunternehmen e.V. spricht für seine Mitgliedsunternehmen von folgenden Leerständen, Zitat:

„Mit 1,6 Prozent bzw. rund 12.400 leerstehenden Wohnungen in Berlin verharrte der Leerstand im Bestand der BBU-Mitgliedsunternehmen Ende 2024 trotz Neubaus sowie weiterer Bevölkerungszunahme auf niedrigem Vorjahresniveau. Die Leerstandsquote blieb damit auch im elften Jahr infolge unter 2,0 Prozent, im Umkehrschluss bleiben die Bestände der BBU-Mitgliedsunternehmen in Berlin seit Jahren nahezu vollständig belegt.“, Zitat Ende

https://bbu.de/beitraege/bbu-jahresstatistik-2024-berlin-wohnungsleerstand-berlin-zum-31-dezember-2024

Die Gründe für Leerstände, welche der Berliner Mieterverein e.V. anführt, erscheinen plausibel, Zitat:

Die Gründe dafür, Wohnraum leerstehen zu lassen statt Mieteinnahmen zu kassieren, sind sicherlich vielschichtig. Doch häufig geht es für den Eigentümer schlicht darum, ohne störende Mieter freie Bahn zu haben, was immer er auch beabsichtigt. „Der spekulative Leerstand hat viele Gesichter, letztendlich geht es aber immer darum, wie man am meisten herausschlagen kann“, meint Michael Nelken, wohnungspolitischer Sprecher der Linken im Abgeordnetenhaus. Es gibt Hauseigentümer, die entmieten ihre Häuser, weil sie abreißen und durch einen lukrativen Neubau ersetzen wollen. Andere wollen luxussanieren und die Wohnungen in Eigentum umwandeln. Oft, so Nelken, ziehen sich diese Prozesse über Jahre hin, die Häuser werden schrittweise geleert.“, Zitat Ende

Ebenfalls erscheint die Kritik am entsprechenden Handeln der Verwaltungen plausibel. Zitat:

Nach Überzeugung von Michael Nelken sind die vorhandenen Instrumente zur Bekämpfung des spekulativen Leerstands ausreichend: „Doch die für den Vollzug zuständigen Bezirksämter zeigen oft wenig Konsequenz und scheuen den personellen Verwaltungsaufwand und die finanziellen Risiken eines restriktiveren Vorgehens.“

Wir stehen vor Gericht, daher ist eine Leerstandsbekämpfung nicht möglich“, heißt es allzuoft bei den Bezirken. Dahinter steht ein Pingpong-Spiel zwischen Verwaltung und Eigentümer, das den Bürgern im Grunde nicht zu vermitteln sei, wie Eckhard Sagitza, Leiter des Wohnungsamts in Friedrichshain-Kreuzberg, einräumt. Die Eigentümer kämpfen mit allen Bandagen, um das Verfahren in die Länge zu ziehen. Da werden Gutachten nachgeschoben, Fristverlängerungen beantragt, fingierte Mietverträge vorgelegt und gegen sämtliche Bescheide Widerspruch eingelegt. „Die Eigentümer sind gut aufgestellt, die arbeiten mit Rechtsanwaltskanzleien, die auf diesen Bereich spezialisiert sind“, sagt Ramona Reiser (Linke), die als Stadträtin in Mitte zuständig ist für die Zweckentfremdung – und nicht gerade als Hardlinerin in Sachen Leerstandsbekämpfung gilt.
Solange das Verfahren läuft, können keine Maßnahmen zur Wiedervermietung der Wohnungen eingeleitet werden.“, Zitat Ende

So versuchen beispielsweise der Berliner Mieterverein e.V. und Verein Gängeviertel e.V. mit Meldebögen bzw. Leerstandmeldern gegenzusteuern.

https://leerstandsmelder.de/berlin

In dem Blickfeld gilt es die Diskussion zur sogenannten Randbebauung des Tempelhofer Feldes zu sehen, 303,00 ha freie Fläche einzuengen. Dabei ist das Ergebnis des Volksentscheids über den Erhalt des Tempelhofer Feldes am 25. Mai 2014 eindeutig, Zitat:

Zitat Ende

https://www.wahlen-berlin.de/abstimmungen/VE2014_TFeld/vbe_ve14_www.pdf

https://www.mehr-demokratie.de/news/2014/berliner-volksbegehren-100-prozent-tempelhofer-feld-auf-erfolgskurs

Mit dem Gesetz zum Erhalt des Tempelhofer Feldes (ThF-­‐Gesetz) vom 14. Juni 2014 war das Ergebnis des Volksentscheids über den Erhalt des Tempelhofer Feldes am 25. Mai 2014 in einen rechtlichen Rahmen zu fassen.

https://www.tempelhoferfeld.de/fileadmin/tempelhoferFeld/content/08_Dokumente/tempelhoferfeld_dokumente_thfg_gesetz-_und_verordnungsblatt_15-14-s189-s196.pdf

Die gegenwärtige Entwicklung zeigt auf, dass diese Entscheidung richtig war und ist. Dazu zählen die zahlreichen Monitorings und die Pflege- und Entwicklungsplanung.

Innerhalb des dicht bebauten Land- und Stadtgebietes Berlin ist somit ein 303,00 ha großer Freiraum mit vielfältigen Wiesen- und Rasenflächen entstanden. Sie dienen als Lebens- und Rückzugsraum zahlreicher Tier-, Pflanzen- und Pilzarten, als Erholungs- und Freizeitraum für die Bevölkerung, als Kalt- und Frischluftgebiet sowie als Aufnahme- und Speichergebiet von Niederschlägen.
Dies gilt es dringend zu erhalten und vereinzelt sukzessiv weiter zu entwickeln, wozu auch weitere Gehölzflächen gehören sollten.

https://www.tempelhoferfeld.de

https://www.tempelhoferfeld.de/pflege-entwicklung

https://www.tempelhoferfeld.de/pflege-entwicklung/ueber-das-tempelhofer-feld

https://www.tempelhoferfeld.de/pflege-entwicklung/pflege

https://www.tempelhoferfeld.de/pflege-entwicklung/entwicklung

https://www.tempelhoferfeld.de/natur-umwelt

https://www.tempelhoferfeld.de/natur-umwelt/umweltbildung

https://www.tempelhoferfeld.de/natur-umwelt/biotopkarte

https://www.tempelhoferfeld.de/fileadmin/tempelhoferFeld/content/08_Dokumente/Naturschutz/tempelhoferfeld_dokumente_naturschutzfachliches_monitoring_2010.pdf

https://www.tempelhoferfeld.de/fileadmin/tempelhoferFeld/content/08_Dokumente/Naturschutz/tempelhoferfeld_dokumente_naturschutzfachliches_monitoring_2021.pdf

Die Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz des Landes Berlin hat unter der Überschrift „Studie Gesellschaftliche Wertigkeit des Tempelhofer Felds“ folgendes vermerkt, Zitat:

Das Tempelhofer Feld ist ein einzigartiger Stadtraum für Menschen und Natur. Seit über zehn Jahren nutzen die Bürgerinnen und Bürger dieses Feld in sehr unterschiedlicher Art und Weise, probieren etwas Neues aus, erleben Natur hautnah. Das hat sich durch die Covid-19-Pandemie deutlich verstärkt.
Die Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz (jetzt Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt) hat das Helmholtz-Zentrum für Umweltforschung (UfZ) beauftragt, das Tempelhofer Feld als einen ganz besonderen Ort der Urbanität zu erforschen und zu beschreiben.“, Zitat Ende

Diese Studie hat die besondere und vielfältige Bedeutung für Ökologie, Stadtgestaltung sowie Freizeit und Erholung klar bekräftigt.

https://www.berlin.de/sen/uvk/natur-und-gruen/stadtgruen/stadtgruen-projekte/tempelhofer-feld/studie-gesellschaftliche-wertigkeit

An der Stelle sei noch einmal auf die Bedeutung für das Klima und da insbesondere die Niederschlagssituation hingewiesen.
Die bereits in der offenbar im Jahr 2016 erfolgten Veröffentlichung aufgezeigten Wasserprobleme haben sich in Folge der Trocken- und Sommerhitzejahre 2018 bis 2022 deutlich verschärft. Hier erscheint es dringend geboten wissenschaftlich fundierte Überlegungen anzustellen, wie man dem flächendeckenden Problem begegnen kann.
Insbesondere im Jahr 2018 waren extrem niedrige Niederschlagsmengen zu verzeichnen. Laut meteo. plus: 390.40 mm -173.4, Normalwerte:

(563.75) 1901 – 2000
(557.75) 1961 – 1990
(553.68) 1971 – 2000
(576.91) 1981 – 2010

https://meteo.plus/wetterstatistik-brandenburg-berlin-jahr.php

Der Deutsche Wetterdienst DWD beziffert bezogen auf den Standort der Freien Universität (FU) in Berlin Dahlem für den Messzeitraum vom 01.01.1950 bis 12.12.2022 die niedrigsten Mittelwerten mit 359,20 mm im Jahr 2018 und 355,50 mm im Jahr 2022, während man von einem „normalen“ Mittelwert in Höhe von 589,90 bzw. 590,90 mm ausgeht.

https://www.dwd.de/DE/wetter/wetterundklima_vorort/berlin-brandenburg/berlin_dahlem/_node.html;jsessionid=A82F55943D9C29C5EEABBE8434818E48.live11042#5274423

Von diesen Ausgangssituationen gilt es auszugehen, wenn man die hydrologische Situation in Berlin und Brandenburg betrachten möchte.

Somit bekräftigt sich die Bedeutung eines unbebauten Tempelhofer Feldes.

Nunmehrige Pläne des Berliner Senates Randbebauungen am Tempelhofer Feld anzustreben, welche offenbar auf Plänen von 09/2013 beruhen könnten, gilt es daher eine deutliche Abfuhr zu erteilen.

https://www.mehr-demokratie.de/news/2014/berliner-volksbegehren-100-prozent-tempelhofer-feld-auf-erfolgskurs

https://www.mehr-demokratie.de/fileadmin/img/2014/Bebauungsplan_Temperlhofer_Feld.jpg

An der Stelle sei ebenfalls auf Bodenschutzfestlegungen auf der Ebene der Europäischen Union und der Bundesrepublik Deutschland hinzuweisen.

https://ec.europa.eu/commission/presscorner/api/files/document/print/de/qanda_21_5917/QANDA_21_5917_DE.pdf

https://dserver.bundestag.de/btd/20/126/2012650.pdf

https://www.bundestag.de/presse/hib/kurzmeldungen-1016750

Zudem ist eine Zerstörung und Beeinträchtigung bzw. Einschränkung von bestehenden Grünräumen sowie die Einschränkung oder gar Beseitigung von Entwicklungsmöglichkeiten als inakzeptabel anzusehen. Zudem gilt es das Ergebnis des Volksentscheids über den Erhalt des Tempelhofer Feldes am 25. Mai 2014 als Ausdruck einer echten demokratischen uneingeschränkt zu akzeptieren.

Die im Juni 2019 vom Umweltbundesamt gemäß § 3 Umwelt-Rechtsbehelfsgesetz – UmwRG anerkannte, ehrenamtliche und gemeinnützige Umwelt- und Naturschutzvereinigung Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA -, welche in dem Land Sachsen-Anhalt, in den Freistaaten Sachsen und Thüringen, aber auch in teilweise den Ländern Brandenburg und Berlin ihre Aktivitäten entfaltet, verfolgt seit vielen Jahren mit großer Aufmerksamkeit die Entwicklung im Land Berlin. In dem Zusammenhang möchte der heutige Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – seine Erfahrungen seit dem Jahr 1980 einbringen, im Rahmen seiner ehrenamtlichen und gemeinnützigen Möglichkeiten, auch um zum Schutz, zum Erhalt und zur Entwicklung des Tempelhofer Feldes einzubringen.
Daher beabsichtigt der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – eine ehrenamtliche Landesgruppe in Berlin zu bilden.
Wer Interesse hat daran mitzuwirken, wende sich bitte an folgende zentrale Anschrift des AHA:

Arbeitskreis Hallesche Auenwälder
zu Halle (Saale) e.V. – AHA

Große Klausstraße 11

06108 Halle (Saale)

Tel.: 0345/200 27 46
E-Mail: aha_halle@yahoo.de

Andreas Liste
Vorsitzender

Halle (Saale), den 04.08.2025

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