Der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – führte planmäßig am Samstag, den 27.09.2025 eine ca. sechsstündige Fahrradexkursion entlang der Fuhne zum Gondelteich, zum Erlen-Eschen-Wald „Reudener Busch“, zur Fuhnevogtei, zur Brödelgrabeneinmündung, zur Fuhnevogtei, zum Quellgebiet der Fuhne mit Fuhnebifurkation, zum Quellbusch sowie entlang des Zörbiger Strengbaches bis zum Gut Mößlitz durch.
Im Rahmen dieser Fahrradexkursion erfolgte durch den Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – die Erläuterung der Bedeutung der arten- und strukturreichen Auenlandschaften von Fuhne und Zörbiger Strengbach als Lebens- und Rückzugsraum für die umfassende Fauna, Flora und Funga, großräumigen Biotopverbundraum zwischen Saale und Mulde – aber auch in die Auen von Rieda und Zörbiger Strengbach – sowie nicht zuletzt als wertvolles Gebiet für einen sanften, umwelt-, natur- und landschaftsschonenden Tourismus darzulegen und Vorschläge zum Schutz, Erhalt und Betreuung dieser wertvollen Natur- und Landschaftsbestandteile zu erläutern.
Ferner nahm er zwischen Stumsdorf und Brachstedt sowie Kütten die Rieda in Augenschein. Darüber hinaus führte der Weg zur Streuobstwiese in Brachstedt entlang der Küttener Straße und Am Westengarten. Schließlich endete die Fortsetzung der Fahrradexkursion im Stadtgebiet von Halle (Saale).
Mit dem Start der Fahrradexkursion galt es unbedingt in der Bahnhofstraße am Bahnhof in westlicher Richtung die nunmehr massiv versiegelte Fläche zu thematisieren, wo einst noch vereinzelt Grün vorhanden war.
An der Stelle sei darauf hingewiesen, dass das Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) zur aktuellen täglichen Neuausweisung von Siedlungs- und Verkehrsflächen in der Bundesrepublik Deutschland folgendes angibt, Zitat: „Ausweislich der amtlichen Flächenstatistik des Bundes wurden in Deutschland im Vierjahresmittel 2020 bis 2023 jeden Tag durchschnittlich rund 51 Hektar als Siedlungsflächen und Verkehrsflächen neu ausgewiesen. Dies entspricht einer Fläche von circa 71 Fußballfeldern täglich. Damit nahm der Flächenverbrauch gegenüber dem Vorjahreszeitraum geringfügig um durchschnittlich zwei Hektar pro Tag zu. 35 Hektar der Flächenneuinanspruchnahme entfielen auf den Bereich Wohnungsbau, Industrie und Gewerbe sowie öffentliche Einrichtungen, 17 Hektar auf Sport-, Freizeit- und Erholungs- sowie Friedhofsflächen. Insgesamt machten Flächen für Siedlung und Verkehr in Deutschland im Jahr 2023 14,6 Prozent, das heißt etwa ein Siebtel der Gesamtfläche aus.“, Zitat Ende
Ferner ist folgendes ausgeführt, Zitat:
„Die Reduzierung des Flächenverbrauchs ist ein zentrales umweltpolitisches Anliegen. Fläche ist eine begrenzte Ressource. Flächenverbrauch ist mit erheblichen negativen Folgen für die Umwelt verbunden. Dies umfasst den Verlust von Naturräumen, den Verlust von Klimaschutzleistungen (CO2-Senken), Verlust von Optionen für die Klimaanpassung, insbesondere für die Hochwasser- und Starkregenvorsorge, und nicht zuletzt den Verlust wertvoller Ackerflächen. Das bedeutet, dass der Mensch mit der Ressource Fläche sparsam umgehen muss, um ihre ökologischen Schutzfunktionen angesichts vielfältiger wirtschaftlicher und sozialer Nutzungsansprüche an den Raum im Sinne einer nachhaltigen Entwicklung zu erhalten……
In der Deutschen Nachhaltigkeitsstrategie hat sich die Bundesregierung zum Ziel gesetzt, den täglichen Zuwachs an Siedlungs- und Verkehrsfläche in Deutschland von heute rund 51 Hektar pro Tag bis zum Jahr 2030 auf unter 30 Hektar pro Tag zu reduzieren, um bis zum Jahr 2050 einen Flächenverbrauch von netto Null im Sinne einer Flächenkreislaufwirtschaft zu erreichen. Dabei geht es auch um den Schutz und die Erhaltung landwirtschaftlicher Flächen.“, Zitat Ende
Das ergibt im Jahr einen Flächenverbrauch im Umfang von 18.980,00 ha. Im Vergleich dazu hat die Stadt Wanzleben-Börde eine Fläche von 18.150,00 ha = 188,15 km².
Das Statistische Bundesamt kommt auf die gleichen besorgniserregenden Feststellungen.
https://www.destatis.de/DE/Presse/Pressemitteilungen/2025/08/PD25_286_412.html
Nach Auffassung des Arbeitskreises Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA -, ist bereits diese Anzahl, angesichts des fortgeschrittenen Flächenverbrauches, viel zu hoch.
Daher hält der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – eine schnellstmögliche Wiederaufhebung der massiven Bodenversiegelung sowie die Wiederherstellung bzw. Erweiterung einer arten- und strukturreichen Begrünung für dringend geboten. Sehr empfehlenswert sind einheimische und standortgerechte Pflanzen bzw. Blühpflanzen, welche u.a. Insekten Nahrung und Unterschlupf bieten. Der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – kann sich im Rahmen seiner ehrenamtlichen und gemeinnützigen Möglichkeiten vorstellen daran mitzuwirken und hält die Einbeziehung der Bevölkerung sehr sinnvoll und ratsam.
Die erste folgende Station der Fahrradexkursion bildete die Fuhne im Bereich der Stadt Bitterfeld-Wolfen, Stadtteil Wolfen im Bereich Leipziger Straße/Steinfurther Straße. An dieser historischen Stelle, wo bis zum Jahre 1815 die Grenze zwischen Kursachsen und Anhalt verlief und bis 1834 eine Zollschranke bestand, war festzustellen, dass die Fuhne kein Wasser führte.
Dies ist ein klares Ergebnis der Niederschlagsarmut und Sommerhitze in den Jahren 2018 bis 2025.
Flussaufwärts unweit des Gondelteiches wies das Wasser eine bläuliche Färbung auf. Daraus lässt sich ableiten, dass hier umfassend Nährstoffeinträge zur Belastung des Fließgewässers beitragen.
Die insgesamt ca. 59,00 km lange Fuhne und ihre umfassende Aue gehören zu den arten- und strukturreichsten Landschaften der Region. Das Fuhnegebiet ist ein wichtiger Lebens- und Rückzugsraum für zahlreiche Tier-, Pflanzen- und Pilzarten. Darüber hinaus stellt die Fuhneaue einen sehr bedeutsamen Biotopverbundraum zwischen Mulde und Saale sowie zu den Nebengewässern wie z.B. Rieda, Ziethe und Zörbiger Strengbach dar.
https://www.fgg-elbe.de/files/Download-Archive/Fachberichte/Allgemein/Fliessgw2015.pdf
Die Fuhne und ihre Aue sowie direkt angrenzender Gebiete ist daher im Gesamtraum sowie an einzelnen Standorten mit verschiedenen Schutzgebieten versehen. Im Gebiet der Fahrradexkursion seien folgende Schutzgebiete genannt:
- Landschaftsschutzgebiet „Fuhneaue“ – Größe 3.683,00 ha
- FFH-Gebiet “Fuhnequellgebiet Vogtei westlich Wolfen“ (EU-Code: DE 4338-301, Landescode: FFH0127) – Größe ca. 48,00 ha
- Naturschutzgebiet „Vogtei“ – Größe: 76,70 ha
- Flächenhaftes Naturdenkmal „Graureiherkolonie im Reudener Busch“
- Flächenhaftes Naturdenkmal Fuhnewiesen zwischen Löberitz und Zehmitz
- Geschützter Landschaftsbestandteil „Fuhneaue“ – Größe: 29,5813 ha
https://www.bfn.de/natura-2000-gebiet/fuhnequellgebiet-vogtei-westlich-wolfen
https://www.anhalt-bitterfeld.de/de/datei/anzeigen/id/13915,1247/glandschaftenaktuell.pdf
https://www.bitterfeld-wolfen.de/de/upload/Anlage_2_Naturschutz.pdf
https://www.bitterfeld-wolfen.de/de/upload/2_Beiplan_F-Naturschutz_001.pdf
Eine fortgesetzte Verschmutzung des Fließgewässers durch Einträge von Abwasser und aus Nährstoffeinträgen aus landwirtschaftlicher Nutzung tragen zur Belastung des Fließgewässers bei und verstoßen zudem gegen die Bestimmungen der „Richtlinie 2000/60/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. Oktober 2000 zur Schaffung eines Ordnungsrahmens für Maßnahmen der Gemeinschaft im Bereich der Wasserpolitik“.
https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/HTML/?uri=CELEX:32000L0060
Hier fordert der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – die Verantwortlichen von Politik und Verwaltung auf, diesen Zustand unverzüglich zu beenden.
Im Bereich des Gondelteichs im Naherholungsgebiet Fuhneaue Wolfen über die für die frühere Stadt Wolfen durch die Bitterfelder Qualifizierungs- und Projektierungsgesellschaft erarbeitete und von der früheren ARGE SGB II – Landkreis Bitterfeld, dem Landkreis Bitterfeld sowie der BQP mbH geförderte Renaturierungskonzept für das Fuhnegebiet.
Das im Rahmen der Mitgliederversammlung des Arbeitskreises Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – am Montag, dem 05.03.2007, der breiten Öffentlichkeit vorgestellte und diskutierte Vorhaben bzw. Projekt „Erarbeitung eines Renaturierungskonzeptes für die Fuhneaue im Raum Wolfen“ soll auch als Basis für die Entwicklung des Naherholungsgebietes Fuhneaue dienen. Mit Sorge war am Tag der Fahrradexkursion die fortgesetzten niedrigen Wasserstände sowie die zunehmende Eintrübung des Wassers festzustellen. Hier bedarf es der Prüfung regelmäßiger Wasserzuführungen aus der Fuhne, naturverträgliche Beräumungen und Möglichkeiten des Eintrags von Sauerstoff.
Ferner waren am Tag der Fahrradexkursion im östlichen und westlichen Teil des Naherholungsgebiet Fuhneaue Wolfen massive Verschotterungen und Abholzungen im näheren und weiteren Bereich des Gondelteichs festzustellen. Neben der Uferbefestigung mit Verlust von potentiellen Lebens- und Rückzugsräumen für Fauna, Flora und Funga waren u.a. Abholzungen von Schwarzerlen, Hundsrosen etc., Zerstörungen von Röhricht- und Schilfbereichen sowie Einengungen des Fließgewässerkörpers erkennbar.
Diese Bauarbeiten behindern nicht nur Möglichkeiten von bereits begonnenen und fortgeschrittenen naturnahen Entwicklungen, sondern führte zu Zerstörungen von nach § 3 Absatz 2 Nummer 2 Bundesnaturschutzgesetz – BNatSchG Gesetzlich geschützten Biotopen.
https://www.gesetze-im-internet.de/bnatschg_2009/__30.html
Darüber hinaus stehen diese Baumaßnahmen im Widerspruch zur Richtlinie 2000/60/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. Oktober 2000 zur Schaffung eines Ordnungsrahmens für Maßnahmen der Gemeinschaft im Bereich der Wasserpolitik und hier insbesondere zu den Artikeln 1, 3 und 5.
https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/HTML/?uri=CELEX:32000L0060
Zudem stellen die Uferverschotterungen eine massive Verschwendung des Rohstoffes Porphyr dar, dessen Gewinnung mit riesigem Aufwand in Steinbrüchen erfolgt, welche umfassend Natur, Landschaften und Umwelt zerstören sowie die Lebensqualität der dort lebenden Menschen beeinträchtigt. Daher fordert der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – die Bestrafung der Verantwortlichen sowie die sofortige und vollständige Beseitigung der umfassenden und massiven Steinschüttungen. Inwieweit eine Strafanzeige bei der zuständigen Staatsanwaltschaft erfolgt gilt es noch zu prüfen.
Weiterhin betrachtet der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – mit Sorge, Überlegungen und Aktivitäten verstärkt mit Meliorations- bzw. Baumaßnahmen in die Struktur und das Fließverhalten der Fuhne einzugreifen. Ein verstärkter Abfluss ohne Mäandrierung hätte eine weitere Eintiefung des Fließgewässers zur Folge. Das führt zu einer verstärkten Entwässerung der Fuhneaue und entzieht zudem den einmündenden Fließgewässern das Wasser. Die damit einhergehende Austrocknung der Landschaft hätte u.a. den Verlust von Feuchtgebieten zur Folge. Somit gingen wertvolle Biotope verloren, was unweigerlich eine Verarmung an Arten und Struktur zur Folge hätte.
Der der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – fordert stattdessen u.a. mit Störsteinen und -hölzern eine Mäandrierung der Fuhne zu befördern. Nur so lässt sich ein naturnahes Gewässer entwickeln, so wie es auch die Richtlinie 2000/60/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. Oktober 2000 zur Schaffung eines Ordnungsrahmens für Maßnahmen der Gemeinschaft im Bereich der Wasserpolitik und hier insbesondere zu den Artikeln 1, 3 und 5 einfordern.
https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/HTML/?uri=CELEX:32000L0060
Dem würden die genannten Meliorations- bzw. Baumaßnahmen klar widersprechen. Darüber hinaus hält es der der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – für dringend geboten zu prüfen, wo der Überflutungsraum noch vergrößert werden kann. Dazu ist z.B. der Rückbau von Versiegelungen und Bauten notwendig, welche keinen Nutzen haben.
Im Bereich des Fuhnetalweges zwischen Wolfen und Salzfurtkapelle waren mit sehr großer Sorge der flächendeckenden Wiesenmahden festzustellen. Um Bruten und Kleinlebewesen wie Kriechtiere, Amphibien, Insekten und Spinnen besser schützen zu können gilt es das Verfahren der partiellen, unregelmäßigen Mahden anzustreben und diese nach Begehungen umzusetzen. Dies hat zudem zur Folge, dass sich die Arten- und Strukturvielfalt der Wiesen erhöht, indem verschiedene Pflanzenarten durch unterschiedliche Wachstums- und Blühzeiten sowie Saatgutausbildung und -streuung eine Möglichkeit zur Entwicklung haben.
Darüber hinaus ist nach Ansicht des Arbeitskreises Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – eine massive Zurückdrängung des Staudenknöterichs dringend geboten. Der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – hatte dazu mehrfach dem Landkreis Anhalt-Bitterfeld und der Stadt Bitterfeld-Wolfen mehrfach die Organisation und Durchführung von ehrenamtlichen Arbeitseinsätzen angeboten. Leider blieben eindeutig positive Reaktionen aus. Somit bekräftigt der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – seine ebengenannten Angebote.
Ferner hatte der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – bereits am 16.11.2013 beim Landesverwaltungsamt des Landes Sachsen-Anhalt Ausweisung eines neuen ca. 130,00 ha großen Naturschutz- und Vogelschutzgebietes in der Fuhneaue zwischen Reuden und Salzfurtkapelle beantragt. Das zu schützende Gebiet, welches Gegenstand dieses Antrages ist, umfasst den Erlen-Eschenwald „Reudener Busch“ und ein ökologisch besonders wertvolles Teilstück der Fuhneniederung. Aus Sicht des Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – ist eine Ausweisung des zu schützenden Gebietes als Naturschutz- und Vogelschutzgebiet „Fuhneniederung Reuden-Salzfurtkapelle mit dem Reudener Busch“ dringend geboten, um dieses ökologisch wertvolle Gebiet mit seiner großen Artenvielfalt an Tieren, Pflanzen und Pilzen ausreichend und zusammenhängend schützen zu können. Reaktionen, selbst eine ordnungsgemäße Eingangsbestätigung, seitens des Landesverwaltungsamtes des Landes Sachsen-Anhalt und des Landkreises Anhalt Bitterfeld stehen noch immer aus.

Der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – fordert nunmehr erneut und mit Nachdruck das Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt sowie den Landkreis Anhalt-Bitterfeld auf, sich nun endlich mit seinem „Antrag auf Ausweisung eines Natur- und Vogelschutzgebietes „Fuhneniederung Reuden-Salzfurtkapelle mit dem Reudener Busch“ vom 16.11.2013 zu befassen.
Wie Beobachtungen von massiven Eingriffen in den Altholzbestand im Südostteil und die massiven Abholzungen im Nordwestteil des Reudener Busch aufzeigen ist ein umfassender und intensiver Schutz des arten- und strukturreichen Restauenwaldes in der Fuhnaue dringend geboten.
Nach Feststellungen des Arbeitskreises Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – sorgen immer wieder Niederschläge, Tauwetter und teilweise gefrorene Böden für ein Ansteigen der Pegel von großen, größeren und kleineren Fließgewässern. Häufig vernachlässigt man nach Auffassung des Arbeitskreises Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – ganz wichtige Faktoren, welche dazu führen, dass der Anstieg der Wasserstände so rasant und umfassend vonstattengeht. Dazu zählen ausgeräumte Landschaften, versiegelte Böden, fehlende Gewässerschonstreifen und Retentionsflächen sowie begradigte und häufig an Ufern und in der Gewässersohle befestigte Fließgewässer. Daher hält es der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – für dringend geboten, den Fließgewässern naturnahe Entwicklungen zu ermöglichen, wozu die Möglichkeit der Mäandrierung, die Schaffung von mindestens 10,00 m breiten Gewässerschonstreifen entlang beider Ufer, verstärkte Schaffung von Möglichkeiten zur Wieder- bzw. Neuentstehung von Gehölzflächen in der ausgeräumten Agrarlandschaft sowie eine vielfältige Fruchtfolge im Ackerbau, welche auch tier und bodenfreundliche Kulturen wie z.B. Luzerne, Phacelia, Lupine und Landsberger Gemenge, bestehend aus Zottelwicke (Vicia villosa), Inkarnatklee (Trifolium incarnátum) und Welschem Weidelgras (Lolium multiflorum), einbezieht. Derartige Maßnahmen verhindern auch die wind- und wasserbedingte Bodenerosion und der damit verbundenen Einträge von häufig mehr oder minder stark nährstoff- und pestizidbelasteten Böden in die Gewässer. Einhergehend müssen solche Maßnahmen mit der Schaffung von Retentionsflächen, der Beseitigung von Verbauungen in und am Gewässer sowie die Unterstützung der Mäandrierung durch den Einsatz von Störsteinen oder -hölzern sowie z.B. des Belassens von Ästen, Laub und Zweigen im Gewässerbett.
In den Ortschaften selbst gilt es verstärkt zu prüfen, inwieweit eine Entfernung von Verbauungen aus dem Ufer- und Sohlbereich möglich und umsetzbar ist, Verunreinigungen mit Abwässern und Abfällen verhindert und beseitigt sowie Durchlässe erweitert und Verrohrungen entfernt werden können.
Die immer auftretenden Forderungen, dass Fließgewässer von „Verschmutzungen“ wie Laub, alten Zweigen und Schlamm zu beräumen sind, zeugen von wenigen oder gar nicht vorhanden Sach- und Fachverstand über die obengenannten Ursachen und Auswirkungen sowie aber auch zu dem was zur Entwicklung naturnaher Fließgewässer dazugehört. Nach Auffassung des Arbeitskreises Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – sollten sich u.a. Landkreise, Stadtkreise und Gemeinde eher dafür einsetzen, dass Fließgewässer nicht vermüllt, bestehende Vermüllungen beseitigt, Gewässerschonstreifen von mindestens 10,00 m gesichert bzw. ein eingerichtet, Abwässereinträge verhindert und unterbunden sowie Verbauungen im Sohl- und Uferbereich unterlassen und zurückgebaut werden.
Im Fuhneauengebiet westlich der Stadt Bitterfeld-Wolfen und nördlich des Salzfurter Weges stellten die anwesenden Exkursionsteilnehmerinnen und Exkursionsteilnehmer mit Genugtuung fest, dass die Wiesen und in unmittelbare Nähe zur Fuhne und den Waldgebieten nicht vollständig abgemäht waren. Dies ermöglicht eine umfassende Anzahl von blühenden Pflanzen, Deckungsmöglichkeit durch hohe Stauden und Gras sowie Schutz vor starker Austrocknung durch Sonne und Wind. Angesichts der noch massiv nachwirkenden Trockenheit des späten Frühjahrs, des Sommers und großer Teile des Herbstes im Jahr 2018 sowie aus den folgenden Jahren 2019 – 2022 noch immer nicht umfassenden Niederschläge bestehen noch umfassende Wasserdefizite. Mit den vermehrten Niederschlägen zum Jahresende 2023, Jahreswechsel 2023/2024 und Jahresanfang 2024 kam eine gewisse hydrologische Entspannung auch die Auen und Fließgewässergebiete von Fuhne und Zörbiger Strengbach. Jedoch zeigen gerade die Wasserstände der Fuhne auf, dass eine vollständige Entspannung der der Wasserdefizite nicht zu erkennen ist.
Der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – verweist hier ferner erneut auf die Studie des Umweltbundesamtes (UBA) mit der Überschrift „Quantifizierung der landwirtschaftlich verursachten Kosten zur Sicherung der Trinkwasserbereitstellung“ zur Kenntnis genommen. In der Zusammenfassung schreibt das UBA im einleitenden Fazit mit Stand vom 6. Juni 2017 auf Seite 23, Zitat:
„Trotz erkennbarer Erfolge im Rahmen des Konzepts2020 wird die Erreichung des Zielwerts von 30 kg N/ha im Gebietsmittel bis zum Jahr 2020 nicht möglich sein. Dieser Wert müsste erreicht werden, um einen Nitrat-Zielwert von ca. 50 mg/l im neu gebildeten Grundwasser zu erreichen. Die durchschnittlichen Herbst-Nmin-Werte lagen zwischen 2011 und 2016 mit 46 bis 54 kg N/ha auf einem erhöhten Niveau – dabei ist kein eindeutiger Trend zu niedrigeren Werten erkennbar. Es zeigt sich, dass nur 40 % der an der Kooperation teilnehmenden Betriebe im Jahr 2016 den gültigen Zielwert von 40 kg N/ha erreicht haben.
Prinzipiell bestehen verschiedene Möglichkeiten, um den Erfolg der Kooperationsarbeit zu erhöhen. Zum Beispiel wäre die Teilnahme weiterer landwirtschaftlicher Betriebe im Wasserschutzgebiet an der Kooperation anzustreben. Daneben könnte ein Flächenkauf mit anschließender Verpachtung und Einschränkung der landwirtschaftlichen Nutzung (z. B. Ökolandbau), des Gülleexports sowie besonderer Anbauverfahren hilfreich sein. Darüber hinaus wäre eine Verlagerung des Anbaus von stickstoffintensiven Sonderkulturen aus dem Wasserschutzgebiet heraus anzudenken.“, Zitat Ende
https://www.umweltbundesamt.de/publikationen/quantifizierung-der-landwirtschaftlich-verursachten
Der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – sieht hier weiterhin massiven Handlungsbedarf.
Mit Genugtuung waren im Bereich der Fuhneaue zwischen Reuden und Salzfurtkapelle die Aktivitäten des Bibers im Vorfeld der Brödelgrabeneinmündung sowie das Auftreten z.B. von Rotmilan und Mäusebussard zu beobachten. Nach fortgesetzter Auffassung des Arbeitskreises Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – gilt es genau diese Aktivitäten zu befördern und zu schützen.
Beim Aufenthalt der Ortschaft Zehbitz der Stadt Südliches Anhalt erfolgte der Aufenthalt im Bereich der Sumpfquelle der heutigen Fuhne sowie der Wasserscheide der Fuhne. Bekanntlich teilt sich der Quellzufluss in eine östlliche Fuhne, welche bei Jeßnitz in das Spittelwasser der Mulde mündet sowie eine westliche Fuhne, welche in Bernburg in die Saale fließt.
Dieser Teil der Fuhneaue ist sehr schützenswert und befindet sich in folgenden Schutzgebieten:
- Landschaftsschutzgebiet „Fuhneaue“ – Größe 3.683,00 ha
- FFH-Gebiet “Fuhnequellgebiet Vogtei westlich Wolfen“ (EU-Code: DE 4338-301, Landescode: FFH0127) – Größe ca. 48,00 ha
- Naturschutzgebiet „Vogtei“ – Größe: 76,70 ha
https://www.bfn.de/natura-2000-gebiet/fuhnequellgebiet-vogtei-westlich-wolfen
Im Bereich der Verbindungsstrecke zwischen Löberitz sowie B 183 und Abzweig zur Fuhne und nach Radegast stellte der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – nunmehr seit Jahren eine massive Auslichtung der hauptsächlich aus Äpfeln, Birnen und Süßkirschen bestehenden zweireihigen Obstbaumallee fest. Daher schlägt der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – eine umfassende Nachpflanzung der entstandenen Obstbaumlücken zum Beispiel mit verschiedenen Sorten von Apfel, Süßkirsche, Birne und Pflaume sowie eine Pflege der Bestandsobstbäume vor. Der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – ist im Rahmen seiner ehrenamtlichen und gemeinnützigen Möglichkeiten bereit die Planungen und die Pflanzaktionen fachlich-inhaltlich und praktisch zu begleiten.
Zudem machten größere Ackerflächen in Richtung der Fuhne den Eindruck, dass hier der Einsatz von Totalherbiziden erfolgte. Für den Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – eine unverantwortliche Handlung, welche Schädigungen und Beeinträchtigungen an Fauna, Flora und Funga, Boden, Grund- und Oberflächenwasser sowie eine Bedrohung für die menschliche Gesundheit zur Folge haben kann.
Der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – hält hier Ermittlungen und Konsequenzen durch den Landkreis Anhalt-Bitterfeld und die Stadt Zörbig für dringend erforderlich. Ggf. ist die zuständige Staatsanwaltschaft einzuschalten, um die strafrechtliche Relevanz prüfen zu lassen.
Im Bereich des zur Stadt Zörbig gehörenden Gutes Mößlitz war die Entwicklung und Zustand des Zörbiger Strengbaches Thema.
Der ca. 33.30 km lange Zörbiger Strengbach, welcher den Freistaat Sachsen und das Land Sachsen-Anhalt durchfließt, hat eine wichtige ökologische Verbindungsfunktion. Mit dem Verringern der hydrologischen Senkkegel, infolge des Ansteigens des Wasserspiegels in den einstigen Bitterfelder Kohlegruben, ist auch mit einer Verbesserung des Wasserhaushaltes zu rechnen. Jedoch haben in der Vergangenheit Begradigungen, Einengungen des Gewässerschonstreifens und nicht zuletzt Abwassereinleitungen zu erheblichen Beeinträchtigungen des Fließgewässers geführt. Deshalb nimmt sich der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – seit dem Jahre 1995 verstärkt des Schutzes, des Erhaltes und der Weiterentwicklung des Zörbiger Strengbaches an. Die vom Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – auf der Basis eines Rahmenplanes vom 04.10.2000 initiierte und vom Institut für Geographie der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg betreute Diplomarbeit zur Erstellung einer Pflege- und Entwicklungskonzeption für den ca. 33 km langen Zörbiger Strengbach ist im Rahmen einer Vortragsveranstaltung am 23.02.2002 im Gut Mößlitz in Zörbig erstmalig der Öffentlichkeit vorgestellt worden.
Auf Grundlage von Auswertungen vorhandener bzw. teilweiser neuer Erfassungen von Fauna und Flora sowie geografischer, archäologischer und historischer Daten ist mit der Diplomarbeit eine wissenschaftlich fundierte Pflege- und Entwicklungskonzeption entstanden, welche bereits im Bereich des Gutes erste praktische Umsetzungsphasen erfuhr. Immerhin steckt im bei Glesien in Sachsen entspringenden und nördlich von Mößlitz in die Fuhne mündenden Strengbach und seiner Restaue ein mögliches Entwicklungspotenzial in Richtung Lebens- und Rückzugsraum für Tiere und Pflanzen, Rückgrat für ein Biotopverbundraum und nicht zuletzt als Raum für sanften Tourismus.
Zu den ersten Ergebnissen dieser Aktivitäten im Ergebnis der obengenannten gehören weitere Erfassungsarbeiten im Bereich des Gutes Mößlitz in Zusammenarbeit mit dem Förderverein Gut Mößlitz sowie die Fertigstellung von wissenschaftlichen Arbeiten zur Parkanlage Dammendorf/Quetzdölsdorf im März 2007 auf der Grundlage eines Rahmenplanes vom 04.10.2004.
In allen Dokumenten und Arbeiten ist die Notwendigkeit dargelegt, dem Zörbiger Strengbach einen ausreichenden Gewässerschonstreifen einzuräumen, Biotopverbundräume zu erhalten und zu erweitern, die Abwassereinleitungen einzustellen, Verbauungen und andere Beeinträchtigungen im Uferbereich zu unterlassen bzw. gar zu beseitigen sowie verstärkt Retentionsflächen zu schaffen. Die meisten Gemeinden und Städte entlang des Fließgewässers sowie der zuständige Unterhaltungsverband „Fuhne-Ziethe“ haben grundsätzliches Interesse an der Mitwirkung zur Umsetzung der konzeptionellen Vorschläge bekundet.
In Erinnerung an die missbräuchliche Nutzung der durchschnittlich 235,50 m langen und durchschnittlich 133,73 m breiten sowie somit durchschnittlich 31.493,42 m² = 3,15 ha großen Streuobstwiese im Nordwestbereich des Gutes Mößlitz am 30.09.2023 als Massenparkplatz für Kraftfahrzeuge und eines vorhandenen Verkehrsleitsystems, mahnt der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – ein Unterlassen des Befahrens und Parkens mit Kraftfahrzeugen aller Art dringend geboten ist. Neben den zugefügten Bodenverdichtungen sowie der Belastungen mit Abgasen und Feinstaub sendet die Nutzung als Parkplatz ein falsches Signal im Zusammenhang Verkehrsvermeidung sowie umfassenden Reduzierung von Motorisierten Individualverkehr. Dazu zählt auch das grundsätzliche Erfordernis der Wiederbelebung der „Zörbiger Saftbahn“. Hierzu seien folgende Angaben zitiert:
„Auf der im Jahre 1897 eröffneten und gut 20 Kilometer langen Nebenbahnstrecke zwischen Bitterfeld und Stumsdorf herrschte mehr als acht Jahrzehnte ein reger Reise- und Güterverkehr. Für Berufspendler in das Kohle- und Chemierevier von Bitterfeld und Wolfen, aber auch für zahlreiche Landwirtschaftsbetriebe sowie Tagebau- und Industrieunternehmen galt die Nebenstrecke als unverzichtbar. Nach 1990 kam der Güterverkehr gänzlich zum Erliegen; das Fahrgastaufkommen war zeitweilig nahezu bedeutungslos. Bedingt durch die schlechte finanzielle Lage des Landes, hatte die CDU-Landesregierung den Personennahverkehr bei der Deutschen Bahn AG zum 1. Oktober 2002 abbestellt.
Nach gescheiterten Übernahmebemühungen durch private Eisenbahnunternehmen, setzte sich die Stadt Zörbig für den Erhalt der Bahnstrecke ein und gründete eine kommunale Infrastrukturgesellschaft, welche die Bahnstrecke von der Deutschen Bahn AG übernahm, mit dem Ziel, die wirtschaftsnahe Infrastruktur für Gewerbebetriebe zu erhalten und die Lebensqualität für die Anwohner zu sichern. Nach einer Teil-Reaktivierung können seit August 2005 wieder Güter auf dem Streckenabschnitt Bitterfeld – Zörbig transportiert werden. Um die beiden Landkreisstädte Köthen und Bitterfeld per Schiene zu verbinden, existieren Pläne und Untersuchungen einer Nahverkehrsverbindung über die Saftbahnstrecke.“, Zitat Ende
https://saftbahn.de/geschichte/index.php
https://saftbahn.de/strecke/index.php
Im Bereich der Stadt Zörbig, Ortsteil Rieda galt es die Notwendigkeit des verbesserten Schutzes und Erhalt der Rieda zu thematisieren, welche häufig begradigt und von fehlenden bzw. zu geringen Gewässerschonstreifen gekennzeichnet ist. Hier legte der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – dar, dass optimal beidseitig ein Gewässerschonstreifen von mindestens 10,00 m, recht gute Entwicklungsmöglichkeiten zur Beförderung einer Mäandrierung sowie eines Bereiches zur naturnahen und sukzessiven Entwicklung von Gehölz- und Staudenflächen bietet. Damit dienen Gewässerschonstreifen als Biotopverbundraum sowie als Lebens- und Rückzugsraum für zahlreiche Tier- und Pflanzenarten. Diese Gewässerschonstreifen fungieren zudem als gewisser Puffer gegenüber Abdriften von Dünge- und Pflanzenschutzmitteln aus der konventionellen Landwirtschaft.
Entlang des ca. 2.35 km langen Verbindungsweges zwischen Rieda und der zur Gemeinde Petersberg gehörenden Ortschaft Brachstedt besteht zwar eine mit Obstgehölzen sowie verschiedenen weiteren Gehölzen, Stauden und Gräsern bewachsener Feldrandstreifen, welcher aber von Vermüllung von Beschädigungen geprägt ist. Neben einen verbesserten allgemeinen Schutz, bedarf es einer umfassenden Beräumung von Müll und Unrat. Darüber hinaus empfiehlt es sich die beiden wegbegleitenden Grünbereiche zu erweitern sowie die unzumutbare Wegbefestigung zu beseitigen und gegen eine entsiegelte, naturnahere Wegqualität zu tauschen. Das Wegbegleitbegrün kann aus nachgepflanzten Obstgehölzen sowie sukzessiven Gehölz-, Stauden- und Wiesenbeständen bestehen. Zudem bedürfen die noch vorhandenen Obstgehölzen umfassender Pflegemaßnahmen. Somit kann der Gesamtweg wieder verstärkt eine Biotop- und Grünverbundfunktion darstellen und bildet außerdem keine unüberwindbare Barriere für Klein- und Kleinsttiere.
In Brachstedt erfolgte eine in Augenscheinnahme der insgesamt 38.400 m² = 3,84 ha großen, vorrangig aus Äpfeln und Süßkirschen bestehenden Streuobstwiesen in Brachstedt. Dazu zählen:
1. Streuobstwiese am Westenteich:
Eigentümer: Gemeinde Petersberg, Ortsteil Brachstedt
Fläche: 30.160 m² = 3,016 ha (davon ca. 40 % Laubbäume)
Zeitpunkt: nach 1990 als Streuobstwiese erklärt und mit Fördergeldern saniert und bepflanzt.
2. Streuobstwiese Küttener Straße:
Eigentümer: Gemeinde Petersberg, Ortsteil Brachstedt
Fläche: 8.240 m² = 0,824 ha
Zeitpunkt: nach 1990 als Streuobstwiese erklärt und mit Fördergeldern saniert und bepflanzt.
3. Obstsorten – Apfel (Sortenbestimmung 1996 durch den Landschaftspflegeverband Östliches Harzvorland e.V.):
- Albrechtsapfel
- Kanadarenette
- Ontario
- Herberts Renette
- Minister von Hammerstein
- Boskoop
- Halberstädter Jungfernapfel
- Landsberger Renette
- Kaiser Wilhelm
- Gelber Edelapfel
- Goldparmene
- Roter Eiserapfel
- Rheinischer Bohnapfel
Erfreulicherweise fand bereits eine Beweidung durch Schafe statt, welche jedoch unbedingt kontinuierlich fortzusetzen ist. Die Exkursionsteilnehmerinnen und Exkursionsteilnehmer waren sich ferner einig, dass eine Obstgehölzpflege und Nachpflanzungen dringend geboten sind.
Der Burgstettenverein e.V. und der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – haben immer wieder bekräftigt Möglichkeiten zu prüfen, inwieweit in Absprache mit dem Landkreis Saalekreis sowie der Gemeinde Petersberg und ihres Ortsteils Brachstedt, eine Übernahme der Betreuung und Pflege der Streuobstwiesen in Brachstedt in Betracht kommen könnte. Dazu bedarf es jedoch einer umfassenden Beteiligung von Interessenten sowie finanzieller und materieller Unterstützung.
Beim Blick zum 149,4 m hohen Abatassinenberg verdeutlicht sich die dringende Notwendigkeit, seinen Schutz und Erhalt im Zusammenhang mit dem Bergholz im Bereich des Petersberges, Burgstetten, der Rieda, des Zörbiger Strengbaches, der Fuhne sowie der Streuobstwiesen in Brachstedt am Westenteich und an der Küttener Straße voranzutreiben.
Der arten- und strukturreiche Abatassinenberg ist in das 2.169,10 ha große Landschaftsschutzgebiet „Petersberg“ eingebettet.
Im Rahmen der Fahrradexkursion nahm der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – die fortgesetzte und zunehmende Vermüllung der Landschaft und massiven ackerseitigen Beschädigungen von Begleitgrün entlang von Straßen und Wegen – so zum Beispiel entlang der westlichen Verlängerung der Küttener Straße in Brachstedt in Augenschein. So verstärkt sich zum Beispiel in der Gemeinde Petersberg, Ortsteil Brachstedt an der Küttener Straße im Bereich der beiden betonierten Lagerflächen in nordöstlicher Richtung die umfassende Vermüllung.
Nach Ansicht des Arbeitskreises Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – gilt es nicht nur den Müll zu beräumen und Neuvermüllungen zu verhindern, sondern beide Betonbuchten komplett zu entfernen und die entsiegelten Bodenflächen einer sukzessiven Entwicklung zu überlassen.
Dies führt nicht nur zur Entsiegelung von Bodenflächen, sondern trägt zur Erweiterung und Verbesserung von Einzelbiotopen bei, welches aber besser und umfassender in Biotop- und Grünverbundsystemen zu vernetzen gilt.
Zudem hält der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – entlang der Küttener Straße eine umfassende Pflege der beidseitig angeordneten Obstbaumallee sowie Nachpflanzungen von Obstbäumen für dringend geboten.
Der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – weist nun seit Jahrzehnten auf umfassende Entwicklungsmöglichkeiten im Entstehungsgebiet der Rieda hin. Der temporär mit Wasser gefüllte Verlauf der Rieda ist von einzelnen sehr lückenhaften Gehölzbeständen, bestehend zum Beispiel aus Mirabellen, Silberweiden und Hybridpappeln, sowie kaum vorhandenen Gewässerschonstreifen geprägt. Nach fortgesetzter Auffassung des Arbeitskreises Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – gilt es den „Quellbereich“ umfassend zu renaturieren sowie in einer Mindestbreite von 10,00 m einen Gewässerschonstreifen zu sichern und damit verbunden eine sukzessive Entwicklung zuzulassen. Dies trägt zu einer verbesserten strukturellen Entwicklung bzw. Entwicklungsmöglichkeiten von Natur, Landschaft und Umwelt bei. Von einer Renaturierung des „Quellgebietes“ verspricht sich der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – ebenfalls die Entstehung eines Feuchtgebietes bis hin zur verbesserten Befüllung der Rieda in dem Abschnitt mit Wasser. Zudem widersprechen andere Herangehensweisen der Richtlinie 2000/60/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. Oktober 2000 zur Schaffung eines Ordnungsrahmens für Maßnahmen der Gemeinschaft im Bereich der Wasserpolitik und hier insbesondere zu den Artikeln 1, 3 und 5.
https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/HTML/?uri=CELEX:32000L0060
Zudem möchte der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – nochmals an den vom Umweltbundesamt vom Mai 2017 mit dem Titel „Quantifizierung der landwirtschaftlich verursachten Kosten zur Sicherung der Trinkwasserbereitstellung“ hinweisen.
https://www.umweltbundesamt.de/publikationen/quantifizierung-der-landwirtschaftlich-verursachten
Im Bereich des Verbindungsweges zwischen der Gemeinde Petersberg, Ortsteile Kütten und Brachstedt und der Kreisstraße (K) 2134 lässt sich sehr gut erkennen, welche verheerende Eingriffe durch die Verlegung von elektrischen Leitungen im Rahmen des Vorhabens SuedOstLink stattfinden. Ganze Schichten von wertvollem, über Jahrmillionen gewachsenen Boden zerschneiden Baumaschinen. Die Folgen bleiben auf ewig erhalten. Das ist ein Grund, warum das Vorhaben keinesfalls als nachhaltig anzusehen ist.
Im Bereich des Verbindungsweges zwischen der Gemeinde Petersberg, der Stadt Landsberg, Stadtteil Oppin und der Stadt Halle (Saale) steht nunmehr seit mehreren Jahren ein Trafohäuschen leer. Hier hatte der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – bereits mehrfach angeregt einen Umbau vorzunehmen, um Unterschlupfmöglichkeiten von Insekten, über Vögeln, bis hin zu Kleinsäugern zu lassen. Leider haben weder der Landkreis Saalekreis, noch die Stadt Landsberg zu dem Vorschlag Stellung bezogen. Nunmehr liegen erfreulicherweise die Zustimmungen des Flächeneigentümers und des einstigen Netzbetreibers vor diese Maßnahmen ergreifen zu können. Der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – regt nunmehr an, dass unter Federführung der Stadt Landsberg der Um- bzw. Ausbau anzugehen ist. Auf jeden Fall ist der ehrenamtliche und gemeinnützige AHA bereit im Rahmen seiner Möglichkeiten daran mitzuwirken.
Auf dem Weg zum Stadtgebiet von Halle (Saale) befasste man sich in Höhe des zur Gemeinde Petersberg gehörigen Ortsteiles Gutenberg mit dem Rätsch.
Der Rätsch ist am nordöstlichen Ortsrand von Gutenberg, südlich der Straße nach Oppin gelegen. Die frühere eigenständige Gemeinde Gutenberg befindet sich ca. 8 km nördlich von Halle und gehört zum Saalekreis.
Das FND Rätsch liegt einerseits in einem Talbereich und erstreckt sich zum anderen über einen Hang. Die dieses Gebiet umgebende Hügellandschaft ist von landwirtschaftlicher Nutzung geprägt.
Das Flächennaturdenkmal Rätsch ist ein Erlen-Eschen-Wald und gehört zu den wenigen geschützten Feuchtwaldgebieten im Saalekreis. Das Gebiet ist floristisch sehr wertvoll, da der vorhandene Mischbestand aus Erlen und Eschen im gewissen Sinne eine Einmaligkeit darstellt. Als Auenlandschaft ist er hydrologisch, ornithologisch und herpetologisch wertvoll. Der Rätsch ist ein Quellgebiet mit sauberem Wasserangebot. Daraus lässt sich auch der Name Rätsch ableiten. Rätsch kommt aus dem Slawischen und bedeutet so viel wie „nasse Wiese“.
Durch vier Schneckengesellschaften mit 32 nachgewiesenen Arten ist das Schutzgebiet repräsentativ für vergleichbare Biotope im hercynischen Raum.
Der Rätsch bildet eine wichtige ökologische Nische. Er entwickelt sich immer mehr zum Rückzugsgebiet für zahlreiche Tier- und Pflanzenarten, weil diese in der näheren Umgebung keine ausreichenden Lebensbedingungen mehr vorfinden.
Der Rätsch umfasst eine Gesamtfläche von ca. 5,00 ha. Aufgrund verschiedener struktureller Merkmale und Bedingungen lässt sich das Gebiet in folgende 4 Zonen einteile:
Zone 1: Sukzessionsfläche mit nitrophilen Hochstauden
Zone 2: 300m² großer Erlen-Eschen-Auenwald mit Schichtwasserquellen
Zone 3: Feuchtwiese
Zone 4: Trockenhänge
Nach Auffassung des Arbeitskreises Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – gilt es alles zu unternehmen, um dieses sehr wertvolle Landschafts- und Naturgebiet zu schützen und ggf. die am Rand der Zone 3 befindlichen, ca. 500 m³ umfassende Mülldeponie zu beräumen, um Schädigungen für Umwelt und Natur zu beenden. Ein vom Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – im Rahmen der Locale 2000 gestellter Antrag fand leider keine Zustimmung. Für den Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – ist es jedoch wichtig, dass Thema Schutz, Erhalt, Entwicklung und Betreuung des FND Rätsch wieder verstärkt anzugehen.
In dem Blickwinkel betrachtet ist es unverantwortlich, dass offensichtlich in Verantwortung von ALMIRO – Oppiner Sport-, Freizeit- und Zuchthof die Errichtung eines runden Bauwerkes in das Quellgebiet des Gutenberger Baches erfolgte. Hier erfolgte eine unzulässiger Eingriff in einen sehr wichtigen Natur- und Landschaftsraum, welcher der Gutenberger Bach an sich darstellt, aber auch hinsichtlich der Funktionen als ein sehr wichtiger Wasserversorger des Rätsch, Kalt- und Frischluftbahn in Richtung Rätsch und Gutenberg sowie als Biotop- und Grünverbund in das Umland. Daher fordert der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – einen sofortigen Rückbau dieses Skandalbauwerkes.
Im Bereich der Stadt Halle (Saale) erinnerten die Teilnehmerinnen und Teilnehmer der Exkursion an die Vorschläge des Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – zum Schutz, zur Erhaltung und der Entwicklung des Seebener Busches, welcher auf 9,5 ha als geschützter Landschaftsbestandteil „Park Seeben“ ausgewiesen ist.
Um den 9,5 Hektar (ha) großen geschützten Landschaftsbestandteil „Park Seeben“ und das ihn umgebene Umland auch zukünftig als einmaliges Kleinod in der Landschaft zu erhalten, stellten der Vogelschutz-online e.V. und der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – im Jahre 2001 an die Stadt Halle einen Antrag auf Änderung des Flächennutzungsplanes (FNP).
Nach Vorstellung der beiden Vereine soll das Gelände der ehemaligen Geflügelfarm Seeben nicht wie angedacht zur Wohnbebauung ausgeschrieben werden, sondern als „Pufferzone“ an den Seebener Busch angegliedert und der natürlichen Sukzession überlassen werden. Außerdem sollen zwei derzeitig durch den Ökohof bewirtschaftete Flächen – innerhalb des Seebener Busches – das „Heidengrab“ und die „Fasanerie“ zur Erweiterung der Streuobstwiese bzw. zur Aufforstung freigegeben werden. Der Antrag basiert auf systematischen Kartierungsergebnissen der Avifauna der Jahre 2000 und 2001 im Vergleich zum Brutvogelatlas von Halle und Umgebung 1998 sowie einer Erfassung des Stadtplanungsamtes von 1995. Anhand der Daten kommt die herausragende Bedeutung des Seebener Busches für die Vogelwelt (80 bisher nachgewiesene Vogelarten) klar zum Ausdruck. Nachdem der Antrag, der von umfangreichen Daten untermauert wird, im Juli 2001 den Fraktionen des halleschen Stadtrates und der der Verwaltung der Stadt Halle (Saale) zugegangen war, äußerte sich das hallesche Stadtplanungsamt ablehnend. Außerdem fand eine Anhörung bei der damaligen HAL-Fraktion statt.
Der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. hatte im Jahr 2008 der Stadt Halle (Saale) vorgeschlagen, auf der ca. 2,4 ha großen Fläche der einstigen Fasanerie westlich des Seebener Busches angrenzend an den Franzosensteinweg eine Streuobstwiese entstehen zu lassen. Diese Streuobstwiese ist als Ergänzung eines Restes einer alten Obstanlage am westlichen Rande des Seebener Busches zu sehen.
Die Streuobstwiese, regional auch Obstwiese, Bitz oder Bongert genannt, ist eine traditionelle Form des Obstbaus, in Unterscheidung zum Niederstamm-Obstbau in Plantagen. Auf Streuobstwiesen stehen hochstämmige Obstbäume meist unterschiedlichen Alters und unterschiedlicher Arten und Sorten. Streuobstwiesen sind meist charakterisiert durch eine Bewirtschaftung ohne Einsatz synthetischer Behandlungsmittel. Traditionell üblich ist die landwirtschaftliche Mehrfachnutzung der Flächen: Sie dienen sowohl der Obsterzeugung (Obernutzung) als auch der Grünlandnutzung Mähwiese zur Heugewinnung oder als Viehweide (Unternutzung). Die Imkerei spielt zur Bestäubung eine wichtige Rolle. Der Streuobstanbau hatte im 19. und in der ersten Hälfte des 20. Jahrhunderts eine große kulturelle, soziale, landschaftsprägende und ökologische Bedeutung. Heute gehören Streuobstwiesen zu den am stärksten gefährdeten Biotopen Mitteleuropas. Für die Streuobstwiese eignen sich nur robuste, veredelte oder unveredelte Hochstämme. Obwohl die Wildformen meist hohe Ansprüche an Boden und Klima stellen, wurden spezielle widerstandsfähige Sorten gezüchtet. Die Sortenvielfalt hat stets einen regionalen Bezug; traditionelle Artenzusammensetzung und Sortenauswahl weisen einen sehr hohen Spezialisierungsgrad an unterschiedliche Standorte und Nutzungen auf. Von den über 3.000 Apfelsorten Mitteleuropas sind nur 60 im deutschen Handel: Streuobstwiesen sind das Genreservoir alter Regionalsorten (so genannte alte Obstsorten). Auf extensiv bewirtschafteten Streuobstwiesen komplettiert je nach Artenzusammensetzung, Standortfaktoren und Zweitnutzung (Weide, Wiese, Acker) eine artenreiche Tierwelt (Fauna) die Lebensgemeinschaft (Biozönose). Insbesondere ist die Streuobstwiese ein wichtiger Lebensraum für Vögel und Gliederfüßer (Insekten und Spinnen).
Zu dem Gesamtprojekt hat der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – der Stadt Halle (Saale)im Rahmen seiner Mitgliederversammlung am 03.03.2008 eine „Konzeption zur Entwicklung einer Streuobstwiese auf dem Gelände der früheren Fasanerie östlich des Seebener Busches“ beschlossen und unmittelbar im Anschluss daran der Stadt Halle (Saale) zugeleitet.
https://www.web-conzept-mn.de/wp-content/uploads/2025/02/KonzeptionStreuobstwieseSeebenerBusch1.pdf
Der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – möchte dieses Vorhaben auf jeden Fall mit zahlreichen Partnern umsetzen, wozu neben der Stadt Halle (Saale) und dem Ökogut Seeben, z.B. die Initiative „Pro Baum“, die Volkshochschulen in Halle und im Saalekreis, allgemeinbildende Schulen und Berufsschulen gehören können bzw. sollten. Ganz besonders möchte der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – aber auch interessierte Bürgerinnen und Bürger ansprechen an dem ökologisch sehr bedeutsamen, aber auch sehr arbeitsintensiven Vorhaben mitzuwirken.
Leider tun sich die Flächeneigentümer Stadt Halle (Saale) und der Pächter „Ökohof Seeben“ schwer damit sich ernsthaft und zielführend mit den konzeptionellen Vorschlägen auseinanderzusetzen. Dabei ist schnelles Handeln geboten, um letztendlich die bestehende Streuobstwiese im nordöstlichen Anschluss an den Seebener Busch großräumig zu erweitern und sie in dem Zusammenhang zu „verjüngen“. Der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – hatte mehrfach beide Einrichtungen um ernsthafte Beratungen zu seinen Vorschlägen gebeten.
Dieses Gebiet bildet ein sehr wichtiges Bindeglied an der Wasserscheide zwischen Saale und Reide auch zur Götsche und zu dem Alttagebaugebiet Mötzlicher Teiche. Beide Gebiete sind sehr wichtige Lebens- und Rückzugsräume für zahlreiche Tier- und Pflanzenarten.
Daher betrachtet hat der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – auch Medienberichte mit großer Sorge, welche besagen, dass die Stadt Halle (Saale) im Rahmen eines neuen Verkehrsentwicklungsplanes (VEP) einen weiteren Saaleübergang plant. Die sogenannten Vorzugsvarianten im Planungsgebiet südlich der Rennbahn und im halleschen Norden unweit des Hafens über Götschemündungsgebiet und Seebener Busch bis zu den Mötzlicher Teichen erscheinen daher für den AHA aus mehreren obengenannten Gründen sehr problematisch.
Das Planungsgebiet südlich der Rennbahn gehört mit seinen Restauenwäldern und Sukzessionsgebieten aus Hart- und Weichholz, Wiesen- und Schilfflächen sowie Feuchtgebieten zu den wertvollsten und schützenswerten Landschaften und Naturgebieten im halleschen Raum. Nicht umsonst gehört das Gebiet weitgehend zum Naturschutzgebiet „Rabeninsel und Saaleaue bei Böllberg“, welches zudem einen Schutzstatus nach der europäischen Fauna-Flora-Habitat (FFH)-Richtlinie besitzt.
Die beiden Planungsgebiete bilden ferner einen sehr bedeutsamen Raum für Hochwasser, Biotop- und Grünverbund sowie fungieren als Kaltluftentstehungsgebiete und Kaltluftkorridore. Ebenso nutzt die Bevölkerung diese Gebiete zur Erholung und Entspannung.
Offensichtlich halten Halles Verkehrsplaner noch immer an dem extensiven Verkehrsentwicklungsdenken der 60er- und 70er Jahre des zwanzigsten Jahrhunderts fest. Genau aber ein derartiges Herangehen hat zum derzeitigen Klimawandel, rasanten Flächenfrass, zur verstärkten Verlärmung sowie zu ansteigenden Belastungen mit Abgasen und Feinstaub beigetragen. Alternativ verstärkt u.a. auf Bahnverkehr, Öffentlichen Personennahverkehr und Radfahren zu setzen scheint noch nicht im erforderlichen Umfang bei den halleschen Stadtplanern angekommen zu sein.
Für den Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – steht jedoch fest, dass die Prüfung neuer Saalebrücken in Halle (Saale) sofort zu stoppen gilt, um den zusammenhängenden Schutz, Erhalt und Entwicklung von Natur, Landschaft, Umwelt, Klima und Hochwassereinzugsgebieten, Biotop- und Grünverbundräumen, Kaltluftentstehungsgebieten und -korridoren sowie die Sicherung von Räumen für eine umwelt- und naturverträgliche Naherholung für die Bevölkerung gewährleisten zu können.
Insofern kann für den Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – keinesfalls eine Alternativplanung für die BAB 143 in Form von Nord- oder Südtangenten akzeptabel sein. Alternativ gilt es endlich eine moderne, umweltfreundliche Verkehrspolitik zu orientieren, welche auf Verkehrsvermeidung bzw. auf verstärkte Nutzung des Schienenverkehrs orientiert. Gerade der mitteldeutsche Raum ist traditionell von einem dichten Schienennetz geprägt, welches nicht nur zu erhalten, sondern wieder auszuweiten gilt.
Ferner hält der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – es für dringend erforderlich, dass auch die Stadt Halle (Saale) und der Saalekreis ihr verstärktes Augenmerk auf Verkehrsvermeidung sowie Beförderung des Öffentlichen Personen- und Schienennahverkehrs, des Fortbewegens mit dem Fahrrad und zu Fuß lenkt. Darüber hinaus sollten sich die Stadt Halle (Saale) und der Saalekreis für eine Förderung und Stärkung des regionalen und überregionalen Bahnverkehrs einsetzen.
Die gegenwärtigen Gefahren für Umwelt, Natur und Landschaft auf Grund einer fortgesetzten veralteten Verkehrspolitik erfordern auch ein massives Engagement zum Schutz, Entwicklung und Erhalt der Auen von Saale und Götsche im Stadtgebiet von Halle (Saale) und dem angrenzenden Saalekreis sowie des Gebietes von Aschedeponie Sennewitz über Seebener Busch bis Mötzlicher Teiche.
Darüber hat der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – mit sehr großer Genugtuung die Einstellung der Planungen eines Gewerbegebiet Tornau/Oppin durch die Stadt Halle (Saale) aufgenommen. In dem Zusammenhang beabsichtigte man offenbar eine 175,00 ha große Ackerfläche komplett neu zu versiegeln.
Diese wertvollen Ackerflächen mit Bodenwertzahlen zwischen 75 und 80 gehörten zu DDR-Zeiten zum Obstanbaugebiet des Volkseigenen Gutes (VEG) Tornau-Prussendorf und waren fast ausschließlich mit Äpfeln bestanden.
An der Stelle bekräftigt der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – erneut, dass es hier Agrarflächen zu entwickeln gilt, welche von einer sehr großen Vielfalt von Ackerkulturen mit einhergehender Fruchtfolge sowie Feldgehölzstreifen und -inseln geprägt sind.
Hinsichtlich der durchgeführten Baumvernichtungsarbeiten im ca. 85.000 m² = ca. 8,5 ha großen Waldgebiet im Nordosten von Halle-Trotha zwischen Karl-Ernst-Weg, Verlängerter Mötzlicher Straße und Am Hang sowie östlich der Bahnstrecke Halle-Hannover bekräftigten die Teilnehmerinnen und Teilnehmer der Exkursion die Forderung von Initiative „Pro Baum“ und Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – die Baumzerstörungen sofort und unwiderruflich zu beenden, eine wissenschaftlich fundierte Schutz- und Entwicklungskonzeption erstellen zu lassen sowie eine Beräumung des Waldgebietes von Müll und Unrat vorzunehmen. in Augenschein genommen.
Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer der Exkursion unterstützen den Vorschlag von Initiative „Pro Baum“ und Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – an die Deutsche Bahn als Fläche und Maßnahme zur Umsetzung der sogenannten Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen alternativ die Pflanzung und mindestens fünfjährige vollständige Pflege einer Streuobstwiese auf der früheren, ca. 2,36 ha großen Fasanerie östlich des Seebener Busches vorzunehmen. Die bisher intensiv vom Ökohof Seeben genutzte Ackerfläche grenzt nördlich an eine bestehende Streuobstwiese an.
Ferner können nun entsprechende Alternativplanungen auf der Ackerfläche zwischen Halles Ortsteil Tornau und Landsbergs Stadtteil Oppin erfolgen.
Nach Auffassung des Arbeitskreises Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – ist ein flächendeckender, regionalübergreifender Schutz von Umwelt, Natur und Landschaft dringend geboten. Dazu zählt auch der Raum zwischen den Städten Bitterfeld-Wolfen, Südliches Anhalt, Zörbig, Landsberg, Halle (Saale) und Wettin-Löbejün sowie der Gemeinde Petersberg. Dabei bilden die Auenlandschaften von Mulde und Saale sowie Fuhne, Zörbiger Strengbach, Rieda und Götsche sowie die eingebetteten Gesteins-, Agrar- und Waldlandschaften von Burgstetten, Abatassinenberg und Petersberg mit Bergholz einen sehr wichtigen Verbundraum. Hier bieten sich Biotop- und Grünverbundräume an. Naturnahen Entwicklungen gilt es Vorrang einzuräumen, aber Streuobstwiese, Trocken- und Halbtrockenrasengesellschaften, Kopfweiden sowie der Erhalt, Schutz und die Mehrung von Wegbegleitgrün z.B. mit Obstgehölzen bedürfen menschlicher Aktivitäten.
Der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – ruft daher alle Interessenten auf sich massiv zum Schutz und Erhalt sowie Entwicklung dieses Gebietes und der angrenzenden Regionen einzusetzen. Dazu können sich Interessenten an folgende Anschriften wenden:
Arbeitskreis Hallesche Auenwälder
zu Halle (Saale) e.V. – AHA
Große Klausstraße 11
06108 Halle (Saale)
Tel.: 0345 – 200 27 46
E-Mail AHA: aha_halle@yahoo.de
Arbeitskreis Hallesche Auenwälder
zu Halle (Saale) e.V. – AHA
Regionalgruppe Wettin-Könnern-Bernburg
E-Mail AHA: aha_halle@yahoo.de
Arbeitskreis Hallesche Auenwälder
zu Halle (Saale) e.V. – AHA
Ortsgruppe Bitterfeld-Wolfen
über Evangelisches Kirchspiel Wolfen
Leipziger Straße 81
06766 Bitterfeld-Wolfen
Tel.: 0176 – 568 796 31
E-Mail AHA: aha_halle@yahoo.de
Andreas Liste
Vorsitzender
Halle (Saale), den 28.09.2025
Schreibe einen Kommentar