Der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – sieht massiven Schutzbedarf für das Mündungsgebiet der Weißen Elster im Stadtgebiet von Halle (Saale) und der angrenzenden umfassenden Auengebiete. Dieses großflächige Auengebiet, welches nach Norden von Bundsandsteinhängen und dem darauf befindlichen Wohngebieten Halle-Beesen und Silberhöhe geprägt sind, welche im nordöstlich davon befindlichen, 125,00 ha großem Naturschutzgebiet „Pfingstanger bei Wörmlitz“ deutlich in Erscheinung tritt, ist von einer umfassenden Arten- und Strukturvielfalt gekennzeichnet. Im 2.314,00 ha großen Landschaftsschutzgebiet „Saaletal“ sowie im ca. 381,00 ha großen Naturschutzgebiet „Abtei und Saaleaue bei Planena“ und in dem ca. 915,00 ha großem Naturschutzgebiet „Saale-Elster-Aue bei Halle“ gelegen, bildet das Mündungsgebiet eine sehr wichtige Nahtstelle zur Fluss- und Auenlandschaft der Saale. Das zu großen Teilen als Wasserschutzgebiet ausgewiesene Territorium gehört zudem zu dem 4.762,00 ha großen Saale-Elster-Aue südlich Halle (SPA0021) sowie zum aus 8 Teilflächen bestehende mit einer Gesamtgröße von ca. 1.758,00 ha und linienhaften Teil mit einer Gesamtlänge von ca. 9,00 km umfassenden Schutzgebiet nach der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie „Saale-, Elster-, Luppe-Aue zwischen Merseburg und Halle“ (FFH0141).
Das angrenzende 125,00 ha große Naturschutzgebiet „Pfingstanger bei Wörmlitz“ mit seinen Hochstaudenflächen, Streuobstwiesenbeständen, Trocken- und Halbtrockenrasengesellschaften, Auenwäldern und -wiesen sowie Feuchtgebieten gehört zu den vielfältigsten sowie arten- und strukturreichsten Landschafts- und Naturraum in der Stadt Halle (Saale) und in der Gemeinde Schkopau im Landkreis Saalekreis.
Der bis 1991, zuletzt von der sowjetischen Armee, militärisch genutzte Pfingstanger ist zudem Bestandteil des Landschaftsschutzgebietes „Saaletal“ sowie liegt im EU SPA „Saale-Elster-Aue südlich Halle“ und im FFH-Gebiet „Saale-, Elster-, Luppe-Aue zwischen Merseburg und Halle“. Das Gesamtgebiet ist von wertvollen Biotoptypen wie z.B. Auenwäldern, Auenwiesen, ständigen und temporären Gewässern, Röhrichte, Streuobstwiesen sowie Trocken- und Halbtrockenrasengesellschaften geprägt, welche umfassender Maßnahmen zum Schutz, Erhalt und Entwicklung erfordern. Die Ausgliederung von Teilen aus dem Landschaftsschutzgebiet im Jahre 1993, um sie mit Wohnbauten sowie dazugehörigen Infrastrukturen zu bebauen, haben zu massiven Zerstörungen von Trocken- und Halbtrockenrasenbeständen, Gehölzbereichen und Feuchtgebieten auf den betroffenen Buntsandsteinhängen geführt. Darüber hinaus hat das Landschaftsbild nachhaltigen Schaden genommen. Immer wieder ist zu beobachten, wie sich Spaziergänger aus diesem Wohngebiet mit freiherumlaufen- den Hunden im Naturschutzgebiet bewegen. Hier ist dringend und konsequente Abhilfe erforderlich.
Von der konkreten und weitläufigen Bedrohung des vielfältig, bedeutsamen Natur- und Landschaftsraumes ausgehend, hält es der AHA für dringend erforderlich, den Pfingstanger umfassend zu schützen, zu erhalten und zu betreuen.

Nunmehr fanden massive, zerstörerische Eingriffe in einem, nach eigenen Messungen 84,03 m x 70,45 m = 5.919,91 m² = 0,59 ha großen Grünbereich mit Gehölzen, Wiesen, Stauden und Feuchtgebiet im Nordwesten im Bereich Hamburger Straße, Steinbruchweg und Bremer Weg statt. Zu den Eingriffen gehören bauliche Versuche das Feuchtgebiet zu verkippen und das Wasser abzugraben sowie die Gehölze zu fällen sowie die Wiese und Stauden zu mähen.
Dabei bildet das Gebiet einen guten Anschluss an den unverbauten Pfingstanger und stellt einen durchaus bedeutsamen Lebens- und Rückzugsraum für Tier-, Pflanzen- und Pilzarten dar. Trotz der Proteste der Anwohnerinnen und Anwohner setzten Fäll- und Bautrupps die Zerstörungs- und Fällarbeiten fort. Dabei ist gemäß § 39 Absatz 5 Nummer 2 Bundesnaturschutzgesetz verboten, „Bäume, die außerhalb des Waldes, von Kurzumtriebsplantagen oder gärtnerisch genutzten Grundflächen stehen, Hecken, lebende Zäune, Gebüsche und andere Gehölze in der Zeit vom 1. März bis zum 30. September abzuschneiden, auf den Stock zu setzen oder zu beseitigen; zulässig sind schonende Form- und Pflegeschnitte zur Beseitigung des Zuwachses der Pflanzen oder zur Gesunderhaltung von Bäumen

https://www.gesetze-im-internet.de/bnatschg_2009/__39.html

Ferner gehört insbesondere das Feuchtgebiet zu den gesetzlich geschützten Biotopen gemäß § 30 Absatz 1 Nummern 1 und 2 Bundesnaturschutzgesetz, wo „Handlungen, die zu einer Zerstörung oder einer sonstigen erheblichen Beeinträchtigung folgender Biotope führen können“ verboten sind.

https://www.gesetze-im-internet.de/bnatschg_2009/__30.html

Offensichtlich scheint das den nunmehrigen Flächeneigentümer RT. GRUPPE AG nicht zu interessieren. Seine Zielstellung lässt sich so zitieren:

Die RT. GRUPPE AG hat über ihre Tochtergesellschaft SKYTEON Projektgesellschaft mbH 100 Prozent der Geschäftsanteile einer Projektgesellschaft übernommen und damit ein 7.000 Quadratmeter großes Grundstück in der Bremer Straße 1 bis 11 in Halle an der Saale. Hier ist ein neues Wohnquartier geplant.“, Zitat Ende

https://www.immobilien-aktuell-magazin.de/topics/halle-wohnquartier-bremer-strasse-rt-gruppe-ag/

Hier gilt es seitens der Verantwortlichen von Politik und Verwaltung der Stadt Halle (Saale) dem umwelt-, natur- und landschaftszerstörerischem Treiben ein sofortiges und unwiderrufliches Ende zu setzen. Ferner fordert der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – Maßnahmen gemäß § 69 Bußgeldvorschriften, Absatz 3, Nummer 5 Bundesnaturschutzgesetz gegen den Flächeneigentümer und andere Verursacher der vernichtenden Schäden zu veranlassen.

https://www.gesetze-im-internet.de/bnatschg_2009/__69.html

Für den Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – ist dieser massive und konkrete Frevel an Natur, Umwelt und Landschaft wieder einmal Anlass die Bevölkerung zur Mitwirkung zum Schutz und Erhalt dieser bedeutsamen Lebens- und Rückzugsräume von Tieren, Pflanzen und Pilzen einzuladen.
Wer noch mehr zu den diesbezüglichen Aktivitäten des AHA erfahren möchte, wende sich bitte an folgende Anschrift:

Arbeitskreis Hallesche Auenwälder
zu Halle (Saale) e.V. – AHA

Große Klausstraße 11

06108 Halle (Saale)

Tel.: 0345 – 200 27 46
Tel.: 0176 – 643 623 67
E-Mail AHA: aha_halle@yahoo.de

Andreas Liste
Vorsitzender

Halle (Saale), den 13.03.2024

Fotos: AHA