Nach einer stark politisch motivierten Abweisung vergangener Klagen gegen die Abholzung von umfassenden Waldgebieten in Grünheide im Land Brandenburg durch das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg hatte nun Tesla die beantragten 91,6 ha Wald abgeholzt. Somit hat das Unternehmen einen katastrophalen Einstand im Land Brandenburg hingelegt. Mit Umweltengagement hat diese gigantische Zerstörung von Wald nun wahrlich nichts zu tun. Umwelt- und Naturzerstörung trifft es eher. Besonders wenn man bedenkt, dass das Unternehmen insgesamt 154,56 ha Wald zerstören und 89,2 ha Fläche neu versiegeln möchte sowie plant gigantische Massen an Wasser zu verbrauchen sowie davon ausgeht, dass die angedachten 10.000 Beschäftigten individuell mit dem Auto an- und abreisen und somit den Öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) ausblendet.
Zwischenzeitlich hatte Landesamt für Umwelt Abteilung Technischer Umweltschutz 1 des Landes Brandenburg sehr kurzfristig mit Schreiben vom 15. September 2020 zum Erörterungstermin am 23.09.2020 und 24.09.2020 eingeladen. Eine derartige Kurzfristigkeit der Einladung lässt bei Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – und Initiative „Pro Baum“ die Vermutung aufkommen, dass man darauf setzte, dass ehrenamtliche Organisationen es kaum bzw. gar nicht eine Teilnahme an einem der beiden Erörterungstermine ermöglichen können. Wie bereits erwähnt, schaffte man bis dahin bereits zahlreiche vollendete Tatsachen.
Am 18.06.2021 begann eine erneute Öffentlichkeitsbeteiligung. Nunmehr hatte das Landesamt für Umwelt (LfU) Brandenburg am 04.03.2022 einen Genehmigungsbescheid für eine Anlage mit folgenden Eckdaten übergeben, Zitat:
Mit dem Bau der bisher einzigen europäischen Automobilfabrik von Tesla wurde im Frühjahr 2020 auf einem 300,00 Hektar großen Grundstück in Grünheide (Mark) südöstlich von Berlin auf Basis von insgesamt 19 Zulassungen auf vorzeitigen Maßnahmenbeginn durch das Landesamt für Umwelt auf Risiko des Investors begonnen. Errichtet wird auch eine Fabrik zur Produktion von Batteriezellen. Vorgesehen ist laut Tesla in Ausbaustufe 1 eine Produktionskapazität von bis zu 500.000 Fahrzeugen (Typ Model Y). Der Standort liegt verkehrsgünstig (Straße, Schiene und Flugverkehr) und am Schnittpunkt der transeuropäischen Verkehrsachsen zwischen West- und Osteuropa.“, Zitat Ende

https://mluk.brandenburg.de/mluk/de/aktuelles/presseinformationen/detail/~04-03-2022-staatskanzlei-zum-genehmigungsbescheid-fuer-tesla-autofabrik#

Am 22.03.2022 nahm dann das Werk offiziell seine Arbeit auf.
Alle Bedenken und Sorgen nahmen die Verantwortlichen in Politik und Verwaltung des Bundes, des Landes Brandenburg, des Landkreises Oder-Spree und der Gemeinde Grünheide (Mark) in keiner Weise ernst.
Dabei gilt es zu erwähnen, dass bereits jetzt das Werk eine Fläche von 300,00 ha einnimmt, in der ersten Bauphase fand bereits eine Abholzung von etwa 194,00 Hektar Wald statt und im November verschwanden noch einmal erneut 70 ha Wald.
Nunmehr plant Tesla erneut eine Erweiterung um weitere 110,00 ha, was mit weiteren Abholzungen und Bodenverbrauch verbunden ist. Ferner befindet sich der riesige Skandalbau mitten im Trinkwasserschutzgebiet.
Dabei gilt es zu beachten, dass beispielsweise im Land Brandenburg in den Jahren 2018 – 2023 folgende Niederschlagsmengen in mm zu vermerken sind:
390.30, 504.60, 511.40, 600.60, 435,00 und 722,80 Verbunden mit den höheren mittleren Jahrestemperaturen entwickelt sich zunehmend ein Wasserproblem, welche sich durch die Massenabholzungen der Wälder am Standort verschärft, da regionale Wetterentwicklungen eine negative Entwicklung erfahren können, was u.a. in der fehlenden Saugwirkung der Wurzeln bis hin zum Anstieg von Temperaturen liegen kann.

https://meteo.plus/wetterstatistik-brandenburg-jahr.php

Zudem besteht die Gefahr von Un- und Störfällen in der Produktion, wie u.a. am 26. und 27.06.2022 geschehen. Laut Medienberichten trat in einem Außenlager von Tesla, was sich auch im Trinkwasserschutzgebiet befindet, aus einer Palette ein schwarzes Pulver aus. Laut Lieferschein handelte es sich um „Kathoden Material“ aber, eine Kennzeichnung an dem Container oder der Umverpackung war nicht zu erkennen. Es machte sich ein Einsatz der Werksfeuerwehr von Tesla erforderlich. Eine Information der eintreffenden Werksfeuerwehr über den Gefahrenstoff, der hoch giftig und krebserzeugend ist, erfolgte offensichtlich nicht. Die Behörden spielen die Gefährdung herunter. Eine Information der Bevölkerung hatte man unterlassen.

Das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) gibt zur aktuellen täglichen Neuausweisung von Siedlungs- und Verkehrsflächen in der Bundesrepublik Deutschland folgendes an, Zitat: „Täglich werden in Deutschland rund 55 Hektar als Siedlungsflächen und Verkehrsflächen neu ausgewiesen. Dies entspricht einer Flächenneuinanspruchnahme – kurz Flächenverbrauch – von circa 78 Fußballfeldern.“, Zitat Ende
Ferner ist folgendes ausgeführt, Zitat:
Bis zum Jahr 2030 will die Bundesregierung den Flächenverbrauch auf unter 30 Hektar pro Tag verringern. Diese gegenüber der Nachhaltigkeitsstrategie von 2002 verschärfte Festlegung wurde vom Bundeskabinett bereits im Januar 2017 in der „Deutschen Nachhaltigkeitsstrategie – Neuauflage 2016“ festgelegt. Seit dem Klimaschutzplan vom November 2016, der die Leitplanken für ein grundsätzliches Umsteuern in Wirtschaft und Gesellschaft auf dem Weg zu einem treibhausgasneutralen Deutschland beschreibt, strebt die Bundesregierung bis 2050 sogar das Flächenverbrauchsziel Netto-Null (Flächenkreislaufwirtschaft) an, womit sie eine Zielsetzung der Europäischen Kommission aufgegriffen hatte. Diese Zielsetzung hat während der deutschen Ratspräsidentschaft 2020 Eingang in die Erwägungen für eine EU-Biodiversitätsstrategie gefunden und wurde im März 2021 nun auch in die weiterentwickelte Deutsche Nachhaltigkeitsstrategie aufgenommen.“, Zitat Ende

https://www.bmuv.de/themen/nachhaltigkeit-digitalisierung/nachhaltigkeit/strategie-und-umsetzung/flaechenverbrauch-worum-geht-es

Das ergibt im Jahr einen Flächenverbrauch im Umfang von 20.075 ha. Im Vergleich dazu hat die Landeshauptstadt von Sachsen-Anhalt Magdeburg eine Fläche von 20.103 ha = 201,03 km².

Angesichts der Zeiten des massiven Klimawandels sowie des zunehmenden rasanten Rückgangs an Arten sowie Arten- und Strukturvielfalt ein verheerendes Signal und Handeln. Es beweist aber auch, dass Politik, Wirtschaft, Verwaltungen und Justiz diese Zeichen noch immer nicht verstanden haben bzw. nicht verstehen möchten.
In dem Zusammenhang sei darauf hingewiesen, dass es bereits auch eine gemeinsame Stel lungnahmezumUVP-BerichtfürdasVorhaben„GigafactoryBerlin“,TeslaManufacturingBrandenburgSE von Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. und Initiative „Pro Baum“ vom 17.02.2020 gibt, welche fachlich und inhaltlich auf die Bedenken eingeht.
Die zahlreichen Besuche des Tesla-Chefs Elon Musk in Deutschland und in Grünheide zeigen auf, dass offensichtlich er und nicht die Politik und die Verwaltung des Landes Brandenburg, des Landkreises Oder- Spree und der Gemeinde Grünheide den Takt und Umfang der Bauarbeiten bestimmt. Hier liefert man ein weiteres Beispiel, dass in Deutschland und speziell auch in Brandenburg Demokratie nur eine Worthülse darstellt und Superreiche die Geschicke bestimmen, welche auf keinem Wahlvorschlag verzeichnet waren.
Nunmehr hatten dankenderweise Grüne Liga und Naturschutzbund Brandenburg mehrfach rechtliche Schritte bei der Verwaltungsgerichtsgerichtsbarkeit eingelegt, um das Skandalvorhaben zu stoppen. Ein dauerhafter Stopp der Rodungen muss jedoch das Ziel sein. Angesichts der Einschätzung des Waldzustandsberichtes 2020 des Landes Brandenburg, dass gerade einmal 15 % der Waldbestände keine sichtbaren Schäden aufweisen sowie u.a. Eichen, Rotbuchen und auch Kiefern schwer unter den Folgen der schweren Dürren, insbesondere in den Jahren 2018 – 2022, aber durchaus auch im Jahr 2023 zu leiden haben, erscheinen solche Rodungen vollkommen unverantwortlich. Dazu sei ebenfalls aus der Zusammenfassung des Waldzustandsberichtes des Landes Brandenburg für das Jahr 2023 – einem Jahr mit durchaus besserer Niederschlagsbilanz – folgendes zitiert:
Im Jahr 2023 hat sich der Waldzustand im Vergleich zum extrem schlechten Zustand im Vorjahr wieder verbessert (siehe Infografik in der vorderen Umschlagseite). Der geschätzte Waldflächenanteil mit deutlichen Schäden ging auf nun 16 % leicht zurück, während gleichzeitig der Anteil ohne Schäden von 8 auf 25 % anstieg. Dies ist vor allem auf den guten Nadelaustrieb der Kiefer zurückzuführen. Das Frühjahr war niederschlagsreich und im Verlauf der Vegetationsperiode waren die Waldbäume relativ gut mit Wasser versorgt. Dennoch sind die mit Klimawandel zusammenhängenden Trocken- und Hitzeschäden der vergangenen Jahre weiterhin sichtbar. Insgesamt blieb der Anteil an stark geschädigten Bäumen mit einem Blatt- bzw. Nadelverlust von mehr als 60 % im Vergleich zum Vorjahr mit ca. 2 % in etwa gleich. Auch werden über ein Drittel der Eichen- und Buchenwälder weiterhin als deutlich geschädigt eingestuft. Trotz der günstigen Witterung zeigen insbesondere die stark geschädigten Bäume keine Anzeichen von Erholung, so dass auch weiterhin mit einer erhöhten Sterblichkeit zu rechnen ist. Die Waldzustandserhebung widerspiegelt somit eindrücklich die Folgen des Zusammenwirkens der in den vergangenen Jahren häufiger und intensiver auftretenden abiotischen und biotischen Schadfaktoren.
Auch das Waldschutzmonitoring zeigt mit jedem Jahr deutlicher die Folgen der mit dem Klimawandel verbundenen extremen Witterungsereignisse, die sich bei den Hauptbaumarten zunehmend durch Komplexkrankheiten äußern. Obwohl im Jahr 2023 die Schäden durch Stürme, Hagel, Waldbrände, Dürre und Spätfrost auf einem relativ niedrigen Niveau lagen und auch die zu Massenvermehrungen neigenden blatt- oder nadelfressenden Insekten nur lokal eine Rolle spielen, gibt es insgesamt keinen Trend zur Verbesserung der Waldschutzsituation.“, Zitat Ende

https://forst.brandenburg.de/sixcms/media.php/9/wzb23.pdf

Nunmehr hatte die Gemeinde Grünheide für den Zeitraum vom 22.11.2023 bis einschließlich 21.12.2023 folgende Planungsunterlagen ausgelegt, Zitat:

Bekanntmachung der Offenlage des Entwurfs des Bebauungsplans Nr. 60 „Service- und Logistikzentrum Freienbrink Nord“ gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB)
und
Bekanntmachung des Entwurfs der Verordnung zur Änderung der Verordnung über das Landschaftsschutzgebiet „Müggelspree, Löcknitzer Wald- und Seengebiet“ durch Ausgliederung von Flächen gemäß § 10 Brandenburgisches Naturschutzausführungsgesetz (BbgNatSchAG)“, Zitat Ende

https://daten2.verwaltungsportal.de/dateien/seitengenerator/ce3b630bbecba079e905bb940e1d2a4423311/BM_BPlan60.pdf

https://www.gruenheide-mark.de/seite/333342/bauleitplanung-beteiligung.html

Damit verbunden ist die Bekanntmachung der Offenlage des Entwurfs der 6. Änderung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Grünheide (Mark) gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch

https://daten2.verwaltungsportal.de/dateien/seitengenerator/ce3b630bbecba079e905bb940e1d2a4423311/BM_FNP.pdf

In der Begründung zum Entwurf des Bebauungsplans Nr. 60 „Service- und Logistikzentrum Freienbrink Nord“ ist auf Seite 15 unter Punkt A.2.3 Gebiets-/Bestandssituation im letzten Absatz folgendes vermerkt, Zitat:
Der Geltungsbereich liegt etwa zur Hälfte (55%) im Landschaftsschutzgebiet „Müggelspree Löcknitzer Wald- und Seengebiet“, das sich mit rd. 24.000 ha über die Landkreise Dahme-Spreewald, Oder-Spree und Märkisch-Oderland erstreckt. Der südliche Teil des Plangebietes liegt im Wasserschutzgebiet für das Wasserwerk Erkner, Wassererfassung Neu-Zittauer und Hohenbinder Straße. Aufgrund des Vorrangs der öffentlichen Trinkwasserversorgung der Region und der teilweisen Überlagerung des Plangebietes mit der Trinkwasserschutzzone III B sind die notwendigen Schutzvorkehrungen und nutzungsbezogenen Beschränkungen bei der Planung zu berücksichtigen.“, Zitat Ende

Zur Flächengröße ist ebenfalls auf Seite 15 unter Absatz 1 des Punktes „A.2.4 Planungsrechtliche Ausgangssituation“ folgendes vermerkt, Zitat:
Wie bereits beschrieben, umfasst der Geltungsbereich des Bebauungsplans sowohl Flächen, die bisher unbeplant sind, als auch Flächen, die im Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 13, 1. Änderung liegen und dementsprechend überplant werden. Etwa 60 % (ca. 99 ha) des ca. 169 ha großen Plangebietes sind unbeplant. Bei etwa 40 % des Geltungsbereichs (ca. 70 ha) erfolgt eine Überplanung des Bebauungsplans Nr. 13, 1. Änderung“, Zitat Ende

Unter Punkt „A.3.2.2 Landschaftsschutzgebiet Müggelspree-Löcknitzer Wald- und Seengebiet“ sind auf Seite 37 noch folgende Angaben enthalten, Zitat:
Etwa die Hälfte des rd. 169 ha umfassenden Geltungsbereichs des Bebauungsplans Nr. 60 (ca. 85 ha) liegt in dem rd. 24.000 ha großen Landschaftsschutzgebiet „Müggelspree-Löcknitzer Wald- und Seengebiet“. Damit sind ca. 0,354 % der gesamten Schutzgebietsfläche von der Planung betroffen. Der westlich angrenzende Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 13, 1. Änderung wurde im Jahre 2001 aus dem LSG ausgegliedert.“, Zitat Ende

In den darauffolgenden Seiten 38/39 führt die planführende Gemeinde Grünheide noch folgende angrenzende und somit betroffene Schutzgebiete an:

  • Naturschutzgebiet (NSG) Löcknitztal – Gesamtfläche: rund 500,00 ha
  • FFH-Gebiet „Löcknitztal“ (EU-Nr. DE 3549-301, Landes-Nr. 35) – Gesamtfläche: 488,00 ha
  • FFH-Gebiet „Spree“ (EU-Nr. DE 3651-303, Landes-Nr. 651) – Gesamtfläche: rund 2.306,00 ha

Im Rahmen der angedachten Erweiterung der Bebauung ist u.a. laut Umweltbericht, Seite 150, Absatz 2 ebenfalls folgendes geplant, Zitat:
Durch die Planung sollen rund 125 ha Wald (davon 118 ha für das Industrie- und Gewerbegebiet) in eine andere Nutzungsform umgewandelt werden. Innerhalb dieser Fläche befinden sich rund 7 ha Bestände, bei denen zu Kompensationszwecken aus anderen Vorhaben Waldumbaumaßnahmen durch den Landesbetrieb Forst durchgeführt wurden (siehe Kapitel C 2.5).“, Zitat Ende

Auf Seite 58 des Planungspapiers hat man folgende „Zusammenfassung der Planungsziele“ zusammengetragen, Zitat:
Zusammenfassend werden dabei folgende konkretisierte Planungsziele verfolgt:
– Ausweisung von Flächen für betriebliche Nutzungen – Nebeneinrichtungen zu Produktionsanlagen
o Betriebliche Nutzungen (produktionsnahe Nebeneinrichtungen)
o Unterbringung von Lager-, Logistik-, Vertriebs- und Stellplatzflächen
o Zentralisierung und Optimierung der Gleisanlagen des Schienengüterverkehrs (einschließlich Realisierung eines werkseigenen Güterbahnhofs)
o Ansiedlung eines Reparatur-, Wartungs- und Service-Zentrums
o Ansiedlung von mitarbeiterrelevanten Einrichtungen, wie zum Beispiel Erholungs-/ Schulungsräume und Kinderbetreuung
– Erweiterung des Bahnhofsvorplatzes (Bahnhof Fangschleuse – neu)
– Anpassung und Optimierung der geplanten Straßenführung der Landesstraße L 386 gemäß den aktualisierten Planungen des Landesbetriebs Straßenwesen Brandenburg (LS) sowie der Landesstraße L 23 im Bereich der Querung der Eisenbahnstrecke Berlin – Frankfurt (Oder)“, Zitat Ende

Ausgehend von der Aussage, Zitat: „Für den Industriestandort im Endausbau wird weiterhin von einer maximalen Beschäftigtenzahl von 40.000 und daraus resultierend 52.300 tägliche Arbeitswege der Beschäftigten ausgegangen.“, Zitat Ende sowie der zu erwartende Güterverkehr sind hinsichtlich der Zunahme des Kfz.-Verkehrs unter Punkt B.2.1.2 Verkehrskonzept auf den Seiten 61/62 zusammengefasst folgende Hauptangaben bezüglich des Straßenverkehrs enthalten:

► Gesamt: 2 Mio. Fahrzeuge pro Jahr
► Anliefernder Güterverkehr: ca. 1.450 Lkw je Werktag je Richtung
► Ausliefernder Güterverkehr: ca. 210 Lkw/Werktag je Richtung
► Berufsverkehr: 20.300 Pkw-Fahrten pro Tag

Bei einer Zugrundelegung der Anzahl der Werktage zum Beispiel im Jahr 2024: 252 Arbeitstage + 52 Samstage = 304 Werktage ergibt sich ein zusätzliches Verkehrsaufkommen für Kraftfahrzeugen pro Jahr: 21.960 Kfz.-Fahrten am Werktag x 304 Werktage im Jahr 2024 = 6.675.840 Kfz.-Fahrten/Jahr
Insofern ist die prognostizierte Zahl von 2 Millionen Fahrzeugen pro Jahr nicht nachvollziehbar.
Diese Verkehrsbelastung führt zum vermehrten Kraftfahrzeugverkehr mit den entsprechenden Belastungen für Umwelt, Natur und Landschaften.

https://daten2.verwaltungsportal.de/dateien/seitengenerator/ce3b630bbecba079e905bb940e1d2a4423311/Entwurf_B-Plan_60_Service-_und_Logistikzentrum_Freienbrink-Nord_Begr_ndung.pdf

Die Planungen zeigen auf, dass die ohnehin massiven Zerstörungen in dem Landschaftsraum zwischen Spree und Löcknitz, nicht nur weitere 125,00 ha Wald bedroht sind, sondern zusätzliche Eingriffe in das Landschaftsschutzgebiet „Müggelspree-Löcknitzer Wald- und Seengebiet“, aber auch das Naturschutzgebiet (NSG) „Löcknitztal“ sowie das FFH-Gebiet „Löcknitztal“ und das FFH-Gebiet „Spree“ massiv bedrohen.
Das momentane Bebauungs- und Planungsgebiet stellt eigentlich einen sehr bedeutsamen Biotop- und Grünverbundraum zwischen den Fluss- und Auenlandschaften von Spree und Löcknitz dar, welcher als Schutz-, Entwicklungs-, Lebens-, Wohn- und Rückzugsraum für Menschen, Tiere, Pflanzen und Pilze sowie als Regenerations- und Speicherungsraum für Wasser dienen muss.
Diese Funktionen sind auf Dauer im Bestand und Entwicklung bedroht, was nicht nur die planende Gemeinde Grünheide betrifft, sondern den Gesamtraum zwischen Märkischer Schweiz, Oder, Spreewald und Berlin. Daher lastet auf der Gemeinde Grünheide eine hohe Verantwortung, welche sie jedoch mit ihren Planungen nicht verantwortungsbewusst wahrnimmt. Selbstverständlich sind auch Bund, das Land Brandenburg, der Landkreis Oder-Spree, aber auch das Unternehmen Tesla in der Verantwortung den begonnenen Vernichtungsfeldzug gegen Umwelt, Natur und Landschaften sofort und unwiderruflich zu beenden.
Somit betreiben der Bund, das Land Brandenburg, aber auch der Landkreis Oder-Spree und die Gemeinde Grünheide mit ihrem mehrheitlich zu Gunsten der Tesla-Bebauung beschlossenen und genehmigten sowie neuen Bebauungsplanungen eine gefährliche umwelt-, natur- und klimafeindliche Politik. Bekanntlich leisten stabile Waldbestände nicht nur einen sehr wichtigen Beitrag als Lebens- und Rückzugsraum für Tier- und Pflanzenarten sowie als Versorger mit Sauerstoff, Frischluft und Luftfeuchtigkeit, sondern auch als Speicher für Kohlendioxid und Methan einen sehr wichtigen Beitrag zum Schutz des Klimas. Ferner tragen sie zur Stabilisierung des ohnehin schon sehr angespannten Wasserhaushaltes bei.
Mit Bekanntmachung vom 05.01.2024 teilte der Bürgermeister der Gemeinde Grünheide Arne Christiani u.a. folgendes mit, Zitat:

Betreff: Einwohnerbefragung gemäß § 4 Einwohnerbeteiligungssatzung der Gemeinde Grünheide (Mark)

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Grünheide (Mark) hat in seiner Sitzung am 14.12.2023 mit Beschluss Nr. 75/06/23 die Durchführung einer Einwohnerbefragung gemäß § 4 Einwohnerbeteiligungssatzung, im gesamten Gemeindegebiet, beschlossen.
Das Ergebnis der Befragung ist zwar nicht bindend, wird aber eine wichtige Grundlage für die von der Gemeindevertretung zu treffenden Entscheidungen sein.
Die Abstimmungsfrage hat folgenden Wortlaut:

Sollen weitere 100 ha Wald (im Landschaftsschutzgebiet) in der Gemarkung Grünheide
(Bebauungsplan Nr.60) in eine Industriefläche umgewandelt werden, die für Logistik, Lagerhaltung und soziale Gebäude genutzt werden?
JA ○ NEIN

Zitat Ende

https://www.gruenheide-mark.de/news/1/898566/nachrichten/bekanntmachung-einwohnerbefragung-der-gemeinde-gr%C3%BCnheide-(mark)-gem%C3%A4%C3%9F-%C2%A74-einwohnerbeteiligungssatzung.html

https://daten.verwaltungsportal.de/dateien/news/8/9/8/5/6/6/bk_einwbefrag_bplan60.pdf

In der Bekanntmachung vom 21.02.2024 teilte der Bürgermeister der Gemeinde Grünheide Arne Christiani u.a. folgendes mit, Zitat:

Betreff:

Endgültiges Ergebnis der Einwohnerbefragung BPlan Nr. 60 – Tesla
Gemäß § 4 Abs. 6 der Einwohnerbeteiligungssatzung der Gemeinde Grünheide (Mark) wird das Ergebnis der Einwohnerbefragung BPlan Nr. 60 – Tesla öffentlich bekannt gemacht.
Die Zahl der Abstimmungsberechtigten: 7.660

OrtsteilJa-StimmenNein-Stimmen
Grünheide (Mark)9281.474
Kagel355468
Kienbaum46127
Hangelsberg485825
Mönchwinkel82103
Spreeau122315
Summe gültige Stimmen2.0183.312
Ungültige Stimmen430

Gesamtzahl der Abstimmenden: 5.760

Abstimmungsbeteiligung: 75,2 %

Zitat Ende

https://www.gruenheide-mark.de/news/index.php?rubrik=1&news=912534&typ=1

https://daten.verwaltungsportal.de/dateien/news/9/1/2/5/3/4/BK_endergebnis_bplan60_240221.pdf

Trotz der Anmerkung in der Bekanntmachung vom 05.01.2024, Zitat:
Das Ergebnis der Befragung ist zwar nicht bindend wird aber eine wichtige Grundlage für die von der Gemeindevertretung zu treffenden Entscheidungen sein.“, Zitat Ende
halten es Initiative „Pro Baum“ und Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – für dringend geboten das Votum vollumfänglich zu berücksichtigen und sämtliche Aktivitäten zum Bebauungsplan Nr. 60 „Service- und Logistikzentrum Freienbrink Nord“ vollständig und unwiderruflich einzustellen.
Im Interesse von Erhaltung und Schutz von Umwelt, Natur und Landschaft gilt es stattdessen den Wald, die damit verbundenen Schutzgebiete sowie angrenzende Natur- und Landschaftsbestandteile vollständig zu sichern und eine naturnahe und standortgerechte Entwicklung zu ermöglichen.

Andreas Liste
Vorsitzender

Halle (Saale), den 23.02.2024