Initiative „Pro Baum“ hält gegenwärtige Fassung der Baumschutzsatzung für nicht ausreichend

Immer wieder beobachtet die Initiative „Pro Baum“, dass Bäume und Sträucher, also Gehölze, sehr schnell der Säge oder anderen Gerätschaften zum Opfer fallen. Als Beispiel seien die Massenabholzungen am Gimritzer Damm/Heideallee, am Steintor, in der Mansfelder Saale, am Universitätsring etc. genannt. Gegenwärtig bedroht sind u.a. weitere Gehölzbestände am Ufer des Hufeisensee für asphaltierte Wege, an Unterberg/Kapellengasse für ein Hotelneubau sowie im Zuge des angedachten Vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 180 „Große/Kleine Brauhausstraße“.
Hinzu kommen immer wieder Fällungen von Privatpersonen und -organisationen, welche es nicht so genau und wichtig nehmen mit dem Gehölzschutz.
Daher bedarf es einer starken und wissenschaftlich-fachlich fundierten Gehölzschutzsatzung. Die nunmehrige, am Mittwoch, dem 31.01.2024, vom halleschen Stadtrat verabschiedete Baumschutzsatzung entspricht keinesfalls den dringenden erforderlichen Anspruch eines Schutzes und Erhaltes des eigentlich zu mehrenden Gehölzbestandes in der Stadt Halle (Saale). Erfreulicherweise haben zum Beispiel Nadelbäume und der Alleenschutz Aufnahme als Schutzgegenstand der Satzung gefunden. Ebenso, Zitat aus der Synopse, Zitat: „Ergänzt wird der Schutzzweck außerdem um frühere Straßenbaumstandorte, soweit sie für eine erneute Bepflanzung geeignet sind. Damit soll verhindert werden, dass frühere Baumstandorte nach der Fällung zugepflastert oder in sonstiger Weise versiegelt werden und als Baumstandort verloren gehen.“, Zitat Ende
Nicht ausreichend ist der Satzung festgelegte Umgang mit anderen Gehölzen – hier sei erneut aus der Synopse zitiert: „Vom Schutz ausgenommen sollen invasive Neophyten zukünftig nur noch in der freien Landschaft sein. Die bereits vom Schutzzweck ausgenommenen Arten werden noch um den Essigbaum (Rhus typhina und zur Klarstellung um die Pyramidenpappel (Populus nigra Italica) ergänzt.“, Zitat Ende
Das lässt weitere Fäll- und Ringelungsaktionen in Natur und Landschaft befürchten.
Unverständlich ist, dass wie von der Initiative „Pro Baum“ bereits im Änderungsvorschlag vom 29.10.2007 und erneut in seiner Stellungnahme vom 21.08.2022 vorgeschlagen, kein Schutz von Sträuchern ab 1 m Höhe enthalten ist.
Nicht nur Bäume, sondern auch Sträucher haben eine sehr bedeutsame Funktion als Lebens- und Rückzugsraum sowie Nahrungsgrundlage für zahlreiche Tierarten. Ferner dienen sie der Verbesserung des Klimas und des Stadtbildes sowie der Verhinderung der Bodenerosion.
Es hat sich außerdem immer wieder gezeigt, dass nicht nur Bäume, sondern auch Sträucher unsachgemäßen Behandlungen und unbegründeten Fällungen zum Opfer fallen. Dem gilt es unbedingt Einhalt zu gebieten.
Notwendige Pflege- und Schnittmaßnahmen könnten unter festgelegten Auflagen einer Befreiung vom Verbot unterliegen.
Daher regte die Initiative „Pro Baum“ mehrfach eine Umbenennung in Gehölzschutzsatzung an.
Eine Umsetzung derartiger Vorschläge lehnt man ab und führt dazu folgende Aussagen in der Abwägung aus, Zitat: „So wünschenswert der Schutz weiterer Gehölze über Bäume hinaus ist, so wird durch den Schutz von Großsträuchern, Hecken und Wandbegrünungen der Verwaltungsaufwand deutlich größer und übersteigt damit die Möglichkeiten der Antragsbearbeitung durch das vorhandene Personal in der unteren Naturschutzbehörde. Auch der Eingriff in die Eigentumsrechte der Betroffenen wird erheblich größer.
Ein Schutz von Sträuchern und Hecken ab 1 m Höhe ist m. E. ein zu starker Eingriff in die Eigentumsrechte.“, Zitat Ende
Offensichtlich hat man hier nicht vollumfänglich den Sinn und Zweck einer derartigen Satzung erkannt. Zum einen gilt es dafür Sorge zu tragen, dass sich Eingriffe an Gehölze auf ein absolutes Minimum reduziert und somit auch Verwaltungsaufwand gering bleibt sowie aber zum anderen ein wie auch immer gearteter Verwaltungsaufwand nicht einen ordnungsgemäßen Schutz und Erhalt von Gehölzen entgegenstehen darf.
Eine Begründung, worin „ein zu starker Eingriff in die Eigentumsrechte“ liegen soll, fehlt vollständig.
Daher bleibt die Initiative „Pro Baum“ weiterhin bei Ihren Forderungen vom 29.10.2007 und vom 21.08.2022.
Ferner hält die Initiative „Pro Baum“ die Forderung einer Aufwertung einer Gehölzschutzkommission für dringend geboten. Hier seien Vorschläge und Begründung aus den Vorschlägen vom 29.10.2007 und der Stellungnahme vom 21.08.2022 zitiert:

§ 8 Ausnahmegenehmigungen und Befreiungen
(3) Neu (4) An dem Verfahren zur Prüfung von Anträgen auf Ausnahmegenehmigungen ist die Gehölzschutzkommission zu beteiligen. Deren Beschluss ist der Entscheidung des Fachbereiches Umwelt zu Grunde zu legen.
Nur bei Gefahr im Verzug kann davon abgewichen werden.
Begründung:
Die Gehölzschutzkommission gilt es mit mehr Kompetenz und Gewicht zu versehen.
Das dort existente fachliche Potenzial wird gegenwärtig viel zu wenig genutzt und berücksichtigt. Daher ist dringend erforderlich der Gehölzschutzkommission einen eigenen Paragrafen zu widmen.

§ 15 Gehölzschutzkommission
(1) Dem Interesse der fachlich-inhaltlichen Einbindung der Bevölkerung dient die ehrenamtliche Gehölzschutzkommission
(2) Die Gehölzschutzkommission hat folgende Aufgaben:
1. Sensibilisierung der Bevölkerung, der Wirtschaft, des Stadtrates und der Stadtverwaltung zum Thema Gehölzschutz
2. Bündelung der Aktivitäten von Initiativen in Sachen Gehölzschutz und Mittler zu den Institutionen der Stadt Halle (Saale)
3. Initiativrecht und Beteiligung bei der Entscheidungsfindung bei der Erstellung von Gehölzschutzkonzeptionen und Baumkatastern, der Planung und Umsetzung von Gehölzpflegemaßnahmen und Gehölzpflanzmaßnahmen sowie zu Anträgen von Ausnahmegenehmigungen und Befreiungen im Sinne dieser Satzung Die Mitglieder der Gehölzschutzkommission erhalten Rederecht in den Stadtratsauschüssen, welche sich mit den Themen Umwelt, Planung, Bildung, Ordnung und Sicherheit befassen. Ferner hält die Gehölzschutzkommission engen Kontakt zu allen Teilen der Bevölkerung sowie ihren Vereinen und Initiativen.
(3) Mitglied der Gehölzschutzkommission kann jede interessierte Person werden, welche das 18. Lebensjahr vollendet hat und einen entsprechenden schriftlichen Antrag bei der unteren Naturschutzbehörde gestellt hat. Die Mitglieder der Gehölzschutzkommission werden durch den Stadtrat mit einfacher Mehrheit gewählt und daraufhin durch die Oberbürgermeisterin/den Oberbürgermeister berufen. Eine Mitgliedschaft in der Gehölzschutzkommission endet durch Tod, Abwahl oder schriftlich erklärten Austritt. Eine Abwahl erfolgt durch den Stadtrat mit einfacher Mehrheit. Vorschlagsrecht zur Wahl und Abwahl der Mitglieder der Gehölzschutzkommission besitzen die Mitglieder des Stadtrates, die Oberbürgermeisterin/der Oberbürgermeister, von ihm/ihr beauftragte (r) Bevollmächtigte(r) sowie die Gehölzschutzkommission selbst. Die Mitglieder der Gehölzschutzkommission besitzen den Status eines „Mitarbeiters im Außendienst“ und sind dementsprechend versicherungsrechtlich abgesichert.
(4) Die Gehölzschutzkommission wählt aus ihrer Mitte den/die Vorsitzenden/Vorsitzende, den/die Stellvertreter/-in sowie den/die Schriftführer/-in. Der/die Vorsitzende, während seiner/ihrer Abwesenheit der/die Stellvertreter/-in, leitet die Zusammenkünfte der Gehölzschutzkommission, welche mindestens einmal im Monat stattfinden. Die Beschlüsse werden mit einfacher Mehrheit gefasst und sind entsprechend schriftlich zu protokollieren. Bei Stimmengleichheit entscheidet die Stimme des/der Sitzungsleiters/-in. Die Zusammenkünfte der Gehölzschutzkommission sind grundsätzlich öffentlich, können aber bei berechtigten Interessen Dritter und bei mehrheitlicher Beschlussfassung, nichtöffentlich sein. Nur die gewählten Mitglieder der Gehölzschutzkommission besitzen beschließendes Stimmrecht.
(5) Die Gremien der Stadt Halle (Saale) sichern im Rahmen einer sparsamen und effektiven Haushaltsführung die materielle und finanzielle Arbeit der Gehölzschutzkommission ab. Dazu zählen insbesondere die kostenfreie Bereitstellung von Räumlichkeiten, Kopien, Planungsunterlagen und Einladungen sowie verwaltungstechnische Unterstützung in Form von Erstellen und Versenden von Protokollen, Stellungnahmen und Einladungen. Ferner findet die Arbeit der Gehölzschutzkommission in der Öffentlichkeitsarbeit der Stadt Halle (Saale) ihre angemessene Berücksichtigung, wozu Pressemitteilungen, die Präsentation im Internet und im Amtsblatt gehören., Zitat Ende
Auf Grund der nicht zufriedenstellenden Fassung dieser Baumschutzsatzung der Stadt Halle (Saale) sieht die Initiative „Pro Baum“ weiteren Änderungs- und Verbesserungsbedarf.
In dem Zusammenhang ruft die Initiative „Pro Baum“ die Bevölkerung zur Mitwirkung zum Schutz, Erhalt und Erweiterung des Stadtgrünes in der Stadt Halle (Saale) auf.
Wer mehr zu den Aktivitäten der Initiative „Pro Baum“ erfahren möchte kann sich dazu an folgende Anschriften wenden:

Initiative „Pro Baum“
c/o Arbeitskreis Hallesche Auenwälder
zu Halle (Saale) e.V. – AHA

Große Klausstraße 11

06108 Halle (Saale)

Tel.: 0345 – 200 27 46
E-Mail: aha_halle@yahoo.de

Andreas Liste
Vorsitzendes Mitglied des Sprecherrates

Halle (Saale), den 02.02.2024

1 Kommentar

  1. Mario Trutschel

    Ist sie tatsächlich nun endlich veröffentlicht worden, die im 5-Jahres-Plan vorgesehene neue Satzung? Komisch, denn manch ein Stadtrat versicherte sogar schriftlich mich alsbald darüber in Kenntnis zu setzen nach Veröffentlichung. Tja, Politik und Demokratie eben. Halleluja.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert