Im Rahmen der vom Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA) am 31.10.2015 organisierten und durchgeführten Fahrradrundexkursion entlang der Helme, des Helmestausees und Teile der Thyra im Raum zwischen den Orten Berga – Kelbra und Auleben haben sich die Exkursionsteilnehmerinnen und Exkursionsteilnehmer intensiv mit dem Schutz und der Entwicklung des Gebietes auseinandergesetzt.

Begrüßenswert haben die Exkursionsteilnehmerinnen und Exkursionsteilnehmer die sukzessive Entwicklung der einstigen Bahnstrecke parallel zum Staudamm aufgenommen. Hier ist eine eindeutige Stabilisierung des Pflanzenbestandes erkennbar, welchen es unbedingt zu schützen gilt. Ferner halten es die Exkursionsteilnehmerinnen und Exkursionsteilnehmer die Aue der Thyra zwischen Berga und der Einmündung weitgehend einer naturnaheren Entwicklung und teilweise kombiniert einer extensiven landwirtschaftlichen Nutzung zu überlassen.
Ebenso sind im gewissen Umfang naturnahere Entwicklungen im nunmehrigen Mündungsbereich der Thyra in die Helme bei Kelbra erkennbar. Dagegen ruft der stark begradigte Zustand der Helme große Sorge hervor.

Einst gehörte die ca. 74 km lange Helme zu den arten- und strukturreichsten Flüssen Mitteldeutschlands. Insbesondere prägend waren die umfassenden Mäander und der durchaus damit verbundene Fischreichtum. In Folge eines starken Sommerhochwassers im Jahre 1956 nahm man massive Begradigungen vor sowie errichtete in den Jahren 1962 bis 1965 ein Stausee mit einem Fassungsvermögen von 35,6 Millionen Kubikmeter, welcher offiziell im Jahre 1969 seine Eröffnung erfuhr.

Nunmehr befindet sich der Helmestausee Berga-Kelbra in zwei aneinandergrenzenden EU-Vogelschutzgebieten. Im Freistaat Thüringen im EU-SPA Kyffhäuser – Badraer Schweiz – Helmestausee und im Land Sachsen-Anhalt im 784 ha großen EU-SPA Helmestausee Berga-Kelbra. Insbesondere die Funktion als Kranichrastplatz hat zu den Ausweisungen geführt und erfordert daher eine Verordnung zum Ablassen des Stausees. Dabei gilt es natürlich ebenfalls auf den Eintrag von Wasser mit niedrigerem Sauerstoffanteil und höheren Temperaturen sowie von Raubfischen in die Helme zu achten. Der AHA vertritt daher die Auffassung, dass so etwas genau in einer Verordnung oder noch besser in einem Staatsvertrag zwischen dem Land Sachsen-Anhalt und dem Freistaat Thüringen zu regeln ist.

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Bekanntlich führen Begradigungen bzw. Kanalisierungen zu massiven Erhöhungen der Fließgeschwindigkeiten, was man versuchte mit 6 neu- bzw. ausgebauten Wehren zu begegnen. Diese Begradigungsmaßnahmen führten nicht nur zum Verlust der Vielfältigkeit, sondern sorgten mit der Erhöhung der Fließgeschwindigkeit und dem Ausbleiben der mit der Prall- und Gleithangwechselwirkung verbundenen Verfrachtung und Umlagerung der Sedimente zur fortschreitenden Eintiefung des Flusses. Neben der Gefahr der zunehmenden Austrocknung des Umfeldes, geht somit dem Fluss auch die dringend benötigte Aue, als Lebens- und Überflutungsraum verloren.

Die Wehre bescherten dem Fluss zudem für die Fische schwer bzw. nicht überwindbare Hindernisse. Somit büßte die Helme einen großen Teil ihrer ökologischen Durchlässigkeit, Vielfältigkeit und Funktionen ein. Zudem bleiben riesige Menge an Sedimenten im Helmestausee Kelbra im Land Sachsen-Anhalt zurück, welche dem Fluss abwärts fehlen.

In den Jahren 1998 bis 2008 errichtete man bereits 10 Umgehungsrinnen an Wehren zwischen dem Quellgebiet im Thüringer Landkreis Eichsfeld bei Stöckey bis zur Mündung in die Unstrut bei Kalbsrieth, südöstlich von Artern in Thüringen.

Nach Auffassung des Arbeitskreises Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA) bedarf die Helme, welche den Südharz, die Goldene Aue, das Randgebiet des Kyffhäuser Gebirge und der Sangerhäuser Mulde durchfließt, die Gewährung der Möglichkeit wieder Mäander entwickeln sowie im Rahmen der Schaffung von beidseitig mindestens 10 m Gewässerschutzstreifen einen gewässerbegleitenden Biotopverbund entwickeln zu können. Diesen Biotopverbund gilt es bis zur Unstrut zu ermöglichen und dabei alle Nebengewässer einzubeziehen. Insbesondere seien hier Zorge, Thyra, Leine, Gonna und Ronna zu nennen.

Die Exkursionsteilnehmerinnen und Exkursionsteilnehmer nahmen die Folgen der massiven Abholzungen im Uferwald am Helmestausee Berga-Kelbra, unweit der Numburg in Augenschein. Dieser sehr entwicklungsfähige Wald, welcher ein sehr wichtiger Lebens- und Rückzugsraum an der Nahtstelle zwischen der Badraer Schweiz und des Helmestausees Berga-Kelbra darstellt sowie Bestandsteil des 546,8 ha großen Naturschutzgebietes (NSG) „Schlossberg-Solwiesen“ ist.

Laut Ausführungen der Thüringer Landesanstalt für Umwelt und Geologie zu den Naturschutzgebieten (Stand: 9/2009) stellt dieses Naturschutzgebiet, welches zudem den Status als europäisches Schutzgebiet nach der Fauna-Flora-Habitat (FFH)-Richtlinie besitzt, ein sehr arten- und strukturreichen Teil der Region dar, Zitat:

„In den Naturräumen 7.2 (Zechsteingürtel am Südharz) und 6.1 (Goldene Aue) liegt das NSG 4 „Schlossberg-Solwiesen“. Es umfasst Ausschnitte aus dem Zechsteingürtel des Kyffhäusers und der Goldenen Aue und repräsentiert charakteristische Oberflächen- und Gewässerformen dieser Naturräume. Das NSG dient der Erhaltung der Gipskarstlandschaft mit Trockenbiotopen, der Binnensalzstellen, von Auenwiesen, Röhrichten und Teilen des Stausees als Lebensraum insbesondere für Blütenpflanzen, Vögel und Insekten. Das große und sehr vielfältige Gebiet besitzt eine ausgesprochen breite Palette schutzwürdiger Biotope. Die Wälder sind vor allem dem Waldlabkraut-Eichen-Hainbu-chenwald und dem Eschen-Ahorn-Schlucht- und -Schatthangwald zuzurechnen. Besonders wertvoll sind die Salzboden-Gesellschaften der Solwiesen wie Strandsoden-Queller-Flur, Schuppenmieren-Salzschwaden-Rasen und Salzbinsen-Rasen. Bundesweite Bedeutung hat das Vorkommen der Heideschnecke Helicopsis striata am Südosthang des Mittelbergs. Die Salzstelle an der Numburg ist aus botanischer und zoologischer Sicht immer noch eine der bedeutendsten naturnahen Binnensalzstellen Thüringens, die unbedingt erhalten werden muss.“, Zitat Ende

Somit forderten die Exkursionsteilnehmerinnen und Exkursionsteilnehmer erneut und mit Nachdruck Aufklärung zu den Abholzungen, welchen umfassenden Schaden angerichtet und zudem dem Wald wertvolles Holz entzogen haben. Hier hätte das Windbruchholz verbleiben müssen, um zahlreichen Tieren Unterschlupf bieten zu können. Für die Exkursionsteilnehmerinnen und Exkursionsteilnehmer war erfreulich, dass die Natur begonnen hat diesen massiven Eingriff zu heilen.

Mit Sorge nahmen ferner die Exkursionsteilnehmerinnen und Exkursionsteilnehmer die Tatsache auf, dass der Verbindungsweg zwischen Berga-Kelbra und Auleben einer massiven Bearbeitung mit wassergebundener Decke im Naturschutzgebiet erhalten hat. Neben des Eingriffes in das Wegesystem mit seinen Randbiotopen, befördert dies nun sichtlich das Befahren mit Kraftfahrzeugen aller Art.

Die Solquelle und die Solwiesen im Bereich des Naturschutzgebietes „Schlossberg-Solwiesen“ bedürfen eines umfassenden Schutzes vor weiteren Nährstoffeinträgen und einer unregelmäßigen Mahd. Vorstellbar wäre nach Ansicht Exkursionsteilnehmerinnen und Exkursionsteilnehmer die Erweiterung der salzbeeinflussten Wiesen, indem dem Bach mehr Einströmungsraum in sein Umland erhält.

Im Bereich der Helme bei Aumühle stellte der AHA erneut seine Auffassung vor, dass zahlreiche Maßnahmen erforderlich sind, um der Helme ihre Naturnähe zurückzugeben. Dazu zählen neben den obengenannten Aktivitäten, die Zulassung und Förderung sukzessiver Gehölzentwicklung sowie u.a. im Bereich der Aumühle die Vornahme von Rückverlegungen von Deichanlagen bis zur Nebenhelme heran. Beide Maßnahmen tragen zur Wiederherstellung einer arten- und strukturreichen Helme bei, indem sich Auengehölze und Prall- und Gleithänge wieder entwickeln können sowie der Fluss verstärkt Kontakt zur Aue als Lebens- und Rückzugsraum für zahlreiche Tier- und Pflanzenarten sowie als Überschwemmungsgebiet zurück erhält.

Im Zusammenhang des notwendigen dringenden Schutzes der Graukraniche und ihrer länder- und landkreisübergreifenden Rastplätze im Bereich des Helmestausees und –rückhaltebeckens Kelbra sowie der Helme begrüßen die Exkursionsteilnehmerinnen und Exkursionsteilnehmer den Erlass und Bestand entsprechender Allgemeinverfügungen der Landkreise Mansfeld-Südharz und Nordhausen. Jedoch haben die Exkursionsteilnehmerinnen und Exkursionsteilnehmer festgestellt, dass keine Kontrollen beider Landkreise erkennbar waren. Diese sind aber dringend notwendig, um Verstöße zeitnah und mit aller Konsequenzen entdecken, aufklären und ahnden zu können.

Mit großen Interesse nahmen die Exkursionsteilnehmerinnen und Exkursionsteilnehmer den Verlauf der Thyra in Bösenrode in Augenschein. Die Tendenzen einer naturnaheren Fließgewässerentwicklung bedürfen einer Absicherung und Beförderung. Das bedeutet u.a. im Konkreten keine Verbauungen, Vermüllungen, Verschmutzungen und Ausholzungen, Einschränkung der Aue sowie Entfernung von Alt- und Totholz und Sedimenten zuzulassen.

Mit Sorge haben die Exkursionsteilnehmerinnen und Exkursionsteilnehmer das Thyra – Wehr am Ortsausgang Berga wahrgenommen, welche trotz Fischtreppe eine unüberwindbare Barriere für aufwärts wandernde Fische darstellt. Hier sollte die Errichtung einer umfassenden Sohlgleite Inhalt umfassender Untersuchungen, Prüfungen und Abwägungen sein. Als Beispiel könnte dabei die Sohlgleite in der Zorge oberhalb der Ellermühle in der Stadt Nordhausen dienen. Dies entspricht auch eher den Anforderungen der EU-Wasserrahmenrichtlinie, welche eigentlich umgesetzt sein müsste.
Im Zusammenhang mit den dringend erforderlichen Schutz- und Entwicklungsmaßnahmen hält es der AHA für sehr sinnvoll bzw. dringend notwendig, eine sehr komplexe, wissenschaftlich fundierte Schutz- und Entwicklungskonzeption für die ca. 74 km lange Helme, die etwa 38 km lange Zorge und die ca. 20 km lange Thyra, ihrer Einzugsgebiete sowie direkt angrenzender Räume entwickeln zu lassen. Dabei sollte auch die Wirkung und perspektivische Entwicklung des Helmerückhaltebeckens Bestandteil und Inhalt der Untersuchungen sein.

Als Partner können dazu die Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg, die Hochschule Anhalt in Bernburg und die Fachhochschule Nordhausen dienen. Der AHA ist bereit im Rahmen seiner ehrenamtlichen und gemeinnützigen Möglichkeiten diese wissenschaftliche Bearbeitung zu initiieren und zu begleiten.

In dem Blickfeld betrachtet gilt es der Umweltbildung vor Ort noch mehr Bedeutung beizumessen. Dazu könnte ein entscheidender räumlicher und inhaltlicher Schwerpunkt die vom sehr aktivem Förderverein Numburg e.V. betreute Naturschutzstation bilden. Dies bedarf jedoch einer noch intensiveren Unterstützung des Landes Sachsen-Anhalt und des Freistaates Thüringen sowie der Landkreise Mansfeld – Südharz, Nordhausen und Kyffhäuser.

Perspektivisch kann sich der AHA vorstellen, dass in Kelbra eine Helme-Konferenz stattfindet, wo Politik, Verwaltung, Wissenschaft sowie die BürgerInnen und ihre Initiativen und Vereine gemeinsam über die Entwicklung des ca. 74 km langen Flusses und seines Einzugsgebietes beraten können. Ziel muss es dabei sein, alle Interessen und Notwendigkeiten ökologisch nachhaltig zusammenzuführen.

Auf Grund der vielfältigen, sehr bedeutsamen Aufgaben zum Schutz, Erhalt und Entwicklung der Helme, ihrer Aue, ihres Einzuggebietes, Nebengewässer und angrenzenden Gebiete beabsichtigt der AHA eine länderübergreifende Arbeitsgruppe Helme zu bilden, welche ehrenamtlich Interessierten die Möglichkeit eröffnet, sich im Interesse des Umwelt-, Natur- und Landschaftsschutzes einbringen zu können.

Wer Interesse hat, wende sich bitte an folgende Anschrift:

Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – (AHA)
Große Klausstraße 11
06108 Halle (Saale)
Tel.: 0345 – 2002746
Fax.: 01805-684 308 363
E-Mail AHA: aha_halle@yahoo.de
Internet: https://www.aha-halle.de

Fotos Andreas Liste