Bekanntlich ist Dresden ohne Elbe und ihre Nebengewässer unvorstellbar. Die Elbe durchfließt in einer Länge von ca. 30 km das Stadtgebiet und stellt zusammen mit ihrer Aue einen bedeutsamen Landschafts-, Natur- und Kulturraum dar sowie dient als Naherholungsgebiet für Einwohner und Gäste Dresdens. Ebenso ist die Aue als Hochwasserüberflutungsraum unerlässlich. Abgesehen davon benötigen Auen diese Überflutungen, um einer arten- und strukturreichen Fauna und Flora Lebens-, Nahrungs- und Rückzugsraum zu bieten. Nicht umsonst zählen Auen zu den arten- und strukturreichsten Landschaften der gemäßigten Zonen der Erde.

Alles Gründe, warum -nach Auffassung des Arbeitskreises Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA)- auch die Elbe und ihre Aue von jeglicher Bebauung freizuhalten ist, wie vom Ansatz her z.B. in der Verordnung der Landeshauptstadt Dresden zur Festsetzung des Überschwemmungsgebietes der Elbe in Dresden vom 11. Mai 2000, festgehalten.

Daher führt der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA) regelmäßig Fahrradexkursion mit folgender Route durch:

Fahrradrundexkursion durch die Elbaue in Dresden und Pirna u.a. mit Aufenthalt an den Mündungen der Weißeritz, des Zschornerbach, der Prießnitz und des Mordgrundbaches in die Elbe, Blick zum Naturschutzgebiet Pillnitzer Elbinsel, Aufenthalt an der Wesenitz sowie an den Einmündungen von Gottleuba, Müglitz und Lockwitzbach in die Elbe
Mit den Wendepunkten elbabwärts Mündung der Weißeritz in die Elbe und elbaufwärts Mündung der Gottleuba in die Elbe in der Großen Kreisstadt Pirna
Treffpunkt: Ecke Hasenberg/Terrassenufer westlich der Carolabrücke
Ende: Ecke Hasenberg/Terrassenufer westlich der Carolabrücke
Dauer: ca. 7 Stunden

3-Dresden Blick Vom Nordwestende Pieschener Allee Nach Südosten (2)

3-Dresden Blick Vom Nordwestende Pieschener Allee Nach Südosten (2)

So fand die letzte derartige Fahrradexkursion am Samstag, den 02.07.2016 durch. Als erste Stationen der Fahrradexkursion, welche an der Carolabrücke startete, nahm die Exkursionsgruppe die Elbaue zwischen Pieschener Allee und Mündung der Weißeritz in Augenschein. Der Schutz und die Entwicklung der Vierreihenallee von Winterlinde in der Pieschener Allee findet bei der Exkursionsgruppe Anerkennung, verbunden mit dem Wunsch dahingehend fortzufahren. In der nordöstlich angrenzenden Auenzone gilt es nach Auffassung der Exkursionsgruppe die Entwicklung früherer Kleingärten hin zu Streuobstwiesen sowie den Erhalt und Schutz der Wiesen- und Hochstaudenflächen mit Auenwaldsukzessionsflächen zu befördern. Diese Entwicklungsrichtung lässt sich übrigens auf einem Großteil der Elbaue zwischen Dresden und Pirna ausweiten.

Erfreulicherweise nahm die Exkursionsgruppe das Praktizieren der partiellen Mahd z.B. in der Elbaue bis zur Weißeritzmündung in Augenschein.

Im Bereich der Mündung der nunmehr ca. 13.7 km langen Vereinigten Weißeritz stellte die Exkursionsgruppe den hohen und massiven Verbauungsgrad des Mündungsgebietes fest. Erst die direkte Einmündung in die Elbe befreit den Fluss von menschlichen Korsett. Der Mündungsbereich, welcher zuletzt im Bereich der Marienbrücke lag, auf Grund der baulichen Raumschaffung für die Eisenbahnverbindung zwischen Dresden-Hauptbahnhof und Dresden-Neustadt etwa 2,5 km Luftlinie und ca. 4 km Flusslinie Elbe nach Westen verlegt wurde, bedarf einer wissenschaftlich fundierten Konzeption zur Entwicklung und Schutz u.a. im Stadtgebiet von Dresden. Dazu sollte die Aufhebung der Sohl- und Uferbefestigungen, Möglichkeiten zur Schaffung von Retentionsräumen sowie die ökologische Durchlässigkeit gehören.

Mit vollkommener Unverständnis stellte die Exkursionsgruppe die baulichen Maßnahmen an dem einst naturnaheren Mündungsbereich des Zschonerbaches in die Elbe auf. Es ist nicht nachvollziehbar, warum dem Bach nicht die Möglichkeit einer weiteren naturnahen Entwicklung überlassen bleiben soll. Noch dazu die offensichtliche biologische Befestigung der letzten Uferabschnitte mit Weidensteckhölzern und erst recht die Schotterung mit Großsteinen massiv die Mäandrierungen des Fließgewässers behindern. Dabei gehört es zum Allgemeingutwissen, dass es Bestreben sein muss Fließgewässern ihre natürlichen Entwicklungsmöglichkeiten behalten und -wo nicht mehr vorhanden- unbedingt zurückerhalten muss. Nur so lassen sich arten- und strukturreiche Auenlandschaften als Lebens- und Rückzugsraum für zahlreiche Tier- und Pflanzenarten sowie Retentionsfläche für Bäche und Flüsse erhalten, schützen, sichern und entwickeln. Es ist daher unverständlich warum immer wieder Steuermittel für Baumaßnahmen Einsatz finden, während die Natur dies gratis und wesentlich besser tut.

Ferner hat eine Rinderherde im Rahmen ihrer Beweidung umfassend die Entwicklung einer Weichholzaue aus Weidenarten im Mündungsgebiet des Zschonerbaches massiv geschädigt. Eine derartige landwirtschaftliche Nutzung gilt es unbedingt auszuschließen und die Verantwortlichen zur Verantwortung zu ziehen. Bei notwendigen Mahden gilt es stattdessen auf Schafe zurückzugreifen, wie auf der gegenüberliegenden Elbseite geschehen.

Ein weiteres Beispiel des Negativhandelns ist, laut AHA, in der Errichtung der 636 m langen Waldschlösschenbrücke seit dem Ende des Jahres 2007 zu sehen, was u.a. zur Beeinträchtigung des Landschafts- und Stadtbildes sowie zur räumlichen Einschränkung der Elbaue führt und die Aberkennung des Titels UNESCO-Weltkulturerbes im Jahr 2010 zur Folge hatte. Hinzu kommt, dass laut Medienberichten die ursprünglichen Baukosten in Höhe von 157 Millionen Euro für die nach wie vor klar umstrittene Brücke, auf sich nunmehr aktuell rund 182 Millionen Euro verteuert hat. Weitere Kostensteigerungen sind keinesfalls ausgeschlossen.

Das sich einst ein Elbebiber auf der Brückenbaustelle eingefunden hat, verdeutlicht zudem zum einen die Bedeutsamkeit dieses Elbabschnittes für diese streng geschützte Tierart und zum anderen, dass es notwendig ist, dass sich die Elbe verstärkt wieder naturnaher entwickeln muss. Das bedeutet im konkreten Fall, dass an den Elbufern eine vermehrte sukzessive Gehölzentwicklung möglich zu sein hat. Somit können sich, neben einer umfassenden Bereicherung an Arten und Strukturen in der Elbaue, Elbebiber ausreichend mit „Baumaterial“ versorgen.

Das von der Grünen Liga Sachsen e.V. beim Europäischen Gerichtshof erstrittene Urteil vom 14.01.2016, welches auf einer mit Beschluss vom 06.03.2014 erfolgte Anfrage des Bundesverwaltungsgerichtes beruht, erscheint sehr richtungsweisend. Nach Auffassung des AHA kann das Bundesverwaltungsgericht nur noch dem Kläger Grüne Liga Sachsen e.V. Recht geben. Über die sich daraus ergebenden Folgen und Verantwortungen bedarf es dann einer zeitnahen Beratung und Lösung.

Diese Fakten sind, nach Meinung des AHA, unbedingt in der angedachten Elbschutzsatzung zu verankern. In der Elbschutzsatzung gehören zudem der Schutz und Erhalt der nicht betretbaren 10,5 ha großen Pillnitzer Elbinsel als Bestandteil des Naturschutzgebietes Pillnitzer Elbinseln und Gauernitz, des Landschaftsschutzgebietes „Dresdner Elbwiesen und -altarme“ sowie des FFH-Gebietes „Elbtal zwischen Schöna und Mühlberg“ (EU-Meldenummer DE4545-301) und des gleichnamigen Vogelschutzgebietes (DE4545-452) im europäischen Schutzgebiets- und Biotopverbundsystem Natura 2000. Ebenso gilt es dort zum Beispiel den Schutz und den Erhalt der Nebengewässer, wie zum Beispiel der Weißeritz, des Zschonerbaches, der Prießnitz und des Lockwitzbaches, angrenzender Naturschutzgebiete -wie die 195 ha großen Elbtalhänge- sowie die kleineren und größeren Fließgewässer und ihrer Täler beiderseits der Elbe zu beinhalten. Nur somit lässt sich der notwendige zusammenhängende Charakter als Biotop- und Grünverbund darstellen und würdigen. Dazu gehört ebenfalls die vielfältig lebensnotwendige Bedeutung als Retentionsflächen, wie das Junihochwasser 2013 wieder einmal deutlich aufzeigte.

Darüber hinaus sind durch eine Elbschutzsatzung künftig solche Maßnahmen auszuschließen wie z.B. die bereits erfolgten Fällungen von 32 Bäumen in der Böcklin- und Kötzschenbroder Straße im Stadtteil Pieschen.

Ferner bildet die Elbaue in den Städten Pirna und Heidenau mit den Nebenfließgewässern Wesenitz, Gottleuba und Müglitz eine andere, eigene Qualität, da die genannten Nebengewässer strecken- und teilweise, insbesondere im Mündungsbereich naturnahe Abschnitte ausweisen, welche zur Gesamtaufwertung des gesamten Landschafts- und Naturraum beitragen. Jedoch erfordert dies massive Anstrengungen das teilweise vermüllen des Mündungsbereichs der Gottleuba in die Elbe in Pirna zu unterbinden. Ebenso gilt es massive Störungen –z.B. durch Zelten- im Mündungsbereich der Wesenitz in Pirna – Pratzschwitz unbedingt auszuschließen.

Der ebengenannte Landschafts- und Naturraum stellt zum einen eine umfassende Aufwertung der Elbaue sowie zum anderen in Form von Biotop- und Grünverbünden und Lebens- und Rückzugsraum für zahlreiche Tier- und Pflanzenarten über die Elbenebenfließgewässer Wesenitz, Gottleuba und Müglitz ökologisch sehr wichtige und sehr wertvolle Verbindungen in das Umland dar, was es nicht nur zu erhalten und zu schützen, sondern über entsprechende Räume noch auszuweiten gilt. Dies kann durch Ausweitung der Gewässerschonstreifen beidseitig auf mindestens 10 m erfolgen, um so die bereits gut vorangeschrittenen Mäandrierungen räumlich zu erweitern und ferner weitere Sukzessionsräume zu schaffen. Dies ist nicht nur in Sachen Umwelt-, Natur- und Landschaftsschutz wichtig, sondern ermöglicht verbesserte Aufenthaltsräume von Hochwasser.

Im Stadtgebiet von Pirna gilt es -analog der Vereinigten Weißeritz im Stadtgebiet von Dresden- eine wissenschaftliche Konzeption mit dem Ziel zu erstellen, welche Möglichkeiten einer naturnaheren Entwicklung aufzeigt. Als Beispiel kann das direkte Mündungsgebiet in die Elbe dienen. Hier ist unbedingt darauf zu achten, dass illegales Campen unterbleibt.

Mit Entsetzen und Unverständnis nahm die Exkursionsgruppe die Baumaßnahmen im Mündungsgebiet der Müglitz auf. Hier gilt es analog des Zschonerbaches Naturnähe zu erhalten und zu sichern. Anstatt Möglichkeiten der Beseitigung der restlichen Schwellen wissenschaftlich zu erarbeiten, befestigte man im Bereich der Wanderbrücke weitere Uferbereiche. Das gilt es nach Auffassung der Exkursionsgruppe unverzüglich zurückzubauen.

Mit Sorge betrachtete die Exkursionsgruppe die Steganlage im südwestlichen Elbverlauf zur nicht betretbaren 10,5 ha großen Pillnitzer Elbinsel als Bestandteil des Naturschutzgebietes Pillnitzer Elbinseln und Gauernitz, des Landschaftsschutzgebietes „Dresdner Elbwiesen und -altarme“ sowie des FFH-Gebietes „Elbtal zwischen Schöna und Mühlberg“ (EU-Meldenummer DE4545-301) und des gleichnamigen Vogelschutzgebietes (DE4545-452) im europäischen Schutzgebiets- und Biotopverbundsystem Natura 2000. Die offenbar vom Dresdner Segel-Verein Pillnitzer Insel 1928 e.V. genutzte und betriebene Steganlage gehört nicht in so einen sensiblen Teil der Elbaue. Hier gilt es dringend Alternativlösungen zu erarbeiten.

Der AHA erklärt sich ausdrücklich bereit, im Rahmen seiner ehrenamtlichen Möglichkeiten an der Erstellung einer Elbschutzsatzung in den Stadtgebieten von Dresden, Pirna und Heidenau mit den Auswirkungen auf das Umland mitzuwirken.

Der AHA beabsichtigt daher seine Aktivitäten in den Stadtgebieten Dresden Pirna und Heidenau sowie deren Umgebung zu verstärken. Dazu sollen Exkursionen, Stellungnahmen, Umweltbildungsarbeit, konzeptionelle Vorschläge, die Initiierung und Betreuung wissenschaftlicher Arbeiten sowie eine umfassende Öffentlichkeitsarbeit dienen.

Ferner zählt dazu ganz besonders die Bildung einer ehrenamtlichen AHA-Regionalgruppe Dresden Pirna und Heidenau mit Umland. In dem Rahmen möchte der AHA Interessenten gewinnen, welche sich aktiv für den Schutz, Erhalt und die Entwicklung der vielfältigen Fluss-, Bach- und Auenlandschaft in den Städten Dresden, Pirna und Heidenau sowie der näheren Umgebung widmen und einsetzen wollen. Hierzu bringt der AHA u.a. seine vielfältigen und jahrzehntelangen Erfahrungen z.B. in den Fluss- und Auenlandschaften der Elbe, der Saale und der Mulde ein.

Wer sich mit dem AHA in Verbindung setzen möchte, kann dies unter folgenden Anschriften tun:

Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – (AHA)

Große Klausstraße 11
06108 Halle (Saale)
Tel.: 0345 – 2002746
Fax.: 01805-684 308 363
E-Mail AHA: aha_halle@yahoo.de
Internet: https://www.aha-halle.de


Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – (AHA)
Regionalgruppe Leipzig und Umland

Otto-Adam-Straße 14
04157 Leipzig
Tel.: 0176/84001924
Fax.:01805-684 308 363
E-Mail: aha_halle@yahoo.de
Internet: https://www.aha-halle.de

Fotos Andreas Liste