I. Grundsätzliches
Auch wenn das nicht zum konkreten Planungsverfahren nicht dazugehört, sei darauf hingewiesen, dass bekanntlich bilden Fluss- und Auenlandschaften eine wichtige Einheit bilden. Beide stehen in einer engen und sehr vielfältigen Wechselbeziehung zueinander. Die Auenlandschaften dienen den Flüssen als Ausbreitungsraum für Hochwasser und versorgen sie somit mit Wasser, Sedimenten und z.B. als Schwemmgut herangetragenes neues genetisches Material aus Tieren und Pflanzen. Im Umkehrschluss fungieren die Auenlandschaften als „Reinigungskraft“ für die Flüsse, indem beispielsweise Auenwälder das abgebremste Wasser von Sedimenten „befreien“ sowie Schwemmgut „herauskämmt“.
Diese langzeitige Wechselbeziehung hat somit eine der arten- und strukturreichsten Naturlandschaften der gemäßigten Zonen hervorgebracht, welche zahlreichen Tier- und Pflanzenarten Lebens- und Rückzugsraum bietet. Darüber hinaus trägt diese intensive Wechselbeziehung zur Verbesserung des Landschafts- und Ortsbildes urbaner Gebiete bei und sorgt als Kalt- und Frischluftentstehungsgebiet und -korridor für eine nachhaltige Verbesserung des Klimas.
Die ca. 53,00 km lange Schwarza mit ihrem 507,00 km² großem Gesamteinzugsgebiet entwässert auf ihrem Weg zur Saale eine arten- und strukturreiche Mittelgebirgslandschaft. Abgesehen vom Pumpspeicherwerk Goldisthal in der Schwarza und der Trinkwassertalsperre Leibis-Lichte im Lauf des Zuflusses Lichte bestehen keine größere Verbauungen und Einschränkungen im Flussverlauf.
In Katzhütte im Planungsgebiet sind massive naturferne räumliche Einschränkungen der Schwarza erkennbar, welche eigentlich einer wissenschaftlichen Betrachtung bedürfen, um ggf. Alternativen herausarbeiten zu können. Da gilt es u.a. auch die Art und Weise der Verkehrsführungen und Standorte von Verkehrsbauwerken einzuordnen.
Auf dieser Basis bezieht der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA) folgendermaßen Stellung:
II. Zu den Verfahrensunterlagen
Zu Kurzerläuterung
Die „Feststellung der hydraulischen Leistungsfähigkeit des Bauwerkes“ sollte anhand vergangener Hochwassersituationen erfolgen und nicht nur auf einer „1D-Wasserspiegellagenberechnung der Schwarza“ beruhen. Abgesehen davon, dass für den Standort eine 3D-Berechnung genauer und angemessener erscheint. Daher regt der AHA eine entsprechende Überarbeitung der Berechnung an. Dabei gilt es auch die Hochwassereignisse im Februar 2021 zu berücksichtigen. Ferner ist zu erwähnen, dass beispielsweise der Pegel Katzhütte am 13.04.1994 einen HQ von 68,9 m³/s und am 27.01.2002 im Umfang von 44,7 m³/s gemessen hat. Insofern greift ein HQ100 = 41,19 m³/s bei weitem nicht vollumfänglich.
III. Schlussbemerkungen
Angesichts der Vielfalt der Schwarza, ihrer Naturferne in Katzhütte sowie einer Gesamtbetrachtung des Flusssystems mit seiner Aue regt der AHA die Erstellung einer wissenschaftlichen Schutz- und Entwicklungskonzeption für die Schwarza an. Speziell für Katzhütte bedeutet das, Möglichkeiten zur Beendigung der Naturferne zu untersuchen, zu werten und ggf. Vorschläge zur Beseitigung dieses Zustandes zu erarbeiten. Insofern kann ein nunmehriger Ersatzneubau der Brücke über die Schwarza am Oberhammer in Katzhütte, BW 04 die Gefahr der Schaffung vollendeter Tatsachen in sich bergen.
Auf jeden Fall bietet der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. gerne seine Erfahrungen und fachlichen Kenntnisse an.
Der Kontakt lautet:
Arbeitskreis Hallesche Auenwälder
zu Halle (Saale) e.V. – (AHA)
Große Klausstraße 11
06108 Halle (Saale)
E-Mail: aha_halle@yahoo.de
Andreas Liste
Vorsitzender
Halle (Saale), den 19.06.2021
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