Grundsätzliches

Bekanntlich bilden Fluss- und Auenlandschaften eine wichtige Einheit. Beide stehen in einer engen und sehr vielfältigen Wechselbeziehung zueinander. Die Auenlandschaften dienen den Flüssen als Ausbreitungsraum für Hochwasser und versorgen sie somit mit Wasser, Sedimenten und z.B. als Schwemmgut herangetragenes neues genetisches Material aus Tieren und Pflanzen. Im Umkehrschluss fungieren die Auenlandschaften als „Reinigungskraft“ für die Flüsse, indem beispielsweise Auenwälder das abgebremste Wasser von Sedimenten „befreien“ sowie Schwemmgut „herauskämmt“.
Diese langzeitige Wechselbeziehung hat somit eine der arten- und strukturreichsten Naturlandschaften der gemäßigten Zonen hervorgebracht, welche zahlreichen Tier- und Pflanzenarten Lebens- und Rückzugsraum bietet. Darüber hinaus trägt diese intensive Wechselbeziehung zur Verbesserung des Landschafts- und Ortsbildes urbaner Gebiete bei und sorgt als Kalt- und Frischluftentstehungsgebiet und -korridor für eine nachhaltige Verbesserung des Klimas.
Die im Drei-Linden-Brunnen in Ebersbrunn bei Zwickau entspringende, einst 115 km lange und in Folge von Bergbaumaßnahmen zwischen Regis-Breitingen und Markkleeberg umgesetzten Begradigungsmaßnahmen um ca. 25 km auf ca. 90 km verkürzte Pleiße mit ihrem Einzugsgebiet von 1.473,6 km² besitzt ein umfassendes Entwicklungspotential. Dieses Entwicklungspotential liegt in der Mindestwiederherstellung naturnaherer bis naturnaher Strukturen einschließlich der umfassenden Rückgabe von Retentionsflächen.
Auf dieser Basis bezieht der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA) folgendermaßen Stellung:

Zu den Verfahrensunterlagen
Zu Erläuterungsbericht
Zu 1 Veranlassung, Auftragsgegenstand und Zielstellung

Die in der „Tabelle 1: Planungsziele/ Hydraulische Randbedingungen.“ aufgeführten Teilprojekte erfüllen nicht vollumfänglich die erforderlichen Notwendigkeiten.

Zu Position 1: Hochwasser richtet sich nicht nach menschlich gesetzten Zeiträumen, sondern ergibt sich aus Zusammenhang von Wetterlagen sowie räumlichen Ausgangssituationen, wozu Grad der Flächenversiegelung, Naturnähe des Fließgewässers und Größe der bestehenden Retentionsflächen zählen.

Zu Position 2: Die Nutzung möglicher Retentionsflächen reicht nicht mehr aus. Es gilt auf die Nutzung von mindestens erforderlichen, besser ursprünglichen Retentionsflächen zu orientieren. Der Begriff Brachflächen ist zu allgemein und gibt nicht ausreichend die womöglich bestehende und potentiell mögliche Entwicklung von Auenlandschaften wider. Was bedeutet Nutzbarmachung von Brachflächen? Es fehlen die Ziele Rückbau von Bauten und Flächenversiegelungen sowie künstlicher Bodenaufschüttungen.

Eine Position zum Themenfeld Umwelt-, Natur- und Landschaftsschutz fehlt komplett. Ebenso die dringend notwendige wissenschaftliche Begleitung der Entwicklung des Gebietes.

Zu 2.2 Handlungsschwerpunkte
Zu 3.1 Gewählte Lösung

Alle Maßnahmen, welche mit Deichrückverlegungen verbunden sind, sind grundsätzlich zu begrüßen. Jedoch dürfen derartige Maßnahmen nicht zur Erhöhung der Versiegelungsanteils durch neue Straßen zu und entlang der Deichanlagen führen.
Die Beseitigung von Gehölzen ist zu unterlassen, um a) nicht noch mehr Naturferne zu erzeugen, b) potentielle Ausgangsbasen für mögliche sukzessive Entwicklungen von Auenwaldstrukturen zu ermöglichen, c) Lebens- und Rückzugsräume für Tierarten wie Beutelmeise und Eisvögel zu sichern und d) das Landschafts- und Stadtbild nicht zu verschlechtern.
Um dem Fluss mehr Raum zu geben, die Strukturvielfalt zu verbessern sowie die Wucht des Hochwassers zu nehmen gilt es die Mäandrierung zu befördern, indem ggf. Störsteine und -hölzer in das Fließgewässer Eingang finden. Dazu ist zudem ein Rückbau bestehender Ufer- und Sohlbefestigungen dringend geboten. Neue Uferversiegelungen sind zudem auszuschließen.
Ferner sind unbedingt folgende Maßnahmen zu prüfen:

  • Rückbau der Sportanlage im Bereich der Bahnstraße mit Einbindung des nordöstlich angrenzenden Auengebietes als sukzessives Entwicklungsgebietes eines Auenwaldes und Raumes einer naturnahen Entwicklung der Pleiße
  • Prüfung des vollständigen bzw. teilweisen Rückbaus der Vollversiegelungen südwestlich und nordöstlich des Mündungsgebietes des Moorbaches in die Pleiße. Bestehende Gehölzbereiche bieten die Basis einer späteren sukzessiven Entwicklung.
  • Sukzessiver Leerzug der Kleingartenanlage, indem eine Neuverpachtung leerstehender Gärten unterbleibt. So können soziale Härten unterbleiben. Für die Fläche der später bisherigen Kleingartenanlagen ist die Erstellung einer wissenschaftlich fundierten Schutz- und
  • Entwicklungskonzeption erforderlich. Zum Beispiel kann eine Umentwicklung zu einer Streuobstwiese und arten- und strukturreichen, unregelmäßig gemähten Auenwiese erfolgen.
  • Wiedereinbeziehung des Festplatzes im Bereich des Freiheitsplatzes in das Hochwasserregime der Pleiße

Zu 2.4.1 Vorhandene Berechnungsmodelle

Angesichts der umfassenden Bebauungen im Bereich der Pleiße in der Stadt Gößnitz ist eine 2D-Modellberechnung nicht ausreichend, sondern eine 3D-Modellberechnung dringend erforderlich, um die Bauten angemessen berücksichtigen zu können.

III. Schlussbemerkungen

Die angedachten Vorhaben in Richtung Deichrückverlegungen und Rückgabe von Retentionsflächen sind grundsätzlich zu begrüßen.
Ansonsten ist die Herangehensweise zu wasserbaulich geprägt und lässt der Natur kaum Entwicklungsmöglichkeiten. Die begradigte Erscheinung der Pleiße bleibt nach diesen Planungen praktisch vollständig erhalten. Möglichkeiten der Rückgabe weiterer Retentionsflächen – z.B. im Mündungsbereich des Moorbaches – bleiben vollkommen unbetrachtet.
Dabei bietet das Fluss- und Auensystem der Pleiße punktuell und flächendeckend Lebens- und Rückzugsraum für zahlreiche Tier- und Pflanzenarten, bildet Kaltluft- und Frischluftentstehungsgebiete und fungiert als Ventilationsbahnen sowie übt sehr wichtige Funktion als Hochwasserausbreitungs-, Biotop- und Grünverbundraum aus. Ferner dient das Gebiet als Erholungsraum für die Menschen.
Diese vielfältigen Funktionen erfordern jedoch eine naturnahere bis naturnahe Entwicklung.
Der ehrenamtliche und gemeinnützige Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. regt ohnehin eine länderübergreifende Erstellung einer wissenschaftlich fundierten Schutz- und Entwicklungskonzeption von Quelle bis Mündung in den Flutgraben der Weißen Elster in der Stadt Leipzig an.
Auf jeden Fall bietet der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. gerne seine Erfahrungen und fachlichen Kenntnisse an.
Der Kontakt lautet:

Arbeitskreis Hallesche Auenwälder
zu Halle (Saale) e.V. – (AHA)
Große Klausstraße 11

06108 Halle (Saale)

E-Mail: aha_halle@yahoo.de

Andreas Liste
Vorsitzender

Halle (Saale), den 31.06.2021