Der gemeinnützige und ehrenamtliche Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA) setzt sich bekanntlich sehr intensiv für den Schutz, Erhalt und naturnahe Entwicklung der Weißen Elster, ihrer Fluss- und Auenlandschaften, ihrer Nebengewässer sowie angrenzender Natur- und Kulturlandschaften ein. Dies geschieht in Form von Stellungnahmen, Vorschlägen, Exkursionen sowie Öffentlichkeits- und Bildungsarbeit.
Im Rahmen dieser räumlich, fachlich-inhaltlich und organisatorisch umfassenden ehrenamtlichen Tätigkeit beabsichtigt der AHA nunmehr auch seine Aktivitäten auf die ca. 30 km lange Weiße Elster zwischen den Städten Gera und Zeitz zu intensivieren.
Dabei bilden der Erhalt, der Schutz und die Entwicklung weiterer Abschnitte zu naturnahen Natur- und Landschaftsräumen, die Erweiterung von Hochwasserräumen, die mögliche Wiederanbindung von Altarmen und eines umwelt- und naturverträglichen Tourismuskonzeptes, die Entwicklung eines breitgefächerten Umweltbildungskonzeptes sowie die Unterstützung des Vorhabens der Ausweisung großer Teile des Gebietes der Weißen Elster ab Gera, über Markkleeberg, Leipzig, den angrenzenden Landkreisen bis nach Halle (Saale) zur Ausweisung zum UNESCO-Weltkulturerbe, die ersten Arbeitshauptschwerpunkte. So lassen sich ökologische, geologische, archäologische, historische, kulturelle, wissenschaftliche, ökonomische, soziale und kulturelle Aspekte umfassender und günstiger ins Verhältnis bringen, um so angemessen zukunftsfähig länderübergreifend eine nachhaltige Entwicklung zu ermöglichen. Perspektivisch erscheint es in dem Zusammenhang sinnvoll zu sein, die Gebiete über Gera, Greiz und Plauen bis ins Erzgebirge nach Tschechien ins Quellgebiet auszuweiten.
Im Rahmen einer Fahrradexkursion am 26.05.2021 nahmen nunmehr Mitglieder des AHA die Weiße Elster und ihre Aue zwischen der Stadt Bad Köstritz und der Gemeinde Köstritz in Augenschein. Ein besonderer Schwerpunkt bildete neben der Beobachtung von Fauna und Flora sowie Landschaft, Natur und Umwelt, die Vor-Ort-Einschätzung von Möglichkeiten der Wiederausweitung von Überflutungsgebieten, welche u.a. durch Deichrückverlegungen und -beseitigungen sowie Wiederbelebungen der Altverläufe der Weißen Elster in Betracht zu ziehen sind.
In der Aue zwischen Bad Köstritz und Caaschwitz, wo im Zuge des letzten Hochwassers im Juni 2013 die Weißer Elster kraftvoll ihren ca. 1 km langen Altverlauf zuströmte, verschafften sich die beiden AHA-Mitglieder einen aktuellen Überblick zu den im 48,00 ha großen FFH-Gebietes 134/5038-302 Elsteraue bei Bad Köstritz befindlichen Altverlauf der Weißen Elster mit seinen Randgebiet. Laut dem AHA vorliegendem „Managementplan (Fachbeitrag Offenland) für das FFH-Gebiet 134 „Elsteraue bei Bad Köstritz“ (DE 5038-302) Abschlussbericht“ vom November 2017, 4.2 Arten nach Anhang II der FFH-Richtlinie, 4.2.1 Einleitung und Übersicht sind folgende geschützte Tierarten vorhanden bzw. haben hier einen potientiellen Lebensraum, Zitat:
Bei den Arten nach Anhang II der FFH-Richtlinie handelt es sich um Tier- und Pflanzenarten von gemeinschaftlichem Interesse, für deren Erhalt besondere Schutzgebiete ausgewiesen werden müssen. Nach dem SDB ist für das FFH-Gebiet die Bechsteinfledermaus (Myotis bechsteinii) gemeldet. Untersuchungen zu Fledermausarten des Anh. II der FFH-RL wurden nicht beauftragt. Hierbei sind ausschließlich vorhandene Daten der Koordinationsstelle für Fledermausschutz in Thüringen (FMKOO) sowie Daten des FIS Naturschutz zu nutzen. Das untersuchte Artspektrum der Arten des Anhang II der FFH-RL erfolgte auf Grundlage vorliegender Daten (siehe Tab. 4.9 Datengrundlage Fauna). Daraus resultierend wurden in der Kartiersaison 2016/ 2017 Erfassungen des Fischotters (Lutra lutra) sowie des Kammmolches (Triturus cristatus) durchgeführt….
Die Arten und ihre Bewertung
Vorliegende Daten belegen ein Vorkommen von fünf Arten des Anhang II der FFH-RL im FFH-Gebiet. Innerhalb des FFH-Gebietes erfolgte die Ausweisung von einer potenziellen Habitatfläche (Fischotter) und einer aktuellen Habitatfläche (Kammmolch). Eine Ausweisung von Habitaten für Fledermäuse war im Leistungsbild nicht gefordert. Des Weiteren sind im Fachbeitrag Wald die Arten des Anhang II der FFH-RL Hirschkäfer (Lucanus cervus) und Eremit (Osmoderma eremita) dokumentiert. Daten im FIS Naturschutz belegen ein Vorkommen der Arten in ca. 500 m Entfernung im Uferbereich der Saale. Eine Überprüfung auf Präsenz der Art im FFH-Gebiet ergab 2017 keine Nachweise. Die Arten werden im Rahmen des vorliegenden FB Offenland nicht weiter thematisiert. In der nachfolgenden Tab. 4.10 werden diese Arten nicht gelistet….
Fazit
Aktuell ist für das FFH-Gebiet nur die Bechsteinfledermaus (Myotis bechsteinii) als Anhang II-Art der FFH-RL gemeldet. Auf Grundlage vorliegender Daten wird fachgutachterlich eine Aufnahme der Arten Großes Mausohr (Myotis myotis) und Mopsfledermaus (Barbastella barbastellus) sowie Fischotter (Lutra lutra) und Kammmolch (Triturus cristatus) in den SDB empfohlen. Aufgrund der geringen Datenlage zu Hirschkäfer (Lucanus cervus) und Eremit (Osmoderma eremita) ist eine Aufnahme derzeit nicht anzuraten.

Zitat Ende
Unter Punkt 4.4 Arten nach Anhang IV der FFH-Richtlinie oder besonders wertgebende Arten sind folgende Angaben, enthalten, Zitat:
Für Arten nach Anhang IV der FFH-Richtlinie besteht aufgrund ihrer Bestandssituation bzw. ihrer hohen Schutzwürdigkeit europaweit ein besonderes Schutzbedürfnis. Dieses gilt auf ganzer Fläche und damit auch außerhalb der Natura 2000-Gebietskulisse. Mittels Datenrecherchen konnten Vorkommen von 17 Arten im FFH-Gebiet ermittelt werden. Nach SDB sind der Kleine Wasserfrosch (Rana lessonae), die Breitflügelfledermaus (Eptesicus serotinus), die Große Bartfledermaus (Myotis brandtii), dieWasserfledermaus (Myotis daubentonii), die Fransenfledermaus (Myotis nattereri), das Braune Langohr (Plecotus auritus)und die Zwergfledermaus (Pipistrellus pipistrellus) gemeldet.“, Zitat Ende
U.a. die Angaben zum Kleinen Wasserfrosch – Rana lessonae (CAMERANO, 1882) und zum Europäischer Laubfrosch – Hyla arborea (LINNAEUS, 1758) gelten als sehr wichtiger Hinweis für einen guten Wasserstand in dem Altverlauf der Weißen Elster, welcher in Folge von Wassermangel und starker Eutrophierung, mit Verlandungstendenzen zu kämpfen hat. Eine wie ursprünglich geplante Parallelverlegung eines Bogens der Weißen Elster, welcher zudem zur Wiederherstellung einer Gewässerverlängerung führt, gibt eher Gewähr, dass bei Hochwassersituationen verstärkt wieder Wassereinströmungen erfolgen. Die nunmehr favorisierte abgespeckte Variante erfüllt diese Bedingungen keinesfalls.
Auf der Basis der Angaben unter den Punkten 4.2.2.2 Mopsfledermaus – Barbastella barbastellus (SCHREBER, 1774); 4.2.2.3 Bechsteinfledermaus – Myotis bechsteinii (KUHL, 1817); 4.2.2.4 Mausohr – Myotis myotis (BORKHAUSEN, 1797); 4.3.2.1 Schwarzstorch – Ciconia nigra (LINNAEUS, 1758); 4.3.2.2 Schwarzspecht – Dryocopus martius (LINNAEUS, 1758) und 4.3.2.6 Grauspecht – Picus canus (GMELIN,1788) sieht sich der AHA bestärkt großräumig eine sukzessive Wiederentstehung eines Auenwaldes zuzulassen. Dies dient zudem als verstärkter Stau- und Speicherraum für Hochwasser, sorgt für eine Reduzierung der Fließgeschwindigkeit sowie fungiert als Reinigungsraum für das Hochwasser, Lebens- und Rückzugsraum für zahlreiche Tier- und Pflanzenarten.
Der AHA verweist natürlich auch auf die weiteren Angaben zu Fauna und Flora, welche die Basis für einen arten- und strukturreichen Natur- und Landschaftsraum bietet, welchen es umfassend zu schützen gilt. Insofern regt der AHA an, die unter Punkt 6.1 Vorschläge zur Überwachung des Gebietes und der Schutzobjekte aufgeführte und hier zitierte Anregung „Eine Neuausweisung des FFH-Gebietes als NSG unter Berücksichtigung der Erhaltungs- und Entwicklungsziele ist zur nationalrechtlichen Sicherung der europäischen Schutzgebietskulisse zu empfehlen.“ Zu folgen. Nach Auffassung des AHA ist jeglicher Publikumsverkehr aus dem FFH-Gebiet herauszuhalten. Der nordöstlich und nördlich vorbei geführte, leider mit Asphalt vollständig versiegelte Weg reicht aus, um die Natur und Landschaft vollumfänglich genießen zu können.
Die unter Punkt 2.3 Geschützte Gebiete Überschwemmungsgebiete aufgeführten, hier zitierten Rechtsgrundlagen „Das FFH-Gebiet Nr. 134 befindet sich fast ausnahmslos (abzgl. ca. 1,4 ha) gemäß der am 10.01.2006 in Kraft getretenen Rechtsverordnung im Überschwemmungsgebiet „Weiße Elster I“ (Thüringer Verordnung über die Feststellung des Überschwemmungsgebietes der Weißen Elster im Landkreis Greiz, in der kreisfreien Stadt Gera und im Saale-Holzland-Kreis zwischen der Straßenbrücke Meilitz und der Landesgrenze Thüringen/Sachsen-Anhalt vom 25. November 2005 (StAnz Nr. 2/2006, S. 39-40), zuletzt geändert durch Verordnung vom 22. Juni 2006 (StAnz Nr. 30/2006, S. 1176)).“ sowie die Darstellungen unter der Abb. 2.1 Lage der Überschwemmungsgebiete im FFH-Gebiet „Elsteraue bei Bad Köstritz“ bedürfen nach Meinung des AHA einer umfassenden Überarbeitung, da die Angaben und Erkenntnisse zu den Hochwassersituationen zu den Jahren 2011 und 2013 keine Berücksichtigung finden konnten.
Ferner erscheint es sinnvoll zu sein, in die Entwicklungsmaßnahmen Möglichkeiten einer naturnaheren Entwicklung des Gleinabaches einzuplanen. Das Ingenieurbüro für Planung und Umwelt (IPU) hat die Gewässerstrukturklassen des Fließgewässers, welches in den Altverlauf der Weißen Elster mündet, von vollständig und mäßig verändert eingestuft. Hier gilt es Abhilfe zu schaffen, wozu u.a. Möglichkeiten einer verbesserten Wasserführung, die Einhaltung von Gewässerschonstreifen von jeweils mindestens 10 m, der Verbleib von Altholz sowie die Ermittlung von Einträgen aus Haushalten, Gewerbe und Landwirtschaft gehören. Ggf. ist das Einbringen von Störsteinen notwendig, um die Mäandrierung zu befördern.
Ähnlich sieht es der AHA für den Schutz und Entwicklung des Seifartsdorfer Baches. Hier regt der AHA zudem an, die bestehenden Restbestände eines Obstbestandes im Bereich der Verbindungsstraße zwischen Caaschwitz und Silbitz zu erneuern und mindestens nach südlicher Richtung auf mindestens 1 ha zu erweitern.
In der Gemeinde Crossen bekräftigte der AHA seine Unterstützung der bereits zur Fahrradexkursion am 23.06.2018 von den beiden Mitarbeiter der Thüringer Landgesellschaft mbH Frank Schirmer und Jan Berling erläuterten Überlegungen die Weiße Elster im Bereich ihres Altverlaufes im Bereich der Ochsenwiese wiederzubeleben. Somit erreicht man wieder eine Laufverlängerung, schafft neue Entwicklungsräume und ermöglicht somit einen barrierefreien Verlauf des Flusses, ohne die Bespannung des Floßgrabens in Gefahr zu bringen.
Der in den Jahren von 1578 bis 1580 im Auftrag von Kurfürst August I. nach Plänen von Martin Planer und unter Bauleitung von Christian Kohlreiber errichtete Floßgraben Ebenfalls prägte bzw. prägt immer noch die Region. Der hauptsächlich vom Wasser der Weißen Elster gespeiste Floßgraben, diente der Flößerei von Holz, welches man im Kurfürstentum Sachsen zum Sieden von Sole verwendete. Mit der Weißen Elster, der Rippach, der Pleiße und Luppe verknüpft, verlor der jedoch der Floßgraben durch den zunehmenden Ersatz von Brennholz durch Braunkohle immer mehr an Bedeutung. Im Jahre 1864 ereilte der Elsterflößerei die endgültige Einstellung. Während Teile verlandeten, andere Abschnitte dem Bergbau zum Opfer fielen, bestehen u.a. in Crossen, bei Lützen und in Leipzig noch deutlich erkennbare Abschnitte. Dies manifestiert sich z.B. im Abschnitt zwischen dem Zwenkauer See und der Einmündung in der Pleiße sowie in dem wiederbelebten Elstermühlengraben.
Die Überlegungen und Planungen des Fördervereins Elsterfloßgraben e.V. den Elsterfloßgraben wiederzubeleben, verbindet der AHA mit der dringenden Vorstellung, dass keine massive Veränderung des Landschaftsraumes durch Wegeneubau z.B. mit Asphalt und Beton erfolgt. Auf jeden Fall gehört das begrüßenswerte Vorhaben des Freistaates Thüringen zu den Aktivitäten, die Weiße Elster wieder durchlässiger zu gestalten und entwickeln zu lassen. Diese biologische Durchlässigkeit findet eine rechtliche Basis in der Wasserrahmenrichtlinie der EU.
Der AHA weist zudem erneut auf die bedrohlichen Pläne in der Aue zwischen Weißer Elster und Floßgraben sowie nordöstlich von Crossen, Ortsteil Ahlendorf den Aufschluss eines Kiesabbaus zu beginnen. Ein Abbau von Kies in der Aue der Weißen Elster führt zur Zerstörung von Landschaft und Natur, beraubt der Weißen Elster Entwicklungs- und Retentionstraum, beeinträchtigt das Potenzial als Lebens- und Rückzugsraum für Fauna und Flora sowie führt zu umfassenden Störungen im Wasserhaushalt in der Aue und dem Umland. Gerade wenn man bedenkt, dass mit der jährlichen Niederschlagsmenge im Umfang von 549 mm eine umfassende Unterschreitung der Jahresniederschlagswerte von Thüringen im Umfang von 795 mm bzw. l/m² und im Durchschnitt von Deutschland im Umfang von 850 mm bzw. l/m². Die Verdunstung einer offenen Wasserfläche dagegen bemisst man häufig auf ca. 600 bis 700 mm im Jahr. Somit ist von massiven Wasserverlusten auszugehen. Ferner besteht die Gefahr bei Eindringen von Hochwasser, dass Schmierstoffe und Chemikalien in den Fluss, in das Grundwasser und in die Aue gelangen können. Nicht zu unterschätzen ist zudem die Schaffung von baulichen Strukturen wie der Bau von Transportstraßen für den Abtransport der Abbauprodukte mit Hilfe von schweren LKW. Einhergehend damit ist mit vermehrter Abgas- und Lärmbeeinträchtigung zu rechnen, was zudem die Wohn- und Lebensqualität in Crossen und anderen Orten an der Transportstrecke massiv reduzieren lässt. Daher war man sich schnell einig, dass der Erhalt, der Schutz und die Entwicklung der Auen- und Flusslandschaft der Weißen Elster als Lebens- und Rückzugsraum für Tiere und Pflanzen, Ausbreitungsraum für Hochwasser und nicht zuletzt als Erholungsraum für die zumeist stressgeplagte Menschheit Vorrang vor Abbau von Kies und den damit verbundenen Beeinträchtigungen, Zerstörungen und Störungen haben muss. Daher gilt es die Aktivitäten zum Schutz der Weißen Elster auch im Raum Crossen zu intensivieren und zu koordinieren. Noch dazu es ist ein offenes Geheimnis ist, dass der Bergwerksbetreiber Ausweitungen in der Aue der Weißen Elster und in Richtung des 421 ha großen FFH- und Vogelschutzgebietes Zeitzer Forst plant.
Der AHA regt stattdessen an, auf diesen Flächen eine Mischentwicklung aus sukzessiv entstehenden Auenwäldern, Wiesen und nachhaltiger Landwirtschaft zu ermöglichen. Somit erhöht sich unweigerlich die Arten- und Strukturvielfalt erheblich und erfahren Biotop- und Grünverbund entlang der Weißen Elster noch mehr Bedeutung. In dem Zusammenhang verweist der AHA auf seine „Stellungnahme zum Raumordnungsverfahren Kiessandtagebau Ahlendorf“ vom 14.04.2019.
In Bezug auf Crossen weist der AHA darauf hin, dass der ehrenamtliche und gemeinnützige Verein am 23.02.2021 auf 30 Jahre seiner Gründung als eingetragener Verein zurückblickt und dies am Samstag, den 27.02.2021 im Rahmen einer Exkursion gewürdigt hatte und seine ursprünglich an dem Tag geplante Veranstaltung im Klubhausen Crossen am Samstag, den 26.02.2022 nachholen möchte. Dazu sind Vorträge und Diskussionen sowie eine Exkursion zur Weißen Elster, zum Flossgrabenwehr und in die dazugehörige Auenlandschaft zwischen Crossen und Ahlendorf geplant. Die genaueren Planungen gehen nunmehr in die fortgeschrittene Phase.
Neben den dargestellten ökologischen Realitäten, Problemen, Schutzwürdigkeiten und -erfordernissen sowie unterbreiteten Vorschlägen, zeigt sich für den AHA, dass sich Landes-, Regional- und Kommunalplanungen häufig keine Abstimmung zueinander aufweisen, sondern auch konträr stattfinden.
Darüber hinaus ist dringende und zügige wissenschaftlich fundierte Neuausrichtung der Landes-, Regional- und Kommunalplanungen erforderlich, um den Erfordernissen des Schutzes und Erhaltes von Umwelt, Landschaft und Natur sowie des voranschreitenden Klimawandels Rechnung tragen zu können. Bei fortgesetzter Ignoranz der Entwicklungen und Notwendigkeit der massiven Änderungen der Planungen kann es zu verstärkten negativen Folgen für Mensch, Natur, Umwelt, Landschaft und Klima kommen. Die langjährige Trockenheit ist neben der Zunahme von Stürmen und möglicher Entwicklung hin zu kurzzeitigen monsunartigen Regenfällen, als deutliches Zeichen der Veränderungen zu werten.
Dazu bedarf es jedoch einer massiven Mitwirkung der interessierten und betroffenen Bevölkerung, um nachhaltige politische und gesellschaftliche Entscheidungs- und Rahmenbedingungen zu schaffen. Die fachlich sehr fundierten Diskussionen im Rahmen der Fahrradexkursionen haben einen sehr wichtigen Beitrag dazu geleistet.
Der AHA bekräftigte seinen Wunsch sich verstärkt für den Schutz, Erhalt und Entwicklung des gesamten Flussgebietes der Weißen Elster von Quelle bis zur Mündung einzusetzen. Dazu zählt selbstverständlich auch der Abschnitt zwischen den Städten Gera und Zeitz. Dazu dient die begonnene Bildung einer länderübergreifenden AHA-Regionalgruppe Gera-Zeitz. In dieser AHA-Gruppe können sich ehrenamtliche Interessenten unabhängig von Alter, Geschlecht, Bildung und Beruf einbringen. Wer Interesse hat, wende sich bitte an folgende Kontaktmöglichkeit:

Arbeitskreis Hallesche Auenwälder
zu Halle (Saale) e.V. – (AHA)
Regionalgruppe Leipzig und Umland
Otto-Adam-Straße 14

04157 Leipzig

E-Mail: aha_halle@yahoo.de

Andreas Liste
Vorsitzender

Halle (Saale), den 27.05.2021

FFH-Gebiet Nr. 134 „Elsteraue bei Bad Köstritz“ – Fachbeitrag Offenland zum Managementplan

Fotos: Andreas Liste

Fotos: Isabell Schneider