I. Grundsätzliches

Bekanntlich bilden Fluss- und Auenlandschaften eine wichtige Einheit. Beide stehen in einer engen und sehr vielfältigen Wechselbeziehung zueinander. Die Auenlandschaften dienen den Flüssen als Ausbreitungsraum für Hochwasser und versorgen sie somit mit Wasser, Sedimenten und z.B. als Schwemmgut herangetragenes neues genetisches Material aus Tieren und Pflanzen. Im Umkehrschluss fungieren die Auenlandschaften als „Reinigungskraft“ für die Flüsse, indem beispielsweise Auenwälder das abgebremste Wasser von Sedimenten „befreien“ sowie Schwemmgut „herauskämmt“.
Diese langzeitige Wechselbeziehung hat somit eine der arten- und strukturreichsten Naturlandschaften der gemäßigten Zonen hervorgebracht, welche zahlreichen Tier- und Pflanzenarten Lebens- und Rückzugsraum bietet. Darüber hinaus trägt diese intensive Wechselbeziehung zur Verbesserung des Landschafts- und Ortsbildes urbaner Gebiete bei und sorgt als Kalt- und Frischluftentstehungsgebiet und -korridor für eine nachhaltige Verbesserung des Klimas.
Dabei gilt es zu erwähnen, dass das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit gibt zur aktuellen täglichen Neuausweisung von Siedlungs- und Verkehrsflächen in der Bundesrepublik Deutschland folgendes an, Zitat: „Täglich werden in Deutschland rund 58 Hektar als Siedlungsflächen und Verkehrsflächen neu ausgewiesen. Dies entspricht einer Flächenneuinanspruchnahme – kurz Flächenverbrauch – von circa 82 Fußballfeldern.“, Zitat Ende
Das ergibt im Jahr einen Flächenverbrauch im Umfang von 21.170 ha. Im Vergleich dazu liegt diese Zahl zwischen der Fläche der Stadt Essen (21.034 ha) und der Stadt Lübeck (21.419 ha).
Der nunmehrige Koalitionsvertrag von CDU, CSU und SPD hat dazu folgendes vermerkt, Zitat:

Flächenschutz
Unser Ziel ist, den Flächenverbrauch bis zum Jahr 2030 auf maximal 30 Hektar/Tag zu halbieren. Wir prüfen, mit welchen zusätzlichen planungsrechtlichen und ökonomischen Instrumenten das Ziel erreicht werden kann.“, Zitat Ende
Auf dieser Basis bezieht der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA) folgendermaßen Stellung:

II. Zu den Verfahrensunterlagen

Eingangs gilt es festzustellen, dass sich die Betriebsanlage entlang der Saale komplett im Überflutungsraum der Saale befindet. Darauf gehen weder Erläuterungsbericht, noch „Landschaftspflegerischer Fachbeitrag“ und die „UVP-VORPRÜFUNG“ ein.
Nach Auffassung des Arbeitskreises Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA) fehlen in beiden Unterlagen die erforderlichen Prüfungen und Darstellungen der Ergebnisse, inwieweit das Unternehmen Rückbau- und Entsiegelungsmaßnahmen zur Rückgabe von Auen- und Überflutungsraum ermöglichen kann und danach die Errichtung von Hochwasserbauwerken unter den Gesichtspunkten zu prüfen. Es sind alle Teile der Gesellschaft gefordert derartige Überprüfungen und ggf. Rückbaumaßnahmen vorzunehmen. Insbesondere gilt es die verbauten bzw. versiegelten Flächen im bzw. am Saalebogen im Bereich der L 1093 bzw. nördlich und nordöstlich des Saalewehres auf Möglichkeit des Rückbaus und Entsiegelung zu überprüfen.
Der „Landschaftspflegerischer Fachbeitrag“ und die „UVP-VORPRÜFUNG“ können keine zeitnahen Erfassungen von Fauna und Flora aufweisen, welche eine Betrachtung von schützenswerten Beständen von Tieren und Pflanzen zulassen. Bereits die Darstellungen unter den Punkten „3.3.1 HNaturschutzrechtliche Ausweisungen“ und „5.1.3 Tiere“ „Landschaftspflegerischer Fachbeitrag“ zeigen auf, dass die Nähe zu einem FFH-Gebiet sowie die Feststellung von Vorkommen von Fledermausarten und des Fischotters einer tieferen und umfassenderen Betrachtung bedarf. Diese fahrlässige Herangehensweise passt zu der überhaupt nicht nachvollziehbaren Feststellung unter Punkt „3 Ergebnis nach UVPG“ der „UVP-VORPRÜFUNG“, welche folgende zitierte Aussage beinhaltet: „die Durchführung einer förmlichen Umweltverträglichkeitsprüfung nicht erforderlich. Weiter braucht kein artenschutzrechtlicher Fachbeitrag erstellt werden, da das Eintreten von Verbotstatbeständen nach §44 BNatSchG bereits von der UNB des Landkreises systematisch geprüft und die fraglichen Bereiche für die Baumaßnahme freigegeben wurden.“, Zitat Ende
Dabei beinhaltet diese „UVP-VORPRÜFUNG“ unter Punkt „4.3 Potential Säugetiere und Vogelarten“ keine gesicherten bzw. erfassten Angaben, sondern beruht auf Mutmaßungen und kann somit nicht für eine gründliche, fachliche Betrachtung des tatsächlichen Bestandes von Fauna und Flora Anwendung finden und lässt somit eine Einschätzung der entsprechenden Gefährdungs- und Bedrohungssituation zu.
Ferner ist unverständlich, wie laut Angaben unter Punkt „4.2 Prüfkatalog zur Prüfung der UVP-Pflicht im Einzelfall (UVP-Vorprüfung)“, Punkt 1.16., Rodung folgende zitierte Aktivität stattfand: „Ufergehölze im Bereich Neubau und Sanierung: artenschutzrechtliche Verbotstatbestände wurden durch die Untere Naturschutzbehörde bereits bearbeitet, und die fraglichen Bereiche für die Baumaßnahmen freigegeben.“, Zitat Ende
Dabei ist ein ordnungsgemäße naturschutzfachliche und -rechtliche Betrachtung, Wertung und Beurteilung in dieser Planungsphase erforderlich, welche eine dürftige Bestandserfassung bzw. -analyse aufweist.
Insofern erscheint obengenannte Wertung unter Punkt „3 Ergebnis nach UVPG“ der „UVP-VORPRÜFUNG“ nicht nachvollziehbar und somit inakzeptabel.

III. Schlussbemerkungen

Die vorliegenden Planungsunterlagen lassen keine gründliche und fachlich-inhaltliche Basis erkennen, welche eine ordnungsgemäße Feststellung, Aus- und Bewertung des Bestandes von Fauna und Flora und deren Schutzwürdigkeit zulassen sowie Möglichkeiten der Rückgabe von Auen- und Retentionsflächen an die Saale aufzeigen.
Insofern ist nach Auffassung des Arbeitskreises Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. eine umfassende, fachlich-fundierte und gründliche Überarbeitung der Planungsunterlagen erforderlich. Dem Unternehmen müsste das ein Bedürfnis sein, wenn man den Darstellungen im ZPR Imagefilm 2017 folgt.
Der ehrenamtliche und gemeinnützige Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. bietet gerne seine Erfahrungen und fachlichen Kenntnisse an.

Der Kontakt lautet:

Arbeitskreis Hallesche Auenwälder
zu Halle (Saale) e.V. – (AHA)
Große Klausstraße 11

06108 Halle (Saale)

E-Mail: aha_halle@yahoo.de

Andreas Liste
Vorsitzender

Halle (Saale), den 16.05.2021