Wie Medienberichten vom 31.12.2020 zu entnehmen ist, hat der Förderverein der Arche Nebra im Ziegelrodaer Forst im Bereich des zur Stadt Nebra gehörenden Mittelberges Bauarbeiten zur Errichtung eines Kunstwanderweges begonnen. Dass mit rund 180.000,00 Euro Steuermitteln aus dem europäischen Förderprogramm Leader geförderte Vorhaben soll bereits im Bereich des Landkreises naturschutzrechtlich genehmigt sein und sich im Bereich des Landreises Burgenlandkreis im Genehmigungsverfahren befinden.
Der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA) weist darauf hin, dass das sich auf dem Ziegelrodaer Bundsandsteingebiet befindliche ca. 8.200,00 ha große Waldgebiet eine sehr wichtige Funktion als Lebens- und Rückzugsraum, hydrologischer Speicherraum, Naherholungsraum für die Bevölkerung, Biotop- und Grünverbundraum zwischen Helme, Unstrut, Saale, Seengebiet zwischen Eisleben, Röblingen am See und Seeburg sowie als Sauerstoffspender, Frischlufterzeuger und Kohlendioxidspeicher hat. Diese vielfältige Funktion schlägt sich auch in den Unterschutzstellungen als Landschaftsschutzgebiete Unstrut-Triasland (31.452,00 ha) und Finne-Triasland (8.000,00 ha) sowie des 2.315,00 ha großen Schutzgebiet nach der europäischen Fauna-Flora-Habitat (FFH)-Richtlinie geschützten Ziegelrodaer Buntsandsteinplateau (FFH0136). In der „ANLAGE NR. 3.142 GEBIETSBEZOGENE ANLAGE FÜR DAS FFH-GEBIET “ZIEGELRODAER BUNTSANDSTEINPLATEAU“ (EU-CODE: DE 4634-302, LANDESCODE: FFH0136)“ ist zudem unter § 1 Absatz 4 zudem folgendes aufgeführt, Zitat: „Das Gebiet umfasst die Naturschutzgebiete „Sandberg“ (NSG0121) und „Steinklöbe“ (NSG0123), überschneidet sich mit den Landschaftsschutzgebieten „Unstrut-Triasland“ (LSG0040BLK) und „Unstrut-Triasland“ (LSG0040MQ), ist eingeschlossen vom Naturpark „Saale-Unstrut-Triasland“ (NUP0002LSA) und umfasst die Flächennaturdenkmale „Lautersburgteich mit umgebenden Quellen“ (FND0031MQ), „Neue Tongruben“ (FND0032MQ) und „Talwiesen“ (FND0024MQ).“, Zitat Ende.
Unter dem § 2 „Gebietsbezogener Schutzzweck“ obengenannter Anlage sind zudem folgende Schutzzwecke vermerkt, Zitat „Der Schutzzweck des Gebietes umfasst ergänzend zu Kapitel 1 § 5 dieser Verordnung:

(1) die Erhaltung des auf dem Ziegelrodaer Buntsandsteinplateau befindlichen Komplexes gebietstypischer Lebensräume, insbesondere der großflächigen störungsarmen, reich strukturierten, alt- und totholzreichen Laub- und Laubmischwälder verzahnt mit Fließ- und Stillgewässern sowie bedeutende xerotherme, artenreiche Offenlandlebensräume,

(2) die Erhaltung oder die Wiederherstellung eines günstigen Erhaltungszustandes insbesondere folgender Schutzgüter als maßgebliche Gebietsbestandteile:

LRT gemäß Anhang I FFH-RL: Prioritäre LRT: 6110* Lückige basophile oder Kalk-Pionierrasen (Alysso-Sedion albi), 6210* Naturnahe Kalk-Trockenrasen und deren Verbuschungsstadien (Festuco-Brometalia: besondere Bestände mit bemerkenswerten Orchideen), 6240* Subpannonische Steppen-Trockenrasen, Weitere LRT: 3150 Natürliche eutrophe Seen mit einer Vegetation des Magnopotamions oder Hydrocharitions, 6210 Naturnahe Kalk-Trockenrasen und deren Verbuschungsstadien (Festuco-Brometalia), 6430 Feuchte Hochstaudenfluren der planaren und montanen bis alpinen Stufe, 6510 Magere Flachland-Mähwiesen (Alopecurus pratensis, Sanguisorba officinalis), 8210 Kalkfelsen mit Felsspaltenvegetation, 9110 Hainsimsen-Buchenwald (Luzulo-Fagetum), 9130 Waldmeister-Buchenwald (Asperulo-Fagetum), 9160 Subatlantischer oder mitteleuropäischer Stieleichenwald oder Eichen-Hainbuchenwald (Carpinion betuli), 9170 Labkraut-Eichen-Hainbuchenwald (Galio-Carpinetum), einschließlich ihrer jeweiligen charakteristischen Arten, hier insbesondere Bologneser Glockenblume (Campanula bononiensis), Braunes Langohr (Plecotus auritus), Dreizähniges Knabenkraut (Orchis tridentata), Große Bartfledermaus (Myotis brandtii), Hundswurz (Anacamptis pyramidalis), Kleiner Abendsegler (Nyctalus leisleri), Laubfrosch (Hyla arborea), Mittelspecht (Dendrocopos medius), Moorfrosch (Rana arvalis), Nacktstängel-Schwertlilie (Iris aphylla), Neuntöter (Lanius collurio), Purpur-Knabenkraut (Orchis purpurea), Rauhhautfledermaus (Pipistrellus nathusii), Schlingnatter (Coronella austriaca), Stängelloser Tragant (Astragalus exscapus), Verkannter Wasserschlauch (Utricularia australis), Violette Schwarzwurzel (Scorzonera purpurea), Weiße Waldhyazinthe (Platanthera bifolia), Wiesen-Kuhschelle (Pulsatilla pratensis), Wildkatze (Felis silvestris), Zauneidechse (Lacerta agilis), Zwergfledermaus (Pipistrellus pipistrellus); konkrete Ausprägungen und Erhaltungszustände der LRT des Gebietes sind hierbei zu berücksichtigen, Arten gemäß Anhang II FFH-RL: Prioritäre Arten: *Eremit (Osmoderma eremita), Weitere Arten: Bechsteinfledermaus (Myotis bechsteinii), Große Moosjungfer (Leucorrhinia pectoralis), Großes Mausohr (Myotis myotis), Hirschkäfer (Lucanus cervus), Kammmolch (Triturus cristatus), Kleine Hufeisennase (Rhinolophus hipposideros), Mopsfledermaus (Barbastella barbastellus).“, Zitat Ende

Alleine diese Fakten bekräftigen die sehr hohe Schutzwürdigkeit und –notwendigkeit. Jegliche Eingriffe führen zu massiven Störungen oder gar Zerstörungen.
Bereits die Wegeasphaltierungen und die im Jahr 2007 vollendete Errichtung des 30 m hohen Aussichtsturm auf dem Mittelberg, welche mit den umfassenden Massenabholzungen und Baumaßnahmen haben zu massiven in das wertvolle, häufig von Naturverjüngung geprägte Waldgebiet geführt.
Es ist immer wieder für den Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA) unverständlich und keinesfalls nachvollziehbar, dass Erlebbarkeit von Waldgebieten noch immer mit Baumaßnahmen in diesen sehr bedeutsamen Natur- und Landschaftsbestandteil verbunden sein soll. Gerade naturverjüngender, arten- und strukturreicher Wald bietet seinen Besucherinnen und Besuchern die beste standortgerechte Anschauung. Andere Darstellungen zeugen von noch immer vorhandenen falschem Verständnis mit Natur, Landschaften und Umwelt, welche es unbedingt und unverzüglich zu überwinden gilt.
Der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA) hält einen strikten und unantastbaren Schutz des Ziegelrodaer Forstes sowie angrenzender Gebiete für dringend geboten und fordert als vom Umweltbundesamt anerkannter Umwelt- und Naturschutzvereinigung die sofortige Vorlage aller Antragsunterlagen in den Landkreisen Saalekreis und Burgenlandkreis ein, um ordnungsgemäß und sachgerecht eine Stellungnahme abgeben zu können. Ferner sieht der ehrenamtliche und gemeinnützige Umwelt- und Naturschutzverein in der natur- und umweltzerstörenden Wirkung des Vorhabens unter Verwendung von 180.000,00 Euro öffentlicher Gelder, ein dringenden Prüfungsbedarf durch den Bundesrechnungshof und den Landesrechnungshof des Landes Sachsen-Anhalt.
Alternativ betrachtet der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA) die dringende Notwendigkeit der vollständigen Entwicklung des Ziegelrodaer Forst als naturverjüngenden Wald mit Prüfung von sukzessiven Ausweitungsmöglichkeiten und zur Festigung als Lebens- und Rückzugsraum für zahlreiche Tier- und Pflanzenarten sowie dem Schutz, dem Erhalt und Weiterentwicklung von Grün- und Biotopverbünden. Dazu kann u.a. die Bedeutung als Quellgebiet der etwa 12 km lange Querne, welches ein recht wechselvolles Fließgewässer darstellt und sich insbesondere im Gewässerlauf oberhalb von Lodersleben als interessanter naturnaher Abschnitt mit zahlreichen Mäandern und artenreicher Vegetation auszeichnet.
Vereinzelte Quellen bereichern das Gesamtbild. Jedoch bereits kurz vor Lodersleben sind im Gegensatz dazu deutlich die Ergebnisse von Begradigungsmaßnahmen zu erkennen.
Davon ausgehend beabsichtigt der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA) eine ehrenamtliche Regionalgruppe Ziegelrodaer Forst zu bilden. In ihr können sich interessierte Menschen, aber auch Organisationen, zusammenfinden, welche sich aus der Sicht des Umwelt- Landschafts- und Naturschutzes ehrenamtlich für den Erhalt, Schutz und Betreuung des Ziegelrodaer Forstes einsetzen möchten. Wer sich für eine derartige Gruppe und ihrer möglichen Inhalte interessiert, wende sich bitte an folgende Anschrift:

Arbeitskreis Hallesche Auenwälder oder
zu Halle (Saale) e.V.
Große Klausstraße 11

06108 Halle (Saale)

Tel.: 0345 200 27 46
E-Mail: aha_halle@yahoo.de

Arbeitskreis Hallesche Auenwälder
zu Halle (Saale) e.V.
Ortsgruppe Merseburg/
Umweltbibliothek Merseburg „Jürgen Bernt-Bärtl (UBM)
Weiße Mauer 33

06217 Merseburg

Tel.: 0176 525 62 945

E-Mail AHA: aha_halle@yahoo.de

Andreas Liste
Vorsitzender

Halle (Saale), den 01.01.2021