Nach unveränderter Ansicht des Arbeitskreises Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA) hat das Bundesverwaltungsgericht am 12.06.2019 mit der Abweisung der Klage gegen den Bau der Bundesautobahn (BAB) 143 – Westumfahrung Halle offensichtlich dem propagandistischen und umweltfeindlichen Feldzug aus Wirtschaft und Politik, von Verwaltungen sowie angeblich unabhängiger Medien nachgegeben und somit ein Zeichen gegen den Schutz und Erhalt von Umwelt, Natur und Landschaft und dem Klimaschutz sowie für eine Fortsetzung der bisherigen umwelt-, natur- und klimafeindlichen Bau- und Verkehrspolitik gesetzt. Darin verdeutlicht sich, dass Kräfte innerhalb der Justiz, ebenso wie große Teile der Politik, der Wirtschaft, der Verwaltungen sowie der Medien die Notwendigkeit des Schutzes und Erhaltes von Umwelt, Natur und Landschaft sowie des Klimaschutzes noch immer den Interessen der Bau- und Verkehrslobby unterordnen und somit es offenbar bei dem dringend notwendigen Wandel nur bei Sonntagsreden belassen wollen. Dabei ist praktisches Handeln gefordert. Dazu gehört eben auch radikales Umdenken und Handeln in der Verkehrs- und Umweltpolitik.
Das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit gibt zur aktuellen täglichen Neuausweisung von Siedlungs- und Verkehrsflächen in der Bundesrepublik Deutschland folgendes an, Zitat: „“Täglich werden in Deutschland rund 58 Hektar als Siedlungsflächen und Verkehrsflächen neu ausgewiesen. Dies entspricht einer Flächenneuinanspruchnahme – kurz Flächenverbrauch – von circa 82 Fußballfeldern.“, Zitat Ende
Das ergibt im Jahr einen Flächenverbrauch im Umfang von 21.170 ha. Im Vergleich dazu liegt diese Zahl zwischen der Fläche der Stadt Essen (21.034 ha) und der Stadt Lübeck (21.419 ha).
Damit sind ebenfalls Biotop- und Grünverbundräume zwischen der Saale und Östliches Harzvorland massiv bedroht. An der Stelle sei daran erinnert, dass bereits die Bundesautobahnen 14 und 38 aus vielfältigen Gründen des Umwelt-, Natur-, Klima- und Landschaftsschutzes, dem Erhalt von Wohn- und Lebensqualitäten vor Ort, Gründen der Historie und Archäologie sowie dem Erhalt einer zusammenhängenden Agrarlandschaft umstritten sind. Mit dem bereits begonnenen Bau von 143 und L 159n hat man einen von Anfang an befürchteten Dominoeffekt ausgelöst.
Natur- und landschaftsräumlich gesehen ist das Baugebiet von BAB 143 und L 159n von einer bedrohlichen Trasse BAB 71 nicht allzu weit entfernt. Hier sei noch einmal u.a. darauf hingewiesen, dass hier im unmittelbaren 2 km Umkreis des angedachten und bereits begonnen Bebauungsgebietes 2 Landschaftsschutzgebiete, 5 Naturschutz-gebiete, 23 flächenhafte Naturdenkmale und 4 geschützte Landschaftsbestandteile be-finden, 2 Fauna-Flora-Habitat (FFH)-Gebiete, ein Naturschutzgebiet, 1 flächenhaftes Naturdenkmal, 2 Geschützte Landschaftsbestandteile und 2 Landschaftsschutzgebiete akut von Zerschneidung bedroht sind. Namentlich seien z.B. als betroffene Schwerpunkte das FFH-Gebiet Muschelkalkhänge westlich Halle zwischen Lieskau, Zappendorf/Köllme und Bennstedt, die Saaleauenlandschaft zwischen Brachwitz und Salzmünde, das Salzatal sowie das FFH-Gebiet Porphyrkuppenlandschaft nordwestlich Halle zwischen Gimritz, Brachwitz und Döblitz genannt.

Daher fordert der AHA die Wirtschaft sowie die Politik und die Verwaltungen in Bund, Ländern und Kommunen auf, die schon krankhafte Autoaffinität in ihrem Denken und Handeln zu beenden. In dem Zusammenhang gilt es u.a. alle baulichen Aktivitäten im Zusammenhang mit den Bauvorhaben zur Verlängerung der BAB 143 und der L 159n unwiderruflich und sofort zu beenden sowie auch eine Wiederaufnahme der Verlängerung der BAB 71 zu stoppen.

Momentan schränken die von Regierungen von Bund und Ländern unter Strafdrohungen die Freiheit auf Bewegung, die vollumfängliche Wahrnehmung demokratischer Rechte und von bürgerschaftlichem Handeln massiv ein. Die im Rahmen der „Telefonschaltkonferenz der Bundeskanzlerin mit den Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder am 15. April 2020“ beschlossenen „Beschränkungen des öffentlichen Lebens zur Eindämmung der COVID19-Epidemie“ bilden eine weitere Fortsetzung der am 22.03.2020 beschlossenen Erweiterung der Maßnahmen seit dem 12.03.2020, bewirken eine massive Behinderung der demokratischen Rechte wie Versammlungsfreiheit. Zudem geraten der Umfang und die Dauer der Maßnahmen unter zunehmende Kritik aus Wissenschaft und Zivilgesellschaft.
Für den Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA) ist es zudem unverantwortlich, dass die Bauarbeiten zur Errichtung der BAB 143 und der L 159n ungehindert weitergehen und die „Mitteldeutsche Zeitung“ vom 14.04.2020, Seite 7 im Stil gewohnter, einseitiger Berichterstattung dies noch anpreist. Meinungsvielfalt kommt nicht vor, dafür aber reichlich unangebrachte Häme und Lobpreisungen für diese Skandalbauarbeiten.
Somit entsteht schnell der Eindruck, dass die gegenwärtigen massiven obengenannten Einschränkungen den Ignoranten eines flächendeckenden Schutzes und des Erhaltes von Umwelt, Natur und Landschaft sowie des massiven Klimawandels in Wirtschaft, Politik und Verwaltungen u.a. dazu dienen, mögliche reale öffentliche Versammlungen und Proteste zu verhindern bzw. zu kriminalisieren.
Der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA) drückt daher weiterhin die dringende Notwendigkeit aus, dass der bedrohte Lebens-, Landschafts- und Naturraum im unteren Saaletal und im östlichen Harzvorland erhalten und von baulicher Zerschneidung und Zerstörung, damit verbundener weiterer Ausdehnung von Flächenversiegelung, Verlärmung sowie Belastungen mit Abgasen und Feinstaub verschont bleibt.

Wer noch mehr zu den Aktivitäten des AHA zum Schutz, Erhalt und Entwicklung des unteren Saaletals und des Östlichen Harzvorlandes erfahren möchte, wende sich bitte an folgende Anschrift:

Arbeitskreis Hallesche Auenwälder
zu Halle (Saale) e.V.
Große Klausstraße 11

06108 Halle (Saale)

Tel.: 0345/2002746
E-Mail: aha_halle@yahoo.de

Andreas Liste
Vorsitzender

Halle (Saale), den 19.04.2020