Der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA) hält eine wissenschaftlich fundierte Auseinandersetzung zur Schutz und Entwicklung der Helme und ihrer Aue, die Auenlandschaften ihrer mindestens 26 Nebengewässer, wozu u.a. die Salza, die Zorge, die Thyra, die Leine, die Gonna und die Rohne gehören, sowie nicht zuletzt der Helmestausee zählen. Dazu führt der AHA u.a. immer wieder Fahrradexkursionen in diesen Gebiet durch, um sich vor Ort ein jeweils aktuelles Bild verschaffen zu können und letztendlich mit der Bevölkerung ins Gespräch zu kommen.
Dabei gilt es folgende grundsätzlichen Ausgangsbedingungen heranzuziehen:
Einst gehörte die ca. 74 km lange Helme zu den arten- und strukturreichsten Flüssen Mitteldeutschlands. Insbesondere prägend waren die umfassenden Mäander und der durchaus damit verbundene Fischreichtum. In Folge eines starken Sommerhochwassers im Jahre 1956 nahm man massive Begradigungen vor sowie errichtete in den Jahren 1962 bis 1965 ein Stausee mit einem Fassungsvermögen von 35,6 Millionen Kubikmeter, welcher offiziell im Jahre 1969 seine Eröffnung erfuhr.
Nunmehr befindet sich der Helmestausee Berga-Kelbra in zwei aneinandergrenzenden EU-Vogelschutzgebieten. Im Freistaat Thüringen im EU-SPA Kyffhäuser – Badraer Schweiz -Helmestausee und im Land Sachsen-Anhalt im 784 ha großen EU-SPA Helmestausee Berga-Kelbra. Insbesondere die Funktion als Kranichrastplatz hat zu den Ausweisungen geführt und erfordert daher eine Verordnung zum Ablassen des Stausees. Dabei gilt es natürlich ebenfalls auf den Eintrag von Wasser mit niedrigerem Sauerstoffanteil und höheren Temperaturen sowie von Raubfischen in die Helme zu achten. Der AHA vertritt daher die Auffassung, dass so etwas genau in einer Verordnung oder noch besser in einem Staatsvertrag zwischen dem Land Sachsen-Anhalt und dem Freistaat Thüringen zu regeln ist.
Bekanntlich führen Begradigungen bzw. Kanalisierungen zu massiven Erhöhungen der Fließgeschwindigkeiten, was man versuchte mit 6 neu- bzw. ausgebauten Wehren zu begegnen. Diese Begradigungsmaßnahmen führten nicht nur zum Verlust der Vielfältigkeit, sondern sorgten mit der Erhöhung der Fließgeschwindigkeit und dem Ausbleiben der mit der Prall- und Gleithangwechselwirkung verbundenen Verfrachtung und Umlagerung der Sedimente zur fortschreitenden Eintiefung des Flusses. Neben der Gefahr der zunehmenden Austrocknung des Umfeldes, geht somit dem Fluss auch die dringend benötigte Aue, als Lebens- und Überflutungsraum verloren.
Die Wehre bescherten dem Fluss zudem für die Fische schwer bzw. nicht überwindbare Hindernisse. Somit büßte die Helme einen großen Teil ihrer ökologischen Durchlässigkeit, Vielfältigkeit und Funktionen ein. Zudem bleiben riesige Mengen an Sedimenten im Helmestausee Kelbra im Land Sachsen-Anhalt zurück, welche dem Fluss abwärts fehlen.
In den Jahren 1998 bis 2008 errichtete man bereits 10 Umgehungsrinnen an Wehren zwischen dem Quellgebiet im Thüringer Landkreis Eichsfeld bei Stöckey bis zur Mündung in die Unstrut bei Kalbsrieth, südöstlich von Artern in Thüringen.
Nach Auffassung des Arbeitskreises Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA) bedarf die Helme, welche den Südharz, die Goldene Aue, das Randgebiet des Kyffhäuser Gebirge und der Sangerhäuser Mulde durchfließt, die Gewährung der Möglichkeit wieder Mäander sowie im Rahmen der Schaffung von beidseitig mindestens 10 m Gewässerschutzstreifen einen gewässerbegleitenden Biotopverbund entwickeln zu lassen. Diesen Biotopverbund gilt es bis zur Unstrut zu ermöglichen und dabei alle Nebengewässer einzubeziehen. Insbesondere seien hier u.a. Zorge, Thyra, Leine, Gonna und Rohne zu nennen.
Ferner gilt es die Anknüpfungen über den Uferwald am Helmestausee Berga-Kelbra, unweit der Numburg an das Umland zu betrachten und zu beachten. Dieser sehr entwicklungsfähige Wald, welcher ein sehr wichtiger Lebens- und Rückzugsraum an der Nahtstelle zwischen der Badraer Schweiz und des Helmestausees Berga-Kelbra darstellt sowie Bestandsteil des 546,8 ha großen Naturschutzgebietes (NSG) „Schlossberg-Solwiesen“ ist.
Laut Ausführungen der Thüringer Landesanstalt für Umwelt und Geologie zu den Naturschutzgebieten (Stand: 9/2009) stellt dieses Naturschutzgebiet, welches zudem den Status als europäisches Schutzgebiet nach der Fauna-Flora-Habitat (FFH)-Richtlinie besitzt, ein sehr arten- und strukturreichen Teil der Region dar, Zitat:

„In den Naturräumen 7.2 (Zechsteingürtel am Südharz) und 6.1 (Goldene Aue) liegt das NSG 4 „Schlossberg-Solwiesen“. Es umfasst Ausschnitte aus dem Zechsteingürtel des Kyffhäusers und der Goldenen Aue und repräsentiert charakteristische Oberflächen- und Gewässerformen dieser Naturräume. Das NSG dient der Erhaltung der Gipskarstlandschaft mit Trockenbiotopen, der Binnensalzstellen, von Auenwiesen, Röhrichten und Teilen des Stausees als Lebensraum insbesondere für Blütenpflanzen, Vögel und Insekten. Das große und sehr vielfältige Gebiet besitzt eine ausgesprochen breite Palette schutzwürdiger Biotope. Die Wälder sind vor allem dem Waldlabkraut-Eichen-Hainbuchenwald und dem Eschen-Ahorn-Schlucht- und -Schatthangwald zuzurechnen. Besonders wertvoll sind die Salzboden-Gesellschaften der Solwiesen wie Strandsoden-Queller-Flur, Schuppenmieren-Salzschwaden-Rasen und Salzbinsen-Rasen. Bundesweite Bedeutung hat das Vorkommen der Heideschnecke Helicopsis striata am Südosthang des Mittelbergs. Die Salzstelle an der Numburg ist aus botanischer und zoologischer Sicht immer noch eine der bedeutendsten naturnahen Binnensalzstellen Thüringens, die unbedingt erhalten werden muss.“, Zitat Ende

Ferner zählen die Solquelle und die Solwiesen im Bereich des Naturschutzgebietes „Schlossberg-Solwiesen“ dazu, welche eines umfassenden Schutzes vor weiteren Nährstoffeinträgen und einer unregelmäßigen Mahd bedürfen. Vorstellbar wäre nach Ansicht des AHA die Erweiterung der salzbeeinflussten Wiesen, indem dem Bach mehr Einströmungsraum in sein Umland erhält.
Für den Bereich der Helme bekräftigt der AHA immer wieder seine Auffassung, dass zahlreiche Maßnahmen erforderlich sind, um der Helme ihre Naturnähe zurückzugeben. Dazu zählt neben den obengenannten Aktivitäten, die Zulassung und Förderung sukzessiver Gehölzentwicklung sowie u.a. im Bereich der Aumühle die Vornahme von Rückverlegungen von Deichanlagen bis zur Nebenhelme heran. Beide Maßnahmen tragen zur Wiederherstellung einer arten- und strukturreichen Helme bei, indem sich Auengehölze und Prall- und Gleithänge wieder entwickeln können sowie der Fluss verstärkt Kontakt zur Aue als Lebens- und Rückzugsraum für zahlreiche Tier- und Pflanzenarten sowie als Überschwemmungsgebiet zurück erhält.
Im Zusammenhang des notwendigen dringenden Schutzes der Graukraniche und ihrer länder- und landkreisübergreifenden Rastplätze im Bereich des Helmestausees und -rückhaltebeckens Kelbra sowie der Helme begrüßen die Exkursionsteilnehmerinnen und Exkursionsteilnehmer den Erlass und Bestand entsprechender Allgemeinverfügungen der Landkreise Mansfeld-Südharz und Nordhausen.
Im Zusammenhang mit den dringend erforderlichen Schutz- und Entwicklungsmaßnahmen und der gegenwärtig sehr massiven Auseinandersetzung zum Wasserregime des Helmestausees, hält es der AHA für sehr sinnvoll bzw. dringend notwendig, eine sehr komplexe, wissenschaftlich fundierte länderübergreifende Schutz- und Entwicklungskonzeption für die ca. 74 km lange Helme, die zum Beispiel die etwa 38 km lange Zorge und die ca. 20 km lange Thyra, der weiteren 24 Helmenebengewässer und ihrer Einzugsgebiete sowie direkt angrenzender Räume entwickeln zu lassen. Dabei sollte auch die Wirkung und perspektivische Entwicklung des Helmerückhaltebeckens Bestandteil und Inhalt der Untersuchungen sein.
Als Verantwortliche in Politik und Verwaltung sind der Freistaat Thüringen und das Land Sachsen-Anhalt sowie die jeweiligen Landkreise, Städte und Gemeinden zu sehen und als wissenschaftliche Partner können dazu u.a. die Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg, die Hochschule Anhalt in Bernburg und die Fachhochschule Nordhausen dienen.
Schwerpunktaufgaben einer wissenschaftlich fundierten Schutz- und Entwicklungskonzeption müssen u.a. die Prüfung des Ist-Zustandes des Flusssystems der Helme, der aktuelle Bestand von Fauna, Flora und Pilzen, der aktuelle Zustand von Biotop- und Grünverbundräumen, die Benennung von Konfliktmöglichkeiten und aktuellen Beeinträchtigungen sowie Vorschläge zur künftigen Entwicklung enthalten. Im Rahmen der Betrachtung der künftigen Entwicklung gilt es u.a. Möglichkeiten der naturnahen Wiederherstellungen der Struktur und Rückgabe der Auenlandschaften und Überflutungsräume der Helme, Notwendigkeiten der Einrichtung und Benennung von Schutzzielen neuer Schutzgebiete sowie die Nutzung des Gebietes als Wohn- und Lebensraum für zahlreiche Menschen, für Landwirtschaft, Forst, Tourismus, Wissenschaft und Bildung unter dem Aspekt des Umwelt-, Natur-, Landschafts- und Klimaschutzes.
Der AHA bekräftigt immer wieder seine Bereitschaft im Rahmen seiner ehrenamtlichen und gemeinnützigen Möglichkeiten diese wissenschaftliche Bearbeitung zu initiieren und zu begleiten. Dazu ist es aber auch erforderlich, dass der AHA alle Unterlagen erhält, wozu auch die Entscheidungsgrundlagen des Landes Sachsen-Anhalt zur vollständigen Entleerung des Helmestausees von Wasser gehören. An der Stelle sei darauf hingewiesen, dass der AHA auf Antrag im Juni 2019 vom Umweltbundesamt die Anerkennung die Mitwirkungs- und Klagerechte einer anerkannten Umwelt- und Naturschutzvereinigung erhalten hat.
Perspektivisch kann sich der AHA vorstellen, dass in Kelbra eine Helme-Konferenz stattfindet, wo Politik, Verwaltung, Wissenschaft sowie die Bevölkerung und Interessenten und ihre Initiativen und Vereine gemeinsam über die Entwicklung des ca. 74 km langen Flusses und seines Einzugsgebietes beraten können. Ziel muss es dabei sein, alle Interessen und Notwendigkeiten ökologisch nachhaltig zusammenzuführen.
Auf Grund der vielfältigen, sehr bedeutsamen Aufgaben zum Schutz, Erhalt und Entwicklung der Helme, ihrer Aue, ihres Einzugsgebietes, Nebengewässer und angrenzenden Gebiete beabsichtigt der AHA eine länderübergreifende Arbeitsgruppe Helme bzw. Regionalgruppe Nordhausen-Sangerhausen zu bilden, welche ehrenamtlich Interessierten die Möglichkeit eröffnet, sich im Interesse des Umwelt-, Natur- und Landschaftsschutzes einbringen zu können.
In dem Zusammenhang möchte der AHA auf folgende zwei Fahrradexkursionen im Jahr 2020 hinweisen:

Samstag, den 08.08., um 10.00 Uhr
Fahrradrundexkursion entlang bzw. durch die Aue der Zorge
in der Stadt Nordhausen sowie entlang der Helme bis Bahnhof Ber­ga-Kelbra mit Aufenthalt am Mündungsbereich der Thyra
Treffpunkt: Bahnhof Nordhausen
Dauer: ca. 5 Stunden

Samstag, den 31.10., um 10.00 Uhr
Fahrradrundexkursion zur Helme und zum Helmestausee bei Ber­ga-Kelbra

Treffpunkt: Bahnhof Berga-Kelbra
Dauer: ca. 4 Stunden

Wer Interesse an einer Mitwirkung im AHA hat und diesbezüglich mit dem Verein Kontakt aufnehmen möchte, wende sich bitte an folgende zentrale Anschrift:

Arbeitskreis Hallesche Auenwälder
zu Halle (Saale) e.V. – (AHA)
Große Klausstraße 11

06108 Halle (Saale)

Tel.: 0345 – 200 27 46
E-Mail AHA: aha_halle@yahoo.de

Andreas Liste
Vorsitzender

Halle (Saale), den 24.02.2020

Mitteldeutsche Zeitung:

AHA für mehr Helmeschutz

Thüringer Allgemeine:

Naturschützer fordern eine Helme-Konferenz

NNZ-Online:

AHA: Helme, Zorge und Thyra schützen

kyffhäuser-Nachrichten:

Die Helme braucht mehr Schutz