Mit großer Aufmerksamkeit nimmt der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA) immer wieder die zahlreichen Medienmeldungen aus allen Teilen des Bundesgebiet, dass Rinder, Schafe, Ziegen und Pferde Angriffen des Wolfes zum Opfer gefallen seien. Ohne überhaupt klare fachliche Bestätigungen vorliegen zu haben, stellen Medien und betroffene Landwirte dies als Tatsache fest.
Es ist unbestritten immer ärgerlich und tragisch zugleich, wenn Tiere sterben. Jedoch kann der AHA noch nicht vollumfänglich Beweise erkennen, welche Wölfe als Verursacher des Tötens identifiziert. Ferner stellt sich die sehr ernste Frage, inwieweit das Tiergehege ordnungsgemäß zum Beispiel mit stabilen Zäunen und speziellen Hütehunden gesichert war. Darüber geben häufig die gegenwärtig vorliegenden Angaben leider keine Auskunft. Was jedoch aber schnell auf der Tagesordnung steht ist, dass vereint Bundes- und Landespolitiker vorwiegend aus CDU, CSU, SPD, FDP und AfD im Einklang mit Lobbyverbänden von Waldeigentümern, Jägern und Bauern den Abschuss der Wölfe fordern. Dabei wäre es nach Ansicht des AHA auch sehr wünschenswert, wenn diese Leute ebenfalls mal beispielsweise die unmöglichen Haltungsbedingungen von Tieren in Hochleistungsställen, ausgeräumte Agrarlandschaften und die voranschreitende Verbauung offener Landschaft in Augenschein nehmen sowie sich mal kritisch mit den unvermindert anhaltenden Bestrebungen von Forstbetrieben und Waldeigentümern auseinandersetzen, weiter selbst innerhalb von Schutzgebieten, welche als Lebensraum für zahlreiche Tier- und Pflanzenarten fungieren, zahlreiche Bäume zu fällen.
Nunmehr hat der Deutsche Bundestag am 19.12.2019 mit Stimmen von CDU, CSU und SPD den Entwurf der Bundesregierung zu einem Zweiten Gesetz zur Änderung des  Bundesnaturschutzgesetzes beschlossen, nachdem zuvor nur AfD und FDP einem verschärfenden Gesetzentwurf der Fraktion der FDP zum Wolfsmanagement zustimmten sowie nur DIE LINKE einem milderndem Entschließungsantrag Die Linke: Änderung des Bundesnaturschutzgesetzes das Ja-Wort gaben.
Somit hat der von der Bundesministerin für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit Svenja Schulze (SPD) erarbeitete und vom Bundeskabinett am 22.05.2019 beschlossene Entwurf zum Zweiten Gesetz zur Änderung des Bundesnaturschutzgesetzes im Deutschen Bundestag seine notwendige Mehrheit gefunden. Dieses nunmehrige Gesetz erleichtert unter dem Deckmantel des Schutzes der Menschen und der Nutztiere den Abschuss des streng geschützten Wolf. In dem Schlepptau beabsichtigt man auch noch die Tötung von Wolfshybriden durchzuziehen. Diese Herangehensweise ist sehr besorgniserregend und ist als klarer Kniefall vor den Lobbyisten von Jagd, Bauern und Waldeigentümern sowie deren politischen Freunde in CDU, CSU, SPD, FDP und AfD einzuordnen. Damit hat die um-welt- und naturfeindliche Koalition aus CDU, CSU und SPD die Tür zur vermehrten und voranschreitenden Tötung von Wölfen und Wolfshybriden geöffnet. Es ist davon auszugehen, dass die Wolfshasser nicht locker lassen bis der der letzte Wolf und Wolfshybrid getötet ist.
Dabei hatte der Bundesrat in seiner 979. Sitzung am 28. Juni 2019, auf Seite 2 u.a. folgende Begründung zu seiner Stellungnahme erklärt, Zitat: „Es ist von herausgehobener Bedeutung, die ökonomische Situation der Weidetierhalterinnen und -halter zu verbessern. Der Wolf ist nicht die Ursache für die prekäre Einkommenssituation der Weidetierhalterinnen und  -halter. Dennoch  könnte  die  Verbesserung  der  ökonomischen  Situation die Akzeptanz für die  arten-schutzpolitisch relevante Entwicklung und Erhaltung der Wolfspopulation in Deutschland erhöhen.“, Zitat Ende

Der mehrheitliche Beschluss des Deutschen Bundestages, welcher heuchlerisch u.a. den Schutz der Weide- und Herdentiere hervorhebt und somit sich als große Bewahrer der Tierhaltung in der Landwirtschaft darstellt, lässt den Tatendrang bei der insbesondere von den Agrarindustriellen behinderten merklichen Verbesserung der Haltungsbedingungen der Tiere missen.
Stattdessen verbreitet man Falschdarstellungen zum Thema Wolf und schürt Ängste vor dem Tier. Ferner möchte man in Kumpanei mit Agrarindustriellen gegen die Missstände ermittelnden, dokumentierenden und veröffentlichenden Tierschützer vorgehen und diese kriminalisieren. Ferner fehlt aktives Handeln zur Wiederbelebung ausgeräumter und von Monokulturen geprägter Agrarlandschaften.
Vollkommen unberücksichtigt bleibt auch, dass das jahrhundertlange gnadenlose Vordringen menschlichen Wirkens in Form von Zersiedelung, Verkehrstrassenbau, Bergbau sowie immer weiterer voranschreitender Intensivierung von Land- und Forstwirtschaft ein Zurückdrängen und eine Zerstörung von angestammten, arten- und strukturreichen Lebensräumen zahlreicher Tier- und Pflanzenarten zur Folge hatten bzw. haben. Tiere wie Wolf, Luchs und Biber sah bzw. sieht man als „Problemtiere“ an. Das führte u.a. dazu, dass in Folge intensiver Jagd das Gebiet des Deutschen Bundes 1850 weitgehend wolfsfrei war. Im Unterschied zum Luchs, gab es immer wieder Zuwanderungen aus dem Osten. Jedoch tötete man sie immer wieder, was mit dem Beitritt der DDR zur BRD im Jahre 1990 und mit der damit verbundenen Unterschutzstellung auch im Osten Deutschlands sein Ende gefunden hatte.
Der Wolf genießt zurzeit folgenden internationalen, europäischen und nationalen Schutz:

  • Washingtoner Artenschutzübereinkommen – (WA) Anhang II
  • EG Verordnung 338/97 – Anhang A
  • FFH Richtlinie 92/43/EWG – Anhang II; prioritäre Art
  • FFH Richtlinie 92/43/EWG – Anhang IV
  • Berner Konvention – Anhang II

Auch auf Grund der populistisch-vulgären Bedrohung durch permanent bestehende Hasspredigen aus Politik, Verwaltungen, Lobbyverbänden der Jäger, Waldeigentümer und Landwirte, gilt es den Wolf weiter massiv zu schützen.
Dabei müssen endlich obengenannte Kräfte begreifen, dass mit der Rückkehr von Wolf und Luchs in Deutschland zwei Tiere zurückkehren, welche wieder ihren Platz im obersten Teil der Nahrungspyramide einnehmen. Ein Platz, welchen „ersatzweise“ die Jägerschaft über Jahrzehnte für sich beanspruchte. Die Unruhe der Jägerschaft und Waldeigentümer ist daher nicht nachvollziehbar. Noch dazu man immer wieder, gebetsmühlenartig, nie wissenschaftlich begründet von steigenden Beständen an Reh-, Rot-, Dam- und Schwarzwild sprach bzw. spricht.

Diese Bundesregierung lässt Tatendrang bei der Erreichung der Klimaziele missen, tritt bei dem Ausstieg aus dem Abbau und der Verwendung fossiler Brennstoffe auf die Bremse und lässt Dieselbetrüger in der Automobilindustrie vollkommen ungeschoren, aber bei der Tötung von geschützten Tieren zeigen diese Feinde des Schutzes von Umwelt, Natur, Landschaft und Klima Aktivität.
Der AHA sieht zudem die Gefahr, dass im Interesse der Lobbyverbände der Jäger, Waldeigentümer und Landwirte auch die einfachere Tötung von Luchs, Biber, Fischotter u.a. anderer streng geschützter Tierarten droht.

Für den AHA gehört es eher zur gesamtgesellschaftlichen Aufgabe arten- und strukturreiche Natur- und Lebensräume zu erhalten und zu schützen sowie Raum zur sukzessiven Ausdehnung zu geben. Ferner gilt es Biotop- und Grünverbundräume zu schützen, zu erhalten, zu stabilisieren und räumlich auszuweiten. Dazu können u.a. die Randstreifen von bestehenden und wiederherzustellenden Wegen und Feldern sowie nicht zuletzt mindestens 10 m breite Gewässerschonstreifen entlang von Fließgewässern aller Größen und Längen dienen. So bestehen auch für Tierarten wie Wolf, Luchs, Biber und Fischotter eher die Möglichkeit artgerechte Lebensräume zu besiedeln und somit sich besser von menschlichen Siedlungen fernzuhalten.

Für den AHA ist es zudem erschreckend, dass bei diesem Bündnis aus Politik, Verwaltungen, Lobbyverbänden der Jagd, Waldeigentümer und Landwirte kein Aufschrei ertönt, wenn es um Fortsetzung des Flächenfrasses für Verkehrs-, Wohn- und Gewerbeflächen und –bauten, damit verbundener Zerschneidung und Einschränkung von Landschafts- Überflutungs- und Naturräumen sowie einer Verarmung der Agrarlandschaft durch Verringerung der Ackerkulturen, der Arten- und Strukturvielfalt durch Verlust bzw. Fehlen von Gehölz- und Grüninseln und –streifen und von Feuchtgebieten und Stauden-, Trocken- und Halbtrockenrasengesellschaften geht. Ziemlich leise geht es auch zu, bei fehlender artgerechter Tierhaltung im Zuge der zunehmenden Industrialisierung der Landwirtschaft sowie des zunehmenden Missbrauch von Landwirtschaft und Böden für Spekulanten aller Art.
Das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit gibt zur aktuellen täglichen Neuausweisung von Siedlungs- und Verkehrsflächen in der Bundesrepublik Deutschland folgendes an, Zitat: „“Täglich werden in Deutschland rund 58 Hektar als Siedlungsflächen und Verkehrsflächen neu ausgewiesen. Dies entspricht einer Flächenneuinanspruchnahme – kurz Flächenverbrauch – von circa 82 Fußballfeldern.“, Zitat Ende
Das ergibt im Jahr einen Flächenverbrauch im Umfang von 21.170 ha. Im Vergleich dazu liegt diese Zahl zwischen der Fläche der Stadt Essen (21.034 ha) und der Stadt Lübeck (21.419 ha).
Eine vollkommen inakzeptable Situation, welche es nicht zur stoppen, sondern rückgängig zu machen gilt.
Darüber hinaus führte die Art und Weise des Betreibens der Landwirtschaft auch im Gebiet der einstigen DDR nach 1990 zur Verarmung des Anbaus von Feldkulturen. Von einst 25 verschiedenen Kulturen, sind nur 7 übrig geblieben.
Hier erwartet der AHA auch mehr Handeln der Politik im Bund, in den Ländern und in den Kommunen, anstatt eine massive Hass- und Drohkulisse gegen den Wolf und womöglich irgendwann in dem Umfang auch gegen den Luchs aufzubauen.
Nach Ansicht des AHA müssen erst einmal absolut vorrangig der ungehemmte Flächenfrass, ausgeräumte, monokulturell genutzte Agrarlandschaften, aber auch unwürdige Tierhaltungsbedingungen sowie die Ausplünderung von Wäldern schnellstmöglich der Vergangenheit angehören. Ferner gilt es endlich den Abbau und das Verbrennen fossiler Brennstoffe zu beenden sowie eine andere Verkehrspolitik anzugehen.
Nunmehr gilt es alles zu unternehmen, dass der Wolf und die Wolfshybriden ihren angemessenen Schutzstatus behalten, die Tötung dieser Tiere unterbleibt und somit dieser Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Bundesnaturschutzgesetzes nicht zum Tragen kommt. Ggf. gilt es die Bundesregierung bei der EU-Kommission anzuzeigen.

Der AHA ruft daher die Öffentlichkeit auf sich für einen umfassenden Schutz und Erhalt unserer Umwelt, Natur und Landschaft einzusetzen. Dazu gehört auch die gezielte Tötung – insbesondere geschützter Tiere – auszuschließen. Daran mitzuwirken sollte Auftrag an die Bevölkerung sowie politische Gremien und Behörden sein.
Der ehrenamtliche und gemeinnützige AHA bietet zudem dahingehend Interessenten Raum im Rahmen von territorialen Regional- und Ortsgruppen bzw. thematischen Arbeits- und Interessengruppen – wie z.B. die Arbeitsgruppe Feldökologie – mitzuwirken.
Wer noch mehr zu den diesbezüglichen Aktivitäten des AHA erfahren möchte, wende sich bitte an folgende zentrale Anschrift:

Arbeitskreis Hallesche Auenwälder
zu Halle (Saale) e.V. – (AHA)
Große Klausstraße 11

06108 Halle (Saale)

E-Mail AHA: aha_halle@yahoo.de

Andreas Liste
Vorsitzender

Halle (Saale), den 20.12.2019