Denkschrift zum Gebirgschlages am 11. September 1996
mit der Auslegung rechtlicher Aspekte dieses Ereignisses

Zusammengestellt von Wolf-Rüdiger Beck (1998)

I. Problemdarstellung

Im September ’98 wird sich der Gebirgs­schlag in der Grube Teutschenthal zum 2. Mal jähren. In dieser Zeit hat sich na­hezu nichts bewegt, um die mit dem Be­trieb der Grube verbundenen Probleme zu lösen.

Es ist seit langem bekannt, daß die spe­zifischen Eigenschaften des Carnalli­tit-Gesteins, in welchem der Grubenbau angelegt wurde, zu einer Gebirgsschlag­gefährdung führen. Dieses Gestein hat massive Sprödbrucheigenschaften und neigt zu langzeitlichem Entfestigungsver­halten unter dem enormen Gebirgsdruck in 700 m Tiefe. Für Fachleute war der Gebirgsschlag vom 11.09.96 daher kei­neswegs überraschend. Zwar ist nun der größte Teil der akut gefährdeten Hohl­räume im Ostfeld der Grube zusammen­gebrochen, so daß davon keine Gefahr mehr ausgehen kann. Restliche 8 Mio. m³ Hohlräume sind jedoch mittel- und lang­fristig gefährdet. Von diesen Hohl­räu­men sind etwa 4 Mio. m³ für den Ber­g­versatz geeignet. In den aktuellen Gut­achten wird gefordert, diese Hohlräume innerhalb von 20 Jahren zu verfüllen, um die Langzeitstabilität der Grube zu gewährleisten. Diese zeitliche Vorgabe würde Versatzmengen in einer Größen­ordnung von etwa 200.000 to pro Jahr erfordern. Gegenwärtig werden nur etwa 100.000 to pro Jahr versetzt, so daß die Forderungen der Gutachter bei weitem nicht erfüllt werden. Eine mittel- und langfristige Gefährdung der Bevölkerung wird dabei offenkundig erneut in Kauf genommen.

Das Konzept der Grubensicherung sieht vor, daß die Verfüllung der Hohlräume sich finanziell selbst trägt. Öffentliche Mittel werden hierfür nicht bereitgestellt. Der Grubenbetreiber ist daher darauf angewiesen, Versatzstoffe zu aquirieren, für deren Entsorgung ein Entgelt vom Stofflieferanten verlangt werden kann. Damit ist klar, worum es sich handelt: Die Grube wird ausschließlich mit sog. „besonders überwachungsbedürftigen Abfällen“ (früher: „Sondermüll“) versetzt. Dabei ist die Grube Teutschenthal je­doch nicht als Untertagedeponie zugelas­sen. Diese Art des Bergversatzes ist aus der Sicht der Abfallwirtschaft außeror­dentlich umstritten. Reguläre Untertage­deponien, die mit großem finanziellem Aufwand Umweltstandards erfüllen müs­sen, klagen über geringe Auslastung, da ein Großteil des anfallenden Sonder­mülls in der Bundesrepublik inzwischen kostengünstig in stillgelegten Bergwer­ken verschwindet.

Für die Grube Teutschenthal liegen Al­ternativen auf der Hand. Gegenüber dem Betriebsgelände lagert seit Jahr­zehnten die sog. „Westhalde“ mit einem Volumen von 3 bis 4 Mio. m³. Es handelt sich hier um Aushub, der in den ver­gangenen Jahrzehnten aus der Grube gefördert wurde. Es ist wohl kaum zwei­felhaft, daß dieses Material am besten geeignete wäre, um zu Sicherungs­zwecken in die Grube eingelagert zu werden. Das Problem liegt hier jedoch in der Finanzierung. Der Rückversatz dieser Halde in die Grube würde finanzielle Mittel von 500 bis 600 Mio DM erfordern (In einem Zeitraum von 20 Jahren). Bund und Land sind bisher nicht bereit, sich an diesen Kosten finanziell zu betei­ligen. Ein entsprechender Antrag der GTS (Grube Teutschenthal Sicherungs-GmbH) wurde nicht einmal beantwortet.

Es ist aus der Sicht des AHA nicht länger verantwortbar, das Problem der Sicher­ung des Grubengebäudes politisch zu ignorieren. Die betroffenen Anwohner vor Ort fühlen sich seit 2 Jahren zu Recht allein gelassen.

Es kann nicht sein, daß ein verfehltes Privatisierungskonzept zwar die öffentli­che Hand von Kosten entlastet, gleich­zeitig aber die mit dem Konzept verbun­denen Risiken auf die Bürger und die Umwelt abwälzt. Ein Umdenken ist er­forderlich.

II. Lösungsansätze

Nach dem Bund-Länder-Abkommen zur Altlastenfreistellung könnten öffentliche Mittel für die konsequente, beschleunigte Verfüllung der Grube bereitgestellt wer­den. Von der BVS steht seit fast einem Jahr das Angebot, sich an den Kosten zu 60 % zu beteiligen, wenn das Land die restlichen Kosten übernimmt. Mit diesen Mitteln könnte die restliche Verfüllung der Grube mit Abraummaterial ganz oder wenigstens z.Teil finanziert werden. Die bisherige Praxis der ausschließlichen Verfüllung mit toxischen Abfällen ist sowohl aus rechtlichen, als auch aus um­weltpolitischen Gründen bedenklich (siehe „Rechtliche Aspekte des Gebirgs­schlages vom 11.09.96“). Zudem ist diese Praxis nicht geeignet, die Grube innerhalb eines überschauba­ren Zeit­raumes zu sichern.

Es ist auch gerechtfertigt, öffentliche Mittel für die Sicherung der Grube be­reitzustellen. Nach der Wende war der Bund Inhaber des Bergwerkseigentums und trug die Verantwortung für die Si­cherheit der Grube. Dieser Verantwor­tung ist der Bund nicht gerecht gewor­den. Durch den Versuch, unbedingt ein selbst finanziertes Privatisierungskonzept durchzusetzen, ging wertvolle Zeit verlo­ren. Möglicherweise hätte der Gebirgs­schlag bei unverzüglicher Aufnahme der Versatztätigkeit durch Verwendung der Halde verhindert werden können. Eine Gefährdung der Anwohner wurde hin­genommen. Dies darf sich nicht wieder­holen.

Das Sicherungskonzept muß auch recht­lich auf stabilen Füßen stehen. Die ge­genwärtige Praxis verstößt gegen abfall­rechtliche EU-Normen (siehe „Rechtliche Aspekte des Gebirgs­schlages vom 11.09.96“). Diese Rechtsun­sicherheit ist weder dem Betreiber, noch den Anwoh­nern zuzumuten.

Die Sicherung der Grube muß auf um­weltverträgliche Weise erfolgen. Solange die Grube Teutschenthal nicht als Unter­tagedeponie zugelassen ist, erscheint die Verbringung von besonders überwa­chungsbedürftigen Abfällen unter Tage als problematisch. Dies gilt besonders dann, wenn umweltverträgliche Alterna­tiven zur Verfügung stehen.

Die Verwendung der Westhalde steht auch im Einklang mit den Belangen des Natur- und Denkmalschutzes. Die Halde befindet sich außerhalb der als beson­ders schützenswert angesehenen Halden des Mansfelder Landes. Die Halde ist auch nach Auffassung von Naturschutz­experten auch unter ökologischen Ge­sichtspunkten verzichtbar. Hierfür könnte demnach ein breiter öffentliche Konsens hergestellt werden. Auch die Bevölke­rung hatte unmittelbar nach der Wende dafür plädiert, die Halde in die Grube rückzufüllen.

Die Bergämter müssen dem Betreiber vorschreiben, eine bestimmte jährliche Mindestmenge in die Grube zu verfüllen, um in 20 Jahren einen Status größtmög­licher Sicherheit zu erreichen. Vom Be­treiber muß die Leistung einer Sicherheit für evtl. Bergschäden verlangt werden. Ersatzweise könnte das Land einen Bergschadensfonds einrichten, der auch von den bergbautreibenden Betrieben gespeist wird. Interesse seitens der Be­triebe ist vorhanden. Auch die BVS hat Interesse signalisiert.

III. Zusammenfassung

1. Die Probleme um die Grube Teut­schenthal sind nach Auffassung des AHA auch 2 Jahre nach dem Gebirgsschlag noch ungelöst. Ungeklärt ist vor allem die Frage der umweltverträglichen Siche­rung der Grube in einem überschauba­ren Zeitraum, der Finanzierung dieser Sicherungsmaßnahmen und die Rege­lungen zum Ausgleich künftiger Berg­schäden.

2. Das Bund-Länder-Abkommen zur Altlastenfreistellung bietet eine Handha­be, um die Kosten einer umweltverträgli­che Sicherung angemessen auf Bund und Land zu verteilen. Als Versatzmate­rial wäre die Westhalde gegenüber dem Betriebsgelände der GTS geeignet. Das Material stammt aus der Grube, so daß keinerlei ökologische Bedenken gegen eine Rückführung in die Grube beste­hen. Transportwege entfallen. Das Mate­rial ist in ausreichender Menge vorhan­den, um die Hohlräume zu füllen. Die Arbeitsplätze des Grubenbetreibers könnten so dauerhaft gesichert werden.

3. Für evtl. künftige Bergschäden (sei es auch nur durch Senkungen) ist ein Berg­schadensfonds zu bilden. Dieser könnte durch den Bund, das Land und die Be­triebe gespeist werden.

4. Die jetzige Praxis des Versatzes von besonders überwachungsbedürftigen Abfällen ist weitgehend zurückzufahren. Diese Praxis ist umweltpolitisch proble­matisch und verstößt zudem gegen EU-Richtlinien (Abfallrahmenrichtlinie).

Von den politischen Entscheidungsträgern muß nun rasches Handeln gefor­dert werden. Die bisher gezeigte Zurück­haltung ist in Anbetracht der erheblichen Probleme und Risiken nicht länger ver­tretbar.

Rechtliche Aspekte des Gebirgs­schlages vom 11.09.96

Das Recht auf Ersatz von Bergschäden ist ein fundamentales Element des Ber­grechts. Da das Bergrecht vom Einzelnen im Interesse des Gemeinwohls die Ein­schränkung seiner Rechte nach Art. 14 GG fordert, muß es hierfür einen Aus­gleich bieten. Das Recht auf Ersatz von Bergschäden ist somit der letzte Ret­tungsanker, der den Geschädigten ver­bleibt.

Dieses Recht wurde den Bürgern in der Region nach dem Ereignis vom 11.09.96 vorenthalten und ist bis heute in Frage gestellt. Komplexe rechtliche Probleme sind bis heute nicht bewältigt. Politiker und Juristen streiten bis heute auf dem Rücken der Bürger.

Worum geht es?

1. Das Problem: „Welches Recht gilt?“

Das BBergG definiert in § 116 eine ein­deutige und klare Haftungszuständigkeit: Für Bergschäden ist u.a. auch der jewei­lige Inhaber der Bergbauberechtigung haftbar zu machen.

Es handelt sich hier um eine klassische Gefährdungshaftung. Es kommt lediglich auf die Rechtsträgerschaft, nicht aber auf Fragen der Zurechnung oder gar des Verschuldens an.

Der Einigungsvertrag hat jedoch den Bürgern in den neuen Bundesländern die Berufung auf diese einfachen und klaren Regeln des BBergG verweigert und sie auf die weniger günstigen Rege­lungen des DDR-BergG verwiesen.

Nach den Bestimmungen des Einigungs­vertrages gilt der „Ausschließlichkeitsgrundsatz“.

Die Regeln des BBergG gelten danach nur, wenn die Schäden ausschließlich nach dem 03.10.90 verursacht wurden. Dieser Nachweis kann nur selten geführt werden. In aller Regel wird aus dem Umstand, daß zusammengebrochene Hohlräume durch den DDR-Bergbau geschaffen wurden, zu schließen sein, daß dies eine Mitursache für den später eingetretenen Schaden war, so daß DDR-Bergrecht Anwendung finden muß.

2. Das Problem des „insolventen Schuldners“

Was bedeutet dies nun für geschädigte Bürger?

Das DDR-BergG sieht vor, daß der Ge­schädigte seinen Anspruch gegen den Verursacher des Schadens oder dessen Rechtsnachfolger richten muß.

Die „Verursacher“ im Sinne des DDR-Rechtes, also die alten, maroden DDR-Bergbaubetriebe sind entweder nicht mehr existent oder so gut wie pleite. Im Falle Teutschenthal ist darauf hinzuwei­sen, daß sich die Kalimag GmbH in Li­quidation befindet und nach Auskunft der BVS „nichts hat“. Dort ist für den Bürger nichts zu holen.

Während unmittelbar nach der Wende der Bund als Eigentümer Liquidität ga­rantieren konnte, haben die in der Zwi­schenzeit vorgenommenen Privatisierun­gen dazu geführt, daß die ursprüngli­chen Bergbaubetriebe abgewickelt wur­den oder sich noch in Liquidation befin­den.

Der eigentliche Verursacher ist daher für die Bürger in der Regel nicht mehr greif­bar.

3. Das Problem der Rechtsnachfolge

Nach DDR-Bergrecht haftet außer dem Verursacher aber auch dessen Rechts­nachfolger.

Dies hilft in der Regel aber auch nicht weiter, weil die Übernehmer natürlich darauf geachtet haben, gerade nicht als Rechtsnachfolger dieser Betriebe ange­sehen zu werden. So ist die GTS der Auffassung, eben nicht Rechtsnachfolger der Kalimag GmbH geworden zu sein.

Rechtlich ist dies zumindest umstritten. Nach § 12 III VerwVO (DDR) wird der neue Rechtsträger nicht automatisch Rechtsnachfolger des Betriebes, wenn dies nicht ausdrücklich vereinbart wurde.

Die GTS hat im übrigen nicht den ge­samten Betrieb der Kalimag übernom­men, sondern nur einzelne Betriebsbe­standteile, nicht einmal alle Grundstücke des Bergbaubereiches.

Selbst wenn die GTS Rechtsnachfolger geworden wäre, hätte dies die fatale Konsequenz, daß sie für die Folgen des Gebirgsschlages entgegen den Bestim­mungen des Kaufvertrages von der Kali­mag keinen Ersatz verlangen kann, da rechtlich Konfusion im Falle der Rechts­nachfolge eingetreten ist (so das LG Halle am 03.04.98). Die GTS stünde damit ebenfalls am Rande des Konkur­ses.

Bei Anwendung des DDR-Bergrechtes hängen die Bürger also in jeder Hinsicht in der Luft.

4. Das Problem „Bergversatz“.

Das Konzept zur Sicherung der Grube sieht die Selbstfinanzierung des Versatzes vor. Es werden daher ausschließlich „besonders überwachungsbedürftige Abfälle“ versetzt, da diese den größten wirt­schaftlichen Ertrag bringen. Die damit verbundene Problematik ist vielfältig. Eines der damit verbunden Probleme ist die verfügbare Menge. Es ist der GTS bisher noch nie gelungen, in einem Jahr die volle Einlagerungskapazität auszu­schöpfen. Im Jahr 1997 hat man mit knapp 100.000 to gerade mal die halbe Kapazität erreicht. Die Sicherung der Restgrube dauert somit viel zu lange.

Die EU ist der Auffassung, daß die Pra­xis des Versatzes gegen die europäische Abfallrahmenrichtlinie verstößt. Es han­dele sich nach EU-Auffassung um einen Beseitigungs-, nicht aber um einen Ver­wertungsvorgang. Daher müsse beim Bergversatz ein Planfeststellungsverfah­ren mit Umweltverträglichkeitsprüfung und Öffentlichkeitsbeteiligung stattfinden. Oder die Bundesregierung müsse die Aufnahme des Bergversatzes in den An­hang zur Abfallrahmenrichtlinie beantra­gen. Es herrscht also große Rechtsunsi­cherheit. Das Sicherungskonzept ist damit rechtlich fragwürdig und mögli­cherweise nicht langfristig durchzuhalten. Bei Durchsetzung der EU-Auffassung droht der GTS das Aus und für die Grube fühlt sich dann niemand mehr zuständig. Für die Bürger eine ungemüt­liche Aussicht.

5. Fazit.

Obwohl diese mißliche Situation seit wenigstens 18 Monaten bekannt ist, sieht die Politik des Bundes und des Landes keinerlei Handlungsbedarf. Während bei Naturkatastrophen in der Regel „rasche und unbürokratische Hilfen“ in Aussicht gestellt werden, ist es im Falle Teut­schenthal genau umgekehrt: Grubenbe­treiber, BVS, Land und Bund halten sich für „nicht zuständig“. Die nach über ei­nem Jahr angelaufenen Zahlungen der BVS haben bis heute nicht alle Geschä­digten erreicht und erfolgten unter Be­dingungen und Vorbehalten, die das Bergschadensrecht eigentlich nicht kennt.

Dieser Zustand ist nicht länger haltbar. Es wird zu weiteren Bergschäden kom­men. Dazu muß nicht einmal ein neuer Ge­birgsschlag prognostiziert werden. Es genügen die unvermeidbaren Bodenbe­wegungen über der Grube, die unter bewohntem Gebiet verläuft. Die betrof­fenen Anwohner haben einen Anspruch auf Rechtssicherheit. Es muß gewährlei­stet sein, daß künftige Bergschäden oh­ne Wenn und Aber ersetzt werden. Dazu sind 2 Lösungsmodelle denkbar:

1. Der Bund könnte eine Ausfallbürg­schaft übernehmen. Diese Lösung be­rücksichtigt, daß das Privatisierungskon­zept zur Grube Teutschenthal in erster Linie dem Bund nützte. Der Bund war dadurch die Verantwortung für eine ma­rode Grube los und erzielte darüber hin­aus noch einen Veräußerungserlös. Es ist zumutbar, daß ein Teil dieses Erlöses zur Regelung künftiger Bergschäden ein­ge­setzt wird.

2. Es könnte ein Bergschadensfonds ein­gerichtet werden. Hierfür könnte der Bund eine Anschubfinanzierung leisten. Die bergbautreibenden Unternehmen des Landes könnten sich über Rückstel­lungen an diesem Fond beteiligen.

Es kann nicht sein, daß wenige Anwoh­ner die Risiken und die Lasten für eine Anlage tragen, die in früheren Zeiten dem Wohl und dem Nutzen eines gan­zen Staates diente. Im Einigungsvertrag ist in Fällen von Vermögenswerten liebe­voll die Rechtsnachfolge geregelt wor­den. Der Bund sollte mit gleicher Effizi­enz die Frage der Haftungsübernahme für die maroden Bergwerke regeln.

Zur gegenwärtigen Situation der Umweltschädigung durch die GTS

Zusammengestellt von Herbert Pabst
„Bürgerinitiative gegen eine Giftmüllregion Halle (Saale) e.V.“ (04.07.2019)

1. Geruchsbelästigungen

Seit Anfang 2018 gibt es massive Geruchsbelästigungen durch die Austragung der geruchsbelasteten Abluft aus dem Wetterschacht der Schachtanlage „Halle“ in Angersdorf, die bei Westwind vor allem über Angersdorf zieht.

Diese Geruchsbelästigungen haben die Menschen aufgeschreckt, weil sie bis heute nicht vollumfänglich erfahren haben, was sie einatmen. Es wurden und werden auf Druck des Protestes zwar Messungen durchgeführt. Ein Gutachten einer Toxikologin will aber keine gesundheitlichen Gefahren und keine Giftigkeit nachgewiesen haben. Nach Meinung von Experten kann aber die Wissenschaftlichkeit dieser Aussagen in Frage gestellt werden.

Zum anderen werden auch Feinstäube aus dem Freilager der GTS durch den Wind ausgetragen, die wahrscheinlich sowohl organische Gifte (Dioxine, Furane, PAK = Polycyclische aromatische Kohlenwasserstoffe, PCB = Polychlorierte Biphenyle) als auch anorganische Gifte (Schwermetalle: Arsen, Blei, Cadmium, Nickel, Quecksilber(sublimiert),Thallium) über die Landschaft transportieren.

Die „Bürgerinitiative gegen eine Giftmüllregion Halle (Saale) e.V.“ mit Sitz in Angersdorf setzt sich seit 2010 dafür ein, dass Feinstaub- und Geruchsbelästigungen, die bereits jetzt bei vielen Menschen zu gesundheitlichen Problemen führen, unterbleiben sollen.

Die GTS hat eine sog. Geruchseliminierungsanlage und andere Vorrichtungen installiert, um die Geruchsbelästigungen abzumildern. Man hat aber den Eindruck, dass Gefahren bagatellisiert werden sollen, indem man alles auf die Gerüche reduziert.

Zur Umgehung eines Einlagerungsstopps will die GTS in Kürze einen Schornstein über dem Schacht „Halle“ errichten, damit die direkt umliegenden Anwohner weniger Gestank wahrnehmen. Dadurch verteilt sich allerdings die geruchsbelastete Abluft künftig über ganz Halle – Luftlinie 5 km.

2. Die GTS als Versatzbetrieb

Die GTS hat als Versatzbetrieb die Aufgabe, zur Senkung eines Gebirgsschlagsrisikos und zu seiner Verhinderung die unterirdischen ehemaligen Kali- und Steinsalzschächte unter Teutschenthal und Angersdorf zu verfüllen. Dazu wird vor allem Material aus Müllverbrennungsanlagen und Filteraschen (Filterstäube) eingesetzt und mit einer speziellen Rezeptur ein Dickstoff hergestellt, der in die Kavernen eingebracht wird und dort aushärten soll.

Dazu sollte in Angersorf 2010 eine Dickstoffversatzanlage gebaut werden. Da aber abzusehen war, dass es sich um hochgiftige Stoffe handelt, haben sich engagierte Bürger von Angersdorf in der Bürgerinitiative zusammengefunden, um dagegen vorzugehen. Nach einem Massenprotest mit tausenden Einwendungen konnte die Dickstoffversatzanlage für Angersdorf verhindert werden. Dieses Vorhaben wurde deshalb von der GTS aufgegeben.

Abgesehen davon, dass seit den neunziger Jahren bereits in Teutschenthal dieser Giftmüll per Dickstoff eingebracht wird, geschieht das Gleiche seit 2017 von Teutschenthal aus untertage in das Grubenfeld Angersdorf. Infolgedessen kam es dann zu den Ausgasungen aus dem Wetterschacht in Angersdorf.

Das Problem ist nicht nur der eingebrachte Giftmüll an sich, sondern dass die ehemaligen Schächte instabil sind. In der Grube Angersdorf besteht die Gefahr eines Wasser- und Laugeneinbruchs. Bereits heute ist ein großer Teil der Grube geflutet. Damit ist eine Auflösung der eingelagerten Gifte zu befürchten, und die Kontamination der Biosphäre ist nicht auszuschließen. Durch den Druck des Deckgebirges können die kontaminierten Wässer irgendwann das Grundwassersystem erreichen (hydraulische Wegsamkeit) und vergiften.

Wie schon erwähnt, werden die auch aus anderen Ländern per Lkw angelieferten Giftaschen in ein Freilager der GTS geschüttet. Das LAGB (Landesamt für Geologie und Bergwesen) beauflagte GTS bereits 2004, eine Anlage zur Einhausung des Giftmülls zu bauen. Ein Sturm der Entrüstung brach los, als die Öffentlichkeit erst in diesem Jahr erfuhr, dass diese Anlage bis heute nicht gebaut wurde, letztlich auch durch Behördenversagen. So können die Giftstäube ungehindert ins Umland gelangen, sie gelangen über die Luft und die Nahrung in den menschlichen Körper. Der Rechtsstaat ermöglicht leider die Nutzung aller juristischen Winkelzüge, die Halle ist weiter nicht in Sicht. Wirtschaftsminister Willingmann wollte daraufhin „nicht nur zugucken, sondern jetzt aktiv werden“ (nach „Mitteldeutscher Zeitung“ bereits vom 24. Januar 2019). Er sprach selbst von Behördenversagen und wollte einen Sonderbeauftragten einsetzen. Wir haben davon seitdem nichts Neues erfahren.

3. „Freigemessenen“ Abfälle

Wir werden es neben dem bisher Genannten mit einem noch gravierenderen Problem zu tun bekommen: Seit vorigem Jahr bemüht sich die GTS um die Einlagerung von schwach radioaktiven, sog. „freigemessenen“ Abfällen aus dem Rückbau von Kernkraftwerken sowie „freigemessenen“ ASSE-Abwässern (ASSE = ehemaliges Salzbergwerk bei Wolfenbüttel in Niedersachsen, in das in den 60- und 70-er Jahren schwach- und mittel-radioaktive Abfälle eingelagert wurden. Durch Wassereinbruch in diese alten Schächte mit dem Atommüll fallen die kontaminierten Wässer an, die herausgepumpt werden müssen. Mit ihnen lässt sich offensichtlich nun viel Geld verdienen.) Die GTS soll das einzige von 22 ähnlichen deutschen Versatzbergwerken gewesen sein, das sich bewarb, da die anderen eine solche Einlagerung wegen Akzeptanzdefiziten ablehnten.

Die GTS hat sogar Einfluss auf die Gesetzgebung genommen. Die Strahlenschutzverordnung wurde zum 5. Dezember 2018 novelliert, im § 37 tauchen auf Betreiben der GTS-Lobbyarbeit nun Versatzbergwerke auf – zur Aufnahme von „freigemessenen“ Abfällen.

Ab diesem Jahr ist es demzufolge möglich, Bauschutt abgerissener kerntechnischer Anlagen mit einer Strahlung von höchstens 10 Mikrosievert pro Jahr in Gruben wie in Teutschenthal einzuzlagern. Ob es bereits geschieht, wissen wir leider nicht. Ob auch ASSE-Abwässer in Teutschenthal eingebracht werden, können wir ebenfalls noch nicht belegen.

Die Strahlenbelastung (Maßeinheit: Sievert), mit der die Radioaktivität auf den Menschen einwirkt, ist nicht direkt messbar. Sie wird mit einem komplexen Rechenmodell vom Becquerel-Wert, der den radioaktiven Zerfall pro Sekunde angibt, abgeleitet. In die Berechnungen fließen viele weitere Faktoren ein. Der messtechnische Nachweis zur Einhaltung der Grenzwerte wird von AKW-Betreibern selbst durchgeführt. Selbst wenn das Material physikalisch, also per Zerkleinerung, oder auch thermisch oder chemisch behandelt wird, bleibt es strahlend. Durch Mischung mit nicht strahlenden Materialien versucht man wahrscheinlich solange zu bearbeiten, bis der zulässige Grenzwert erreicht wird. Das Material ist dann „freigemessen“. „Freigemessen“ bedeutet aber nicht frei von Radioaktivität. Radioaktivität verschwindet nicht, indem man sie per Gesetz unkenntlich macht.

Neueste Forschungen sagen, dass die Gefahren der Niedrigstrahlung, also der Strahlung von ganz schwach radioaktiven Stoffen, bisher unterschätzt wurden. Wissenschaftlicher Konsens ist inzwischen, dass ein Schwellenwert, unterhalb dessen Radioaktivität für den menschlichen Organismus nicht schädlich sei, nicht existiert. Studien haben einen linearen Dosis-Wirkungs-Zusammenhang für strahleninduzierte karzinogene Zellschäden nachgewiesen.

Offensichtlich kann die kleinste Strahlendosis, die über die natürlich vorhandene Radioaktivität, die sog. Grundstrahlung, hinausgeht, schädlich sein.

Also: Auch ganz schwach radioaktive Stoffe sind nicht ungefährlich. Das Material ist nicht „freigemessen“, sondern freigerechnet. Der Müll soll per juristischer Definition nicht mehr als radioaktiv angesehen werden, obwohl er dies physikalisch weiter ist.

4. Zusammenfassung

Die Gefahren aus Teutschenthal lassen sich wie folgt zusammenfassen:

1. die Ausgasungen der chemischen Prozesse, die beim Versatz des Giftmülls entstehen und deren Zusammensetzung nicht voll bekannt ist;

2. die Feinstäube mit anhaftenden Schwermetallverbindungen, die beim Freilagern sowie der Handhabung zur Herstellung des Dickstoffs unter freiem Himmel freigesetzt werden;

3. neben der schon momentanen Kontamination der Biosphäre die mögliche Vergiftung unserer Lebensumwelt, damit auch unserer Kinder und Enkel, durch die schon seit über 25 Jahre eingelagerten Giftstoffe, die nicht zurückgeholt werden können;

4. die radioaktive Strahlenbelastung bei drohendem Versatz mit „freigemessenen“ Abfällen von abgerissenen kerntechnischen Anlagen bzw. ASSE-Abwässern.

5. Alternativen

Welche Alternativen gibt:

Giftiger und strahlender Müll als alternativloses Versatzmaterial für die instabilen Schächte in Teutschenthal heißt für uns: Es geht dem Unternehmen GTS nicht in erster Linie darum, den Sicherungsauftrag zu erfüllen, um uns vor einem Gebirgsschlag zu schützen. Auch arbeitet die GTS nicht für die Umwelt, obwohl sie behauptet: „weil wir die Filterstäube der Müllverbrennungsanlagen sicher entsorgen, die durch die Verbrennung EURES Hausmülls anfallen“ (GTS in „Bild-Zeitung“ 28. Dezember 2018) – nein, es geht zu Lasten der Menschen und der Natur nur um den Profit.

Die Alternative muss sein, ungiftiges Material einzulagern, z. B. der Abraum von der Halde vor der Haustür in Teutschenthal. Für die Gesundheit der Menschen soll kein Geld da sein, das eine entsprechende Technologie mehr kosten würde?

Nicht nur die Verfüllung der Schächte mit den gefährlichen Materialien schafft Arbeitsplätze, wie GTS immer behauptet. Auch die Verfüllung mit ungefährlichen Stoffen schafft Arbeitsplätze. Und die Beseitigung der Abraumhalde würde auch eine weitere Versalzung der Landschaft verhindern.

Flugblatt-Umwelttag-02-2019