Monat: August 2025 (Seite 3 von 4)

AHA hält es weiterhin für unverantwortlich die Bauvorhaben BAB 143/Westumfahrung Halle und L 159n umzusetzen!

Bekanntlich bilden intakte und lebendige Umwelt, Natur und Landschaften die besten Grundlagen für eine gesunde und nachhaltige Existenz des gesamten Lebens auf der Erde. Sie bieten zahlreichen Tieren und Pilzen Lebensraum und Nahrung, dienen als Wasser- und Sauerstoffspender, verbessern den Gehalt an Luftfeuchtigkeit, filtern Kohlendioxid, Feinstaub, Ruß und Ozonsmog aus der Luft sowie spenden Schatten. Sie tragen somit ebenfalls entscheidend zur Verbesserung des Klimas bei.
Der Mensch profitiert davon, indem er gesunde Räume zum Leben, arbeiten, ernähren, versorgen und erholen in Anspruch nehmen kann. Das erfordert aber einen sorgsamen und nachhaltigen Umgang mit unseren natürlichen Ressourcen unserer Umwelt, Natur und Landschaften.
Eine ganz markante Darstellung des bedrohlichen und zerstörerischen Umgangs mit den Ressourcen der Erde kommt mit dem Erdüberlastungstag zum Ausdruck. Der Präsident und wissenschaftlicher Geschäftsführer des Wuppertal Instituts Prof. Dr.-Ing. Manfred Fischedick führte dazu zum Beispiel am 23.04.2024 folgendes aus, Zitat:

Zwei Tage früher als im letzten Jahr: Am 2. Mai 2024 hat Deutschland so viele Ressourcen verbraucht, wie dem Land bezogen auf die globale Biokapazität rechnerisch für das ganze Jahr zur Verfügung stehen. Der Tag wird als „Erdüberlastungstag“ oder „Earth Overshoot Day“ bezeichnet. Er beschreibt den Zeitpunkt, an dem so viele natürliche Ressourcen – wie Holz, Pflanzen oder Nahrungsmittel – verbraucht sind, wie innerhalb eines Jahres nachwachsen können. In die Rechnung geht zudem ein, wie viel CO2 die Natur innerhalb eines Jahres binden kann, etwa in Wäldern und Ozeanen.
Der Ressourcenverbrauch in Deutschland liegt deutlich oberhalb des globalen Mittelwerts. Dies macht sich auch dadurch bemerkbar, dass der globale Erdüberlastungstag „erst“ Anfang August liegt. Es bedeutet aber auch, dass wir weltweit über unsere Verhältnisse leben: Wir bräuchten rechnerisch 1,7 Erden, um unseren globalen Ressourcenbedarf zu decken und die Regenerationsfähigkeit des Planeten nicht zu überschreiten. Wenn die gesamte Weltbevölkerung so leben würde wie die Deutschen, dann bräuchte die Menschheit sogar drei Erden….“, Zitat Ende

https://wupperinst.org/a/wi/a/s/ad/8557

https://wupperinst.org/fileadmin/redaktion/downloads/misc/Deutscher_Erdueberlastungstag_zwei_Tage_frueher_als_vergangenes_Jahr.pdf

Dabei lagen zum Beispiel einst die globalen Überlastungstage in den Jahren 1971 und 1973 in den Monaten Dezember.

https://www.germanwatch.org/de/overshoot

Dazu gehört ebenfalls ein sorgsamer und nachhaltiger Umgang mit unserer Umwelt, Natur und Landschaften, welchen Mensch, Fauna, Flora und Funga, gleichermaßen zum Schutz und Erhalt von Lebens- und Rückzugsräumen benötigen.

Ebenfalls in dem Zusammenhang betrachtet, hat nach unveränderter Ansicht des Arbeitskreises Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – das Bundesverwaltungsgericht am 12.06.2019 mit der Abweisung der Klage gegen den Bau der Bundesautobahn (BAB) 143 – Westumfahrung Halle offensichtlich dem propagandistischen und umweltfeindlichen Feldzug aus Wirtschaft und Politik, von Verwaltungen sowie angeblich unabhängiger Medien nachgegeben und somit ein Zeichen gegen den Schutz und Erhalt von Umwelt, Natur und Landschaft und dem Klimaschutz sowie für eine Fortsetzung der bisherigen umwelt-, natur- und klimafeindlichen Bau- und Verkehrspolitik gesetzt. Darin verdeutlicht sich, dass Kräfte innerhalb der Justiz, ebenso wie große Teile der Politik, der Wirtschaft, der Verwaltungen sowie der Medien die Notwendigkeit des Schutzes und Erhaltes von Umwelt, Natur und Landschaft sowie des Klimaschutzes noch immer den Interessen der Bau- und Verkehrslobby unterordnen und somit es offenbar bei dem dringend notwendigen Wandel nur bei Sonntagsreden belassen wollen. Dies zeigt sich ebenfalls in den gegenwärtigen mehr oder minder ständigen Erfolgsmeldungen in Medien zum Weiterbau des verheerenden Neubauvorhabens BAB 143/Westumfahrung Halle und L 159n. Das gipfelt u.a. in ein unmögliches Schönreden in einem Beitrag in der „Mitteldeutschen Zeitung“ vom 01.08.2025 auf Seite 16 durch den Verkehrsreferenten der Industrie-Handelskammer Halle-Dessau, die Bürgermeister der Stadt Bad Lauchstädt sowie der Gemeinden Salzatal und Teutschenthal. Sie verbinden dies gleich mit eigenen landschafts- und umweltzerstörerischen Maßnahmen wie Neuererschließungen bzw. Erweiterungen von Gewerbegebieten auf bisher unverbauten Ackerböden. Dabei ist modernes, sozial-ökologisches und praktisches Handeln gefordert. Dazu gehört eben auch radikales Umdenken und Handeln in der Planungs-, Verkehrs- und Umweltpolitik. Ein entscheidender Teil dieses neuen Denkens und Handeln drückt sich beispielsweise dahingehend aus, verstärkt auf Verkehrsvermeidung zu setzen sowie ernsthaft die Wiederbelebung der laut Eisenbahnbundesamt seit dem Jahr 1994 bundesweit 512,00 stillgelegten bundeseigenen Strecken zu prüfen bzw. anzugehen. Als Beispiel gilt in der Region die am 28.02.2017 stillgelegte 17,80 km lange Eisenbahnstrecke Bad Lauchstädt (km 10,865) – Schafstädt.

https://www.eba.bund.de/DE/Themen/Stilllegung/ListenStatistiken/listenstatistiken_node.html

https://www.allianz-pro-schiene.de/themen/infrastruktur/reaktivierung-bahnstrecken

https://www.openpetition.de/petition/online/fuer-den-erhalt-der-bahnstrecke-kbs-588-merseburg-schafstaedt

Entsprechende Aktivitäten waren bisher, zu mindestens seitens des Bürgermeisters der Stadt Bad Lauchstädt, nicht zu erkennen.
Ebenfalls in dem Zusammenhang gibt die vom Umweltbundesamt auf der Basis des § 3 Umwelt-Rechtsbehelfsgesetz – UmwRG im Juni 2019 anerkannte, ehrenamtliche und gemeinnützige Umwelt- und Naturschutzvereinigung Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – zu bedenken, dass das Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) zur aktuellen täglichen Neuausweisung von Siedlungs- und Verkehrsflächen in der Bundesrepublik Deutschland folgendes angibt, Zitat: „Ausweislich der amtlichen Flächenstatistik des Bundes wurden in Deutschland im Vierjahresmittel 2019 bis 2022 jeden Tag rund 52 Hektar als Siedlungsflächen und Verkehrsflächen neu ausgewiesen. Dies entspricht einer Fläche von circa 72 Fußballfeldern täglich. Damit nahm der Flächenverbrauch nach einem Anstieg im Vorjahreszeitraum (55 Hektar) nun wieder geringfügig ab. 37 Hektar der Flächenneuinanspruchnahme entfielen auf den Bereich Wohnungsbau, Industrie und Gewerbe sowie öffentliche Einrichtungen, 12 Hektar auf Sport-, Freizeit- und Erholungs- sowie Friedhofsflächen. Insgesamt machten Flächen für Siedlung und Verkehr in Deutschland im Jahr 2022 14,5 Prozent, das heißt etwa ein Siebtel der Gesamtfläche aus.
Die Siedlungs- und Verkehrsfläche darf nicht mit „versiegelter Fläche“ gleichgesetzt werden, da sie auch unversiegelte Frei- und Grünflächen enthält. Nach Schätzungen des Statistischen Bundesamtes sind etwa 45 Prozent der Siedlungs- und Verkehrsfläche versiegelt.“, Zitat Ende
Ferner ist folgendes ausgeführt, Zitat:
In der Deutschen Nachhaltigkeitsstrategie hat sich die Bundesregierung zum Ziel gesetzt, den täglichen Zuwachs an Siedlungs- und Verkehrsfläche in Deutschland von heute rund 52 Hektar pro Tag bis zum Jahr 2030 auf unter 30 Hektar pro Tag zu reduzieren, um bis zum Jahr 2050 einen Flächenverbrauch von netto Null im Sinne einer Flächenkreislaufwirtschaft zu erreichen. Dabei geht es auch um den Schutz und die Erhaltung landwirtschaftlicher Flächen.“, Zitat Ende

https://www.bmuv.de/themen/nachhaltigkeit-digitalisierung/nachhaltigkeit/strategie-und-umsetzung/flaechenverbrauch-worum-geht-es

https://www.bundesregierung.de/breg-de/service/archiv/nachhaltigkeitspolitik/deutsche-nachhaltigkeitsstrategie-318846#:~:text=Nachhaltigkeit%20bedeutet:%20Nur%20so%20viel,Wirtschaft%20und%20Gesellschaft%20antworten%20wollen.

https://www.bundesregierung.de/resource/blob/975274/1873516/9d73d857a3f7f0f8df5ac1b4c349fa07/2021-03-10-dns-2021-finale-langfassung-barrierefrei-data.pdf?download=1

https://www.bundesregierung.de/resource/blob/2277952/1875184/583beac2346ebc82eb83e80249c7911d/Deutsche_Nachhaltigkeitsstrategie_2021_Kurzfassung_bf_neu_17-05-2021.pdf?download=1

Das ergibt im Jahr einen Flächenverbrauch im Umfang von 18.980,00 ha. Im Vergleich dazu hat die Stadt Wanzleben-Börde eine Fläche von 18.150,00 ha = 188,15 km².

https://www.destatis.de/DE/Themen/Laender-Regionen/Regionales/Gemeindeverzeichnis/Administrativ/05-staedte.html

Das Statistische Bundesamt kommt auf die gleichen besorgniserregenden Feststellungen.

https://www.destatis.de/DE/Presse/Pressemitteilungen/Zahl-der-Woche/2024/PD24_11_p002.html

Nach Auffassung des Arbeitskreises Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA -, ist bereits diese Anzahl, angesichts des fortgeschrittenen Flächenverbrauches, viel zu hoch.

Damit sind ebenfalls Biotop- und Grünverbundräume zwischen der Saale und Östliches Harzvorland massiv bedroht. An der Stelle sei daran erinnert, dass bereits die Bundesautobahnen 14 und 38 aus vielfältigen Gründen des Umwelt-, Natur-, Klima- und Landschaftsschutzes, dem Erhalt von Wohn- und Lebensqualitäten vor Ort, Gründen der Historie und Archäologie sowie dem Erhalt einer zusammenhängenden Agrarlandschaft umstritten sind. Mit dem bereits begonnenen Bau von 143 und L 159n hat man einen von Anfang an befürchteten Dominoeffekt ausgelöst.
Natur- und landschaftsräumlich gesehen ist das Baugebiet von BAB 143 und L 159n von einer bedrohlichen Trasse BAB 71 nicht allzu weit entfernt. Hier sei noch einmal u.a. darauf hingewiesen, dass hier im unmittelbaren 2 km Umkreis des angedachten und bereits begonnen Bebauungsgebietes 2 Landschaftsschutzgebiete, 5 Naturschutz-gebiete, 23 flächenhafte Naturdenkmale und 4 geschützte Landschaftsbestandteile befinden, 2 Fauna-Flora-Habitat (FFH)-Gebiete, ein Naturschutzgebiet, 1 flächenhaftes Naturdenkmal, 2 Geschützte Landschaftsbestandteile und 2 Landschaftsschutzgebiete akut von Zerschneidung bedroht sind. Namentlich seien z.B. als betroffene Schwerpunkte das FFH-Gebiet Muschelkalkhänge westlich Halle zwischen Lieskau, Zappendorf/Köllme und Bennstedt, die Saaleauenlandschaft zwischen Brachwitz und Salzmünde, das Salzatal sowie das FFH-Gebiet Porphyrkuppenlandschaft nordwestlich Halle zwischen Gimritz, Brachwitz und Döblitz genannt.

Aus dem Grund betrachtet lehnt der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – fortgesetzte einseitige und parteiische Berichterstattungen von Medien gegen den Schutz und den Erhalt von Umwelt, Natur und Landschaften im Interesse von Menschen, Tieren, Pflanzen und Pilzen sowie ihrer Wohn- und Lebensräume ab. Der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – findet es abscheulich, dass auch gebührenfinanzierte öffentlich-rechtliche Medien wie der Mitteldeutschen Rundfunk (MDR) das Geschäft von Bau- und Autolobbyisten verrichten und mit einseitigen Beiträgen Stimmung für Umwelt-, Natur- und Landschaftszerstörungen verbreiten. Andere, kritische Stimmen kommen beispielsweise bei dem jüngsten Beiträge überhaupt nicht zu Wort.

https://www.mdr.de/suche/suche–100.html?q=A%20143

Der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – ruft daher die Medien auf endlich sachlich, faktenorientiert und unparteiisch zu dem Thema zu recherchieren und zu berichten. Dazu ist aber u.a. ebenfalls erforderlich zu dem Thema alle Seiten angemessen und wahrheitsgemäß zu Wort kommen zu lassen.

Ferner fordert der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – die Wirtschaft sowie die Politik und die Verwaltungen in Bund, Ländern und Kommunen auf, die schon krankhafte Autoaffinität in ihrem Denken und Handeln zu beenden. In dem Zusammenhang gilt es u.a. alle baulichen Aktivitäten im Zusammenhang mit den Bauvorhaben zur Verlängerung der BAB 143 und der L 159n unwiderruflich und sofort zu beenden sowie auch eine Wiederaufnahme der Verlängerung der BAB 71 zu stoppen.

Für den Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – ist es zudem unverantwortlich, dass die Bauarbeiten zur Errichtung der BAB 143 und der L 159n ungehindert weitergehen.
Der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – drückt daher weiterhin die dringende Notwendigkeit aus, dass der bedrohte Lebens-, Landschafts- und Naturraum im unteren Saaletal und im östlichen Harzvorland erhalten und von baulicher Zerschneidung und Zerstörung, damit verbundener weiterer Ausdehnung von Flächenversiegelung, Verlärmung sowie Belastungen mit Abgasen und Feinstaub verschont bleibt.
Diese Belastungen treffen sowohl den Menschen, als auch Fauna, Flora und Funga.
Daher begrüßt der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – weiterhin die gemeinsame Einreichung der Klage beim Bundesverwaltungsgericht am 23.09.2024 durch seinen kooperativen Mitgliedsverein Bürgerinitiative „Saaletal“ e.V. und dem Naturschutzbund Deutschland e.V. (NABU), Regionalverband Halle-Saalkreis e.V.
Weitere Angaben sind unter folgenden Links abrufbar:

https://bi-saaletal.de

Der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – unterstützt ausdrücklich diese Entscheidung und ruft zur vielfältigen Unterstützung der Klage beim Bundesverwaltungsgericht auf. Dazu gehört u.a. die Bereitstellung von Spenden.
Dies ist unter folgender Bankverbindung des Arbeitskreises Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. möglich:

BIC: NOLADE21HAL
IBAN: DE 14 800 537 62 0380 302 257
Saalesparkasse
Verwendungszweck: BAB 143

Wer noch mehr zu den Aktivitäten des Arbeitskreises Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – zum Schutz, Erhalt und Entwicklung des unteren Saaletals und des Östlichen Harzvorlandes erfahren möchte, wende sich bitte an folgende zentrale Anschrift:

Arbeitskreis Hallesche Auenwälder
zu Halle (Saale) e.V. – AHA

Große Klausstraße 11

06108 Halle (Saale)

Tel.: 0345 – 200 27 46
E-Mail: aha_halle@yahoo.de

Andreas Liste
Vorsitzender

Halle (Saale), den 10.08.2025

AHA führt Fahrradexkursion entlang der Selke durch

Die ca. 70 km lange Selke, ihre Aue und die angrenzenden Gebiete gehören zu den ökologisch und strukturell bedeutsamsten Landschaften im mitteldeutschen Raum.
Um diesen sehr bedeutsamen Lebensraum nachhaltig und umfassend zu schützen, sind sehr große Teile des Selketals auf ca. 660,00 ha als Naturschutzgebiet „Selketal“ ausgewiesen, welches im 157.596,00 ha großen Landschaftsschutzgebiet „Harz und Vorländer“, im 17.015,00 ha großen Europäischen Vogelschutzgebiet „Nordöstlicher Unterharz“ (EU-CODE: DE 4232-401, LANDESCODE: SPA0019) sowie im ca. 4.546,00 ha großen und in linienhaften Teilen gesamt ca. 10,00 km lange nach europäischer Fauna-Flora-Habitat (FFH)-Richtlinie geschützte „Selketal und Bergwiesen bei Stiege“ (EU-CODE: DE 4332-302, LANDESCODE: FFH0096) eingebettet ist. Mit dem Status ist ein Verschlechterungsverbot unweigerlich verbunden, was auch nach nationalem Recht so zu handhaben und umzusetzen ist.

https://lvwa.sachsen-anhalt.de/das-lvwa/landwirtschaft-umwelt/naturschutz-landschaftspflege-bildung-fuer-nachhaltige-entwicklung/naturschutzgebiete-in-sachsen-anhalt/selketal

https://lau.sachsen-anhalt.de/naturschutz/schutzgebiete-nach-landesrecht/landschaftsschutzgebiet-lsg/lsg32

https://www.natura2000-lsa.de/front_content.php?idart=357&idcat=33&lang=1

https://www.natura2000-lsa.de/front_content.php?idart=163&idcat=33&lang=1

Jedoch gefährden u.a. Hochwasserstaudammpläne bei Strassberg und Meisdorf, Vorhaben zur Einrichtung eines Grauwacketagebaus in das Waldgebiet zwischen Ballenstedt und dem Selketal sowie andere bauliche Begehrlichkeiten das Refugium.
Um auf die Bedeutung, die damit verbundene Schutzwürdigkeit und auf das umfassende Bedrohungspotenzial hinzuweisen und eigene Vorschläge unterbreiten zu können, führt der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – am Samstag, den 16.08.2025 eine ca. achtstündige Ganztagesfahrradexkursion entlang der Selke ab Quellgebiet bei Stiege bis zur Parkanlage zum „Oberhof“ der ehemaligen preußischen Staatsdomäne in Gatersleben durch.
Im Rahmen der Fahrradexkursion lässt sich u.a. die Vielfältigkeit des Einzugsgebietes der Selke deutlich nachvollziehen. Während im Ober- und Mittellauf vorrangig bergiges Umland das Bild prägen, dominieren im unteren Lauf weitläufigere Auenlandschaften. Zum Abschluss ist vorgesehen die interessante Parkanlage zum „Oberhof“ der ehemaligen preußischen Staatsdomäne in Gatersleben mit seinen Gehölzbesonderheiten, Wasser-, Wiesen- und Sukzessionsflächen zu besichtigen.
Ferner besteht die Möglichkeit im Rahmen der Fahrradexkursion u.a. das Trockenholz der einstigen Fichtenmonokulturen und die teilweise bereits jahrzehntealte naturnahe und sukzessive Neuentwicklung der Waldgebiete im Harz im Einzugsgebiet der Selke in Augenschein zu nehmen.

Des Weiteren beabsichtigt der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – im Rahmen der Fahrradexkursion aufzuzeigen, wie ein Jeder an dem Schutz und Erhalt der Selketal, ihrer Aue und ihres Einzugsgebietes mitwirken kann. In dem Zusammenhang möchte der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – ferner für seine im Aufbau begriffenen ehrenamtlichen Gliederungen Arbeitsgruppe Selke und Ortsgruppe Gatersleben werben.

Die Fahrradexkursion findet grundsätzlich bei jedem Wetter statt. Deshalb sind wetterfeste Kleidung und entsprechend angemessenes Schuhwerk angebracht. Ferner empfiehlt es sich Rucksackverpflegung – Essen und Trinken – mitzunehmen.
Die Teilnahme an der Fahrradekursion erfolgt auf eigene Gefahr. Zudem ist das Verlassen der Fahrradekursion zu jeder Zeit und an jedem Ort möglich.

Treff: 12.00 Uhr Bahnhof Stiege
Ende: Bahnhof in Gatersleben

Andreas Liste
Vorsitzender

Halle (Saale), den 11.08.2025

Stellungnahme zum Entwurf der Verordnung über das Landschaftsschutzgebiet „Bergbaufolgelandschaft Bruckdorf“

I. Grundsätzliches

Der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. begrüßt grundsätzlich eine Verordnung über das Landschaftsschutzgebiet „Bergbaufolgelandschaft Bruckdorf“. Somit erhält ein sehr wichtiger Bestandteil von Umwelt, Landschaft und Natur im Stadtgebiet von Halle (Saale) und an der Nahtstelle zur Reide und ihrer Aue sowie zum Dieskauer Park einen Schutzstatus als Landschaftsschutzgebiet. Neben dem Bestehen von Schutzkriterien gemäß § 30 Bundesnaturschutzgesetz – BNatSchG gilt es durch umfassende Erfassungen von Fauna, Flora und Funga die Vertiefung der Schutzwürdigkeit bzw. des Schutzbedürfnisses zu prüfen.

II. Zu Verordnungstext

§ 2 Schutzgegenstand

Das Landschaftsschutzgebiet umfasst eine Fläche von etwa 581 ha + ca. 25,37 ha = ca. 606.37 ha. Es erstreckt sich im Norden an die Dieselstraße angrenzend im Osten bis zur Leipziger Chaussee und an die Grenze des Stadtgebietes von Halle (Saale) östlich der Straße Am Tagebau, umschließt im Westen die Halde „von der Heydt“ und im Nordwesten die aufgeforsteten ehemaligen Altbergbauflächen bis zur Europachaussee und der Dieselstraße. Die Fläche des Landwirtschaftsbetriebes östlich der Halde „von der Heydt“ ist nicht Teil des LSG.
Die Grenzen des LSG sind in einer Übersichtskarte im Maßstab 1:12.000 mit einer schwarzen gestrichelten Linie eingetragen. Die äußere Kante der Markierung kennzeichnet die Grenze des Schutzgebietes. Sie liegt dieser Verordnung als Anlage 1 bei.
Die Liegenschaftskarten im Maßstab 1:2.000 enthalten die rechtsverbindliche Festsetzung des Landschaftsschutzgebietes und sind als Anlage 2 Bestandteil dieser Rechtsverordnung. Sie können bei der Stadt Halle (Saale), Untere Naturschutzbehörde, während der Dienststunden von jedermann kostenlos eingesehen werden.

Begründung:
Mit der Erweiterung des Landschaftsschutzgebietes im halleschen Stadtgebietes in den vielfältigen Landschafts- und Naturbestandteilen um Wald-, Wiesen-, Stauden- und Agrarbereichen bis zum Fluss- und Auengebiet der Reide heran, führt zum besseren Schutz und Erhalt eines entwicklungsfähigen Landschafts- und Naturflächen, sondern bestärkt die notwendige Verbesserung von Biotop- und Grünverbundstrukturen.
Zudem besteht eine nahtlose Verbindung zu einem dringend notwendigen, kreis-übergreifenden Landschaftsschutzgebiet Reide/Rieda in der Stadt Halle (Saale) sowie den Landkreisen Saalkreis und Anhalt-Bitterfeld.

§ 3 Charakter des Schutzgebietes und Schutzzweck

1 Das LSG erstreckt sich nahezu ausschließlich über Flächen, welche vom ehemaligen Braunkohletagebau Bruckdorf in Anspruch genommen und überprägt wurden. Es ist durch Großflächigkeit und Unzerschnittenheit, Störungsarmut, Nährstoffarmut, extreme Relief-, Substrat- und Standortverhältnisse und eine sehr hohe Landschaftsdynamik gekennzeichnet. Große Teile des Gebietes wurden nicht oder nur wenig bergbaulich rekultiviert und stattdessen der natürlichen Entwicklung überlassen. Unter diesen Bedingungen hat sich eine sehr vielfältige Landschaft mit z. T. seltenen Biotoptypen erhalten und entwickelt, in der seltene Tier- und Pflanzenarten zu finden sind. Die vielen unterschiedlichen Geländeformen auf engem Raum bedingen ein sehr abwechslungsreiches Landschaftsbild, welches sehr stark zu seiner Umgebung kontrastiert.

2 Schutzzweck der Verordnung sind

a) die Erhaltung, Pflege und Entwicklung der naturschutzfachlich bedeutenden und landschaftlich reizvollen Bergbaufolgelandschaft im Osten der Stadt Halle mit ihren unbebauten und kaum durch Wege und Verkehrstrassen oder sonstige Infrastruktureinrichtungen zerschnittenen Teilen, insbesondere

  • der Pionier- und alten Kippenwälder,
  • der Rohbodenstandorte, Magerrasen und Wiesen,
  • der Hecken und Feldgehölze,
  • der naturnahen Stillgewässer unterschiedlicher Größe und Struktur, einschließlich ihrer Ufer- und Verlandungsbereiche sowie der Röhrichte

b) die Sicherung des Gebietes als wesentlicher Bestandteil des ökologischen Verbundsystems und als Habitatkomplex einer artenreichen Tier-, Pflanzen- und Pilzwelt und Pflanzenwelt,
c) die bewusste Bewahrung des speziellen Gebietscharakters mit den zahlreichen bergbautypischen Ausprägungen und Landschaftselementen, wie Kippen, Halden, Böschungen und Restgewässern und die kulturhistorische Pflege eines landschaftlichen Zeugnisses einer sehr bedeutenden Phase der wirtschaftlichen Entwicklung der Stadt Halle sowie
d) die Erhaltung und Entwicklung eines Gebietes für die ungestörte Erholung in Natur und Landschaft am Rande des urbanen Ballungsraumes.

Zur Sicherung des vorgenannten Schutzzweckes soll das Landschaftsschutzgebiet von Bebauung freigehalten werden und die Nutzung von Erholungseinrichtungen natur- und landschaftsverträglich erfolgen. Die Errichtung baulicher Anlagen entsprechend § 3 des Bundeskleingartengesetzes ist möglich.

Begründung:
Der Wissenschaftliche Dienste des Deutschen Bundestages hat dazu eine Dokumentation unter der Überschrift „Schutz der Funga neben Fauna und Flora Naturschutzrechtliche Regelungen auf nationaler, europäischer und internationaler Ebene“, mit Abschluss der Arbeit: 31. Mai 2022, Aktenzeichen: WD 8 – 3000 – 019/22 erarbeitet und sich dabei u.a. auf Veröffentlichungen der Deutschen Gesellschaft für Mykologie e.V. bezogen.

https://www.bundestag.de/resource/blob/902754/48ea629418c1555d9bf092db4fa66bc2/WD-8-019-22-pdf-data.pdf

https://www.dgfm-ev.de/infothek/was-ist-ein-pilz

https://www.dgfm-ev.de/infothek/lebensweisen-der-pilze

Dabei gilt es den Pilzen endlich einen eigenständigen Schutzanspruch und damit eine entsprechende Erwähnung einzuräumen.

§ 4 Verbote

Im LSG sind alle Handlungen verboten, die zu einer Störung, Beschädigung oder erheblichen Beeinträchtigung des Schutzgebietes oder seiner Bestandteile führen können oder den Schutzzweck nach §3 Abs. 2 beeinträchtigen oder diesem zuwiderlaufen.
Danach sind insbesondere folgende Handlungen verboten:

  1. die Schädigung des Naturhaushalts,
  2. das Einbringen gebietsfremder Pflanzen, Tier- und Pilzarten und Tierarten,
  3. die Aufforstung von Offenlandflächen,
  4. Aufforstung mit anderen Arten als denen der potentiell natürlichen Vegetation,
  5. die Beeinträchtigung des Wasserhaushalts durch entwässernde Maßnahmen (mit Ausnahme der bestehenden Entwässerungen der Gartenanlagen),
  6. die nachhaltige Störung der Nutzungsfähigkeit der Naturgüter,
  7. die nachteilige Änderung des Landschaftsbilds oder die Beeinträchtigung der Eigenart der Landschaft,
  8. die Beeinträchtigung des Naturgenusses und des Erholungswertes der Landschaft.
  9. Das Deponieren, Lagern und Einbringen von Abfall und Bauschutt aller Art

Begründung:
Der Wissenschaftliche Dienste des Deutschen Bundestages hat dazu eine Dokumentation unter der Überschrift „Schutz der Funga neben Fauna und Flora Naturschutzrechtliche Regelungen auf nationaler, europäischer und internationaler Ebene“, mit Abschluss der Arbeit: 31. Mai 2022, Aktenzeichen: WD 8 – 3000 – 019/22 erarbeitet und sich dabei u.a. auf Veröffentlichungen der Deutschen Gesellschaft für Mykologie e.V. bezogen.

https://www.bundestag.de/resource/blob/902754/48ea629418c1555d9bf092db4fa66bc2/WD-8-019-22-pdf-data.pdf

https://www.dgfm-ev.de/infothek/was-ist-ein-pilz

https://www.dgfm-ev.de/infothek/lebensweisen-der-pilze

Dabei gilt es den Pilzen endlich einen eigenständigen Schutzanspruch und damit eine entsprechende Erwähnung einzuräumen.

Die Einfügung des Punktes 9 erscheint nach Ansicht des Arbeitskreises Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA) sehr wichtig, um immer wieder genannte Deponiepläne von Anfang an zu unterbinden.

§ 9 Schutz-, Pflege- und Entwicklungsmaßnahmen

(1) Die Grundzüge der erforderlichen Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung des Landschaftsschutzgebietes im Sinne des im § 3 dieser Verordnung genannten Schutzzweckes werden von der Unteren Naturschutzbehörde in einer wissenschaftlich fundierten Schutz- und Entwicklungskonzeption einem Pflege- und Entwicklungskonzept dargestellt. Er bildet die fachliche Grundlage für konkrete Maßnahmenplanungen der Unteren Naturschutzbehörde oder der von ihr beauftragten Stellen und für die Erarbeitung eines wissenschaftlich fundierten Schutz- und Entwicklungsplanes Pflege- und Entwicklungsplanes. Die wissenschaftlich fundierte Schutz- und Entwicklungskonzeption Das Pflege- und Entwicklungskonzept kann in der Unteren Naturschutzbehörde während der Sprechzeiten von jedermann eingesehen werden.

(2) Die nach Maßgabe der wissenschaftlich fundierten Schutz- und Entwicklungskonzeption des Pflege- und Entwicklungskonzeptes erforderlichen Maßnahmen werden gemäß § 65 BNatSchG von der Unteren Naturschutzbehörde im Einzelfall angeordnet.

(3) Die Eigentümer und sonstigen Nutzungsberechtigten sind gem. § 65 BNatSchG verpflichtet, die von der Unteren Naturschutzbehörde angeordneten Maßnahmen zu dulden. Die Untere Naturschutzbehörde hat die Durchführung der Maßnahmen den Eigentümern und sonstigen Nutzungsberechtigten rechtzeitig anzukündigen.

Begründung:
Nach Auffassung des Arbeitskreises Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. ist es dringend geboten wissenschaftlich fundierte Schutz- und Entwicklungskonzeptionen zu erstellen, um dem fachlichen Anspruch eines derartig vielfältigen Landschafts- und Naturraumes abbilden zu können. Dabei gilt es zudem das künftige Landschaftsschutzgebiet einer dauerhaften wissenschaftlichen Betreuung anzugedeihen. Zudem gehört es Pflege und Entwicklung in eine wissenschaftlich-konzeptionelle und übergreifende Schutzbetrachtung einzubeziehen.
Als wissenschaftliche Partner bieten sich zum Beispiel die Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg, die Hochschule Anhalt in Bernburg, die Hochschule Merseburg sowie die Helmholtz-Zentrum für Umweltforschung GmbH – UFZ an.

III. Schlussbemerkungen

Nach Vornahme und Umsetzung der Verordnung über das Landschaftsschutzgebiet „Bergbaufolgelandschaft Bruckdorf gilt es eine entsprechende umfassende Beschilderung vorzunehmen. Dazu gehört eine eng damit gekoppelte Öffentlichkeitsarbeit.

Der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA) ist im Rahmen sei-ner ehrenamtlichen und gemeinnützigen Möglichkeiten bereit am Schutz, am Erhalt und an der Entwicklung eines Landschaftsschutzgebietes „Bergbaufolgelandschaft Bruckdorf“ mitzuwirken.

Andreas Liste
Vorsitzender

Halle (Saale), den 10.08.2025

Verordnung über das Landschaftsschutzgebiet „Bergbaufolgelandschaft Bruckdorf“ (mit Änderungsvorschlägen)

AHA setzt sich für Schutz, Erhalt und Entwicklung der Elbe ein!

Die Elbe, mit 1.094,00 Kilometern Länge der vierzehntlängste Fluss in Europa, entwässert ein Einzugsgebiet von etwa 148.000 Quadratkilometern. Auf Grund der Tatsache, dass die Elbe nicht in einen anderen Fluss, sondern ins Meer – Nordsee – mündet und eine gewisse Größe hat, gilt sie als Strom.
Entlang der Elbe befinden sich zahlreiche arten- und strukturreiche Auenlandschaften, wovon ein großer Teil naturnahe Strukturen besitzen.
Daher sind große Teile der Elbe u.a. als Biosphärenreservate, Landschaftsschutz- und Naturschutzgebiete, Gebiete nach der europäischen Natura 2000-Richtlinie, Europäische Vogelschutzgebiete sowie örtlich als flächenhafte Naturdenkmale ausgewiesen. Andrerseits gibt es immer wieder Ausbaupläne und -aktivitäten, wozu die Uferschotterungen und Buhnenertüchtigungen gehören.
Außerdem haben wasserbauliche Einschränkungen durch Deichbaumaßnahmen, Zersiedlung und Verkehrstrassenbau massiv die Aue beeinträchtigt.
Ferner gilt es eine wissenschaftlich fundierte Schutz- und Entwicklungskonzeption auch für die Elbe und ihre Nebengewässer zu erstellen, welche als Beratungs-, Diskussions- und letztendlich als Beschlussgrundlagen für einen nachhaltigen Umwelt-, Natur- und Landschaftsschutz sowie einen ordnungs- und zeitgemäßen Umgang mit Hochwasser dienen muss. Besorgniserregend ist dabei aus Sicht des Arbeitskreises Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA -, dass noch immer weiträumig Altauen vom Hochwasserregime der Elbe und ihrer Nebengewässer abgeschnitten sind. Hier sind nach Auffassung des AHA umfassende Aktionen zur Zurückverlegung oder gar kompletten Beseitigung von Deichen zu prüfen. Dafür dürfen schon aus infrastrukturellen Gründen, finanziell und materiell unterstützte Umsiedlungen aus den Auen heraus kein Tabu mehr sein.
Der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. verurteilt daher das im Juli 2021 geschlossene „Abkommen zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der Regierung der Tschechischen Republik über die Unterhaltung und Entwicklung der internationalen Binnenwasserstraße Elbe“. In diesem entgegen jeglicher ökologischen Vernunft geprägten Abkommen sind im „Artikel 3 Fahrrinnenparameter der internationalen Binnenwasserstraße Elbe auf dem Gebiet der Tschechischen Republik“ unter den Absätzen 2 und 3 folgende Festlegung enthalten, Zitat:

(2) Die Regierung der Tschechischen Republik erhält im Abschnitt zwischen Ústí nad
Labem und Týnec nad Labem die bestehenden Wasserstraßenparameter mit einer
Fahrrinnentiefe von 230 cm aufrecht.

(3) Die Regierung der Tschechischen Republik wird im Abschnitt zwischen Týnec nad
Labem und Pardubice Maßnahmen mit dem Ziel durchführen, eine Fahrrinnentiefe von
230 cm bis zum Zielhafen in Pardubice zu ermöglichen.
“, Zitat Ende

Dazu plant die tschechische Regierung schon seit Jahren Děčín eine Staustufe zu bauen. Diese unverantwortlichen und sehr umstrittenen Planungen erhalten nun mit dem von den beiden damaligen Verkehrsministern Karel Havlíček (parteilos) und Andreas Scheuer (CSU) unterzeichneten Regierungsabkommen bilaterale Rückendeckung.

Aber auch die Bundesrepublik möchte nicht nachstehen in der Bedrohung der Elbe. So ist im „Artikel 4 Fahrrinnenparameter der internationalen Binnenwasserstraße Elbe auf dem Gebiet der Bundesrepublik Deutschland von der deutsch-tschechischen Grenze bis zum Rückstaubereich Wehr Geesthacht“ unter Absatz geregelt, Zitat:

(2) Derzeitiges Unterhaltungsziel auf der internationalen Binnenwasserstraße Elbe ist eine Fahrrinnentiefe von 140 cm unter dem aktuellen Bezugswasserstand (GlW 2010) bei variabler Fahrrinnenbreite.“, Zitat Ende

Laut „Artikel 1 Gegenstand des Abkommens“, Absatz 2 ist zum Zeitraum der Umsetzung folgendes vereinbart, Zitat:

(2) Das Ziel ist es, die in Absatz 1 dieses Artikels genannten Bedingungen und
Maßnahmen möglichst bis 2030 zu schaffen
.“, Zitat Ende

https://www.gesamtkonzept-elbe.bund.de/Webs/Projektseite/GkElbe2020/SharedDocs/Downloads/20210723_AbkommenBinnenwasserstrasseElbeOriginal.html?nn=2964300

Solche Abkommen zu schließen zeugt von der vollständigen Ignoranz der damaligen Regierungen beider Länder zu den Schutz- und Erhaltungsnotwendigkeiten der Elbe und ihrer Aue sowie der immer weiter zunehmenden Trockenheit und Sommerhitzesituationen.
Dabei muss doch den Verantwortlichen in der Politik Deutschlands und Tschechiens bewusst sein, dass das Aufstauen von Elbwasser bzw. die Eintiefung des Fließgewässers mehr Wasser in der Elbe zur Folge hat. Neben der Zerstörung von Auen- und Flusslandschaften und der dazugehörigen Natur durch bauliche Aktivitäten, ist mit massivem Entzug von Grund- und Schichtwasser aus den Auen zu rechnen. Die ohnehin unter den Trockenstress leidende Natur nimmt dabei immer mehr Schaden. Nicht nur das Absterben von Gehölzen ist die Folge, sondern auch das Austrocknen von dauerhaften und temporären Feuchtgebieten mit ihrer sehr hohen Arten- und Strukturvielfalt ist zu befürchten. Außerdem ist eine Nutzung zur Wassergewinnung für Anliegerortschaften und für die Landwirtschaft noch weniger möglich.
Daher fordert der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – die Parlamente und die aktuellen Regierungen der BRD und der Tschechischen Republik auf das Abkommen und damit verbundene Pläne sofort und unwiderruflich zu stoppen.
In dem Zusammenhang ruft der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – zum vielfältigen und umfassenden Widerstand aus der Gesellschaft in beiden Ländern auf.
Bei all der notwendigen und dringenden Betrachtung der Gefahren in der Zukunft haben bereits bisherige und noch laufende wasserbauliche Einschränkungen durch Deichbaumaßnahmen, Zersiedlung und Verkehrstrassenbau massiv die Aue beeinträchtigt.
Ergänzend im Hinblick auf den Schutz von Grund- und Oberflächenwasser sowie derer Auen ist ebenfalls zwingender Handlungsbedarf aus der RICHTLINIE 2000/60/EG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 23. Oktober 2000 zur Schaffung eines Ordnungsrahmens für Maßnahmen der Gemeinschaft im Bereich der Wasserpolitik abzuleiten.

https://eur-lex.europa.eu/resource.html?uri=cellar:5c835afb-2ec6-4577-bdf8-756d3d694eeb.0003.02/DOC_1&format=PDF

Ferner gilt es eine wissenschaftlich fundierte Schutz- und Entwicklungskonzeption auch für die Elbe und ihre Nebengewässer zu erstellen, welche als Beratungs-, Diskussions- und letztendlich als Beschlussgrundlagen für einen nachhaltigen Umwelt-, Natur- und Landschaftsschutz, einem der Umwelt, der Natur und der Landschaft angepassten Tourismus sowie eines ordnungs- und zeitgemäßen Umgangs mit Hochwasser dienen muss. Besorgniserregend ist dabei aus Sicht des Arbeitskreises Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA -, dass noch immer weiträumig Altauen vom Hochwasserregime der Elbe und ihrer Nebengewässer abgeschnitten sind. Hier sind nach Auffassung des AHA umfassende Aktionen zur Zurückverlegung oder gar kompletten Beseitigung von Deichen zu prüfen. Dafür dürfen schon aus infrastrukturellen Gründen, finanziell und materiell unterstützte Umsiedlungen aus den Auen heraus kein Tabu mehr sein.
Der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – setzt sich nunmehr seit mehreren Jahrzehnten länderübergreifend für den Schutz, Erhalt, Entwicklung und Betreuung von Auenlandschaften.
Die Stadt Torgau ist von einer großen Vielfalt aus Umwelt, Natur, Landschaft sowie historischer Bausubstanz geprägt.
Dabei bildet die Elbe einen ganz besonderen Schwerpunkt und ergänzt u.a. durch den mehr oder minder vom Schwarzen Graben – später Schwarzer Bach bzw. Weinske – geprägten Stadtpark, welcher das Stadtgebiet durchzieht und somit als Naherholungsgebiet sowie als vielfältigen Biotop- und Grünverbund dient. Entlang der Elbe angekommen, lässt sich eine in östlicher Richtung weitläufigere Aue erkennen, welche Bestandteil des 8.500,00 ha großen Landschaftsschutzgebietes Elbaue Torgau ist.

https://cardo.landkreis-nordsachsen.de/project/VmaNOS/Dokumente/Naturschutz/lsg/nso213/VO_Elbaue_Torgau.pdf

Der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – setzt sich nunmehr seit mehreren Jahrzehnten länderübergreifend für den Schutz, Erhalt, Entwicklung und Betreuung von Auenlandschaften. Im Rahmen einer Fahrradexkursion am 09.08.2025 nahm sich der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – schwerpunktmäßig dem Schutz, Erhalt und Entwicklung der Elbe und ihrer Aue entlang der Elbe zwischen der Großen Kreisstadt Torgau und der Stadt Mühlberg (Elbe) an.
Die Fahrradexkursion startete am Bahnhof Torgau und führte als Erstes durch den mehr oder minder vom Schwarzen Graben – später Schwarzer Bach bzw. Weinske – geprägten ca. 31,00 ha große Stadtpark Glacis, welcher das Stadtgebiet durchzieht und somit als Naherholungsgebiet sowie als vielfältigen Biotop- und Grünverbund dient. Erfreulicherweise blieben im Stadtpark Wiesen- und Hochstauden erhalten, welche wichtige Nahrungs-, Lebens- und Rückzugsräume für zahlreiche Tiere, Pflanzen und Pilze darstellen sowie besser Wasser speichern und Verdunstung behindern. Der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – hält es auch in dem Zusammenhang für sinnvoll eine wissenschaftlich fundierte Schutz- und Entwicklungskonzeption für den Park zu erstellen, welche die aktuellen Erkenntnisse im Umgang mit Umwelt, Natur und Landschaften beinhaltet und sich von den Ansätzen der 9. Sächsischen Landesgartenschau im Jahre 2022 absetzt, welche auf einer Fläche von 24.00 bis 25,00 ha stattfand.

https://www.medienservice.sachsen.de/medien/news/216203

https://stadtundgruen.de/artikel/thueringer-landesgartenschau-mit-glacis-am-festungsgelaende-junge-gaerten-torgau-5329

Das vom Stadtrat der Stadt Torgau am 18.03.2020 beschlossene Dokument „Städtebauliches Entwicklungskonzept für das erweiterte Fördergebiet „Altstadt Torgau“ kann eine Basis dazu bilden.

Zu beachten ist beim Umgang mit dem Stadtpark Glacis auf jeden Fall, dass das Gebiet die Schutzkriterien und -würdigkeit als Bestandteil folgender europäischen Natura 2000 Gebiete erfüllt:

  • Europäisches Vogelschutzgebiet „Elbaue und Teichgebiete bei Torgau“ – Größe: ca. 12.175,00 ha
  • FFH-Gebiet von gemeinschaftlicher Bedeutung „Elbtal zwischen Mühlberg und Greudnitz“ – Größe: ca. 4.905,00 ha

https://www.natura-in-nordsachsen.de/natur-a-wissen/natura2000/vogelschutzgebiete.html

https://www.natura2000.sachsen.de/25-elbaue-und-teichgebiete-bei-torgau-36489.html

https://www.revosax.sachsen.de/vorschrift/5567-VO-Bestimmung-Europaeisches-Vogelschutzgebiet-Elbaue-und-Teichgebiete-bei-Torgau-

https://www.natura2000.sachsen.de/download/spa/25_Elbaue-u-Teichgebiete-bei-Torgau.pdf

https://www.bfn.de/natura-2000-gebiet/elbaue-und-teichgebiete-bei-torgau

https://www.natura2000.sachsen.de/64e-elbtal-zwischen-muhlberg-und-greudnitz-34751.html

https://www.revosax.sachsen.de/vorschrift/11975-VO-Bestimmung-des-Gebietes-von-gemeinschaftlicher-Bedeutung-Elbtal-zwischen-Muehlberg-und-Greudnitz-

https://www.natura2000.sachsen.de/download/ffh/064E_MaP_KF_K2.pdf

https://www.natura2000.sachsen.de/download/ffh/064E_MaP_KF_K1.pdf

An der Elbe angekommen, lässt sich eine in östlicher Richtung weitläufigere Aue erkennen, welche Bestandteil des 8.500 ha großen Landschaftsschutzgebietes Elbaue Torgau ist.

https://cardo.landkreis-nordsachsen.de/project/VmaNOS/Dokumente/Naturschutz/lsg/nso213/VO_Elbaue_Torgau.pdf

Im Rahmen von Rundexkursionen am 23.05.2018, 08.08.2019, 22.08.2020, 14.08.2021, 12.08.2023, 10.08.2024 sowie nun auch am 09.08.2025 im Raum Torgau-Belgern-Mühlberg (Elbe) und Arzberg sieht der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – ein umfassendes Entwicklungspotenzial in der Elbaue bis hin zur Aue der Schwarzen Elster sowie zu Dahlener Heide und zur Dübener Heide. Das Bundesamt für Naturschutz hat den Raum der Elbe und der Schwarzen Elster als Landschaft „88100 Elbe-Elster-Tiefland“ beschrieben und mit einer Größe von 1.970,00 km² beziffert.
Das Bundesamt für Naturschutz beschreibt das Gesamtgebiet folgendermaßen, Zitat:
Dieser Flussabschnitt der Elbe zwischen Riesa und Magdeburg zeichnet sich durch eine breite Aue mit wald- und wiesenreichen Überschwemmungsgebieten aus. Die Elbe besitzt in diesem Bereich mit Höhenlagen zwischen 115 bis 50 m ü. NN ausgeprägten Tieflandcharakter. Die damit verbundene Neigung zu Mäanderbildung und damit auch zur Entstehung von Altwasserarmen wurde durch Eindeichung des Flusses, Laufbegradigung, Befestigung der Flussufer und Buhnenausbau zunehmend eingeschränkt bzw. unterbunden.
Die ackerbauliche Nutzung dominiert. Daneben wird insbesondere im Auenbereich eine intensive Grünlandnutzung betrieben. Schließlich kommt der Aue auch eine große Bedeutung als Trinkwassergewinnungsgebiet zu.
Teile dieser Flusslandschaft können heute noch als weitgehend naturnahe Landschaft gelten und weisen daher eine hohe naturschutzfachliche Bedeutung auf. Auf Sachsen-Anhaltiner Seite steht fast die gesamte Landschaft Elbe-Elster-Tiefland als Biosphärenreservat „Mittlere Elbe“ unter Schutz. Auf sächsischer Seite ist das NSG „Alte Elbe Kathewitz“ zu nennen. Mehrere große FFH-Gebiete und Vogelschutzgebiete unterstreichen die naturschutzfachliche Bedeutung der Landschaft. Besonders bedeutend sind die großen zusammenhängenden Auwaldreste (v.a. nahe Dessau), die den ausgedehntesten Auwaldkomplex Mitteleuropas darstellen. Diese Auwaldreste sind geophytenreich und beheimaten u.a. seltene Brutvogelarten wie Schreiadler oder Seeadler. Neben den Auwäldern machen v.a. die verlandenden Altwässer den hohen naturschutzfachlichen Wert der Landschaft aus.“, Zitat Ende

https://www.bfn.de/landschaftssteckbriefe/elbe-elster-tiefland

Darin eingebettet in einen großräumigen Verbund mit den Landschaftsschutzgebieten Dahlener Heide und Dübener Heide sowie großräumiger gesehen bis zur Aue der Schwarzen Elster gilt es das Entwicklungs- und Gestaltungspotenzial in dem sehr vielfältigen Landschafts- und Naturraum weiterhin zu nutzen. Dazu kann auch die Unterschutzstellung einiger Gebiete nach der Fauna-Flora (FFH)-Richtlinie dienen, wozu das ca. 928,00 ha große Gebiet von gemeinschaftlicher Bedeutung „Großer Teich Torgau und benachbarte Teiche „und das ca. 4.905,00 ha große Gebiet von gemeinschaftlicher Bedeutung „Elbtal zwischen Mühlberg und Greudnitz“ – FFH-Gebiet, Landesinterne Nr.: 64E, EU-Meldenr.: 4342-301“ eindeutig dazugehören.

https://www.revosax.sachsen.de/vorschrift/11935-VO-Bestimmung-des-Gebietes-von-gemeinschaftlicher-Bedeutung-Grosser-Teich-Torgau-und-benachbarte-Teiche-

https://www.natura2000.sachsen.de/64e-elbtal-zwischen-muhlberg-und-greudnitz-34751.html

https://www.revosax.sachsen.de/vorschrift/11975-VO-Bestimmung-des-Gebietes-von-gemeinschaftlicher-Bedeutung-Elbtal-zwischen-Muehlberg-und-Greudnitz-

https://www.natura2000.sachsen.de/59e-grosser-teich-torgau-und-benachbarte-teiche-34823.html

Allein im ca. 12.175,00 ha großen FFH-Gebiet „Großer Teich Torgau und benachbarte Teiche“ und im etwa 4 905,00 ha großen FFH-Gebiet „Elbtal zwischen Mühlberg und Greudnitz“ sind das Vogelschutzgebiet (VSG) Elbaue und Teichgebiete bei Torgau, Naturschutzgebiet (NSG) Großer Teich Torgau, NSG Alte Elbe Kathewitz, NSG Prudel Döhlen, Landschaftsschutzgebiet (LSG) Elbaue Torgau und LSG Dahlener Heide eingebettet.

https://www.natura2000.sachsen.de/25-elbaue-und-teichgebiete-bei-torgau-36489.html

https://www.natura2000.sachsen.de/download/spa/25_Elbaue-u-Teichgebiete-bei-Torgau.pdf

https://cardo.landkreis-nordsachsen.de/project/VmaNOS/Dokumente/naturschutz/nsg/nso205/VO_Gro%C3%9Fer_Teich_Torgau.pdf

https://cardo.landkreis-nordsachsen.de/project/VmaNOS/Dokumente/naturschutz/nsg/nso206/VO_Prudel_D%C3%B6hlen.pdf

https://cardo.landkreis-nordsachsen.de/project/VmaNOS/Dokumente/Naturschutz/lsg/nso213/VO_Elbaue_Torgau.pdf

https://cardo.landkreis-nordsachsen.de/project/VmaNOS/Dokumente/naturschutz/lsg/nso208/VO%20LSG%20Dahlener%20Heide%20mit%20Unterschrift.pdf

Weiterhin grenzt das zirka 4 235,00 ha große Europäische Vogelschutzgebiet „Dahlener Heide“ an, welches sich ebenfalls u.a. mit dem LSG Dahlener Heide überschneidet.

https://www.natura2000.sachsen.de/21-dahlener-heide-36545.html

https://www.natura2000.sachsen.de/download/spa/21_Dahlener-Heide.pdf

https://www.bfn.de/landschaftssteckbriefe/dahlen-duebener-heiden

Das Integriertes Stadtentwicklungskonzept INSEK 2035+, welches der Stadtrat am 24.04.2024 beschlossen hat, bildet unter Punkt 4.7 Umwelt und Klimaschutz, Brand- und Katastrophenschutz dafür durchaus eine gute, aber noch sehr ausbaufähige Ausgangsbasis.

https://www.torgau.eu/wir-stellen-uns-vor/stadtentwicklung/stadtentwicklungskonzept-insek

https://www.torgau.eu/fileadmin/Gemeinde/Dateien/Stadtplanung/INSEK_2010/INSEK_Teil_2_klein_072024.pdf

https://www.torgau.eu/fileadmin/Gemeinde/Dateien/Stadtplanung/INSEK_2010/Teil_1_klein.pdf

In diesen Gesamtraum lässt sich jedoch keinesfalls der verstärkte Betrieb eines Wasserrastplatzes einordnen, welcher erheblich das Landschafts- und Stadtbild stört, massiv in Umwelt, Natur und Landschaft eingreift sowie Aue und damit Hochwasserraum einschränkt. Zudem beeinträchtigt eine Zunahme des Motorbootverkehrs die Umwelt durch zusätzliche Verlärmung und Abgasbelastung. Nach Auffassung des AHA widerspricht das auch den nationalen, europäischen und internationalen Verpflichtungen Deutschlands zum Schutz von Umwelt, Natur, Landschaft und Klima.
Insofern ist es unverständlich, dass der Bund, der Freistaat Sachsen und die Große Kreisstadt Torgau Steuergelder aufwenden, um derartige Eingriffe zu finanzieren.
Daher fordert der AHA einen Stopp dieser Baumaßnahmen.
Auf brandenburgischer Seite haben zudem insbesondere das rund 2.408,00 ha große Landschaftsschutzgebiet „Elbaue Mühlberg“ und das 204,83,00 ha große FFH-Gebiet „“Elbe bei Mühlberg“ die Funktion Biotopverbundräume zu erhalten, zu schützen und auszuweiten, Lebens- und Rückzugsräume für Tiere und Pflanzen zu schützen, die Entwicklung von verschiedenen Natur- und Landschaftsräumen zuzulassen.

https://bravors.brandenburg.de/de/verordnungen-212846

https://www.bfn.de/natura-2000-gebiet/elbdeichvorland-muehlberg-stehla

https://bravors.brandenburg.de/de/verordnungen-212846

Diese Grundlage bildete auch die Basis einer länderübergreifenden Fahrradrundexkursion am Samstag, den 09.08.2025 in die Elbaue im Freistaat Sachsen und im Land Brandenburg im Raum zwischen der Großen Kreisstadt Torgau sowie der Städte Belgern-Schildau und Mühlberg sowie der Gemeinde Arzberg.
Am Bahnhof Torgau begannen die anwesenden Mitglieder der Exkursionsgruppe mit der Fahrradexkursion, welche sie zuerst an die Elbe in Torgau führte. Bereits da war auffällig, dass die langjährige Trockenheit zu massiven Beeinträchtigungen an Natur und Landschaft geführt hat. Ferner zeigte sich, dass die stark begradigte Elbe schnell das Wasser fließend abführt und somit nicht nur eine nachhaltige Neudurchfeuchtung der Aue verhindert, sondern noch verstärkt entwässernd wirkt. Das zeigt sich beispielsweise auch in der weitgehenden Austrocknung von Elbaltverläufen in den Stadtteilen von Belgern-Schildau Ammelgoßwitz, Döbelitz und Dröschkau, welche jetzt Krausnitzbach, Zittelbach und Staritzer Bach als Verläufe dienen.
Im Verlauf der gesamten Fahrradrundexkursion mussten die anwesenden Mitglieder der Fahrradexkursionsgruppe immer wieder feststellen, dass auch vielfältige andere Aktivitäten der Menschen zu massiven Schädigungen führen. Darunter zählen in den zur Zeit von Hitze und Dürre massiv geprägten Auenlandschaften in Sachsen und Brandenburg im Raum Torgau, Belgern-Schildau, Mühlberg (Elbe) und Arzberg intensive Rinderbeweidungen, der voranschreitende Kiesabbau, flächendeckende Wiesenmahden sowie fortgesetzte Uferversiegelungen und -verschotterungen entlang der Elbe. Die Intensivbeweidungen mit Rindern haben häufig zu massiven Zerstörungen und Schädigungen von Gehölzbeständen geführt. Dazu tragen insbesondere Einkopplungen von Baum- und Strauchbeständen in die Weideflächen bei. Hinzu kommen Abholzungen und Gehölzbeschädigungen durch die Bewirtschaftung von Wiesen- und Agrarflächen. Ebenso besorgniserregend ist das Ausbringen von Gülle im direkten Einzugsbereich der Elbe. Neben der Tatsache, dass Auenlandschaften ohnehin hohe Nährstoffanteile aufweisen, führen derartige Einträge von Gülle zur Verschärfung der Belastung von Boden und Gewässern mit Nährstoffen wie Nitraten und Phosphaten.
Das flächendeckende Mähen von Wiesen lassen Bodenbrütern sowie Säugetieren wie Feldhase und Reh kaum die Möglichkeit Junge zur Welt zu bringen und großzuziehen. Ferner haben zahlreiche Pflanzen nicht die Möglichkeit auf- bzw. auszublühen, was zur Verringerung der Nahrungsgrundlagen für Insekten und der Möglichkeiten der Vermehrung der Wiesenpflanzen führt.

In der Stadt Belgern-Schildau, Stadtteil Ammelgoßwitz verfolgt der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – nunmehr seit dem 23.05.2018 mit sehr großer Sorge den Verfall des Herrenhauses Ammelgoßwitz, dessen Neubau im Jahr 1910 für Max Schlenker erfolgte.
Nach Auffassung des Arbeitskreises Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – gilt es auf Grund der historischen und denkmalschützerischen Bedeutung des Herrenhauses und der Familie Schlenker das Gebäude zu sichern und zu restaurieren. Der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – kann sich eine kombinierte Nutzung als Museum, Herberge sowie als Naturschutzstation für alle Interessenten vorstellen. Dazu ist eine Einbeziehung der unsanierten Gebäude dringend erforderlich. Dabei sieht der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – eine entscheidende Verantwortung beim Bund, beim Freistaat Sachsen, beim Landkreis Nordsachsen, bei der Stadt Belgern-Schildau und nicht zuletzt bei den Eigentümern/dem Eigentümer.

https://www.alleburgen.de/bd.php?id=9217

Ein massiver Eingriff stellt weiterhin das von der Hülskens Liebersee GmbH & Co. KG betriebene Kieswerk Liebersee dar, welche u.a. folgende Eckdaten des Unternehmens aufweist:

Größe des Abbaufeldes: 206,00 ha
Gewinnbare Vorräte: 50 Millionen Tonnen
Laufzeit des Tagebaus: bis 2028
Abbautiefe: bis 44,00 m

Angesichts der Tatsache, dass offene Standgewässer mit Neueinpegelung zu anderen hydrologischen Bodenverhältnissen führen, bedeutet dies auch eine verstärkte Verdunstung. In der Regel geht man von etwa 700,00 mm im Jahr aus. Dem stehen folgende Niederschlagsmengen in der Region gegenüber:

https://www.wetterkontor.de/wetter-rueckblick/monats-und-jahreswerte.asp?id=O057&jr0=2014&jr1=2024&mo0=1&mo1=12

Der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – hält daher eine schnellstmögliche Beendigung, am besten noch vor dem geplanten Ende der Laufzeit im Jahr 2028, für dringend geboten. Ebenso gilt es eine Erweiterung bzw. Neuaufschluss in unmittelbarer Umgebung auszuschließen.
Den nunmehr entstandenen Kiessee gilt es von allen Abbaugeräten, -maschinen und -materialien zu beräumen, ständig die Wasserqualität zu überprüfen und weitgehend einer naturnahen Entwicklung zu überlassen. Eine Neubesiedlung mit standortgerechter Fauna und Flora hat bereits begonnen und ist entsprechend zu schützen. Beobachtungen zum Beispiel von Graugänsen und Bienenfresser zeigen auf, dass ein umfassender Schutz notwendig ist. Dies ist eine gewisse Entschädigung für die Zerstörung bzw. Störung der ursprünglichen Auenlandschaft.

Mit Sorge betrachtet der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – die Entwicklung des Gebietes der Alten Elbe in der zur Verbandsgemeinde Liebenwerda gehörenden Stadt Mühlberg (Elster), wo auf eine Vollversiegelung erfolgte, was das Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und Klimaschutz (MLUK) des Landes Brandenburg folgendermaßen darstellt, Zitat:

Ebenfalls im dritten Quartal 2023 soll die Verstärkung der Hochwasserschutzdeiche im Stadtgebiet Mühlberg an der Elbe abgeschlossen sein. Diese Verstärkung erfolgt durch den Einbau einer Spundwand und die Sicherung der wasserseitigen Böschung mit Deckwerk auf 565 Metern zwischen Hafen und der Landesstraße 67 sowie auf weiteren 650 Metern entlang der L67. Insgesamt beträgt der Investitionsrahmen voraussichtlich etwa 7,6 Millionen Euro aus Landes-, Bundes- und EU-Mitteln.“, Zitat Ende

https://mluk.brandenburg.de/mluk/de/aktuelles/presseinformationen/detail/~28-12-2022-hochwasserschutz-in-brandenburg

Die Darstellungen der Stadt Mühlberg (Elbe) sind nicht weniger gravierend.

https://www.muehlberg-elbe.de/seite/349961/deichsanierung.html

Nicht minder sind die Folgen der Neugestaltung Straßenraum „Am Hafen“ und „Hafenstraße“ zu sehen, welche ein Teil ihrer Erläuterung in einem Schaukasten mit verblichenen Schriftstücken und Fotos findet. Letztere zeigen auf, was seit dem ersten Spatenstich am 08.04.2011 an ursprünglicher Landschaft entlang der Elbe verloren ging und nun vorrangig von Beton, Stahl und Asphalt geprägt ist.

https://www.muehlberg-elbe.de/news/1/134095/nachrichten/134095.html

https://www.muehlberg-elbe.de/news/1/201873/nachrichten/201873.html

Für den Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – eine sehr bedenkliche und nicht nachahmenswerte Entwicklung in der Elbaue.
Ferner gibt die vom Umweltbundesamt auf der Basis des § 3 Umwelt-Rechtsbehelfsgesetz – UmwRG im Juni 2019 anerkannte, ehrenamtliche und gemeinnützige Umwelt- und Naturschutzvereinigung Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – zu bedenken, dass das Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) zur aktuellen täglichen Neuausweisung von Siedlungs- und Verkehrsflächen in der Bundesrepublik Deutschland folgendes angibt, Zitat: „Ausweislich der amtlichen Flächenstatistik des Bundes wurden in Deutschland im Vierjahresmittel 2019 bis 2022 jeden Tag rund 52 Hektar als Siedlungsflächen und Verkehrsflächen neu ausgewiesen. Dies entspricht einer Fläche von circa 72 Fußballfeldern täglich. Damit nahm der Flächenverbrauch nach einem Anstieg im Vorjahreszeitraum (55 Hektar) nun wieder geringfügig ab. 37 Hektar der Flächenneuinanspruchnahme entfielen auf den Bereich Wohnungsbau, Industrie und Gewerbe sowie öffentliche Einrichtungen, 12 Hektar auf Sport-, Freizeit- und Erholungs- sowie Friedhofsflächen. Insgesamt machten Flächen für Siedlung und Verkehr in Deutschland im Jahr 2022 14,5 Prozent, das heißt etwa ein Siebtel der Gesamtfläche aus.
Die Siedlungs- und Verkehrsfläche darf nicht mit „versiegelter Fläche“ gleichgesetzt werden, da sie auch unversiegelte Frei- und Grünflächen enthält. Nach Schätzungen des Statistischen Bundesamtes sind etwa 45 Prozent der Siedlungs- und Verkehrsfläche versiegelt.“, Zitat Ende
Ferner ist folgendes ausgeführt, Zitat:
In der Deutschen Nachhaltigkeitsstrategie hat sich die Bundesregierung zum Ziel gesetzt, den täglichen Zuwachs an Siedlungs- und Verkehrsfläche in Deutschland von heute rund 52 Hektar pro Tag bis zum Jahr 2030 auf unter 30 Hektar pro Tag zu reduzieren, um bis zum Jahr 2050 einen Flächenverbrauch von netto Null im Sinne einer Flächenkreislaufwirtschaft zu erreichen. Dabei geht es auch um den Schutz und die Erhaltung landwirtschaftlicher Flächen.“, Zitat Ende

https://www.bmuv.de/themen/nachhaltigkeit-digitalisierung/nachhaltigkeit/strategie-und-umsetzung/flaechenverbrauch-worum-geht-es

https://www.bundesregierung.de/breg-de/service/archiv/nachhaltigkeitspolitik/deutsche-nachhaltigkeitsstrategie-318846#:~:text=Nachhaltigkeit%20bedeutet:%20Nur%20so%20viel,Wirtschaft%20und%20Gesellschaft%20antworten%20wollen.

https://www.bundesregierung.de/resource/blob/975274/1873516/9d73d857a3f7f0f8df5ac1b4c349fa07/2021-03-10-dns-2021-finale-langfassung-barrierefrei-data.pdf?download=1

https://www.bundesregierung.de/resource/blob/2277952/1875184/583beac2346ebc82eb83e80249c7911d/Deutsche_Nachhaltigkeitsstrategie_2021_Kurzfassung_bf_neu_17-05-2021.pdf?download=1

Das ergibt im Jahr einen Flächenverbrauch im Umfang von 18.980,00 ha. Im Vergleich dazu hat die Stadt Wanzleben-Börde eine Fläche von 18.150,00 ha = 188,15 km².

https://www.destatis.de/DE/Themen/Laender-Regionen/Regionales/Gemeindeverzeichnis/Administrativ/05-staedte.html

Das Statistische Bundesamt kommt auf die gleichen besorgniserregenden Feststellungen.

https://www.destatis.de/DE/Presse/Pressemitteilungen/Zahl-der-Woche/2024/PD24_11_p002.html

Der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – hält es für dringend geboten, dass es ebenfalls in der brandenburgischen Stadt Mühlberg (Elbe) einer anderen Entwicklung bedarf und der Schutz und Erhalt von Umwelt, Natur und Landschaften einen anderen, wesentlich besseren Stellenwert erhält. Daher darf u.a. für die Elbaue im Bereich der Alten Elbe noch nicht das letzte Wort gesprochen sein.
Gleiches gilt für die Entwicklung von Streuobstwiesen und eines Elbealtverlaufes in den Ortsteilen Brottewitz und Martinskirchen.

Im Bereich der Ortsteile Brottewitz und Martinskirchen der Stadt Mühlberg (Elbe) nahmen die Mitglieder der Fahrradexkursionsgruppe westlich der Hauptstraße ein sehr vielfältiges Mischgebiet aus Auenwaldresten in der Altaue der Elbe entlang eines Altverlaufes der Elbe und verschiedenen Streuobstwiesen in Augenschein. Die Streuobstwiesen bestehend aus Apfel, Birne, Süßkirsche, Mirabellen und Pflaumen weisen ein sehr großes Entwicklungspotential auf, lässt aber eine verstärkt umfassende Pflegenotwendigkeiten erkennen. Dazu zählen Schnitt- und Mahdarbeiten sowie Nachpflanzungen mindestens im zweistelligen Bereich. Wie alle Streuobstwiesen, benötigen derartige arten- und strukturreiche Kulturanlagen umfassende Pflege- und Entwicklungsmaßnahmen. Zahlenmarken an vereinzelten Obstbäumen lassen Sortenbestimmungen vermuten. Außerdem gilt es Streuobstwiesen nicht von Rindern beweiden zu lassen, wie es am Tag der Fahrradexkursion am 09.08.2025 wieder bei den Süßkirschen und Äpfel geschehen ist. Eine Beweidung mit Rindern führt zu massiven Tritt- und Fraßschäden am Boden und an den Bäumen. Daher gilt es die Beweidung nur mit Schafen vorzunehmen.
Der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – verfolgt nunmehr seit dem 23.05.2018 die besorgniserregende Entwicklung, welche von zunehmender Zerstörung geprägt ist. Bisher haben es das Land Brandenburg, der Landkreis Elbe-Elster und die Stadt Mühlberg (Elbe) nicht für nötig gehalten, die im Rahmen der Fahrradrundexkursionen am 23.05.2018, 08.08.2019, 22.08.2020, 14.08.2021, 12.08.2023, 10.08.2024 sowie nun auch am 09.08.2025 geäußerten Mahnungen, Hinweise und Anregungen ernst zu nehmen und entsprechend zu reagieren und zu handeln! Für den Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – drückt sich so eine unverantwortliche Ignoranz aus.
Noch dazu Streuobstwiesen den Schutzstatus als Gesetzlich geschütztes Biotop gemäß § 30 Absatz 2 Satz 1 Nummer 7 Bundesnaturschutzgesetz – BNatSchG genießen.

https://www.gesetze-im-internet.de/bnatschg_2009/__30.html

https://www.nul-online.de/themen/landschaftspflege/article-7157239-201985/gesetzlicher-biotopschutz-nach-30-bnatschg-.html

https://www.nul-online.de/artikel.dll/nul06-22-038-039-01_g4ytknzsgm4a.pdf

Mit Besorgnis stellten nämlich die Mitglieder der Exkursionsgruppe das immer weiter voranschreitende vielfältige Absterben von Obstbäumen fest, welches auf der massiven Trockenheit und der fehlenden Pflege beruht. Somit ist einzuschätzen, dass ein unverzügliches Handeln erforderlich ist, um ein Totalverlust der Streuobstwiesenbestände zu vermeiden. Die gegenwärtige Entwicklung, wonach immer mehr Obstgehölze abgängig sind, erscheint sehr bedrohlich und erfordert sehr schnelles Handeln.
Weitgehend eingesäumt von den verschiedenen Streuobstbeständen zieht sich entlang eines Altverlaufes der Elbe ein sehr schützenswerter Hartholzauenwald entlang, welcher u.a. Altbestände von Stieleiche, Gemeiner Esche, Flatterulme und Hainbuche aufweist. Erfreulicherweise haben sich in den Saumbereichen größere Jungbestände von Stieleichen entwickelt, welche einen besonderen und intensiven Schutz bedürfen. Die Schützwürdigkeit und das Schutzbedürfnis unterstreicht u.a. die Beobachtung des Bienenfressers, welcher bundesweit sowie im Freistaat Sachsen und im Land Brandenburg besonderen Schutzstatus genießt.

https://www.rote-liste-zentrum.de/de/Detailseite.html?species_uuid=40fdbc52-2932-4e97-8f06-1cc43c0ba5c0

https://www.artensteckbrief.de/?ID_Art=408&BL=20012

https://lfu.brandenburg.de/sixcms/media.php/9/auszug-rl-brutvoegel-2019.pdf

https://lbgr.brandenburg.de/sixcms/media.php/9/Anhang_2_AFB_7.3_220823.pdf

Nach Auffassung der anwesenden Mitglieder der Fahrradexkursionsgruppe ist ein umfassender und flächendeckender Schutz- und Erhalt dieser Auenlandschaft mit Restauenwald, Elbealtverlauf und Streuobstwiese dringend geboten. Dazu gehört aber großflächig und vor Ort gesehen endlich großflächige Deichrückverlegungen vorzunehmen, um Altauen wieder an das Flusssystem der Elbe anzubinden. Dies trägt zur besseren Ausbreitung von Hochwasser mit Senkung von Hochwasserscheiteln und Verringerung der Strömungsgeschwindigkeit sowie nicht zuletzt zur Einbindung bestehender Auenwälder und -wiesen in das Hochwasserregime der Elbe. Neben der flächendeckenden Aufnahme von Wasser in den Auen „entledigt“ sich das Hochwasser auch von Schwemmgut und Schwebstoffen.

Der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – verbindet damit die dringende Aufforderung an den Freistaat Sachsen und an das Land Brandenburg derartige massive Deichrückverlegungen zu prüfen und nach umfassender öffentlicher Diskussion umzusetzen. Dabei können als Datengrundlagen die Ergebnisse der Befliegungen, Auswertungen der Hochwasser zwischen den Jahren 2002 bis 2013 sowie zum Jahreswechsel der Jahre 2023/2024 und Anfang des Jahres 2024 mit darauf aufbauenden Flächenberechnungen sowie Feldbeobachtungen dienen. Ferner gilt es nach Auffassung des AHA die Schaffung neuer und Ertüchtigung bestehender Ringdeiche um die Ortslagen herum ernsthaft in Erwägung zu ziehen.

Im Bereich des ca. 465,00 ha großen Naturschutzgebietes „Alte Elbe Kathewitz“ stellten die anwesenden Mitglieder der Fahrradrundexkursionsgruppe mit sehr großer Sorge fest, dass die umfassende Angeltätigkeit zu einem vermehrten Verkehr mit Kraftfahrzeugen und Trittschäden an den Ufern führt. Zudem waren am Exkursionstag an der Ortslage Kathewitz zu beobachten, dass ganze Familien am Ufer der Alten Elbe campieren. Angesichts der sehr großen Bedeutung als Lebens- und Rückzugsraum für zahlreichen Tier- und Pflanzenarten sowie der Strukturvielfalt ist hier noch mehr Schutz dringend erforderlich. In einer Veröffentlichung der Ergebnisse einer Exkursion am Samstag, den 6. September 2014 führt das Sächsische Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie aus, Zitat:

„…Im Gebiet leben Biber und Fischotter, Laubfrosch und Wechselkröte. Zu den 86 Brutvogelarten gehören Baumfalke und Bekassine, Eisvogel, Raubwürger, Rohrweihe und Rotmilan. Alljährlich versammeln sich zahlreiche Sumpf- und Wasservögel zum Rasten oder Überwintern. Seltene Insektenarten sind Heldbock und Eremit, Grüne Keiljungfer und Blauflügelige Ödlandschrecke. Botanisch bemerkenswert sind u. a. mehrere alte Flatter-Ulmen, Pappel-Seide, Taubenkropf, Kleine Wiesenraute und Liegendes Büchsenkraut…..

Der alte Elbebogen bei Kathewitz wurde bis 1872 vom Hauptstrom der Elbe durchflossen. Damals wurde bei Döbeltitz ein fast 1,5 km langer Durchstich angelegt, der den Elbebogen abtrennte. Auch die Flutdeiche stammen aus dieser Zeit. 1997 wurde das Feuchtgebiet mit ca. 465 ha Fläche als Naturschutzgebiet ausgewiesen.

Auentypische Rest- und Einzelgehölze prägen das Bild der ansonsten offenen Landschaft. Das Gebiet wird überwiegend vom Lehr- und Versuchsgut Köllitsch als Grünland genutzt. Bei Elbefluten wie zuletzt 2013 steht es jedoch komplett unter Wasser. Bei normalem Wasserstand sind nur die tiefsten Stellen des ehemaligen Elbmäanders mit Wasser gefüllt.

Der Schutzzweck umfasst die Erhaltung und Entwicklung dieses Abschnittes der Auenlandschaft mit ihren typischen Pflanzen- und Tierarten sowie die möglichst ungestörte Entwicklung des Altarmes. In das Schutzgebiet einbezogen wurde auch ein längerer Abschnitt des Elbufers, das teilweise noch naturnah ausgeprägt ist.“, Zitat Ende

Alleine aus diesem Exkursionsbericht leitet sich ein umfassender Schutzbedarf ab. Dazu soll auch beitragen, dass das Naturschutzgebiet „Alte Elbe Kathewitz“ als Bestandteil des ca. 4.905,00 ha großen Gebietes von gemeinschaftlicher Bedeutung „Elbtal zwischen Mühlberg und Greudnitz“ als FFH-Gebiet europäischen Schutz genießt.

file:///C:/Users/Andreas%20Liste/Downloads/VO-Bestimmung-des-Gebietes-von-gemeinschaftlicher-Bedeutung-Elbtal-zwischen-Muehlberg-und-Greudnitz-.pdf

file:///C:/Users/Andreas%20Liste/Downloads/04_11_1327a_karte.pdf

https://cardo.landkreis-nordsachsen.de/project/VmaNOS/Dokumente/naturschutz/nsg/nso207/VO_Alte_Elbe_Kathewitz.pdf

Im Raum Torgau grenzt zudem das ca. 12.175,00 ha großen FFH-Gebiet „Großer Teich Torgau und benachbarte Teiche“, welches ebenfalls europäischen Schutz besitzt.

https://www.natura2000.sachsen.de/59e-grosser-teich-torgau-und-benachbarte-teiche-34823.html

file:///C:/Users/Andreas%20Liste/Downloads/VO-Bestimmung-des-Gebietes-von-gemeinschaftlicher-Bedeutung-Grosser-Teich-Torgau-und-benachbarte-Teiche–Anlagen.pdf

Stattdessen mehren sich die Inanspruchnahme der Elbufer von Campern, Anglern und Bootsfahrern, welche ohne Rücksicht auf die Uferregionen der Elbe Zelte aufbauen und dabei auch Feuer machen und Müll hinterlassen. Besonders auffällig war dies im Bereich der Städte Torgau und Belgern-Schildau sowie der Gemeinde Arzberg zu erkennen. Besonders in Anspruch genommen waren in der Stadt Torgau der Mündungsbereich des Koßdorfer Landgrabens sowie in der Stadt Belgern-Schildau der Mündungsbereich des Staritzer Baches. Selbst im Naturschutzgebiet „Alte Elbe Kathewitz“ war eine derartige Zeltsiedlung am Ufer der Alten Elbe zu erkennen. Dies gilt es nach Auffassung des Arbeitskreises Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – sofort und endgültig zu unterbinden.
Ebenfalls gilt es bei der Beweidung mit Rindern und Pferden endlich ausreichend und vollumfänglich die Gehölzbestände vor Verbiss zu schützen.

Auf jeden Fall waren sich die anwesenden Mitglieder der Fahrradrundexkursion einig, dass auch die Erstellung einer länderübergreifenden wissenschaftlich fundierten Schutz- und Entwicklungskonzeption für Elbauenlandschaft zwischen den Städten Torgau, Belgern-Schildau und Mühlberg (Elbe) sowie der Gemeinde Arzberg dringend erforderlich ist.
Hier sind ganz besonders der Bund, der Freistaat Sachsen und das Land Brandenburg, aber auch die Landkreise Nordsachsen und Elbe-Elster sowie die jeweils zugeordneten Gemeinden gefordert.

Der Arbeitskreis Halle Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – erklärt sich bereit im Rahmen seiner ehrenamtlichen und gemeinnützigen Möglichkeiten an der Entwicklung und Erstellung einer wissenschaftlich fundierten Schutz- und Entwicklungskonzeption für die Elbaue zwischen den Städten Torgau, Belgern-Schildau und Mühlberg (Elbe) sowie der Gemeinde Arzberg sowie darauf abgestimmter Möglichkeiten für die Landwirtschaft, die Naherholung und den Tourismus mitzuwirken.
Auf Grund der vielfältigen Aufgaben beabsichtigt die im Juni 2019 vom Umweltbundesamt gemäß § 3 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetz anerkannte, ehrenamtliche und gemeinnützige Umwelt- und Naturschutzvereinigung Arbeitskreis Halle Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – verstärkt im Rahmen seiner ehrenamtlichen Möglichkeiten seine räumlich, fachlich-inhaltlichen und organisatorischen Tätigkeiten und Aktivitäten im Bereich der Elbe zwischen den zwischen den Städten Torgau, Belgern-Schildau und Mühlberg (Elbe) sowie der Gemeinde Arzberg zu intensivieren.
In dem Zusammenhang möchte der Arbeitskreis Halle Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – eine länderübergreifende ehrenamtliche Regionalgruppe im Einzugsgebiet der Städte Torgau, Belgern-Schildau und Mühlberg (Elbe) sowie der Gemeinde Arzberg aufbauen. In dieser AHA-Gruppe können ehrenamtliche Interessenten unabhängig von Alter, Geschlecht, Bildung und Beruf mitwirken. Wer Interesse hat, wende sich bitte an folgende Kontaktmöglichkeit:

Arbeitskreis Hallesche Auenwälder
zu Halle (Saale) e.V. – AHA
Regionalgruppe Leipzig und Umland

Otto-Adam-Straße 14

04157 Leipzig

E-Mail: aha_halle@yahoo.de

Andreas Liste
Vorsitzender

Halle (Saale), den 10.08.2025

Fotos: Andreas Liste

AHA setzt sich für Schutz, Erhalt und Entwicklung des Raumes zwischen Selke, Hakel, Wipper, Eine, Ehle, Bode und Liethe bzw. zwischen Harz, Harzvorland und Börde ein

Der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – beabsichtigt verstärkt und massiver sich für den Schutz, Erhalt und Entwicklung des Raumes zwischen Selke, Hakel, Wipper, Eine, Bode und Liethe bzw. zwischen Harz, Harzvorland und Börde einzusetzen.
In dem Zusammenhang sieht der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – aber großräumig gesehen massive Veränderungen geboten. Eingebettet zwischen Harzvorland und Börde sowie weiträumig gesehen zwischen Harz sowie den Fließgewässern Bode, Selke, Wipper, Eine und Liethe gilt es unbedingt die Biotop- und Grünverbundräume zu stabilisieren und auszuweiten. Dazu zählen die sukzessive Wiederausdehnung des Hakel in Richtung der Selke, Huy, Hakeborn und Cochstedt, die Entwicklung bzw. Schaffung von Grünverbindungen zum gefluteten Concordia-See sowie die Wieder- und Neuentstehung von Streuobstwiesenbeständen in Richtung Hakeborn, Egeln und Cochstedt. Diese Grünverbindungen sollten aus mindestens 10,00 m breiten Gehölzstreifen mit einem mindestens 3,00 m breiten Kraut- und Staudensaumen bestehen. Als Leitlinie könnten u.a. Wege dienen. Diese Gehölzstreifen können sich sukzessiv entwickeln oder bzw. sowie als Pflanzung aus Obstalleen und an feuchteren Stellen aus Kopfweiden bestehen.
Der geflutete Concordia-See könnte sich zu einem großen Lebens- und Nahrungsraum z.B. für Seevögel, Amphibien, Fische und Insekten entwickeln. Dies gilt es bei allen neuen Konzepten für das stark bergbaulich geprägte Gewässer mit allen Gefahren und Chancen zu berücksichtigen.
Dem Anliegen diente eine Fahrradexkursion am Samstag, den 05.07.2025, welche am Bahnhof Gatersleben begann und in der Stadt Staßfurt endete.

Im Rahmen einer umfassenden Presserklärung vom 05.07.2025 hat der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – nicht nur eine Auswertung der Fahrradexkursion vorgenommen, sondern erneut und mit Nachdruck seine Position zu dem Landschafts- und Naturraum zwischen Selke, Hakel, Wipper, Eine, Ehle, Bode und Liethe bzw. zwischen Harz, Harzvorland und Börde bekräftigt.

Doch jüngste Meldungen und Berichte der „Volksstimme“ zur in der Lietheaue gelegenen Erich-Weinert-Siedlung sind nach Ansicht des Arbeitskreises Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – als besorgniserregend einzustufen.
Als Schutzgebiete nach der europäischen Natura-2000-Richtlinie sind das insgesamt ca. 151,00 ha große und ca. 104,00 km langen FFH-Gebietes “Bode und Selke im Harzvorland“ (EU-Code: DE 4133-301, Landescode: FFH0172) sowie das ca. 4.546,00 ha große und linienhaften ca. 10,00 km lange FFH-Gebiet “Selketal und Bergwiesen bei Stiege“ (EU-Code: DE 4332-302, Landescode: FFH0096) zu nennen.

https://www.natura2000-lsa.de/front_content.php?idart=234&idcat=33&lang=1

https://www.bfn.de/natura-2000-gebiet/bode-und-selke-im-harzvorland

https://www.natura2000-lsa.de/front_content.php?idart=163&idcat=33&lang=1

https://www.bfn.de/natura-2000-gebiet/selketal-und-bergwiesen-bei-stiege

Eine korrekt anzuwendende RICHTLINIE 2000/60/EG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 23. Oktober 2000 zur Schaffung eines Ordnungsrahmens für Maßnahmen der Gemeinschaft im Bereich der Wasserpolitik, insbesondere bei Beachtung der Artikel 1, 2 und 4 schließen derartige Zerstörungsaktivitäten aus.

https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/PDF/?uri=CELEX:02000L0060-20141120&from=DE

Im Bereich der Stadt Staßfurt ist die Bode, welche eine Gesamtlänge von 169,00 km aufweist. Die Bode hat ein Gesamteinzugsgebiet 3.229 km², entwässert mit seinen Quellflüssen – die 17 km lange Kalte Bode und die 23 km langen Warmen Bode- das südliche Gebiet des Brockens und mündet bei Nienburg in die Saale, der prägende Fluss. Die Bode lässt jedoch deutliche Begradigungsmaßnahmen, aber auch zahlreiche Ansätze der Mäandrierung sowie Altarm- und Furkationsbereiche erkennen. Darüber hinaus hat sich aus der Mischung von Restauenwäldern, Feuchtgebieten und -wiesen, aus Stillegungsflächen hervorgegangene Hochstaudenflächen sowie Schlamm-, Schotter- und Kiesflächen in der Bode ein sehr vielfältiger Landschafts- und Naturraum entwickelt, welchen es zu schützen und zu erhalten gilt. Jedoch bedarf es auch die Schaffung von sukzessiven Entwicklungsräumen, welche die Entstehung zusammenhängender Auenwälder ermöglicht. Dazu muss es auch gehören zu prüfen, inwieweit es Möglichkeiten der Wiedereinbindung Altauen der Bode und ihrer Nebengewässer an das Hochwasserregime gibt. Insbesondere die Abschnitte zwischen Egeln über Wolmirsleben bis Unseburg, zwischen den Mündungsgebieten der Ehle und der Röthe bei Athensleben sowie zwischen Athensleben und dem Gaensefurther Busch bedürfen einer umfassenden wissenschaftlich fundierten Prüfung. Dabei lassen sich die Wiedereinbindung der Altauen mit der Hochwasserentlastung von Ortschaften entlang der Bode sinnvoll miteinander verbinden. In dem Zusammenhang nahmen die Exkursionsteilnehmerinnen und -teilnehmer mit großer Sorge den befestigten Mündungsbereich des Löderburger Bruchgrabens bei Athensleben in Augenschein. Hier war man sich schnell einig, dass im Einklang mit der RICHTLINIE 2000/60/EG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 23. Oktober 2000 zur Schaffung eines Ordnungsrahmens für Maßnahmen der Gemeinschaft im Bereich der Wasserpolitik, insbesondere bei Beachtung der Artikel 1, 2 und 4, eine Renaturierung dringen geboten ist.

https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/PDF/?uri=CELEX:02000L0060-20141120&from=DE

Zudem sei als besonderes Schutzgebiet nach der europäischen Natura-2000-Richtlinie sind das insgesamt ca. 151,00 ha große und ca. 104,00 km langen FFH-Gebietes “Bode und Selke im Harzvorland“ (EU-Code: DE 4133-301, Landescode: FFH0172) erwähnt.

https://www.natura2000-lsa.de/front_content.php?idart=234&idcat=33&lang=1

https://www.bfn.de/natura-2000-gebiet/bode-und-selke-im-harzvorland

Im Bereich der Stadt Staßfurt schätzt der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA -, dass die Auenlandschaft eines besonderen Schutzes bedarf. Sei es die Bode-Goldbach-Aue oder der Auenwald „Die Horst“ mit ihren Feuchtgebieten, Gehölz, Wiesen- und Staudenbeständen – hier ist es dringend geboten, die Bereiche vor Versiegelung und Vermüllung aller Art zu bewahren sowie die Möglichkeiten des Erhaltes bzw. der Ausweitung von Retentionsflächen zu sichern bzw. zu prüfen. Dabei gilt es zu untersuchen inwieweit die Einbindung mutmaßlicher Bodealtverläufe möglich ist sowie die Mündungsbereiche von Goldbach und Der Beek ganz besonders zu schützen.
Im Zusammenhang mit den Flächenversiegelungen in der Bodeaue weist der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – darauf hin, dass das Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) zur aktuellen täglichen Neuausweisung von Siedlungs- und Verkehrsflächen in der Bundesrepublik Deutschland folgendes angibt, Zitat: „Ausweislich der amtlichen Flächenstatistik des Bundes wurden in Deutschland im Vierjahresmittel 2019 bis 2022 jeden Tag rund 52 Hektar als Siedlungsflächen und Verkehrsflächen neu ausgewiesen. Dies entspricht einer Fläche von circa 72 Fußballfeldern täglich. Damit nahm der Flächenverbrauch nach einem Anstieg im Vorjahreszeitraum (55 Hektar) nun wieder geringfügig ab. 37 Hektar der Flächenneuinanspruchnahme entfielen auf den Bereich Wohnungsbau, Industrie und Gewerbe sowie öffentliche Einrichtungen, 12 Hektar auf Sport-, Freizeit- und Erholungs- sowie Friedhofsflächen. Insgesamt machten Flächen für Siedlung und Verkehr in Deutschland im Jahr 2022 14,5 Prozent, das heißt etwa ein Siebtel der Gesamtfläche aus.
Die Siedlungs- und Verkehrsfläche darf nicht mit „versiegelter Fläche“ gleichgesetzt werden, da sie auch unversiegelte Frei- und Grünflächen enthält. Nach Schätzungen des Statistischen Bundesamtes sind etwa 45 Prozent der Siedlungs- und Verkehrsfläche versiegelt.“, Zitat Ende
Ferner ist folgendes ausgeführt, Zitat:
In der Deutschen Nachhaltigkeitsstrategie hat sich die Bundesregierung zum Ziel gesetzt, den täglichen Zuwachs an Siedlungs- und Verkehrsfläche in Deutschland von heute rund 52 Hektar pro Tag bis zum Jahr 2030 auf unter 30 Hektar pro Tag zu reduzieren, um bis zum Jahr 2050 einen Flächenverbrauch von netto Null im Sinne einer Flächenkreislaufwirtschaft zu erreichen. Dabei geht es auch um den Schutz und die Erhaltung landwirtschaftlicher Flächen.“, Zitat Ende

https://www.bmuv.de/themen/nachhaltigkeit-digitalisierung/nachhaltigkeit/strategie-und-umsetzung/flaechenverbrauch-worum-geht-es

https://www.bundesregierung.de/breg-de/service/archiv/nachhaltigkeitspolitik/deutsche-nachhaltigkeitsstrategie-318846#:~:text=Nachhaltigkeit%20bedeutet:%20Nur%20so%20viel,Wirtschaft%20und%20Gesellschaft%20antworten%20wollen.

https://www.bundesregierung.de/resource/blob/975274/1873516/9d73d857a3f7f0f8df5ac1b4c349fa07/2021-03-10-dns-2021-finale-langfassung-barrierefrei-data.pdf?download=1

https://www.bundesregierung.de/resource/blob/2277952/1875184/583beac2346ebc82eb83e80249c7911d/Deutsche_Nachhaltigkeitsstrategie_2021_Kurzfassung_bf_neu_17-05-2021.pdf?download=1

Das ergibt im Jahr einen Flächenverbrauch im Umfang von 18.980,00 ha. Im Vergleich dazu hat die Stadt Wanzleben-Börde eine Fläche von 18.150,00 ha = 188,15 km².

https://www.destatis.de/DE/Themen/Laender-Regionen/Regionales/Gemeindeverzeichnis/Administrativ/05-staedte.html

Das Statistische Bundesamt kommt auf die gleichen besorgniserregenden Feststellungen.

https://www.destatis.de/DE/Presse/Pressemitteilungen/Zahl-der-Woche/2024/PD24_11_p002.html

Daher sind alle neuen Flächenverbräuche in unverbauten Teilen von Umwelt, Natur und Landschaften endlich zu unterlassen und stattdessen Rückbau- und Flächenentsiegelungsmaßnahmen anzugehen.

Ebenfalls bedeutsam für die Stadt Staßfurt ist die die 8,8 km lange Liethe zu sehen.
Nach fortgesetzter Ansicht des Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – gehören dazu auch die Natur- und Landschaftsräume der 160,80 km langen Bode und 85,00 km langen Wipper, welche im Raum der Verbandsgemeinde Saale-Wipper, Stadt Güsten und Stadt Staßfurt durch die 8,8 km lange Liethe verbunden sind.
Alle drei Fließgewässer sind laut § 4 Wassergesetz für das Land Sachsen-Anhalt (WG LSA) sowie der dazugehörigen Anlage 1, „Verzeichnis der Gewässer mit erheblicher Bedeutung für die Wasserwirtschaft“ auf der Basis von § 4 Absatz 1 Nummer 2 als „Gewässer erster Ordnung“ definiert.

https://landesrecht.sachsen-anhalt.de/bsst/document/jlr-WasGST2011pP4

https://landesrecht.sachsen-anhalt.de/bsst/document/jlr-WasGST2011V2Anlage1

http://www.rueckhaltebecken-lsa.de/schutzkonzepte/hochwasserschutzkonzeption-wipper.php

Die 8,80 km lange Liethe gilt als alter Mündungsarm der Wipper und beginnt in der Verbandsgemeinde Saale-Wipper, Stadt Güsten am „Abschlagwehr Wipper“ und endet mit Einmündung in die Bode in der Stadt Staßfurt, nordwestlich der L 73-Hohenerxlebener Straße.
Dabei bildet sie einen sehr wichtigen Biotop- und Grünverbundraum zwischen den schützenswerten und geschützten Fluss- und Auenlandschaften von Wipper, welche sich direkt bzw. indirekt durch folgende Schutzgebiete manifestieren:

  • Landschaftsschutzgebiet „Wipperniederung“ – Größe: 261,00 ha
  • FFH-Gebiet “Wipper unterhalb Wippra“ (EU-Code: DE 4235-301, Landescode: FFH0257) – Größe: flächenhafter Teil mit einer Größe von ca. 25,00 ha und linienhaften Teilen mit einer Gesamtlänge von ca. 53,00 km
  • Naturschutzgebiet „Schierstedter Busch“ – Größe: 23,36 ha
  • Landschaftsschutzgebiet „Bode“ – Größe: 12.024,2968 ha
  • FFH-Gebiet “Bode und Selke im Harzvorland“ (EU-Code: DE 4133-301, Landescode: FFH0172) – Größe: Zitat: „Das Gebiet besteht aus 15 Teilflächen mit einer Gesamtgröße von ca. 151 ha und linienhaften Teilen mit einer Gesamtlänge von ca. 104 km.“, Zitat Ende

https://lau.sachsen-anhalt.de/fachthemen/naturschutz/schutzgebiete-nach-landesrecht/landschaftsschutzgebiet-lsg/lsg61

https://www.natura2000-lsa.de/schutzgebiete/natura2000-gebiete/wipper-unterhalb-wippra-.html?changelang=1

https://lvwa.sachsen-anhalt.de/das-lvwa/landwirtschaft-umwelt/naturschutz-landschaftspflege-bildung-fuer-nachhaltige-entwicklung/naturschutzgebiete-in-sachsen-anhalt/schierstedter-busch

https://lau.sachsen-anhalt.de/fachthemen/naturschutz/schutzgebiete-nach-landesrecht/landschaftsschutzgebiet-lsg/lsg25

https://www.bfn.de/landschaftssteckbriefe/bodeniederung

https://www.natura2000-lsa.de/front_content.php?idart=234&idcat=33&lang=1

https://www.bfn.de/natura-2000-gebiet/bode-und-selke-im-harzvorland

Einerseits hat die Liethe selbst zahlreiche sehr schützenswerte Landschafts- und Naturbestandteile aufzuweisen. Andrerseits fehlen ausreichend Gewässerschutzstreifen, welche beidseitig der Uferoberkanten mindestens 10,00 m breit sein sollten, um eine sukzessive und standortgerechte Entwicklung zu ermöglichen.
Selbst im § 50 Absatz 1 des Wassergesetzes für das Land Sachsen-Anhalt (WG LSA) ist folgendes geregelt, Zitat: „(1) Die Gewässerrandstreifen betragen im Außenbereich nach § 35 des Baugesetzbuches entgegen § 38 Abs. 3 Satz 1 des Wasserhaushaltsgesetzes zehn Meter bei Gewässern erster Ordnung und fünf Meter bei Gewässern zweiter Ordnung.“, Zitat Ende

https://landesrecht.sachsen-anhalt.de/bsst/document/jlr-WasGST2011V1P50

Daraus leitet der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – ab, dass entlang der Liethe, als Gewässer erster Ordnung ein „Gewässerrandstreifen“ von 10,00 m einzuhalten ist.
Welche positive Wirkung das haben kann, zeigt in der Stadt Staßfurt insbesondere das Gebiet zwischen Großer Moorbuschbach bzw. Marbegraben und der L 73-Hohenerxlebener Straße.
Dieses Gebiet ist von einer umfassenden Vielfalt aus Gehölz-, Wiesen- und Staudenflächen, Resten von Streuobstwiesen, das Fließgewässersystem der Liethe mit Wiesen, Schilf- und Staudenbereichen sowie Auenwaldresten geprägt. Hinzu kommt das sich naturnah entwickelnde Sukzessionsgebiet um den früheren Bunker und die Bombentrichter, welche sich zu umfassenden Standgewässern gestaltet haben.
Auf Grund des Arten- und Strukturreichtums das Gesamtgebietes ist ein hohes Maß an Schutzbedürftigkeit geboten.
Die vielfältige Struktur aus Fließgewässern, Feuchtgebieten, Gehölz-, Stauden- und Wiesenbereichen sowie einer stillgelegten Ackerfläche lassen viele sehr bedeutsame Entwicklungsmöglichkeiten erkennen und bilden schon alleine deswegen einen schützenswerten Natur- und Landschaftsraum. Bereits eigene erste Groberfassungen aus der nunmehr mit Beschluss der Mitgliederversammlung des Arbeitskreises Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – vom 04.08.2025 im Aufbau bekräftigten ehrenamtlichen Regionalgruppe Staßfurt-Hecklingen-Hakel-Aschersleben heraus, haben folgendes Artenbild an Fauna und Flora ergeben:

  • 87 Pflanzenarten
  • 51 Vogelarten
  • 19 Insektenarten
  • 2 Säugetierarten
  • 2 Amphibienarten
  • 1 Kriechtierart

So lässt sich schon jetzt eine Einordnung als Gesetzlich geschützte Biotope gemäß § 30 Bundesnaturschutzgesetz – BnatSchG und § 22 Naturschutzgesetz des Landes Sachsen-Anhalt (NatSchG LSA) rechtfertigen und vornehmen.

https://www.gesetze-im-internet.de/bnatschg_2009/__30.html

https://landesrecht.sachsen-anhalt.de/bsst/document/jlr-NatSchGST2010pP22

Der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – sieht schon alleine auf der Basis dieser Erfassungsergebnisse eine grundsätzliche Überprüfung des Schutzstatus für dringend geboten.
In dem Zusammenhang regt die im Juni 2019 vom Umweltbundesamt nach § 3 Umwelt-Rechtsbehelfsgesetz – UmwRG anerkannte, ehrenamtliche und gemeinnützige Umwelt- und Naturschutzvereinigung Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – die Erstellung einer wissenschaftlich fundierten Schutz- und Entwicklungskonzeption für den Natur- und Landschaftsraum der 8,8 km langen Liethe an, welche insbesondere die Analyse und Würdigung der Bedeutung als Lebens- und Rückzugsraum für Fauna, Flora und Funga, als Grün- und Biotopverbundraum, als Entstehungsgebiet und Korridor für Kalt- und Frischluft, für Wohn- und Lebensqualität, Bildung und Wissenschaft sowie Vorschläge zur Schutz und Entwicklung des Gesamtraumes beinhalten muss.
Dazu sind nach Meinung des Arbeitskreises Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – die Auswertung bestehender wissenschaftlicher Erarbeitungen und Erfassungen des vielfältigen Natur- und Landschaftsraumes Liethe sowie Neuerfassungen zum Beispiel von Fauna, Flora, Funga, Niederschlags- und Verdunstungsverhältnisse, Boden-, Wasser- und Luftqualität vorzunehmen.
Dabei gilt es ganz besonders den Natur- und Landschaftsraum entlang der Liethe in der Stadt Staßfurt zwischen Großer Moorbuschbach bzw. Marbegraben und der L 73-Hohenerxlebener Straße in Blick zu nehmen.
Als wissenschaftliche Partner kommen zum Beispiel die Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg, das Helmholtz-Zentrum für Umweltforschung GmbH – UFZ sowie die Hochschule Anhalt in Frage.
Immer wieder stellen Mitglieder des Arbeitskreises Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – unverständlicherweise massive Mahdarbeiten entlang der beiden trapezförmig und im Bereich der Flächen der Silbitz Group Staßfurt AWS GmbH einseitig massiv befestigten Ufer fest. Dabei zerstörte bzw. zerstört man nicht nur die Wiesenvegetation entlang der Liethe und setzte diese Bereiche flächendeckend der Hitze und Austrocknung aus, sondern griff mit Befahrungen in den direkten Fließbereich der Liethe und ihres unmittelbaren Schilfbereich ein. Das massenhaft eingetragene Mahdgut erhöht zudem die Eutrophierung. Derartige Aktivitäten sind sofort und unwiderruflich zu beenden.
Eine genauso verheerende Wirkung hat das vollständige Abmähen der Aue zwischen Staßfurter Erich-Weinert-Siedlung und Liethe hinterlassen. Ein schützenswerter und sehr bedeutsamer Landschafts- und Naturraum hat Lebens- und Rückzugsraum für Fauna, Flora und Funga verloren. Im Ergebnis dessen prüft der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – die Erstattung einer Strafzeige bei der zuständigen Staatsanwaltschaft und fordert erneut und mit Nachdruck das Gebiet aus der landwirtschaftlichen Nutzung herauszunehmen, um die erneute Entwicklung eines arten- und strukturreichen Natur- und Landschaftsraumes zuzulassen bzw. zu ermöglichen.

Im Rahmen einer angemahnten wissenschaftlich fundierten Schutz- und Entwicklungskonzeption sieht der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – das dringende Erfordernis der Liethe eine naturnahere bis naturnahe Entwicklung zu ermöglichen. Dazu gehören nicht nur der direkte Fließ- und Schilfbereich, sondern ebenfalls die naturnahere bis naturnahe Entwicklung der Uferbereiche, wozu die Zulassung von Gehölzsukzessionen und eine unregelmäßige und partielle Mahd von Wiesen- und Staudenflächen außerhalb von Brut- und Setzzeiten gehören muss. Ebenso gilt es u.a. die Einmündung des Großen Moorbuschbaches bzw. Marbegrabens zu renaturieren und ebenso entsprechend mit allen Einmündungsbereichen zu verfahren. Das entspricht auch dem Anliegen der RICHTLINIE 2000/60/EG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 23. Oktober 2000 zur Schaffung eines Ordnungsrahmens für Maßnahmen der Gemeinschaft im Bereich der Wasserpolitik, insbesondere bei Beachtung der Artikel 1, 2 und 4.

https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/PDF/?uri=CELEX:02000L0060-20141120&from=DE

Das sich entwickelnde Sukzessionsgebiet um den früheren Bunker und die Bombentrichter, welche sich zu umfassenden Standgewässern umgestaltet haben sind von allen Eingriffen, Zerstörungen und Störungen freizuhalten und zu schützen. Bestehende Vermüllungen sind sensibel und vorsichtig aus dem Gebiet, ohne Fauna, Flora und Funga zu beeinträchtigen.
Im Rahmen der Gesamtbetrachtung des Gesamtraumes der Liethe, hat der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – mit sehr großer Sorge und absolutem Unverständnis jüngste Medienberichte aufgenommen, dass die Stadt Staßfurt in der Erich-Weinert-Siedlung am Ende der Baumeckerstraße auf der nunmehr stillgelegten Ackerfläche im Natur- und Landschaftsraum entlang der Liethe in der Stadt Staßfurt zwischen Großer Moorbuschbach bzw. Marbegraben und der L 73-Hohenerxlebener Straße einen Kinderspielplatz gekoppelt mit einem Autoparkplatz plant.
Derartige Pläne beinhalten schon eine Missachtung des Schutzes und Erhaltes eines arten- und strukturreichen Landschafts- und Naturraumes. Zudem befindet sich das Planungsgebiet in der Retentionsfläche der Liethe und bildet ein sehr wichtigen Raum der Wasserrückhaltung und -speicherung. Angesichts der einerseits zunehmenden langanhaltenden, intensiven, häufig mit massiver Hitze verbundenen niederschlagsarmen bzw. Trockenphasen sowie andrerseits plötzlichen Starkniederschläge, dienen solche Räume dem hydrologischen Ausgleich.

Dabei hat schon die auf der Basis des Bebauungsplans Nr. 01/90 Wohngebiet Erich-Weinert-Straße, Erstaufstellung vom 07.03.1994 zu einer Verbauung auf einer Fläche von mindestens ca. 14,70 ha landwirtschaftlich genutzter Fläche in der Lietheaue als sehr bedenklich anzusehen, welche zu dem Zeitpunkt ebenfalls Bestandteil des nunmehr 12.024,2968 ha großen Landschaftsschutzgebietes „Bode“ war.

https://lau.sachsen-anhalt.de/fachthemen/naturschutz/schutzgebiete-nach-landesrecht/landschaftsschutzgebiet-lsg/lsg25

Auf Seite 4 des Bebauungsplans Nr. 01/90 Wohngebiet Erich-Weinert-Straße, Erstaufstellung vom 07.03.1994 ist lediglich ein „Kinderspiel“ vermerkt, welche zur Erläuterung folgende zitierte Angaben enthält: „Alterszusammensetzung 3-6, 6-12 (räumliche Verteilung“ enthält.

https://www.b-plan-services.de/bplanpool/Sta%C3%9Ffurt/liste

https://www.b-plan-services.de/bplanpool/Sta%C3%9Ffurt/Bebauungsplan/2523/2727

https://www.b-plan-services.de/bplanpool/Sta%C3%9Ffurt/Bebauungsplan/2523/2727#

https://www.b-plan-services.de/bplanpool/document/4809/download/Begr%C3%BCndung.pdf

https://www.b-plan-services.de/bplanpool/document/2727/download/main/Planzeichnung.pdf

https://www.b-plan-services.de/bplanpool/document/4810/download/Begr%C3%BCndung%20Anhang.pdf

https://www.b-plan-services.de/bplanpool/document/2727/download/main/Planzeichnung.pdf

Worauf da die Unabhängige Bürgervertretung Staßfurt (UBvS) eine 30jährige Zusage an dem angedachten Standort ableitet, ist nicht nachvollziehbar.

https://www.volksstimme.de/lokal/stassfurt/zusage-besteht-seit-30-jahren-ubvs-fordert-spielplatz-fur-stassfurter-erich-weinert-siedlung-4093030

Die 1. Änderung vom 20.03.2000 beinhaltet ebenfalls keinen derartigen Anspruch. Auf Seite 2 enthält die Begründung jedoch eine überhaupt nicht nachvollziehbare Rechtfertigung für die Begründung des Gesamtvorhabens, Zitat:
Der Bebauungsplan Nr. 01/90 Wohngebiet „Erich-Weinert-Straße“ wurde mit dem Ziel aufgestellt, das Anfang der 90er Jahre bestehende Unterangebot an Wohnraum in Staßfurt zu beseitigen. Es sollte einerseits Bauland für den individuellen Einfamilienhausbau erschlossen werden, andererseits aber auch Flächen für Geschosswohnungen (Eigentums- bzw. Mietwohnungsbau) bereitgestellt werden. Zitat Ende

https://www.b-plan-services.de/bplanpool/Sta%C3%9Ffurt/2944

https://www.b-plan-services.de/bplanpool/document/4811/download/Begr%C3%BCndung.pdf

https://www.b-plan-services.de/bplanpool/document/2728/download/main/Planzeichnung.pdf

In dem Zusammenhang verweist der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. auf Dokumentationen, welche ein vollkommen anderes Lagebild zu Wohnungsleerständen in der Stadt Staßfurt zeichnen.

https://iba-stadtumbau.de/index.php?fakten-stassfurt

https://www.begleitforschung.info/wp-content/uploads/2023/03/WS1-23_Albrecht-Boehme_Stassfurt.pdf

https://www.bbsr.bund.de/BBSR/DE/veroeffentlichungen/sonderveroeffentlichungen/2020/wohnungsleerstand-dl.pdf?__blob=publicationFile&v=4

Insofern betrachtet der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. die deutlich einseitige Berichterstattung in der „Volksstimme“ sehr besorgniserregend. Insbesondere die jüngsten Beiträge „Bürgerinitiative für Spielplatz“ und „Spielplatz längst überfällig“ zeichnen ein sehr einseitiges Bild, welche zu der Überschrift des Beitrages vom 02.06.2025 „Staßfurt muss abwägen: Kinder oder Naturschutz?“ passt.
Diese unmögliche Frontstellung zwischen beiden Themenfeldern, zeugt davon das Medienschaffende noch immer nicht begriffen haben, dass die nunmehrigen Generationen nicht weitere zerstörte Umwelt, Natur und Landschaften schaffen und letztendlich künftigen Generationen hinterlassen dürfen. Dieses Herausstehlen aus der Verantwortung ist hochgradig unverantwortlich und gefährlich.
Das Ganze gipfelt dann in die inakzeptable und undemokratische Feststellung und Forderung der Unabhängigen Bürgervertretung Staßfurt (UBvS) „ob Umweltvereine aus Halle hier Mitsprache haben…“ Ein Anruf des verantwortlichen Redakteurs beim Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – hätte auch hier Klarheit verschafft.
Also dann eben auf diesem Weg:

Die im Juni 2019 vom Umweltbundesamt nach § 3 Umwelt-Rechtsbehelfsgesetz – UmwRG anerkannte, ehrenamtliche und gemeinnützige Umwelt- und Naturschutzvereinigung Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – ist in den Freistaaten Sachsen und Thüringen sowie in den Ländern Sachsen-Anhalt, Brandenburg, Berlin und Niedersachsen aktiv. Jeder Verein muss jedoch gemäß § 24 BGB zwingend einen Vereinssitz festlegen.

https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__24.html

Beim Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – befindet sich der Vereinssitz in Halle (Saale), was aber nichts zu dem Einzugsraum der Aktivitäten besagt.

https://bgb.kommentar.de/…/Untertitel-1/Kapitel-1/Sitz

Also helfen Sprüche, wie „ob Umweltvereine aus Halle Mitsprache.haben.“ nun wahrlich nicht weiter. So etwas zeugt leider erfahrungsgemäß immer von fachlicher und sachlicher Argumentationslosigkeit. Für eine Wählergemeinschaft, welche für sich Anspruch nimmt alle Interessen der Bevölkerung vertreten zu wollen, ist so ein Ausgrenzungsausspruch sehr bezeichnend und ein deutliches Armutszeugnis.

https://www.ubvs.de

Somit muss sich auch die Unabhängige Bürgervertretung Staßfurt (UBvS) mit dem Thema Schutz, Erhalt und Entwicklung von Umwelt, Natur und Landschaften befassen und nicht vollkommen unkonstruktiv und unsachlich gegen einen gemeinnützige und ehrenamtlichen Umwelt- und Naturschutzverein schießen.
Der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – fordert daher die Unabhängige Bürgervertretung Staßfurt (UBvS) dringend auf, sachlich-konstruktiv mit anderen Vorschlägen umgehen und nicht mit populistischen Sprüchen glauben zu können, Fachlichkeit und Sachlichkeit ersetzen zu dürfen.

https://www.ubvs.de

Die Unabhängige Bürgervertretung Staßfurt (UBvS) möchte bestimmt auch immer eine höfliche und korrekte Behandlung erfahren!
Daher fordert der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – die sofortige und unwiderrufliche Einstellung solcher feindseligen und konfrontativen Aktivitäten aller Art.
Nach Meinung der Mitglieder des Arbeitskreises Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA erscheint es sehr sinnvoll zu sein, eine wissenschaftlich fundierte Schutz- und Entwicklungskonzeption für die gesamte Bode, ihre Nebengewässer und ihrer Auen zu entwickeln. Gleiches trifft, wie bereits obengenannt, für die Liethe, ihrer Aue und Nebengewässer zu. Als wissenschaftliche Akteure können hier u.a. die Helmholtz-Zentrum für Umweltforschung GmbH – UFZ, die Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg und die Fachhochschule Anhalt mit ihren Standorten in Köthen und Bernburg fungieren.
Der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – bekräftigte zu Beginn, während und zum Abschluss der Fahrradexkursion immer wieder den Prozess massiv in Gang zu setzen, zu begleiten sowie ehrenamtlich Interessierte mit einbeziehen.
Auf Beschluss der Mitgliederversammlung des Arbeitskreises Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – vom 04.08.2025 hat daher bekräftigt den Aufbau einer ehrenamtlichen Regionalgruppe Staßfurt-Hecklingen-Hakel-Aschersleben voranzutreiben.

In dem Zusammenhang sei auf die Möglichkeit der Kontaktaufnahme über folgende zentrale Anschrift hingewiesen:

Arbeitskreis Hallesche Auenwälder
zu Halle (Saale) e.V. – AHA

Große Klausstraße 11

06108 Halle (Saale)

E-Mail: aha_halle@yahoo.de

Andreas Liste
Vorsitzender

Halle (Saale), den 08.08.2025

Fotos: Andreas Liste

01-Staßfurt – Aue zwischen Erich-Weinert-Siedlung und Liethe – Blick nach Nordosten auf Lietheaue & Altdeponie
02-Staßfurt – Aue zwischen Erich-Weinert-Siedlung und Liethe – Blick nach Südosten auf Lietheaue & Silbitz Group Staßfurt AWS

AHA hält verstärkten Schutz der Landschaften zwischen Greiz und Gera für dringend geboten

Der gemeinnützige und ehrenamtliche Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – setzt sich bekanntlich sehr intensiv für den Schutz, Erhalt und naturnahe Entwicklung der Weißen Elster, ihrer Fluss- und Auenlandschaften, ihrer Nebengewässer sowie angrenzender Natur- und Kulturlandschaften ein. Dies geschieht in Form von Stellungnahmen, Vorschlägen, Exkursionen sowie Öffentlichkeits- und Bildungsarbeit.
Im Rahmen dieser räumlich, fachlich-inhaltlich und organisatorisch umfassenden ehrenamtlichen Tätigkeit beabsichtigt der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – nunmehr auch seine Aktivitäten auf die nach eigenen Messungen ca. 28,85 km lange Weiße Elster zwischen den Städten Greiz und Gera zu intensivieren.
Dabei bilden der Erhalt, der Schutz und die Entwicklung weiterer Abschnitte zu naturnahen Natur- und Landschaftsräumen, die Erweiterung von Hochwasserräumen, die mögliche Wiederanbindung von Altarmen und eines umwelt- und naturverträglichen Tourismuskonzeptes, die Entwicklung eines breitgefächerten Umweltbildungskonzeptes sowie die Unterstützung des Vorhabens der Ausweisung großer Teile des Gebietes der Weißen Elster ab Greiz, Wünschendorf/Elster, Gera, über Markkleeberg, Leipzig, den angrenzenden Landkreisen bis nach Halle (Saale) zur Ausweisung zum UNESCO-Weltkulturerbe, die ersten Arbeitshauptschwerpunkte. So lassen sich ökologische, geologische, archäologische, historische, kulturelle, wissenschaftliche, ökonomische, soziale und kulturelle Aspekte umfassender und günstiger ins Verhältnis bringen, um so angemessen zukunftsfähig länderübergreifend eine nachhaltige Entwicklung zu ermöglichen. Perspektivisch erscheint es in dem Zusammenhang sinnvoll zu sein, die Gebiete über Plauen bis ins Erzgebirge nach Tschechien ins Quellgebiet auszuweiten.
Im Rahmen einer Fahrradexkursion am 05.08.2025 führte der Weg zuerst in die Ortschaft Kürbitz der sächsischen Gemeinde Weischlitz. Hier gestaltet sich die Weiße Elster noch verhältnismäßig naturnaher. Jedoch sind gerade im Bereich der Steinbogenbrücke bauliche Eingriffe in der Aue der Weißen Elster erkennbar, welche es gilt zu beseitigen, um die freie Entwicklung von Fauna, Flora und Funga sowie die Ausbreitung des Hochwassers nicht weiter zu behindern. Zudem gilt es vorsichtige Maßnahmen zu ergreifen, um das Drüsige Springkraut zurückzudrängen. Dazu empfiehlt es sich zeitlich die Vegetationsphase zu nutzen, welche vor der Blühphase liegen muss. Sinnvoll scheint es dabei diese Maßnahmen in Form von öffentlichen Arbeitseinsätzen umzusetzen, um zudem umweltbildend wirksam sein zu können.
Ein besonderer Schwerpunkt der Fahrradexkursion bildete neben der Beobachtung von Fauna, Flora und Funga sowie Landschaft, Natur und Umwelt, Möglichkeiten der Wiederausweitung von Überflutungsgebieten, welche u.a. durch Deichrückverlegungen und -beseitigungen sowie Wiederbelebungen der Altverläufe der Weißen Elster in Betracht zu ziehen sind.
Die eigentliche Fahrradexkursion begann in der thüringischen Stadt Greiz an der Weißen Elster, welche komplett das gesamte Stadtgebiet durchfließt. Somit prägen die Innenstadt insbesondere die Weiße Elster und ihre Aue sowie das Untere und das Obere Schloss, der Schlossgarten und nach Nordwesten der ca. 43,00 ha große Fürstlich Greizer Park, welcher Bestandteil der Aue der Weißen Elster ist. Eine sehr vorteilhafte Situation, weil somit eine Grün- und Biotopverbundachse besteht, welche zudem Kalt- und Frischluftentstehung und -verteilung ermöglicht, den Erholungscharakter positiv beeinflussen kann sowie vorteilhaft das Stadtbild prägt. Zudem existieren mehr oder minder, aber positiv entwicklungsfähig, Lebens- und Rückzugsräume für Fauna, Flora und Funga. Die Durchschneidungen mit den Brücken Schloßbrücke, Friedensbrücke und Freiheitsbrücke gilt es auf keinen Fall mit weiteren Bauwerken aller Art in dem Raum zu ergänzen.
Auffällig ist der Parkplatz, welcher sich auf die Aue der Weißen Elster zwischen Schlossbrücke/Friedensbrücke sowie Freiheitsbrücke erstreckt. Nach eigenen Messungen ist die Fläche durchschnittlich ca. 274,76 m lang und durchschnittlich ca. 9,17 m breit und umfasst eine Fläche von 2.519,55 m² = 0,25 ha.
Nicht nur, dass der Parkplatz das Stadtbild massiv stört, stellt er eine Vollversiegelung einer Fläche in der Aue der Weißen Elster dar. Diese Aue ist ohnehin stark räumlich eingeschränkt und hat nur begrenzte Möglichkeiten Hochwasser aufzunehmen, was nicht nur Ausbreitungsraum, sondern auch Bodenversickerung bedeuten kann.

Diese Parkplatzfläche, welche praktisch den größten Teil in der Aue der Weißen Elster im Zentrum der Stadt Greiz einnimmt, ist mit Asphalt voll versiegelt.
In dem Zusammenhang weist der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – darauf hin, dass das Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) zur aktuellen täglichen Neuausweisung von Siedlungs- und Verkehrsflächen in der Bundesrepublik Deutschland folgendes angibt, Zitat: „Ausweislich der amtlichen Flächenstatistik des Bundes wurden in Deutschland im Vierjahresmittel 2019 bis 2022 jeden Tag rund 52 Hektar als Siedlungsflächen und Verkehrsflächen neu ausgewiesen. Dies entspricht einer Fläche von circa 72 Fußballfeldern täglich. Damit nahm der Flächenverbrauch nach einem Anstieg im Vorjahreszeitraum (55 Hektar) nun wieder geringfügig ab. 37 Hektar der Flächenneuinanspruchnahme entfielen auf den Bereich Wohnungsbau, Industrie und Gewerbe sowie öffentliche Einrichtungen, 12 Hektar auf Sport-, Freizeit- und Erholungs- sowie Friedhofsflächen. Insgesamt machten Flächen für Siedlung und Verkehr in Deutschland im Jahr 2022 14,5 Prozent, das heißt etwa ein Siebtel der Gesamtfläche aus.
Die Siedlungs- und Verkehrsfläche darf nicht mit „versiegelter Fläche“ gleichgesetzt werden, da sie auch unversiegelte Frei- und Grünflächen enthält. Nach Schätzungen des Statistischen Bundesamtes sind etwa 45 Prozent der Siedlungs- und Verkehrsfläche versiegelt.“, Zitat Ende
Ferner ist folgendes ausgeführt, Zitat:
In der Deutschen Nachhaltigkeitsstrategie hat sich die Bundesregierung zum Ziel gesetzt, den täglichen Zuwachs an Siedlungs- und Verkehrsfläche in Deutschland von heute rund 52 Hektar pro Tag bis zum Jahr 2030 auf unter 30 Hektar pro Tag zu reduzieren, um bis zum Jahr 2050 einen Flächenverbrauch von netto Null im Sinne einer Flächenkreislaufwirtschaft zu erreichen. Dabei geht es auch um den Schutz und die Erhaltung landwirtschaftlicher Flächen.“, Zitat Ende

https://www.bmuv.de/themen/nachhaltigkeit-digitalisierung/nachhaltigkeit/strategie-und-umsetzung/flaechenverbrauch-worum-geht-es

https://www.bundesregierung.de/breg-de/service/archiv/nachhaltigkeitspolitik/deutsche-nachhaltigkeitsstrategie-318846#:~:text=Nachhaltigkeit%20bedeutet:%20Nur%20so%20viel,Wirtschaft%20und%20Gesellschaft%20antworten%20wollen.

https://www.bundesregierung.de/resource/blob/975274/1873516/9d73d857a3f7f0f8df5ac1b4c349fa07/2021-03-10-dns-2021-finale-langfassung-barrierefrei-data.pdf?download=1

https://www.bundesregierung.de/resource/blob/2277952/1875184/583beac2346ebc82eb83e80249c7911d/Deutsche_Nachhaltigkeitsstrategie_2021_Kurzfassung_bf_neu_17-05-2021.pdf?download=1

Das ergibt im Jahr einen Flächenverbrauch im Umfang von 18.980,00 ha. Im Vergleich dazu hat die Stadt Wanzleben-Börde eine Fläche von 18.150,00 ha = 188,15 km².

https://www.destatis.de/DE/Themen/Laender-Regionen/Regionales/Gemeindeverzeichnis/Administrativ/05-staedte.html

Das Statistische Bundesamt kommt auf die gleichen besorgniserregenden Feststellungen.

https://www.destatis.de/DE/Presse/Pressemitteilungen/Zahl-der-Woche/2024/PD24_11_p002.html

Eine vollkommen inakzeptable Situation, welche es nicht zur stoppen, sondern rück gängig zu machen gilt.

Gerade in einem Raum, wo nicht nur baulich, sondern die naturräumlich-geologischen Umstände nur eine geringe Breite und Ausdehnung der Auen- und Flusslandschaft der Weißen Elster zulassen.
Dieser Parkplatz ist zudem ein Ausdruck, dass sich Stadtplanung und -gestaltung weiterhin dem Kraftfahrzeugverkehr unterordnet, anstatt Verkehrsvermeidung sowie die Nutzung des Öffentlichen Personennahverkehr und des Schienenverkehrs den Vorrang einzuräumen und entsprechend zu befördern. Eine attraktivere Gestaltung des Bahnhofgeländes mit Gebäude trägt womöglich auch zur größeren Anziehung bei. Eine alternative Stadtplanung und -gestaltung ermöglicht u.a. Reduzierung von versiegelten Flächen, Lärm-, Abgas- und Feinstaubbelastungen, sorgt für mehr und vielfältigeres Grün, Grün- und Biotopverbundräume, schafft weitere Aufenthaltsräume für die Bevölkerung, verbessert die Lebensqualität und wertet das Stadtbild auf.
In dem Zusammenhang sei darauf hingewiesen, dass der Parkplatz und dessen Nutzung zur Verschlechterung des Raumes des Flusses Weiße Elster und ihrer Aue beiträgt. Das betrifft ein Fehlen der natürlichen Funktion des Bodens sowie des Eintrages von Abgasen und Feinstaub.
Daher sind hier auch eindeutige Widersprüche zu den Regelungen der RICHTLINIE 2000/60/EG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 23. Oktober 2000 zur Schaffung eines Ordnungsrahmens für Maßnahmen der Gemeinschaft im Bereich der Wasserpolitik und hier insbesondere der Abschnitte 1, 2 und 4 zu erkennen.

https://eur-lex.europa.eu/resource.html?uri=cellar:5c835afb-2ec6-4577-bdf8-756d3d694eeb.0003.02/DOC_1&format=PDF

Daher fordert der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – die unverzügliche und vollständige Beseitigung der 0,25 ha großen asphaltierten Parkplatzfläche.

Ebenfalls im Widerspruch zur RICHTLINIE 2000/60/EG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 23. Oktober 2000 zur Schaffung eines Ordnungsrahmens für Maßnahmen der Gemeinschaft im Bereich der Wasserpolitik und hier insbesondere der Abschnitte 1, 2 und 4 steht der Zustand des Mündungsgebietes des Aubaches im Bereich der Schloßbrücke. Die Ufer- und Sohlbereiche des Fließgewässers sind vollkommen verbaut und haben den Bach zum Abflusskanal degradiert. Hier gilt es eine wissenschaftlich fundierte Schutz- und Entwicklungskonzeption zu entwickeln, welche eine alternative Lösung beinhaltet.

In dem Zusammenhang hat der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – mit Interesse das Projekt „Greiz: Urban by Landscape“ der Bauhaus-Universität Weimar aus dem Jahr 2021 aufgenommen. Die Inhalte und Ideen bilden nach Auffassung des Arbeitskreises Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – einen guten Ansatz, bedürfen jedoch einer tiefgründigere und umfassendere Berücksichtigung der Notwendigkeit, dass Umwelt, Natur- und Landschaftsräume mehr zusammenhängende naturnahere bis natürliche Entwicklungsräume benötigen, um stabile Lebens- und Rückzugsräume für Fauna, Flora und Funga zu schützen bzw. zu entwickeln sowie Biotop- und Grünverbundräume sein zu können.

https://www.uni-weimar.de/en/architecture-and-urbanism/chairs/landschaftsarchitektur-und-planung/lehre/archiv-lehre/sommersemester-2021/greiz-urban-by-landscape

https://www.uni-weimar.de/en/architecture-and-urbanism/chairs/landschaftsarchitektur-und-planung/lehre/archiv-lehre/sommersemester-2021/greiz-urban-by-landscape/?type=98

Eine dem unter- bzw. eingeordnete Nutzung als Erholungs- und Freizeitraum für den Menschen. gilt es wissenschaftlich und sensibel zu prüfen und ggf. zuzulassen, aber wenn erforderlich, auch teilweise oder komplett auszuschließen.

Mit dem ca. 43,00 ha große Fürstlich Greizer Park besitzt die Stadt Greiz einen sehr interessanten Standort in der Aue der Weißen Elster im Nordwesten des inneren Stadtgebietes von Greiz. Den historischen und ökologischen Kontext des Parkgebietes gilt es nach Ansicht des Arbeitskreises Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – in den Mittelpunkt der Entwicklung und Nutzung des Parkes zu stellen. Dazu gehört ein sorgsamer Umgang mit den Gehölz- und Wiesenbeständen sowie mit dem im mittleren Teil des Parks befindlichen Binsenteich. Leider war nicht erkennbar, warum der Binsenteich zum Zeitpunkt der Fahrradexkursion am 05.08.2025 trockengefallen war. Hier empfiehlt es sich transparent die Besuchenden des Parks über den Grund dieses Zustandes zu informieren. Gleiches gilt für nicht nachvollziehbare Mahdarbeiten auf dem Grund des zurzeit ausgetrockneten Binsenteiches.

Im weiteren Verlauf der Fahrradexkursion fiel die naturräumlich und geologisch vorgebestimmte Nähe der Weißen Elster, ihrer Aue und ihrer Nebengewässer mit dem 3.164,00 ha großem Landschaftsschutzgebiet „Wälder um Greiz und Werdau“ auf, welches im Freistaat Sachsen, Landkreis Zwickau an das ca. 3.070,00 ha große Landschaftsschutzgebiet „Werdauer Wald“ anknüpft, was wiederum u.a. das ca. 125,00 ha große FFH-Gebiet „Bildhölzer im Werdauer Wald“, Landesinterne Nr.: 274, EU-Meldenummer.: 5239-301 beinhaltet.

https://tlubn.thueringen.de/naturschutz/schutzgebiete/landschaftsschutzgebiet

https://www.landkreis-zwickau.de/werdauer-wald

https://www.landkreis-zwickau.de/download/natur/LSG_Werdauer_Wald_VO_gesamt_fuer_Internet.pdf

https://www.landkreis-zwickau.de/download/natur/LSG_Werdauer_Wald_Karte_WEB.pdf

https://www.natura2000.sachsen.de/274-bildholzer-im-werdauer-wald-31457.html

Auf der Seite des Freistaates Thüringen ist ein Großteil des schützenswerten Natur- und Landschaftsraumes zwischen der Stadt Greiz und der Gemeinde Wünschendorf/Elster mit dem 1.602,00 ha großen FFH-Gebiet 147 „Elstertal zwischen Greiz und Wünschendorf“ und dem 1.602,00 ha großen EU-Vogelschutzgebiet „Elstertal zwischen Greiz und Wünschendorf“ (EU-Nr.: 5238-303; TH-Nr.: 42) verbunden.

https://natura2000.thueringen.de/download-bereich/ffh-gebiete-map/ffh147-map

https://natura2000.thueringen.de/fileadmin/000_TLUBN/Naturschutz/Dokumente/9_natura2000/FFH_Gebiete_MaP/ffh_147_map_ab.pdf

https://natura2000.thueringen.de/managementplaene-fuer-spa-fachbeitraege-offenland/spa-nr-42-elstertal-zwischen-greiz-und-wuenschendorf

Nach Auffassung des Arbeitskreises Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – gehört dazu ein entsprechender Umgang mit den Wald-, Wiesen und Auenflächen erforderlich. Dazu gehören sukzessive Entwicklungen zuzulassen und zu befördern sowie bauliche Maßnahmen nicht nur auszuschließen, sondern Rückbauaktivitäten zu prüfen. Im Fahrradexkursionsgebiet fielen dahingehend durchaus positive Entwicklungen auf. Das Zusammenspiel zwischen Wald, Wiesen und Fließgewässern waren zum Beispiel im Röschnitzgrund und im Verlauf des Hambaches zu erkennen.
Jedoch war im Bereich des Waldgebietes zwischen Luftbrücke und Bretmühle festzustellen, dass der einstige Einsatz von Holzerntemaschinen und die dabei verursachten tiefen Fahrspuren am Hang zu massiven Erosionserscheinungen geführt hat. Daher bekräftigt der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – die dringende Notwendigkeit, dass derartige Eingriffe enden. Sie stören den anstrebenswerten sukzessiven Gestaltungsprozess des jeweiligen Waldgebietes.
Im Bereich der Clodramühle fällt die Wehranlage auf, welche die Durchgängigkeit einschränkt. Hier sei erneut auf die RICHTLINIE 2000/60/EG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 23. Oktober 2000 zur Schaffung eines Ordnungsrahmens für Maßnahmen der Gemeinschaft im Bereich der Wasserpolitik und hier insbesondere der Abschnitte 1, 2 und 4 hingewiesen.
In seiner „Stellungnahme zur geplanten Errichtung einer Fischaufstiegsanlage am Wehr der Wasserkraftanlage Clodramühe an der Weißen Elster“ vom 24.04.2024 wies der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – u.a. auf folgendes hin, Zitat:

Grundsätzlich ist die Wiederherstellung der Durchgängigkeit der Weißen Elster zu begrüßen. Ausgehend aus den vorliegenden Planungsunterlagen gilt es jedoch folgende Bedenken und Hinweise zu geben:

  • Alternativ gilt es zu prüfen, dass anstatt des Wehres eine Sohlgleite den Höhenunterschied überwindbar macht und somit eine Durchgängigkeit für Fische wieder entstehen kann.
  • Der geplante Standort der Fischaufstiegsanlage führt offensichtlich zur Zerstörung von Gehölz-, Wiesen- und Staudenbeständen im Uferbereich der Weißen Elster. Dabei sind auch die Schutzziele des Natura 2000 – Gebietes 5238-303 „Elstertal zwischen Greiz und Wünschendorf“ (FFH-Gebiet und EU-Vogelschutzgebiet) anzumahnen.
  • Zusätzliche Eingriffe in das Flussbett und die Ufer der Weißen Elster sind auszuschließen.“, Zitat Ende

Erfreulicherweise war im Rahmen der Fahrradexkursion festzustellen, dass häufig die Wege unversiegelt blieben, was für Klein- und Kleinsttiere keine unüberwindbare Barrieren bedeutet. Ferner bieten Pfützen auf naturbelassenen Wegen Tränken für Tiere und ermöglicht insbesondere Schwalben und Wildbienen die Gewinnung von Lehm als Baumaterial für Niststätten.
Insbesondere der Fahrradweg zwischen der Gemeinde Wünschendorf/Elster und der Stadt Gera bedeutet mit seinem asphaltierten Zustand das reine Gegenteil davon. Aus ebengenannten Gründen, sind hier perspektivisch Rückbaumaßnahmen erforderlich.

Ferner zeigt der Landschafts- und Naturraum der Weißen Elster und ihrer Aue zwischen der Gemeinde Wünschendorf/Elster und der Stadt Gera auf, dass die Deiche zu nah am Fluss stehen und der Großteil der Altaue von der Hochwasserdynamik und -ausbreitung ausgeschlossen ist. Dabei sind mehr Retentionsflächen erforderlich. Zudem sind die Wechselbeziehungen zwischen Fluss und Aue mit Hochwasserausbreitung wichtig für die Arten- und Strukturvielfalt sowie den Wasserhaushalt im Boden. Daher hält der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – die unverzügliche Erstellung einer wissenschaftlich fundierten Konzeption für erforderlich, um eine umfassende Deichrückverlegung zu ermöglichen. Dies führt ferner zu einer deutlichen Entspannung der Hochwasserwelle in den nachfolgenden Ländern, Regionen, Landkreisen, Städten und Kommunen. Als erstes profitieren die Gemeinde Wünschendorf/Elster und die Stadt Gera davon.

Beim Befahren des Stadtgebietes Gera fiel das vollständig verbaute Bett des Wipsebaches auf. Erst im direkten Mündungsbereich war er von dem Betonkorsett befreit und konnte frei fließen. Die naturnahere Entwicklung bewirkte eine größere Arten- und Strukturvielfalt am Ufer und im Gewässerbett. Daher hält es der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – für dringend geboten eine wissenschaftlich fundierte Schutz- und Entwicklungskonzeption für den Wipsebach zu erstellen, welche u.a. die Befreiung von Sohle und Ufer von den Verbauungen und eine naturnahe Entwicklung ermöglicht.

Zusammenfassend ist im Ergebnis der Fahrradexkursion festzustellen, dass die Weiße Elster zwischen den Städten Greiz und Gera große Strecken naturnahere Strukturen besitzt, jedoch häufig seiner Aue und seines Überflutungsraumes beraubt ist. Ferner haben Flussverkürzungen zu Gewässereintiefungen und Strukturverarmung geführt. Darüber hinaus bedarf es eines nachhaltigen Schutzes, Erhaltes und einer darauf beruhenden Entwicklung der wertvollen, arten- und strukturreichen Landschafts- und Naturbestandteile, welche durchaus vielfältig vernetzt sind. Der Biotopverbund bedarf jedoch einer umfassenden räumlichen Erweiterung, wozu Fließgewässer, Waldgebiete, Gehölz- und Staudenstreifen, extensive Wiesen- und Streuobstwiesenflächen, Obstbaumalleen, aber nicht zuletzt auch Ackerflächen mit einer größeren Anbaukultur beitragen können. Humusmehrende Ackerkulturen wie Luzerne, Kleegrasgemische und Phacelia fehlen vollständig. Neben der Verschlechterung der Bodenqualität, des stark reduzierten Nahrungsangebots für den Feldhasen, mangelnder Jagdmöglichkeit für Greifvögel und Eulen, geht auch eine Verarmung der landeskulturellen Vielfalt einher. Während zu Zeiten der DDR noch 25 Ackerkulturen auf dem Feld standen, sind es heute gerade mal noch 5 – 7 verschiedene Ackerkulturen. Hier bedarf es einer massiven Änderung auf allen räumlichen und gesellschaftlichen Ebenen.
Neben den dargestellten ökologischen Realitäten, Problemen, Schutzwürdigkeiten und -erfordernissen sowie unterbreiteten Vorschlägen, zeigt sich für den Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA -, dass sich Landes-, Regional- und Kommunalplanungen umfassend abstimmen müssen. Dazu zählen alle Aktivitäten in Landschaft, Umwelt, Natur und urbanen Räumen in den Städten und Gemeinden.
Nach Auffassung des Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – gehört im Stadtgebiet von Greiz die Beseitigung der Parkplatzfläche, welche sich auf die Aue der Weißen Elster zwischen Schlossbrücke/Friedensbrücke sowie Freiheitsbrücke erstreckt, zu einer der wichtigsten Aufgaben im Zusammenhang eines sorgsamen Umganges mit Umwelt, Natur, Landschaft und Hochwasser, zur weiteren Aufwertung des Stadtbildes sowie als Betrages einer verbesserten Verkehrspolitik, für dringend geboten.
Darüber hinaus ist dringende und zügige wissenschaftlich fundierte Neuausrichtung der Landes-, Regional- und Kommunalplanungen erforderlich, um den Erfordernissen des Schutzes und Erhaltes von Umwelt, Landschaft und Natur sowie des voranschreitenden Klimawandels Rechnung tragen zu können. Bei fortgesetzter Ignoranz der Entwicklungen und Notwendigkeit der massiven Änderungen der Planungen kann es zu verstärkten negativen Folgen für Mensch, Natur, Umwelt, Landschaft und Klima kommen. Die langjährige Trockenheit, welche trotz des ganztägigen Regenfalls am Exkursionstag anhält, ist neben der Zunahme von Stürmen und möglicher Entwicklung hin zu kurzzeitigen monsunartigen Regenfällen, als deutliches Zeichen der Veränderungen zu werten.
Dazu bedarf es jedoch einer massiven Mitwirkung der interessierten und betroffenen Bevölkerung, um nachhaltige politische und gesellschaftliche Entscheidungs- und Rahmenbedingungen zu schaffen. Die fachlich sehr fundierten Diskussionen im Rahmen der Fahrradexkursionen haben einen sehr wichtigen Beitrag dazu geleistet.
Für die im Juni 2019 vom Umweltbundesamt gemäß § 3 Umwelt-Rechtsbehelfsgesetz – UmwRG anerkannte, ehrenamtliche und gemeinnützige Umwelt- und Naturschutzvereinigung Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – ist es daher besonders wichtig eine wissenschaftlich fundierte Schutz- und Entwicklungskonzeption erstellen zu lassen.
Ferner bekräftigt der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – seinen Wunsch und Interesse sich verstärkt für den Schutz, Erhalt und Entwicklung des gesamten Flussgebietes der Weißen Elster von Quelle bis zur Mündung einzusetzen. Dazu zählt selbstverständlich auch der Abschnitt zwischen den Städten Gera und Zeitz. In dem Zusammenhang sieht sich der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – auch als Plattform für Menschen, welche sich dem Schutz, Erhalt und der Entwicklung von Umwelt, Natur und Landschaft einsetzen möchten
Daher hatte die Mitgliederversammlung des Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – am 07.12.2020 beschlossen eine länderübergreifende, ehrenamtlichen Regionalgruppe Gera-Zeitz zu bilden. Es ist aber auch eine Erweiterung zu einer Regionalgruppe Greiz-Gera-Zeitz denkbar.
In dieser ehrenamtlichen AHA-Regionalgruppe können sich ehrenamtliche Interessenten unabhängig von Alter, Geschlecht, Bildung und Beruf einbringen. Wer Interesse hat, wende sich bitte an folgende Kontaktmöglichkeit:

Arbeitskreis Hallesche Auenwälder
zu Halle (Saale) e.V. – AHA
Regionalgruppe Leipzig und Umland

Otto-Adam-Straße 14

04157 Leipzig

E-Mail: aha_halle@yahoo.de

Andreas Liste
Vorsitzender

Halle (Saale), den 07.08.2025

Fotos & Video: Andreas Liste

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