Bekanntlich bilden intakte und lebendige Umwelt, Natur und Landschaften die besten Grundlagen für eine gesunde und nachhaltige Existenz des gesamten Lebens auf der Erde. Sie bieten zahlreichen Tieren und Pilzen Lebensraum und Nahrung, dienen als Wasser- und Sauerstoffspender, verbessern den Gehalt an Luftfeuchtigkeit, filtern Kohlendioxid, Feinstaub, Ruß und Ozonsmog aus der Luft sowie spenden Schatten. Sie tragen somit ebenfalls entscheidend zur Verbesserung des Klimas bei.
Ferner bilden Fluss- und Auenlandschaften eine wichtige Einheit. Beide stehen in einer engen und sehr vielfältigen Wechselbeziehung zueinander. Die Auenlandschaften dienen den Flüssen als Ausbreitungsraum für Hochwasser und versorgen sie somit mit Wasser, Sedimenten und z.B. als Schwemmgut herangetragenes neues genetisches Material aus Tieren und Pflanzen. Im Umkehrschluss fungieren die Auenlandschaften als „Reinigungskraft“ für die Flüsse, indem beispielsweise Auenwälder das abgebremste Wasser von Sedimenten „befreien“ sowie Schwemmgut „herauskämmt“.
Diese langzeitige Wechselbeziehung hat somit eine der arten- und strukturreichsten Naturlandschaften der gemäßigten Zonen hervorgebracht, welche zahlreichen Tier- und Pflanzenarten Lebens- und Rückzugsraum bietet. Darüber hinaus trägt diese intensive Wechselbeziehung zur Verbesserung des Landschafts- und Ortsbildes urbaner Gebiete bei und sorgt als Kalt- und Frischluftentstehungsgebiet und -korridor für eine nachhaltige Verbesserung des Klimas.
Der Mensch profitiert davon, indem er gesunde Räume zum Leben, arbeiten, ernähren, versorgen und erholen in Anspruch nehmen kann. Das erfordert aber einen sorgsamen und nachhaltigen Umgang mit unseren natürlichen Ressourcen unserer Umwelt, Natur und Landschaften.
Eine ganz markante Darstellung des bedrohlichen und zerstörerischen Umgangs mit den Ressourcen der Erde kommt mit dem Erdüberlastungstag zum Ausdruck. Der Präsident und wissenschaftlicher Geschäftsführer des Wuppertal Instituts Prof. Dr.-Ing. Manfred Fischedick führte dazu zum Beispiel am 23.04.2024 folgendes aus, Zitat:

Zwei Tage früher als im letzten Jahr: Am 2. Mai 2024 hat Deutschland so viele Ressourcen verbraucht, wie dem Land bezogen auf die globale Biokapazität rechnerisch für das ganze Jahr zur Verfügung stehen. Der Tag wird als „Erdüberlastungstag“ oder „Earth Overshoot Day“ bezeichnet. Er beschreibt den Zeitpunkt, an dem so viele natürliche Ressourcen – wie Holz, Pflanzen oder Nahrungsmittel – verbraucht sind, wie innerhalb eines Jahres nachwachsen können. In die Rechnung geht zudem ein, wie viel CO2 die Natur innerhalb eines Jahres binden kann, etwa in Wäldern und Ozeanen.
Der Ressourcenverbrauch in Deutschland liegt deutlich oberhalb des globalen Mittelwerts. Dies macht sich auch dadurch bemerkbar, dass der globale Erdüberlastungstag „erst“ Anfang August liegt. Es bedeutet aber auch, dass wir weltweit über unsere Verhältnisse leben: Wir bräuchten rechnerisch 1,7 Erden, um unseren globalen Ressourcenbedarf zu decken und die Regenerationsfähigkeit des Planeten nicht zu überschreiten. Wenn die gesamte Weltbevölkerung so leben würde wie die Deutschen, dann bräuchte die Menschheit sogar drei Erden….“, Zitat Ende

https://wupperinst.org/a/wi/a/s/ad/8557

https://wupperinst.org/fileadmin/redaktion/downloads/misc/Deutscher_Erdueberlastungstag_zwei_Tage_frueher_als_vergangenes_Jahr.pdf

Dabei lagen zum Beispiel einst die globalen Überlastungstage in den Jahren 1971 und 1973 in den Monaten Dezember.

https://www.germanwatch.org/de/overshoot

Dazu gehört ebenfalls ein sorgsamer Umgang mit Fauna, Flora und Funga.

Für den Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – gehört es eher zur gesamtgesellschaftlichen Aufgabe arten- und strukturreiche Natur- und Lebensräume zu erhalten und zu schützen sowie Raum zur sukzessiven Ausdehnung zu geben. Ferner gilt es Biotop- und Grünverbundräume zu schützen, zu erhalten, zu stabilisieren und räumlich auszuweiten sowie Fließ- und Standgewässern eine naturnahe Entwicklung zu ermöglichen. Dazu können u.a. die Beseitigung von Sohl- und Uferbefestigungen, das Belassen von Trockenholz, Steinen, Schotter- und Kiesbänken, der Schutz, der Erhalt und die Entwicklung von Röhrichtbereichen, die Randstreifen von bestehenden und wiederherzustellenden Wegen und Feldern sowie nicht zuletzt mindestens 10,00 m breite Gewässerschutzstreifen entlang von Fließgewässern aller Größen und Längen dienen.
Für den Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – ist es zudem erschreckend, dass bei diesem Bündnis aus Politik, Verwaltungen, Lobbyverbänden der Jagd, Waldeigentümer und Landwirte kein Aufschrei ertönt, wenn es um Fortsetzung des Flächenfrasses für Verkehrs-, Wohn- und Gewerbeflächen und -bauten, damit verbundener Zerschneidung und Einschränkung von Landschafts-, Überflutungs- und Naturräumen sowie einer Verarmung der Agrarlandschaft durch Verringerung der Ackerkulturen, der Arten- und Strukturvielfalt durch Verlust bzw. Fehlen von Gehölz- und Grüninseln und -streifen und von Feuchtgebieten und Stauden-, Trocken- und Halbtrockenrasengesellschaften geht. Ziemlich leise geht es auch zu, bei fehlender artgerechter Tierhaltung im Zuge der zunehmenden Industrialisierung der Landwirtschaft sowie des zunehmenden Missbrauch von Landwirtschaft und Böden für Spekulanten aller Art.
In dem Zusammenhang weist der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – ferner darauf hin, dass das Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) zur aktuellen täglichen Neuausweisung von Siedlungs- und Verkehrsflächen in der Bundesrepublik Deutschland folgendes angibt, Zitat: „Ausweislich der amtlichen Flächenstatistik des Bundes wurden in Deutschland im Vierjahresmittel 2019 bis 2022 jeden Tag rund 52 Hektar als Siedlungsflächen und Verkehrsflächen neu ausgewiesen. Dies entspricht einer Fläche von circa 72 Fußballfeldern täglich. Damit nahm der Flächenverbrauch nach einem Anstieg im Vorjahreszeitraum (55 Hektar) nun wieder geringfügig ab. 37 Hektar der Flächenneuinanspruchnahme entfielen auf den Bereich Wohnungsbau, Industrie und Gewerbe sowie öffentliche Einrichtungen, 12 Hektar auf Sport-, Freizeit- und Erholungs- sowie Friedhofsflächen. Insgesamt machten Flächen für Siedlung und Verkehr in Deutschland im Jahr 2022 14,5 Prozent, das heißt etwa ein Siebtel der Gesamtfläche aus.
Die Siedlungs- und Verkehrsfläche darf nicht mit „versiegelter Fläche“ gleichgesetzt werden, da sie auch unversiegelte Frei- und Grünflächen enthält. Nach Schätzungen des Statistischen Bundesamtes sind etwa 45 Prozent der Siedlungs- und Verkehrsfläche versiegelt.“, Zitat Ende
Ferner ist folgendes ausgeführt, Zitat:
In der Deutschen Nachhaltigkeitsstrategie hat sich die Bundesregierung zum Ziel gesetzt, den täglichen Zuwachs an Siedlungs- und Verkehrsfläche in Deutschland von heute rund 52 Hektar pro Tag bis zum Jahr 2030 auf unter 30 Hektar pro Tag zu reduzieren, um bis zum Jahr 2050 einen Flächenverbrauch von netto Null im Sinne einer Flächenkreislaufwirtschaft zu erreichen. Dabei geht es auch um den Schutz und die Erhaltung landwirtschaftlicher Flächen.“, Zitat Ende

https://www.bmuv.de/themen/nachhaltigkeit-digitalisierung/nachhaltigkeit/strategie-und-umsetzung/flaechenverbrauch-worum-geht-es

https://www.bundesregierung.de/breg-de/service/archiv/nachhaltigkeitspolitik/deutsche-nachhaltigkeitsstrategie-318846#:~:text=Nachhaltigkeit%20bedeutet:%20Nur%20so%20viel,Wirtschaft%20und%20Gesellschaft%20antworten%20wollen.

https://www.bundesregierung.de/resource/blob/975274/1873516/9d73d857a3f7f0f8df5ac1b4c349fa07/2021-03-10-dns-2021-finale-langfassung-barrierefrei-data.pdf?download=1

https://www.bundesregierung.de/resource/blob/2277952/1875184/583beac2346ebc82eb83e80249c7911d/Deutsche_Nachhaltigkeitsstrategie_2021_Kurzfassung_bf_neu_17-05-2021.pdf?download=1

Das ergibt im Jahr einen Flächenverbrauch im Umfang von 18.980,00 ha. Im Vergleich dazu hat die Stadt Wanzleben-Börde eine Fläche von 18.150,00 ha = 188,15 km².

https://www.destatis.de/DE/Themen/Laender-Regionen/Regionales/Gemeindeverzeichnis/Administrativ/05-staedte.html

Das Statistische Bundesamt kommt auf die gleichen besorgniserregenden Feststellungen.

https://www.destatis.de/DE/Presse/Pressemitteilungen/Zahl-der-Woche/2024/PD24_11_p002.html

Eine vollkommen inakzeptable Situation, welche es nicht zur stoppen, sondern rückgängig zu machen gilt.
Darüber hinaus führte die Art und Weise des Betreibens der Landwirtschaft auch im Gebiet der einstigen DDR nach 1990 zur Verarmung des Anbaus von Feldkulturen. Von einst 25 verschiedenen Kulturen, sind nur 7 übriggeblieben.

Nach Ansicht des Arbeitskreises Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – müssen erst einmal absolut vorrangig der ungehemmte Flächenfrass, ausgeräumte, monokulturell genutzte Agrarlandschaften, aber auch unwürdige Tierhaltungsbedingungen sowie die Ausplünderung von Wäldern schnellstmöglich der Vergangenheit angehören. Ferner gilt es endlich den Abbau und das Verbrennen fossiler Brennstoffe zu beenden, dies zum Beispiel durch dezentrale Wind- und Sonnenkraftanlagen zu ersetzen sowie eine andere Verkehrspolitik anzugehen.
Alle diese Aspekte fehlen immer wieder mehr oder minder in dem Handeln und Agieren von Politik und Verwaltungen sowie in zu vielen Mediendarstellungen.
Der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – ruft daher die Öffentlichkeit auf sich für einen umfassenden Schutz und Erhalt unserer Umwelt, Natur und Landschaft einzusetzen. Dazu gehört auch der ökologisch korrekte Umgang mit Wildtieren und die gezielte Tötung – insbesondere geschützter Tiere – auszuschließen. Daran mitzuwirken sollte Auftrag an die Bevölkerung sowie politische Gremien und Behörden sein.

Der vergangene Winter war vergleichsweise niederschlagsarm. In einer Pressemitteilung des Deutschen Wetterdienstes vom 15.04.2025 heißt es „Seit Beginn der Auswertung 1931 war es in Deutschland im Zeitraum von Anfang Februar bis Mitte April noch nie so trocken wie in diesem Jahr.“

https://www.dwd.de/DE/presse/pressemitteilungen/DE/2025/20250415_pm_trockenheit_news.html

Der Report „The European State of the Climate 2024 (ESOTC 2024)“ stellt für Europa folgendes fest, Zitat: „Seit den 1980er Jahren erwärmt sich Europa doppelt so schnell wie der globale Durchschnitt und ist damit der am schnellsten erwärmende Kontinent der Erde.“, Zitat Ende
Weiter ist vermerkt, Zitat: „Hitzewellen werden häufiger und schwerer, und Südeuropa erlebt weit verbreitete Dürren. Die Gletscher in allen europäischen Regionen schmelzen weiter. Es wurden Änderungen im Niederschlagsmuster beobachtet, einschließlich einer Zunahme der Intensität der extremsten Ereignisse. Dies kann zu vermehrten Überschwemmungen führen und dürfte zu einigen der katastrophalsten Ereignisse im Jahr 2024 beitragen.“, Zitat Ende

https://climate.copernicus.eu/esotc/2024

Als konkrete Niederschlagsangaben sei auf die Monatswerte für Sachsen-Anhalt im Zeitraum von 01/2015 bis 06/2025 verwiesen.

https://www.wetterkontor.de/wetter-rueckblick/gebietsmittel/monatswerte/sachsen-anhalt

Dazu bedarf es u.a. im Bund und in den Ländern Anpassungen in der Wassergesetzgebung. So agiert das Land Sachsen-Anhalt noch immer mit einer Fassung aus dem Jahr 2011, welche die gegenwärtige Klimaentwicklung nicht ausreichend oder gar nicht abbildet und dabei selbst vom aktuellen Wasserhaushaltsgesetz des Bundes explizit abweicht und nicht sowohl Wasserrückhalt und Wasserabfluss, sondern nur den ordnungsgemäßen Wasserabfluss als handlungsleitend festschreibt. Mit anderen Worten, alle maßgeblichen Akteure – Unterhaltungsverbände, Landwirt*innen, Umweltverbände etc. – sind gesetzlich dazu angehalten, den wenigen Regen möglichst ungehindert und schnell aus der Landschaft ins Meer zu transportieren. Ein neues Wassergesetz für Sachsen-Anhalt kursiert seit Jahren als Entwurf und basiert noch immer auf Grundlagen, welche die Zeichen der Zeit nicht vollumfänglich erkennt.

Dabei dürfte unstrittig sein, dass ein neues Wassergesetz im Land Sachsen-Anhalt sich dem Schutz, Erhalt und Entwicklung von Umwelt, Natur und Landschaften sowie den drohenden und bereits begonnenen massiven klimatischen Veränderungen stellen muss.

In der Pressemitteilung: 58/2025 des Ministeriums für Wissenschaft, Energie, Klimaschutz und Umwelt des Landes Sachsen-Anhalt vom 08.05.2025 kündigt Prof. Dr. Armin Willingmann folgendes an, Zitat: „Willingmann rechnet mit neuem Akzeptanzgesetz und Wassergesetz-Novelle unmittelbar nach Parlaments-Sommerpause“, Zitat Ende, was grundsätzlich zu begrüßen ist, aber vollkommen falsche Ansätze zum Wasserrückhalt aufzeigt, Zitat: „Das Gesetz sieht insbesondere einen Paradigmenwechsel vom Wasserabfluss zum verstärkten Wasserrückhalt in kleineren Gewässern vor. Um die Wasserrückhaltung in der Fläche zu stärken, sollen Stauanlagen an Gewässern zweiter Ordnung saniert oder neu gebaut werden. An Vorranggewässern wie Elbe und Saale soll die ökologische Durchgängigkeit und damit auch der Abfluss großer Wassermassen gewährleistet bleiben.“, Zitat Ende

https://mwu.sachsen-anhalt.de/fileadmin/tsa_rssinclude/ministerium-fuer-wissenschaft-energie-klimaschutz-und-umwelt_08_05_2025_pressemitteilung_willingmann-rechnet-mit-neuem-akzeptanzgesetz-und-wassergesetz-novelle-unmittelbar-nach-parlaments-sommerpause.pdf

Dabei gilt es doch dafür Sorge zu tragen, dass das Wasser im Boden bleibt und nicht erst im größeren Umfang in den Fließgewässern gelangt. Zudem sind mit den angedachten wasserbaulichen Maßnahmen massive Eingriffe in die Gewässer zu befürchten.
Daher sei in dem Zusammenhang jedoch insbesondere auf die Einhaltung und Umsetzung der Artikel 1, 2 und 4 der RICHTLINIE 2000/60/EG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 23. Oktober 2000 zur Schaffung eines Ordnungsrahmens für Maßnahmen der Gemeinschaft im Bereich der Wasserpolitik – insbesondere die Artikel 1, 2 und 4 – hingewiesen.

https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/PDF/?uri=CELEX:02000L0060-20141120&from=DE

In dem Blickwinkel betrachtet unterbreitet der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – folgende Vorschläge, welche es in die neue Wassergesetzgebung im Land Sachsen-Anhalt und dessen Umsetzung aufzunehmen gilt:

  • Reduzierung des Verbrauchs von Boden und der Flächenversiegelung, Beendigung von Neuversiegelungen sowie Rückbau von Bodenversiegelungen aller Art.

https://www.bmuv.de/themen/nachhaltigkeit-digitalisierung/nachhaltigkeit/strategie-und-umsetzung/flaechenverbrauch-worum-gehtes

  • Arten und strukturreiche Entwicklungen von Wald- und Agrargebieten, um eine Rückhaltung von Niederschlagswasser durch höheren Humusgehalt mit Verbesserung der Bodenstruktur und einhergehender Verbesserung des Speichervermögens der Böden zu erreichen. Damit einhergehend erhöht sich durchaus das Speicherungsvermögen des Bodens für Kohlendioxid.

https://projekttraeger.dlr.de/sites/default/files/2024-07/documents/WPKS_Gutachten_MCC_PIK.pdf

https://www.bfn.de/veranstaltungen-ina/carbon-farming-der-schnittstelle-zwischen-klima-und-naturschutz

Dies lässt sich durch eine verbesserte Fruchtfolge, ein höheres Artenspektrum des Agraranbaus zum Beispiel durch die Einbeziehung von Ackerkulturen wie Luzerne, Rot- und Weißklee, Inkarnatklee, Landsberger Gemenge, Phacelia etc. erreichen. Ferner gilt es den Zwischenfruchtanbau auf den Ackerflächen zu befördern und dabei auf ebengenannte humusmehrende Anbaukulturen zurückzugreifen. Wälder gilt es naturnah und sukzessiv zu entwickeln.

  • Beförderung von naturnahen Gewässerentwicklungen mit Mäandrierungen, welche die Gewässervielfalt erhöhen und Verlängerung der Fließgewässer mehr Speichervermögen von Wasser ermöglichen. Dazu ist das Belassen von Altholz etc. zu ermöglichen, was wiederum Deckung für Tiere und Jagdansitze zum Beispiel für den Eisvogel ermöglichen. Unterstützung der Entwicklung ggf. mit Einbringen von Störsteinen und -hölzern befördern. Fließgewässer dürfen nicht als simple Entwässerungskanale fungieren, sondern als arten- und strukturreiche Landschafts- und Naturbestandteile, Lebens- und Rückzugsräume für Fauna, Flora und Funga sowie der hydrologischen Belebung von Umwelt, Natur und Landschaften dienen.
  • Ein Wasserrückhalt in Form von gebauten und erneuerten Stauanlagen in Fließgewässern sind natur- und standortfremd, sorgen für Ufer- und Sohlbefestigungen, behindern die biologische Durchlässigkeit und somit u.a. Fischwanderungen und haben daher nichts in den Gewässern zu suchen.
  • Mindestens 10,00 m Gewässerschutzstreifen beidseitig der Uferoberkanten, um eine naturnahe Entwicklung mit Mäandrierungen, sukzessiver Neuentwicklung etc. zuzulassen
  • Biberansiedlungen mit Dammbauten schützen und sichern bzw. gar befördern (z.B. an und in aktuellen bzw. zu vernässenden Mooren).
  • An Mooren naturnahere Rückstauanlagen aus Baumstämmen bzw. Altholz ermöglichen, welche so ähnlich wie Biberdämme funktionieren

Alle diese denkbaren Aktivitäten ermöglichen zudem eine Stabilisierung und Verbesserung des Arten- und Strukturreichtums in Umwelt, Natur und Landschaften.

Zusammenfassend fordert der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – die Durchlässigkeit der Fließgewässer nicht anzutasten, sondern gar zu befördern sowie deren Entwicklung zu naturnahen Gewässern zu befördern. Dies steht nicht im Widerspruch zu einer nachhaltigen Wasserrückhaltung in der Fläche, welche durch Flächenentsiegelungen, nachhaltigen Umgang mit Böden, Mooren, Wäldern, Gehölz-, Wiesen- und Staudenbereichen sowie Agrarflächen einhergehen müssen. Ziel muss es sein, dass Speicherungsvermögen der Böden zu erhöhen sowie vermehrte Aufheizungen und damit einhergehende erhöhte Verdunstungen in Folge von Flächenversiegelungen, freigeräumter Wald- und Agrarflächen sowie übermäßiger Mahdaktivitäten in Siedlungs-, Wald- und Agrargebieten zu mindern.
Somit geht weniger Wasser durch übermäßigen und zu schnellen Abfluss und Verdunstung verloren.

Der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – fordert daher eine umgehende Abstimmung unter Berücksichtigung der obengenannten Vorschläge und Hinweise über den Entwurf für ein neues Wassergesetz des Landes Sachsen-Anhalt.

Die im Juni 2019 vom Umweltbundesamt nach § 3 Umwelt-Rechtsbehelfsgesetz – UmwRG anerkannte Umwelt- und Naturschutzvereinigung Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – möchte im Rahmen seiner ehrenamtlichen und gemeinnützigen Möglichkeiten mitwirken.

Arbeitskreis Hallesche Auenwälder
zu Halle (Saale) e.V. – AHA

Große Klausstraße 11

06108 Halle (Saale)

E-Mail: aha_halle@yahoo.de

Andreas Liste
Vorsitzender

Halle (Saale), den 04.08.2025