
Erläuterungsbericht
Vorbemerkungen
Der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – hält einen umfassenden Schutz und Erhalt sowie eine nachhaltige Entwicklung des Landschafts- und Naturraumes zwischen der Stadt Halle (Saale) und der Gemeinde Kabelsketal für dringend geboten. Aus dem Grund führt der AHA immer wieder Exkursionen durch, erstellt Stellungnahmen und gibt öffentliche Erklärungen dazu ab.
Die Reide bildet zudem ein sehr wichtiges Rückgrat für einen sehr wichtigen und entwicklungsfähigen Biotop- und Grünverbundraum zwischen dem Naturschutzgebiet Saale-Elster-Luppe-Aue, dem Landschaftsschutzgebiet Dieskauer Park und zum Sagisdorfer Park sowie über die Zuflüsse und Mündungsbereiche zur Kabelske, Diemitzer Graben und zum Hufeisensee. Weitläufiger betrachtet gilt es diesen Biotop- und Grünverbundraum über die nach Norden abfließende Rieda einschließlich des Parks in Ostrau und des flächenhaften Naturdenkmals bei Werderthau bis zur Fuhneaue zu schützen, zu erhalten sowie sukzessiv räumlich auszuweiten. Hier tragen insbesondere die Stadt Halle (Saale) sowie die Landkreise Saalekreis und Anhalt-Bitterfeld, aber auch die Städte Landsberg und Zörbig sowie die Gemeinden Kabelsketal und Petersberg eine besondere und große Verantwortung.
In dem Blickfeld betrachtet sieht der AHA nicht nur den Schutz, Erhalt und die behutsame Betreuung bestehender Inseln und Streifen von Gehölzen, Wiesen- und Hochstaudenflächen sowie Feuchtgebieten als dringend erforderlich an, sondern auch die dringende Notwendigkeit diese räumliche Vernetzung entlang des gesamten Gebietes von Reide und Rieda vorzunehmen.
Zu 1.1 Planerische Beschreibung
Zu 1.2 Straßenbauliche Beschreibung
Zu 2.4.1 Ziele der Raumordnung / Landes- und Bauleitplanung
Zu 3.2.1.4 Variante 2
Unter Punkt 1.2 Straßenbauliche Beschreibung sind folgende Planungsgrößen vermerkt, Zitat:
„Länge:
Die Baulänge der geplanten B 6 OU Bruckdorf beträgt 2,138 km.
Querschnitt:
Die geplante B 6 OU Bruckdorf wird in einen innerörtlichen Teil (Bau-km 0+000 bis ca. 0+400) und einen außerörtlichen Teil der freien Strecke (Bau-km ca. 0+400 bis 2+138) untergliedert. Als Straßenquerschnitt für die freie Strecke der B 6 kommt gemäß Richtlinien für die Anlagen von Landstraßen, Ausgabe 2012 (RAL 2012) bei einer Entwurfsklasse EKL 2 der Regelquerschnitt RQ 11,5+ zur Anwendung. Der RQ 11,5+ ist ein einbahnig zweistreifiger Querschnitt mit einer Fahrbahnbreite von 8,50 m, der in einzelnen Abschnitten für eine Fahrtrichtung durch einen zusätzlichen Überholfahrstreifen auf drei Fahrstreifen aufgeweitet wird (abschnittsweise dreistreifige Straße).
Der Straßenquerschnitt für den innerörtlich gelegenen Teil der B 6 OU Bruckdorf zwischen Beginn der Baustrecke und der OD-Grenze am Knotenpunkt 2 (B 6 OU / B 6 alt) wird gemäß der Anschlussplanung der Stadt Halle als 4-streifiger Straßenquerschnitt mit baulicher Mitteltrennung ausgebildet. Die Fahrbahnbreite der beiden Richtungsfahrbahnen beträgt jeweils 6,50 m mit einerbaulichen Mitteltrennung von 3,0 m.“, Zitat Ende
Laut 3.2.1.4 Variante 2 sind folgende Angaben zur Baustrecke enthalten, Zitat: „Länge der Baustrecke:
Von Bau-km 0+000 bis Bau-km 2+093,00 = 2,093 km gesamt.“, Zitat Ende
Als Flächeninanspruchnahme gibt man folgendes an, Zitat:
„Flächeninanspruchnahme:
Die Gesamtfläche der Variante beträgt 6,48 ha.“, Zitat Ende
Neben den verworrenen Zahlenmix, welcher für die Öffentlichkeit nicht eindeutig nachvollziehbar ist, gibt es noch dazu unterschiedliche Angaben zur Länge der geplanten Baustrecke. Immerhin handelt es sich um eine Differenz im Umfang von 45,00 km!
Bei einer Zugrundelegung einer Baulänge von 2,093 km – 2,138 km sowie von Regelquerschnitten von 11,5 m bis 26,00 m ist folgender Flächeninspruchnahme von mindestens 2.093,00 m x 11,5 m = 24.069,50 m² = 2.41 ha bis 55.588,00 m² = 5,56 ha auszugehen.
Somit zeigt sich wieder einmal, dass die Planungsunterlagen für die Öffentlichkeit schwer nachvollziehbar erscheinen, da sie unlogisch aufgebaut sind.
Es ändert jedoch nichts daran, dass eine massive Flächeninanspruchnahme geplant ist.
An der Stelle sei darauf hingewiesen, dass das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) zur aktuellen täglichen Neuausweisung von Siedlungs- und Verkehrsflächen in der Bundesrepublik Deutschland folgendes angibt, Zitat: „Ausweislich der amtlichen Flächenstatistik des Bundes wurden in Deutschland im Vierjahresmittel 2019 bis 2022 jeden Tag rund 52 Hektar als Siedlungsflächen und Verkehrsflächen neu ausgewiesen. Dies entspricht einer Fläche von circa 72 Fußballfeldern täglich. Damit nahm der Flächenverbrauch nach einem Anstieg im Vorjahreszeitraum (55 Hektar) nun wieder geringfügig ab. 37 Hektar der Flächenneuinanspruchnahme entfielen auf den Bereich Wohnungsbau, Industrie und Gewerbe sowie öffentliche Einrichtungen, 12 Hektar auf Sport-, Freizeit- und Erholungs- sowie Friedhofsflächen. Insgesamt machten Flächen für Siedlung und Verkehr in Deutschland im Jahr 2022 14,5 Prozent, das heißt etwa ein Siebtel der Gesamtfläche aus.
Die Siedlungs- und Verkehrsfläche darf nicht mit „versiegelter Fläche“ gleichgesetzt werden, da sie auch unversiegelte Frei- und Grünflächen enthält. Nach Schätzungen des Statistischen Bundesamtes sind etwa 45 Prozent der Siedlungs- und Verkehrsfläche versiegelt.“, Zitat Ende
Ferner ist folgendes ausgeführt, Zitat:
„In der Deutschen Nachhaltigkeitsstrategie hat sich die Bundesregierung zum Ziel gesetzt, den täglichen Zuwachs an Siedlungs- und Verkehrsfläche in Deutschland von heute rund 52 Hektar pro Tag bis zum Jahr 2030 auf unter 30 Hektar pro Tag zu reduzieren, um bis zum Jahr 2050 einen Flächenverbrauch von netto Null im Sinne einer Flächenkreislaufwirtschaft zu erreichen. Dabei geht es auch um den Schutz und die Erhaltung landwirtschaftlicher Flächen.“, Zitat Ende
Das ergibt im Jahr einen Flächenverbrauch im Umfang von 18.980,00 ha. Im Vergleich dazu hat die Stadt Wanzleben-Börde eine Fläche von 18.150,00 ha = 188,15 km².
Daher sind alle neuen Flächenverbräuche in unverbauten Teilen von Umwelt, Natur und Landschaften endlich zu unterlassen und stattdessen Rückbau- und Flächenentsiegelungsmaßnahmen anzugehen.
Stattdessen scheinen ja im Anschluss daran noch weitere Ausweitungen der B 6 im Stadtgebiet von Halle (Saale) geplant, Zitat:
„Die Stadt Halle (Saale) beabsichtigt den 4-streifigen Ausbau der B 6 – Leipziger Chaussee zwischen Europachaussee und Messestraße. Damit grenzt diese Planung unmittelbar westlich an die Planung der B 6 OU Bruckdorf an. Die Planungen der Stadt Halle (Saale) auf Ebene der Vorplanung haben im Herbst 2019 begonnen. Die Schnittstelle beider Planungen wurde zuletzt am 17.10.2023 zwischen der Stadt Halle (Saale) und der LSBB, RB Süd übereinstimmend abgestimmt.“, Zitat Ende
Unter Punkt 2.4.1 Ziele der Raumordnung / Landes- und Bauleitplanung ist da folgendes vermerkt, Zitat:
„städtebauliche Maßnahmen:
Die Stadt Halle (Saale) plant den 4-streifigen Ausbau der B 6 – Leipziger Chaussee zwischen der Europachaussee und Messestraße. Beide Planungen wurde zuletzt am 17.10.2023 zwischen der Stadt Halle (Saale) und der LSBB, RB Süd u. a. hinsichtlich der gemeinsamen Schnittstelle am Beginn der Baustrecke der B 6 OU Bruckdorf westlich des Knotenpunktes 1 übereinstimmend abgestimmt.“, Zitat Ende
Bereits diese Zahlen sollten uns zu denken geben und dazu führen, dass wir endlich weg kommen von der autobestimmten Verkehrs- und Planungspoltik.
Zu 2. Begründung des Vorhabens
Zu 2.1 Vorgeschichte der Planung, vorausgegangene Untersuchungen und Verfahren
Zu 2.4.2 Bestehende und zu erwartende Verkehrsverhältnisse
Zu 3.1 Beschreibung des Untersuchungsgebietes
Zu 3.2.1.2 Frühzeitig ausgeschiedene Varianten
Die textlichen und tabellarischen Darstellungen zeugen vom Festhalten am Straßenverkehr. Sie zeugen davon, dass noch immer die Straße das Hauptverkehrsmittel sein soll. Dabei sagt u.a. Prof. Dr. rer. pol. Stefan Bratzel ist Gründer und Direktor des unabhängigen Forschungsinstituts Center of Automotive Management (CAM) an der Fachhochschule der Wirtschaft in Bergisch Gladbach: „Straßen helfen nicht gegen Staus.“
Die Betroffenheit definiert sich dabei nicht nur über die Bebauung im Schutzgebiet selbst, sondern auch dahingehend, dass Biotopverbundräume verloren gehen sowie unfassende Belastungen mit Lärm, Feinstaub und Abgasen drohen. Dabei ist es dringend geboten gerade die Biotop- und Grünverbundräume nicht nur zu schützen und zu erhalten, sondern zu erweitern, um einen ungehinderten Austausch von Fauna, Flora und Pilzen zu ermöglichen. Gerade diese Komplexität und Vielfältigkeit sind sehr wichtig, um einen ordnungsgemäßen Schutz und Erhalt sowie eine entsprechende Entwicklung von Umwelt, Natur und Landschaft zu ermöglichen.
Dazu gehört auch der Erhalt und Schutz von Kalt- und Frischluftentstehungsgebieten sowie ihrer Bahnen. Gerade in einer rasanten Veränderung des Klimas in Richtung Erwärmung ist das dringend geboten. Der Wechsel zwischen langen Trockenphasen und plötzlich starken Niederschlägen sowie der immer weiter voranschreitende Verbrauch von Böden, der Verlust von Waldgebieten und die ausgeräumten, wenig von Fruchtfolge, Artenvielfalt, Humusabbau und verfestigten Böden sorgen für fehlende Wasseraufnahme. Das Wasser fließt oberflächlich ab, erodiert Wald- und Ackerböden und lässt so schneller und umfassender Fließgewässer ansteigen. Folge sind zum Beispiel Hochwassersituationen wie zum Beispiel in den Jahren 1994, 2002/2003, 2011 und 2013, aber auch wie zum Jahreswechsel 2023/2024. Daher ist eine Kehrwende hin zu Flächenentsiegelungen, vielfältigen Agrarlandschaften sowie naturnahe Auen, Wälder und Gewässer dringend geboten. Dem widerspricht jedoch das Vorhaben.
Die unter dem Punkt 2. Begründung des Vorhabens an verschiedenen Stellen angegebenen, angeblichen Bedarfe und Ausführungen zu vermuteten verstärkten Verkehrsaufkommen zeugen von dem fortgesetzten Gedanken, dass ein vermehrter Verkehrstraßenbau das Verkehrsproblem lösen kann. Dabei besagt die allgemeine Erfahrung, dass in Folge derartiger Verkehrstraßenbaumaßnahmen mit vermehrtem Verkehrsaufkommen einhergeht. Darauf wiesen bereits Sachverständigenrat für Umweltfragen (SRU) mit Sondergutachten vom Juli 2005 u.a. auf Seite 77 und das Umweltbundesamt mit der Ausarbeitung Determinanten der Verkehrsentstehung vom August 2005, unter Punkt 5. Verkehrsinfrastruktur und Verkehrsentstehung, Seiten 46-51 hin.
https://www.umweltbundesamt.de/sites/default/files/medien/publikation/long/2967.pdf
Das aktuelle Planungsverfahren ignoriert diese Tatsachen vollständig.
Dabei gibt es im Raum Halle-Leipzig und weit darüber hinaus alleine mit dem Mitteldeutschen Verkehrsverbund (MDV) ein umfassendes Angebot an ÖPNV und SPNV, welchen es zu befördern gilt und daher u.a. auch aus diesem Grund den angedachten Straßenneubau überflüssig erscheinen lässt.

https://www.insa.de/fileadmin/content/insa/Service/Linienetzplaene/2023-12-22_Netzplan_MDV.pdf
https://www.insa.de/fahrplanauskunft/liniennetzplaene
Diese grundsätzlichen Herangehensweisen sind leider auch in dieser Planung nicht erkennbar. Verkehrsmehrung nimmt man sträflich hin und führt das unwissenschaftlich scheinbegründet zur Rechtfertigung der Planung der Ortsumgehung heran.
Dabei ist bekannt, dass Lärm-, Abgas- und Feinstaubbelastung eine umfassende Mehrung und Verteilung erfahren. Dafür nimmt man neuen Flächenverbrauch, Zerstörungen an Lebens- und Rückzugsräumen von Fauna, Flora und Funga, von Naherholungs- und Wohnräumen, von Biotop- und Grünverbundräumen sowie Kalt- und Frischluftentstehungs und -verbreitungsräumen in Kauf. Daher stellt ein Bau dieser Ortsumgehung eine massive Verschlechterung der Wohn- und Lebensbedingungen der Menschen vor Ort sowie der Funktion von Umwelt-, Natur und Landschaft dar.
Die Darstellungen unter dem 3.1 Beschreibung des Untersuchungsgebietes zu der „Beschreibung des Plangebietes und der Schutzgüter sowie ihrer Funktionen“ und der darin enthaltenen „Ableitung der planungsrelevanten Funktionen/ zu erwartenden Beeinträchtigungen“ treffen die drohende Gefahrenlage schon ganz gut.
Bereits die hier getätigten Angaben lassen deutlich erkennen, dass die natur- und landschaftsräumlichen Ausgangssituationen eine derartige Bautätigkeit nicht zulässt.
Der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – bekräftigt zudem immer wieder u.a. im Rahmen seiner häufigen Exkursionen und Begehungen in den Gebieten seine Auffassung, dass eine naturnahere Entwicklung der Reide dringend geboten ist. Als einen ersten Schritt in die Richtung ist in der Verbesserung der Wasserqualität seit Anfang der neunziger Jahre des vergangenen Jahrhunderts zu sehen. Zudem hat die Reide durch ihre sich immer weiter entwickelnde Fließgewässerstruktur, hervorgerufen durch im Gewässer vorhandene Holz- und Steinbarrieren, wechselnde Schlamm- und Kiesbereiche, an ökologischer Bedeutung und Vielfalt zugenommen. So beginnt das Fließgewässer verstärkt zu mäandrieren, es entstehen gewässerbegleitende Gehölz- und Krautbestände sowie unterschiedlich schnell strömende Gewässerabschnitte. Mit den schnellfließenden Bereichen ist der lebensnotwendige Eintrag von Sauerstoff verbunden.
Die Reide bildet zudem ein sehr wichtiges Rückgrat für einen sehr wichtigen und entwicklungsfähigen Biotop- und Grünverbundraum zwischen dem Naturschutzgebiet Saale-Elster-Luppe-Aue, dem Landschaftsschutzgebiet Dieskauer Park und zum Sagisdorfer Park sowie über die Zuflüsse und Mündungsbereiche zur Kabelske, Diemitzer Graben und zum Hufeisensee. Weitläufiger betrachtet gilt es diesen Biotop- und Grünverbundraum über die nach Norden abfließende Rieda einschließlich des Parks in Ostrau und des flächenhaften Naturdenkmals bei Werderthau bis zur Fuhneaue zu schützen, zu erhalten sowie sukzessiv räumlich auszuweiten. Hier tragen insbesondere die Stadt Halle (Saale) sowie die Landkreise Saalekreis und Anhalt-Bitterfeld, aber auch die Städte Landsberg und Zörbig sowie die Gemeinden Kabelsketal und Petersberg eine besondere und große Verantwortung.
In dem Blickfeld betrachtet sieht der AHA nicht nur den Schutz, Erhalt und die behutsame Betreuung bestehender Inseln und Streifen von Gehölzen, Wiesen- und Hochstaudenflächen sowie Feuchtgebieten als dringend erforderlich an, sondern auch die dringende Notwendigkeit diese räumliche Vernetzung entlang des gesamten Gebietes von Reide und Rieda vorzunehmen.
Daher verfolgt der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – Mit großer Aufmerksamkeit die sich immer heftiger gestaltende Diskussion zur Ortsumfahrung Halle-Bruckdorf. Es ist durchaus verständlich, dass die Bewohnerinnen und Bewohner des halleschen Stadtteils von dem starken Autoverkehr auf der B 6 genervt sind. Die „Mitteldeutsche Zeitung“ spricht in ihrem Beitrag vom 07.01.2020 von 770 LKW, welche sich an Werktagen durch die Ortslage wälzt. Nur ist es zeitgemäß, auf derartige Fehlentwicklungen in der Verkehrspolitik mit neuen Straßen, wie Ortsumgehungen, zu reagieren? Nach Ansicht des AHA ist das die Fortsetzung und Verstärkung dieser nun schon seit Jahrzehnten zu Recht kritisierten Verkehrspolitik. Auch die angedachte Ortsumfahrung Halle-Bruckdorf vermindert keinen einzigen Verkehrsstrom. Im Gegenteil, es ist mit einer Mehrung des Verkehrsaufkommens zu rechnen. Hier möchte man aber gerne das Prinzip aus den Augen aus dem Sinn anwenden. Lärm, Abgas- und Feinstaubbelastung finden dann eben nicht mehr direkt vor der eigenen Haustür, sondern paar Meter in bisher unversiegelter Landschaft und Natur statt. Genau das geschieht bei Umsetzung des Bau- und Verkehrsvorhabens. Die nunmehrige sogenannte „Vorzugsvariante“ zerschneidet die Auen von Reide und Zollwiesengraben zerschneidet und wirkt weitläufig auf das 7 ha große, nach der europäischen Fauna-Flora-Habitat (FFH)-Richtlinie geschützte FFH-GEBIET “ENGELWURZWIESE BEI ZWINTSCHÖNA“ (EU-CODE: DE 4538-301, LANDESCODE: FFH0142) ein.
https://www.bfn.de/natura-2000-gebiet/engelwurzwiese-bei-zwintschoena
Wie bereits dargestellt bedeuteten schon alle Varianten mehr oder minder ein massives Zerschneiden der Reide und ihrer Aue. Abgesehen von der Beeinträchtigung des Biotop- und Grünverbundes, greift man so baulich in ein Kalt- und Frischluftentstehungsgebiet sowie einer damit verbundenen Ventilationsbahn ein. Hinzu kommt, dass eine Tangierung von Bergbaufolgelandschaft zu erwarten ist.
Insofern ist vorzeitiges Ausscheiden der Nullvariante vollkommen inakzeptabel.
Für den Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – ist es vollkommen unverständlich, dass man angesichts der deutlich erkennbaren negativen Veränderungen des Klimas, welche sich hier in der Region u.a. in den sehr heißen Sommern der Jahre 2018 bis 2024 sowie der darüber hinaus gehenden Wasserdefizite, der sich nicht reduzierenden Beeinträchtigungen für Mensch, Tier und Pflanze sowie der zerstörerischen Gefahren für Klima, Umwelt, Landschaft und Natur, an so einem Verkehrsprojekt festhält. Dabei müssen Verkehrsvermeidung, Nutzung des wahrlich sehr gut ausgebauten Schienennetzes zwischen den Städten Halle (Saale) und Leipzig sowie Flächenentsiegelungen endlich das Rückgrat einer modernen Umwelt-, Verkehrs- und Planungspolitik bilden.
Insofern sind bereits diese Planungen als vollkommen unverantwortlich anzusehen.
Abschließendes
Der AHA hält es für dringend erforderlich sich verstärkt für den Schutz, den Erhalt und für eine zu mindestens naturnahe Entwicklung der Auenlandschaft von Reide und Rieda, ihrer Nebengewässer und Auen sowie im Biotop- und Grünverbund zwischen der Saale-Elster-Luppe-Aue sowie der Fuhneaue einzusetzen. Dazu ist es aber erforderlich nicht nur weitere Zerschneidungen und Flächenversiegelungen auszuschließen, sondern Rückbaumaßnahmen vorzunehmen. Darüber hinaus es einen verstärkten Eintrag von Feinstaub, Lärm und Abgasen in Wohngebieten sowie Natur- und Landschaftsräumen nicht zuzulassen, besonders wenn man bedenkt, dass die Reideaue zu den Kaltluftentstehungsgebieten und Kaltluftbahnen gehört.
Aus diesem Grund sind Planungen für eine Ortsumgehung B6 in Halle-Bruckdorf und in der Gemeinde Kabelsketal auszuschließen.
Zur Bedeutung des Gesamtraumes zwischen den Städten und Leipzig sei auf die Presseerklärung „AHA hält Schutz, Erhalt und nachhaltige Entwicklung des Landschafts- und Naturraumes zwischen Halle und Leipzig für dringend geboten“ vom 13.04.2025 verwiesen.
Der AHA ist bereit sich im Rahmen seiner ehrenamtliche und gemeinnützigen Möglichkeiten für den Schutz, den Erhalt und für eine zu mindestens naturnahe Entwicklung der Auenlandschaft von Reide und Rieda, ihrer Nebengewässer und Auen sowie im Biotop- und Grünverbund zwischen der Saale-Elster-Luppe-Aue sowie der Fuhneaue einzubringen.
Arbeitskreis Hallesche Auenwälder
zu Halle (Saale) e.V. – AHA
Große Klausstraße 11
06108 Halle (Saale)
Tel.: 0345 – 200 27 46
E-Mail AHA: aha_halle@yahoo.de
Andreas Liste
Vorsitzender
Halle (Saale), den 27.04.2024
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