I. Grundsätzliches
In Anknüpfung an die Stellungnahme vom 06.06.2022 sei erneut und fortgesetzt grundsätzlich darauf hingewiesen, dass bekanntlich Fluss- und Auenlandschaften eine wichtige Einheit bilden. Beide stehen in einer engen und sehr vielfältigen Wechselbeziehung zueinander. Beide stehen in einer engen und sehr vielfältigen Wechselbeziehung zueinander. Die Auenlandschaften dienen den Flüssen als Ausbreitungsraum für Hochwasser und versorgen sie somit mit Wasser, Sedimenten und z.B. als Schwemmgut herangetragenes neues genetisches Material aus Tieren und Pflanzen. Im Umkehrschluss fungieren die Auenlandschaften als „Reinigungskraft“ für die Flüsse, indem beispielsweise Auenwälder das abgebremste Wasser von Sedimenten „befreien“ sowie Schwemmgut „herauskämmt“.
Diese langzeitige Wechselbeziehung hat somit eine der arten- und strukturreichsten Naturlandschaften der gemäßigten Zonen hervorgebracht, welche zahlreichen Tier- und Pflanzenarten Lebens- und Rückzugsraum bietet. Darüber hinaus trägt diese intensive Wechselbeziehung zur Verbesserung des Landschafts- und Ortsbildes urbaner Gebiete bei und sorgt als Kalt- und Frischluftentstehungsgebiet und -korridor für eine nachhaltige Verbesserung des Klimas.
Die ca. 53,00 km lange Schwarza mit ihrem 507,00 km² großem Gesamteinzugsgebiet entwässert auf ihrem Weg zur Saale eine arten- und strukturreiche Mittelgebirgslandschaft. Abgesehen vom Pumpspeicherwerk Goldisthal in der Schwarza und der Trinkwassertalsperre Leibis-Lichte im Lauf des Zuflusses Lichte bestehen keine größere Verbauungen und Einschränkungen im Flussverlauf.
In Katzhütte im Planungsgebiet sind massive naturferne räumliche Einschränkungen der Schwarza erkennbar, welche eigentlich einer wissenschaftlichen Betrachtung bedürfen, um ggf. Alternativen herausarbeiten zu können. Da gilt es u.a. auch für Goldwaschungen und deren Auswirkungen und Folgen.
Auf dieser Basis bezieht der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – AHA – folgendermaßen Stellung:
II. Zu dem Antrag
Es fehlen erneut und unverständlicherweise konkrete Erläuterungen zu dem Vorhaben, wozu geplante Umfänge von Veranstaltungen, Zeiträume bzw. -punkte, der Personenkreis Anzahl von Personen, Standorte der Zugänge und der Durchführung der Maßnahmen sowie Prüfungen der Umweltverträglichkeiten gehören.
Im Rahmen des Goldwaschens besteht die akute Gefahr, dass alleine das massive Betreten des Flussbettes Lebens- und Rückzugsräume von Tier- und Pflanzenarten Beeinträchtigungen erfahren. Gleiches gilt für den Sedimententransport und -verteilung.
https://goldhaus-leipzig.de/ratgeber/die-methode-des-goldwaschens-4313189
Zudem ist keiner Weise der Nutzen für die Allgemeinheit zu erkennen. Für Privatvergnügen derartige Möglichkeiten einzuräumen sind somit auch aus obengenannten Gründen unverantwortlich. Insofern war schon die Erteilung der Erlaubnis vom 07.06.2022 durch das Landesamt für Umwelt, Bergbau und Naturschutz nicht nachvollziehbar und unverantwortlich. Noch dazu aus dem Blickwinkel fehlender aussagefähiger Antragsunterlagen.
III. Schlussbemerkungen
Angesichts der Vielfalt der Schwarza sowie ihrer naturnahen Entwicklungsfähigkeit sind Goldwaschungen als kritisch anzusehen. Ferner sind Widersprüche zur WRRL-EU zu sehen.
Auf jeden Fall bietet der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. gerne seine Erfahrungen und fachlichen Kenntnisse an.
Der Kontakt lautet:
Arbeitskreis Hallesche Auenwälder
zu Halle (Saale) e.V. – AHA
Große Klausstraße 11
06108 Halle (Saale)
E-Mail: aha_halle@yahoo.de
Andreas Liste
Vorsitzender
Halle (Saale), den 18.05.2025
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