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AHA fordert verstärkt, dass der Hufeisensee einer ökologisch verträglichen Entwicklung bedarf!

Halle (Saale) – Hufeisensee, Blick zum Golfplatz

Wie bereits mehrfach vom Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA) festgestellt, bedarf es im Interesse der Allgemeinheit eines wissenschaftlichen Gesamtkonzeptes für den Schutz und der Entwicklung des Hufeisensees im Osten der Stadt Halle (Saale), welches die Belange des Umwelt-, Natur- und Landschaftsschutzes, des Tourismus und der Naherholung, des Sportes sowie der Land- und Forstwirtschaft untersucht und zueinander abwägt.
Der am 25.03.2015 mehrheitlich vom Stadtrat der Stadt Halle (Saale) beschlossene Bebauungsplan 158 „Freizeit- und Erholungsraum Hufeisensee“ erfüllt dieses Anliegen in keiner Weise. Dazu zählen das nunmehr begonnene Vorhaben zur Errichtung eines 27-Loch-Golfplatzes, sowie die unverantwortliche Ausweitung der Wassersportanlagen, die Errichtung eines Trainings- und Ausbildungszentrum der DRK-Wasserwacht Halle und eines Campingplatzes im Süden des Hufeisensees.
Ganz besonders zählen aber auch die baulichen Einrichtungen von Badestränden im Norden und Nordwesten des Hufeisensees sowie eines asphaltierten 6 km langen und mindestens 3 m breiten Rundweges um den See herum.
Die vorgesehenen Standorte der Badestrände mit ihren Schilfbereichen und Gehölzhecken – welche zudem einen Schutz nach § 22 Absatz 1 Nummer 8 Naturschutzgesetz des Landes Sachsen-Anhalt genießen – bilden einen sehr wichtigen Lebens- und Rückzugsraum für zahlreiche Tier- und Pflanzenarten. Gerade die Entwicklung in den letzten 32 Jahren hat zu einer umfassenden ökologischen Aufwertung geführt. So nutzen z.B. zahlreiche Wasservögel, Lurche und Insekten diese angedachten Strandbereiche. Im Falle der Umsetzung der Pläne ist mit einer massiven Zerstörung einer jahrzehntelangen sukzessiven Entwicklung zu rechnen.
Auf Grundlage der vorliegenden Pläne ergibt sich bei einer Länge von 6 km = 6.000 m x Mindestbreite im Umfang von 3 m, eine zusätzliche Versiegelung von 18.000 m² = 1,8 ha. Dieser Weg zerschneidet den Landschaftsraum, erschwert für Kleinsttiere die ungestörte Überwindung der Asphaltstrecke, was sich bei Erhitzung im Sommer und intensiver Nutzung der Wege noch verschärft. Hinzu kommt die Missbrauchsgefahr der Nutzung durch Motorräder und Mopeds sowie Nutzung als Rennstrecke für Rennräder, was zudem noch die Unfallgefahr für andere Fahrradfahrer und Fußgänger steigert.
Im Rahmen von mehreren Exkursionen zum Beispiel am 14.07.2015 und am 29.09.2015 konnten sich die anwesenden Teilnehmerinnen und Teilnehmer einen Überblick zu den massiven und zerstörerischen Bauarbeiten zum Golfplatz im Westteil des Hufeisensees verschaffen. In großen Abschnitten von mehreren hundert Metern haben die Bauarbeiten die Uferbereiche mit ihrem sukzessiven Bestand an Gehölzen, Hochstauden und Schilf komplett zerstört. Das hat zur Vernichtung eines arten- und strukturreichen Lebens- und Rückzugsraum von zahlreichen Tier- und Pflanzenarten geführt. Ferner vernichteten die Bauarbeiten eine angrenzende Ackerfläche, welche noch im Sommer mit zahlreichen Hochstauden, wie Gewöhnlicher Kratzdistel, bewachsen war. Diese Flächen dienten u.a. zahlreichen Insekten als Blütenweide und im Samenstadium zum Beispiel dem Stieglitz als Nahrungsgrundlage.
Wie auf der Basis dieser Zerstörungen der Bau des Golfplatzes zu 370.000 Ökopunkten geführt hat, bleibt für den AHA ein Rätsel. Dieses Vorgehen bestätigt aber die massiven Bedenken des AHA gegenüber dem Projekt Ökopunkte.
Dabei ist Jedem klar und bekannt, dass diese Bauarbeiten reinen Partikularinteressen einer deutlich geringen Minderheit, in der Regel einem vermögenden Klientel dienen. Jedoch haben der Stadtrat der Stadt Halle (Saale) und der hallesche Oberbürgermeister und seine Verwaltung den gesetzlichen Auftrag und somit die Aufgabe dem Allgemeinwohl zu dienen. Die Inaugenscheinnahme der massiven Zerstörungen an Umwelt, Natur und Landschaft im Westteil des Hufeisensees versinnbildlichen eher den deutlichen Verstoß gegen dieses Prinzip. Die angedachten weiteren Maßnahmen im Zuge des am 25.03.2015 mehrheitlich vom Stadtrat der Stadt Halle (Saale) beschlossenen Bebauungsplans 158 „Freizeit- und Erholungsraum Hufeisensee“, wozu noch die Badestrände, der Rundweg und die Erweiterung der Wassersportanlagen gehören, lassen weitere derartige massive Zerstörungen und Verwüstungen an Umwelt, Natur und Landschaft am und im Hufeisensee erahnen bzw. vermuten. Alle anderen bisherigen und womöglich künftigen derartigen Beteuerungen von den politischen Verantwortlichen der Stadt Halle (Saale) und des Labuschke-Clans können in keiner Weise der Wahrheit entsprechen. Bereits die gegenwärtigen Zerstörungen und Vernichtungen an Umwelt, Landschaft und Natur am Hufeisensee reihen sich ein in die zahlreichen anderen derartigen und gegenwärtigen ähnlichen Aktionen gleichen Ausmaßes ein, wozu die Massenabholzungen in der Fiete-Schulze-Straße/Otto-Stomps-Straße, Beesener Straße, Delitzscher Straße, am Park Am Steintor und am Saaleufer am Holzplatz, der Brückenbau zur Rabeninsel sowie der Raubbau in der Dölauer Heide eindeutig dazugehören.
Nunmehr tut man verwundert, dass die Wasserqualität des Hufeisensees keinesfalls zum Baden geeignet ist. Diese Tatsache war schon zu DDR-Zeiten, aber im Zusammenhang mit der 1984 geschlossenen Mülldeponie Kanena bekannt. Der Deponiekörper hat direkten Kontakt mit dem Wasser im Hufeisensee und somit besteht die klare Möglichkeit der Einspülung von Schadstoffen. Die Gefährlichkeit nimmt noch zu, da niemand genau weiß, was für Materialien und Stoffe in der Deponie einst entsorgt worden.
Das erst das Umweltbundesamt kommen musste, um Vinylchlorid, Summenformel C2H3Cl, festzustellen ist skandalös. Warum haben diese Boden- und Wasseruntersuchungen nicht im Vorfeld der Erstellung des Bebauungsplan 158 „Freizeit- und Erholungsraum Hufeisensee“ stattgefunden? Wieso ist die verantwortliche Umweltbehörde Stadt Halle (Saale) nicht in der Lage die entsprechenden Planungen und baulichen Umsetzungen zu stoppen, um den möglichen Schaden an Umwelt, Natur und Landschaft vollumfänglich zu untersuchen und letztendlich auszuschließen? Dass man als mögliche zusätzliche Schadstoffquellen den ehemaligen Chemiehandel und angrenzende Bahnhofsanlagen vermutet, macht die Sache nicht besser.
Vinylchlorid hat eine stark reizende Wirkung auf Schleimhäute und Augen, eine leicht betäubende Wirkung sowie schädigt Leber, Speiseröhre, Milz, Handdurchblutung, Handknochen sowie Haut und ist außerdem als krebserzeugend eingestuft.
Ferner gilt Vinylchlorid bei einer Zündtemperatur 415 °C als leicht entflammbar. Beim Verbrennen von Vinylchlorid entstehen Chlorwasserstoff und Spuren von Phosgen. Zudem löst sich Vinylchlorid fast unbegrenzt in organischen Lösungsmitteln, aber nur wenig in Wasser. Bei Einwirkung von Licht, Luft und Wärme polymerisiert Vinylchlorid zu PVC.
Allein diese Fakten müssen zur Einstellung und Aufhebung des Bebauungsplans 158 „Freizeit- und Erholungsraum Hufeisensee“ sowie zu weiteren tiefgreifenden Untersuchungen von Wasser, Boden und Luft führen. In dem Zusammenhang sieht es der AHA als problematisch an, wenn die Golfplatzbetreiber ihre Flächen mit dem belasteten Wasser beregnen. Abgesehen davon, dass der offenbar sehr hohe Wasserverbrauch zu nicht seltenen niederschlagsarmen Zeiten zu unverantwortlichen Absenkungen des Wasserstandes des Hufeisensees führt. Damit einhergehend könnte sich der Zustrom von Schadstoffen über Grund- und Schichtwasserleiter verstärken, was eine schnelle Ortung und Sanierung der Ausgangsstandorte und Ab- und Zuleiter sehr dringend erforderlich macht.
In dem Blickfeld und unter dem Gesichtspunkt der zunehmenden Wasserarmut in der mitteldeutschen Region hat der AHA von Anfang an darauf hingewiesen, dass die wasserintensive Golfanlage nichts in den Gebieten zu suchen hat. Wenn Medienberichten zu Folge die Stadt Halle (Saale) am 25.09.2015 dem Golfplatz eine Wasserentnahme von 42.000 m³ genehmigt hatte, der Golfplatz nunmehr 47.000 m³ entnimmt und künftig 67.000 m³ entnehmen möchte dann bestätigt das die Sorgen des AHA. Dabei gilt es zu berücksichtigen, dass die mittleren Jahresniederschlagsmengen von einst ca. 500 mm auf ca. 450 mm gesunken sind. Ernstzunehmende meteorologische Prognosen gehen von Niederschlagsmengen im Jahr in Höhe von 300 mm aus. Im Jahr 2018 hatte die Region sogar eine mittlere Niederschlagsmenge in Höhe von ca. 250 mm. Damit eng verbunden lässt sich die Reduzierung der Grundwasserstände erklären, welche die Stadt Halle (Saale) mit minus 60 cm angibt. Zudem geht man von Verdunstungsmengen bei offenen Wasserflächen bis 700 mm im Jahr aus. Der ca. 70 ha große Hufeisensee befindet sich im Osten der Stadt Halle (Saale). Im Jahr 2001 ging man noch von einer Wassermenge von etwa 6,6 Millionen m³ aus. Nunmehr spricht die Stadt Halle (Saale) von Wassermengen im Umfang von vier bis sechs Millionen m³ sowie einer Senkung des Wasserspiegels von 92,5 (1997) um 1,1 m auf 91,4 m. Es ist künftig mit weiteren Hitze- und Trockenperioden zu rechnen. Hinzu kommen milde und niederschlagsarme Winter. Daher gilt es die Bewässerung der 80 ha großen Golfanlage unverzüglich einzustellen.
Als einer der größten angedachten Fortsetzungen der Zerstörungen an Umwelt, Natur und Landschaft im Interesse von Partikularinteressen von einzelnen, offenbar sehr einflussreichen Lobbyisten auf Politik und Verwaltung in der Stadt Halle (Saale) ist die Vorlage zur halleschen Stadtrat am 26.09.2018 mit dem eher unscheinbaren Titel „Bebauungsplan Nr. 158 Freizeit- und Erholungsraum „Hufeisensee“, 1. Änderung – Aufstellungsbeschluss. Dieses Machwerk trotzt von Missachtung des Schutzes von Umwelt, Natur und Landschaft, welche nun in abgespeckter Variante am 21.11.2018 durch den halleschen Stadtrat beschlossen wurde. Die damit verbundenen Pläne zur Ausweitungen der Verbauungen im Uferbereich des Hufeisensees und die teilweise Intensivierungen der sportlichen Nutzungen des Alttagebaus führen zur weiteren Beeinträchtigung des bedeutsamen Landschafts- und Naturbestandteiles. Jegliche Bedenken haben die Verwaltung und letztendlich die Mehrheit des Stadtrates der Stadt Halle (Saale) einfach beiseitegeschoben. Damit verdichtet sich der Wille von Halles Politik und Verwaltung Gefälligkeitsdienste für Lobbyisten zu leisten. Der AHA hält es daher für dringend geboten derartiges Verhalten zu den Wahlen zum halleschen Stadtrat und Oberbürgermeister im Jahr 2019 zu thematisieren.
Die Einstellung aller Planungen und Baumaßnahmen, wozu zum Beispiel auch der Betrieb der Golfanlage, der Bau von Ferienhäusern, die Errichtung eines Trainings- und Ausbildungszentrum der DRK-Wasserwacht Halle und eines Campingplatzes im Süden des Hufeisensees gehören, ermöglicht eine schrittweise sukzessive Renaturierung der Flächen und trägt zur Sparsamkeit bei Wasser bei. Der AHA sieht in der Ansiedlung von Uferseeschwalben in den Uferbereichen drei neu angelegter Seen einen hoffnungsvollen Neuanfang.

Im Zusammenhang mit den mehrfach obengenannten Aspekten fordert der AHA erneut und verstärkt den unverzüglichen Stopp sämtlicher Aktivitäten auf der Basis des Bebauungsplanes 158 „Freizeit- und Erholungsraum Hufeisensee“ und seiner nunmehrigen 1. Änderung. Alternativ gilt es stattdessen endlich eine ordnungsgemäße und fachübergreifende wissenschaftliche Planung vorzunehmen.
Eine Basis könnte dazu, der vom AHA dem Fachbereich Geografie der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg vorgelegte, am 11.06.2001 erstellte „Rahmenplan zur Erstellung einer Nutzungs- und Entwicklungskonzeption für den Hufeisensee in Halle (Saale)“ bilden. Die Erstellung ließe sich ggf. im Rahmen einer Diplom-, Beleg- oder Praktikumsarbeit realisieren.
Im Interesse einer verstärkten ökologischen Begleitung der Entwicklung des Hufeisensees hat der AHA beschlossen eine „Arbeitsgruppe Hufeisensee“ zu bilden. Wer in dieser Arbeitsgruppe mitarbeiten möchte, wende sich bitte an folgende Anschrift:

Arbeitskreis Hallesche Auenwälder
zu Halle (Saale) e.V.
Große Klausstraße 11

06108 Halle (Saale)

Tel.: 0345/2002746
Fax.: 01805-684 308 363

E-Mail: aha_halle@yahoo.de

Andreas Liste
Vorsitzender

Halle (Saale), den 14.07.2019

Link für die Online-Petition: „Keine weitere Wasserentnahme aus dem Hufeisensee für die Bewässerung des Golfplatzes!

https://www.openpetition.de/petition/online/keine-weitere-wasserentnahme-aus-dem-hufeisensee-fuer-die-bewaesserung-des-golfplatzes

Fotos des Hufeisensees aus den vergangenen Jahren

Mai 2016

Februar 2018

Mai 2018

Februar 2019

AHA führte Fahrradexkursion zur Parkanlage in Gatersleben, zum Hakel, und entlang der Bode durch

Der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA) beabsichtigt verstärkt und massiver sich für den Schutz, Erhalt und Entwicklung des Raumes zwischen Selke, Hakel, Wipper, Eine und Bode bzw. zwischen Harz, Harzvorland und Börde einzusetzen.
In dem Zusammenhang sieht der AHA aber großräumig gesehen massive Veränderungen geboten. Eingebettet zwischen Harzvorland und Börde sowie weiträumig gesehen zwischen den Fließgewässern Bode, Selke, Wipper und Eine gilt es unbedingt die Biotopverbundräume zu stabilisieren. Dazu zählen die sukzessive Wiederausdehnung des Hakel in Richtung der Selke, die Entwicklung bzw. Schaffung von Grünverbindungen zum gefluteten Concordia-See sowie die Wieder- und Neuentstehung von Streuobstwiesenbeständen in Richtung Hakeborn, Egeln und Cochstedt. Diese Grünverbindungen sollten aus mindestens 10 m breiten Gehölzstreifen mit einem mindestens 3 m breiten Kraut- und Staudensaumen bestehen. Als Leitlinie könnten u.a. Wege dienen. Diese Gehölzstreifen können sich sukzessiv entwickeln oder bzw. sowie als Pflanzung aus Obstalleen und an feuchteren Stellen aus Kopfweiden bestehen.
Der geflutete Concordia-See könnte sich zu einem großen Lebens- und Nahrungsraum z.B. für Seevögel, Amphibien, Fische und Insekten entwickeln. Dies gilt es bei allen neuen Konzepten für das stark bergbaulich geprägte Gewässer mit allen Gefahren und Chancen zu berücksichtigen.
Dem Anliegen diente eine Fahrradexkursion am Samstag, dem 06.07.2019, welche am Bahnhof Gatersleben begann und in der Stadt Staßfurt endete.
Die erste Station bildete die ca. 3 ha große Parkanlage zum „Oberhof“ in Gatersleben, ein Ort welcher seit dem Jahr 2009 zur Stadt Seeland gehört. Im Jahr 2007 führte die Homepage der einstig selbstständigen Gemeinde Gatersleben folgendes zum Oberhof und seiner Parkanlage aus, Zitat:

„Einen besonders wertvollen Bereich und Bestandteil von Natur und Landschaft stellt die zum „Oberhof“ gehörende Parkanlage dar. Diese Parkanlage gehört zum ehemaligen bischöflichen Freigut, welches 1163-1165 erbaut und 1363 wieder aufgebaut wurde. Der dazu gehörende Burggraben mit seinem Teich ist ein Anziehungspunkt für die Bevölkerung. Die zahlreichen Bänke entlang des natürlich belassenen Weges laden zur Erholung ein. Der Park umfasst alte einheimische Baumbestände mit zum Teil seltenen Arten wie Winterlinde, Stieleiche, Silberpappel und Blutbuche. Die Bäume sind auch von großer Bedeutung für eine Reihe von Arten der Vogel- und Insektenfauna. Der Park wird in seinen Bestandteilen regelmäßig von unseren Bauhofarbeitern gepflegt und so erhalten. Er ist eine Oase der Ruhe und Erholung.“, Zitat Ende

Der AHA erläuterte den anwesenden Exkursionsteilnehmerinnen und -teilnehmern seinen langjährigen dringenden Wunsch die Parkanlage im Einzugsgebiet der ca. 70 km langen Selke wissenschaftlich fundiert zu erhalten und zu schützen.

Nunmehr gilt es die Fragen des Natur-, Umwelt- und Landschaftsschutzes, der Umweltbildung, des Tourismus und der Naherholung sowie des Denkmalschutzes in Einklang zu bringen. Auf jeden Fall gilt es die vielfältige Parkstruktur zwingend zu erhalten bzw. ggf. zu erweitern. Um jedoch geeignete Maßnahmen ergreifen zu können erscheint es dringend geboten die Parkanlage und ihr näheres Umfeld wissenschaftlichen Betrachtungen zu unterziehen. Dazu legte der AHA am 04.06.2007 einen „Rahmenplan zur Erstellung einer Schutz-, Pflege- und Entwicklungskonzeption für die Parkanlage zum „Oberhof“ der ehemaligen preußischen Staatsdomäne in Gatersleben, Gemeinde Gatersleben, Landkreis Aschersleben-Staßfurt, ab 01.07.2007 Landkreis Salzland“ vor. Diesen Rahmenplan übergab der AHA seinerzeit der Hochschule Anhalt in Bernburg, um interessierte Professoren, Dozenten und Studenten für das Vorhaben zu gewinnen.
Beim Verlassen der Selkeaue im Bereich der Ortschaft Gatersleben legte der AHA noch einmal seine allseitig bekannte Position dar:
Bekanntlich gehört das Selketal zu den arten- und strukturreichsten Flusstälern Mitteldeutschlands, wo zahlreiche bedrohte Tier- und Pflanzenarten vorkommen. Um diesen sehr bedeutsamen Lebensraum nachhaltig und umfassend zu schützen, sind sehr große Teile des Selketals als Naturschutzgebiet ausgewiesen und nach europäischer Fauna-Flora-Habitat (FFH)-Richtlinie zu schützen. Mit dem Status ist ein Verschlechterungsverbot unweigerlich verbunden, was auch nach nationalem Recht so zu handhaben und umzusetzen ist. Dem stehen eindeutig die Vorhaben des Landes Sachsen-Anhalt entgegen, was gedenkt oberhalb von Straßberg und Meisdorf jeweils mindestens 15 m hohe und ca. 100 m breite Hochwasserdämme zu errichten. Dabei sind nach Auffassung des AHA alle vorbeugenden und nachhaltigen Maßnahmen im Umgang mit dem Hochwasser nicht ausgeschöpft. Dazu gehören der Erhalt geschlossener Waldbestände sowie die Sicherung bestehender und Schaffung weiterer umfassender Überflutungsräume. So gilt es außerdem nach Auffassung des AHA, in Abstimmung mit dem meteorologischen Dienst und in Anlehnung an die entsprechende Arbeits- und Handlungsweise großer Talsperren, ein umfassendes Hochwassermanagement für die 28 Teiche im näheren und weiteren Einzugsgebiet der Selke zu entwickeln und umzusetzen. Dazu gehören elektronisch und mechanisch gesteuerte und ablesbare Pegelsysteme, welche eng mit der Arbeit von bestehenden Regelstauwerken zum Beispiel an den Teichen bei Güntersberge bis Alexisbad funktionieren müssen. Das bedeutet, dass vor zu erwartenden starken langanhaltenden Niederschlägen bzw. eintretenden Schneeschmelzen die Pegel der Teiche umfassend zu senken sind, um zum u.a. ein Abpuffern plötzlich auftretender Hochwasserwellen zu ermöglichen. Dies funktioniere jedoch nur, wenn der zuständige Landesbetrieb für Hochwasserschutz verstärkt bzw. vorrangig seine Aktivitäten auf diese Formen eines nachhaltigen Hochwasserschutzes richtet und nicht seine Kapazitäten für die Planung von Hochwasserdämmen bei Straßberg und Meisdorf bindet. Ferner gehört auch zu einem nachhaltigen Umgang mit Hochwasser, dass endlich begonnen wird Pläne und Konzeptionen zu erstellen, welche Beseitigungen von Verbauungen im Hochwasserbereich beinhaltet. Dazu zählen u.a. auch längst nicht mehr genutzte und bereits vollkommen zerfallene Fabrikanlagen zwischen Silberhütte und Alexisbad. Gleiches gilt für die im Jahr 2006 errichtete Kläranlage bei Straßberg, welche unverantwortlicher Weise, rechtswidrig und gegen jegliche Vernunft in das unmittelbare Hochwassereinzugsgebiet der Selke gebaut wurde.
Schließlich führte der Weg hinauf zum Hakel. Dabei warfen die Mitglieder der Exkursionsgruppe einen Blick auf den Concordiasee. In dem Zusammenhang erläuterte der AHA seine folgende Sichtweise auf die Entwicklung des Concordiasees:
Der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA) hat mit großer Sorge den erneuten Erdrutsch am Concordiasee am 28.06.2016 zur Kenntnis genommen, wo sich schätzungsweise eine Millionen m³ Erde vom südwestlichen Ufer in den einst im Jahre 2002 zur wassersportlichen Nutzung freigegebenen Concordiasee bewegten. Im Gegensatz zum Erdrutsch am 18.07.2009, wo ca. 4,5 Millionen m³ abgerutschte Erde 3 Menschen in den Tod und drei Häuser der Wohnsiedlung „Am Ring“ 100 Meter in die Tiefe rissen, „beschränkten“ sich die Schäden auf den Absturz eines Raupenfahrzeuges.
Die Auswirkungen des erneuten Erdrutsches wirkt sich ebenfalls sehr stark auf das Umfeld aus, wozu die zeitweise Sperrung der Bahnverbindung ab bzw. bis Frose gehört.
Bereits im Tagebau hatten sich in den Jahren 1950 und 1959 in Folge von Setzungsfließen Erdrutsche ereignet, welche im Jahr 1959 das Leben eines Arbeiters kostet.
Nach Auffassung des AHA ist der Zeitraum von der Schließung des Tagebaus Concordia bis zur Eröffnung als Wassersportgebiet im Jahr 2002 bis hin zum heutigen Zeitpunkt viel zu knapp bemessen, um den gefluteten Alttagebau genug Zeit zur Setzung und Stabilisierung der Wasserführung und der Erdmassen zu geben. In Fachkreisen geht man von Zeiträumen von 50 bis 100 Jahren aus.
Der erneute Erdrutsch muss nach Ansicht des AHA Mahnung an die Verantwortlichen der Lausitzer und Mitteldeutschen Bergbauverwaltungsgesellschaft (LMBV), des Landes Sachsen-Anhalt, des Landkreises Salzlandkreis und der Stadt Seeland sein, eine wissenschaftlich fundiertes Schutz-, Entwicklungs- und Nutzungskonzeption zu erstellen, um alle Notwendigkeiten und Interessen auf den Prüfstand zu stellen, zueinander abzuwägen sowie Prioritäten, Nutzungs- und Entwicklungsmöglichkeiten aufzuzeigen.
Bereits in Folge des folgenschweren Erdrutsches am 18.07.2009 hatte der AHA dringend angemahnt, sich von dem bisherigen Nutzungsvorhaben zu verabschieden und eine Einbindung in den Biotop- und Grünverbund zwischen Bode, Wipper, Eine und Selke sowie Harz und Hakel anzugehen. Darauf beruhend sollte auch ein umwelt-, landschafts- und naturfreundliches Tourismuskonzept entstehen, welche u.a. Erkenntnispfade zu Natur, Landschaft, Bergbau und Geschichte enthalten kann.
Den immer wieder aus der Stadt Seeland vorgetragene Forderungen zur schnellstmöglichen Wiederfreigabe des Concordiasees als Ort des Wassertourismus gilt es nach Meinung des AHA eine klare Absage zu erteilen. Das erfordert neben den bisher noch nicht eindeutig geklärten Ursachen des Erdrutsches aus dem Jahr 2009, die Pietät gegenüber den drei Toten, die nun notwendige Untersuchung des erneuten Erdrutsches und nicht zuletzt die langen Setzungs- und Stabilisierungszeiten von Alttagebauen.
Dieser Appell geht u.a. auch in Richtung Geiseltalsee, wo die baulichen und wassertouristischen Eingriffe stark vorangeschritten sind bzw. voranschreiten, umfassender Umwelt-, Natur- und Landschaftsschutz erforderlich ist und das massive Bestreben existiert den gesamten Alttagebau zur wassertouristischen Nutzung komplett freizugeben.
Dem AHA ist durchaus verständlich, dass Kommunen nach neuen und umfassenden Einnahmequellen suchen, nur darf dies nicht auf Kosten von Leben und Gesundheit von Menschen, Unversehrtheit von Sachgütern sowie einer dringenden Notwendigkeit einer naturnaheren Entwicklung von Landschaft und natürlicher Umwelt geschehen. Bereits der Aufschluss und die Ausbeutung der Tagebaue haben zu massiven Eingriffen, Gefahren und Störungen geführt. Nun dürfen neuere menschliche Eingriffe nicht zu neuen Beeinträchtigungen, Störungen und Gefahren führen.
Der AHA ist im Rahmen seiner ehrenamtlichen Möglichkeiten bereit mit der Bevölkerung sowie den Verantwortlichen in der LMBV sowie im Land Sachsen-Anhalt und den betroffenen Kommunen darüber zu beraten.
Auf dem Weg zwischen Gatersleben und Hakel entdeckte die Exkursionsgruppe zwei Personen, welche mit einer Motorsense einen Jagdhochstand freischnitten und dabei den Gehölz- und Krautsaumen, hauptsächlich bestehend aus Bocksdorn und diversen Grasarten, zerstörte. Darauf angesprochen meinten die Jäger sie müssten „Ordnung“ schaffen und den Hochsitz freischneiden. Darauf angesprochen, dass der Saumen einen sehr wichtigen Lebens- und Rückzugsraum auch für Tiere und Teil eines Biotop- und Grünverbundes darstellt sowie zudem bei der Trockenheit die Verdunstung eindämmt, reagierten die beiden Herren mit lautstarken und unsachlichen Schimpftiraden. Nach eigenen Angaben handelt es sich um Jagdpächter, wovon einer Wolf hieß. Der Exkursionsgruppe war bewusst, dass diese beiden Herren keinesfalls einen Sinn für den Schutz, den Erhalt und der Entwicklung von Umwelt, Natur und Landschaft haben. Ferner muss man sich fragen, ob es gerechtfertigt ist, dass die beiden mit einem Pickup angereisten beiden sehr aggressiven Jäger überhaupt Waffen tragen und nutzen können. Daher fordert der AHA die zuständigen Stellen des Landkreises Harzes auf das Gesamtverhalten und die Berechtigung eines möglichen Waffenscheines zu überprüfen. Ferner mahnt der AHA an, dass sich die Jägerschaft ernsthaft mit solchem Verhalten auseinandersetzt und daraus die notwendigen Konsequenzen ziehen.
Der Hakel ist vorrangig als Eichen-Linden-Mischwald geprägt, welcher aus einer jahrhundertlangen Mittelwaldwirtschaft hervorgegangen ist. Woher der Name „Hakel“ rührt ist bisher noch nicht eindeutig geklärt. Es könnte in der Erwähnung in einer Urkunde Ottos I. aus dem Jahre 941 liegen, wo die Nennung „saltus Hacul“ enthalten ist. Inwieweit hier eine Verbindung zu der erstmalig im Jahre 1310 im Zuge der Belehnung der Adelsfamilie von Knesebeck erwähnten Domburg im Großen Hakel besteht, ist noch offen.
Der Hakel erhielt am 23.05.1939 auf der Grundlage des Reichsnaturschutzgesetzes aus dem Jahre 1936 den Schutzstatus „geschützter Landschaftsteil“. Im Jahre 1954 verlieh man beiden Hakelteilen den Status eines Naturschutzgebietes. Dem folgte die „Anordnungen des Ministeriums für Landwirtschaft, Erfassung und Forstwirtschaft als Zentrale Naturschutzverwaltung vom 30.03.1961 zu den Naturschutzgebieten „Großer Hakel“ und „Kleiner Hakel“ sowie die zugehörigen Behandlungsrichtlinien (Beschluß des Rates des Bezirkes Halle Nr. 425-24/82 vom 25.11.1982)“. Mit der Verordnung des Regierungspräsidiums Halle über die Festsetzung des Naturschutzgebietes „Hakel“, Landkreise Aschersleben-Staßfurt und Quedlinburg vom 20.09.1995 sowie der Einrichtung einer Schutzzone in einer Größe von ca. 3 707 ha per „Verordnung des Regierungspräsidiums Magdeburg zur Änderung der Verordnung des Regierungspräsidiums Halle zum Naturschutzgebiet „Hakel”, Landkreise Aschersleben-Staßfurt und Quedlinburg vom 25.04.2002 schaffte die Obere Naturschutzbehörde für das nunmehr ca. ca. 1.366 ha große Naturschutzgebiet entscheidende Rechtsgrundlagen für den Schutz und Erhalt dieses Gebietes.
Am 28./29.02.2000 beschloss zudem die damalige Landesregierung Sachsen-Anhalts den Hakel als besonderes Schutzgebiet nach der europäischen Fauna-Flora-Habitat (FFH)-Richtlinie sowie als EU-Vogelschutzgebiet – Special Protected Area (SPA) ausweisen zu lassen. Das EU SPA umfasst eine Fläche von 6.441 ha.
Die Mitglieder der Exkursionsgruppe waren sich schnell einig, dass die nunmehr jahrzehntelange naturnahere Entwicklung des Waldgebietes und ein damit verbundener nachhaltiger Schutz des Gebietes nur ohne Forstwirtschaft erfolgen kann und halten daher die Ausdehnung des 33,69 ha großen Totalreservates auf das gesamte Hakelgebiet für sinnvoll. Vielerorts ist jetzt schon zu erkennen, dass eine derartige Entwicklung eine vielfältige, sukzessive Entwicklung mit Lichtungen, dichteteren und lichtoffeneren Waldbestandteilen ermöglicht.
Die Mitglieder der Exkursionsgruppe vertraten ferner die Auffassung, dass das ca. 1.366 ha große Naturschutzgebiet Hakel nur nachhaltig seiner Schutzfunktion nachkommen kann, wenn er seine ökologische und landschaftliche Funktion weit in das Umland ausdehnen kann. Als entsprechender Raum ist auf jeden Fall Gebiet zwischen Bode, Selke, Wipper und Eine zu betrachten.
So lassen sich u.a. die Bestände von Säugetieren, Greifvögeln und Eulen sowie Insekten und Spinnen langfristig gesehen nicht nur stabilisieren, sondern auch wieder erhöhen. Vielfältige Landschafts- und Naturraumstrukturen, welche u.a. für Greifvögel und Eulen in enger Verbindung mit dem Bestand von ausreichend vorhandenen Beutetieren zu sehen sind, tragen entscheidend dazu bei.
Eng damit verbunden ist die dringende Notwendigkeit dem Hakel einst gerodete Waldgebiete wieder zurück zu geben. Dazu bieten sich an erster Stelle die in den Jahren 1830, 1834, 1861, 1910 und 1919 gerodeten einstigen Waldgebiete Klosterholz Hedersleben, Engelschlag/Klosterholz, an Hoyms Herenfeld, vor Besselsholze/Weiße Ecke, von Oppensches Holz und Lerchenwinkel (früher Strennenbleck).
Diese Waldgebiete sollten als Bestandteil des Hakels sukzessiv wieder entstehen und eine wissenschaftliche Begleitung erfahren.
Im Südteil des Hakel, unweit der früheren Gaststätte „Waldfrieden“, nahmen die Mitglieder der Exkursionsgruppe eine sehr wertvoll erscheinende Streuobstwiese in Augenschein. Schnell waren sich Alle einig, dass nur eine gute Pflege und Betreuung diese Streuobstwiese erhalten und sichern kann. Grundsätzlich wäre der AHA bereit im Rahmen seiner ehrenamtlichen und gemeinnützigen Möglichkeiten sowie in Kenntnis der Eigentums- und möglicher Pachtverhältnisse und bestehender Pflege- und Entwicklungskonzeptionen die Betreuung der Streuobstwiese zu übernehmen.
Ferner diskutierten die Mitglieder der Exkursionsgruppe die Möglichkeit eines vernetzten, womöglich als Rundweg geführten Naturerkenntnispfades mit Anknüpfungspunkten an die Ortschaften Heteborn, Hakeborn und Cochstedt, aber auch an die Ortschaften Hedersleben, Hausneindorf, Gatersleben und Schadeleben. Hierzu könnte man sich die Erstellung einer Konzeption in Verbindung von Schulen des Umlandes sowie wissenschaftlicher Einrichtungen wie Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg und der Hochschule Anhalt in Bernburg vorstellen.
Im Rahmen der Fahrradexkursion berieten die Mitglieder der Exkursionsgruppe ihre Haltung zur 1. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Hecklingen, Teilplan Cochstedt, für den Bereich „Schweinehaltungsanlage Cochstedt“ sowie zur Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Schweinehaltungsanlage Cochstedt“ der Stadt Hecklingen. Die angedachte Umstellung von der Aufzucht von 4.000 Ferkeln auf die Mast von 4.000 Schweinen lässt massive zusätzliche Beeinträchtigungen von Umwelt, Natur und Landschaft erwarten.
Laut Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen fallen bei der Ferkelaufzucht 0,6 m³/pro Tier/Jahr und bei der Schweinemast 1,5 m³/pro Tier/Jahr an. Das bedeutet bei 4.000 Ferkeln ein Gülleaufkommen pro Jahr im Umfang von 2.400 m³. Bei einer Umstellung auf Schweinemast mit ebenfalls 4.000 Tieren ist dann mit einem jährlichen Gülleaufkommen von 6.000 m³ zu rechnen. Daraus errechnet sich eine Erhöhung des jährlichen Gülleaufkommens um 3.600 m³ bzw. 150 {742476d910061147bacb9f2d1e63afebae5c969212eff52eb4ea03554537fa31}.
Der AHA weist darauf hin, dass laut Umweltbundesamt in Deutschland in der Landwirtschaft nach wie vor Überschüsse an Phosphor im Umfang von 10 kg/ha Landwirtschaftlicher Fläche und bei Stickstoff im Umfang von 20 kg/ha Landwirtschaftlicher Fläche existieren.
Darüber hinaus gilt es nach Auffassung des AHA die Studie des Umweltbundesamtes (UBA) mit der Überschrift „Quantifizierung der landwirtschaftlich verursachten Kosten zur Sicherung der Trinkwasserbereitstellung“ mit Stand vom 6. Juni 2017 zur Kenntnis zu nehmen und zu beachten.
Diese Überschüsse lassen sich nur durch Stopp der angedachten Schweinemastpläne in Cochstedt, Reduzierung der Düngergaben, Verbesserung der Fruchtfolge, Erhöhung der Vielfalt an Ackerkulturen und nicht zuletzt durch die Reduzierung des Ausbringens von Gülle senken.
Somit trägt eine Umsetzung des Vorhabens „Schweinehaltungsanlage Cochstedt“ eher zur Verstärkung der Umweltbelastungen in Luft, Boden und Wasser bei. Das belastet ferner die Wohnlage Cochstedt, stellt aber auch eine Bedrohung der Gewässer sowie des westlich gelegenen ca. 1.400 ha großen Naturschutzgebietes und europäischen Vogelschutzgebietes Hakel mit seiner großen Artenvielfalt an Fauna und Flora dar.
Auf dem Radweg nach Hakeborn und dann weiter nach Egeln stellten die Exkursionsteilnehmerinnen und -teilnehmern durchaus positive Tendenzen fest, den Anbau von Agrarpflanzen auf eine breitere Arten- und Sortenvielfalt zu stellen. Dies gilt es nach Ansicht der Exkursionsteilnehmerinnen und -teilnehmer weiter zu vertiefen und auszuweiten. Darüber hinaus bekräftigten die Exkursionsteilnehmerinnen und -teilnehmer die Notwendigkeit einzelne Gehölzinseln, Feuchtgebiete und Wegbegleitgrün besser zu vernetzten. Dazu können die Wege und Fließgewässer ganz besonders beitragen. Dabei sind u.a. Obstreihen entlang der Wege zu sichern und zu erweitern, Sukzessionsbereiche zu sichern und Möglichkeiten der Schaffung von Kopfweidenbeständen zu sich prüfen. Ebenfalls erteilten die Exkursionsteilnehmerinnen und -teilnehmer jeglichen Überlegungen zum Abbau von Braunkohle und Kies -z.B. in der Egelner Südmulde- eine klare Absage. Eine Hinwendung zur dezentralen Erzeugung von Energie aus erneuerbaren Ressourcen und sparsamer Umgang mit unseren Ressourcen, gekoppelt mit einem nachhaltigen Schutz von Umwelt, Landschaft und Natur müssen das Handeln der Menschheit bestimmen.
Im Bereich der Stadt Egeln erreichte die Exkursionsgruppe die Bode, welche eine Gesamtlänge von 169 km aufweist. Die Bode hat ein Gesamteinzugsgebiet 3.229 km², entwässert mit seinen Quellflüssen – die 17 km lange Kalte Bode und die 23 km langen Warmen Bode- das südliche Gebiet des Brockens und mündet bei Nienburg in die Saale. Die Bode zwischen den Städten Egeln und Staßfurt lässt deutliche Begradigungsmaßnahmen, aber auch zahlreiche deutliche Ansätze der Mäandrierung sowie Altarm- und Furkationsbereiche erkennen. Darüber hinaus hat sich aus der Mischung von Restauenwäldern, Feuchtgebieten und -wiesen, aus Stillegungsflächen hervorgegangene Hochstaudenflächen sowie Schlamm-, Schotter- und Kiesflächen in der Bode ein sehr vielfältiger Landschafts- und Naturraum entwickelt, welchen es zu schützen und zu erhalten gilt. Jedoch bedarf es auch die Schaffung von sukzessiven Entwicklungsräumen, welche die Entstehung zusammenhängender Auenwälder z.B. zwischen den Städten Egeln und Staßfurt ermöglicht. Dazu muss es auch gehören zu prüfen, inwieweit es Möglichkeiten der Wiedereinbindung Altauen der Bode und ihrer Nebengewässer an das Hochwasserregime gibt. Insbesondere die Abschnitte zwischen Egeln über Wolmirsleben bis Unseburg, zwischen den Mündungsgebieten der Ehle und der Röthe bei Athensleben sowie zwischen Athensleben und dem Gaensefurther Busch bedürfen einer umfassenden wissenschaftlich fundierten Prüfung. Dabei lassen sich die Wiedereinbindung der Altauen mit der Hochwasserentlastung von Ortschaften entlang der Bode sinnvoll miteinander verbinden. In dem Zusammenhang nahmen die Exkursionsteilnehmerinnen und -teilnehmer mit großer Sorge den befestigten Mündungsbereich des Löderburger Bruchgrabens bei Athensleben in Augenschein. Hier war man sich schnell einig, dass im Einklang mit der Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) der EU eine Renaturierung dringen geboten ist.
In dem Zusammenhang gilt es aber auch die hohe chemische Belastung der Ehle mit polychlorierten Biphenylen (PCB) und Naphthalinen (PCN) sowie polycyclischen aromatischen Kohlenwasserstoffen (PAK) weiter zu untersuchen, die Quellen der giftigen Verunreinigungen konkret zu ermitteln und zu beseitigen sowie Maßnahmen zur Sanierung des Gesamtgewässers zu prüfen.
Im Bereich der Stadt Staßfurt schätzten die Mitglieder der Exkursionsgruppe ein, dass die Auenlandschaft eines besonderen Schutz bedarf. Sei es die Bode-Goldbach-Aue oder der Auenwald „Die Horst“ mit ihren Feuchtgebieten, Gehölz, Wiesen- und Staudenbeständen – hier gilt es die Bereiche vor Versiegelung und Vermüllung aller Art zu bewahren sowie die Möglichkeiten des Erhaltes bzw. der Ausweitung von Retentionsflächen zu sichern bzw. zu prüfen. Dabei gilt es zu untersuchen inwieweit die Einbindung mutmaßlicher Bodealtarme möglich ist sowie die Mündungsbereiche von Goldbach und Der Beek ganz besonders zu schützen.
Nach Meinung der Mitglieder der Exkursionsgruppe erscheint es daher sehr sinnvoll zu sein, eine Schutz- und Entwicklungskonzeption für den sehr bedeutsamen Abschnitt der Bode zu entwickeln.

Der AHA bekräftigte zu Beginn, während und zum Abschluss der Fahrradexkursion immer wieder den Prozess massiv in Gang zu setzen, zu begleiten sowie ehrenamtlich Interessierte mit einbeziehen.
In dem Zusammenhang sei auf die Möglichkeit der Kontaktaufnahme über folgende Anschrift hingewiesen:

Arbeitskreis Hallesche Auenwälder
zu Halle (Saale) e.V. – (AHA)
Ortsgruppe Gatersleben
Schmiedestraße 1

06466 Gatersleben

E-Mail: aha_halle@yahoo.de

Andreas Liste
Vorsitzender

Halle (Saale), den 08.07.2019

Fotos: Dietmar Hörner

Fotos: Isabell Schneider

AHA setzt sich für den Schutz, den Erhalt und die Entwicklung der Auenlandschaften in Magdeburg und Umland ein

Magdeburg-Herrenkrug – mittlerer Teil Biederitzer Busch am Puppenweg-Höhe An den Rennwiesen – Blick nach Norden auf Puppenweg

Die mit 241.613 Menschen bewohnte, 201,01 km² große sachsen-anhaltinische Landeshauptstadt Magdeburg ist sehr stark durch den insgesamt 1.094 Kilometer langen Strom Elbe geprägt. Das Magdeburger Stadtgebiet durchquert die Elbe auf einer Länge von 21,1 km. Im Ostteil der Stadt lässt sich noch deutlich die einstige Furkation der Elbe erkennen, wobei insbesondere die Alte Elbe die einstige vielfältige Struktur noch am ehesten abbildet. Mit dem ca. 125 ha großen, im Nordosten der Großstadt an der Grenze zur Einheitsgemeinde Biederitz gelegenen Biederitzer Busch sowie dem im Südosten befindlichen 282,25 ha großen Naturschutzgebiet „Kreuzhorst“ sind noch sehr arten- und strukturreiche Restauenwälder existent. Dazwischen bildet insbesondere der zwischen Stromelbe und Alter Elbe ab dem Jahre 1871 als englischer Landschaftspark gestaltete, 200 ha große Rotehornpark einen sehr bedeutsamen Naherholungsraum für die Bevölkerung.
Im Biosphärenreservat „Mittelelbe“ gelegen, drücken insbesondere das Naturschutzgebiet „Kreuzhorst“, die drei Landschaftsschutzgebiete „Barleber – Jersleber See und Elbniederung“, „Zuwachs – Külzauer Forst“ und „Mittlere Elbe“ sowie die vier Gebiete nach der europäischen Fauna-Flora-Habitat (FFH)-Richtlinie FFH_0199LSA „Ehle zwischen Möckern und Magdeburg“, FFH-Gebiet 0174_LSA Stromelbe im Stadtzentrum Magdeburg, FFH-Gebiet 0050_LSA_Elbaue zwischen Saalemündung und Magdeburg und FFH-Gebiet LSA Sülzetal bei Süllorf die umfassende, zum Teil territorial übergreifende Schutzwürdigkeit der Elbe und ihrer Aue aus.
Jedoch ist insbesondere im Bereich der Stromelbe deutlich eine jahrzehntelange bauliche Prägung des Flussgebietes erkennbar, welche vorrangig im Westuferbereich von Nord nach Süd mehr oder wenig flächendeckend ersichtlich ist. Somit sind der Elbe nicht nur wertvolle Natur- und Landschaftsbestandteile, sondern auch Überflutungsräume verlorengegangen.
Der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA) sieht in der Konstellation die dringende Notwendigkeit sich verstärkt für den Schutz, den Erhalt und Entwicklung der Auenlandschaften in Sachsen-Anhalts Landeshauptstadt Magdeburg und deren Umland einzusetzen bzw. einzubringen. Dabei ist sich der AHA der Entwicklungspotentiale sehr bewusst, welche es nun gilt verstärkt zu nutzen. Dazu zählen zum Beispiel die Wiederanbindung von Altauen an das Hochwasserregime des Flusssystems der Elbe, Beendigung und Rückbau von Verbauungen, Aufschüttungen, Bodenversiegelungen, Ufer- und Sohlbefestigungen, Prüfung der besseren Wiederanbindung von Altverläufen an das Gesamtflusssystem sowie nicht zuletzt der Erhalt und die Ausweitung von Biotop- und Grünverbundräumen. Dazu können nach Ansicht des AHA ganz besonders die Fließgewässersysteme von Sülze, Eulengraben, Klinke, Schrote, Olvenstedter Röthe und von Großer Sülze beitragen, welche von Westen aus dem Landkreise Börde kommend in die Elbe einmünden.
Der ehrenamtliche und gemeinnützige AHA beabsichtigt zum Schutz, zum Erhalt und zur Entwicklung der sehr bedeutsamen und ebenso vielfältigen Auenlandschaft Magdeburgs seine Kenntnisse und Erfahrungen einbringen. In dem Zusammenhang möchte der AHA Interessenten einen Raum geben sich für diese Ziele einzusetzen. Dazu strebt der AHA die Bildung einer Regionalgruppe Magdeburg und Umland an.
Als einen sehr wichtigen Schritt dahingehend dient folgende bevorstehende Fahrradexkursion:

Samstag, den 13.07., um 10.00 Uhr
Fahrradrundexkursion entlang der Elbe
zum Biederitzer Busch/Niederholz und zum Stadtpark Rotehorn
Treffpunkt: Ecke Steubenallee/Steinbrücke, Magdeburg
Dauer: ca. 6 Stunden

Wer sich ebenfalls für den Schutz, Erhalt und Entwicklung dieser sehr arten- und strukturreichen sowie vielfältigen Auenlandschaft einsetzen und mehr zu der Fahrradexkursion am 13.07.2019 erfahren möchte, wende sich bitte an folgende Kontaktmöglichkeit:

Arbeitskreis Hallesche Auenwälder
zu Halle (Saale) e.V. – (AHA)
Große Klausstraße 11

06108 Halle (Saale)

E-Mail: aha_halle@yahoo.de

Andreas Liste
Vorsitzender

Halle (Saale), den 05.07.2019

Feldarbeit zur Erfassung des Arteninventars an Tieren und Pflanzen in ausgewählten Biotopen im Jahr 2019

Im Rahmen der Veranstaltungsplanung für das Jahr 2019 ist die Fortsetzung eines Projektes aus den Jahren 2014 bis 2018 unter der Überschrift „Feldarbeit zur Erfassung des Arteninventars an Tieren und Pflanzen in ausgewählten Biotopen im Jahr 2019“ im Stadtgebiet von Bitterfeld-Wolfen vorgesehen. An 13 Tagen, jeweils aufgeteilt im Frühjahr, Sommer, Herbst und Winter beabsichtigt der AHA die Fauna und Flora im Erlen-Eschen-Wald „Reudener Busch“, im Salegaster Forst und im Auenwaldrest „Wolfener Busch“ zu untersuchen und zu erfassen. Hier kann jeder Interessierte daran mitwirken. Ganz besonders sind jedoch Schulen, die Kreisvolkshochschule Anhalt-Bitterfeld sowie Jugend- und Kinderinitiativen aufgerufen daran mitzuwirken.
Im Monat Juli 2019 sind folgende ca. vierstündige Erfassungen der Vogelfauna geplant:

Samstag, den 13.07., um 10.00 Uhr
Erfassung der Entomofauna im Erlen-Eschenwald „Reudener Busch“
Erfassung der Insektenfauna (Tagfalter, Laufkäfer, Libellen, Heuschrecken),
Beobachtung und schriftliche Erfassung der gesichteten Tiere in Listen
Treffpunkt: Bahnhof Wolfen
Dauer: ca. 4 Stunden

Samstag, den 20.07., um 10.00 Uhr
Erfassung der Entomofauna im Salegaster Forst
Erfassung der Insektenfauna (Tagfalter, Laufkäfer, Libellen, Heuschrecken),
Beobachtung und schriftliche Erfassung der gesichteten Tiere in Listen
Treffpunkt: Bahnhof Wolfen
Dauer: ca. 4 Stunden

Wer noch mehr zu dem Projekt „Feldarbeit zur Erfassung des Arteninventars an Tieren und Pflanzen in ausgewählten Biotopen im Jahr 2019“ sowie allen anderen Aktivitäten des AHA im Raum Bitterfeld-Wolfen erfahren möchte, wende sich bitte an folgende Anschrift:

Arbeitskreis Hallesche Auenwälder
zu Halle (Saale) e.V. – (AHA)
Ortsgruppe Bitterfeld-Wolfen
Evangelisches Kirchspiel Wolfen im OT Wolfen
Leipziger Straße 81

06766 Bitterfeld-Wolfen

Tel.: 0173 – 9917836
E-Mail AHA: aha_halle@yahoo.de

Andreas Liste
Vorsitzender

Halle (Saale), den 05.07.2019

Grube Teutschenthal

Denkschrift zum Gebirgschlages am 11. September 1996
mit der Auslegung rechtlicher Aspekte dieses Ereignisses

Zusammengestellt von Wolf-Rüdiger Beck (1998)

I. Problemdarstellung

Im September ’98 wird sich der Gebirgs­schlag in der Grube Teutschenthal zum 2. Mal jähren. In dieser Zeit hat sich na­hezu nichts bewegt, um die mit dem Be­trieb der Grube verbundenen Probleme zu lösen.

Es ist seit langem bekannt, daß die spe­zifischen Eigenschaften des Carnalli­tit-Gesteins, in welchem der Grubenbau angelegt wurde, zu einer Gebirgsschlag­gefährdung führen. Dieses Gestein hat massive Sprödbrucheigenschaften und neigt zu langzeitlichem Entfestigungsver­halten unter dem enormen Gebirgsdruck in 700 m Tiefe. Für Fachleute war der Gebirgsschlag vom 11.09.96 daher kei­neswegs überraschend. Zwar ist nun der größte Teil der akut gefährdeten Hohl­räume im Ostfeld der Grube zusammen­gebrochen, so daß davon keine Gefahr mehr ausgehen kann. Restliche 8 Mio. m³ Hohlräume sind jedoch mittel- und lang­fristig gefährdet. Von diesen Hohl­räu­men sind etwa 4 Mio. m³ für den Ber­g­versatz geeignet. In den aktuellen Gut­achten wird gefordert, diese Hohlräume innerhalb von 20 Jahren zu verfüllen, um die Langzeitstabilität der Grube zu gewährleisten. Diese zeitliche Vorgabe würde Versatzmengen in einer Größen­ordnung von etwa 200.000 to pro Jahr erfordern. Gegenwärtig werden nur etwa 100.000 to pro Jahr versetzt, so daß die Forderungen der Gutachter bei weitem nicht erfüllt werden. Eine mittel- und langfristige Gefährdung der Bevölkerung wird dabei offenkundig erneut in Kauf genommen.

Das Konzept der Grubensicherung sieht vor, daß die Verfüllung der Hohlräume sich finanziell selbst trägt. Öffentliche Mittel werden hierfür nicht bereitgestellt. Der Grubenbetreiber ist daher darauf angewiesen, Versatzstoffe zu aquirieren, für deren Entsorgung ein Entgelt vom Stofflieferanten verlangt werden kann. Damit ist klar, worum es sich handelt: Die Grube wird ausschließlich mit sog. „besonders überwachungsbedürftigen Abfällen“ (früher: „Sondermüll“) versetzt. Dabei ist die Grube Teutschenthal je­doch nicht als Untertagedeponie zugelas­sen. Diese Art des Bergversatzes ist aus der Sicht der Abfallwirtschaft außeror­dentlich umstritten. Reguläre Untertage­deponien, die mit großem finanziellem Aufwand Umweltstandards erfüllen müs­sen, klagen über geringe Auslastung, da ein Großteil des anfallenden Sonder­mülls in der Bundesrepublik inzwischen kostengünstig in stillgelegten Bergwer­ken verschwindet.

Für die Grube Teutschenthal liegen Al­ternativen auf der Hand. Gegenüber dem Betriebsgelände lagert seit Jahr­zehnten die sog. „Westhalde“ mit einem Volumen von 3 bis 4 Mio. m³. Es handelt sich hier um Aushub, der in den ver­gangenen Jahrzehnten aus der Grube gefördert wurde. Es ist wohl kaum zwei­felhaft, daß dieses Material am besten geeignete wäre, um zu Sicherungs­zwecken in die Grube eingelagert zu werden. Das Problem liegt hier jedoch in der Finanzierung. Der Rückversatz dieser Halde in die Grube würde finanzielle Mittel von 500 bis 600 Mio DM erfordern (In einem Zeitraum von 20 Jahren). Bund und Land sind bisher nicht bereit, sich an diesen Kosten finanziell zu betei­ligen. Ein entsprechender Antrag der GTS (Grube Teutschenthal Sicherungs-GmbH) wurde nicht einmal beantwortet.

Es ist aus der Sicht des AHA nicht länger verantwortbar, das Problem der Sicher­ung des Grubengebäudes politisch zu ignorieren. Die betroffenen Anwohner vor Ort fühlen sich seit 2 Jahren zu Recht allein gelassen.

Es kann nicht sein, daß ein verfehltes Privatisierungskonzept zwar die öffentli­che Hand von Kosten entlastet, gleich­zeitig aber die mit dem Konzept verbun­denen Risiken auf die Bürger und die Umwelt abwälzt. Ein Umdenken ist er­forderlich.

II. Lösungsansätze

Nach dem Bund-Länder-Abkommen zur Altlastenfreistellung könnten öffentliche Mittel für die konsequente, beschleunigte Verfüllung der Grube bereitgestellt wer­den. Von der BVS steht seit fast einem Jahr das Angebot, sich an den Kosten zu 60 {742476d910061147bacb9f2d1e63afebae5c969212eff52eb4ea03554537fa31} zu beteiligen, wenn das Land die restlichen Kosten übernimmt. Mit diesen Mitteln könnte die restliche Verfüllung der Grube mit Abraummaterial ganz oder wenigstens z.Teil finanziert werden. Die bisherige Praxis der ausschließlichen Verfüllung mit toxischen Abfällen ist sowohl aus rechtlichen, als auch aus um­weltpolitischen Gründen bedenklich (siehe „Rechtliche Aspekte des Gebirgs­schlages vom 11.09.96“). Zudem ist diese Praxis nicht geeignet, die Grube innerhalb eines überschauba­ren Zeit­raumes zu sichern.

Es ist auch gerechtfertigt, öffentliche Mittel für die Sicherung der Grube be­reitzustellen. Nach der Wende war der Bund Inhaber des Bergwerkseigentums und trug die Verantwortung für die Si­cherheit der Grube. Dieser Verantwor­tung ist der Bund nicht gerecht gewor­den. Durch den Versuch, unbedingt ein selbst finanziertes Privatisierungskonzept durchzusetzen, ging wertvolle Zeit verlo­ren. Möglicherweise hätte der Gebirgs­schlag bei unverzüglicher Aufnahme der Versatztätigkeit durch Verwendung der Halde verhindert werden können. Eine Gefährdung der Anwohner wurde hin­genommen. Dies darf sich nicht wieder­holen.

Das Sicherungskonzept muß auch recht­lich auf stabilen Füßen stehen. Die ge­genwärtige Praxis verstößt gegen abfall­rechtliche EU-Normen (siehe „Rechtliche Aspekte des Gebirgs­schlages vom 11.09.96“). Diese Rechtsun­sicherheit ist weder dem Betreiber, noch den Anwoh­nern zuzumuten.

Die Sicherung der Grube muß auf um­weltverträgliche Weise erfolgen. Solange die Grube Teutschenthal nicht als Unter­tagedeponie zugelassen ist, erscheint die Verbringung von besonders überwa­chungsbedürftigen Abfällen unter Tage als problematisch. Dies gilt besonders dann, wenn umweltverträgliche Alterna­tiven zur Verfügung stehen.

Die Verwendung der Westhalde steht auch im Einklang mit den Belangen des Natur- und Denkmalschutzes. Die Halde befindet sich außerhalb der als beson­ders schützenswert angesehenen Halden des Mansfelder Landes. Die Halde ist auch nach Auffassung von Naturschutz­experten auch unter ökologischen Ge­sichtspunkten verzichtbar. Hierfür könnte demnach ein breiter öffentliche Konsens hergestellt werden. Auch die Bevölke­rung hatte unmittelbar nach der Wende dafür plädiert, die Halde in die Grube rückzufüllen.

Die Bergämter müssen dem Betreiber vorschreiben, eine bestimmte jährliche Mindestmenge in die Grube zu verfüllen, um in 20 Jahren einen Status größtmög­licher Sicherheit zu erreichen. Vom Be­treiber muß die Leistung einer Sicherheit für evtl. Bergschäden verlangt werden. Ersatzweise könnte das Land einen Bergschadensfonds einrichten, der auch von den bergbautreibenden Betrieben gespeist wird. Interesse seitens der Be­triebe ist vorhanden. Auch die BVS hat Interesse signalisiert.

III. Zusammenfassung

1. Die Probleme um die Grube Teut­schenthal sind nach Auffassung des AHA auch 2 Jahre nach dem Gebirgsschlag noch ungelöst. Ungeklärt ist vor allem die Frage der umweltverträglichen Siche­rung der Grube in einem überschauba­ren Zeitraum, der Finanzierung dieser Sicherungsmaßnahmen und die Rege­lungen zum Ausgleich künftiger Berg­schäden.

2. Das Bund-Länder-Abkommen zur Altlastenfreistellung bietet eine Handha­be, um die Kosten einer umweltverträgli­che Sicherung angemessen auf Bund und Land zu verteilen. Als Versatzmate­rial wäre die Westhalde gegenüber dem Betriebsgelände der GTS geeignet. Das Material stammt aus der Grube, so daß keinerlei ökologische Bedenken gegen eine Rückführung in die Grube beste­hen. Transportwege entfallen. Das Mate­rial ist in ausreichender Menge vorhan­den, um die Hohlräume zu füllen. Die Arbeitsplätze des Grubenbetreibers könnten so dauerhaft gesichert werden.

3. Für evtl. künftige Bergschäden (sei es auch nur durch Senkungen) ist ein Berg­schadensfonds zu bilden. Dieser könnte durch den Bund, das Land und die Be­triebe gespeist werden.

4. Die jetzige Praxis des Versatzes von besonders überwachungsbedürftigen Abfällen ist weitgehend zurückzufahren. Diese Praxis ist umweltpolitisch proble­matisch und verstößt zudem gegen EU-Richtlinien (Abfallrahmenrichtlinie).

Von den politischen Entscheidungsträgern muß nun rasches Handeln gefor­dert werden. Die bisher gezeigte Zurück­haltung ist in Anbetracht der erheblichen Probleme und Risiken nicht länger ver­tretbar.

Rechtliche Aspekte des Gebirgs­schlages vom 11.09.96

Das Recht auf Ersatz von Bergschäden ist ein fundamentales Element des Ber­grechts. Da das Bergrecht vom Einzelnen im Interesse des Gemeinwohls die Ein­schränkung seiner Rechte nach Art. 14 GG fordert, muß es hierfür einen Aus­gleich bieten. Das Recht auf Ersatz von Bergschäden ist somit der letzte Ret­tungsanker, der den Geschädigten ver­bleibt.

Dieses Recht wurde den Bürgern in der Region nach dem Ereignis vom 11.09.96 vorenthalten und ist bis heute in Frage gestellt. Komplexe rechtliche Probleme sind bis heute nicht bewältigt. Politiker und Juristen streiten bis heute auf dem Rücken der Bürger.

Worum geht es?

1. Das Problem: „Welches Recht gilt?“

Das BBergG definiert in § 116 eine ein­deutige und klare Haftungszuständigkeit: Für Bergschäden ist u.a. auch der jewei­lige Inhaber der Bergbauberechtigung haftbar zu machen.

Es handelt sich hier um eine klassische Gefährdungshaftung. Es kommt lediglich auf die Rechtsträgerschaft, nicht aber auf Fragen der Zurechnung oder gar des Verschuldens an.

Der Einigungsvertrag hat jedoch den Bürgern in den neuen Bundesländern die Berufung auf diese einfachen und klaren Regeln des BBergG verweigert und sie auf die weniger günstigen Rege­lungen des DDR-BergG verwiesen.

Nach den Bestimmungen des Einigungs­vertrages gilt der „Ausschließlichkeitsgrundsatz“.

Die Regeln des BBergG gelten danach nur, wenn die Schäden ausschließlich nach dem 03.10.90 verursacht wurden. Dieser Nachweis kann nur selten geführt werden. In aller Regel wird aus dem Umstand, daß zusammengebrochene Hohlräume durch den DDR-Bergbau geschaffen wurden, zu schließen sein, daß dies eine Mitursache für den später eingetretenen Schaden war, so daß DDR-Bergrecht Anwendung finden muß.

2. Das Problem des „insolventen Schuldners“

Was bedeutet dies nun für geschädigte Bürger?

Das DDR-BergG sieht vor, daß der Ge­schädigte seinen Anspruch gegen den Verursacher des Schadens oder dessen Rechtsnachfolger richten muß.

Die „Verursacher“ im Sinne des DDR-Rechtes, also die alten, maroden DDR-Bergbaubetriebe sind entweder nicht mehr existent oder so gut wie pleite. Im Falle Teutschenthal ist darauf hinzuwei­sen, daß sich die Kalimag GmbH in Li­quidation befindet und nach Auskunft der BVS „nichts hat“. Dort ist für den Bürger nichts zu holen.

Während unmittelbar nach der Wende der Bund als Eigentümer Liquidität ga­rantieren konnte, haben die in der Zwi­schenzeit vorgenommenen Privatisierun­gen dazu geführt, daß die ursprüngli­chen Bergbaubetriebe abgewickelt wur­den oder sich noch in Liquidation befin­den.

Der eigentliche Verursacher ist daher für die Bürger in der Regel nicht mehr greif­bar.

3. Das Problem der Rechtsnachfolge

Nach DDR-Bergrecht haftet außer dem Verursacher aber auch dessen Rechts­nachfolger.

Dies hilft in der Regel aber auch nicht weiter, weil die Übernehmer natürlich darauf geachtet haben, gerade nicht als Rechtsnachfolger dieser Betriebe ange­sehen zu werden. So ist die GTS der Auffassung, eben nicht Rechtsnachfolger der Kalimag GmbH geworden zu sein.

Rechtlich ist dies zumindest umstritten. Nach § 12 III VerwVO (DDR) wird der neue Rechtsträger nicht automatisch Rechtsnachfolger des Betriebes, wenn dies nicht ausdrücklich vereinbart wurde.

Die GTS hat im übrigen nicht den ge­samten Betrieb der Kalimag übernom­men, sondern nur einzelne Betriebsbe­standteile, nicht einmal alle Grundstücke des Bergbaubereiches.

Selbst wenn die GTS Rechtsnachfolger geworden wäre, hätte dies die fatale Konsequenz, daß sie für die Folgen des Gebirgsschlages entgegen den Bestim­mungen des Kaufvertrages von der Kali­mag keinen Ersatz verlangen kann, da rechtlich Konfusion im Falle der Rechts­nachfolge eingetreten ist (so das LG Halle am 03.04.98). Die GTS stünde damit ebenfalls am Rande des Konkur­ses.

Bei Anwendung des DDR-Bergrechtes hängen die Bürger also in jeder Hinsicht in der Luft.

4. Das Problem „Bergversatz“.

Das Konzept zur Sicherung der Grube sieht die Selbstfinanzierung des Versatzes vor. Es werden daher ausschließlich „besonders überwachungsbedürftige Abfälle“ versetzt, da diese den größten wirt­schaftlichen Ertrag bringen. Die damit verbundene Problematik ist vielfältig. Eines der damit verbunden Probleme ist die verfügbare Menge. Es ist der GTS bisher noch nie gelungen, in einem Jahr die volle Einlagerungskapazität auszu­schöpfen. Im Jahr 1997 hat man mit knapp 100.000 to gerade mal die halbe Kapazität erreicht. Die Sicherung der Restgrube dauert somit viel zu lange.

Die EU ist der Auffassung, daß die Pra­xis des Versatzes gegen die europäische Abfallrahmenrichtlinie verstößt. Es han­dele sich nach EU-Auffassung um einen Beseitigungs-, nicht aber um einen Ver­wertungsvorgang. Daher müsse beim Bergversatz ein Planfeststellungsverfah­ren mit Umweltverträglichkeitsprüfung und Öffentlichkeitsbeteiligung stattfinden. Oder die Bundesregierung müsse die Aufnahme des Bergversatzes in den An­hang zur Abfallrahmenrichtlinie beantra­gen. Es herrscht also große Rechtsunsi­cherheit. Das Sicherungskonzept ist damit rechtlich fragwürdig und mögli­cherweise nicht langfristig durchzuhalten. Bei Durchsetzung der EU-Auffassung droht der GTS das Aus und für die Grube fühlt sich dann niemand mehr zuständig. Für die Bürger eine ungemüt­liche Aussicht.

5. Fazit.

Obwohl diese mißliche Situation seit wenigstens 18 Monaten bekannt ist, sieht die Politik des Bundes und des Landes keinerlei Handlungsbedarf. Während bei Naturkatastrophen in der Regel „rasche und unbürokratische Hilfen“ in Aussicht gestellt werden, ist es im Falle Teut­schenthal genau umgekehrt: Grubenbe­treiber, BVS, Land und Bund halten sich für „nicht zuständig“. Die nach über ei­nem Jahr angelaufenen Zahlungen der BVS haben bis heute nicht alle Geschä­digten erreicht und erfolgten unter Be­dingungen und Vorbehalten, die das Bergschadensrecht eigentlich nicht kennt.

Dieser Zustand ist nicht länger haltbar. Es wird zu weiteren Bergschäden kom­men. Dazu muß nicht einmal ein neuer Ge­birgsschlag prognostiziert werden. Es genügen die unvermeidbaren Bodenbe­wegungen über der Grube, die unter bewohntem Gebiet verläuft. Die betrof­fenen Anwohner haben einen Anspruch auf Rechtssicherheit. Es muß gewährlei­stet sein, daß künftige Bergschäden oh­ne Wenn und Aber ersetzt werden. Dazu sind 2 Lösungsmodelle denkbar:

1. Der Bund könnte eine Ausfallbürg­schaft übernehmen. Diese Lösung be­rücksichtigt, daß das Privatisierungskon­zept zur Grube Teutschenthal in erster Linie dem Bund nützte. Der Bund war dadurch die Verantwortung für eine ma­rode Grube los und erzielte darüber hin­aus noch einen Veräußerungserlös. Es ist zumutbar, daß ein Teil dieses Erlöses zur Regelung künftiger Bergschäden ein­ge­setzt wird.

2. Es könnte ein Bergschadensfonds ein­gerichtet werden. Hierfür könnte der Bund eine Anschubfinanzierung leisten. Die bergbautreibenden Unternehmen des Landes könnten sich über Rückstel­lungen an diesem Fond beteiligen.

Es kann nicht sein, daß wenige Anwoh­ner die Risiken und die Lasten für eine Anlage tragen, die in früheren Zeiten dem Wohl und dem Nutzen eines gan­zen Staates diente. Im Einigungsvertrag ist in Fällen von Vermögenswerten liebe­voll die Rechtsnachfolge geregelt wor­den. Der Bund sollte mit gleicher Effizi­enz die Frage der Haftungsübernahme für die maroden Bergwerke regeln.

Zur gegenwärtigen Situation der Umweltschädigung durch die GTS

Zusammengestellt von Herbert Pabst
„Bürgerinitiative gegen eine Giftmüllregion Halle (Saale) e.V.“ (04.07.2019)

1. Geruchsbelästigungen

Seit Anfang 2018 gibt es massive Geruchsbelästigungen durch die Austragung der geruchsbelasteten Abluft aus dem Wetterschacht der Schachtanlage „Halle“ in Angersdorf, die bei Westwind vor allem über Angersdorf zieht.

Diese Geruchsbelästigungen haben die Menschen aufgeschreckt, weil sie bis heute nicht vollumfänglich erfahren haben, was sie einatmen. Es wurden und werden auf Druck des Protestes zwar Messungen durchgeführt. Ein Gutachten einer Toxikologin will aber keine gesundheitlichen Gefahren und keine Giftigkeit nachgewiesen haben. Nach Meinung von Experten kann aber die Wissenschaftlichkeit dieser Aussagen in Frage gestellt werden.

Zum anderen werden auch Feinstäube aus dem Freilager der GTS durch den Wind ausgetragen, die wahrscheinlich sowohl organische Gifte (Dioxine, Furane, PAK = Polycyclische aromatische Kohlenwasserstoffe, PCB = Polychlorierte Biphenyle) als auch anorganische Gifte (Schwermetalle: Arsen, Blei, Cadmium, Nickel, Quecksilber(sublimiert),Thallium) über die Landschaft transportieren.

Die „Bürgerinitiative gegen eine Giftmüllregion Halle (Saale) e.V.“ mit Sitz in Angersdorf setzt sich seit 2010 dafür ein, dass Feinstaub- und Geruchsbelästigungen, die bereits jetzt bei vielen Menschen zu gesundheitlichen Problemen führen, unterbleiben sollen.

Die GTS hat eine sog. Geruchseliminierungsanlage und andere Vorrichtungen installiert, um die Geruchsbelästigungen abzumildern. Man hat aber den Eindruck, dass Gefahren bagatellisiert werden sollen, indem man alles auf die Gerüche reduziert.

Zur Umgehung eines Einlagerungsstopps will die GTS in Kürze einen Schornstein über dem Schacht „Halle“ errichten, damit die direkt umliegenden Anwohner weniger Gestank wahrnehmen. Dadurch verteilt sich allerdings die geruchsbelastete Abluft künftig über ganz Halle – Luftlinie 5 km.

2. Die GTS als Versatzbetrieb

Die GTS hat als Versatzbetrieb die Aufgabe, zur Senkung eines Gebirgsschlagsrisikos und zu seiner Verhinderung die unterirdischen ehemaligen Kali- und Steinsalzschächte unter Teutschenthal und Angersdorf zu verfüllen. Dazu wird vor allem Material aus Müllverbrennungsanlagen und Filteraschen (Filterstäube) eingesetzt und mit einer speziellen Rezeptur ein Dickstoff hergestellt, der in die Kavernen eingebracht wird und dort aushärten soll.

Dazu sollte in Angersorf 2010 eine Dickstoffversatzanlage gebaut werden. Da aber abzusehen war, dass es sich um hochgiftige Stoffe handelt, haben sich engagierte Bürger von Angersdorf in der Bürgerinitiative zusammengefunden, um dagegen vorzugehen. Nach einem Massenprotest mit tausenden Einwendungen konnte die Dickstoffversatzanlage für Angersdorf verhindert werden. Dieses Vorhaben wurde deshalb von der GTS aufgegeben.

Abgesehen davon, dass seit den neunziger Jahren bereits in Teutschenthal dieser Giftmüll per Dickstoff eingebracht wird, geschieht das Gleiche seit 2017 von Teutschenthal aus untertage in das Grubenfeld Angersdorf. Infolgedessen kam es dann zu den Ausgasungen aus dem Wetterschacht in Angersdorf.

Das Problem ist nicht nur der eingebrachte Giftmüll an sich, sondern dass die ehemaligen Schächte instabil sind. In der Grube Angersdorf besteht die Gefahr eines Wasser- und Laugeneinbruchs. Bereits heute ist ein großer Teil der Grube geflutet. Damit ist eine Auflösung der eingelagerten Gifte zu befürchten, und die Kontamination der Biosphäre ist nicht auszuschließen. Durch den Druck des Deckgebirges können die kontaminierten Wässer irgendwann das Grundwassersystem erreichen (hydraulische Wegsamkeit) und vergiften.

Wie schon erwähnt, werden die auch aus anderen Ländern per Lkw angelieferten Giftaschen in ein Freilager der GTS geschüttet. Das LAGB (Landesamt für Geologie und Bergwesen) beauflagte GTS bereits 2004, eine Anlage zur Einhausung des Giftmülls zu bauen. Ein Sturm der Entrüstung brach los, als die Öffentlichkeit erst in diesem Jahr erfuhr, dass diese Anlage bis heute nicht gebaut wurde, letztlich auch durch Behördenversagen. So können die Giftstäube ungehindert ins Umland gelangen, sie gelangen über die Luft und die Nahrung in den menschlichen Körper. Der Rechtsstaat ermöglicht leider die Nutzung aller juristischen Winkelzüge, die Halle ist weiter nicht in Sicht. Wirtschaftsminister Willingmann wollte daraufhin „nicht nur zugucken, sondern jetzt aktiv werden“ (nach „Mitteldeutscher Zeitung“ bereits vom 24. Januar 2019). Er sprach selbst von Behördenversagen und wollte einen Sonderbeauftragten einsetzen. Wir haben davon seitdem nichts Neues erfahren.

3. „Freigemessenen“ Abfälle

Wir werden es neben dem bisher Genannten mit einem noch gravierenderen Problem zu tun bekommen: Seit vorigem Jahr bemüht sich die GTS um die Einlagerung von schwach radioaktiven, sog. „freigemessenen“ Abfällen aus dem Rückbau von Kernkraftwerken sowie „freigemessenen“ ASSE-Abwässern (ASSE = ehemaliges Salzbergwerk bei Wolfenbüttel in Niedersachsen, in das in den 60- und 70-er Jahren schwach- und mittel-radioaktive Abfälle eingelagert wurden. Durch Wassereinbruch in diese alten Schächte mit dem Atommüll fallen die kontaminierten Wässer an, die herausgepumpt werden müssen. Mit ihnen lässt sich offensichtlich nun viel Geld verdienen.) Die GTS soll das einzige von 22 ähnlichen deutschen Versatzbergwerken gewesen sein, das sich bewarb, da die anderen eine solche Einlagerung wegen Akzeptanzdefiziten ablehnten.

Die GTS hat sogar Einfluss auf die Gesetzgebung genommen. Die Strahlenschutzverordnung wurde zum 5. Dezember 2018 novelliert, im § 37 tauchen auf Betreiben der GTS-Lobbyarbeit nun Versatzbergwerke auf – zur Aufnahme von „freigemessenen“ Abfällen.

Ab diesem Jahr ist es demzufolge möglich, Bauschutt abgerissener kerntechnischer Anlagen mit einer Strahlung von höchstens 10 Mikrosievert pro Jahr in Gruben wie in Teutschenthal einzuzlagern. Ob es bereits geschieht, wissen wir leider nicht. Ob auch ASSE-Abwässer in Teutschenthal eingebracht werden, können wir ebenfalls noch nicht belegen.

Die Strahlenbelastung (Maßeinheit: Sievert), mit der die Radioaktivität auf den Menschen einwirkt, ist nicht direkt messbar. Sie wird mit einem komplexen Rechenmodell vom Becquerel-Wert, der den radioaktiven Zerfall pro Sekunde angibt, abgeleitet. In die Berechnungen fließen viele weitere Faktoren ein. Der messtechnische Nachweis zur Einhaltung der Grenzwerte wird von AKW-Betreibern selbst durchgeführt. Selbst wenn das Material physikalisch, also per Zerkleinerung, oder auch thermisch oder chemisch behandelt wird, bleibt es strahlend. Durch Mischung mit nicht strahlenden Materialien versucht man wahrscheinlich solange zu bearbeiten, bis der zulässige Grenzwert erreicht wird. Das Material ist dann „freigemessen“. „Freigemessen“ bedeutet aber nicht frei von Radioaktivität. Radioaktivität verschwindet nicht, indem man sie per Gesetz unkenntlich macht.

Neueste Forschungen sagen, dass die Gefahren der Niedrigstrahlung, also der Strahlung von ganz schwach radioaktiven Stoffen, bisher unterschätzt wurden. Wissenschaftlicher Konsens ist inzwischen, dass ein Schwellenwert, unterhalb dessen Radioaktivität für den menschlichen Organismus nicht schädlich sei, nicht existiert. Studien haben einen linearen Dosis-Wirkungs-Zusammenhang für strahleninduzierte karzinogene Zellschäden nachgewiesen.

Offensichtlich kann die kleinste Strahlendosis, die über die natürlich vorhandene Radioaktivität, die sog. Grundstrahlung, hinausgeht, schädlich sein.

Also: Auch ganz schwach radioaktive Stoffe sind nicht ungefährlich. Das Material ist nicht „freigemessen“, sondern freigerechnet. Der Müll soll per juristischer Definition nicht mehr als radioaktiv angesehen werden, obwohl er dies physikalisch weiter ist.

4. Zusammenfassung

Die Gefahren aus Teutschenthal lassen sich wie folgt zusammenfassen:

1. die Ausgasungen der chemischen Prozesse, die beim Versatz des Giftmülls entstehen und deren Zusammensetzung nicht voll bekannt ist;

2. die Feinstäube mit anhaftenden Schwermetallverbindungen, die beim Freilagern sowie der Handhabung zur Herstellung des Dickstoffs unter freiem Himmel freigesetzt werden;

3. neben der schon momentanen Kontamination der Biosphäre die mögliche Vergiftung unserer Lebensumwelt, damit auch unserer Kinder und Enkel, durch die schon seit über 25 Jahre eingelagerten Giftstoffe, die nicht zurückgeholt werden können;

4. die radioaktive Strahlenbelastung bei drohendem Versatz mit „freigemessenen“ Abfällen von abgerissenen kerntechnischen Anlagen bzw. ASSE-Abwässern.

5. Alternativen

Welche Alternativen gibt:

Giftiger und strahlender Müll als alternativloses Versatzmaterial für die instabilen Schächte in Teutschenthal heißt für uns: Es geht dem Unternehmen GTS nicht in erster Linie darum, den Sicherungsauftrag zu erfüllen, um uns vor einem Gebirgsschlag zu schützen. Auch arbeitet die GTS nicht für die Umwelt, obwohl sie behauptet: „weil wir die Filterstäube der Müllverbrennungsanlagen sicher entsorgen, die durch die Verbrennung EURES Hausmülls anfallen“ (GTS in „Bild-Zeitung“ 28. Dezember 2018) – nein, es geht zu Lasten der Menschen und der Natur nur um den Profit.

Die Alternative muss sein, ungiftiges Material einzulagern, z. B. der Abraum von der Halde vor der Haustür in Teutschenthal. Für die Gesundheit der Menschen soll kein Geld da sein, das eine entsprechende Technologie mehr kosten würde?

Nicht nur die Verfüllung der Schächte mit den gefährlichen Materialien schafft Arbeitsplätze, wie GTS immer behauptet. Auch die Verfüllung mit ungefährlichen Stoffen schafft Arbeitsplätze. Und die Beseitigung der Abraumhalde würde auch eine weitere Versalzung der Landschaft verhindern.

Flugblatt-Umwelttag-02-2019

Initiative „Pro Baum“ und AHA fordern Schutz und Erhalt der Bäume und Parkanlagen in Halle-Giebichenstein!

Mit fortgesetzter sehr großer Sorge verfolgen die Initiative „Pro Baum“ und der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA) die weitgehend bisher der Öffentlichkeit entzogenen Planungen zur Umsetzung der Stufe 3 des Straßenbahnbahnprogramms in Halle-Giebichenstein. Diese Planungen, welche offensichtlich schon seit dem Jahr 2011 überwiegend in Hinterzimmern der Stadt Halle (Saale) und der Stadtwerke Halle GmbH ablaufen, bezwecken umfassende Veränderungen in der Straßenbahnführung in der Bernburger Straße, am Reileck, in der Richard-Wagner-Straße, am bzw. durch den Rosa-Luxemburg-Platz, in der Triftstraße, in der Großen Brunnenstraße sowie im Kreuzungsbereich Burgstraße, Seebener Straße und Fährstraße. Dabei drohen offensichtlich massive Umbauten, welche mit Zerstörungen in den Grünbereichen und Gehölzbeständen sowie in der Bausubstanz Giebichensteins einhergehen sollen. Selbst vor Eingriffen im direkten Umfeld des Gasthofes Mohr schrecken diese Planer nicht zurück.
Ebenfalls besteht die Gefahr für den Baum- und Strauchbestand am Rosa-Luxemburg-Platz, in der Richard-Wagner-Straße und in der Nähe des Kreuzungsbereiches Burgstraße, Seebener Straße und Fährstraße. Darüber hinaus sind die Bäume in der Bernburger Straße massiv bedroht. Ferner beabsichtigt man die Zerstörung der Parkanlage am Rosa-Luxemburg-Platz, indem man die Straßenbahn über den Platz und durch die Triftstraße führen möchte. Es ist zudem damit zu rechnen, dass demnächst irgendwelche Gutachten wieder einmal die These aufstellen, dass alle möglicherweise zu fällenden Bäume todkrank sind und eine Bedrohung für die Sicherheit darstellen. Somit nur die Fällung z.B. der alten Platanen, Eschen und Schnurbäume in Frage käme. Das alles läuft natürlich auf der Basis der Bereitstellung umfassender öffentlicher Gelder ab, welche aus dem Topf der Steuerzahler stammt.

Diese Planungen sowie die Art und Weise des Umganges mit kritischen Meinungen zeigen auf, dass man nichts z.B. aus der weitgehenden Zerstörung der Parkanlage im Bereich des Steintores gelernt hat, welche mit der totalen Missachtung der Stellungnahmen von Initiative „Pro Baum“ und der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA) aus den Jahren 2012 und 2014 einhergingen. Stattdessen beabsichtigen die Planer der Stadt Halle (Saale) und der Stadtwerke Halle GmbH eine neue Dimension der Vernichtung von Baum- und Strauchbeständen sowie Parkanlagen anzugehen, welche diesmal auch vor Bausubstanz nicht Halt machen soll. Da stört offenbar die Meinung der Bevölkerung nur.
Die Initiative „Pro Baum“ und der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA) halten anderslautende Behauptungen aus Halles Rathaus für nicht glaubhaft und vermuten, dass man weiter im Geheimen planen möchte, um dann die Öffentlichkeit mehr oder minder vor vollendete Tatsachen stellen zu können.
Daher rufen die Initiative „Pro Baum“ und der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA) die Bevölkerung auf, massiv gegenüber dem halleschen Oberbürgermeister und Halles Stadträtinnen/Stadträten zu protestieren, sie zu klaren Aussagen zum Schutz und Erhalt von Umwelt, Natur und Gebäudesubstanz aufzufordern sowie auch die Kandidaten für das Amt des halleschen Oberbürgermeister zu diesem Thema zu stellen. In dem Zusammenhang rufen beide Organisationen die Wählerinnen und Wähler auf, auch davon die Entscheidung zu den Wahlen zum halleschen Oberbürgermeister am 13.10.2019 abhängig zu machen.

Im Interesse des Schutzes und Erhaltes des Grüns und der Bausubstanz in Halle-Giebichenstein hatten die Initiative „Pro Baum“ und der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA) die Bevölkerung aufgerufen, an einer Protestexkursion am Dienstag, dem 02.07.2019, teilzunehmen, welche um 17.30 Uhr am Eingang zum Landesmuseum am Rosa-Luxemburg-Platz begann.

Nach der Eröffnung der Protestexkursion durch den Vorsitzenden, erläuterte Rodney Thomas das Vorhaben, die Gefahren des Vorhabens und bisherige Aktivitäten. Ferner wertete er die unverantwortlich kurzfristig angesetzte Informationsveranstaltung der Stadt Halle (Saale) und der HAVAG am 01.07.2019 zu Planungen zur Umsetzung der Stufe 3 des Straßenbahnbahnprogramms in Halle-Giebichenstein. Dabei versuchten die Veranstalter die laut Medienberichten ca. 250 anwesenden Bürgerinnen und Bürger zu beschwichtigen, indem sie Baumfällungen, Beseitigung von Vorgärten und Abriss von Gebäuden verneinten. Ein Großteil der anwesenden Teilnehmerinnen und Teilnehmer der Protestexkursion drückten ihren Unmut über das Zustandekommen und die Durchführung der Informationsveranstaltung aus und verdeutlichten, dass sie den getroffenen Aussagen keinen Glauben schenken.
Mit Blick auf den Rosa-Luxemburg-Platz und den angrenzenden Straßen beinhalteten alle Wortmeldungen die dringende Forderungen das gesamte Grün, wozu besonders prägend der Gehölzbestand aus Platanen, Winterlinden und Schnurbäumen gehören, ohne Abstriche zu schützen und zu erhalten. Selbstverständlich ist eine Sanierung des Straßenbahnbettes dringend geboten, aber nicht zum Preis der Zerstörung von Bausubstanz und Grün. Dabei brachten die Wortmeldungen klar die starke Forderung zum Ausdruck, dass nicht Stadtteile und die Umwelt Förderprogrammen anzupassen gilt, sondern umgekehrt heranzugehen ist.
Im Anschluss daran führte der Weg der Protestexkursion durch die Richard-Wagner-Straße, welche durch zahlreiche Vorgärten geprägt ist. Im Verlauf der Großen Brunnenstraße legten die Teilnehmerinnen und Teilnehmer der Protestexkursion großes Augenmerk auf die straßennahe Bebauung und das angrenzende Grün in den Parkanlagen der früheren Friedhöfe zwischen Friedenstraße und Große Brunnenstraße sowie zwischen Friedenstraße, Große Brunnenstraße und Lutherlinde. Im letzteren Bereich sehen die Teilnehmerinnen und Teilnehmer der Protestexkursion mindestens 7 große Eschen bedroht. Abgesehen davon, dass die Gefahr besteht, dass Teile der Parks Baumaschinen zum Opfer fallen und stattdessen Beton und Asphalt diese Bereiche versiegeln. Die Initiative „Pro Baum“ und der AHA verwiesen darauf, dass es bereits in den 1980er-Jahren ähnliche Pläne gab. Jedoch haben zahlreiche Proteste und die Aktivitäten des damaligen Arbeitskreises Umweltschutz Halle in der Gesellschaft für Natur und Umwelt im Kulturbund der DDR Schaden an Bausubstanz und Grün abwenden können.
Sorge bereitete den Teilnehmerinnen und Teilnehmer der Protestexkursion zudem der Zustand der Lutherlinde im Kreuzungsbereich Große Brunnenstraße, Friedenstraße, Triftstraße und Advokatenweg. Die Wurzeln haben das viel zu enge Mauerkorsett gesprengt und die Krone ist geschädigt. Das sind deutliche Folgen von Trockenheit sowie mangelnden Angebot von Nährstoffen und Luft in dem verfestigten Boden. Hier ist eine deutliche Erweiterung der Baumscheibe, Versorgung mit frischem und lockerem Boden sowie Wasser dringend vonnöten.
Im Bereich des Grundstückes Ecke Burgstraße und Rainstraße erteilten zahlreiche Teilnehmerinnen und Teilnehmer der Protestexkursion möglichen Plänen zwischen Helene-Lange-Schule, Burgstraße und Fährstraße einen Trassenverlauf für die Straßenbahn einzurichten, eine klare Absage. Dabei ist mit der Zerstörung von zahlreichem Grün zum Beispiel im Bereich der Gosenschänke und des im Jahr 1536 erbauten Gasthofes „Zum Mohr“ zu rechnen. Ferner droht die vollständige Zerstörung des Parks im Bereich der Fährstraße, wo bereits der Ausbau zu einem gigantischen Parkplatz zu massiven Eingriffen und Schädigungen Grünbereich geführt hat. Dieser Park ist insbesondere von einem umfassenden wertvollen Altbestand der Gemeinen Esche geprägt. Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer der Protestexkursion brachten klar zum Ausdruck, dass der Park eines massiven Schutzes bedarf.
Auf dem Rückweg zum Treffpunkt am Landesmuseum führte der Weg durch die Triftstraße. Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer der Protestexkursion arbeiteten heraus, dass sich diese Straße nicht für eine ordnungsgemäße Straßenbahnverbindung eignet, weil eine zweigleisige Linienführung nicht möglich erscheint und auch hier bauliche Eingriffe in die Häuserreihen drohen. Eine Verbesserung für den Straßenbahnverkehr ist einfach nicht zu erkennen.
Zum Abschluss der Protestexkursion, vereinbarten die noch anwesenden Teilnehmerinnen und Teilnehmer sich besser zu vernetzen und an dem Thema dranzubleiben.

Ferner wiesen die Mitglieder von Initiative „Pro Baum“ und AHA auf die Möglichkeit hin, sich im Rahmen einer Online-Petition für den Schutz und Erhalt der Natur und der Gebäudesubstanz in Halle-Giebichenstein einzusetzen. Die Petition ist folgenden Link zu erreichen:

https://www.openpetition.de/petition/online/keine-baumfaellungen-kein-gebaeudeabriss-in-giebichenstein-bernburger-strasse-halle-saale-2

In Auswertung der Protestexkursion am 02.07.2019 befassen sich die Initiative „Pro Baum“ im Rahmen ihres 72. Treffens am Montag, den 29.07.2019 sowie die nächste Mitgliederversammlung des AHA am Montag, dem 05.08.2019, mit dem Thema. Die Veranstaltungen beginnen jeweils 19:00 Uhr und finden im Versammlungsraum des Reformhauses Halle in der Großen Klausstraße 11 in 06108 Halle (Saale) statt.

Darüber hinaus halten es beide Organisationen für erforderlich, dass sich Interessenten organisieren, um das Grün und die Bausubstanz Giebichensteins zu erhalten und die Verantwortlichen der Stadt Halle (Saale) zu wahrer Demokratie in Form von Transparenz, Dialog und Bürgerplanung zu bewegen.
Aus den obengenannten Gründen heraus rufen Initiative „Pro Baum“ und AHA weiter interessierte Bürgerinnen und Bürger in der Stadt Halle (Saale) zur aktiven Mitwirkung auf, sich mit einzubringen. Interessenten können folgendermaßen zum AHA und zur Initiative „Pro Baum“ Kontakt aufnehmen:

Arbeitskreis Hallesche Auenwälder
zu Halle (Saale) e.V. – (AHA)
Große Klausstraße 11

06108 Halle (Saale)

E-Mail AHA: aha_halle@yahoo.de
Tel.: 0345 – 2002746

Andreas Liste
Vorsitzender

Halle (Saale), den 04.07.2019

Fotos: Dietmar Hörner

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