Jahr: 2016 (Seite 26 von 39)

AHA führt Wanderexkursion zum NSG „Taubequellen“ durch

Der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA) führt am Samstag, den 28.05.2016 eine ca. vierstündige Wanderexkursion zum NSG „Taubequellen“ durch.

Marschroute: Auf dem Muldeauenweg am Finkenbach entlang – vorbei am Finkenberg, an der Ortschaft Priorau und dem Zesen-Denkmal – bis nach Marke, weiter auf dem Muldeauenweg bis zum NSG „Taubequellen“
Im Rahmen der Exkursion ist vorgesehen die Arten- und Strukturvielfalt, die ökologische und landschaftliche Bedeutung sowie die Schutzwürdigkeit des Gesamtgebietes darzulegen, aber auch Bedrohungs- und Gefährdungsfaktoren aufzuzeigen.
Ferner möchte der AHA Möglichkeiten der ehrenamtlichen Mitwirkung aufzeigen und dabei die Arbeit der Ortsgruppen Bitterfeld-Wolfen und Dessau-Rosslau erläutern.

Treff ist 10.00 Uhr am Bahnhof Raguhn

AHA sieht weiterhin in den gegenwärtigen Planungen zu den Bauvorhaben BAB 143/Westumfahrung Halle und L 159n eine sehr gefährliche Mogelpackung

Der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA) sieht in den gegenwärtigen Planungen zu den Bauvorhaben Westumfahrung Halle/BAB 143 sowie L159n eine riesige ökologische, landschaftliche und siedlungspolitische, aber auch rechtliche Mogelpackung. Die Einplanungen von sogenannten Grünbrücken, verlängerten Tunneln sowie neuen und räumlich verschobenen Wällen ändern nichts daran, dass die erneut der Öffentlichkeit vorgelegten Planungen eindeutig den vom Naturschutzbund (NABU) beim Bundesverwaltungsgericht erstrittenen vorläufigen Stopp des Bauvorhabens Westumfahrung Halle/BAB 143 unterlaufen. Damit unterstreicht das Bundesverwaltungsgericht nämlich den umwelt- und naturzerstörerischen Charakter des Planungswerks der DEGES und des darauf aufbauenden Planfeststellungsbeschlusses des Landesverwaltungsamtes Sachsen-Anhalt. Mit dem weitgehendem Beibehalten der bisherigen Trassenführung bekräftigt die DEGES darüber hinaus, dass es keine Alternativplanung gibt, welche nicht zur Schädigung bzw. Vernichtung von großen Teilen ökologisch bedeutsamen und schützenswerten Natur- und Landschaftsbestandteilen führt. An dieser Stelle sei noch einmal darauf hingewiesen, dass der betroffene Raum sich in einem erdgeschichtlich sehr langen Zeitraum entwickelt hat. Heute manifestiert sich dieser langwierige Prozess in einem ökologisch und landschaftlich arten- und strukturreichen Raum. In dem Zusammenhang sei noch einmal erwähnt, dass sich im unmittelbaren Umfeld im 2 km Umkreis 2 Landschaftsschutzgebiete, 5 Naturschutzgebiete, 23 flächenhafte Naturdenkmale und 4 geschützte Landschaftsbestandteile befinden, 2 Fauna-Flora-Habitat (FFH)-Gebiete, ein Naturschutzgebiet, 1 flächenhaftes Naturdenkmal, 2 Geschützte Landschaftsbestandteile und 2 Landschaftsschutzgebiete durchschnitten werden würden. Namentlich seien z.B. als betroffene Schwerpunkte das FFH-Gebiet Muschelkalkhänge westlich Halle zwischen Lieskau, Zappendorf/Köllme und Bennstedt, die Saaleauenlandschaft zwischen Brachwitz und Salzmünde, das Salzatal sowie das FFH-Gebiet Porphyrkuppenlandschaft nordwestlich Halle zwischen Gimritz, Brachwitz und Döblitz genannt.

Umweltverbände und –vereine haben immer wieder auf verkehrstechnische Alternativen hingewiesen. Verkehrstechnisch gesehen bieten im Westen die B86/B 180 und die B 180 im Raum Sangerhausen bzw. Eisleben zusammen mit den geplanten und bereits gebauten Ortsumgehungen eine Verbindung zwischen der BAB 38 und der BAB 14. Während im Süden und Osten die BAB 9 über die Anschlussstelle Peißen eine Umgehung der Stadt Halle (Saale) darstellt. Zudem führen erst derartige Autobahnen zu einer Vermehrung von Autoverkehr im regionalen und überregionalen Blickfeld gesehen. Die nunmehr anvisierten Gesamtkosten in Höhe vom 245 Millionen Euro, wovon allein für das Bauprojekt im Raum Salzmünde Baukosten von 38 Millionen veranschlagt sind, wären für den Erhalt des Schienennetzes der Bahn und den Ausbau des Öffentlichen Nahverkehrs besser aufgehoben.
Insgesamt gesehen ist eine arten- und strukturreiche Kulturlandschaft mit Schutzgebieten nationaler, europäischer und internationaler Kategorien in ihrem Zusammenhang bedroht, welche zudem uraltes Siedlungs- und Naherholungsgebiet des Menschen ist. Das angedachte Autobahnvorhaben verstößt zudem eindeutig gegen das Recht der Europäischen Union, welche gebetsmühlenartig durch alle möglichen Bundes- und Landespolitiker gepriesen wird.

Die Stadt Halle (Saale) kann ferner ihren Beitrag dahingehend leisten, indem sie Einschränkungen bezüglich des Durchgangsverkehrs trifft.
Der AHA fordert daher ein massives Umdenken in der Verkehrs-, Umwelt-, Naturschutz- und Finanzpolitik, um derartige Verkehrsprojekte nicht weiter fortzusetzen und räumlich auszudehnen. Dies wäre auch ein sehr wichtiger deutscher Beitrag bei der Umsetzung der im Ergebnis der Klimakonferenz vom 30.11-11.12.2015 in Paris von 195 Staaten der Erde getroffenen Klimaschutzvereinbarung.

Abgesehen davon, dass laut Statistischem Bundesamt im Oktober 2002 die Einwohnerzahl des Landes Sachsen-Anhalt im Jahre 2001 deutschlandweit am stärksten um 35.000 Einwohner sank. Ende 2001 lebten in Sachsen-Anhalt 2,58 Millionen Einwohner, was 1,3 Prozent weniger als im Vorjahr sind. Mit Stand 31.12.2014 lebten in Sachsen-Anhalt noch 2.235.548 Einwohner. Ende des Jahres 2010 waren es noch 2.335.006 Einwohner. Also sank zwischen dem 01.01.2011 und 31.12.2014 die Einwohnerzahl erneut um 99.458 Einwohner.
Mit Stand 2015 umfasst die Einwohnerzahl der Stadt Halle (Saale) 238.321 Personen. Die Entwicklung ab Ende des Jahres 2000 bis zum Ende des Jahres 2014 sieht laut statistischen Angaben der Stadt Halle (Saale) und dem Statistischem Landesamt Sachsen-Anhalt folgendermaßen aus:

Jahr Einwohner
2000 246.450
2001 241.710
2002 237.951
2003 238.078
2004 237.093
2005 235.959
2006 233.874
2007 232.267
2008 230.900
2009 230.377
2010 230.831
2011 231.639
2012 232.535
2013 232.705
2014 233.552
2015 238.321

Die Aufwärtsentwicklung der Einwohnerzahl in Halle (Saale) seit der letzten Stellungnahme vom 23.07.2012 im Umfang von 5.696 Personen lässt keinen grundlegenden Trendwechsel erkennen. Selbst der Einwohnerstand des Jahres 2001 ist noch nicht erreicht.
Der nunmehrige Landkreis Saalekreis hatte noch Ende des Jahres 2009 199.025,00 Einwohner. Mit Stand 31.12.2012 waren es 189.217 Einwohner. Nunmehr umfasst die Einwohnerzahl des Landkreises Saalekreis mit Stand: 30.06.2015 185.987 Personen. Das ist ein Bevölkerungsrückgang von 3.230 Personen.

Wenn man den Bevölkerungsanstieg in der Stadt Halle (Saale) in Höhe von 5.696 Personen, den Bevölkerungsverringerungen im Landkreis Saalekreis im Umfang von 3.230 Einwohnern gegenrechnet, so beträgt im Berechnungszeitraum die Erhöhung der Einwohner in der Region gerade einmal 2.466 Einwohner.

Diese Bevölkerungsentwicklungen gilt es zwingend zu berücksichtigen.

Aus den oben genannten Gründen fordert der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA) erneut mit aller Deutlichkeit und Dringlichkeit dieses kosten-intensive, landschafts-, natur- und siedlungsfeindliche BAB 143-Projekt endgültig zu den Akten zu legen. Der einstig durch das Bundesverwaltungsgericht verfügte Stopp sowie die in Paris von 195 Staaten der Erde getroffenen Klimaschutzvereinbarungen bieten neben den europäischen Regelungen zur Fauna-Flora-Habitat-Richtlinien beste Gründe und Gelegenheiten dazu.

AHA möchte ökologisch orientierte Nutzung der früheren, nunmehr 300jährigen Papierfabrik Halle-Kröllwitz

Wie Medienmeldungen -u.a. am 19.04.2016 in der BILD- zu entnehmen war, beabsichtigt die Prof. Schuh Securities GmbH Wohnanlagen im Gelände der früheren Papierfabrik Halle-Kröllwitz zu errichten und möchte dazu bereits im Jahr 2016 mit Bauarbeiten beginnen.
Der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA) betrachtet diese Entwicklung mit großer Sorge, da sich die frühere, in den Jahren 1714/16 erbaute Papierfabrik Halle-Kröllwitz in einem ökologisch sensiblen Gebiet befindet, ein landschaftlich prägenden Standort darstellt sowie ein historisches Industriebauwerk in der Stadt Halle (Saale) bildet. Nach dem Gut Gimritz und dem Kurbad Wittekind haben hier wieder einmal Planungen stattgefunden, welche offenbar erneut ohne notwendiger Transparenz über die Bühne gehen sollen. Für den AHA ist es zudem verwunderlich, da es doch in den vergangenen 13 Jahren immer wieder hieß, dass die Eigentumsverhältnisse des Großteils des Geländes ungeklärt seien. Für den AHA ist daher der offenkundig stattgefundene Eigentumswechsel zur Prof. Schuh Securities GmbH sehr irritierend.

Selbstverständlich hält es der AHA für dringend geboten den Verfallsprozess der früheren, nunmehr 300 Jahre alten Papierfabrik Kröllwitz aufzuhalten und zu beenden. Nach Auffassung des AHA sollte jedoch eine sehr vielfältige Nutzung erfolgen, welche die Gesichtspunkte des Umwelt-, Natur-, Landschafts- und Denkmalschutzes berücksichtigt. Jedoch haben schon Baumfällungen während der Brutzeit stattgefunden, welche nicht akzeptabel sind. Ferner beabsichtigt man am Saaleufer den sukzessiv entstandenen Gehölzbestand zu vernichten.

Für den AHA ist es dabei sehr wichtig und dringend darauf hinzuweisen, dass das Gelände der früheren Papiermühle Halle-Kröllwitz in folgenden 4 Schutzgebieten eingebettet ist: in das Landschaftsschutzgebiet (LSG) „Mittleres Saaletal“, in das flächenhafte Naturdenkmal (FND) „Ochsenberg“, in das Geschützte Landschaftsbestandteil (GLB) „Park an der ehemaligen Papierfabrik“ sowie in das Naturschutzgebiet (NSG) „Forstwerder“, welches zum FFH-Gebiet „Nordspitze der Peißnitz und Forstwerder in Halle“ gehört.

So gab es über mehrere Jahre einen Brutverdacht der Wasseramsel im Bereich des alten Turbinenhauses. Der Rote-Liste-Vogel benötigt höhlenförmige Bruträume und besonderen Schutz. Das gilt es unbedingt zu beachten.
Auf Grund der ökologisch sensiblen Lage und möglicherweise zu erwartenden Zerstörungen, Störungen und Beeinträchtigungen an Fauna und Flora mit Einfluss auf die umliegenden Schutzgebiete, sieht der AHA die Durchführung einer Umweltverträglichkeits- und FFH-Verträglichkeitsprüfung für dringend geboten. Dies umzusetzen ist Aufgabe der Verwaltung der Stadt Halle (Saale) als zuständige untere Naturschutzbehörde.

Der AHA hatte bereits in seinen Stellungnahmen vom 03.02.2003 und 02.05.2005 u.a. folgende Anmerkungen und Vorschläge unterbreitet:

I. Mögliche Gestaltungskonzepte für das Gelände

Anstrebenswert ist die Wiederherstellung der noch vorhandenen denkmalswürdigen Bausubstanz und maschinell-technischen Ausstattung. (z.B. das Turbinenhaus in seiner ursprünglichen Gestalt) möglichst in ökologischer und energiesparender Bauweise. Dächer könnten nach Bedarf und Möglichkeit begrünt bzw. im Interesse einer optimalen Ausnutzung der Lichtenergie mit Solaranlagen zur Strom- bzw. Warmwassergewinnung ausgestattet werden. Damit verbunden empfiehlt sich die öffentliche Zugänglichkeit und Besichtigungsmöglichkeiten auf mehrere Formen der umwelt-, natur- und landschaftsschonenden Nutzung von regenerativen Energiequellen zu orientieren. Dazu gehört auf jeden Fall das Turbinenhaus mit seiner Maschinenausstattung.

Neben der Beseitigung einzelner „neuerer“ Bauten wäre es denkbar geeignete Areale des Komplexes im „Verfallzustand“ zur Veranschaulichung der Vitalität der Natur im Prozess der natürlichen Vegetationssukzession und ihrer besonderen Artenzusammensetzung in Hinblick auf das Themengebiet „was geschieht mit ehemals genutzten und bebauten Flächen, wenn die Eingriffe des Menschen aufhören“ zu erhalten und zu betreuen. Abgesehen davon, dass alte, ungenutzte Gebäudeteile idealen Lebens- und Rückzugsraum z.B. für Fledermäuse, Eulen und Insekten bieten können.
Wie auch in der Diplomarbeit „Arche Aqua“ dargelegt böte sich die Fläche nordwestlich vom Turbinenhaus als exzellenter Standort für Freiluftgastronomie an. Es ist ein sehr geeigneter Ort zum Einkehren und Verweilen mit vielseitigen und attraktiven Ausblick in die Saaleaue und nach Trotha. Die angrenzenden Gebäude gilt es als Gasträume umzubauen und zu nutzen. Die gewonnene Energie könnte direkt vor Ort gewonnen und bereitgestellt werden. Umwelttechnische, faunistische und botanische Vorfelduntersuchungen des Fabrikgeländes sind auf jeden Fall dringend geboten.

II. Mögliche Ausstellungsthemen

Ein bedeutsamer Kernpunkt gilt es in der Errichtung einer Wasserkraftanlage zu sehen, welche neben der Energieerzeugungsfunktion als „gläsernes Wasserkraftwerk“ fungieren kann. Damit verbunden wären Informationen zur Wasserkraftnutzung an der Saale und ihren Nebengewässern sehr sinnvoll. Damit eng verbunden bietet sich zwingend beim Thema „Regenerative Energien“ ein Vergleich ökologischer und ökonomischer Vor- und Nachteile zu anderen Energieerzeugungsformen an. Vorstellbar ist weiterhin eine Dokumentation der geschichtlichen Entwicklung des Fabrikgeländes, seines Nutzungswandels, der sozialen, ökonomischen und ökologischen Beziehung zum näheren Umfeld. Hervorgehoben sollten auch Besonderheiten der Topografie, Geologie, Erdgeschichte, Fauna und Flora sowie der Archäologie. Angebracht erscheint ferner eine intensive Auseinandersetzung zur Problematik des Umgangs mit industriellen Altlasten und zum Beispiel Aufzeigen möglicher Lösungswege anhand konkreter Beispiele vor Ort.

III. Anmerkungen zu den vorliegenden 3 Diplomarbeiten

1.) Diplomarbeit „Arche Aqua“ von Jörg Schwulst

Konzept Arche Aqua ist als Idee von verschiedenen thematischen Schwerpunkt auf dem Fabrikgelände gut.
Konzept Turbinenhaus „Gläsernes Wasserkraftwerk“ erscheint als Veranschaulichung der Funktionsweise an dieser Stelle sehr sinnvoll.
Dagegen sorgt „Geophysikalischer Wasserkreislauf“ für eine Überfrachtung und ist somit fehl am Platz. Glasdach und Aufzug in gläserner Röhre beeinträchtigt stark in der vorgeschlagenen Form die denkmalgerechte und historische Wiederherstellung des Gebäudes.

2.) Diplomarbeit „Gestalterische Konzeption für den Zugang zu einem Zentrum für regenerative Energien und beispielhafte Umsetzung“ von Ralph Nitsche

Die vorgestellten Gestaltungselemente sind interessant, aber stehen in keinem zwingenden thematischen Zusammenhang mit dem alten Fabrikgelände. Die Kosten für deren Herstellung, Installation und Wartung könnten im Verhältnis zum Nutzen sehr hoch sein.

3.) Diplomarbeit „Wärme, Kraft und Licht“

Die „Energiekaskade“ im Turbinenhaus als Beispiel für die Umwandlung der Energiezustände ist anschaulich. Jedoch stellt sich die Frage, ob sich die Konstruktion in der Größenordnung umsetzen lässt sowie mit dem Betrieb der Turbinen und für deren Betrieb notwendigen Anlagen vereinbar ist.

Der AHA beabsichtigt sich im Rahmen seiner Ortsgruppe Kröllwitz für eine ökologisch orientierte Nutzung des Geländes der früheren Papierfabrik Halle-Kröllwitz einzusetzen. Wer Interesse hat daran mitzuwirken, wende sich bitte an folgende Anschrift:

Arbeitskreis Hallesche Auenwälder
zu Halle (Saale) e.V. – (AHA)

Große Klausstraße 11
06108 Halle (Saale)
Tel.: 0345 – 2002746
Fax.: 01805-684 308 363
E-Mail: aha_halle@yahoo.de
Internet: https://www.aha-halle.de

Fotos Andreas Liste

Stellungnahme zum Anhörungsverfahren im Rahmen des 4. Planänderungs- und Ergänzungsverfahren zum Planfeststellungsbeschluß vom 18.05.2005

Planfeststellungsverfahren für die BAB 143 Westumfahrung Halle, VKE 4224, AS Halle-Neustadt (B 80) bis AD Halle-Nord

I. Grundsätzliches

  1. In der Bundesrepublik Deutschland werden nach Auskunft des Statistischen Bundesamtes und des Umweltbundesamtes täglich 70 bis 80 ha Boden für Verkehrsprojekte sowie Gewerbe- und Wohnflächen neu versiegelt. Das entspricht in etwa 66 Fußballfeldern und im Jahr der Fläche der Stadt München. Im Jahre 1992 waren es „noch“ 120 ha pro Tag. Die Bundesregierung unter Bundeskanzler Schröder hatte sich nach dem Regierungswechsel im Jahre 1998 das Ziel gestellt die tägliche Neuversiegelung auf 30 ha pro Tag zu senken. Wenn man den Planungsunterlagen Glauben schenken kann sollen mit der ca. 12,7 km langen BAB 143 Westumfahrung Halle (Saale) ca. 82,8 ha und mit dem Neubau der Ortsumfahrung Salzmünde – L 155n – ca. 3,0 ha Fläche neu versiegelt werden. Das umfasst eine Gesamtfläche von 85,8 ha (!). Eine Entwicklung, welche von wenig Zukunftsfähigkeit zeugt.
  2. Der AHA fordert ein massives Umdenken in der Verkehrs-, Umwelt-, Naturschutz- und Finanzpolitik, um derartige Verkehrsprojekte nicht weiter fortzusetzen und räumlich auszudehnen. Dies wäre auch ein sehr wichtiger deutscher Beitrag bei der Umsetzung der im Ergebnis der Klimakonferenz vom 30.11-11.12.2015 in Paris von 195 Staaten der Erde getroffenen Klimaschutzvereinbarung.
  3. Der mitteldeutsche Raum ist traditionell von einem eng verbundenen Eisenbahnnetz geprägt, welches direkte Anbindungen zu allen Regionen Deutschlands aufzuweisen hat. Bedauerlicherweise fanden schon bereits zu DDR-Zeiten Ausdünnungen im Bahnnetz (Hettstedter Bahn etc.) statt. Jedoch sind die Hauptstränge noch heute erhalten geblieben. Gemeinsam mit der Regionalisierung von Wirtschafts- und Stoffkreisläufen ist somit verstärkt auf dieses vorhandene Potenzial zurückzugreifen, anstatt neue Autobahnen zu errichten und Fließgewässer auszubauen. Im Jahr 1991 erklärte das Bundesverkehrsministerium, dass 50 {742476d910061147bacb9f2d1e63afebae5c969212eff52eb4ea03554537fa31} des Kfz.-Verkehrs nicht notwendig ist. Bereits an dieser Stelle anzusetzen wäre bereits der Schritt in die richtige Richtung.
  4. Immer wieder ziehen die steuerfinanzierten Projektträger das Totschlagargument Schaffung von Arbeitsplätzen heran. Das Forschungsvorhaben der Fachhochschule Erfurt vom Januar 2003 zum Thema: „Regionale Effekte der Fernstraßeninfrastruktur auf die wirtschaftliche Entwicklung in Thüringen“ stellt u.a. in den „Zusammenfassenden Schlussfolgerungen“ fest (Zitat):

    „Der Verkehrsinfrastrukturausstattung und besonders der Autobahnerreichbarkeit wird in der politischen Diskussion vor allem der Neuen Bundesländer großes Gewicht für die wirtschaftlichen Entwicklungsperspektiven beigemessen. Nur wenige wissenschaftliche Untersuchungen treffen allerdings die Aussage, dass ein linearer Zusammenhang zwischen Infrastrukturausbau und regionaler Beschäftigungsentwicklung besteht. Unbestritten und empirisch belegt sind allein die direkten Beschäftigungseffekte aus dem Bau und dem Betrieb der Autobahnen“. Das diese jedoch keinen flächendeckenden und zahlenmäßig spürbaren Abbau der Arbeitslosigkeit zur Folge hat, liegt auf der Hand. Das Forschungsvorhaben führt weiter zum Thema aus (Zitat): Die Analyse der vorliegenden Fachliteratur verdeutlicht, dass auf Seiten der Regionalwissenschaft nach Abschluss der Bauphase großenteils kein direkter Einfluss des Autobahnbaus auf die wirtschaftliche Entwicklung gesehen wird. Vor allem mögliche sekundäre Beschäftigungswirkungen von Autobahnen infolge der verbesserten Erreichbarkeit von Regionen sind daher umstritten. Insbesondere für das Gebiet der alten Bundesländer ist in zahlreichen jüngeren Untersuchungen nicht mehr hinreichend belegbar, dass der Ausbau der Verkehrsinfrastruktur mit wirtschaftlichem Wachstum einhergehen muss.“ Abschließend gilt es nachfolgende Aussagen zu beachten (Zitat): …Als Ergebnis der regionalstatistischen Analyse haben sich Autobahnen als nicht unbedingt notwendig und keinesfalls als hinreichend für eine positive regionalwirtschaftliche Entwicklung erwiesen. In einem geeigneten wirtschaftlichen Umfeld strukturstarker Regionen können sie zahlreiche regionalwirtschaftliche Indikatoren positiv beeinflussen, in strukturschwachen Teilräumen besteht allerdings die Gefahr, dass sich durch den beschleunigten Anpassungs- und Modernisierungsdruck der regionalen Wirtschaft die Probleme des Arbeitsmarktes zunächst sogar weiter verschärfen.“

Jahr Einwohner
2000 246.450
2001 241.710
2002 237.951
2003 238.078
2004 237.093
2005 235.959
2006 233.874
2007 232.267
2008 230.900
2009 230.377
2010 230.831
2011 231.639
2012 232.535
2013 232.705
2014 233.552
2015 238.321

Die Aufwärtsentwicklung der Einwohnerzahl in Halle (Saale) seit der letzten Stellungnahme vom 23.07.2012 im Umfang von 5.696 Personen lässt keinen grundlegenden Trendwechsel erkennen. Selbst der Einwohnerstand des Jahres 2001 ist noch nicht erreicht.

Selbst im Saalkreis zeichnet sich laut des damaligen Landrates Knut Bichoel (Interview in der Mitteldeutschen Zeitung vom 27.12.2002) seit dem Jahre 2000 bis Ende 2002 ein leichter Rückgang von 82.012 um 717 auf 81.295 Einwohner ab. Das ist ein sehr geringer Rückgang. Nur muss bedacht werden, dass bis zum Jahre 2000 die Einwohnerzahlen stiegen. Der nunmehrige Landkreis Saalekreis hatte noch Ende des Jahres 2009 199.025,00 Einwohner. Mit Stand 31.12.2012 waren es 189.217 Einwohner. Nunmehr umfasst die Einwohnerzahl des Landkreises Saalekreis mit Stand: 30.06.2015 185.987 Personen. Das ist ein Bevölkerungsrückgang von 10.959 Personen.

Wenn man den Bevölkerungsanstieg in der Stadt Halle (Saale) in Höhe von 5.696 Personen, den Bevölkerungsverringerungen im Landkreis Saalekreis im Umfang von 10.959 Einwohnern gegenrechnet, so beträgt im Berechnungszeitraum die Erhöhung der Einwohner in der Region gerade einmal 2.466 Einwohner. Diese Bevölkerungsentwicklungen gilt es zwingend zu berücksichtigen.

II. Natur- und Landschaftsschutz

Auf Grund der Lage des Planungsgebietes an der Nahtstelle von Landschaftseinheiten – „Östliches Harzvorland“, „Unteres Saaletal“ und „Hallesches Ackerland“ – sowie der damit verbundenen geologischen Entstehungsgeschichte haben sich wertvolle Landschafts- und Naturräume entwickelt. Dazu zählen Trockenrasen-, Halbtrockenrasen- und Heidegebiete auf Porphyrlandschaften sowie Trocken- und Halbtrockengesellschaften auf den Muschelkalkgebieten. Hinzu kommen die ausgedehnten Auenlandschaften im Einzugsgebiet der Saale sowie von Salza, Laweke und Würdebach. Zudem prägen vielfältige Streuobstbestände den Landschaftsraum. Diese Arten- und Strukturvielfalt ist europaweit einzigartig. Die Porphyrlandschaft westlich von Halle und das Muschelkalkgebiet stehen zudem unter europäischen Schutz. Schon mit der Planung derartiger Eingriffe in diesen beiden Gebieten stellt sich die Bundesrepublik offen gegen europäisches Recht – hier in der Gestalt der Flora-Habitat- (FFH) Richtlinie der Europäischen Union. Im übrigen auch ein klarer Verstoß gegen den einmütigen Beschluss aller EU-Mitgliedsstaaten europäisches in nationales Recht zu überführen. Zudem sind im 2 km Umkreis 2 Landschaftsschutzgebiete, 5 Naturschutzgebiete, 23 flächenhafte Naturdenkmale, 4 geschützte Landschaftsbestandteile und ein künftiger Naturpark betroffen. Beim Autobahnbau direkt werden ein flächenhaftes Naturdenkmal, 2 geschützte Landschaftsbestandteile, ein Landschaftsschutzgebiet und der künftige Naturpark „Unteres Saaletal“ total zerschnitten. Besonders betroffen sind Porphyrlandschaft westlich von Halle, der Zorges und die Auenlandschaften an Saale, Salza und Benkendorfer Bach. Die massiven Zerschneidungen bewirken eine weiträumige Zertrennung wertvollster Naturlandschaften, Lebens- und Rückzugsräume wertvoller Tier- und Pflanzenarten, welche keinesfalls zum Beispiel durch Grünbrücken zu kompensieren sind. Mit den so entstandenen Barrieren ist neben der flächendeckenden baulichen Zerstörung ganzer Natur- und Landschaftsräume mit einer massiven Verinselung von Tier- und Pflanzenbeständen zu rechnen. Ein genetischer Austausch kommt weitgehend bzw. ganz zum Erliegen. Verlärmung und Geruchsstörungen bewirken ihr Übriges. Bereits im Raumordnungsverfahren wurde festgestellt, dass: „… im gesamten Untersuchungsraum kein durchgängiger konfliktarmer Korridor vorhanden ist“, und dass Aus Sicht des Naturschutzes … das Vorhaben nicht vertretbar ist.“

Neben den naturräumlichen Beeinträchtigungen und Zerstörungen bewirken insbesondere die 968 m lange Saalebrücke für die BAB 143 sowie die 200 m lange Salza-Brücke und die 250 m lange Brücke über den Benkendorfer Bach für die L 159n eine massive technische Überprägung einer ganzen Region. Nicht nur aus der Sicht des Landschaftsschutzes eine verheerende Aussicht, sondern auch hinsichtlich der Naherholung der Menschen aus der Region und darüber hinaus. Die nunmehr aufgeführten baulichen und geringfügigen räumlichen Veränderungen tragen keinesfalls zur Entschärfung des Gesamtproblems bei. Selbst die Umverträglichkeitsprüfung meldet unter Punkt 3, Seite 22 der Umweltverträglichkeitsprüfung berechtigterweise Zweifel an der Wirkung „grüner Brückenbauwerke“ an.

III. Umweltschutz

  1. Im Zusammenhang mit dem Bau und möglichen Betrieb der Autobahn und ihrer Nebenanlagen ist mit einer massiven Verlärmung zu rechnen. Insbesondere die Bewohner von Schiepzig haben mit massiven Lärmbelästigungen in Folge der Überschreitung der Grenzwerte zu rechnen. Die Planungen weisen nachts nunmehr gar eine Steigerung des Lärmpegels von ursprünglich 70 dB auf zwischen 72,3 bis 73,6 dB aus. Bereits bei 45 dB ist nach DIN 18005 mit massiven Schlafstörungen zu rechnen. Auf Grund der vorrangigen Windrichtungen aus West, Nordwest und Südwest wird diese Tatsache noch weiter verschärft.
  2. Die Planungsunterlagen gehen von einer vermehrten Belastung mit Stickoxiden aus. Darüber hinaus ist mit einer rapide zunehmenden Gefährdung der Anwohner und der Umwelt mit Diesel, Ruß, Benzol, Blei, Kadmium und Toloul aus den Abgasfahnen zu rechnen. Da diese Abgasfahnen noch in 5 km nachweisbar sind ist mit einer weiträumigen Verseuchung zu rechnen. Zudem ist eine Verschmutzung der Kaltluftentstehungs- und Kaltluftsammelgebieten zu erwarten, welche durch Verwirbelung und thermische Prozesse in umliegende Gebiete verteilt werden können. Zudem besagen die Planungsunterlagen, dass mit massiven Schadstoffbeeinträchtigungen des Grundwassers zu rechnen ist. So sind von der 12.748 m Gesamtstrecke, allein mit ca. 6.700 m über die Hälfte der Strecke mit hoher Empfindlichkeit, ca. 4.300 m mit mittlerer Empfindlichkeit und ca. 1.000 m mit geringer Empfindlichkeit eingestuft worden. Unvorstellbar, welche Auswirkungen die langfristigen Einträge auf die Qualität des Grundwassers für die Nutzung durch die Menschen und die Natur der Region hat. Das insbesondere an heißen Tagen bodennah entstehende Ozon ist laut Deutscher Forschungsgemeinschaft begründet krebsverdächtig.

III. Umgang mit Hochwasser

Auf Grund der Erfahrungen der Sommer- und Winterhochwasser in den Jahren 2002/2003, 2011 und 2013 ist es erstaunlich, dass diese Möglichkeiten nur untergeordnet eine Rolle spielen. So fanden offenkundig keine Untersuchungen in Richtung Rückstau, Wasserverwirbelungen sowie der Möglichkeiten des Anstaus von Treibgut und Eisschollen statt. Die Kräfte die hier wirksam werden können sind nicht zu unterschätzen. Fakt ist auf jeden Fall das ein freier Abfluss des Hochwassers beim Bau der Saalebrücke erfahrungsgemäß eingeschränkt wird. Im welchem Umfang gilt es noch zu untersuchen.

V. Naherholung, Tourismus und Wohnqualität

  1. Infolge der zu erwartenden Lärmbelästigung, Luftverunreinigung sowie zunehmenden Belastungen von Böden und Grundwasser ist mit massiven Einbußen der Wohnqualität zu rechnen. Es ist mit der Zunahme von Atemwegs- und Krebserkrankungen, Kreislauf- und Herzbeschwerden, Schlafstörungen, Minderung des allgemeinen Leistungsvermögens und Wohlbefindens sowie gar Auswirkungen auf die Lebenserwartungen zu erwarten. In Folge dessen ist durchaus mit umwelt- und gesundheitlich bedingten Abwanderungen zu rechnen, welche bereits aus Gründen des Mangels an Arbeitsplätzen und der damit verringerten sozialen Sicherheit erfolgt. Die ebenfalls eintretende Wertminderung von Grundstücken führt zudem noch zu familiär-wirtschaftlichen Einbußen.
  2. Neben den unter 1.) Ursachen führen die Störungen landschaftlicher Zusammenhänge und Naturschönheiten zur erheblichen Minderung des Wertes für die Naherholung und den Tourismus. Die Umsetzung des im Landesentwicklungsplanes als „Vorsorgegebiet Erholung“ ist ebenso nicht möglich, wie die entsprechenden Zielstellungen für den Naturpark „Unteres Saaletal“. Die Umweltverträglichkeitsstudie zum Raumordnungsverfahrens sagt dazu aus: „Von entscheidender Bedeutung ist jedoch, dass neben diesem punktuellen Risiko der Gesamtraum des geplanten Naturparks Untere Saale in seiner Entwicklung in Frage gestellt wird. Damit wird ein gesamtes raumordnerisches Konzept (Vorsorgegebiet Erholung) seiner Grundlagen –der landschaftlichen Unberührtheit- beraubt.“

VI. Landwirtschaft

Im Rahmen der Baumaßnahmen würden zahlreiche landwirtschaftliche Nutzflächen verloren gehen. Eine Entwicklung, welche auch im Raum Halle seit dem Jahre 1990 bedrohliche Formen angenommen haben. Was einst mit der Schaffung von Satellitensiedlungen begann soll mit dem Bau der BAB 143 und der L 159n eine unrühmliche Fortsetzung finden. Dem Ziel des Schutzes des Bodens und der Entwicklung einer flächendeckenden nachhaltigen Landwirtschaft steht diese Entwicklung entgegen. Landwirtschaft, Bergbau und auch Fischfang stellten einst die Säulen der Tätigkeit der Menschen im Saalkreis dar. Bauliche und dokumentarische Zeugnisse weisen zur Genüge darauf hin.

VII. Archäologie und Denkmalpflege

Das Planungsgebiet stellte einst ein Grenzgebiet zwischen der fränkischen und sorbischen Macht- und Kulturbereiche dar. Zudem boten die natürlichen Rahmenbedingungen –ausgedehnte Wälder, Gewässer und fruchtbarer Boden- ideale Lebensbedingungen. Somit sind Denkmale und Fundstätten bis in die Steinzeit zurückreichend existent. Mit dem Bau dieses umfassenden Straßensystems ist mit endgültigen Verlusten entsprechender sächlicher Zeitzeugen zu rechnen.

VIII. Verkehr

Wie bereits unter I. dargelegt finden massive Abwanderungsbewegungen aus dem Land Sachsen-Anhalt statt, welche zumeist soziale Ursachen haben. Somit ist unverständlich, wie ohne Autobahnbau bis 2015 bzw. 2020 eine derartige Verkehrszunahme erfolgen soll. Es ist eher mit einer Sogwirkung in Folge des Autobahnbaus zu rechnen. In dem Zusammenhang sind die Prognosen des Raumordnungsverfahrens zu sehen, welche beispielsweise nach dem Bau und Inbetriebnahme der BAB 143 von einer Verdopplung der Verkehrsbelastung am Ortseingang von Halle (Knoten B 80) ausgeht. In dem Zusammenhang ist auch die Diskussion um einen neuen südlichen Saaleübergang im Gebiet der Stadt Halle (Saale) und der Gemeinde Teutschenthal, Ortsteil Angersdorf zu sehen. Aber auch der angedachte Bau der L 159n ist in diesem Lichte zu sehen. Die Belastungen für die dort lebenden Menschen und für die Umwelt sind ähnlich einzuordnen, wie in den vorangegangenen Punkten geschildert.

Nach neuesten Erkenntnissen kann die A 143 die ihr zugedachte Aufgabe, die Stadt Halle vom Durchgangsverkehr zu entlasten, nicht erfüllen. Die detallierte Verkehrszählung der Stadt Halle (Saale) vom 06. Mai 2009 hat zutage gebracht: Selbst auf den Hauptverkehrsachsen der Stadt Halle (Saale) fließt nur ein überraschend geringer Anteil an Durchgangsverkehr.

Der innerstädtische Verkehr entsteht nahezu ausschließlich im Stadtgebiet von Halle (Saale) selbst. Eine Verlagerung dieses Verkehrs auf eine Ortsumgehung ist daher nicht möglich. Infolge dieser aktuellen Verkehrszahlen gehen nunmehr auch die halleschen Verkehrsplaner davon aus, dass die geplante A 143 praktisch keinen Beitrag zur Verkehrsentlastung der Stadt Halle leisten kann. Erschreckend dabei ist, dass die fortgesetzte Fehlentwicklung der Verkehrspolitik gegenüber überlebensnotwendigen Belangen des Umwelt-, Natur- und Landschaftsschutz als höheres öffentliches Interesse eingestuft wird.

IX. Zusammenfassung

Das Vorhaben zur Errichtung der BAB 143 und des im Schlepptau angedachten Neubaus der L 159n zeugen von einer Verkehrs- und Umweltpolitik, welche nicht zukunftsfähig sein kann. Die Bundesrepublik Deutschland missachtet nicht nur Belange des Umwelt-, Landschafts- und Naturschutzes, der Wohn- und Lebensqualität, der Landwirtschaft, der archäologischen Denkmale sowie des Naherholung und des Tourismus, sondern setzt sich zudem über europäisches Recht hinweg. Erschreckend dabei ist, dass die fortgesetzte Fehlentwicklung der Verkehrspolitik gegenüber überlebensnotwendigen Belangen des Umwelt-, Natur- und Landschaftsschutzes als höheres öffentliches Interesse eingestuft wird.

Auf Grund der bedrohlichen globalen, überregionalen und regionalen Umwelt- und Rohstoffsituation ist ein sofortiges Umdenken erforderlich. Dazu gehören gerechter Welthandel, Regionalisierung von Wirtschaftskreisläufen, Verringerung von Transporten, verstärkte Nutzung der Bahnstrecken sowie Beförderung des Schienen- und Personennahverkehrs.

Auf Grund der angeführten Bedenken gilt es beide steuerfinanzierte Vorhaben sofort zu stoppen.

Verkehrsplanerische Untersuchung vom 01.03.2012

Zu 1.:
Der Ansatz überörtliche Verkehre auf ein Ballungsgebiet zu verteilen ist schon die falsche Herangehensweise. Verkehrsvermeidung und andere Verkehrsträger wie die Bahn zu netzen werden unzulässigerweise ausgeblendet. Die Verkehrsbewältigung zeigt keine moderne, umwelt- und naturverträgliche Herangehensweise auf. Das zeigt sich u.a. darin, dass laut Statistischem Bundesamt und Umweltbundesamt noch immer in Deutschland zwischen 70 und 80 ha Boden neu versiegelt wird.
Die getätigten Einwendungen kamen nicht nur vom NABU, sondern beruht auf einer sehr breiten Basis. Eine Reduzierung auf den NABU verzerrt somit unzulässigerweise die gesellschaftliche Ablehnung des Gesamtvorhabens.

Zu 2.1.:
Eine Ausdehnung des Untersuchungsraumes ist nicht nachvollziehbar dargelegt. Andrerseits verdeutlicht er aber auch, dass z.B. mit der BAB 38 die Gefahr einer Verkehrsmehrung in Folge einer Verkehrssogwirkung besteht.

Zu 2.2.:
Es ist nicht nachvollziehbar, warum nicht die tatsächlichen Verkehrsströme der umliegenden Autobahnen zu Grunde gelegt werden.

Zu 3.1.:
Nunmehr liegen klare Bevölkerungsentwicklungen für die Zeiträume nach dem 31.12.2008 vor, welche es zu Grunde zu legen gilt.

Zu 3.2.:
Die erfassten Daten über das Verkehrsverhalten berücksichtigt nicht die Ursachen, warum verstärkt der MIV genutzt wird. Dazu könnten nämlich starke Preissteigerungen, Ausdünnungen in den Netzen und Verringerung von Taktzeiten liegen. Eine ernsthafte Beratung über Verteilung der Kosten des ÖPNV auf die Gesamtbevölkerung und somit keine Erhebung mehr von gesonderten Gebühren gilt es verstärkt zu prüfen.

Zu 3.3.:
Es fehlen die Vergleichsdaten zu anderen Jahren. Somit sind die Aufzählungen unvollständig.

Zu 3.4.:
Die dort aufgeführten Verkehrsmaßnahmen beziehen sich ausschließlich auf Aus- und Neubau des Autobahn- und Straßennetzes. Eine unverantwortliche Herangehensweise angesichts der klimatischen Veränderungen und der tagtäglichen deutschlandweiten Versiegelung von 100 und 120 ha Boden

Zu 4.1.:
Das nur das Analysejahr 2009 zu Grunde gelegt wird, lässt überhaupt keine Vergleichsmöglichkeit zu anderen, eng aufeinander folgenden Jahren zu. Somit ist der wert der Analyse nur als sehr begrenzt einzuschätzen.

Zu 4.2.1.:
Die Ausführungen bestätigen nur, dass erst der Neu- und Ausbau von Bundesautobahnen und Straßen zur Mehrung von Verkehren beitragen. So ist davon auszugehen, dass der Weiterbau der BAB 143 diesen Prozess nur verstärken würde.
Verkehrsvermeidung und die Beförderung anderer Verkehrsträger wie Bahn spielen bei den Überlegungen überhaupt keine Rolle. Eine derartige Herangehensweise ist nicht akzeptabel und nicht zeitgemäß.

Zu 4.2.2.:
Es erfolgt eine unzulässige und unverantwortliche Ausblendung des Faktors Verkehrsvermeidung und Nutzung anderer Verkehrsträger.
Nach der eigenen Prognose wäre sogar mit einer Mehrbelastung im Umfang von 71.9000 Kfz/24 h zu rechnen.

Zu 4.2.4.:
Hier wird deutlich, dass diese Ortsumgehung Salzmünde im engen Zusammenhang zur nicht benötigten Erweiterung der BAB 143 steht. Zudem verdeutlicht dieses Vorhaben die anziehende, verkehrsvermehrende Wirkung im falle der Umsetzung des Vorhabens.

Zu Zusammenfassung:

Eine Verkehrssogwirkung auf die vorhandenen Autobahnen und Straßen sind deutlich erkennbar, während der Nachweis über eine angebliche Verkehrsentlastung ausbleibt. Die Planer vernachlässigen, neben den fehlenden Beweisen einer Verkehrsentlastung, dass die Stadt Halle (Saale) als Oberzentrum immer wieder angefahren wird. Eine Entlastung ist nur bei Verkehrsvermeidung und Umlagerung auf andere Verkehrsarten möglich. Diese Alternativen fanden keinen Eingang in die Verkehrsprognosen. Insofern zeigt die nunmehrige Untersuchung keine neuen Erkenntnisse auf und trägt somit nicht zur Änderung des Planungsverfahrens bei.

AHA hält Schutz und Erhalt des Zörbiger Strengbaches sowie der Parkanlagen in Dammendorf und Quetz für dringend geboten

Der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA) hält einen verstärkten Schutz des ca. 33 km langen Zörbiger Strengbaches und des ca. 7 ha großen Gutspark in Dammendorf in der Stadt Landsberg, Stadtteil Gemeinde Schwerz und in der Stadt Zörbig, Stadtteil Quetzdölsdorf für dringend geboten.

Die vom Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA) initiierte und vom Institut für Geographie der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg betreute Diplomarbeit zur Erstellung einer Pflege- und Entwicklungskonzeption für den ca. 33 km langen Zörbiger Strengbach ist im Rahmen einer Vortragsveranstaltung am 23.02.2002 im Gut Mößlitz in Zörbig erstmalig der Öffentlichkeit vorgestellt worden.

Auf Grundlage von Auswertungen vorhandener bzw. teilweiser neuer Erfassungen von Fauna und Flora sowie geografischer, archäologischer und historischer Daten ist mit der Diplomarbeit eine wissenschaftlich fundierte Pflege- und Entwicklungskonzeption entstanden, welche bereits im Bereich des Gutes erste praktische Umsetzungsphasen erfuhr. Immerhin steckt im bei Glesien in Sachsen entspringenden und nördlich von Mößlitz in die Fuhne mündenden Strengbach und seiner Restaue ein mögliches Entwicklungspotenzial in Richtung Lebens- und Rückzugsraum für Tiere und Pflanzen, Rückgrat für ein Biotopverbundraum und nicht zuletzt als Raum für sanften Tourismus.
Eingebettet in der Aue des Zörbiger Strengbaches befindet sich der seit 1976 als „Geschützter Park“ ausgewiesene Gutspark in Dammendorf und Quetz. Der Park ist recht arten- und strukturreich von sehr wertvollen Mischlaub-, Auen- und Bruchwaldbeständen, kleineren Fließ- und Standgewässern, Wiesenbeständen sowie einer artenreichen Streuobstwiese geprägt.

Bisherige unsachgemäße Holzungen, Tendenzen der Vermüllungen und der seit November 2005 vorbereiteten und Ende Februar 2006 erfolgten Errichtung eines Hochseilgartens mit Baumhäusern in einem gesonderten Wäldchen mit wertvollem Altbaumbestand führten dazu, dass der AHA am 04.10.2004 einen „Rahmenplan zur Erstellung einer Pflege-, Entwicklungs- und Schutzkonzeption für den Park in Dammendorf in der Gemeinde Schwerz (Landkreis Saalkreis)“ beschloss. Auf dieser Basis erstellten 6 Studentinnen und Studenten der Hochschule Anhalt in Bernburg unter Leitung von Professor Horst Lange und Ronald Pausch einen wissenschaftlichen fundierten „Pflege- und Entwicklungsplan für den Gutspark Quetzdölsdorf“. Das 101-seitige Dokument lag schließlich im März 2007 vor und bildet nach Auffassung des AHA eine sehr wichtige Grundlage zum Schutz, Erhalt, Betreuung und Entwicklung des geschützten Gutsparks Dammendorf/Quetzdölsdorf. Nunmehr musste der AHA jedoch feststellen, dass massive Ab- und Ausholzungen zu einer massiven Schädigung des Gehölzbestandes des Gutsparks geführt haben. Entgegen jeglichen Schutzbedürfnissen und darauf abgestimmten Schutzzielen hat offenbar der Forst des Landes Sachsen-Anhalt derartig unverantwortliches Handeln zu verantworten. Dieser Eingriff in den sehr wertvollen Gehölzbestand in einer sonst weitgehend ausgeräumten Agrarlandschaft stellt zudem eine massive Störung und Beeinträchtigung des bestehenden Biotopverbundes entlang des Zörbiger Strengbaches dar und widerspricht der in nunmehr zwei wissenschaftlichen Arbeiten aufgeführten Schutzzielen.

Auf Grund dessen fordert der AHA mit Nachdruck die sofortige Einstellung aller Ab- und Ausholzungsarbeiten im Gutspark sowie die Ermittlung der Verursacher, um sie der Schwere des Frevels angemessen zur Verantwortung zu ziehen.

Ferner sieht sich der AHA verstärkt gefordert eine ehrenamtliche Arbeitsgruppe Zörbiger Strengbach zu bilden, welche sich basierend auf den beiden wissenschaftlichen Arbeiten für den Schutz, den Erhalt, die Entwicklung und die Betreuung im gesamten Verlauf des Fließgewässers von der Quelle südlich des sächsischen Glesiens bis hin zur Mündung in die Fuhne unterhalb des Gutes Mößlitz in Sachsen-Anhalt einsetzt. Dazu zählen auch alle angrenzenden Natur- und Landschaftsräume, wozu unweigerlich der Gutspark Dammendorf/Quetzdölsdorf dazugehört.

Alle bisherigen Gesprächsangebote sind leider vom Landkreis Saalekreis und der Stadt Landsberg ausgeschlagen worden.
Daher hat der AHA nunmehr eine Petition gestartet, welche Forderungen beinhaltet:

  • Schutz und Erhalt des Zörbiger Strengbaches sowie der Parkanlagen in Dammendorf und Quetz
  • Unterlassen derartiger „Durchforstungs“-Maßnahmen
  • Lückenlose, öffentliche und transparente Aufklärung der Vorgänge, die im Rahmen einer sogenannten „Durchforstung“ des geschützten Gutsparkes Dammendorf und Quetz zu schweren ökologischen Schäden geführt haben.

Bei nicht ordnungsgemäßer Aufklärung der Umstände, welche zur Abholzung führten, sowie bei Fortsetzung dieser Form der Schädigung des Gutsparks Dammendorf und Quetz gilt es nach Ansicht des AHA die strafrechtliche Relevanz zu prüfen!

Der ruft nun die Öffentlichkeit auf, ebenfalls die Petition zu unterzeichnen, welche unter folgendem Link zu erreichen ist:

https://www.openpetition.de/petition/online/schutz-erhalt-betreuuung-und-entwiclkung-des-geschuetzten-gutsparks-dammendorf

Wer Interesse an einer Mitwirkung in einer ehrenamtlichen AHA-Arbeitsgruppe Zörbiger Strengbach hat, wende sich bitte an folgende Anschrift:

Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA)
Große Klausstraße 11
06108 Halle (Saale)
Tel.: 0345/200 27 46; Fax.: 01805/684 308 363 (deutschlandweit zum Ortstarif)
Internet: www.aha-halle.de

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