Der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA) sieht in den gegenwärtigen Planungen zu den Bauvorhaben Westumfahrung Halle/BAB 143 sowie L159n eine riesige ökologische, landschaftliche und siedlungspolitische, aber auch rechtliche Mogelpackung. Die Einplanungen von sogenannten Grünbrücken, verlängerten Tunneln sowie neuen und räumlich verschobenen Wällen ändern nichts daran, dass die erneut der Öffentlichkeit vorgelegten Planungen eindeutig den vom Naturschutzbund (NABU) beim Bundesverwaltungsgericht erstrittenen vorläufigen Stopp des Bauvorhabens Westumfahrung Halle/BAB 143 unterlaufen. Damit unterstreicht das Bundesverwaltungsgericht nämlich den umwelt- und naturzerstörerischen Charakter des Planungswerks der DEGES und des darauf aufbauenden Planfeststellungsbeschlusses des Landesverwaltungsamtes Sachsen-Anhalt. Mit dem weitgehendem Beibehalten der bisherigen Trassenführung bekräftigt die DEGES darüber hinaus, dass es keine Alternativplanung gibt, welche nicht zur Schädigung bzw. Vernichtung von großen Teilen ökologisch bedeutsamen und schützenswerten Natur- und Landschaftsbestandteilen führt. An dieser Stelle sei noch einmal darauf hingewiesen, dass der betroffene Raum sich in einem erdgeschichtlich sehr langen Zeitraum entwickelt hat. Heute manifestiert sich dieser langwierige Prozess in einem ökologisch und landschaftlich arten- und strukturreichen Raum. In dem Zusammenhang sei noch einmal erwähnt, dass sich im unmittelbaren Umfeld im 2 km Umkreis 2 Landschaftsschutzgebiete, 5 Naturschutzgebiete, 23 flächenhafte Naturdenkmale und 4 geschützte Landschaftsbestandteile befinden, 2 Fauna-Flora-Habitat (FFH)-Gebiete, ein Naturschutzgebiet, 1 flächenhaftes Naturdenkmal, 2 Geschützte Landschaftsbestandteile und 2 Landschaftsschutzgebiete durchschnitten werden würden. Namentlich seien z.B. als betroffene Schwerpunkte das FFH-Gebiet Muschelkalkhänge westlich Halle zwischen Lieskau, Zappendorf/Köllme und Bennstedt, die Saaleauenlandschaft zwischen Brachwitz und Salzmünde, das Salzatal sowie das FFH-Gebiet Porphyrkuppenlandschaft nordwestlich Halle zwischen Gimritz, Brachwitz und Döblitz genannt.

Umweltverbände und –vereine haben immer wieder auf verkehrstechnische Alternativen hingewiesen. Verkehrstechnisch gesehen bieten im Westen die B86/B 180 und die B 180 im Raum Sangerhausen bzw. Eisleben zusammen mit den geplanten und bereits gebauten Ortsumgehungen eine Verbindung zwischen der BAB 38 und der BAB 14. Während im Süden und Osten die BAB 9 über die Anschlussstelle Peißen eine Umgehung der Stadt Halle (Saale) darstellt. Zudem führen erst derartige Autobahnen zu einer Vermehrung von Autoverkehr im regionalen und überregionalen Blickfeld gesehen. Die nunmehr anvisierten Gesamtkosten in Höhe vom 245 Millionen Euro, wovon allein für das Bauprojekt im Raum Salzmünde Baukosten von 38 Millionen veranschlagt sind, wären für den Erhalt des Schienennetzes der Bahn und den Ausbau des Öffentlichen Nahverkehrs besser aufgehoben.

Insgesamt gesehen ist eine arten- und strukturreiche Kulturlandschaft mit Schutzgebieten nationaler, europäischer und internationaler Kategorien in ihrem Zusammenhang bedroht, welche zudem uraltes Siedlungs- und Naherholungsgebiet des Menschen ist. Das angedachte Autobahnvorhaben verstößt zudem eindeutig gegen das Recht der Europäischen Union, welche gebetsmühlenartig durch alle möglichen Bundes- und Landespolitiker gepriesen wird.
Die Stadt Halle (Saale) kann ferner ihren Beitrag dahingehend leisten, indem sie Einschränkungen bezüglich des Durchgangsverkehrs trifft.

Der AHA fordert daher ein massives Umdenken in der Verkehrs-, Umwelt-, Naturschutz- und Finanzpolitik, um derartige Verkehrsprojekte nicht weiter fortzusetzen und räumlich auszudehnen. Dies wäre auch ein sehr wichtiger deutscher Beitrag bei der Umsetzung der im Ergebnis der Klimakonferenz vom 30.11-11.12.2015 in Paris von 195 Staaten der Erde getroffenen Klimaschutzvereinbarung.

Abgesehen davon, dass laut Statistischem Bundesamt im Oktober 2002 die Einwohnerzahl des Landes Sachsen-Anhalt im Jahre 2001 deutschlandweit am stärksten um 35.000 Einwohner sank. Ende 2001 lebten in Sachsen-Anhalt 2,58 Millionen Einwohner, was 1,3 Prozent weniger als im Vorjahr sind. Mit Stand 31.12.2015 lebten in Sachsen-Anhalt noch 2 245 470 Einwohner. Ende des Jahres 2010 waren es noch 2.335.006 Einwohner. Also sank zwischen dem 01.01.2011 und 31.12.2015 die Einwohnerzahl erneut um 89.536 Einwohner.
Mit Stand 2016 umfasst die Einwohnerzahl der Stadt Halle (Saale) 239.738 Personen. Die Entwicklung ab Ende des Jahres 2000 bis zum Ende des Jahres 2016 sieht laut statistischen Angaben der Stadt Halle (Saale) und dem Statistischem Landesamt Sachsen-Anhalt folgendermaßen aus:

Jahr Einwohner
2000 246.450
2001 241.710
2002 237.951
2003 238.078
2004 237.093
2005 235.959
2006 233.874
2007 232.267
2008 230.900
2009 230.377
2010 230.831
2011 231.639
2012 232.535
2013 232.705
2014 233.552
2015 238.321
2016 239.738

Die Aufwärtsentwicklung der Einwohnerzahl in Halle (Saale) seit der letzten Stellungnahme vom 16.05.2016 im Umfang von 1.417 Personen lässt keinen grundlegenden Trendwechsel erkennen. Selbst der Einwohnerstand des Jahres 2001 ist noch nicht erreicht.
Der nunmehrige Landkreis Saalekreis hatte noch Ende des Jahres 2009 199.025,00 Einwohner. Mit Stand 31.12.2012 waren es 189.217 Einwohner. Nunmehr umfasst die Einwohnerzahl des Landkreises Saalekreis mit Stand: 31.12.2015 186.431Personen. Das ist ein Bevölkerungsrückgang von 2.786 Personen.

Wenn man den Bevölkerungsanstieg in der Stadt Halle (Saale) in Höhe von 1.417 Personen, den Bevölkerungsverringerungen im Landkreis Saalekreis im Umfang von 2.786 Einwohnern gegenrechnet, so beträgt im Berechnungszeitraum die Reduzierung der Einwohner in der Region 1.369 Einwohner.

Diese Bevölkerungsentwicklungen gilt es zwingend zu berücksichtigen.

Aus den oben genannten Gründen fordert der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA) erneut mit aller Deutlichkeit und Dringlichkeit dieses kostenintensive, landschafts-, natur- und siedlungsfeindliche BAB 143-Projekt endgültig zu den Akten zu legen. Der einstig durch das Bundesverwaltungsgericht verfügte Stopp sowie die in Paris von 195 Staaten der Erde getroffenen Klimaschutzvereinbarungen bieten neben den europäischen Regelungen zur Fauna-Flora-Habitat-Richtlinien beste Gründe und Gelegenheiten dazu.