Nach unveränderter Ansicht des Arbeitskreises Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA) hat das Bundesverwaltungsgericht am 12.06.2019 mit der Abweisung der Klage gegen den Bau der Bundesautobahn (BAB) 143 – Westumfahrung Halle offensichtlich dem propagandistischen und umweltfeindlichen Feldzug aus Wirtschaft und Politik, von Verwaltungen sowie angeblich unabhängiger Medien nachgegeben und somit ein Zeichen gegen den Schutz und Erhalt von Umwelt, Natur und Landschaft und dem Klimaschutz sowie für eine Fortsetzung der bisherigen umwelt-, natur- und klimafeindlichen Bau- und Verkehrspolitik gesetzt. Darin verdeutlicht sich, dass Kräfte innerhalb der Justiz, ebenso wie große Teile der Politik, der Wirtschaft, der Verwaltungen sowie der Medien die Notwendigkeit des Schutzes und Erhaltes von Umwelt, Natur und Landschaft sowie des Klimaschutzes noch immer den Interessen der Bau- und Verkehrslobby unterordnen und somit es offenbar bei dem dringend notwendigen Wandel nur bei Sonntagsreden belassen wollen. Dabei ist praktisches Handeln gefordert. Dazu gehört eben auch radikales Umdenken und Handeln in der Verkehrs- und Umweltpolitik.
Das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) gibt zur aktuellen täglichen Neuausweisung von Siedlungs- und Verkehrsflächen in der Bundesrepublik Deutschland folgendes an, Zitat: „Täglich werden in Deutschland rund 54 Hektar als Siedlungsflächen und Verkehrsflächen neu ausgewiesen. Dies entspricht einer Flächenneuinanspruchnahme – kurz Flächenverbrauch – von circa 76 Fußballfeldern.“, Zitat Ende
Ferner ist folgendes ausgeführt, Zitat:
Bis zum Jahr 2030 will die Bundesregierung den Flächenverbrauch auf unter 30 Hektar pro Tag verringern. Diese gegenüber der Nachhaltigkeitsstrategie von 2002 verschärfte Festlegung wurde vom Bundeskabinett bereits im Januar 2017 in der „Deutschen Nachhaltigkeitsstrategie – Neuauflage 2016“ festgelegt. Seit dem Klimaschutzplan vom November 2016, der die Leitplanken für ein grundsätzliches Umsteuern in Wirtschaft und Gesellschaft auf dem Weg zu einem treibhausgasneutralen Deutschland beschreibt, strebt die Bundesregierung bis 2050 sogar das Flächenverbrauchsziel Netto-Null (Flächenkreislaufwirtschaft) an, womit sie eine Zielsetzung der Europäischen Kommission aufgegriffen hatte. Diese Zielsetzung hat während der deutschen Ratspräsidentschaft 2020 Eingang in die Erwägungen für eine EU-Biodiversitätsstrategie gefunden und wurde im März 2021 nun auch in die weiterentwickelte Deutsche Nachhaltigkeitsstrategie aufgenommen.“, Zitat Ende

https://www.bmuv.de/themen/nachhaltigkeit-digitalisierung/nachhaltigkeit/strategie-und-umsetzung/flaechenverbrauch-worum-geht-es

Das ergibt im Jahr einen Flächenverbrauch im Umfang von 19.224 ha. Im Vergleich dazu hat die niedersächsische Großstadt Braunschweig – mit Stand vom 31.12.2021 – eine Fläche von 19.270,00 ha = 192,70 km².

Damit sind ebenfalls Biotop- und Grünverbundräume zwischen der Saale und Östliches Harzvorland massiv bedroht. An der Stelle sei daran erinnert, dass bereits die Bundesautobahnen 14 und 38 aus vielfältigen Gründen des Umwelt-, Natur-, Klima- und Landschaftsschutzes, dem Erhalt von Wohn- und Lebensqualitäten vor Ort, Gründen der Historie und Archäologie sowie dem Erhalt einer zusammenhängenden Agrarlandschaft umstritten sind. Mit dem bereits begonnenen Bau von 143 und L 159n hat man einen von Anfang an befürchteten Dominoeffekt ausgelöst.
Natur- und landschaftsräumlich gesehen ist das Baugebiet von BAB 143 und L 159n von einer bedrohlichen Trasse BAB 71 nicht allzu weit entfernt. Hier sei noch einmal u.a. darauf hingewiesen, dass hier im unmittelbaren 2 km Umkreis des angedachten und bereits begonnen Bebauungsgebietes 2 Landschaftsschutzgebiete, 5 Naturschutzgebiete, 23 flächenhafte Naturdenkmale und 4 geschützte Landschaftsbestandteile befinden, 2 Fauna-Flora-Habitat (FFH)-Gebiete, ein Naturschutzgebiet, 1 flächenhaftes Naturdenkmal, 2 Geschützte Landschaftsbestandteile und 2 Landschaftsschutzgebiete akut von Zerschneidung bedroht sind. Namentlich seien z.B. als betroffene Schwerpunkte das FFH-Gebiet Muschelkalkhänge westlich Halle zwischen Lieskau, Zappendorf/Köllme und Bennstedt, die Saaleauenlandschaft zwischen Brachwitz und Salzmünde, das Salzatal sowie das FFH-Gebiet Porphyrkuppenlandschaft nordwestlich Halle zwischen Gimritz, Brachwitz und Döblitz genannt.

Daher fordert der AHA die Wirtschaft sowie die Politik und die Verwaltungen in Bund, Ländern und Kommunen auf, die schon krankhafte Autoaffinität in ihrem Denken und Handeln zu beenden. In dem Zusammenhang gilt es u.a. alle baulichen Aktivitäten im Zusammenhang mit den Bauvorhaben zur Verlängerung der BAB 143 und der L 159n unwiderruflich und sofort zu beenden sowie auch eine Wiederaufnahme der Verlängerung der BAB 71 zu stoppen.

Für den Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA) ist es zudem unverantwortlich, dass die Bauarbeiten zur Errichtung der BAB 143 und der L 159n ungehindert weitergehen.
Der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA) drückt daher weiterhin die dringende Notwendigkeit aus, dass der bedrohte Lebens-, Landschafts- und Naturraum im unteren Saaletal und im östlichen Harzvorland erhalten und von baulicher Zerschneidung und Zerstörung, damit verbundener weiterer Ausdehnung von Flächenversiegelung, Verlärmung sowie Belastungen mit Abgasen und Feinstaub verschont bleibt.
Daher begrüßt der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA) nachfolgende Entscheidung seines Mitgliedsvereins Bürgerinitiative „Saaletal“ e.V. und des Naturschutzbundes Deutschland e.V. (NABU), Zitat:
Bürgerinitiative-Saaletal und NABU Deutschland reichen Beschwerde in Brüssel gegen die Bundesrepublik Deutschland ein
Die streitbare Praxis des Bundesverwaltungsgerichtes in Leipzig in Urteilen zum Umweltschutz und die mangelhafte deutsche Rechtslage zur Anrufung des Europäischen Gerichtshofes haben die Bürgerinitiative Saaletal (BI) mit dem NABU Deutschland systematisch aufgearbeitet. Gemeinsam mit unserem Rechtsanwalt Peter Kremer wurden heute zwei Beschwerden bei der Europäischen Kommission eingereicht.
Die erste Beschwerde richtet sich gegen die aktuelle Rechtslage und Praxis in Deutschland, die Kläger und Beklagte in Prozessen gegen umweltschädliche Projekte ungleich behandelt und damit gegen die Grundrechtecharta der europäischen Union wie den Artikel 47 verstößt. Das meint zum einen, dass nur für die Naturschutzverbände, welche Klage gegen zerstörerische Großprojekte führen, eine 10-Wochen Frist der Klagebegründung gilt und nicht für die Beklagten und sie damit systematisch benachteiligt werden. Dafür wurden eine beachtliche Anzahl an Urteilen und Belegen dokumentiert. Die zweite Beschwerde bezieht sich auf die europäisch geregelte Vorlagepflicht von europarechtlich relevanten Rechtsfragen beim europäischen Gerichtshof. Dies meint im konkreten Fall, dass Klagen im Bereich Umwelt- und Klimaschutz die europäische Regelungen tangieren wie z.B. wenn die Genehmigung des Baus der A143 durch das untere Saaletal eigentlich gegen das Europäische Verschlechterungsverbot verstoßen, nicht allein in Deutschland geregelt werden dürften. So hätte diese Klage und viele andere dem Europäischen Gerichtshof vorgelegt werden müssen. Statt dieses Vorgehen klar zu regeln, hat Deutschland das Verfassungsgericht als Instanz dafür eingesetzt und verbaut damit de facto eine übergeordnete, europäische Einschätzung in Streitfragen zum Umweltschutz.
Die Beschwerde adressiert unter anderem Rechtsprobleme, die sich in der Verhandlung des Bebauungsplanes der Autobahn 143 im Jahr 2018 und 2019 gezeigt haben. Konkret wurde bei diesem Teilstück der Autobahn, die durch die Naturschutz- und Fauna-Flora-Habitate (FFH) von besonderem europäischem Rang im Saaletal westlich von Halle führt, FFH-Umweltrecht ignoriert.
Wenn die Beschwerde erfolgreich ist, sollte dies hunderte weitere FFH-Gebiete in Deutschland besser schützen und Auswirkungen auf den Weiterbau der A143 haben.
NABU und BI Saaletal hoffen, dass so die Zerstörung der Naturschutzgebiete noch gestoppt werden kann.“, Zitat Ende

Der AHA unterstützt ausdrücklich diese Entscheidung und ruft zur vielfältigen Unterstützung der Beschwerde bei der Europäischen Kommission und nachfolgender Aktivitäten auf. Dazu gehört u.a. die Bereitstellung von Spenden.
Dies ist unter folgender Bankverbindung des Arbeitskreises Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. möglich:

  • IBAN: DE 14 800 537 62 0380 302 257
  • BIC: NOLADE21HAL
  • Saalesparkasse
  • Verwendungszweck: BAB 143

Wer noch mehr zu den Aktivitäten des AHA zum Schutz, Erhalt und Entwicklung des unteren Saaletals und des Östlichen Harzvorlandes erfahren möchte, wende sich bitte an folgende Anschrift:

Arbeitskreis Hallesche Auenwälder
zu Halle (Saale) e.V. – AHA

Große Klausstraße 11

06108 Halle (Saale)

Tel.: 0345/2002746

E-Mail: aha_halle@yahoo.de

Andreas Liste
Vorsitzender

Halle (Saale), den 17.11.2022