Monat: Oktober 2022 (Seite 2 von 2)

AHA hält den Schutz, den Erhalt und eine naturnahere Entwicklung des Unterluches in Dessau-Roßlau für dringend geboten!

Im Rahmen mehrerer Begehungen des Arbeitskreises Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA) des Unterluches in Roßlau, welche von einer Schlinge der Elbe umrahmt ist, können sich die Exkursionsbeteiligten immer wieder von der Vielfältigkeit von Landschaft und Natur sowie ihrer Schutzbedürftigkeit und naturnahen Entwicklungsfähigkeit überzeugen.
In dem Blickwinkel betrachtet führte der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA) am Samstag, den 08.10.2022 eine ca. fünfstündige Rundexkursion in das Unterluch in Dessau-Roßlau mit Aufenthalt an der Mündung der Rossel in die Elbe sowie Blick zum Naturschutzgebiet „Saalberghau“ und zur Mündung der Mulde in die Elbe durch.
Die erste Station bildete der Mündungsbereich der Rossel in die Elbe. Hier gilt es nach Auffassung der Exkursionsbeteiligten den entwickelten naturnaheren Charakter des Gebietes mit seiner ausgeprägten Weichholzaue, nitrophilen Staudenflächen und vereinzelten Hartholzaue unbedingt zu erhalten. Die voranschreitende Sukzession führt zur Entstehung eines arten- und strukturreichen Auenwaldes, welcher vielen Tier- und Pflanzen Lebens- und Rückzugsraum sowie dem Hochwasser von Elbe und Rossel Ausbreitungsraum bieten kann. Jedoch ist es dringend geboten, die Kopfweiden am Nordrand des Gebietet zu schneiden, um sie erhalten zu können.
Im Abschnitt der Rossel zwischen Wasserburg und Oberluch erachten es die Exkursionsbeteiligten für wichtig die Bestrebungen der Rossel zu befördern, Mäandrierungen zu entwickeln, welche den deutlich wasserbaulich begradigten Charakter des Fließgewässers aufhebt, zu einem strukturell vielfältigen Fließgewässer und einem Stopp der weiteren Eintiefung des Flussbettes beiträgt. Mit Skepsis nahmen die Exkursionsbeteiligten den Nutzen des Schöpfwerkes Roßlau auf. Nach ihrer Auffassung ist eher die Beseitigung der Hauptursachen für vermehrtes Hochwasser wie u.a. Flächenversiegelung sowie das Fehlen einer nachhaltigen Forst- und Landwirtschaft anzugehen. Ebenso sind umfassende Reserven bei Deichrückverlegungen vorhanden. Die Deichrückverlegungsmaßnahme im Oberluch gehört eindeutig zu den Schritten in die richtige Richtung.
Von der Clara-Zetkin-Straße war ein guter Einblick in das sich nördlich anschließende ca. 243.437,8 m² = ca. 24,34 ha große Stadtwäldchen Biehle möglich. Der Restauenwald ist erfreulicherweise mit einem guten Bestand aus Stieleichen geprägt, welche in diesem Jahr eine große Saatgutfracht aufweisen. Leider bleiben sehr viel Eicheln auf dem Gehweg und noch mehr am Rand der Fahrbahn liegen. Hier bietet sich eigentlich an, das Saatgut zu sammeln und dann im Waldgebiet zu verstreuen bzw. gezielt zu stecken.
Das ca. 270,00 ha große Auengebiet Unterluch in Dessau-Roßlau ist großflächig von einer gehölzoffenen, nährstoffreichen, landwirtschaftlich genutzten Wiesenlandschaft geprägt. Im Uferbereich gedeihen im größeren bzw. kleineren Umfang hartholz- und weichholzauenwaldtypische Gehölze, wozu Stieleiche, Gemeine Esche, Feld- und Flatterulme, Feldahorn, Silberweide, Bruchweide, Korbweide, Purpurweide sowie diverse Pappelarten gehören. Zu nennen seien auch Bestände von schwarzem Holunder, Blutrotem Hartriegel, Schlehe, Kratzbeere, diverse Weißdornarten und Europäischem Pfaffenhütchen, welche vorrangig im Uferbereich der Elbe gedeihen und sich zumeist sukzessiv vermehren. Prägend dabei sind zum Beispiel 2 deutlich erkennbare Solitärstieleichen im Westteil des Luches. Besonders gut ausgeprägt sind Gehölzabschnitte im West-, Süd- und Ostteil des Gebietes. Ein vermutlich angepflanztes, aber nunmehr sukzessiv untersetztes ca. 1 bis 2 ha großes Gehölzstück prägt den Nordteil des Luches im östlichen Bereich. Offene Bereiche zwischen den Gehölzen sind durch nitrophile Hochstauden wie Großer Brennnessel, Rübenkälberkropf, Ackerkratzdistel, Weißer Taubnessel und gefleckter Taubnessel bewachsen. Im Wiesenbereich sind Feuchtsenken und Kolke von Gehölzen umstanden.
Besonders ausgeprägt sind im westlichen Teil des Luches die weitläufigen Kies- und Sanduferbereiche der Elbe. Diese Strandbereiche sind zum Teil mit Schilf und an gepflasterten Abschnitten mit Wiesenalant bestanden.
Im Nordwestteil des Luches im Bereich des Industriehafenbeckens, aber auch in anderen Bereichen breiten sich deutlich Bestände der Rotesche aus. Weiter westlich unmittelbar im Einmündungsbereich zur Elbe waren am 11.10.2008 eine Biberburg sowie ein schwimmender Elbbiber sowie ein Eisvogelpärchen zu beobachten.
Im Rahmen dieser Exkursion war über der Elbe zwischen dem Naturschutzgebiet „Saalberghau“ und dem Unterluch Roßlau ein Seeadler zu beobachten.
Besorgniserregend ist die intensive Angeltätigkeit, welche mit massiven Trittschäden und Vermüllungen im Uferbereich sowie unkontrollierten Autoverkehr verbunden ist. Ferner befinden sich besonders im südlichen Bereich des Luches etwa alle 100,00 m Hochstände, welche in Bäume eingebaut worden. Damit verknüpft sind deutlich massive Schädigungen der betroffenen Bäume zu erkennen. Im Südteil ist zudem eine Art Unterstand aus Beton erkennbar, welcher nunmehr von Gehölzen eingewachsen ist.
Ein Wegesystem ist nur im nördlichen Bereich des Luches erkennbar. Ansonsten bestimmen Fahrrinnen, welche von maschineller landwirtschaftlicher Nutzung zeugen, das infrastrukturelle Bild. Das Unterluch ist unausgewiesen nur von der Straße Industriehafen aus erreichbar. Somit ist ein massenhaftes touristisches Aufkommen nicht erkennbar und auch nicht zu erwarten bzw. nicht wünschenswert, was im konkreten Fall ideale Ausgangsbedingungen für eine verstärkte naturnahe Entwicklung bietet.
Auenlandschaften gehören bekanntlich zu den arten- und strukturreichsten Landschaften der gemäßigten Zonen der Erde. In dem Blickfeld betrachtet, ist auch die Auenlandschaft des Unterluches Roßlau im Einflussbereich der Elbe zu sehen. Besonders prägend ist die landwirtschaftlich genutzte Wiesenfläche, so dass sich auentypische Gehölze vorrangig und sukzessiv in den Randbereichen entwickelt. Die arten- und strukturreichen sowie hart- und weichholzauenartigen Pflanzenarten bieten ein umfassendes Potenzial, um eine sukzessive Entwicklung von Auenwaldbeständen zu ermöglichen. Auch eine verringerte Wiesenfläche bietet ausreichend Jagdraum für Greifvögel und potenziellen Brutraum für den Wachtelkönig. Die fast nicht vorhandene Nutzung für Sport, Freizeit und Erholung bietet durchaus die Chance für naturnahe Entwicklungen, vorausgesetzt man stellt entsprechende Räume zur Verfügung. Das Gebiet ist touristisch interessant, sollte aber keinesfalls gefördert werden. Das Luch sollte ein „Insidertipp“ bleiben und vorrangig der Umweltbildung in Form von Exkursionen und Erfassungen bzw. Kartierungen zur Verfügung stehen. Wichtig ist, dass keine Verbauungen erfolgen, die Fischerei und die Jagd eingeschränkt oder gar untersagt werden. Es ist schon erschreckend, dass sich alleine auf der Exkursionsstrecke in jeweils ca. 100,00 m Abstand 29 Jagdhochstände unterschiedlicher Bauart aufgestellt sind. Das bedeutet bei ca. 270,00 ha Gesamtfläche ein Jagdhochstand pro 9,00 ha. Eine derartige Notwendigkeit ist in dem Gebiet nicht notwendig, da hier eine weitgehend ungestörte Jagd von Endkonsumenten der Nahrungspyramide möglich ist. Der Teilflächennutzungsplan Roßlau der Stadt Dessau-Roßlau bietet dazu den planerischen Möglichkeiten. Die Fischerei sollte ganz untersagt und die Jagd nur auf Anforderung beschränkt sein. Nur so kann sich das Unterluch zu einem weitgehend ungestörten Lebens- und Rückzugsraum von Fauna und Flora entwickeln. Die räumliche Lage und das umfassend vorhandene ökologische Entwicklungspotenzial sowie die Einbindung in das umfassende, bereits bestehende Schutzgebiets- und Biotopverbundssystem bilden dafür entscheidende und optimale Vorrausetzungen.
Das Unterluch Roßlau befindet sich im Überschwemmungsgebiet der Elbe sowie ist Bestandteil des Biosphärenreservates „Mittlere Elbe“. Innerhalb des Biosphärenreservates „Mittlere Elbe“ gehört das Gelände zur Schutzzone III (Landschaftsschutzgebiet). Darüber hinaus ist das „Unterluch Roßlau“ Teil des FFH-Gebietes „Kühnauer Heide und Elbaue zwischen Aken und Dessau“ sowie des Europäischen Vogelschutzgebiet es „Mittlere Elbe einschließlich Steckby-Lödderitzer Forst“. Diese vielfältigen Schutzausweisungen sind Verpflichtung und Chance zugleich und verdeutlichen die Bedeutung der Aue im großen Maßstab und im Unterluch Roßlau im speziellen.
Für die Mitglieder der Exkursionsgruppe war es immer wichtig auf den Biotop- und Grünverbund über die Elbe zu den Naturschutzgebieten „Saalberghau“ und „Untere Mulde“ hinzuweisen und dafür zu werben diesen nicht nur zu erhalten, sondern auch noch auszuweiten, wozu zum Beispiel das Gebiet der „Kleinen Mückenberge“ nördlich der Einmündung der Vereinigten Mulde gehören. Dabei verwiesen die anwesenden Mitglieder auf den „Rahmenplan zur Erstellung einer Schutz- und Entwicklungskonzeption für die „Kleinen Mückenberge“ nördlich des Mündungsbereiches der Mulde in die Elbe (Stadt Dessau-Roßlau)“ vom 01.10.2007.
In dem Zusammenhang ist es ebenfalls ganz wichtig, die Elbe von weiteren Ufer- und Sohlbefestigungen aller Art freizuhalten und zu prüfen, wo bestehende Verbauungen aus dem Bereich des Flusses zu entfernen ist.
Einen sehr wichtigen Schwerpunkt der Exkursion bildete der Blick auf das Mündungsgebiet der Mulde in die Elbe, welche sich im ca. 1.191 ha großen Naturschutzgebiet „Untere Mulde“ befindet. Begrüßenswert ist, dass die Mulde sich hier weitgehend naturnaher entfalten kann und nicht mit Schiffbarmachungsbaumaßnahmen am Flusssystem konfrontiert ist. Eine vielfältige Struktur mit tieferen und flacheren Bereichen, Schotter-, Kies- und Sandbänken sowie weitgehend unverbauten Ufern lassen viel Naturnähe und Gestaltungskraft der Natur erkennen. Jedoch hat die bauliche Ausweitung der B 184 einiges an landschaftlichen Schaden und räumliche Einengung des Flussraumes erkennen. Dabei bildet der Wechsel von Prall- und Gleithängen mit mehr oder minder Bewuchs Brutmöglichkeiten z.B. für Eisvögel, Uferseeschwalben und Beutelmeisen.
Die Schotter-, Kies- und Sandbänke bieten dem Flussregenpfeifer idealen Brutraum.
Von daher dürfen diese Bereiche weder Aufenthaltsraum für Angler, noch für Badenden sein. Ebenso bedeutsam ist der flussbegleitende Bestand von Hart- und Weichholzauenwäldern, welche es gilt nicht nur im Bestand zu schützen, sondern sukzessive Ausbreitungsräume zu sichern. Daher gilt es Pläne und Überlegungen Fahrrad- und Wanderwege bis zur Mündung der Mulde in die Elbe eine klare Absage zu erteilen, um bauliche Eingriffe in diesem sehr bedeutsamen Teil der Elbe-Mulde-Aue zu vermeiden.
Mit Blick auf das 316,00 ha große einstige Naturschutzgebiet „Saalberghau“ weisen die anwesenden Mitglieder des AHA auf die sehr große Bedeutung und Schutzwürdigkeit dieses Auenwaldes und seiner angrenzenden Gebiete hin. Dieses Naturschutzgebiet ist nunmehr mit Verordnung vom 18.12.2018 in das ca. 8.507 ha große Naturschutzgebiet „Mittelelbe zwischen Mulde und Saale“ aufgegangen.
In seiner Stellungnahme vom 24.09.2018 zum Entwurf der Verordnung des Landesverwaltungsamtes Sachsen-Anhalt über das Naturschutzgebiet „Mittelelbe zwischen Mulde und Saale“ vom 13.06.2018 äußerte sich der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA) folgendermaßen, Zitat:

„I. Grundsätzliches

Der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA) begrüßt grundsätzlich die Ausweisung eines Naturschutzgebietes „Mittelelbe zwischen Mulde und Saale“. Somit besteht die Möglichkeit eine vielfältige Auenlandschaft der Mittelelbe zwischen den Mündungsgebieten von Mulde und Elbe zu schützen, zu erhalten und sich weiter entwickeln zu lassen. Das erfordert jedoch einen konsequenten Schutz und keine Zugeständnisse an Interessengruppen, welche sich nicht unbedingt als ehrliche Verfechter des Umwelt-, Natur- und Landschaftsschutzes hervorgetan haben bzw. hervortun. Dazu zählen auf jeden Fall die Durchführung von Land- und Forstwirtschaft, das Ausüben von Jagd, Fischerei und Angeltätigkeit sowie das öffentliche Auftreten derer Lobbyverbände zu den Thema Schutzgebiete, Umgang mit geschützten Tierarten wie Wolf und Elbebiber sowie die daraus erwachsenen Gefahren für den nachhaltigen Schutz und Entwicklung des geplanten neuen Naturschutzgebietes. Die jüngsten verbal sehr aggressiven Auftritte von Jägern und Anglern in Jerichow bestätigen die Befürchtungen, dass nur klare Schutzregelungen im Interesse von Fauna und Flora sowie Landschaft und Biotopverbund deren stark von Eigeninteresse geprägten Anliegen in die Schranken weisen und in so einem bedeutsamen Naturschutzgebiet keinen Platz finden.
Ferner bedarf es einer flächendeckenden, wissenschaftlich fundierten Schutz- und Entwicklungskonzeption, welche u.a. beinhalten muss, in welchem Umfang Landwirtschaft möglich ist sowie ob Forstwirtschaft auszuschließen bzw. unter welchen Bedingungen sie stattfinden kann.

II. Zum Inhalt

Zu § 5 Zulässige Handlungen:

Zu 7.: Der Elbe-Kilometer 280 ist auf den Schutzgebietskarten nicht ausgewiesen. Somit lässt sich keine ordnungsgemäße Einschätzung über den Sinn dieser angedachten zulässigen Handlung geben.

Zu § 6 Landwirtschaft:

Zu 3 und 4:

Es sind grundsätzlich Monokulturen auszuschließen und ein umfassender Kulturanbau mit eng damit verbundener Fruchtfolge verbindlich festzulegen. Eine derartige Festlegung soll dafür Sorge tragen, dass eine Beförderung der Humusbildung der Böden mit einhergehendem gutem Bodenzustand erfolgt, ausreichend Nahrung und Unterschlupf für Tiere existieren sowie Bodenerosionen durch Wind und Niederschläge ausbleiben. Ebenfalls gilt es die ausgeräumten Agrarlandschaften mit Gehölz-, Stauden- und Krautstreifen ökologisch weiter aufzuwerten. Dies kann durch Anpflanzungen –Obstgehölze und weiden- oder Sukzession erfolgen. Dem biologisch-dynamischen und biologisch-alternativen Landbau ist Vorrang einzuräumen und das Einbringen von mineralischen Düngemitteln auszuschließen, weil Auenböden ausreichend Nährstoffe enthalten und eine weitere Nitrat- und Phosphatbelastung der Böden, Schicht- und Grundwasser unterbleiben muss.

Zu § 7 Forstwirtschaft:

Die gegenwärtigen sehr negativen Erfahrungen bezüglich der forstwirtschaftlichen Nutzungen und Eingriffe zum Beispiel in den Naturschutzgebieten Hakel, Auwald bei Plötzkau und Sprohne lassen nur den Schluss diese in dem geplanten Naturschutzgebiet auszuschließen. Nur so ist eine sukzessive naturnahe Entwicklung der Waldgebiete in den künftigen Naturschutzgebieten möglich. Ansonsten belasten nicht nur massenhafte Holzeinschläge das angedachte Naturschutzgebiet, sondern auch die damit verbundenen Belastungen wie Bodenverdichtungen, durch Lärm, Abgase, Feinstaub und Transportverkehre sowie der Ausbreitung sehr lichtbedürftiger Baumarten wie dem Spitzahorn und Behinderung des sukzessiven Aufwuchses der Stieleiche in halbschattigen Bereichen.
Eine flächendeckende, wissenschaftlich fundierte Schutz- und Entwicklungskonzeption muss klären, unter welchen Bedingungen forstwirtschaftliche Maßnahmen außer der Beseitigung von Gefahren möglich sein können.

Zu § 8 Jagd

Die angedachte Größe des Naturschutzgebietes im Umfang von ca. 8.509 ha lässt die Entwicklung einer weitgehenden ausgewogenen Nahrungskette zu. Dazu ist es jedoch erforderlich alles zu unternehmen, dass Fleischfresser wie zum Beispiel Wolf, Luchs, Wildkatze, Fuchs, Greifvögel, Eulen und auch Schlangen Einzug halten können und ihr Lebensraum geschützt ist. Nur so kann sich eine naturnahe Nahrungskette entwickeln und halten. Eine ordnungsgemäße wissenschaftliche Begleitung und Beobachtung ermöglicht eine fachlich-fundierte Kontrolle und Aufzeichnung von Entwicklungen.
Eine flächendeckende, wissenschaftlich fundierte Schutz- und Entwicklungskonzeption muss klären, unter welchen Bedingungen eine Jagd möglich oder erforderlich erscheint.
Eine generelle Freistellung von Verboten nach § 4 ist nicht akzeptabel. Diese Ansicht findet ihre Verstärkung in der zunehmenden Radikalisierung in der Jägerschaft, woraus sich unzulässige jagdliche Eingriffe erwachsen können.

§ 9 Gewässerunterhaltung

Im und am Naturschutzgebiet gilt es eine naturnahe bis natürliche Gewässerentwicklung zu befördern. Dazu gehört der Erhalt von Mäandrierungen und Furkationen sowie der damit verbundenen Arten- und Strukturvielfalt in den Gewässern. Aus dem Grund sind Begradigungen, der Zuschnitt in Trapezformen auszuschließen bzw. aufzulösen, den Verbleib von hereinragenden Ästen und Zweigen. Bruchholz und Steinen zu sichern sowie das permanente Beräumen der Gewässer auszuschließen. Hereinragende Äste und Zweige, Bruchholz sowie Steine befördern nicht nur die Strukturvielfalt am und im Gewässer, sondern bieten vielen Tieren und Pflanzen Lebens- und Rückzugsraum. Dazu zählen Biber, Eisvogel, Beutelmeise, Amphibien und Fische.
Ferner sind Gewässerschonstreifen von mindestens 10 m zu belassen, um naturnahe und sukzessive Entwicklungen zu ermöglichen.

Zu § 10 Angel- und Berufsfischerei

Innerhalb und an den Außenbereichen Naturschutzgebietes gilt es umfassend Fauna und Flora zu schützen sowie eine artenangemessene Mehrung zuzulassen. Die langjährigen Erfahrungen haben immer aufgezeigt, dass hier Angel- und Berufsfischerei dem entgegenstehen. Dazu zählen Störungen und Zerstörungen in den Uferzonen, Vermüllungen, Campieren, das Befahren mit Kfz. An die Gewässer heran, das Einrichten von Feuerstellen etc. Es ist nicht einleuchtend warum ausgerechnet Angel- und Berufsfischerei in einem Naturschutzgebiet möglich sein soll. Angel- und Berufsfischerei sind Beschäftigungen, welche vorrangig dem privaten Interesse einzelner Personen dient und auf Grund schon bestehender Beeinträchtigungen dem gesamten Schutzanliegen des Naturschutzgebietes entgegensteht.
Der AHA hat ohnehin schon mehrfach eine flächendeckende, länderübergreifende Regelung zur Durchführung und zu Standorten der Angel- und Berufsfischerei angeregt.
Eine generelle Freistellung von Verboten nach § 4 ist nicht akzeptabel. Diese Ansicht findet ihre Verstärkung in der zunehmenden Radikalisierung in dem Personenkreis der Angler, woraus sich unzulässige Eingriffe, Beeinträchtigungen und Schäden erwachsen können. „

Zitat Ende

Leider haben diese Vorschläge nicht im erforderlichen Umfang Eingang in die nunmehrige Verordnung gefunden. Der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA) sieht in dem nunmehrigen Naturschutzgebiet die sehr große Möglichkeit die Aue der Elbe zwischen den Mündungsgebieten von Mulde und Saale umfassend zu schützen, weiter als Biotop- und Grünverbund entwickeln zu lassen sowie Anknüpfungen an andere bestehende und potentielle Schutzgebiete zu schaffen.

Der Auenwald Saalberghau ist erfreulicherweise von Auskolkungen, Senken und Altverläufen der Elbe geprägt. Dieser Hartholzauenwald bestehend aus Bäumen wie Stieleiche, Feld- und Flatterulme, Gemeiner Esche und Feldahorn etc., aus Sträuchern wie schwarzem Holunder, Blutrotem Hartriegel, Schlehe, Kratzbeere, diverse Weißdornarten und Europäischem Pfaffenhütchen etc. und krautigen Arten in der Feldschicht wie Buschwindröschen, Scharbockskraut, Lungenkraut, Großer Brennnessel und Purpurtaubnessel, bildet einen recht bedeutsamen Lebens- und Rückzugsraum für zahlreiche Tier- und Pflanzenarten. Zu hören und zu sehen waren an dem Tag u.a. Klappergrasmücke, Zilpzalp, Schwarz-, Grün- und Buntspecht, Rotmilan sowie Goldammer und Zaunkönig. Über dem östlich angrenzenden Unterluch drehten Schwarzmilane ihre Runden. Zum Elbufer hin ist die Landschaft von einer von Auskolkungen sowie u.a. von Hochstauden und Fettwiesen geprägten Weichholzaue mit Schwarzpappeln, Pappelhybriden und Silberweiden bestanden, gekennzeichnet.

Auf Grund der Bedeutsamkeit und Vielfältigkeit sowie der damit verbundenen Schutzwürdigkeit gilt es entsprechende Anstrengungen zum Schutz, zum Erhalt und zur Entwicklung zu intensivieren. Dazu bedarf es einer wissenschaftlich fundierten Schutz- und Entwicklungskonzeption für das Unterluch Roßlau in der Stadt Dessau-Roßlau.
Als Basis dazu kann der vom AHA am 04.05.2009 beschlossene „Rahmenplan zur Erstellung einer Schutz- und Entwicklungskonzeption für das „Unterluch Rosslau“ in der Stadt Dessau-Roßlau“ dienen.
Wer noch mehr zu den Überlegungen und Aktivitäten der ehrenamtlichen AHA-Ortsgruppe Dessau-Roßlau erfahren möchte, kann sich an folgende Adresse wenden:

Arbeitskreis Hallesche Auenwälder
zu Halle (Saale) e.V. – AHA

Ortsgruppe Dessau-Roßlau
E-Mail: aha_halle@yahoo.de

Andreas Liste
Vorsitzender

Halle (Saale), den 09.10.2022

Fotos: Andreas Liste

AHA fordert verstärkt und mit Nachdruck Freihaltung der Ackerflächen in der Gemeinde Kabelsketal!

Mit fortgesetzter und zunehmender sehr großer Sorge betrachtet der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA) Aktivitäten zur Errichtung eines weiteren sogenannten Industrie- und Gewerbegebietes mit der Bezeichnung Star Park II, welche auf 200,00 ha Ackerfläche entstehen soll. Zusammen mit dem bereits erschlossenen 230,00 ha großen sogenannten Industrie- und Gewerbegebietes Star Park I wären somit auf engsten Raum 430,00 ha Ackerboden verbaut. Abgesehen von der Zunahme von Ziel- und Quellverkehr durch Kraftfahrzeuge aller Art, sind weitere wertvolle Ackerflächen mit Bodenwertzahlen zwischen 75 und 80 bedroht. Bereits die Reduzierung der Vielfalt der Ackerbaukulturen von einst 25,00 verschiedenen Ackerkulturen auf etwa 6 – 7 Ackerkulturen haben zu erheblichen Verlusten an Arten- und Strukturvielfalt, Humusneubildung somit Verarmung des Landschaftsbildes geführt. Gut strukturierter, humusreicher Boden dient als Lebensraum eines regen Bodenlebens sowie zudem des Gasaustausches, der Speicherung von Wasser und Nährstoffen. Verbau, falscher Einsatz von Landtechnik, monokultureller Anbau von Humuszehrern und eng damit verbundener übermäßiger Einsatz von mineralischem Dünger, Pestiziden und Gülle sorgen für eine Schädigung bis hin zum Totalverlust seiner dringend notwendigen, vielfältigen Funktionen zur Ernährung der Bevölkerung und Versorgung mit weiter zu verarbeitenden Rohstoffen sowie in Landschaft, Natur und Umwelt. Zudem erfolgt eine massive Schädigung bzw. Verluste von Schicht- und Grundwasser.
Von den laut Medienberichten veranschlagten Kosten von knapp 150 Millionen Euro ist vorgesehen, dass davon 90,00 % = 22,5 Millionen die Steuerzahlenden über Bund und Land Sachsen-Anhalt die Zerstörung von Umwelt, Natur und Landschaft mittragen sollen.
An der Stelle bekräftigt der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA) erneut, dass es hier Agrarflächen zu entwickeln gilt, welche von einer sehr großen Vielfalt von Ackerkulturen mit einhergehender Fruchtfolge sowie Feldgehölzstreifen und -inseln geprägt sind.

Das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) gibt zur aktuellen täglichen Neuausweisung von Siedlungs- und Verkehrsflächen in der Bundesrepublik Deutschland folgendes an, Zitat: „Täglich werden in Deutschland rund 54 Hektar als Siedlungsflächen und Verkehrsflächen neu ausgewiesen. Dies entspricht einer Flächenneuinanspruchnahme – kurz Flächenverbrauch – von circa 76 Fußballfeldern.“, Zitat Ende

Ferner ist folgendes ausgeführt, Zitat:

Bis zum Jahr 2030 will die Bundesregierung den Flächenverbrauch auf unter 30 Hektar pro Tag verringern. Diese gegenüber der Nachhaltigkeitsstrategie von 2002 verschärfte Festlegung wurde vom Bundeskabinett bereits im Januar 2017 in der „Deutschen Nachhaltigkeitsstrategie – Neuauflage 2016“ festgelegt. Seit dem Klimaschutzplan vom November 2016, der die Leitplanken für ein grundsätzliches Umsteuern in Wirtschaft und Gesellschaft auf dem Weg zu einem treibhausgasneutralen Deutschland beschreibt, strebt die Bundesregierung bis 2050 sogar das Flächenverbrauchsziel Netto-Null (Flächenkreislaufwirtschaft) an, womit sie eine Zielsetzung der Europäischen Kommission aufgegriffen hatte. Diese Zielsetzung hat während der deutschen Ratspräsidentschaft 2020 Eingang in die Erwägungen für eine EU-Biodiversitätsstrategie gefunden und wurde im März 2021 nun auch in die weiterentwickelte Deutsche Nachhaltigkeitsstrategie aufgenommen.“, Zitat Ende

https://www.bmuv.de/themen/nachhaltigkeit-digitalisierung/nachhaltigkeit/strategie-und-umsetzung/flaechenverbrauch-worum-geht-es

Das ergibt im Jahr einen Flächenverbrauch im Umfang von 19.224 ha. Im Vergleich dazu hat die niedersächsische Großstadt Braunschweig – mit Stand vom 31.12.2020 – eine Fläche von 19.270,00 ha = 192,70 km².

Die gegenwärtige Planungsphase lässt nicht erkennen, dass insbesondere das Land Sachsen-Anhalt und der Landkreis Saalekreis das Problem eines weiteren Flächenverbrauchs von wertvollem Ackerboden richtig erkannt haben und von der Planung einer massiven Zerstörung und Verbau von offenen und ökologisch entwicklungsfähigen Agrarlandschaften und somit für eine weitere Zerstörung von Umwelt, Natur und Landschaft Abstand nehmen. Dabei ist allgemein bekannt, dass angesichts der mit dem Raubbau an Umwelt, Natur und Landschaften verbundenen negativen Entwicklungen wie Klimawandel, Artenschwund, Minderung von Lebensqualität und Verlust an Agrarflächen für Nahrungs-, Futter und Rohstoffproduktion sowie Verlust von Arten- und Strukturvielfalt eine sofortige unwiderrufliche Umkehr in der Planungs-, Bau-, Umwelt-, Sozial- und Wirtschaftspolitik dringend geboten ist.

In dem Blickwinkel betrachtet, ist das Agieren von Kreisentwicklungsgesellschaft Saalekreis sowie Entwicklungs- und Verwaltungsgesellschaft Halle-Saalkreis als sehr umstritten anzusehen, da beide Gesellschaften entgegen obengenannter Erkenntnisse agieren.

Nach Ansicht des Arbeitskreises Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA) erfordert das ein verantwortungsvolles und nachhaltiges Handeln auf allen Ebenen.
Daher begrüßt und unterstützt der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA) die Entscheidung des Ortschaftsrates Dölbau das Vorhaben abzulehnen. Ferner appelliert der AHA an den Gemeinderat des Kabelsketals diesem Votum zu folgen und somit das Vorhaben zu stoppen!
Darüber hinaus möchte der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA) seine Zusammenarbeit mit der Bürgerinitiative festigen und vertiefen.

Im Rahmen seiner ehrenamtlichen Arbeitsgruppe Feldökologie möchte der AHA zudem Interessenten gewinnen, welche sich für eine arten- und strukturreiche Agrarlandschaft aktiv sein möchten. Wer daran Interesse hat, bitte sich an folgende Anschrift wenden:

Arbeitskreis Hallesche Auenwälder
zu Halle (Saale) e.V. – (AHA)
Große Klausstraße 11

06108 Halle (Saale)

Tel.: 0345 – 200 27 46
E-Mail AHA: aha_halle@yahoo.de

Andreas Liste
Vorsitzender

Halle (Saale), den 06.10.2022

Themenbezogene Links:

https://neinzumstarpark2.de/
https://www.change.org/p/nein-zum-starpark-ii

AHA hält Schutz, Erhalt und nachhaltige Entwicklung des Landschafts- und Naturraumes zwischen Halle und der Gemeinde Kabelsketal für dringend geboten

Der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA) hält einen umfassenden Schutz und Erhalt sowie eine nachhaltige Entwicklung des Landschafts- und Naturraumes zwischen der Stadt Halle (Saale) und der Gemeinde Kabelsketal für dringend geboten. Aus dem Grund führt der AHA immer wieder Exkursionen durch, erstellt Stellungnahmen und gibt öffentliche Erklärungen dazu ab.
Für den Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA) sowie für die Initiative „Pro Baum“ gehören dazu auch die nachhaltigen, ökologisch orientierten Entwicklungen im Bereich Landsberger Straße und Schlachthof in Halles Osten dazu.
Insbesondere zu den Exkursionen am Tag des Baumes am 25.04.2018 und am 25.04.2019 griff man in dem vom Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V., der Initiative „Pro Baum“ und der Bürgerinitiative gemeinsam organisierten Veranstaltungen diese Themen umfassend auf.
Zu Beginn der Exkursion besichtigten dabei an beiden Exkursionstagen am 25.04.2018 und am 25.04.2019 die Exkursionsteilnehmerinnen und Exkursionsteilnehmer den Bereich der Landsberger Straße. Für die Exkursionsteilnehmerinnen und Exkursionsteilnehmer bedeutet das weiterhin eine umfassende Umgestaltung der Landsberger Straße mit der Pflanzung von Straßenbäumen anzugehen. Laut einer Erfassung der die Initiative „Pro Baum“ vom 24.08.2013 könnte einreihig 22 und beidseitig eine Pflanzung bis zu 44 Bäumen erfolgen. Hinzu gilt es Nebenbereiche in offene, grüne Bereiche umzugestalten, um die Umwelt in dem Wohngebiet und Aufenthaltsräume für die Anwohnerinnen und Anwohner sowie ihren Gästen in vielfältiger Form zu verbessern. Unmittelbar danach nahmen die Exkursionsteilnehmerinnen und Exkursionsteilnehmer von außen den Komplex des früheren Schlachthofes an der Freiimfelder Straße in Augenschein. Die Exkursionsteilnehmerinnen und Exkursionsteilnehmer stellten fest, dass es in der Stadt Halle (Saale) zahlreiche Industrieruinen gibt, wozu u.a. die alte Brauerei, die einstigen Gelände von GRAVO-Druck und letztendlich der frühere Schlachthof gehören. Nach der Wende durch zum Teil eigenartige Machenschaften von Treuhand und Glücksrittern in den endgültigen Ruin getrieben, manifestieren diese Objekte doch einen sehr großen Teil Geschichte der Stadt Halle (Saale). Somit sehen die Exkursionsteilnehmerinnen und Exkursionsteilnehmer eine große Verantwortung der politischen Verantwortlichen von Stadtrat bis Oberbürgermeister und seine Verwaltung, hier initiative Wirksamkeit zu entfalten. Das trifft auch für den 1893 ins Leben gerufenen Schlachthof mit seinen zahlreichen, auf einer ca. 56,00 ha großen Fläche befindlichen historischen Gebäude zu. Alle Versuche privater „Investoren“ haben weder den Verfall gestoppt, noch einen tragfähigen Betrieb ermöglicht. Nun sollte man die Chance ergreifen diesen Komplex einer vielfältigen Planung zur künftigen Nutzung zu unterziehen. So könnten dort eine Markthalle, Werkstätten und Ateliers bis hin zu Wohnstandorten entstehen. Die Exkursionsteilnehmerinnen und Exkursionsteilnehmer sehen eng damit verbunden eine umfassende Umgestaltung des Viertels zwischen Freiimfelder Straße, Landsberger Straße und Gelände der Deutschen Bahn anzugehen. Dabei bilden die gegenwärtigen Kunstprojekte in der Landsberger Straße eine sehr wichtige Ausgangsbasis.
In der weiteren Betrachtung gilt es das Thema der nunmehrigen Osttangente aufzugreifen, welche mit der baulich umgesetzten Erweiterung der Osttangente jetzt von der Delitzscher Straße über Reideburger Straße, Reideburger Landstraße, Hobergerweg, Berliner Straße bis zur Berliner Chaussee – B 100 reicht. Mit dem Bau der Osttangente ist eine weitere Versiegelung bisher offener Ackerflächen, die Zerschneidung des potentiellen Entwicklungsraumes im Bereich des Diemitzer Grabens erfolgt sowie eine deutliche Mehrbelastung des Raumes mit Lärm, Abgasen und Feinstaub eingetreten. Das führt zur weiteren Verschlechterung der Umwelt, Natur und Landschaft sowie zur starken Beeinträchtigung der Lebensqualität der hier lebenden Menschen. Das diese Osttangente nicht zur Entlastung der halleschen Innenstadt beitragen soll, entgegen der immer gebetsmühlenartig verkündeten Rechtfertigungsversuche für diese zusätzliche Verkehrstrasse, zeugen u.a. die nicht vorliegenden Konzepte für Verkehrseinschränkungen und die geforderte Beibehaltung der Vierspurigkeit der Merseburger Straße.
Der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA) betonte in dem Zusammenhang erneut die Notwendigkeit einer naturnaheren Entwicklung in Halles Osten.
Dazu zählen als räumliche Schwerpunkte die Reide und der Hufeisensee, aber auch u.a. die Nebengewässer Kabelske und Diemitzer Graben.
Im Rahmen einer naturnaheren Entwicklung gilt es erst einmal alle Abwassereinleitungen in die Fließgewässer zu beenden, beidseitig der Uferkanten einen Gewässerschonstreifen von 10 m einzuhalten, landwirtschaftliche Nutzungen zu extensivieren sowie weitere Bebauungen nicht zuzulassen. Neben ihrer standörtlichen Bedeutung gilt es die Fließgewässer als Biotop- und Grünverbundzonen anzusehen und dabei auch u.a. in der Stadt Halle (Saale) das flächenhafte Naturdenkmal Resttümpel Kanena, die Geschützten Landschaftsbestandteile Gehölz bei Büschdorf und Park Sagisdorf sowie im Landkreis Saalekreis den Dieskauer Park einzubeziehen.
Von daher hat der AHA immer wieder angeregt ein Landschaftsschutzgebiet Reidetal in der Stadt Halle (Saale) und im Landkreis Saalekreis einzurichten. Darüber hinaus legte der AHA am 05.10.2010 ein Konzept zur Entwicklung der Kabelske vor, welches auf einer Ursachenforschung zum Hochwasser beruht.
Von daher beobachtet der AHA nicht nur mit Sorge die Bebauungspläne für den Hufeisensee mit Golfplatz, Ausbau der Wasserskianlage, Asphaltierung von Wanderwegen und Schaffung neuer Parkplätze sowie den Weiterbau der Osttangente, sondern ebenfalls die im Bebauungsplan 70.3. angedachte Neubebauung auf einer Fläche von 4,7 bis 5 ha, wo eine Neuverbauung für 42 neue Eigenheime auf einer Bebauungsfläche von 2,1 ha vorgesehen ist. Die bisher ackerbaulich genutzte Schwarzerdefläche grenzt unmittelbar an den Diemitzer Graben und das Geschützte Landschaftsbestandteil Gehölz bei Büschdorf an. Neben der Neuversiegelung wertvollen Ackerbodens, führt dies zur weiteren Einschränkung des Biotop- und Grünverbundraumes entlang der Diemitzer Grabens und im unmittelbaren Bereich des Geschützten Landschaftsbestandteils Gehölz bei Büschdorf. Ferner missachteten die Planer die bisher steigenden Grund- und Schichtwasserstände. Selbst die Planungsunterlagen gehen von Grundwasserständen zwischen 1 bis 1,5 m unter der Bodenoberfläche aus. Während Bewohner in Halles Osten über hohe Grundwasserstände klagen, beabsichtigt die Stadt Halle (Saale) eine weitere Bebauung in solchen Gebieten zuzulassen. Hier sieht der AHA neben dem ramponierten Ansehen der halleschen Verantwortlichen in Sachen Umwelt-, Natur- und Landschaftsschutz, des Weiteren die geschworene Verpflichtung Schaden von der Stadt Halle (Saale) fernzuhalten bzw. abzuwenden, zum unendlich wiederholten Male verletzt.
Auf Grund der ökologischen und hydrologischen Bedenken fordert der AHA die Bebauungsplanung ersatzlos zu streichen und stattdessen eher etwas gegen die Leerstände von bestehender Bausubstanz zu tun. Auch wenn insbesondere in Folge der mehr oder minder langen sommerheißen und niederschlagsarmen Jahre 2018 – 2021 Rückgänge an Grundwasser- und Schichtwasserständen zu verzeichnen sind, gilt es sorgsam mit der Hydrologie in den Böden umzugehen.
Darüber hinaus schlägt der AHA vor, die ackerbaulichen Flächen verstärkt extensiv zu nutzen, Maßnahmen zur Renaturierung des Diemitzer Grabens im Rahmen der Europäischen Wasserrahmenrichtlinie zu konzipieren und anzugehen, dem Diemitzer Graben ebenfalls einen Gewässerschonstreifen von beidseitig mindestens 10 m einzuräumen sowie das Geschützte Landschaftsbestandteil Gehölz bei Büschdorf in allen Richtungen Raum für eine sukzessive Ausdehnung um mindestens das doppelte der bisherigen Fläche von 1,2 ha zu geben.
Die bereits erfolgten massiven Abholzungen am Diemitzer Graben im Bereich nordöstlich der Abbiegung Reideburger Straße und Bierrain drücken wieder einmal fachliche Inkompetenz und Missachtung von Natur, Umwelt und Landschaft aus. Der AHA hatte jahrzehntelang immer wieder Vorschläge zur Entwicklung des Diemitzer Grabens vorgelegt. Mit den Abholzungen vernichtete man mindestens 5 Bäume der Art Bergahorn und mehrere Hundsrosen. Neben der Vernichtung dieses Gehölzbestandes, welcher auch u.a. als Lebens- und Rückzugsraum für zahlreiche Tierarten fungierte, als Beschattung des von Eutrophierung und von häufiger Wasserarmut gekennzeichneten Diemitzer Grabens sowie zur landschaftlichen Auflockerung des eher gehölzarmen Osten Halles beitrug, besteht nun die Gefahr, dass nunmehr Landwirte näher an den Gewässerrand heranpflügen. Daran ändert auch die eingezäunte Anpflanzung am Westufer nichts. Der AHA sieht hier, dass die mit den sogenannten Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen einhergehende Vernichtung bestehender Gehölzbestände klare Parallelen zu den Massengehölzvernichtungen der Deutschen Bahn im Trothaer Wäldchen aufzeigen. Daher fordert der AHA weiterhin die Ermittlung und Bestrafung der Verantwortlichen sowie die Zulassung der Sukzession am Ostufer, um eine Wiederherstellung des Gehölzbestandes zu ermöglichen.
Der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA) bekräftigt immer wieder u.a. im Rahmen seiner häufigen Exkursionen und Begehungen in den Gebieten seine Auffassung, dass eine naturnahere Entwicklung der Reide dringend geboten ist. Als einen ersten Schritt in die Richtung ist in der Verbesserung der Wasserqualität seit Anfang der neunziger Jahre des vergangenen Jahrhunderts zu sehen. Zudem hat die Reide durch ihre sich immer weiter entwickelnde Fließgewässerstruktur, hervorgerufen durch im Gewässer vorhandene Holz- und Steinbarrieren, wechselnde Schlamm- und Kiesbereiche, an ökologischer Bedeutung und Vielfalt zugenommen. So beginnt das Fließgewässer verstärkt zu mäandrieren, es entstehen gewässerbegleitende Gehölz- und Krautbestände sowie unterschiedlich schnell strömende Gewässerabschnitte. Mit den schnellfließenden Bereichen ist der lebensnotwendige Eintrag von Sauerstoff verbunden.
Die Reide bildet zudem ein sehr wichtiges Rückgrat für einen sehr wichtigen und entwicklungsfähigen Biotop- und Grünverbundraum zwischen dem Naturschutzgebiet Saale-Elster-Luppe-Aue, dem Landschaftsschutzgebiet Dieskauer Park und zum Sagisdorfer Park sowie über die Zuflüsse und Mündungsbereiche zur Kabelske, Diemitzer Graben und zum Hufeisensee. Weitläufiger betrachtet gilt es diesen Biotop- und Grünverbundraum über die nach Norden abfließende Rieda einschließlich des Parks in Ostrau und des flächenhaften Naturdenkmals bei Werderthau bis zur Fuhneaue zu schützen, zu erhalten sowie sukzessiv räumlich auszuweiten. Hier tragen insbesondere die Stadt Halle (Saale) sowie die Landkreise Saalekreis und Anhalt-Bitterfeld, aber auch die Städte Landsberg und Zörbig sowie die Gemeinden Kabelsketal und Petersberg eine besondere und große Verantwortung.
In dem Blickfeld betrachtet sieht der AHA nicht nur den Schutz, Erhalt und die behutsame Betreuung bestehender Inseln und Streifen von Gehölzen, Wiesen- und Hochstaudenflächen sowie Feuchtgebieten als dringend erforderlich an, sondern auch die dringende Notwendigkeit diese räumliche Vernetzung entlang des gesamten Gebietes von Reide und Rieda vorzunehmen.
Im Ergebnis seiner zahlreichen Begehungen und Exkursionen hatte der AHA bereits am 09.04.2016 eine beidseitige Bepflanzung des in Halle-Schönnewitz, ca. 1 km langen und zwischen Zwintschönaer Straße und Delitzscher Straße verlaufenden Feldwegs Laukenweg mit Obstbäumen vorgeschlagen. Bei einem Pflanzabstand von 10 m könnten beidseitig insgesamt ca. 200 Obstbäume aller Arten und Sorten einen Standort erhalten.
Gleiches gilt für den Weg zwischen Diemitzer Graben zwischen den halleschen Stadtteilen Büschdorf und Reideburg/Sagisdorf.
Diese Pflanzungen ließen sich in Form von Arbeitseinsätzen umsetzen. Der AHA bittet daher erneut dringend die hallesche Stadtverwaltung, diese Vorschläge ernsthaft zu prüfen.
Im Gegensatz dazu stellen die umfassenden Bauarbeiten im Bereich des Hufeisensee u.a. für den Golfplatz, den asphaltierten Rundweg sowie der Errichtung einer Rettungswacht und von Badestränden im Schilf-, Röhricht- und Sukzessionsbereichen als schweren, inakzeptablen Eingriff in den Biotop- und Grünverbund der Reide dar.
Mit Sorge betrachtet der AHA ferner die mit der Entstehung des Gewerbegebietes Braschwitz/Peißen in den neunziger Jahren des vergangenen Jahrhundert vorgenommenen Umverlegungen des Fließgewässers, die zunehmende Tendenz des Verbaus von Überflutungsräumen der Reide -z.B. im Bereich von Sagisdorf – sowie die häufig nicht vorhandenen, aber dringend erforderlichen und auch gesetzlich vorgeschriebenen Gewässerschonstreifen von beidseitig 10 m ab der Uferkante. Somit fehlt der Reide insbesondere im Ober- und Mittellauf ökologischer und hydrologischer Entwicklungsraum, welcher zum Einem als Rückzugs- und Lebensraum für zahlreiche Tier- und Pflanzenarten fungieren kann und zum anderen umfassenden Überflutungsraum zulässt.
Alle Beratungen, konzeptionellen Überlegungen und Aufforderungen seitens des im Jahre 1995 ins Leben gerufenen Runden Tisch Reide und des AHA blieben leider bisher unberücksichtigt. Stattdessen verbaute man zum Beispiel im Bereich des halleschen Sagisdorf wertvolle Reideaue und schränkte dabei Raum zur Entwicklung naturnaher Aue als Lebens- und Rückzugsraum zahlreicher Tier- und Pflanzenarten in Anknüpfung an des Park Sagisdorf und für Überflutungen ein. Andernorts reagierte man vollkommen überzogen, indem einhergehend mit der zeitweisen Sperrung der Straße Am Tagebau, massive Ausbaggerungen in der Reide vornahm. In dem Zusammenhang verdeutlicht sich die falsche Herangehensweise in den Überflutungsraum hineinzubauen. Die Reide bedarf keiner Ausräumung eines sich strukturreicher entwickelten Gewässerbettes, sondern sich perspektivisch Gedanken zu machen, inwieweit im Ober- und Mittellauf eine Erschließung weiterer Überflutungsräume ermöglich ist. Dazu zählen keine weiteren Verbauungen zuzulassen, die Breite der Gewässerschonstreifen auf beidseitig 10 m ab Uferoberkante endlich zu gewährleisten sowie Mäandrierungen durch Belassen von Holz- und Steinhindernissen zu befördern. Somit wird eine weitere Eintiefung der Reide verhindert und der Fluss kann schon rechtzeitig im Ober- und Mittellauf in seine Aue Hochwasser abgeben. Eine Eintiefung sorgt auch zur Senkung des Grund- und Schichtwassers, was sich negativ auf den Wasserhaushalt des Gesamtgebietes, insbesondere in trockneren Jahreszeiten, auswirkt. Zudem kann der Überlauf in den Dieskauer Park regulierend auf den Wasserspiegel der Reide einwirken.

Am 4,98 ha großen flächenhaften Naturdenkmal „Resttümpel nördlich Kanena“ stellt der AHA immer wieder die deutliche Strukturvielfalt, aber auch besorgniserregende Störungen durch Vermüllungen und Feuerstellen fest. Nach Ansicht des AHA besteht die dringende Notwendigkeit des verstärkten Schutzes des flächenhaften Naturdenkmals „Resttümpel nördlich Kanena“. Dabei kann in den Randbereichen auch die voranschreitende Sukzession mit Stieleiche qualitativ und quantitativ ihren Fortschritt erhalten.

An der Einmündung der Kabelske in die Reide an der Grenze zwischen Halle (Saale) und Saalekreis nimmt der AHA immer wieder die unangebrachten zusätzlichen Befestigungen am Ufer im Bereich der rekonstruierten Brücke in Augenschein.
Man war sich schnell einig, dass weitere Uferversiegelungen die Gewässerstrukturen schwer schädigen und zudem gegen die Wasserrahmenrichtlinie der EU verstoßen.
Darüber hinaus drückten die Exkursionsteilnehmerinnen und Exkursionsteilnehmer die Notwendigkeit der Erstellung einer Schutz- und Entwicklungskonzeption für die nunmehr beräumte Kleingartenanlage südlich der Reideburger Straße des Kabelsketalortsteiles Zwintschöna in der Reideaue aus. Nachdem man nun nach jahrelangen Aufforderungen des AHA offensichtlich richtigerweise eine Komplettberäumung aller ober- und unterirdischen Bebauungen vorgenommen hatte, erfolgte jedoch leider keine wissenschaftliche Betrachtung des Umgangs mit den Gehölzen und Wiesen im Blick auf der Lage in der Reideaue. Daher schlagen die Exkursionsteilnehmerinnen und Exkursionsteilnehmer eine sukzessive Entwicklung zu befördern sowie Feuchtgebiete wiederherzustellen. So besteht die Möglichkeit zur Entwicklung einer naturnaheren Entwicklung der einstigen Sumpf- und Moorlandschaft im Einzugsgebiet der nunmehrigen Reide.
In Halle-Kanena nahmen die Exkursionsteilnehmerinnen und Exkursionsteilnehmer das vom starken Verfall geprägte Gelände vom früheren Rittergut in Kanena in Augenschein. Der seit den 1990er Jahren leerstehende Dreiseitenhof mit großen Stallgebäuden, an der nördlichen Seite befindlichen Gutshaus und mit östlich angrenzendem Gesindehaus bedarf schneller und fachgerechter umfassender baulicher Erhaltungsmaßnahmen. Am 24.09.2003 beschloss der hallesche Stadtrat die „Satzung der Stadt Halle (Saale) zur Erhaltung der städtebaulichen Gestalt „Gut Kanena“ (Erhaltungssatzung Nr. 30)“. Zu den Eigentums- und Nutzungsverhältnissen beinhaltet die Begründung der Satzung folgende Ausführungen, Zitat:

Die Gutsanlage gehörte zum ehemaligen Stadtgut Halle und die Stadt Halle ist seit 1996, nach erfolgter Vermögenszuordnung, wieder Eigentümer des Grundstücks. Die Gutsanlage steht unter Denkmalschutz, eine landwirtschaftliche Nutzung erfolgt nicht mehr.“, Zitat Ende

Der AHA erneuert und bekräftigt daher seine Forderung, dass die Stadt Halle (Saale) als Eigentümerin für die Erhaltung dieses bedeutsamen Teils des Stadtteiles Kanena unverzüglich Maßnahmen zur Sicherung und Entwicklung des Gutshofes Kanena ergreifen muss. Dabei gilt es Aspekte des Schutzes des Denkmales, von Umwelt, Natur und Landschaft zusammenzuführen. Dazu gehört es beispielsweise die baulichen Maßnahmen so zu gestalten, dass u.a. auch Fledermäuse, Rauch- und Mehlschwalben, Mauersegler, Singvögel sowie Insekten Unterschlupf finden können. Ebenso ist der Erhalt von Grün zu sichern und der Bestand zu erweitern.
Der AHA ist durchaus bereit im Rahmen seiner ehrenamtlichen und gemeinnützigen Aktivitäten in der Reideaue daran mitzuwirken.

Mit großer Aufmerksamkeit verfolgt der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA) die sich immer heftiger gestaltende Diskussion zur Ortsumfahrung Halle-Bruckdorf. Es ist durchaus verständlich, dass die Bewohnerinnen und Bewohner des halleschen Stadtteils von dem starken Autoverkehr auf der B 6 genervt sind. Die „Mitteldeutsche Zeitung“ spricht in ihrem Beitrag vom 07.01.2020 von 770 LKW, welche sich an Werktagen durch die Ortslage wälzt. Nur ist es zeitgemäß, auf derartige Fehlentwicklungen in der Verkehrspolitik mit neuen Straßen, wie Ortsumgehungen, zu reagieren? Nach Ansicht des AHA ist das die Fortsetzung und Verstärkung dieser nun schon seit Jahrzehnten zu Recht kritisierten Verkehrspolitik. Auch die angedachte Ortsumfahrung Halle-Bruckdorf vermindert keinen einzigen Verkehrsstrom. Im Gegenteil, es ist mit einer Mehrung des Verkehrsaufkommens zu rechnen. Hier möchte man aber gerne das Prinzip aus den Augen aus dem Sinn anwenden. Lärm, Abgas- und Feinstaubbelastung finden dann eben nicht mehr direkt vor der eigenen Haustür, sondern paar Meter in bisher unversiegelter Landschaft und Natur statt. Genau das geschieht bei Umsetzung des Bau- und Verkehrsvorhabens. Während die offensichtliche Vorzugsvariante nördlich von Halle-Bruckdorf eine Kleingartenanlage und die Aue der Reide zerschneidet und verdächtig nahe an das 7 ha große, nach der europäischen Fauna-Flora-Habitat (FFH)-Richtlinie geschützte FFH-GEBIET “ENGELWURZWIESE BEI ZWINTSCHÖNA“ (EU-CODE: DE 4538-301, LANDESCODE: FFH0142) heranrückt, bedeuten die Varianten 1 und 2 im Süden der Ortschaft, ein massives Zerschneiden der Reide und ihrer Aue. Abgesehen von der Beeinträchtigung des Biotop- und Grünverbundes, greift man so baulich in ein Kalt- und Frischluftentstehungsgebiet sowie einer damit verbundenen Ventilationsbahn ein. Hinzu kommt, dass eine Tangierung von Bergbaufolgelandschaft zu erwarten ist.

Das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) gibt zur aktuellen täglichen Neuausweisung von Siedlungs- und Verkehrsflächen in der Bundesrepublik Deutschland folgendes an, Zitat: „Täglich werden in Deutschland rund 54 Hektar als Siedlungsflächen und Verkehrsflächen neu ausgewiesen. Dies entspricht einer Flächenneuinanspruchnahme – kurz Flächenverbrauch – von circa 76 Fußballfeldern.“, Zitat Ende
Ferner ist folgendes ausgeführt, Zitat:
Bis zum Jahr 2030 will die Bundesregierung den Flächenverbrauch auf unter 30 Hektar pro Tag verringern. Diese gegenüber der Nachhaltigkeitsstrategie von 2002 verschärfte Festlegung wurde vom Bundeskabinett bereits im Januar 2017 in der „Deutschen Nachhaltigkeitsstrategie – Neuauflage 2016“ festgelegt. Seit dem Klimaschutzplan vom November 2016, der die Leitplanken für ein grundsätzliches Umsteuern in Wirtschaft und Gesellschaft auf dem Weg zu einem treibhausgasneutralen Deutschland beschreibt, strebt die Bundesregierung bis 2050 sogar das Flächenverbrauchsziel Netto-Null (Flächenkreislaufwirtschaft) an, womit sie eine Zielsetzung der Europäischen Kommission aufgegriffen hatte. Diese Zielsetzung hat während der deutschen Ratspräsidentschaft 2020 Eingang in die Erwägungen für eine EU-Biodiversitätsstrategie gefunden und wurde im März 2021 nun auch in die weiterentwickelte Deutsche Nachhaltigkeitsstrategie aufgenommen.“, Zitat Ende

https://www.bmuv.de/themen/nachhaltigkeit-digitalisierung/nachhaltigkeit/strategie-und-umsetzung/flaechenverbrauch-worum-geht-es

Das ergibt im Jahr einen Flächenverbrauch im Umfang von 19.224 ha. Im Vergleich dazu hat die niedersächsische Großstadt Braunschweig – mit Stand vom 31.12.2020 – eine Fläche von 19.270,00 ha = 192,70 km².

Diese Zahlen sollten uns zu denken geben und dazu führen, dass wir endlich weg kommen von der autobestimmten Verkehrs- und Planungspoltik.
Für den Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA) ist es daher vollkommen unverständlich, dass man angesichts der deutlich erkennbaren negativen Veränderungen des Klimas, welche sich hier in der Region u.a. in den sehr heißen Sommern der Jahre 2018 und 2019 sowie der darüber hinaus gehenden Wasserdefizite, der sich nicht reduzierenden Beeinträchtigungen für Mensch, Tier und Pflanze sowie der zerstörerischen Gefahren für Klima, Umwelt, Landschaft und Natur, an so einem Verkehrsprojekt festhält. Dabei müssen Verkehrsvermeidung, Nutzung des wahrlich sehr gut ausgebauten Schienennetzes zwischen den Städten Halle (Saale) und Leipzig sowie Flächenentsiegelungen endlich das Rückgrat einer modernen Umwelt- Verkehrs- und Planungspolitik bilden.
Zudem bemängelt der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA), dass er als anerkannter Umwelt- und Naturschutzverband bisher nicht offiziell an dem Verfahren beteiligt wurde. Daher fordert der AHA die zuständige Planungsbehörde auf, das endlich und unverzüglich nachzuholen.

Im Bereich des 67.00 Hektar großen Dieskauer Parks stellt der AHA immer wieder fest, dass eine massive Lärmbelastung durch den umfassenden Luftfrachtverkehr durch die DHL erkennbar ist. Diese unzumutbaren Lärmbelastungszustände gilt es unverzüglich und ersatzlos zu beenden. Hinsichtlich des umfassenden Luftfrachtverkehrs durch die DHL, welcher flächendeckend die Kernregion zwischen den Städten Halle (Saale) und Leipzig sowie darüber hinaus in Mitleidenschaft zieht, lässt sich anhand der schon am Tag deutlich erkennbaren Lärmbelastungen, eine dringende und sofortige Einführung eines Nachtflugverbotes zwischen 22:00 und 06:00 Uhr ableiten. Der AHA sieht das, trotz anderslautender Sichten z.B. des Bundesverfassungsgerichtes, des Bundesverwaltungsgerichtes, des Bundes, des Freistaates Sachsen, des Landes Sachsen-Anhalt, der Städte Halle (Saale) und Leipzig sowie des Flughafenbetreibers und der DHL, als weitere dringliche Aufgabe an, um die Umwelt zu schützen, Lärm sowie Abgase zu senken und somit die hier lebenden Menschen vor weiteren unerträglichen Belastungen zu schützen. Von daher forderten die Exkursionsteilnehmerinnen und Exkursionsteilnehmer den Verzicht auf Triebwerktests im Freien.
Aus der Sicht des Arbeitskreises Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA) führen bekanntlich Lärmsituationen insbesondere in den Nachtstunden zu einem verstärkten Gesundheitsrisiko. Dies stellte u.a. der 115. Deutscher Ärztetag Nürnberg, 22.05. – 25.05.2012 in seiner Beschlussfassung unter TOP VI-Tätigkeitsbericht der Bundesärztekammer auf den Seiten 353 und 355 eindeutig fest.
Seitdem sind fast vier Jahre vergangen und man hat immer noch nicht die notwendigen Konsequenzen daraus gezogen.
Darüber hinaus sei auf das Forschungsprojekt im Auftrag des Umweltbundesamtes FuE-Vorhaben Förderkennzeichen 205 51 100 vom November 2006 „Beeinträchtigung durch Fluglärm: Arzneimittelverbrauch als Indikator für gesundheitliche Beeinträchtigungen“ verwiesen, welche weiterhin besorgniserregend die Gesundheitsprobleme durch Fluglärm thematisiert.

Im Dieskauer Park gilt es nach Ansicht des AHA die weitere Entwicklung des sehr wertvollen Natur-, Landschafts- und Kulturraumes im Spannungsfeld zwischen Natur- und Denkmalschutz und damit verbundener Forst- und Bauarbeiten weiter zu beobachten und immer wieder neu zu überprüfen. Dabei bekräftigt der AHA seine Vorstellungen, dass sehr schützenswerte Biotope und Landschaftsräume wie die Reideaue, die Bruchwaldgebiete, der Gehölz- und Röhrichtbestand sowie die Saum- und Randbereiche eines umfassenden Schutzes bedürfen und somit weitere Eingriffe auszuschließen. Bei aller Notwendigkeit und damit verbundenen Verständnis zur Entwicklung des Parks nach alten Plänen, dürfen die jahrzehntelangen Entwicklungen von Natur und Landschaft nicht unberücksichtigt bleiben. Immerhin dient der Dieskauer Park als Landschaftsschutzgebiet mit Naturdenkmalen und schützenswerten Biotopen ausgestattet, als Lebens- und Rückzugsraum von zahlreichen Tier- und Pflanzenarten, als Biotop- und Grünverbundraum entlang der Reide und ihrer Nebengewässer zwischen den weitgehend ausgeräumten Landschaften in Halles Osten und angrenzenden Bereichen des Saalekreises, dem Hufeisensee, dem Osendorfer See mit angrenzender Kippenlandschaften sowie der Elster-Luppe-Aue.
Bereits die am 09.12.2015 eröffnete 123 km lange und 2,8 Millionen Euro teure ICE-Neubaustrecke Erfurt-Leipzig/Halle lässt noch deutlicher als einst vorgestellt erkennen, welche Zerschneidung u.a. der Saale-Elster-Luppe momentan stattfindet und somit Zementierung erfährt.
Das erste entscheidende Ergebnis zeigte sich am 09.12.2015 – eine 8,5 km lange, auf 216 Pfeilern aufgeständerte Brücke, wovon ein 2,1 km langer Abzweig nach Halle (Saale) existiert, Flächendeckende Stilllegungen von zahlreichen Nebenstrecken der Bahn, keine Verringerung von Auto- und Flugverkehr sowie jährliche Fahrpreiserhöhungen bei der DB. Im konkreten Fall führt die erst einmal angekündigte verkürzte Fahrzeit zwischen Erfurt und Halle (Saale) von etwa einer Stunde und 20 Minuten um 45 Minuten auf 35 Minuten zu einer Preiserhöhung von 22,10 um 8,90 auf 31,00 Euro. Das ist eine Preissteigerung um ca. 40,29 %.
Für den AHA stellt der nunmehr abgeschlossene über 29jährige Planungs- und Bauprozess ein Beispiel von verfehlter Umwelt-, Verkehrs-, Planungs- und Finanzpolitik dar. Eine Ignoranz der massiv vorgetragenen, fachlich und wissenschaftlich begründeten Einwendungen und Hinweise zeugen zudem von massiven Demokratiedefiziten in Deutschland.
Der AHA fordert hier massive und ehrliche Veränderungen ein.
Der Mündungsbereich der Reide in die Weiße Elster in Halle-Osendorf ist erfreulicherweise von ausgedehnten Schilf- und Wiesenflächen sowie Weichholzauenwaldgesellschaften geprägt. Andrerseits sind besorgniserregende Tendenzen von Vermüllungen und Trampelpfadbildungen zu erkennen. Daher mahnt der AHA auch den massiven Schutz des Mündungsgebietes der Reide in die Weiße Elster an.
Daher hält es der AHA für dringend erforderlich sich verstärkt für den Schutz, den Erhalt und für eine zu mindestens naturnahe Entwicklung der Auenlandschaft von Reide und Rieda, ihrer Nebengewässer und Auen sowie im Biotop- und Grünverbund zwischen der Saale-Elster-Luppe-Aue sowie der Fuhneaue einzusetzen.
Daher appelliert der AHA an die Bevölkerung sich aktiv mit einzubringen.
Wer Interesse hat im AHA mitzuwirken, kann sich an folgenden zentralen Kontakt wenden:

Arbeitskreis Hallesche Auenwälder
zu Halle (Saale) e.V. – (AHA)
Große Klausstraße 11

06108 Halle (Saale)

Tel.: 0345 – 2002746

Andreas Liste
Vorsitzender

Halle (Saale), den 04.10.2022

Fotos: Andreas Liste

Untere Mulde in Dessau-Roßlau benötigt besonderen Schutz und Betreuung sowie braucht ihre Aue zurück!

Im Rahmen mehrerer Begehungen des Arbeitskreises Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA) in der Muldeaue zwischen Schillerpark, Stillingen und Jagdbrücke – jüngst am 01.Oktober 2022 – nahmen die Exkursionsteilnehmerinnen und Exkursionsteilnehmer neben den natürlichen und landschaftlichen Grundlagen, Strukturen und Vielfältigkeiten, die Streuobstwiesen nördlich der Plankenlinie und des Landhauses und in der „Braunschen Lache“ sowie die noch vorhandenen Auswirkungen und Folgen des Hochwassers im Juni 2013 in Augenschein.
Am Gänsewall mit der in den Jahren 1789/90 errichteten Pyramide, welche zur Aufbewahrung von Geräten zum Umgang mit dem Hochwasser bis zum Jahre 1980 diente und heute ein Weltkulturerbedenkmal ist, setzten sich die Exkursionsteilnehmerinnen und Exkursionsteilnehmer mit den Themen Hochwasser und Retentionsflächen auseinander. Unübersehbar ist dabei, wie weit Aue man seit der Errichtung der Anlagen weiter aus dem Überflutungsraum der Mulde herausgenommen hat.
Das nächste Ziel war der Blick auf die Stillinge. Hier waren sich die Exkursionsteilnehmerinnen und Exkursionsteilnehmer einig, dass dieses Gewässer von allen Verbauungen und Verschmutzungen freizuhalten sind. Darüber hinaus gilt es den Silberweidenbestand weiter zu befördern. Ferner zeugen die niedrigeren Wasserstände vom Verlust an Wasser in Folge der jahrelangen Niederschlagsarmut und Sommerhitze. Insbesondere sind da die Jahre 2018 und 2019, aber auch 2020 und 2021 zu nennen.
Als dritte Station fielen die Folgezustände an der Kleingartenanlage „Am Schillerpark“ und dem angrenzenden Wegesystem sowie an der Gastronomie unweit der Stillinge und des flächenhaften Naturdenkmals (FND) Eichendom auf.
Hier verdeutlichte sich, dass das letzte Hochwasser im Sommer 2013 seinen Raum zur Ausbreitung mit voller Kraft und vollumfänglich gesucht und gefunden hat. In dem Zusammenhang zeigt sich wieder, dass Fließgewässer ganz massiv in ihre Altaue zurückdrängen und sich von keinen Bauten der Menschen daran hindern bzw. aufhalten lassen. In dem Blickwinkel betrachtet nahmen die Exkursionsteilnehmerinnen und Exkursionsteilnehmer die Rückbaumaßnahmen in der Kleingartenanlage „Am Schillerpark“ in Augenschein. Mit Unverständnis stellten sie jedoch fest, dass man offenbar beabsichtigt Bauschutt auch aus anderen oberflächlich beräumten Kleingartenanlagen – z.B. an der Braunschen Lache – herangeschafft, zu verwenden, um Baustraßen zu errichten. Neben der Frage zu dem nicht erkennbaren Sinn derartiger Baustraßen, stellt sich sofort die äußerst dringende Notwendigkeit der vollständigen Beräumung der Flächen, wozu nicht nur die Oberbauten gehören. Die bauliche Beräumung muss sich, nach Ansicht der Exkursionsteilnehmer und Exkursionsteilnehmerinnen, ganz besonders auch auf die Fundamente, Versorgungsleitungen und Klärgruben beziehen. Nur vollständig von u.a. mit gefährlichen Stoffen wie Asbest, zersplittertes Glas, Farb- und Ölresten angereicherten Bauresten und -schutt beräumte Flächen können einer ordnungsgemäßen Umsetzung in Sachen Umwelt-, Natur- und Landschaftsschutz und damit der Vermeidung von Beibehalten und u.a. hochwasserbedingter Ausbreitung von Schadstoffen aller Art dienlich sein. Nach Auffassung der Exkursionsteilnehmerinnen und Exkursionsteilnehmer ist ein derartiges Vorgehen alternativlos und unverzüglich vollständig u.a. auch in den einstigen Kleingartenanlagen am Eschenweg und an der Braunschen Lache ebenso umzusetzen.
Im Zusammenhang einer notwendigen Beseitigung von Kleingärten in Hochwasserräumen gilt es aber von Anfang an mit der Bevölkerung zusammenzuarbeiten, gemeinsam Lösungen zu erarbeiten und dem Prinzip der Freiwilligkeit den Vorrang einzuräumen. Ferner halten es die Exkursionsteilnehmerinnen und Exkursionsteilnehmer für sehr wichtig, dass eine wissenschaftlich fundierte Schutz- und Entwicklungskonzeption die künftige Entwicklung der beräumten einstigen Kleingartenanlagen und die Wiedereingliederung in den Hochwasserausreitungs- und Auenentwicklungsraum der Mulde beinhaltet. Nach Standort und gegenwärtigen Bestand der Vegetation könnten nach Ansicht der Exkursionsteilnehmerinnen und Exkursionsteilnehmer die Möglichkeit der sukzessiven Entwicklung von Auenwäldern, Streuobstwiesen, Hochstaudenflächen, temporäre oder bzw. und ständige Feuchtgebiete, von unregelmäßig gemähten Wiesen sowie Mischbestände aus Allem dazu gehören. Streuobstwiesen und Mähwiesen bedürfen einer intensiven Pflege und Betreuung, wozu auch eine bestehende kleinere Streuobstwiese nördlich des Landhauses und an der Braunschen Lache zählen.
Für den AHA gilt es nunmehr alles Mögliche an Maßnahmen zu ergreifen, um hier der Mulde ihren Überflutungsraum zurückzugeben. In dem Zusammenhang bedarf es im Anschluss daran den östlich und nordöstlich an die Kleingartenanlage „Am Schillerpark“ angrenzenden Deich perspektivisch an zwei Stellen zu schlitzen und den „Restdeich“ als Fluchtinseln für Tiere bereitzustellen. Solche Rückbaumaßnahmen sind dringend erforderlich, um so der Aue wieder Entwicklungs- und Überflutungsraum zurückzugeben.
Im Anschluss daran die Exkursionsteilnehmerinnen und Exkursionsteilnehmer die Streuobstwiese nördlich der Plankenlinie und des Landhauses in Augenschein.
Am 08.12.2015 haben erfreulicherweise die Stadt Dessau-Roßlau und der AHA eine Pflege- und Nutzungsvereinbarung ab 01.01.2016 für die Streuobstwiese am Landhaus abgeschlossen. Im Anschluss daran hatte der AHA mit großer Freude und großem Dank den Bescheid der Stiftung Umwelt, Natur- und Klimaschutz des Landes Sachsen-Anhalt zur Förderung von Maßnahmen zum Schutz, Pflege und Betreuung der Streuobstwiese Am Landhaus in der Stadt Dessau-Roßlau erhalten. In Folge dessen finden seit Januar 2017 u.a. Schnittarbeiten und zahlreiche Mahdarbeiten statt. Im Rahmen der Exkursion berieten und diskutierten die Exkursionsteilnehmerinnen und Exkursionsteilnehmer über die nächsten Aktivitäten zum Schutz, Entwicklung, Pflege und Betreuung der Streuobstwiese. In dem Zusammenhang erläuterte der AHA auf die dringende Notwendigkeit der Schließung und des vollständigen Rückbaus des Parkplatzes südlich der Streuobstwiese, welche vorrangig Gäste des Landhauses nutzen. Dies dient zum Einem der Verbesserung von Umwelt und Natur sowie eröffnet Möglichkeiten der Erweiterung der Streuobstwiese und schließt ein zunehmendes Befahren der Streuobstwiese mit Beschädigung der Bäume und Wiese aus. Hier gilt es die Aktivitäten zu verstärken, um das Ziel letztendlich erreichen zu können.
Somit ist es ein Beitrag in der Stadt Dessau-Roßlau am Rande des ca. 1.191 ha großen Naturschutzgebietes „Untere Mulde“ für einen besseren Schutz von Umwelt, Natur, Landschaft und Klima zu sorgen und den Kraftfahrzeugsverkehr nicht zu fördern, sondern verstärkt zurückzudrängen. Ferner gilt es Bodenversiegelungen und Schotteraufschüttungen aus Natur und Landschaft zu entfernen, um dem Boden wieder seiner eigentlichen Bestimmung zuzuführen. Im Anschluss der Beseitigung des Parkplatzes mit seinen Aufschüttungen, beabsichtigt der AHA entsprechend den Obstgehölzbestand durch Pflanzungen zu erweitern. Der AHA verwies dabei darauf, dass am Samstag, den 15.10.2022 ein Arbeitseinsatz geplant ist. Im Rahmen dieses Arbeitseinsatzes ist vorgesehen die restlichen Äpfel zu pflücken sowie die Absperrungen des einst sogar befahrbaren Trampelpfades zwischen Streuobstwiese und Landhaus zu überprüfen.
Der Arbeitseinsatz findet am Samstag, dem 15.10.2022, statt und Treff ist 10:00 Uhr am Eingang Landhaus. Die hoffentlich zahlreichen Teilnehmerinnen und Teilnehmer bittet der AHA mit wetterfester Arbeitskleidung, Arbeitsschuhen und Arbeitshandschuhen zu erscheinen. Ferner besteht die Möglichkeit die Aktivitäten des AHA finanziell zu unterstützen.

Wer finanziell Unterstützung leisten möchte, – z.B. zum Kauf von Obstbäumen und Arbeitsgeräten – kann dies unter folgender Bankverbindung des AHA tun:

  • BIC: NOLADE21HAL
  • IBAN: DE 14 800 537 62 0380 302 257
  • Saalesparkasse
  • Verwendungszweck „Streuobstwiese Dessau“

Hinsichtlich künftiger Mahden wünscht sich der AHA die Schaffung von Möglichkeiten von Schafbeweidungen und appelliert daher an die Schäfer der Region hier entsprechende Möglichkeiten auszuloten. Hinsichtlich der Apfelsortenbestimmung sucht der AHA nun verstärkt den Kontakt zu Pomologen, um vor der Ernte die Apfelsorten bestimmen lassen zu können. Zur Verwertung der Äpfel setzt der AHA auf Eigenverwendung und -verwertung, aber auch auf Zusammenarbeit mit Mostereien sowie die Prüfung der Zulassung als Lieferant für das EU-Schulobst- und -gemüseprogramm. Eine erste Zusammenarbeit mit Obst- und Gemüsehändlern zum Angebot von Tafelobst ist bereits erfolgt. Denkbar ist ebenfalls Tafeln mit Obst zu versorgen.
Ferner sind Kontakte zur Volkshochschule vorgesehen, um z.B. im Rahmen von Schnittkursen gleich Schnittarbeiten mit realisieren lassen zu können. Ebenso stellt sich der AHA vor, Schulen der Stadt Dessau-Roßlau in das Vorhaben einzubinden.

Weitere Arbeitseinsätze im Jahr 2022 sind an folgenden Samstagen geplant:

  • 19.11.2022 und
  • 10.12.2022

Treff ist 10.00 Uhr am Eingang Landhaus, Am Landhaus 01
Wie bereits im Jahr 2022 vorgesehen und umgesetzt, plant der AHA auch für das kommende Jahr 2023 die Durchführung von regelmäßigen Arbeitseinsätzen.

Die Exkursionsgruppe nahm ebenfalls die von umfassenden Schnitt- und Bodenbearbeitungsmaßnahmen sowie von Neupflanzungen beeinflusste Streuobstwiese an der Braunschen Lache in Augenschein. Dabei berieten die Exkursionsteilnehmerinnen und Exkursionsteilnehmer die Folgen der massiven Schnittarbeiten, der Zerstörung von Brombeerbeständen sowie der flächendeckenden und umfassenden Bodenbearbeitungsmaßnahmen. Mit der Zerstörung der Brombeerbestände beseitigte man nicht nur Obstbestände, sondern Nahrungsgrundlagen und Rückzugsgebiete für zahlreiche Tierarten. Ferner fanden die Bodenbearbeitungsarbeiten mit schwerer Landwirtschaftstechnik statt, was u.a. zu erheblichen Bodenverdichtungen führen kann. Darüber hinaus handelt es sich um eine Streuobstwiese und nicht um eine Obstplantage. Die nunmehr erfolgten Neupflanzungen von Obstgehölzen eröffnen nunmehr die Möglichkeit den Charakter einer Streuobstwiese wiederherzustellen. Dazu sind aber u.a. umfassende Schnittarbeiten zur Schaffung ordnungsgemäßer Kronenzuschnitte erforderlich.
Die Exkursionsteilnehmerinnen und Exkursionsteilnehmer waren sich einig, dass hier schneller Handlungsbedarf besteht. Leider hat der bisher sehr schützenswerte Gemeine Fichte einen massiven Bruch erleiden müssen, indem sich nunmehr der Baum vollständig spaltete. Ferner lassen Inaugenscheinnahmen von Stamm und Krone erkennen, dass leider in absehbarer Zeit ein Absterben der großen Fichte absehbar ist. Um im Falle eines zu befürchtenden Umbrechens der Fichte eine Beschädigung bzw. Zerstörung angrenzender Obstgehölze zu verhindern, schlagen die Mitglieder der Exkursionsgruppe die Entfernung des Baumes in Höhe von etwa 1,50 m vor. Das Belassen eines derartigen Baumrestes ermöglicht einen gewissen Erhalt von Lebensräumen von Insekten, Spinnen und Pilzen sowie entsprechender Nahrungsräume und Jagdansitze anderer Tiere.
Ferner erscheint es dringend geboten die Neuanpflanzungen in südwestlicher Richtung und im Bereich abzuschließen, was auf einer sehr großen Arten- und Sortenvielfalt beruhen sollte. Dazu zählen die Pflanzung von Äpfeln, Birnen, Süß- und Sauerkirschen, Pflaumen, Apfel- und Birnenquitten sowie im westlichen Bereich von Wal-, Schwarz- und Haselnüssen. Darüber gilt es die Entwicklung der Brombeere wieder zuzulassen, welche neben ihrer Funktion als Obstlieferantin, ebenfalls als Unterschlupf für zahlreiche Tierarten und Insektenweide dient. Im Rahmen der Mahdarbeiten besteht die Möglichkeit die Ausbreitung umfassend zuzulassen, aber eben auch räumlich einzugrenzen.
Der AHA bekräftigte daher sein Interesse und Wunsch – analog der Streuobstwiese Am Landhaus – mit der Stadt Dessau-Roßlau eine Pflege- und Nutzungsvereinbarung abzuschließen.
Im Bereich der Jagdbrücke nahmen die Exkursionsteilnehmerinnen und Exkursionsteilnehmer die Mulde im unmittelbaren Vorfeld der Mündung in die Elbe in Augenschein.
Die Mulde ist ein linkselbisch gelegener, nicht schiffbarer Nebenfluss der Elbe. Der 124 km lange Fluss entsteht in Sachsen südöstlich von Leipzig durch die Vereinigung der Zwickauer Mulde und der Freiberger Mulde nördlich von Colditz bei Sermuth. Der Name Mulde bedeutet „Die Mahlende“ und soll auf die Vielzahl der früher am Fluss betriebenen Mühlen hinweisen.
Dieser Teil der Fluss- und Auenlandschaft der Mulde gehört zum ca. 1.191 ha großen Naturschutzgebiet „Untere Mulde“. Die Exkursionsteilnehmer und Exkursionsteilnehmerinnen halten es für dringend notwendig als zu unternehmen die durchaus vorhandene Naturnähe des Flusses in dem Gebiet zu erhalten und vor menschlichen Zugriffen jeglicher Art wie z.B. Verbauungen, Beeinträchtigungen wie Betreten der Ufer-, Kies- und Sandflächen im Flussbereich zu schützen. Diese Gebiete bieten dem Fluss entscheidenden Raum zur Entwicklung und dienen sowohl Tieren und Pflanzen wichtigen Lebens- und Entwicklungsraum.
Der AHA erläuterte in dem Zusammenhang, dass die Auen als unentbehrlicher Überflutungsraum von Fließgewässern zu den arten- und strukturreichsten Landschaften der gemäßigten Zonen der Erde gehören. Sie setzen sich aus Auenwäldern, Auenwiesen, Kies- und Schotterflächen, Altarmen, Stand- und Fließgewässern sowie Schlammflächen zusammen. Somit stellen sie einen wichtigen Lebens- und Rückzugsraum für zahlreiche Tier- und Pflanzenarten dar. Diese Vielfältigkeit lädt ferner zum Schauen und Erholen ein.
Jedoch sind zahlreiche Auenlandschaften und die dazugehörigen Gewässer von Baumaßnahmen und anderen Beeinträchtigungen der Wasser- und Bodenqualität bedroht. Derartige Gefährdungen gilt es abzuwenden bzw. zu verhindern.
Verbunden mit dem niedrigen Wasserstand der Mulde kommen immer mehr inselhafte Kies- und Schotterbänke zum Vorschein. Diese Flächen dienen u.a. Flussregenpfeifern als Brutraum. Ferner zeichnen sich mit der möglichen Entwicklung von temporären zu dauerhaften Inseln auch Entwicklungsräume für neue Auenwälder ab. Für die Exkursionsteilnehmerinnen und Exkursionsteilnehmer ist daher sehr wichtig, dass z.B. durch ordnungsgemäße Ausschilderung und Kontrollen eine Nutzung derartiger Flächen u.a. als Badeort und Angelplatz ausgeschlossen ist. Immerhin befinden sich diese Flächen im ca. 1.191 ha großen Naturschutzgebiet „Untere Mulde“.
Um jedoch Auenlandschaften als Natur- und Landschaftsraum zu erhalten und weiter entwickeln zu lassen, bedarf es u.a. einer umfassenden Bildungs- und Aufklärungsarbeit. Dazu soll ein Naturerkenntnispfad Mündungsgebiet der Mulde in die Elbe beitragen.
Die Exkursionsteilnehmerinnen und Exkursionsteilnehmer bekräftigten die volle Unterstützung des AHA in seinem diesbezüglichen Anliegen.
Im Bereich des flächenhaften Naturdenkmals „Eichendom“, an den Stillingen und am Schillerpark legte der AHA erneut seine Position zum vermehrten Autoverkehr im Bereich der als Fahrradstraße ausgewiesenen Walderseestraße dar. Nach Auffassung des Arbeitskreises Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA) ist es unverständlich, dass es einen derartig umfassenden Autoverkehr in dem Gebiet gibt. Nach Auffassung der Exkursionsteilnehmerinnen und Exkursionsteilnehmer gilt es hier endlich Einhalt zu gebieten.
Darüber hinaus halten es die Exkursionsteilnehmerinnen und Exkursionsteilnehmer für sehr wichtig, dass es nach dem hoffentlich endgültigen Aus der Nordumfahrung keine Neuplanungen anderer Bauprojekte existieren, welche ein UNESCO-Weltkulturerbe sowie die Mulde in Angrenzung an ein Naturschutzgebiet und somit Gebiete tangiert, welche auch den Richtlinien der europäischen Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie (FFH) entsprechen, Lebensräume von Rote-Liste-Arten wie Hirschkäfer und Heldbock betrifft sowie nicht zuletzt sehr wichtige Hochwassereinzugsräume der Mulde beeinträchtigen.
Gerade die jüngsten Hochwasser im Januar- und Februar 2011 sowie Juni 2013 hatten wieder ganz deutlich aufgezeigt, dass Baumaßnahmen aller Art in und an Hochwassereinzugsgebieten konsequent zu unterlassen sind. In dem Blickfeld hält es der AHA sogar für dringend geboten an einer schnellen und öffentlich transparenten Entwicklung bzw. Aktualisierung von Hochwasserkonzeptionen der Stadt Dessau-Roßlau zu arbeiten. Dazu gehören die Wiederausweitung von Auenlandschaften sowie deren Durchgängigkeit zu ermöglichen.
Zum Abschluss der Exkursion verwies der AHA auf seine ca. fünfstündige Rundexkursion in das Unterluch in Dessau-Roßlau mit Aufenthalt an der Mündung der Rossel in die Elbe sowie Blick zum Naturschutzgebiet „Saalberghau“ und zur Mündung der Mulde in die Elbe, welche am Samstag, den 08.10.2022 stattfindet und um 10.00 Uhr am Bahnhof Roßlau beginnt.
Auf Grund dieser räumlich und fachlich-inhaltlich vielfältigen Aufgaben und dringend notwendigen beabsichtigt der AHA interessierte Personen zu gewinnen, welche in der Ortsgruppe in Dessau-Roßlau ehrenamtlich mitwirken möchten. Dabei spielen Alter, Beruf, Geschlecht und Nationalität überhaupt keine Rolle.
Dabei soll räumlich gesehen ein enges Zusammenwirken mit den AHA-Aktivitäten in den anderen Wirkungsgebieten, wie zum Beispiel mit der Ortsgruppe Bitterfeld-Wolfen, die Effizienz der Arbeit erhöhen.
Wer Interesse hat an einer derartig wichtigen ehrenamtlichen Arbeit bzw. noch mehr darüber erfahren möchte, wende sich bitte an folgende Kontaktmöglichkeit:

Arbeitskreis Hallesche Auenwälder
zu Halle (Saale) e.V. (AHA)
Ortsgruppe Dessau-Roßlau

E-Mail: aha_halle@yahoo.de

Andreas Liste
Vorsitzender

Halle (Saale), den 01.10.2022

Fotos: Andreas Liste

AHA führt Rundexkursion in das Unterluch in Dessau-Roßlau durch

Samstag, den 08.10., um 10.00 Uhr
Rundexkursion zur Mündung der Mulde in die Elbe
über das Unterluch in Dessau-Roßlau mit Aufenthalt an der Mündung der Rossel in die Elbe sowie Blick zum NSG “Saalberghau”
Treffpunkt: Bahnhof Roßlau
Dauer: ca. 5 Stunden

Der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA) am Samstag, den 08.10.2022 eine ca. fünfstündige Rundexkursion in das Unterluch in Dessau-Roßlau mit Aufenthalt an der Mündung der Rossel in die Elbe sowie Blick zum Naturschutzgebiet „Saalberghau“ und zur Mündung der Mulde in die Elbe durch.
Im Rahmen der Rundexkursion beabsichtigt der AHA die dringende Schutzwürdigkeit und die vielfältige ökologische Bedeutung des ca. 270 ha Unterluches darzulegen. Dabei möchte der AHA auch auf den von ihm am 04.05.2009 beschlossenen „Rahmenplan zur Erstellung einer Schutz- und Entwicklungskonzeption für das „Unterluch Rosslau“ in der Stadt Dessau-Rosslau eingehen.

Treff ist um 10.00 Uhr am Bahnhof Roßlau

Wer noch mehr zu der Exkursion und zu Aktivitäten der ehrenamtlichen AHA-Ortsgruppe Dessau-Roßlau erfahren möchte, kann sich auch an folgende Adresse wenden:

Arbeitskreis Hallesche Auenwälder
zu Halle (Saale) e.V. – (AHA)

Ortsgruppe Dessau – Roßlau

E-Mail: aha_halle@yahoo.de

Andreas Liste
Vorsitzender

Halle (Saale), den 30.09.2022

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