Monat: Dezember 2019 (Seite 2 von 4)

Der Wolf gehört zur Fauna in Deutschland!

Mit großer Aufmerksamkeit nimmt der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA) immer wieder die zahlreichen Medienmeldungen aus allen Teilen des Bundesgebiet, dass Rinder, Schafe, Ziegen und Pferde Angriffen des Wolfes zum Opfer gefallen seien. Ohne überhaupt klare fachliche Bestätigungen vorliegen zu haben, stellen Medien und betroffene Landwirte dies als Tatsache fest.
Es ist unbestritten immer ärgerlich und tragisch zugleich, wenn Tiere sterben. Jedoch kann der AHA noch nicht vollumfänglich Beweise erkennen, welche Wölfe als Verursacher des Tötens identifiziert. Ferner stellt sich die sehr ernste Frage, inwieweit das Tiergehege ordnungsgemäß zum Beispiel mit stabilen Zäunen und speziellen Hütehunden gesichert war. Darüber geben häufig die gegenwärtig vorliegenden Angaben leider keine Auskunft. Was jedoch aber schnell auf der Tagesordnung steht ist, dass vereint Bundes- und Landespolitiker vorwiegend aus CDU, CSU, SPD, FDP und AfD im Einklang mit Lobbyverbänden von Waldeigentümern, Jägern und Bauern den Abschuss der Wölfe fordern. Dabei wäre es nach Ansicht des AHA auch sehr wünschenswert, wenn diese Leute ebenfalls mal beispielsweise die unmöglichen Haltungsbedingungen von Tieren in Hochleistungsställen, ausgeräumte Agrarlandschaften und die voranschreitende Verbauung offener Landschaft in Augenschein nehmen sowie sich mal kritisch mit den unvermindert anhaltenden Bestrebungen von Forstbetrieben und Waldeigentümern auseinandersetzen, weiter selbst innerhalb von Schutzgebieten, welche als Lebensraum für zahlreiche Tier- und Pflanzenarten fungieren, zahlreiche Bäume zu fällen.
Nunmehr hat der Deutsche Bundestag am 19.12.2019 mit Stimmen von CDU, CSU und SPD den Entwurf der Bundesregierung zu einem Zweiten Gesetz zur Änderung des  Bundesnaturschutzgesetzes beschlossen, nachdem zuvor nur AfD und FDP einem verschärfenden Gesetzentwurf der Fraktion der FDP zum Wolfsmanagement zustimmten sowie nur DIE LINKE einem milderndem Entschließungsantrag Die Linke: Änderung des Bundesnaturschutzgesetzes das Ja-Wort gaben.
Somit hat der von der Bundesministerin für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit Svenja Schulze (SPD) erarbeitete und vom Bundeskabinett am 22.05.2019 beschlossene Entwurf zum Zweiten Gesetz zur Änderung des Bundesnaturschutzgesetzes im Deutschen Bundestag seine notwendige Mehrheit gefunden. Dieses nunmehrige Gesetz erleichtert unter dem Deckmantel des Schutzes der Menschen und der Nutztiere den Abschuss des streng geschützten Wolf. In dem Schlepptau beabsichtigt man auch noch die Tötung von Wolfshybriden durchzuziehen. Diese Herangehensweise ist sehr besorgniserregend und ist als klarer Kniefall vor den Lobbyisten von Jagd, Bauern und Waldeigentümern sowie deren politischen Freunde in CDU, CSU, SPD, FDP und AfD einzuordnen. Damit hat die um-welt- und naturfeindliche Koalition aus CDU, CSU und SPD die Tür zur vermehrten und voranschreitenden Tötung von Wölfen und Wolfshybriden geöffnet. Es ist davon auszugehen, dass die Wolfshasser nicht locker lassen bis der der letzte Wolf und Wolfshybrid getötet ist.
Dabei hatte der Bundesrat in seiner 979. Sitzung am 28. Juni 2019, auf Seite 2 u.a. folgende Begründung zu seiner Stellungnahme erklärt, Zitat: „Es ist von herausgehobener Bedeutung, die ökonomische Situation der Weidetierhalterinnen und -halter zu verbessern. Der Wolf ist nicht die Ursache für die prekäre Einkommenssituation der Weidetierhalterinnen und  -halter. Dennoch  könnte  die  Verbesserung  der  ökonomischen  Situation die Akzeptanz für die  arten-schutzpolitisch relevante Entwicklung und Erhaltung der Wolfspopulation in Deutschland erhöhen.“, Zitat Ende

Der mehrheitliche Beschluss des Deutschen Bundestages, welcher heuchlerisch u.a. den Schutz der Weide- und Herdentiere hervorhebt und somit sich als große Bewahrer der Tierhaltung in der Landwirtschaft darstellt, lässt den Tatendrang bei der insbesondere von den Agrarindustriellen behinderten merklichen Verbesserung der Haltungsbedingungen der Tiere missen.
Stattdessen verbreitet man Falschdarstellungen zum Thema Wolf und schürt Ängste vor dem Tier. Ferner möchte man in Kumpanei mit Agrarindustriellen gegen die Missstände ermittelnden, dokumentierenden und veröffentlichenden Tierschützer vorgehen und diese kriminalisieren. Ferner fehlt aktives Handeln zur Wiederbelebung ausgeräumter und von Monokulturen geprägter Agrarlandschaften.
Vollkommen unberücksichtigt bleibt auch, dass das jahrhundertlange gnadenlose Vordringen menschlichen Wirkens in Form von Zersiedelung, Verkehrstrassenbau, Bergbau sowie immer weiterer voranschreitender Intensivierung von Land- und Forstwirtschaft ein Zurückdrängen und eine Zerstörung von angestammten, arten- und strukturreichen Lebensräumen zahlreicher Tier- und Pflanzenarten zur Folge hatten bzw. haben. Tiere wie Wolf, Luchs und Biber sah bzw. sieht man als „Problemtiere“ an. Das führte u.a. dazu, dass in Folge intensiver Jagd das Gebiet des Deutschen Bundes 1850 weitgehend wolfsfrei war. Im Unterschied zum Luchs, gab es immer wieder Zuwanderungen aus dem Osten. Jedoch tötete man sie immer wieder, was mit dem Beitritt der DDR zur BRD im Jahre 1990 und mit der damit verbundenen Unterschutzstellung auch im Osten Deutschlands sein Ende gefunden hatte.
Der Wolf genießt zurzeit folgenden internationalen, europäischen und nationalen Schutz:

  • Washingtoner Artenschutzübereinkommen – (WA) Anhang II
  • EG Verordnung 338/97 – Anhang A
  • FFH Richtlinie 92/43/EWG – Anhang II; prioritäre Art
  • FFH Richtlinie 92/43/EWG – Anhang IV
  • Berner Konvention – Anhang II

Auch auf Grund der populistisch-vulgären Bedrohung durch permanent bestehende Hasspredigen aus Politik, Verwaltungen, Lobbyverbänden der Jäger, Waldeigentümer und Landwirte, gilt es den Wolf weiter massiv zu schützen.
Dabei müssen endlich obengenannte Kräfte begreifen, dass mit der Rückkehr von Wolf und Luchs in Deutschland zwei Tiere zurückkehren, welche wieder ihren Platz im obersten Teil der Nahrungspyramide einnehmen. Ein Platz, welchen „ersatzweise“ die Jägerschaft über Jahrzehnte für sich beanspruchte. Die Unruhe der Jägerschaft und Waldeigentümer ist daher nicht nachvollziehbar. Noch dazu man immer wieder, gebetsmühlenartig, nie wissenschaftlich begründet von steigenden Beständen an Reh-, Rot-, Dam- und Schwarzwild sprach bzw. spricht.

Diese Bundesregierung lässt Tatendrang bei der Erreichung der Klimaziele missen, tritt bei dem Ausstieg aus dem Abbau und der Verwendung fossiler Brennstoffe auf die Bremse und lässt Dieselbetrüger in der Automobilindustrie vollkommen ungeschoren, aber bei der Tötung von geschützten Tieren zeigen diese Feinde des Schutzes von Umwelt, Natur, Landschaft und Klima Aktivität.
Der AHA sieht zudem die Gefahr, dass im Interesse der Lobbyverbände der Jäger, Waldeigentümer und Landwirte auch die einfachere Tötung von Luchs, Biber, Fischotter u.a. anderer streng geschützter Tierarten droht.

Für den AHA gehört es eher zur gesamtgesellschaftlichen Aufgabe arten- und strukturreiche Natur- und Lebensräume zu erhalten und zu schützen sowie Raum zur sukzessiven Ausdehnung zu geben. Ferner gilt es Biotop- und Grünverbundräume zu schützen, zu erhalten, zu stabilisieren und räumlich auszuweiten. Dazu können u.a. die Randstreifen von bestehenden und wiederherzustellenden Wegen und Feldern sowie nicht zuletzt mindestens 10 m breite Gewässerschonstreifen entlang von Fließgewässern aller Größen und Längen dienen. So bestehen auch für Tierarten wie Wolf, Luchs, Biber und Fischotter eher die Möglichkeit artgerechte Lebensräume zu besiedeln und somit sich besser von menschlichen Siedlungen fernzuhalten.

Für den AHA ist es zudem erschreckend, dass bei diesem Bündnis aus Politik, Verwaltungen, Lobbyverbänden der Jagd, Waldeigentümer und Landwirte kein Aufschrei ertönt, wenn es um Fortsetzung des Flächenfrasses für Verkehrs-, Wohn- und Gewerbeflächen und –bauten, damit verbundener Zerschneidung und Einschränkung von Landschafts- Überflutungs- und Naturräumen sowie einer Verarmung der Agrarlandschaft durch Verringerung der Ackerkulturen, der Arten- und Strukturvielfalt durch Verlust bzw. Fehlen von Gehölz- und Grüninseln und –streifen und von Feuchtgebieten und Stauden-, Trocken- und Halbtrockenrasengesellschaften geht. Ziemlich leise geht es auch zu, bei fehlender artgerechter Tierhaltung im Zuge der zunehmenden Industrialisierung der Landwirtschaft sowie des zunehmenden Missbrauch von Landwirtschaft und Böden für Spekulanten aller Art.
Das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit gibt zur aktuellen täglichen Neuausweisung von Siedlungs- und Verkehrsflächen in der Bundesrepublik Deutschland folgendes an, Zitat: „“Täglich werden in Deutschland rund 58 Hektar als Siedlungsflächen und Verkehrsflächen neu ausgewiesen. Dies entspricht einer Flächenneuinanspruchnahme – kurz Flächenverbrauch – von circa 82 Fußballfeldern.“, Zitat Ende
Das ergibt im Jahr einen Flächenverbrauch im Umfang von 21.170 ha. Im Vergleich dazu liegt diese Zahl zwischen der Fläche der Stadt Essen (21.034 ha) und der Stadt Lübeck (21.419 ha).
Eine vollkommen inakzeptable Situation, welche es nicht zur stoppen, sondern rückgängig zu machen gilt.
Darüber hinaus führte die Art und Weise des Betreibens der Landwirtschaft auch im Gebiet der einstigen DDR nach 1990 zur Verarmung des Anbaus von Feldkulturen. Von einst 25 verschiedenen Kulturen, sind nur 7 übrig geblieben.
Hier erwartet der AHA auch mehr Handeln der Politik im Bund, in den Ländern und in den Kommunen, anstatt eine massive Hass- und Drohkulisse gegen den Wolf und womöglich irgendwann in dem Umfang auch gegen den Luchs aufzubauen.
Nach Ansicht des AHA müssen erst einmal absolut vorrangig der ungehemmte Flächenfrass, ausgeräumte, monokulturell genutzte Agrarlandschaften, aber auch unwürdige Tierhaltungsbedingungen sowie die Ausplünderung von Wäldern schnellstmöglich der Vergangenheit angehören. Ferner gilt es endlich den Abbau und das Verbrennen fossiler Brennstoffe zu beenden sowie eine andere Verkehrspolitik anzugehen.
Nunmehr gilt es alles zu unternehmen, dass der Wolf und die Wolfshybriden ihren angemessenen Schutzstatus behalten, die Tötung dieser Tiere unterbleibt und somit dieser Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Bundesnaturschutzgesetzes nicht zum Tragen kommt. Ggf. gilt es die Bundesregierung bei der EU-Kommission anzuzeigen.

Der AHA ruft daher die Öffentlichkeit auf sich für einen umfassenden Schutz und Erhalt unserer Umwelt, Natur und Landschaft einzusetzen. Dazu gehört auch die gezielte Tötung – insbesondere geschützter Tiere – auszuschließen. Daran mitzuwirken sollte Auftrag an die Bevölkerung sowie politische Gremien und Behörden sein.
Der ehrenamtliche und gemeinnützige AHA bietet zudem dahingehend Interessenten Raum im Rahmen von territorialen Regional- und Ortsgruppen bzw. thematischen Arbeits- und Interessengruppen – wie z.B. die Arbeitsgruppe Feldökologie – mitzuwirken.
Wer noch mehr zu den diesbezüglichen Aktivitäten des AHA erfahren möchte, wende sich bitte an folgende zentrale Anschrift:

Arbeitskreis Hallesche Auenwälder
zu Halle (Saale) e.V. – (AHA)
Große Klausstraße 11

06108 Halle (Saale)

E-Mail AHA: aha_halle@yahoo.de

Andreas Liste
Vorsitzender

Halle (Saale), den 20.12.2019

Der Hufeisensee benötigt eine ökologisch orientierte Entwicklung!

Hufeisensee – Bucht am Nordostufer

Samstag, den 01.02., um 10.00 Uhr
Winterexkursion zum Hufeisensee in Halle (Saale)

Treffpunkt: Ecke Delitzscher Straße/Käthe-Kollwitz-Straße
Dauer: ca. 5 Stunden

Wie bereits mehrfach vom Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA) festgestellt, bedarf es im Interesse der Allgemeinheit eines wissenschaftlichen Gesamtkonzeptes für den Schutz und der Entwicklung des Hufeisensees im Osten der Stadt Halle (Saale), welches die Belange des Umwelt-, Natur- und Landschaftsschutzes, des Tourismus und der Naherholung, des Sportes sowie der Land- und Forstwirtschaft untersucht und zueinander abwägt.
Der am 25.03.2015 mehrheitlich vom Stadtrat der Stadt Halle (Saale) beschlossene Bebauungsplan 158 „Freizeit- und Erholungsraum Hufeisensee“ erfüllt dieses Anliegen in keiner Weise. Dazu zählen das nunmehr begonnene Vorhaben zur Errichtung eines 27-Loch-Golfplatzes sowie die unverantwortliche Ausweitung der Wassersportanlagen sowie die Errichtung eines Campingplatzes im Süden des Hufeisensees.
Ganz besonders zählen aber auch die baulichen Einrichtungen von Badestränden im Norden und Nordwesten des Hufeisensees sowie eines asphaltierten 6 km langen und mindestens 3 m breiten Rundweges um den See herum.
Die vorgesehenen Standorte der Badestrände mit ihren Schilfbereichen und Gehölzhecken – welche zudem einen Schutz nach § 22 Absatz 1 Nummer 8 Naturschutzgesetz des Landes Sachsen-Anhalt genießen – bilden einen sehr wichtigen Lebens- und Rückzugsraum für zahlreiche Tier- und Pflanzenarten. Gerade die Entwicklung in den letzten 32 Jahren hat zu einer umfassenden ökologischen Aufwertung geführt. So nutzen z.B. zahlreiche Wasservögel, Lurche und Insekten diese angedachten Strandbereiche. Im Falle der Umsetzung der Pläne ist mit einer massiven Zerstörung einer jahrzehntelangen sukzessiven Entwicklung zu rechnen.
Die letzten beiden heißen und trockenen Sommer in den Jahren 2018 und 2019 haben zudem die von Anfang an vom AHA genannten Befürchtungen bestätigt, dass ein Golfplatz an dem Standort mit fehlendem Wasser zu kämpfen hat und dann unverantwortlicherweise den ebenfalls gestressten Hufeisensee anzapft.
Auf Grundlage der vorliegenden Pläne ergibt sich bei einer Länge von 6 km = 6.000 m x Mindestbreite im Umfang von 3 m, eine zusätzliche Versiegelung von 18.000 m² = 1,8 ha. Dieser Weg zerschneidet den Landschaftsraum, erschwert für Kleinsttiere die ungestörte Überwindung der Asphaltstrecke, was sich bei Erhitzung im Sommer und intensiver Nutzung der Wege noch verschärft. Hinzu kommt die Missbrauchsgefahr der Nutzung durch Motorräder und Mopeds sowie Nutzung als Rennstrecke für Rennräder, was zudem noch die Unfallgefahr für andere Fahrradfahrer und Fußgänger steigert.
Im Zusammenhang mit den mehrfach obengenannten Aspekten fordert der AHA erneut und verstärkt den Stopp sämtlicher Aktivitäten auf der Basis des Bebauungsplanes 158 „Freizeit- und Erholungsraum Hufeisensee“ und möglicher Änderungen und Ergänzungen. Alternativ muss es stattdessen eine ordnungsgemäße und fachübergreifende wissenschaftliche Planung geben.
Eine Basis könnte dazu, der vom AHA dem Fachbereich Geografie der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg vorgelegte, am 11.06.2001 erstellte „Rahmenplan zur Erstellung einer Nutzungs- und Entwicklungskonzeption für den Hufeisensee in Halle (Saale)“ dienen. Darin schlägt der AHA vor, im Rahmen einer Diplom-, Beleg- oder Praktikumsarbeit eine umfassende Schutz- und Entwicklungskonzeption für den Hufeisensee als Teil des Einzugsgebietes der Reide zu erstellen.
Im Interesse einer verstärkten ökologischen Begleitung der Entwicklung des Hufeisensees hat der AHA zudem beschlossen eine „Arbeitsgruppe Hufeisensee“ zu bilden.

Der AHA beabsichtigt im Rahmen folgender Exkursion erneut seine entsprechenden Standpunkte und Vorstellungen darzulegen:

Samstag, den 01.02.2020, um 10.00 Uhr
Winterexkursion zum Hufeisensee in Halle (Saale)
Treffpunkt: Ecke Delitzscher Straße/Käthe-Kollwitz-Straße
Dauer: ca. 5 Stunden

Wer noch mehr zu den Aktivitäten des AHA am Hufeisensee und im gesamten Einzugsgebiet von Reide und Kabelske erfahren möchte, wende sich bitte an folgende Anschrift:

Arbeitskreis Hallesche Auenwälder
zu Halle (Saale) e.V.
Große Klausstraße 11

06108 Halle (Saale)

Tel.: 0345 – 200 27 46

E-Mail: aha_halle@yahoo.de

Andreas Liste
Vorsitzender

Halle (Saale), den 20.12.2019

Das Neue Jahr im Hakel begrüßen

Samstag, den 04.01., um 10.00 Uhr
Neujahreswanderung zum NSG Hakel
Gemeinsam mit der Bürgerinitiative Hakelwald
Treffpunkt: Waldrand des Hakels, Hakelstraße, außerhalb von Heteborn
Dauer: ca. 2 Stunden

Zum Schutz und Erhalt des ca. 1.400 ha großen Naturschutzgebietes und europäischen Vogelschutzgebietes Hakel mit seiner großen Artenvielfalt an Fauna und Flora gilt es nach Auffassung des Arbeitskreises Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA) ein umfassendes Maßnahmepaket anzugehen. An erster Stelle gehört die Beendigung der forstwirtschaftlichen Aktivitäten in dem Gesamtgebiet, um eine sukzessive, naturnahe Gehölzentwicklung zu ermöglichen und die Tierwelt nicht zu stören. Auch eine Bereicherung der anzubauenden Feldkulturen auf Vorwendeniveau, insbesondere mit Luzerne, Klee und Landsberger Gemenge tragen unweigerlich dazu bei. Die 3 genannten Feldkulturen verbessern nicht nur die Ernährungssituation für Greifvögel und Eulen, sondern auch des Feldhasen und von Insekten. Ebenso zählen sie zu den Humusmehrern und tragen somit zur Verbesserung der Bodenfruchtbarkeit bei. Nach Vorstellung des AHA gehört ebenfalls dazu, auch die Mäusebekämpfung mit Giftködern einzustellen, um das Nahrungsangebot für Greifvögel und Eulen nicht noch weiter zu vermindern sowie die Vergiftungsgefahr für andere Tiere auszuschließen.
Aber auch der angedachte Flugbetrieb von und nach Cochstedt bereitet dem AHA Sorge. Hier gilt es nach den Gesichtspunkten eines angrenzenden Naturschutzgebietes und Europäischen Vogelschutzgebietes unbedingt eine gründliche Überprüfung vorzunehmen.
Ferner verfolgt der AHA mit Unverständnis die Schweinemast in Cochstedt auszubauen und somit die Region mit aus der Sicht des Tierschutzes sehr bedenklichen Stallanlagen, die Luft-, Boden- und Wasserqualität im unmittelbar an den Hakel angrenzenden Gebieten nachhaltig zu schädigen.
Darüber hinaus sieht der AHA auch großräumig gesehen massive Veränderungen geboten. Eingebettet zwischen Harzvorland und Börde sowie weiträumig gesehen zwischen den Fließgewässern Bode, Selke, Wipper und Eine gilt es unbedingt die Biotopverbundräume zu stabilisieren. Dazu zählen die sukzessive Wiederausdehnung des Hakel in Richtung der Selke, die Entwicklung bzw. Schaffung von Grünverbindungen zum gefluteten Concordia-See sowie die Wieder- und Neuentstehung von Streuobstwiesenbeständen in Richtung Hakeborn, Egeln und Cochstedt. Diese Grünverbindungen sollten aus mindestens 10 m breiten Gehölzstreifen mit einem mindestens 3 m breiten Kraut- und Staudensaumen bestehen. Als Leitlinie könnten u.a. Wege dienen. Diese Gehölzstreifen können sich sukzessiv entwickeln oder bzw. sowie als Pflanzung aus Obstalleen und an feuchteren Stellen aus Kopfweiden bestehen.
Der geflutete Concordia-See könnte sich zu einem großen Lebens- und Nahrungsraum z.B. für Seevögel, Amphibien, Fische und Insekten entwickeln. Dies gilt es bei allen neuen Konzepten für das stark bergbaulich geprägte Gewässer mit allen Gefahren und Chancen zu berücksichtigen.
Der AHA vertritt ferner die Auffassung, dass das Naturschutzgebiet (NSG) Hakel nur nachhaltig seiner Schutzfunktion nachkommen kann, wenn er seine ökologische und landschaftliche Funktion weit in das Umland ausdehnen kann. Als entsprechender Raum ist auf jeden Fall Gebiet zwischen Bode, Selke, Wipper und Eine zu betrachten.
So lassen sich u.a. die Bestände von Greifvögeln und Eulen langfristig gesehen nicht nur stabilisieren, sondern auch wieder erhöhen. Vielfältige Landschafts- und Naturraumstrukturen, welche u.a. in enger Verbindung mit dem Bestand von ausreichend vorhandenen Beutetieren zu sehen sind, tragen entscheidend dazu bei.
Der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA) beabsichtigt daher verstärkt und massiver sich für den Schutz, Erhalt und Entwicklung des Raumes zwischen Selke, Hakel, Wipper, Eine und Bode bzw. zwischen Harz, Harzvorland und Börde einzusetzen.
Zu diesen Aktivitäten gehören u.a. das Entwickeln einer FFH-tauglichen NSG-Verordnung mit einer aktuellen Schutz- und Entwicklungskonzeption, die Konzipierung eines Naturerkenntnispfades mit Erweiterungspotenzial zu Bode, Selke, Eine und Wipper sowie regelmäßige Hakelexkursionen.

Als erster Schritt im Jahre 2020 dahin gehend dient die ca. zweistündige Neujahreswanderung zum NSG Hakel am Samstag, dem 04.01.2020, welche unter der Überschrift „Das neue Jahr im Hakel begrüßen“ steht und zu der der AHA aufruft.
Treff: 10.00 Uhr in Heteborn, Hakelstraße am Waldrand

Bei Interesse sich für den Schutz und Erhalt des NSG Hakel einzusetzen zu wollen, besteht die Möglichkeit der Kontaktaufnahme über folgende Anschrift:

Arbeitskreis Hallesche Auenwälder
zu Halle (Saale) e.V. – (AHA)
Ortsgruppe Gatersleben
Schmiedestraße 1

06466 Gatersleben

E-Mail: aha_halle@yahoo.de

Andreas Liste
Vorsitzender

Halle (Saale), den 20.12.2019

Bäume pflanzen statt abholzen!

„Bäume pflanzen statt abholzen“ 2019

Karfreitag, den 10.04., um 10.00 Uhr
„Bäume pflanzen statt abholzen“
Treffpunkt: Ochsenbrücke am Riveufer, Halle (Saale)

Das ist das Motto unter dem die Initiative „Pro Baum“ (IPB) und der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA) zum zwölftem Mal auch am Karfreitag, den 10.04.2020 aufrufen, um Bäume auf die Ziegelwiese in Halle (Saale) zu pflanzen. Der Treff ist 10.00 Uhr an der Ochsenbrücke zwischen Riveufer und Ziegelwiese in Halle (Saale).
Mit der Aktion möchten beide Organisationen immer wieder ein deutliches Zeichen für ein umfassendes mehr, statt weniger Gehölze setzen, welche eine große ökologische und landschaftsgestaltende Funktion besitzen.
Bäume und Sträucher dienen als Sauerstoffspender, verbessern den Gehalt an Luftfeuchtigkeit, bieten zahlreichen Tieren Lebensraum und Nahrung, filtern Kohlendioxid, Feinstaub, Ruß und Ozonsmog aus der Luft sowie spenden Schatten. Sie tragen somit entscheidend zur Verbesserung des Klimas bei.
Jedoch die Stadt Halle (Saale) geht rechtlich und praktisch einen anderen Weg. Die nunmehrige hallesche Baumschutzsatzung trägt keinesfalls zum angemessenen Schutz und Erhalt von Bäumen und Sträuchern bei. In der Praxis zeigt sich das mangelnde Schutzverständnis u.a. in den Massenfällungen am Saaleufer am Holzplatz/Pulverweiden, zwischen Genzmerbrücke und Karl-Meseberg-Straße, in der Beesener Straße, im und am Gelände des früheren Gesundbrunnenbades, in der Delitzscher Straße, im Gelände des Sitzes der Leopoldina, in der Berliner Straße, in der Otto-Stomps-Straße, Fiete-Schulze-Straße, am Steintor, am Gimritzer Damm, in der Heideallee, auf der Peißnitzinsel, in der Dölauer Heide und im „Trothaer Wäldchen“ sowie nicht zuletzt auch auf der Ziegelwiese. Nunmehr sind z.B. weitere Baumbestände in anderen Teilen der Heideallee, am Riveufer, in der Bernburger Straße und am Universitätsring massiv bedroht.
In Vorbereitung der Aktion rufen die Initiative „Pro Baum“ (IPB) und der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA) die hallesche Bevölkerung zur massiven Mitwirkung auf. Dazu können organisatorische und finanzielle Hilfe beitragen.
Wer finanziell Unterstützung leisten möchte, – z.B. zum Kauf von Bäumen – kann dies unter folgender Bankverbindung des AHA tun:

  • IBAN: DE 14 800 537 62 0380 302 257
  • BIC: NOLADE21HAL
  • Saalesparkasse
  • Verwendungszweck „Bäume
  • oder Sicher und einfach Spenden via PayPal: [wpedon id=16487]

Darüber hinaus können Interessenten auch organisatorisch mitwirken und sich dazu an folgende Anschrift wenden:

Arbeitskreis Hallesche Auenwälder
zu Halle (Saale) e.V. (AHA)
Große Klausstraße 11

06108 Halle (Saale)

Tel.: 0345/200 27 46
E-Mail: aha_halle@yahoo.de

Andreas Liste
Vorsitzender

Halle (Saale), den 20.12.2019

AHA hält naturnahere Entwicklung der Dölauer Heide und ihres Umfeldes für absolut dringend geboten!

Bekanntlich ist das 740 ha große Landschaftsschutzgebiet „Dölauer Heide“ eines der größten zusammenhängenden Waldgebiete in der näheren Umgebung der Stadt Halle (Saale). Zusammen mit der Saaleaue stellt die Dölauer Heide ein wichtiges Vernetzungswerk für die Entwicklung von Biotop-Verbundsystemen dar. Sie erfüllt vielfältige ökologische Funktionen, zum Beispiel für die Lufthygiene, und schafft günstige Lebensräume für Pflanzen und Tiere. Dies drückt sich u.a. auch in dem 52,04 ha großen Naturschutzgebiet Bischofswiese und in dem an die Dölauer Heide angrenzenden ca. 20,6 ha großem Naturschutzgebiet „Lindbusch“ aus. Beide Naturschutzgebiete gehören zum FFH-Gebiet (FFH0122) „Dölauer Heide und Lindbusch bei Halle“. Ferner ist die Dölauer Heide ein sehr bedeutsames Naherholungsgebiet für die Menschen der Region.
Vor dem menschlichen Eingriff hatte die Heide einen winterlindenreichen Traubeneichen-Hainbuchenwald-Bestand, welcher typisch ist für einen Standort auf wasserdurchlässigem Lockergestein mit vereinzelten tonigen, wasserundurchlässigen Schichten (z.B. Herthateich und Rehteich) im Regenschatten des Harzes. Davon sind jedoch nur noch Restbestände erhalten. Heute überwiegen zu 60 Prozent Kiefern und Eichen (28 Prozent). Auf Buche, Birke, Linde, Ahorn und Esche verteilt sich der Rest. Zwei Drittel des Baumbestands sind älter als 80 Jahre. Diese Entwicklung war einer jahrzehntelangen intensiven, schnellen und umfassenden Holzgewinnung seit etwa 1850 geschuldet. Dieser Prozess scheint erneut Oberhand zu gewinnen.
Nach Auffassung des Arbeitskreises Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA) sollte die Vegetation der Dölauer Heide eine naturnahere Entwicklung in Richtung eines standorttypischen winterlindenreichen Traubeneichen-Hainbuchenwaldes erfahren. Dies ist möglich, wenn die Dölauer Heide immer mehr einer sukzessiven Entwicklung überlassen wird und Bewirtschaftungsmaßnahmen sich immer mehr auf die Freihaltung von Wegen und Plätzen sowie der damit verbundenen Gefahrenabwehr beschränken.
Der AHA hält daher weiterhin die fortgesetzten und massiven flächendeckenden und punktuell größeren Abholzungen in der Dölauer Heide für vollkommen ungeeignet, um eine Umwandlung des Waldes herbeizuführen. So haben beispielsweise Abholzungen im Bereich des Harzklubstiegs sowie südwestlich des Kellerberges zu massiven Störungen des Gehölzbestandes, Beeinträchtigungen der Wege sowie zu Vernichtungen wichtiger Lebensräume von Tieren geführt. In diesem Bereich kommt noch u.a. hinzu, dass hier der nach Anhang II und IV der europäischen Fauna-Flora-Habitat (FFH)-Richtlinie besonders geschützte Eremit ( Osmoderma eremita) – auch Juchtenkäfer genannt – siedelt. Wegen der geringen Ausbreitungsfähigkeit des Käfers ist ein ständiges Angebot weiterer nachwachsender Brutbäume unterschiedlichen Alters in der Umgebung für eine nachhaltige Sicherung des Vorkommens zwingend notwendig. Diese Notwendigkeit scheint offensichtlich im Gebiet zwischen dem Südrand der Dölauer Heide und dem Harzklubstieg nicht die ausreichende und erforderliche Beachtung zu finden.
Darüber hinaus stellten AHA-Mitglieder fest, dass u.a. zahlreiche Stämme in aufgestapelten Holzhaufen Hohlräume aufweisen, welche nunmehr als Lebens- und Rückzugsraum für zahlreiche Tierarten verlorengegangen sind. Mit großer Sorge betrachtet der AHA nunmehr u.a. umfassende Vorbereitungen zu offenbar flächendeckenden und massiven Abholzungen im Bereich ab Südwesten in Angrenzung an das Naturschutzgebiet Lindbusch stattfinden. Neben der Vernichtung von wertvollem Lebens- und Rückzugsraum sowie umfassenden Störungen der Waldstrukturen, behindern diese Arbeiten den sukzessiven standortgerechten Jungaufwuchs. Gerade unter dem Dach größerer lichter Gehölze, wie der Waldkiefer und der Pappel, ist oft eine Junggehölzentwicklung sehr gut möglich. Insbesondere Stiel- und Traubeneichen mögen im Jungstadium einen derartigen halbschattigen Zustand.
Daher sollte nach Meinung des AHA der wirtschaftliche Nutzen der Dölauer Heide sich weg von einer intensiver betriebenen Waldwirtschaft mit Beteiligung an Holzauktionen, hin zu einem sach- und fachkundigen, umwelt- und naturverträglichen sanften Tourismus entwickeln. Daher hat der AHA u.a. der Stadt Halle (Saale) umfassende Vorschläge für eine Neustrukturierung des 1932 entstandenen Naturlehrpfades vorgelegt und zudem angeregt ein neues Wegekonzept zu entwickeln. Der AHA fordert, endlich gemeinsam mit der Bevölkerung der Stadt Halle (Saale) sowie der direkt angrenzenden Saalekreisgemeinde Salzatal und ihren Vereinen, Verbänden und Initiativen die Basis für eine Entwicklung eines naturnaheren, arten- und strukturreichen Wald mit einem natur- und umweltschonenden Tourismus zu schaffen. Dazu gehören zuerst der sofortige und unverzügliche Stopp aller Abholzungen sowie die Erstellung einer aktuellen, fachlich-wissenschaftlichen und zusammenfassenden Schutz- und Entwicklungskonzeption für die Dölauer Heide.
Auf Grund der eingangs geschilderten geologischen Eingangssituation haben auch der Schutz, der Erhalt und die Betreuung der in den tonigen, wasserundurchlässigen Schichten bestehenden Feuchtgebiete eine sehr wichtige Bedeutung. Während der in der Regel dauerfeuchte Rehteich seine Speisung durch den Langen Berg und den Kellerberg erhält, nimmt der Herthateich das Niederschlagswasser auf. Daher gilt es auf mindestens zwei Dinge zu achten: Erstens gilt es unbedingt alle Maßnahmen zu beenden bzw. zu unterlassen, welches das Wasser aus der Dölauer Heide abzieht und zweitens, welche eine Schädigung der Tonlinsen verursacht. Dazu gehören Bodenarbeiten aller Art.
Genau das ist offenbar mit Beginn im Januar 2016 mit dem Feuchtgebiet und Weiher am Harzklubstieg geschehen. Einst drangen Abwässer aus dem undichten Rohrsystem der sowjetischen bzw. russischen Streitkräfte in das Feuchtgebiet, so dass optisch starke Eutrophierungen die geruchlichen Wahrnehmungen untermauerten. Bereits im Frühjahr 1988 unternahmen Mitglieder der Umweltgruppe der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg und des Arbeitskreises Umweltschutz Halle der Gesellschaft für Natur und Umwelt des Kulturbundes der DDR mehrere Arbeitseinsätzen, um mit Pflegemaßnahmen, Biomasse sowie Müll und somit Nährstoffe und Schadstoffe zu entfernen. Zu dem damaligen Zeitpunkt bestand ein dauerfeuchter Weiher mit einer dazugehörigen Schilf- und Staudenlandschaft. Somit bildet dieser Bereich einen sehr wertvollen Lebens- und Rückzugsraum für zahlreiche Tier- und Pflanzenarten.
In den letzten 12 Jahren beobachteten AHA-Mitglieder eine zunehmende Austrocknung, welche keine deutlichen Ursachen erkennen lässt. Zumeist füllt sich die Tonlinse nach längeren und ausgiebigen Niederschlägen und in Folge von Schneeschmelze wieder, um in trockneren Phasen wieder auszutrocknen.
Der AHA befürchtet eine Beschädigung der Tonlinse, was womöglich neben der Verdunstung, einen Abfluss in tiefere Bodenschichten zulässt. Daher ist für den AHA unverständlich, warum nunmehr massive Aushub- und Ausschubarbeiten in dem Feuchtgebiet stattfanden. Gerade die noch anhaltende Trockenheit seit dem Frühjahr des Jahres 2018 muss endlich zum Umdenken beitragen. Ferner ist unklar, auf welchem wissenschaftlichen Konzept beruhend, die Arbeiten vom wem veranlasst, genehmigt und durchgeführt worden bzw. werden. Daher fordert der AHA die Stadt Halle (Saale) als Flächeneigentümerin und zuständige untere Umweltbehörde auf, die Arbeiten sofort zu stoppen. Im Anschluss daran gilt es die Auswirkungen der bisherigen Arbeiten zu untersuchen und weitere Maßnahmen zu beraten.
Darüber hinaus gilt es das vertiefte Entwässerungsgrabensystem in der Dölauer Heide weitgehend zu schließen, um Abfluss von dringend vor Ort benötigten Niederschlagswasser nicht nur einzudämmen, sondern weitgehend auszuschließen. Nur so kann ein nachhaltiger Schutz von Fauna und Flora gewährleistet werden.
Der AHA begrüßt ausdrücklich Wiederbelebungsaktivitäten der einst am 01.10.2002 eingestellten S-Bahnverbindung bis Halle-Dölau. Perspektivisch gilt es eine Wiederherstellung der Bahnstrecke zwischen den Städten Halle (Saale) und Hettstedt sowie eine damit verbundene Anknüpfung an das Schienennetz im Harz und nach Leipzig zu prüfen. Hier sieht der AHA eine umweltfreundlicheres Verkehrsalternative zum Kraftfahrzeug bei der natur- und umweltfreundlichen touristischen Nutzung z.B. der Auen von Wipper, Laweke und Schlenze. Gerade in den von steuerfinanzierten öffentlichen Einrichtungen populistisch und unsachlich geführten Propagandafeldzug für die Bundesautobahn 143 schweigt man zu einer derartigen möglichen Verkehrsalternative.
Die Dölauer Heide benötigt ferner für einen nachhaltigen Schutz, ein umfassenden Biotop- und Grünverbund in das Umland, wozu zum Beispiel das Naturschutzgebiet Brandberge sowie die Auenlandschaften von Saale, Saugraben und Hechtgraben gehören. Somit können sich arten- und strukturreiche, zusammenhängende Landschafts- und Naturräume entwickeln, welche zahlreichen Tier-und Pflanzenarten als Lebensräume dienen können.
Der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA) hält es für dringend geboten derartige Verbindungsräume, welche auch der Kalt- und Frischluftentstehung sowie deren Transportes dienen, nicht nur zu schützen und zu erhalten, sondern noch weiter zu entwickeln.
Mit der Umsetzung des Bebauungsplan Nr. 162 „Dölau, Wohngebiet am Heideweg“, bei dem auf einer Fläche von ca. 0,8 ha in 6 Mehrfamilienhäusern 39 Mietwohnungen und eine Arztpraxis sowie eine Tiefgarage entstanden sind, ist ein weiterer Verbindungskorridor der Dölauer Heide nach „außen“, ganz konkret zum Hechtgraben, verloren gegangen. Neben der Einschränkung des Austausches von Kalt- und Frischluft, hat der Hechtgraben Aue verloren, welche als Überflutungs- und Entwicklungsraum für Fauna und Flora dienen sollte.
Abgesehen davon, dass eine derartige Wohnbebauung keinesfalls dem Ortsbild von Halle-Dölau entspricht und zudem den Ziel- und Quellverkehr mit Motorisiertem Individualverkehr verstärkten dürfte.
Es ist für den AHA vollkommen unverständlich, dass die GWG Wohnraum in Halle-Neustadt beseitigt hat und darauf orientiert weiteren Wohnraum abzubauen, aber hier neuen Wohnraum aus dem Boden gestampft hat. Zudem sieht der AHA Verquickung von Interessen zwischen dem Oberbürgermeister der Stadt Halle (Saale) sowie des halleschen Stadtrates und der GWG. Immerhin sitzen Stadträte und Dr. Bernd Wiegand im Aufsichtsrat der GWG.
Insofern ist eine erforderliche unparteiische Wahrnehmung der Funktion der Planungsbehörde durch Halles Stadtrat und Verwaltung ernsthaft zu bezweifeln.
Mit der Beseitigung des denkmalgeschützten Schlafplatzes Heideschlösschen für zahlreiche Fledermäuse begann man vollendete Tatsachen schaffen, welche mit der Abholzung zahlreicher Rosskastanien und Stieleichen ihre Fortsetzung fand und nun mit dem Komplettverbau einen weiteren negativen „Höhepunkt“ gefunden hat.
Der AHA hält es aus Gründen des Schutzes von Natur, Umwelt, Landschaft und Ortsbild für dringend geboten den Bebauungsplan Nr. 162 „Dölau, Wohngebiet am Heideweg“ einzustellen und diese Fläche als Entwicklungsraum der Aue des Hechtgrabens und Verbindungskorridor zur Dölauer Heide zu sichern und zu schützen sowie entwickeln zu lassen.
Der nunmehr umgesetzte Bebauungsplan Nr. 162 „Dölau, Wohngebiet am Heideweg“  ignoriert im Abwägungsbeschluss- vom 25.07.2016 Bebauungsplan Nr. 162 „Dölau, Wohngebiet am Heideweg“ sowie im Satzungsbeschluss vom 18.08.2016 die in den meisten der 582 Stellungnahmen vorgetragenen Bedenken und Hinweise. Dabei beruft man sich u.a. auf eine Stellungnahme zur hydrogeologischen Situation am Standort Heideweg Nr. 2, Halle (Saale) vom 09.02.2016, welche man beispielsweise auf Seite 30 der Stadt Halle (Saale) Bebauungsplan Nr. 162 „Dölau, Wohngebiet am Heideweg“ Abwägung, Anlage 1 vom 21.06.2016 zu einer „gutachterlichen Stellungnahme“ hochstilisiert. Im Übrigen müssten schon allein die Ausführungen des Umweltberichtes des Landschaftsbüros Haselbach vom 27.05.2016 zum Verzicht des Vorhabens führen.
Hier haben Politik und Verwaltung im Verbund und Interessenverquickung als Planungsbehörde und 100%ige Gesellschafterin der GWG Landschaft, Umwelt, Natur sowie dem Grün- und Biotopverbund zum Hechtgraben und dem Umland massiven Schaden zugefügt.

Nunmehr hat die Verwaltung der Stadt Halle (Saale) zur seiner Sitzung am 18.12.2019 dem halleschen Stadtrat eine Beschlussfassung zum Aufstellungsbeschluss zum „Bebauungsplan Nr. 200 Dölau, Wohngebiet Salzmünder Straße“ vorgelegt. Das Vorhaben sieht vor, dass auf einer Ackerfläche im Umfang von ca. 3,21 ha Eigenheime entstehen.
Der AHA sieht auch hier einen klaren Rückfall in die neunziger Jahre des vergangenen Jahrhunderts, wo man massenhaft in den östlichen Bundesländern Flächen für Gewerbe, Wohnungsbau und Verkehr verbaute. Deutschlandweit bedeutete, dass laut Umweltbundesamt folgendes, Zitat: „So betrug der tägliche Anstieg der Siedlungs- und Verkehrsfläche in den Jahren 1997 bis 2000 im Schnitt 129 Hektar (ha), das entspricht etwa 180 Fußballfeldern, am Tag.“, Zitat Ende.
Das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit gibt zur aktuellen täglichen Neuausweisung von Siedlungs- und Verkehrsflächen in der Bundesrepublik Deutschland folgendes an, Zitat: „“Täglich werden in Deutschland rund 58 Hektar als Siedlungsflächen und Verkehrsflächen neu ausgewiesen. Dies entspricht einer Flächenneuinanspruchnahme – kurz Flächenverbrauch – von circa 82 Fußballfeldern.“, Zitat Ende

https://www.bmu.de/themen/nachhaltigkeit-internationales/nachhaltige-entwicklung/strategie-und-umsetzung/reduzierung-des-flaechenverbrauchs/

Das ergibt im Jahr einen Flächenverbrauch im Umfang von 21.170 ha. Im Vergleich dazu liegt diese Zahl zwischen der Fläche der Stadt Essen (21.034 ha) und der Stadt Lübeck (21.419 ha).
Eine vollkommen inakzeptable Situation, welche es nicht zur stoppen, sondern rückgängig zu machen gilt.
Im konkreten Fall beabsichtigt man nun wertvollen Ackerboden neu zu verbauen, Kaltluftentstehungsgebiete sowie den Biotop- und Grünverbund der Dölauer Heide zum Umland bis zur Saaleaue weiter einzuschränken.
Zu den Folgen des Flächenverbrauchs schreibt das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit, Zitat: „Flächenverbrauch vernichtet vielfach wertvolle (Acker-) Böden. Ländliche Gebiete werden zersiedelt. Unzerschnittene Landschaftsräume, wichtig für unsere Tier- und Pflanzenwelt, gehen verloren. Oftmals gedankenlos werden künftige Entwicklungschancen oder Entwicklungsnotwendigkeiten preisgegeben, für die diese Flächen benötigt werden…. Zersiedelung ist somit auch aus ökonomischer und sozialer Sicht höchst fragwürdig: Sinkt die Siedlungsdichte, steigt der Aufwand pro Einwohner zum Erhalt der technischen Infrastruktur wie Versorgungsleitungen, Kanalisation, Verkehrwege und so weiter. Je geringer die Nutzerdichte, desto weniger rentabel sind auch öffentliche Verkehrsmittel. Die Folge: Das Angebot schrumpft. Damit steigt die Abhängigkeit vom motorisierten Individualverkehr, was dann wieder den Ruf nach noch mehr (Entlastungsstraßen/Umgehungsstraßen) Straßen – und damit Flächenverbrauch – nach sich zieht und vieles mehr…. Nicht vergessen werden dürfen allgemeine Umweltbelastungen wie Lärm, Luftverschmutzung, Verlust der biologischen Vielfalt und so weiter Sie steigen, wenn Siedlungsflächen und Verkehrsflächen zunehmen.“, Zitat Ende
Genau diese Problemsituation schafft die Verwaltung der Stadt Halle (Saale) mit dem angedachten Aufstellungsbeschluss zum „Bebauungsplan Nr. 200 Dölau, Wohngebiet Salzmünder Straße“.
Darüberhinaus weist der Wohnungsmarktbereicht der Stadt Halle (Saale) 2018 auf Seite 53 für das Jahr 2017 einen geschätzten Wohnungsleerstand im Umfang von 12.576 Wohnungen aus.
Somit besteht selbst aus diesem Blickwinkel betrachtet keine Notwendigkeit der Ausweisung eines neuen Wohngebietes.
Der AHA betrachtet dies mit großer Sorge und fordert einen sofortigen Stopp aller derartigen Schädigungen von Umwelt, Natur und Landschaft.
Daher appelliert der AHA an alle Stadträtinnen und Stadträte in Halle (Saale) dem Aufstellungsbeschluss zum „Bebauungsplan Nr. 200 Dölau, Wohngebiet Salzmünder Straße“ die Zustimmung zu verweigern.
Der AHA ruft in dem Zusammenhang Interessenten auf, sich selbst umfassend in den Schutz und die Entwicklung der Dölauer Heide einzubringen und in der vom AHA gebildeten Arbeitsgruppe Dölauer Heide/Lindbusch mitzuwirken.
Wer Interesse hat in dieser ehrenamtlichen Arbeitsgruppe mitzuwirken, kann sich an folgende Anschrift wenden:

Arbeitskreis Hallesche Auenwälder
zu Halle (Saale) e.V. – (AHA)
Große Klausstraße 11

06108 Halle (Saale)

Tel.: 0345 – 2002746
E-Mail: aha_halle@yahoo.de

Andreas Liste
Vorsitzender

Halle (Saale), den 18.12.2019

Beschlussvorlage aktuell Bebauungsplan 200 Dölau Salzmünder Straße VII-2019-00226
Beschlussvorlage aktuell Bebauungsplan 200 Dölau Salzmünder Straße VII-2019-00226 Anlage1
Anlage_2_Lageplan_mit_dem_raeumlichen_Geltungsbereich_des_Bebauungsplans_Nr_200

AHA hält Schutz und Entwicklung der halleschen Saaleauenlandschaft für dringend geboten!

Blick von der Stelle der Salinehalbinsel zum Pfälzer-Ufer, wo eine der beiden Brücken neugebaut werden soll

Der heutige Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA) begrüßt schon seit dem Jahre 1980 wissenschaftlich-fachlich fundierte Schritte, welche dem Schutz, der Entwicklung, dem Erhalt und der Betreuung der halleschen Auenlandschaft dienen. Bekanntlich prägen die Auenlandschaften von Saale, Weißer Elster, Reide, Hechtgraben, Götsche, Saugraben, Roßgraben und ihrer Nebengewässer umfassend Natur, Landschaft, Umwelt, Klima, Stadtbild sowie Naherholung und Tourismus der Stadt Halle (Saale). Neben der Tatsache, dass diese Fluss- und Auenlandschaften in ein sehr großes Netz bundesweit bzw. länderübergreifend derartiger sehr bedeutsamer, arten- und strukturreicher Landschaften eingebettet ist und somit Teil einer Gesamtverantwortung darstellt, ist eine sehr gut überlegte Herangehensweise dringend geboten. Dazu gehören aber solche Erkenntnisse, dass eine enge Korrelation zwischen Fließgewässern und Auen bestehen, Auenlandschaften zu den arten- und strukturreichsten Landschaften der gemäßigten Zonen gehören, als Lebens- und Rückzugsraum zahlreicher Tier- und Pflanzenarten, natürliche Retentionsflächen der Fließgewässer und Wasserspeicherraum dienen sowie daher unbedingt einer naturnaheren, naturnahen bis natürlichen Entwicklung bedürfen.
Dazu gehört nach Ansicht des AHA, dass es sehr bedeutsam ist nicht nur den Gehölzbestand in der Stadt Halle (Saale) zu schützen und sichern, sondern besser noch zu erhöhen. Insbesondere vor dem Hintergrund, dass die Stadt Halle (Saale) eher mit Massenfällungen von Gehölzen sowie Verwässerungen von entsprechenden Schutzsatzungen auffällt.
In dem Blickfeld betrachtet hält es der AHA für dringend geboten, auch in der Auenlandschaft den Gehölzbestand zu sichern und u.a. vor baulichen Eingriffen zu schützen.
Trotz mehr oder minder starker forstwirtschaftlicher Eingriffe in die halleschen Auenwälder ist es unter Mitwirkung des heutigen AHA seit dem Jahr 1983 gelungen, wieder verstärkt naturnahere, sukzessive Entwicklungen zuzulassen bzw. zu ermöglichen. Dies hat zur merklichen arten- und standortgerechten sukzessiven Verbesserung der halleschen Auenwälder beigetragen. Eine derartige Entwicklung wäre aber ohne Hochwasser und deren hydrologischen und gestalterischen Folgen nicht möglich gewesen. Das gilt selbstverständlich auch für die Zukunft. Gesunde, starke sowie arten- und strukturreiche Auenwälder können nur existieren und sich weitere entwickeln, wenn der Mensch sich weitgehend aus seinem natürlichen Aufbau und Gestaltung heraushält. Nährstoffeinträge, das Vordringen von Neophyten, Vermüllungen, Vandalismus und klimatische Einflüsse bilden ohnehin schon umfassende Einflussfaktoren. Die menschlichen Maßnahmen gilt es u.a. auf Beseitigung von baulichen Anlagen, Müll und Unrat sowie der Absperrung von Trampelpfaden und Wegen in besonders sensiblen Schutz- und Entwicklungsbereichen zu beschränken.
Die Entwicklung der Auenwälder nach den Sommerhochwasserereignissen im Jahr 2013 unterscheidet sich da zu vergangenen Hochwassern nur in Höhe, Dauer und mediale Aufmerksamkeit. Bisher fehlen solche richtigen Schlussfolgerungen wie Rückgabe von Altauen an das Wechselregime Fließgewässer – Aue. Das hat nicht nur eine Ausweitung der Retentionsflächen zur Folge, sondern ermöglicht der Natur wieder verstärkt Auenlandschaften nach den Bedingungen der jeweiligen Standorte zu formen. Dazu gehören Struktur, Artenzusammensetzung und Entwicklungszeiträume.
Eine intakte, arten- und strukturreiche Auenlandschaft hat nicht nur eine sehr bedeutsame Funktion für den Umwelt-, Natur- und Landschaftsschutz, sondern prägt im positiven Sinne das Landschafts- und Stadtbild sowie eine Nutzung als Naherholungsraum für die stress geplagte Bevölkerung und ihrer Gäste. Dazu ist es aber erforderlich nicht nur jegliche Bebauungen in den Auenlandschaften von Saale und Weißer Elster zu unterlassen, sondern eher noch umfassende Rückbaumaßnahmen vorzunehmen, um ebengenannte, erforderliche Ziele schnell bzw. unverzüglich erreichen zu können.
Aus dem Grund betrachtet der AHA mit sehr großer Sorge den angedachten Beschluss des halleschen Stadtrates auf seiner Sitzung am 18.12.2019 zum „Baubeschluss GRW-Maßnahme Salinebrücke“ sowie zum „Baubeschluss GRW-Maßnahme Neubau Sandangerbrücke“.
Diese beiden Vorhaben beschädigen nicht nur die Vegetation und weitgehend unverbaute Teile der Saaleaue in der Stadt Halle (Saale), sondern schränken Retentionsräume ein und schädigt das Landschafts- und Stadtbild im Einzugsbereich der Saale.
Dabei befinden sich bei beiden Vorhaben jeweils einige Meter weiter in der Mansfelder Straße zwei umfassende Brücken. Schon daraus kann keine Rechtfertigung der angedachten beiden Baumaßnahmen erwachsen.
Hinzu kommt, dass die Verwaltung der Stadt Halle (Saale) deutlich beabsichtigt das Vorhaben der „Baubeschluss GRW-Maßnahme Neubau Sandangerbrücke“ mit dem flächendeckenden Neubau einer Slipanlage und einer dazugehörigen Zufahrt ausweiten zu verknüpfen. Dabei nimmt man wissentlich eine weitere Zerstörung des Saaleufers und bauliche Eingriffe in die Saaleaue in Kauf. Eng damit verbunden sind flächendeckende Zerstörungen der Gehölz-, Wiesen- und Staudenbestände im Bereich des Sandangers sowie flächendeckende Versiegelungen in der von Hochwasser geprägten Saaleaue. Dabei lässt man deutlich erkennen, dass man noch immer nicht zu einem wissenschaftlich-fachlichen Umgang mit Umwelt, Natur, Landschaft und Hochwasser gefunden hat. Ebenso verstärken solche Planungen die Unaufrichtigkeit und Sinnlosigkeit von Deichbaumaßnahmen am Gimritzer Damm, wenn man selbst in dessen näherer Umgebung nicht vor weiteren Flächenversiegelungen in Halles Saaleaue zurückschreckt.
Aus Sicht des AHA besteht überhaupt keine Notwendigkeit derartige landschafts- und naturzerstörenden Baumaßnahmen vorzunehmen und dazu auch noch öffentliche Mittel zu verwenden. Der AHA sieht hier die Gefahr weiterer Eingriffe in Hochwasser-, Natur- und Landschaftsräumen entlang der Saale, welche mit den Asphaltierungen und Abholzungen in der Saaleaue zwischen Holzplatz und Sophienhafen, auf der Würfelwiese sowie in den Bereichen Ziegelwiese und Peißnitz, mit der zusätzlichen Verbauungen im Bereich Hafenstraße/Sophienhafen sowie den geplanten bzw. begonnenen Wegebaumaßnahmen in den Naturschutzgebieten Rabeninsel und Peißnitznordspitze, der Öffnung der Wilden Saale sowie des angedachten Ausbaus des Mühlgrabens zusammen massive Schädigungen für Umwelt, Natur und Landschaft darstellen. So fordert der AHA derartige Aktivitäten in und an der Saaleaue zu stoppen, wozu auch bauliche Aktivitäten am Pfälzer Ufer, im NSG Rabeninsel, im NSG Peißnitznordspitze, für Brücken zwischen Franz-Schubert-Straße und Salinehalbinsel bzw. zwischen Hafenstraße/Hafenbahntrasse und Sandanger sowie Bootsanlegern gehören sowie bestehende Asphaltwege in der Saaleaue sofort zurückzubauen.
Derartige Vorhaben lassen sich auch nicht mit der Förderung des Tourismus verbinden, besonders wenn „Von 2008 bis 2017 …die Zahl der Übernachtungen deutlich von 293.478 auf 416.503 gestiegen (+41,9 %)“ ist. Eine Kausalität zu den Baumaßnahmen ist daher nicht nur unverantwortlich, sondern ebenfalls nicht als baubegründend heranzuziehen.
Daher appelliert der AHA an alle halleschen Stadträtinnen und Stadträte dem „Baubeschluss GRW-Maßnahme Salinebrücke“ sowie dem „Baubeschluss GRW-Maßnahme Neubau Sandangerbrücke“ im Rahmen der Sitzung von Halles Stadtrat am 18.12.2019, die Zustimmung zu verweigern.
Stattdessen regte bzw. regt der heutige AHA seit dem Jahr 1980 immer wieder und somit auch erneut mit Nachdruck an, lieber der Saale wieder mehr Vielfalt zurückzugeben, indem der Saalealtverlauf im Bereich Holzplatz und Sandanger wieder entsteht, eine Renaturierung von Roßgraben und Sandanger erfolgt sowie ein kompletter Rückbau der Reste der mit Erde aufgefüllten Kellerräume des einstigen Geländes der Eisporthalle und ihrer Nebengebäude Umsetzung findet. So besteht die Möglichkeit innerhalb der Stadt Halle (Saale) der Saale auch wieder mehr Retentionsflächen zurückzugeben. Der AHA hatte bereits im Jahr 1996 den Verantwortlichen der Stadt Halle (Saale) entsprechende Konzeptionen vorgelegt.
Der AHA appelliert daher an die Verantwortlichen in Politik und Verwaltung der Stadt Halle (Saale) diese Gesichtspunkte zu berücksichtigen. Ferner bekräftigt der AHA seine Bereitschaft im Rahmen seiner ehrenamtlichen und gemeinnützigen Möglichkeiten daran mitzuwirken.
In dem Zusammenhang ruft der AHA die Bevölkerung zur Mitarbeit auf, um sich verstärkt für den Schutz, Erhalt und Entwicklung der Landschaft, Natur und Umwelt der halleschen Auen einsetzen zu können. Wer Interesse hat in der Gruppe mitzuwirken, wende sich bitte an folgende Anschrift:

Arbeitskreis Hallesche Auenwälder
zu Halle (Saale) e.V. – AHA
Große Klausstraße 11

06108 Halle (Saale)

Tel.: 0345/200 27 46

E-Mail: aha_halle@yahoo.de

Andreas Liste
Vorsitzender

Halle (Saale), den 17.12.2019

Beschlussvorlage aktuell GRW-Maßnahme Salinebrücke VII-2019-00429
Beschlussvorlage aktuell GRW-Maßnahme Salinebrücke VII-2019-00429 Anlagen
Beschlussvorlage aktuell GRW-Maßnahme Sandangerbrücke VII-2019-00433
Beschlussvorlage aktuell GRW-Maßnahme Sandangerbrücke VII-2019-00433 Anlage

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