Monat: August 2019 (Seite 2 von 3)

AHA gab Stellungnahme zum Vorhaben BBPlG, Vorhaben 5: Wolmirstedt – Isar (SuedOstLink), Abschnitt A: Wolmirstedt – Raum Naumburg/Eisenberg ab

Der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA) schätzt grundsätzlich ein, dass es ist zur allgemeinen Erkenntnis gehört, dass so schnell wie möglich die Gewinnung von Energie auf erneuerbarer Basis erfolgen muss. Dazu gehören Wasser, Sonne und Wind. Nur mit Sorge sieht der AHA die zunehmende Konzentration an bestimmten Orten in Form von Windparks auf Land und offenen Meer, riesigen Stauanlagen sowie Sonnenkraftanlagen auf einstigen Feldern und Äckern.
Damit verbunden finden massive Störungen in Naturlebensräumen und im Landschaftsbild statt, welche der Gewinnung von Energie aus erneuerbaren Quellen entscheidend die Umweltfreundlichkeit nehmen. Genauso ist mit der Planung von neuen Stromtrassen, wo u.a. „überschüssiger Windstrom“ seinen Transport von Sachsen-Anhalt über Thüringen nach Bayern antreten soll.
Der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA) hat nunmehr eine Stellungnahme zum Vorhaben BBPlG, Vorhaben 5: Wolmirstedt – Isar (Sue-dOstLink)
Abschnitt A: Wolmirstedt – Raum Naumburg / Eisenberg abgegeben.

https://www.netzausbau.de/leitungsvorhaben/bbplg/05/A/BBPlG-5ASA-TabB-Status.html;jsessionid=FAF79D9FD5481E44CFA2C1C6EC742C37

https://www.netzausbau.de/leitungsvorhaben/bbplg/05/A/BBPlG-5ASA-TabB-Status.html#Anker1

Die vorliegenden Planungsunterlagen weisen im Erläuterungsbericht Abschnitt A/EK auf den Seiten 23/24 folgende Angaben aus, Zitat:

Die vom geplanten Vorhaben ausgehenden Wirkfaktoren können folgende Beeinträchtigungen bedingen:
für FFH-Lebensraumtypen nach Anhang I der FFH-Richtlinie
• für die charakteristischen Arten der Lebensraumtypen nach Anhang I der FFH-Richtlinie
• für die Anhang II-Arten der FFH-Richtlinie
• in den europäischen Vogelschutzgebieten potenzielle Beeinträchtigungen der als maßgeblichen Bestandteile gelisteten Vogelarten nach Anhang I der Vogelschutzrichtlinie.
Im Untersuchungsraum des Abschnittes A/EK liegen insgesamt 15 FFH-Gebiete sowie ein europäisches Vogelschutzgebiet (EU-VSG). Dies sind:
• FFH-Gebiet „Untere Ohre“ (DE 3735-301)
• FFH-Gebiet „Sülzetal bei Sülldorf“ (DE 3935-301)
• FFH-Gebiet „Saaleaue bei Groß Rosenburg“ (DE 4037-303)
• FFH-Gebiet „Wipper unterhalb Wippra“ (DE 4235-301)
• FFH-Gebiet „Kupferschieferhalden bei Hettstedt“ (DE 4335-301)
• FFH-Gebiet „Salzatal bei Langenbogen“ (DE 4536-304)
• FFH-Gebiet „Muschelkalkhänge westlich Halle“ (DE 4536-303)
• FFH-Gebiet „Dölauer Heide und Lindbusch bei Halle“ (DE 4437-308)
• FFH-Gebiet „Bergholz nördlich Halle“ (DE 4437-305)
• FFH-Gebiet „Elster-Luppe-Aue“ (DE 4638-302
• FFH-Gebiet „Müchelholz, Müchelner Kalktäler und Hirschgrund bei Branderoda“ (DE 4736-303)
• FFH-Gebiet „Neue Göhle und Trockenrasen nördlich Freyburg“ (DE 4736-302)
• FFH-Gebiet „Kuhberg bei Gröst“ (DE 4737-302)
• FFH-Gebiet „Saalehänge bei Goseck“ (DE 4837-301)
• FFH-Gebiet „Waldauer Heideteich- und Auwaldgebiet“ (DE 4937-302)
• Europäisches Vogelschutzgebiet „Saale-Elster-Aue südlich Halle“ (DE 4638-401).
Für fünf FFH-Gebiete lassen sich jegliche Beeinträchtigungen bereits in der Natura 2000-Vorprüfung offensichtlich ausschließen:
• FFH-Gebiet „Sülzetal bei Sülldorf“ (DE 3935-301)
• FFH-Gebiet „Bergholz nördlich Halle“ (DE 4437-305)
• FFH-Gebiet „Neue Göhle und Trockenrasen nördlich Freyburg“ (DE 4736-302)
• FFH-Gebiet „Kuhberg bei Gröst“ (DE 4737-302)
• FFH-Gebiet „Waldauer Heideteich- und Auwaldgebiet“ (DE 4937-302)., Zitat Ende

Alleine die hier genannten 14 bzw. 9 FFH-Gebiete sowie das eine EU-Vogelschutzgebiet zeugen davon, dass es keine unbedenkliche Trasse geben kann.
Darüber hinaus befinden sich hier zahlreiche Gewässer, Auen, wertvolle Agrarflächen – Bodenwertzahlen bis 100 -, Waldgebiete sowie Siedlungsgebiete.

Nach Medienberichten soll die Gesamtlänge 500 km, allein im Land Sachsen-Anhalt 150 km und die Kosten ca. 5 Milliarden Euro betragen sowie die Fertigstellung im Jahre 2025 erfolgen. Neben der mehr oder minder umfassenden Belastungen von Umwelt, Natur und Landschaft sind nach Auffassung des deutschen Physikers Dr. Rüdiger Paschotta mit umfassenden Energieverlusten und anderen Umweltproblemen zu rechnen, Zitat:

„− Freileitungen

Hochspannungs-Freileitungen enthalten in der Regel mehrere (mindestens drei) dicke und mit hohen Stromstärken (bis zu ca. 2 kA) belastbare Leiterseile. Meist werden nicht einfache Leiterseile, sondern Bündelleiter bestehend aus z. B. vier Leitern verwendet, weil sich so die Tendenz zu Glimmentladungen reduzieren lässt, was eine höhere Betriebsspannung möglich macht. Die Leiterseile werden an hohen Masten aufgehängt, so dass ein Sicherheitsabstand von etlichen Metern nicht nur vom Boden, sondern auch von Gebäuden, Bäumen etc. unter allen Umständen eingehalten wird. Wegen der hohen Spannungen ist eine elektrische Isolation mit Kunststoffbeschichtungen zwar möglich (wie bei Niederspannungs-Kabeln), würde aber eine sehr hohe Dicke der Isolationsschicht erfordern. Deswegen verwendet man zur Isolation einfach Luftstrecken, d. h. einen ausreichenden Abstand. Die Leiterseile müssen so angebracht sein, dass sie auch bei starkem Wind nie zusammenschlagen oder sich zu nahe kommen können, da dies sonst zu einem Kurzschluss oder zu einem Lichtbogen führen könnte.
Die Spitzen der Masten sind meist durch ein Erdseil verbunden, das auf Erdpotenzial ist (durch Verbindung über Erder). Es führt normalerweise kaum Strom, aber es nimmt die meisten Blitzeinschläge auf, die sonst die Leiter treffen und so Schaden anrichten könnten.

Wie viel Leistung kann eine Drehstrom-Hochspannungsleitung übertragen?
Als Beispiel betrachte man eine 400-kV-Drehstromleitung mit drei Leiterseilen, die je 2 kA führen. Die übertragene Gesamtleistung ist dann 3 · 230 kV · 2 kA = 1,4 GW. (Man beachte, dass hier die Spannung gegen Erde und nicht die Spannung zwischen den Leitern relevant ist, also 230 kV und nicht 400 kV.) Dies entspricht der Leistung eines Großkraftwerks und ist die in Deutschland heute übliche Leistung im Höchstspannungsnetz. Die Wirkleistung kann etwas geringer sein, wenn ein Blindstromanteil auftritt. Höhere Leistungen sind möglich durch Verwendung zusätzlicher Leiterseile.
Durch die hohen Stromstärken und den (wenn auch geringen) elektrischen Widerstand der Kabel werden die Leitungen bei Volllast recht heiß (z. B. 80 °C, bei Hochtemperaturseilen auch 150 °C). Die maximale Verlustleistung beträgt typischerweise einige hundert Watt pro Meter Übertragungslänge. Die Leiterseile werden durch die Umgebungsluft gekühlt. Die Erwärmung führt zu einer Ausdehnung des Materials und somit zu stärkerem Durchhängen der Leitung. Der erforderliche Mindestabstand zum Boden kann die übertragbare Leistung begrenzen. Im Rahmen des Freileitungsmonitorings (FLM) wird die maximale Belastung von Leitungen der Umgebungstemperatur und den Windverhältnissen angepasst, um die vorhandenen Transportkapazitäten maximal ausnutzen zu können. Die erzeugte Heizleistung bedeutet natürlich verlorene elektrische Leistung; die Energieeffizienz wäre bei geringerer Auslastung der Leitungen (also auch bei stärkerer Auslegung der Kapazitäten) höher.
Energieverluste in Übertragungsleitungen entstehen auf unterschiedliche Weisen:

Wie entstehen Energieverluste in Hochspannungsleitungen?

  • Der elektrische Widerstand der Kabel führt zu einer Erwärmung der Leitung und zu einem entsprechenden Abfall der übertragenen Spannung (ohmsche Verluste). Die verlorene Leistung steigt mit dem Quadrat der übertragenen Leistung, und sie begrenzt wegen der Erhitzung der Kabel die maximal übertragbare Leistung. Bei kaltem, windigem Wetter werden die Kabel von Freileitungen besser gekühlt, so dass die übertragene Leistung dann ggf. auch deutlich höher gewählt werden kann, wobei allerdings erhöhte relative Leistungsverluste auftreten.
  • Nur bei Wechselstrom werden in den Leitungen auch Wirbelströme induziert, und der Skin-Effekt verdrängt den Strom tendenziell etwas von innen nach außen, so dass er nicht gleichmäßig verteilt fließt. Beides führt zu zusätzlichen ohmschen Verlusten.
  • Außerdem führen die hohen Spannungen zu Koronaentladungen (Glimmentladungen), die auch für die oft hörbaren Geräusche (Brummen und Knistern) verantwortlich sind. Dieser Teil der Verluste tritt unabhängig von der Strombelastung auf, hängt dagegen von den Wetterbedingungen ab. Im Zusammenhang mit diesen Entladungen tritt auch eine teilweise Ionisierung der Luft ein, was zur Bildung von Ozon führt.
  • Indirekt kann die von einem Kabel benötigte Blindleistung zu zusätzlichen Verlusten an anderen Stellen im Stromnetz führen, z. B. in Einrichtungen zur Blindstromkompensation. Dieses Problem tritt allerdings nur bei Wechselstrom- bzw. Drehstrom-Leitungen auf, nicht bei Gleichstromübertragung.
  • Ebenfalls treten gewisse Verluste in den Transformatoren auf, die für das Umspannen (Hoch- und Heruntersetzen der elektrischen Spannung) benötigt werden. Bei Hochspannungs-Gleichstromübertragung gibt es Verluste in Umrichtern, die höher sind als in Transformatoren.

Die gesamten Leistungsverluste betragen häufig wenige Prozent pro 100 km. Allerdings ist es bei modernen Projekten mit Hochspannungs-Gleichstromübertragung auch möglich, die Verluste auf wenige Prozent pro 1000 km zu reduzieren.

Erdkabel

Erdkabel basieren auf Kabeln, die mit einer dicken elektrischen Isolierung versehen sind. Die Kabel werden in einen Graben eingebettet, häufig mit einer Schutzschicht aus Sand. Die Isolationsschicht besteht meist aus Kunststoff.
Erdkabel haben gegenüber Freileitungen einige Vorteile:
Erdkabel bieten gegenüber Freileitungen diverse Vorteile – sogar niedrigere Energieverluste.

  • Das Landschaftsbild wird kaum gestört
  • Gefahren z. B. für tief fliegende Flugzeuge oder Helikopter werden vermieden.
  • Die Anfälligkeit auf Schäden durch Blitzeinschläge, Hagel und Sturm wird weitestgehend vermieden. Die Ausfallhäufigkeit wird hierdurch stark reduziert. Allerdings führen beispielsweise Baggerarbeiten doch gelegentlich zu Ausfällen, die dann wesentlich länger dauern aufwendiger zu reparieren sind als bei Freileitungen.
  • Die Energieverluste sind geringer, da weniger Wärme abgeführt werden kann und deswegen ein größerer Leitungsquerschnitt verwendet wird.
  • Die Belastung durch sogenannten Elektrosmog (siehe unten) wird stark reduziert (außer in unmittelbarer Nähe des Kabels), und die Ionisierung der Luft, die zur Bildung von Ozon führt, wird vermieden.

Warum nimmt man nicht überall Erdkabel?

Andererseits sind Erdkabel in der Regel um ein Mehrfaches teurer als Freileitungen, was ihren Einsatz meist auf besonders sensible Gebiete beschränkt. Übrigens ist auch die Verlegung von Erdkabeln nicht völlig ohne Beeinträchtigungen der Landschaft möglich; insbesondere gibt es verstärkte Eingriffe in den Boden, und zugängliche Muffenbauwerke werden benötigt.“, Zitat Ende

Alleine aus den Ausführungen lässt sich schnell ableiten, dass der Ressourcenaufwand an Material, Eingriffen in Umwelt und Natur sowie nicht zuletzt zu erwartende Energieverluste eine derartige Form verstromter erneuerbare Energien keinesfalls eine Einstufung als Umweltfreundlich erfahren kann.
Daher hält es der AHA für dringend geboten, dass eine dezentrale Gewinnung von erneuerbaren Energien immer mehr an Bedeutung gewinnen muss. Dazu könnte z.B. die verstärkte Nutzung von Dachflächen für die Photovoltaik und Kleinwindanlagen, Nutzung von Abwärme sowie die Optimierung der Speichertechnik beitragen.
Ferner gilt es verstärkt auf Energieeinsparung und intelligente Mess- und Steuerungstechnik zu setzen und deren Weiterentwicklung voranzutreiben.
Daher fordert der AHA ein klares und unverzügliches Umsteuern in Sachen Erzeugung von Energien aus erneuerbaren Quellen sowie der Bereitstellung und Nutzung.
Übrigens beinhalten die Planungsunterlagen keinen Ausschluss der Möglichkeit eines Transportes von Strom über die angedachte Stromtrasse, welcher aus fossilen und atomaren Kraftwerken stammt.
Auf Grund der geplanten Gesamtsituation lehnt der AHA das Gesamtvorhaben ab.

In dem Zusammenhang möchte der AHA eine ehrenamtliche Arbeitsgruppe Klima und Energie bilden. In dieser AHA-Gruppe können ehrenamtliche Interessenten unabhängig von Alter, Geschlecht, Bildung und Beruf mitwirken. Wer Interesse hat, wende sich bitte an folgende zentrale Kontaktmöglichkeit:

Arbeitskreis Hallesche Auenwälder
zu Halle (Saale) e.V. – (AHA)
Große Klausstraße 11

06108 Halle (Saale)

Tel.: 0345 – 2002746
E-Mail: aha_halle@yahoo.de

Andreas Liste
Vorsitzender

Halle (Saale), den 18.08.2019

Bekanntmachung_NABEG8_2019
StellungnahmeHochspannungsleitungWolmirstedt-Isar-Gleichstrom18.08.2019

Initiative „Pro Baum“ trifft sich

Montag, den 26.08., um 19.00 Uhr
Versammlung der Initiative „Pro Baum“
Treffpunkt: Versammlungsraum Reformhaus e.V., Große Klausstraße 11

Am Montag, den 26.08.2019 findet mit dem 173., das achte Treffen der Initiative „Pro Baum“ im Jahr 2019 statt. Bei dem Treffen gilt es über Maßnahmen und Aktivitäten zum Schutz und Erhalt der Gehölze zu beraten. Bei dem Treffen steht weiterhin thematisch mit an erster Stelle die nunmehr abgeschlossene Umgestaltung der Thomasiusstraße mit Pflanzung von 61 Bäumen.

Ebenfalls zählt ganz akut dazu, die vom Oberbürgermeister der Stadt Halle (Saale) Dr. Bernd Wiegand am 12.07.2013 veranlassten, vom Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt, genehmigten und nunmehr im Eilverfahren erst einmal vom Oberverwaltungsgericht des Landes Sachsen-Anhalt in Magdeburg gestoppten Abholzungs- und Baumaßnahmen für einen neuen Deich zwischen Gimritzer Damm und Wilder Saale zu thematisieren. Dabei gilt es mit Sorge die vom Landesbetrieb für Hochwasserschutz und Wasserwirtschaft Sachsen-Anhalt vorangetriebenen Planungen für den obengenannten Deich zu betrachten. Ferner ist vorgesehen, in Anknüpfung an die gemeinsamen Protestexkursionen von Initiative „Pro Baum“ und Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA) am 29.09.2015 und der Exkursion am 02.02.2019 zum Hufeisensee sowie am 21.10.2015 und 31.10.2016 zum Gimritzer Damm und der Heideallee weitere Aktivitäten auszuloten. Insbesondere im Hinblick auf die nunmehr umgesetzten Massenabholzungen Abholzungen und weitgehend abgeschlossenen Bauarbeiten zur Ausweitung des Gimritzer Dammes und von Teilen der Heideallee. Ebenso zählt die Umsetzung begriffene überdimensionale Wohnbebauung der GWG im Bereich des Geländes des nunmehr beseitigten Heideschlösschens in Halle – Dölau und der massiven Zerstörungen des Gehölzbestandes vor Ort sowie des Biotop- und Grünverbundes zwischen Dölauer Heide, Hechtgrabenaue und Umland. Hier gilt es mit der Bürgerinitiative zusammen zu wirken. Auch hier erfolgten bereits massive Abholzungen begonnen. Darüber hinaus stellt einen weiteren Beratungsschwerpunkt die Entwicklung und Gestaltung der Landsberger Straße nach ökologischen sowie kulturell-künstlerischen Aspekten dar. In dem Blickwinkel betrachtet trifft das auch auf das angrenzende Gelände des früheren Schlachthofes zu. Die Initiative „Pro Baum“ und der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA) hatten bereits mehrfach ihre sehr großer Sorge bezüglich der aktuellen Pläne zum Umbau des Gimritzer Dammes zwischen Rennbahnkreuz und Heideallee, des Abschnittes der Heideallee bis zur Kreuzung mit der Walter-Hülse-Straße und dem Weinbergweg sowie deren Umbau zum Kreisel ausgedrückt.
Mit den der Öffentlichkeit vorliegenden großzügigen Verkehrsplanungen, gehen im Falle der Umsetzung, massive Zerstörungen und Beschädigungen von sehr wichtigen Gehölz- und Wiesenbeständen einher. So beabsichtigt man den Gehölzbestand südlich bzw. südwestlich des gesamten Gimritzer Dammes, insbesondere zwischen Zur Saaleaue und Übergang zur Heideallee, komplett zu zerstören. Der Gehölzbestand nördlich bzw. nordöstlich des Gimritzer Damm im Übergangsbereich zur Heideallee und im Bereich der Einmündung der Halle-Saale-Schleife ist ebenfalls massiv von der Säge bedroht. Der weitere Knackpunkt bildet der geplante Kreisel im Kreuzungsbereich von Heideallee, Walter-Hülse-Straße und dem Weinbergweg. Hier sehen die Planungen alleine für den Umbau und im direkten Anschlussbereich in Heideallee und Brandbergweg die Vernichtung von mindestens 33 Bäumen vor. Hierzu gilt es unbedingt zu beraten und das künftige Vorgehen abzustimmen. Ebenso akut ist das Thema der flächendeckenden, massiven Massenabholzungen im Gesamtgebiet der Stadt Halle (Saale), z.B. in den Klausbergen, am Steintor, in Halle-Neustadt, in der Kirchnerstraße und im Bereich der Freiimfelder Straße. Weitere Themenschwerpunkte bilden u.a. die Folgen der Abholzungen und Bauarbeiten am Steintor und im Böllberger Weg sowie die Entwicklungen in der Gartenstadt Gesundbrunnen und im Pestalozzipark, die Aktivitäten zum Solbad und Park Wittekind, Aktivitäten im Medizinerviertel, in der Landsberger Straße und im Gelände des früheren Schlachthofes, Möglichkeiten der Optimierung der Öffentlichkeits- und Bildungsarbeit, die weitere Erfassung von möglichen Standorten von Straßenbäumen sowie die allgemeine Entwicklung des Gehölzschutzes in der Stadt Halle (Saale).

In diesem Zusammenhang gilt es den Beschluss des halleschen Stadtrates vom 27.06.2018 zur Durchführung der vorbereitenden Untersuchung nach § 141 Baugesetzbuch (BauGB) sowie den vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 191 „Kröllwitz, Wohnbebauung Untere Papiermühlenstraße“ – Aufstellungsbeschluss des halleschen Stadtrates vom 27.06.2018 zur möglichen Festsetzung eines Sanierungsgebietes im Medizinerviertel Halle (Saale) zu thematisieren.
Als Thema steht ebenfalls der zerstörerische Umgang der Deutschen Bahn und der Stadt Halle (Saale) mit dem Trothaer Wäldchen, wo bereits zahlreiche Ringelungen von Robinien stattgefunden haben.

Mit fortgesetzter sehr großer Sorge verfolgen die Initiative „Pro Baum“ und der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA) die weitgehend bisher der Öffentlichkeit entzogenen Planungen zur Umsetzung der Stufe 3 des Straßenbahnbahnprogramms in Halle-Giebichenstein. Diese Planungen, welche offensichtlich schon seit dem Jahr 2011 überwiegend in Hinterzimmern der Stadt Halle (Saale) und der Stadtwerke Halle GmbH ablaufen, bezwecken umfassende Veränderungen in der Straßenbahnführung in der Bernburger Straße, am Reileck, in der Richard-Wagner-Straße, am bzw. durch den Rosa-Luxemburg-Platz, in der Triftstraße, in der Großen Brunnenstraße sowie im Kreuzungsbereich Burgstraße, Seebener Straße und Fährstraße. Dabei drohen offensichtlich massive Umbauten, welche mit Zerstörungen in den Grünbereichen und Gehölzbeständen sowie in der Bausubstanz Giebichensteins einhergehen sollen.
Diese Planungen gilt es zu werten und über geeignete Aktionen zu planen, um den Erhalt und Schutz des Gehölz- und Parkbestandes in den Bereichen einzufordern.
In dem Blickfeld gilt es die von der Initiative „Pro Baum“ und dem Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA) organisierte und durchführte Protestexkursion am Dienstag, den 02.07.2019 in Giebichenstein weiter auszuwerten.

Als einer der größten angedachten Zerstörungen an Umwelt, Natur und Landschaft im Interesse von Partikularinteressen von offenbar sehr einflussreichen Lobbyisten auf Politik und Verwaltung in der Stadt Halle (Saale) ist die Vorlage zur halleschen Stadtrat am 26.09.2018 mit dem eher unscheinbaren Titel „Bebauungsplan Nr. 158 Freizeit- und Erholungsraum ‚Hufeisensee‘, 1. Änderung – Aufstellungsbeschluss“. Dieses Machwerk trotzt von Missachtung des Schutzes von Umwelt, Natur und Landschaft, Gefälligkeitsdiensten für Lobbyisten, Zynismus sowie Ignoranz und fachlicher Inkompetenz.
Als Beratungsthema ist ferner der geplante „Baubeschluss Freiflächengestaltung Universitätsring“ vorgesehen, welcher bei der halleschen Stadtratssitzung am 26.09.2018 stehen soll und die Fällung von mindestens 17 Bäumen beinhaltet.

Ebenfalls gilt es den „Vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 178 ‚Trotha, Solarpark Aschedeponie‘ – Beschluss zur öffentlichen Auslegung“ zu thematisieren, welcher auch am 26.09.2018 auf der Tagesordnung des halleschen Stadtrates steht.

Eng damit verbunden steht ebenso die Schaffung von territorialen und thematischen Arbeitsstrukturen der Initiative „Pro Baum“ auf der Tagesordnung.

Ferner gilt darüber zu beraten, welche Verbesserung zur Vorbereitung und Durchführung künftiger hallescher Laternenfeste erforderlich sind, um den Schutz von Umwelt, Natur und Landschaft korrekt und verantwortungsvoll gewährleisten zu können.

Gemeinsam gilt es auch die Planungen für Veranstaltungen für das Jahr 2019 vorzunehmen.

Darüber hinaus ist die angedachte Förderung der Fassadenbegrünung in der Stadt Halle (Saale) durch Politik und Verwaltung ein sehr wichtiges Beratungsthema.

Das Treffen der Initiative „Pro Baum“ am 26.08.2019 beginnt 19.00 Uhr und der Veranstaltungsort ist der Versammlungsraum des Reformhauses Halle in der Großen Klausstraße 11 in 06108 Halle (Saale).

Andreas Liste
vorsitzendes Mitglied des Sprecherrates

Halle (Saale), den 16.08.2019

https://www.web-conzept-mn.de/verein-2/veranstaltungen/

AHA führt Exkursion zur Fuhne und zum Brödelgraben durch

Samstag, den 24.08., um 10.00 Uhr
Wanderexkursion entlang der Fuhne bis zur Brödelgraben-Einmündung
Route: Kurzer Aufenthalt im Naherholungsgebiet „Fuhneaue“ Wolfen mit dem Gondelteich zwecks Besichtigung, Fortsetzung der Wanderung über den Fuhnetalweg bis zum Erlen-Eschen-Wald „Reudener Busch“ im Wolfener Naherholungsgebiet und LSG „Fuhneaue“ und anschließend bis zur Einmündung des Brödelgrabens in die Fuhne, Fuhne-Überque­rung über die Brücke unweit der Ortsumgehungsstraße von Salzfurtka­pelle, Fortsetzung der Tour über den Feld- und Wiesenweg bis zum Brödelgraben-Tunnel unter der BAB 9, weiter über den Brödelgraben­weg – vorbei am Kiesabbaugebiet Reuden-West – bis nach Reuden, Rü­ckmarsch über den Fuhnetalweg, die Leipziger Straße (B 184) und die Eisenbahnstraße zum Wolfener Bahnhof
Treffpunkt: Bahnhof Wolfen
Dauer: ca. 6 Stunden

Der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA) führt am Samstag, den 24.08.2019 eine ca. sechsstündige Wanderexkursion entlang der Fuhne bis zur Brödelgraben-Einmündung durch.

Im Rahmen dieser Exkursion beabsichtigt der AHA die Bedeutung der arten- und strukturreichen Auenlandschaften von Fuhne und Brödelgraben als Lebens- und Rückzugsraum für die umfassende Fauna und Flora, großräumigen Biotopverbundraum zwischen Saale und Mulde -aber auch in die Auen von Rieda und Zörbiger Strengbach- sowie nicht zuletzt als wertvolles Gebiet für einen sanften, umwelt-, natur- und landschaftsschonenden Tourismus darzulegen und Vorschläge zum Schutz, Erhalt und Betreuung dieser wertvollen Natur- und Landschaftsbestandteile zu erläutern. Dazu gehören auch die konzeptionellen Überlegungen zur Fuhne im Stadtgebiet von Bitterfeld-Wolfen.

Ferner möchte der AHA Möglichkeiten der ehrenamtlichen Mitwirkung von Interessenten aufzeigen und in dem Zusammenhang für die Interessengemeinschaft Fuhne, die Arbeitsgruppe Zörbiger Strengbach sowie für die Ortsgruppe Bitterfeld-Wolfen und die Regionalgruppe Wettin-Könnern-Bernburg werben.
Die Fahrradexkursion am Samstag, dem 24.08.2019, beginnt 10.00 Uhr ab Bahnhof Wolfen
Wer noch mehr Interesse zu den Aktivitäten des AHA in der Region hat, wende sich bitte an folgende Anschrift:

Arbeitskreis Hallesche Auenwälder
zu Halle (Saale) e.V. – (AHA)
Ortsgruppe Bitterfeld-Wolfen
über Evangelisches Kirchspiel Wolfen
Leipziger Straße 81

06766 Bitterfeld-Wolfen

Tel.: 0173 – 9917836

E-Mail: aha_halle@yahoo.de

Andreas Liste
Vorsitzender

Halle (Saale), den 16.08.2019

https://www.web-conzept-mn.de/verein-2/veranstaltungen/

AHA setzt sich für Schutz, Erhalt und Entwicklung der Elbe ein!

Arzberg – NSG Alte Elbe Kathewitz – Blick nach Nordwesten auf Alte Elbe

Samstag, den 24.08., um 10.00 Uhr
Fahrradrundexkursion entlang der Elbe
zwischen der Großen Kreisstadt Torgau und der Stadt Mühlberg (Elbe)
Treffpunkt: Bahnhof Torgau
Dauer: ca. 5 Stunden

Die Elbe, mit 1.091 Kilometern Länge der vierzehntlängste Fluss in Europa, entwässert ein Einzugsgebiet von etwa 148.000 Quadratkilometern. Auf Grund der Tatsache, dass die Elbe nicht in einen anderen Fluss, sondern ins Meer – Nordsee – mündet und eine gewisse Größe hat, gilt sie als Strom.
Entlang der Elbe befinden sich zahlreiche arten- und strukturreiche Auenlandschaften, wovon ein großer Teil naturnahe Strukturen besitzen.
Daher sind große Teile der Elbe u.a. als Biosphärenreservate, Landschaftsschutz- und Naturschutzgebiete, Gebiete nach der europäischen Natura 2000-Richtlinie, Europäische Vogelschutzgebiete sowie örtlich als flächenhafte Naturdenkmale ausgewiesen. Andrerseits gibt es immer wieder Ausbaupläne und -aktivitäten, wozu die Uferschotterungen und Buhnenertüchtigungen gehören. Ferner haben wasserbauliche Einschränkungen durch Deichbaumaßnahmen, Zersiedlung und Verkehrstrassenbau massiv die Aue beeinträchtigt.
Ferner gilt es eine wissenschaftlich fundierte Schutz- und Entwicklungskonzeption auch für die Elbe und ihre Nebengewässer zu erstellen, welche als Beratungs-, Diskussions- und letztendlich als Beschlussgrundlagen für einen nachhaltigen Umwelt-, Natur- und Landschaftsschutz, einem der Umwelt, der Natur und der Landschaft angepassten Tourismus sowie eines ordnungs- und zeitgemäßen Umgang mit Hochwasser dienen muss. Besorgniserregend ist dabei aus Sicht des Arbeitskreises Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA), dass noch immer weiträumig Altauen vom Hochwasserregime der Elbe und ihrer Nebengewässer abgeschnitten sind. Hier sind nach Auffassung des AHA umfassende Aktionen zur Zurückverlegung oder gar kompletten Beseitigung von Deichen zu prüfen. Dafür dürfen schon aus infrastrukturellen Gründen, finanziell und materiell unterstützte Umsiedlungen aus den Auen heraus kein Tabu mehr sein.
Der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA) setzt sich nunmehr seit mehreren Jahrzehnten länderübergreifend für den Schutz, Erhalt, Entwicklung und Betreuung von Auenlandschaften.
Die Stadt Torgau ist von einer großen Vielfalt aus Umwelt, Natur, Landschaft sowie historischer Bausubstanz geprägt.
Dabei bildet die Elbe einen ganz besonderen Schwerpunkt und ergänzt u.a. durch den mehr oder minder vom Schwarzen Graben – später Schwarzer Bach bzw. Weinske – geprägten Stadtpark, welcher das Stadtgebiet durchzieht und somit als Naherholungsgebiet sowie als vielfältigen Biotop- und Grünverbund dient. Entlang der Elbe angekommen, lässt sich eine in östlicher Richtung weitläufigere Aue erkennen, welche Bestandteil des 8.500 ha großen Landschaftsschutzgebietes Elbaue Torgau ist.
Der AHA sieht im Natur- und Landschaftsraum Torgau-Belgern-Mühlberg (Elbe) und Arzberg ein umfassendes Entwicklungspotenzial in der Elbaue bis hin zur Aue der Schwarzen Elster und zur Dübener Heide. Das Bundesamt für Naturschutz hat den Raum der Elbe und der Schwarzen Elster als Landschaft „88100 Elbe-Elster-Tiefland“ beschrieben und mit einer Größe von 1.970 km² beziffert.
Das Bundesamt für Naturschutz beschreibt das Gesamtgebiet folgendermaßen, Zitat:
„Dieser Flussabschnitt der Elbe zwischen Riesa und Magdeburg zeichnet sich durch eine breite Aue mit wald- und wiesenreichen Überschwemmungsgebieten aus. Die Elbe besitzt in diesem Bereich mit Höhenlagen zwischen 115 bis 50 m ü. NN ausgeprägten Tieflandcharakter. Die damit verbundene Neigung zu Mäanderbildung und damit auch zur Entstehung von Altwasserarmen wurde durch Eindeichung des Flusses, Laufbegradigung, Befestigung der Flussufer und Buhnenausbau zunehmend eingeschränkt bzw. unterbunden.
Die ackerbauliche Nutzung dominiert. Daneben wird insbesondere im Auenbereich eine intensive Grünlandnutzung betrieben. Schließlich kommt der Aue auch eine große Bedeutung als Trinkwassergewinnungsgebiet zu.
Teile dieser Flusslandschaft können heute noch als weitgehend naturnahe Landschaft gelten und weisen daher eine hohe naturschutzfachliche Bedeutung auf. Auf Sachsen-Anhaltiner Seite steht fast die gesamte Landschaft Elbe-Elster-Tiefland als Biosphärenreservat „Mittlere Elbe“ unter Schutz. Auf sächsischer Seite ist das NSG „Alte Elbe Kathewitz“ zu nennen. Mehrere große FFH-Gebiete und Vogelschutzgebiete unterstreichen die naturschutzfachliche Bedeutung der Landschaft. Besonders bedeutend sind die großen zusammenhängenden Auwaldreste (v.a. nahe Dessau), die den ausgedehntesten Auwaldkomplex Mitteleuropas darstellen. Diese Auwaldreste sind geophytenreich und beheimaten u.a. seltene Brutvogelarten wie Schreiadler oder Seeadler. Neben den Auwäldern machen v.a. die verlandenden Altwässer den hohen naturschutzfachlichen Wert der Landschaft aus.“, Zitat Ende

Darin eingebettet in einen großräumigen Verbund mit den Landschaftsschutzgebieten Dahlener Heide und Dübener Heide sowie großräumiger gesehen bis zur Aue der Schwarzen Elster gilt es das Entwicklungs- und Gestaltungspotenzial in dem sehr vielfältigen Landschafts- und Naturraum weiterhin zu nutzen. Dazu kann auch die Unterschutzstellung einiger Gebiete nach der Fauna-Flora (FFH)-Richtlinie dienen, wozu „Großer Teich Torgau und benachbarte Teiche“ und „Elbtal zwischen Müllberg und Greudnitz“ eindeutig dazugehören.
Allein im ca. 12.175 ha großen FFH-Gebiet „Großer Teich Torgau und benachbarte Teiche“ sind das Vogelschutzgebiet (VSG) Elbaue und Teichgebiete bei Torgau, Naturschutzgebiet (NSG) Großer Teich Torgau, NSG Alte Elbe Kathewitz, NSG Prudel Döhlen, Landschaftsschutzgebiet (LSG) Elbaue Torgau und LSG Dahlener Heide eingebettet.
Das Integrierte Stadtentwicklungskonzept (INSEK) der Großen Kreisstadt Torgau aus dem Jahr 2010 bildet dafür durchaus eine gute Ausgangsbasis.
In diesen Gesamtraum lässt sich jedoch keinesfalls der Bau eines Wasserrastplatzes einordnen, welcher erheblich das Landschafts- und Stadtbild stört, massiv in Umwelt, Natur und Landschaft eingreift sowie Aue und damit Hochwasserraum einschränkt. Zudem beeinträchtigt eine Zunahme des Motorbootverkehrs die Umwelt durch zusätzliche Verlärmung und Abgasbelastung. Nach Auffassung des AHA widerspricht das auch den nationalen, europäischen und internationalen Verpflichtungen Deutschlands zum Schutz von Umwelt, Natur, Landschaft und Klima.
Auf brandenburgischer Seite haben zudem insbesondere das rund 2.408 ha große Landschaftsschutzgebiet „Elbaue Mühlberg“ und das 204,83 ha große FFH-Gebiet „Elbdeichvorland Mühlberg-Stehla“ die Funktion Biotopverbundräume zu erhalten, zu schützen und auszuweiten, Lebens- und Rückzugsräume für Tiere und Pflanzen zu schützen, die Entwicklung von verschiedenen Natur- und Landschaftsräumen zuzulassen.
Der AHA sieht die dringende Notwendigkeit sich für einen umfassenden Schutz und Erhalten sowie Möglichkeiten einer naturnahen Entwicklung der Elbe und ihrer momentan von Hitze und Dürre geprägten Auenlandschaften in Sachsen und Brandenburg im Raum Torgau, Belgern-Schildau, Mühlberg (Elbe) und Arzberg einzusetzen.
Der AHA erklärt sich bereit im Rahmen seiner ehrenamtlichen und gemeinnützigen Möglichkeiten an der Entwicklung und Erstellung einer wissenschaftlich fundierten Schutz- und Entwicklungskonzeption für die Elbaue zwischen den Städten Torgau, Belgern-Schildau und Mühlberg (Elbe) sowie der Gemeinde Arzberg sowie darauf abgestimmter Möglichkeiten für die Landwirtschaft, die Naherholung und den Tourismus mitzuwirken.

Dazu dient die Fahrradrundexkursion entlang der Elbe zwischen der Großen Kreisstadt Torgau und der Stadt Mühlberg (Elbe), welche 10.00 Uhr am Bahnhof Torgau startet und wo sie planmäßig nach etwa acht Stunden endet.

Im Rahmen dieser Fahrradrundexkursion möchte der AHA die Schutzwürdigkeit des Gesamtgebietes, die Bedrohungen und Gefährdungen, eigene Überlegungen zu Schutz, Erhalt und Entwicklung sowie Möglichkeiten der Mitwirkung von Interessenten darlegen.
Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer der Fahrradrundexkursion bittet der AHA um Mitnahme von ausreichend Getränken und Rucksackverpflegung sowie von Badesachen.

Auf Grund der vielfältigen Aufgaben beabsichtigt der AHA verstärkt im Rahmen seiner ehrenamtlichen Möglichkeiten seine räumlich, fachlich-inhaltlichen und organisatorischen Tätigkeiten und Aktivitäten im Bereich der Elbe zwischen den zwischen den Städten Torgau, Belgern-Schildau und Mühlberg (Elbe) sowie der Gemeinde Arzberg zu intensivieren.
In dem Zusammenhang möchte der AHA eine länderübergreifende ehrenamtliche Regionalgruppe zwischen den Städten Torgau, Belgern-Schildau und Mühlberg (Elbe) sowie der Gemeinde Arzberg aufbauen. In dieser AHA-Gruppe können ehrenamtliche Interessenten unabhängig von Alter, Geschlecht, Bildung und Beruf mitwirken. Wer Interesse hat, wende sich bitte an folgende Kontaktmöglichkeit:

Arbeitskreis Hallesche Auenwälder
zu Halle (Saale) e.V. – (AHA)
Regionalgruppe Leipzig und Umland

Otto-Adam-Straße 14

04157 Leipzig

E-Mail: aha_halle@yahoo.de

Andreas Liste
Vorsitzender

Halle (Saale), den 16.08.2019

https://www.web-conzept-mn.de/verein-2/veranstaltungen/

AHA fordert Umweltverträglichkeitsprüfung zur angekündigten Erweiterung des Frachtflughafens Leipzig-Halle!

Der durch Starts und Landeanflüge verursachte Fluglärm birgt erhebliche Gesundheitsrisiken für Anwohner. Ursache dafür ist insbesondere die Störung des Hormonhaushalts der Stresshormone, vor allem Cortisol, wie dies auch als Langzeitfolge bei allgemeinen Schlafstörungen oder auch bei Schichtarbeit zu beobachten ist. Am Beispiel des Flughafens Köln-Bonn wurde in einer epidemiologischen Studie nachgewiesen, wie sich Nachtfluglärm bei einigen Personen in erhöhtem Arzneimittelverbrauch niederschlägt. Allerdings ist eine gesundheitliche Beeinträchtigung von der Höhe und der Häufigkeit von Schallereignissen abhängig.
Aus der Zusammenfassung der noch immer sehr aktuellen Studie „Beeinträchtigung durch Fluglärm:
Arzneimittelverbrauch als Indikator für gesundheitliche Beeinträchtigung“ vom November 2006, in überarbeitetet Fassung vom März 2007 sei folgende Zusammenfassung zitiert:

Ziel der Studie war es, anhand von Routinedaten gesetzlicher Krankenkassen den Einfluss von Fluglärm des Flughafens Köln-Bonn auf das Verordnungsverhalten niedergelassener Ärzte zu untersuchen. Die Daten von 809.379 Versicherten von 7 gesetzlichen Krankenkassen mit Hauptwohnsitz in der Stadt Köln, im Rhein-Sieg-Kreis und im Rheinisch-Bergischen Kreis wurden mit adressgenauen Lärmdaten (Flugverkehr, Strassenverkehr, Schienenverkehr) zusammengeführt. Analysiert wurde für vier Zeitfenster des Fluglärms am Tage und in der Nacht der Zusammenhang zwischen Lärmintensität und Arzneiverordnungen für relevante Arzneimittelgruppen.
Es zeigten sich von der Lärmintensität abhängige Erhöhungen der Verordnungshäufigkeit und der Verordnungsmenge für Arzneimittel zur Behandlung erhöhten Blutdrucks, Arzneimittel zur Behandlung von Herz- und Kreislauferkrankungen, Tranquillizern, Beruhigungs- und Schlafmitteln. Die Effekte waren bei Frauen deutlich stärker ausgeprägt als bei Männern. Eine Kombination verschiedener Arzneimittelgruppen, die ein Indikator für schwerer erkrankte Patienten ist, wurde in Abhängigkeit von der Fluglärmintensität deutlich häufiger verordnet als Arzneimittel der einzelnen Arzneimittelgruppen für sich allein. Die stärksten Effekte waren durch Fluglärm in der zweiten Nachthälfte (3.00-5.00 Uhr) zu beobachten.
Alle Effekte waren für nächtlichen Strassenlärm, nächtlichen Schienenlärm, Sozialhilfe-Häufigkeit des Stadt- bzw. Ortsteils, die Dichte von Alten- und Pflegeheimplätzen der Gemeinden, sowie die Möglichkeit zur Beantragung von Schallschutzmassnahmen beim Flughafen Köln-Bonn kontrolliert“, Zitat Ende

Bereits der 115. Deutsche Ärztetag forderte zudem in einer Presseerklärung vom 03.06.2012 Bund und Länder auf, einen umfassenden Schutz der Bevölkerung vor Fluglärm, insbesondere den Schutz der Nachtruhe zu gewährleisten. In dem Beschluss des 115. Deutsche Ärztetag ist zudem die Forderung enthalten, dass die Lärmgrenzwerte der Gesetze aus Sicht der Ärzte deutlich nach unten korrigiert werden müssten. Die Ärzte betonen ferner, dass durch Fluglärm vermeidbare Gesundheitsstörungen und Krankheiten ausgelöst werden. Für durch Fluglärm ausgelöste Krankheiten käme es zu zusätzlichen Krankheitskosten.
Die Flughafen Leipzig/Halle GmbH hatte nun mit Schreiben vom 11. Juli 2019 für das Vorhaben „Flughafen Leipzig/Halle, Start- und Landebahn Süd mit Vorfeld, 13. Änderung“ einen Planfeststellungsbeschluss beantragt und offenbar bereits unmittelbar vor dem 19. Juli 2019 erhalten, was die Genehmigungsbehörde- die Landesdirektion Sachsen- erst am 05.08.2019 der Öffentlichkeit mitteilte.

https://www.lds.sachsen.de/bekanntmachung/?ID=15482&art_param=612

Dem Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA) ist es unverständlich wie die Landesdirektion Sachsen innerhalb einer Woche alle relevanten Fakten für die Prüfung einer Umweltverträglichkeitsprüfung zusammentragen und prüfen konnte.
Dazu zählen nach Auffassung des AHA nicht nur die zusätzlichen Bauten und mögliche Erweiterungen bzw. Intensivierungen von Flächenversiegelungen, sondern die damit beabsichtigten weiteren Ausweitungen des Frachtverkehrs und der damit verbundenen zu erwartenden zusätzlichen Belastungen von Umwelt, Natur, Landschaft und Klima mit Lärm, Abgasen und Feinstaub. Laut Umweltbundesamt belasten Flüge das Klima und die Umwelt folgendermaßen, Zitat:

Die Klimawirksamkeit von Flugreisen beruht nicht nur auf dem Ausstoß von CO2, auch andere bei der Verbrennung von Kerosin entstehenden Substanzen wie Stickoxide, Aerosole und Wasserdampf tragen zur Erwärmung der Erdatmosphäre bei. Diese Stoffe wirken sich in luftiger Höhe durch den nur langsamen Abbau stärker aus als am Boden und vergrößern den Treibhauseffekt entsprechend:

  • Stickoxide bauen unter der Sonneneinstrahlung Ozon auf, das in Reiseflughöhe als starkes Treibhausgas wirkt.
  • Der Ausstoß von Aerosolen (Partikeln) und von Wasserdampf führt zu einer Veränderung der natürlichen Wolkenbildung.
  • Diese verschiedenen Effekte summieren sich derart, dass die Treibhauswirkung des Fliegens im Durchschnitt etwa zwei- bis fünfmal höher ist als die alleinige Wirkung des ausgestoßenen CO2.

Der Luftverkehr belastet jedoch nicht nur das globale Klima, er hat auch lokale Auswirkungen. So leiden fast 40 Prozent der deutschen Bevölkerung unter Fluglärm. Dauernder Fluglärm erhöht das Risiko für Herz-Kreislauf-Erkrankungen und Herzinfarkt. Bei Kindern im Umkreis von Flughäfen wurden Konzentrations- und Lernschwierigkeiten festgestellt. Auch verschlechtert sich die lokale Luftqualität durch den Ausstoß von z.B. Stickoxiden. Weitere Umweltbelastungen ergeben sich durch den Flächenverbrauch beim Bau und Betrieb von Flughäfen.“, Zitat Ende

https://www.umweltbundesamt.de/umwelttipps-fuer-den-alltag/mobilitaet/flugreisen#textpart-1

Schon alleine diese Feststellungen erfordert die Notwendigkeit der Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung. Gerade in dem Ballungsraum Halle-Leipzig leben eigenen Recherchen zu Folge in 24 Städten und Gemeinden Sachsen-Anhalts und Sachsens schätzungsweise 1.012.100 Menschen, welche mehr oder minder von den obengenannten Belastungen betroffen sind. Im Bereich des Flughafens Leipzig/Halle sind nach Markus Kopp, damaliger Vorstand der Mitteldeutschen Flughafen AG in einer Anhörung vor dem Ausschuss für Landes-entwicklung und Verkehr Sachsen-Anhalt im September 2011, sogar 1,5 Millionen Menschen vom Fluglärm betroffen.
Zudem befinden sich insbesondere in den Flussgebieten und Auen von Saale und Weißer Elster zahlreiche Schutzgebiete nach europäischem und nationalem Recht, welche sehr bedeutsame Lebens- und Rückzugsräume für zahlreiche Tier- und Pflanzenarten darstellen, als Sauerstoff- und Kaltluftproduzenten zur Verbesserung des Klimas beitragen sowie auf Grund ihrer städte- und landschaftsprägenden Bedeutung ebenso den Menschen als Erholungsraum dienen.

Nach Auffassung des Arbeitskreises Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA) haben die hier lebenden ca. 1.012.100 bzw. ca. 1.500.000 betroffenen Menschen ein Anspruch auf eine öffentlich und transparent durchgeführte Umweltverträglichkeit, wo sie ordnungsgemäße Informationen erhalten können sowie ihre Bedenken und Hinweise schriftlich und mündlich vortragen können.
Das ist zudem ein Zeugnis ernsthafter Demokratie, welche keinen Platz für Kungeleien und Mauscheleien zu Lasten der Menschen sowie von Umwelt, Natur, Landschaft und Klima zulassen darf.
Ferner findet es der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA) skandalös, dass man dafür 500 Millionen Euro aus dem vom Bund bis spätestens 2038 insgesamt bis zu 40 Milliarden Euro zur Verfügung gestellten Steuermitteln für die Weiterentwicklung der bisherigen Braunkohlereviere nutzen möchte. Eigentlich sollen diese Mittel dafür Ausgleich schaffen, den klimabedingten Ausstieg aus der Kohleförderung und -nutzung besser abfangen zu können. Diese Finanzmittel zur weiteren Verschärfung der Umwelt- und Gesundheitssituation zu verwenden ist daher aus Sicht des AHA vollkommen inakzeptabel.

An der Stelle weist der AHA ferner darauf hin, dass das Umweltbundesamt und das Statistische Bundesamt ermittelt haben, dass gegenwärtig in Deutschland eine tagtägliche Neuversiegelung von Boden im Umfang im Umfang von 69 ha Boden stattfindet. Dies geht zumeist zu Lasten von fruchtbaren Böden und der Land-wirtschaft. Das entspricht in etwa einer Fläche von ca. 100 Fußballfeldern und im Jahr in etwa einer Fläche von 25.185 ha -69 ha/Tag x 365 Tage/Jahr = 25.185 ha/Jahr. Im Vergleich dazu die Fläche der Stadt Leipzig, welche 29.760 ha beträgt. Der nunmehrige Koalitionsvertrag von CDU, CSU und SPD hat dazu folgendes vermerkt, Zitat:

Flächenschutz
Unser Ziel ist, den Flächenverbrauch bis zum Jahr 2030 auf maximal 30 Hektar/Tag zu halbieren. Wir prüfen, mit welchen zusätzlichen planungsrechtlichen und ökonomischen Instrumenten das Ziel erreicht werden kann.“, Zitat Ende

Nach Auffassung des AHA, ist bereits diese Anzahl, angesichts des fortgeschrittenen Versiegelungsgrades, viel zu hoch.

Ebenfalls fordert der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA) weiterhin und mit Nachdruck die sofortige Umsetzung eines Nachtflugverbotes für den Flughafen Leipzig/Halle sowie das Ende der völkerrechtswidrigen militärischen Nutzung der Anlagen. Nur so lassen sich die unverantwortlichen Lärmbeeinträchtigungen sowie die damit verbundenen Gefahren für Gesundheit, Leben und Lebensgefahren sowie Umwelt und Natur erheblich reduzieren. Es gehört zu den verfassungsrechtlichen Pflichten der politischen Verantwortlichen Gefahren für Leben und Gesundheit von der Bevölkerung abzuwenden.
Ferner ruft der AHA die Bevölkerung auf eine Umweltverträglichkeitsprüfung zur angekündigten Erweiterung des Frachtflughafens Leipzig-Halle einzufordern, sich verstärkt gegen Fluglärm und militärische Nutzung zu wehren und sich den bestehenden Organisationen anzuschließen, um die Region Halle/Leipzig vor Nachtfluglärm zu schützen, um so ein entscheidendes Stück Lebensqualität zurückzuholen.
Der AHA sieht sich auch als diesbezüglicher Anlaufpunkt an, so auch für die beiden Mitgliedsvereine Interessengemeinschaft Nachtflugverbot Leipzig/Halle e.V. und des Fördervereins für Lärm- Umwelt- und Gesundheitsschutz e.V. (FLUG). Folgende AHA-Kontaktadressen stehen zur Verfügung:

Sitz des Vereins

Arbeitskreis Hallesche Auenwälder
zu Halle (Saale) e.V. – (AHA)
Große Klausstraße 11

06108 Halle (Saale)

Tel.: 0345 – 2002746
E-Mail AHA: aha_halle@yahoo.de

Ortsgruppe Merseburg/Umweltbibliothek Merseburg „Jürgen Bernt-Bärtl“

Arbeitskreis Hallesche Auenwälder
zu Halle (Saale) e.V. – (AHA)
Weiße Mauer 33

06217 Merseburg

E-Mail AHA: aha_halle@yahoo.de

Regionalgruppe Leipzig und Umland

Arbeitskreis Hallesche Auenwälder
zu Halle (Saale) e.V. – (AHA)
Otto-Adam-Straße 14

04157 Leipzig

Tel.: 0176-84001924 (Handytarife aus allen Netzen)
E-Mail AHA: aha_halle@yahoo.de

Andreas Liste
Vorsitzender

Halle (Saale), den 15.08.2019

Für eine gesunde und lebendige Fluss- und Auenlandschaft der Weißen Elster – ohne Kiestagebau

Nach Auffassung des Arbeitskreises Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA) muss sich das mittlere Elstertal in Thüringen und Sachsen-Anhalt wieder zu einer gesunden Fluss- und Auenlandschaft entwickeln. Dieser Akt der Nachhaltigkeit ist ein wissenschaftlich begleiteter Prozess zum Erhalt der Region als lebenswerter Raum für Mensch und Natur.

Die aktuellen Planungen zur Auskiesung der Aue der Weißen Elster zwischen Crossen, Ahlendorf und der Grenze zwischen dem Freistaat Thüringen und dem Land Sachsen-Anhalt führt zur massiven Behinderungen dieses Prozesses. Daher muss jeglicher Kiestagebau in der Aue der Weißen Elster unterbleiben!

Der aktuelle „kleine“ Antrag zum Kiesabbau sieht der AHA als Einfallstor zur länderübergreifenden Auskiesung im gesamten mittleren Elstertal an. Die regionale Planung, die erst nach dem Kiesantrag entscheidet, würde zwangsläufig die Gegend als Rohstoffabbaufläche deklarieren und dann gibt es kein Halten mehr.

Bisher intensiv landwirtschaftlich genutzte Flächen bedürfen wieder des Anbaus einer größeren Vielfalt von Ackerkulturen und einer damit verbundenen umfassenden Fruchtfolge. Auf keinen Fall können Kiessabbauflächen und -seen die Alternative sein. Am konkreten Planungsstandort in der Aue der Weißen Elster zwischen Crossen, Ahlendorf und der Grenze Thüringen/Sachsen-Anhalt gilt es langfristig sukzessive und vielfältige Entwicklungsräumen für Gehölze, Wiesen, Hochstauden und Kräuter zu ermöglichen.

Bitte unterstützen Sie unsere Bemühungen für eine arten- und strukturreiche Auen- und Flusslandschaft der Weißen Elster mit seinen Auenwäldern, Auenwiesen und Feuchtgebieten als Lebens- und Rückzugsraum für zahlreiche Tier- und Pflanzenarten, Ausbreitungsraum für Hochwasser, Standort für Wohnen und Erholung sowie Ort einer von vielfältiger Anbaukulturen und Fruchtfolge geprägten Landwirtschaft.

Helfen Sie uns bitte mit ihrem Votum, den Abbau von Kies und Sand in der Aue der Weißen Elster zwischen Crossen, Ahlendorf und der Grenze Thüringen/Sachsen-Anhalt abzuwenden!

https://www.web-conzept-mn.de/

https://www.web-conzept-mn.de/stellungnahme-zum-raumordnungsverfahren-kiessandtagebau-ahlendorf-2/

http://pro-elsteraue.de/

In der Stellungnahme des Arbeitskreises Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA) vom 14.04.2019 zum Raumordnungsverfahren Kiessandtagebau Ahlendorf heißt es dazu:

Seite 6

Zu 1.2.

Die dargelegten Begründungen des Bedarfes begründen vordergründig unternehmerische Gründe und stellen somit vorrangig private Interessen des Unternehmens über die Bedürfnisse des Schutzes und Erhalts der Fluss- und Auenlandschaft der Weißen Elster und angrenzender Natur, Landschaften und Wohngebiete.

Zu 2.1.3

Das Abbaugebiet befindet sich in der Tat in keinem ausgewiesenen Schutzgebiet, bildet aber einen sehr bedeutsamen Entwicklungs- und Hochwasserraum des Auen- und Flusssystems der Weißen Elster. Die grundsätzlich begrüßenswerten Bestrebungen des Freistaates Thüringen, große Teile der Altaue der Weißen Elster wieder an das Hoch-wasserregime des Flusses anzuschließen, gilt es dringend mit naturnaher bis naturnahen Entwicklungsräumen zu koppeln. In dem Zusammenhang gilt es zudem, dem Fluss auch umfassenden Raum zur Mäandrierung und zur Entstehung sukzessiver Gehölz-, Stauden-, Wiesen- und Krautfloren zu geben. Das geplante Abbaugebiet bietet sich dazu insbesondere aus folgenden Gründen an:
Der Teil der Weißen Elster zwischen Crossen, Ahlendorf und der Landesgrenze Thüringen/Sachsen-Anhalt ist eingebettet in zwei noch vorhandene Flussschlingen, welche ein schnelles Überströmen des Gebietes mit Hochwasser ermöglichen.

Seite 7

Die räumliche Nähe zum länderübergreifenden Naturschutzgebiet Zeitzer Forst, welcher auch als Europäisches Vogelschutzgebiet und Schutzgebiet nach der europäischen Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie ausgewiesen ist, rechtfertigt eine besondere Bedeutung als Biotop- und Grünverbundraum. Diese Bedeutung besitzt die Weiße Elster bereits länderübergreifend vom Quellgebiert in Tschechien bis zur Einmündung in die Saale in Halle (Saale).

Berechtigte Bestrebungen, die gesamte Weiße Elster als UNESCO-Weltkultur-erbe auszuweisen und die umfassende geologische, landschaftliche und historische Bedeutung dieses Fluss- und Auengebietes rechtfertigen eine Unterschutz-stellung als länderübergreifendes Landschaftsschutzgebiet.
Der in den Jahren von 1578 bis 1580 im Auftrag von Kurfürst August I. nach Plänen von Martin Planer und unter Bauleitung von Christian Kohlreiber errichtete Floßgraben prägte ebenfalls bzw. prägt immer noch die Region. Der haupt-sächlich vom Wasser der Weißen Elster gespeiste Floßgraben diente der Flößerei von Holz, welches man im Kurfürstentum Sachsen zum Sieden von Sole verwendete. Dieses länderübergreifende Kulturdenkmal gilt es dringend zu erhalten und umwelt-, natur- und landschaftsverträglich wiederherzustellen. Dabei spielt der Anschluss an die Weiße Elster in Crossen eine besondere Bedeutung.

Zu 2.1.5

Im Falle eines 6,45 ha großen Kiessabbaus und des damit verbundenen Abtrags von Deckschichten ist eine Zerstörung der natürlich gewachsenen Bodenstruktur verbunden. Ebenso besteht die Gefahr, dass durch mögliches Anschneiden der Zechsteinschichten eine schrittweise Versalzung des Grund- und Schichtwassers eintritt. Die Folgen auf das Umfeld können sich negativ auf die Böden, die Vegetation und Bausubstanz auswirken.
Zudem kann auf Grund des Verlustes der kapillaren Wirkung der Böden ein Einpegeln des Wassers eines möglichen ca. 5,8 ha großen Restsees in der Waagerechten erfolgen, so dass womöglich das Wasser in Richtung Weiße Elster ansteigt und vom Fluss abgewandt der Wasserspiegel sinkt. Zudem verstärkt sich die Verdunstung von Grundwasser, was zu nicht unerheblichen Wasserverlusten in der Region führen kann.
Ferner ist von einer Verschärfung der hydrologischen Situation im Floßgraben auszu-gehen, da während des Abbaus und erst recht nach der Einrichtung des Kiessees durch waagerechte Einpegelung und Verdunstung erheblich weniger Wasser zur Verfügung steht.

Seite 8

Zu 2.2

Mit einem möglichen Abbau ist nicht nur mit Beeinträchtigungen an Landschaft und Natur, sondern auch mit zusätzlichen Belastungen durch LKW-Verkehr zu rechnen.

Zu 2.2.1

An der Stelle sei darauf hingewiesen, dass laut Umweltbundesamt und Statistischem Bun-desamt gegenwärtig eine tagtägliche Neuversiegelung von Boden im Um-fang von 69 ha Boden erfolgt. Dies geht zumeist zu Lasten von fruchtbaren Böden und der Landwirtschaft. Das entspricht in etwa einer Fläche von ca. 100 Fußballfeldern und im Jahr in etwa einer Fläche von 25.185 ha -69 ha/Tag x 365 Tage/Jahr = 25.185 ha/Jahr. Im Vergleich dazu die Fläche der Stadt Leipzig, welche 29.760 ha beträgt.

Der Bau einer Transportstraße führt zu weiteren Bodenversiegelungen.

Zu 4.5.6

Die Schilderungen zu den Altlastenverdachtsflächen lassen nur die Schlussfolgerung zu, dass eine unverzügliche und vollständige Beräumung erfolgt. Dazu ist aber keine Um-setzung des Vorhabens Kiessandtagebau Ahlendorf erforderlich. Hier liegen klare Verantwortungen bei den Verursachern, den Eigentümern der Flächen sowie bei den zuständigen Umwelt- und Abfallbehörden.

Seite 10

Diese vielfältigen Funktionen erfordern jedoch eine naturnahere bis naturnahe Entwick-lung. Die Errichtung eines Kiessandtagebaus behindert bzw. zerstört das flächenhafte sukzessive Entwicklungspotential, entzieht den Auen ihre sehr wichtige hydrologische und geologische Basis aus Kies und Sand, welche für eine weitgehend ungestörte Entwicklung unabdingbar ist.
Daran ändert auch in eine in Aussicht gestellte Entwicklung und Entstehung verschiedener Stillgewässer- und Feuchtgebiets wenig. Dafür mindestens 6,45 ha Aue vollkommen zu zerstören ist ein zu hoher und nicht verantwortbarer Preis. Noch dazu, dass die bisherigen Planungsunterlagen wenig belastbare ökologische, geologische und hydrologische Daten und Prognosen enthalten bzw. enthalten können. Zudem besteht die sehr große Gefahr, dass nach bzw. während der veranschlagten 8,5 Jahren langen Abbau- und Nutzungsphase eine Erweiterung des Aufschlusses nach Süden in die Planung geht.
Der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. schlägt alternativ die Erstellung einer wissenschaftlich fundierten Schutz- und Entwicklungskonzeption u. a. für das Gebiet der Weißen Elster zwischen Crossen, seines Ortsteiles Ahlendorf und der Landesgrenze Thüringen/Sachsen-Anhalt vor.
Somit besteht die Möglichkeit auf deren Basis den Schutz, den Erhalt und die Entwicklung dieses bedeutsamen Teils der Auen- und Flusslandschaft der Weißen Elster zu organisieren.

Der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder hatte dazu eine Online-Petition unter der Überschrift „Für eine gesunde und lebendige Fluss- und Auenlandschaft der Weißen Elster – ohne Kiestagebau“ gestartet, welche an den Landtag und die Regierung des Freistaates Thüringen gerichtet ist.

Die Online-Petition ist unter folgendem Link zu erreichen: https://www.openpetition.de/petition/online/fuer-eine-gesunde-und-lebendige-fluss-und-auenlandschaft-der-weissen-elster-ohne-kiestagebau

Dazu bedarf es jedoch auch einer generellen massiven Mitwirkung der interessierten und betroffenen Bevölkerung, um nachhaltige politische und gesellschaftliche Entscheidungs- und Rahmenbedingungen zu schaffen. Die fachlich sehr fundierten Diskussionen im Rahmen der bisherigen Fahrradexkursionen haben einen sehr wichtigen Beitrag dazu geleistet.
Der AHA bekräftigte seinen Wunsch sich verstärkt für den Schutz, Erhalt und Entwicklung des gesamten Flussgebietes der Weißen Elster von Quelle bis zur Mündung einzusetzen. Dazu zählt selbstverständlich auch der Abschnitt zwischen den Städten Gera und Zeitz.
Nun möchte der AHA Interessenten gewinnen, welche daran ehrenamtlich mitwirken möchten, was letztendlich zur Bildung von Regional- und Ortsgruppen in den Städten Gera und Zeitz sowie in angrenzenden Gebieten führen soll. In diesen AHA-Gruppen können sich ehrenamtliche Interessenten unabhängig von Alter, Geschlecht, Bildung und Beruf einbringen. Wer Interesse hat, wende sich bitte an folgende Kontaktmöglichkeit:

Arbeitskreis Hallesche Auenwälder
zu Halle (Saale) e.V. – (AHA)
Regionalgruppe Leipzig und Umland
Otto-Adam-Straße 14

04157 Leipzig

E-Mail: aha_halle@yahoo.de

Andreas Liste
Vorsitzender des AHA

Halle (Saale), den 15.08.2019

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