Monat: August 2018 (Seite 2 von 4)

AHA hält verstärkte Maßnahmen zum Schutz und Entwicklung von Helme, Zorge und Thyra für erforderlich

Im Rahmen einer vom Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA) am 18.08.2018 organisierten und durchgeführten Fahrradexkursion entlang der Zorge, Helme, des Helmestausees und Teile der Thyra im Raum zwischen der Stadt Nordhausen und dem Ort Berga – Kelbra haben sich die Teilnehmer intensiv mit dem Schutz und der Entwicklung des Gebietes auseinandergesetzt.
Der Start war in Nordhausen am Bahnhof und erste Station bildete dabei die Zorge im Bereich der Brücke Bahnhofsstraße. Hier stellten die Anwesenden fest, dass die langanhaltende Dürre deutlich ihre Spuren hinterlassen hat und das Bestreben des Fließgewässers deutlich zu erkennen ist, Mäandrierungen ausprägen zu wollen, um die Begradigung aufzubrechen, was aber durch überwachsene Ufer- und Sohlbefestigungen nicht zum Erfolg führt. Positiv war jedoch festzustellen, dass die Zorge einen gewissen Grünraum besitzt, wo sich neben nitrophilen Rasenflächen, Weichholzauenbereiche -vorrangig bestehend aus Silberweide- entwickeln können. Der Niedrigwasserstand der Zorge brachte außerdem eine umfassende Vermüllung des Fließgewässers zu Tage. Die Mitglieder der Exkursionsgruppe waren sich einig, dass hier eine umfassende Beräumung des Mülls und Unrates erfolgen muss. Ab dem Bereich der Thomas-Müntzer-Brücke verdeutlichte sich verstärkt der begradigte Charakter der Zorge. Erkennbar sind zudem Einleitungen wie zum Beispiel im Bereich des Strohmühlenwegs. Besorgniserregend nahm die Exkursionsgruppe auf, dass im Gewässerabschnitt bis Bieler die Zorge in Folge der Dürre vollkommen ausgetrocknet war. Weiterlesen

Schluss mit der verstärkten Tötung von Wildtieren

Der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA) verfolgt mit sehr großer Sorge und Abscheu das verstärkte Streben in der gesamten Bundesrepublik Deutschland, Wildtiere auf der Basis fadenscheiniger Begründungen zu töten.

An erster Stelle ist der Wolf zu nennen, welcher angeblich alles bedroht, was vier oder zwei Beine hat. Dem folgt nunmehr mit angedachten Massentötungen – das Wildschwein, von dem es nach Medienberichten angeblich ca. 900.000 Tiere geben sollen und es mutmaßlich hauptsächlich die Afrikanische Schweinepest verbreitet. Reh- und Rotwild stehen auch auf der Abschussliste, weil man ihnen ohne Beweise, die Zerstörung der Wälder zu Last legt. Hinzu kommen nun Kegelrobbe und Kormoran, weil sie unter Verdacht stehen, massenhaft Fischen den Garaus zu machen.
Nicht zu vergessen der Biber, welcher nichts Besseres zu tun hat, als den Menschen die Deiche zu zerstören, eigene Dämme zu bauen, um die Landschaften zu überfluten.

Man könnte ja glatt vermuten, dass sich immer mehr Tiere gegen den Menschen verschworen haben. Nein, das ist es aber nicht. Es ist eine Mischung aus alten Mythen und Märchenbüchern, Profittreiberei in Land- und Forstwirtschaft und bei der Jagd sowie haltlosen, zumeist kaum oder gar nicht wissenschaftlich untermauerten Theorien, welche das Leben der Wildtiere bedrohen.
Die Politik im Bund und in den Ländern ist offenbar von der Richtigkeit ihres Handelns überzeugt.

Dabei scheinen diese Leute zu vergessen, dass ein ähnliches Vorgehen dazu führte, dass in Folge intensiver Jagd das Gebiet des Deutschen Bundes 1850 weitgehend wolfsfrei war. Im Unterschied zum Luchs, gab es immer wieder Zuwanderungen aus dem Osten. Jedoch erlegte man sie immer wieder, was mit dem Beitritt der DDR zur BRD im Jahre 1990 und mit der damit verbundenen Unterschutzstellung auch im Osten Deutschlands sein Ende finden sollte.

Neben zahlreichen skandalösen Wolfsverordnungen auf Länderebene, nimmt sich nun auch der Bund im nunmehrigen Koalitionsvertrag von CDU, CSU und SPD des Themas an. Das sieht dann so aus, Zitat:

„Weidetierhaltung
Die Weidetierhaltung ist aus ökologischen, kulturellen und sozialen Gründen sowie zum Erhalt der Artenvielfalt und Kulturlandschaft zu erhalten. Im Umgang mit dem Wolf hat die Sicherheit der Menschen oberste Priorität. Wir werden die EU-Kommission auffordern, den Schutzstatus des Wolfs abhängig von seinem Erhaltungszustand zu überprüfen, um die notwendige Bestandsreduktion herbeiführen zu können. Unabhängig davon wird der Bund mit den Ländern einen geeigneten Kriterien- und Maßnahmenkatalog zur Entnahme von Wölfen entwickeln. Dazu erarbeiten wir mit der Wissenschaft geeignete Kriterien für die letale Entnahme. Wir wollen, dass Wölfe, die Weidezäune überwunden haben oder für den Menschen gefährlich werden, entnommen werden.“ Zitat Ende

Dazu passt der Persilschein für die Jagd, Zitat:

„Jagd
Wir erkennen die Jagd als nachhaltige Nutzungsform an und wollen sie weiterhin stärken.“, Zitat Ende

Um das Schwarzwild nunmehr ganzjährig massakrieren zu können hat das Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft nunmehr eine „Verordnung zur Änderung der Schweinepest-Verordnung und der Verordnung über die Jagdzeiten“ erlassen, worin es als Kernbotschaft heißt, Zitat:

„Artikel 2: Die Änderung der Verordnung über die Jagdzeiten sieht eine Aufhebung der Schonzeit vor. Durch die dadurch ermöglichte ganzjährige Bejagung soll eine erhebliche Ausdünnung der Schwarzwildpopulation er-reicht werden, wodurch insbesondere das Risiko der Verschleppung der Afrikanischen Schweinepest vermindert werden soll.“, Zitat Ende

Entweder weiß man es wirklich nicht oder man stellt sich bewusst unwissend, weil man ignoriert, dass das Schwarzwild nicht zur schnellen Massenverbreitung der Afrikanischen Schweinepest beiträgt. Das zur Hauptverbreitung des Virus insbesondere die tierquälerischen Lebendtransporte quer durch Europa, Asien und Afrika, die katastrophalen, unhygienischen Verhältnisse in zahlreichen Massentierställen sowie das unachtsame Wegwerfen entlang der sprunghaft angestiegenen Autobahn- und Straßentrassen beitragen, verschweigt man in diesem einst von der CSU und nunmehr von der CDU geführten Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft. Das da der Deutsche Bauernverband Beifall klatscht, nachdem er bereits den Abschuss von 70 Prozent (!) der Schwarzwildbestände gefordert hat, ist klar. Die Versäumnisse der Landwirtschaft bleiben ja weitgehend unbenannt. Der Koalitionsvertrag des Jahres 2018 hält sich bekanntlich unter dem Punkt „Tierschutz, Tierwohllabel und Nutztierhaltung – Deutschland soll beim Tierschutz eine Spitzenposition einnehmen.“ sehr allgemein. Das Einzige was klar und eindeutig Erwähnung gefunden hat, ist der Kampf gegen diejenigen, welche die grausame Tierhaltung und das häufige Wegschauen der Behörden aufdecken, in dem sich CDU, CSU und SPD auf folgendes einigten, Zitat „Wir wollen Einbrüche in Tierställe als Straftatbestand effektiv ahnden.“ Da sind die Feindbilder also schnell verortet und die Agrarindustriellen und ihre Lobbyverbände können weiter beruhigt und vom Staat geschützt ihre schmutzigen Geschäfte betreiben.

Darüber hinaus führte die Art und Weise des Betreibens der Landwirtschaft auch im Gebiet der einstigen DDR nach 1990 zur Verarmung des Anbaus von Feldkulturen. Von einst 25 verschiedenen Kulturen, sind nur 7 übrig geblieben. Eng mit den Monokulturanbau, der eng damit verbundenen Verringerung der Feldkulturenvielfalt sind die vermehrten Gaben von mineralischen Düngemittel, das Ausbringen von Gülle aus den Massentieranlagen sowie nicht zuletzt das Festhalten an dem umfassenden Verteilen von Pestiziden gekoppelt. Das schädigt nachweislich die Bestände an Fauna und Flora in der offenen Fläche, behindert Biotop- und Grünverbünde und reduzierte bzw. reduziert Lebens- und Rückzugsräume für Tiere und Pflanzen. Das hat vermehrte Konzentrationen von Tieren auf verringerte geeignete Lebens- und Rückzugsräume und eine Fehleinschätzung zu den tatsächlichen Wildbeständen, Verringerung von Humusanteilen, einhergehender Verdichtung von Böden und Erosionen durch Wind und Wasser sowie verstärkte Einträge von Bodenbestandteilen, Nähr- und Giftstoffen in Fließ- und Standgewässer zur Folge. Diese Störungen von Umwelt, Natur und Landschaft einhergehend mit Begradigungen, Sohl- und Uferbefestigungen sowie zu geringen oder gar nicht vorhandenen Gewässerschonstreifen, haben zur massiven Verarmung der Struktur und Artenvielfalt an Fauna und Flora sowie anhaltenden Verschmutzung der Gewässer beigetragen. Ergänzung findet das Ganze durch vielerorts erfolgenden Einleitungen von ungereinigten Abwässern und Niederschlagswasser von Straßen und Grundstücken.

Gekoppelt mit in Fließgewässern eingebauten Querbauwerken wie Wehren, haben insbesondere Fischarten schwere Lebensbedingungen und führen somit zu Stagnationen oder fortgesetzten Rückgängen an Bestandszahlen.

Also auch hier ist der Mensch für die massiven Beeinträchtigungen an Umwelt, Natur und Landschaft sowie Fauna und Flora verantwortlich und nicht der Kormoran.
Ähnlich ist es mit der Überfischung in den Meeren und Ozeanen zu sehen, wo man u.a. die Kegelrobbe verantwortlich zeichnen möchte.

Für den AHA gehört es eher zur gesamtgesellschaftlichen Aufgabe arten- und strukturreiche Natur- und Lebensräume zu erhalten und zu schützen sowie Raum zur sukzessiven Ausdehnung zu geben. Ferner gilt es Biotop- und Grünverbundräume zu schützen, zu erhalten, zu stabilisieren und räumlich auszuweiten. Dazu können die Randstreifen von bestehenden und wiederherzustellenden Wegen sowie nicht zuletzt mindestens 10 m breite Gewässerschonstreifen entlang von Fließgewässern aller Größen und Längen dienen.

Für den AHA ist es erschreckend, dass bei dieser Lobbyschaft und den ihnen zugewandten Politikern kein Aufschrei ertönt, wenn es um Fortsetzung des Flächenfrasses für Verkehrs-, Wohn- und Gewerbeflächen und –bauten, damit verbundener Zerschneidung und Einschränkung von Landschafts- Überflutungs- und Naturräumen sowie einer Verarmung der Agrarlandschaft durch Verringerung der Ackerkulturen, der Arten- und Strukturvielfalt durch Verlust bzw. Fehlen von Gehölz- und Grüninseln und –streifen und von Feuchtgebieten und Stauden-, Trocken- und Halbtrockenrasengesellschaften geht. Ziemlich leise geht es auch zu, bei fehlender artgerechter Tierhaltung im Zuge der zunehmenden Industrialisierung der Landwirtschaft sowie des zunehmenden Missbrauch von Landwirtschaft und Böden für Spekulanten aller Art.

Ferner weisen das Umweltbundesamt und das Statistische Bundesamt in Deutschland gegenwärtig eine tagtägliche Neuversiegelung von Boden im Umfang im Umfang von 69 ha Boden aus. Dies geht zumeist zu Lasten von fruchtbaren Böden und der Landwirt-schaft. Das entspricht in etwa einer Fläche von ca. 100 Fußballfeldern und im Jahr in etwa einer Fläche von 25.185 ha -69 ha/Tag x 365 Tage/Jahr = 25.185 ha/Jahr. Im Vergleich dazu die Fläche der Stadt Leipzig, welche 29.760 ha beträgt. Der nunmehrige Koalitionsvertrag von CDU, CSU und SPD hat dazu folgendes vermerkt, Zitat:

„Flächenschutz
Unser Ziel ist, den Flächenverbrauch bis zum Jahr 2030 auf maximal 30 Hektar/Tag zu halbieren. Wir prüfen, mit welchen zusätzlichen planungsrechtlichen und ökonomischen Instrumenten das Ziel erreicht werden kann.“, Zitat Ende

Nach Auffassung des AHA, ist bereits diese Anzahl, angesichts des fortgeschrittenen Versiegelungsgrades, viel zu hoch. Noch dazu die drei Parteien auch weiterhin und gleichzeitig die Fortsetzung der Flächenversiegelung für Verkehrstrassen, Gewerbeflächen und Wohngebieten fördern möchten.

Der AHA fordert und erwartet mehr Handeln der Politik im Bund und in den Ländern zum Schutz, Erhalt und einer damit verbundenen Entwicklung von Umwelt, Natur und Landschaft und einen sofortigen Stopp der vermehrten Tötung von Wildtieren und einer vermehrten und massiven Hass- und Drohkulisse zum Beispiel gegenüber dem Wolf, dem Schwarz-, Rot-, Dam- und Rehwild, dem Biber, der Kegelrobbe sowie dem Kormoran und womöglich irgendwann in dem Umfang auch gegen den Luchs.

Nach Ansicht des AHA müssen erst einmal absolut vorrangig der ungehemmte Flächenfrass sowie ausgeräumte, monokulturell genutzte Agrarlandschaften, aber auch unwürdige Tierhaltungsbedingungen sowie die Ausplünderung von Wäldern schnellstmöglich der Vergangenheit angehören.

Daran mitzuwirken sollte Auftrag an die Bevölkerung sowie politische Gremien und Behörden sein.

Der ehrenamtliche und gemeinnützige AHA bietet dahingehend Interessenten Raum im Rahmen von territorialen Regional- und Ortsgruppen bzw. thematischen Arbeits- und Interessengruppen –wie z.B. die Arbeitsgruppe Feldökologie- mitzuwirken.

Wer noch mehr zu den diesbezüglichen Aktivitäten des AHA erfahren möchte, wende sich bitte an folgende zentrale Anschrift:

Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – (AHA)
Große Klausstraße 11
06108 Halle (Saale)
E-Mail AHA: aha_halle@yahoo.de
Internet: http://www.aha-halle.de

Baumpflanzungen im Naturschutzgebiet Peißnitznordspitze

Am 11.08.2018 trafen sich Mitglieder des AHA zu einem Arbeitseinsatz auf der Peißnitznordspitze.
Auf dem Weg durch das Naturschutzgebiet fiel auf, daß von den, von der Stadt gepflanzten Bäumen, lediglich zwei noch vorhanden waren. Alle anderen waren abgestorben und zusammen mit den Stützhölzern abgesägt worden. Größtenteils wurden sowohl die Stämme als auch die Stützhölzer einfach liegengelassen. Die Frage ist, wieso muß man so unnötige Pflanzungen überhaupt vornehmen, wo hier auch Sukzession greift und standortgerechte Bäume von selbst wachsen. Die Stadt verschwendet hier Gelder, die für Pflanzungen, z.B. in der Innenstadt, wesentlich sinnvoller verwendet werden könnten.

Fotos Christine Fröhlich

AHA fordert Schutz der Fluss- und Auenlandschaften in der Stadt Halle (Saale) und Stopp aller Abholzungen

Das war wieder das Motto unter dem die Initiative „Pro Baum“ (IPB) und der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA) zum zehnten Mal auch am Karfreitag, den 30.03.2018 aufgerufen hatten, um Bäume auf die Ziegelwiese in Halle (Saale) zu pflanzen. Mit der Aktion möchten beide Organisationen immer wieder ein deutliches Zeichen für ein umfassendes mehr, statt weniger Gehölze setzen, welche eine große ökologische und landschaftsgestaltende Funktion besitzen. Bäume und Sträucher dienen als Sauerstoffspender, verbessern den Gehalt an Luftfeuchtigkeit, bieten zahlreichen Tieren Lebensraum und Nahrung, filtern Kohlendioxid, Feinstaub, Ruß und Ozonsmog aus der Luft sowie spenden Schatten. Sie tragen somit entscheidend zur Verbesserung des Klimas bei. Jedoch die Stadt Halle (Saale) geht rechtlich und praktisch einen anderen Weg. Die nunmehrige hallesche Baumschutzsatzung trägt keinesfalls zum angemessenen Schutz und Erhalt von Bäumen und Sträuchern bei. In der Praxis zeigt sich das mangelnde Schutzverständnis u.a. in den Massenfällungen am Saaleufer am Holzplatz/Pulverweiden, zwischen Genzmerbrücke und Karl-Meseberg-Straße, in der Beesener Straße, im und am Gelände des früheren Gesundbrunnenbades, in der Delitzscher Straße, im Gelände des Sitzes der Leopoldina, in der Berliner Straße, in der Otto-Stomps-Straße, Fiete-Schulze-Straße, am Steintor, auf der Peißnitzinsel sowie nicht zuletzt auch auf der Ziegelwiese. Nunmehr sind z.B. weitere Baumbestände in Teilen der Heideallee und des Gimritzer Damms massiv bedroht. Erst jüngst holzte man u.a. massiv entlang des Gimritzer Dammes bis zur Heideallee ab, um somit ein Festhalten an einer falschen falschen Umwelt- und Verkehrspolitik der Stadt Halle (Saale) zu manifestieren. Dieser inakzeptablen und katastrophalen Gehölzschutzpolitik Halles gegenüber Alternativen aufzuzeigen, dient die Aktion „Bäume pflanzen statt abholzen“. Offenbar davon unbeeindruckt holzten und zerstörten im Frühjahr des Jahres 2018 Kolonnen des Wasserschifffahrtsamtes des Bundes und des Unterhaltungsverbandes „Untere Saale“ in großen Teilen der halleschen Saaleaue an den Ufern der Saale sowie der damit verbundenen Wilden Saale und des Mühlgrabens ganze Abschnitte der Weichholzaue und Teile der Hartholzaue. Dabei ging man mit schwerer Technik und Sägen vor, auch als die Brutzeit schon längst begonnen hatte. Im § 39 (5) Nr. 2 BNatSchG ist dazu folgendes verankert, Zitat: „Bäume, die außerhalb des Waldes, von Kurzumtriebsplantagen oder gärtnerisch genutzten Grundflächen stehen, Hecken, lebende Zäune, Gebüsche und andere Gehölze in der Zeit vom 1. März bis zum 30. September abzuschneiden, auf den Stock zu setzen oder zu beseitigen; zulässig sind schonende Form- und Pflegeschnitte zur Beseitigung des Zuwachses der Pflanzen oder zur Gesunderhaltung von Bäumen,“, Zitat Ende. Also als „schonende Form- und Pflegeschnitte zur Beseitigung des Zuwachses der Pflanzen oder zur Gesunderhaltung von Bäumen“ lassen sich diese Massenabholzungen ganz bestimmt nicht einordnen. Noch mehr Missachtung des Umwelt- und Naturschutzes in fachlicher und rechtlicher Hinsicht ist kaum noch zu übertreffen. Ferner tangieren diese Abholzungsaktionen die fast unverbaut gebliebene und sich streckenweise sehr naturnah entwickelte Wilde Saale das ca. 10 ha große Naturschutzgebiet (NSG) Peißnitznordspitze, welches in enger Korrelation mit dem Naturschutzgebiet ”Forstwerder“ zusammen das FFH-Gebiet „Nordspitze der Peißnitz und Forstwerder in Halle“ ergeben sowie mit dem geschützten Landschaftsbestandteil Amselgrund und Kreuzer Teichen, dem geschützten Landschaftsbestandteil Amtsgarten und dem flächenhaften Naturdenkmal Klausberge im Grün- und Biotopverbund steht. Außerdem bildet die Wilde Saale den Verbindungsraum zum Sandanger, zu den Hangwäldern an den Weinbergen sowie zum Saugrabental bis hin zur Dölauer Heide.

01-Halle-Ziegelwiese-Blick nach Südwesten auf Schleusengraben&Saale&Südteil Peißnitz (1)

01-Halle-Ziegelwiese-Blick nach Südwesten auf Schleusengraben&Saale&Südteil Peißnitz (1)

Nunmehr ist zu beobachten, dass von Schiffen aus, im Südostteil der Peißnitzinsel an dem zuvor freigeholzten Uferbereich entlang der Saale Pfähle eingerammt werden. Initiative „Pro Baum“ (IPB) und der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA) befürchten, dass hier wieder vollendete Tatsachen entstehen sollen. Auf jeden Fall stellen diese Arbeiten massive Eingriffe in Umwelt, Natur und Landschaft dar, welche es sofort zu stoppen gilt.

Was muss geschehen, dass dieser endlich aktiv gegen diese frevelhaften Aktivitäten vorgeht !? Auf jeden Fall fordern Initiative „Pro Baum“ (IPB) und der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA) weiterhin und verstärkt endlich alle Abholzungen und Verbauungen unwiderruflich zu beenden.

In dem Zusammenhang rufen die Initiative „Pro Baum“ (IPB) und der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA) die Bevölkerung auf, sich für ein natur-, landschafts- und umweltverträglichen Umgang mit unserer Umwelt, Natur und Landschaft t einzusetzen. Wer dazu Interesse hat, wende sich bitte an folgende Anschrift:

Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – (AHA)
Große Klausstraße 11
06108 Halle (Saale)
Tel.: 0345 – 2002746
E-Mail: aha_halle@yahoo.de
Internet: http://www.aha-halle.de

AHA gab Stellungnahme zu „Mensch und Biber in der Dübener Heide Positionspapier des Verein Dübener Heide e.V.“ ab

Mit Datum vom 29.04.2018 gab der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA) nachfolgende Stellungnahme ab:

I. Grundsätzliches

Bereits seit dem frühesten Mittelalter verfolgte der Mensch den Biber. Zum einen diente das Fleisch, des irrtümlicherweise zum Fisch erklärten Säugetiers, sowie das Fell als Grund der massiven Bejagung. Das führte dazu, dass der Biber bereits im 12. Jahrhundert in England und im 16. Jahrhundert in Italien vollständig sowie zum Ende des 19. Jahrhunderts in Deutschland nahezu ausgerottet war. Nur eine Restpopulation Elbebiber hatte zum Anfang des 20. Jahrhunderts in Deutschland überlebt. Zurzeit leben in der Bundesrepublik Deutschland etwa 6.000 Tiere, welche sich auf Grund massiver Schutzmaßnahmen selbstständig wieder ausbreiten konnten bzw. durch Umsiedlungen einst verlorengegangene Räume erneut bevölkern.

Die Lebensweise des Bibers, wozu der markante Biberdamm für seine Biberburgen gehört, hat eine sehr wichtige ökologische und hydrologische Bedeutung in den Fluss- und Bachlandschaften mit ihren Auen. Mit dem Anstauen von Wasser entstehen neue Landschafts- und Naturräume, verbunden mit sehr günstigen Nahrungs- und Lebensbedingungen für Säugetiere, Wasservögel, Amphibien, Fischen und Insekten sowie wassergebundenen Pflanzen. Darüber hinaus trägt der Biber durch seine Fällungen von Bäumen zur Verjüngung von Auenwäldern sowie den Transport und Verbau von Weidenästen und –zweigen zur Vermehrung der Weide bei. Somit erfahren Fluss- und Bachlandschaften mit ihren Auen eine umfassende Ausweitung ihrer ohnehin schon hohen Arten- und Strukturvielfalt.
Zudem sorgen derartige Anstauungen für ein geregeltes Grund- und Schichtwassersystem, wovon auch angrenzende Flächen profitieren. Somit zählen durchaus Land- und Forstwirtschaft auch zu den Profiteuren des Bibers.

Nur nehmen die Bedrohungen des Bibers durch die zunehmende Zerschneidung und Versiegelung der Landschaft -u.a. durch Verkehrs- und Versorgungstrassen- sowie die Zerstörung von Feuchtgebieten, Gewässerausbau und intensive Gewässerunterhaltung stark zu. Zum Beispiel sind im Land Brandenburg etwa die Hälfte der aufgefundenen Biber laut Auskunft des hiesigen Ministeriums für Ländliche Entwicklung, Umwelt und Verbraucherschutz, dem Straßenverkehr zum Opfer gefallen.

Diese besorgniserregenden Entwicklungen bedürfen nach Auffassung des AHA nicht nur eines umfassenden Einhalts, sondern einer umfassenden, unverzüglichen Gegensteuerung. Dazu gehört der Stopp weiterer Landschaftszerschneidungen aller Art, Rückbau nicht benötigter Versiegelungen auf dem Lande und in den Gewässern, Zulassung von eigenständigen Renaturierungen in Fließ- und Standgewässern, Beseitigung von baulichen Hindernissen und damit Wiederherstellung der Durchlässigkeit der Fließgewässer, Schaffung von mindestens 10 m breiten Gewässerschonstreifen beidseitig der Gewässeroberkante, Rückkehr zu einer größeren Arten- und Sortenvielfalt in der Landwirtschaft mit einhergehender wissenschaftlich fundierter Fruchtfolge, Anbaukultur und Wiedererhöhung eines miteinander verknüpftem Flurholzsystems bestehend aus Achsen und Inseln im Grün- und Biotopverbund, Schaffung ausreichender Möglichkeiten zur Renaturierung einer brutal ausgekohlten Landschaft, Beförderung und Umsetzung der wissenschaftlicher fundierter Maßnahmen im Kampf gegen die fortschreitende Verockerung der Fließgewässer in Folge jahrhundertlanger brachialer Bergbaumaßnahmen sowie einer eng damit verknüpften vielfältigen, wissenschaftlich fundierten Umweltbildungsarbeit.

Darüber hinaus gilt es auch an der Stelle auf die enge Verknüpfung zum nachhaltigen Umgang mit dem Hochwasser hinzuweisen. So dürfte den politisch Verantwortlichen in Bund, Ländern und Kommunen die Forderungen zahlreicher Wissenschaftler und Organisationen nicht entgangen sein, dass flächendeckend und länderübergreifend bzw. bundesweit den Flüssen und Bächen verstärkt ihre Auen zurückzugeben sind, um zum einen wieder Hochwasserräume zurückzuerhalten und zum anderen Auenlandschaften wieder mehr Entwicklungsraum zu ermöglichen. Hierzu gehört unabdingbar der Biber als ein grundlegender natürlicher „Landschaftsgestalter“ mit dazu. Nicht der Biber ist das Problem, sondern das mehr oder minder weit vorgerückte Eindringen des Menschen in die Fluss-, Bach- und Auenlandschaften, um sie zu nutzen, zu „regulieren“ und nicht selten umfassend zu verbauen.

Daher darf es aus Sicht des AHA weder in Europa, noch in der Bundesrepublik und ihren Bundesländern, keinen einzigen Abstrich am strengen Schutz des Bibers geben!

Allein in den Ländern Brandenburg und Sachsen-Anhalt sowie im Freistaat Sachsen bedarf es entsprechender, länderübergreifend bzw. bundesweit abgestimmter und koordinierter Maßnahmen in Sachen Umwelt-, Natur- und Landschaftsschutzes, der Umsetzung eines gemeinsam erstellten Konzeptes zum nachhaltigen Umgang mit Hochwasser sowie einer arten- und strukturreicheren, ökologisch orientierten Land- und Forstwirtschaft . Insbesondere zu nennen sind dabei u.a. die Elbe, Saale, Mulde, Oder, Neiße, Havel, Spree sowie Weiße und Schwarze Elster sowie deren Nebengewässer.
Von daher ergeht seitens des AHA erneut die dringende Aufforderung an die Mitglieder der Landtages und der Landesregierung Sachsen-Anhalts, Sachsens und Brandenburgs den Schutz des Bibers weiterhin zu sichern, unverzüglich mit der flächendeckenden Rückgabe von Auen u.a. Lebensräume für den Biber und Überflutungsräume den Flüssen und Bächen zu beginnen. Ferner gilt es u.a. mit der ungezügelten Zunahme von Bundesautobahnen und Straßen zahlreiche landwirtschaftliche Flächen zu stoppen.

Das Umweltbundesamt und das Statistische Bundesamt in Deutschland weisen eine tagtäglich Neuversiegelung von Boden im Umfang von 69 ha Boden aus. Das entspricht in etwa einer Fläche von ca. 100 Fußballfeldern und im Jahr in etwa einer Fläche von 25.185 ha -69 ha/Tag x 365 Tage/Jahr = 25.185 ha/Jahr. Im Vergleich dazu die Fläche der Stadt Leipzig, welche 29.760 ha beträgt.
Zudem engen diese Trassen zusätzlich den Bewegungsraum der Tiere ein und erhalten ihre öffentliche Resonanz bei Berichten über zunehmende Wildunfälle. Ferner sorgen fortschreitende Verarmung der landschaftlichen Kulturen von einst in der DDR 25 auf nunmehr 7 Anbaukulturen für eine unverantwortliche Einengung der landschaftlichen und ökologischen Vielfalt. Der zunehmend fehlende Anbau von Humusmehrern wie Luzerne, Phacelia und Klee-Gras-Gemischen zerstören zudem durch fehlende Auflockerung der Boden zur Verfestigung dieser bei. Dies hat zur Folge, dass u.a. Wasser nicht mehr in den Boden eindringen kann und somit entweder die Bodenerosion oder Staunässe oder beides verursacht bzw. befördert. Zudem findet mit der Bodenerosion auch ein Abtrag von mit Mineraldüngern ausgebrachter Nährstoffe und mit Pestiziden belasteter Bodenbestandteile statt, welche letztendlich in Gräben, Bächen und Flüssen landen.

Für diese massiven Fehler, welche sich rasant immer mehr zu einem gesamtgesellschaftlichen Problem entwickeln, trägt allein der Mensch die Verantwortung und nicht der Biber.

Die nunmehrigen Ereignisse um die Köhlerei Eisenhammer und die fortgesetzte diesbezüglichen sehr einseitigen Berichterstattungen von Medien zur Entwicklung der Biberbestände, sind von vielem fachlich unkorrekten Darstellungen geprägt. Es ist durchaus sehr verständlich, dass die Inhaber der Köhlerei Eisenhammer sehr große Sorgen zu Bestand und Entwicklung ihres Betriebes haben. Dies darf keinesfalls unbeachtet und unberücksichtigt bleiben. Jedoch gilt es nicht nur festzuhalten, dass der Biber eine sehr streng geschützte Art ist, sondern das Gesamtgebiet Bestandteil des 958 ha großen Schutzgebiet nach der europäischen Natura 2000-Richtlinie „Buchenwaldgebiet und Hammerbachtal in der Dübener Heide (FFH0133)“ ist. Dieses Gebiet durchquert u.a. der ca. 9 km lange Hammerbach, welcher ein Teil des Namens des Schutzgebietes darstellt. Laut dem Landesamt für Umweltschutz des Landes Sachsen-Anhalt ergibt sich folgende
Gebietsbeschreibung, Zitat:

„Das FFH-Gebiet erstreckt sich im zentralen Buchen-Gebiet der „Dübener Heide“ nördlich von Tornau und Söllichau in ost-westlicher Ausdehnung. Neben großflächigen Buchen- treten auch Eichen-Hainbuchen- und Eichen-Wälder als forstlich bedingte Waldgesellschaften auf Buchen-Waldstandorten auf. Verbreitet sind ebene Hochflächen ausgebildet, die von markanten Talungen zerschnitten werden. Das Hammerbachtal verlässt als kleines Wiesentälchen das Waldgebiet zwischen Eisenhammer und Tornau nach Süden.“, Zitat Ende

Zur Fauna führt das Landesamt für Umweltschutz des Landes Sachsen-Anhalt aus, Zitat:

„Am Hammerbach wurden Biber (Castor fiber) und Fischotter (Lutra lutra) nachgewiesen. Vom Biber existieren zwei Ansiedlungen. Durch Biberdämme entstandene Aufstauungen des Baches führen zum örtlichen Absterben der Bachauenwälder. Auf Grund der vorhandenen Strukturvielfalt hat das Gebiet eine große Bedeutung als Quartier- und Jagdgebiet für waldbewohnende Fledermäuse. Zu nennen wären hier die Mopsfledermaus (Barbastella barbastellus) und der Kleinabendsegler (Nyctalus leisleri), von denen regelmäßig besetzte Wochenstubenquartiere bekannt sind. Brandtfledermaus (Myotis brandtii) und Braunes Langohr (Plecotus auritus) reproduzieren sehr wahrscheinlich ebenfalls im Gebiet. Großes Mausohr, Fransen- und Bartfledermaus (Myotis myotis, M. nattereri, M. mystacinus) nutzen das Gebiet als Jagdlebensraum.

Vereinzelte Zufallsbeobachtungen von Kriechtieren deuten auf ein regelmäßiges Vorkommen der Schlingnatter (Coronella austriaca) in den Buchenwäldern mit Heidelbeer-Unterwuchs hin. In feuchten Waldbereichen am Bachufer lebt der Moorfrosch (Rana arvalis), der vermutlich in den Stau- und Mühlteichen am Eisenhammer reproduziert. Während der Hammerbach von Tornau an abwärts sogar von Bachneunauge (Lampetra planeri) und dem Steinbeißer (Cobitis taenia) besiedelt wird, kommen im Verlauf des Baches innerhalb des FFH-Gebietes gar keine Fischarten vor. Vom Hirschkäfer (Lucanus cervus) gibt es Nachweise für die Bereiche Tornau-Eisenhammer, Tornau und Söllichau aus den Jahren 2000 bis 2009. Die Art hat hier wahrscheinlich eine geringe Reproduktionsrate.“, Zitat Ende

Ferner gehört das Gesamtgebiet zum 31 679 ha großen Landschaftsschutzgebiet „Dübener Heide“

Mit der Beseitigung von drei Nahrungsdämmen und der Schlitzung eines Wohndammes sind nach Auffassung des AHA bereits sehr massive und bestandsbedrohende starke Eingriffe in das FFH-Gebiet und Bibereinzugsgebiet erfolgt. Andere bzw. weitere Eingriffe sind nicht akzeptabel, da sie auf die endgültige Bestandszerstörung beim Biber hinauslaufen.

In dem Blickwinkel betrachtet, ist ferner die Genehmigung der Beseitigung von 13 von 19 Biberdämmen als skandalös und unverantwortlich anzusehen.
Der AHA fordert mit aller Deutlichkeit und Nachdruck nun endlich ordentliche belastbare Fakten zu liefern und daher stattdessen nunmehr die hydrologischen Verhältnisse zu untersuchen, welche womöglich nicht nur auf einer „spezifischen geologischen Situation in der Stauchungszone der Endmoräne“ beruht, sondern ggf. auch mit generellen hydrologischen Veränderungen in Folge des Bergbaus und seiner Einstellung zu tun haben kann.

Eine mögliche Ausbaggerung oder gar Begradigung des Hammerbaches führt zur Zerstörung der vielfältigen Gewässerstruktur durch Verschwinden der Gewässerdynamik und Eintiefung, was wiederum eine Austrocknung der Natur und Landschaft sowie damit verbundener Verarmung an Fauna, Flora und Struktur zur Folge hat.

Der AHA fordert daher eine schnellstmögliche bzw. unverzügliche Versachlichung der Diskussion im Landkreis Wittenberg, direkt vor Ort sowie in bzw. durch die Medien.

Auf Grund der weiteren fortgesetzten Bedrohung sowie bereits erfolgten und ggf. zu erwartenden künftigen Eingriffe in das FFH-Gebiet und Bibereinzugsgebiet sowie der Gefahr der unberechtigten Umsiedlung oder gar Tötung des Biberbestandes sendete der AHA seine Presseerklärungen an die EU-Kommission und die zuständige Staatsanwaltschaft weiter. Der AHA appelliert hiermit an die EU-Kommission und die Staatsanwaltschaft bereits wegen der Zerstörung von drei Nahrungsdämmen und der Schlitzung eines Wohndammes ein Verfahren gegen die BRD bzw. die strafrechtliche Relevanz zu prüfen. Es muss endlich Schluss sein mit der von Hysterie und Unsachlichkeit geprägten Atmosphäre !

II. zu Der Biber gehört zur Dübener Heide

Der erste Teil ist vom Grundsatz zu begrüßen. Diese Entwicklung ist erfreulich und entsprechend zu befördern. Leider ist in dem Beitrag kaum die Verantwortung des Menschen erkennbar. Wie bereits unter I. erwähnt haben massive Baumaßnahmen und Intensivierungsmaßnahmen in Land- und Forstwirtschaft zu menschlich beeinflussten Veränderungen in Umwelt, Natur und Landschaft geführt. Dazu gehören massive Veränderungen an Struktur und Artenzusammensetzung in unseren Wäldern, Aus- und Begradigungsmaßnahmen an Fließgewässern, die Industrialisierung der Landwirtschaft sowie nicht zuletzt die häufig jagdliche Betrachtung unserer Wildbestände. Hinzu kommen die Umbrüche in Folge des Bergbaus und der Zersiedlung ganzer Landschaftsräume, welche auch mit Verschmutzungen von Gewässern und Böden einherging bzw. einhergeht.

III. zu Der Biber verändert unsere Landschaft – Handlungskompetenz statt Ohnmacht

Es ist durchaus korrekt, dass der Biber Landschaften verändert. Ein Prozess, welcher seit Jahrtausenden Landschaft und Natur prägen. Nur blenden diese Ausführungen die massiven, zumeist negativen Veränderungen in Folge menschlichen Handelns aus. Dabei ist unverständlich, dass diese allgemein bekannten Erkenntnisse überhaupt keinen Eingang in das Dokument gefunden haben. Hier erfolgt unwissenschaftliche Schuldzuweisung an den Biber, welcher es sich nun erlaubt in seine alten angestammten Lebensräume zurückzukehren, wo sich der Mensch auf welcher Basis und scheinbaren Anspruchableitungen auch immer beruhend, ausgebreitet hat. Um es klarzustellen: Nicht der Biber ist in die Lebensräume des Bibers ein- bzw. vorgedrungen, sondern der Mensch in die Lebensräume des Bibers. Im Übrigen trifft das auch auf andere Tier- und Pflanzenarten, Landschafts- und Naturräume sowie Biotop- und Grünverbundräume zu. Insofern ist der Ansatz von her falsch und verdreht Ursache und Folge, was in dieser Logik behaftet nur zu falschen Schlussfolgerungen führen kann.

IV. zu Wir schlagen daher vor und fordern:

  • Die Landkreise haben gemäß § 1 Absätze 1 und 2 Naturschutzgesetz des Landes Sachsen-Anhalt klar festgelegte und umfassende Verantwortlichkeiten in Sachen Naturschutz. Selbst diese Behörden zeigen deutliche Überforderungen in vielfältiger Hinsicht auf, wozu Personalbestand, fachliche Qualifikationen und teilweise massive Beeinflussungen vor Ort gehören. Gerade letzteres hat dazu geführt, dass Schlitzungen und Beseitigungen von Biberdämmen erfolgten, ohne sich ordentlich wissenschaftlich-fachlich das Thema zu bearbeiten. Die Verantwortung für Naturschutzgebiete muss auf Grund ihrer raumübergreifenden Bedeutung eher wieder zur oberen Naturschutzbehörde zurückkehren. Dazu reichen die Regelungen in § 1 Absätze 3 bis 5 und ff. Naturschutzgesetz des Landes Sachsen-Anhalt bei weitem nicht aus. Dagegen erscheint es sinnvoll zu sein die ehrenamtlichen Naturschutzhelfer wieder zu beleben. Hier besteht die Möglichkeit der Kreise sein Handlungswissen zu erweitern und somit seine Kompetenz vor Ort wieder entscheidend zu verbessern.
  • Offenbar ist mit den Aussagen bezweckt mehr Kompetenzen auf die Gemeinden und kreisangehörigen Städte zu verlagern. Diese besitzen sie schon gemäß 3 2 ff. BauGB entscheidend im Rahmen des Bau- und Planungsrechtes. Dazu gehören das Erstellen und Beschließen von Flächennutzungsplänen, von Bebauungsplänen und die Ausweisung von geschützten Landschaftsbestandteilen gemäß § 15 Absatz 1 Satz 3 Naturschutzgesetz des Landes Sachsen-Anhalt. Hier haben es somit die Gemeinden und kreisangehörigen Städte sehr wohl in der Hand durch wissenschaftlich fundiertes und nachhaltiges Agieren Konflikte erst gar nicht entstehen zu lassen, zu mindern oder gar wieder zu beseitigen. Hier sei u.a. an den zumeist leider fehlgeschlagenen Agenda 21-Prozess erinnert. Nur hier fehlen oft angemessene Strukturen, Fachpersonal und Fachkompetenz. Zudem erschweren örtliche Befindlichkeiten häufig eine objektive Entscheidungsfindung
  • Wie bereits erwähnt suggerieren die nachfolgenden Ausführungen die praktisch alleinige Verantwortung des Bibers an Konflikten zwischen Mensch und Tier. Mit keiner Silbe erscheinen Forderungen nach wissenschaftlichen Schutz- und Entwicklungskonzeptionen, Stopp der Versiegelungsaktivitäten durch Siedlungs- und Verkehrsbau, Entwicklung einer arten- und strukturreichen Landwirtschaft und Umgangs mit den Wäldern sowie eines sich dahingehend einordnenden Tourismus. Ferner fehlt die Forderung nach Rückbau von Flächenversiegelungen sowie des Erhaltes und Weiterentwicklung von Biotop- und Grünverbünden sowie einer damit eng verbundenen Umweltbildungsarbeit.

V. zu Wege zur praktischen Umsetzung – Regionales Bibermanagement und Bibereingreiftruppe

Die aufgeführten Punkte verwundern schon am Anfang dahingehend, dass man der Landesreferenzstelle Biber eine örtliche Mitsprache absprechen möchte. Der Sinn dieser Forderung erschließt sich nicht, besonders wenn man sich eine größere Mitsprache von Gemeinden und kreisangehörigen Städten einfordert. Letztere Forderung ist, wie bereits dargestellt, vollkommen unberechtigt, da diese Mitgestaltung bereits gesetzlich abgesichert ist.

Die nachfolgenden Forderungen beinhalten die Gefahr von Handlungsweisen, welche von Emotionen und einzelnen Partikularinteressen geprägt sind. Der großräumige Blick ist dabei sehr wenig bis gar nicht ausgeprägt, so dass im Rahmen von Salami-Denken und Handeln schnell mit einer sich weiter verschärfenden umfassenden Gefahrensituationen für Fauna und Flora bzw. für Umwelt, Landschaft und Natur zu rechnen ist.

Letzterer Punkt lässt deutlich den Wunsch erkennen, dass künftig Land- und Forstwirtschaftsbetriebe selbst über den Umgang mit dem Biber und naheliegend auch mit anderen Bestandteilen von Fauna und Flora entscheiden können. Selbst das Agieren der unteren Naturschutzbehörde erscheint da störend zu sein. Die Aussage, Zitat: „Die Ausnahmen müssen damit nicht mehr Gegenstand der tagtäglichen Befassung der unteren Naturschutzbehörden, Bibermanager und Biberberater sein. „ erscheinen in dem Blickwinkel sehr bedenklich und verdeutlichen die Zielrichtung des Anliegens dieser „Vorschläge und Forderungen“ des Verein Dübener Heide e.V.

VI. Abschlussbemerkungen

Eine Umsetzung dieser „Vorschläge und Forderungen“ des Vereins Dübener Heide e.V. sind als sehr gefährlich anzusehen, da sie die Beseitigung der Konflikte zwischen Mensch und Tier vorrangig zu zuungunsten von Fauna und Flora beantwortet, das Verursacher- und Folgenprinzip praktisch komplett ausblendet, den Forst- und Landwirtschaftsbetrieben mehr bis alleinige Entscheidungskompetenzen übertragen möchte, aber im Gegenzug z.B. Naturschutzbehörden die entsprechenden Kompetenzen entziehen möchte. Ferner verschleiert das Dokument die bereits bestehenden umfassenden Planungs- und Gestaltungsmöglichkeiten von Gemeinden und kreisangehörigen Städten mit den verbundenen fachlichen, strukturellen und personellen Problemen.

Darüber hinaus gilt es die Funktion des Verein Dübener Heide e.V. als Trägerverein des gleichnamigen Naturparks Dübener Heide im Freistaat Sachsen und im Land Sachsen-Anhalt alsbald zu evaluieren. Als ein entscheidender Grund zählt die offensichtlich deutlichen personellen Verquickungen im Vorstand des Verein –Bürgermeister Enrico Schilling verantwortlich für den sehr wichtigen Part Finanzen – sowie mit der Übernahme der ehrenamtlichen Funktion als Köhlerliesel durch Frau Norma Austinat im Juli 2016.

https://naturpark-duebener-heide.de/koehlerliesel/

https://naturpark-duebener-heide.de/2018/03/05/naturparktraegerverein-zur-biber-problematik-an-der-koehlerei-eisenhammer-der-mensch-steht-im-mittelpunkt/

https://naturpark-duebener-heide.de/verein-duebener-heide/

Der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA) fordert erneut und mit Nachdruck, dass der Naturpark Dübener Heide eine wissenschaftlich fundierte Schutz- und Entwicklungskonzeption erhält. Diese gilt es in breiten und umfassend geführten Diskussion zu diskutieren und letztendlich einer endgültigen Entscheidung zu Grunde zu legen.
Im Rahmen seiner ehrenamtlichen und gemeinnützigen Möglichkeiten ist der AHA weiterhin bereit daran mitzuwirken, dass lösungsorientierte wissenschaftlich-fachlich korrekte Herangehensweisen endlich zum Tragen kommen.

Ferner sieht der AHA die Notwendigkeit den vielfältigen Raum der Dübener Heide sowie übergreifend die Auen von Elbe und Mulde mit seiner Arten- und Strukturvielfalt, als Lebens- und Rückzugsraum von Mensch, Tier und Pflanze, als Biotop- und Grünverbundraum sowie im Interesse eines angepassten Tourismus im Zuge der Erholung und Bildung, zu schützen, zu erhalten und sich naturnah weiterentwickeln zu lassen.

Wer Interesse hat, daran im Rahmen einer zu bildenden, ehrenamtlichen länderübergreifenden AHA-Regionalgruppe Dübener Heide mitzuwirken, wende sich bitte an folgende zentrale Kontaktmöglichkeit:

Arbeitskreis Hallesche Auenwälder
zu Halle (Saale) e.V. – (AHA)

Große Klausstraße 11
06108 Halle (Saale)
E-Mail: aha_halle@yahoo.de
Internet: http://www.aha-halle.de

Leider behaupten die Betreiber der Köhlerei noch immer, dass Biberaufstauungen im Hammerbach für Vernässungen im Betrieb der Familie Austinat verantwortlich seien. Diese Mutmaßungen finden leider auch immer wieder ungeprüften Anklang in Medien. Jedoch bleibt die Familie Austinat einen wissenschaftlich fundierten Nachweis weiterhin schuldig.
Der AHA fordert daher weiterhin und in verstärkter Form endlich das Thema zu versachlichen und das öffentlich und massiv betriebene Sündenbockmanagement gegenüber dem Biber endlich einzustellen.

AHA hält Schutz, Entwicklung und Betreuung der Fluss- und Auenlandschaft des Goldbaches im und am Harz für dringend geboten

Bekanntlich bilden Fluss- und Auenlandschaften eine wichtige Einheit. Beide stehen in einer engen und sehr vielfältigen Wechselbeziehung zueinander. Die Auenlandschaften dienen den Flüssen als Ausbreitungsraum für Hochwasser und versorgen sie somit mit Wasser, Sedimenten und z.B. als Schwemmgut herangetragenes neues genetisches Material aus Tieren und Pflanzen. Im Umkehrschluss fungieren die Auenlandschaften als „Reinigungskraft“ für die Flüsse, indem beispielsweise Auenwälder das abgebremste Wasser von Sedimenten „befreien“ sowie Schwemmgut „herauskämmt“.

Diese langzeitige Wechselbeziehung hat somit eine der arten- und strukturreichsten Naturlandschaften der gemäßigten Zonen hervorgebracht, welche zahlreichen Tier- und Pflanzenarten Lebens- und Rückzugsraum bietet. Darüber hinaus trägt diese intensive Wechselbeziehung zur Verbesserung des Landschafts- und Ortsbildes urbaner Gebiete bei und sorgt als Kalt- und Frischluftentstehungsgebiet und –korridor für eine nachhaltige Verbesserung des Klimas.

Verständlicherweise haben daher Fluss- und Auenlandschaften ebenfalls eine magische Anziehungskraft für die stressgeplagte Bevölkerung um die Natur zu genießen und sich in ihr ausgiebig zu erholen.

Dies trifft auch für das Fließgewässersystem und die Aue des Goldbaches zu.

Das ca. 34 km lange Nebengewässer der Bode im Einzugsgebiet der Elbe mit einem Einzugsgebiet im Umfang von 101 km², welches ca. 2 km nordwestlich von Hüttenrode im Landkreis Harz entspringt, beeinflusst den nordöstlichen Raum des Harzes bis in das nördliche Harzvorland hinein.

Der Oberlauf des Goldbaches gilt als naturnah. Hinzu kommt, dass im Rahmen von Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen im Zuge der sehr umstrittenen Errichtung der B6n Gewässerrenaturierungen entlang bzw. im Goldbach zwischen Blankenburg und Langenstein stattfanden. Im Zuge des Vorhabens „Verbesserung der ökol. Durchgängigkeit (E 1) und Renaturierung (E 5) des Goldbaches zwischen Blankenburg und Langenstein“ entfernte bzw. baute man u.a. 4 Querbauwerke (E 1) um und erweiterte Retentionsflächen. Zusammen mit der Umverlegung des Baches in sein historisches Bett im Bereich der Wiese zwischen Goldbachmühle und Plattenwegfurt fanden durchaus sehr positive Veränderungen des Goldbaches statt. Das Gewässer 2. Ordnung hat die Gewässergüteklasse II (mäßig belastet). Im Verlauf des Goldbaches bis zu seiner Einmündung in die Bode bei Wegeleben, führen jedoch Belastungen aus Nährstoffeinträgen aus oberhalb liegenden Fischteichen, Siedlungsabwässern und aus der Landwirtschaft zu Beeinträchtigungen der Wasserqualität.

Nach Auffassung des Arbeitskreises Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA) gilt es dem Goldbach im Gesamtverlauf sehr viel Raum zur naturnahen Entwicklung und Ausbreitung von Hochwasser zu geben. Erst die Hochwasser im Juli 2017 haben diese dringende Notwendigkeit aufgezeigt. Statt aus dem Hochwasser die ebengenannten richtigen Schlussfolgerungen ziehen, fordern der Landkreis Harz und Anliegergemeinden die Errichtung eines Hochwasserrückhaltebeckens. Derartige wasserbauliche Maßnahmen führen in der Regel zu flächendeckenden Veränderungen des Fließgewässers Goldbach und seiner Aue. Abgesehen davon, dass ggf. die obengenannten Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen im Zuge des Neubaus der B 6n eine Rückwärtsentwicklung erfahren. Überlegungen und Planungen zum Rückbau von Bauten aller Art aus dem Retentionsraum des Goldbaches scheinen offenbar nicht in den Sinn zu kommen. Für den Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA) spielt der Goldbach mit seinem sehr großen ökologischen Potential eine sehr große Rolle im Biotop- und Grünverbund z.B. zwischen den Flüssen Bode, Holtemme, Ilse, Großer Graben und Selke. Ferner gehören der Großraum Harz, der Huy nördlich von Halberstadt sowie Am Großen Bruch an der Grenze zwischen den Ländern Sachsen-Anhalt und Niedersachsen dazu.
Dieses Potenzial als Biotop- und Grünverbund, Lebens- und Rückzugsraum für Tier- und Pflanzenarten, Frischluftentstehungsgebiet und –korridor sowie Hochwasserausbreitungsraum bedarf jedoch umfassender Schutz- und Entwicklungsmaßnahmen. Dazu gehören die Initiierung der Wiederherstellung der Mäandrierung, Beseitigung von Sohl- und Uferbefestigungen, Beräumung von Querbauwerken, Deichrückverlegungen sowie die Einrichtung von mindestens 10 m Gewässerschonstreifen entlang der beidseitigen Uferoberkanten. Nach Auffassung bedarf es dazu jedoch einer umfassenden, wissenschaftlich fundierten Schutz- und Entwicklungskonzeption für den Gesamtverlauf des Goldbaches und ihrer Nebengewässer. Als ein durchaus gutes Beispiel kann das von der Deutschen Bundesstiftung Umwelt in einem mehr als zwei Jahren, im Projektzeitraum vom 24.07.2000 bis 15.08.2002 geförderte Vorhaben „Schaffung der ökologischen Durchgängigkeit des Zillierbaches in Wernigerode“ dienen.

Wie bereits erwähnt, bedarf das jedoch einer umfassenden wissenschaftlichen Untersuchung, Prüfung, Auswertung und Erarbeitung von Vorschlägen. Dabei bieten sich zum Beispiel die Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg und die Hochschule Anhalt als Partner an.

Der AHA ist bereit im Rahmen seiner ehrenamtlichen und gemeinnützigen Möglichkeiten daran mitzuwirken.

Ferner möchte der AHA Interessenten eine Plattform für Engagement für Umwelt-, Landschafts- und Naturschutz bieten.

Wer dazu Interesse hat, wende sich bitte an folgende zentrale Anschrift:

Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. – (AHA)
Große Klausstraße 11
06108 Halle (Saale)
Tel.: 0345 – 2002746
E-Mail: aha_halle@yahoo.de
Internet: http://www.aha-halle.de

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