Monat: September 2015 (Seite 2 von 3)

Brandenburg und die Biber

Mit großem Interesse und zugleich mit ebenso großer Sorge hat der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA) Medienmeldungen aufgenommen, dass das rot-rot regierte Land Brandenburg nunmehr mit der jungen Geografin Undine Schubert aus Berlin eine Biberbeauftragte und am 01.05.2015 eine neue Biberschutzverordnung erlassen hat. Mit dieser Verordnung, welche in Ausnahmefällen den Abschuss von Bibern zulässt, hat das Land Brandenburg einer inakzeptablen Lockerung des Schutzes des Bibers vorgenommen. Wieder einmal muss der Schutz von Deichen und der jahrhundertalte Aufschrei der Landwirte dafür herhalten, um dem Biber erneut an das Fell gehen zu können. Ferner besteht die Gefahr sich den weniger strengeren Schutzmaßnahmen für den Biber im EU-Nachbarland Polen anzupassen.
Offenbar hat sich eine politische Mehrheit in Brandenburg nicht gründlich genug mit dem Thema Biber, dessen Schutz und der Gründe der dringend notwendigen Beibehaltung des Schutzes beschäftigt.

Bereits seit dem frühesten Mittelalter verfolgte der Mensch den Biber. Zum einen diente das Fleisch, des irrtümlicherweise zum Fisch erklärten Säugetiers, sowie das Fell als Grund der massiven Bejagung. Das führte dazu, dass der Biber bereits im 12. Jahrhundert in England und im 16. Jahrhundert in Italien vollständig sowie zum Ende des 19. Jahrhunderts in Deutschland nahezu ausgerottet war. Nur eine Restpopulation Elbebiber hatte zum Anfang des 20. Jahrhunderts in Deutschland überlebt. Zurzeit leben in der Bundesrepublik Deutschland etwa 6.000 Tiere, welche sich auf Grund massiver Schutzmaßnahmen selbstständig wieder ausbreiten konnten bzw. durch Umsiedlungen einst verlorengegangene Räume erneut bevölkern.

Die Lebensweise des Bibers, wozu der markante Biberdamm für seine Biberburgen gehört, hat eine sehr wichtige ökologische und hydrologische Bedeutung in den Fluss- und Bachlandschaften mit ihren Auen. Mit dem Anstauen von Wasser entstehen neue Landschafts- und Naturräume, verbunden mit sehr günstigen Nahrungs- und Lebensbedingungen für Säugetiere, Wasservögel, Amphibien, Fischen und Insekten sowie wassergebundenen Pflanzen. Darüber hinaus trägt der Biber durch seine Fällungen von Bäumen zur Verjüngung von Auenwäldern sowie den Transport und Verbau von Weidenästen und –zweigen zur Vermehrung der Weide bei. Somit erfahren Fluss- und Bachlandschaften mit ihren Auen eine umfassende Ausweitung ihrer ohnehin schon hohen Arten- und Strukturvielfalt.

Zudem sorgen derartige Anstauungen für ein geregeltes Grund- und Schichtwassersystem, wovon auch angrenzende Flächen profitieren. Somit zählen durchaus Land- und Forstwirtschaft auch zu den Profiteuren des Bibers.
Nur nehmen die Bedrohungen des Bibers durch die zunehmende Zerschneidung und Versiegelung der Landschaft -u.a. durch Verkehrs- und Versorgungstrassen- sowie die Zerstörung von Feuchtgebieten, Gewässerausbau und intensive Gewässerunterhaltung stark zu. Etwa die Hälfte der aufgefundenen Biber im Land Brandenburg, sind laut Auskunft des hiesigen Ministeriums für Ländliche Entwicklung, Umwelt und Verbraucherschutz, dem Straßenverkehr zum Opfer gefallen.

Diese besorgniserregenden Entwicklungen bedürfen nach Auffassung des AHA nicht nur eines umfassenden Einhalts, sondern einer umfassenden, unverzüglichen Gegensteuerung. Dazu gehört der Stopp weiterer Landschaftszerschneidungen aller Art, Rückbau nicht benötigter Versiegelungen auf dem Lande und in den Gewässern, Zulassung von eigenständigen Renaturierungen in Fließ- und Standgewässern, Beseitigung von baulichen Hindernissen und damit Wiederherstellung der Durchlässigkeit der Fließgewässer, Schaffung von mindestens 10 m breiten Gewässerschonstreifen beidseitig der Gewässeroberkante, Rückkehr zu einer größeren Arten- und Sortenvielfalt in der Landwirtschaft mit einhergehender wissenschaftlich fundierter Fruchtfolge, Anbaukultur und Wiedererhöhung eines miteinander verknüpftem Flurholzsystems bestehend aus Achsen und Inseln im Grün- und Biotopverbund, Schaffung ausreichender Möglichkeiten zur Renaturierung einer brutal ausgekohlten Landschaft, Beförderung und Umsetzung der wissenschaftlicher fundierter Maßnahmen im Kampf gegen die fortschreitende Verockerung der Fließgewässer in Folge jahrhundertlanger brachialer Bergbaumaßnahmen sowie einer eng damit verknüpften vielfältigen, wissenschaftlich fundierten Umweltbildungsarbeit.

Darüber hinaus gilt es auch an der Stelle auf die enge Verknüpfung zum nachhaltigen Umgang mit dem Hochwasser hinzuweisen. So dürfte den politisch Verantwortlichen in Brandenburg die Forderungen zahlreicher Wissenschaftler und Organisationen nicht entgangen sein, dass flächendeckend und länderübergreifend bzw. bundesweit den Flüssen und Bächen verstärkt ihre Auen zurückzugeben sind, um zum einen wieder Hochwasserräume zurückzuerhalten und zum anderen Auenlandschaften wieder mehr Entwicklungsraum zu ermöglichen. Hierzu gehört unabdingbar der Biber als ein grundlegender natürlicher „Landschaftsgestalter“ mit dazu. Nicht der Biber ist das Problem, sondern das mehr oder minder weit vorgerückte Eindringen des Menschen in die Fluss-, Bach- und Auenlandschaften, um sie zu nutzen, zu „regulieren“ und nicht selten umfassend zu verbauen.

Daher darf es aus Sicht des AHA weder in Europa, noch in der Bundesrepublik und ihren Bundesländern, keinen einzigen Abstrich am strengen Schutz des Bibers geben !
Allein im Land Brandenburg bedarf es entsprechender, länderübergreifend bzw. bundesweit abgestimmter und koordinierter Maßnahmen in Sachen Umwelt-, Natur- und Landschaftsschutzes, der Umsetzung eines gemeinsam erstellten Konzeptes zum nachhaltigen Umgang mit Hochwasser sowie einer arten- und strukturreicheren, ökologisch orientierten Land- und Forstwirtschaft . Insbesondere zu nennen sind dabei in Brandenburg u.a. die Elbe, Oder, Neiße, Havel, Spree und Schwarze Elster sowie deren Nebengewässer.

Von daher ergeht seitens des AHA erneut die dringende Aufforderung an die Mitglieder des Landtages und der Landesregierung Brandenburgs unverzüglich aus der Biberschutzverordnung die Abschusserlaubnis zu entfernen, mit der flächendeckenden Rückgabe von Auen u.a. Lebensräume für den Biber und Überflutungsräume den Flüssen und Bächen zurückzugeben, damit obengenannte Maßnahmen zur Umsetzung kommen und zudem auch im EU-Mitgliedsland Polen die alternativlosen strengen Schutzmaßnahmen Einzug halten. Es ist erschreckend, dass ausgerechnet eine rot-rote Regierung derartig niedrigere Standards im Schutz der Biber orientiert. Somit fügt man dem Schutz von Umwelt-, Natur-, Landschaft und Klima massiven Schaden zu.

Dabei gehen u.a. mit der ungezügelten Zunahme von Bundesautobahnen und Straßen zahlreiche landwirtschaftliche Flächen verloren. Zudem engen diese Trassen zusätzlich den Bewegungsraum der Tiere ein und erhalten ihre öffentliche Resonanz bei Berichten über zunehmende Wildunfälle. Die tagtägliche bundesweite Flächenversiegelung schlägt mit etwa 80 ha und in Brandenburg mit durchschnittlich 3,2 ha zu Buche. Selbst der vom Umweltbundesamt für Brandenburg gesetzte Zielwert für den Zeitraum von 2017 bis 2020 von 1,3 ha pro Tag liegt noch in weiter Ferne.
Ferner sorgen fortschreitende Verarmung der landschaftlichen Kulturen von einst in der DDR 25 auf nunmehr etwa 5 – 6 Anbaukulturen für eine unverantwortliche Einengung der landschaftlichen und ökologischen Vielfalt. Der zunehmend fehlende Anbau von Humusmehrern wie Luzerne, Phacelia und Klee-Gras-Gemischen zerstören zudem durch fehlende Auflockerung der Boden zur Verfestigung dieser bei. Dies hat zur Folge, dass u.a. Wasser nicht mehr in den Boden eindringen kann und somit entweder die Bodenerosion oder Staunässe oder beides verursacht bzw. befördert. Zudem findet mit der Bodenerosion auch ein Abtrag von mit Mineraldüngern ausgebrachter Nährstoffe und mit Pestiziden belasteter Bodenbestandteile statt, welche letztendlich in Gräben, Bächen und Flüssen landen.
Für diese massiven Fehler, welche sich rasant immer mehr zu einem gesamtgesellschaftlichen Problem entwickeln, trägt allein der Mensch die Verantwortung und nicht der Biber.

Initiative „Pro Baum“ trifft sich

Am Montag, den 28.09.2015 findet mit dem 126., das neunte Treffen der Initiative „Pro Baum“ im Jahr 2015 statt. Bei dem Treffen gilt es über Maßnahmen und Aktivitäten zum Schutz und Erhalt der Gehölze zu beraten.
Dazu zählt ganz akut sind die vom Oberbürgermeister der Stadt Halle (Saale) Dr. Bernd Wiegand am 12.07.2013 veranlassten, vom Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt, genehmigten und nunmehr im Eilverfahren erst einmal vom Oberverwaltungsgericht des Landes Sachsen-Anhalt in Magdeburg gestoppten Abholzungs- und Baumaßnahmen für einen neuen Deich zwischen Gimritzer Damm und Wilder Saale zu thematisieren. Dabei gilt es mit Sorge die vom Landesbetrieb für Hochwasserschutz und Wasserwirtschaft Sachsen-Anhalt vorangetriebenen Planungen für den obengenannten Deich zu betrachten.

Ferner ist vorgesehen, weiter die gemeinsame Protestexkursion von Initiative „Pro Baum“ und Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA) am 29.09.2015 zum Hufeisensee vorzubereiten. Treff: 16:30 Uhr Straßenbahnhaltestelle der Linie 7 „Bitterfelder Straße“

Ebenso ein weiter sehr wichtiges Thema bildet die nunmehr von der Stadt Halle (Saale) erteilte und nunmehr vom Oberverwaltungsgericht Sachsen-Anhalt in Magdeburg bestätigte Baugenehmigung für eine Wohnbebauung sowie die fortgesetzten Vorstöße der Bürgerinitiative „Pro Paulus Park“ das bestehende Freigelände im früheren Komplex des Landesverwaltungsamtes Sachsen-Anhalt zur Wiederbelebung des einstigen Paulusparks zu nutzen und den besonderen Gebietscharakter zu wahren.
Ebenso zählt die angedachte, überdimensionale Wohnbebauung der GWG im Bereich des Geländes des nunmehr beseitigten Heideschlösschens in Halle – Dölau und der massiven Bedrohung des Gehölzbestandes vor Ort. Hier gilt es mit der Bürgerinitiative zusammen zu wirken.

Darüber hinaus stellt einen weiteren Beratungsschwerpunkt die Entwicklung und Gestaltung der Landsberger Straße nach ökologischen sowie kulturell-künstlerischen Aspekten dar.
Die Initiative „Pro Baum“ und der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA) hatten bereits ihre sehr großer Sorge bezüglich der aktuellen Pläne zum Umbau des Gimritzer Dammes zwischen Rennbahnkreuz und Heideallee, des Abschnittes der Heideallee bis zur Kreuzung mit der Walter-Hülse-Straße und dem Weinbergweg sowie deren Umbau zum Kreisel ausgedrückt. Mit den der Öffentlichkeit vorliegenden großzügigen Verkehrsplanungen, gehen im Falle der Umsetzung, massive Zerstörungen und Beschädigungen von sehr wichtigen Gehölz- und Wiesenbeständen einher. So beabsichtigt man den Gehölzbestand südlich bzw. südwestlich des gesamten Gimritzer Dammes, insbesondere zwischen Zur Saaleaue und Übergang zur Heideallee, komplett zu zerstören. Der Gehölzbestand nördlich bzw. nordöstlich des Gimritzer Damm im Übergangsbereich zur Heideallee und im Bereich der Einmündung der Halle-Saale-Schleife ist ebenfalls massiv von der Säge bedroht. Der weitere Knackpunkt bildet der geplante Kreisel im Kreuzungsbereich von Heideallee, Walter-Hülse-Straße und dem Weinbergweg. Hier sehen die Planungen alleine für den Umbau und im direkten Anschlussbereich in Heideallee und Brandbergweg die Vernichtung von mindestens 27 Bäumen vor. Hierzu gilt es unbedingt zu beraten und das künftige Vorgehen abzustimmen.

Ebenso akut ist das Thema der flächendeckenden, massiven Massenabholzungen im Gesamtgebiet der Stadt Halle (Saale), z.B. in den Klausbergen, am Steintor, in Halle – Neustadt und im Bereich der Freiimfelder Straße.
Weitere Themenschwerpunkte bilden u.a. die laufenden Abholzungen und Bauarbeiten am Steintor, die angedachten Abholzungen im Böllberger Weg sowie die Entwicklungen in der Gartenstadt Gesundbrunnen, die Aktivitäten zum Solbad und Park Wittekind, Aktivitäten im Medizinerviertel, in der Landsberger Straße und im Gelände des früheren Schlachthofes, Möglichkeiten der Optimierung der Öffentlichkeits- und Bildungsarbeit, die weitere Erfassung von möglichen Standorten von Straßenbäumen, die allgemeine Entwicklung des Gehölzschutzes in der Stadt Halle (Saale) sowie weitere Planungen für das Jahr 2015 genannt. Ebenso stehen schon die Planungen für das Jahr 2016 auf der Tagesordnung. Als Schwerpunkte gelten dabei mögliche gemeinsame Veranstaltungen mit dem AHA zur Durchführung der 8. Aktion „Bäume pflanzen statt abholzen“ am Karfreitag, den 25.03.2016 und zum Tag des Baumes am 25.04.2016.

Das Treffen beginnt 19.00 Uhr und der Veranstaltungsort ist der Versammlungsraum des Reformhauses Halle in der Großen Klausstraße 11 in 06108 Halle (Saale).

AHA führt Radexkursion in der Landschaft der Goitsche durch

Der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA) führt am Samstag, den 26.09.2015 eine ca. siebenstündige Fahrradexkursion durch die Bergbaufolgeland-schaft „Goitzsche“ durch. Stationen unterwegs sind: Stadt Bitterfeld; weiter auf dem Goitzschewald- und Seenrundweg: Bitterfelder Wasserfront, Sandbank-Erinnerung an die Flut 2002, vorbei am Auensee und an der Holzweißiger Ostsee, Gänseblick, Lud-wigsee, Arboretum, Südkehre, Neuhauser See, Paupitzscher Kreuz, weiter auf dem Go-itzscheseerundweg: Sonnentalblick, Fußgängerbrücke über den Lober-Leine-Kanal, Seelhausener See, Denkmal Opfer Döbern, vorbei am Roten Turm in Pouch, Halbinsel Pouch, Pegelturm und Seebrücke, vorbei am Wasserzentrum Bitterfeld und zurück zum Bitterfelder Bahnhof
Neben der Vorstellung des Gebietes und seiner Bedeutung, beabsichtigt der AHA auch eigene Vorstellungen zur Entwicklung und Schutz darzulegen sowie Möglichkeiten der Mitwirkung der interessierten Öffentlichkeit aufzeigen. Ferner möchte der AHA seine nunmehrige Ortsgruppe Bitterfeld-Wolfen vorstellen und zur Mitarbeit aufrufen.
Die Fahrradexkursion startet um 10.00 Uhr am Bahnhof Bitterfeld

AHA führt Radexkursion entlang der Parthe durch

Die insgesamt ca. 48 km lange Parthe gehört zu den wichtigsten Nebengewässern der Weißen Elster und bedeutsamsten Fließgewässern in Leipzig und Umland. Große Teile des Fließgewässers sind naturnaher bzw. naturnah oder bergen das Entwicklungspotenzial dahingehend in sich. Insbesondere im Raum der Städte Leipzig und Taucha stellen sich das Fließgewässer und seine Aue recht vielfältig sowie arten- und strukturreich dar. Ebenso hat die Parthe eine entscheidende Rolle als Biotop- und Grünverbund sowie Kalt- und Frischluftentstehungsgebiet mit den dazu gehörenden Ventilationsbahnen. Dies hat nicht nur Bedeutung als Lebens- und Rückzugsraum für zahlreiche Tier- und Pflanzenarten, sondern insbesondere auch als Siedlungs- und Erholungsgebiet für zahlreiche Menschen im Einzugsgebiet der Parthe.
Dass die wichtige Bedeutung der Parthe und ihrer Aue Anerkennung und Würdigung findet, zeigt beispielsweise die flächendeckende Ausweisung als Landschaftsschutzgebiet.

Der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA) beabsichtigt im Rahmen seiner Regionalgruppe Leipzig und Umland sich verstärkt dem Schutz, der Entwicklung und dem Erhalt der Parthe und ihrer Aue anzunehmen. Dazu gehört unter anderem Möglichkeiten zu finden, die Aue von ihrem naturfernen Korsett in Teilen der Stadt Leipzig zu befreien.
Gegenwärtig besteht bekanntlich eine ganz andere, umfassende Bedrohung, welche in dem geplanten Neubau der Bundesstraße 87 zwischen Torgau und Leipzig liegt. Die bisher bekannten Pläne lassen erkennen, dass das planende Autobahnamt Sachsen offenbar eine mindestens 28 m breite, vierspurige Trasse durch die Partheaue treiben möchte. Eine Umsetzung derartiger Vorhaben führt nach Auffassung des AHA, unweigerlich zu einer Zerschneidung der Partheaue mit allen obengenannten Funktionen. Ferner sieht der AHA einen weiteren Schritt in Sachen zukunftsunfähiger Verkehrspolitik, welche wider jeder umwelt- und klimapolitischen Vernunft, weiter auf neue Straßen setzt. Anstatt qualitativ das Verkehrssystem zu verbessern, in dem das vorhandene Schienennetz optimaler einbezogen wird, plant man quantitativ Landschafts-, Natur-, Lebens- und Erholungsräume zu zerschneiden, zu versiegeln und im Falle einer Umsetzung des Vorhabens die Region mit weiteren Lärm, Abgasen und Feinstaub zu belasten. Als ob bestehender Flug- und Verkehrslärm sowie das gegenwärtig laut Umweltbundesamt und Statistischem Bundesamt deutschlandweit täglich zwischen 80 und 90 ha Boden neu versiegelt werden, nicht Belastung genug wären. Der ebengenannte Umfang der täglichen Neuversiegelung in Deutschland entspricht übrigens in etwa einer Fläche von 66 Fußballfeldern und in einem Jahr ca. der Fläche der Stadt München.

Der AHA fordert daher das Vorhaben B 87n bereits in der Planung zu stoppen und stattdessen eher den Schienenfernverkehr, Schienenpersonennahverkehr und den Öffentlichen Personennahverkehr zu befördern, den hier lebenden Menschen keine weiteren Belastungen bestehend aus weiterem Lärm, Abgasen und Feinstaub zuzumuten sowie der Partheaue als Bestandteil einer vielfältigen Umwelt, Natur und Landschaft keine weiteren Zerschneidungen und Versiegelungen aufzubürden.
Der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA) führt in dem Zusammenhang am Samstag, den 26.09.2015 eine ca. fünfstündige Fahrradexkursion zum Thema: „Die Parthe durch Stadt und Land“ entlang der Parthe von Taucha nach Leipzig bis zur Mündung in die Weiße Elster durch. Im Rahmen dieser Fahrradexkursion beabsichtigt der AHA auf die Bedeutung der Parthe, Beeinträchtigungen und Bedrohungen, Möglichkeiten zum Schutz, Erhalt und Weiterentwicklung sowie auf den Gedanken zur Ausweisung des Einzugsgebietes der Weißen Elster zwischen Gera und der Mündung in die Saale in Halle (Saale) als UNESCO-Welterbe hinzuweisen. In dem Zusammenhang möchte der AHA Möglichkeiten der Mitwirkung von Interessenten aufzeigen und dabei u.a. die Inhalte und Ziele der im Aufbau begriffenen Regionalgruppe Leipzig und Umland vorstellen.

Der AHA lädt somit alle Interessenten zu der Fahrradexkursion ein.
Treff ist um 10.00 Uhr am Bahnhof Taucha.

Kontakt:

Arbeitskreis Hallesche Auenwälder
zu Halle (Saale) e.V. – (AHA)

Regionalgruppe Leipzig und Umland
Otto-Adam-Straße 14
04157 Leipzig
Tel.: 0176-84001924 (Handytarife aus allen Netzen)
Fax.: 01805-684 308 363 (deutschlandweit zum Ortstarif)
E-Mail AHA: aha_halle@yahoo.de
Internet: http://www.aha-halle.de

AHA fordert sofortige Einstellung aller Planungen zum Weiterbau des Saale-Elster-Kanals

Mit unvermindert sehr großer Skepsis und ebenso umfassenden Unverständnis verfolgt der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA) die Fortsetzung der Überlegungen zu einem Weiterbau des Saale-Elster-Kanals bis zur Saale bei Kreypau, was nun sogar zu einem entsprechenden Zweckverband führen soll. Die Frage stellt sich schon nach dem Sinn des Vorhabens, welches auf einer Länge von 12 km ab Hafen Leipzig-Lindenau in den Jahren 1933 bis 1943 gebaut wurde und insgesamt 20 km betragen soll. Einst für 1.000 Tonnen-Schiffe konzipiert, wäre das Vorhaben womöglich zuerst ein teures, steuerfinanziertes Vorhaben, wobei schon auf der Saale zwischen Halle – Trotha und der Elbe kein derartiges Wasserfahrzeug fährt. Auch die Gefahr des weiteren Ausbaus der Saale zwischen Merseburg und Halle nähme erheblich zu. Das hätte massive Eingriffe in weitgehend unverbaute und somit arten- und strukturreiche Abschnitte der Saale in dem Bereich zur Folge.

Ferner wären auch massive bauliche Maßnahmen an dem 8 km langen nicht gebauten Teil erforderlich. Als Beispiel sei die Notwendigkeit erwähnt, dass ein 22 m Höhenunterschied zwischen Saale und dem Kanal zu überwinden wäre. Dazu plante man damals in Wüsteneutzsch bei Kreypau eine große Schleuse, welche als Doppelschleuse ausgelegt war und der Hub der beiden Schleusenkammern jeweils 10 Meter betragen sollte. Auch wenn die obere Schleusenkammer noch zu ca. 75% fertiggestellt wurde, begann man bei der unteren Schleusenkammer lediglich mit den Erdarbeiten für die Fundamente. Trotz alledem müsste womöglich ein kompletter Neubau erfolgen. Darüber hinaus ist man zwar heute ohne weiteres in der Lage Schleusen mit 30 m Hubhöhe zu errichten und zu betreiben, aber im konkreten Fall stellt sich die Frage nach dem Aufwand-Nutzen-Verhältnis. Die bisher vorliegenden Potenzialanalysen gehen selbst von Problemen in der Kostendeckung aus. Nicht umsonst setzt man auch auf Einnahmen aus Vignetten, Parkgebühren und nicht zuletzt auf die Entstehung neuer Wohn- und Gewerbegebiete entlang des Kanals. Angesichts der Tatsache, dass das Gesamtgebiet im Landschaftsschutzgebiet, Europäischem Vogelschutzgebiet, FFH-Gebiet sowie im Überschwemmungsgebiet bzw. im Einzugsgebiet von Hochwasser liegt, sind das angesichts des allseits bekannten Arten- und Strukturreichtums an Fauna und Flora sowie des jüngsten Hochwassers im Juni 2013 die falschen Signale.

Nicht unbeachtet bleiben darf, dass sich in dem bereits existierenden Kanalteil eine eigene Fauna und Flora entwickelt hat, welche im Falle eines weiteren Ausbaus, Schaden -bis zur Totalvernichtung- davontragen könnte. Das trifft im Übrigen auf die gesamte Saale-Elster-Luppe-Aue zu. Des Weiteren befindet sich der Raum zwischen Halle und Leipzig im Regenschatten des Harzes und ist daher von Niederschlagsarmut gekennzeichnet. In naher Zukunft ist von einer Reduzierung der jährlichen Niederschlagsmengen von derzeit ca. 450 mm auf 300 mm auszugehen. Dagegen liegt die Verdunstung bei offenen Wasserflächen erst einmal weiterhin bei ca. 700 mm im Jahr. Auf Grund des voranschreitenden Klimawandels ist somit mit einer umfassenden Verschärfung dieser Situation und somit mit einer weiteren Wasserverknappung zu rechnen. Andrerseits lässt sich durchaus von verstärkten Hochwassersituationen auszugehen, wie z.B. das Junihochwasser 2013 aufzeigte.
Derartige Entwicklungen und Tatsachen finden in den bestehenden Potenzialanalysen nicht umfassend genug Berücksichtigung.
Ebenso bedenklich erscheint das Bestreben den individuellen und wirtschaftlichen motorisierten Bootsverkehr zu befördern. Dies hat sich am deutlichsten in der jüngsten Novellierung des Sächsischen Wassergesetzes manifestiert. Dabei hatte man alle massiven und nachvollziehbaren Gründe dies nicht zu tun gröblichst vernachlässigt.

Somit erhöht ein Saale-Elster-Kanal mit massiver Nutzung durch motorisierte Schiffe und Boote erheblich die Gefahr des Ausbaus der Fließgewässer im Stadtgebiet von Leipzig an Pleiße und Floßgraben sowie in der Neuseenlandschaft im Süden der Stadt. Ferner ist bei Eintreten des prognostizierten Bootsverkehrs mit einer massiven Zunahme der Abgas- und Lärmbelastungen sowie durch den Betrieb der Motorschrauben mit starken Auf- und Verwirbelungen im Gewässerbett zu rechnen. Dies führt zu massiven Beeinträchtigungen an der Gewässerfauna und -flora
Ebenfalls besteht die Gefahr, dass weitere Verbauungen im Uferbereich der Saale z.B. für Bootsanlegestellen entstehen könnten. Das man sich da wenig um Bau- und Umweltrecht schert, haben z.B. die illegal errichteten Bootsanlegestellen in den Saalekreisortschaften Brachwitz und Salzmünde klar verdeutlicht.

In dem Blickfeld betrachtet, ist der AHA der Auffassung dieses Vorhaben aus ökologischen und ökonomischen Gesichtspunkten sehr skeptisch zu beurteilen. Die nunmehr 90.000,00 Euro teure, aus Steuermitteln finanzierte Machbarkeitsstudie geht bewusst von einer sehr vielfältig zu betrachtenden sehr hohen Erwartung aus, wenn man 500.000 Touristen im Jahr zu Grunde legt. Das wären 1.369,87 Touristen pro Tag. Dies gilt es jedoch mit großer Skepsis zu betrachten. Entweder es tritt nicht ein und die Steuermittel in Höhe der bisher veranschlagten Gesamtkosten in Höhe von 106.004.035 Euro -u.a. für Kanal und Schiffshebewerk- wären verpulvert oder es tritt ein und es entstehen zahlreiche zusätzliche Straßen, Parkplätze und Gebäude. Verheerend, wenn man an beide Vorstellungen denkt. Angesichts der Tatsache, dass in Deutschland laut Umweltbundesamt und Statistischem Bundesamt die Neuversiegelung von Boden am Tag immer wieder zwischen 80 bis 120 ha hin und her schwankt, stellen derartige Pläne ein verheerendes Signal dar. Mit dem Entzug des Bodens und ist eine Beendigung seiner natürlichen Speicher-, Rückhalte-, Puffer- und Lebensraumfunktion verbunden.

Auf Grund der Brisanz des Vorhabens fordert der AHA die Verantwortlichen und Geldgeber des Gutachtens im Land Sachsen-Anhalt und im Freistaat Sachsen, im Landkreis Saalekreis sowie in den Städten Halle (Saale) und Leipzig auf, die von Ihnen in Auftrag gegebene Machbarkeitsstudie selbstkritisch zu betrachten, eine weitere Belastung der steuerfinanzierten öffentlichen Haushalte durch eine weitere Planung für den Saale-Elster-Kanal auszuschließen sowie die zu erwartenden Beeinträchtigungen von Umwelt, Natur und Landschaft nicht zuzulassen.

Die Dölauer Heide und der Hechtgraben brauchen Freiraum

Die ca. 740 ha große Dölauer Heide, welche als Landschaftsschutzgebiet und Schutz-gebiet nach der Fauna-Flora-Habitat (FFH) – Richtlinie ausgewiesen ist und Natur-schutzgebiete und Naturdenkmale benötigt zu einem nachhaltigen Schutz ein umfassen-den Biotop- und Grünverbund in das Umland, wozu zum Beispiel das Naturschutzge-biet Brandberge sowie die Auenlandschaften von Saale, Saugraben und Hechtgraben gehören. Somit können sich arten- und strukturreiche, zusammenhängende Land-schafts- und Naturräume entwickeln, welche zahlreichen Tier-und Pflanzenarten als Le-bensräume dienen können.

Der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA) hält es für dringend geboten derartige Verbindungsräume, welche auch der Kalt- und Frischluftentstehung sowie deren Transportes dienen, nicht nur zu schützen und zu erhalten, sondern noch weiter zu entwickeln.

Mit dem Bebauungsplan Nr. 162 „Dölau, Wohngebiet am Heideweg“, bei dem auf ei-ner Fläche von ca. 0,8 ha in Mehrfamilienhäusern 50 bis 55 Mietwohnungen entstehen sollen, besteht die dringende Gefahr, dass ein weiterer Verbindungskorridor der Dölauer Heide nach „außen“, ganz konkret zum Hechtgraben, verloren geht. Neben der Ein-schränkung des Austausches von Kalt- und Frischluft, verliert der Hechtgraben Aue, welche als Überflutungs- und Entwicklungsraum für Fauna und Flora dienen sollte.
Abgesehen davon, dass eine derartige Wohnbebauung keinesfalls dem Ortsbild von Halle-Dölau entspricht und zudem den Ziel- und Quellverkehr mit Motorisiertem Indi-vidualverkehr verstärkten dürfte.

Es ist für den AHA vollkommen unverständlich, dass die GWG Wohnraum in Halle-Neustadt beseitigt hat und darauf orientiert weiteren Wohnraum abzubauen, aber hier neuen Wohnraum aus dem Boden stampfen möchte. Zudem sieht der AHA Interes-sensverqickung zwischen dem Oberbürgermeister der Stadt Halle (Saale) sowie des hal-leschen Stadtrates und der GWG. Immerhin sitzen Stadträte und Dr. Bernd Wiegand im Aufsichtsrat der GWG.

Insofern ist eine erforderliche unparteiische Wahrnehmung der Funktion der Planungs-behörde durch Halles Stadtrat und Verwaltung ernsthaft zu bezweifeln. Mit der Beseitigung des denkmalgeschützten Schlafplatzes Heideschlösschen für zahlrei-che Fledermäuse begann man vollendete Tatsachen schaffen zu wollen. Der AHA hält es aus Gründen des Schutzes von Natur, Umwelt, Landschaft und Ortsbild für dringend geboten den Bebauungsplan Nr. 162 „Dölau, Wohngebiet am Heideweg“ einzustellen und diese Fläche als Entwicklungsraum der Aue des Hechtgrabens und Ver-bindungskorridor zur Dölauer Heide zu sichern und zu schützen sowie entwickeln zu lassen.

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