Monat: Februar 2014 (Seite 2 von 2)

AHA hält umfassende Reform der Verantwortlichkeiten für Flüsse und Flusslandschaften für dringend geboten

Immer wieder ist deutlich und unübersehbar zu erkennen, dass die Verantwortlichkeiten für Flüsse und Flusslandschaften nicht zeitgemäß geregelt sind. Das zeigt sich beim Umgang mit dem Hochwasser, Maßnahmen der Renaturierung und nicht zuletzt bei der Gesamtbetreuung. Während die größeren Flüsse, im schiffbaren Bereich in der Verantwortung der Wasser- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes liegen, zerstückelt sich die Verantwortlichkeiten bei den anderen sogenannten Gewässern I. Ordnung nach Länderhoheiten. Somit bestimmt sich vorrangig der Umgang bei den schiffbaren Fließgewässern auf die Gewährleistung der Schiffbarkeit und bei den anderen Gewässern I. Ordnung, dreht es sich weit überwiegend um die Aufrechterhaltung des Wasserabflusses und die Umsetzung eines weitgehend wasserbaulichen „Hochwasserschutzes“. Alle gewässerökologischen Ansätze, wie Wiederbelebung von Altarmen und Deichrückverlegungsmaßnahmen unterliegen häufig der politischen Vernunft oder Weitsicht bzw. Unvernunft einzelner Länder. Länderübergreifende Aktivitäten bleiben meist in der Anfangsphase stecken oder kommen gar nicht in die Erwägungsphase. So seien als Beispiele die verschiedenen Maßnahmen entlang der Weißen Elster –und der Schwarzen Elster angeführt.
Nach Auffassung des Arbeitskreises Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA) sind hier umfassende strukturelle und inhaltliche Veränderungen erforderlich. Während beispielsweise an der Weißen Elster mit den Freistaaten Thüringen und Sachen sowie dem Land Sachsen-Anhalt drei Landesbehörden verantwortlich zeichnen, sind es z.B. an der Schwarzen Elster „nur“ zwei Länder –Brandenburg und Sachsen-Anhalt- oder an der Unstrut –Thüringen und Sachsen-Anhalt-
Der AHA vertritt daher die Position, dass die Verantwortlichkeiten für sogenannten Gewässern I. Ordnung gekoppelt mit „kleineren“ Bundeswasserstraßen“ wie z.B. Saale, Havel, Werra/Fulda/Weser nach Flusseinzugsgebieten zu ordnen sind. Als Grundlage könnten zum Beispiel die 7 bzw. 5 Wasserwirtschaftsdirektionen in der DDR gelten, welche es von 1958 bis 1975 bzw. von 1975/1976 bis 1990 gab und sich nach Flusseinzugsgebieten strukturierten. Somit lässt sich nach Meinung des AHA ein nach Flusseinzugsgebieten orientiertes Fließgewässerkonzept entwickeln, welches die Flüsse und ihre Auen aus hydrologischer und ökologischer Sicht betrachten, den Umgang mit dem Hochwasser nach diesen Gesichtspunkten regelt und steuert sowie darauf aufbauend Hochwasserschutzkonzepte für notwendige Siedlungsbereiche erarbeitet. Darüber hinaus den Bund, die Länder, Kommunen, die Bevölkerung und ihre Initiativen, Verbänden und Vereinen transparent, auf wissenschaftlich fundierter Basis und gekoppelt mit praktischen Erkenntnissen und Erfahrungen, dabei mit einbezieht. Das gilt für die Erstellung von Konzepten und Plänen gleichermaßen, wie für deren Nachhaltung. Dies kann regional und überregional in entsprechenden Beiräten, Foren, Konferenzen und Vorortbegehungen erfolgen. Das entbindet jedoch nicht die politischen Gremien und Verwaltungen aller Ebenen ihre Verantwortungen wahrzunehmen, um z.B. die Ursachen von Hochwasser anzugehen, wozu die fortschreitende Flächenversiegelung, großflächige Abholzungen von Wäldern in den Gebirgsregionen sowie eine arten- und strukturarme Landwirtschaft gehören. Gerade die gegenwärtige Landwirtschaft, welche einhergeht mit ausgeräumten Agrarlandschaften sowie Beeinträchtigungen und Verfestigungen von Bodenstrukturen, gilt es einer umfassenden ökologischen Änderung zu unterziehen.
Die „großen“, internationalen Fließgewässer wie z.B. Donau, Elbe und Rhein gilt es in Bundesverantwortung zu belassen. Deren Aufgabenschema sollte ähnlich der nach Flusseinzugsgebieten neugeordneten, länderübergreifenden Wasserbehörden aufgebaut sein. Eine vorrangige Betrachtung als Bundeswasserstraße hat noch nie der komplexen ökologischen, hydrologischen, archäologisch-historischen, kulturellen und touristischen Bedeutung aller Fließgewässer entsprochen. Somit sollte die Verantwortung für die Schifffahrt darin fachlich-inhaltlich sowie politisch-strukturell eingebettet sein, aber nicht das Primat darstellen.
Der AHA möchte im Rahmen seiner ehrenamtlichen und gemeinnützigen Möglichkeiten an diesem Umstrukturierungsprozess mitwirken. Wer Interesse daran hat mitzuarbeiten, wende sich bitte an folgende zentrale Anschrift des AHA:

Arbeitskreis Hallesche Auenwälder
zu Halle (Saale) e.V. – (AHA)

Große Klausstraße 11 in 06108 Halle (Saale)
Tel.: 0345 – 2002746
Fax.: 01805-684 308 363
E-Mail AHA: aha_halle@yahoo.de

Bäume pflanzen statt abholzen!

Das ist das Motto unter dem die Initiative „Pro Baum“ (IPB) und der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA) zum sechstenmal auch am Karfreitag, den 18.04.2014 aufrufen, um Bäume auf die Ziegelwiese in Halle (Saale) zu pflanzen. Der Treff ist 10.00 Uhr an der Ochsenbrücke zwischen Riveufer und Ziegelwiese in Halle (Saale).
Mit der Aktion möchten beide Organisationen erneut ein deutliches Zeichen für ein umfassendes mehr, statt weniger Gehölze setzen, welche eine große ökologische und landschaftsgestaltende Funktion besitzen.
Bäume und Sträucher dienen als Sauerstoffspender, verbessern den Gehalt an Luftfeuchtigkeit, bieten zahlreichen Tieren Lebensraum und Nahrung, filtern Kohlendioxid, Feinstaub, Ruß und Ozonsmog aus der Luft sowie spenden Schatten. Sie tragen somit entscheidend zur Verbesserung des Klimas bei.
Jedoch die Stadt Halle (Saale) geht rechtlich und praktisch einen anderen Weg. Die nunmehrige hallesche Baumschutzsatzung trägt keinesfalls zum angemessenen Schutz und Erhalt von Bäumen und Sträuchern bei. In der Praxis zeigt sich das mangelnde Schutzverständnis u.a. in den Massenfällungen am Saaleufer am Holzplatz/Pulverweiden, zwischen Genzmerbrücke und Karl-Meseberg-Straße, in der Beesener Straße, im und am Gelände des früheren Gesundbrunnenbades, am Gimritzer Damm, in der Delitzscher Straße, im Gelände des künftigen Sitzes der Leopoldina, in der Berliner Straße, in der Otto-Stomps-Straße, Fiete-Schulze-Straße sowie nicht zuletzt auch auf der Ziegelwiese. Nunmehr sind z.B. die Baumbestände am Steintor und Teilen der Heideallee massiv bedroht.
Dieser inakzeptablen und katastrophalen Gehölzschutzpolitik Halles gegenüber Alternativen aufzuzeigen, dient die Aktion „Bäume pflanzen statt abholzen“.
In Vorbereitung der Aktion rufen die Initiative „Pro Baum“ (IPB) und der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA) die hallesche Bevölkerung zur massiven Mitwirkung auf. Dazu können organisatorische und finanzielle Hilfe beitragen.
Wer finanziell Unterstützung leisten möchte, -z.B. zum Kauf von Bäumen- kann dies unter folgender Bankverbindung des AHA tun:

  • Konto: 380 302 257 oder BIC: NOLADE21HAL
  • Bankleitzahl: 800 537 62 oder IBAN: DE 14 800 537 62 0380 302 257
  • Saalesparkasse
  • Verwendungszweck „Bäume“

Darüber hinaus können Interessenten auch organisatorisch mitwirken und sich dazu an folgende Anschrift wenden:

Arbeitskreis Hallesche Auenwälder
zu Halle (Saale) e.V. (AHA)

Große Klausstraße 11
06108 Halle (Saale)
Tel.: 0345/200 27 46
Fax.: 01805/684 308 363 (deutschlandweit zum Ortstarif)
E-Mail: aha_halle@yahoo.de

Vorschläge Fläche Norden Bruchsee Halle Saale

Vorschläge zur Entwicklung der Fläche nördlich des Graebsees, unweit der S-Bahnlinie von und nach Halle-Nietleben sowie an der Halleschen Straße und Am Bruchsee

Sehr geehrter Herr Wagner,

bekanntlich diente die obengenannte Fläche als Lagerplatz und ist nunmehr seit mehreren Jahren ungenutzt. Geprägt ist sie durch eine flächendeckende Versiegelung bestehend aus Betonplatten. Im Norden schließen sich die S-Bahnlinie von und nach Halle-Nietleben, im Osten eine Senke mit Abflussrinne, welche das Wasser des Graebsees zum Saugraben ableitet und von einem dichten Gehölzfläche eingerahmt ist, im Süden ein Rasen mit vereinzelten Obst- und Ziergehölzen, im entfernteren Sinne der Graebsee sowie im Westen die Verbindung zur Halleschen Straße an.
Nach Auffassung des AHA sollte eine komplette Entsiegelung der Fläche in Form der Beseitigung der Betonplatten, deren Unterbaus und der vorhandenen Müllablagerungen erfolgen. Das einzigste was zu belassen gilt, ist der Verbindungsweg zu der Senke mit Abflussrinne im Osten von der Fläche. Der AHA schlägt ferner vor in südlicher Richtung im Rahmen der Beräumung mehrere größere und kleinere, bis zu 1 m tiefe Senken bzw. Mulden zu schaffen, welche sich temporär mit Niederschlagswasser füllen und somit wichtigen Lebens- Rückzugs- und Nahrungsraum für zahlreiche Tiere und Pflanzen bieten können. Ansonsten kann die Fläche einer sukzessiven Entwicklung überlassen bleiben. Der AHA hält es darüber hinaus für sehr sinnvoll, den in südlicher Richtung anschließende Rasen in eine unregelmäßig gemähte Wiese umzugestalten.
Der AHA möchte in dem Zusammenhang seine am 12.06.2006 vorgelegten und anbei beiliegenden konzeptionellen Vorschläge zur Entwicklung eines Feuchtgebietes nördlich des Graebsees erneut aufzugreifen.
Ferner erklärt sich der AHA bereit die beräumte Fläche nördlich des Graebsees, unweit der S-Bahnlinie von und nach Halle-Nietleben sowie an der Halleschen Straße und Am Bruchsee im Rahmen seiner ehrenamtlichen und gemeinnützigen Möglichkeiten zu betreuen.
Für ein positives Aufgreifen der Vorschläge und eine Antwort wären wir sehr dankbar.

Mit freundlichen Grüßen
Andreas Liste
Vorsitzender

Konzeptionelle Vorschläge zur Entwicklung eines Feuchtgebietes nördlich des Graebsees

I. Ausgangssituation und Anliegen

Wasser des Graebsees wird gegenwärtig abgepumpt und über eine Kombination von unterirdischen Rohren und einer offenen, befestigten Flutrinne in die Kanalisation abgeführt. Die Flutrinne befindet sich in einer Senke nördlich des Graebsees und ist von zahlreichen Gehölzen umgeben. Dazu zählen insbesondere Eschenahorn und Silberweide. Leider hat auf Veranlassung der Stadt Halle (Saale) ein umfassendes Abholzen zu Gunsten einer neuen Wasserleitung mit neuem Pumpenhaus am Graebsee stattgefunden. In der Senke selbst befindet sich eine offenbar nährstoffreiche Wiese, welche in westlicher Richtung durch einen Betonplattenweg von zwei Altweiden und einem Schilfstandort getrennt ist.
Seit längerem nun gilt es zu überlegen, inwieweit das abgepumpte Wasser einerseits in dem besagten Gelände zur Entwicklung eines Feuchtgebietes beitragen kann, aber andrerseits einer Abführung des Wassers zum Saugraben möglich ist. Dies ist Anliegen dieser konzeptionellen Vorschläge.

II. konzeptionelle Vorschläge

Die Überlegungen gehen dahingehend, die Wasserführung und –leitung des Wassers bis zur Senke beizubehalten, aber den befestigten Abfluss aufzuheben und in Form eines naturnaheren Weiterfluss in die Senke weiterzuführen. Das Ziel soll es sein das Gelände durch das vordringende Wasser in ein Feuchtgebiet umzuwandeln. Ansätze dazu sind bereits im westlichen Teil der Senke zu erkennen, wo sich Altweiden und ein Schilfgebiet entwickelt hat. Ferner gilt es die Möglichkeit eines Überlaufes zu schaffen, welcher in niederschlagsreichen Zeiten bzw. Zeiträumen den Abfluss in Richtung des Saugrabens zulässt. Eine Weiterführung der Ableitung in einer offenen und unbefestigten Form gilt es zudem zu prüfen.
Mit dem Vorhaben könnte das Graebseegebiet weiter strukturell und ökologisch aufgewertet und um ein Feuchtgebiet erweitert werden. Was die mögliche Ableitung zum Saugraben angeht, dürften sich die Überlegungen mit denen der Stadt Halle (Saale) durchaus decken. Entscheidende Unterschiede liegen in dem Umbau vorhandener Einrichtungen sowie der Schonung von Pflanzenbeständen im Zuge der Baumaßnahmen. Darüber hinaus könnte mit der weiteren Entwicklung eines Feuchtgebietes ein weiterer Lebensraum von zahlreichen Tieren und Pflanzen entstehen. Auch ist durch Verdunstung, welche in der Region bei ca. 600 bis 700 mm liegen soll, mit einer Veränderung des Mikro- und Makroklimas des unmittelbaren Umfeldes zu rechnen.
Nicht zu unterschätzen ist auch der umweltbildende und –pädagogische Aspekt, welcher schon mit der Einrichtung der Ausgangssituation zur Entstehung des Feuchtgebietes eintreten kann. In späteren Zeiten gehören insbesondere Erfassung und Auswertung der Zusammensetzung der Tier- und Pflanzenarten sowie der Boden- und Wasserqualität. Ebenfalls interessant wäre die Entwicklung des Umfeldes im Blickpunkt einer Veränderung des Mikro- und Makroklimas.
Jedoch gilt es hydrologisch zu prüfen, inwieweit einsickerndes Wasser in größeren Mengen wieder in den Graebsee zurückfließt oder durch Verdunstung und Abfluss mehr Wasser aus dem See abgeführt wird und dieser Vorgang kaum in Erscheinung tritt.

III. Zusammenfassung und Ausblick

Das Bemühen den Wasserstand des Graebsees zu senken ist durchaus korrelativ mit dem Anstieg von Wasserständen an der Bausubstanz in Halle-Neustadt zu sehen. Jedoch kann das abgepumpte kostbare Nass auf dem Weg zum Saugraben zur weiteren ökologischen und strukturellen Bereicherung des Graebseegebietes beitragen. Dies gilt es anzustreben und zu entwickeln. Noch dazu die Vorschläge sich entlang einer vorhandenen Entwässerungstrasse orientiert und nicht von einer landschafts- und naturstörenden Neuverlegungsvariante ausgehen. Neben der zu erwartenden Bereicherung der Landschaft und Natur ist der umweltbildende Aspekt nicht zu vernachlässigen.
Der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. mit seiner Arbeitsgruppe Graebsee würde das Vorhaben gerne begleiten wollen.

AHA hält Rosenthals Vorschläge zum „Hochwasserschutz“ in Leipzig für weitgehend ungeeignet

Das Junihochwasser 2013 ist nunmehr über ein halbes Jahr her und das Frühjahrshochwasser 1994 jährt sich in diesem Jahr zum zwanzigstenmal. In dieser Zeit ist es nach Auffassung des Arbeitskreises Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA) u.a. den Verantwortlichen des Freistaates Sachsen und der Stadt Leipzig nicht gelungen, erstens die Ursachen der Hochwasser zu ermitteln bzw. festzustellen, zweitens ordnungsgemäße Schlussfolgerungen daraus zu ziehen und letztendlich drittens ein Konzept zum Umgang mit dem Hochwasser zu erstellen, welches auch den Namen verdient. Der Katalog der angedachten 23 Maßnahmen, welche der linke Umweltbürgermeister Leipzigs Heiko Rosenthal jüngst in den Medien präsentiert hat, ist Ausdruck eines nicht sorgfältig, wissenschaftlich fundiertem Auseinandersetzens mit den Ursachen der Hochwasser sowie eines damit verbundenen unausgereiften, wenig nachhaltigen Konzepts mit ökologisch Zügen und trägt zudem klar und deutlich fast nur die Züge eines Sammelsuriums wasserbaulicher Maßnahmen. Überlebt gedachten Umgangs mit Fließgewässern und ihrer mehr oder minder vorhandenen Auen wie Grundberäumungen des Zauchgrabens, des Schaukelgraben und des Hohen Grabens, Entschlammungen des Sommerfelder Grabens, des Bahngrabens in Lützschena und des Bauerngrabens, Anlage, Ausbau und Ertüchtigung von Poldern, Bau eines Hochwasserschutztores im Karl-Heine-Kanal sowie Revitalisierung des Zschampert und des Floßgrabens, lassen im Falle einer Umsetzung böses erahnen. Es ist nach Auffassung des AHA deutlich zu erkennen, dass man ein gigantisches steuerfinanziertes Ausbauprogramm an und in Fließgewässern sowie in den Auen in der Planung hat. Dabei erscheinen Fließgewässer nur noch als Abflussrinnen und Verkehrstrassen. Nunmehr gehört es aber schon zum Allgemeinwissen, dass begradigte und eingetiefte Fließgewässer neben ihres Verlustes an ökologischer Vielfalt und Struktur, nur als naturnahe, mäandrierende Bäche und Flüsse dem Hochwasser die Kraft nehmen und sich so nicht noch weiter eintiefen können. Dabei ist auch hinlänglich bekannt, dass eingetiefte bzw. sich eintiefende Fließgewässer während Hochwassersituation dieses Mehrwasser nicht an die natürlichen Überflutungsgebiete –die Auen- abgeben können und somit mit unverminderter Kraft und Menge auf das nächste Fließgewässer oder Siedlungen der Menschen zuströmen kann. Man reicht also praktisch das Hochwasser einfach weiter. In Trockenzeiten können diese Fließgewässer kein Wasser an ihr näheres Umfeld abgeben, was Austrockung in der Aue bedeutet. Darunter leiden nicht nur die Auenlandschaften, sondern auch die Landwirtschaft. Beides benötigen gerade auch im Zenit der Vegetationsperiode, also im Sommer, umfassende Wasserversorgung. Angesichts der bereits deutlich erkennbaren Veränderungen der Klima- und damit verbundenen Wettersituationen, welche u.a. zunehmende lange Trockenzeiten aufzeigen, eine verheerende Situation.
Anstatt Fließgewässer zu entschlammen, sollte sich mal Herr Rosenthal mit der Ursache des vermehrten Eintrags von Schlamm in Bächen und Flüssen auseinandersetzen. Während zu DDR-Zeiten bis 25 verschiedene Ackerkulturen auf den Feldern standen, hat sich die Vielfalt auf 6 – 7 Kulturen verarmt. Während einst im Rahmen der Fruchtfolge auch Humusmehrer wie Luzerne, Phacelia und Klee-Gras-Gemische zur Verbesserung der Bodenstruktur beitrugen, dazu noch idealen Lebens- und Nahrungsraum für zahlreiche Tiere boten, prägen heute hohe, undurchdringliche, humuszehrende Kulturen wie Mais und Raps das Bild der Agrarräume. Es folgt Humusabbau, geringere Wasserdurchlässigkeit mit einhergehender Bodenverdichtung. Auf Grund des von Monokulturen veranlassten und beförderten Abbaus der Artenvielfalt auf der Fläche, Rückgangs des Humusbestandes mit einhergehender Minderung des Puffervermögens, Wasserdurchlässigkeit und Bodenverdichtung, versucht man mit verstärkten mineralischen Düngemittelgaben und Ausbringen von Pestiziden das gestörte Gleichgewicht auf den Flächen auszugleichen. Angesichts der immer mehr zunehmenden, klimatisch bedingten Starkniederschläge und der verminderten geringeren Wasseraufnahmefähigkeit der Böden, fließt das Wasser oberflächlich ab und erodiert dabei den häufig stark mit Nährstoffen und Pestiziden angereicherten Boden. Neben der Tatsache, dass somit eine Ursache von Hochwasser benannt ist, führt dies zur zunehmenden Verschlammung und Eutrophierung von Gewässern. Jedoch in Trockenphasen sorgen Winderosion sowie Abdrift von Düngemitteln und Pestiziden für eine ähnliche Wirkung. Häufig fehlende Gewässerschonstreifen verstärken und befördern diesen Prozess. Nach Auffassung des AHA gilt es daher, alles zu unternehmen, die Vielfalt der Anbaustruktur und somit die Fruchtfolge zu verbessern, Gewässerschonstreifen von mindestens beidseitig 10 m zu belassen sowie den Gehölzbestand mit krautigen Saumstreifen sukzessiv oder pflanzend zu erweitern.
Mit der Revitalisierung des Zschampert und des Floßgrabens meint offenbar Herr Rosenthal, wenn man den Begriff wörtlich nimmt, den Ausbau für den motorisierten Bootsverkehr in Verbindung mit dem Saale-Elster-Kanal, dem Kulkwitzer See und der Neuseenlandschaft im Süden Leipzigs. Eine Maßnahme, die nichts mit einem nachhaltigen Umgang mit Hochwasser, aber mit Verlärmung und Abgasbelastung sowie Störung bzw. Zerstörung von Auenlandschaften zu tun hat.
Nicht nur, dass praktisch alle Rosenthal-Maßnahmen eher Auen und Fließgewässer weiter beeinträchtigen und somit klar gegen die europäischen Wasserrahmenrichtlinien (WRRL) verstoßen, möchte man nur einen wasserbaulich geprägten Umgang mit Hochwasser praktizieren. Diese betten sich in den Ausbau der Deichsysteme entlang der Luppe mit einhergehenden Abholzungen sowie der Errichtung eines neuen Nahle-Auslassbauwerk zu der Burgaue, welche man so zu einem Polder degradiert.
Der AHA fordert daher Herrn Rosenthal auf, endlich als Umweltbürgermeister zu agieren und ein ökologisch-nachhaltiges Hochwasserkonzept für Leipzig vorzulegen, welches mit den Freistaaten Sachsen und Thüringen sowie dem Land Sachsen-Anhalt abgestimmt ist. Darin sollte nach Auffassung des AHA enthalten sein, generell weitere neue Verbauungen und Versiegelungen –insbesondere in der Aue- auszuschließen und Rückbaumaßnahmen zu prüfen; sich für eine vielfältigere, ökologisch orientierte Landwirtschaft einzusetzen; Fließgewässer von Querbauwerken, Sohl- und Uferbesfestigungen zu befreien, zu renaturieren und mindestens eine naturnahe Gewässerentwicklungen mit Uferschonstreifen von mindestens beidseitig 10 m Breite zuzulassen und zu befördern; Umfassende Deichrückverlegungen vorzunehmen und somit von den Fließgewässern getrennte Auenwälder –z.B. in der Elster-Pleiße-Aue im Süden Leipzigs und die Burgaue- wieder anzuschließen und somit Überflutungsraum zurückzugeben. Als Ausgangspunkt sei sich in dem Zusammenhang folgende Situation vor Augen geführt, welche u.a. Dr. Hans-Dieter Kasparidus vom Helmholtz-Zentrum für Umweltforschung im Rahmen des 5. Leipziger Auensymposiums am 16.04.2011 darlegte. Er bezifferte die Auenfläche mit 4.563 ha. Weiter führte er aus, dass davon 3.934 ha Altaue sowie 524 ha rezente Aue und 105 ha Fläche Fluss umfassen. Prozentual bedeutet dies, dass 86,22 % zwar morphologisch Aue sind, aber in der Regel durch Deiche abgetrennt, keine Überflutung mehr erfahren sowie nur 13,78 % einer Überflutung zur Verfügung stehen.
Nach Auffassung des AHA hilft nur ein verantwortungsvoller und wissenschaftlich begründeter Schutz und eine entsprechende Entwicklung von Umwelt, Natur und Landschaft und nicht noch mehr Beton, höhere und breite Deiche und ausgebaute Fließgewässer für einen ordnungsgemäßen, nachhaltigen Umgang mit Hochwasser. Hochwasser an sich ist eine Katastrophe, die Auen brauchen es. Nur der Mensch hat es geschafft Hochwasser zu Katastrophen zu machen.
Der AHA ist jedenfalls bereit im Rahmen seiner ehrenamtlichen Möglichkeiten an der Prüfung und Erarbeitung aktueller Konzeptionen zum nachhaltigen Schutz und Entwicklung der Auen und einer eng damit verknüpften Hoch- und Grundwasserkonzeption mitzuwirken. Darüber hinaus ruft der AHA zur aktiven Mitwirkung interessierter Bürgerinnen und Bürger in den Städten Leipzig, Markkleeberg und Schkeuditz auf, sich mit einzubringen. Interessenten können folgendermaßen zum AHA Kontakt aufnehmen:

Arbeitskreis Hallesche Auenwälder
zu Halle (Saale) e.V. – (AHA)
Otto-Adam-Straße 14
04157 Leipzig
E-Mail AHA: aha_halle@yahoo.de
Internet: http://www.aha-halle.de
Dienstag: von 19.00 – 20.00 Uhr telefonisch:
Tel.:: 0176-84001924 (Handytarife aus allen Netzen)

Anhang:

Leipzig bessert bei Hochwasserschutz nach LVZ 01.02.2014-1

Leipziger Hochwasserschutz – Maßnahmen-Katalog im Überblick LVZ 01.02.2014

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