Autor: Christoph Schade (Seite 2 von 219)

AHA fordert mehr naturnahere Entwicklung und Schutz der Saaleaue im Zentrum bis Süden Halles

Der heutige Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA) begrüßt schon seit dem Jahre 1980 wissenschaftlich-fachlich fundierte Schritte, welche dem Schutz, der Entwicklung, dem Erhalt und der Betreuung der halleschen Auenlandschaft dienen. Bekanntlich prägen die Auenlandschaften von Saale, Weißer Elster, Reide, Hechtgraben, Götsche, Saugraben, Roßgraben und ihrer Nebengewässer umfassend Natur, Landschaft, Umwelt, Klima, Stadtbild sowie Naherholung und Tourismus der Stadt Halle (Saale). Neben der Tatsache, dass diese Fluss- und Auenlandschaften in ein sehr großes Netz bundesweit bzw. länderübergreifend derartiger sehr bedeutsamer, arten- und strukturreicher Landschaften eingebettet ist und somit Teil einer Gesamtverantwortung darstellt, ist eine sehr gut überlegte Herangehensweise dringend geboten. Dazu gehören aber solche Erkenntnisse, dass eine enge Korrelation zwischen Fließgewässern und Auen bestehen, Auenlandschaften zu den arten- und strukturreichsten Landschaften der gemäßigten Zonen gehören, als Lebens- und Rückzugsraum zahlreicher Tier- und Pflanzenarten, natürliche Retentionsflächen der Fließgewässer und Wasserspeicherraum dienen sowie daher unbedingt einer naturnaheren, naturnahen bis natürlichen Entwicklung bedürfen.
Dazu gehört nach Ansicht des AHA, dass es sehr bedeutsam ist nicht nur den Gehölzbestand in der Stadt Halle (Saale) zu schützen und sichern, sondern besser noch zu erhöhen. Insbesondere vor dem Hintergrund, dass die Stadt Halle (Saale) eher mit Massenfällungen von Gehölzen sowie Verwässerungen von entsprechenden Schutzsatzungen auffällt.
Im Rahmen einer vom Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA) organisierten und durchgeführten vierstündigen Exkursion in die Saaleauenlandschaft im Zentrum bis Süden Halles am 05.02.2022, nahmen die Exkursionsteilnehmerinnen und Exkursionsteilnehmer die Gebiete im Bereich des Holzplatzes, die Pulverweiden sowie die zum 90,7 ha großem Naturschutzgebiet „Rabeninsel und Saaleaue bei Böllberg“ gehörenden Gebiete Untere Aue und Rabeninsel in Augenschein, berieten und diskutierten über die gegenwärtigen Zustände sowie Möglichkeiten der künftigen Entwicklung und des Schutzes des Gesamtgebietes.
Vor Beginn der Exkursion stellte der AHA der Exkursionsgruppe seine Sichtweise zum gegenwärtigen Zustand des Gebietes Hafenstraße/Sophienhafen. Dabei ging es vorrangig um die Entwicklung dieses Gebietet. Der AHA erläuterte der Exkursionsgruppe umfassend seine Sichtweise. Dazu gehört die Feststellung, dass die Entwicklung der Saale und ihrer Aue im engen Verhältnis stehen und im Jahr 2013 das letzte Hochwasserreignis im Sommer eigentlich zur Erkenntnis geführt haben müsste, dass es gilt nicht nur Flächenversiegelungen zu stoppen, sondern zurückzubauen sind, um noch mehr Hochwasser zu produzieren. Angesichts des möglicherweise sich anbahnenden Hochwassers in diesem Februar 2021 bekommt das Thema eine neue Aktualität.
Das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) zur aktuellen täglichen Neuausweisung von Siedlungs- und Verkehrsflächen in der Bundesrepublik Deutschland folgendes angibt, Zitat: „Täglich werden in Deutschland rund 52 Hektar als Siedlungsflächen und Verkehrsflächen neu ausgewiesen. Dies entspricht einer Flächenneuinanspruchnahme – kurz Flächenverbrauch – von circa 73 Fußballfeldern.“, Zitat Ende

https://www.bmu.de/themen/nachhaltigkeit-digitalisierung/nachhaltigkeit/strategie-und-umsetzung/flaechenverbrauch-worum-geht-es

Das ergibt im Jahr einen Flächenverbrauch im Umfang von 18.980 ha. Im Vergleich dazu hat die brandenburgische Landeshauptstadt Potsdam – mit Stand vom 31.12.2020 – eine Fläche von 18.824,00 ha = 188,24 km².
Ferner ist es erforderlich, dass die Landwirtschaft durch Fruchtfolge und Anbau von einer großen Kulturvielfalt mit Humusmehrern nicht zur Verbesserung der Arten- und Strukturvielfalt, sondern auch zur Wiederherstellung gesunderer Böden beiträgt und somit Wasser mehr in der Fläche verbleibt.
Ferner ist eine Wiederausweitung der Retentionsflächen und eine naturnahere bis naturnahe Entwicklung der Auenlandschaft dringend geboten. Dazu gehören Struktur, Artenzusammensetzung und Entwicklungszeiträume.
Eine intakte, arten- und strukturreiche Auenlandschaft hat nicht nur eine sehr bedeutsame Funktion für den Umwelt-, Natur- und Landschaftsschutz, sondern prägt im positiven Sinne das Landschafts- und Stadtbild sowie eine Nutzung als Naherholungsraum für die stress geplagte Bevölkerung und ihrer Gäste. Dazu ist es aber erforderlich nicht nur jegliche Bebauungen in den Auenlandschaften von Saale und Weißer Elster zu unterlassen, sondern eher noch umfassende Rückbaumaßnahmen vorzunehmen, um ebengenannte, erforderliche Ziele schnell bzw. unverzüglich erreichen zu können.
Aus dem Grund betrachtet der AHA mit sehr großer Sorge den angedachten Beschluss des halleschen Stadtrates auf seiner Sitzung am 18.12.2019 zum „Baubeschluss GRW-Maßnahme Salinebrücke“ sowie zum „Baubeschluss GRW-Maßnahme Neubau Sandangerbrücke“.
Diese beiden Vorhaben beschädigen nicht nur die Vegetation und weitgehend unverbaute Teile der Saaleaue in der Stadt Halle (Saale), sondern schränken Retentionsräume ein und schädigt das Landschafts- und Stadtbild im Einzugsbereich der Saale.
Dabei befinden sich bei beiden Vorhaben jeweils einige Meter weiter in der Mansfelder Straße zwei umfassende Brücken. Schon daraus kann keine Rechtfertigung der angedachten beiden Baumaßnahmen erwachsen.
Hinzu kommt, dass die Verwaltung der Stadt Halle (Saale) deutlich beabsichtigt das Vorhaben der „Baubeschluss GRW-Maßnahme Neubau Sandangerbrücke“ mit dem flächendeckenden Neubau einer Slipanlage und einer dazugehörigen Zufahrt ausweiten zu verknüpfen. Dabei nimmt man wissentlich eine weitere Zerstörung des Saaleufers und bauliche Eingriffe in die Saaleaue in Kauf. Eng damit verbunden sind flächendeckende Zerstörungen der Gehölz-, Wiesen- und Staudenbestände im Bereich des Sandangers sowie flächendeckende Versiegelungen in der von Hochwasser geprägten Saaleaue. Dabei lässt man deutlich erkennen, dass man noch immer nicht zu einem wissenschaftlich-fachlichen Umgang mit Umwelt, Natur, Landschaft und Hochwasser gefunden hat. Ebenso verstärken solche Planungen die Unaufrichtigkeit und Sinnlosigkeit von Deichbaumaßnahmen am Gimritzer Damm, wenn man selbst in dessen näherer Umgebung nicht vor weiteren Flächenversiegelungen in Halles Saaleaue zurückschreckt.
Aus Sicht des AHA besteht überhaupt keine Notwendigkeit derartige landschafts- und naturzerstörenden Baumaßnahmen vorzunehmen und dazu auch noch öffentliche Mittel zu verwenden. Der AHA sieht hier die Gefahr weiterer Eingriffe in Hochwasser-, Natur- und Landschaftsräumen entlang der Saale, welche mit den Asphaltierungen und Abholzungen in der Saaleaue zwischen Holzplatz und Sophienhafen, auf der Würfelwiese sowie in den Bereichen Ziegelwiese und Peißnitz, mit der zusätzlichen Verbauungen im Bereich Hafenstraße/Sophienhafen sowie den durchgeführten Wegebaumaßnahmen in den Naturschutzgebieten Rabeninsel und Peißnitznordspitze, der Öffnung der Wilden Saale sowie des angedachten Ausbaus des Mühlgrabens zusammen massive Schädigungen für Umwelt, Natur und Landschaft darstellen. So fordert der AHA derartige Aktivitäten in und an der Saaleaue zu stoppen, wozu auch bauliche Aktivitäten am Pfälzer Ufer, im NSG Rabeninsel, im NSG Peißnitznordspitze, für Brücken zwischen Franz-Schubert-Straße und Salinehalbinsel bzw. zwischen Hafenstraße/Hafenbahntrasse und Sandanger sowie Bootsanlegern gehören sowie bestehende Asphaltwege in der Saaleaue sofort zurückzubauen.
Bereits die Neubebauung des Gebietes Hafenstraße/Sophienhafen hat zu unzulässigen Einschränkungen im mit kontanimierten Aufschüttungen Bereich der Saaleaue geführt. Der AHA begründete damit das dringende Erfordernis sämtliche Neubebauung einzustellen und zurückzubauen sowie den in Folge der langjährigen Nutzung als Gaswerk kontaminierten Boden fachgerecht zu entsorgen.
Im Anschluss daran führte der Weg der Exkursionsteilnehmerinnen und Exkursionsteilnehmer in das Gebiet des Holzplatzes. Dabei betrachteten und werteten die Exkursionsteilnehmerinnen und Exkursionsteilnehmer den asphaltierten Saaleradwanderweg zwischen Hafentrasse am Holzplatz durch Aue der Elisabethsaale bis zum Sophienhafen.
Der AHA erläuterte den anwesenden Exkursionsteilnehmerinnen und Exkursionsteilnehmer seine Überlegungen zur Belebung und Verbesserung des Biotop- und Grünverbundes zur Peißnitzinsel, zum Sandanger und weitläufig betrachtet zur Ziegelwiese und zur Salinehalbinsel. Ferner bekräftigt der AHA seine Vorschläge zur Wiederbelebung des in den Jahren 1968 bis 1978 bzw. bis 1987 verschütteten Verlaufs der Wilden Saale auf dem Holzplatz und auf dem Sandanger. So besteht die Möglichkeit Natur, Landschaft und Stadtbild von Halle zu beleben sowie den Abfluss der Saale auszuweiten. Ferner erhöht sich die Aufnahmekapazität von Hochwasser. In Anbetracht des sich anbahnenden Hochwassers ist das ein sehr aktuelles Thema.
Die Exkursionsteilnehmerinnen und Exkursionsteilnehmer teilten die massiven Bedenken des AHA den Saaleradwanderweg bezüglich des asphaltierten Ausbaugrades. Neben der Vernichtung und Störung der sukzessiven Wiederentstehung eines Auenwaldes führen diese Versiegelungen der Fläche zur weiteren Zerschneidung von Natur und Landschaft, lassen für Klein- und Kleinsttiere unüberwindbare Hindernisse entstehen und befördern zudem die unerlaubte Nutzung durch Kraftfahrzeuge. Stattdessen gilt es die Hafenstraße dafür besser herzurichten.
Ferner mahnten die Exkursionsteilnehmerinnen und Exkursionsteilnehmer einen besseren Schutz und Erhalt des Roßgrabens an. Dazu zählt auch, dass die Erarbeitung einer umfassenden wissenschaftlich fundierten Schutz- und Entwicklungskonzeption für den Roßgraben entsteht, welche Maßnahmen zur Beseitigung von Sohl- und Uferbefestigungen sowie der Aufhebung von Begradigungen und Verrohrungen beinhalten muss. Dies entspricht beispielsweise auch der Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie der EU.
Im Bereich des Holzplatzes kamen ferner die umfassenden Vorschläge des AHA zur Entwicklung und Gestaltung des Gebietes zur Sprache. Die Anwesenden begrüßten die bereits im Jahr 1996 vorgelegten Vorschläge, wonach im Bereich des einstigen Saalebogens der Wilden Saale, welche über den Sandanger zur Peißnitzinsel führte, eine Wiederbelebung des einst in den Jahren von 1968 bis 1978 bzw. bis 1987 verschütteten Saalearms erfolgt. Dazu ist der Abtrag einer bis 5 bis 8 m mächtigen Aufschüttung, welche aus Bodenaushub, Bauschutt und Abfällen besteht, erforderlich. Dies trägt zur Wiederherstellung eines größeren Überflutungsraumes der Saale bei, erhöht die Vielfalt der landschaftlichen Struktur und eröffnet zudem die sukzessive Erweiterungsmöglichkeit des bestehenden, angrenzenden Auenwaldrestes.
Wie Medienberichten zu entnehmen ist, beabsichtigt die Verwaltung der Stadt Halle (Saale) zwei neue Campingplätze mit Caravan-Stellplätzen auf dem bisherigen Sportgelände auf dem Sandanger sowie am Nordufer des Hufeisensees zu errichten. An beiden Standorten veranschlagt man insgesamt etwa 180 bis 200 Stellplätze.
Der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) missbilligt diese skandalösen Vorhaben.
Der AHA fordert daher erneut und massiv die Wiederherstellung des Verlaufes der Wilden Saale sowie erst einmal das Ende der Tätigkeit des Nachwuchstrainingszentrums. Über die Zukunft des offensichtlich im Jahr 1908 errichteten Standort der Tennisplatzes sowie einer Verlegung des Anglerheimes gilt es nach einer wissenschaftlichen Expertise und umfassenden öffentlichen Diskussion schnell zu entscheiden. Nach Ansicht des AHA ist das gesamte Gebiet der einstigen Sandangerinsel nach Wiederherstellung der Wilden Saale und der Beräumung von Flächenversiegelungen einer sukzessiven Entwicklung zu überlassen.
Der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA) legt immer wieder dar, dass bekanntlich Auenlandschaften zu den arten- und strukturreichsten Natur- und Landschaftsräumen der gemäßigten Zonen gehören. Sie bieten zahlreichen Tier- und Pflanzenarten Lebens- und Rückzugsräume, Hochwasser der Flüsse und Bäche den notwendigen Ausbreitungsraum, tragen zur Steuerung des Wasserhaushaltes bei sowie ermöglichen den Menschen Erholung und Entspannung.
Diese vielfältigen Funktionen von Auen entlang von Flüssen und Bächen bedürfen nach Auffassung des Arbeitskreises Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA) besonderer und umfassender Maßnahmen zum Schutz und Erhalt sowie zur Betreuung und Entwicklung. Dafür sich einsetzen sieht der ehrenamtliche und gemeinnützige AHA als seine vorrangige Aufgabe an.
Aus dem Grund verfolgt der AHA weiterhin und verstärkt mit großer Sorge, die seit Anfang August 2021 erfolgten Abholzungen und darauf folgenden Verschotterungen mit Porphyrsteinen. Bereits die wiederholten Massenabholzungen von sukzessiven Gehölzbeständen entlang der Saale haben massiven Schaden angerichtet. Dabei greift man massiv in einen sich naturnaher entwickelnden Saumstreifen aus Gehölzen, Gräsern und Stauden ein. Der Säge fielen bisher u.a. Flatterulmen, Silberweiden, Mirabellen und Eschenahorn zum Opfer. In seinen jüngsten Presseerklärungen vom 05.08.2021, 31.08.2021, 30.09.2021, 17.12.2021 und 16.01.2022 forderte der AHA, diese skandalösen, naturzerstörenden Abholzungen sofort und unwiderruflich einzustellen bzw. zu beenden. Nun ist seit dem 27.08.2021 festzustellen, dass man das Saaleufer an Peißnitzinsel und Ziegelwiese mit Porphyrsteinen zuschüttet, um entgegen jeglicher Vernunft den Fluss an einer möglichen naturnaheren Entwicklung zu behindern. Dazu gehört u.a. die sukzessive, arten- und strukturreiche Gehölz- und Staudenentwicklung an den Ufern.
Offenbar liegt dem Frevel zuletzt entscheidend in dem im Rahmen des einstimmig gefassten Beschluss des halleschen Stadtrates vom 29.05.2019 zum „Verzicht auf Variantenbeschluss für Fluthilfemaßnahme Nr. 198 Uferbefestigung der Saale, Anteil Böschungsbefestigung“ sowie der im nichtöffentlichen Teil des halleschen Ausschuss für städtische Bauangelegenheiten und Vergaben am 20.11.2020 gefasste „Vergabebeschluss: FB 66-B-2020-019 – Stadt Halle (Saale) – 198 HW Uferbefestigung – Uferbefestigung der Saale“
Diese Beschlüsse beinhalten keine Begutachtung der Tatsache, dass Teile des Verbauungsgebietes Bestandteil zu den Naturschutzgebieten „Rabeninsel und Saaleaue und Saaleaue bei Böllberg“ sowie „Nordspitze Peißnitz“ gehören. Darüber hinaus sind die FFH-Gebiete „Saale-, Elster-, Luppe-Aue zwischen Merseburg und Halle“ und „Nordspitze der Peißnitz und Forstwerder in Halle“ sowie das EU SPA „Saale-Elster-Aue südlich Halle“ davon betroffen. Ferner hat man in das Landschaftsschutzgebiet „Saale“ eingegriffen.
In der Beschlussvorlage für den halleschen Stadtrat vom 04.03.2019 ist unter Punkt 1.4 folgendes vermerkt, Zitat: „Die Ergebnisse der Gewässermessungen zeigen, dass entlang der erfassten Messbereiche ca. 18.000 m2 schadhafte Schüttung vorhanden sind.“, Zitat Ende. Die Anlage „Regelquerschnitt“ beziffert die Breite der Schüttung auf 2,00 m und die Breite auf 0,4 m Dicke. Offensichtlich möchten die Verantwortlichen der Stadt Halle (Saale) 1,8 ha Saaleufer verbauen.
Den halleschen Stadträten sowie der Verwaltung der Stadt Halle (Saale) kommt überhaupt nicht der Gedanke, dass Steinschüttungen überhaupt nicht dem Naturell des Flusses Saale und ihrer Aue entsprechen. Die immer wieder dargestellte Behauptung, dass es sich nur um Unterhaltungsmaßnahme handelt ist fachlich und sachlich daher nicht haltbar. Noch dazu der damalige Arbeitskreis Umweltschutz Halle in der Gesellschaft für Natur und Umwelt im Kulturbund der DDR nach langen und zähen Beratungen mit der Wasserwirtschaftsdirektion Saale-Werra und dem Rat des Bezirkes Halle in den achtziger Jahren des vergangenen Jahrhunderts erreicht hatte, dass solche Abholzungen und Steinschüttungen stattfinden. Zudem erfordern die obengenannten Schutzkategorien, dass neue Prüfungen nach EU- und Nationalrecht zu erfolgen haben.
Die nunmehrigen Maßnahmen haben zur Beschädigung bis Zerstörung auentypischer Ufervegetation mit Unterschlüpfen und Brutmöglichkeiten für Wasservögel, dem Eisvogel, Amphibien, Spinnen und Insekten geführt.
Nicht nur Teile der Auen mit ihren Tier- und Pflanzenbeständen hat man zerstört bzw. beeinträchtigt, sondern wertvolles, in umwelt-, landschafts- und naturzerstörenden Steinbrüchen gebrochenes Gestein für solchen Frevel vergeudet. Ein sparsamer und verantwortungsvoller Umgang mit Ressourcen und Rohstoffen sieht deutlich anders aus.
Ferner schreckt die umwelt-, landschafts- und naturfeindlich agierenden Verantwortlichen in Politik und Verwaltung der Stadt Halle (Saale) nicht dafür zurück, damit zudem Biotop- und Grünverbünde unter Einbeziehung der Naturschutzgebiete „Rabeninsel und Saaleaue und Saaleaue bei Böllberg“ sowie „Nordspitze Peißnitz“ sind. Darüber hinaus sind die FFH-Gebiete „Saale-, Elster-, Luppe-Aue zwischen Merseburg und Halle“ und „Nordspitze der Peißnitz und Forstwerder in Halle“ sowie das EU SPA „Saale-Elster-Aue südlich Halle“ , welche sich in enger Korrelation mit geschützten Landschaftsbestandteil Amselgrund und Kreuzer Teichen, dem geschützten Landschaftsbestandteil Amtsgarten und dem flächenhaften Naturdenkmal Klausberge befinden, zu stören.
Unverständlich für den AHA erscheint auch, dass sich das Wasserstraßen-Neubauamt Magdeburg, welches in die Behördenstruktur der Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für digitale Infrastruktur eingebunden ist, bisher nicht zum Thema geäußert hat.
Nach Auffassung des AHA zeugt die Presseerklärung der Stadt Halle (Saale) vom 04.11.2021 von fortgesetzter fachlicher Inkompetenz und bekräftigt eindeutig die umwelt- und naturfeindliche Politik der Verantwortlichen der Stadt Halle (Saale). Diese von Uneinsichtigkeit geprägte Presseerklärung lässt mit keiner Silbe erkennen, dass man nun offensiv die Bevölkerung mit ihren Vereinen und Initiativen in die Lösung des massiven Problems einbezieht. Wie so oft, bemängelt der AHA auch im konkreten Fall, dass demokratische Beteiligungskultur in der Stadt Halle (Saale) überhaupt nicht stattfindet. Stattdessen betreibt man Hinterzimmerberatungen und Geheimniskrämerei, wie die selektiven Einladungen des halleschen Beigeordnete für Stadtentwicklung und Umwelt, René Rebenstorf zu einer Beratung am 05.11.2021 belegen.
Daher fordert der AHA den nunmehr neugewählten Deutschen Bundestag, den Bundesrat sowie die geschäftsführende und spätere neue Bundesregierung auf solche Störungen und Zerstörungen von Landschaft, Umwelt und Natur sofort und unwiderruflich einzustellen. Dazu gehört es, dass man endlich Flüsse nicht als Bundeswassserstraße betrachtet, sondern endlich ihre Funktion als sehr bedeutsamen, arten- und strukturreichen Lebens- und Rückzugsraum von zahlreichen Tier- und Pflanzenarten sowie als Biotop- und Grünverbundraum und somit als sehr wichtigen Bestandteil von Umwelt, Natur und Landschaft anerkennt und das Handeln daran ausrichtet. Dazu bedarf es der Zulassung naturnaher Entwicklungsmöglichkeiten und keiner Abholzungen und Verbauungen.
Darüber hinaus mahnt der AHA erneut und mit Nachdruck bei den Verantwortlichen in Politik und Verwaltung von Bund, Land Sachsen-Anhalt und der Stadt Halle (Saale) an, den Schutz von Umwelt, Natur und Landschaft sowie die Befriedigung des Bedürfnisses der Naherholung für alle Bevölkerungsgruppen endlich ernst zu nehmen, ihren gesetzlichen Verpflichtungen und Aufgaben nachzukommen sowie unverzüglich diese Zustände zu ändern. Nach Auffassung des AHA ist eine Fortsetzung dieser Entwicklung nicht mehr tolerierbar und bedarf eines entsprechenden Handelns.
In dem Zusammenhang fordert der AHA nicht nur den sofortigen Stopp der Zerstörungsarbeiten auf Kosten der Steuerzahler, sondern den unverzüglichen Rückbau der Steinschüttungen. Ferner gilt es ernsthaft Regressforderungen gegenüber den Verantwortlichen in Politik und Verwaltung zu prüfen. Außerdem hält es der AHA für dringend erforderlich, dass die zuständige Staatsanwaltschaft Halle die strafrechtliche Relevanz untersucht und ggf. Anklage gegen die Verantwortlichen erhebt.
Diese Störungen und Zerstörungen von Umwelt, Natur und Landschaft bekräftigt nach Ansicht des AHA die dringende Notwendigkeit sich verstärkt für den Schutz von Umwelt, Natur und Landschaft einzubringen.
In Bezug auf die Zukunft der Elisabethbrücke verweist der AHA auf seine „Stellungnahme zur frühzeitigen Beteiligung zum Entwurf des Stadtbahnprogramms Halle – Erläuterung zum Vorhaben Mansfelder Straße West, Abschnitt Elisabethbrücke“ vom 24.12.2021. Dazu sei auszugsweise auf folgende Inhalte verwiesen, Zitat:

I. „…Planungsunterlagen

Zu Erläuterung zum Vorhaben Mansfelder Straße West, Abschnitt Elisabethbrücke

Zu 1 Veranlassung

Grundsätzlich ist zu begrüßen, dass eine Modernisierung eines Verkehrsausbaus für den ÖPNV, Fahrrad- und Fußgängerverkehr erfolgt. Jedoch gilt es die Baumaßnahmen unter massiver Schonung des Natur- und Landschaftsraumes der Saale, ihrer Aue und angrenzender Bereiche vorzunehmen. Noch dazu eine Erneuerung der bisherigen Brücke in der Erwägung lag und eine „umfassende Instandsetzung des Bauwerks wurde aus wirtschaftlichen Gründen verworfen.“ Somit gilt es alle Unterlagen wie Bauwerksprüfungen und sich daraus ableitender Abwägungen hinzuzufügen.
Die gegenwärtig angedachten Planungen gehen jedoch von einem Maximaleingriff in den Natur- und Landschaftsraum der Saale, ihrer Aue und angrenzender Bereiche aus. Dazu zählen insbesondere folgende Eingriffe:

  • Die umfassende Zerstörung der Gehölzbestande im unmittelbaren Bereich beider Brückenköpfe.
  • Neue Bootsanleger mit umfassender Verschotterung und Versiegelung der Saaleuferbereiche und Zufahrtswege.
  • Die Neuerrichtung eines asphaltierten Fahrradweges im Bereich des früheren Uferbereiches der einstigen Wilden Saale
  • Die Errichtung eines weiteren Schotterweges parallel zur Zuwegung zu den Sportanlagen am Sandanger sowie zum Anglerheim und mitten durch einen aktuellen Gehölzbestand

Zu 3 Ergebnisse der Vorplanung

Der Ausschluss der Sanierung und qualitativen Verbesserung der vorhandenen Brücke erscheint nicht begründet dargestellt und somit verfrüht. Hier gilt es auch diese Variante mit einzubeziehen, insbesondere im Blick auf die verstärkten und massiven Eingriffe in Natur, Landschaft und Umwelt im Falle der vorgelegten Neubauvariante. Erst mit der Vorlage einer ordnungsgemäßen Begutachtung aller abzuwägenden Aspekte kann eine transparente, öffentliche Abwägung erfolgen. Zum gegeben Zeitpunkt ist das jedoch nicht möglich.
Ferner fehlen Entwicklungsvorschläge für ein mögliches Rückbaugebiet der gegenwärtigen Brücke.
Die Schaffung zusätzlicher Bootsanleger, Uferverschotterungen sowie Neu- und Ausbau von asphaltierten und verschotterten Wegen stellen im Falle der Umsetzung massive Eingriffe in Umwelt, Natur und Landschaft dar.
Dazu zählen die neben der Vernichtung und Störung der sukzessiven Wiederentstehung und Weiterentwicklung von sukzessiven Wald- und Hochstaudenflächen, führen diese Versiegelungen der Fläche zur weiteren Zerschneidung von Natur und Landschaft, lassen für Klein- und Kleinsttiere unüberwindbare Hindernisse entstehen und befördern zudem die unerlaubte Nutzung durch Kraftfahrzeuge.
Uferverschotterungen beeinträchtigen bzw. zerstören die dringend notwendige Prall- und Gleithangwirkungen, Entwicklungsräume für Gehölze und Stauden sowie Rückzugs- und Lebensräume von zahlreichen Tieren. Die Folgen kann man sich u.a. im Bereich der Peißnitz, der Ziegelwiese und des Amselgrundes anschauen.

II. Zusammenfassung

Grundsätzlich begrüßt der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA) Maßnahmen zur Verbesserung des ÖPNV sowie des Fahrrad- und Fußgängerverkehrs. Jedoch gilt es auch diese Maßnahmen nach Gesichtspunkten des Schutzes und des Erhaltes von Umwelt, Natur und Landschaft zu prüfen und abzuwägen. Im konkreten Fall ist das offensichtlich nicht oder nicht im vollen Umfang erfolgt. Das gilt es zu ändern.
Der heutige Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA) begrüßt schon seit dem Jahre 1980 wissenschaftlich-fachlich fundierte Schritte, welche dem Schutz, der Entwicklung, dem Erhalt und der Betreuung der halleschen Auenlandschaft dienen. Dazu zählt die Erstellung einer wissenschaftlich fundierten Schutz- und Entwicklungskonzeption, welche unbedingt die Wiederherstellung des Verlaufes der Wilden Saale im Blick haben muss.
Aus diesem Grund hält der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA) für dringend erforderlich, die Planungen zum „Stadtbahnprogramm Halle – Vorhaben Mansfelder Straße West, Abschnitt Elisabethbrücke“ in einem wesentlichen komplexeren Kontext zu betrachten.“….Zitat

Im Anschluss daran stellten die Exkursionsteilnehmerinnen und Exkursionsteilnehmer mit Unverständnis und Entsetzen flächendeckende – insbesondere am Holzplatz und in den Pulverweiden – massive Ausweitung der Abholzungen fest. Diese Abholzungen der Stadt Halle (Saale) haben nicht nur zur Zerstörung von wichtigem Lebens- und Rückzugsraum von zahlreichen Tierarten geführt, sondern massiv in die sukzessive, naturnahe Entwicklung der jeweiligen Gehölzbestände eingegriffen. In dem Zusammenhang besprachen die Exkursionsteilnehmerinnen und Exkursionsteilnehmer die zur Exkursion am 20.02.2016 beobachteten Holzbergungen im Ergebnis der Massenabholzungen durch Mitarbeiter der Elektro Bohnefeld GmbH aus Wettin-Löbejün. Vielerorts entdeckten die Exkursionsteilnehmerinnen und Exkursionsteilnehmer zudem fest- und zerfahrene Bodenstrukturen, was die Zerstörungen dieses Teils der Saaleaue noch verschärften. Daher halten die Exkursionsteilnehmerinnen und Exkursionsteilnehmer die sofortige Beendigung aller Abholzungsmaßnahmen in der gesamten Saaleaue für dringend geboten. Ferner fordern sie die Strafverfolgungsbehörden und die Kommunalaufsicht des Landes Sachsen-Anhalt auf, die strafrechtliche Relevanz der in Kumpanei von Stadtverwaltung Halle (Saale) und der Elektro Bohnefeld GmbH durchgeführten flächendeckenden, massiven Zerstörungen und Verwüstungen in der Saaleaue der Pulverweiden zu prüfen und ggf. zu ahnden. Die Exkursionsteilnehmerinnen und Exkursionsteilnehmer waren sich mit dem AHA einig, dass hier wieder ein Beispiel verfehlter Natur-, Landschafts- und Umweltschutzpoltik zu erkennen ist. Dieser Zerstörungs- und Vernichtungspolitik der Administration des halleschen Oberbürgermeisters Dr. Bernd Wiegand an Natur, Landschaft und Umwelt muss mit aller Konsequenz nun unwiderruflich ihr sofortiges Ende finden!
Die nunmehrigen Baumpflanzungen können diesen Frevel nicht aus der Welt schaffen.
Ebenso gilt es die Ringelungen des Eschenahorns einzustellen, welche man selbst im Naturschutzgebiet „Rabeninsel und Saaleaue bei Böllberg“ vornahm. Der Sinn und Zweck derartiger Maßnahmen sind für die Exkursionsteilnehmerinnen und Exkursionsteilnehmer nicht nachvollziehbar. Insbesondere aus dem Blickwinkel, dass ein Zurückdrängen des Eschenahorns kaum umsetzbar erscheint und somit der Aufwand den Nutzen eindeutig überschreitet. Ferner stellten die Exkursionsteilnehmerinnen und Exkursionsteilnehmer fest, dass einzelne Bäume neue Rindenbrücken gebildet hatten, was den Sinn und Zweck dieser vollkommen inakzeptablen Ringelungen auch aus dieser Sicht in Frage stellen. Unter den Aspekten forderten Exkursionsteilnehmerinnen und Exkursionsteilnehmer das Land Sachsen-Anhalt und die Stadt Halle (Saale) auf, dass der Landesrechnungshof und das hallesche Rechnungsprüfungsamt die Möglichkeit der unsachgemäßen Verwendung von Steuergeldern prüfen und transparent in der Öffentlichkeit darstellen.
Mit Unverständnis nahmen die Exkursionsteilnehmerinnen und Exkursionsteilnehmer die Folgen der im Jahr 2020 durchgeführten Abholzungen im zum 90,7 ha großen Naturschutzgebiet „Rabeninsel und Saaleaue bei Böllberg“ gehörenden Gebiet Untere Aue, welche vom ca. 15 bis 20 m breiten Randbereich vom Norden nach Süden von einer Auenwaldsukzession geprägt ist. Zumeist sind dort seit dem Jahr 1991 Silberweiden, Silberpappeln, Eschen, Feldahorn, Blutroter Hartriegel und Pfaffenhütchen herangewachsen bzw. im Heranwachsen begriffen. Nunmehr erfolgten in einer Teilfläche umfassende Abholzungen sowie Reih-und-Glied-Aufforstungen mit Einzäunung. Der Sinn und Zweck der Maßnahme ist überhaupt nicht erkennbar. Die Exkursionsteilnehmerinnen und Exkursionsteilnehmer forderten daher mit Nachdruck die Sukzession zu schützen sowie Abholzungen und in Aufforstungen im Anschluss zu unterlassen!
Mit Sorge nahmen ferner die Exkursionsteilnehmerinnen und Exkursionsteilnehmer die Information des AHA auf, Rahmen eines neuen Verkehrsentwicklungsplanes (VEP) einen weiteren Saaleübergang zu planen. Die nunmehr drei sogenannten Vorzugsvarianten im halleschen Norden unweit des Hafens sowie südlich der Rennbahn erscheinen für den AHA aus mehreren Gründen sehr problematisch.
Das Planungsgebiet südlich der Rennbahn gehört mit seinen Restauenwäldern und Sukzessionsgebieten aus Hart- und Weichholz, Wiesen- und Schilfflächen sowie Feuchtgebieten zu den wertvollsten und schützenswerten Landschaften und Naturgebieten im halleschen Raum. Nicht umsonst gehört das Gebiet weitgehend zum Naturschutzgebiet „Rabeninsel und Saaleaue bei Böllberg“, welches zudem einen Schutzstatus nach der europäischen Fauna-Flora-Habitat (FFH)-Richtlinie besitzt.
Die beiden Planungsgebiete bilden ferner einen sehr bedeutsamen Raum für Hochwasser, Biotop- und Grünverbund sowie fungieren als Kaltluftentstehungsgebiete und Kaltluftkorridore. Ebenso nutzt die Bevölkerung diese Gebiete zur Erholung und Entspannung.
Offensichtlich halten Halles Verkehrsplaner noch immer an dem extensiven Verkehrsentwicklungsdenken der 60er- und 70er Jahre des zwanzigsten Jahrhunderts fest. Genau aber ein derartiges Herangehen hat zum derzeitigen Klimawandel, rasanten Flächenfrass, zur verstärkten Verlärmung sowie zu ansteigenden Belastungen mit Abgasen und Feinstaub beigetragen. Alternativ verstärkt u.a. auf Bahnverkehr, Öffentlichen Personennahverkehr und Radfahren zu setzen scheint noch nicht im erforderlichen Umfang bei den halleschen Stadtplanern angekommen zu sein.
Der AHA hat die Vermutung, dass die hallesche Stadtplanung offenbar u.a. von einem vermehrten Zustrom von Autoverkehr im Falle des Weiterbaus der BAB 143 ausgeht. Ferner möchte man offenkundig schnellstmöglich der massiven Lobbyarbeit der Bürgerinitiative „Hochstraße“ nachgeben.
Für den AHA steht jedoch fest, dass die Prüfung neuer Saalebrücken in Halle (Saale) sofort zu stoppen gilt, um den zusammenhängenden Schutz, Erhalt und Entwicklung von Natur, Landschaft, Umwelt, Klima und Hochwassereinzugsgebieten sowie die Sicherung von Räumen für eine umwelt- und naturverträgliche Naherholung für die Bevölkerung gewährleisten zu können.
Alternativ hält der AHA es für dringend erforderlich, dass die Stadt Halle (Saale) ihr verstärktes Augenmerk auf Verkehrsvermeidung sowie Beförderung des Öffentlichen Personen- und Schienennahverkehrs, des Fortbewegens mit dem Fahrrad und zu Fuß lenkt. Darüber hinaus sollte sich die Stadt Halle (Saale) für eine Förderung und Stärkung des regionalen und überregionalen Bahnverkehrs einsetzen.
Die Exkursionsteilnehmerinnen und Exkursionsteilnehmer drückten massiv die Forderung aus, derartige Planungen sofort einzustellen.
In dem Blickfeld betrachtet sind die fortgesetzten und voranschreitenden Pläne der Verwaltung der Stadt Halle (Saale) entlang des bisher weitgehend unberührten Saaleufers für zunächst 8,5 Millionen Euro eine bis zu 3,00 Meter breite, als Fahrradweg getarnte Straße zu errichten. Ferner beabsichtigt man mit zusätzlichen 2,1 Millionen Euro auf etwa 300 m eine großen Spundwand in das Saaleufer zu treiben. Dabei engt man unverantwortlicher Weise den Strömungsraum der Saale ein, zerstört einen sehr wichtigen Landschafts- und Naturraum, welcher als sehr bedeutsamer Lebens- und Rückzugsraum von Tieren und Pflanzen dient sowie als wichtiger Retentionsraum für die Saale dient.
Gleiches gilt für die Errichtung einer Asphaltstraße zwischen Pulverweiden und Rabeninsel.
Beide Pläne berühren mehr oder minder einen sehr wichtigen Teil der halleschen Saaleaue im zentralen und südlichen Teil der Stadt Halle (Saale), welches vom ca. 91 ha großen Naturschutzgebiet „Rabeninsel und Saaleaue bei Böllberg“ geprägt ist, wozu u.a. die Untere Aue und die Rabeninsel gehören. Das Naturschutzgebiet ist zudem Bestandteil des EU SPA „Saale-Elster-Aue südlich Halle“ und des FFH-Gebietes „Saale-, Elster-, Luppe-Aue zwischen Merseburg und Halle“.
Mit neuen Asphaltstraßen versiegelt man nicht nur Boden, sondern zerschneidet auch Lebensräume. Dabei sind insbesondere Klein- und Kleinsttiere betroffen, welche diese Trassen kaum bis gar nicht mehr überwinden können, da sie u.a. schneller Fraßfeinden, Schnellfahrern aller Art sowie im Sommer der Strahlungshitze zum Opfer fallen.
Bereits der asphaltierte Saaleradwanderweg zwischen Hafentrasse am Holzplatz durch Aue der Elisabethsaale bis zum Sophienhafen ist für Zerschneidung und Zerstörung von Natur und Landschaft verantwortlich.
Außerdem entspricht der geplante und offensichtlich bewilligte Einsatz von umfassenden Steuermitteln nicht den Regelungen der „Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Beseitigung der Hochwasserschäden 2013 (Richtlinie Hochwasserschäden Sachsen-Anhalt 2013) – Gem. RdErl. der StK des MF, MI, MLV, MW, MLU , MK, MS vom 2.8.2013 – Az. WAST-04011-HW 2013 in der Fassung vom 23.8.2013

So heißt es bereits unter dem Punkt „1. Zuwendungszweck, Rechtsgrundlagen“ im letzten Absatz, Zitat:

1.2 Zuwendungszweck ist der nachhaltige Wiederaufbau und die Wiederbeschaffung von baulichen Anlagen, Gebäuden, Gegenständen und öffentlicher Infrastruktur in Sachsen-Anhalt, die durch das Hochwasser im Zeitraum 18.5.2013 bis 4.7.2013 (Hochwasser 2013) beschädigt oder zerstört wurden und sich im Einzugsgebiet der Elbe und ihrer Nebenflüsse befinden.“, Zitat Ende

Weiter heißt es unter dem Punkt „2. Fördergegenstände“, Zitat:

2.1 Gefördert werden Maßnahmen zur Beseitigung von durch Hochwasser sowie durch wild abfließendes Wasser, Sturzflut, aufsteigendes Grundwasser, überlaufende Regenwasser und Mischkanalisation verursachten Schäden sowie Schäden durch die Folgen von Hangrutsch, soweit sie jeweils unmittelbar durch das Hochwasser 2013 verursacht worden sind. Unmittelbare Schäden durch Einsatzkräfte und Einsatzfahrzeuge können berücksichtigt werden

2.2 Förderfähig sind bis zur Höhe des tatsächlich entstandenen Schadens auch Maßnahmen zur Wiederherstellung von baulichen Anlagen, betrieblichen Einrichtungen oder Infrastruktureinrichtungen, die im Hinblick auf ihre Art, ihre Lage oder ihren Umfang von der vom Hochwasser zerstörten oder beschädigten baulichen Anlage oder Infrastruktureinrichtung abweichen, aber der Wiederherstellung der Funktion einer solchen Anlage oder Einrichtung dienen, wenn die Maßnahmen zur Erfüllung der Anforderungen des vorsorgenden Hochwasserschutzes und zur Vermeidung möglicher künftiger Schäden besser geeignet sind als die zerstörten Anlagen oder Einrichtungen.
Nicht förderfähig sind Schäden, die wegen des Verstoßes gegen Vorschriften zum Schutz vor Hochwassergefahren in festgesetzten oder vorläufig gesicherten Überschwemmungsgebieten eingetreten sind.

2.3 Wertminderungen am Privat- oder Betriebsvermögen sowie Verdienstausfall, entgangener Gewinn und andere mittelbare Schäden sind nicht förderfähig und werden nicht ersetzt.

2.4 Förderfähig sind auch Kosten für Maßnahmen, die unmittelbar vor oder während des Zeitraums des Hochwasser 2013 getroffen wurden, soweit sie unmittelbar der Abwehr von hochwasserbedingten Gefahren und der Begrenzung hochwasserbedingter Schäden gedient haben. Kosten der Beseitigung der Maßnahmen nach Satz 1 sind ebenfalls förderfähig.“, Zitat Ende

Ferner besagt der § 78 Absatz 1 Wasserhaushaltsgesetz nicht ohne Grund, dass „In festgesetzten Überschwemmungsgebieten ist die Ausweisung neuer Baugebiete im Außenbereich in Bauleitplänen oder in sonstigen Satzungen nach dem Baugesetzbuchuntersagt“ ist. Die Ausnahmetatbestände gemäß § 78 Absatz 2 Wasserhaushaltsgesetz treffen hier keinesfalls zu. Neben den massiven Eingriffen in das Überschwemmungsgebiet, gehen von einer hoffentlich nie stattfindenden Umsetzung des Vorhabens, eine massive Beeinträchtigung für Landschaft und Natur aus, welche zudem ein umfassendes Entwicklungsgebiet darstellt. Zudem führte ein Campingplatz mit Caravan-Stellplätzen zu einer massiven Mehrung des Motorisierten Verkehrs.

https://www.gesetze-im-internet.de/whg_2009/__78.html

Nunmehr hat der Planungsausschuss des halleschen Stadtrates mit seinem jüngsten Beschluss zur Asphaltierung des ca. 1,00 km langen Weges auf der Rabeninsel zwischen der Brücke zum Böllberger Weg und dem Pulverweidenwehr in Halle (Saale) eine Entscheidung zur Störung bzw. Zerstörung von Umwelt, Natur und Landschaft hingelegt, welcher die Schutzbedürftigkeit des Teils der Saaleaue im Süden Halles missachtet, eine Ursache von schnellen und starken Hochwassern ausblendet und öffentliche Mittel zweckentfremdet einsetzen möchte. Wie pervertiert muss man eigentlich sein, diese Versiegelung von Boden mit Ausspülungen durch Hochwasser bzw. mit besserem Fahrkomfort zu begründen? Dazu möchte man einen Weg mit 1.000,00 m Länge x mindestens 3,50 m Breite = mindestens 3.500,00 m² Fläche neu versiegeln. Haben diejenigen, welche dem Vorhaben zugestimmt haben, überhaupt die Tragweite ihres skandalösen Handelns im Blick? Daher gilt es sich die Namen dieser Leute zu merken, um sie bei den in ca. zwei Jahren stattfinden Kommunalwahlen nicht wieder in den halleschen Stadtrat zu wählen.
Daher appellieren die Initiative „Pro Baum“ und der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA) an die Mitglieder von Halles Stadtrat dem Vorhaben die Zustimmung zu verweigern.
Nach Auffassung der Initiative „Pro Baum“ und des Arbeitskreises Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA) erfüllen die angedachten Zerstörungsmaßnahmen keinesfalls den obengenannten Kriterien zu Zuwendungen aus der Richtlinie Hochwasserschäden Sachsen-Anhalt 2013. Somit ist das Land Sachsen-Anhalt gefordert einen möglich erstellten Bewilligungsbescheid zurückzunehmen und somit zudem zum sparsamen Umgang mit öffentlichen Mitteln beizutragen.
Daher fordern die Initiative „Pro Baum“ und der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA) die Staatsanwaltschaft Halle und den Landesrechnungshof von Sachsen-Anhalt auf, die strafrechtliche Relevanz gemäß § 264 Strafgesetzbuch sowie Verstöße gegen die Landeshaushaltsordnung des Landes Sachsen-Anhalt (LHO) zu prüfen und wenn erforderlich zu ahnden.
Ferner gilt es alle Planungen zur baulichen Zerstörung und Vernichtung in und an Halles Saaleaue im mittleren und südlichen Bereich sofort und unwiderruflich einzustellen.

Wie bereits ebenfalls in der AHA-Konzeption aus dem Jahre 1996 enthalten, schlugen die Exkursionsteilnehmerinnen und Exkursionsteilnehmer für das Gelände des Holzplatzes 7 am Gasometer eine Mischung aus Entwicklung eines umfassenden Parks, Gastronomie und kulturellen Veranstaltungsort vor.
Im Bereich des Saaleufers zwischen Genzmerbrücke und Karl-Meseberg-Brücke drückten die Exkursionsteilnehmerinnen und Exkursionsteilnehmer erneut und umfassend ihr Unverständnis zu den Massenabholzungen Anfang des Jahres 2011 aus, welchen mindestens 75 Pappeln sowie zahlreiche andere Gehölze, z.B. Sukzessionsflächen von auentypischen Gehölzen u.a. bestehend aus Stieleiche, Gemeiner Esche, Feldulme, Feldahorn, Blutrotem Hartriegel, Schwarzem Holunder und Europäischem Pfaffenhütchen, zum Opfer fielen. Ebenso erklärten die ExkursionsteilnehmerInnen, dass sie ein Festhalten an der Asphaltierung des Weges im Landschafts- und Überschwemmungsgebiet für ökologisch, landschaftlich und hydrologisch unverantwortlich halten. Von daher fordern sie mit Nachdruck, dass derartige Pläne endgültig einzustellen sind. Dabei verwies der AHA auf seinen offenen Brief vom 07.07.2011 an den halleschen Stadtrat und der damaligen Oberbürgermeisterin der Stadt Halle (Saale).
Jedoch mussten die Exkursionsteilnehmerinnen und Exkursionsteilnehmer feststellen, dass man die Fällungen in dem Bereich fortsetzt. So fielen eine Gemeine Esche sowie mehrere Silberweiden der Säge zum Opfer.
Mit Genugtuung nahmen die Exkursionsteilnehmerinnen und Exkursionsteilnehmer die voranschreitende sukzessive Entwicklung in der Unteren Aue zur Kenntnis. Gleiches gilt es für den ca. 41 ha großen Restauenwald Rabeninsel zu sehen. Hier ist aus Sicht der ExkursionsteilnehmerInnen der Natur die Hauptregie für die Entwicklung des Auenwaldes zu überlassen. Dazu zählen auch die einst in den siebziger Jahren des vergangenen Jahrhunderts angepflanzten Pappelbestände. Hier zeigt sich erfreulicherweise eine schrittweise Umentwicklung zu einem naturnahen, standortgerechten Auenwald. Die alten Pappeln dienen zurzeit noch mit ihren hohen Bäumen und Höhlen als Nistplatz sowie Lebens- und Rückzugsraum für zahlreiche Tierarten. Von daher ist von einer Fällung abzuraten, welche zudem die sukzessive Wiederentstehung besagten Auenwaldes empfindlich stören könnte.
Nunmehr plant die Stadt Halle (Saale) die Abholzung von zwei mit Hybridpappeln bewachsenen Flächen im Nordteil der Rabeninsel. Laut des von der Stadt Halle (Saale) beauftragten Planungsbüros „RANA“, umfassen die Fläche 1 eine Größe zwischen 6.800 bis 7.000 m² und die Fläche 2 eine Größe zwischen 2.400 bis 2.500 m². Im Anschluss daran beabsichtigt man Monokulturen von Stieleichen anzulegen.
Mit Genugtuung hatten die Teilnehmerinnen und Teilnehmer der Exkursion die voranschreitende Sukzession in den von der Abholzung bedrohten beiden Hybridpappelbeständen im Norden der Rabeninsel in Augenschein genommen. Insbesondere Gemeine Esche, Feld- und Flatterulme, Feldahorn, Winterlinde, Bergahorn, Frühblühende Traubenkirsche und Schwarzer Holunder sind hier prägende Gehölze, welche auen- und standorttypisch sind. Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer der Exkursion gaben zu bedenken, dass die Entwicklung und der Bestand der Stieleiche im Zuge des Klimawandels und der damit verbundenen Zunahme an sommerlicher Hitze und Trockenheit sowie weitgehend ausbleibender Winter stark gefährdet ist. An diesen Ausgangsbedingungen können auch plantagenartig gepflanzte Stieleichenmonokulturen nichts ändern. Abgesehen davon, dass in der Regel Baumschulware mit gekappten Pfahlwurzeln zur Pflanzung kommen. Diese gekappten Pfahlwurzeln wachsen in der Regel nicht weiter und führen dazu, dass die Wassererschließung in tieferen Schichten nicht mehr möglich und die Standsicherheit gefährdeter ist.
Die angedachten Abholzungen mit Einsatz von schwerer Technik können zudem zu massiven Schäden des angrenzenden Pflanzenbestandes führen sowie starke Verdichtungen des Bodens hervorrufen. Ferner ist es vollkommen normal in einem Wald, dass einzelne Bäume umbrechen, kleinere Lichtungen schaffen und das Holz im Rahmen der Wiedereingliederung in den Stoffkreislauf Insekten, Spinnen, Pilzen und Mikroorganismen als Lebensraum bzw. als Nahrung dienen. Ferner dienen diese kleineren Lichtungen u.a. als Sukzessions- und Entwicklungsraum für neue Gehölze. Das befördert nicht nur den Arten- sondern auch den Strukturreichtum.
Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer der Exkursion sind sich daher einig, dass eine Aufforstung von Stieleichen nicht zielführend ist und zu massiven Eingriffen in Umwelt, Natur und Landschaft führen.
Alternativ haben die Teilnehmerinnen und Teilnehmer der Exkursion den Vorschlag der Initiative „Pro Baum“ und des Arbeitskreises Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA) vom 26.08.2020 aufgegriffen, zum richtigen Zeitpunkt auf den Wegen der Rabeninsel Eicheln zu sammeln und in das Gebiet der Hybridpappeln einzubringen oder zu stecken. Eine Erfolgsgarantie gibt es zwar nicht, da Stieleichen nicht zur Massenvermehrung neigen, aber eine gewisse Chance naturnah diese Art zu verbreiten. Derartige Einsätze lassen sich sehr gut mit Kindern und Jugendlichen umsetzen und tragen so noch zur Umweltbildung bei.
Bereits mit dem Betreten der Rabeninsel gingen die Teilnehmerinnen und Teilnehmer der Exkursion auf die durchgeführte Aufschüttung des Weges mit Porphyrbrechsand und einer einhergehenden Verbreiterung der Wege ein. Diese Wege stellen sich nunmehr als naturfern und nicht standortgerecht dar. Es ist davon auszugehen, dass das in einem Steinbruch gewonnene Material bei einem Hochwasser wegspült sich im Auenwald verteilt. So dass diese steuerlich finanzierten Baumaßnahmen nicht nur Umwelt, Natur und Landschaft schaden, sondern als Verschwendung öffentlicher Mittel zu betrachten ist.
Darüber hinaus sind die Folgen der beidseitigen Mahdarbeiten vom Frühjahr bis Herbst 2020 mit einer jeweiligen Breite von ca. 1 m deutlich sichtbar. Nicht nur sehr wichtige Kraut- und Staudensaumen hat man abgemäht, sondern auch Sukzessivbestände der Stieleiche zerstört. Dabei haben die Initiative „Pro Baum“ und der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA) immer wieder auf die Bedeutung dieser Randstreifen beispielsweise für Insekten und als Sukzessionsbereich für Stieleiche hingewiesen.
Im Bereich der „Märchenwiese“ im Nordteil der Rabeninsel, wo Kopfweiden stehen, nahmen die Exkursionsteilnehmerinnen und Exkursionsteilnehmer mit Genugtuung zur Kenntnis, dass Maßnahmen zum Schutz und Erhalt des Standortes erkennbar waren. Jedoch halten es Exkursionsteilnehmerinnen und Exkursionsteilnehmer für sinnvoll das Schnittgut als Steckhölzer zur weiteren Verjüngung der Kopfweidenbestände in dem Bereich der Rabeninsel zu verwenden. Der AHA legte dazu zum 01.11.2000 eine „Konzeption zur Pflege und Entwicklung der Wiese und des dort wachsenden Kopfweidenbestandes im Nordostteil der Rabeninsel“ vor. Im Rahmen der Exkursion bekräftigte der AHA sein Interesse die Betreuung und Pflege der „Märchenwiese“ zu übernehmen.
Mit großem Unverständnis nahmen die Exkursionsteilnehmerinnen und Exkursionsteilnehmer den Ausbau von Schlenkerweg und Forstmeisterweg mit Porphyrsplitt in Augenschein. Gleiches gilt es für mögliche Pläne die Zuwegung zur Schleusenanlage zu asphaltieren sowie ggf. Ausholzungen im Wegebereich vorzunehmen. Die Exkursionsteilnehmerinnen und Exkursionsteilnehmer verwiesen darauf, dass die Rabeninsel ein klassischer Auenwald im Einzugsbereich der Saale darstellt und somit hochwasserbeeinflusst ist. So rechnen die Exkursionsteilnehmerinnen und Exkursionsteilnehmer damit, dass einhergehend mit den Abspülungen derartig ausgebauter Wege der Splitt im gesamten Naturschutz- und FFH-Gebiet verteilt und somit den Boden sowie Fauna und Flora beeinträchtigen könnte. Ferner schätzen Exkursionsteilnehmerinnen und Exkursionsteilnehmer ein, dass der Weg ausreichend befestigt ist und zudem besser zum Natur- und Landschaftsbild passt. Möglicherweise dafür veranschlagte Flutgelder sollten eher in Entsiegelungs- und Rückbaumaßnahmen in den Auenlandschaften Einsatz finden. Dazu gehören z.B. die komplette bauliche Umverlegung des Multimediazentrums an einen hochwasserfernen Standort, der Rückbau der großzügigen Asphaltflächen im Mittelteil der Peißnitzinsel sowie eines Betonpodestes am Ufer der Wilden Saale im Nordteil der Rabeninsel.
Die Exkursionsteilnehmerinnen und Exkursionsteilnehmer begrüßten erneut die Aufstellung von Hinweisschildern, welches offensichtlich gemeinsam die Stadt Halle (Saale) und Dow Chemical ermöglichten. Sie wiesen aber darauf hin, dass Hochwasser und Vandalismus beschädigen bzw. zerstören könnten. Von daher gilt es im Rahmen der Entstehung eines neuen Naturerkenntnispfades „Hallesches Saaletal“ auf Steine mit Nummern und Begleitbroschüren zurückzugreifen. Der AHA hat dazu erste Routen- und Standortvorschläge erstellt.
Hinsichtlich des grundsätzlich, begrüßenswerten Wiederaufbaus der Böllberger Mühle zur Gewinnung von Strom aus Wasser, schlossen sich die Exkursionsteilnehmerinnen und Exkursionsteilnehmer den Forderungen des AHA an, alles zu unternehmen, um die naturnahe Entwicklung des Auenwaldes Mühlwerder nicht zu beschädigen und eine Befestigung des Mühlgrabens auszuschließen. Ferner sind die Rechen vor den Turbinen so zu gestalten, dass ein Töten von Fischen und Amphibien ausgeschlossen ist. Darüber hinaus ist die Fischtreppe so zu platzieren, dass ein Eingriff in den Mühlwerder ausgeschlossen bleibt. Außerdem appellieren die Exkursionsteilnehmerinnen und Exkursionsteilnehmer an den nunmehrigen Mühleneigentümer den Schornstein am einstigen Heizhaus zu erhalten und zu stabilisieren, dass er künftig Nistmöglichkeiten z.B. für Weißstörche aufnehmen kann. In dem Zusammenhang erläuterte der AHA seine am 03. Juli 1996 vorgelegte „Konzeption zum Schutz, Erhalt, Pflege und Betreuung des Mühlwerders in Böllberg“, welche neben einer umfassenden Zustandsanalyse und weitreichenden Vorschlägen zum Schutz, Erhalt und Entwicklung des 1,8 ha große Mühlwerders, den Vorschlag beinhaltet diese sehr arten- und strukturreiche Saaleauenlandschaft in das Naturschutzgebiet „Rabeninsel und Saaleaue bei Böllberg“ einzugliedern.
Eng damit verbunden verwiesen die Exkursionsteilnehmerinnen und Exkursionsteilnehmer auf das dringende Erfordernis, die naturnahere Entwicklung der Wilden Saale umfassend zu schützen und zu sichern. Neben der erfreulichen freizügigen Entwicklungsmöglichkeit der Wilden Saale dient dieser Teil der Saaleaue u.a. auch als Lebens- und Rückzugsraum von Biber, Eisvogel und Gänsesäger. Daher verbietet sich nach Ansicht der Exkursionsteilnehmerinnen und Exkursionsteilnehmer eine touristische und sportliche Nutzung zum Beispiel in Form der Befahrung der Wilden Saale mit Wasserfahrzeugen aller Art. An der Stelle sei zudem erwähnt, dass eine derartige Entwicklung den Bedingungen eines europäischen Schutzgebietes nach der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie und eines Naturschutzgebietes sowie der europäischen Wasserrahmenrichtlinie entspricht.
Auffällig war ebenfalls, dass zwar weitgehend der Leinenzwang für Hunde Beachtung fand, aber es immer noch genügend Hundebesitzer gibt, welche ihre Vierbeiner unangeleint, selbst im Naturschutzgebiet, laufen lassen. Neben Appellen an die Bevölkerung und Gäste, das einzuhalten, geht die Aufforderung an die zuständigen Behörden verstärkt die Schutzgebiete zu kontrollieren.
Im Bereich der einstigen Gaststätte auf der Rabeninsel wiesen Zettel darauf hin, dass die Deutsche Bahn Holzungsarbeiten vornimmt. Offensichtlich handelt es sich um ein Teil des Paketes sogenannter „Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen“, welche auch zu den Massenringelungen und -abholzungen im „Trothaer Wäldchen“ führen. Die Exkursionsteilnehmerinnen und Exkursionsteilnehmer drückten ihre Empörung aus und forderten das sofortige Ende dieser unverantwortlichen Eingriffe in einem Naturschutzgebiet.
Im östlichen Bereich des Pulverweidengebietes zwischen Genzmerbrücke und Hafenbahnbrücke erinnerte der AHA an die Massenabholzung und bekräftigte die Inakzeptanz der erfolgten Asphaltierung des Weges. Eine Maßnahme, die es gilt vollständig zurückzubauen.
Im Bereich des langjährigen Neubaus der Sportanlage zwischen Böllberger Weg und Saale nahmen die Exkursionsteilnehmerinnen und Exkursionsteilnehmer ein Bauwerk in Augenschein, welches offensichtlich mit einer Einleitungsanlage von ungefilterten Regenwasser zusammenhängt. Die verantwortungslosen großflächigen Abholzungen im des unseligen umwelt- und naturzerstörenden öffentlich geförderten Projektes des Holm Lischewskis haben einen weiteren bedeutsamen Teil des Hangwaldes in unmittelbarer Nachbarschaft zu den Kellerräumen, welche dem Rückzug von Fledermäusen dient, zerstört. Neben der Zerstörung von wichtigem Lebens- und Rückzugsraum von Tieren und Pflanzen besteht nun massive Erosionsgefahr. Hier gilt es endlich diese skandalösen Bauarbeiten zu stoppen, den Rückbau auf Kosten von Holm Lischewski einzuleiten und das Gebiet einer sukzessiven Entwicklung zu überlassen.
Die nunmehrige Planung eines gigantischen Wohnkomplexes im Bereich des Böllberger Weges mit dem irreführenden Namen „Saalegärten“ ist keine zielführende Alternative zu Holm Lischewskis massiv steuerlich subventionierter Investruine. Seit nunmehr fast 16 Jahren fordert der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA) für dieses Gebiet eine Mischung aus Erhalt der historischen Bausubstanz der früheren Schokoladenfabrik Most und der Saaleaue mit ihrem Hangwald. Stattdessen zerstörte man mit dem Abriss der früheren Schokoladenfabrik Most im Mai 2008 einen historischen Gebäudekomplex und begann mit dem darauffolgenden stark öffentlich subventionierten Bauvorhaben eines Holm Lischewski, welches sich als Desaster in finanzieller und stadtgestalterischer Hinsicht herausstellte. Das nunmehrige Vorhaben der CityDomizil GmbH, welches laut Medienberichten mit 150 Millionen Euro Investitionsmitteln Umsetzung finden soll, nimmt keinerlei Rücksicht auf Aspekte des Stadt- und Landschaftsbildes und stellt eine massive Beeinträchtigung einer dringend gebotenen Erweiterung von Grün im Bereich des Hochufers der Saale dar. Umwelt-, Natur- und Landschaftsschutz findet hier offenkundig keine Berücksichtigung. Besonders verschärfend wirkt, dass man im südlichen Anschluss der blauen Rohrbrücke auf längerer Strecke den Saalehangwald komplett zerstört hat. Hier gilt es einen sofortigen Stopp festzulegen und eine sukzessive Neuentwicklung zuzulassen.
Zum Abschluss der Exkursion stellten die Teilnehmerinnen und Teilnehmer fest, dass das Gelände der neuen Schule am Holzplatz stark von hellen Betonsteinen und wenig unversiegelten Flächen geprägt ist. Ferner ist nicht erkennbar, dass zu mindestens an den Stirnseiten Fassadenbegrünungen vorgesehen sind. Stattdessen prägen vereinzelte Bäume und ebenso separierte Staudenflächen von einer mehr oder minder unglücklichen Anordnung im Gelände. Auf Grund der ungehinderten Einstrahlungsmöglichkeiten der Sonne, bedeutet dies Hitze- und Wasserstress für die auf dem Schulgelände angeordneten Pflanzen in einem Meer aus hellem Betonsteinen. Dabei ist mit massiver Reflektion des Sonnenlichtes zu rechnen, was ebenfalls die Aufenthaltsqualität der Menschen vor beeinträchtigen kann. Ähnliche Standortsituationen wie am Steintorcampus zeigen genau diese Blendwirkungen auf.
Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer der Exkursion regen daher u.a. eine umfassendere Ersetzung der Betonsteine durch Wiesen- und Rasenflächen und Anordnung von Strauch- und Staudengruppen sowie die Pflanzung von Fassadengrün an. Als selbstklimmende Pflanzen kommen dafür beispielsweise Parthenocissus quinquefolia ‚Engelmannii‘ und Parthenocissus tricuspidata ‚Veitchii‘ in Frage. Diese Pflanzen kennzeichnen nicht nur ökologische Faktoren wie Verbesserung der Luft mit Sauerstoff und Feuchtigkeit, sondern grüne Blattfärbung im Frühjahr/Sommer und bunte Laubfärbung im Herbst. Somit bieten beide Weinarten auch für einen sehr positiven Anblick. Die Blüten bilden eine sehr wichtige Insektenweide.
Die Exkursion zeigte wieder deutlich auf, dass ein massives und vielfältiges Engagement zum Schutz, Entwicklung und Erhalt der Saaleaue im Zentrum und Süden Halles dringend erforderlich ist. Daher ruft der AHA Interessenten auf in einer im Aufbau begriffenen ehrenamtlichen Arbeitsgruppe zum Schutz, Entwicklung und Erhalt dieses ökologisch, landschaftlich und touristisch sehr bedeutsamen Teils der halleschen Saaleaue mitzuwirken.
Wer daran mitwirken möchte, wende sich bitte an folgende Anschrift:

Arbeitskreis Hallesche Auenwälder
zu Halle (Saale) e.V. – (AHA)
Große Klausstraße 11

06108 Halle (Saale)

E-Mail: aha_halle@yahoo.de

Andreas Liste
Vorsitzender

Halle (Saale), den 05.02.2022

Fotos: Dietmar Hörner

AHA hält umfassenden Schutz und Erhalt der Auenlandschaft bei Bad Dürrenberg für dringend geboten

Bekanntlich gehören Auenlandschaften zu den arten- und strukturreichsten Landschaften der gemäßigten Zonen der Erde. Sie sind eng mit Flüssen und Bächen verbunden und fungieren als Ausgleichsraum für Wasserschwankungen aller Art. Bei auftretenden Hochwasser nehmen sie die zusätzlichen Wassermassen auf und reduzieren somit die Höhe der Hochwasserflutwelle und die damit verbundene Wucht geballter Wasserkraft. Dabei fungieren insbesondere Auenwälder als Abbremser der Wasserkraft. Zudem kann sich das nun langsamer fließende Wasser von Schlickbestandteilen sowie Treibgut aller Art befreien. Auenlandschaften dienen ferner als Lebens- und Rückzugsraum zahlreicher Tier- und Pflanzenarten. Diese landschaftliche und ökologische Vielfalt lockt zahlreiche stressgeplagte Erholungssuchende an, welche sich an der Natur und Landschaft erfreuen möchten. Als Bestandteil des 36.754,00 ha großen Landschaftsschutzgebietes „Saaletal“ bildet die Auenlandschaft einen sehr wichtigen Bestandteil der Saaleaue entlang der 413,00 km langen Saale. Gerade im Raum der Stadt Bad Dürrenberg sind einige Restauenwälder erhalten geblieben. Ferner sorgt der in Bad Dürrenberg einmündende Ellerbach eine weitere ökologische und landschaftliche Belebung der Landschaften in den Landkreisen Saalekreis und Burgenlandkreis. Seit dem Jahr 2000 haben im Rahmen eines von der Stiftung Umwelt, Natur- und Klimaschutz des Landes Sachsen-Anhalt unterstütztem Projekt des Arbeitskreises Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA) Schülerinnen und Schüler aus Bad Dürrenberg den Ellerbach untersucht und Vorschläge für die Verbesserung der Wasserqualität unterbreitet. Jedoch fanden auch in dieser Region menschliche Eingriffe in das Flusssystem der Saale statt. Somit erfolgte in den Jahren 1817 – 1822 eine Regulierung der Saale von Halle (Saale), oberhalb Schieferbrücke bis Weißenfels, was zum Bau von 10 Steinschleusen führte. Zahlreiche Flussbegradigungen und Saalealtarme zeugen noch von diesen Eingriffen. Einen derartigen Teil der Saaleaue bildet eine Mischlandschaft aus Saalealtarm mit begleitenden Auenwaldresten sowie einer Streuobstwiese in der Stadt Bad Dürrenberg, unweit des Ortsteils Kirchfährendorf. Laut Bodenverwaltungs- und verwaltungs GmbH (BVVG) handelt es sich um eine Fläche mit einem Gesamtumfang von 17,0338 ha. Die Gesamtfläche setzt sich aus 10,2618 ha Streuobstwiese, 6,3820 ha Forsten und Holzungen und aus 0,3900 ha Wasserfläche zusammen.
Auf der nunmehr für 115.000,00 Euro veräußerten Fläche erfolgte im 6,3820 ha großen Wehrichtwald Kirchfährendorf umfassende Abholzungen, welche starke strukturelle Störungen und Schädigungen in dem Wald zur Folge hat. Im Rahmen dieser Abholzungen warf man den bereits gut vorangeschrittenen sukzessiven Prozess der Wiederentstehung eines Hartholzauenwaldes z.B. bestehend aus Gemeiner Esche, Stieleiche und Feldulme entscheidend zurück. Hier gilt es nach Auffassung des AHA sämtliche Abholzungen zu stoppen und den Weg zur sukzessiven Auenwaldentwicklung zu öffnen und zu sichern. Die 10,2618 ha große Streuobstwiese bedarf einer nachhaltigen Pflege, um sie zu erhalten. Neben den Pflegemaßnahmen erscheint es nach Meinung des AHA sinnvoll zu sein, eine Sortenbestimmung der Bäume vorzunehmen und eine umfassende Pflege-, Schutz- und Entwicklungskonzeption zu erarbeiten. Ferner hält es der AHA für dringend geboten die Umsetzung der Auflagen der BVVG für die ohne Pacht- und Nutzungsvertrag genutzten Bauten und Nebenanlagen der Motorradsportgemeinschaft Bad Dürrenberg e.V. restlos zu beräumen. Ebenso verweist der AHA darauf, dass laut Darstellungen der BVVG, der Kanu-Club Bad Dürrenberg e.V. eine Teilfläche von ca. 1.500 m² als Vereinsfläche ebenfalls ohne Pacht- bzw. Nutzungsvertrag nutzt. Dabei ist eine Teilfläche mit einem Bootshaus und Blechgaragen für Boote überbaut. Auch hier sieht der AHA weiterhin massiven Handlungsbedarf innerhalb eines Landschaftsschutzgebietes und Hochwassereinzugsgebietes.

Nunmehr verfolgt der AHA mit großer Aufmerksamkeit die Vorbereitungen der Stadt Bad Dürrenberg zur 5. Sachsen-Anhaltinischen Landesgartenschau, welche ursprünglich im Jahr 2022 geplant war und nunmehr im Zeitraum vom 21.04.2023 bis 15.10.2023 auf einer Fläche von 15,00 ha stattfinden soll. Leider ist mit massiven Eingriffen in den Gehölzbestand im Kurpark sowie an den Hängen zu Saale und Ellerbach zu rechnen. Diese massiven Eingriffe in den Gehölzbereichen lassen umfassende Gehölzverluste erwarten, welche negative Auswirkungen auf Fauna und Flora, aber auch eine erosionsbedingte Gefährdung der Hanglagen bewirken können. Daher hält es der AHA für dringend geboten, diese Eingriffe in die Gehölzbestände im Kurpark und an den Hängen zu den Auen von Saale und Ellerbach auszuschließen.
Laut Medienberichten beabsichtigt man ab Februar 230 Bäume zu fällen und begründet dies damit, dass viele von diesen Bäumen bereits abgestorben seien. Diese Behauptungen finden jedoch keine fachlich-fundierte Nachweise. Daran ändert auch nichts, wenn man behauptet 320 Bäume nachpflanzen sowie als „Ersatz“ 100 Vogel- und Fledermauskästen aufhängen zu wollen. Der AHA fordert ein Erhalt und Schutz der Bäume ein. In abgelegeneren Bereichen gilt es auch abgestorbene Bäume zu erhalten, da diesen zahlreichen Vögeln, Insekten und Spinnen als Lebens- und Rückzugsraum dienen.
Der AHA regt stattdessen erneut und mit Nachdruck an, im Kurpark Rasen zu Wiesen zu entwickeln, um neben der optischen Aufwertung durch Blühpflanzen in der gesamten Vegetationsperiode, mehr Nahrungsmöglichkeiten für Insekten anzubieten. Ferner gilt es die Erweiterung von Straßenbaumbeständen und Fassadenbegrünungen im Stadtgebiet in den Blickpunkt zu rücken. Darüber hinaus gilt es zu prüfen, inwieweit eine Umwandlung der intensiv genutzten Ackerfläche in der Saaleaue östlich des Lämmerwiesenweges in eine Mischfläche aus Wiese, Streuobstwiese und sukzessive Auenwaldbereiche möglich ist. In dem Zusammenhang scheint die Pflanzung einer Obstallee bzw. Schaffung einer Kopfweidenallee am östlichen Rand des Lämmerwiesenweges in Richtung Feld sinnvoll zu sein.
Die angedachten Maßnahmen entsprechen eher den Grundsätzen für die Durchführung von Landesgartenschauen vom 19.03.2013 sowie der Ausschreibung für die Durchführung einer Landesgartenschau in Sachsen-Anhalt im Jahr 2022 vom 30.10.2015, welche u.a. den Landschafts-, Natur- und Umweltschutz, das Stadtklima sowie die Entwicklung neuer Grün- und Freiräume im Konzept enthalten soll.

https://www.landesrecht.sachsen-anhalt.de/bsst/document/VVST-VVST000006783

Das frühere Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft und Energie des Landes Sachsen-Anhalt stellte eine Förderung in Höhe von bis zu 5 Millionen Euro zur Verfügung zu zur Verfügung. Auf Grund der Verwendung umfassender öffentlicher Mittel erwartet der AHA nun eine transparente und fachlich-fundierte Planung der Landesgartenschau in Bad Dürrenberg im Jahr 2023. Dazu muss ebenfalls garantiert sein, dass der Schutz von Umwelt, Natur und Landschaft keine Verschlechterung, sondern einen spürbaren Fortschritt erfährt.
Medienberichten vom 31.01.2022 zu Folge ist die Gefahrenabwehr einer Erosion des Saalehanges Realität geworden. Es ist unverantwortlich, warum die Verantwortlichen der Landesgartenschau die jahrelangen Mahnungen des AHA vorsätzlich ignorierten und rücksichtslos die Fällungen offensichtlich umsetzten.

Der AHA erklärt sich erneut bereit im Rahmen seiner ehrenamtlichen und gemeinnützigen Möglichkeiten an einer naturnaheren Entwicklung, einen umfassenden Schutz und Erhalt der Auenlandschaft bei Bad Dürrenberg sowie einer ökologisch orientierten Vorbereitung und Durchführung der Landesgartenschau im Jahr 2023 mitzuwirken.
Wer Interesse hat im Rahmen der ehrenamtlichen Regionalgruppe Merseburg-Leuna-Bad Dürrenberg/Umweltbibliothek Merseburg „Jürgen Bernt-Bärtl“ des AHA mitzuarbeiten, wende sich bitte an folgende Anschrift:

Arbeitskreis Hallesche Auenwälder
zu Halle (Saale) e.V. – (AHA)
Regionalgruppe Merseburg-Leuna-Bad Dürrenberg/
Umweltbibliothek Merseburg „Jürgen Bernt-Bärtl“ (UBM)
Weiße Mauer 33

06217 Merseburg

E-Mail AHA: aha_halle@yahoo.de
E-Mail UBM: ubm2021@yahoo.com

Andreas Liste
Vorsitzender

Halle (Saale), den 06.02.2022

AHA fordert arten- und strukturreiche Agrarlandschaften sowie naturnahe Entwicklung von Fließgewässern und Gewässerschonstreifen

Der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA) stellt immer mit sehr großem Bedauern fest, dass in den letzten Jahren kein Ende der Verarmung der Anbaustruktur und somit der Agrarlandschaft zu erkennen ist. Während noch zu DDR-Zeiten bis zu 25 Ackerkulturen zum Einsatz kamen, sind es heute noch maximal 5 bis 6 Arten. Neben dem Verlust von Nahrungs- und Lebensraum zahlreicher Tierarten wie z.B. für Greifvögel, Hasen und Insekten, gehen auch Pflanzenarten verloren. Zudem führt der verstärkte Anbau von Humuszehrern wie Mais und Raps zu Verlusten an der Humusbilanz und zur Verfestigung der Böden. Niederschlagswasser kann nicht mehr im Boden einsickern, fließt oberflächlich ab und befördert so die Wassererosion. Der abgetragene Boden gelangt mit dem häufig vermehrt ausgebrachten mineralischen Düngern und Pestiziden in die Graben- und Fließgewässersysteme, welche dann verschlammen und eutrophieren. Ferner fehlen Flur- und Feldgehölze, welche nicht nur das Landschaftsbild verbessern, sondern als Biotopverbundräume, Lebens- und Rückzugsraum für zahlreiche Tier- und Pflanzenarten sowie Schutz gegen Winderosion dienen. Ein Verlust wertvoller Waldgebiete und Ackerflächen durch eine derartige Bewirtschaftung bringen nicht nur Umwelt, Natur und Landschaft in Gefahr, sondern sorgen womöglich so auch zu Arbeitsplatzverlusten.
Darüber hinaus gilt es entlang der Gehölzstreifen und Wege mindestens 5,00 m breite Streifen als Wiesen- und Staudenflächen entwickeln zu lassen, um so Raum der Entwicklung von standorttypischen Agrarwildpflanzen sowie weitere Nahrungs- und Rückzugsräume für Insekten und Spinnen zu schaffen. Ferner gilt es temporär oder dauerhaft Wiesenflächen zu schaffen, welche flächen- und zeitmäßig einem unregelmäßigen Mahdregimen unterliegen sollten, um durch Saatgutausreifung die Arten- und Strukturvielfalt zu sichern bzw. zu erhöhen sowie Jungtieren und Bodenbrütern Schutz zu gewährleisten. Dadurch erhöhen und verbessern sich nicht nur Arten- und Strukturvielfalt, das Landschaftsbild sowie die Attraktivität des Gebiets, sondern gewährleistet man eine höhere Bodenqualität, verbessert das Klima und stabilisiert nicht zuletzt Nahrungsketten. Letzteres wirkt sich auch auf die natürliche Tilgung von Tieren, welche landwirtschaftliche Kulturen schädigen. Das Scheinargument, dass derartige Flächen nichts zur menschlichen Ernährung beitragen können, führen solche Personen nicht bei dem monokulturellen Anbau von Mais und Raps an. Nur das arten- und strukturreiche Wiesen, Staudenflächen, Gehölzbereiche und Stauden noch sehr viele ökologische Funktionen besitzen.
Nach Auffassung des Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA) zählen ausgeräumte Landschaften, versiegelte Böden, fehlende Gewässerschonstreifen und Retentionsflächen sowie begradigte und häufig an Ufern und in der Gewässersohle befestigte Fließgewässer als verheerende Ausgangssituation für den Bestand von in Agrarlandschaften eingebettete Gewässer aller Art. Der AHA hält es daher für dringend geboten, insbesondere den Fließgewässern naturnahe Entwicklungen zu ermöglichen, wozu die Möglichkeit der Mäandrierung, die Schaffung von mindestens 10,00 m breiten Gewässerschonstreifen entlang beider Ufer, verstärkte Schaffung von Möglichkeiten zur Wieder- bzw. Neuentstehung von Gehölzflächen in der ausgeräumten Agrarlandschaft sowie eine vielfältige Fruchtfolge im Ackerbau, welche auch tier- und bodenfreundliche Kulturen wie z.B. Luzerne, Phacelia, Lupine und Landsberger Gemenge, bestehend aus Zottelwicke (Vicia villosa), Inkarnatklee (Trifolium incarnátum) und Welschem Weidelgras (Lolium multiflorum), einbezieht. Derartige Maßnahmen verhindern auch die wind- und wasserbedingte Bodenerosion und der damit verbundenen Einträge von häufig mehr oder minder stark nährstoff- und pestizidbelasteten Böden in die Gewässer und Wälder. Einhergehend müssen solche Maßnahmen mit der Schaffung von Retentionsflächen, der Beseitigung von Verbauungen in und am Gewässer sowie die Unterstützung der Mäandrierung durch den Einsatz von Störsteinen oder -hölzern sowie z.B. des Belassens von Ästen, Laub und Zweigen im Gewässerbett.
Insofern ist die Forderung der FDP-Gruppe im Thüringer Landtag in keiner Weise nachvollziehbar Gewässerrandstreifen außerhalb der Orte von 10,00 m auf 5,00 m zu reduzieren und dafür Fanggräben anzulegen. Offenbar hat man in dieser Partei den oben geschilderten Sinn und Zweck von Gewässerrandstreifen in keiner Weise verstanden. Im Interesse aller Verantwortung für den Schutz, den Erhalt und der nachhaltigen Entwicklung von Umwelt, Natur und Landschaften als Lebens- und Rückzugsraum für Tiere und Pflanzen, als Entwicklungsraum für das Fließgewässer und der häufig weitläufig ausgeräumten, landwirtschaftlich genutzten Flächen, einer Verbesserung des Landschaftsbildes und des Erhaltes bzw. der Ausweitung von Biotop- und Grünverbundräumen sowie nicht zuletzt der Verbesserung der klimatischen Situation und der Wirkung auf nachhaltigen Tourismus und Naherholung haben alle Verantwortlichen in Politik, Gesellschaft, Verwaltungen und Landwirtschaft dafür Sorge zu tragen das hier keine Einschnitte, sondern eher Fortschritte geschehen. Daher gilt es diesem FDP-Vorschlag die Zustimmung zu verweigern.
In den Ortschaften selbst gilt es verstärkt zu prüfen, inwieweit eine Entfernung von Verbauungen aus dem Ufer- und Sohlbereich möglich und umsetzbar ist, Verunreinigungen mit Abwässern und Abfällen verhindert und beseitigt sowie Durchlässe erweitert und Verrohrungen entfernt werden können.
Die immer auftretenden Forderungen, dass Fließgewässer von „Verschmutzungen“ wie Laub, alten Zweigen und Schlamm zu beräumen sind, zeugen von wenigen oder gar nicht vorhanden Sach- und Fachverstand über die obengenannten Ursachen und Auswirkungen sowie aber auch zu dem was zur Entwicklung naturnaher Fließgewässer dazugehört. Nach Auffassung des AHA sollten sich u.a. Landkreise, Stadtkreise und Gemeinde eher dafür einsetzen, dass Fließgewässer nicht vermüllt, bestehende Vermüllungen beseitigt, Gewässerschonstreifen von mindestens 10 m gesichert bzw. eingerichtet, Abwässereinträge verhindert und unterbunden sowie Verbauungen im Sohl- und Uferbereich unterlassen und zurückgebaut werden.

Alles dies gehört in eine ordentliche wirtschaftliche Betrachtung hinein. Es kann nach Ansicht des AHA nicht sein, dass die Gewinne privatisiert sind und die Folgeschäden die Gesellschaft zu tragen habe. In dem Zusammenhang bekräftigt der AHA, Das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) zur aktuellen täglichen Neuausweisung von Siedlungs- und Verkehrsflächen in der Bundesrepublik Deutschland folgendes angibt, Zitat: „Täglich werden in Deutschland rund 52 Hektar als Siedlungsflächen und Verkehrsflächen neu ausgewiesen. Dies entspricht einer Flächenneuinanspruchnahme – kurz Flächenverbrauch – von circa 73 Fußballfeldern.“, Zitat Ende

https://www.bmu.de/themen/nachhaltigkeit-digitalisierung/nachhaltigkeit/strategie-und-umsetzung/flaechenverbrauch-worum-geht-es

Das ergibt im Jahr einen Flächenverbrauch im Umfang von 18.980 ha. Im Vergleich dazu hat die brandenburgische Landeshauptstadt Potsdam – mit Stand vom 31.12.2020 – eine Fläche von 18.824,00 ha = 188,24 km².
Der Klimawandel zeigt auch massive Auswirkungen auf die Agrarlandschaften. Insbesondere in den Jahren 2018 bis 2020 sind mehr oder minder von Hitze, andauernd fehlenden Niederschlägen und damit verbundener massiver Trockenheit geprägt. Das bleibt nicht ohne Folgen auf Fauna, Flora, Boden und Gewässer. Einhergehend mit verstärkter Monokulturanbau, fehlender Fruchtfolge sowie fortbestehender sowie voranschreitender Verringerung der Arten- und Strukturvielfalt treten verstärkt Kalamitäten, insbesondere von Feld- und Wühlmäusen auf. Die ebengenannten Bedingungen führten zum starken Rückgang von deren Fraßfeinden wie Füchsen, Mauswiesel, Greifvögel, Eulen und Storcharten bei. Trotz der Tatsache, dass es verstärkt Störche und Reiher abgeerntete Äcker insbesondere zum Beutefang auf Mäusearten aufsuchen, reicht das nicht aus, um deren Kalamitäten einzudämmen. Riesige Mais- und Rapsbestände machen es insbesondere Greifvögeln, Eulen sowie Storch- und Reiherarten unmöglich auf Mäusejagd zu gehen. Somit ist die die gegenwärtige Kalamität von Feld- und Wühlmäusen in mehrfacher vom Menschen verursacht. Bund und Länder sind bisher kaum in Erscheinung getreten, den obengenannten vielfachen Probleme und Schäden entgegenzutreten. Stattdessen feiert man sich in Bund und Ländern immer wieder, wenn man neue Flächenversiegelungen und Landschaftszerschneidungen für weitere Verkehrstrassen, Wohn- und Gewerbeansiedlungen planen und umsetzen kann.
Die nunmehrige Krönung dieser umwelt- und naturzerstörenden Politik in Bund und Ländern hat das zum Geschäftsbereich des nunmehr bündnisgrün geleitetem Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft gehörende Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit mit öffentlicher Mitteilung vom 10.09.2020 mit der „Notfallzulassung nach Artikel 53 der Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 für das Pflanzenschutzmittel Ratron Giftweizen“ für 9. September 2020 bis 6. Januar 2021 zugelassen. Die Behandlungsfläche im Umfang von 28.500 ha, welche sich wie folgt nach folgenden Bundesländern aufteilt: Sachsen-Anhalt: 20 Tonnen, 10.000 ha; Niedersachsen: 10 Tonnen, 5.000 ha; Bayern: 2 Tonnen, 1.000 ha; Rheinland-Pfalz: 9 Tonnen, 4.500 ha; Sachsen: 16 Tonnen, 8.000 ha
Der Wirkstoff ist Zinkphosphid, eigentlich richtiger Trizinkphosphid oder Trizinkdiphosphid (Zn3P2). Wie andere Phosphide (Aluminiumphosphid oder Calciumphosphid) verwendet man ebenfalls Zinkphosphid zur Bekämpfung von Wühlmäusen oder anderen Nagetieren. Dabei wirkt es als Fraßgift, da bei Kontakt mit der Magensäure giftiges Phosphin (PH3) entsteht. Die Tiere sterben unter großen Qualen. Was für eine Tierquälerei!
Hinzu kommt, dass Zinkphosphid schon mit Luftfeuchtigkeit giftige und hochentzündliche Gase (Monophosphan und Diphosphan) abgibt. Diese können sich unter Umständen von selbst entzünden. Auch mit Säuren reagiert Zinkphosphid unter Bildungen von Phosphanen.
Nach der EU-Gefahrstoffkennzeichnung und der GHS-Gefahrstoffkennzeichnung aus EU-Verordnung (EG) 1272/2008 (CLP) gilt das schwere Gift nicht nur als leichtentzündlich, sondern ebenfalls als sehr giftig und umweltgefährlich.
Diese „Notfallzulassung“ enthält u.a. folgende „Anwendungsbestimmungen“, Zitat: „Der Köder muss tief und unzugänglich für Vögel in die Nagetiergänge oder die mit einer Köderlegemaschine geschaffenen, nach oben geschlossenen Gänge eingebracht werden. Dabei sind geeignete Geräte (z. B. Legeflinte oder Köderlegemaschine) zu verwenden. Es dürfen keine Köder an der Oberfläche zurückbleiben.
Darüber hinaus gelten für diese Notfallzulassung die im Rahmen der regulären Zulassung für das Mittel Ratron Giftweizen festgesetzten Anwendungsbestimmungen.“, Zitat Ende
Wer solche Festlegungen liest, kommt gar nicht auf den Gedanken, welches schwere Gift man nun in der Agrarlandschaft verteilen darf. Eine Kontrolle dieser „Anwendungsbestimmungen“ ist praktisch nicht möglich und daher hat man sie erst gar nicht in dieses weitere Machwerk zur Zerstörung von Umwelt, Natur und Landschaft aufgenommen.
Diese auf Drängen der für ihre Umwelt- und Naturfeindlichkeit bekannten Agrarlobby zu Stande gekommene Skandalfestlegung zeugt eindeutig, inwieweit die zuständige Bundesministerin mit diesen Kräften verbunden ist.
Anstatt sich nun endlich für eine nachhaltige, umwelt-, natur-, landschafts- und klimageprägte Landwirtschaft und entsprechende Entwicklung der Agrarräume einzusetzen, setzt man nun mit der sogenannten „Notzulassung“ noch eine weitere umwelt- und naturvergiftende Krone auf. Neben Tierquälerei ist mit einer umfassenden Vergiftung der Agrarlandschaft zu erwarten, welche nicht nur die ohnehin schon stark bedrohte und bedrängte Fauna in weitere Bedrängnis bringt, sondern zu einem weiteren Gifteintrag in Boden und Wasser beiträgt.
Daher fordert der AHA das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit auf, diese Vergiftungszulassung von Umwelt, Natur, Landschaft und Klima sofort ersatzlos zurückzunehmen. Zudem prüft der AHA Möglichkeiten der Beschwerden bei der Europäischen Union, das stellen einer Strafanzeige und Animierung öffentlicher Proteste.

Der AHA sieht daher aus diesem Grund hier massiven Handlungsbedarf und fordert die Auszahlungen der von den Steuerzahlerinnen und Steuerzahlern gespeisten Subventionen der EU – Deutschland erhält momentan 6,45 Milliarden Euro – an Bedingungen wie Einhaltung und Ermöglichung von Entwicklungen, Schutz und Erhalt von Umwelt-, Natur- und Landschaft zu verknüpfen.
Ferner ruft der AHA die Bevölkerung auf daran mitzuwirken.
Der AHA ist auf jeden Fall bereit im Rahmen seiner ehrenamtlichen Arbeit an derartigen Maßnahmen konzeptionell und praktisch mitzuwirken und ruft daher auch die interessierte Bevölkerung zur intensiven Mitarbeit auf. Wer Interesse daran hat, kann sich an folgende zentrale Anschrift des AHA wenden:

Arbeitskreis Hallesche Auenwälder
zu Halle (Saale) e.V. – (AHA)
Große Klausstraße 11

06108 Halle (Saale)

E-Mail AHA: aha_halle@yahoo.de

Andreas Liste
Vorsitzender

Halle (Saale), den 31.01.2022

Artikel vom 29.01.2022, Ostthüringer Zeitung:
Außerorts nur 5 Meter breite Uferstreifen

AHA setzt sich für ein grünes Gera ein und erinnert an die Ergebnisse der Protestfahrradexkursion vom 08.09.2021

Der Mensch hat seit seiner Existenz im zunehmenden Maße Umwelt, Natur und Landschaft geprägt und sich zu Nutze gemacht. Insbesondere mit Beginn der Industrialisierung nahmen die Eingriffe stetig zu. Nunmehr weiß man, welche Wirkungen diese Zerstörungsaktivitäten zur Folge haben. Nicht nur Tier- und Pflanzenarten verschwanden und verschwinden, sondern ganze Natur- und Landschaftsräume haben an Arten- und Strukturreichtum verloren sowie das Klima verändert sich immer rasanter.
Heiße Sommer, einhergehend mit mehrmonatigen Trockenphasen und anderen Wetterextremen sind erkennbare Zeugnisse für diese sehr bedrohlichen Veränderungen.
Jedoch ist nicht erkennbar, dass ein sehr großer Teil der Menschen und mit ihnen die Verantwortlichen in Politik und Verwaltung, daraus die notwendigen Lehren gezogen haben. Dies lässt sich daraus ableiten, dass weiter Boden- und Grünflächen der Versiegelung für neue Verkehrstrassen, Wohn- und Gewerbegebiete sowie für Freizeit, Sport und Tourismus zum Opfer fallen.
An der Stelle möchte der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA) darauf hinweisen, dass Das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) zur aktuellen täglichen Neuausweisung von Siedlungs- und Verkehrsflächen in der Bundesrepublik Deutschland folgendes angibt, Zitat: „Täglich werden in Deutschland rund 52 Hektar als Siedlungsflächen und Verkehrsflächen neu ausgewiesen. Dies entspricht einer Flächenneuinanspruchnahme – kurz Flächenverbrauch – von circa 73 Fußballfeldern.“, Zitat Ende

https://www.bmu.de/themen/nachhaltigkeit-digitalisierung/nachhaltigkeit/strategie-und-umsetzung/flaechenverbrauch-worum-geht-es

Das ergibt im Jahr einen Flächenverbrauch im Umfang von 18.980 ha. Im Vergleich dazu hat die brandenburgische Landeshauptstadt Potsdam – mit Stand vom 31.12.2020 – eine Fläche von 18.824,00 ha = 188,24 km².
Von daher sieht der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA) ein dringendes Umdenken bei der Gestaltung und Entwicklung von Siedlungsgebieten des Menschen vonnöten. Dazu gehören eine Stärkung von Öffentlichen und Schienenpersonennahverkehr, umfassende Rückführung des Straßenverkehrs sowie den Erhalt, den Schutz und die Weiterentwicklung von Natur, Landschaft und öffentlichem Grün.
In der Stadt Gera besteht diese Notwendigkeit ebenfalls diesen Weg der Stadtplanung einzuschlagen. Dabei spielt der im tschechischen As entspringende Fluss Weiße Elster, ihre Aue und ihre Nebengewässer eine ganz besondere Rolle. Die insgesamt 257,00 km lange Weiße Elster prägt 11,6 km in der Tschechischen Republik und 245,4 km in der Bundesrepublik Deutschland (BRD). In der BRD durchfließt die Weiße Elster die Freistaaten Thüringen und Sachsen und das Land Sachsen-Anhalt bevor sie in Halle (Saale)-Silberhöhe in die 413,00 km lange Saale mündet.
Die räumliche und fachliche Komplexität zum Thema Schutz, Erhalt und Entwicklung von Umwelt, Natur und Landschaft sowie der Wechselbeziehungen zu urbanen Räumen und der Verantwortung von Politik und Verwaltungen des Freistaates Thüringen und der Stadt Gera haben zum Aufruf einer Protestfahrradexkursion am Mittwoch, den 08.09.2021 geführt.
An dieser Stelle sei noch einmal an den Verlauf der Fahrradprotestexkursion sowie den damit verbundenen Feststellungen sowie an das darauf beruhende Resümee erinnert:

Im Rahmen des Beginns der Protestexkursion erläuterte der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA) seine Auffassung von Geras Mitte.
Nach Ansicht des Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA) gilt es Geras Mitte im Sinne des Schutzes und der Entwicklung von Natur und Umwelt zu entwickeln. Dazu gehören die Entsiegelung von Bodenflächen, der Erhalt bestehender Grünbereiche und die Entwicklung des Gebietes zwischen Kultur- und Kongresszentrum Gera, Breitscheid-Straße und De-Smit-Straße zu einem „Zentralpark Gera“ mit Wiesen, Gehölz- und Aufenthaltsbereichen. Dies trägt zu einer optischen Aufwertung des Stadtbildes bei und erhöht die Strukturvielfalt in einer potentiellen „Geras Grünen Mitte“. Ferner führt das zur besseren Aufnahme von Niederschlagswasser und Abkühlung innerhalb des Teiles des Stadtgebietes. Zudem ist davon auszugehen, dass sich so die Qualität und Attraktivität als Aufenthaltsbereich für die Bevölkerung Geras und ihrer Gäste erhöht. Flankiert kann zudem eine Forcierung von Fassaden- und Dachbegrünung sowie Montage von Solaranlagen auf Dachflächen erfolgen.
Somit besteht auch eine klimatische Aufwertung im Stadtzentrum von Gera. Eine Einbettung in ein umfassendes Grün- und Biotopverbundsystem mit anderen Park- und Grünanlagen, der Fluss- und Auenlandschaften von Weißer Elster, Brahme und Erbach, Geraer Stadtwald und dem FFH-Gebiet „Schluchten bei Gera und Bad Köstritz mit Roschützer Wald sorgt dafür das sich Gera grüner und somit lebenswerter entwickelt. Dies muss das Ziel jeglicher Stadtplanung in Gera sein.
Während der Durchquerung des Parks der Jugend konnten sich die Mitglieder der Exkursionsgruppe vollumfänglich der obengenannten positiven Wirkungen eines Parks überzeugen. Zudem hat u.a. der Park der Jugend eine sehr wichtige Funktion im Rahmen des ebengenannten Biotop- und Grünverbundes.
Der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA) legte im Bereich des Parks „An der Spielwiese“ seinen Vorschlag der aktiven Wiedereinbindung dieses Teils der Aue Weißen Elster dar. Mit ca. 7.801 m² = 0,78 ha Größe besteht so die Möglichkeit umfassend Hochwasser aufzunehmen. Bei einer Hochwasserhöhe in dem Bereich von beispielsweise 0,50 m sind das in etwa 3.900,50 m³ Wasser. Dies entspricht einer Wassermenge von 3.900.500 Liter. Bei Bedarf gilt es zu prüfen, inwieweit Mobile Hochwasserwände eine Abschirmung zu den südlich und westlich angrenzenden Wohngebieten ermöglichen können.
Gleiches Thema beschäftigte die Mitglieder der Exkursionsgruppe im Zusammenhang der nunmehr bereits umgesetzten Wohnbebauung im Heinrichs-Quartier im Hochwassereinzugsgebiet der Weißen Elster zwischen Tschaikowskistraße, Heinrichstraße, Heinrich-Schütz-Straße und Lortzingstraße. Eigene Messungen haben ergeben, dass hier die Bebauung von ca. 12.827,33 m² = 12,83 ha Aue der Weißen Elster erfolgte. Bei einer Hochwasserhöhe in dem Bereich von beispielsweise 0,50 m hat man so einen Retentionsraum im Umfang von schätzungsweise 6.413,67 m³ Wasser entzogen. Dies entspricht einer Wassermenge von 6.413.670 Liter. Die Herangehensweise ist nach Auffassung des Arbeitskreises Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA) durchaus mit der einstigen Bebauung des sächsischen Röderau-Süd in der Elbaue zu vergleichen, wo nach der Verneinung des Charakters als Flussaue im Jahr 1992, entgegen der Auffassung des Umweltfachamtes, durch Umweltministerium, eine Bebauung mit Häusern für 415 Bewohnern stattfand. Die spätere Beräumung des Gebietes kostete dem Steuerzahler 40 Millionen Euro. Nach Ansicht des Arbeitskreises Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA) ist die Bebauung nicht rechtmäßig entstanden und somit ebenfalls ein Rückbau vorzunehmen.
Einige Meter weiter setzt sich das Problem fort. Laut eines dem Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA) vorliegenden, undatierten Entwurfes einer „Begründung zum Bebauungsplan B/151/18 `Wohnpark Mozartstraße`“ beabsichtigt die Stadt Gera auf einer Fläche von 8.212,00 m² = 0,82 ha eine Bebauung mit Wohnhäusern vorzunehmen. Dazu ist auf Seite 12 des ebengenannten Dokumentes, unter „Bauweise (§ 22 Bau NVO)“ folgendes vermerkt, Zitat:
Begründung: Die Bauweise ergibt sich aus dem Planungswillen der Stadt zur Bebauung des Quartiers. Im Nordosten ist eine geschlossene Bauweise für zwei aneinandergrenzende Wohnhäuser (dreigeschossige Mehrfamilienhäuser) geplant. Daran schließen sich südlich zwei Doppelhäuser an, die zur bestehenden Bebauung an der Franz-Liszt-Straße überleiten. Westlich der verlängerten Mozartstraße sind drei Einzel- bzw. Doppelhäuser) geplant, die mit ihrer offenen Anordnung den Übergang zum westlich anschließenden Stadtwald bilden. Das geplante Wohnquartier hebt sich somit einerseits von der südlich angrenzenden Bebauung ab, bildet jedoch zugleich den Übergang von dieser Bebauung zu den nördlich anschließenden Sportanlagen.“, Zitat Ende
Unter Punkt „2.1 Regionalplan Ostthüringen“ ist folgendes im Bezug des Hochwassereinzugsgebietes vermerkt, Zitat: „Der Standort des geplanten Wohngebietes ist im Regionalplan Ostthüringen (2012) als Siedlungsfläche übernommen worden, der in diesem Bereich mit dem Vorranggebiet Hochwasserschutz Weiße Elster / Gera bis Landesgrenze Sachsen-Anhalt (HW 10) überlagert ist. „Mit der Integration von stärker überschwemmungsgefährdeten Siedlungsbereichen in die Vorranggebiete Hochwasserschutz wird das erhebliche Risiko einer möglichen Überflutung dieser Siedlungsbereiche und die Notwendigkeit der Planung und Realisierung funktionsfähiger Hochwasserschutzmaßnahmen und -anlagen zum Schutz dieser Siedlungsbereiche vor Hochwasser schon auf regionalplanerischer Ebene sehr deutlich gemacht“ (Begründung zum Z 4-2 RP-OT 2012). Mit der Realisierung der Hochwasserschutzmaßnahme westlich der Weißen Elster in Gera wurde ein funktionsfähiger Hochwasserschutz hergestellt, der auf ein Hochwasserereignis HQ100 ausgelegt ist. Damit wurden der westlich gelegene Siedlungsbereich und damit auch das Plangebiet vor Hochwasser geschützt. Diese Flächen stehen zugleich als Retentionsräume nicht mehr zur Verfügung. Eine Bebauung ist daher mit dem Ziel 4-2 des Regionalplanes Ostthüringen vereinbar.“, Zitat Ende
Unter dem Punkt „2.3 Rechtliche Festsetzungen und Regelungen nach Fachgesetzen“ ergänzt man noch folgende Vorstellung, Zitat: „Thüringer Wassergesetz (ThürWG) / Wasserhaushaltsgesetz (WHG): Der Standort befindet sich formell noch im Überschwemmungsgebiet der Weißen Elster, obwohl die Hochwasserschutzmaßnahmen des Freistaates Thüringen im Bereich Tschaikowskistraße im sogenannten Bauraum 1 bereits abgeschlossen sind. Es wird davon ausgegangen, dass die Obere Wasserbehörde im Seite 10 TLUBN das Aufhebungsverfahren erst durchführen wird, wenn alle Hochwasserschutzmaßnahmen an der Weißen Elster abgeschlossen sind. Da die Maßnahmen für den Bereich Tschaikowskistraße und damit für das Plangebiet bereits umgesetzt sind und somit für das Plangebiet keine Hochwassergefährdung mehr besteht, wird von der Genehmigungsfähigkeit des Bebauungsplanes ausgegangen.“, Zitat Ende
Diese Aussagen zeugen deutlich davon, dass man selbst aus den Hochwasserereignissen der Jahre 2011 und 2013 nichts gelernt hat. Nicht Einschränkungen von Retentionsflächen der Weißen Elster sind die aktuellen Aufgaben, sondern die Rückgabe von überflutungsfähigen Altauen an den Fluss gehört zu den aktuellen Aufgaben. Hochwassersituationen richten sich im zeitlichen Auftreten nicht an menschliche Festlegungen. Zudem haben vermehrte Hochwasser ihre Ursache in der unvermindert fortgesetzten Bodenversiegelung, einer von wenig Nachhaltigkeit geprägten Landwirtschaft, welche zunehmend zu Bodenverdichtungen führt sowie der zunehmende Verlust an Waldgebieten in Folge von Trockenheit und starker Sommerhitze – insbesondere in den Jahren 2018 bis 2020. Abgesehen davon, dass Deiche nicht vollständig Hochwasser abhalten, sondern Qualmwasser ebenfalls zu Überflutungen führen können, aber ein Abfluss sich schwieriger gestalten kann, da ein Deich den Abfluss während eines sinkenden Hochwassers behindert.
Vom Faulenzerweg, welcher sich an der Nahtstelle zwischen Geraer Stadtwald und Aue der Weißen Elster befindet, führte der Blick zum Elsterstrand zu einer Diskussion zum Sinn und Zweck der offensichtlich immer noch vorhandenen Pläne des Oberbürgermeisters der Stadt Gera, diesen wiederherzustellen. Nach Ansicht des Arbeitskreises Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA) stellt dies einen unverantwortlichen Eingriff in die Aue der Weißen Elster und Ressourcenverschwendung von Sand dar. Zudem teilt der AHA die Sorgen und Bedenken von Anglervereinen, das von der Abschwemmung von Sand eine akute Bedrohung von Laichplätzen von Fischen ausgeht.
Im direkten Einzugsbereich der Weißen Elster regt der AHA zahlreiche Aktivitäten an, wozu naturnahe, unregelmäßige Mahd in der Parkanlage am Biermannplatz, den Schutz und Erhalt der Altparkanlage an der früheren Biermannvilla und der Kleingartenanlage zwischen Tobias-Hoppe-Straße und Stadtbahnbrücke gehören. Erfreulicherweise findet teilweise bereits eine Umsetzung des Mahdvorschlages für die Parkanlage am Biermannplatz statt. Optimaler ist jedoch eine Ausdehnung auf die gesamte Fläche. Zur Kleingartenanlage zwischen Tobias-Hoppe-Straße und Stadtbahnbrücke schlägt der AHA seit längerem vor, dass man verlassene Gartenparzellen nicht erneut verpachtet. Die dabei zu erwartenden möglichen Fristen von bis zu 25 bis 30 Jahren gilt es in Kauf zu nehmen, um soziale Härten zu vermeiden und zudem generell die gesellschaftliche Akzeptanz für die Wiederausweitung von Retentionsflächen zu erhöhen. Ferner hält es der AHA für dringend geboten eine wissenschaftliche Konzeption zu entwickeln, welche den Umgang und Zukunft des Pflanzenbestandes von verlassenen und baulich beräumten Kleingärten beinhaltet und den Erhalt und die Weiterentwicklung dieser Grünbereiche als Lebens- und Rückzugsraum für zahlreiche Tier- und Pflanzenarten sichert sowie der Verbesserung des Stadtklimas dient. Derartige Grundlagen sind für eine öffentliche Diskussion und demokratische Teilhabe der Bevölkerung und ihrer Vereine und Initiative dringend geboten. Der AHA kann sich beispielsweise vorstellen bestehende Obstgehölzbestände zu Streuobstwiesen durch Erweiterungspflanzungen zu entwickeln, welche eine Betreuung durch die Bevölkerung erfahren.
Angesichts des möglicherweise zu erwartenden Hochwassers in Folge der Schneeschmelze und Regenfällen, ermahnt der AHA alle Verantwortlichen im Freistaat und Kommunen endlich nachhaltig mit der Weißen Elster und ihrer Aue umzugehen. Dazu zählt u.a. die Rückgabe von Retentionsflächen und Verhinderung von Neubauten im Hochwasserraum und angrenzender Bereiche.
Dabei gilt es u.a. zu berücksichtigen, dass die Begradigungsmaßnahmen der Weißen Elster und die damit einhergehende Eintiefung des Flusses sowie der Klimawandel offensichtlich zur Austrocknung des Mühlgrabens beigetragen haben. Dabei spielt der Mühlgraben eine sehr wichtige hydrologische, ökologische und stadtgestalterische Rolle. Beispielsweise im Kreuzungsbereich Kantstraße und Schellingstraße durchgeführte Versiegelungen der Ufer und der Sohle verschärfen das Problem. Der Mühlgraben, welcher ein Altarm der Weißen Elster ist, war bis zur streckenweisen Verrohrung in den 1960er Jahren, ein offenes Fließgewässer mit einer Länge von 6.350,00 m.
Die am 22.08.2014 als „Freie wissenschaftliche Arbeit zur Erlangung des akademischen Grades Master of Engineering im Studiengang Landschaftsarchitektur der Fachhochschule Erfurt – Studie zur nachhaltigen Führung und gestalterischen Ausprägung des Mühlgrabens Gera im Kontext des städtebaulichen Umfelds“ kann durchaus als Diskussionsgrundlage dienen. Für den AHA ist jedoch ein naturnaheres Herangehen erforderlich. Dies betrifft insbesondere die Abschnitte zwischen Parkanlage am Biermannplatz, über den Park an der früheren Biermannvilla und Mündungsgebiet des Bieblacher Baches bis zur Rückkehr in den nunmehrigen Verlauf der Weißen Elster. Gerade in den letzteren Bereichen haben sich weitgehend standortgerechte, sukzessive Gehölzbestände entwickelt, welche es unbedingt zu erhalten gilt. Das trifft natürlich u.a. ebenfalls für den Park der früheren Biermannvilla zu. Ferner ist ernsthaft die Aufhebung der Verrohrungen zu prüfen.
Ferner ist ein vollständiges planerisches Umdenken im Bereich der früheren Industriebrache zwischen Mühlgraben, Stadtbahnbrücke und Leibnitzstraße erforderlich. Der AHA drückt erneut sein sehr großes Unverständnis zum Vorhaben der Schuster Haus GmbH aus, auf dem Gelände Einfamilienhäuser zu errichten. Noch dazu offensichtlich größere Bäume der Säge zum Opfer fielen.
Laut Stadtverwaltung Gera hatte die Stadt mit Stand vom 30.06.2021 eine Einwohnerzahl von 92.852 Einwohner. Mit Stand vom 31.03.2021 lag die Einwohnerzahl noch bei 93.167 Personen. Das bedeutet für diesen Zeitraum einen Rückgang von 315,00 Einwohnerinnen und Einwohnern.
Nunmehr weist die Stadtverwaltung Geras mit Stand vom 31.12.2021 eine Einwohnerzahl (Hauptwohnsitz) von 92.788 Personen aus. Somit sank die Einwohnerzahl innerhalb von 6 Monaten nochmals um 64,00 Personen.
Zudem weist die „Sozialstatistik Leben in der Stadt Gera in Zahlen, Stand: 10. Februar 2017“ unter den Punkten 3.1/3.1.1. für das Jahr 2015 einen Wohnungsleerstand von 8.480 in Gebäuden mit Wohnungen aus. Wenn man den Bestand von 60.862 Wohnungen für Wohnzwecke zu Grunde legt, besteht somit ein Leerstand von 13,9%. Neben der Tatsache, dass u.a. soziale Verbesserungen dringend geboten sind, um die Abwanderungen zu mindestens zu stoppen, gilt es zuerst den hohen Wohnungsleerstand zu beseitigen, ehe man erneut Flächenverbrauch für neue Einfamilienhäuser zulässt. Das verlangen ökologische, klimatische und hydrologische Erkenntnisse, Vernunft und Erfordernisse.
Der AHA regt daher erneut und mit Nachdruck an, die ca. 13.217,97 m² = 1,32 ha große Fläche massiv zu entsiegeln, bis zum naturgewachsenen Boden zu beräumen und eine Sukzession zu ermöglichen. Darüber hinaus gilt es die Fläche der Weißen Elster als Retentionsraum zurückzugeben. Dieser Bereich kann sich so nicht nur als Lebens- und Rückzugsraum von Tieren und Pflanzen und Teil eines größeren Grün- und Biotopverbundes entwickeln, sondern zum verbesserten Eintrag von Sauerstoff, Luftfeuchtigkeit sowie Kalt- und Frischluft und somit zur Verbesserung des Stadtklimas und der Lebens- und Wohnqualität der Menschen beitragen. Ferner führen derartige Grünbereiche zur Auflockerung und Verbesserung des zumeist stark versiegelten Stadtbildes.
Ein Exkursionsteilnehmer gab zu bedenken, dass im Untergrund des Geländes ein verrohrter Mischkanal eines Cubabaches mit Abwasser verläuft. Für den AHA ist das Anregung diese Angelegenheit gründlich zu recherchieren sowie entsprechende Untersuchungen und Nachforschungen anzustoßen. Im Falle der Richtigkeit der Angaben gilt es in Umsetzung der Europäischen Wasserrahmenrichtlinie den Fließgewässerverlauf wieder zu öffnen und von der Abwasserlast zu trennen bzw. zu befreien.
Nach Ansicht des AHA scheint es ratsam zu sein, im Rahmen einer Gesamtentwicklung der Weißen Elster und ihrer Aue ebenfalls für den Mühlgraben ein wissenschaftlich fundierte Schutz- und Entwicklungskonzeption zu entwickeln, welche dem Schutz und der Entwicklung von Natur, Landschaft und Umwelt, der Verbesserung der Wohn- und Lebensqualität, von Stadtbild und -klima sowie der Entwicklung von bestehenden bzw. weiterer Biotop- und Grünverbundachsen und -räumen dienen.
Dabei spannt sich der Bogen von der dringenden Notwendigkeit der Weißen Elster und ihrer Nebengewässer notwendigen Überflutungsraum zurückzugeben, dies mit Gesichtspunkten des Landschafts- und Naturschutzes zu koppeln, über bauliche Realitäten – insbesondere in der Stadt Gera -, Berücksichtigung von Befindlichkeiten u.a. von Anwohnern, Eigentümern, Pächtern, Land- und Forstwirten bis hin zur dringenden Notwendigkeit eines koordinierten Handelns mit Tschechien sowie den drei betroffenen Ländern in der Bundesrepublik Deutschland. Innerhalb der Stadt Gera gibt es u.a. im Einmündungsbereich des Mühlgrabens durchaus recht interessante Gedanken in Richtung Rückgabe von Aue an die Weiße Elster, was unweigerlich mit der Erweiterung von Überflutungsraum einhergeht. Der AHA wiederholte seinen Vorschlag unbedingt weitere Überlegungen zu starten, um im Stadtgebiet von Gera weitere Altauen der Weißen Elster zurückzugeben.
Dazu gehören nach Ansicht des AHA zu prüfen, inwieweit eine Rückgabe bzw. Wiederanbindung der Altaue im Bereich der Fasaneninsel an die aktive Aue der Weißen Elster möglich ist. Das erfordert u.a. Rückbau von Bauresten, Versiegelungen und bestehenden standortfremden Bodenaufschüttungen. Bereits der Satzungsbeschluss vom 07.11.2008 zum Vorhabenbezogenen Bebauungsplan VB/01 „SB Möbel-Boss“ geschah mit der Kenntnis, dass das ca. 12.000 m² = 12 ha große Plangebiet sich im Überflutungsgebiet befindet. Ähnlich ist es garantiert mit anderen Bebauungen in dem Gebiet zu sehen, welche nach wie vor einer kritischen Betrachtung bedürfen.
Hinsichtlich der Kleingartenanlagen zwischen Tobias-Hoppe-Straße und Stadtbahnbrücke bemängelt der AHA die offensichtlich mangelhafte bis ausgebliebene Beteiligung und Einbeziehung der Kleingärtnerinnen und Kleingärtner in die Planungen des grundsätzlich notwendigen Projektes: „Gewässer brauchen mehr Raum: Verbesserung des Hochwasserschutzes und der Gewässerstruktur an der Weißen Elster von Gera-Milbitz bis zur Landesgrenze Thüringen/Sachsen-Anhalt“. In dem Zusammenhang bekräftigt der AHA seine immer wieder vertretene Auffassung Kleingärten in Hochwassereinzugsgebieten schrittweise zu beräumen, indem man verlassene Gartenparzellen nicht erneut verpachtet. Die dabei zu erwartenden möglichen Fristen von bis zu 25 bis 30 Jahren gilt es in Kauf zu nehmen, um soziale Härten zu vermeiden und zudem generell die gesellschaftliche Akzeptanz für die Wiederausweitung von Retentionsflächen zu erhöhen. Ferner hält es der AHA für dringend geboten eine wissenschaftliche Konzeption zu entwickeln, welche den Umgang und Zukunft des Pflanzenbestandes von verlassenen und baulich beräumten Kleingärten beinhaltet und den Erhalt und die Weiterentwicklung dieser Grünbereiche als Lebens- und Rückzugsraum für zahlreiche Tier- und Pflanzenarten sichert sowie der Verbesserung des Stadtklimas dient. Derartige Grundlagen sind für eine öffentliche Diskussion und demokratische Teilhabe der Bevölkerung und ihrer Vereine und Initiative dringend geboten. Der AHA kann sich beispielsweise vorstellen bestehende Obstgehölzbestände zu Streuobstwiesen durch Erweiterungspflanzungen zu entwickeln, welche eine Betreuung durch die Bevölkerung erfahren.
Die vom AHA bereits im Ergebnis einer Exkursion vom 13.12.2020 dem Freistaat Thüringen und der Stadt Gera unterbreiteten Vorschläge blieben leider und unverständlicherweise ohne Reaktion. Derweil hat man skandalöser im weit fortgeschrittenen Maße vollendete Tatsachen geschaffen und dabei sehr große Teile der Kleingärten vernichten und sind somit dabei ein ökologisch-soziales Vorhaben zu großen Teilen zerstört.
Der AHA fordert nunmehr den sofortigen Stopp der Abrissmaßnahmen!
Im Gegenzug hält man wie obengenannt, an dem Bauvorhaben im Bereich der früheren Industriebrache zwischen Mühlgraben, Stadtbahnbrücke und Leibnitzstraße fest, obwohl hier eine Rückgabe von Retentions- und Entwicklungsflächen an die Weiße Elster möglich sind.
Offensichtlich geht man mit potentiellen einkommensstärkeren Einfamilienhausbewohnern anders um, als mit zumeist einkommensschwächeren Pächtern von Kleingartenanlagen. Recht und Billigkeit, soziales Gewissen sowie das Erkennen und die Beachtung des Schutzes der ökologischen Bedeutungen von Kleingärten sehen anders aus.
Sehr problematisch sieht der AHA ebenfalls Pläne entlang der Ufer der Weißen Elster entlang der Straßen Gries/Am Kupferhammer/Paul-Vogel-Weg schätzungsweise 75 standort-prägende und ökologische bedeutsame Bäume (Linden) gegen eine Betonmauer zu tauschen, welche wasserbaulich Hochwasser abhalten soll. Abgesehen davon, dass dies im Fall der Fälle kein Qualmwasser abhält, drückt das wieder einmal mehr aus, dass man statt obengenannter Rückgaben von Altauen an das Flusssystem, wieder einmal auf wasserbaulichen Umgang mit Hochwasser setzt.
In dem Zusammenhang griff der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA) erneut den Bericht in der „Ostthüringer Zeitung“ (OTZ) von Sylvia Eigenrauch vom 30.08.2021 zur Weißen Elster als „Flusslandschaft der Jahre 2020 bis 2023“ auf. Der AHA bekräftigte seine Meinung, dass die Weiße Elster länderübergreifend eines besonderen Schutzes und entsprechender Entwicklung bedarf. Diese Auffassung vertritt der heutige AHA schon seit den achtziger Jahren des vergangenen Jahrhundert und ist seitdem auch entsprechend aktiv. Daher teilt der AHA grundsätzlich die bekannte Ansicht von Marcel Möller, Abteilungsleiter der Thüringer Landgesellschaft, dass die Weiße Elster mehr Raum benötigt. Bisher letztmalig nahmen im Rahmen einer Fahrradexkursion am 26.05.2021 Mitglieder des AHA die Weiße Elster und ihre Aue zwischen der Stadt Bad Köstritz und der Gemeinde Crossen in Augenschein. Ein besonderer Schwerpunkt bildete neben der Beobachtung von Fauna und Flora sowie Landschaft, Natur und Umwelt, die Vor-Ort-Einschätzung von Möglichkeiten der Wiederausweitung von Überflutungsgebieten, welche u.a. durch Deichrückverlegungen und -beseitigungen sowie Wiederbelebungen der Altverläufe der Weißen Elster in Betracht zu ziehen sind.
In der Aue zwischen Bad Köstritz und Caaschwitz, wo im Zuge des letzten Hochwassers im Juni 2013 die Weißer Elster kraftvoll ihren ca. 1 km langen Altverlauf zuströmte, verschafften sich die beiden AHA-Mitglieder einen aktuellen Überblick zu den im 48,00 ha großen FFH-Gebietes 134/5038-302 Elsteraue bei Bad Köstritz befindlichen Altverlauf der Weißen Elster mit seinen Randgebiet.
Im Rahmen der Fahrradexkursionen seit dem Jahr 2016 erläutern immer wieder Vertreter der Thüringer Landgesellschaft auch die jeweiligen aktuellen Varianten zur Entwicklung der Elsteraue bei Bad Köstritz. Die Mitglieder der jeweiligen Exkursionsgruppen beleuchteten dabei immer wieder die Tatsache, dass das Gebiet Bestandteil des 48,00 ha großen FFH-Gebietes 134/5038-302 Elsteraue bei Bad Köstritz ist und entsprechend bei allen Überlegungen sein muss. Ferner gilt es zu beachten, dass an und in dem Altverlauf der Weißen Elster FFH-geschützte Tiere wie z.B. die Becherfledermaus, der Laubfrosch, der Eremit und der Hirschkäfer vorkommen. Dabei griffen die jeweils anwesenden Mitglieder von AHA immer wieder kritisch Tendenzen zur räumlichen Reduzierung zur Herstellung einer neuen Schlinge der Weißen Elster auf. Sie befürchten, dass die Weiße Elster nicht die alte Länge zurückerhält, sich somit weiter eintieft, nicht ausreichend Raum für sukzessives Auenentwicklungspotential und Hochwasserausbreitungsraum besteht und somit die vollumfänglichen Chancen in Raum und Landschaft weit unter den gegebenen und künftigen Möglichkeiten verbleiben. Ferner verweist der AHA fortgesetzt auf die Notwendigkeit der freien Gestaltung des Flusses, seines Altverlaufes und seiner Aue. Dabei gilt es unbedingt großflächig – insbesondere im Bereich des Altverlaufes der Weißen Elster – die Sukzession von standortgerechten Auenwäldern zuzulassen. Diese dienen zur Entwicklung sehr bedeutsamer Lebens- und Rückzugsräume für zahlreiche Tier- und Pflanzenarten sowie um die Kraft des Hochwassers zu mindern und Wasser in dem Zuge aufzunehmen. Im Angesicht massiver Verschotterungen und wasserbaulicher Baumaßnahmen am gegenüberliegenden Ufer sowie des bereits fertiggestellten Brückenbaus wiederholte der AHA seine Mahnung, dass eine bessere Information und Bündelung in den Händen der Thüringer Landgesellschaft mbH erforderlich ist. Darüber hinaus gilt es Änderungen an der baulichen Schaffung vollendeter Tatsachen zu prüfen. Dabei gilt es zu berücksichtigen, dass sich entlang der Weißen Elster in dem Bereich mit den Schluchten bei Gera und Bad Köstritz mit Roschützer Wald ein weiteres 164 ha großes FFH-Gebiet mit der Nummer 230/5038-305 befindet.

Die obengenannten Fakten und Angelegenheiten sind Beispiele für ein Handlungsbedarf im Rahmen der Aktivitäten für eine „Flusslandschaft der Jahre 2020 bis 2023“.
Was die Weiße Elster nicht benötigt sind neue touristische Erschließungen in Form von neuen Wanderwegen, weiteren Kanu-Anlegestellen, ständig neu mit Sand aufgeschüttete Strände am Ufer der Weißen Elster, einen neuen Campingplatz in der Aue von Weißer Elster und Brahme oder anderswo in Natur und Landschaft sowie letztendlich neue Baugebiete.
Im Mündungsgebiet der Brahme in die Weiße Elster verwies der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA) darauf, dass Teile des Raumes Bestandteil des 102,00 ha großen FFH-Gebietes 177 „Brahmeaue“ ist. Die Abholzungen der vergangenen Jahre im direkten Mündungsgebiet in die Weiße Elster haben der Aue der Brahme massiven Schaden zugefügt. Ein sich standortgerecht und sukzessiv entwickelter Gehölzsäume erhöhen die Arten- und Strukturvielfalt, bieten zahlreichen Tier- und Pflanzenarten Lebens- und Rückzugsraum, schränken die Verdunstung von Wasser ein sowie beleben das Stadt- und Landschaftsbild. Die Wiesenflächen nördlich des direkten Mündungsgebietes der Brahme gilt es Anschlussfläche zu betrachten und von jeglicher Bebauung freizuhalten. Dieser ca. 61.885,35 m² = 6,29 ha große Teil der Aue von Weißer Elster und Brahme war zum Sommerhochwasser im Jahr 2013 komplett überflutet und stellt somit eine sehr wichtige Retentionsfläche für beide Fließgewässer dar. Somit ist diese Wiese von Bebauung und anderen Beeinträchtigungen jeglicher Art freizuhalten. Dazu gehören auch die immer wieder vom SPD-Stadtrat Tilo Wetzel vorgetragenen Vorstellungen dort einen Campingplatz einzurichten. Neben der Tatsache, dass man in einen Wiesenbereich als Bestand der Aue von Weißer Elster und Brahme eingreifen würde, ist mit vermehrten Ziel- und Quellverkehr von Gäste-, Anliefer- und Entsorgungsverkehr in diesen Teil von Umwelt, Natur und Landschaft von Gera zu rechnen. Damit einhergehend drohen ein Ausbau von Verkehrswegen mit entsprechender Flächenversiegelung sowie eine zusätzliche Belastung mit Abgasen, Lärm und Feinstaub. Stattdessen hält der AHA den Erhalt der Wiese für dringend geboten.
Ferner besagt der § 78 Absatz 1 Wasserhaushaltsgesetz nicht ohne Grund, dass „In festgesetzten Überschwemmungsgebieten ist die Ausweisung neuer Baugebiete im Außenbereich in Bauleitplänen oder in sonstigen Satzungen nach dem Baugesetzbuchuntersagt“ ist. Die Ausnahmetatbestände gemäß § 78 Absatz 2 Wasserhaushaltsgesetz treffen hier keinesfalls zu. Neben den massiven Eingriffen in das Überschwemmungsgebiet, gehen von einer hoffentlich nie stattfindenden Umsetzung des Vorhabens, eine massive Beeinträchtigung für Landschaft und Natur aus, welche zudem ein umfassendes Entwicklungsgebiet darstellt.

https://www.gesetze-im-internet.de/whg_2009/__78.html

Zum Abschluss der Protestfahrradexkursion bekräftigte der AHA erneut und mit Nachdruck seinen Wunsch und seine Bereitschaft sich verstärkt für den Schutz, Erhalt und Entwicklung des gesamten Flussgebietes der Weißen Elster von Quelle bis zur Mündung einzusetzen. Dazu zählen selbstverständlich auch das Stadtgebiet Gera sowie der Abschnitt zwischen den Städten Gera und Zeitz.
In dem Zusammenhang sieht sich der AHA auch als Plattform für Menschen, welche sich dem Schutz, Erhalt und der Entwicklung von Umwelt, Natur und Landschaft einsetzen möchten
Daher hatte die Mitgliederversammlung des AHA am 07.12.2020 beschlossen eine länderübergreifende Regionalgruppe Gera-Zeitz zu bilden. In dieser AHA-Gruppe können sich ehrenamtliche Interessenten unabhängig von Alter, Geschlecht, Bildung und Beruf einbringen. Wer Interesse hat, wende sich bitte an folgende Kontaktmöglichkeit:

Arbeitskreis Hallesche Auenwälder
zu Halle (Saale) e.V. – (AHA)

E-Mail: aha_halle@yahoo.de

Andreas Liste
Vorsitzender

Halle (Saale), den 30.01.2022

AHA fordert Schutz der Fasanerie in Köthen!

Nach weiter gültiger Auffassung des Arbeitskreises Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA) weist die Stadt Köthen einen wertvollen Grün- und Biotopverbund aus, welcher von der Ziethe, ca. 37,5 ha große Ziethebusch, dem Schlosspark und nicht zuletzt von der Fasanerie Köthen mit seinem 32,7645 ha großen geschützten Landschaftsbestandteil „Fasanerie Köthen“ geprägt ist. Die jeweiligen Landschafts- und Naturbestandteile haben einzeln gesehen und im Verbund eine sehr wichtige Funktion als Lebens- und Rückzugsraum für zahlreiche Tier- und Pflanzenarten, dienen der Verbesserung des Klimas sowie tragen zur Belebung von Landschafts- und Stadtbild bei.
Ebenfalls im Ergebnis der Informationsveranstaltung zur Fasanerie am 18.08.2016 gilt es daher nach Meinung des AHA verstärkt und konsequenter alles zu unternehmen diese Landschafts- und Naturbestandteile sowie deren Grün- und Biotopverbund nicht nur zu schützen und zu erhalten, sondern Möglichkeiten zu suchen und zu finden sukzessiv ausweiten zu lassen.
Dazu bedarf es jedoch klar und deutlich sowie alternativlos einer grundsätzlichen, wissenschaftlich fundierten Schutz- und Entwicklungskonzeption, welche u.a. die Ziethe und ihre Gesamtaue, den Ziethebusch, den Schlosspark und die Fasanerie im Einzelnen und in der Gesamtheit umfassen sollte. Ebenfalls erscheint es sinnvoll zu sein, die 1884/85 erbaute Wittgsche Villa und ihr Park mit einzubeziehen. An der Stelle sei darauf verwiesen, dass die Villa unter der Erfassungsnummer 094 10523 auf der Liste der Kulturdenkmale in Köthen (Anhalt) steht. Der AHA sieht hier in den von den von IG Bürger für Köthen (Anh.) & Umg. am 30. Oktober 2020 verfassten „Grundgedanken zum Erhalt, zur Entwicklung und Nutzung des Objektes/Ensembles im kommunalen Eigentum“ eine sehr gute Basis, um die Zielstellungen des § 9 Denkmalschutzgesetz des Landes Sachsen-Anhalt umzusetzen und an einem zentralen Ort der Bachstadt Köthen einen Bildungs- und Begegnungsort zu Geschichte, Kultur und Ökologie zu geben.
In dem Blickwinkel betrachtet ist es für den AHA auch weiterhin überhaupt nicht nachvollziehbar, dass die Stadt Köthen, basierend auf ein Forsteinrichtungswerk mit Stichtag zum 01.01.2012 und Gültigkeit vom 01.01.2012 bis 31.12.2021 für 62,6 ha Stadtwald Köthen und dem darauf beruhenden Beschluss des Stadtrates vom 12.06.2012 sowie nachfolgender Beschlüsse des Bau-, Sanierungs- und Umweltausschusses vom 29.06.2016 und 27.07.2016, massive Abholzungen in der Fasanerie vorgenommen hat und weiterhin daran festhält. Dabei hat man nachweisbar massive Schädigungen an dem auenwaldähnlichen Gehölz verursacht und umfassend in einen sehr wichtigen Lebens- und Rückzugsraum für zahlreiche Tier- und Pflanzenarten eingegriffen, welcher u.a. von zahlreichen xylobionter Käfer- und Fledermausarten geprägt ist. Laut Landkreis Anhalt-Bitterfeld, als unterer Naturschutzbehörde haben Untersuchungen ergeben, dass alleine 87 Käferarten in dem Gebiet vorkommen, wozu besonders schützenswerte Arten wie Heldbock, Hirschkäfer und Eremit gehören. Alles Käferarten, welche altes und totes Holz zum Leben und zur Eiablage benötigen.
Die Basis derartiger Fällarbeiten bildet eine alleinige forstwirtschaftliche Betrachtung, welche offenkundig die Gesichtspunkte des Umwelt-, Natur-, Landschafts- und Denkmalschutzes ausblendet, was sich u.a. auch in der Vorstellung ausdrückt den Restauenwald Ziethebusch als „Wirtschaftswald“ einzustufen. Ferner bleiben u.a. die Entwicklung beider Gebiete in Folge von Klima und Wetter mit deren Auswirkung auf Fauna und Flora, die Ein- und Auswirkung durch Naherholung und Tourismus, die artentypische vorrangig punktuelle Entwicklung der Eiche und deren Aufkommen durch natürlich entstandene Kleinauflichtungen sowie die Einspannung der Chancen und Möglichkeiten der sehr vielfältigen und nachhaltigen Einwirkungen der Kräfte der Natur, vollkommen unberücksichtigt. Nach Auffassung des AHA gilt es ganz besonders für den Ziethebusch, aber auch in der heutigen Fasanerie eher eine naturnahe Entwicklung zu favorisieren.
Auf Grund der vielfältig zu betrachtenden Einflüsse und Entwicklungsmöglichkeiten begrüßt der AHA vom Grundsatz her, dass der Landrat des Landkreises Anhalt-Bitterfeld Uwe Schulze die Initiative in die Hand genommen hatte und in dem Zusammenhang die Erstellung einer Pflege- und Entwicklungskonzeption einleiten wollte. Ferner hielt es der AHA für richtig, dass dazu eine projektbegleitende Arbeitsgruppe aus Verantwortlichen und Interessenten entstanden ist. Der AHA mahnt jedoch weiter an, dass es zu einer unverzüglichen Veranlassung der wissenschaftlichen Erstellung einer Schutz- und Entwicklungskonzeption u.a. für die ebengenannten Natur- und Landschaftsbestandteile kommen muss, um weitere Schädigungen der Fasanerie ausschließen zu können. Als Partner kämen u.a. die Fachhochschule Anhalt in Bernburg und die Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg in Frage. Der AHA erklärt erneut seine Bereitschaft, im Rahmen seiner ehrenamtlichen und gemeinnützigen Möglichkeiten, fachlich-inhaltlich daran mitwirken zu möchten.
Ferner weist der AHA darauf hin, dass der gemeinnützige und ehrenamtliche Verein Mitwirkungsrechte als vom Umweltbundesamt anerkannter Umwelt- und Naturschutzvereinigung besitzt.

Im Rahmen einer Neujahreswanderung am 22.01.2022 nahmen die Exkursionsteilnehmerinnen und Exkursionsteilnehmer das von Schnee geprägte Waldgebiet in Augenschein. Dabei stellten sie fest, dass erfreulicherweise noch sehr große Bereiche der Fasanerie eine strukturreiche Zusammensetzung aufweisen, welche sich durch eine vielfältige Artenzusammensetzung und dem Verbleib von Alt- und Totholz und von Wurzeltellern auszeichnet. Thema war erneut die einst vorgenommenen umfassenden Totalabholzungen und die Einkürzungen von Stämmen zum Beispiel von Stieleichen und Eschen. Während die Exkursionsteilnehmerinnen und Exkursionsteilnehmer für diese massiven Einkürzungen im Wegebereich noch ein gewisses Verständnis aufbrachten, um Gefährdungen zu minimieren und dabei aber ebenfalls einen großen Anteil an Alt- und Totholz als Lebens- und Rückzugsraum für Tiere und Pilze zu erhalten, hatten sie überhaupt kein Verständnis dafür im inneren Waldbereich erfolgten Einschnitte.
Im östlichen Zentralbereich und südlichen Bereich der Fasanerie waren massive Massenabholzungen zu erkennen. Im ersteren Bereich fielen 8 und im zweiten Gebiet 11 Großbäume den Massenabholzungen zum Opfer. Hinzu kommen die Zerstörung der Strauchschicht und des sukzessiven Gehölzaufwuchses sowie die Bodenverdichtungen durch den Einsatz von schwerer Forsttechnik. Somit hat man einen weiteren wertvollen Teil der Fasanerie, welcher durch Arten- und Strukturreichtum geprägt war mehr oder minder komplett zerstört. Im ersteren Bereich gingen diesen skandalösen Massenfällungen bis zu einem Jungwuchs von Stieleichen heran, welchem womöglich bei den weiteren Massenfällungen der Garaus droht. Nicht nur, dass man Waldbestände mit seinen vielfältigen Altbeständen und natürlichen Verjüngungen zerstört hat, schafft man nun Waldbereiche geschaffen, welche in kommenden Sommern massiver Einwirkungen von Hitze und Austrocknung sowie verstärkter Sturmeinwirkungen ausgesetzt ist. Die Verursacher dieser fortgesetzten Naturmassaker haben offensichtlich das nicht verstanden und begreifen zudem nicht, dass Wälder als Gesamtorganismus zu betrachten sind und daher sich solche schweren Eingriffe verbieten. Offensichtlich ist vorgesehen die Fasanerie in eine monotone Holzplantage innerhalb der Bachstadt Köthen umzuwandeln, um womöglich neben der Holzernteerwartungen, auch noch den gegenwärtigen Schutzstatus als geschützten Landschaftsbestandteil kippen zu können. Nachhaltiger Umgang mit einem Waldgebiet als Teil eines sach- und fachorientierten Umwelt-, Natur- und Landschaftsschutzes sieht anders aus. Offenbar haben die Verantwortlichen derartiger Waldvernichtungsaktionen noch immer nicht begriffen, welche vielfältigen Funktionen ein Wald wie die Fasanerie in Köthen wahrnimmt. Dazu zählen Lebens- und Rückzugsraum für zahlreiche Tier- und Pflanzenarten, die Produktion von Sauerstoff und Frischluft, das hohe Speichervermögen von Kohlendioxid, die positive Wirkung auf das Stadtbild sowie nicht zuletzt die Funktion als Ort der Naherholung und Entspannung für die stressgeplagte Bevölkerung.
Die Exkursionsteilnehmerinnen und Exkursionsteilnehmer bekräftigten erneut und mit Nachdruck die dringende Notwendigkeit sämtliche Abholzungen und Stammeinkürzungen künftig zu unterlassen. Im Falle einer fortgesetzten fehlenden Einsicht in Teilen des Stadtrates sowie in der Verwaltung der Stadt Köthen unter Leitung des Oberbürgermeisters Bernd Hauschild, fordern die Exkursionsteilnehmerinnen und Exkursionsteilnehmer daher den Landrat des Landkreises Anhalt-Bitterfeld Andy Grabner und seine Verwaltung in ihrer Eigenschaft als Kommunalaufsicht sowie untere Naturschutz- und Forstbehörde auf, per Anweisung diese massiven Eingriffe zu stoppen. Ferner sehen die Exkursionsteilnehmerinnen und Exkursionsteilnehmer die Notwendigkeit ggf. die strafrechtliche Relevanz gegen die Verantwortlichen in Politik und Verwaltung der Stadt Köthen prüfen zu lassen.
Erfreulicherweise stellten die die Exkursionsteilnehmerinnen und Exkursionsteilnehmer fest, dass das reichliche Vorhandensein von Eicheln zu einem umfassenden, bald einjährigem Jungaufwuchs der Stieleiche geführt hat. Nun gilt es diese Sukzession zu schützen, indem ein Betreten des Waldes und eine Mahd der Wegränder unterbleiben. Insbesondere im Nordwestteil der Fasanerie an den Nahtstellen zum Tierpark und zum Buschteich sowie des Durchgangweges hatten die Exkursionsteilnehmerinnen und Exkursionsteilnehmer ein vermehrtes Jungaufkommen an Stieleichen festgestellt.
In Bezug auf den Tierpark bekräftigten die Exkursionsteilnehmerinnen und Exkursionsteilnehmer das Unverständnis zu den Abholzungen und das Verbleiben der Damhirsche in einem Feuchtgebiet. Nach Auffassung der Exkursionsteilnehmerinnen und Exkursionsteilnehmer zeugt das nicht von Sach- und Fachgerechtigkeit bei der tierhygienischen Haltung der Tiere, im Umgang mit dem anvertrauten Gehölzbestand und mit einem eigentlichen schützenswerten Feuchtbiotop, welches von starker Eutrophierung geprägt ist. Daher empfehlen die Exkursionsteilnehmerinnen und Exkursionsteilnehmer die Rückgabe des Nordteiles des Tierparks an den Waldbestand der Fasanerie und Beseitigung der Ursachen der Eutrophierung, was zudem der Europäischen Wasserrahmenrichtlinie entspricht. Ferner gilt es die offensichtlich nicht genehmigte bauliche Erweiterung des Tierparks im Westbereich in Richtung eines Feucht- und Quellgebietes unverzüglich zurückzunehmen und über Konsequenzen gegenüber den Verantwortlichen zu beraten und letztendlich entsprechende Festlegungen zu treffen.
Um die Bevölkerung noch mehr mit der umfassenden Bedeutung der Fasanerie als Ort des Umwelt-, Natur- und Landschaftsschutzes, der Geschichte, der Erholung sowie Wissenschaft und Bildung vertraut zu machen, regten die Exkursionsteilnehmerinnen und Exkursionsteilnehmer die konzeptionelle Erarbeitung eines Heimatkunde- und Naturerkenntnispfades durch die Fasanerie an. Hier bietet sich u.a. die Einbindung von Wissenschafts- und Bildungseinrichtungen wie die benachbarte Hochschule Anhalt, Schulen in der Stadt Köthen sowie die Kreisvolkshochschule Anhalt-Bitterfeld an.
Die herausragende Bedeutung der Fasanerie als arten- und strukturreicher Lebens- und Rückzugsraum für zahlreiche Tier- und Pflanzenarten, das erhebliche bestehende naturnahe Entwicklungspotenzial, das Angebot als Naherholungs- und Erholungsraum für die Bevölkerung sowie als Stätte der Wissenschaft und Bildung erfordern die Erstellung einer umfassenden wissenschaftlich fundierten Schutz- und Entwicklungskonzeption. Als wissenschaftliche Partner können hier u.a. die Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg und die Hochschule Anhalt fungieren.
Nach Ansicht der Exkursionsteilnehmerinnen und Exkursionsteilnehmer lässt sich nur so eine wissenschaftlich fundierte Diskussions- und Handlungsgrundlage erarbeiten, welche momentan in der Tiefe fehlt. In dem Zusammenhang gilt es auch einen Runden Tisch zur Fasanerie zu beleben, an dem die Verantwortlichen aus Politik und Verwaltung des Landkreises Anhalt-Bitterfeld und der Stadt Köthen, Umweltorganisationen, Vereine und Bürgerinitiativen sowie Vertreterinnen und Vertreter von Wissenschaft und Bildung vertreten sind.
Das Bürgerbündnis für Köthen (Anhalt) e.V. und der AHA bekräftigten erneut ihre Bereitschaft sich im Rahmen ihrer ehrenamtlichen und gemeinnützigen Möglichkeiten fachlich-inhaltlich und organisatorisch einzubringen.

Wer noch mehr zu der Veranstaltung und den Vorstellungen des Bürgerbündnisses für Köthen (Anhalt) e.V. und des AHA zum Schutz, Erhalt und Entwicklung von Fasanerie, Ziethebusch, Zehringer Busch und Ziethe mit ihrer Aue erfahren möchte, ist recht herzlich zu folgender Fahrradexkursion eingeladen:

Samstag, den 04.06., um 10.00 Uhr
Fahrradexkursion anlässlich des Tages der Umwelt (05.06.)
zur Fuhne-Mündung in die Saale in Bernburg
über den Ziethebusch, zur Ziethe und zum Mündungsbereich in die Fuh­ne bei Plömnitz sowie entlang der Fuhne
Treffpunkt: Bahnhof Köthen
Dauer: ca. 5 Stunden

Ferner kann sich jede Interessentin bzw. jeder Interessent an folgende Anschriften wenden:

I. Sitz des Vereins

Arbeitskreis Hallesche Auenwälder
zu Halle (Saale) e.V. – (AHA)
Große Klausstraße 11

06108 Halle (Saale)

Tel.: 0345 – 2002746

E-Mail AHA: aha_halle@yahoo.de

II. Ortsgruppe Bitterfeld-Wolfen

Arbeitskreis Hallesche Auenwälder
zu Halle (Saale) e.V. – (AHA)
über Evangelisches Kirchspiel Wolfen
Leipziger Straße 81

06766 Bitterfeld-Wolfen

Tel.: 0173 – 9917836

E-Mail AHA: aha_halle@yahoo.de

III. Regionalgruppe Wettin-Könnern-Bernburg

Arbeitskreis Hallesche Auenwälder
zu Halle (Saale) e.V. – (AHA)
in attac-Villa Könnern
Bahnhofstraße 06

06420 Könnern (Saale)

Tel.: 034691/52435

E-Mail AHA: aha_halle@yahoo.de

Andreas Liste
Vorsitzender

Halle (Saale), den 22.01.2022

Fotos: Andreas Liste

AHA setzt sich für Schutz, Erhalt und Entwicklung der Schwarzen Elster ein

Der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA) setzt sich seit mehreren Jahren auch für Schutz, Erhalt und Entwicklung der Schwarzen Elster ein.
Die 198,5 km lange Schwarze Elster, welche bei Kindisch im Lausitzer Hügelland im Freistaat Sachsen entspringt, dann das Oberlausitzer Heide- und Teichgebiet, das Senftenberger-Finsterwalder Becken, dabei den Freistaat Sachsen und die Länder Brandenburg und Sachsen-Anhalt sowie u.a. die Ortschaften Elstra, Kamenz, Milstrich, Wittichenau, Hoyerswerda, Elsterheide, Senftenberg, Ruhland, Lauchhammer, Elsterwerda, Bad Liebenwerda, München in Uebigau – Wahrenbrück, Herzberg und Jessen durchfließt und letztendlich südlich von Elster (Elbe) in die Elbe mündet, bildet trotz massiver wasser- und bergbaulicher Eingriffe ein sehr vielfältiges, bedeutsames entwicklungsfähiges und schützenswertes Fluss- und Auensystem.
Die Schwarze Elster gehört zum etwa 148.000 Quadratkilometern Einzugsgebiet der Elbe, welche mit 1.091 Kilometern Länge der vierzehntlängste Fluss in Europa darstellt.
Entlang der Elbe befinden sich zahlreiche arten- und strukturreiche Auenlandschaften, wovon ein großer Teil naturnahe Strukturen besitzen.
Daher sind große Teile der Elbe u.a. als Biosphärenreservate, Landschaftsschutz- und Naturschutzgebiete, Gebiete nach der europäischen Natura 2000-Richtlinie, Europäische Vogelschutzgebiete sowie örtlich als flächenhafte Naturdenkmale ausgewiesen. Andrerseits gibt es immer wieder Ausbaupläne und -aktivitäten, wozu die Uferschotte-rungen und Buhnenertüchtigungen gehören. Ferner haben wasserbauliche Einschränkungen durch Deichbaumaßnahmen, Zersiedlung und Verkehrstrassenbau massiv die Aue beeinträchtigt.
Bereits die Ausbaumaßnahmen der Schwarzen Elster in den Jahren 1852 bis 1861 haben, welche im Abschnitt 8 km oberhalb von Senftenberg bis 6 km oberhalb der Kremitzmündung in Folge von Durchstichen zum Wegfall von Mäandern, massiven Begradigungen und zu einer Wasserlaufverkürzung um etwa 30 km sowie Flussnahen Eindeichungen führten, zu massiven Störungen im Fluss- und Auenbereich des sehr bedeutsamen Nebenflusses der Elbe beigetragen.
Ferner fanden im Zeitraum der Jahre 1945 bis 1969 weitere massive Ausbaumaßnahmen im Bereich 6 km oberhalb der Kremitzmündung bis zur Mündung in die Elbe statt, welche einen stark begradigten und vollständig eingedeichten Fluss hinterließen.
Somit verlor der einst stark mäandrierende Unterlauf seine besondere Strukturvielfalt.
Des Weiteren führten großflächige Erschließungen von Braunkohlefeldern zwischen Hoyerswerda und Lauchhammer sowie 13 Talsperren zu weiteren massiven, flächendeckenden und raumübergreifenden anthropogenen Einflüssen im Einzugsgebiet der Schwarzen Elster.
Gegenwärtig sind aber beispielsweise in dem Flussabschnitt zwischen München bis zur Mündung vereinzelte Bestrebungen des Flusses erkennbar wieder Mäandrierungen entstehen zu lassen. Darüber hinaus bilden insbesondere die einst abgetrennten Mäander ein sehr vielfältiges, bedeutsames und schützenswertes Fluss- und Auensystem. Sie dienen als Lebens- und Rückzugsraum für zahlreiche Tier- und Pflanzenarten.
Der gemeinnützige und ehrenamtliche Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA) beabsichtigt daher sich sehr intensiv für den Schutz, Erhalt und naturnahe Entwicklung der Schwarzen Elster, ihrer Fluss- und Auenlandschaften, ihrer Nebengewässer sowie angrenzender Natur- und Kulturlandschaften einzusetzen.
Dies soll in Form von Stellungnahmen, Vorschlägen, Exkursionen sowie Öffentlichkeits- und Bildungsarbeit geschehen.
Der Landkreis Elbe-Elster ist massiv von der Schwarzen Elster und ihrer Aue geprägt. So auch seine Kreisstadt Herzberg (Elster), welche laut Angaben vom 30.09.2020 8.987,00 Einwohner hat.
Auf der Homepage der Stadt ist „Unter Herzberg Wohnen“ folgendes vermerkt, Zitat:
Herzberg umfasst mit seinen 11 Ortsteilen (Arnsnesta, Borken, Buckau, Fermerswalde, Friedersdorf, Gräfendorf, Löhsten, Mahdel, Osteroda, Rahnisdorf, Züllsdorf), seinen 3 Stadtteilen (Kaxdorf, Grochwitz, Altherzberg) und dem Gemeindeteil Frauenhorst eine Gesamtfläche von 148,48 km².“, Zitat Ende

https://www.herzberg-elster.de/seite/305146/wohnen.html

Die Lage an der Nahtstelle zwischen den Auen von Elbe und Schwarzer Elster und innerhalb des Landschaftsschutzgebietes „Elsteraue zwischen Herzberg und Uebigau“ beinhaltet eine sehr große Herausforderung auch für die Stadt Herzberg. Dazu gehört der Schutz, der Erhalt und die Entwicklung von Umwelt, Natur und Landschaft sowie die Freihaltung bzw. Rückgabe von Retentionsflächen.
Dazu zählt eine sorgsame und nachhaltige Stadtentwicklung.
Den Bebauungsplan Nr. 38 „Wohngebiet und großflächiger Einzelhandel an der Alten Prettiner Straße“ betrachtet der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA) mit sehr großer Sorge, wo auf einer Fläche von 6,00 ha ein Wohngebiet mit circa 30 Eigenheimstandorten und ca. 6000 m² für Mehrfamilienhäusern entstehen soll sowie südlich der Leipziger Straße die Errichtung eines großflächigen Einzelhandels mit einer Verkaufsfläche von ca. 2.000 m² vorgesehen ist.
Dazu hatte die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Herzberg (Elster) in ihrer öffentlichen Sitzung am 24.09.2020 die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 38 „Wohngebiet und großflächiger Einzelhandel an der Alten Prettiner Straße“ beschlossen.
Aus den vorliegenden Planungsunterlagen ist der Bedarf nicht erkennbar. Stattdessen sorgt das Vorhaben für weiteren Bodenverbrauch und vermehrten Ziel- und Quellverkehr von motorisierten Verkehr durch Kraftfahrzeuge aller Art.
Das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) zur aktuellen täglichen Neuausweisung von Siedlungs- und Verkehrsflächen in der Bundesrepublik Deutschland folgendes angibt, Zitat: „Täglich werden in Deutschland rund 52 Hektar als Siedlungsflächen und Verkehrsflächen neu ausgewiesen. Dies entspricht einer Flächenneuinanspruchnahme – kurz Flächenverbrauch – von circa 73 Fußballfeldern.“, Zitat Ende

https://www.bmu.de/themen/nachhaltigkeit-digitalisierung/nachhaltigkeit/strategie-und-umsetzung/flaechenverbrauch-worum-geht-es

Das ergibt im Jahr einen Flächenverbrauch im Umfang von 18.980 ha. Im Vergleich dazu hat die brandenburgische Landeshauptstadt Potsdam – mit Stand vom 31.12.2020- eine Fläche von 18.824,00 ha = 188,24 km².

Das angedachte Bebauungsgebiet befindet sich zudem in den Überschwemmungsgebieten von Elbe und Schwarzer Elster, welches es gilt von Bebauungen freizuhalten.
Das Wasserhaushaltsgesetz besagt unter § 78 Absatz 1 nicht ohne Grund, dass „In festgesetzten Überschwemmungsgebieten ist die Ausweisung neuer Baugebiete im Außenbereich in Bauleitplänen oder in sonstigen Satzungen nach dem Baugesetzbuchuntersagt“ ist. Die Ausnahmetatbestände gemäß § 78 Absatz 2 Wasserhaushaltsgesetz treffen hier weitgehend nicht zu.

https://www.gesetze-im-internet.de/whg_2009/__78.html

Daher appelliert der AHA an alle Verantwortlichen in Politik und Verwaltung des Landes Brandenburg, des Landkreises Elbe-Elster und der Stadt Herzberg (Elster) die Planungen zum Bebauungsplan Nr. 38 „Wohngebiet und großflächiger Einzelhandel an der Alten Prettiner Straße“ sofort und unwiderruflich einzustellen.
Stattdessen gilt es Leerstände zu prüfen und wieder für eine Wohnraumnutzung bereitzuhalten.

Für den AHA bilden der länderübergreifende Erhalt, Schutz und die Entwicklung weiterer Abschnitte der Schwarzen Elster und ihrer Nebengewässer zu naturnahen Natur- und Landschaftsräumen, die Rückgabe von Hochwasserräumen, die mögliche Wiederanbindung von den noch zwischen Uebigau-Wahrenbrück und der Mündung in die Elbe bei Elster (Elbe) erkennbaren, mehr oder minder großen ca. 60 Altverläufe und eines umwelt- und naturverträglichen Tourismuskonzeptes sowie die Entwicklung eines breitgefächerten Umweltbildungskonzeptes sehr wichtige Schwerpunkte seines Wirkens in der Region. Dazu bedarf es einer wissenschaftlichen Schutz- und Entwicklungskonzeption.
So soll es nach Auffassung des AHA auch verstärkt gelingen, die Bevölkerung in den Schutz, Erhalt und die Entwicklung des vielfältigen Einzugsbereiches der Schwarzen Elster einzubeziehen und somit für eine intensive, ehrenamtliche Mitarbeit zu gewinnen.
In dem Zusammenhang möchte der AHA ehrenamtliche Regional-, Orts- und Arbeitsgruppen in der Region der Schwarzen Elster bilden. In diesen AHA-Gruppen können ehrenamtliche Interessenten unabhängig von Alter, Geschlecht, Bildung und Beruf mitwirken. Wer Interesse hat, wende sich bitte an folgende Kontaktmöglichkeit:

Arbeitskreis Hallesche Auenwälder
zu Halle (Saale) e.V. – (AHA)
Ortsgruppe Dessau-Roßlau

E-Mail: aha_halle@yahoo.de

Andreas Liste
Vorsitzender

Halle (Saale), den 17.01.2022

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