I. Grundsätzliches

Der Arbeitskreis Hallesche Auenwälder zu Halle (Saale) e.V. (AHA) weist grundsätzlich darauf hin, dass der anstehende massive Klimawandel zu starker Überhitzung und Mangel von Niederschlägen beiträgt. In der Regel geht man im Erfurter Raum von jährlichen Niederschlagsmengen im Umfang von 539,00 mm aus, in den letzten drei Jahren maß man folgende jährliche Niederschlagswerte:

Jahr 2018: 377,1 mm
Jahr 2019: 351,1 mm
Jahr 2020: 498,1 mm

Das Hydrogutachten definiert unter den Punkten 5.3. und 6.5. eine jährliche Verdunstungsmenge für offene Wasserflächen im Umfang von 600,00 bis 650 mm und geht bei Hitzejahren von einer jährlichen Verdunstungsmenge im Umfang von 650,00 bis 700 mm aus. Ansonsten bemisst man im Erfurter Raum eine jährliche Verdunstungsmenge im Umfang von 500,00 bis 600,00 mm. Lediglich im Steigerwald und im Steiger-Will- roder Forst erreicht man höhere jährliche Werte im Umfang von 600,00 bis 650 mm bzw. 650,00 bis 700,00 mm.

Mit den geringeren Niederschlagsmengen einhergeht die geringere bis ausbleibende Grundwasserneubildung.

Schon alleine diese Fakten sprechen nicht für das Vorhaben. Stattdessen erscheint es sinnvoller sein in dem Gebiet von intensiver Landschaft abzurücken, stattdessen eine extensivere Landwirtschaft mit Wiesenelementen, sukzessiven Gehölz- und Staudenflächen zu entwickeln bzw. entstehen zu lassen.

Eine Eingliederung bzw. Neuentwicklung von Biotop- und Grünverbünden unter Einbindung der Gera und ihrer Aue erscheint nachhaltiger und somit sinnvoller zu sein.

II. Zu den Verfahrensunterlagen

Zu TEIL I ERLÄUTERUNGSBERICHT

Zu 2.3.1 Stadtentwicklung und Stadtplanung
Zu 2.1.4 Geologische Verhältnisse
Zu 3.2 Größe und Begrenzung der Antragsfläche
Zu 4 Wasserwirtschaftliche Planung

Diese bisherigen Beschlüsse und Planungen der Landeshauptstadt Erfurt berücksichtigen in keiner Weise die massiven Veränderungen des Klimas, welche sich auch im Raum Erfurt zeigen. Folgende Fakten zeigen auf, dass hier eine massive Veränderung der Beschlüsse und Planungen erfolgen müssen:

In der Regel geht man im Erfurter Raum von jährlichen Niederschlagsmengen im Umfang von 539,00 mm aus, in den letzten drei Jahren maß man folgende jährliche Niederschlagswerte:

Jahr 2018: 377,1 mm
Jahr 2019: 351,1 mm
Jahr 2020: 498,1 mm

Das Hydrogutachten definiert unter den Punkten 5.3. und 6.5. eine jährliche Verdunstungsmenge für offene Wasserflächen im Umfang von 600,00 bis 650 mm und geht bei Hitzejahren von einer jährlichen Verdunstungsmenge im Umfang von 650,00 bis 700 mm aus. Ansonsten bemisst man im Erfurter Raum eine jährliche Verdunstungsmenge im Umfang von 500,00 bis 600,00 mm. Lediglich im Steigerwald und im Steiger-Willroder Forst erreicht man höhere jährliche Werte im Umfang von 600,00 bis 650 mm bzw. 650,00 bis 700,00 mm.
Mit den geringeren Niederschlagsmengen einhergeht die geringere bis ausbleibende Grundwasserneubildung.
Darüber hinaus ist bei einer Einpegelung des Wassers des angedachten Gewässers in die Horizontale von Abweichungen in den Wasserständen des Umfeldes auszugehen, was erkennbar in den Planungsunterlagen keine Berücksichtigung gefunden hat.
Zudem weist das hydrologische Gutachten u.a. unter Punkt 7.1. auf erhöhte Nitratwerte sowie erhöhte Schwermetallwerte von Blei, Chrom, Kupfer und Nickel im Grundwasser hin. Während man als Verursacher der höheren Nitratwerte offensichtlich die Landwirtschaft sieht, ist die Herkunft der höheren Schwermetallwerte in der Deponie Galgenberg zu sehen.
Schon alleine diese Fakten sprechen nicht für das Vorhaben. Stattdessen erscheint es sinnvoller sein in dem 11,4 ha großen Gebiet von intensiver Landschaft abzurücken, stattdessen eine extensivere Landwirtschaft mit Wiesenelementen, sukzessiven Gehölz- und Staudenflächen zu entwickeln bzw. entstehen zu lassen.
Eine Eingliederung bzw. Neuentwicklung von Biotop- und Grünverbünden unter Einbindung der Gera und ihrer Aue erscheint nachhaltiger und somit sinnvoller zu sein.

III. Schlussbemerkungen

Das Vorhaben berücksichtigt keinesfalls den in der massiven Schädigung von Umwelt, Natur und Landschaft begründeten Klimawandel. Gerade die Jahre ab 2018 zeigen das deutlich auf. Neben zahlreichen wirtschaftlichen, ökologischen, sozialen und kulturellen Veränderungserfordernissen sind Standortplanungen und Rohstoffgewinnung keinesfalls auszuschließen. Wasser ist ein sehr kostbares und so wie der Boden kein vermehrbares Gut. Daher ist ein umfassendes Umdenken in der Stadtplanung erforderlich.
Das angedachte Abbauvorhaben ist daher abzulehnen.

Andreas Liste
Vorsitzender

Halle (Saale), den 19.06.2021