Bearbeiter: Werner Zabel

1. Ausgangslage:

Das Plangebiet auf dem Gelände des ehemaligen Freiesleben-Schachtes befindet sich südlich der Ortslage Großörner, östlich der Stadt Mansfeld und nördlich der Ortslage Klostermansfeld. An der nordwestlichen und nördlichen Grenze verläuft der Fuchsbach und parallel nördlich davon die Wipper. Die B 180 begrenzt den Standort im Westen und Südwesten. Im Süden befindet sich vorrangig bewirtschaftetes Ackerland, sowie eine Wohnbebauung. Die Hauptzufahrtsstraße befindet sich im Süden und erreicht das Objekt etwa in Höhe des Freiesleben-Schachtes II.

Auf einer Fläche von 18,4 ha wurde zwischen 1866 (Beginn der Abteufarbeiten) und 1927 eine 47 m hohe Flach-und Sattelhalde aufgekippt. Das Haldenvolumen betrug ca. 3,02 Mio m³. Seit Mitte der 1980er Jahre wird die Halde für die Sekundärrohstoffwinnung genutzt und zurückgebaut. Dieser Abbauprozess dauert an.

Die Martin Wurzel HTS Baugesellschaft hat eine Plangenehmigung für die Errichtung und den Betrieb einer Deponie für Inertabfälle der Deponieklasse 0 beantragt.
Die Deponie soll eine Fläche von 10,4 ha einnehmen. Das Volumen des Deponiekörpers wird mit 1.830.000 m³ angegeben. Über einen Zeitraum von 25 Jahren sollen ca. 2.900.000 Tonnen Inertabfälle eingelagert werden. Das heißt die abgebaute Halde soll mit Abfällen wieder aufgebaut werden. Der Standort der Freiesleben-Schächte liegt in einer geologischen Schwächezone und ist subrosiv und tektonisch beeinflusst. Der westliche Haldenfuß reicht bis unmittelbar an den Fuchsbach heran, welcher unweit der Wipper verläuft und in der Ortslage Großörner in die Wipper mündet. So ist z.B. ein Schwermetallaustrag in Verbindung mit Niederschlags-und Sickerwässern aus der Halde in die Vorfluter gut möglich. Im Falle einer Genehmigung einer Deponie ist dieser Vorgang für die eingelagerten Stoffe möglich.

2. Bedarfsfeststellung:

Die Anzahl von Deponien ist in der Bundesrepublik Deutschland in den letzten Jahren rückläufig.
Für das Land Sachsen-Anhalt formulierte am 23.11.2016 im Landtag die Ministerin für Umwelt, Landwirtschaft und Energie Prof. Dr. Claudia Dalbert, Zitat: „Leitendes Ziel der Kreislaufwirtschaft im Allgemeinen und speziell der Abfallwirtschaftsplanung ist die Umsetzung der Abfallhierarchie. Das heißt die Vermeidung und die Nutzung alternativer Verwertungswege stehen im Vorrang zur finalen Beseitigung von Abfällen auf Deponien. Für Deponien der Klasse 0 sehen wir in Sachsen-Anhalt keinen weiteren Bedarf. Mittelfristig, muss ich sagen, sehe ich überhaupt keinen Bedarf für Deponien der Klasse 0, weil es sich um Material handelt, das man verwerten kann, indem man es aufträgt oder indem man es recycelt. Im Augenblick brauchen wir noch Deponien der Klasse 0.Wir brauchen nach unserer Einschätzung aber keine neuen Deponien der Klasse 0. Mittelfristig denke ich, ist das eine Deponieklasse, von der man sich verabschieden sollte.“, Zitat Ende.

In der Planrechtfertigung zum Antrag auf Planfeststellung einer Deponie der Deponieklasse 0 in der Gemeinde Mansfeld, Freiesleben-Schacht kommt der Auftragnehmer BIANCON zu Schlüssen, welche zum Teil das Gegenteil der Ausführungen der Ministerin und des Abfallwirtschaftsplanes für das Land Sachsen-Anhalt (Fortschreibung 2017)

Dabei geht es um die Begründung des Bedarfes von Deponieraum für mineralische Abfälle.

Es wird u.a. festgestellt:

  • Spätestens ab 2021 stehen nur noch vernachlässigbare Kapazitäten zur Verwertung mineralischer Abfälle auf Altdeponien zur Verfügung -6.1.
  • Völlig unverständlich ist für die Menschen der Region Nr. 7.17. Nach 100 jähriger wirtschaftlicher Nutzung des Bodens an der Stelle des Vorhabens, kann mit einer Halde die Industriegeschichte im Landschaftsbild erhalten werden.“

Anmerkung:

Ja, der Kupferschieferabbau hat die Menschen der Region ernährt und die Deponie?

  • Die Mineralabfallstudie 2015 zeigt, dass das bestehende DK I Deponievolumen im Land Sachsen-Anhalt bis zum Jahr 2025 nicht ausreichen wird.- Nr.8
  • Sollte die Deponie Freiesleben nicht errichtet werden, treten spätesten 2023 massive Probleme für die Beseitigung mineralischer Abfälle im Süden Sachsen-Anhalts auf, die sich zu starken Restriktionen für die Bauwirtschaft entwickeln können. Nr. 8
  • Im Fazit unter Pkt. 9 ist zu lesen „Die Errichtung einer Deponie der Deponieklasse 0 am Standort Mansfeld ist aus Gründen der Entsorgungssicherheit und Nachhaltigkeit dringend geboten.“

Bewertung: Es muss festgestellt werden, dass der Antragsteller nicht nachweisen konnte, dass die Deponie notwendig ist.
Darüber hinaus wird unterstellt, dass es nach einer Genehmigung wohl zu einem Antrag auf Genehmigung der Deponieklasse DK I oder höher kommen wird. Die bisherige Antragsstrategie beweist eine Salamitaktik nach der scheibchenweise die Ziele erreicht werden sollen.
Der Antragsteller hat wohl die Absicht die Preisunterschiede am Markt zu nutzen, um im sowieso verseuchten Mansfelder Land noch mehr Abfall zu lagern. Darüber hinaus würde sich eine Sogwirkung für Abfälle aus weit entfernten Regionen und internationalen Gebieten ergeben.

Es wird ein Szenario der zwingenden Notwendigkeit dieser Deponie gezeichnet.

3. Abstände, Schutz der Bevölkerung:

Entsprechend der Deponieverordnung. Anhang 1.Nr.1.1.ist eine notwendige Voraussetzung für die Eignung des Standortes einer Deponie, dass das Wohl der Allgemeinheit nach § 15 des Kreislaufwirtschaftsgesetzes nicht beeinträchtigt wird.
In unmittelbarer Nähe zur Deponiegrenze befinden sich Bereiche der Wohnbebauung und sehr sensible Bereiche des täglichen Lebens teilweise mit nur 50 m Abstand. Es wird darauf verwiesen dass die zurzeit noch bestehenden Resthalden zum Deponiestandort gehören. Ob die Resthalde bestehen bleibt, ist genau wie der Status als Denkmal strittig. Besonders auf Luftbildern ist die Nähe zur schon gegenwärtig genehmigten Deponie gut zu beurteilen. Die schon zurzeit aktive Hochhalde ragt über diese Resthalden hinaus und der Wind verweht deren Bestandteile.
Im direkten Umfeld der Deponie liegen:

1. die Kindertagesstätte
2. die Wohnbebauung von Großörner
3. die Gartenanlage „Wipperzeche“
4. der Sportplatz
5. Wohnbebauung und landwirtschaftliche Nutzfläche im Süden
6. das Schwimmbad, welches aus dem Fuchsbach sein Wasser bezieht.

Hinweis: In den Fuchsbach, welcher über weite Strecken ausgebaut ist, sollen die Wässer der Deponie über die Rückhaltebecken mit all den veränderten und belasteten Inhaltsstoffen geleitet werden.

Selbst bei einer Einzelfallprüfung ist die Deponie aus diesen Gründen nicht genehmigungsfähig.

4. Meteorologie:

Zur Beurteilung der meteorologischen Daten des Geländes wird auf Daten der Station Halle – Kröllwitz zurückgegriffen.
Diese Station ist mit ihren Daten für das Gelände nicht ausreichend aussagekräftig.
1. liegt diese Station über 35 km Luftlinie vom Standort entfernt
2. ist der Standort von einer gänzlich anderen Geomorphologie, am Ostrand der östlichen Harzabdachung, im weiteren Umfeld zum Brocken gekennzeichnet
3. zur Beurteilung der Klimadaten ist der Referenzzeitraum von 1961 – 1990 zu nutzen. Vergleiche ergeben sich in Bezug auf den Zeitraum von 1991-2020. Das betrifft besonders die Prognosen zu Regenfällen und Wind. Dabei spielen mögliche Extremereignisse eine zentrale Rolle.

5. Hydrologie/Karst:

Das Gelände befindet sich in der Nähe zum Ausgehenden des Kupferschieferflözes, welches sich nördlich und westlich befindet. Aktuell kann beim Befahren der B 180 die Verortung des westlichen Bereiches an der gemauerten Böschung erkannt werden. „Im westlichen Untersuchungsgebiet streichen… Gesteine der stratigrafischen Einheiten Zechstein (Perm) und Buntsandstein (Trias) aus. Das Schichteinfallen ist flach in Richtung Ost. Die Zechstein-Buntsandsteingrenze ist im westlichen Bereich der Bergehalde zu erwarten.

Der Ausstrich des Zechsteins ist ein exponierter Standort für Karstprozesse.
Der Zechsteinausstrich ist mit hoher Wahrscheinlichkeit mit der Lage des ehem. Flussbettes der Wipper…identisch. Die zutage tretenden, wasserlöslichen (subrodierbaren) Sulfatgesteine (Gips und Anhydrit) unterlagen in diesem Bereich starken Lösungsprozessen durch die Einwirkung von Oberflächen- und Grundwasser. Der – im Vergleich zum Umfeld – abgesenkte und erodierbare Untergrund im Zechsteinausstrich markiert eine bevorzugte Abflussbahn für Oberflächenwasser und damit auch für die Wipper.

Insbesondere auch bergbaulich indizierte Veränderungen der Grundwasserdynamik (Wipperverlegung, Wasserhaushaltungen) führten darüber hinaus auch zur bruchartigen Karstformen an der Oberfläche (Erdfälle). Für den Zeitraum 1982 bis 2017 ergeben sich keine Hinweise auf Erdfälle bzw. ein aktives Karstgeschehen innerhalb oder im Umfeld der Halde“ Zitat Hy.S.15/16

Anmerkung: Dieser Feststellung wird widersprochen. Möglicherweise sind, warum auch immer, Tagesbrüche dem LAGB nicht zur Kenntnis gelangt.

Der Bereich des Zechsteinausstriches erstreckt sich auf einem großen Teil des westlichen Untersuchungsgebietes und auch nördlich. Dieser große Bereich ist als Karstgebiet weiter aktiv.
Über den Karst können Sickerwässer in tiefere Schichten einfließen.
So gab es z.B. im Februar 2013 mindestens zwei Erdfälle hinter dem Sportplatz von Großörner, welche schnell verfüllt wurden.
Quelle: Mitteldeutsche Zeitung vom 14.02.2013

Karsterscheinungen unterhalb der noch bestehenden Bergehalde können erst nach deren Abbau lokalisiert werden.

Es ist geboten durch geeignete Untersuchungsmethoden, auch Bohrungen, in einem geeigneten Raster diese Karstzone in ihrem Ausmaß zu ermitteln.
Mit hoher Wahrscheinlichkeit endet die Karstzone südöstlich des alten Wipperverlaufes.
Die Schlussfolgerung ist, dass das gesamte Karstgebiet als Haldenuntergrund gegenüber der Tiefe abgedichtet werden müsste.

Das geologische Profil des Freieslebens-Schachtes II ist nicht für den gesamten Bereich repräsentativ.

Hinweise auf den Altbergbau in diesen Bereich sind eher spärlich.

Im westlichen Teil des Gebietes wurde im 16./17.Jh. der Hundeköpferstollen aufgefahren. Im Gebiet existieren die LL 1 HU – 4 HU. Deren Lage ist kein Zufall. Sie entspricht den Notwendigkeiten und Möglichkeiten der Zeit in Bezug auf den Abstand zum Kupferschieferausstrich. Weiterhin befindet sich das LL 27 S (Schlüsselstollen) als Wetterschacht im westlichen Bereich.

Über den Zustand des Hundeköpfer Stollens und des LL 27 S ist wenig bekannt. Sollten sie verbrochen sein, sind Auswirkungen auf die Tagesoberfläche sehr wahrscheinlich und spezielle Sicherungsmaßnahmen notwendig. Sollte der gesamte Hundeköpfer Stollen verbrochen sein, sind wesentlich größere Sicherungsmaßnahmen gemäß Stollenverlauf notwendig.
Da der Stollen mit hoher Wahrscheinlichkeit verbrochen ist, sind Sicherungsmaßnahmen zwingend notwendig, um den open windows effekt, das heißt das Abfließen von Sickerwasser in den Untergrund zu verhindern.

Schlussfolgerung: Der gesamte westliche Bereich müsste gegenüber den unteren Schichten abgedichtet werden.

Ein nicht beachteter Fakt im Untergrund des Bereiches sind die 1875 während der Teufe von Schacht II in einer Tiefe von 99,50 m angetroffenen, mit Wasser gefüllten Schlotten. Über die Größe, Ausmaße und Verlauf ist fast Nichts bekannt.
In der Mansfelder Mulde gibt es eine Anzahl von Beispielen über Verbrüche derartiger Schlotten und Hohlräume in diesen Tiefen und tiefer mit enormen Auswirkungen auf die Oberfläche. Verbrüche sind hier jederzeit möglich.

Weiterhin existieren lt. Markscheiderischer Stellungnahme, S 1 vom 04.09.2008 unter dem Kaufgegenstand „Kammern die während des 2.Weltkrieges zu Schutzzwecken aufgefahren wurden. Auch diese befinden sich in Teufen um 100m. Bedingt durch die große Überdeckung werden diese Grubenbaue, selbst wenn sie zu einen späteren Zeitpunkt zu Bruch gehen, keine negativen Auswirkungen auf die Tagesoberfläche haben.“

„Darüber hinaus befinden sich in Teufen um t – 100 m unter GOK Schutzkammern des 2. Weltkrieges. (Hydrologisches Gutachten für das Planfeststellungsverfahren, S.21,Pkt.4.1.)

In beiden Quellen verzichtet man auf nähere Einzelheiten, wobei sich das Gutachten hier eindeutig auf die Markscheiderische Stellungnahme bezieht.

Vom Schacht II aus wurden Ende des II. Weltkrieges Hallen im Anhydrit aufgefahren, in welche Rüstungsproduktion der Mansfelder Kupfer- und Messingwerke verlagert werden sollte. Die Auffahrung der Hallen erfolgte von 1943 bis 1944 auf der Schlüsselstollnsohle.

Den Darstellungen, dass es bei einem Verbruch keine Auswirkungen auf die Tagesoberfläche haben wird, wird entschieden widersprochen.

Im Mansfelder Land gibt es mehrere Beispiele, wo ein Szenario mit enormen Auswirkungen auf die Tagesoberfläche, unter ähnlichen Bedingungen geschah.
Nur waren dort keine vom Menschen geschaffenen Hallen existent.

Dazu kommen noch die in diesen Schichten existenten Schichtwässer, welche aus angrenzenden Bereichen wirken.
Die überlieferte Gesteinsbeschreibung des FLS II (lt. Hy S.15 Tabelle 2, lokale Bezeichnung) zeigt die Situation in der Tiefe sehr differenziert.

Es gibt durchaus differierende Angaben (auch zum Hy), je nach Quelle, zu den Schichtstärken.
Ab einer Tiefe von 68 Metern sind blauer Letten, Asche mit Rauhstein, blauer Letten mit Asche und Anhydrit, Asche mit Rauhstein, Stinkstein und wieder Asche in Schichten anstehend. Ab ca. 84 m bis auf Schlüsselstollenniveau (+ 74 m NN) von ca. 116 m folgt Gips.

Durch die Lage der Hallen ist davon auszugehen, dass bei einem Verbruch auch der Schlüsselstollen verschüttet wird, mit Auswirkungen auf die gesamte Mansfelder Mulde.

Die Situation in der Tiefe stellt sich hier entscheidend anders dar, als beschrieben.

1. Welche Erkenntnisse existieren über die Schutzräume in den Unterlagen der Mansfeld AG und deren Nachfolgern sowie aus anderen Quellen?
2. Sind Angaben zu Größe und Ausmaßen und Lage der „Schutzräume“ bekannt?
3. Warum wurden wohl keine weiteren Nachforschungen unternommen?

6. Verwendung von Kupferschlacke:

Bei der Beurteilung der Verwendung ist festzustellen, dass in dem Fall der Deponie es eine Verwendung im Wasserbau wäre.

Natürlich würden auch ihre Eigenschaften, wie die erhöhten Schwermetallgehalte und die höhere Radioaktivität auf die gesamte Deponiefläche in einer Mächtigkeit von 30 cm verteilt.

Die durch die Deponieabfälle und das Eluat der Kupferschlacke belasteten Wässer sollen in die Wipper und den Fuchsbach eingeleitet werden, danach gelangen sie in die Saale und die Elbe.

Die dann nachweisbaren Schwermetallgehalte in den Uferschlämmen in Höhe der Hansestadt Hamburg werden sich im Laufe der Zeit weiter erhöhen.

Über die Auswirkungen auf Algen, Mikroorganismen, Kleinstlebewesen, Pflanzen, Tiere und dem Menschen (u.a. Freibad) wird nicht weiter eingegangen.

Die Wirkung von Kupferionen auf das Algenwachstum ist lange bekannt. Neuere Forschungsergebnisse beweisen, dass verschiedene andere Organismen Schwermetalle in ihrem Gewebe anreichern.

Untersuchungen zum unweltverträglichen Einsatz von Kupferschlacken (Eisensilikatgestein) im Wasserbau. Band 1(2), Endbericht. Bundesanstalt für Gewässerkunde, Koblenz, BfG-1834 vom Oktober 2014 zeigen diesen Fakt deutlich.

Eine Einleitung in Oberflächengewässer im öffentlichen Bereich mit den beschriebenen Parametern verbietet sich. Die Wässer müssen als Sondermüll betrachtet werden.

Zur Verwendung der Kupferschlacke im Wasserbau gibt es unterschiedliche Empfehlungen.

Im Land Sachsen-Anhalt lehnte das Staatliche Amt für Umweltschutz Halle den Einsatz von Schlacken zur Uferbefestigung ab.

Insgesamt geht es darum Lebensräume und Lebensgemeinschaften zu schützen und zu erhalten und Stoffeinträge in die Gewässer zu minimieren, so dass in allen Gewässern ein guter chemischer und ein guter ökologischer Zustand bzw. ein gutes ökologisches Potential erreicht und bewahrt sowie Natur und Landschaft nicht mehr als nach den Umständen unvermeidbar beeinträchtigt werden.

Die Einleitung von mehr schwermetallhaltigen Eluat in die Gewässer Wipper, Saale und Elbe stellt gegenüber dem vorhergehenden Zustand einen Verstoß gegen die Europäische Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) dar. Sie verstößt gegen die Ziele der WRRL und insbesondere gegen das Verschlechterungsverbot.

7. Fauna und Flora:

Über die Fauna und Flora des Gebietes ist wenig bekannt. Die durchgeführten Kartierungen sind sehr spärlich gehalten und lückenhaft.

Fast das gesamte Betriebsgelände ist mit einem Krötenzaun ohne Fangeinrichtung umgeben, welcher nicht nur Wanderungen von Amphibien in das Gelände verhindert.

Das Gebiet wird als Jagdgebiet von Rotmilan, Mäusebussard, Sperber und Turmfalke genutzt.

Durch zielgerichtete Kartierungen sind eine Vielzahl von Tieren und Pflanzen, besonders im östlichen Teil, zu erwarten.

Die selektive Biotoperfassung in Vorbereitung der Haldenkonzeption war da schon viel aussagekräftiger.. Darauf sei hier verwiesen.

Besonders die gefährdete Pflanzengesellschaft – Armeria halleri mit den Pflanzen Minuartia verna ssp. Herzynia und Silene vulgaris var.humilis waren großflächig vertreten.

Weiterhin muss untersucht werden, ob von den mehreren hundert Exemplaren von Epipactis atrorubens noch Bestände existieren.

In den geplanten Regenrückhaltebecken würden sich Algen, Mikroorganismen Kleinsttiere, an Wasser gebundene Tiergruppen und deren Entwicklungsfomen sowie Pflanzen ansiedeln, welche dann die Kupferionen und anderen Rückstände der Deponie aufnehmen würden.

8. Verkehr:

Die An- und Abfahrten der Kraftfahrzeuge, besonders von LKW, kann nicht vom Verkehrsnetz der Region besonders der B 86 und B 180 getrennt betrachtet werden.

Allein die jetzige Limitierung belastet den Verkehr.

Darunter haben besonders die Ortslagen Mansfeld, Siebigerode und Annarode zu leiden.

Es ist zu erwarten, dass diese Belastungen durch eine Deponie weiter steigen.

Eine Anlieferung aus anderen Bundesländern und ggf dem EU-Ausland widerspricht den ökologischen Notwendigkeiten.

Sehr schnell wird da wieder ein Ruf nach der Nordverlängerung der BAB A 71 laut, welcher ebenfalls an den Notwendigkeiten widerspricht,

9. Zusammenfassung;

1. Der Bedarf einer Deponie auf dem Gelände des Freiesleben-Schachtes konnte nicht begründet werden.
2. Die geologische Barriere ist unterschiedlich wasserdurchlässig.
3. Mächtigkeit und Ausdehnung der geologischen Barriere sind nicht hinreichend bekannt.
4. Sickerwasser kann in unterschiedlicher Menge in den Untergrund und in die Vorfluter gelangen
5. Die im Sickerwasser enthaltenen Stoffe sind mit denen vor der Deponie nicht vergleichbar (Ausnahmen Bergehalde und Ausschlägehalde) und die Belastung der Wässer sind von den Eigenschaften der deponierten Stoffe abhängig.
6. Recycling hat absoluten Vorrang vor Verklappung.
7. Über die Deponie speziell die Wasserführung/Rückhaltebecken würden Schwermetalle und andere Stoffe in den Naturkreislauf gelangen und zu einer Verschlechterung führt und mit der Europäischen Wasserrahmen Richtlinie nicht vereinbar ist.
8. In der Tiefe existieren Hohlräume großen Ausmaßes (Hallen aus 2.WK und Schlotten) welche mit Auswirkungen auf die Oberfläche verbrechen können.
9. Der Einsatz gebrochener Kupferschlacke verbietet sich genau wie die Einleitung der Deponiewässer in den Wasserkreislauf.
10. Der Verkehr in Verbindung mit der Deponie belastet das Verkehrsnetz unverhältnismäßig.

Fazit: Aus den geschilderten Gründen ist die Deponie nicht genehmigungsfähig.

Das Mansfelder Land braucht keine neuen Deponien, sondern wegen der vorhandenen Belastungen ein flächendeckendes Sanierungskonzept.

Andreas Liste
Vorsitzender

Halle (Saale), den 11.10.2020

Die Stellungnahme als PDF